Kundmachung des Bundeskanzlers vom 10. Dezember 1985 betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Kaffee-Übereinkommens 1983
Zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos (vgl. BGBl. Nr.
742/1994).
Zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos (vgl. BGBl. Nr.
742/1994).
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations-, Beitritts- bzw. Annahmeurkunden zum Internationalen Kaffee-Übereinkommen 1983 (BGBl. Nr. 251/1984) hinterlegt:
Datum der Hinterlegung der
Staaten Ratifikations-, Beitritts-
bzw. Annahmeurkunde
Brasilien 11. September 1985
Italien 9. April 1985
Kuba 19. Feber 1985
Niederlande 5. September 1984
Nigeria 31. Mai 1984
Sambia 7. Jänner 1985
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