Bundesgesetz über die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur (MIGA)
§ 1. Der Bund zeichnet bei der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur 591 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10 820 US-Dollar (= 10 000 Sonderziehungsrechte nach MIGA-Umrechnungsschlüssel: 1 Sonderziehungsrecht = 1,082 US-Dollar).
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.