PROTOKOLL DER XLI. TAGUNG DER IM ARTIKEL 6 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER ITALIENISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE REGELUNG DES ERLEICHTERTEN WARENAUSTAUSCHES ZWISCHEN DEN ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN TIROL UND VORARLBERG UND DER ITALIENISCHEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL VOM 12. MAI 1949 VORGESEHENEN GEMISCHTEN KOMMISSION

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1990-10-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1991-09-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 5
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Die im Art. 6 des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste einer herzlichen Zusammenarbeit ihre XLI. Tagung in der Zeit vom

30.

bis 31. Mai 1990 in Seefeld in Tirol abgehalten.

Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen geprüft und folgendes vereinbart:

Artikel 1

Mit dem Inkrafttreten der diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten die bisher geltenden Listen A und B außer Kraft.

Die diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten mit 1. Oktober 1990 in Kraft und gelten bis 30. September 1991.

Artikel 2

Die Bestimmungen der Protokolle seit 17. Oktober 1953 und die dazugehörigen Beilagen bleiben, soweit sie nicht im Gegensatz zu den Bestimmungen dieses Protokolls stehen, weiterhin in Kraft.

Artikel 3

Die in den diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B vorgesehenen Jahreskontingente erneuern sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission vor Ablauf des Vertragsjahres nicht stattfinden sollte.

Die Kontingente der Listen A und B dürfen auch über das Ende des jeweiligen Vertragsjahres hinaus - und zwar bis zum 31.3. des folgenden Kalenderjahres (letztmögliches Datum der Anmeldung zur Verzollung) - durch Erteilung von Ein- und Ausfuhrbewilligungen seitens der zuständigen Behörden, welche nicht über dieses Datum hinaus gültig sein dürfen, ausgenützt werden.

Die Kontingenterhöhungen, die auf diplomatischem Wege im laufenden Vertragsjahr oder während der Gültigkeitsdauer dieses Protokolls im Sinne des dem Protokoll vom 29. Mai 1964 beigeschlossenen Briefwechsels genehmigt werden, finden auf die nach Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres neu in Kraft tretenden Kontingente keine Anrechnung.

Artikel 4

Unter Bezugnahme auf die Anregungen gemäß Artikel 4 des Protokolls der XL. Tagung der Gemischten Kommission und die Vorschläge der Expertengruppen hat die Gemischte Kommission folgende Empfehlungen formuliert:

a)

Tagesrandverbindung zwischen den begünstigten Gebieten:

b)

Fernsehverbindungen über Richtfunk:

c)

Funk- und Telefongeräte in Fahrzeugen:

d)

Gleichstellung von Bürgern der begünstigten Gebiete auf dem Arbeitsmarkt:

e)

Fragen der Berufsausbildung und des Gewerberechtes:

Artikel 5

Das vorliegende Protokoll tritt am 1. Oktober 1990 in Kraft und gilt bis zum 30. September 1991. Seine Gültigkeit verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission nicht stattfinden sollte.

Gegeben zu Seefeld in Tirol am 31. Mai 1990 in zwei Ausfertigungen, jede in deutscher und italienischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL

Liste A

Nr. Waren Kontingente

1 Männliches Einstellvieh der Höhenviehrassen,

soweit in Italien zugelassen.................. 3 725 Stück

2 Weibliche Nutzrinder der Höhenviehrassen,

soweit in Italien zugelassen.................. 4 725 Stück

3 Butter........................................ 100 t

4 Bier.......................................... 1 200 hl

5 Nadelsägerundholz............................. 5 000 m3

6 Schnittholz................................... 30 000 m3

7 Bezimmertes Bauholz........................... 12 000 m3

8 Brennholz..................................... 1 000 t

9 Sägeabfälle................................... 2 000 t

10 Stangen aus Holz................................ 8 000 m3

11 Rebstangen.................................... 1 000 m3

12 Schalter und Säulen aus Nadelholz................. 8 000 m3

13 In der vorliegenden Liste nicht genannte

Waren (für jede Warengattung bis zu

100 Mio. Lire)................................ 2 000 Mio. Lire

AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG

Liste A

Nr. Waren Kontingente

1 Frisches Gemüse............................... 3 000 t

2 Frisches Obst, ausgenommen Tafeläpfel......... 3 000 t

3 Tafeläpfel.................................... 5 500 t

4 Industrieobst................................. 500 t

5 Weine und Traubenmost......................... 29 228 hl

6 Kleie oder andere Rückstände vom

Sieben oder Mahlen von Getreide............... 500 t

7 In der vorliegenden Liste nicht genannte

Waren (für jede Warengattung bis

zu 100 Mio. Lire)............................ 2 000 Mio. Lire

AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL

Liste B

Kontingent

Pos. Ware Menge Wert in

Nr. Mio. Lire

1 Pferde und Fohlen....................... 230 Stk.

2 Schlachtrinder.......................... 1 000 Stk. (1 460)

3 Männliches Einstellvieh und/oder

weibliche Nutzrinder der Höhenviehrassen,

soweit in Italien zugelassen (4 336)

```

a)

männliches Einstellvieh.............. 3 754 Stk.

```

```

b)

weibliche Nutzrinder................. 1 181 Stk.

```

4 Schweine................................ 3 150 Stk.

5 Schafe.................................. 3 150 Stk.

6 Rindfleisch............................. 420 t

7 Schweinefleisch......................... 303 t

8 Schmelzkäse............................. 170 t

9 Andere Käse (davon maximal 400 t

Tilsiter)............................... 1 113 t

10 Balkon- und Beetpflanzen................ 21 000 Stk.

11 Andere lebende Pflanzen und Wurzeln,

einschließlich Forstpflanzen............ 168 000 Stk.

12 Saatkartoffeln.......................... 158 t

13 Johannisbeeren, frisch.................. 66 700 kg

14 Saatgetreide............................ 32 t

15 Fleisch-, Fleischmischkonserven......... 14 t

16 Fleisch von Wild (frisch, gekühlt,

gefroren, gekocht, gebraten oder

anderweitig zubereitet, auch mit Soßen). 11 t

17 Brot, gewöhnliche und feine Backwaren... 213 t

18 Dauerback- und Süßwaren sowie andere

Konditoreiwaren, Schokolade und waren 427 t

19 Backerbsen, Frittaten, Salzletten und

Pommes frites........................... 111 600 kg

20 Salate, Sauergemüse und Wurzelgemüse.... 18 t

21 Fruchtsirup aus Himbeeren,

Preiselbeeren, Heidelbeeren oder

Johannisbeeren; Fruchtsäfte,

Fruchtsaftgetränke, Fruchtsaft-

konzentrate, Fruchtkonzentrate.......... 1 988 t

22 Marmelade, auch in Kleinpackungen....... 313 t

23 Gewürze, Gewürzmischungen und

Gewürzzubereitungen aller Art........... 26 250 kg

24 Bier.................................... 24 150 hl

25 Filterumwicklungspapier................. 150

26 Wellpappe und Pappkartons............... 150

27 Dekorationsartikel, und zwar:

Lahnbänder, Lametta und

Gegenstände daraus, leonische Gespinste. 150

28-50 - -- -

51 Kupferoxydchlorid und Kupfervitriol..... 150

52 Farben und Lacke........................ 150

53 Kosmetische Produkte.................... 150

54 Waschmittel, Waschhilfsmittel,

Spül-, Reinigungsmittel................. 150

55 Isolierungen für Heizungsrohre.......... 150

56 Waren aus plastischem Material,

davon bis zu 83 Mio. Lire Fertigwaren... 348

57 Feuerlöschschläuche..................... 150

58 Bekleidungsleder, Taschnerleder,

Schuhleder.............................. 150

59 Lederbekleidung und Zubehör............. 150

60 Rucksäcke............................... 150

61 Furniere................................ 150

62 Vorgefertigte Häuser, Hütten, Baracken,

Flugdächer, Dachstühle, Silos und

ähnliche Konstruktionen; zerlegbar aus Holz,

komplett mit ihren Bestandteilen. Darin

inbegriffen Platten aus Holz und/oder aus

anderen pflanzlichen Stoffen, zerfasert aus

Sägespänen oder aus Holzwolle mit Harzen oder

anderen Bindemitteln gebunden, mit oder ohne

Holzbedachung sowie äußere und/oder innere

Holzverschalung, einschließlich der dazugehörigen

Leisten und Latten aus Holz. Ausgenommen

Türen, Fenster, Jalousien usw., soweit sie

nicht Bestandteile der vorgenannten

Konstruktionen sind..................... 150

63 Obstleitern, Holzstöcke für Fleischhauer,

Rahmenleisten, Rahmen, Leisten für

Fußböden und Zimmerdecken, Parketten

und andere Holzwaren sowie fertige Karniesen

aus Holz................................ 150

64 Dachschindeln aus Holz.................. 150

65 Faßhähne, Kälbersauger, Kuhschwanzhalter,

Ringhornsteller und Ohrmarknumerierzangen 150

66 Holzfaserplatten....................... 150

67 Spanplatten, kunststoffbeschichtete

Platten................................. 150

68 Gewebe aus synthetischen oder

künstlichen Spinnstoffen............... 180

69 Loden, andere Wollgewebe und Wolldecken;

Lodenkonfektion......................... 980

70 Handstrickgarne......................... 150

71 Baumwoll- und/oder Zellwollgewebe

aller Art; Leinen- und

Halbleinengewebe; Baumwollwindeln

abgepaßt; Tischdecken; Baumwoll-

flanelldecken sowie Decken aus

synthetischen und/oder künstlichen

Spinnstoffen............................ 1 270

72 Trachten- und Dirndlstoffe.............. 1 440

73 Borten.................................. 150

74 Stickereien, Fransen, Spitzen für

Trachten u. dgl., bestickte

Taschentücher, bestickte Damenblusen

und Modewaren, bestickte Bettwäsche,

Klöppelspitzentischdecken und

-deckchen............................... 150

75 Strick- und Wirkwaren................... 1 990

76 Konfektionswaren aus Textilien.......... 1 307

77 Wimpel für Automobile und für

Werbezwecke............................ 150

78 Markisen, Jalousien, Rolläden,

Totalverdunkelungsanlagen, deren Teile. 150

79 Teppiche und Läufer ................... 150

80 Schuhe und deren Teile................. 150

81 Hüte................................... 150

82 Badezimmer-Zellen aus Leichtbeton,

komplett mit Einrichtung

und Armaturen.......................... 150

83 Schleifscheiben und Schleifsteine...... 230

84 Bausteine oder -platten aus Holzwolle,

Holzfasern, Holzspänen oder Holzabfällen,

mit Zement oder anderen Bindemitteln

hergestellt............................ 150

85 Glaswaren, gefärbt und/oder bemalt,

auch graviert und/oder geschliffen,

auch kunstgewerbliche, auch für

Kirchen................................. 150

86 Glasfaserlaminate....................... 150

87 Medaillen............................... 150

88 Pfannen, Messing- oder Eisenbehälter

sowie Blechwaren, auch verzinkt,

Elektrogeschirr......................... 150

89 Gußeiserne Rohre und Formstücke......... 280

90 Deckenstützen........................... 150

91 Kabelwannen aus verzinktem Stahlblech

sowie Zubehör und Trägermaterial hiefür. 150

92 Heizkessel.............................. 150

93 Profile und Stangen aus Aluminium....... 150

94 Werkzeuge und Geräte für Handwerk,

Industrie und Landwirtschaft; Messer;

Haus- und Küchenwaren, Bergsteiger-

artikel aus Eisen, Dengelapparate, Rechen,

Gabeln, Glaserwerkzeuge, Kleineisenwaren,

Viehschellen und Viehglocken............ 215

95 Hartmetallwerkzeuge und -erzeugnisse.... 150

96 Bestecke und Tafelgeräte aus Metall..... 150

97 Beschläge............................... 246

98 Leuchten und Leuchtstoffröhren

sowie elektrische Beleuchtungskörper

aller Art............................... 420

99 Kirchenglocken samt Armaturen........... 150

100 Seilwegegeräte; fahrbare gummibereifte

Seilwindenaggregate mit stufenlosen

Getrieben und Explosions- oder Elektromotor,

Seilwinden, Traktorenaufbauseilwinden,

Bergsitzpflüge, Bergmessereggen;

sämtliche Zusatzgeräte und Ersatzteile für

vorangeführte Maschinen; Seile für

vorangeführte Seilwinden................ 150

101 Kompressoren, Dieselmotoren

sowie deren Teile....................... 150

102 Lufttechnische Geräte und Apparate...... 150

103 Schilifte, Sessellifte, Gondellifte,

Seilbahnen u. dgl., sowie deren Teile.. 215

104 Schneeräumgeräte aller Art, deren

Teile.................................. 150

105 Landwirtschaftliche Maschinen,

Drucktanks für Süßmost und Wein,

und deren Teile......................... 150

106 Holzbearbeitungsmaschinen, Dübelbohr-

maschinen, sowie deren Teile............ 150

107 Armaturen für Wasserleitungen........... 320

108 Keilriemenscheiben...................... 150

109 Drehstrommotoren........................ 150

110 Anlagen für Turbinen, Regulatoren,

deren Teile, Ersatzteile für

Wasserkraftanlagen...................... 150

111 Elektrische Akkumulatoren............... 150

112 Speisetransportwagen und

dazugehörige Geräte..................... 150

113 Elektrische Haushaltsgeräte; Elektro-

Einbau-Backrohre und Einbau-

Kochstellen, elektrische Heizdecken;

kleine elektrische Hebebühnen;

Einbau-Schaltkästen; Elektro-

material, auch isolierend; deren Teile.. 150

114 Herde, Öfen, Dampfkessel, Zentralheizungs-

kessel aller Art, auch mit automatischer

Heißwasseranlage; Spülschränke,

deren Teile............................. 200

115 Kraftfahrzeug- und/oder Motorenteile.... 150

116 Feldstecher, Fernrohre, auch

Zielfernrohre und Theatergläser

mit Etui und Zubehör, Brillengläser,

roh oder bearbeitet..................... 150

117 Orgeln und deren Bestandteile........... 150

118 Möbel, einschließlich Schulmöbel........ 170

119 Steppdecken; Matratzenauflagen und

Polster mit Füllung..................... 150

120 Schlitten, Rodel, Schi, Schibindungen,

Schistöcke, Bergrettungsgeräte; deren

Bestandteile............................ 330

121 Spezialfahrzeuge und Geräte zur

Schipistenpflege; deren Teile........... 150

122 Spezialfahrzeuge und Anhänger für die

Landwirtschaft und für das Baugewerbe, mit

oder ohne Maschinen und Geräten (Seil-

winden, Dungstreuer, Pumpen, Gülletanks,

Heugitter ua.) ausgestattet; oben

angeführte Maschinen und Geräte,

auch gesondert eingeführt; Zubehör

und Ersatzteile......................... 150

123 Kunstgewerbliche Erzeugnisse und

Spielwaren.............................. 150

124 Schikerne............................... 150

125 Oberflächenschibeläge................... 150

126 Windsurfer.............................. 150

127 In der vorliegenden Liste nicht

genannte Waren (für jede Warengattung

bis zu 150 Mio. Lire)................... 2 500

AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG

Liste B

Kontingent

Pos. Wert in

Nr. Ware Menge Mio. Lire

1 Kalbfleisch............................. 126 t

2 Rindfleisch............................. 203 t

3 Schweinefleisch......................... 162 t

4 Schinken, roh, gekocht, geräuchert,....

Ossocollo............................... 53 t

5 Lebende oder tote Forellen;

Forelleneier............................ 210 t

6 Zier-, Obst- und Aufforstungspflanzen

mit bloßen Wurzeln und/oder daran

haftendem Erdreich, in Stroh

eingewickelt............................ 840 000 Stk.

7 Pilze, frisch oder getrocknet, auch

zerkleinert............................. 11 t

8 a) Obst, frisch (falls Äpfel, nur

Handelsklasse I)..................... 2 625 t

```

b)

Industrieobst........................ 525 t

```

9 Maisgrieß und Maismehl; Heidenmehl,

Polenta................................. 105 t

10 Traubenkern- oder Maiskeimöl

```

a)

roh.................................. 105 t

```

```

b)

gereinigt oder raffiniert............ 89 t

```

11 Salami, Knoblauchwurst und

Mortadella; Speck....................... 331 t

12 Knödel, auch tiefgekühlt................ 13 t

13 Fischzubereitungen und Fischkonserven... 17 t

14 Teigwaren, auch gefüllt

```

a)

Strudelteigblätter, Spätzle.......... 35 t

```

```

b)

sonstige Teigwaren................... 420 t

```

15 Backwaren und feine Backwaren,

auch tiefgekühlt........................ 191 t

16 Gemüse, tiefgekühlt, gefroren,

vorübergehend haltbar gemacht,

getrocknet, zerkleinert, gemahlen,

zubereitet, auch in luftdicht

verschlossenen Behältnissen (davon

Kartoffelverarbeitungserzeugnisse

bis zu einer Maximalmenge von 340 t),

mit Ausnahme von Gemüse, frisch......... 735 t

17 Konfitüren, Gelees und Marmeladen,

Fruchtmus und Fruchtpasten,

eingekocht, auch mit Zuckerzusatz;

Früchte in anderer Weise zubereitet

oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz

von Zucker oder Alkohol;

Fruchteiskremen und -pasten;

kandierte Früchte und kandierte

Fruchtschalen........................... 1 645 t

18 Erdnuß-, Mandel- oder Haselnußkaramel,

Zuckererdnüsse, Zuckermandeln,

geröstete und gesalzene Erdnuß-

oder Mandelkerne........................ 27 300 kg

19 Fruchtsäfte (inbegriffen Traubensaft),

Gemüsesäfte, auch mit Zuckerzusatz;

jedoch weder gegoren noch mit einem

Zusatz von Alkohol; Fruchtkonzentrate;

einschlägiges Aroma; Fruchtsaft

oder Gemüsesaftgetränke und Getränke

aus aromatischen Kräutern ohne

Zusatz von Alkohol, einschließlich

jener mit einem über dem natürlichen

Prozentsatz liegenden Wassergehalt...... 2 193 t

20 Mineral- und Tafelwasser................ 8 400 hl

21 Bier.................................... 13 650 hl

22 Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete.. 21 657 hl (3 603)

23 Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete

und Weine mit

geographischer Bezeichnung;

Schaumweine

```

a)

in 0,7 l-, 0,75 l- und

```

0,35 l-Flaschen...................... 13 100 hl

```

b)

in 1,0 l-Flaschen................... 6 300 hl

```

24 Branntweine aus Früchten................ 420 hl

25 Weinessig, auch in Flaschen............. 5 775 hl

26 Extraktionsschrot aus Sesamsamen,

Maiskeimen und Traubenkernen

für Futtermittelzwecke.................. 263 t

27 Papier aller Art; Pappe, auch für

bestimmte Zwecke zugeschnitten;

Wellpappe............................... 215

28 Schachteln und andere Umschließungen

aus Papier oder Pappe................... 195

29 Glückwunschbillets, Bildpost-

und Glückwunschkarten aller Art,

auch in gefalteten Serien und in

Blockform; Posters; Prospekte

und Kalender aller Art.................. 475

30-50 -- -- -

```

```

51 Marmor, Travertin und andere

Kalksteine (Werk- oder

Hausteine) mit einer scheinbaren

Dichte von 2,5 oder mehr;

Schiefer, Granit, Basalt, Sandstein,

Serpentin, Quarzit und andere Werk-

oder Hausteine mit einer scheinbaren

Dichte unter 2,5, natürliche

Konglomerate; Kunststein; alle

diese roh, gespalten, grob behauen,

durch Sägen zerteilt, in jeder Form

und Größe bearbeitet und Waren daraus... 1 025

52 Steine aus Porphyr sowie Waren daraus... 255

53 Kerzen und andere Wachswaren,

auch kunstgewerbliche.................. 200

54 Platten und Folien aus

Polyvinylchlorid........................ 150

55 Profile und Waren aus plastischem

Material................................ 600

56 Runderneuerte Reifen; auswechselbare

Reifenprofile; Platten,

Blätter, Streifen und Profile, aus

vulkanisiertem Weichkautschuk........... 150

57 Bekleidungsstücke, Handschuhe, Mützen

und Taschen, aus Leder oder Pelz........ 150

58 Parkettbrettchen, Kurzriemen,

Schwedenschalungen und Kehrleisten..... 400

59 Rolläden aus Holz oder Kunststoff

und deren Zubehör, auch zerlegt;

Kunststoffprofile für Rolläden.......... 210

60 Vorgefertigte Häuser und deren

Teile................................... 680

61 Spannplatten, kunststoff-

beschichtete Platten.................... 500

62 Türen und Fenster und die

dazugehörigen Rahmen.................... 698

63 Gewebe und Bänder aus Seide,

Baumwolle und/oder synthetischen

und/oder künstlichen Spinnstoffen,

auch mit Metallfäden.................... 200

64 Wollgarne und Wollmischgarne............ 281

65 Wollgewebe, auch gemischt mit

anderen Textilfasern.................... 300

66 Baumwollgarne, von Nr. 0

bis einschließlich Nr. 50 englisch...... 400

67 Erzeugnisse der Kunstweberei............ 150

68 Teppiche und Spannteppiche.............. 800

69 Wirk- und Strickwaren................... 450

70 Strümpfe, Socken und Strumpfhosen....... 150

71 Krawatten und Foulards.................. 150

72 Konfektionswaren aus Textilien,

auch mit Gummi oder Plastik

überzogen; Daunendecken und Kissen...... 550

73 Schuhe und deren Teile.................. 150

74 Platten, Fliesen, Blöcke und

Tafeln für Bauzwecke, auch aus

Holzabfällen, mit Magnesium oder

anderen Bindemitteln hergestellt........ 150

75 Waren aus Zement, Beton oder

Kunststein, auch bewehrt................ 381

76 Ziegel.................................. 150

77 Rohre, Rohrverbindungsstücke und

andere Teile für Kanalisations-,

Entwässerungs- und ähnliche Zwecke,

Platten und Fliesen, aus Steinzeug...... 150

78 Glasierte Boden- und Wandbelagsplatten

(Fliesen) aus Keramik................... 150

79 Weinflaschen aus Glas................... 150

80 Spiegel, Isolierglas, Flachglas

bearbeitet.............................. 260

81 Baustahlmatten, sowie Erzeugnisse

daraus.................................. 150

82 Garagenkipptore, Gittertore und

Rolläden aus Eisen oder Stahl;

Wellblechgaragen, auch unvollständig,

auch nicht zusammengesetzt,

und deren Teile......................... 340

83 Fundamentzwingen, deren Zubehör......... 150

84 Stahlkonstruktionen und

deren Teile............................. 200

85 Metallregale; deren Bestandteile

und Verbindungsstücke................... 230

86 Deckenstahlgitterträger................. 150

87 Steckrahmenschalungen mit

Zubehör................................. 300

88 Heizöl-, Haushalts- sowie

Lagertanks und deren Zubehör............ 175

89 Gas- oder Elektroherde,

Gaskochkessel; Elektrobacköfen;

Gasfriteusen, Kippbratpfannen;

Wärmegeräte (Tellerwärmer,

Wasserbäder usw.); Grillgeräte.......... 150

90 Drücker, Schilder und Beschläge,

Kleiderhaken in Messing, poliert,

verchromt oder in Bronze, oder

Aluminium; Eisenbeschläge für

Bauzwecke und Möbel, inbegriffen

Schlösser............................... 150

91 Druckgußteile aus Nichteisenmetallen.... 150

92 Spülbecken aus rostfreiem Stahl,

auch mit Unterbauten, deren Teile....... 150

93 Lagersichtkästen aus Plastik

oder Stahlblech, auch lackiert oder

verzinkt; deren Zubehör................. 170

94 Automatische Kühlraumtüren,

einschließlich deren elektrische

Ausrüstung; deren Teile................. 150

95 Abfallbehälter aus Stahl, deren

Teile................................... 150

96 Handsägen und Sägeblätter aller

Art..................................... 150

97 Spiralbohrer, Reibahlen,

Fräsen, Kreissägeblätter und andere

Werkzeuge für die Metallbearbeitung..... 150

98 Leuchten aller Art...................... 195

99 Koch- und Räucheranlagen; deren Teile... 150

100 Wägeeinrichtungen und Kontroll-

waagen; deren Teile..................... 150

101 Schilifte, Sessellifte, Gondellifte,

Seilbahnen u. dgl., sowie deren Teile... 150

102 Elektrische Güteraufzüge und

deren Teile............................. 150

103 Werkzeugmaschinen und Werkzeuge

für die Bearbeitung von Steinen,

deren Teile............................. 150

104 Klimaanlagen und Luftbehandlungsgeräte

aller Art, deren Zubehör und

Ersatzteile............................. 150

105 Kühltische.............................. 150

106 Elektrische Apparate zur

Lokalisierung unterirdischer

Kanalisationen; deren Teile............. 150

107 Kupferlackdrähte........................ 150

108 Umwälz- und Filteranlagen für

Schwimmbecken, deren Teile.............. 155

109 Ventile und Geräte für Aerosol-

produkte; deren Teile................... 180

110 Spezialfahrzeuge und Anhänger

für die Landwirtschaft, für das

Baugewerbe und für touristische

Zwecke, ausgenommen Traktoren,

mit oder ohne Maschinen und Geräte

(Seilwinden, Dungstreuer, Pumpen,

Gülletanks, Heugitter ua.) ausgestattet;

oben angeführte Maschinen und Geräte,

auch gesondert eingeführt; einzelne

Teile, Zubehör und Ersatzteile, auch für

Traktoren............................... 150

111 Spezialfahrzeuge und -geräte zur

Schipistenpflege und deren Teile........ 390

112 Gold- und Silberarmbanduhren; Pokale

und Trophäen............................ 150

113 Klaviere und Harmonien, auch

elektronisch............................ 150

114 Plattenspieler, elektrische

Verstärker, Lautsprecher; deren

Teile................................... 150

115 Möbel und Möbelteile.................... 827

116 Kunstgewerbliche Erzeugnisse

und Spielwaren.......................... 635

117 Schlitten, Rodel, Schi,

Schibindungen, Schistöcke,

Bergrettungsgeräte; deren Bestandteile.. 150

118 In der vorliegenden Liste nicht

genannte Waren (für jede Warengattung

bis zu 150 Mio. Lire).................. 1 550

Der Vorsitzende der italienischen Delegation

an den Vorsitzenden der österreichischen Delegation.

Seefeld in Tirol, 31. Mai 1990

Herr Vorsitzender!

Im Verlauf der heute beendeten XLI. Tagung der Gemischten Kommission sind die beiden Delegationen wie folgt übereingekommen:

In dem Bestreben, die Entwicklung des Warenaustausches zwischen den beiden begünstigten Zonen weiter zu erleichtern, werden die für die Verwaltung der Kontingente zuständigen italienischen und österreichischen Zollbehörden ermächtigt, für die Zeit vom 1. Juni bis 30. September 1990 zusätzlich die zollfreie Einfuhr der unten angeführten Waren in der Höhe der bei jeder Position angegebenen Beträge zuzulassen.

Die Gesamthöhe dieses zusätzlichen Warenaustausches, die auf jeder Seite 455 Mio. Lire beträgt, entspricht vier Zwölfteln der Erhöhung, die der Plafond nachstehender Waren in den Warenlisten B, die dem am heutigen Tag unterzeichneten Protokoll angeschlossen sind, gegenüber ihrem Plafond in den am 22. Juni 1989 in Riva del Garda vereinbarten Listen B erfahren hat.

AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG

Liste B

Kontingent

Pos. Wert in

Nr. Ware Menge Mio. Lire

0001 Kalbfleisch........................... 7 t

0003 Schweinefleisch....................... 7 t

0017 Konfitüren, Gelees und Marmeladen,

Fruchtmus und Fruchtpasten,

eingekocht, auch mit Zuckerzusatz;

Früchte in anderer Weise zubereitet

oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz

von Zucker oder Alkohol; Fruchteis-

kremen und -pasten; kandierte

Früchte und kandierte Fruchtschalen... 133 t

0019 Fruchtsäfte (inbegriffen Traubensaft),

Gemüsesäfte, auch mit Zuckerzusatz;

jedoch weder gegoren noch mit einem

Zusatz von Alkohol; Fruchtkonzentrate;

einschlägiges Aroma; Fruchtsaft

oder Gemüsesaftgetränke und Getränke

aus aromatischen Kräutern ohne Zusatz

von Alkohol, einschließlich jener mit

einem über dem natürlichen Prozentsatz

liegenden Wassergehalt................ 333 t

AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL

Liste B

Kontingent

Pos. Wert in

Nr. Ware Menge Mio. Lire

0002 Schlachtrinder........................ 75 Stk. (110)

0007 Schweinefleisch....................... 13 t

0017 Brot, gewöhnliche und feine

Backwaren............................. 10 t

0021 Fruchtsirup aus Himbeeren,

Preiselbeeren, Heidelbeeren oder

Johannisbeeren; Fruchtsäfte,

Fruchtsaftgetränke, Fruchtsaft-

konzentrate, Fruchtkonzentrate........ 107 t

0022 Marmelade, auch in Kleinpackungen..... 7 t

Auf die vorstehend angeführten Kontingente werden die Bestimmungen des Artikels 3 des heute unterzeichneten Protokolls angewendet.

Ich bitte, Herr Vorsitzender, mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit Vorstehendem zu bestätigen.

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner

ausgezeichneten Hochachtung

Botschafter M. CASILLI D'ARAGONA

Der Vorsitzende der österreichischen Delegation

an den Vorsitzenden der italienischen Delegation.

Seefeld in Tirol, 31. Mai 1990

Herr Vorsitzender!

Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom heutigen Tage zu bestätigen, welches folgendermaßen lautet: (Anm.: es folgt der Text des Schreibens des Vorsitzenden der italienischen Delegation)

Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis meiner Regierung mit Vorstehendem mitzuteilen.

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Mag. DDDr. ALFRED PSCHORN

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