Verordnung des Bundesministers für Inneres betreffend die Höhe des im Jahre 1996 vom Bund für einen Zivildienstleistenden durchschnittlich aufgewendeten Betrages

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1997-03-15
Status Aufgehoben · 2000-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 133/2000).

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 133/2000).

Auf Grund des § 12b Abs. 5 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG), BGBl. Nr. 679, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 788/1996 wird festgestellt, daß im Jahre 1996 der durchschnittliche Aufwand des Bundes für einen Zivildienstleistenden 147 945 S betragen hat.

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