Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 27. Jänner 1981 überdie Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1981-02-14
Status Aufgehoben · 1992-12-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 29 Abs. 2 des Paßgesetzes 1969, BGBl. Nr. 422, in der Fassung der BGBl. Nr. 510/1974 und 335/1979 wird verordnet:

1.

Folgende Grenzkontrollstellen sind zur Erteilung von gewöhnlichen Sichtvermerken ermächtigt:

2.

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 11. Jänner 1971 über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung, BGBl. Nr. 17, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 262/1971, 106/1974, 511/1975, 516/1976, 593/1978 und 310/1979 wird aufgehoben.

1.

Folgende Grenzkontrollstellen sind zur Erteilung von gewöhnlichen Sichtvermerken ermächtigt:

2.

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 11. Jänner 1971 über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung, BGBl. Nr. 17, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 262/1971, 106/1974, 511/1975, 516/1976, 593/1978 und 310/1979 wird aufgehoben.

1.

Folgende Grenzkontrollstellen sind zur Erteilung von gewöhnlichen Sichtvermerken ermächtigt:

2.

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 11. Jänner 1971 über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung, BGBl. Nr. 17, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 262/1971, 106/1974, 511/1975, 516/1976, 593/1978 und 310/1979 wird aufgehoben.

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