Auszug aus dem Ratsprotokoll EFTA/CJC. SR 12/84 der 12. Gemeinsamen Sitzung vom 12. Juli 1984 und dem Ratsprotokoll EFTA/CJC. SR 14/82 der 14. Gemeinsamen Sitzung vom 16. September 1982 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und des Gemeinsamen Rates

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1985-01-30
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1994-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel Not indexed
Änderungshistorie JSON API

zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos

zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos

Auszug aus dem Ratsprotokoll EFTA/CJC. SR 12/84 der 12. Gemeinsamen Sitzung vom 12. Juli 1984 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und des Gemeinsamen Rates

(Übersetzung)

Auslegung betreffend die Bedingungen für die Verwendung der Formblätter EUR. 2

25.

Dem Rat und dem Gemeinsamen Rat ist eine Sekretariatsnote (EFTA/W 10/84), die eine übereinstimmende Auslegung des Komitees der Ursprungs- und Zollexperten betreffend die Bestimmung des Begriffes „Sendung'' im Sinne von Artikel 8 Abs. 1 lit. b des Anhangs B des Übereinkommens vorgelegen.

26.

Der Rat und der Gemeinsame Rat haben die in Absatz 1 des Dokuments EFTA/W 10/84 enthaltene Auslegung bestätigt und das Sekretariat beauftragt, diese zu veröffentlichen.

EUROPÄISCHE EFTA/W 10/84

FREIHANDELSASSOZIATION

AUSLEGUNG BETREFFEND DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER

FORMBLÄTTER EUR. 2

Einleitung

1.

Anläßlich seiner 4. Tagung 1984 hat das Komitee der Ursprungs- und Zollexperten über die folgende Auslegung betreffend die Bestimmung des Begriffes „Sendung'' im Sinne von Artikel 8 Abs. 1 lit. b des Anhangs B des Übereinkommens Übereinstimmung erzielt:

a)

sie gleichzeitig von demselben Exporteur/Ausführer an denselben Empfänger versandt werden;

b)

sie von einem einzigen Frachtdokument begleitet werden, das sich auf den Transport vom Exporteur/Ausführer bis zum Empfänger bezieht (Frachtbrief, Luftfrachtbrief, Konnossement, Paketkarte, Versandanzeige); falls ein solches Dokument fehlt, ist eine einzige Rechnung ausreichend;

c)

sie für die Zwecke der betreffenden Beförderungsart als eine einzelne Sendung gelten.

Auszug aus dem Ratsprotokoll EFTA/CJC. SR 14/82 der 14. Gemeinsamen Sitzung vom 16. September 1982 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und des Gemeinsamen Rates

(Übersetzung)

Komitee der Ursprungs- und Zollexperten: Sekretariatsnote betreffend die 4. Tagung 1982

11.

Dem Rat und dem Gemeinsamen Rat ist mit Dokument EFTA/OC 5/82


*1) Auszug aus Dokument EFTA/OC 5/82 (Rev.)

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.