Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 13. Dezember 1979 überAusnahmen von der Bewilligungspflicht nach § 7 Absatz 1 desSicherheitskontrollgesetzes, BGBl. Nr. 408/1972, in der Fassung desBundesgesetzes BGBl. Nr. 315/1978

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1980-02-20
Status Aufgehoben · 2013-02-28
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. I Nr. 42/2013).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 2 Z 1 des Sicherheitskontrollgesetzes, BGBl. Nr. 408/1972, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 315/1978 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz verordnet:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. I Nr. 42/2013).

Kleinste radiologisch unbedeutende Mengen von Kernmaterial im Sinne des Sicherheitskontrollgesetzes sind:

```

1.

Plutonium unbestrahlt 5 g oder weniger

```

```

2.

Uran-233 unbestrahlt 5 g oder weniger

```

```

3.

Uran-235 a) in unbestrahltem Uran,

```

dessen Uran-235-Gehalt

auf 20 oder mehr Prozent

angereichert wurde, 10 g oder weniger

```

b)

in unbestrahltem Uran,

```

dessen Uran-235-Gehalt

über den in natürlichem

Uran, aber auf weniger

als 20 Prozent

angereichert wurde, 100 g oder weniger

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