Transponierung von einseitigen EFTA-Agrarzugeständnissen in das Harmonisierte System
zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos
zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos
(Übersetzung)
AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL DES EFTA-RATES DOK. EFTA/C. SR 15/88
VOM 5. OKTOBER 1988:
Der EFTA-Rat nahm Dok. EFTA/CTE 9/88 zur Kenntnis. Er genehmigte die Liste im Annex betreffend die Transponierung von Maßnahmen in das Harmonisierte System, die sich auf den Bericht bezogen.
zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos
EUROPÄISCHE EFTA/CTE 9/88
FREIHANDELSASSOZIATION 1 Anlage
```
Juni 1988
```
KOMITEE DER HANDELSEXPERTEN
BEHANDLUNG BESTIMMTER WAREN DER ANHÄNGE D UND E
BERICHT DES KOMITEES
Einleitung
Einseitige Zugeständnisse für bestimmte Waren der Anhänge D und
EFTA/DC 8/66, 11/71, 3/76, 17/76;
FINEFTA/DJC 6/66, 5/71.
Diese Beschlüsse, die nach wie vor gelten, sind gemäß Artikel 23 des Übereinkommens auf alle anderen EFTA-Länder anwendbar.
Im Anschluß an die Einführung des Harmonisierten Systems, wurde es für zweckmäßig und angemessen erachtet, die von der Nomenklatur des Zollrates erfaßten Listen der Waren in das Harmonisierte System zu transponieren.
Liste der einseitigen EFTA-Zugeständnisse, die in das Harmonisierte
System transponiert werden
Das Komitee der Handelsexperten hat sich auf eine Liste der einseitigen EFTA-Zugeständnisse geeinigt, die in das Harmonisierte System transponiert worden ist. Die Liste, die dem Dokument EFTA/CTE/W 3/88 (Rev.) beigeschlossen wurde, berücksichtigt:
daß die Portugal eingeräumten Zugeständnisse (EFTA/DC 3/76 und EFTA/DC 17/76) nach dem Austritt Portugals aus der EFTA zwischen den EFTA-Ländern gültig bleiben;
einige der Zugeständnisse (EFTA/CJC. SR 29/74 und EFTA 61/74) ursprünglich in bilateralen landwirtschaftlichen Abkommen mit Dänemark enthalten waren;
daß die Anhänge D und E zum Übereinkommen durch den Beschluß des Rates Nr. 12 aus 1987 geändert worden sind.
Empfehlung
Das Komitee der Handelsexperten empfiehlt, daß der Rat die als
Vom Rat erforderliche Schritte
Der Rat wird ersucht:
diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen;
die als Anhang beiliegende Liste, wie in Absatz 5 dieses Berichtes empfohlen, anzunehmen.
zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos
Anhang zu
EFTA/CTE 9/88
```
Juni 1988
```
```
```
TRANSPONIERUNG VON EINSEITIGEN EFTA-ZUGESTÄNDNISSEN IN DAS
HARMONISIERTE SYSTEM
```
```
HS-Tarif Warenbeschreibung Zugeständnis Bemerkung
Nr.
```
```
ÖSTERREICH:
0604 Blattwerk, Blätter, Zweige
und andere Pflanzenteile,
ohne Blumen, Blüten oder
Knospen davon sowie Gräser,
Moose und Flechten, wie sie
für Binde- oder Zierzwecke
verwendet werden, frisch,
getrocknet, gefärbt,
gebleicht, imprägniert oder
anders behandelt:
10 - Moose und Flechten:
ex 10 - - nur getrocknet ......... frei EFTA/DC 11/71
- andere:
99 - - sonstige:
ex 99 - - - nur getrocknet ....... frei EFTA/DC 11/71
0711 Gemüse, vorübergehend
haltbar gemacht (zB durch
gasförmiges Schwefeldioxid,
in Salzlake, schwefeliger
Säure oder anderen
Konservierungsmitteln), in
diesem Zustand für den
unmittelbaren Genuß nicht
geeignet:
20 - Oliven ................... frei EFTA/DC 11/71
30 - Kapern ................... frei EFTA/DC 11/71
0712 Gemüse, getrocknet, auch
geschnitten, gebrochen oder
pulverisiert, aber nicht
weiter zubereitet:
10 - Kartoffeln, auch
geschnitten, aber nicht
weiter zubereitet ........ b. T. *1) EFTA/DC 11/71
30 - Pilze und Trüffeln ....... frei EFTA/DC 11/71
90 - andere Gemüse;
Gemüsemischungen:
ex 90 - - Oliven ................. frei EFTA/DC 11/71
- - andere:
ex 90 - - - Mischungen,
überwiegend Kartoffeln
enthaltend ........... b. T. *1) EFTA/DC 11/71
ex 90 - - - andere als Tomaten,
Bohnen (nicht
ausgelöst), Zuckermais
(Zea mays var.
saccharata) und
Knoblauch ............ frei EFTA/DC 11/71
0804 Datteln, Feigen, Ananas,
Avocadofrüchte, Guaven,
Mangofrüchte und
Mangostanfrüchte, frisch
oder getrocknet:
20 - Feigen:
ex 20 - - getrocknet, in Kisten .. frei EFTA/DC 11/71
30 - Ananas ................... frei EFTA/DC 11/71
0811 Früchte (auch im Wasserdampf
oder Wasser gekocht),
gefroren, auch mit Zusatz
von Zucker oder anderen
Süßungsmitteln:
20 - Himbeeren, Brombeeren,
Maulbeeren, Loganbeeren,
schwarze, weiße oder rote
Johannisbeeren und
Stachelbeeren:
ex 20 - - Brombeeren, ohne Zusatz
von Zucker oder anderen
Süßungsmitteln ......... frei EFTA/DC 11/71
90 - andere:
ex 90 - - Bickbeeren (vaccinium
myrtillus L.),
Blaubeeren (vaccinium
myrtillus L.),
Multbeeren (rubus
chamaemorus L.),
Moosbeeren (vaccinium
oxycoccus L.),
Heidelbeeren (vaccinium
myrtillus L.) und
Preiselbeeren (vaccinium
vitis idea L.), ohne
Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln . frei EFTA/DC 11/71
0901 Kaffee, auch geröstet oder
entkoffeiniert;
Kaffeeschalen und
Kaffeehäutchen;
Kaffee-Ersatz mit beliebigem
Gehalt an Kaffee:
- Kaffee, nicht geröstet:
11 - - nicht entkoffeiniert ... frei EFTA/DC 11/71
12 - - entkoffeiniert ......... frei EFTA/DC 11/71
0910 Ingwer, Safran, Kurkuma,
Thymian, Lorbeerblätter,
Curry und andere Gewürze:
20 - Safran ................... frei EFTA/DC 11/71
40 - Thymian; Lorbeerblätter .. frei EFTA/DC 11/71
1801 Kakaobohnen, auch Bruch, roh
oder geröstet .............. frei EFTA/DC 11/71
1802 Kakaoschalen, Kakaohäutchen
und anderer Kakaoabfall .... frei EFTA/DC 11/71
2001 Gemüse, Früchte und andere
genießbare Pflanzenteile,
mit Essig oder Essigsäure
zubereitet oder haltbar
gemacht:
90 - andere:
ex 90 - - Kapern und Oliven,
anders als in luftdicht
verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder
weniger ................ frei EFTA/DC 11/71
2003 Pilze und Trüffeln, ohne
Essig oder Essigsäure
zubereitet oder haltbar
gemacht:
10 - Pilze:
ex 10 - - Pilze in luftdicht
verschlossenen
Umschließungen,
ausgenommen Champignons
(Agaricus campestris,
Agaricus bisporus) ..... frei EFTA/DC 11/71
20 - Trüffeln ................. frei EFTA/DC 11/71
2004 Anderes Gemüse, ohne Essig
oder Essigsäure zubereitet
oder haltbar gemacht,
gefroren:
90 - anderes Gemüse und
Gemüsemischungen:
ex 90 - - Kapern und Oliven,
anders als in luftdicht
verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder
weniger ................ frei EFTA/DC 11/71
2005 Anderes Gemüse, ohne Essig
oder Essigsäure zubereitet
oder haltbar gemacht, nicht
gefroren:
70 - Oliven:
ex 70 - - anders als in luftdicht
verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder
weniger ................ frei EFTA/DC 11/71
90 - anderes Gemüse und
Gemüsemischungen:
ex 90 - - Kapern, anders als in
luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder
weniger ................ frei EFTA/DC 11/71
2007 Konfitüren, Fruchtgelees,
Marmeladen, Fruchtmus und
Fruchtpasten, durch Kochen
hergestellt, auch mit Zusatz
von Zucker oder anderen
Süßungsmitteln:
10 - homogenisierte
Zubereitungen:
ex 10 - - mit Zusatz von Zucker .. 10% + b.T. *1) EFTA/DC 11/71
- andere:
91 - - von Zitrusfrüchten:
ex 91 - - - Konfitüren,
Fruchtgelees und
Marmeladen, mit Zusatz
von Zucker ........... 10% + b.T. *1) EFTA/DC 11/71
99 - - sonstige:
ex 99 - - - Konfitüren,
Fruchtgelees und
Marmeladen, mit Zusatz
von Zucker,
ausgenommen
Pflaumenmus .......... 10% + b.T. *1) EFTA/DC 11/71
2204 Wein aus frischen
Weintrauben, einschließlich
mit Alkohol angereicherter
Wein; Traubenmost, anderer
als jener der Nummer 2009:
- anderer Wein; Traubenmost,
dessen Gärung durch Zusatz
von Alkohol verhindert
oder gehemmt wurde:
21 - - in Behältnissen mit
einem Inhalt von 2
Litern oder weniger:
ex 21 - - - Portwein mit einem
Alkoholgehalt in
Volumenteilen von mehr
als 18% Vol. (Die
Zulassung zu dieser
Unternummer unterliegt
den von den
zuständigen Behörden
festzulegenden öS 300,-
Bedingungen.) ........ für 100 kg EFTA/DC 3/76
FINNLAND:
0207 Fleisch, Innereien und
anderer genießbarer
Schlachtanfall von
Hausgeflügel der Nummer 0105,
frisch, gekühlt oder
gefroren:
- Geflügel, zerteilt sowie
Innereien und anderer
Schlachtanfall
(einschließlich Lebern)
von Geflügel, frisch oder
gekühlt:
39 - - sonstige:
ex 39 - - - Lebern, frisch ....... frei FINEFTA/DJC
5/71
0601 Bulben, Zwiebeln, Knollen,
Wurzelknollen und
Wurzelstöcke, in Ruhe, im
Wachstum oder in Blüte;
Zichorienpflanzen,
-setzlinge und -wurzeln,
andere als Wurzeln der
Nummer 1212:
20 - Bulben, Zwiebeln, Knollen,
Wurzelknollen und
Wurzelstöcke, im Wachstum
oder in Blüte;
Zichorienpflanzen,
-setzlinge und -wurzeln:
ex 20 - - Zichorienwurzeln ....... frei FINEFTA/DJC
6/66
0711 Gemüse, vorübergehend
haltbar gemacht (zB durch
gasförmiges Schwefeldioxid,
in Salzlake, schwefeliger
Säure oder anderen
Konservierungsmitteln), in
diesem Zustand für den
unmittelbaren Genuß nicht
geeignet:
30 - Kapern:
ex 30 - - vorübergehend mit
gasförmigem
Schwefeldioxid haltbar
gemacht ................ frei FINEFTA/DJC
5/71
90 - anderes Gemüse;
Gemüsemischungen:
ex 90 - - geschälte Tomaten;
vorübergehend mit
gasförmigem
Schwefeldioxid haltbar
gemacht ................ frei FINEFTA/DJC
6/66
0804 Datteln, Feigen, Ananas,
Avocadofrüchte, Guaven,
Mangofrüchte und
Mangostanfrüchte, frisch
oder getrocknet:
20 - Feigen:
ex 20 - - getrocknet ............. frei FINEFTA/DJC
6/66
1207 Andere Ölsaaten und
ölhaltige Früchte, auch
gebrochen oder geschrotet:
50 - Senfsamen ................ frei FINEFTA/DJC
6/66
1209 Samen, Früchte und Sporen,
wie sie zur Aussaat
verwendet werden:
- Rübensamen: ) FINEFTA/DJC
11 - - Zuckerrübensamen ....... frei ) 6/66
) EFTA 61/74
19 - - sonstige ............... frei )
- Samen von Futterpflanzen, )
ausgenommen Rübensamen: )
21 - - Luzernesamen ........... frei )
22 - - Kleesamen (Trifolium )
spp.): )
ex 22 - - - Kleesamen, ausgenommen )
Rotkleesamen und )
Bastardkleesamen ..... frei )
23 - - Schwingelsamen ......... frei )
24 - - Wiesenrispengrassamen ) FINEFTA/DJC
(Poa pratensis L.) ..... frei ) 6/66
25 - - Weidelgrassamen (Lolium ) EFTA 61/74
multiflorum Lam., Lolium )
perenne L.) ............ frei )
29 - - sonstige ............... frei )
30 - Samen von krautartigen )
Pflanzen, die hauptsächlich )
wegen ihrer Blüten )
kultiviert werden ........ frei )
- andere: )
91 - - Gemüsesamen ............ frei )
99 - - sonstige ............... frei )
1212 Johannisbrot, Algen und
Tange, Zuckerrüben und
Zuckerrohr, frisch oder
getrocknet, auch gemahlen;
Fruchtsteine, Fruchtkerne und
andere pflanzliche Waren
(einschließlich nicht
geröstete Zichorienwurzeln
der Varietät Cichorium
intybus sativum), die
hauptsächlich für die
menschliche Ernährung
verwendet werden, anderweitig
weder genannt noch
inbegriffen:
- andere:
99 - - sonstige:
ex 99 - - - Zichorienwurzeln ..... frei FINEFTA/DJC
6/66
1502 Fette von Rindern
(einschließlich Kälbern),
Schafen oder Ziegen, roh
oder ausgeschmolzen, auch
ausgepreßt oder mit
Lösungsmitteln extrahiert:
ex 1502 - Talg für technische Zwecke Zollsatz
höchstens 6%
beim Import
durch die
Industrie zur
Verwendung
bei der
Herstellung
von Seifen,
Schmierölen,
sulforierten
Ölen und der
Bearbeitung
von Leder 3%;
zollfrei beim
Import zur
Verwendung
für die
Herstellung
von
Fettsäuren EFTA 61/74
1801 Kakaobohnen, auch Bruch, roh
oder geröstet:
ex 1801 - Kakaobohnen, geröstet .... frei FINEFTA/DJC
5/71
2001 Gemüse, Früchte und andere
genießbare Pflanzenteile,
mit Essig oder Essigsäure
zubereitet oder haltbar
gemacht:
90 - andere:
ex 90 - - Oliven und Kapern ...... frei FINEFTA/DJC
5/71
2002 Tomaten, ohne Essig oder
Essigsäure zubereitet oder
haltbar gemacht:
10 - Tomaten, ganz oder in
Stücken:
ex 10 - - geschält ............... frei FINEFTA/DJC
6/66
90 - andere:
ex 90 - - geschält ............... frei FINEFTA/DJC
6/66
2004 Anderes Gemüse, ohne Essig
oder Essigsäure zubereitet
oder haltbar gemacht,
gefroren:
90 - anderes Gemüse und
Gemüsemischungen:
ex 90 - - Kapern ................. frei FINEFTA/DJC
5/71
2005 Anderes Gemüse, ohne Essig
oder Essigsäure zubereitet
oder haltbar gemacht, nicht
gefroren:
90 - anderes Gemüse und
Gemüsemischungen:
ex 90 - - Kapern ................. frei FINEFTA/DJC
5/71
NORWEGEN:
0504 Därme, Blasen und Magen von
anderen Tieren als Fischen,
ganz oder in Stücken:
ex 0504 - andere als die folgenden
Waren: genießbare Därme,
Blasen und Magen, ganz oder
in Stücken, von Schafen,
Schweinen und Rindern ...... frei EFTA 61/74
0603 Blumen, Blüten und Knospen
davon, abgeschnitten, wie
sie für Binde- oder
Zierzwecke verwendet werden,
frisch, getrocknet, gefärbt,
gebleicht, imprägniert oder
anders behandelt:
N. Kr./kg )
10 - frisch ................... 3,- ) EFTA/DC 3/76
90 - andere ................... 3,- )
0604 Blattwerk, Blätter, Zweige
und andere Pflanzenteile,
ohne Blumen, Blüten oder
Knospen davon sowie Gräser,
Moose und Flechten, wie sie
für Binde- oder Zierzwecke
verwendet werden, frisch,
getrocknet, gefärbt,
gebleicht, imprägniert oder
anders behandelt:
10 - Moose und Flechten:
N. Kr./kg )
ex 10 - - frisch oder getrocknet . 0,20 )
ex 10 - - andere ................. 3,50 )
- andere: )
91 - - frisch ................. 0,20 )
99 - - sonstige: )
ex 99 - - - von norwegischen )
Laubbäumen und von )
Farnpalmen, )
Lorbeerbäumen, )
Magnolien, stechendem )
Mäusedorn (Ruscum), )
Proteusgewächsen ) EFTA/DC 3/76
(Grevillea) und )
Aukuben .............. 0,60 )
ex 99 - - - andere ............... 3,50 )
)
0702 Tomaten, frisch oder gekühlt: )
)
ex 0702 - Importe vom 1. November bis )
```
Mai .................. frei )
```
)
ex 0702 - andere ................... 1,00 )
0706 Karotten, Weiße Rüben, Rote
Rüben, Schwarzwurzeln,
Knollensellerie, Rettiche
sowie Radieschen und
ähnliche genießbare Wurzeln,
frisch oder gekühlt:
10 - Karotten und Weiße Rüben:
ex 10 - - Karotten ............... 0,08 EFTA/DC 3/76
0709 Anderes Gemüse, frisch oder
gekühlt:
- Pilze und Trüffeln:
51 - - Pilze:
ex 51 - - - Champignons (Agaricus
campestris, Agaricus N. Kr./kg
bisporus) ............ 0,50
0804 Datteln, Feigen, Ananas,
Avocadofrüchte, Guaven,
Mangofrüchte und
Mangostanfrüchte, frisch
oder getrocknet:
20 - Feigen:
ex 20 - - getrocknet: ............ frei EFTA/DC 8/66
30 - Ananas ................... frei EFTA/DC 8/66
0806 Weintrauben, frisch oder
getrocknet:
20 - getrocknet ............... frei EFTA/DC 8/66
0808 Äpfel, Birnen und Quitten,
frisch:
10 - Äpfel:
N. Kr./kg
ex 10 - - Importe vom 1. August
bis 15. Feber .......... 0,25 EFTA/DC 3/76
ex 10 - - Importe vom 16. Feber
bis 15. März ........... 0,20 EFTA/DC 3/76
ex 10 - - Importe vom 16. März
bis 31. Juli ........... 0,10 EFTA/DC 3/76
20 - Birnen und Quitten:
- - Birnen:
N. Kr./kg
ex 20 - - - Importe vom 1. August
bis 15. Jänner ....... 0,30 EFTA/DC 3/76
ex 20 - - - Importe vom 16. Jänner
bis 14. Feber ........ 0,10 EFTA/DC 3/76
ex 20 - - - Importe vom 15. Feber
bis 31. Juli ......... 0,07 EFTA/DC 3/76
0809 Marillen, Kirschen
(einschließlich Weichseln),
Pfirsiche (einschließlich
Nektarinen und Brugnolen),
Pflaumen, Zwetschken und
Schlehen, frisch:
30 - Pfirsiche (einschließlich
Nektarinen und Brugnolen):
ex 30 - - Importe vom 16. Mai bis
```
August ............. N. Kr./kg
```
0,20 EFTA/DC 3/76
ex 30 - - Importe vom 16. August
bis 15. Mai ............ 0,40 EFTA/DC 3/76
0810 Andere Früchte, frisch:
10 - Erdbeeren:
N. Kr./kg
ex 10 - - Importe vom 15. April
bis 30. Juni ........... 0,30 EFTA/DC 3/76
ex 10 - - Importe vom 1. Juli bis
```
Oktober ............ 1,20 EFTA/DC 3/76
```
ex 10 - - Importe vom 1. November
bis 14. April .......... 0,60 EFTA/DC 3/76
1207 Andere Ölsaaten und
ölhaltige Früchte, auch
gebrochen oder geschrotet:
50 - Senfsamen ................ frei EFTA/DC 8/66
1209 Samen, Früchte und Sporen,
wie sie zur Aussaat
verwendet werden:
- Rübensamen:
11 - - Zuckerrübensamen ....... frei EFTA 61/74
19 - - sonstige:
ex 19 - - - andere als Samen von
Schwedischen Rüben und
Steckrüben ........... frei EFTA 61/74
- Samen von Futterpflanzen,
ausgenommen Rübensamen:
21 - - Luzernesamen ........... frei EFTA/DC 8/66
22 - - Kleesamen (Trifolium
spp.):
ex 22 - - - andere als Rotkleesamen frei EFTA 61/74
23 - - Schwingelsamen ......... frei EFTA 61/74
24 - - Wiesenrispengrassamen
(Poa pratensis L.) ..... frei EFTA 61/74
25 - - Weidelgrassamen (Lolium
multiflorum Lam., Lolium
perenne L.) ............ frei EFTA 61/74
29 - - sonstige ............... frei EFTA 61/74
30 - Samen von krautartigen
Pflanzen, die
hauptsächlich wegen ihrer
Blüten kultiviert werden . frei EFTA/DC 61/74
- andere:
91 - - Gemüsesamen:
ex 91 - - - andere als Kohlsamen . frei EFTA 61/74
99 - - sonstige ............... frei EFTA 61/74
1212 Johannisbrot, Algen und
Tange, Zuckerrüben und
Zuckerrohr, frisch oder
getrocknet, auch gemahlen;
Fruchtsteine, Fruchtkerne
und andere pflanzliche Waren
(einschließlich nicht
geröstete Zichorienwurzeln
der Varietät Cichorium
intybus sativum), die
hauptsächlich für die
menschliche Ernährung
verwendet werden,
anderweitig weder genannt
noch inbegriffen:
- andere:
99 - - sonstige:
ex 99 - - - Zichorienwurzeln ..... frei EFTA/DC 8/66
1501 Schweineschmalz; andere
Fette von Schweinen und
Fette von Geflügel,
ausgeschmolzen, auch
ausgepreßt oder mit
Lösungsmitteln extrahiert:
ex 1501 - Knochenfett, für
technische Zwecke ........ frei EFTA/DC 8/66
1502 Fette von Rindern
(einschließlich Kälbern),
Schafen oder Ziegen, roh
oder ausgeschmolzen, auch
ausgepreßt oder mit
Lösungsmitteln extrahiert:
ex 1502 - für technische Zwecke
Knochenfett, ............. frei EFTA/DC 8/66
1506 Andere tierische Fette und
Öle sowie deren Fraktionen,
auch raffiniert, aber nicht
chemisch modifiziert:
ex 1506 - Knochenfett und
Knochenöl, für
technische Zwecke ........ frei EFTA/DC 8/66
2001 Gemüse, Früchte und andere
genießbare Pflanzenteile,
mit Essig oder Essigsäure
zubereitet oder haltbar
gemacht:
90 - andere:
ex 90 - - Kapern und Oliven ...... frei EFTA/DC 11/71
2204 Wein aus frischen
Weintrauben, einschließlich
mit Alkohol angereichter
Wein; Traubenmost, anderer
als jener der Nummer 2009:
- Anderer Wein; Traubenmost,
dessen Gärung durch Zusatz
von Alkohol verhindert
oder gehemmt wurde:
21 - - in Behältnissen mit
einem Inhalt von 2
Litern oder weniger:
ex 21 - - - Rotwein zum
Verschneiden, Portwein
und Madeirawein ...... frei EFTA/DC 8/66
29 - - sonstige:
ex 29 - - - Rotwein zum
Verschneiden, Portwein
und Madeirawein ...... frei EFTA/DC 8/66
SCHWEDEN:
0207 Fleisch, Innereien und
anderer genießbarer
Schlachtanfall von
Hausgeflügel der Nummer
0105, frisch, gekühlt oder
gefroren:
- Geflügel, zerteilt sowie
Innereien und anderer
Schlachtanfall
(einschließlich Lebern)
von Geflügel, frisch oder
gekühlt:
31 - - Fettlebern (foies gras)
von Gänsen oder Enten:
ex 31 - - - Gänselebern .......... frei EFTA/DC 11/71
50 - Geflügellebern, gefroren:
ex 50 - - Gänselebern ............ frei EFTA/DC 11/71
0210 Fleisch sowie Innereien und
anderer genießbarer
Schlachtanfall, gesalzen, in
Salzlake, getrocknet oder
geräuchert; genießbares Mehl
und Pulver aus Fleisch,
Innereien oder anderem
Schlachtanfall:
90 - andere, einschließlich
genießbares Mehl und
Pulver aus Fleisch,
Innereien oder anderem
Schlachtanfall:
ex 90 - - Gänselebern, gesalzen
oder in Salzlake ....... frei EFTA/DC 11/71
0601 Bulben, Zwiebeln, Knollen,
Wurzelknollen und
Wurzelstöcke, in Ruhe, im
Wachstum oder in Blüte;
Zichorienpflanzen,
-setzlinge und -wurzeln,
andere als Wurzeln der
Nummer 1212:
10 - Bulben, Zwiebeln, Knollen,
Wurzelknollen und
Wurzelstöcke, in Ruhe:
- - nicht gepflanzt:
ex 10 - - - andere als Gladiolen
und Maiglöckchen ..... frei EFTA/DC 3/76
20 - Bulben, Zwiebeln, Knollen,
Wurzelknollen und
Wurzelstöcke, im Wachstum
oder in Blüte;
Zichorienpflanzen,
-setzlinge und -wurzeln:
- - nicht gepflanzt:
- - - nicht in Blüte:
ex 20 - - - - andere als Gladiolen
und Maiglöckchen ... frei EFTA/DC 3/76
0602 Andere lebende Pflanzen
(einschließlich ihrer
Wurzeln), Stecklinge und
Pfropfreiser; Pilzmyzel:
10 - Stecklinge, nicht
bewurzelt, Pfropfreiser .. frei EFTA/DC 8/66
20 - Bäume und Sträucher, der
genießbaren Fruchtarten,
auch veredelt:
ex 20 - - Wurzeln ................ frei EFTA/DC 8/66
30 - Rhododendren (Azaleen),
auch veredelt ............ frei EFTA/DC 8/66
40 - Rosen, auch veredelt:
ex 40 - - Wurzeln ................ frei EFTA/DC 8/66
- andere:
99 - - sonstige:
ex 99 - - - Wurzeln .............. frei EFTA/DC 8/66
ex 99 - - - Eriken und Kamelien .. frei EFTA/DC 8/66
ex 99 - - - Erle, Ulme, Esche,
Espe, Hainbuche,
Birke, Buche, Eiche,
Tanne, Linde (Tilia
europea), Lärche,
Ahorn, Pappel und
Kiefer ............... frei EFTA/DC 8/66
0603 Blumen, Blüten und Knospen
davon, abgeschnitten, wie
sie für Binde- oder
Zierzwecke verwendet werden,
frisch, getrocknet, gefärbt,
gebleicht, imprägniert oder
anders behandelt:
10 - frisch:
S. Kr./100 kg )
ex 10 - - Mimosen und Heidekraut . 150 )
ex 10 - - Ginster vom 1. März bis )
```
November ........... 375 )
```
ex 10 - - Ginster vom 1. Dezember )
bis 29. Feber .......... 250 )
ex 10 - - Tulpen vom 1. März bis )
```
Mai ................ 650 ) EFTA/DC 3/76
```
ex 10 - - Tulpen vom 1. Juni bis )
```
September .......... 650 )
```
ex 10 - - Tulpen vom 1. Oktober )
bis 30. November ....... 650 )
ex 10 - - Rosen vom 1. Dezember )
bis 31. Jänner ......... 400 )
ex 10 - - Rosen vom 1. Feber )
bis 29. Feber .......... 400 )
0704 Genießbare Kohlarten der
Gattung Brassica
(einschließlich Kraut),
frisch oder gekühlt:
10 - Blumenkohl (Karfiol) und
Brokkoli:
S. Kr./100 kg
ex 10 - - Blumenkohl vom 1. Mai
bis 31. Mai ............ 17,50 EFTA/DC 3/76
0706 Karotten, Weiße Rüben, Rote
Rüben, Schwarzwurzeln,
Knollensellerie, Rettiche
sowie Radieschen und
ähnliche genießbare Wurzeln,
frisch oder gekühlt:
10 - Karotten und Weiße Rüben:
ex 10 - - frische Karotten vom 1.
Mai bis 30. Juni ....... 10,00 EFTA/DC 3/76
0712 Gemüse, getrocknet, auch
geschnitten, gebrochen oder
pulverisiert, aber nicht
weiter zubereitet:
10 - Kartoffeln, auch
geschnitten, aber nicht
weiter zubereitet ........ frei EFTA/DC 11/71
30 - Pilze und Trüffeln ....... frei EFTA/DC 11/71
90 - andere Gemüse;
Gemüsemischungen:
ex 90 - - andere als Tomaten,
grüne Bohnen und
Knoblauch .............. frei EFTA/DC 11/71
0802 Andere Schalenfrüchte,
frisch oder getrocknet, auch
ohne Schale oder enthäutet:
- Haselnüsse (Corylus spp.):
21 - - in Schale .............. frei EFTA/DC 11/71
- Walnüsse:
31 - - in Schale .............. frei EFTA/DC 11/71
32 - - ohne Schale ............ frei EFTA/DC 11/71
50 - Pistazien ................ frei EFTA/DC 11/71
90 - andere:
ex 90 - - andere als Pekannüsse .. frei EFTA/DC 11/71
0804 Datteln, Feigen, Ananas,
Avocadofrüchte, Guaven,
Mangofrüchte und
Mangostanfrüchte, frisch
oder getrocknet:
20 - Feigen:
ex 20 - - getrocknet ............. frei EFTA/DC 8/66
30 - Ananas ................... frei EFTA/DC 8/66
0806 Weintrauben, frisch oder
getrocknet:
10 - frisch:
S. Kr./100 kg
ex 10 - - vom 1. Juli bis 31.
Oktober ................ 6,25 EFTA/DC 3/76
ex 10 - - vom 1. November bis 30.
Juni ................... frei EFTA/DC 3/76
20 - getrocknet ............... frei EFTA/DC 8/66
0809 Marillen, Kirschen
(einschließlich Weichseln),
Pfirsiche (einschließlich
Nektarinen und Brugnolen),
Pflaumen, Zwetschken und
Schlehen, frisch:
30 - Pfirsiche (einschließlich
Nektarinen und Brugnolen):
- - Pfirsiche:
S. Kr./100 kg
ex 30 - - - vom 1. Juli bis 15.
Oktober .............. 5 EFTA/DC 3/76
ex 30 - - - vom 16. Oktober bis
```
Juni ............. frei EFTA/DC 3/76
```
1108 Stärken; Inulin:
20 - Inulin ................... frei EFTA/DC 11/71
1209 Samen, Früchte und Sporen,
wie sie zur Aussaat
verwendet werden ........... frei EFTA/DC 8/66
1212 Johannisbrot, Algen und
Tange, Zuckerrüben und
Zuckerrohr, frisch oder
getrocknet, auch gemahlen;
Fruchtsteine, Fruchtkerne
und andere pflanzliche Waren
(einschließlich nicht
geröstete Zichorienwurzeln
der Varietät Cichorium
intybus sativum), die
hauptsächlich für die
menschliche Ernährung
verwendet werden,
anderweitig weder genannt
noch inbegriffen:
- andere:
99 - - sonstige:
ex 99 - - - Zichorienwurzeln ..... frei EFTA/DC 8/66
1506 Andere tierische Fette und
Öle sowie deren Fraktionen,
auch raffiniert, aber nicht
chemisch modifiziert:
ex 1506 - Knochenöl, für technische
Zwecke ................... frei EFTA/DC 11/71
1602 Fleisch, Innereien oder
anderer Schlachtanfall oder
Blut, anders zubereitet oder
haltbar gemacht:
20 - von Lebern von Tieren
aller Art:
ex 20 - - Gänseleberpasteten
(ausgenommen Pasteten
aus faschierter Leber) . frei EFTA/DC 8/66
1603 Extrakte und Säfte aus
Fleisch, Fischen oder
Krebstieren, Weichtieren
oder anderen wirbellosen
Wassertieren:
ex 1603 - Extrakte und Säfte aus
Fleisch, ausgenommen
Walfleischextrakte ......... frei EFTA/DC 11/71
1801 Kakaobohnen, auch Bruch, roh
oder geröstet:
ex 1801 - geröstet ................. frei EFTA/DC 11/71
2001 Gemüse, Früchte und andere
genießbare Pflanzenteile,
mit Essig oder Essigsäure
zubereitet oder haltbar
gemacht:
90 - andere:
ex 90 - - Oliven und Kapern ...... frei EFTA/DC 11/71
2004 Anderes Gemüse, ohne Essig
oder Essigsäure zubereitet
oder haltbar gemacht,
gefroren:
90 - anderes Gemüse und
Gemüsemischungen:
ex 90 - - Kapern und die Früchte
der Gattung Capsicum
oder der Gattung Pimenta frei EFTA/DC 11/71
2005 Anderes Gemüse, ohne Essig
oder Essigsäure zubereitet
oder haltbar gemacht, nicht
gefroren:
90 - anderes Gemüse und
Gemüsemischungen:
ex 90 - - Kapern und die Früchte
der Gattung Capsicum
oder der Gattung Pimenta frei EFTA/DC 11/71
2204 Wein aus frischen
Weintrauben, einschließlich
mit Alkohol angereicherter
Wein; Traubenmost, anderer
als jener der Nummer 2009:
10 - Schaumwein ............... frei EFTA/DC 11/71
- anderer Wein; Traubenmost,
dessen Gärung durch Zusatz
von Alkohol verhindert
oder gehemmt wurde:
21 - in Behältnissen mit einem
Inhalt von 2 Litern oder
weniger .................. frei EFTA/DC 11/71
29 - sonstige ................. frei EFTA/DC 11/71
2205 Wermutwein und anderer Wein
aus frischen Weintrauben,
mit Pflanzen oder anderen
Stoffen aromatisiert ....... frei EFTA/DC 11/71
2209 Speiseessig und
Speiseessigersatz aus
Essigsäure ................. frei EFTA/DC 11/71
SCHWEIZ:
0106 Andere Tiere, lebend:
ex 0106 - Haarwild ................. frei EFTA/DC 11/71
0301 Fische, lebend:
- andere lebende Fische:
99 - - sonstige:
ex 99 - - - Atlantische Lachse
(Salmo salar) ........ frei EFTA 61/74
0302 Fische, frisch oder gekühlt,
ausgenommen Fischfilets und
anderes Fischfleisch der
Nummer 0304:
ex 0302 - Atlantische Lachse (Salmo
salar) ................... frei EFTA 61/74
- Salzwasserfische ......... frei EFTA 61/74
0303 Fische, gefroren,
ausgenommen Fischfilets und
anderes Fischfleisch der
Nummer 0304:
ex 0303 - Atlantische Lachse (Salmo
salar) ................... frei EFTA 61/74
ex 0303 - Salzwasserfische ......... frei EFTA 61/74
0304 Fischfilets und anderes
Fischfleisch (auch
zerkleinert), frisch,
gekühlt oder gefroren:
ex 0304 - Atlantische Lachse (Salmo
salar) ................... frei EFTA 61/74
ex 0304 - Salzwasserfische ......... frei EFTA 61/74
0305 Fische, getrocknet, gesalzen
oder in Salzlake;
geräucherte Fische, auch vor
oder während des Räucherns
gegart; Fischmehl, für den
menschlichen Genuß geeignet:
ex 0305 - Salzwasserfische,
einschließlich Aale und
Lachsfische, getrocknet,
gesalzen oder in Salzlake
oder geräuchert .......... frei EFTA 61/74
0306 Krebstiere, auch ohne
Panzer, lebend, frisch,
gekühlt, gefroren,
getrocknet, gesalzen oder in
Salzlake; Krebstiere in
ihrem Panzer, im Wasserdampf
oder Wasser gekocht, auch
gekühlt, gefroren,
getrocknet, gesalzen oder in
Salzlake ................... frei EFTA 61/74
0307 Weichtiere, auch ohne
Schale, lebend, frisch,
gekühlt, gefroren,
getrocknet, gesalzen oder in
Salzlake; andere wirbellose
Wassertiere als Krebstiere
und Weichtiere, lebend,
frisch, gekühlt, gefroren,
getrocknet, gesalzen oder in
Salzlake ................... frei EFTA 61/74
0504 Därme, Blasen und Magen von
anderen Tieren als Fischen,
ganz oder in Stücken:
ex 0504 - andere als Kalbslabmagen . frei EFTA/DC 11/71
0603 Blumen, Blüten und Knospen
davon, abgeschnitten, wie
sie für Binde- oder
Zierzwecke verwendet werden,
frisch, getrocknet, gefärbt,
gebleicht, imprägniert oder
anders behandelt:
10 - frisch:
- - Importe vom 1. Mai bis
```
Oktober:
```
ex 10 - - - Nelken und Rosen ..... frei EFTA/DC 17/76
0604 Blattwerk, Blätter, Zweige
und andere Pflanzenteile,
ohne Blumen, Blüten oder
Knospen davon sowie Gräser,
Moose und Flechten, wie sie
für Binde- oder Zierzwecke
verwendet werden, frisch,
getrocknet, gefärbt,
gebleicht, imprägniert oder
anders behandelt:
10 - Moose und Flechten:
ex 10 - - frisch oder nur
getrocknet ............. frei EFTA/DC 11/71
- andere:
91 - - frisch ................. frei EFTA/DC 11/71
99 - - sonstige:
ex 99 - - - getrocknet ........... frei EFTA/DC 11/71
0702 Tomaten, frisch oder
gekühlt:
ex 0702 - Importe vom 1. November
bis 31. März ............. frei EFTA/DC 17/76
0703 Speisezwiebeln, Schalotten,
Knoblauch, Lauch (Porree)
und andere Alliumarten,
frisch oder gekühlt:
10 - Speisezwiebeln und
Schalotten ............... frei EFTA/DC 17/76
0709 Anderes Gemüse, frisch oder
gekühlt:
60 - Früchte der Gattung
Capsicum oder der Gattung
Pimenta:
ex 60 - - Importe vom 1. November
bis 31. März ........... frei EFTA/DC 17/76
0711 Gemüse, vorübergehend
haltbar gemacht (zB durch
gasförmiges Schwefeldioxid,
in Salzlake, schwefeliger
Säure oder anderen
Konservierungsmitteln), in
diesem Zustand für den
unmittelbaren Genuß nicht
geeignet:
20 - Oliven:
ex 20 - - Schwarze Oliven ........ frei EFTA/DC 17/76
0713 Getrocknete Hülsenfrüchte,
ausgelöst, auch geschält
oder zerkleinert:
20 - Kichererbsen:
ex 20 - - ganz, unbearbeitet ..... frei EFTA/DC 17/76
0802 Andere Schalenfrüchte,
frisch oder getrocknet, auch
ohne Schale oder enthäutet:
50 - Pistazien ................ frei EFTA/DC 17/76
90 - andere:
ex 90 - - Pinienkerne ............ frei EFTA/DC 17/76
0805 Zitrusfrüchte, frisch oder
getrocknet:
30 - Zitronen (Citrus limon,
Citrus limonum) und saure
Limetten (Citrus
aurantifolia):
ex 30 - - Zitronen ............... frei EFTA/DC 17/76
0807 Melonen (einschließlich
Wassermelonen) und
Papawfrüchte
(Papayafrüchte), frisch:
10 - Melonen (einschließlich
Wassermelonen):
ex 10 - - der Gattung „Tendrall''
(Cucumis melo L. var.
Valencian) ............. frei EFTA/DC 17/76
0904 Pfeffer der Gattung Piper;
Früchte der Gattung Capsicum
oder der Gattung Pimenta,
getrocknet oder gestoßen,
zerrieben oder in
Pulverform:
- Pfeffer:
11 - - weder gestoßen, zerrieben
noch in Pulverform ...... frei EFTA/DC 17/76
12 - - gestoßen, zerrieben oder
in Pulverform ........... frei EFTA/DC 17/76
20 - Früchte der Gattung
Capsicum oder der Gattung
Pimenta, getrocknet oder
gestoßen, zerrieben oder
in Pulverform ............. frei EFTA/DC 17/76
1207 Andere Ölsaaten und
ölhaltige Früchte, auch
gebrochen oder geschrotet:
50 - Senfsamen ................. frei EFTA/DC 11/71
EFTA 61/74
1209 Samen, Früchte und Sporen,
wie sie zur Aussaat
verwendet werden:
- Rübensamen:
11 - - Zuckerrübensamen ....... frei *2) )
19 - - sonstige: )
- Samen von Futterpflanzen, )
ausgenommen Rübensamen: )
21 - - Luzernesamen ........... frei )
22 - - Kleesamen (Trifolium )
spp.) .................. frei )
23 - - Schwingelsamen ......... frei )
24 - - Wiesenrispengrassamen )
(Poa pratensis L.) ..... frei )
25 - - Weidelgrassamen (Lolium )
multiflorum Lam., Lolium ) EFTA 61/74
perenne L.) ............ frei )
26 - - Wiesenlieschgrassamen .. frei )
29 - - sonstige ............... frei )
30 - Samen von krautartigen )
Pflanzen, die )
hauptsächlich wegen ihrer )
Blüten kultiviert werden . frei *2) )
- andere: )
91 - - Gemüsesamen ............ frei *2) )
99 - - andere ................. frei *2) )
1212 Johannisbrot, Algen und
Tange, Zuckerrüben und
Zuckerrohr, frisch oder
getrocknet, auch gemahlen;
Fruchtsteine, Fruchtkerne
und andere pflanzliche Waren
(einschließlich nicht
geröstete Zichorienwurzeln
der Varietät Cichorium
intybus sativum), die
hauptsächlich für die
menschliche Ernährung
verwendet werden,
anderweitig weder genannt
noch inbegriffen:
- andere:
99 - - sonstige:
ex 99 - - - Zichorienwurzeln ..... frei EFTA 61/74
1501 Schweineschmalz; andere
Fette von Schweinen und
Fette von Geflügel,
ausgeschmolzen, auch
ausgepreßt oder mit
Lösungsmittel extrahiert:
ex 1501 - Knochenfett, für
technische Zwecke ........ frei EFTA/DC 11/71
EFTA 61/74
1502 Fette von Rindern
(einschließlich Kälbern),
Schafen oder Ziegen, roh
oder ausgeschmolzen, auch
ausgepreßt oder mit
Lösungsmitteln extrahiert:
ex 1502 - Knochenfett, für
technische Zwecke ........ frei EFTA/DC 11/71
EFTA 61/74
1506 Andere tierische Fette und
Öle sowie deren Fraktionen,
auch raffiniert, aber nicht
chemisch modifiziert:
ex 1506 - Knochenfett und Knochenöl,
für technische Zwecke .... frei EFTA/DC 11/71
EFTA 61/74
1602 Fleisch, Innereien oder
anderer Schlachtanfall oder
Blut, anders zubereitet oder
haltbar gemacht:
20 - von Lebern von Tieren
aller Art:
ex 20 - - von Gänseleber ......... frei EFTA/DC 8/66
2309 Zubereitungen, wie sie zur
Tierfütterung verwendet
werden:
10 - Hunde- oder Katzenfutter,
in Aufmachungen für den
Kleinverkauf:
ex 10 - - Kekse und ähnliche
haltbare Backwaren
(Backfutter) ........... frei EFTA/DC 11/71
ex 10 - - in luftdichten
Behältnissen ........... frei EFTA/DC 11/71
90 - andere:
ex 90 - - Kekse und ähnliche
haltbare Backwaren
(Backfutter) für Hunde
und Katzen ............. frei EFTA/DC 11/71
```
```
*1) Beweglicher Teilbetrag.
```
```
*2) Für Samen, ausgenommen Samen von Nadelhölzern, ist eine Erklärung über den Endzweck erforderlich.
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