E r k l ä r u n g der Republik Österreich über die Zurücknahme des Zollzugeständnisses bei Tarifnummer 85.21 A 1 gemäß Artikel XXVIII Absatz 5 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Abgabe der nachstehenden Erklärung der Republik Österreich wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Erklärung wurde am 1. September 1976 im Sekretariat des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) hinterlegt.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident gibt im Namen der Republik Österreich gemäß Artikel XXVIII Absatz 5 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens folgende Erklärung ab:
Das in der „Liste XXXII — Österreich“ enthaltene Zollzugeständnis bei Tarifnummer 85.21 A Elektronenlampen und röhren:
1 — Kathodenstrahlröhren, Fernsehbildröhren und Fernsehbildaufnahmeröhren 5,— S für ein Stück wird von Österreich zurückgenommen.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.