Verordnung des Bundesministers für Inneres betreffend die Zahl der zwischen 1. Mai und 31. Oktober 1994 zivildienstpflichtig gewordenen Wehrpflichtigen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1994-12-16
Status Aufgehoben · 1996-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen

Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. Nr. 187/1994).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 76b Abs. 1 des Zivildienstgesetzes 1986 - ZDG, BGBl. Nr. 679, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 187/1994, wird festgestellt:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen

Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. I Nr. 133/2000).

Zwischen 1. Mai und 31. Oktober 1994 sind nicht mehr als 3 000 Wehrpflichtige zivildienstpflichtig geworden.

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