Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung der KESt-Entlastung in bezug auf Auslandszinsen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1998-07-01
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Zur Durchführung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (Doppelbesteuerungsabkommen) wird verordnet:

Ist auf Kapitalerträge anzuwenden, die vor dem 1. September 2003 fließen (§ 19 EStG 1988) (vgl. § 2).

§ 1. Bei im Inland bezogenen Auslandskapitalerträgen aus Forderungswertpapieren ist der Steuerabzug nach § 93 EStG 1988 ungeachtet der Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen vorzunehmen, wenn bei unmittelbarer Abkommensanwendung der Gesamtbetrag des inländischen und ausländischen Steuerabzuges unter den in § 95 Abs. 1 EStG 1988 vorgesehenen Steuersatz sinkt.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1998 in Kraft.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1998 in Kraft und ist auf Kapitalerträge anzuwenden, die vor dem 1. September 2003 fließen (§ 19 EStG 1988).

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