PROTOKOLL DER XL. TAGUNG DER IM ARTIKEL 6 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER ITALIENISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE REGELUNG DES ERLEICHTERTEN WARENAUSTAUSCHES ZWISCHEN DEN ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN TIROL UND VORARLBERG UND DER ITALIENISCHEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL VOM 12. MAI 1949 VORGESEHENEN GEMISCHTEN KOMMISSION
Präambel/Promulgationsklausel
Die im Art. 6 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste einer herzlichen Zusammenarbeit ihre XL. Tagung in der Zeit vom 21. bis 22. Juni 1989 in Riva del Garda abgehalten.
Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen geprüft und folgendes vereinbart:
Artikel 1
Mit dem Inkrafttreten der diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten die bisher geltenden Listen A und B außer Kraft.
Die diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten mit 1. Oktober 1989 in Kraft und gelten bis 30. September 1990.
Artikel 2
Die Bestimmungen der Protokolle seit 17. Oktober 1953 und die dazugehörigen Beilagen bleiben, soweit sie nicht im Gegensatz zu den Bestimmungen dieses Protokolls stehen, weiterhin in Kraft.
Artikel 3
Die in den diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B vorgesehenen Jahreskontingente erneuern sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission vor Ablauf des Vertragsjahres nicht stattfinden sollte.
Die Kontingente der Listen A und B dürfen auch über das Ende des jeweiligen Vertragsjahres hinaus - und zwar bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres (letztmögliches Datum der Anmeldung zur Verzollung) - durch Erteilung von Ein- und Ausfuhrbewilligungen seitens der zuständigen Behörden, welche nicht über dieses Datum hinaus gültig sein dürfen, ausgenützt werden.
Die Kontingenterhöhungen, die auf diplomatischem Wege im laufenden Vertragsjahr oder während der Gültigkeitsdauer dieses Protokolls im Sinne des dem Protokoll vom 29. Mai 1964 beigeschlossenen Briefwechsels genehmigt werden, finden auf die nach Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres neu in Kraft tretenden Kontingente keine Anrechnung.
Artikel 4
Auf Grund der im Dezember 1987 in Klagenfurt erfolgten Zustimmung des italienischen Außenministers, on. Giulio Andreotti, zum Vorschlag des österreichischen Außenministers, Vizekanzler Dr. Alois Mock, hat die Gemischte Kommission Möglichkeiten einer erweiterten Anwendung des Art. 3 lit. d des Gruber-Degasperi-Abkommens überprüft.
Unter Bedachtnahme auf die in den Jahren 1988 und 1989 erfolgten Treffen der Vorsitzenden der beiden Delegationen sind folgende Themen überprüft worden:
Rettungsflugverkehr:
Funk- und Telefongeräte in Fahrzeugen:
Tagesrandverbindungen zwischen den begünstigten Regionen:
Zweigstellengründungen von Banken:
Erweiterte Warenverzollung am Zollamt Brenner:
Gleichstellung von Bürgern der begünstigten Gebiete auf dem Arbeitsmarkt:
Erleichterungen bei der Ein- und Ausfuhr von Kunstgütern zu Ausstellungszwecken:
Fragen der Berufsausbildung und des Gewerberechts:
Sichtflugkorridor durch das Pustertal:
Engere Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Land- und Forstwirtschaft:
Grenzüberschreitung außerhalb der Grenzübertrittsstellen:
Autobahn-Maut:
Telefongebühren:
Artikel 5
Das vorliegende Protokoll tritt am 1. Oktober 1989 in Kraft und gilt bis zum 30. September 1990.
Seine Gültigkeit verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission nicht stattfinden sollte.
Gegeben zu Riva del Garda am 22. Juni 1989 in zwei Ausfertigungen, jede in deutscher und italienischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG
Liste A
```
```
Nr. Waren Kontingente
```
```
1 Frisches Gemüse......................... 3 000 t
2 Frisches Obst, ausgenommen Tafeläpfel... 3 000 t
3 Tafeläpfel.............................. 5 500 t
4 Industrieobst........................... 500 t
5 Weine und Traubenmost................... 29 228 hl
6 Kleie oder andere Rückstände vom Sieben
oder Mahlen von Getreide................ 500 t
7 In der vorliegenden Liste nicht genannte
Waren (für jede Warengattung bis zu
100 Mio. Lire).......................... 2 000 Mio. Lire
AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL
Liste A
```
```
Nr. Waren Kontingente
```
```
1 Männliches Einstellvieh der
Höhenviehrassen soweit in Italien
zugelassen............................... 3 725 Stück
2 Weibliche Nutzrinder der Höhenviehrassen
soweit in Italien zugelassen............. 4 725 Stück
3 Butter................................... 100 t
4 Bier..................................... 1 200 hl
5 Nadelsägerundholz........................ 5 000 m3
6 Schnittholz.............................. 30 000 m3
7 Bezimmertes Bauholz...................... 12 000 m3
8 Brennholz................................ 1 000 t
9 Sägeabfälle.............................. 2 000 t
10 Stangen aus Holz......................... 8 000 m3
11 Rebstangen............................... 1 000 m3
12 Schalter und Säulen aus Nadelholz........ 8 000 m3
13 In der vorliegenden Liste nicht genannte
Waren (für jede Warengattung bis zu
100 Mio. Lire)........................... 2 000 Mio. Lire
AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG
Liste B
```
```
Kontingent
Pos. Ware Menge Wert in
Nr. Mio. Lire
```
```
1 Kalbfleisch............................ 105 t
2 Rindfleisch............................ 203 t
3 Schweinefleisch........................ 142 t
4 Schinken, roh, gekocht, geräuchert,
Ossocollo.............................. 53 t
5 Lebende oder tote Forellen;
Forelleneier........................... 210 t
6 Zier-, Obst- und Aufforstungspflanzen
mit bloßen Wurzeln und/oder daran
haftendem Erdreich, in Stroh
eingewickelt........................... 840 000 Stk.
7 Pilze, frisch oder getrocknet,
auch zerkleinert....................... 11 t
8 a) Obst, frisch (falls Äpfel, nur
Handelsklasse I).................... 2 625 t
```
Industrieobst....................... 525 t
```
9 Maisgrieß und Maismehl; Heidenmehl,
Polenta................................ 105 t
10 Traubenkern- oder Maiskeimöl
```
roh................................. 105 t
```
```
gereinigt oder raffiniert........... 89 t
```
11 Salami, Knoblauchwurst und Mortadella;
Speck.................................. 331 t
12 Knödel, auch tiefgekühlt 13 t
13 Fischzubereitungen und Fischkonserven.. 17 t
14 Teigwaren, auch gefüllt
```
Strudelteigblätter, Spätzle......... 35 t
```
```
sonstige Teigwaren.................. 420 t
```
15 Backwaren und feine Backwaren,
auch tiefgekühlt....................... 191 t
16 Gemüse, tiefgekühlt, gefroren,
vorübergehend haltbar gemacht,
getrocknet, zerkleinert, gemahlen,
zubereitet, auch in luftdicht
verschlossenen Behältnissen (davon
Kartoffelverarbeitungserzeugnisse
bis zu einer Maximalmenge von 340 t),
mit Ausnahme von Gemüse, frisch........ 735 t
17 Konfitüren, Gelees und Marmeladen,
Fruchtmus und Fruchtpasten, eingekocht,
auch mit Zuckerzusatz; Früchte in
anderer Weise zubereitet oder haltbar
gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder
Alkohol; Fruchteiskremen und -pasten;
kandierte Früchte und kandierte
Fruchtschalen.......................... 1 245 t
18 Erdnuß-, Mandel- oder Haselnußkaramel,
Zuckererdnüsse, Zuckermandeln,
geröstete und gesalzene Erdnuß- oder
Mandelkerne............................ 27 300 kg
19 Fruchtsäfte (inbegriffen Traubensaft),
Gemüsesäfte, auch mit Zuckerzusatz;
jedoch weder gegoren, noch mit einem
Zusatz von Alkohol; Fruchtkonzentrate;
einschlägiges Aroma; Fruchtsaft- oder
Gemüsesaftgetränke und Getränke aus
aromatischen Kräutern ohne Zusatz von
Alkohol, einschließlich jener mit
einem über dem natürlichen Prozentsatz
liegenden Wassergehalt................. 1 193 t
20 Mineral- und Tafelwasser............... 8 400 hl
21 Bier................................... 13 650 hl
22 Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete. 21 657 hl (3 603)
23 Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete
und Weine mit geographischer Bezeichnung;
Schaumweine
```
in 0,7 l-, 0,75 l- und 0,35
```
l-Flaschen.......................... 13 100 hl
```
in 1,0 l-Flaschen................... 6 300 hl
```
24 Branntweine aus Früchten............... 420 hl
25 Weinessig, auch in Flaschen............ 5 775 hl
26 Extraktionsschrot aus Sesamsamen,
Maiskeimen und Traubenkernen für
Futtermittelzwecke..................... 263 t
27 Papier aller Art; Pappe, auch für
bestimmte Zwecke zugeschnitten;
Wellpappe.............................. 215
28 Schachteln und andere Umschließungen
aus Papier oder Pappe.................. 195
29 Glückwunschbillets, Bildpost- und
Glückwunschkarten aller Art, auch in
gefalteten Serien und in Blockform;
Posters; Prospekte und Kalender
aller Art............................... 475
30-50 - - -
51 Marmor, Travertin und andere Kalksteine
(Werk- oder Hausteine) mit einer
scheinbaren Dichte von 2,5 oder mehr;
Schiefer, Granit, Basalt, Sandstein,
Serpentin, Quarzit und andere Werk-
oder Hausteine mit einer scheinbaren
Dichte unter 2,5, natürliche
Konglomerate; Kunststein; alle diese
roh, gespalten, grob behauen, durch
Sägen zerteilt, in jeder Form und Größe
bearbeitet und Waren daraus ............ 1 025
52 Steine aus Porphyr sowie Waren daraus... 255
53 Kerzen und andere Wachswaren, auch
kunstgewerbliche........................ 200
54 Platten und Folien aus Polyvinylchlorid. 125
55 Profile und Waren aus plastischem
Material................................ 600
56 Runderneuerte Reifen; auswechselbare
Reifenprofile; Platten, Blätter,
Streifen und Profile, aus vulkanisiertem
Weichkautschuk.......................... 125
57 Bekleidungsstücke, Handschuhe, Mützen und
Taschen, aus Leder oder Pelz............ 125
58 Parkettbrettchen, Kurzriemen,
Schwedenschalungen und Kehrleisten...... 400
59 Rolläden aus Holz oder Kunststoff und
deren Zubehör, auch zerlegt;
Kunststoffprofile für Rolläden.......... 210
60 Vorgefertigte Häuser und deren Teile.... 680
61 Spanplatten, kunststoffbeschichtete
Platten................................. 500
62 Türen und Fenster und die dazugehörigen
Rahmen.................................. 698
63 Gewebe und Bänder aus Seide, Baumwolle
und/oder synthetischen und/oder
künstlichen Spinnstoffen, auch mit
Metallfäden............................. 200
64 Wollgarne und Wollmischgarne............ 281
65 Wollgewebe, auch gemischt mit anderen
Textilfasern............................ 300
66 Baumwollgarne, von Nr. 0 bis
einschließlich Nr. 50 englisch.......... 400
67 Erzeugnisse der Kunstweberei............ 125
68 Teppiche und Spannteppiche.............. 800
69 Wirk- und Strickwaren................... 450
70 Strümpfe, Socken und Strumpfhosen....... 125
71 Krawatten und Foulards.................. 125
72 Konfektionswaren aus Textilien, auch mit
Gummi oder Plastik überzogen;
Daunendecken und Kissen................. 550
73 Schuhe und deren Teile.................. 125
74 Platten, Fliesen, Blöcke und Tafeln für
Bauzwecke, auch aus Holzabfällen, mit
Magnesium oder anderen Bindemitteln
hergestellt............................. 150
75 Waren aus Zement, Beton oder Kunststein,
auch bewehrt............................ 381
76 Ziegel.................................. 125
77 Rohre, Rohrverbindungsstücke und andere
Teile für Kanalisations-, Entwässerungs-
und ähnliche Zwecke, Platten und Fliesen,
aus Steinzeug........................... 125
78 Glasierte Boden- und Wandbelagsplatten
(Fliesen) aus Keramik................... 125
79 Weinflaschen aus Glas................... 125
80 Spiegel, Isolierglas, Flachglas
bearbeitet.............................. 260
81 Baustahlmatten, sowie Erzeugnisse
daraus.................................. 125
82 Garagenkipptore, Gittertore und Rolläden
aus Eisen oder Stahl; Wellblechgaragen,
auch unvollständig, auch nicht
zusammengesetzt,und deren Teile......... 340
83 Fundamentzwingen, deren Zubehör......... 125
84 Stahlkonstruktionen und deren Teile..... 200
85 Metallregale; deren Bestandteile und
Verbindungsstücke....................... 230
86 Deckenstahlgitterträger................. 125
87 Steckrahmenschalungen mit Zubehör....... 300
88 Heizöl-, Haushalts- sowie Lagertanks und
deren Zubehör........................... 175
89 Gas- oder Elektroherde, Gaskochkessel;
Elektrobacköfen; Gasfriteusen,
Kippbratpfannen; Wärmegeräte
(Tellerwärmer, Wasserbäder usw.);
Grillgeräte............................. 125
90 Drücker, Schilder und Beschläge,
Kleiderhaken in Messing, poliert,
verchromt oder in Bronze, oder
Aluminium; Eisenbeschläge für Bauzwecke
und Möbel, inbegriffen Schlösser........ 125
91 Druckgußteile aus Nichteisenmetallen.... 125
92 Spülbecken aus rostfreiem Stahl, auch
mit Unterbauten, deren Teile............ 125
93 Lagersichtkästen aus Plastik oder
Stahlblech, auch lackiert oder verzinkt;
deren Zubehör........................... 170
94 Automatische Kühlraumtüren,
einschließlich deren elektrische
Ausrüstung; deren Teile................. 125
95 Abfallbehälter aus Stahl, deren Teile... 125
96 Handsägen und Sägeblätter aller Art..... 125
97 Spiralbohrer, Reibahlen, Fräsen,
Kreissägeblätter und andere Werkzeuge für
die Metallbearbeitung................... 125
98 Leuchten aller Art...................... 195
99 Koch- und Räucheranlagen; deren Teile... 125
100 Wägeeinrichtungen und Kontrollwaagen;
deren Teile............................. 125
101 Schilifte, Sessellifte, Gondellifte,
Seilbahnen u. dgl., sowie deren Teile... 125
102 Elektrische Güteraufzüge und deren
Teile................................... 125
103 Werkzeugmaschinen und Werkzeuge für die
Bearbeitung von Steinen, deren Teile.... 125
104 Klimaanlagen und Luftbehandlungsgeräte
aller Art, deren Zubehör und
Ersatzteile............................. 125
105 Kühltische.............................. 125
106 Elektrische Apparate zur Lokalisierung
unterirdischer Kanalisationen;
deren Teile............................. 125
107 Kupferlackdrähte........................ 125
108 Umwälz- und Filteranlagen für
Schwimmbecken, deren Teile.............. 155
109 Ventile und Geräte für Aerosolprodukte;
deren Teile............................. 180
110 Spezialfahrzeuge und Anhänger für die
Landwirtschaft, für das Baugewerbe und
für touristische Zwecke, ausgenommen
Traktoren, mit oder ohne Maschinen und
Geräte (Seilwinden, Dungstreuer, Pumpen,
Gülletanks, Heugitter ua.) ausgestattet;
oben angeführte Maschinen und Geräte,
auch gesondert eingeführt; einzelne
Teile, Zubehör und Ersatzteile, auch
für Traktoren........................... 125
111 Spezialfahrzeuge und -geräte zur
Schipistenpflege und deren Teile........ 390
112 Gold- und Silberarmbanduhren; Pokale und
Trophäen................................ 125
113 Klaviere und Harmonien, auch
elektronisch............................ 125
114 Plattenspieler, elektrische Verstärker,
Lautsprecher; deren Teile............... 125
115 Möbel- und Möbelteile .................. 827
116 Kunstgewerbliche Erzeugnisse und
Spielwaren.............................. 635
117 Schlitten, Rodel, Schi, Schibindungen,
Schistöcke, Bergrettungsgeräte; deren
Bestandteile............................ 125
118 In der vorliegenden Liste nicht genannte
Waren (für jede Warengattung bis zu
125 Mio. Lire).......................... 1 400
AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL
Liste B
```
```
Kontingent
Pos. Ware Menge Wert in
Nr. Mio. Lire
```
```
1 Pferde und Fohlen.................... 230 Stk.
2 Schlachtrinder....................... 775 Stk. (930)
3 Männliches Einstellvieh und/oder
weibliche Nutzrinder der
Höhenviehrassen, soweit in Italien
zugelassen........................... (4 536)
```
männliches Einstellvieh........... 3 754 Stk.
```
```
weibliche Nutzrinder.............. 1 181 Stk.
```
4 Schweine............................. 3 150 Stk.
5 Schafe............................... 3 150 Stk.
6 Rindfleisch.......................... 420 t
7 Schweinefleisch...................... 263 t
8 Schmelzkäse.......................... 170 t
9 Andere Käse (davon maximal 400 t
Tilsiter)............................ 1 113 t
10 Balkon- und Beetpflanzen............. 21 000 Stk.
11 Andere lebende Pflanzen und Wurzeln,
einschließlich Forstpflanzen......... 168 000 Stk.
12 Saatkartoffeln....................... 158 t
13 Johannisbeeren, frisch............... 66 700 kg
14 Saatgetreide......................... 32 t
15 Fleisch-, Fleischmischkonserven...... 14 t
16 Fleisch von Wild (frisch, gekühlt,
gefroren, gekocht, gebraten oder
anderweitig zubereitet, auch mit
Soßen)............................... 11 t
17 Brot, gewöhnliche und feine Backwaren 183 000 kg
18 Dauerback- und Süßwaren sowie andere
Konditoreiwaren; Schokolade und
-waren............................... 427 000 kg
19 Backerbsen, Frittaten, Salzletten und
Pommes frites........................ 111 600 kg
20 Salate, Sauergemüse und Wurzelgemüse. 18 t
21 Fruchtsirup aus Himbeeren,
Preiselbeeren, Heidelbeeren oder
Johannisbeeren; Fruchtsäfte,
Fruchtsaftgetränke,
Fruchtsaftkonzentrate,
Fruchtkonzentrate.................... 1 668 t
22 Marmelade, auch in Kleinpackungen.... 293 t
23 Gewürze, Gewürzmischungen und
Gewürzzubereitungen aller Art........ 26 250 kg
24 Bier................................. 24 150 hl
25 Filterumwicklungspapier.............. 125
26 Wellpappe und Pappkartons............ 125
27 Dekorationsartikel, und zwar:
Lahnbänder, Lametta und Gegenstände
daraus, leonische Gespinste.......... 125
28-50 - - -
51 Kupferoxydchlorid und Kupfervitriol.. 125
52 Farben und Lacke..................... 125
53 Kosmetische Produkte................. 125
54 Waschmittel, Waschhilfsmittel, Spül-,
Reinigungsmittel..................... 126
55 Isolierungen für Heizungsrohre....... 125
56 Waren aus plastischem Material, davon
bis zu 83 Mio. Lire Fertigwaren...... 348
57 Feuerlöschschläuche.................. 125
58 Bekleidungsleder, Taschnerleder,
Schuhleder........................... 125
59 Lederbekleidung und Zubehör.......... 125
60 Rucksäcke............................ 125
61 Furniere............................. 125
62 Vorgefertigte Häuser, Hütten,
Baracken, Flugdächer, Dachstühle,
Silos und ähnliche Konstruktionen;
zerlegbar aus Holz, komplett mit
ihren Bestandteilen. Darin
inbegriffen Platten aus Holz und/oder
aus anderen pflanzlichen Stoffen,
zerfasert aus Sägespänen oder aus
Holzwolle mit Harzen oder anderen
Bindemitteln gebunden, mit oder ohne
Holzbedachung sowie äußere und/oder
innere Holzverschalung,
einschließlich der dazugehörigen
Leisten und Latten aus Holz.
Ausgenommen Türen, Fenster, Jalousien
usw., soweit sie nicht Bestandteile
der vorgenannten Konstruktionen sind. 125
63 Obstleitern, Holzstöcke für
Fleischhauer, Rahmenleisten, Rahmen,
Leisten für Fußböden und
Zimmerdecken, Parketten und andere
Holzwaren sowie fertige Karniesen aus
Holz................................. 125
64 Dachschindeln aus Holz............... 125
65 Faßhähne, Kälbersauger,
Kuhschwanzhalter, Ringhornsteller und
Ohrmarknumerierzangen................ 125
66 Holzfaserplatten..................... 125
67 Spanplatten, kunststoffbeschichtete
Platten.............................. 125
68 Gewebe aus synthetischen oder
künstlichen Spinnstoffen............. 180
69 Loden, andere Wollgewebe und
Wolldecken; Lodenkonfektion.......... 980
70 Handstrickgarne...................... 125
71 Baumwoll- und/oder Zellwollgewebe
aller Art; Leinen- und
Halbleinengewebe; Baumwollwindeln
abgepaßt; Tischdecken;
Baumwollflanelldecken sowie Decken
aus synthetischen und/oder
künstlichen Spinnstoffen............. 1 270
72 Trachten- und Dirndlstoffe........... 1 440
73 Borten............................... 125
74 Stickereien, Fransen, Spitzen für
Trachten u. dgl., bestickte
Taschentücher, bestickte Damenblusen
und Modewaren, bestickte Bettwäsche,
Klöppelspitzentischdecken und
-deckchen............................ 150
75 Strick- und Wirkwaren................ 1 990
76 Konfektionswaren aus Textilien....... 1 250
77 Wimpel für Automobile und für
Werbezwecke.......................... 125
78 Markisen, Jalousien, Rolläden,
Totalverdunkelungsanlagen, deren
Teile................................ 125
79 Teppiche und Läufer.................. 125
80 Schuhe und deren Teile............... 125
81 Hüte................................. 125
82 Badezimmer-Zellen aus Leichtbeton,
komplett mit Einrichtung und
Armaturen............................ 125
83 Schleifscheiben und Schleifsteine.... 230
84 Bausteine oder -platten aus
Holzwolle, Holzfasern, Holzspänen
oder Holzabfällen, mit Zement oder
anderen Bindemitteln hergestellt..... 125
85 Glaswaren, gefärbt und/oder bemalt,
auch graviert und/oder geschliffen,
auch kunstgewerbliche, auch für
Kirchen.............................. 125
86 Glasfaserlaminate.................... 125
87 Medaillen............................ 125
88 Pfannen, Messing- oder Eisenbehälter
sowie Blechwaren, auch verzinkt,
Elektrogeschirr...................... 125
89 Gußeiserne Rohre und Formstücke...... 280
90 Deckenstützen........................ 125
91 Kabelwannen aus verzinktem Stahlblech
sowie Zubehör und Trägermaterial
hiefür............................... 125
92 Heizkessel........................... 125
93 Profile und Stangen aus Aluminium.... 125
94 Werkzeuge und Geräte für Handwerk,
Industrie und Landwirtschaft; Messer;
Haus- und Küchenwaren,
Bergsteigerartikel aus Eisen,
Dengelapparate, Rechen, Gabeln,
Glaswerkzeuge, Kleineisenwaren,
Viehschellen und Viehglocken......... 215
95 Hartmetallwerkzeuge und -erzeugnisse. 125
96 Bestecke und Tafelgeräte aus Metall.. 125
97 Beschläge............................ 246
98 Leuchten und Leuchtstoffröhren sowie
elektrische Beleuchtungskörper aller
Art.................................. 420
99 Kirchenglocken samt Armaturen........ 125
100 Seilwegegeräte; fahrbare
gummibereifte Seilwindenaggregate mit
stufenlosen Getrieben und Explosions-
oder Elektromotor, Seilwinden,
Traktorenaufbauseilwinden,
Bergsitzpflüge, Bergmessereggen;
sämtliche Zusatzgeräte und
Ersatzteile für vorangeführte
Maschinen; Seile für vorangeführte
Seilwinden........................... 125
101 Kompressoren, Dieselmotoren sowie
deren Teile.......................... 125
102 Lufttechnische Geräte und Apparate... 125
103 Schilifte, Sessellifte, Gondellifte,
Seilbahnen u. dgl., sowie deren Teile 215
104 Schneeräumgeräte aller Art, deren
Teile................................ 125
105 Landwirtschaftliche Maschinen,
Drucktanks für Süßmost und Wein, und
deren Teile.......................... 125
106 Holzbearbeitungsmaschinen,
Dübelbohrmaschinen, sowie deren Teile 132
107 Armaturen für Wasserleitungen........ 320
108 Keilriemenscheiben................... 125
109 Drehstrommotoren..................... 125
110 Anlagen für Turbinen, Regulatoren,
deren Teile, Ersatzteile für
Wasserkraftanlagen................... 125
111 Elektrische Akkumulatoren............ 125
112 Speisetransportwagen und dazugehörige
Geräte............................... 125
113 Elektrische Haushaltsgeräte, Elektro-
Einbau-Backrohre und Einbau-
Kochstellen, elektrische Heizdecken;
kleine elektrische Hebebühnen;
Einbau-Schaltkästen; Elektromaterial,
auch isolierend; deren Teile......... 125
114 Herde, Öfen, Dampfkessel,
Zentralheizungskessel aller Art, auch
mit automatischer Heißwasseranlage;
Spülschränke, deren Teile............ 200
115 Kraftfahrzeug- und/oder Motorenteile. 125
116 Feldstecher, Fernrohre, auch
Zielfernrohre und Theatergläser mit
Etui und Zubehör, Brillengläser, roh
oder bearbeitet...................... 140
117 Orgeln und deren Bestandteile........ 125
118 Möbel, einschließlich Schulmöbel..... 170
119 Steppdecken; Matratzenauflagen und
Polster mit Füllung.................. 125
120 Schlitten, Rodel, Schi,
Schibindungen, Schistöcke,
Bergrettungsgeräte; deren
Bestandteile......................... 330
121 Spezialfahrzeuge und Geräte zur
Schipistenpflege; deren Teile........ 130
122 Spezialfahrzeuge und Anhänger für die
Landwirtschaft und für das
Baugewerbe, mit oder ohne Maschinen
und Geräten (Seilwinden, Dungstreuer,
Pumpen, Gülletanks, Heugitter ua.)
ausgestattet; oben angeführte
Maschinen und Geräte, auch gesondert
eingeführt; Zubehör und Ersatzteile.. 145
123 Kunstgewerbliche Erzeugnisse und
Spielwaren........................... 126
124 Schikerne............................ 125
125 Oberflächenschibeläge................ 125
126 Windsurfer........................... 125
127 In der vorliegenden Liste nicht
genannte Waren (für jede Warengattung
bis zu 125 Mio. Lire)................ 2 350
Der Vorsitzende der österreichischen Delegation
an den Vorsitzenden der italienischen Delegation
Riva del Garda, 22. Juni 1989
Herr Vorsitzender!
Im Verlauf der heute beendeten XL. Tagung der Gemischen (Anm.: richtig: Gemischten) Kommission sind die beiden Delegationen wie folgt übereingekommen:
In dem Bestreben, die Entwicklung des Warenaustausches zwischen den beiden begünstigten Zonen weiter zu erleichtern, werden die für die Verwaltung der Kontingente zuständigen italienischen und österreichischen Zollbehörden ermächtigt, für die Zeit vom 1. Juni bis 30. September 1989 zusätzlich die zollfreie Einfuhr der unten angeführten Waren in der Höhe der bei jeder Position angegebenen Beträge zuzulassen.
Die Gesamthöhe dieses zusätzlichen Warenaustausches, die auf jeder Seite 830 Mio. Lire beträgt, entspricht vier Zwölfteln der Erhöhung, die der Plafond nachstehender Waren in den Warenlisten B, die dem am heutigen Tag unterzeichneten Protokoll angeschlossen sind, gegenüber ihrem Plafond in den am 9. Juni 1988 in Gaschurn vereinbarten Listen B erfahren hat.
AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG
Liste B
```
```
Kontingent
Pos. Ware Menge Wert in
Nr. Mio. Lire
```
```
0001 Kalbfleisch............................... 2 t
0002 Rindfleisch............................... 12 t
0003 Schweinefleisch........................... 2 t
0004 Schinken, roh, gekocht, geräuchert,
Ossocollo................................. 1 t
0005 Lebende oder tote Forellen; Forelleneier.. 17 t
0006 Zier-, Obst- und Aufforstungspflanzen mit
bloßen Wurzeln und/oder daran haftendem
Erdreich, in Stroh eingewickelt........... 13 400 Stk.
0008 a) Obst, frisch (falls Äpfel, nur
Handelsklasse I)....................... 42 t
```
Industrieobst.......................... 8 t
```
0009 Maisgrieß und Maismehl; Heidenmehl,
Polenta................................... 2 t
0010 Traubenkern- oder Maiskeimöl
```
roh.................................... 2 t
```
```
gereinigt oder raffiniert.............. 1 t
```
0011 Salami, Knoblauchwurst und Mortadella;
Speck..................................... 5 t
0014 Teigwaren, auch gefüllt
```
Strudelteigblätter, Spätzle............ 12 t
```
0015 Backwaren und feine Backwaren, auch
tiefgekühlt............................... 5 t
0016 Gemüse, tiefgekühlt, gefroren,
vorübergehend haltbar gemacht, getrocknet,
zerkleinert, gemahlen, zubereitet, auch in
luftdicht verschlossenen Behältnissen
(davon Kartoffelverarbeitungserzeugnisse
bis zu einer Maximalmenge von 340 t), mit
Ausnahme von Gemüse, frisch............... 12 t
0017 Konfitüren, Gelees und Marmeladen,
Fruchtmus und Fruchtpasten, eingekocht,
auch mit Zuckerzusatz; Früchte in anderer
Weise zubereitet oder haltbar gemacht,
auch mit Zusatz von Zucker oder Alkohol;
Fruchteiskremen und -pasten; kandierte
Früchte und kandierte Fruchtschalen....... 100 t
0018 Erdnuß-, Mandel- oder Haselnußkaramel,
Zuckererdnüsse, Zuckermandeln, geröstete
und gesalzene Erdnuß- oder Mandelkerne.... 440 kg
0019 Fruchtsäfte (inbegriffen Traubensaft),
Gemüsesäfte, auch mit Zuckerzusatz;
jedoch weder gegoren, noch mit einem
Zusatz von Alkohol; Fruchtkonzentrate;
einschlägiges Aroma; Fruchtsaft- oder
Gemüsesaftgetränke und Getränke aus
aromatischen Kräutern ohne Zusatz von
Alkohol, einschließlich jener mit einem
über dem natürlichen Prozentsatz
liegenden Wassergehalt.................... 19 t
0020 Mineral- und Tafelwasser.................. 133 hl
0021 Bier...................................... 217 hl
0022 Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete.... 556 hl (193)
0023 Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete
und Weine mit geographischer Bezeichnung;
Schaumweine
```
in 0,7 l-, 0,75 l- und 0,35 l-Flaschen. 420 hl
```
```
in 1,0 l-Flaschen...................... 100 hl
```
0024 Branntweine aus Früchten.................. 23 hl
0025 Weinessig, auch in Flaschen............... 92 hl
0026 Extraktionsschrot aus Sesamsamen,
Maiskeimen und Traubenkernen für
Futtermittelzwecke 4 t
AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL
Liste B
```
```
Kontingent
Pos. Ware Menge Wert in
Nr. Mio. Lire
```
```
0001 Pferde und Fohlen....................... 27 Stk.
0002 Schlachtrinder.......................... 92 Stk. (110)
0003 Männliches Einstellvieh und/oder
weibliche Nutzrinder der Höhenviehrassen,
soweit in Italien zugelassen............. (249)
```
männliches Einstellvieh............... 101 Stk.
```
```
weibliche Nutzrinder.................. 60 Stk.
```
0004 Schweine................................. 50 Stk.
0005 Schafe................................... 50 Stk.
0006 Rindfleisch.............................. 7 t
0007 Schweinefleisch.......................... 4 t
0008 Schmelzkäse.............................. 3 t
0009 Andere Käse (davon maximal 400 t Tilsiter) 18 t
0010 Balkon- und Beetpflanzen................. 340 Stk.
0011 Andere lebende Pflanzen und Wurzeln,
einschließlich Forstpflanzen............. 2 700 Stk.
0012 Saatkartoffeln........................... 3 t
0013 Johannisbeeren, frisch................... 1 100 kg
0014 Saatgetreide............................. 1 t
0017 Brot, gewöhnliche und feine Backwaren.... 10 300 kg
0018 Dauerback- und Süßwaren sowie andere
Konditoreiwaren; Schokolade und -waren... 6 800 kg
0019 Backerbsen, Frittaten, Salzletten und
Pommes frites............................ 1 800 kg
0021 Fruchtsirup aus Himbeeren, Preiselbeeren,
Heidelbeeren oder Joahnnisbeeren;
Fruchtsäfte, Fruchtsaftgetränke,
Fruchtsaftkonzentrate, Fruchtkonzentrate. 70 t
0022 Marmelade, auch in Kleinpackungen....... 28 t
0023 Gewürze, Gewürzmischungen und
Gewürzzubereitungen aller Art........... 420 kg
0024 Bier.................................... 390 hl
Auf die vorstehend angeführten Kontingente werden die Bestimmungen des Artikels 3 des heute unterzeichneten Protokolls angewendet.
Ich bitte, Herr Vorsitzender, mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit Vorstehendem zu bestätigen.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner
ausgezeichneten Hochachtung.
Mag. DDDr. PSCHORN
Der Vorsitzende der italienischen Delegation
an den Vorsitzenden der österreichischen Delegation
Riva del Garda, 22. Juni 1989
Herr Vorsitzender!
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom heutigen Tage zu bestätigen, welches folgendermaßen lautet:
„Im Verlauf der heute beendeten XL. Tagung der Gemischten Kommission sind die beiden Delegationen wie folgt übereingekommen:
In dem Bestreben, . . . . . . (es folgt der weitere Text der Note
des Vorsitzenden der österreichischen Delegation in deutscher
Sprache) . . . . . . ausgezeichneten Hochachtung.''
Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis meiner Regierung mit Vorstehendem mitzuteilen.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Botschafter CASILLI D'ARAGONA
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