PROTOKOLL DER XL. TAGUNG DER IM ARTIKEL 6 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER ITALIENISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE REGELUNG DES ERLEICHTERTEN WARENAUSTAUSCHES ZWISCHEN DEN ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN TIROL UND VORARLBERG UND DER ITALIENISCHEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL VOM 12. MAI 1949 VORGESEHENEN GEMISCHTEN KOMMISSION

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1989-10-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1990-09-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 5
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Die im Art. 6 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste einer herzlichen Zusammenarbeit ihre XL. Tagung in der Zeit vom 21. bis 22. Juni 1989 in Riva del Garda abgehalten.

Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen geprüft und folgendes vereinbart:

Artikel 1

Mit dem Inkrafttreten der diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten die bisher geltenden Listen A und B außer Kraft.

Die diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten mit 1. Oktober 1989 in Kraft und gelten bis 30. September 1990.

Artikel 2

Die Bestimmungen der Protokolle seit 17. Oktober 1953 und die dazugehörigen Beilagen bleiben, soweit sie nicht im Gegensatz zu den Bestimmungen dieses Protokolls stehen, weiterhin in Kraft.

Artikel 3

Die in den diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B vorgesehenen Jahreskontingente erneuern sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission vor Ablauf des Vertragsjahres nicht stattfinden sollte.

Die Kontingente der Listen A und B dürfen auch über das Ende des jeweiligen Vertragsjahres hinaus - und zwar bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres (letztmögliches Datum der Anmeldung zur Verzollung) - durch Erteilung von Ein- und Ausfuhrbewilligungen seitens der zuständigen Behörden, welche nicht über dieses Datum hinaus gültig sein dürfen, ausgenützt werden.

Die Kontingenterhöhungen, die auf diplomatischem Wege im laufenden Vertragsjahr oder während der Gültigkeitsdauer dieses Protokolls im Sinne des dem Protokoll vom 29. Mai 1964 beigeschlossenen Briefwechsels genehmigt werden, finden auf die nach Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres neu in Kraft tretenden Kontingente keine Anrechnung.

Artikel 4

Auf Grund der im Dezember 1987 in Klagenfurt erfolgten Zustimmung des italienischen Außenministers, on. Giulio Andreotti, zum Vorschlag des österreichischen Außenministers, Vizekanzler Dr. Alois Mock, hat die Gemischte Kommission Möglichkeiten einer erweiterten Anwendung des Art. 3 lit. d des Gruber-Degasperi-Abkommens überprüft.

Unter Bedachtnahme auf die in den Jahren 1988 und 1989 erfolgten Treffen der Vorsitzenden der beiden Delegationen sind folgende Themen überprüft worden:

1.

Rettungsflugverkehr:

2.

Funk- und Telefongeräte in Fahrzeugen:

3.

Tagesrandverbindungen zwischen den begünstigten Regionen:

4.

Zweigstellengründungen von Banken:

5.

Erweiterte Warenverzollung am Zollamt Brenner:

6.

Gleichstellung von Bürgern der begünstigten Gebiete auf dem Arbeitsmarkt:

7.

Erleichterungen bei der Ein- und Ausfuhr von Kunstgütern zu Ausstellungszwecken:

8.

Fragen der Berufsausbildung und des Gewerberechts:

9.

Sichtflugkorridor durch das Pustertal:

10.

Engere Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Land- und Forstwirtschaft:

11.

Grenzüberschreitung außerhalb der Grenzübertrittsstellen:

12.

Autobahn-Maut:

13.

Telefongebühren:

Artikel 5

Das vorliegende Protokoll tritt am 1. Oktober 1989 in Kraft und gilt bis zum 30. September 1990.

Seine Gültigkeit verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission nicht stattfinden sollte.

Gegeben zu Riva del Garda am 22. Juni 1989 in zwei Ausfertigungen, jede in deutscher und italienischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG

Liste A

```

```

Nr. Waren Kontingente

```

```

1 Frisches Gemüse......................... 3 000 t

2 Frisches Obst, ausgenommen Tafeläpfel... 3 000 t

3 Tafeläpfel.............................. 5 500 t

4 Industrieobst........................... 500 t

5 Weine und Traubenmost................... 29 228 hl

6 Kleie oder andere Rückstände vom Sieben

oder Mahlen von Getreide................ 500 t

7 In der vorliegenden Liste nicht genannte

Waren (für jede Warengattung bis zu

100 Mio. Lire).......................... 2 000 Mio. Lire

AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL

Liste A

```

```

Nr. Waren Kontingente

```

```

1 Männliches Einstellvieh der

Höhenviehrassen soweit in Italien

zugelassen............................... 3 725 Stück

2 Weibliche Nutzrinder der Höhenviehrassen

soweit in Italien zugelassen............. 4 725 Stück

3 Butter................................... 100 t

4 Bier..................................... 1 200 hl

5 Nadelsägerundholz........................ 5 000 m3

6 Schnittholz.............................. 30 000 m3

7 Bezimmertes Bauholz...................... 12 000 m3

8 Brennholz................................ 1 000 t

9 Sägeabfälle.............................. 2 000 t

10 Stangen aus Holz......................... 8 000 m3

11 Rebstangen............................... 1 000 m3

12 Schalter und Säulen aus Nadelholz........ 8 000 m3

13 In der vorliegenden Liste nicht genannte

Waren (für jede Warengattung bis zu

100 Mio. Lire)........................... 2 000 Mio. Lire

AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG

Liste B

```

```

Kontingent

Pos. Ware Menge Wert in

Nr. Mio. Lire

```

```

1 Kalbfleisch............................ 105 t

2 Rindfleisch............................ 203 t

3 Schweinefleisch........................ 142 t

4 Schinken, roh, gekocht, geräuchert,

Ossocollo.............................. 53 t

5 Lebende oder tote Forellen;

Forelleneier........................... 210 t

6 Zier-, Obst- und Aufforstungspflanzen

mit bloßen Wurzeln und/oder daran

haftendem Erdreich, in Stroh

eingewickelt........................... 840 000 Stk.

7 Pilze, frisch oder getrocknet,

auch zerkleinert....................... 11 t

8 a) Obst, frisch (falls Äpfel, nur

Handelsklasse I).................... 2 625 t

```

b)

Industrieobst....................... 525 t

```

9 Maisgrieß und Maismehl; Heidenmehl,

Polenta................................ 105 t

10 Traubenkern- oder Maiskeimöl

```

a)

roh................................. 105 t

```

```

b)

gereinigt oder raffiniert........... 89 t

```

11 Salami, Knoblauchwurst und Mortadella;

Speck.................................. 331 t

12 Knödel, auch tiefgekühlt 13 t

13 Fischzubereitungen und Fischkonserven.. 17 t

14 Teigwaren, auch gefüllt

```

a)

Strudelteigblätter, Spätzle......... 35 t

```

```

b)

sonstige Teigwaren.................. 420 t

```

15 Backwaren und feine Backwaren,

auch tiefgekühlt....................... 191 t

16 Gemüse, tiefgekühlt, gefroren,

vorübergehend haltbar gemacht,

getrocknet, zerkleinert, gemahlen,

zubereitet, auch in luftdicht

verschlossenen Behältnissen (davon

Kartoffelverarbeitungserzeugnisse

bis zu einer Maximalmenge von 340 t),

mit Ausnahme von Gemüse, frisch........ 735 t

17 Konfitüren, Gelees und Marmeladen,

Fruchtmus und Fruchtpasten, eingekocht,

auch mit Zuckerzusatz; Früchte in

anderer Weise zubereitet oder haltbar

gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder

Alkohol; Fruchteiskremen und -pasten;

kandierte Früchte und kandierte

Fruchtschalen.......................... 1 245 t

18 Erdnuß-, Mandel- oder Haselnußkaramel,

Zuckererdnüsse, Zuckermandeln,

geröstete und gesalzene Erdnuß- oder

Mandelkerne............................ 27 300 kg

19 Fruchtsäfte (inbegriffen Traubensaft),

Gemüsesäfte, auch mit Zuckerzusatz;

jedoch weder gegoren, noch mit einem

Zusatz von Alkohol; Fruchtkonzentrate;

einschlägiges Aroma; Fruchtsaft- oder

Gemüsesaftgetränke und Getränke aus

aromatischen Kräutern ohne Zusatz von

Alkohol, einschließlich jener mit

einem über dem natürlichen Prozentsatz

liegenden Wassergehalt................. 1 193 t

20 Mineral- und Tafelwasser............... 8 400 hl

21 Bier................................... 13 650 hl

22 Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete. 21 657 hl (3 603)

23 Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete

und Weine mit geographischer Bezeichnung;

Schaumweine

```

a)

in 0,7 l-, 0,75 l- und 0,35

```

l-Flaschen.......................... 13 100 hl

```

b)

in 1,0 l-Flaschen................... 6 300 hl

```

24 Branntweine aus Früchten............... 420 hl

25 Weinessig, auch in Flaschen............ 5 775 hl

26 Extraktionsschrot aus Sesamsamen,

Maiskeimen und Traubenkernen für

Futtermittelzwecke..................... 263 t

27 Papier aller Art; Pappe, auch für

bestimmte Zwecke zugeschnitten;

Wellpappe.............................. 215

28 Schachteln und andere Umschließungen

aus Papier oder Pappe.................. 195

29 Glückwunschbillets, Bildpost- und

Glückwunschkarten aller Art, auch in

gefalteten Serien und in Blockform;

Posters; Prospekte und Kalender

aller Art............................... 475

30-50 - - -

51 Marmor, Travertin und andere Kalksteine

(Werk- oder Hausteine) mit einer

scheinbaren Dichte von 2,5 oder mehr;

Schiefer, Granit, Basalt, Sandstein,

Serpentin, Quarzit und andere Werk-

oder Hausteine mit einer scheinbaren

Dichte unter 2,5, natürliche

Konglomerate; Kunststein; alle diese

roh, gespalten, grob behauen, durch

Sägen zerteilt, in jeder Form und Größe

bearbeitet und Waren daraus ............ 1 025

52 Steine aus Porphyr sowie Waren daraus... 255

53 Kerzen und andere Wachswaren, auch

kunstgewerbliche........................ 200

54 Platten und Folien aus Polyvinylchlorid. 125

55 Profile und Waren aus plastischem

Material................................ 600

56 Runderneuerte Reifen; auswechselbare

Reifenprofile; Platten, Blätter,

Streifen und Profile, aus vulkanisiertem

Weichkautschuk.......................... 125

57 Bekleidungsstücke, Handschuhe, Mützen und

Taschen, aus Leder oder Pelz............ 125

58 Parkettbrettchen, Kurzriemen,

Schwedenschalungen und Kehrleisten...... 400

59 Rolläden aus Holz oder Kunststoff und

deren Zubehör, auch zerlegt;

Kunststoffprofile für Rolläden.......... 210

60 Vorgefertigte Häuser und deren Teile.... 680

61 Spanplatten, kunststoffbeschichtete

Platten................................. 500

62 Türen und Fenster und die dazugehörigen

Rahmen.................................. 698

63 Gewebe und Bänder aus Seide, Baumwolle

und/oder synthetischen und/oder

künstlichen Spinnstoffen, auch mit

Metallfäden............................. 200

64 Wollgarne und Wollmischgarne............ 281

65 Wollgewebe, auch gemischt mit anderen

Textilfasern............................ 300

66 Baumwollgarne, von Nr. 0 bis

einschließlich Nr. 50 englisch.......... 400

67 Erzeugnisse der Kunstweberei............ 125

68 Teppiche und Spannteppiche.............. 800

69 Wirk- und Strickwaren................... 450

70 Strümpfe, Socken und Strumpfhosen....... 125

71 Krawatten und Foulards.................. 125

72 Konfektionswaren aus Textilien, auch mit

Gummi oder Plastik überzogen;

Daunendecken und Kissen................. 550

73 Schuhe und deren Teile.................. 125

74 Platten, Fliesen, Blöcke und Tafeln für

Bauzwecke, auch aus Holzabfällen, mit

Magnesium oder anderen Bindemitteln

hergestellt............................. 150

75 Waren aus Zement, Beton oder Kunststein,

auch bewehrt............................ 381

76 Ziegel.................................. 125

77 Rohre, Rohrverbindungsstücke und andere

Teile für Kanalisations-, Entwässerungs-

und ähnliche Zwecke, Platten und Fliesen,

aus Steinzeug........................... 125

78 Glasierte Boden- und Wandbelagsplatten

(Fliesen) aus Keramik................... 125

79 Weinflaschen aus Glas................... 125

80 Spiegel, Isolierglas, Flachglas

bearbeitet.............................. 260

81 Baustahlmatten, sowie Erzeugnisse

daraus.................................. 125

82 Garagenkipptore, Gittertore und Rolläden

aus Eisen oder Stahl; Wellblechgaragen,

auch unvollständig, auch nicht

zusammengesetzt,und deren Teile......... 340

83 Fundamentzwingen, deren Zubehör......... 125

84 Stahlkonstruktionen und deren Teile..... 200

85 Metallregale; deren Bestandteile und

Verbindungsstücke....................... 230

86 Deckenstahlgitterträger................. 125

87 Steckrahmenschalungen mit Zubehör....... 300

88 Heizöl-, Haushalts- sowie Lagertanks und

deren Zubehör........................... 175

89 Gas- oder Elektroherde, Gaskochkessel;

Elektrobacköfen; Gasfriteusen,

Kippbratpfannen; Wärmegeräte

(Tellerwärmer, Wasserbäder usw.);

Grillgeräte............................. 125

90 Drücker, Schilder und Beschläge,

Kleiderhaken in Messing, poliert,

verchromt oder in Bronze, oder

Aluminium; Eisenbeschläge für Bauzwecke

und Möbel, inbegriffen Schlösser........ 125

91 Druckgußteile aus Nichteisenmetallen.... 125

92 Spülbecken aus rostfreiem Stahl, auch

mit Unterbauten, deren Teile............ 125

93 Lagersichtkästen aus Plastik oder

Stahlblech, auch lackiert oder verzinkt;

deren Zubehör........................... 170

94 Automatische Kühlraumtüren,

einschließlich deren elektrische

Ausrüstung; deren Teile................. 125

95 Abfallbehälter aus Stahl, deren Teile... 125

96 Handsägen und Sägeblätter aller Art..... 125

97 Spiralbohrer, Reibahlen, Fräsen,

Kreissägeblätter und andere Werkzeuge für

die Metallbearbeitung................... 125

98 Leuchten aller Art...................... 195

99 Koch- und Räucheranlagen; deren Teile... 125

100 Wägeeinrichtungen und Kontrollwaagen;

deren Teile............................. 125

101 Schilifte, Sessellifte, Gondellifte,

Seilbahnen u. dgl., sowie deren Teile... 125

102 Elektrische Güteraufzüge und deren

Teile................................... 125

103 Werkzeugmaschinen und Werkzeuge für die

Bearbeitung von Steinen, deren Teile.... 125

104 Klimaanlagen und Luftbehandlungsgeräte

aller Art, deren Zubehör und

Ersatzteile............................. 125

105 Kühltische.............................. 125

106 Elektrische Apparate zur Lokalisierung

unterirdischer Kanalisationen;

deren Teile............................. 125

107 Kupferlackdrähte........................ 125

108 Umwälz- und Filteranlagen für

Schwimmbecken, deren Teile.............. 155

109 Ventile und Geräte für Aerosolprodukte;

deren Teile............................. 180

110 Spezialfahrzeuge und Anhänger für die

Landwirtschaft, für das Baugewerbe und

für touristische Zwecke, ausgenommen

Traktoren, mit oder ohne Maschinen und

Geräte (Seilwinden, Dungstreuer, Pumpen,

Gülletanks, Heugitter ua.) ausgestattet;

oben angeführte Maschinen und Geräte,

auch gesondert eingeführt; einzelne

Teile, Zubehör und Ersatzteile, auch

für Traktoren........................... 125

111 Spezialfahrzeuge und -geräte zur

Schipistenpflege und deren Teile........ 390

112 Gold- und Silberarmbanduhren; Pokale und

Trophäen................................ 125

113 Klaviere und Harmonien, auch

elektronisch............................ 125

114 Plattenspieler, elektrische Verstärker,

Lautsprecher; deren Teile............... 125

115 Möbel- und Möbelteile .................. 827

116 Kunstgewerbliche Erzeugnisse und

Spielwaren.............................. 635

117 Schlitten, Rodel, Schi, Schibindungen,

Schistöcke, Bergrettungsgeräte; deren

Bestandteile............................ 125

118 In der vorliegenden Liste nicht genannte

Waren (für jede Warengattung bis zu

125 Mio. Lire).......................... 1 400

AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL

Liste B

```

```

Kontingent

Pos. Ware Menge Wert in

Nr. Mio. Lire

```

```

1 Pferde und Fohlen.................... 230 Stk.

2 Schlachtrinder....................... 775 Stk. (930)

3 Männliches Einstellvieh und/oder

weibliche Nutzrinder der

Höhenviehrassen, soweit in Italien

zugelassen........................... (4 536)

```

a)

männliches Einstellvieh........... 3 754 Stk.

```

```

b)

weibliche Nutzrinder.............. 1 181 Stk.

```

4 Schweine............................. 3 150 Stk.

5 Schafe............................... 3 150 Stk.

6 Rindfleisch.......................... 420 t

7 Schweinefleisch...................... 263 t

8 Schmelzkäse.......................... 170 t

9 Andere Käse (davon maximal 400 t

Tilsiter)............................ 1 113 t

10 Balkon- und Beetpflanzen............. 21 000 Stk.

11 Andere lebende Pflanzen und Wurzeln,

einschließlich Forstpflanzen......... 168 000 Stk.

12 Saatkartoffeln....................... 158 t

13 Johannisbeeren, frisch............... 66 700 kg

14 Saatgetreide......................... 32 t

15 Fleisch-, Fleischmischkonserven...... 14 t

16 Fleisch von Wild (frisch, gekühlt,

gefroren, gekocht, gebraten oder

anderweitig zubereitet, auch mit

Soßen)............................... 11 t

17 Brot, gewöhnliche und feine Backwaren 183 000 kg

18 Dauerback- und Süßwaren sowie andere

Konditoreiwaren; Schokolade und

-waren............................... 427 000 kg

19 Backerbsen, Frittaten, Salzletten und

Pommes frites........................ 111 600 kg

20 Salate, Sauergemüse und Wurzelgemüse. 18 t

21 Fruchtsirup aus Himbeeren,

Preiselbeeren, Heidelbeeren oder

Johannisbeeren; Fruchtsäfte,

Fruchtsaftgetränke,

Fruchtsaftkonzentrate,

Fruchtkonzentrate.................... 1 668 t

22 Marmelade, auch in Kleinpackungen.... 293 t

23 Gewürze, Gewürzmischungen und

Gewürzzubereitungen aller Art........ 26 250 kg

24 Bier................................. 24 150 hl

25 Filterumwicklungspapier.............. 125

26 Wellpappe und Pappkartons............ 125

27 Dekorationsartikel, und zwar:

Lahnbänder, Lametta und Gegenstände

daraus, leonische Gespinste.......... 125

28-50 - - -

51 Kupferoxydchlorid und Kupfervitriol.. 125

52 Farben und Lacke..................... 125

53 Kosmetische Produkte................. 125

54 Waschmittel, Waschhilfsmittel, Spül-,

Reinigungsmittel..................... 126

55 Isolierungen für Heizungsrohre....... 125

56 Waren aus plastischem Material, davon

bis zu 83 Mio. Lire Fertigwaren...... 348

57 Feuerlöschschläuche.................. 125

58 Bekleidungsleder, Taschnerleder,

Schuhleder........................... 125

59 Lederbekleidung und Zubehör.......... 125

60 Rucksäcke............................ 125

61 Furniere............................. 125

62 Vorgefertigte Häuser, Hütten,

Baracken, Flugdächer, Dachstühle,

Silos und ähnliche Konstruktionen;

zerlegbar aus Holz, komplett mit

ihren Bestandteilen. Darin

inbegriffen Platten aus Holz und/oder

aus anderen pflanzlichen Stoffen,

zerfasert aus Sägespänen oder aus

Holzwolle mit Harzen oder anderen

Bindemitteln gebunden, mit oder ohne

Holzbedachung sowie äußere und/oder

innere Holzverschalung,

einschließlich der dazugehörigen

Leisten und Latten aus Holz.

Ausgenommen Türen, Fenster, Jalousien

usw., soweit sie nicht Bestandteile

der vorgenannten Konstruktionen sind. 125

63 Obstleitern, Holzstöcke für

Fleischhauer, Rahmenleisten, Rahmen,

Leisten für Fußböden und

Zimmerdecken, Parketten und andere

Holzwaren sowie fertige Karniesen aus

Holz................................. 125

64 Dachschindeln aus Holz............... 125

65 Faßhähne, Kälbersauger,

Kuhschwanzhalter, Ringhornsteller und

Ohrmarknumerierzangen................ 125

66 Holzfaserplatten..................... 125

67 Spanplatten, kunststoffbeschichtete

Platten.............................. 125

68 Gewebe aus synthetischen oder

künstlichen Spinnstoffen............. 180

69 Loden, andere Wollgewebe und

Wolldecken; Lodenkonfektion.......... 980

70 Handstrickgarne...................... 125

71 Baumwoll- und/oder Zellwollgewebe

aller Art; Leinen- und

Halbleinengewebe; Baumwollwindeln

abgepaßt; Tischdecken;

Baumwollflanelldecken sowie Decken

aus synthetischen und/oder

künstlichen Spinnstoffen............. 1 270

72 Trachten- und Dirndlstoffe........... 1 440

73 Borten............................... 125

74 Stickereien, Fransen, Spitzen für

Trachten u. dgl., bestickte

Taschentücher, bestickte Damenblusen

und Modewaren, bestickte Bettwäsche,

Klöppelspitzentischdecken und

-deckchen............................ 150

75 Strick- und Wirkwaren................ 1 990

76 Konfektionswaren aus Textilien....... 1 250

77 Wimpel für Automobile und für

Werbezwecke.......................... 125

78 Markisen, Jalousien, Rolläden,

Totalverdunkelungsanlagen, deren

Teile................................ 125

79 Teppiche und Läufer.................. 125

80 Schuhe und deren Teile............... 125

81 Hüte................................. 125

82 Badezimmer-Zellen aus Leichtbeton,

komplett mit Einrichtung und

Armaturen............................ 125

83 Schleifscheiben und Schleifsteine.... 230

84 Bausteine oder -platten aus

Holzwolle, Holzfasern, Holzspänen

oder Holzabfällen, mit Zement oder

anderen Bindemitteln hergestellt..... 125

85 Glaswaren, gefärbt und/oder bemalt,

auch graviert und/oder geschliffen,

auch kunstgewerbliche, auch für

Kirchen.............................. 125

86 Glasfaserlaminate.................... 125

87 Medaillen............................ 125

88 Pfannen, Messing- oder Eisenbehälter

sowie Blechwaren, auch verzinkt,

Elektrogeschirr...................... 125

89 Gußeiserne Rohre und Formstücke...... 280

90 Deckenstützen........................ 125

91 Kabelwannen aus verzinktem Stahlblech

sowie Zubehör und Trägermaterial

hiefür............................... 125

92 Heizkessel........................... 125

93 Profile und Stangen aus Aluminium.... 125

94 Werkzeuge und Geräte für Handwerk,

Industrie und Landwirtschaft; Messer;

Haus- und Küchenwaren,

Bergsteigerartikel aus Eisen,

Dengelapparate, Rechen, Gabeln,

Glaswerkzeuge, Kleineisenwaren,

Viehschellen und Viehglocken......... 215

95 Hartmetallwerkzeuge und -erzeugnisse. 125

96 Bestecke und Tafelgeräte aus Metall.. 125

97 Beschläge............................ 246

98 Leuchten und Leuchtstoffröhren sowie

elektrische Beleuchtungskörper aller

Art.................................. 420

99 Kirchenglocken samt Armaturen........ 125

100 Seilwegegeräte; fahrbare

gummibereifte Seilwindenaggregate mit

stufenlosen Getrieben und Explosions-

oder Elektromotor, Seilwinden,

Traktorenaufbauseilwinden,

Bergsitzpflüge, Bergmessereggen;

sämtliche Zusatzgeräte und

Ersatzteile für vorangeführte

Maschinen; Seile für vorangeführte

Seilwinden........................... 125

101 Kompressoren, Dieselmotoren sowie

deren Teile.......................... 125

102 Lufttechnische Geräte und Apparate... 125

103 Schilifte, Sessellifte, Gondellifte,

Seilbahnen u. dgl., sowie deren Teile 215

104 Schneeräumgeräte aller Art, deren

Teile................................ 125

105 Landwirtschaftliche Maschinen,

Drucktanks für Süßmost und Wein, und

deren Teile.......................... 125

106 Holzbearbeitungsmaschinen,

Dübelbohrmaschinen, sowie deren Teile 132

107 Armaturen für Wasserleitungen........ 320

108 Keilriemenscheiben................... 125

109 Drehstrommotoren..................... 125

110 Anlagen für Turbinen, Regulatoren,

deren Teile, Ersatzteile für

Wasserkraftanlagen................... 125

111 Elektrische Akkumulatoren............ 125

112 Speisetransportwagen und dazugehörige

Geräte............................... 125

113 Elektrische Haushaltsgeräte, Elektro-

Einbau-Backrohre und Einbau-

Kochstellen, elektrische Heizdecken;

kleine elektrische Hebebühnen;

Einbau-Schaltkästen; Elektromaterial,

auch isolierend; deren Teile......... 125

114 Herde, Öfen, Dampfkessel,

Zentralheizungskessel aller Art, auch

mit automatischer Heißwasseranlage;

Spülschränke, deren Teile............ 200

115 Kraftfahrzeug- und/oder Motorenteile. 125

116 Feldstecher, Fernrohre, auch

Zielfernrohre und Theatergläser mit

Etui und Zubehör, Brillengläser, roh

oder bearbeitet...................... 140

117 Orgeln und deren Bestandteile........ 125

118 Möbel, einschließlich Schulmöbel..... 170

119 Steppdecken; Matratzenauflagen und

Polster mit Füllung.................. 125

120 Schlitten, Rodel, Schi,

Schibindungen, Schistöcke,

Bergrettungsgeräte; deren

Bestandteile......................... 330

121 Spezialfahrzeuge und Geräte zur

Schipistenpflege; deren Teile........ 130

122 Spezialfahrzeuge und Anhänger für die

Landwirtschaft und für das

Baugewerbe, mit oder ohne Maschinen

und Geräten (Seilwinden, Dungstreuer,

Pumpen, Gülletanks, Heugitter ua.)

ausgestattet; oben angeführte

Maschinen und Geräte, auch gesondert

eingeführt; Zubehör und Ersatzteile.. 145

123 Kunstgewerbliche Erzeugnisse und

Spielwaren........................... 126

124 Schikerne............................ 125

125 Oberflächenschibeläge................ 125

126 Windsurfer........................... 125

127 In der vorliegenden Liste nicht

genannte Waren (für jede Warengattung

bis zu 125 Mio. Lire)................ 2 350

Der Vorsitzende der österreichischen Delegation

an den Vorsitzenden der italienischen Delegation

Riva del Garda, 22. Juni 1989

Herr Vorsitzender!

Im Verlauf der heute beendeten XL. Tagung der Gemischen (Anm.: richtig: Gemischten) Kommission sind die beiden Delegationen wie folgt übereingekommen:

In dem Bestreben, die Entwicklung des Warenaustausches zwischen den beiden begünstigten Zonen weiter zu erleichtern, werden die für die Verwaltung der Kontingente zuständigen italienischen und österreichischen Zollbehörden ermächtigt, für die Zeit vom 1. Juni bis 30. September 1989 zusätzlich die zollfreie Einfuhr der unten angeführten Waren in der Höhe der bei jeder Position angegebenen Beträge zuzulassen.

Die Gesamthöhe dieses zusätzlichen Warenaustausches, die auf jeder Seite 830 Mio. Lire beträgt, entspricht vier Zwölfteln der Erhöhung, die der Plafond nachstehender Waren in den Warenlisten B, die dem am heutigen Tag unterzeichneten Protokoll angeschlossen sind, gegenüber ihrem Plafond in den am 9. Juni 1988 in Gaschurn vereinbarten Listen B erfahren hat.

AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG

Liste B

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Kontingent

Pos. Ware Menge Wert in

Nr. Mio. Lire

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0001 Kalbfleisch............................... 2 t

0002 Rindfleisch............................... 12 t

0003 Schweinefleisch........................... 2 t

0004 Schinken, roh, gekocht, geräuchert,

Ossocollo................................. 1 t

0005 Lebende oder tote Forellen; Forelleneier.. 17 t

0006 Zier-, Obst- und Aufforstungspflanzen mit

bloßen Wurzeln und/oder daran haftendem

Erdreich, in Stroh eingewickelt........... 13 400 Stk.

0008 a) Obst, frisch (falls Äpfel, nur

Handelsklasse I)....................... 42 t

```

b)

Industrieobst.......................... 8 t

```

0009 Maisgrieß und Maismehl; Heidenmehl,

Polenta................................... 2 t

0010 Traubenkern- oder Maiskeimöl

```

a)

roh.................................... 2 t

```

```

b)

gereinigt oder raffiniert.............. 1 t

```

0011 Salami, Knoblauchwurst und Mortadella;

Speck..................................... 5 t

0014 Teigwaren, auch gefüllt

```

a)

Strudelteigblätter, Spätzle............ 12 t

```

0015 Backwaren und feine Backwaren, auch

tiefgekühlt............................... 5 t

0016 Gemüse, tiefgekühlt, gefroren,

vorübergehend haltbar gemacht, getrocknet,

zerkleinert, gemahlen, zubereitet, auch in

luftdicht verschlossenen Behältnissen

(davon Kartoffelverarbeitungserzeugnisse

bis zu einer Maximalmenge von 340 t), mit

Ausnahme von Gemüse, frisch............... 12 t

0017 Konfitüren, Gelees und Marmeladen,

Fruchtmus und Fruchtpasten, eingekocht,

auch mit Zuckerzusatz; Früchte in anderer

Weise zubereitet oder haltbar gemacht,

auch mit Zusatz von Zucker oder Alkohol;

Fruchteiskremen und -pasten; kandierte

Früchte und kandierte Fruchtschalen....... 100 t

0018 Erdnuß-, Mandel- oder Haselnußkaramel,

Zuckererdnüsse, Zuckermandeln, geröstete

und gesalzene Erdnuß- oder Mandelkerne.... 440 kg

0019 Fruchtsäfte (inbegriffen Traubensaft),

Gemüsesäfte, auch mit Zuckerzusatz;

jedoch weder gegoren, noch mit einem

Zusatz von Alkohol; Fruchtkonzentrate;

einschlägiges Aroma; Fruchtsaft- oder

Gemüsesaftgetränke und Getränke aus

aromatischen Kräutern ohne Zusatz von

Alkohol, einschließlich jener mit einem

über dem natürlichen Prozentsatz

liegenden Wassergehalt.................... 19 t

0020 Mineral- und Tafelwasser.................. 133 hl

0021 Bier...................................... 217 hl

0022 Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete.... 556 hl (193)

0023 Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete

und Weine mit geographischer Bezeichnung;

Schaumweine

```

a)

in 0,7 l-, 0,75 l- und 0,35 l-Flaschen. 420 hl

```

```

b)

in 1,0 l-Flaschen...................... 100 hl

```

0024 Branntweine aus Früchten.................. 23 hl

0025 Weinessig, auch in Flaschen............... 92 hl

0026 Extraktionsschrot aus Sesamsamen,

Maiskeimen und Traubenkernen für

Futtermittelzwecke 4 t

AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL

Liste B

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```

Kontingent

Pos. Ware Menge Wert in

Nr. Mio. Lire

```

```

0001 Pferde und Fohlen....................... 27 Stk.

0002 Schlachtrinder.......................... 92 Stk. (110)

0003 Männliches Einstellvieh und/oder

weibliche Nutzrinder der Höhenviehrassen,

soweit in Italien zugelassen............. (249)

```

a)

männliches Einstellvieh............... 101 Stk.

```

```

b)

weibliche Nutzrinder.................. 60 Stk.

```

0004 Schweine................................. 50 Stk.

0005 Schafe................................... 50 Stk.

0006 Rindfleisch.............................. 7 t

0007 Schweinefleisch.......................... 4 t

0008 Schmelzkäse.............................. 3 t

0009 Andere Käse (davon maximal 400 t Tilsiter) 18 t

0010 Balkon- und Beetpflanzen................. 340 Stk.

0011 Andere lebende Pflanzen und Wurzeln,

einschließlich Forstpflanzen............. 2 700 Stk.

0012 Saatkartoffeln........................... 3 t

0013 Johannisbeeren, frisch................... 1 100 kg

0014 Saatgetreide............................. 1 t

0017 Brot, gewöhnliche und feine Backwaren.... 10 300 kg

0018 Dauerback- und Süßwaren sowie andere

Konditoreiwaren; Schokolade und -waren... 6 800 kg

0019 Backerbsen, Frittaten, Salzletten und

Pommes frites............................ 1 800 kg

0021 Fruchtsirup aus Himbeeren, Preiselbeeren,

Heidelbeeren oder Joahnnisbeeren;

Fruchtsäfte, Fruchtsaftgetränke,

Fruchtsaftkonzentrate, Fruchtkonzentrate. 70 t

0022 Marmelade, auch in Kleinpackungen....... 28 t

0023 Gewürze, Gewürzmischungen und

Gewürzzubereitungen aller Art........... 420 kg

0024 Bier.................................... 390 hl

Auf die vorstehend angeführten Kontingente werden die Bestimmungen des Artikels 3 des heute unterzeichneten Protokolls angewendet.

Ich bitte, Herr Vorsitzender, mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit Vorstehendem zu bestätigen.

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner

ausgezeichneten Hochachtung.

Mag. DDDr. PSCHORN

Der Vorsitzende der italienischen Delegation

an den Vorsitzenden der österreichischen Delegation

Riva del Garda, 22. Juni 1989

Herr Vorsitzender!

Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom heutigen Tage zu bestätigen, welches folgendermaßen lautet:

„Im Verlauf der heute beendeten XL. Tagung der Gemischten Kommission sind die beiden Delegationen wie folgt übereingekommen:

In dem Bestreben, . . . . . . (es folgt der weitere Text der Note

des Vorsitzenden der österreichischen Delegation in deutscher

Sprache) . . . . . . ausgezeichneten Hochachtung.''

Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis meiner Regierung mit Vorstehendem mitzuteilen.

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Botschafter CASILLI D'ARAGONA

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