PROTOKOLL DER XLI. TAGUNG DER IM ARTIKEL 6 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER ITALIENISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE REGELUNG DES ERLEICHTERTEN WARENAUSTAUSCHES ZWISCHEN DEN ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN TIROL UND VORARLBERG UND DER ITALIENISCHEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL VOM 12. MAI 1949 VORGESEHENEN GEMISCHTEN KOMMISSION
Präambel/Promulgationsklausel
Die im Art. 6 des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste einer herzlichen Zusammenarbeit ihre XLI. Tagung in der Zeit vom
bis 31. Mai 1990 in Seefeld in Tirol abgehalten.
Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen geprüft und folgendes vereinbart:
Artikel 1
Mit dem Inkrafttreten der diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten die bisher geltenden Listen A und B außer Kraft.
Die diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten mit 1. Oktober 1990 in Kraft und gelten bis 30. September 1991.
Artikel 2
Die Bestimmungen der Protokolle seit 17. Oktober 1953 und die dazugehörigen Beilagen bleiben, soweit sie nicht im Gegensatz zu den Bestimmungen dieses Protokolls stehen, weiterhin in Kraft.
Artikel 3
Die in den diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B vorgesehenen Jahreskontingente erneuern sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission vor Ablauf des Vertragsjahres nicht stattfinden sollte.
Die Kontingente der Listen A und B dürfen auch über das Ende des jeweiligen Vertragsjahres hinaus - und zwar bis zum 31.3. des folgenden Kalenderjahres (letztmögliches Datum der Anmeldung zur Verzollung) - durch Erteilung von Ein- und Ausfuhrbewilligungen seitens der zuständigen Behörden, welche nicht über dieses Datum hinaus gültig sein dürfen, ausgenützt werden.
Die Kontingenterhöhungen, die auf diplomatischem Wege im laufenden Vertragsjahr oder während der Gültigkeitsdauer dieses Protokolls im Sinne des dem Protokoll vom 29. Mai 1964 beigeschlossenen Briefwechsels genehmigt werden, finden auf die nach Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres neu in Kraft tretenden Kontingente keine Anrechnung.
Artikel 4
Unter Bezugnahme auf die Anregungen gemäß Artikel 4 des Protokolls der XL. Tagung der Gemischten Kommission und die Vorschläge der Expertengruppen hat die Gemischte Kommission folgende Empfehlungen formuliert:
Tagesrandverbindung zwischen den begünstigten Gebieten:
Fernsehverbindungen über Richtfunk:
Funk- und Telefongeräte in Fahrzeugen:
Gleichstellung von Bürgern der begünstigten Gebiete auf dem Arbeitsmarkt:
Fragen der Berufsausbildung und des Gewerberechtes:
Artikel 5
Das vorliegende Protokoll tritt am 1. Oktober 1990 in Kraft und gilt bis zum 30. September 1991. Seine Gültigkeit verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission nicht stattfinden sollte.
Gegeben zu Seefeld in Tirol am 31. Mai 1990 in zwei Ausfertigungen, jede in deutscher und italienischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL
Liste A
Nr. Waren Kontingente
1 Männliches Einstellvieh der Höhenviehrassen,
soweit in Italien zugelassen.................. 3 725 Stück
2 Weibliche Nutzrinder der Höhenviehrassen,
soweit in Italien zugelassen.................. 4 725 Stück
3 Butter........................................ 100 t
4 Bier.......................................... 1 200 hl
5 Nadelsägerundholz............................. 5 000 m3
6 Schnittholz................................... 30 000 m3
7 Bezimmertes Bauholz........................... 12 000 m3
8 Brennholz..................................... 1 000 t
9 Sägeabfälle................................... 2 000 t
10 Stangen aus Holz................................ 8 000 m3
11 Rebstangen.................................... 1 000 m3
12 Schalter und Säulen aus Nadelholz................. 8 000 m3
13 In der vorliegenden Liste nicht genannte
Waren (für jede Warengattung bis zu
100 Mio. Lire)................................ 2 000 Mio. Lire
AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG
Liste A
Nr. Waren Kontingente
1 Frisches Gemüse............................... 3 000 t
2 Frisches Obst, ausgenommen Tafeläpfel......... 3 000 t
3 Tafeläpfel.................................... 5 500 t
4 Industrieobst................................. 500 t
5 Weine und Traubenmost......................... 29 228 hl
6 Kleie oder andere Rückstände vom
Sieben oder Mahlen von Getreide............... 500 t
7 In der vorliegenden Liste nicht genannte
Waren (für jede Warengattung bis
zu 100 Mio. Lire)............................ 2 000 Mio. Lire
AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL
Liste B
Kontingent
Pos. Ware Menge Wert in
Nr. Mio. Lire
1 Pferde und Fohlen....................... 230 Stk.
2 Schlachtrinder.......................... 1 000 Stk. (1 460)
3 Männliches Einstellvieh und/oder
weibliche Nutzrinder der Höhenviehrassen,
soweit in Italien zugelassen (4 336)
```
männliches Einstellvieh.............. 3 754 Stk.
```
```
weibliche Nutzrinder................. 1 181 Stk.
```
4 Schweine................................ 3 150 Stk.
5 Schafe.................................. 3 150 Stk.
6 Rindfleisch............................. 420 t
7 Schweinefleisch......................... 303 t
8 Schmelzkäse............................. 170 t
9 Andere Käse (davon maximal 400 t
Tilsiter)............................... 1 113 t
10 Balkon- und Beetpflanzen................ 21 000 Stk.
11 Andere lebende Pflanzen und Wurzeln,
einschließlich Forstpflanzen............ 168 000 Stk.
12 Saatkartoffeln.......................... 158 t
13 Johannisbeeren, frisch.................. 66 700 kg
14 Saatgetreide............................ 32 t
15 Fleisch-, Fleischmischkonserven......... 14 t
16 Fleisch von Wild (frisch, gekühlt,
gefroren, gekocht, gebraten oder
anderweitig zubereitet, auch mit Soßen). 11 t
17 Brot, gewöhnliche und feine Backwaren... 213 t
18 Dauerback- und Süßwaren sowie andere
Konditoreiwaren, Schokolade und waren 427 t
19 Backerbsen, Frittaten, Salzletten und
Pommes frites........................... 111 600 kg
20 Salate, Sauergemüse und Wurzelgemüse.... 18 t
21 Fruchtsirup aus Himbeeren,
Preiselbeeren, Heidelbeeren oder
Johannisbeeren; Fruchtsäfte,
Fruchtsaftgetränke, Fruchtsaft-
konzentrate, Fruchtkonzentrate.......... 1 988 t
22 Marmelade, auch in Kleinpackungen....... 313 t
23 Gewürze, Gewürzmischungen und
Gewürzzubereitungen aller Art........... 26 250 kg
24 Bier.................................... 24 150 hl
25 Filterumwicklungspapier................. 150
26 Wellpappe und Pappkartons............... 150
27 Dekorationsartikel, und zwar:
Lahnbänder, Lametta und
Gegenstände daraus, leonische Gespinste. 150
28-50 - -- -
51 Kupferoxydchlorid und Kupfervitriol..... 150
52 Farben und Lacke........................ 150
53 Kosmetische Produkte.................... 150
54 Waschmittel, Waschhilfsmittel,
Spül-, Reinigungsmittel................. 150
55 Isolierungen für Heizungsrohre.......... 150
56 Waren aus plastischem Material,
davon bis zu 83 Mio. Lire Fertigwaren... 348
57 Feuerlöschschläuche..................... 150
58 Bekleidungsleder, Taschnerleder,
Schuhleder.............................. 150
59 Lederbekleidung und Zubehör............. 150
60 Rucksäcke............................... 150
61 Furniere................................ 150
62 Vorgefertigte Häuser, Hütten, Baracken,
Flugdächer, Dachstühle, Silos und
ähnliche Konstruktionen; zerlegbar aus Holz,
komplett mit ihren Bestandteilen. Darin
inbegriffen Platten aus Holz und/oder aus
anderen pflanzlichen Stoffen, zerfasert aus
Sägespänen oder aus Holzwolle mit Harzen oder
anderen Bindemitteln gebunden, mit oder ohne
Holzbedachung sowie äußere und/oder innere
Holzverschalung, einschließlich der dazugehörigen
Leisten und Latten aus Holz. Ausgenommen
Türen, Fenster, Jalousien usw., soweit sie
nicht Bestandteile der vorgenannten
Konstruktionen sind..................... 150
63 Obstleitern, Holzstöcke für Fleischhauer,
Rahmenleisten, Rahmen, Leisten für
Fußböden und Zimmerdecken, Parketten
und andere Holzwaren sowie fertige Karniesen
aus Holz................................ 150
64 Dachschindeln aus Holz.................. 150
65 Faßhähne, Kälbersauger, Kuhschwanzhalter,
Ringhornsteller und Ohrmarknumerierzangen 150
66 Holzfaserplatten....................... 150
67 Spanplatten, kunststoffbeschichtete
Platten................................. 150
68 Gewebe aus synthetischen oder
künstlichen Spinnstoffen............... 180
69 Loden, andere Wollgewebe und Wolldecken;
Lodenkonfektion......................... 980
70 Handstrickgarne......................... 150
71 Baumwoll- und/oder Zellwollgewebe
aller Art; Leinen- und
Halbleinengewebe; Baumwollwindeln
abgepaßt; Tischdecken; Baumwoll-
flanelldecken sowie Decken aus
synthetischen und/oder künstlichen
Spinnstoffen............................ 1 270
72 Trachten- und Dirndlstoffe.............. 1 440
73 Borten.................................. 150
74 Stickereien, Fransen, Spitzen für
Trachten u. dgl., bestickte
Taschentücher, bestickte Damenblusen
und Modewaren, bestickte Bettwäsche,
Klöppelspitzentischdecken und
-deckchen............................... 150
75 Strick- und Wirkwaren................... 1 990
76 Konfektionswaren aus Textilien.......... 1 307
77 Wimpel für Automobile und für
Werbezwecke............................ 150
78 Markisen, Jalousien, Rolläden,
Totalverdunkelungsanlagen, deren Teile. 150
79 Teppiche und Läufer ................... 150
80 Schuhe und deren Teile................. 150
81 Hüte................................... 150
82 Badezimmer-Zellen aus Leichtbeton,
komplett mit Einrichtung
und Armaturen.......................... 150
83 Schleifscheiben und Schleifsteine...... 230
84 Bausteine oder -platten aus Holzwolle,
Holzfasern, Holzspänen oder Holzabfällen,
mit Zement oder anderen Bindemitteln
hergestellt............................ 150
85 Glaswaren, gefärbt und/oder bemalt,
auch graviert und/oder geschliffen,
auch kunstgewerbliche, auch für
Kirchen................................. 150
86 Glasfaserlaminate....................... 150
87 Medaillen............................... 150
88 Pfannen, Messing- oder Eisenbehälter
sowie Blechwaren, auch verzinkt,
Elektrogeschirr......................... 150
89 Gußeiserne Rohre und Formstücke......... 280
90 Deckenstützen........................... 150
91 Kabelwannen aus verzinktem Stahlblech
sowie Zubehör und Trägermaterial hiefür. 150
92 Heizkessel.............................. 150
93 Profile und Stangen aus Aluminium....... 150
94 Werkzeuge und Geräte für Handwerk,
Industrie und Landwirtschaft; Messer;
Haus- und Küchenwaren, Bergsteiger-
artikel aus Eisen, Dengelapparate, Rechen,
Gabeln, Glaserwerkzeuge, Kleineisenwaren,
Viehschellen und Viehglocken............ 215
95 Hartmetallwerkzeuge und -erzeugnisse.... 150
96 Bestecke und Tafelgeräte aus Metall..... 150
97 Beschläge............................... 246
98 Leuchten und Leuchtstoffröhren
sowie elektrische Beleuchtungskörper
aller Art............................... 420
99 Kirchenglocken samt Armaturen........... 150
100 Seilwegegeräte; fahrbare gummibereifte
Seilwindenaggregate mit stufenlosen
Getrieben und Explosions- oder Elektromotor,
Seilwinden, Traktorenaufbauseilwinden,
Bergsitzpflüge, Bergmessereggen;
sämtliche Zusatzgeräte und Ersatzteile für
vorangeführte Maschinen; Seile für
vorangeführte Seilwinden................ 150
101 Kompressoren, Dieselmotoren
sowie deren Teile....................... 150
102 Lufttechnische Geräte und Apparate...... 150
103 Schilifte, Sessellifte, Gondellifte,
Seilbahnen u. dgl., sowie deren Teile.. 215
104 Schneeräumgeräte aller Art, deren
Teile.................................. 150
105 Landwirtschaftliche Maschinen,
Drucktanks für Süßmost und Wein,
und deren Teile......................... 150
106 Holzbearbeitungsmaschinen, Dübelbohr-
maschinen, sowie deren Teile............ 150
107 Armaturen für Wasserleitungen........... 320
108 Keilriemenscheiben...................... 150
109 Drehstrommotoren........................ 150
110 Anlagen für Turbinen, Regulatoren,
deren Teile, Ersatzteile für
Wasserkraftanlagen...................... 150
111 Elektrische Akkumulatoren............... 150
112 Speisetransportwagen und
dazugehörige Geräte..................... 150
113 Elektrische Haushaltsgeräte; Elektro-
Einbau-Backrohre und Einbau-
Kochstellen, elektrische Heizdecken;
kleine elektrische Hebebühnen;
Einbau-Schaltkästen; Elektro-
material, auch isolierend; deren Teile.. 150
114 Herde, Öfen, Dampfkessel, Zentralheizungs-
kessel aller Art, auch mit automatischer
Heißwasseranlage; Spülschränke,
deren Teile............................. 200
115 Kraftfahrzeug- und/oder Motorenteile.... 150
116 Feldstecher, Fernrohre, auch
Zielfernrohre und Theatergläser
mit Etui und Zubehör, Brillengläser,
roh oder bearbeitet..................... 150
117 Orgeln und deren Bestandteile........... 150
118 Möbel, einschließlich Schulmöbel........ 170
119 Steppdecken; Matratzenauflagen und
Polster mit Füllung..................... 150
120 Schlitten, Rodel, Schi, Schibindungen,
Schistöcke, Bergrettungsgeräte; deren
Bestandteile............................ 330
121 Spezialfahrzeuge und Geräte zur
Schipistenpflege; deren Teile........... 150
122 Spezialfahrzeuge und Anhänger für die
Landwirtschaft und für das Baugewerbe, mit
oder ohne Maschinen und Geräten (Seil-
winden, Dungstreuer, Pumpen, Gülletanks,
Heugitter ua.) ausgestattet; oben
angeführte Maschinen und Geräte,
auch gesondert eingeführt; Zubehör
und Ersatzteile......................... 150
123 Kunstgewerbliche Erzeugnisse und
Spielwaren.............................. 150
124 Schikerne............................... 150
125 Oberflächenschibeläge................... 150
126 Windsurfer.............................. 150
127 In der vorliegenden Liste nicht
genannte Waren (für jede Warengattung
bis zu 150 Mio. Lire)................... 2 500
AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG
Liste B
Kontingent
Pos. Wert in
Nr. Ware Menge Mio. Lire
1 Kalbfleisch............................. 126 t
2 Rindfleisch............................. 203 t
3 Schweinefleisch......................... 162 t
4 Schinken, roh, gekocht, geräuchert,....
Ossocollo............................... 53 t
5 Lebende oder tote Forellen;
Forelleneier............................ 210 t
6 Zier-, Obst- und Aufforstungspflanzen
mit bloßen Wurzeln und/oder daran
haftendem Erdreich, in Stroh
eingewickelt............................ 840 000 Stk.
7 Pilze, frisch oder getrocknet, auch
zerkleinert............................. 11 t
8 a) Obst, frisch (falls Äpfel, nur
Handelsklasse I)..................... 2 625 t
```
Industrieobst........................ 525 t
```
9 Maisgrieß und Maismehl; Heidenmehl,
Polenta................................. 105 t
10 Traubenkern- oder Maiskeimöl
```
roh.................................. 105 t
```
```
gereinigt oder raffiniert............ 89 t
```
11 Salami, Knoblauchwurst und
Mortadella; Speck....................... 331 t
12 Knödel, auch tiefgekühlt................ 13 t
13 Fischzubereitungen und Fischkonserven... 17 t
14 Teigwaren, auch gefüllt
```
Strudelteigblätter, Spätzle.......... 35 t
```
```
sonstige Teigwaren................... 420 t
```
15 Backwaren und feine Backwaren,
auch tiefgekühlt........................ 191 t
16 Gemüse, tiefgekühlt, gefroren,
vorübergehend haltbar gemacht,
getrocknet, zerkleinert, gemahlen,
zubereitet, auch in luftdicht
verschlossenen Behältnissen (davon
Kartoffelverarbeitungserzeugnisse
bis zu einer Maximalmenge von 340 t),
mit Ausnahme von Gemüse, frisch......... 735 t
17 Konfitüren, Gelees und Marmeladen,
Fruchtmus und Fruchtpasten,
eingekocht, auch mit Zuckerzusatz;
Früchte in anderer Weise zubereitet
oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz
von Zucker oder Alkohol;
Fruchteiskremen und -pasten;
kandierte Früchte und kandierte
Fruchtschalen........................... 1 645 t
18 Erdnuß-, Mandel- oder Haselnußkaramel,
Zuckererdnüsse, Zuckermandeln,
geröstete und gesalzene Erdnuß-
oder Mandelkerne........................ 27 300 kg
19 Fruchtsäfte (inbegriffen Traubensaft),
Gemüsesäfte, auch mit Zuckerzusatz;
jedoch weder gegoren noch mit einem
Zusatz von Alkohol; Fruchtkonzentrate;
einschlägiges Aroma; Fruchtsaft
oder Gemüsesaftgetränke und Getränke
aus aromatischen Kräutern ohne
Zusatz von Alkohol, einschließlich
jener mit einem über dem natürlichen
Prozentsatz liegenden Wassergehalt...... 2 193 t
20 Mineral- und Tafelwasser................ 8 400 hl
21 Bier.................................... 13 650 hl
22 Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete.. 21 657 hl (3 603)
23 Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete
und Weine mit
geographischer Bezeichnung;
Schaumweine
```
in 0,7 l-, 0,75 l- und
```
0,35 l-Flaschen...................... 13 100 hl
```
in 1,0 l-Flaschen................... 6 300 hl
```
24 Branntweine aus Früchten................ 420 hl
25 Weinessig, auch in Flaschen............. 5 775 hl
26 Extraktionsschrot aus Sesamsamen,
Maiskeimen und Traubenkernen
für Futtermittelzwecke.................. 263 t
27 Papier aller Art; Pappe, auch für
bestimmte Zwecke zugeschnitten;
Wellpappe............................... 215
28 Schachteln und andere Umschließungen
aus Papier oder Pappe................... 195
29 Glückwunschbillets, Bildpost-
und Glückwunschkarten aller Art,
auch in gefalteten Serien und in
Blockform; Posters; Prospekte
und Kalender aller Art.................. 475
30-50 -- -- -
```
```
51 Marmor, Travertin und andere
Kalksteine (Werk- oder
Hausteine) mit einer scheinbaren
Dichte von 2,5 oder mehr;
Schiefer, Granit, Basalt, Sandstein,
Serpentin, Quarzit und andere Werk-
oder Hausteine mit einer scheinbaren
Dichte unter 2,5, natürliche
Konglomerate; Kunststein; alle
diese roh, gespalten, grob behauen,
durch Sägen zerteilt, in jeder Form
und Größe bearbeitet und Waren daraus... 1 025
52 Steine aus Porphyr sowie Waren daraus... 255
53 Kerzen und andere Wachswaren,
auch kunstgewerbliche.................. 200
54 Platten und Folien aus
Polyvinylchlorid........................ 150
55 Profile und Waren aus plastischem
Material................................ 600
56 Runderneuerte Reifen; auswechselbare
Reifenprofile; Platten,
Blätter, Streifen und Profile, aus
vulkanisiertem Weichkautschuk........... 150
57 Bekleidungsstücke, Handschuhe, Mützen
und Taschen, aus Leder oder Pelz........ 150
58 Parkettbrettchen, Kurzriemen,
Schwedenschalungen und Kehrleisten..... 400
59 Rolläden aus Holz oder Kunststoff
und deren Zubehör, auch zerlegt;
Kunststoffprofile für Rolläden.......... 210
60 Vorgefertigte Häuser und deren
Teile................................... 680
61 Spannplatten, kunststoff-
beschichtete Platten.................... 500
62 Türen und Fenster und die
dazugehörigen Rahmen.................... 698
63 Gewebe und Bänder aus Seide,
Baumwolle und/oder synthetischen
und/oder künstlichen Spinnstoffen,
auch mit Metallfäden.................... 200
64 Wollgarne und Wollmischgarne............ 281
65 Wollgewebe, auch gemischt mit
anderen Textilfasern.................... 300
66 Baumwollgarne, von Nr. 0
bis einschließlich Nr. 50 englisch...... 400
67 Erzeugnisse der Kunstweberei............ 150
68 Teppiche und Spannteppiche.............. 800
69 Wirk- und Strickwaren................... 450
70 Strümpfe, Socken und Strumpfhosen....... 150
71 Krawatten und Foulards.................. 150
72 Konfektionswaren aus Textilien,
auch mit Gummi oder Plastik
überzogen; Daunendecken und Kissen...... 550
73 Schuhe und deren Teile.................. 150
74 Platten, Fliesen, Blöcke und
Tafeln für Bauzwecke, auch aus
Holzabfällen, mit Magnesium oder
anderen Bindemitteln hergestellt........ 150
75 Waren aus Zement, Beton oder
Kunststein, auch bewehrt................ 381
76 Ziegel.................................. 150
77 Rohre, Rohrverbindungsstücke und
andere Teile für Kanalisations-,
Entwässerungs- und ähnliche Zwecke,
Platten und Fliesen, aus Steinzeug...... 150
78 Glasierte Boden- und Wandbelagsplatten
(Fliesen) aus Keramik................... 150
79 Weinflaschen aus Glas................... 150
80 Spiegel, Isolierglas, Flachglas
bearbeitet.............................. 260
81 Baustahlmatten, sowie Erzeugnisse
daraus.................................. 150
82 Garagenkipptore, Gittertore und
Rolläden aus Eisen oder Stahl;
Wellblechgaragen, auch unvollständig,
auch nicht zusammengesetzt,
und deren Teile......................... 340
83 Fundamentzwingen, deren Zubehör......... 150
84 Stahlkonstruktionen und
deren Teile............................. 200
85 Metallregale; deren Bestandteile
und Verbindungsstücke................... 230
86 Deckenstahlgitterträger................. 150
87 Steckrahmenschalungen mit
Zubehör................................. 300
88 Heizöl-, Haushalts- sowie
Lagertanks und deren Zubehör............ 175
89 Gas- oder Elektroherde,
Gaskochkessel; Elektrobacköfen;
Gasfriteusen, Kippbratpfannen;
Wärmegeräte (Tellerwärmer,
Wasserbäder usw.); Grillgeräte.......... 150
90 Drücker, Schilder und Beschläge,
Kleiderhaken in Messing, poliert,
verchromt oder in Bronze, oder
Aluminium; Eisenbeschläge für
Bauzwecke und Möbel, inbegriffen
Schlösser............................... 150
91 Druckgußteile aus Nichteisenmetallen.... 150
92 Spülbecken aus rostfreiem Stahl,
auch mit Unterbauten, deren Teile....... 150
93 Lagersichtkästen aus Plastik
oder Stahlblech, auch lackiert oder
verzinkt; deren Zubehör................. 170
94 Automatische Kühlraumtüren,
einschließlich deren elektrische
Ausrüstung; deren Teile................. 150
95 Abfallbehälter aus Stahl, deren
Teile................................... 150
96 Handsägen und Sägeblätter aller
Art..................................... 150
97 Spiralbohrer, Reibahlen,
Fräsen, Kreissägeblätter und andere
Werkzeuge für die Metallbearbeitung..... 150
98 Leuchten aller Art...................... 195
99 Koch- und Räucheranlagen; deren Teile... 150
100 Wägeeinrichtungen und Kontroll-
waagen; deren Teile..................... 150
101 Schilifte, Sessellifte, Gondellifte,
Seilbahnen u. dgl., sowie deren Teile... 150
102 Elektrische Güteraufzüge und
deren Teile............................. 150
103 Werkzeugmaschinen und Werkzeuge
für die Bearbeitung von Steinen,
deren Teile............................. 150
104 Klimaanlagen und Luftbehandlungsgeräte
aller Art, deren Zubehör und
Ersatzteile............................. 150
105 Kühltische.............................. 150
106 Elektrische Apparate zur
Lokalisierung unterirdischer
Kanalisationen; deren Teile............. 150
107 Kupferlackdrähte........................ 150
108 Umwälz- und Filteranlagen für
Schwimmbecken, deren Teile.............. 155
109 Ventile und Geräte für Aerosol-
produkte; deren Teile................... 180
110 Spezialfahrzeuge und Anhänger
für die Landwirtschaft, für das
Baugewerbe und für touristische
Zwecke, ausgenommen Traktoren,
mit oder ohne Maschinen und Geräte
(Seilwinden, Dungstreuer, Pumpen,
Gülletanks, Heugitter ua.) ausgestattet;
oben angeführte Maschinen und Geräte,
auch gesondert eingeführt; einzelne
Teile, Zubehör und Ersatzteile, auch für
Traktoren............................... 150
111 Spezialfahrzeuge und -geräte zur
Schipistenpflege und deren Teile........ 390
112 Gold- und Silberarmbanduhren; Pokale
und Trophäen............................ 150
113 Klaviere und Harmonien, auch
elektronisch............................ 150
114 Plattenspieler, elektrische
Verstärker, Lautsprecher; deren
Teile................................... 150
115 Möbel und Möbelteile.................... 827
116 Kunstgewerbliche Erzeugnisse
und Spielwaren.......................... 635
117 Schlitten, Rodel, Schi,
Schibindungen, Schistöcke,
Bergrettungsgeräte; deren Bestandteile.. 150
118 In der vorliegenden Liste nicht
genannte Waren (für jede Warengattung
bis zu 150 Mio. Lire).................. 1 550
Der Vorsitzende der italienischen Delegation
an den Vorsitzenden der österreichischen Delegation.
Seefeld in Tirol, 31. Mai 1990
Herr Vorsitzender!
Im Verlauf der heute beendeten XLI. Tagung der Gemischten Kommission sind die beiden Delegationen wie folgt übereingekommen:
In dem Bestreben, die Entwicklung des Warenaustausches zwischen den beiden begünstigten Zonen weiter zu erleichtern, werden die für die Verwaltung der Kontingente zuständigen italienischen und österreichischen Zollbehörden ermächtigt, für die Zeit vom 1. Juni bis 30. September 1990 zusätzlich die zollfreie Einfuhr der unten angeführten Waren in der Höhe der bei jeder Position angegebenen Beträge zuzulassen.
Die Gesamthöhe dieses zusätzlichen Warenaustausches, die auf jeder Seite 455 Mio. Lire beträgt, entspricht vier Zwölfteln der Erhöhung, die der Plafond nachstehender Waren in den Warenlisten B, die dem am heutigen Tag unterzeichneten Protokoll angeschlossen sind, gegenüber ihrem Plafond in den am 22. Juni 1989 in Riva del Garda vereinbarten Listen B erfahren hat.
AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG
Liste B
Kontingent
Pos. Wert in
Nr. Ware Menge Mio. Lire
0001 Kalbfleisch........................... 7 t
0003 Schweinefleisch....................... 7 t
0017 Konfitüren, Gelees und Marmeladen,
Fruchtmus und Fruchtpasten,
eingekocht, auch mit Zuckerzusatz;
Früchte in anderer Weise zubereitet
oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz
von Zucker oder Alkohol; Fruchteis-
kremen und -pasten; kandierte
Früchte und kandierte Fruchtschalen... 133 t
0019 Fruchtsäfte (inbegriffen Traubensaft),
Gemüsesäfte, auch mit Zuckerzusatz;
jedoch weder gegoren noch mit einem
Zusatz von Alkohol; Fruchtkonzentrate;
einschlägiges Aroma; Fruchtsaft
oder Gemüsesaftgetränke und Getränke
aus aromatischen Kräutern ohne Zusatz
von Alkohol, einschließlich jener mit
einem über dem natürlichen Prozentsatz
liegenden Wassergehalt................ 333 t
AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL
Liste B
Kontingent
Pos. Wert in
Nr. Ware Menge Mio. Lire
0002 Schlachtrinder........................ 75 Stk. (110)
0007 Schweinefleisch....................... 13 t
0017 Brot, gewöhnliche und feine
Backwaren............................. 10 t
0021 Fruchtsirup aus Himbeeren,
Preiselbeeren, Heidelbeeren oder
Johannisbeeren; Fruchtsäfte,
Fruchtsaftgetränke, Fruchtsaft-
konzentrate, Fruchtkonzentrate........ 107 t
0022 Marmelade, auch in Kleinpackungen..... 7 t
Auf die vorstehend angeführten Kontingente werden die Bestimmungen des Artikels 3 des heute unterzeichneten Protokolls angewendet.
Ich bitte, Herr Vorsitzender, mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit Vorstehendem zu bestätigen.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner
ausgezeichneten Hochachtung
Botschafter M. CASILLI D'ARAGONA
Der Vorsitzende der österreichischen Delegation
an den Vorsitzenden der italienischen Delegation.
Seefeld in Tirol, 31. Mai 1990
Herr Vorsitzender!
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom heutigen Tage zu bestätigen, welches folgendermaßen lautet: (Anm.: es folgt der Text des Schreibens des Vorsitzenden der italienischen Delegation)
Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis meiner Regierung mit Vorstehendem mitzuteilen.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Mag. DDDr. ALFRED PSCHORN
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