(Übersetzung)PROTOKOLL A BETREFFEND WAREN, AUF DIE IN ART. 2 ABS. 1 LIT. B DES ABKOMMENS BEZUG GENOMMEN WIRD
Unterzeichnungsdatum
Vertragsparteien
Vertragsparteien siehe Stammvertrag
Artikel 1
Die Bestimmungen des Abkommens finden auf die in der Übersicht I genannten Waren Anwendung.
Artikel 2
Zur Berücksichtigung der Kostenunterschiede bei den landwirtschaftlichen Rohstoffen, die Bestandteile der in den Übersichten zu diesem Protokoll genannten Waren sind, schließt das Abkommen nicht aus:
bei der Einfuhr die Einhebung eines beweglichen Teilbetrages oder eines pauschalierten Betrages, oder die Anwendung von inländischen Preisausgleichsmaßnahmen;
ii) die Anwendung von Maßnahmen bei der Ausfuhr.
Die Preisausgleichsmaßnahmen werden die Unterschiede zwischen
dem Inlandspreis und dem Weltmarktpreis von landwirtschaftlichen Rohstoffen, die Bestandteil der betreffenden Waren sind, nicht überschreiten. Sollte jedoch der Inlandspreis eines landwirtschaftlichen Rohstoffes im Ursprungsland niedriger als der Weltmarktpreis sein, so kann das Einfuhrland diese Tatsache bei der Berechnung der Ausgleichsbeträge berücksichtigen.
Für die in den Übersichten II, III, IV, V, VI genannten Waren
wird der jeweilige EFTA-Staat der Türkei dieselbe Behandlung gewähren, wie er sie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft am 1. Jänner 1991 gewährt hat.
Die von Island zu gewährende Behandlung ist in Übersicht VII
ausgeführt. Die Zölle werden in Liste 1, die Abgaben fiskalischer Natur in Liste 2 der Übersicht angeführt. Island kann jedoch diese Abgaben durch andere Preisausgleichsmaßnahmen in Übereinstimmung mit den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels ersetzen.
Sollte die Türkei ein Preisausgleichssystem für Waren der Kapitel 1 bis 24 des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Kodierung von Waren einführen, so wird eine diese Waren anführende Übersicht diesem Protokoll beigefügt.
Artikel 3
Für die in der Übersicht VIII angeführten Waren wird die Türkei den EFTA-Staaten dieselbe Behandlung gewähren, wie sie sie den Europäischen Gemeinschaften gewährt und gewähren wird. Darüber hinaus wird die Türkei den EFTA-Staaten für jene anderen Waren, der Kapitel 1 bis 24 des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Kodierung von Waren und die nicht im Anhang II des Vertrages zur Gründung der EWG angeführt sind, dieselben Zugeständnisse gewähren, wie sie den Europäischen Gemeinschaften oder irgendeinem EFTA-Staat gewährt werden.
Artikel 4
Die EFTA-Staaten werden der Türkei und die Türkei wird den EFTA-Staaten alle Preisausgleichsmaßnahmen gemäß Artikel 2 dieses Protokolls notifizieren.
Die Türkei wird den EFTA-Staaten alle Änderungen in der der EWG oder einzelnen EFTA-Staaten gemäß Artikel 3 dieses Protokolls gewährten Behandlung notifizieren.
Übersicht I zum Protokoll A
```
```
Code des
Harmonisierten Warenbezeichnung
Systems
```
```
14.04 Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch
inbegriffen:
1404 20 - Baumwoll-Linters
15.16 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren
Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert,
wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert,
jedoch nicht weiterverarbeitet:
ex 1516 20 - pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen:
- hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs)
ex 15.18 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren
Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert,
geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in
inertem, Gas polymerisiert oder anders chemisch
modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516;
ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
- Linoxyn
Übersicht II zum Protokoll A
```
```
Code des
Harmoni- Warenbezeichnung
sierten
Systems
```
```
1519 -- Industrielle Monocarbonfettsäuren;
Raffinationsfettsäuren; industrielle
Fettalkohole
1702 -- Andere Zucker, einschließlich chemisch
reine Lactose, Maltose, Glucose und
Fructose (Lävulose), fest; Zuckersirupe
ohne Zusatz von Geruchs-, Geschmacks-
oder Farbstoffen; Kunsthonig, auch mit
natürlichem Honig gemischt; Zucker und
Melassen, karamelisiert:
50 - chemisch reine Fructose (Lävulose)
ex 90 - andere, einschließlich Invertzucker:
B - Malzzucker (Maltose):
1 - chemisch rein
1704 -- Zuckerwaren (einschließlich weiße
Schokolade), nicht kakaohaltig
10 - Kaugummi auch mit Zucker überzogen
90 - andere:
ex 90 - Süßholzauszug mit einem Gehalt
an Saccharose von mehr als
10 GHT, ohne Zusatz anderer
Stoffe
2101 -- Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus
Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen
auf der Grundlage dieser Waren oder auf
der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate;
geröstete Zichorie und anderer gerösteter
Kaffee-Ersatz sowie Auszüge und Konzentrate
davon:
10 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus
Kaffee, und Zubereitungen auf der
Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder
Konzentrate oder auf der Grundlage von
Kaffee:
A - Zubereitungen auf der Grundlage von
Kaffee;
1 - mit einem Milchfettgehalt von
1,5 Gewichtsprozent oder mehr
oder mit einem Milcheiweißgehalt
von 2,5 Gewichtsprozent oder
mehr oder mit einem Zuckergehalt,
gerechnet als Invertzucker, von
5 Gewichtsprozent oder mehr oder
mit einem Stärkegehalt von
5 Gewichtsprozent oder mehr
20 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee
oder Mate, und Zubereitungen auf der
Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder
Konzentrate oder auf der Grundlage von
Tee oder Mate:
A - Zubereitungen auf der Grundlage von
Tee oder Mate:
1 - mit einem Milchfettgehalt von
1,5 Gewichtsprozent oder mehr
oder mit einem Milcheiweißgehalt
von 2,5 Gewichtsprozent oder
mehr oder mit einem Zuckergehalt,
gerechnet als Invertzucker, von
5 Gewichtsprozent oder mehr oder
mit einem Stärkegehalt von
5 Gewichtsprozent oder mehr
30 - geröstete Zichorie und anderer gerösteter
Kaffee-Ersatz sowie Auszüge, Essenzen und
Konzentrate davon:
B - andere
2102 -- Hefen (aktiv oder nicht); andere einzellige
Mikroorganismen, tot (ausgenommen Vaccine
der Nr. 3002); zubereitete Backtreibmittel
in Pulverform:
20 - Hefen, nicht aktiv; andere einzellige
Mikroorganismen, tot:
A - Hefen, nicht aktiv
2103 -- Zubereitungen für Gewürzsoßen und
zubereitete Gewürzsoßen; zusammengesetzte
Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und
Senf:
10 - Sojasoße
20 - Tomatenketchup und andere Tomatensoßen
90 - andere:
A - Zubereitungen für Gewürzsoßen, auf
der Grundlage von Mehl, Grieß,
Stärke oder Malzextrakt
B - andere
2104 -- Suppen und Brühen sowie Zubereitungen dafür;
zusammengesetzte homogenisierte
Nahrungsmittelzubereitungen:
10 - Suppen und Brühen sowie Zubereitungen dafür
20 - zusammengesetzte homogenisierte
Nahrungsmittelzubereitungen:
B - andere
2105 00 Speiseeis, auch mit Kakaogehalt
2106 -- Nahrungsmittelzubereitungen, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen:
10 - Eiweißkonzentrat und texturierte
Eiweißstoffe:
ex 10 - mit einem Milchfettgehalt von
1,5 Gewichtsprozent oder mehr
oder mit einem Milcheiweißgehalt
von 2,5 Gewichtsprozent oder mehr
oder mit einem Zuckergehalt,
gerechnet als Invertzucker, von
5 Gewichtsprozent oder mehr oder
mit einem Stärkegehalt von
5 Gewichtsprozent oder mehr
90 - andere:
B - andere:
1 - mit einem Milchfettgehalt von
1,5 Gewichtsprozent oder mehr
oder mit einem Milcheiweißgehalt
von 2,5 Gewichtsprozent oder
mehr oder mit einem Zuckergehalt,
gerechnet als Invertzucker, von
5 Gewichtsprozent oder mehr oder
mit einem Stärkegehalt von
5 Gewichtsprozent oder mehr
2 - sonstige:
b - andere:
1 - Proteinhydrolysate und
Hefeautolysate
2202 -- Wasser, einschließlich Mineralwasser und
mit Kohlensäure versetztes Wasser, mit
Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln,
Geruchs- oder Geschmacksstoffen, sowie andere
nichtalkoholische Getränke, ausgenommen Säfte
von Früchten oder Gemüsen der Nummer 2009:
10 - Wasser, einschließlich Mineralwasser und mit
Kohlensäure versetztes Wasser, mit Zusatz
von Zucker oder anderen Süßungsmitteln,
Geruchs- oder Geschmacksstoffen:
A - mit Zusatz von Zucker
B - andere
90 - andere:
A - von Waren der Nummern 0401, 0402 und
0404
B - andere:
1 - mit Zusatz von Zucker
2 - sonstige
2203 00 Bier, aus Malz hergestellt
2905 -- Acyclische Alkohole und ihre Halogen-,
Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:
(40) - andere mehrwertige Alkohole:
43 - - Mannit
2915 -- Gesättigte acyclische Monocarbonsäuren und
deren Anhydride, Halogenide, Peroxide und
Peroxysäuren; deren Halogen-, Sulfo-,
Nitro- oder Nitrosoderivate:
(10) - Ameisensäure, deren Salze und Ester:
13 - - Ester der Ameisensäure:
ex 13 - Ester von Mannit oder Sorbit
(30) - Ester der Essigsäure:
39 - - sonstige:
B - andere:
ex B - Ester von Mannit oder Sorbit
90 - andere:
ex 90 - Ester von Mannit oder Sorbit
2916 -- Ungesättigte acyclische Monocarbonsäuren
und cyclische Monocarbonsäuren, deren
Anhydride, Halogenide, Peroxide und
Peroxysäuren; deren Halogen-, Sulfo-,
Nitro- oder Nitrosoderivate:
(10) - ungesättigte acyclische Monocarbonsäuren,
deren Anhydride, Halogenide, Peroxide,
Peroxysäuren und deren Derivate:
19 - - sonstige:
ex 19 - Ester von Mannit oder Sorbit
2917 -- Polycarbonsäuren, deren Anhydride,
Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;
deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate:
(10) - acyclische Polycarbonsäuren, deren
Anhydride, Halogenide, Peroxide,
Peroxysäuren und deren Derivate:
19 - - sonstige:
ex 19 - Itaconsäure, deren Salze und
Ester
2918 -- Carbonsäure mit zusätzlichen
Sauerstoffunktionen und deren Anhydride,
Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;
deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate:
(10) - Carbonsäuren mit Alkoholfunktion,
aber ohne andere Sauerstoffunktion,
deren Anhydride, Halogenide, Peroxide,
Peroxysäuren und deren Derivate:
11 - - Milchsäure, deren Salze und Ester
14 - - Citronensäure
15 - - Salze und Ester der Citronensäure
19 - - sonstige:
ex 19 - Glycerinsäure, Glykolsäure,
Zuckersäure, Isozuckersäure,
Heptazuckersäure, ihre Salze und
Ester
2932 -- Heterocyclische Verbindungen, nur mit
einem oder mehreren Sauerstoffheteroatomen:
(10) - Verbindungen mit nicht kondensiertem
(auch hydriertem) Furanring in der
Struktur:
19 - - sonstige:
ex 19 - Dehydratisierungsprodukte
von Mannit oder Sorbit,
ausgenommen Maltol und
Isomaltol
90 - andere:
ex 90 - Dehydratisierungsprodukte von
Mannit oder Sorbit, ausgenommen
Maltol und Isomaltol
ex 90 - alpha-Methylglukoside
2940 00 Zucker, chemisch rein, ausgenommen
Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und
Fructose (Lävulose); Zuckerether und
Zuckerester und deren Salze, ausgenommen
Erzeugnisse der Nummer 2937, 2938 oder 2939:
ex - Sorbose, ihre Salze und Ester
2941 -- Antibiotika:
10 - Penicilline und deren Derivate mit
Penicillansäurestruktur; deren Salze
3001 -- Drüsen und andere Organe für
organo-therapeutische Zwecke getrocknet,
auch in Pulverform; Auszüge aus Drüsen oder
anderen Organen oder ihren Sekreten, für
organo-therapeutische Zwecke; Heparin und
dessen Salze; andere menschliche oder
tierische Stoffe für therapeutische oder
prophylaktische Zwecke zubereitet,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen:
90 - andere:
ex 90 - Heparin und dessen Salze
3501 -- Kasein, Kaseinate und andere Kaseinderivate;
Kaseinleime
3505 -- Dextrine und andere modifizierte Stärken
(zB Quellstärke oder veresterte Stärke);
Leime auf der Grundlage von Stärken,
Dextrinen oder anderen modifizierten
Stärken:
10 - Dextrine und andere modifizierte
Stärken:
A - Stärkeether und Stärkeester:
2 - sonstige
3506 -- Zubereitete Leime und andere zubereitete
Klebstoffe, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen; zur Verwendung als Leime oder
Klebstoffe geeignete Erzeugnisse in
Aufmachungen für den Kleinverkauf als Leime
oder Klebstoffe, die 1 kg oder weniger
enthalten:
10 - zur Verwendung als Leime oder Klebstoffe
geeignete Erzeugnisse in Aufmachungen für
den Kleinverkauf als Leime oder Klebstoffe,
die 1 kg oder weniger enthalten:
ex 10 - auf der Grundlage von
Natriumsilikatemulsionen oder
Harzemulsionen
(90) - andere:
99 - - sonstige:
ex 99 - auf der Grundlage von
Natriumsilikatemulsionen oder
Harzemulsionen
3507 -- Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen:
90 - andere:
A - zubereitete Enzyme, die Nährstoffe
enthalten:
1 - mit einem Milchfettgehalt von
1,5 Gewichtsprozent oder mehr
oder mit einem Milcheiweißgehalt
von 2,5 Gewichtsprozent oder
mehr oder mit einem Zuckergehalt,
gerechnet als Invertzucker, von
5 Gewichtsprozent oder mehr oder
mit einem Stärkegehalt von
5 Gewichtsprozent oder mehr
3823 -- Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen
oder Gießereikerne, chemische Erzeugnisse
und Zubereitungen der chemischen Industrie
oder verwandter Industrien (einschließlich
solcher, die nur aus Mischungen natürlicher
Erzeugnisse bestehen), anderweitig weder
genannt noch inbegriffen; Rückstände der
chemischen Industrie oder verwandter
Industrien, anderweitig weder genannt
noch inbegriffen:
10 - zubereitete Bindemittel für Gießereiformen
oder Gießereikerne:
C - andere
90 - andere:
B - andere:
ex B - Krackerzeugnisse von Sorbit
3911 -- Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze,
Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und
andere Waren im Sinne der Anmerkung 3 zu
diesem Kapitel, anderweitig weder genannt
noch inbegriffen, in Rohformen:
10 - Petroleumharze, Cumaronharze, Inden- oder
Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene:
ex 10 - Klebstoffe auf der Grundlage von
Emulsionen dieser Unternummer
90 - andere:
ex 90 - Klebstoff auf der Grundlage von
Emulsionen dieser Unternummer
3913 -- Natürliche Polymere (zB Alginsäure) und
modifizierte natürliche Polymere (zB
gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate
des Naturkautschuks), anderweitig weder
genannt noch inbegriffen, in Rohformen:
90 - andere:
ex 90 - Dextrane
ex 90 - andere als gehärtete
Eiweißstoffe oder chemische
Derivate des Naturkautschuks
Liste VIII zu Protokoll A
Türkei
```
```
Nr. UNr. Warenbezeichnung
```
```
0501 0501.00 Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder
entfettet; Abfälle von Menschenhaaren
0502 Borsten und Haare von Schweinen;
Dachshaare und andere Tierhaare zur
Herstellung von Pinseln, Besen oder
Bürsten
0503 0503.00 Roßhaare und Roßhaarabfälle, auch in
Lagen, mit oder ohne Unterlage
0505 Vogelbälge und andere Vogelteile, mit
ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile
von Federn (auch beschnitten) und Daunen,
roh oder bloß gereinigt, desinfiziert oder
zur Haltbarmachung behandelt; Mehl und
Abfälle von Federn oder Teilen von Federn
0506 Knochen und Stirnbeinzapfen, roh,
entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht
zu Formen geschnitten), mit Säure
behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle
dieser Waren
0507 Elfenbein, Schildpatt, Fischbein und
Walbarten, Hörner, Geweihe, Hufe, Nägel,
Klauen und Schnäbel, roh oder nur einfach
bearbeitet, aber nicht zu Formen
geschnitten; Mehl und Abfälle dieser Waren
0508 0508.00 Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder nur
einfach bearbeitet, aber nicht weiter
verarbeitet; Schalen und Panzer von
Weichtieren, Krebstieren oder
Stachelhäutern und Rückenschilde (Schulp)
der Tintenfische, roh oder nur einfach
bearbeitet, aber nicht zu Formen
geschnitten, Mehl und Abfälle
0509 0509.00 Meerschwämme
0510 0510.00 Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus;
Kanthariden (Spanische Fliegen); Galle,
auch getrocknet; Drüsen und andere
tierische Stoffe zur Herstellung von
pharmazeutischen Erzeugnissen, frisch,
gekühlt, gefroren oder in anderer Weise
vorübergehend haltbar gemacht
0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen; tote Tiere
des Kapitels 1 oder 3, für den
menschlichen Genuß nicht geeignet:
- andere
ex 0511.91 - - von Fischen, Krebstieren, Weichtieren
oder anderen wirbellosen Wassertieren;
tote Tiere des Kapitels 3
- - - Abfälle von Fischen
ex 0511.99 - - sonstige
- - - Flechsen und Sehnen; Abschnitzel und
ähnliche Abfälle von ungegerbten
Häuten oder Fellen
0903 0903.00 Mate
1212 Johannisbrot, Algen und Tange, Zuckerrüben
und Zuckerrohr, frisch oder getrocknet,
auch gemahlen; Fruchtsteine, Fruchtkerne
und andere pflanzliche Waren
(einschließlich nicht geröstete
Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium
intybus sativum), die hauptsächlich für
die menschliche Ernährung verwendet
werden, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen:
ex 1212.20 - Algen und Tange
- - sonstige
Kapitel 13 Schellack; Gummen, Harze und andere
Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
(ausgenommen - Pektinstoffe, Pektinate und Pektate
ex 1302.20 - - Pektinstoffe)
1401 Pflanzliche Stoffe, die hauptsächlich zur
Herstellung von Korb- und Flechtwaren
verwendet werden (zB Bambus, Stuhlrohr und
Peddigrohr, Schilf, Binsen, Flechtweiden,
Raffia, gereinigtes, gebleichtes oder
gefärbtes Getreidestroh und Lindenbast)
1402 Pflanzliche Stoffe, die hauptsächlich als
Füll- oder Polsterungsmaterial verwendet
werden (zB Kapok, Pflanzenhaar und
Seegras), auch in Lagen, mit oder ohne
Unterlage
1403 Pflanzliche Stoffe, die hauptsächlich zur
Herstellung von Besen oder Bürsten
verwendet werden (zB Besensorgho,
Piassava, Reiswurzeln und Istel), auch
gebündelt oder zu Strängen gedreht
1502 1502.00 Fette von Rindern (einschließlich
Kälbern), Schafen oder Ziegen, roh oder
ausgeschmolzen, auch ausgepreßt oder mit
Lösungsmitteln extrahiert
ex 1502.00 - für andere technische Zwecke als die
Herstellung von Nahrungsmitteln für
den menschlichen Genuß
- - Knochenfette und Abfallfette
1505 Wollfett und Fettstoffe daraus,
einschließlich Lanolin
1506 ex 1506.00 Andere tierische Fette und Öle sowie deren
Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht
chemisch modifiziert
- (ausgenommen Fraktionen)
1515 Andere pflanzliche Fette und fette Öle
(einschließlich Jojobaöl) sowie deren
Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht
chemisch modifiziert
1515.60 - Jojobaöl sowie dessen Fraktionen
1518 1518.00 Tierische oder pflanzliche Fette und Öle
sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert,
dehydratisiert, geschwefelt, geblasen,
durch Hitze im Vakuum oder im inerten Gas
polymerisiert, oder anders chemisch
modifiziert, ausgenommen solche der
Nummer 1516; ungenießbare Mischungen oder
Zubereitungen von tierischen oder
pflanzlichen Fetten oder Ölen oder von
Fraktionen verschiedener Fette oder Öle
dieses Kapitels, anderweitig weder genannt
noch inbegriffen
ex 1518.00 - andere
1519 Industrielle Monocarbonfettsäuren,
Raffinationsfettsäuren, industrielle
Fettalkohole
1520 Glycerin, auch chemisch rein;
Glycerinwasser und Glycerinunterlaugen
1521 Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride),
Bienenwachs, andere Insektenwachse und
Walrat (Spermaceti), auch raffiniert oder
gefärbt
1522 1522.00 Degras (Gerberfett); Rückstände aus der
Behandlung von Fettstoffen oder tierischen
oder pflanzlichen Wachsen
ex 1522.00 - Degras
1702 Andere Zucker, einschließlich chemisch
reine Lactose, Maltose, Glucose und
Fructose (Lävulose), fest; Zuckersirupe
ohne Zusatz von Geruchs-, Geschmacks- oder
Farbstoffen; Kunsthonig, auch mit
natürlichem Honig gemischt; Zucker und
Melassen, karamelisiert
ex 1702.50 - chemisch reine Fructose (Lävulose)
ex 1702.90 - andere, einschließlich Invertzucker
1704 Zuckerwaren (einschließlich weiße
Schokolade), nicht kakaohaltig
ex 1704.90 - andere
- - chemisch reine Maltose
1803 Kakaomasse, auch entfettet
1804 1804.00 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl
1805 1805.00 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln
2008 Früchte und andere genießbare
Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet
oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von
Zucker oder anderen Süßungsmitteln oder
von Alkohol, anderweitig weder genannt
noch inbegriffen
- Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere
Samen oder Saaten, auch untereinander
gemischt
ex 2008.11 - - Erdnüsse
- - - Erdnußbutter
- andere, einschließlich Mischungen
(andere als die der Unternummer 2008.19)
ex 2008.91 - - Palmherzen
2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus
Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen
auf der Grundlage dieser Waren oder auf
der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate;
geröstete Zichorie und anderer gerösteter
Kaffee-Ersatz sowie Auszüge und
Konzentrate davon:
2101.10 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus
Kaffee, und Zubereitungen auf der
Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder
Konzentrate oder auf der Grundlage von
Kaffee
2101.20 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus
Tee oder Mate, und Zubereitungen auf der
Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder
Konzentrate oder auf der Grundlage von
Tee oder Mate
ex 2101.30 - geröstete Zichorie und anderer
gerösteter Kaffee-Ersatz sowie Auszüge,
Essenzen und Konzentrate davon
- - geröstete Zichorie und anderer
gerösteter Kaffee-Ersatz
- - - geröstete Zichorie
- - Auszüge, Essenzen und Konzentrate von
gerösteter Zichorie und geröstetem
Kaffee-Ersatz
- - - von gerösteter Zichorie
2102 Hefen (aktive oder nicht); andere
einzellige Mikroorganismen, tot
(ausgenommen Vaccine der Nr. 3002);
zubereitete Backtreibmittel in Pulverform
ex 2102.10 - Hefen, aktiv
- - Kulturhefe
- - andere
ex 2102.20 - Hefen, nicht aktiv; andere einzellige
Mikroorganismen, tot:
(ausgenommen - - Andere
- andere als einzellige Mikroorganismen)
ex 2102.30 - zubereitete Backtreibmittel in
Pulverform
2103 Zubereitungen für Gewürzsoßen und
zubereitete Gewürzsoßen; zusammengesetzte
Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und
Senf
2104 Suppen und Brühen sowie Zubereitungen
dafür; zusammengesetzte homogenisierte
Nahrungsmittelzubereitungen
2106 Nahrungsmittelzubereitungen, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen
2106.10 - Eiweißkonzentrat und texturierte
Eiweißstoffe
ex 2106.90 - Andere
- - Andere
2201 Wasser, einschließlich natürliches oder
künstliches Mineralwasser und mit
Kohlensäure versetztes Wasser, ohne Zusatz
von Zucker oder anderen Süßungsmitteln,
Geruchs- oder Geschmacksstoffen; Eis und
Schnee
2202 Wasser, einschließlich Mineralwasser und
mit Kohlensäure versetztes Wasser, mit
Zusatz von Zucker oder anderen
Süßungsmitteln, Geruchs- oder
Geschmacksstoffen, sowie andere
nichtalkoholische Getränke, ausgenommen
Säfte von Früchten oder Gemüsen der
Nummer 2009
2202.10 - Wasser, einschließlich Mineralwasser und
mit Kohlensäure versetztes Wasser, mit
Zusatz von Zucker oder anderen
Süßungsmitteln, Geruchs- oder
Geschmacksstoffen
ex 2202.90 - andere
- - andere, die keine Erzeugnisse der
Nrn. 0401 bis 0404 oder Fette,
gewonnen aus Erzeugnissen der
Nrn. 0401 bis 0404, enthalten
2203 2203.00 Bier, aus Malz hergestellt
2205 Wermutwein und anderer Wein aus frischen
Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen
Stoffen aromatisiert
2207 Ethylalkohol, unvergällt, mit einem
Alkoholgehalt in Volumenteilen von
80% Vol. oder mehr; Ethylalkohol und
Branntwein, vergällt, ohne Rücksicht auf
den Alkoholgehalt
ex 2207.10 - Ethylalkohol, unvergällt, mit einem
Alkoholgehalt in Volumenteilen von
80% Vol. oder mehr
(ausgenommen - - Waren, die aus landwirtschaftlichen
Produkten hergestellt sind, die im
Anhang II des EWR-Vertrages genannt
sind)
ex 2207.20 - Ethylalkohol und Branntwein, vergällt,
ohne Rücksicht auf den Alkoholgehalt
- - Waren, die aus landwirtschaftlichen
Produkten hergestellt sind, die im
Anhang II des EWR-Vertrages genannt
sind)
2208 Ethylalkohol, unvergällt, mit einem
Alkoholgehalt in Volumenteilen von
weniger als 80% Vol.; Branntwein, Liköre
und andere Getränke, die
Destillationsalkohol enthalten;
zusammengesetzte alkoholische
Zubereitungen, wie sie für die Herstellung
von Getränken verwendet werden
(ausgenommen - - Waren, die aus landwirtschaftlichen
Produkten hergestellt sind, die im
Anhang II des EWR-Vertrages genannt
sind)
2402 Zigarren, Stumpen, Zigarillos und
Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatz
2403 Anderer verarbeiteter Tabak und anderer
verarbeiteter Tabakersatz; homogenisierter
oder rekonstituierter Tabak; Tabakextrakte
und Tabaklaugen
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