Transponierung von einseitigen EFTA-Agrarzugeständnissen in das Harmonisierte System

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1989-03-08
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1994-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos

zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos

(Übersetzung)

AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL DES EFTA-RATES DOK. EFTA/C. SR 15/88

VOM 5. OKTOBER 1988:

Der EFTA-Rat nahm Dok. EFTA/CTE 9/88 zur Kenntnis. Er genehmigte die Liste im Annex betreffend die Transponierung von Maßnahmen in das Harmonisierte System, die sich auf den Bericht bezogen.

zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos

EUROPÄISCHE EFTA/CTE 9/88

FREIHANDELSASSOZIATION 1 Anlage

```

29.

Juni 1988

```

KOMITEE DER HANDELSEXPERTEN

BEHANDLUNG BESTIMMTER WAREN DER ANHÄNGE D UND E

BERICHT DES KOMITEES

Einleitung

1.

Einseitige Zugeständnisse für bestimmte Waren der Anhänge D und

a)

EFTA/DC 8/66, 11/71, 3/76, 17/76;

b)

FINEFTA/DJC 6/66, 5/71.

2.

Diese Beschlüsse, die nach wie vor gelten, sind gemäß Artikel 23 des Übereinkommens auf alle anderen EFTA-Länder anwendbar.

3.

Im Anschluß an die Einführung des Harmonisierten Systems, wurde es für zweckmäßig und angemessen erachtet, die von der Nomenklatur des Zollrates erfaßten Listen der Waren in das Harmonisierte System zu transponieren.

Liste der einseitigen EFTA-Zugeständnisse, die in das Harmonisierte

System transponiert werden

4.

Das Komitee der Handelsexperten hat sich auf eine Liste der einseitigen EFTA-Zugeständnisse geeinigt, die in das Harmonisierte System transponiert worden ist. Die Liste, die dem Dokument EFTA/CTE/W 3/88 (Rev.) beigeschlossen wurde, berücksichtigt:

a)

daß die Portugal eingeräumten Zugeständnisse (EFTA/DC 3/76 und EFTA/DC 17/76) nach dem Austritt Portugals aus der EFTA zwischen den EFTA-Ländern gültig bleiben;

b)

einige der Zugeständnisse (EFTA/CJC. SR 29/74 und EFTA 61/74) ursprünglich in bilateralen landwirtschaftlichen Abkommen mit Dänemark enthalten waren;

c)

daß die Anhänge D und E zum Übereinkommen durch den Beschluß des Rates Nr. 12 aus 1987 geändert worden sind.

Empfehlung

5.

Das Komitee der Handelsexperten empfiehlt, daß der Rat die als

Vom Rat erforderliche Schritte

6.

Der Rat wird ersucht:

a)

diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen;

b)

die als Anhang beiliegende Liste, wie in Absatz 5 dieses Berichtes empfohlen, anzunehmen.

zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos

Anhang zu

EFTA/CTE 9/88

```

29.

Juni 1988

```

```


```

TRANSPONIERUNG VON EINSEITIGEN EFTA-ZUGESTÄNDNISSEN IN DAS

HARMONISIERTE SYSTEM

```

```

HS-Tarif Warenbeschreibung Zugeständnis Bemerkung

Nr.

```

```

ÖSTERREICH:

0604 Blattwerk, Blätter, Zweige

und andere Pflanzenteile,

ohne Blumen, Blüten oder

Knospen davon sowie Gräser,

Moose und Flechten, wie sie

für Binde- oder Zierzwecke

verwendet werden, frisch,

getrocknet, gefärbt,

gebleicht, imprägniert oder

anders behandelt:

10 - Moose und Flechten:

ex 10 - - nur getrocknet ......... frei EFTA/DC 11/71

- andere:

99 - - sonstige:

ex 99 - - - nur getrocknet ....... frei EFTA/DC 11/71

0711 Gemüse, vorübergehend

haltbar gemacht (zB durch

gasförmiges Schwefeldioxid,

in Salzlake, schwefeliger

Säure oder anderen

Konservierungsmitteln), in

diesem Zustand für den

unmittelbaren Genuß nicht

geeignet:

20 - Oliven ................... frei EFTA/DC 11/71

30 - Kapern ................... frei EFTA/DC 11/71

0712 Gemüse, getrocknet, auch

geschnitten, gebrochen oder

pulverisiert, aber nicht

weiter zubereitet:

10 - Kartoffeln, auch

geschnitten, aber nicht

weiter zubereitet ........ b. T. *1) EFTA/DC 11/71

30 - Pilze und Trüffeln ....... frei EFTA/DC 11/71

90 - andere Gemüse;

Gemüsemischungen:

ex 90 - - Oliven ................. frei EFTA/DC 11/71

- - andere:

ex 90 - - - Mischungen,

überwiegend Kartoffeln

enthaltend ........... b. T. *1) EFTA/DC 11/71

ex 90 - - - andere als Tomaten,

Bohnen (nicht

ausgelöst), Zuckermais

(Zea mays var.

saccharata) und

Knoblauch ............ frei EFTA/DC 11/71

0804 Datteln, Feigen, Ananas,

Avocadofrüchte, Guaven,

Mangofrüchte und

Mangostanfrüchte, frisch

oder getrocknet:

20 - Feigen:

ex 20 - - getrocknet, in Kisten .. frei EFTA/DC 11/71

30 - Ananas ................... frei EFTA/DC 11/71

0811 Früchte (auch im Wasserdampf

oder Wasser gekocht),

gefroren, auch mit Zusatz

von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln:

20 - Himbeeren, Brombeeren,

Maulbeeren, Loganbeeren,

schwarze, weiße oder rote

Johannisbeeren und

Stachelbeeren:

ex 20 - - Brombeeren, ohne Zusatz

von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln ......... frei EFTA/DC 11/71

90 - andere:

ex 90 - - Bickbeeren (vaccinium

myrtillus L.),

Blaubeeren (vaccinium

myrtillus L.),

Multbeeren (rubus

chamaemorus L.),

Moosbeeren (vaccinium

oxycoccus L.),

Heidelbeeren (vaccinium

myrtillus L.) und

Preiselbeeren (vaccinium

vitis idea L.), ohne

Zusatz von Zucker oder

anderen Süßungsmitteln . frei EFTA/DC 11/71

0901 Kaffee, auch geröstet oder

entkoffeiniert;

Kaffeeschalen und

Kaffeehäutchen;

Kaffee-Ersatz mit beliebigem

Gehalt an Kaffee:

- Kaffee, nicht geröstet:

11 - - nicht entkoffeiniert ... frei EFTA/DC 11/71

12 - - entkoffeiniert ......... frei EFTA/DC 11/71

0910 Ingwer, Safran, Kurkuma,

Thymian, Lorbeerblätter,

Curry und andere Gewürze:

20 - Safran ................... frei EFTA/DC 11/71

40 - Thymian; Lorbeerblätter .. frei EFTA/DC 11/71

1801 Kakaobohnen, auch Bruch, roh

oder geröstet .............. frei EFTA/DC 11/71

1802 Kakaoschalen, Kakaohäutchen

und anderer Kakaoabfall .... frei EFTA/DC 11/71

2001 Gemüse, Früchte und andere

genießbare Pflanzenteile,

mit Essig oder Essigsäure

zubereitet oder haltbar

gemacht:

90 - andere:

ex 90 - - Kapern und Oliven,

anders als in luftdicht

verschlossenen

Umschließungen mit einem

Gewicht von 15 kg oder

weniger ................ frei EFTA/DC 11/71

2003 Pilze und Trüffeln, ohne

Essig oder Essigsäure

zubereitet oder haltbar

gemacht:

10 - Pilze:

ex 10 - - Pilze in luftdicht

verschlossenen

Umschließungen,

ausgenommen Champignons

(Agaricus campestris,

Agaricus bisporus) ..... frei EFTA/DC 11/71

20 - Trüffeln ................. frei EFTA/DC 11/71

2004 Anderes Gemüse, ohne Essig

oder Essigsäure zubereitet

oder haltbar gemacht,

gefroren:

90 - anderes Gemüse und

Gemüsemischungen:

ex 90 - - Kapern und Oliven,

anders als in luftdicht

verschlossenen

Umschließungen mit einem

Gewicht von 15 kg oder

weniger ................ frei EFTA/DC 11/71

2005 Anderes Gemüse, ohne Essig

oder Essigsäure zubereitet

oder haltbar gemacht, nicht

gefroren:

70 - Oliven:

ex 70 - - anders als in luftdicht

verschlossenen

Umschließungen mit einem

Gewicht von 15 kg oder

weniger ................ frei EFTA/DC 11/71

90 - anderes Gemüse und

Gemüsemischungen:

ex 90 - - Kapern, anders als in

luftdicht verschlossenen

Umschließungen mit einem

Gewicht von 15 kg oder

weniger ................ frei EFTA/DC 11/71

2007 Konfitüren, Fruchtgelees,

Marmeladen, Fruchtmus und

Fruchtpasten, durch Kochen

hergestellt, auch mit Zusatz

von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln:

10 - homogenisierte

Zubereitungen:

ex 10 - - mit Zusatz von Zucker .. 10% + b.T. *1) EFTA/DC 11/71

- andere:

91 - - von Zitrusfrüchten:

ex 91 - - - Konfitüren,

Fruchtgelees und

Marmeladen, mit Zusatz

von Zucker ........... 10% + b.T. *1) EFTA/DC 11/71

99 - - sonstige:

ex 99 - - - Konfitüren,

Fruchtgelees und

Marmeladen, mit Zusatz

von Zucker,

ausgenommen

Pflaumenmus .......... 10% + b.T. *1) EFTA/DC 11/71

2204 Wein aus frischen

Weintrauben, einschließlich

mit Alkohol angereicherter

Wein; Traubenmost, anderer

als jener der Nummer 2009:

- anderer Wein; Traubenmost,

dessen Gärung durch Zusatz

von Alkohol verhindert

oder gehemmt wurde:

21 - - in Behältnissen mit

einem Inhalt von 2

Litern oder weniger:

ex 21 - - - Portwein mit einem

Alkoholgehalt in

Volumenteilen von mehr

als 18% Vol. (Die

Zulassung zu dieser

Unternummer unterliegt

den von den

zuständigen Behörden

festzulegenden öS 300,-

Bedingungen.) ........ für 100 kg EFTA/DC 3/76

FINNLAND:

0207 Fleisch, Innereien und

anderer genießbarer

Schlachtanfall von

Hausgeflügel der Nummer 0105,

frisch, gekühlt oder

gefroren:

- Geflügel, zerteilt sowie

Innereien und anderer

Schlachtanfall

(einschließlich Lebern)

von Geflügel, frisch oder

gekühlt:

39 - - sonstige:

ex 39 - - - Lebern, frisch ....... frei FINEFTA/DJC

5/71

0601 Bulben, Zwiebeln, Knollen,

Wurzelknollen und

Wurzelstöcke, in Ruhe, im

Wachstum oder in Blüte;

Zichorienpflanzen,

-setzlinge und -wurzeln,

andere als Wurzeln der

Nummer 1212:

20 - Bulben, Zwiebeln, Knollen,

Wurzelknollen und

Wurzelstöcke, im Wachstum

oder in Blüte;

Zichorienpflanzen,

-setzlinge und -wurzeln:

ex 20 - - Zichorienwurzeln ....... frei FINEFTA/DJC

6/66

0711 Gemüse, vorübergehend

haltbar gemacht (zB durch

gasförmiges Schwefeldioxid,

in Salzlake, schwefeliger

Säure oder anderen

Konservierungsmitteln), in

diesem Zustand für den

unmittelbaren Genuß nicht

geeignet:

30 - Kapern:

ex 30 - - vorübergehend mit

gasförmigem

Schwefeldioxid haltbar

gemacht ................ frei FINEFTA/DJC

5/71

90 - anderes Gemüse;

Gemüsemischungen:

ex 90 - - geschälte Tomaten;

vorübergehend mit

gasförmigem

Schwefeldioxid haltbar

gemacht ................ frei FINEFTA/DJC

6/66

0804 Datteln, Feigen, Ananas,

Avocadofrüchte, Guaven,

Mangofrüchte und

Mangostanfrüchte, frisch

oder getrocknet:

20 - Feigen:

ex 20 - - getrocknet ............. frei FINEFTA/DJC

6/66

1207 Andere Ölsaaten und

ölhaltige Früchte, auch

gebrochen oder geschrotet:

50 - Senfsamen ................ frei FINEFTA/DJC

6/66

1209 Samen, Früchte und Sporen,

wie sie zur Aussaat

verwendet werden:

- Rübensamen: ) FINEFTA/DJC

11 - - Zuckerrübensamen ....... frei ) 6/66

) EFTA 61/74

19 - - sonstige ............... frei )

- Samen von Futterpflanzen, )

ausgenommen Rübensamen: )

21 - - Luzernesamen ........... frei )

22 - - Kleesamen (Trifolium )

spp.): )

ex 22 - - - Kleesamen, ausgenommen )

Rotkleesamen und )

Bastardkleesamen ..... frei )

23 - - Schwingelsamen ......... frei )

24 - - Wiesenrispengrassamen ) FINEFTA/DJC

(Poa pratensis L.) ..... frei ) 6/66

25 - - Weidelgrassamen (Lolium ) EFTA 61/74

multiflorum Lam., Lolium )

perenne L.) ............ frei )

29 - - sonstige ............... frei )

30 - Samen von krautartigen )

Pflanzen, die hauptsächlich )

wegen ihrer Blüten )

kultiviert werden ........ frei )

- andere: )

91 - - Gemüsesamen ............ frei )

99 - - sonstige ............... frei )

1212 Johannisbrot, Algen und

Tange, Zuckerrüben und

Zuckerrohr, frisch oder

getrocknet, auch gemahlen;

Fruchtsteine, Fruchtkerne und

andere pflanzliche Waren

(einschließlich nicht

geröstete Zichorienwurzeln

der Varietät Cichorium

intybus sativum), die

hauptsächlich für die

menschliche Ernährung

verwendet werden, anderweitig

weder genannt noch

inbegriffen:

- andere:

99 - - sonstige:

ex 99 - - - Zichorienwurzeln ..... frei FINEFTA/DJC

6/66

1502 Fette von Rindern

(einschließlich Kälbern),

Schafen oder Ziegen, roh

oder ausgeschmolzen, auch

ausgepreßt oder mit

Lösungsmitteln extrahiert:

ex 1502 - Talg für technische Zwecke Zollsatz

höchstens 6%

beim Import

durch die

Industrie zur

Verwendung

bei der

Herstellung

von Seifen,

Schmierölen,

sulforierten

Ölen und der

Bearbeitung

von Leder 3%;

zollfrei beim

Import zur

Verwendung

für die

Herstellung

von

Fettsäuren EFTA 61/74

1801 Kakaobohnen, auch Bruch, roh

oder geröstet:

ex 1801 - Kakaobohnen, geröstet .... frei FINEFTA/DJC

5/71

2001 Gemüse, Früchte und andere

genießbare Pflanzenteile,

mit Essig oder Essigsäure

zubereitet oder haltbar

gemacht:

90 - andere:

ex 90 - - Oliven und Kapern ...... frei FINEFTA/DJC

5/71

2002 Tomaten, ohne Essig oder

Essigsäure zubereitet oder

haltbar gemacht:

10 - Tomaten, ganz oder in

Stücken:

ex 10 - - geschält ............... frei FINEFTA/DJC

6/66

90 - andere:

ex 90 - - geschält ............... frei FINEFTA/DJC

6/66

2004 Anderes Gemüse, ohne Essig

oder Essigsäure zubereitet

oder haltbar gemacht,

gefroren:

90 - anderes Gemüse und

Gemüsemischungen:

ex 90 - - Kapern ................. frei FINEFTA/DJC

5/71

2005 Anderes Gemüse, ohne Essig

oder Essigsäure zubereitet

oder haltbar gemacht, nicht

gefroren:

90 - anderes Gemüse und

Gemüsemischungen:

ex 90 - - Kapern ................. frei FINEFTA/DJC

5/71

NORWEGEN:

0504 Därme, Blasen und Magen von

anderen Tieren als Fischen,

ganz oder in Stücken:

ex 0504 - andere als die folgenden

Waren: genießbare Därme,

Blasen und Magen, ganz oder

in Stücken, von Schafen,

Schweinen und Rindern ...... frei EFTA 61/74

0603 Blumen, Blüten und Knospen

davon, abgeschnitten, wie

sie für Binde- oder

Zierzwecke verwendet werden,

frisch, getrocknet, gefärbt,

gebleicht, imprägniert oder

anders behandelt:

N. Kr./kg )

10 - frisch ................... 3,- ) EFTA/DC 3/76

90 - andere ................... 3,- )

0604 Blattwerk, Blätter, Zweige

und andere Pflanzenteile,

ohne Blumen, Blüten oder

Knospen davon sowie Gräser,

Moose und Flechten, wie sie

für Binde- oder Zierzwecke

verwendet werden, frisch,

getrocknet, gefärbt,

gebleicht, imprägniert oder

anders behandelt:

10 - Moose und Flechten:

N. Kr./kg )

ex 10 - - frisch oder getrocknet . 0,20 )

ex 10 - - andere ................. 3,50 )

- andere: )

91 - - frisch ................. 0,20 )

99 - - sonstige: )

ex 99 - - - von norwegischen )

Laubbäumen und von )

Farnpalmen, )

Lorbeerbäumen, )

Magnolien, stechendem )

Mäusedorn (Ruscum), )

Proteusgewächsen ) EFTA/DC 3/76

(Grevillea) und )

Aukuben .............. 0,60 )

ex 99 - - - andere ............... 3,50 )

)

0702 Tomaten, frisch oder gekühlt: )

)

ex 0702 - Importe vom 1. November bis )

```

31.

Mai .................. frei )

```

)

ex 0702 - andere ................... 1,00 )

0706 Karotten, Weiße Rüben, Rote

Rüben, Schwarzwurzeln,

Knollensellerie, Rettiche

sowie Radieschen und

ähnliche genießbare Wurzeln,

frisch oder gekühlt:

10 - Karotten und Weiße Rüben:

ex 10 - - Karotten ............... 0,08 EFTA/DC 3/76

0709 Anderes Gemüse, frisch oder

gekühlt:

- Pilze und Trüffeln:

51 - - Pilze:

ex 51 - - - Champignons (Agaricus

campestris, Agaricus N. Kr./kg

bisporus) ............ 0,50

0804 Datteln, Feigen, Ananas,

Avocadofrüchte, Guaven,

Mangofrüchte und

Mangostanfrüchte, frisch

oder getrocknet:

20 - Feigen:

ex 20 - - getrocknet: ............ frei EFTA/DC 8/66

30 - Ananas ................... frei EFTA/DC 8/66

0806 Weintrauben, frisch oder

getrocknet:

20 - getrocknet ............... frei EFTA/DC 8/66

0808 Äpfel, Birnen und Quitten,

frisch:

10 - Äpfel:

N. Kr./kg

ex 10 - - Importe vom 1. August

bis 15. Feber .......... 0,25 EFTA/DC 3/76

ex 10 - - Importe vom 16. Feber

bis 15. März ........... 0,20 EFTA/DC 3/76

ex 10 - - Importe vom 16. März

bis 31. Juli ........... 0,10 EFTA/DC 3/76

20 - Birnen und Quitten:

- - Birnen:

N. Kr./kg

ex 20 - - - Importe vom 1. August

bis 15. Jänner ....... 0,30 EFTA/DC 3/76

ex 20 - - - Importe vom 16. Jänner

bis 14. Feber ........ 0,10 EFTA/DC 3/76

ex 20 - - - Importe vom 15. Feber

bis 31. Juli ......... 0,07 EFTA/DC 3/76

0809 Marillen, Kirschen

(einschließlich Weichseln),

Pfirsiche (einschließlich

Nektarinen und Brugnolen),

Pflaumen, Zwetschken und

Schlehen, frisch:

30 - Pfirsiche (einschließlich

Nektarinen und Brugnolen):

ex 30 - - Importe vom 16. Mai bis

```

15.

August ............. N. Kr./kg

```

0,20 EFTA/DC 3/76

ex 30 - - Importe vom 16. August

bis 15. Mai ............ 0,40 EFTA/DC 3/76

0810 Andere Früchte, frisch:

10 - Erdbeeren:

N. Kr./kg

ex 10 - - Importe vom 15. April

bis 30. Juni ........... 0,30 EFTA/DC 3/76

ex 10 - - Importe vom 1. Juli bis

```

31.

Oktober ............ 1,20 EFTA/DC 3/76

```

ex 10 - - Importe vom 1. November

bis 14. April .......... 0,60 EFTA/DC 3/76

1207 Andere Ölsaaten und

ölhaltige Früchte, auch

gebrochen oder geschrotet:

50 - Senfsamen ................ frei EFTA/DC 8/66

1209 Samen, Früchte und Sporen,

wie sie zur Aussaat

verwendet werden:

- Rübensamen:

11 - - Zuckerrübensamen ....... frei EFTA 61/74

19 - - sonstige:

ex 19 - - - andere als Samen von

Schwedischen Rüben und

Steckrüben ........... frei EFTA 61/74

- Samen von Futterpflanzen,

ausgenommen Rübensamen:

21 - - Luzernesamen ........... frei EFTA/DC 8/66

22 - - Kleesamen (Trifolium

spp.):

ex 22 - - - andere als Rotkleesamen frei EFTA 61/74

23 - - Schwingelsamen ......... frei EFTA 61/74

24 - - Wiesenrispengrassamen

(Poa pratensis L.) ..... frei EFTA 61/74

25 - - Weidelgrassamen (Lolium

multiflorum Lam., Lolium

perenne L.) ............ frei EFTA 61/74

29 - - sonstige ............... frei EFTA 61/74

30 - Samen von krautartigen

Pflanzen, die

hauptsächlich wegen ihrer

Blüten kultiviert werden . frei EFTA/DC 61/74

- andere:

91 - - Gemüsesamen:

ex 91 - - - andere als Kohlsamen . frei EFTA 61/74

99 - - sonstige ............... frei EFTA 61/74

1212 Johannisbrot, Algen und

Tange, Zuckerrüben und

Zuckerrohr, frisch oder

getrocknet, auch gemahlen;

Fruchtsteine, Fruchtkerne

und andere pflanzliche Waren

(einschließlich nicht

geröstete Zichorienwurzeln

der Varietät Cichorium

intybus sativum), die

hauptsächlich für die

menschliche Ernährung

verwendet werden,

anderweitig weder genannt

noch inbegriffen:

- andere:

99 - - sonstige:

ex 99 - - - Zichorienwurzeln ..... frei EFTA/DC 8/66

1501 Schweineschmalz; andere

Fette von Schweinen und

Fette von Geflügel,

ausgeschmolzen, auch

ausgepreßt oder mit

Lösungsmitteln extrahiert:

ex 1501 - Knochenfett, für

technische Zwecke ........ frei EFTA/DC 8/66

1502 Fette von Rindern

(einschließlich Kälbern),

Schafen oder Ziegen, roh

oder ausgeschmolzen, auch

ausgepreßt oder mit

Lösungsmitteln extrahiert:

ex 1502 - für technische Zwecke

Knochenfett, ............. frei EFTA/DC 8/66

1506 Andere tierische Fette und

Öle sowie deren Fraktionen,

auch raffiniert, aber nicht

chemisch modifiziert:

ex 1506 - Knochenfett und

Knochenöl, für

technische Zwecke ........ frei EFTA/DC 8/66

2001 Gemüse, Früchte und andere

genießbare Pflanzenteile,

mit Essig oder Essigsäure

zubereitet oder haltbar

gemacht:

90 - andere:

ex 90 - - Kapern und Oliven ...... frei EFTA/DC 11/71

2204 Wein aus frischen

Weintrauben, einschließlich

mit Alkohol angereichter

Wein; Traubenmost, anderer

als jener der Nummer 2009:

- Anderer Wein; Traubenmost,

dessen Gärung durch Zusatz

von Alkohol verhindert

oder gehemmt wurde:

21 - - in Behältnissen mit

einem Inhalt von 2

Litern oder weniger:

ex 21 - - - Rotwein zum

Verschneiden, Portwein

und Madeirawein ...... frei EFTA/DC 8/66

29 - - sonstige:

ex 29 - - - Rotwein zum

Verschneiden, Portwein

und Madeirawein ...... frei EFTA/DC 8/66

SCHWEDEN:

0207 Fleisch, Innereien und

anderer genießbarer

Schlachtanfall von

Hausgeflügel der Nummer

0105, frisch, gekühlt oder

gefroren:

- Geflügel, zerteilt sowie

Innereien und anderer

Schlachtanfall

(einschließlich Lebern)

von Geflügel, frisch oder

gekühlt:

31 - - Fettlebern (foies gras)

von Gänsen oder Enten:

ex 31 - - - Gänselebern .......... frei EFTA/DC 11/71

50 - Geflügellebern, gefroren:

ex 50 - - Gänselebern ............ frei EFTA/DC 11/71

0210 Fleisch sowie Innereien und

anderer genießbarer

Schlachtanfall, gesalzen, in

Salzlake, getrocknet oder

geräuchert; genießbares Mehl

und Pulver aus Fleisch,

Innereien oder anderem

Schlachtanfall:

90 - andere, einschließlich

genießbares Mehl und

Pulver aus Fleisch,

Innereien oder anderem

Schlachtanfall:

ex 90 - - Gänselebern, gesalzen

oder in Salzlake ....... frei EFTA/DC 11/71

0601 Bulben, Zwiebeln, Knollen,

Wurzelknollen und

Wurzelstöcke, in Ruhe, im

Wachstum oder in Blüte;

Zichorienpflanzen,

-setzlinge und -wurzeln,

andere als Wurzeln der

Nummer 1212:

10 - Bulben, Zwiebeln, Knollen,

Wurzelknollen und

Wurzelstöcke, in Ruhe:

- - nicht gepflanzt:

ex 10 - - - andere als Gladiolen

und Maiglöckchen ..... frei EFTA/DC 3/76

20 - Bulben, Zwiebeln, Knollen,

Wurzelknollen und

Wurzelstöcke, im Wachstum

oder in Blüte;

Zichorienpflanzen,

-setzlinge und -wurzeln:

- - nicht gepflanzt:

- - - nicht in Blüte:

ex 20 - - - - andere als Gladiolen

und Maiglöckchen ... frei EFTA/DC 3/76

0602 Andere lebende Pflanzen

(einschließlich ihrer

Wurzeln), Stecklinge und

Pfropfreiser; Pilzmyzel:

10 - Stecklinge, nicht

bewurzelt, Pfropfreiser .. frei EFTA/DC 8/66

20 - Bäume und Sträucher, der

genießbaren Fruchtarten,

auch veredelt:

ex 20 - - Wurzeln ................ frei EFTA/DC 8/66

30 - Rhododendren (Azaleen),

auch veredelt ............ frei EFTA/DC 8/66

40 - Rosen, auch veredelt:

ex 40 - - Wurzeln ................ frei EFTA/DC 8/66

- andere:

99 - - sonstige:

ex 99 - - - Wurzeln .............. frei EFTA/DC 8/66

ex 99 - - - Eriken und Kamelien .. frei EFTA/DC 8/66

ex 99 - - - Erle, Ulme, Esche,

Espe, Hainbuche,

Birke, Buche, Eiche,

Tanne, Linde (Tilia

europea), Lärche,

Ahorn, Pappel und

Kiefer ............... frei EFTA/DC 8/66

0603 Blumen, Blüten und Knospen

davon, abgeschnitten, wie

sie für Binde- oder

Zierzwecke verwendet werden,

frisch, getrocknet, gefärbt,

gebleicht, imprägniert oder

anders behandelt:

10 - frisch:

S. Kr./100 kg )

ex 10 - - Mimosen und Heidekraut . 150 )

ex 10 - - Ginster vom 1. März bis )

```

30.

November ........... 375 )

```

ex 10 - - Ginster vom 1. Dezember )

bis 29. Feber .......... 250 )

ex 10 - - Tulpen vom 1. März bis )

```

31.

Mai ................ 650 ) EFTA/DC 3/76

```

ex 10 - - Tulpen vom 1. Juni bis )

```

30.

September .......... 650 )

```

ex 10 - - Tulpen vom 1. Oktober )

bis 30. November ....... 650 )

ex 10 - - Rosen vom 1. Dezember )

bis 31. Jänner ......... 400 )

ex 10 - - Rosen vom 1. Feber )

bis 29. Feber .......... 400 )

0704 Genießbare Kohlarten der

Gattung Brassica

(einschließlich Kraut),

frisch oder gekühlt:

10 - Blumenkohl (Karfiol) und

Brokkoli:

S. Kr./100 kg

ex 10 - - Blumenkohl vom 1. Mai

bis 31. Mai ............ 17,50 EFTA/DC 3/76

0706 Karotten, Weiße Rüben, Rote

Rüben, Schwarzwurzeln,

Knollensellerie, Rettiche

sowie Radieschen und

ähnliche genießbare Wurzeln,

frisch oder gekühlt:

10 - Karotten und Weiße Rüben:

ex 10 - - frische Karotten vom 1.

Mai bis 30. Juni ....... 10,00 EFTA/DC 3/76

0712 Gemüse, getrocknet, auch

geschnitten, gebrochen oder

pulverisiert, aber nicht

weiter zubereitet:

10 - Kartoffeln, auch

geschnitten, aber nicht

weiter zubereitet ........ frei EFTA/DC 11/71

30 - Pilze und Trüffeln ....... frei EFTA/DC 11/71

90 - andere Gemüse;

Gemüsemischungen:

ex 90 - - andere als Tomaten,

grüne Bohnen und

Knoblauch .............. frei EFTA/DC 11/71

0802 Andere Schalenfrüchte,

frisch oder getrocknet, auch

ohne Schale oder enthäutet:

- Haselnüsse (Corylus spp.):

21 - - in Schale .............. frei EFTA/DC 11/71

- Walnüsse:

31 - - in Schale .............. frei EFTA/DC 11/71

32 - - ohne Schale ............ frei EFTA/DC 11/71

50 - Pistazien ................ frei EFTA/DC 11/71

90 - andere:

ex 90 - - andere als Pekannüsse .. frei EFTA/DC 11/71

0804 Datteln, Feigen, Ananas,

Avocadofrüchte, Guaven,

Mangofrüchte und

Mangostanfrüchte, frisch

oder getrocknet:

20 - Feigen:

ex 20 - - getrocknet ............. frei EFTA/DC 8/66

30 - Ananas ................... frei EFTA/DC 8/66

0806 Weintrauben, frisch oder

getrocknet:

10 - frisch:

S. Kr./100 kg

ex 10 - - vom 1. Juli bis 31.

Oktober ................ 6,25 EFTA/DC 3/76

ex 10 - - vom 1. November bis 30.

Juni ................... frei EFTA/DC 3/76

20 - getrocknet ............... frei EFTA/DC 8/66

0809 Marillen, Kirschen

(einschließlich Weichseln),

Pfirsiche (einschließlich

Nektarinen und Brugnolen),

Pflaumen, Zwetschken und

Schlehen, frisch:

30 - Pfirsiche (einschließlich

Nektarinen und Brugnolen):

- - Pfirsiche:

S. Kr./100 kg

ex 30 - - - vom 1. Juli bis 15.

Oktober .............. 5 EFTA/DC 3/76

ex 30 - - - vom 16. Oktober bis

```

30.

Juni ............. frei EFTA/DC 3/76

```

1108 Stärken; Inulin:

20 - Inulin ................... frei EFTA/DC 11/71

1209 Samen, Früchte und Sporen,

wie sie zur Aussaat

verwendet werden ........... frei EFTA/DC 8/66

1212 Johannisbrot, Algen und

Tange, Zuckerrüben und

Zuckerrohr, frisch oder

getrocknet, auch gemahlen;

Fruchtsteine, Fruchtkerne

und andere pflanzliche Waren

(einschließlich nicht

geröstete Zichorienwurzeln

der Varietät Cichorium

intybus sativum), die

hauptsächlich für die

menschliche Ernährung

verwendet werden,

anderweitig weder genannt

noch inbegriffen:

- andere:

99 - - sonstige:

ex 99 - - - Zichorienwurzeln ..... frei EFTA/DC 8/66

1506 Andere tierische Fette und

Öle sowie deren Fraktionen,

auch raffiniert, aber nicht

chemisch modifiziert:

ex 1506 - Knochenöl, für technische

Zwecke ................... frei EFTA/DC 11/71

1602 Fleisch, Innereien oder

anderer Schlachtanfall oder

Blut, anders zubereitet oder

haltbar gemacht:

20 - von Lebern von Tieren

aller Art:

ex 20 - - Gänseleberpasteten

(ausgenommen Pasteten

aus faschierter Leber) . frei EFTA/DC 8/66

1603 Extrakte und Säfte aus

Fleisch, Fischen oder

Krebstieren, Weichtieren

oder anderen wirbellosen

Wassertieren:

ex 1603 - Extrakte und Säfte aus

Fleisch, ausgenommen

Walfleischextrakte ......... frei EFTA/DC 11/71

1801 Kakaobohnen, auch Bruch, roh

oder geröstet:

ex 1801 - geröstet ................. frei EFTA/DC 11/71

2001 Gemüse, Früchte und andere

genießbare Pflanzenteile,

mit Essig oder Essigsäure

zubereitet oder haltbar

gemacht:

90 - andere:

ex 90 - - Oliven und Kapern ...... frei EFTA/DC 11/71

2004 Anderes Gemüse, ohne Essig

oder Essigsäure zubereitet

oder haltbar gemacht,

gefroren:

90 - anderes Gemüse und

Gemüsemischungen:

ex 90 - - Kapern und die Früchte

der Gattung Capsicum

oder der Gattung Pimenta frei EFTA/DC 11/71

2005 Anderes Gemüse, ohne Essig

oder Essigsäure zubereitet

oder haltbar gemacht, nicht

gefroren:

90 - anderes Gemüse und

Gemüsemischungen:

ex 90 - - Kapern und die Früchte

der Gattung Capsicum

oder der Gattung Pimenta frei EFTA/DC 11/71

2204 Wein aus frischen

Weintrauben, einschließlich

mit Alkohol angereicherter

Wein; Traubenmost, anderer

als jener der Nummer 2009:

10 - Schaumwein ............... frei EFTA/DC 11/71

- anderer Wein; Traubenmost,

dessen Gärung durch Zusatz

von Alkohol verhindert

oder gehemmt wurde:

21 - in Behältnissen mit einem

Inhalt von 2 Litern oder

weniger .................. frei EFTA/DC 11/71

29 - sonstige ................. frei EFTA/DC 11/71

2205 Wermutwein und anderer Wein

aus frischen Weintrauben,

mit Pflanzen oder anderen

Stoffen aromatisiert ....... frei EFTA/DC 11/71

2209 Speiseessig und

Speiseessigersatz aus

Essigsäure ................. frei EFTA/DC 11/71

SCHWEIZ:

0106 Andere Tiere, lebend:

ex 0106 - Haarwild ................. frei EFTA/DC 11/71

0301 Fische, lebend:

- andere lebende Fische:

99 - - sonstige:

ex 99 - - - Atlantische Lachse

(Salmo salar) ........ frei EFTA 61/74

0302 Fische, frisch oder gekühlt,

ausgenommen Fischfilets und

anderes Fischfleisch der

Nummer 0304:

ex 0302 - Atlantische Lachse (Salmo

salar) ................... frei EFTA 61/74

- Salzwasserfische ......... frei EFTA 61/74

0303 Fische, gefroren,

ausgenommen Fischfilets und

anderes Fischfleisch der

Nummer 0304:

ex 0303 - Atlantische Lachse (Salmo

salar) ................... frei EFTA 61/74

ex 0303 - Salzwasserfische ......... frei EFTA 61/74

0304 Fischfilets und anderes

Fischfleisch (auch

zerkleinert), frisch,

gekühlt oder gefroren:

ex 0304 - Atlantische Lachse (Salmo

salar) ................... frei EFTA 61/74

ex 0304 - Salzwasserfische ......... frei EFTA 61/74

0305 Fische, getrocknet, gesalzen

oder in Salzlake;

geräucherte Fische, auch vor

oder während des Räucherns

gegart; Fischmehl, für den

menschlichen Genuß geeignet:

ex 0305 - Salzwasserfische,

einschließlich Aale und

Lachsfische, getrocknet,

gesalzen oder in Salzlake

oder geräuchert .......... frei EFTA 61/74

0306 Krebstiere, auch ohne

Panzer, lebend, frisch,

gekühlt, gefroren,

getrocknet, gesalzen oder in

Salzlake; Krebstiere in

ihrem Panzer, im Wasserdampf

oder Wasser gekocht, auch

gekühlt, gefroren,

getrocknet, gesalzen oder in

Salzlake ................... frei EFTA 61/74

0307 Weichtiere, auch ohne

Schale, lebend, frisch,

gekühlt, gefroren,

getrocknet, gesalzen oder in

Salzlake; andere wirbellose

Wassertiere als Krebstiere

und Weichtiere, lebend,

frisch, gekühlt, gefroren,

getrocknet, gesalzen oder in

Salzlake ................... frei EFTA 61/74

0504 Därme, Blasen und Magen von

anderen Tieren als Fischen,

ganz oder in Stücken:

ex 0504 - andere als Kalbslabmagen . frei EFTA/DC 11/71

0603 Blumen, Blüten und Knospen

davon, abgeschnitten, wie

sie für Binde- oder

Zierzwecke verwendet werden,

frisch, getrocknet, gefärbt,

gebleicht, imprägniert oder

anders behandelt:

10 - frisch:

- - Importe vom 1. Mai bis

```

25.

Oktober:

```

ex 10 - - - Nelken und Rosen ..... frei EFTA/DC 17/76

0604 Blattwerk, Blätter, Zweige

und andere Pflanzenteile,

ohne Blumen, Blüten oder

Knospen davon sowie Gräser,

Moose und Flechten, wie sie

für Binde- oder Zierzwecke

verwendet werden, frisch,

getrocknet, gefärbt,

gebleicht, imprägniert oder

anders behandelt:

10 - Moose und Flechten:

ex 10 - - frisch oder nur

getrocknet ............. frei EFTA/DC 11/71

- andere:

91 - - frisch ................. frei EFTA/DC 11/71

99 - - sonstige:

ex 99 - - - getrocknet ........... frei EFTA/DC 11/71

0702 Tomaten, frisch oder

gekühlt:

ex 0702 - Importe vom 1. November

bis 31. März ............. frei EFTA/DC 17/76

0703 Speisezwiebeln, Schalotten,

Knoblauch, Lauch (Porree)

und andere Alliumarten,

frisch oder gekühlt:

10 - Speisezwiebeln und

Schalotten ............... frei EFTA/DC 17/76

0709 Anderes Gemüse, frisch oder

gekühlt:

60 - Früchte der Gattung

Capsicum oder der Gattung

Pimenta:

ex 60 - - Importe vom 1. November

bis 31. März ........... frei EFTA/DC 17/76

0711 Gemüse, vorübergehend

haltbar gemacht (zB durch

gasförmiges Schwefeldioxid,

in Salzlake, schwefeliger

Säure oder anderen

Konservierungsmitteln), in

diesem Zustand für den

unmittelbaren Genuß nicht

geeignet:

20 - Oliven:

ex 20 - - Schwarze Oliven ........ frei EFTA/DC 17/76

0713 Getrocknete Hülsenfrüchte,

ausgelöst, auch geschält

oder zerkleinert:

20 - Kichererbsen:

ex 20 - - ganz, unbearbeitet ..... frei EFTA/DC 17/76

0802 Andere Schalenfrüchte,

frisch oder getrocknet, auch

ohne Schale oder enthäutet:

50 - Pistazien ................ frei EFTA/DC 17/76

90 - andere:

ex 90 - - Pinienkerne ............ frei EFTA/DC 17/76

0805 Zitrusfrüchte, frisch oder

getrocknet:

30 - Zitronen (Citrus limon,

Citrus limonum) und saure

Limetten (Citrus

aurantifolia):

ex 30 - - Zitronen ............... frei EFTA/DC 17/76

0807 Melonen (einschließlich

Wassermelonen) und

Papawfrüchte

(Papayafrüchte), frisch:

10 - Melonen (einschließlich

Wassermelonen):

ex 10 - - der Gattung „Tendrall''

(Cucumis melo L. var.

Valencian) ............. frei EFTA/DC 17/76

0904 Pfeffer der Gattung Piper;

Früchte der Gattung Capsicum

oder der Gattung Pimenta,

getrocknet oder gestoßen,

zerrieben oder in

Pulverform:

- Pfeffer:

11 - - weder gestoßen, zerrieben

noch in Pulverform ...... frei EFTA/DC 17/76

12 - - gestoßen, zerrieben oder

in Pulverform ........... frei EFTA/DC 17/76

20 - Früchte der Gattung

Capsicum oder der Gattung

Pimenta, getrocknet oder

gestoßen, zerrieben oder

in Pulverform ............. frei EFTA/DC 17/76

1207 Andere Ölsaaten und

ölhaltige Früchte, auch

gebrochen oder geschrotet:

50 - Senfsamen ................. frei EFTA/DC 11/71

EFTA 61/74

1209 Samen, Früchte und Sporen,

wie sie zur Aussaat

verwendet werden:

- Rübensamen:

11 - - Zuckerrübensamen ....... frei *2) )

19 - - sonstige: )

- Samen von Futterpflanzen, )

ausgenommen Rübensamen: )

21 - - Luzernesamen ........... frei )

22 - - Kleesamen (Trifolium )

spp.) .................. frei )

23 - - Schwingelsamen ......... frei )

24 - - Wiesenrispengrassamen )

(Poa pratensis L.) ..... frei )

25 - - Weidelgrassamen (Lolium )

multiflorum Lam., Lolium ) EFTA 61/74

perenne L.) ............ frei )

26 - - Wiesenlieschgrassamen .. frei )

29 - - sonstige ............... frei )

30 - Samen von krautartigen )

Pflanzen, die )

hauptsächlich wegen ihrer )

Blüten kultiviert werden . frei *2) )

- andere: )

91 - - Gemüsesamen ............ frei *2) )

99 - - andere ................. frei *2) )

1212 Johannisbrot, Algen und

Tange, Zuckerrüben und

Zuckerrohr, frisch oder

getrocknet, auch gemahlen;

Fruchtsteine, Fruchtkerne

und andere pflanzliche Waren

(einschließlich nicht

geröstete Zichorienwurzeln

der Varietät Cichorium

intybus sativum), die

hauptsächlich für die

menschliche Ernährung

verwendet werden,

anderweitig weder genannt

noch inbegriffen:

- andere:

99 - - sonstige:

ex 99 - - - Zichorienwurzeln ..... frei EFTA 61/74

1501 Schweineschmalz; andere

Fette von Schweinen und

Fette von Geflügel,

ausgeschmolzen, auch

ausgepreßt oder mit

Lösungsmittel extrahiert:

ex 1501 - Knochenfett, für

technische Zwecke ........ frei EFTA/DC 11/71

EFTA 61/74

1502 Fette von Rindern

(einschließlich Kälbern),

Schafen oder Ziegen, roh

oder ausgeschmolzen, auch

ausgepreßt oder mit

Lösungsmitteln extrahiert:

ex 1502 - Knochenfett, für

technische Zwecke ........ frei EFTA/DC 11/71

EFTA 61/74

1506 Andere tierische Fette und

Öle sowie deren Fraktionen,

auch raffiniert, aber nicht

chemisch modifiziert:

ex 1506 - Knochenfett und Knochenöl,

für technische Zwecke .... frei EFTA/DC 11/71

EFTA 61/74

1602 Fleisch, Innereien oder

anderer Schlachtanfall oder

Blut, anders zubereitet oder

haltbar gemacht:

20 - von Lebern von Tieren

aller Art:

ex 20 - - von Gänseleber ......... frei EFTA/DC 8/66

2309 Zubereitungen, wie sie zur

Tierfütterung verwendet

werden:

10 - Hunde- oder Katzenfutter,

in Aufmachungen für den

Kleinverkauf:

ex 10 - - Kekse und ähnliche

haltbare Backwaren

(Backfutter) ........... frei EFTA/DC 11/71

ex 10 - - in luftdichten

Behältnissen ........... frei EFTA/DC 11/71

90 - andere:

ex 90 - - Kekse und ähnliche

haltbare Backwaren

(Backfutter) für Hunde

und Katzen ............. frei EFTA/DC 11/71

```

```

*1) Beweglicher Teilbetrag.

```

```

*2) Für Samen, ausgenommen Samen von Nadelhölzern, ist eine Erklärung über den Endzweck erforderlich.

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