Verordnung der Bundesregierung vom 15. Mai 1990, mit der der Zähltagfür die an der Wende des Jahrzehntes 1990/1991 vorzunehmendeOrdentliche Volkszählung bestimmt wird
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Volkszählungsgesetzes 1980, BGBl. Nr. 199, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 149/1990 wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet:
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten.
Die gemäß § 1 des Volkszählungsgesetzes 1980 an der Wende des Jahrzehntes 1990/1991 vorzunehmende Ordentliche Volkszählung hat am 15. Mai 1991 (Zähltag) stattzufinden.
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