Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Ausfuhr sowie die Überlassung oder die Vermittlung von Waren im Zollausland
dynamische Signalanalysatoren
```
mit einer Echtzeit-Bandbreite
von mehr als 25,6 kHz,
ausgenommen solche, die nur
Relativfilter (auch bekannt
als Oktav- oder
Teiloktavfilter) verwenden;
```
Signalgeneratoren mit
```
Frequenzsynthese, die
Ausgangsfrequenzen erzeugen,
deren Genauigkeit und Kurz- und
Langzeit-Stabilität geregelt
sind, von der internen
geräteeigenen Normalfrequenz
abstammen oder von dieser
kontrolliert werden, und mit
einem der folgenden Merkmale:
```
einer maximalen
```
synthetisierten Frequenz von
mehr als 31 GHz;
```
einer Frequenzumschaltzeit von
```
einer gewählten Frequenz auf
eine andere von weniger als
1 ms; oder
```
einem Phasenrauschpegel im
```
Einseitenband besser als
(126 + 20 logF - 20logf) in
dBc/Hz, wobei F die Abweichung
von der Betriebsfrequenz in Hz
und f die Betriebsfrequenz in
MHz ist;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A02.d erfaßt keine
Geräte, bei denen die
Ausgangsfrequenz entweder durch die
Addition oder Subtraktion von zwei
oder mehreren
Kristalloszillatorfrequenzen, oder
durch die Addition oder
Subtraktion, gefolgt von einer
Multiplikation des Ergebnisses,
erzeugt wird.
```
```
```
Netzwerkanalysatoren mit einer
```
maximalen Betriebsfrequenz von
mehr als 31 GHz;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A02.e erfaßt keine
Wobbelfrequenz-Netzanalysatoren mit
einer maximalen Betriebsfrequenz
von nicht mehr als 40 GHz und die
nicht fernsteuerbar sind (dh.
keinen Datenbus für Verbindung
enthalten).
```
```
```
Mikrowellenprüfempfänger mit
```
beiden folgenden Merkmalen:
```
einer maximalen
```
Betriebsfrequenz von mehr als
31 GHz; und
```
Amplitude und Phase ist
```
gleichzeitig meßbar;
```
Atomfrequenznominale mit einem
```
der folgenden Merkmale:
```
Langzeitstabilität (Altern)
```
weniger (besser) als 1 x 10
hoch -11/Monat; oder
```
raumfahrtqualifiziert;
```
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A02.g.1 erfaßt keine
nicht-raumfahrtqualifizierten
Rubidium-Standards.
```
```
h. Emulatoren für Mikroschaltungen,
die von Nummer 3A01.a.3 oder
3A01.a.9 erfaßt sind.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A02.h erfaßt keine
Emulatoren, die für eine Baureihe
konstruiert sind, welche mindestens
einen nicht von Nummer 3A01.a.3
oder 3A01.a.9 erfaßten Baustein
enthalten.
```
```
3N02 Oszilloskope und
Transientenrekorder wie folgt
sowie besonders konstruierte
Bestandteile hierfür:
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3N02 erfaßt nur folgende
besonders konstruierte
Bestandteile:
```
Einschubmodule,
```
```
externe Verstärker,
```
```
Vorverstärker,
```
```
Sampling-Zusätze,
```
```
Kathodenstrahlröhren für
```
analoge Oszilloskope.
```
```
```
nichtmodulare analoge
```
Oszilloskope mit einer
Bandbreite größer/gleich
1 GHz;
```
modulare analoge
```
Oszilloskopsysteme mit einer
der folgenden Eigenschaften:
```
Grundgerät (mainframe) mit
```
einer Bandbreite
größer/gleich 4 GHz oder
```
Einschubmodule mit einer
```
Einzelbandbreite
größer/gleich 4 GHz;
```
analoge
```
Sampling-Oszilloskope für
die Analyse von periodischen
Ereignissen mit einer
effektiven Bandbreite größer
als 4 GHz;
```
digitale Oszilloskope und
```
Transientenrekorder mit A/D-
Wandler-Verfahren, die
geeignet sind zur
Speicherung transienter
Vorgänge durch sequentielle
Abtastung einmaliger
Eingangssignale in
aufeinanderfolgenden
Intervallen von weniger als
1 ns (mehr als 10 hoch 9
Abtastwerte (samples) pro
Sekunde), mit einer
digitalen Auflösung von
8 bit oder mehr und einer
Speichermöglichkeit von 256
oder mehr Abtastwerten.
```
```
TECHNISCHE ANMERKUNG:
Bandbreite im Sinne von
Nummer 3N02 ist der
Frequenzbereich, in dem die
Auslenkung in der
Kathodenstrahlröhre bei konstanter
Eingangsspannung nicht unter 70,7%
des Wertes abfällt, der bei
maximaler Auslenkung gemessen
wird.
```
```
3N03 Frequenzumwandler (Konverter
oder Inverter) oder Generatoren
mit allen folgenden Merkmalen:
```
Mehrphasenausgang mit einer
```
Leistung größer/gleich 40 W,
```
Frequenzbereich von 600 Hz
```
bis 2 000 Hz,
```
Klirrfaktor kleiner als 10%
```
und
```
Frequenzstabilisierung
```
besser als 0,1%.
3N04 Hochenergie-
Gleichstromversorgungsgeräte für
die Erzeugung von 100 V oder mehr
im Dauerbetrieb über einen
Zeitraum von 8 h mit einem
Ausgangsstrom größer/gleich 500 A
und einer Strom- oder
Spannungsregelung kleiner (besser)
als 0,1%.
3N05 Hochspannungs-
Gleichstromversorgungsgeräte für
die Erzeugung von 20 kV oder mehr
im Dauerbetrieb über einen
Zeitraum von 8 h mit einem
Ausgangsstrom größer/gleich 1 A
und mit einer Strom- oder
Spannungregelung kleiner (besser)
als 0,1%.
3N06 Schaltelemente wie folgt:
```
Kaltkathodenröhren mit oder
```
ohne Gasfüllung
(einschließlich gasgefüllter
Krytrons und Vakuum-
Sprytrons), die wie
Schaltfunkenstrecken
funktionieren, mit drei oder
mehr Elektroden und allen
folgenden Eigenschaften:
```
spezifizierte
```
Anodenspitzenspannung
größer/gleich 2,5 kV,
```
spezifizierter
```
Anodenspitzenstrom
größer/gleich 100 A,
```
Zündverzögerungszeit
```
kleiner/gleich 10 mys;
```
getriggerte
```
Schaltfunkenstrecken mit
einer Zündverzögerungszeit
kleiner/gleich 15 mys und
spezifiziert für
Spitzenströme größer/gleich
500 A;
```
Module oder Baugruppen zum
```
schnellen Schalten mit allen
folgenden Eigenschaften:
```
spezifizierte
```
Anodenspitzenspannung
größer als 2 kV,
```
spezifizierter
```
Anodenspitzenstrom
größer/gleich 500 A,
```
Einschaltzeit
```
kleiner/gleich 1 mys.
3N07 Vorrichtungen für gesteuerte
Detonatoren wie folgt:
```
Zündvorrichtungen für
```
Explosivstoffdetonatoren,
entwickelt zur
gleichzeitigen Zündung
mehrerer Detonatoren gemäß
Nummer 3N10;
```
modulare elektrische
```
Impulsgeneratoren
(einschließlich
Xenon-Blitzlampentreibern),
konstruiert für beweglichen
oder besonders robusten
(ruggedised) Einsatz, mit
allen folgenden
Eigenschaften:
```
Energieabgabe in weniger
```
als 15 mys,
```
Ausgangsstrom größer als
```
100 A,
```
Anstiegszeit kleiner als
```
10 mys bei Lasten
kleiner als 40 Ohm,
```
```
TECHNISCHE ANMERKUNG:
Die Anstiegszeit ist definiert
als das Zeitintervall von 10% bis
90% der Stromaplitude beim Treiben
einer ohmschen Last.
```
```
```
staubdichte Ausführung,
```
```
keine Abmessung größer
```
als 25,4 cm,
```
Gewicht kleiner als
```
25 kg,
```
spezifiziert für einen
```
Temperaturbereich
zwischen -50 Grad C und
100 Grad C oder
luftfahrttauglich.
3N08 Hochgeschwindigkeits-
Impulsgeneratoren mit einer
Ausgangsspannung größer als 6 V an
einer ohmschen Last kleiner als 55
Ohm und mit einer
Impulsanstiegszeit kleiner als 500
ps.
```
```
TECHNISCHE ANMERKUNG:
Impulsanstiegszeit im Sinne von
Nummer 3N08 ist das Zeitintervall,
in dem die Spannungsamplitude
zwischen 10% und 90% des
Maximalwertes beträgt.
```
```
3N09 Neutronengeneratorsysteme
einschließlich
Neutronengeneratorröhren,
konstruiert für den Betrieb ohne
äußeres Vakuumsystem und unter
Verwendung elektrostatischer
Beschleunigung zur Auslösung einer
Tritium-Deuterium-Kernreaktion.
3N10 Detonatoren und
Mehrfachzündersysteme wie folgt,
ausgenommen nur auf primären
Explosivstoffen basierende, zB
Bleiazid:
```
elektrisch betriebene
```
Detonatoren wie folgt:
```
Brückenzünder (EB),
```
```
Brückenzünderdraht
```
(EBW),
```
Slapperzünder,
```
```
Folienzünder (EFI);
```
```
Vorrichtungen mit einzelnen
```
oder mehreren Detonatoren
zum annähernd gleichzeitigen
Zünden großer explosiver
Oberflächen (größer als
5 000 mm2) mit nur einem
Zündsignal (maximale
zeitliche Abweichung vom
ursprünglichen Zündsignal
über der gesamten zu
zündenden Oberfläche kleiner
als 2,5 mys.
```
```
TECHNISCHE ANMERKUNG:
Die von Nummer 3N07 oder 3N10
erfaßten Detonatoren basieren auf
einem elektrischen Leiter (Brücke,
Drahtbrücke, Folien), der
explosionsartig verdampft, wenn
ein schneller Hochstromimpuls
angelegt wird. Außer bei den
Slapperzündern wird durch den
explodierenden Draht die chemische
Detonation in Gang gesetzt. Bei
den Slapperzündern wird durch den
explodierenden Draht ein
Zündhammer getrieben, der bei
Aufschlag auf eine Zündmasse die
chemische Detonation startet. Bei
einigen Ausführungen wird der
Zündhammer magnetisch angetrieben.
Der Begriff Folienzünder kann sich
sowohl auf Brückenzünder als auch
auf Slapperzünder beziehen. Der
Begriff Detonator wird auch
anstelle von Zünder verwendet.
```
```
3N11 Massenspektrometer für die
Messung von Ionen einer Masse
größer/gleich 230 (amu) mit einer
Auflösung besser als 2/230 und
Ionenquellen hierfür wie folgt:
```
induktiv gekoppelte
```
Plasma-Massenspektrometer
(ICP/MS);
```
Glühentladungs-
```
Massenspektrometer (GDMS);
```
Thermoionisations-
```
Massenspektrometer (TIMS);
```
Elektronenstoß-
```
Massenspektrometer mit einer
Quellenkammer, hergestellt
aus UF tief 6-resistenten
Materialien, damit
ausgekleidet oder plattiert;
```
Molekularstrahl-
```
Massenspektrometer wie
folgt:
```
mit einer Quellenkammer,
```
hergestellt aus
rostfreiem Stahl oder
Molybdän, damit
ausgekleidet oder
palttiert (Anm.: richtig:
plattiert) und mit einer
Kühlfalle, die auf 193 K
(-80 Grad C) oder
weniger kühlen kann,
oder
```
mit einer Quellenkammer,
```
hergestellt aus UF tief
6-resistenten
Materialien, damit
ausgekleidet oder
plattiert;
```
Massenspektrometer,
```
ausgestattet mit einer
Mikrofluorierungs-
Ionenquelle, konstruiert zur
Verwendung mit Aktiniden
oder Aktinidenfluoriden.
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
3B01 Ausrüstungen zur Herstellung
oder Prüfung von
Halbleiter-Bausteinen oder
-Materialien wie folgt und
speziell hierfür konstruierte
Bauelemente und Zubehöre:
```
Speicherprogrammierbare
```
Ausrüstungen zum epitaktischen
Wachsen wie folgt:
```
Erzeugung einer Schicht mit
```
einer Gleichmäßigkeit von
besser als +-2,5% entlang
einer Strecke von 75 mm oder
mehr zu erzeugen;
```
Reaktoren zur metallorganisch
```
chemischen Beschichtung aus
der Gasphase (MOCVD), speziell
konstruiert zum Ziehen von
Verbindungshalbleiter-
Kristallen mittels chemischer
Reaktion zwischen Materialien,
die von Nummer 3C03 oder 3C04
erfaßt sind;
```
Molekularstrahl-Ausrüstungen
```
zum epitaktischen Wachsen mit
Zuführung;
```
Speicherprogrammierbare
```
Ausrüstungen zur
Ionenimplantation mit einem der
folgenden Merkmale:
```
einer Beschleunigungsspannung
```
von mehr als 200 keV;
```
speziell konstruiert und
```
optimiert für einen Betrieb
bei Beschleunigungsspannungen
von weniger als 10 keV;
```
Direktschreib-Fähigkeit; oder
```
```
fähig zur Hochenergie-
```
Sauerstoffimplantation in ein
erwärmtes Halbleiter-Substrat;
```
Speicherprogrammierbare
```
Anisotrop-Plasma-Ätz-
Ausrüstungen wie folgt:
```
mit Kassetten zu
```
Kassetten-Verfahren mit
Schleuse, sowie mit einem der
folgenden Merkmale:
```
Magnet-Einschluß; oder
```
```
Elektronen-Cyclotron-
```
Resonanz (ECR);
```
speziell konstruiert für in
```
Nummer 3B01.f erfaßte
Ausrüstungen und mit einem der
folgenden Merkmale:
```
Magnet-Einschluß; oder
```
```
Elektronen-Cyclotron-
```
Resonanz (ECR);
```
Speicherprogrammierbare
```
plasmaverstärkte
CVD-Ausrüstungen wie folgt:
```
mit Kassetten zu Kassetten-
```
Verfahren mit Schleuse, sowie
mit einem der folgenden
Merkmale:
```
Magnet-Einschluß; oder
```
```
Elektronen-Cyclotron-
```
Resonanz (ECR);
```
speziell konstruiert für in
```
Nummer 3B01.f erfaßte
Ausrüstungen und mit einem der
folgenden Merkmale:
```
Magnet-Einschluß; oder
```
```
Elektronen-Cyclotron-
```
Resonanz (ECR);
```
Speicherprogrammierbare
```
multifunktionelle Systeme mit
gebündeltem Ionenstrahl,
speziell konstruiert zur
Fertigung, Reparatur, physischen
Layoutanalyse und Prüfung von
Masken oder
Halbleiter-Bauelementen, mit
einem der folgenden Merkmale:
```
Strahlpositionsregelung
```
mittels Rückmeldung vom Objekt
mit einer Genauigkeit von 0,25
mym oder kleiner; oder
```
Digital/Analog-Umwandlung mit
```
einer Auflösung vom mehr als
12 Bit;
```
Speicherprogrammierbare
```
Mehrkammer-Wafer-Manipulatoren
mit Anschlüssen zum Beschichten,
an die mehr als zwei Halbleiter-
Bearbeitungsausrüstungen
angeschlossen werden können,
damit ein in einer
Vakuumumgebung integriertes
System zur sequentiellen
Mehrfach-Wafer-Bearbeitung
entsteht;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3B01.f erfaßt keine
robotergesteuerten
Wafer-Manipulatoren, die nicht für
einen Betrieb in einer
Vakuumumgebung konstruiert sind.
```
```
```
Speicherprogrammierbare
```
Lithographieausrüstungen wie
folgt:
```
Justier- und
```
Step-and-repeat-Ausrüstungen
zur Wafer-Bearbeitung mit
photo-optischen oder
Röntgenstrahl-Methoden mit
einem der folgenden Merkmale:
```
einer Licht-Wellenlänge
```
kürzer als 400 nm;
```
einer numerischen Apertur
```
von mehr als 0,40; oder
```
einer Justiergenauigkeit von
```
+-0,20 mym (3 Sigma) oder
besser;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3B01.g erfaßt keine
Justier- und Belichtungs-Step-and-
repeat-Ausrüstungen, die alle
folgenden Merkmale aufweisen:
```
eine Licht-Wellenlänge vom
```
436 nm oder mehr;
```
eine numerische Apertur von 0,38
```
oder weniger, und
```
einen Bilddurchmesser vom 22 mm
```
oder weniger;
```
```
```
speicherprogrammierbare
```
Ausrüstungen, speziell
konstruiert zur
Maskenherstellung oder
Halbleiter-Baulelemente-
Bearbeitung unter Verwendung
von gelenkten gebündelten
Elektronenstrahlen,
Ionenstrahlen oder
Laserstrahlen, mit einem der
folgenden Merkmale:
```
einem Lichtpunkt kleiner als
```
0,2 mym;
```
Erzeugung eines Musters mit
```
einer Auflösung von weniger
als 1 mym; oder
```
einer Justiergenauigkeit von
```
mehr als +/-0,20 mym
(3 Sigma);
h. Masken oder Strichplatten wie
folgt:
```
für integrierte Schaltungen,
```
erfaßt in Nummer 3A01;
```
Mehrschichtmasken mit einer
```
Phasenkompensationsschicht;
i. Speicherprogrammierbare
Prüfausrüstungen, speziell
konstruiert zur Prüfung von
Halbleiter-Bauelementen und
nicht-gekapselten Chips wie
folgt:
```
zur Prüfung von S-Parametern
```
von Transistor-Bauelementen
bei Frequenzen von mehr als 31
GHz;
```
zur
```
Funktions(Wahrheitstabelle)-
Prüfung integrierter
Schaltungen und Baugruppen
hiervon bei einer
Änderungsgeschwindigkeit des
Bit-Musters von mehr als
40 MHz durchzuführen;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3B01.i.2. erfaßt keine
Prüfausrüstungen, speziell
konstruiert für das Prüfen von:
```
Baugruppen oder einer
```
Baugruppenklasse für Haushalts-
und Unterhaltungselektronik;
```
nichterfaßten elektronischen
```
Bauteilen, Baugruppen oder
integrierten Schaltungen.
```
```
```
integrierte
```
Mikrowellenschaltungen auf
Frequenzen von mehr als 3 GHz;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3B01.i.3. erfaßt keine
Prüfausrüstungen, speziell
konstruiert zur Prüfung von
integrierten
Mikrowellenschaltungen, die
ausschließlich in Standard-Bändern
der Zivilen Telekommunikation auf
Frequenzen von nicht mehr als
31 GHz arbeiten.
```
```
```
Elektronenstrahlsysteme,
```
konstruiert für einen Betrieb
auf oder unter 3 keV, oder
Laserstrahlsysteme zur
berührungslosen Prüfung von in
Betrieb genommenen Halbleiter-
Bauelementen mit beiden
folgenden Merkmalen:
```
Stroboskop mit
```
Strahlverdunkelung oder
Detektorstroben, und
```
einem
```
Elektronen-Spektrometer zur
Spannungsmessung mit einer
Auflösung von weniger als
0,5 V.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3B01.i.4. erfaßt keine
Raster-Elektronenmikroskope,
ausgenommen wenn diese zur
berührungslosen Prüfung von in
Betrieb genommenen
Halbleiter-Bauelementen speziell
konstruiert und instrumentiert
sind.
```
```
C. MATERIALIEN
3C01 Heteroepitaxiale Materialien,
die aus einem Substrat mit
geschichteten epitaxial
gewachsenen Mehrfachschichten
bestehen:
```
Silicium;
```
```
Germanium; oder
```
```
III/V-Verbindungen aus Gallium
```
oder Indium.
```
```
ANMERKUNG:
III/V-Verbindungen sind
polykristalline oder binäre bzw.
komplexmonokristalline Erzeugnisse,
bestehend aus Elementen der Gruppe
IIIA und VA des Periodensystems der
chemischen Elemente
(Gallium-Arsenid,
Gallium-Aluminium-Arsenid,
Indium-Phosphid, usw.).
```
```
3C02 Photoresists und Substrate,
die mit vom Embargo erfaßten
Photoresists beschichtet sind.
```
Positive Photoresists mit einer
```
zur Verwendung unter 370 nm
optimierten
Spektralempfindlichkeit;
```
Alle Photoresists zur Verwendung
```
mit Elektronenstrahlen oder
Ionenstrahlen und mit einer
Empfindlichkeit von
0,01 mycoulomb/mm2 oder besser;
```
Alle Photoresists zur Verwendung
```
mit Röntgenstrahlen und mit
einer Empfindlichkeit von
2,5 mJ/mm2 oder besser;
```
Alle Photoresists, optimiert für
```
Oberflächenabbildungstechnolo-
gien, einschließlich Silyat
Photoresists.
```
```
ANMERKUNG:
Silyationstechniken sind als
Verfahren definiert, die eine
Oxidation der Photoresistoberfläche
beinhalten, um die Leistung sowohl
für Naß- als auch
Trockenentwicklung zu verbessern.
```
```
3C03 Metallorganische Verbindungen
aus Aluminium, Gallium oder
Indium mit einer Reinheit
(Metallbasis) von mehr als
99,999%.
3C04 Hydride aus Phosphor, Arsen
oder Antimon mit einer Reinheit
von mehr als 99,999%, auch bei
Lösung in Neutralgasen.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3C04 erfaßt keine Hydride,
die weniger als 20% Molarität an
Edelgasen oder Wasserstoff
enthalten.
```
```
D. SOFTWARE
3D01 Software, speziell
konstruiert zur Entwicklung oder
Herstellung von in Nummern
3A01.b bis 3A01.f, 3A02 und 3B01
erfaßten Ausrüstungen.
3D02 Software, speziell
konstruiert zur Verwendung von
in Nummer 3B01 erfaßten
speicherprogrammierbaren
Ausrüstungen.
3D03 Computer-Aided-Design-(CAD-)
Software für
Halbleiter-Bauelemente oder
integrierte Schaltungen mit
einem der folgenden Merkmale:
```
Entwurfs- oder
```
Schaltungsüberprüfungsvor-
schriften;
```
Simulation des physischen
```
Layouts der Schaltungen; oder
```
lithographische
```
Bearbeitungssimulatoren für den
Entwurf.
```
```
ANMERKUNG:
Ein lithographischer
Bearbeitungssimulator ist ein
Softwarepaket, das in der
Entwurfsphase zur Definierung der
Abfolge von Lithographie-, Ätzungs-
und Sedimentationsschritten zur
Übertragung von Maskenmustern in
spezifische topographische Muster
bei Leitern, Dielektrika oder
Halbleitermaterialien verwendet
wird.
ANMERKUNG:
Nummer 3D03 erfaßt keine
Software, speziell konstruiert zur
Schemaeintragung, logischen
Simulation, Plazierung und Routing,
Layout-Überprüfung oder
Prozeßgenerations-Bandaufnahme;
ANMERKUNG:
Bibliotheken, Entwurfshilfen oder
zugehörige Daten zum Entwurf von
Halbleiter-Bauelementen oder
integrierten Schaltungen werden als
Technologie angesehen.
```
```
E. TECHNOLOGIE
3E01 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur
Entwicklung oder Herstellung von
Geräten oder Materialien, die in
den Nummern 3A01, 3A02, 3B01,
3C01, 3C02, 3C03 oder 3C04
erfaßt sind.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3E01 erfaßt keine
Technologie zur Entwicklung oder
Herstellung von:
```
Mikrowellen-Transistoren, die
```
bei Frequenzen von unter 31 GHz
arbeiten;
```
integrierten Schaltungen der
```
Nummer 3A01.a.3 bis a.11, die
beide folgende Merkmale
aufweisen:
```
Technologie von 1 mym oder
```
mehr verwenden, und
```
keine Mehrschicht-Strukturen
```
beinhalten.
ANMERKUNG:
Diese Anmerkung schließt den
Export von Mehrschicht-Technologie
für Bauelemente, die höchstens zwei
Metallschichten und zwei
Polysiliciumschichten beinhalten,
nicht aus.
```
```
3E02 Andere Technologie zur
Entwicklung oder Herstellung
von:
```
Vakuum-Mikroelektronik-
```
Bauelemente;
```
heterostrukturierte
```
Halbleiter-Bauelemente wie zB
modulations-dotierte
Feldeffekttransistoren (HEMT),
hetero-bipolare Transistoren
(HBT), Potentialtopf- oder
Superkristallgitter-Bauelemente;
```
Elektronische
```
Supraleiter-Bauelemente;
4 - RECHNER
```
```
```
```
ANMERKUNGEN: ANMERKUNG:
```
Rechner, verwandte Geräte oder Die Nummer 4R01 erfaßt
```
Software für Telekommunikations- Einrichtungen, die entwickelt
oder Local Area sind für den Gebrauch in
Network-Funktionen sind auch Raketensystemen der Nummer 9R01.
nach den Leistungsmerkmalen der --------------------------------
Gruppe 5 - Telekommunikation -
zu bewerten.
ANMERKUNGEN:
```
Steuereinheiten, die Busse oder
```
Kanäle von Zentraleinheiten,
Hauptspeichern oder
Plattensteuerungen direkt
verbinden, sind nicht als
Telekommunikationsgeräte nach
den Leistungsmerkmalen der
Gruppe 5 - Telekommunikation -
zu bewerten.
```
Software, die ein Routing oder
```
Switching von datagram-Paketen
oder von fast select-Paketen
ermöglicht (dh. Richtungswahl je
Paket), oder Software, besonders
entwickelt für die
Paketvermittlung, ist in der
Gruppe 5 - Telekommunikation -
erfaßt.
```
Rechner, verwandte Geräte oder
```
Software mit kryptographischen
bzw. kryptoanalytischen
Funktionen, zur Gewährleistung
verfügter vielstufiger
Sicherheit oder verfügten
Teilnehmerausschlüssen oder
Funktionen zur Limitierung
elektromagnetischer
Verträglichkeit (EMV) sind auch
nach den Leistungsmerkmalen der
Gruppe 5 - Informationssicherung
- zu bewerten.
```
```
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
4A01 Elektronenrechner und 4R01 Analogrechner,
verwandte Geräte wie folgt sowie Digitalrechner oder digitale
Baugruppen und besonders Differentialanalysatoren,
konstruierte Bauteile hierfür: konstruiert oder modifiziert
```
besonders konstruiert für den für die Verwendung in den
```
Betrieb unter einer der im Systemen laut Nummer 9R01, mit
folgenden aufgezählten einer der nachfolgenden
Bedingungen: Charakteristiken:
```
bestimmt für den Betrieb bei a) ausgelegt für den Dauerbetrieb
```
Umgebungstemperaturen unterhalb bei Temperaturen von unter
228 K (-45 Grad C) oder oberhalb -45 Grad C bis über 55 Grad C;
343 K (+70 Grad C) oder b) konstruiert als robustes Gerät
oder „strahlungsgehärtet''.
```
```
ANMERKUNG:
Die Ausrüstung kann als Teil
eines bemannten Fluggeräts oder
Satelliten exportiert werden oder
in entsprechenden Stückzahlen als
Ersatzteile für bemannte
Fluggeräte.
```
```
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 4A01.a.1 gilt nicht für
Rechner, besonders konstruiert zur
Verwendung in zivilen
Kraftfahrzeugen oder in der
Eisenbahnbetriebs-Elektronik.
```
```
```
strahlungsgesichert bei
```
Überschreitung eines der
folgenden Grenzwerte:
```
Gesamtdosis 5 x 10 hoch 5
```
rad (Si);
```
Obergrenze der
```
Strahlungsdosis 5 x 10 hoch
8 rad (Si); oder
```
obere Fehlerrate 1 x 10 hoch
```
-7 Bitfehler je Tag;
```
mit Eigenschaften oder
```
Funktionen, die die Grenzwerte
der Gruppe 5 -
Informationssicherung -
überschreiten.
4A02 Hybridrechner wie folgt sowie
Baugruppen und besonders
konstruierte Bauteile hierfür:
```
mit von Nummer 4A03 erfaßten
```
Digitalrechnern,
```
mit Analog/Digital- oder
```
Digital/Analog-Wandlern, die
folgende Eigenschaften haben:
```
32 oder mehr Kanäle; und
```
```
Auflösung größer oder gleich
```
14 Bit (ohne Vorzeichen) bei
Umwandlungsfrequenzen von
größer oder gleich
200 000 Umwandlungen/s.
4A03 Digitalrechner, Baugruppen und
verwandte Geräte wie folgt und
besonders konstruierte Bauteile
hierfür:
```
```
ANMERKUNGEN:
```
Nummer 4A03 schließt
```
Vektorrechner, Array-Rechner,
Logikrechner und Geräte für
Bildverarbeitung oder
Signaldatenverarbeitung ein.
```
Der Erfassungsstatus von in
```
Nummer 4A03 beschriebenen
Digitalrechnern oder verwandten
Geräten richtet sich nach dem
Erfassungsstatus anderer Geräte
oder Systeme, sofern
```
die Digitalrechner oder die
```
verwandten Geräte wesentlich
sind für den Betrieb der
anderen Geräte oder Systeme,
```
die Digitalrechner oder die
```
verwandten Geräte nicht einen
Hauptbestandteil der anderen
Geräte oder Systeme darstellen
und
ERGÄNZENDE ANMERKUNG:
```
Der Erfassungsstatus von in
```
Nummer 4A03.g beschriebenen Geräten
zur Signaldatenverarbeitung oder
Bildverarbeitung, besonders
konstruiert für (den Einbau in)
andere Einrichtungen unter
Einhaltung der Funktionsgrenzwerte
dieser anderen Einrichtungen, wird
durch den Erfassungsstatus der
anderen Einrichtungen auch dann
bestimmt, wenn das Kriterium des
Hauptbestandteils nicht mehr
erfüllt ist.
```
Die Erfassung von
```
Digitalrechnern oder verwandten
Geräten für
Telekommunikationseinrichtungen
richtet sich nach Gruppe 5 -
Telekommunikation -
```
die Technologie für die
```
Digitalrechner und verwandten
Geräte in Nummer 4E geregelt
ist.
```
Digitalrechner oder verwandte
```
Geräte werden von Nummer 4A03 nicht
erfaßt, sofern
```
sie wesentlich sind für
```
medizinische Anwendungen,
```
das Gerät durch die Art seiner
```
Konstruktion und Leistung
maßgeblich auf medizinische
Anwendungen beschränkt ist,
```
das Gerät keine andere
```
anwenderzugängliche
Programmierbarkeit hat als die
Möglichkeit, Originalprogramme
oder geänderte Programme, die
vom Originalhersteller
geliefert werden, einzufügen,
```
die zusammengesetzte
```
theoretische Verarbeitungsrate
CTP eines Digitalrechners, der
nicht für die medizinische
Anwendung konstruiert oder
abgewandelt wurde, für diese
jedoch wesentlich ist, 20 Mio
TOPS (Millionen theoretischer
Operationen je Sekunde) nicht
überschreitet und
```
die Technologie für die
```
Digitalrechner oder verwandten
Geräte in Nummer 4E geregelt
ist.
```
```
```
konstruiert für kombiniertes
```
Erkennen, Verstehen und
Interpretieren von Bildern
oder zusammenhängender
Sprache,
```
konstruiert oder abgewandelt
```
für Systeme mit
Fehlertoleranz,
```
```
ANMERKUNG:
Digitalrechner und verwandte
Geräte gelten nicht als konstruiert
oder abgewandelt für Systeme mit
Fehlertoleranz im Sinne der
Nummer 4A03.b, wenn sie eine der
folgenden Funktionen verwenden:
```
Fehlerkennungs- oder
```
Fehlerkorrekturalgorithmen im
Hauptspeicher,
```
die gegenseitige Verbindung
```
zweier Digitalrechner in der
Weise, daß bei Ausfall der
aktiven Zentraleinheit eine
mitlaufende Zentraleinheit die
Aufgaben des Systems
fortführen kann,
```
die gegenseitige Verbindung
```
zweier Zentraleinheiten über
Datenkanäle oder gemeinsame
Speicher in der Weise, daß
eine mitlaufende
Zentraleinheit bis zum Ausfall
der aktiven Zentraleinheit
andere Funktionen ausführen
kann und ab diesem Zeitpunkt
die Aufgaben des Systems
übernimmt, oder
```
die Synchronisierung zweier
```
Zentraleinheiten mittels
Software in der Weise, daß die
mitlaufende Zentraleinheit den
Ausfall der aktiven
Zentraleinheit erkennt, um
dann die Aufgaben der
ausfallenden Zentraleinheit zu
übernehmen.
```
```
```
Digitalrechner mit einer
```
zusammengesetzten
theoretischen
Verarbeitungsrate CTP von mehr
als 67 Mio TOPS (Millionen
theoretischer Operationen je
Sekunde),
```
Baugruppen, besonders
```
konstruiert oder abgewandelt
zum Zwecke der
Laufzeitverbesserung durch
Zusammenschalten von
Rechenelementen wie folgt:
```
```
ANMERKUNGEN:
```
Nummer 4A03.d gilt nur für
```
Baugruppen und programmierbare
Zusammenschaltungen von
Rechenelementen, die die Grenzwerte
der Nummer 4A03.c nicht
überschreiten, soweit sie in
nichtintegriertem Zustand (als
einzelne Baugruppen) geliefert
werden. Nummer 4A03.d gilt nicht
für Baugruppen, die (schon)
aufgrund ihrer Konstruktion auf
eine Verwendung als von
Nummer 4A03.e bis k erfaßte
verwandte Geräte beschränkt sind.
```
Nummer 4A03.d erfaßt keine
```
Baugruppen, besonders konstruiert
für Produkte oder Produktfamilien,
deren Maximalkonfiguration den
Grenzwert der Nummer 4A03.c nicht
überschreiten.
```
```
```
entwickelt für den
```
Zusammenschluß von 16 oder
mehr Rechenelementen zu
einer Konfiguration; oder
```
ausgestattet mit einer
```
maximalen gesamten
Datenrate größer als
40 MBytes/s auf allen zur
Verfügung stehenden
Verbindungen eines
Rechenelements zu anderen
Rechenelementen;
```
Plattenlaufwerke und
```
Halbleiterspeicher wie folgt:
```
Laufwerke für Magnetplatten,
```
überschreibbare optische
oder magnetooptische
Speicher mit einer höchsten
Bit-Übertragungsrate größer
als 47 MBit/s;
```
Halbleiterspeicher, nicht
```
als Hauptspeicher eingesetzt
(auch bekannt als „solid
state disks'' oder „RAM
disks''), mit einer höchsten
Bit-Übertragungsrate größer
als 80 MBit/s;
```
Eingabe-/Ausgabesteuerungen,
```
konstruiert zur Verwendung für
von Nummer 4A03.e erfaßte
Geräte,
```
Geräte für
```
Signaldatenverarbeitung oder
Bildverarbeitung mit einer
zusammengesetzten
theoretischen
Verarbeitungsrate von mehr als
40 Mio TOPS (Millionen
theoretischer Operationen je
Sekunde),
```
Grafikbeschleuniger oder
```
Grafik-Coprozessoren mit einer
3-D Vektorrate größer als 400
000 oder, falls nur 2-D
Vektoren unterstützt werden,
mit einer 2-D Vektorrate
größer als 600 000 Vektoren/s,
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 4A03.h gilt nicht für
Arbeitsplätze, konstruiert für und
beschränkt auf
```
grafische Gestaltungen, zB für
```
das Druckgewerbe oder
Verlagswesen, und
```
Darstellungen
```
zweidimensionaler Vektoren.
```
```
```
Farbbildschirme oder Monitore
```
mit einer Auflösung größer als
12 Bildpunkte/mm in Richtung
der größten Bildpunktdichte,
```
```
ANMERKUNGEN:
```
Nummer 4A03.i erfaßt keine
```
Bildschirme oder Monitore, nicht
besonders konstruiert für
Elektronenrechner.
```
Bildschirme, besonders
```
konstruiert für
Flugsicherungssysteme, werden als
besonders konstruierte Bestandteile
für Flugsicherungssysteme der
Gruppe 6 behandelt.
```
```
```
Geräte für Analog/Digital-
```
oder
Digital/Analog-Umwandlungen,
die die Grenzwerte der
Nummer 3A01.a.5 überschreiten,
```
Geräte mit
```
Endgeräte-Schnittstellen, die
die Grenzwerte der
Nummer 5A02.c überschreiten,
```
```
ANMERKUNGEN:
Der Begriff
„Endgeräte-Schnittstellen'' der
Nummer 4A03.k schließt Local Area
Network-Schnittstellen, Modems und
sonstige
Kommunikations-Schnittstellen ein.
Local Area Network-Schnittstellen
sind als Netz-Zugangs-Steuerungen
zu behandeln.
```
```
```
Geräte, speziell entwickelt
```
für externes Zusammenschalten
von Digitalrechnern oder
verwandten Geräten, die eine
Kommunikation mit Datenraten
von größer als 80 MByte/s
erlauben.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 4A03.l erfaßt nicht
interne Verbindungseinrichtungen
(zB Backplanes oder Busse) oder
passive Verbindungseinheiten.
4A04 Rechner wie folgt und
besonders konstruierte verwandte
Geräte, Baugruppen und Bauteile
hierfür:
```
systolische Array-Rechner,
```
```
neuronale Rechner,
```
```
optische Rechner.
```
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
4B01 Einrichtungen, besonders
konstruiert für die Aufbringung
von magnetischer Beschichtung
auf erfaßten starren (nicht
flexiblen) magnetischen oder
magnetooptischen Datenträgern,
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 4B01 erfaßt keine
Universal-Sputtereinrichtungen.
```
```
4B02 Speicherprogrammierbare
Einrichtungen, besonders
konstruiert zur Überwachung,
Auswahl, Anwendungen oder
Prüfung von erfaßten starren
magnetischen Datenträgern,
4B03 Einrichtungen, besonders
konstruiert für die Herstellung
oder Justierung von
Schreib-/Leseköpfen oder von
Baugruppen (head/disk
assemblies) für erfaßte starre
magnetische und magnetooptische
Speicher sowie
elektromagnetische oder optische
Bauteile hierfür.
C. WERKSTOFFE
Materialien, besonders geformt und
unverzichtbar für die Herstellung
von erfaßten Baugruppen für
magnetische und magnetooptische
Festplattenlaufwerke.
D. SOFTWARE
```
```
ANMERKUNG:
Der Erfassungsstatus von Software
für die Entwicklung, Herstellung
und Verwendung von in anderen
Gruppen beschriebenen Einrichtungen
wird in den betreffenden Gruppen
geregelt.
Der Erfassungsstatus von Software
für die in Gruppe 4 beschriebenen
Einrichtungen bestimmt sich nach
Nummer 4D.
```
```
4D01 Software, besonders
entwickelt oder abgewandelt für
die Entwicklung,
Herstellung oder Verwendung von
Einrichtungen, Werkstoffen oder
Software, die von Nummern 4A,
4B, 4C oder 4D erfaßt wird.
4D02 Software, besonders
entwickelt oder abgewandelt zur
Unterstützung der Technologie,
die von Nummer 4E erfaßt wird.
4D03 Spezielle Software wie folgt:
```
Software mit mathematischen
```
und analytischen Verfahren und
entwickelt oder abgewandelt
für Programme mit mehr als
500 000 Instruktionen im
Quellencode, zum Prüfen und
Testen von Programmen,
```
Software zur automatischen
```
Erzeugung von Quellencodes aus
Daten, die on-line von
externen in dieser Liste
beschriebenen Sensoren kommen,
```
Quellencodes von
```
Betriebssystem-Software,
Software-
Entwicklungswerkzeugen und
Compilern, besonders
entwickelt für Geräte zur
Mehrfachdatenstromverarbei-
tung,
```
Expertensysteme oder Software
```
für Expertensysteme zur
Wissensauswertung (inference
engines) mit beiden folgenden
Eigenschaften:
```
zeitabhängige Regeln; und
```
```
einfache Grundlagen
```
(primitives) zur Behandlung
von Zeitcharakteristika in
Regeln und Tatsachen,
```
Software mit Eigenschaften
```
oder Funktionen, die die
Grenzwerte der Gruppe 5 -
Informationssicherung -
überschreiten,
```
Betriebssysteme, besonders
```
konstruiert für Rechner zur
Echtzeitverarbeitung, die eine
Unterbrechungsintervallmög-
lichkeit (global interrupt
latency time) kleiner als
30 mys gewährleisten.
E. TECHNOLOGIE
4E01 Technologie gemäß der
allgemeinen
Technologie-Anmerkung für die
Entwicklung, Herstellung oder
Verwendung von Einrichtungen,
Werkstoffen oder Software, die
von Nummern 4A, 4B, 4C oder 4D
erfaßt werden.
4E02 Sonstige Technologie wie
folgt:
```
Technologie für die
```
Entwicklung oder Herstellung
der von Nummer 4A03.h nicht
erfaßten Einrichtungen,
```
Technologie für die
```
Entwicklung oder Herstellung
von Einrichtungen für
Mehrfachdatenstromverarbei-
tung,
```
Technologie, erforderlich für
```
die Entwicklung oder
Herstellung von magnetischen
Festplattenspeichern mit einer
höchsten Bit-Übertragungsrate
größer als 11 Mbit/s.
5 - TELEKOMMUNIKATION UND INFORMATIONSSICHERHEIT
```
```
TELEKOMMUNIKATION
ANMERKUNGEN:
Der Erfassungsstatus von
Digitale Rechner, zugehörige
Engineering oder Verrechnung.
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
5A01 Jede Art von
Telekommunikationseinrichtungen
mit einem der folgenden
Merkmale:
speziell konstruiert, kurzen
speziell geschützt gegen
speziell konstruiert für einen Betrieb außerhalb des Temperaturbereiches von 219 K
ANMERKUNG:
Nummer 5A01.c gilt nur für
elektronische Einrichtungen.
ANMERKUNG:
Nummer 5A01.b/c gilt nicht für
Einrichtungen an Bord von
Satelliten.
5A02 Telekommunikations-Übertragungseinrichtungen oder
-Anlagen und speziell
konstruierte Bauteile und Zubehöre hierfür, mit einem der
folgenden Merkmale:
ANMERKUNG:
Telekommunikations-Übertragungseinrichtungen,
kategorisiert wie folgt oder
Funkeinrichtungen (zB
Leitungsendgeräte;
Zwischenverstärkereinrichtungen;
Repeatereinrichtungen;
Regeneratoreinrichtungen;
Übersetzungsencoder
Multiplexeinrichtungen
Modulatoren/Demodulatoren
Programmgesteuerte
Gateways und Brücken
Datenträger-Zugriffseinrichtungen,
konstruiert für eine Verwendung in Einzel- oder Mehrfachkanal-Kommunikation
Draht (Leitung);
Koaxialkabel;
Lichtwellenleiterkabel;
Elektromagnetische Wellen.
mit digitaler Technik,
ANMERKUNG:
Nummer 5A02.a erfaßt keine
Einrichtungen, speziell konstruiert
für Einbau und Betrieb in einem Satellitensystem für zivile Zwecke.
speicherprogrammierbare
Einrichtungen, die folgendes
Modems, die die Bandbreite
Kommunikationskanal-Kontroller mit einem
Netzwerk-Zugriffs-Kontroller und zentrale
ANMERKUNG:
Enthält eine nicht-erfaßte
Einrichtung einen Netzwerk-Zugriffs-Kontroller, darf
sie keine
Telekommunikations-Schnittstelle
besitzen, außer solche, die in Nummer 5A02.c zwar beschrieben,
aber nicht erfaßt sind.
mit Laser, und mit einem der
einer Übertragungs-Wellenlänge
analoger Technik und einer Bandbreite von mehr als 45
kohärenter optischer
mit Wellenlängenteilungs-Multiplextechniken; oder
mit optischer Verstärkung;
Funkeinrichtungen, mit
31 GHz für Satelliten-Bodenstationen; oder
26,5 GHz für andere
Anwendungen;
ANMERKUNG:
Nummer 5A02.e.2 erfaßt keine
Einrichtungen für zivile Zwecke,
die mit einem von der ITU
zugewiesenen Band zwischen 26,5 und 31 GHz arbeiten.
Funkeinrichtungen, die:
mit Quadratur-Amplituden-Modulation (QAM) über
mit QAM Technik über Level
andere digitale
ANMERKUNG:
Nummer 5A02.f.3 erfaßt keine
Einrichtungen, speziell konstruiert
für Einbau und Betrieb in einem Satellitensystem für zivile Zwecke.
Funkeinrichtungen, die im 1,5
a) automatische Prognose
mit eingebautem Linear-Leistungsverstärker
mit eingebauten
Funkeinrichtungen, für die Austrahlung (Anm.: richtig: Ausstrahlung) eines
anwenderprogrammierbare
einer gesamten
digital gesteuerte
automatisch einen Teil des elektromagnetischen
die empfangenen Signale
eine Frequenzumschaltzeit
Einrichtungen, die digitale Signalverarbeitung enthalten:
Sprachcodierung bei
mit einem Schaltungsaufbau, zur
Unterwasser-Kommunikationseinrichtungen
einer akustischen
eine elektromagnetische
Elektronenstrahl-Lenkverfahren verwenden.
ANMERKUNG:
Statistische Multiplexer mit
digitalem Eingang und digitalem
Ausgang, zur Vermittlung, werden
als speicherprogrammierbare
Verteiler behandelt.
Zeichengabe über einen
ANMERKUNG:
Signalisierungs-Einrichtungen,
bei denen der Zeichengabekanal in
32 Multiplex-Kanälen, die eine Gesamtleitung von nicht mehr als
2,1 Mbit/s bilden, getragen wird
bzw. sich auf eine solche Leitung
bezieht, und bei denen die Zeichengabe-Information in einem
festgelegten Zeitmultiplex-Kanal
ohne die Verwendung von explizit
adressierten Meldungen getragen
wird, gelten nicht als Systeme mit
Zeichengabe über einen zentralen
Kanal.
mit ISDN-(Integrated Services Digital Network)-Funktionen
Verteiler-Endstellen (zB Teilnehmerleitung)-
der Fähigkeit, eine Signalisierungsmeldung, die
ANMERKUNG:
Nummer 5A03.b schließt nicht aus:
Die Bewertung und Durchführung
Nachrichtenverkehr auf einem D-Kanal des ISDN, ohne Bezug
Mehrstufen-Priorität und Vorbelegung für
Leitungsvermittlung;
ANMERKUNG:
Nummer 5A03.c erfaßt keine
Ein-Ebene-Wahlvorbelegung.
dynamische adaptive
Leitwegzuteilung oder
Leitwegzuteilung oder
Einzel-Paketen;
ANMERKUNG:
Die Beschränkungen der Nummer
5A03.e und 5A03.f gelten nicht für
Netzwerke, die nur
Netzwerk-Zugriffs-Kontroller
verwenden, oder für
Netzwerk-Zugriffs-Kontroller.
konstruiert zur
Daten-Paketverteiler,
eine Datenübertragungsgeschwindigkeit von 64 000 Bit/s pro
eine digitale
Medium.
ANMERKUNG:
Nummer 5A03.h.1 nimmt die Multiplexbildung über eine
zusammengesetzte Verbindung von
Kommunikationskanälen, die nicht
von Nummer 5A02.a erfaßt sind,
nicht aus.
optische Vermittlung (optical switching);
ATM-Verfahren (Asynchronous Transfer Mode) verwenden;
speicherprogrammierbare
Port enthalten.
5A04 Zentrale Netzwerksteuerung
mit beiden folgenden Merkmalen:
empfängt Daten von den Knoten,
verarbeitet diese Daten, um
Leitwegzuteilung durch.
ANMERKUNG:
Nummer 5A04 nimmt die Verkehrssteuerung als eine Funktion
prognostizierbarer
Verkehrsbedingungen nicht aus.
5A05 Lichtwellenleiter-Kommunikationskabel,
Lichtleitfasern und speziell
konstruierte Bauteile und Zubehör hierfür wie folgt:
Lichtleitfaser oder -kabel mit
konstruiert für
Lichtwellenleiter mit einer Zugfestigkeit von 2,0 x 10
ANMERKUNG:
Zugversuch:
On-Line und Off-Line-Fertigungsprüfung, die
eine vorgeschriebene Zugspannung
dynamisch über eine Faserlänge von
0,5 bis 3 m bei einer Laufgeschwindigkeit von 2 bis 5 m/s
während ihres Durchlaufens zwischen
Tonrollen von ca. 15 cm Durchmesser
anlegt. Die Umgebungstemperatur
beträgt nominal 293 K und die
relative Luftfeuchtigkeit 40%.
ANMERKUNG:
Zur Durchführung des Zugversuches
können auch entsprechende nationale
Normen herangezogen werden.
Bauteile und Zubehör, speziell
Lichtwellenleiterkabel und Zubehör, konstruiert für
Unterwassereinsatz.
ANMERKUNG:
Durchgangssteckverbinder für
Schatten und Rümpfe siehe
Nummer 8A02.c.
5A06 Phasengesteuerte Antennen,
betrieben bei Frequenzen über
10,5 GHz, die aktive Elemente
und verteilte Bauteile enthalten
und konstruiert sind, daß sie
eine elektronische Steuerung der Strahlformung und Strahlzuspitzung ermöglichen,
ausgenommen Landesysteme mit
Instrumenten gemäß ICAO-Normen
(Mikrowellen-Landesysteme MLS).
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
5B01 Einrichtungen, speziell
konstruiert für:
Entwicklung von Geräten,
Fertigung von Geräten,
Verwendung von Geräten,
Prüfeinrichtungen;
5B02 Andere Einrichtungen wie
folgt:
Bitfehlerhäufigkeits-Prüfeinrichtung
Analysatoren,
Selbständige
C. MATERIALIEN
5C01 Vorformen aus Glas oder
anderen Materialien, optimiert
zur Herstellung von in Nummer
5A05 erfaßten Lichtwellenleiter.
D. SOFTWARE
5D01 Software, speziell
konstruiert oder abgeändert zur Entwicklung, Fertigung oder
Verwendung von Geräten oder
Materialien, die in den Nummern
unter 5A, 5B und 5C des Abschnittes
„Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt sind.
5D02 Software, speziell
konstruiert oder abgeändert zur Unterstützung von Technologie,
die in den Nummern unter 5E des Abschnittes
„Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt ist.
5D03 Spezifische Software wie
folgt:
„Generic''-Software, nicht
Software, nicht lauffähig,
Software, so konstruiert oder
Software mit der Fähigkeit,
Software, speziell konstruiert
ANMERKUNG:
Bezüglich Software für
Signalverarbeitung siehe auch
Gruppe 4 und 6.
E. TECHNOLOGIE
5E01 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung, Fertigung oder
Verwendung (ausschließlich Betrieb) von Geräten, Systemen,
Materialien oder Software, die
in den Nummern unter 5A, 5B, 5C
oder 5D des Abschnittes
„Telekommunikation'' erfaßt
sind.
5E02 Spezifische Technologien wie
folgt:
erforderliche Technologie für
Technologie zur Entwicklung
Technologie zur Bearbeitung
Technologie zur Entwicklung
Technologie zur Entwicklung
Technologie zur Entwicklung
Technologie zur Entwicklung
Technologie zur Entwicklung
ANMERKUNG:
Der Erfassungsstatus von
Einrichtungen, Software, Systemen,
anwendungsspezifischen Baugruppen,
Modulen, integrierten Schaltungen,
Bauelementen, Technologie oder
Funktionen der Informationssicherheit ist in den Positionen des Abschnittes
„Informationssicherheit'' dieser Gruppe definiert, auch wenn sie
Bauteile oder Baugruppen anderer
Geräte sind.
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
5A11 Systeme, Geräte,
anwendungsspezifische
Baugruppen, Module oder
integrierte Schaltungen zur Informationssicherheit, wie
folgt, und andere speziell
konstruierte Bauteile hierfür:
konstruiert oder abgeändert
konstruiert oder abgeändert
konstruiert oder abgeändert
Ausrüstungen, die feste
Ausrüstungen, die feste
Ausrüstungen, die feste
Faksimile-Geräte;
Rundfunkeinrichtungen für
zivile Fernseheinrichtungen;
ANMERKUNG:
Nummer 5A11.d erfaßt keine
Ausrüstungen, speziell konstruiert
zur Unterdrückung von Emanationen
aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen.
konstruiert oder abgeändert
konstruiert oder abgeändert
Kommunikationskabelsysteme,
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
5B11 Einrichtungen, speziell
konstruiert zur Entwicklung von
Einrichtungen oder Verfahren,
die von den Positionen des Abschnittes
„Informationssicherheit''
dieser Gruppe erfaßt sind,
einschließlich Meß- oder
Prüfeinrichtungen.
5B12 Einrichtungen, speziell
konstruiert zur Fertigung von
Einrichtungen oder Verfahren,
die von den Positionen des Abschnittes
Informationssicherheit dieser Gruppe erfaßt sind,
einschließlich Meß-, Prüf-,
Reparatur- oder
Fertigungseinrichtungen.
5B13 Meßeinrichtungen, speziell
konstruiert zum Prüfen und Freigeben von
Informationssicherheits-Verfahren, die von den Nummern unter 5A oder 5D des Abschnittes
„Informationssicherheit''
erfaßt sind.
D. SOFTWARE
5D11 Software, speziell
konstruiert oder abgeändert zur Entwicklung, Fertigung oder
Verwendung von Einrichtungen
oder Software, die in den Nummern unter 5A, 5B oder 5D
dieses Abschnittes
„Informationssicherheit''
erfaßt sind.
5D12 Software, speziell
konstruiert oder abgeändert zur Unterstützung von Technologie,
die in den Nummern unter 5E des Abschnittes
„Informationssicherheit''
erfaßt sind.
5D13 Spezifische Software wie
folgt:
Software, die die Eigenschaften der Einrichtungen, die in den Nummern unter 5A oder 5B des Abschnittes
Software zur Abnahme von in Nummer 5D13.a erfaßter
Software, konstruiert oder
E. TECHNOLOGIE
5E11 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung, Fertigung oder
Verwendung von Ausrüstungen oder
Software, die in den Nummern
unter 5A, 5B oder 5D des Abschnittes
„Informationssicherheit''
erfaßt sind.
ANMERKUNGEN ZUR
INFORMATIONSSICHERHEIT:
Positionen des Abschnittes Informationssicherheit dieser Gruppe erfassen nicht:
Smart Cards für Personen mit Verschlüsselungen, zum Gebrauch in Einrichtungen
Einrichtungen, die feste Datenkompressions- oder
Empfangseinrichtungen für
tragbare (persönliche) oder
Entschlüsselungsverfahren,
Positionen der Informationssicherheit in
Software, erforderlich zur Verwendung von
Software, mit einem Verfahren von Einrichtungen,
Anlage
```
```
AUSFUHRLISTE
```
```
```
ABSCHNITT I
```
* Vormaterialien für Chemiewaffen:
(auch unter anderen Handelsnamen)
* Vormaterialien für biologische Waffen:
```
```
CW01 Vormaterialien für Chemiewaffen
C.A.S.-Nr. Bezeichnung:
111-48-8 Thiodiglykol, 2,2'-Thiodiethanol
10025-87-3 Phosphoroxychlorid
756-79-6 Methylphosphonsäuredimethylester
676-99-3 Methylphosphonsäuredifluorid
676-97-1 Methylphosphonsäuredichlorid
868-85-9 Dimethylphosphit
7719-12-2 Phosphortrichlorid
121-45-9 Trimethylphosphit
7719-09-7 Thionylchlorid
96-79-7 N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan
5842-07-9 N,N-Diisopropyl-2-aminoethanthiol
7789-23-3 Kaliumfluorid
107-07-3 2-Chlorethanol, Ethylenchlorhydrin
124-40-3 Dimethylamin
506-59-2 Dimethylaminhydrochlorid
57856-11-8 Methylphosphonigsäure-
0-(2-diisopropylaminoethyl)ethylester
3554-74-3 3-Hydroxy-1-methylpiperidin
1619-34-7 3-Chinuclidinol
78-38-6 Ethylphosphonsäurediethylester
2404-03-7 N,N-Dimethylaminodiethylphosphat
762-04-9 Diethylphosphit
1498-40-4 Ethylphosphonigsäuredichlorid
1066-50-8 Ethylphosphonsäuredichlorid
753-98-0 Ethylphosphonsäuredifluorid
7664-39-3 Fluorwasserstoff
76-89-1 Methylbenzilat
676-83-5 Methylphosphonigsäuredichlorid
96-80-0 N,N-Diisopropyl-2-aminoethanol
464-07-3 Pinakolylalkohol,
tert. Butylmethylcarbinol
122-52-1 Triethylphosphit
7784-34-1 Arsentrichlorid
76-93-7 Benzilsäure, Diphenylglykolsäure
15715-41-0 Methylphosphonigsäurediethylester
6163-75-3 Ethylphosphonsäuredimethylester
430-78-4 Ethylphosphonigsäuredifluorid
753-59-3 Methylphosphonigsäuredifluorid
3731-38-2 3-Chinuclidon
10026-13-8 Phosphorpentachlorid
75-97-8 Pinakolon, 3,3-Dimethyl-2-butanon
151-50-8 Kaliumcyanid
7789-29-9 Kaliumhydrogendifluorid
1341-49-7 Ammoniumhydrogendifluorid
7681-49-4 Natriumfluorid
1333-83-1 Natriumhydrogendifluorid
143-33-9 Natriumcyanid
102-71-6 Triethanolamin
1314-80-3 Phosphorpentasulfid
108-18-9 Diisopropylamin
100-37-8 2-Diethylaminoethanol
1313-82-2 Natriumsulfid
10025-67-9 Schwefelmonochlorid
10545-99-0 Schwefeldichlorid
637-39-8 Triethanolamin-Hydrochlorid
4261-68-1 N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan-
Hydrochlorid
BW01 Vormaterialien für biologische Waffen
```
Viren
```
V1 Chikungunya Virus
V2 Kongo-Krimfieber Virus
V3 Denguefieber Virus
V4 Östliches Pferde Enzephalitis Virus
V5 Ebola Virus
V6 Hantaan Virus
V7 Junin Virus
V8 Lassafieber Virus
V9 Lymphozyteres Choriomeningitis Virus
V10 Machupo Virus
V11 Marburg Virus
V12 Affenpocken Virus
V13 Rifttalfieber Virus
V14 Frühsommer Meningoenzephalitis Virus
V15 Pocken Virus
V16 Venezuelanisches Pferde Enzephalitis
Virus
V17 Westliches Pferde Enzephalitis Virus
V18 White Pox Virus
V19 Gelbfieber Virus
V20 Japanisches Enzephalitis Virus
```
Ricketten
```
R1 Coxiella burnetii
R2 Rickettsia quintana
R3 Rickettsia prowasecki
R4 Rickettsia rickettsii
```
Bakterien
```
B1 Bacillus anthracis
B2 Brucella abortus
B3 Brucella melitensis
B4 Brucella suis
B5 Chlamydia psittaci
B6 Clostridium botulinum
B7 Francisella tularensis
B8 Pseudomonas mallei
B9 Pseudomonas pseudomallei
B10 Salmonella typhi
B11 Shigella dysenteriae
B12 Vibrio cholerae
B13 Yersinia pestis
```
ABSCHNITT II
```
WAREN-GRUPPEN
1 MATERIALIEN
2 MATERIALBEARBEITUNG
3 ELEKTRONIK
4 COMPUTER
5 TELEKOMMUNIKATION
6 SENSOREN
7 AVIONIK
8 MARINETECHNOLOGIE
9 VORTRIEBSTECHNIK
0 ANDERE WAREN
```
```
Teil A Technologietransfer Teil B Nicht Weiterverbreitung
(ABC-Waffentechnologie)
```
```
A Geräte, Baugruppen und Bauteile N A-Waffen relevante Waren
B Prüf- und BW B-Waffen relevante Waren
Fertigungseinrichtungen CW C-Waffen relevante Waren
C Materialien R Trägertechnologie
D Software
E Technologie
```
```
Allgemeine Hinweise zur
Bewilligungspflicht
Eine Ausfuhrbewilligung ist auch
erforderlich:
```
Wenn eine Ware, die nicht
```
erforderlich/wesentlich ist für
die Funktion des zu
exportierenden Endproduktes, bei
der Ausfuhr technisch durch eine
Position dieses Abschnittes
erfaßt wird (identifizierbar als
Listenware).
```
Wenn die Ware ein
```
„Spezialteil'' einer durch
diesen Abschnitt erfaßten Ware
ist, ohne selbst namentlich
genannt zu sein. (Spezialteile
sind als Bestandteile von Waren
zu verstehen, die für diese
Waren besonders konstruiert und
nur für diese verwendbar sind).
```
Für „Technologie'' - für die
```
Entwicklung, die Erzeugung, den
Betrieb, die Wartung usw. von
Waren, die durch diesen
Abschnitt erfaßt werden, wenn
diese auf Datenträgern jeder Art
ausgeführt wird.
```
„Technologie'' notwendig für
```
die „Entwicklung'',
„Produktion'' oder
„Verwendung'' erfaßter Waren
gilt als „erfaßt'', auch dann,
wenn diese für nichterfaßte
Waren anwendbar ist.
1 - MATERIALIEN
```
```
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
```
```
ANMERKUNG:
Die Nummern 1R01 bis 1R10
erfassen Einrichtungen, die
entwickelt sind für den Gebrauch
in Raketensystemen der
Nummer 9R01.
```
```
1A01 Bauteile aus fluorierten
Verbindungen;
```
Verschlüsse, Dichtungen,
```
Dichtungsmassen und Heizbälge,
speziell konstruiert zur
Verwendung in Luft- und
Raumfahrt, die zu mehr als 50 %
aus von den Nummern 1C09.b oder
c erfaßten Materialien gefertigt
sind;
```
Piezoelektrische Polymere und
```
Copolymere aus Vinylidenfluorid,
gefertigt:
```
in Form von Folien oder
```
Filmen; und
```
mit einer Stärke von mehr als
```
200 mym;
```
Verschlüsse, Dichtungen,
```
Dichtungsmassen, Bälge oder
Diaphragmen aus
Fluorelastomeren, die mindestens
ein Vinylether-Monomer enthalten
und speziell konstruiert sind
zur Verwendung in der Luft- und
Raumfahrt sowie Raketentechnik.
1A02 Verbundwerkstoff-Strukturen 1N01 Verbundwerkstoffe in
oder Laminate: Rohrform mit einem
```
mit einer organischen Matrix und Innendurchmesser zwischen 75 mm
```
aus Materialien gefertigt, die und 400 mm, hergestellt aus den
unter den Nummern 1C10.c, d oder von Nummer 1N31 erfaßten
e erfaßt sind; oder Materialien.
```
mit einer Matrix aus Metall oder
```
Kohlenstoff und gefertigt aus:
```
Faserigen und fadenförmigen
```
Kohlenstoffmaterialien mit:
```
einem spezifischen Modul von
```
mehr als 10,15 x 10 hoch
6 m; und
```
einer spezifischen
```
Zugfestigkeit vom mehr als
17,7 x 10 hoch 4 m; oder
```
Materialien, die in der Nummer
```
1C10.c erfaßt sind;
1A03 Erzeugnisse aus
nichtfluorierten polymeren
Substanzen, die von der Nummer
1C08.a erfaßt sind, in Form von
Filmen, Folien, Bändern und
Streifen:
```
mit einer Dicke von mehr als
```
0,254 mm; oder
```
beschichtet oder laminiert mit
```
Kohlenstoff, Graphit,
metallischen oder magnetischen
Substanzen.
1N02 Platinierte Katalysatoren,
besonders konstruiert oder
hergerichtet zur Förderung der
Wasserstoffaustauschreaktion
zwischen Wasserstoff und
Wasser, wie folgt:
```
zur Tritiumrückgewinnung aus
```
Schwerem Wasser oder
```
zur Schwerwasserproduktion.
```
1N03 Besonders hergerichtete
Füllstoffe aus
Phosphorbronze-Geflecht oder
Kupfer (chemisch behandelt zur
Verbesserung der
Benetzbarkeit), konstruiert zur
Verwendung in
Vakuum-Destillationskolonnen
zur Trennung von Schwerem
Wasser.
1N04 Strahlenschutzfenster hoher
Dichte (zB Bleiglas) mit einer
Seitenlänge größer als 0,3 m,
einer Dichte größer als 3 g/cm3
und einer Dicke größer/gleich
100 mm sowie besonders
konstruierte Rahmen hierfür.
1R01 Verbundstrukturen, Laminate
und Produkte daraus,
einschließlich
harzimprägnierter
Faser-Prepregs und
metallbeschichteter
Faser-Preforms dafür, speziell
konstruiert für die Verwendung
in den in Nummer 9R01 genannten
Systemen und den in Nummer 9R02
genannten Subsystemen,
hergestellt aus organischer
Matrix oder Metallmatrix unter
Verwendung einer Faser- und
Fadenverstärkung mit einer
spezifischen Zugfestigkeit von
mehr als 7,62 x 10 hoch 4 m
(3 x 10 hoch 6 Inches) und
einem spezifischen Modul von
mehr als 3,18 x 10 hoch 6 m
(1,25 x 10 hoch 8 Inches).
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
1B01 Ausrüstungen zur Herstellung
durch von den Nummern 1A02 oder
1C10 erfaßten Fasern, Prepregs,
Vorformen oder
Verbundwerkstoffen, wie folgt,
und speziell hierfür
konstruierte Bauteile und
Zubehör:
1R02
```
Faserwickelmaschinen, deren a) Fadenwickelmaschinen, deren
```
Bewegungen zur Positionierung, Bewegungen zur Positionierung
Umhüllung und Wicklung von und zum Wickeln der Fäden in
Fasern in drei oder mehr Achsen drei oder mehr Achsen
koordiniert und programmiert und koordiniert und programmiert
die speziell konstruiert sind sind und die für die Fertigung
zur Fertigung von von Verbundstrukturen oder
Verbundwerkstoff-Strukturen oder Laminaten aus Faden- oder
Laminaten aus faserigen oder Fasermaterial konstruiert sind,
fadenförmigen Materialien; sowie Koordinations- und
Programmiersteuerungen,
```
Bandlege- oder b) Bandlegemaschinen, deren
```
Spinnkabelplazierungsmaschinen, Bewegungen zur Positionierung
deren Bewegungen zum und zum Legen von Bändern und
Positionieren und Legen von Bögen in zwei oder mehr Achsen
Bändern, Spinnkabeln oder Folien koordiniert und programmiert
in zwei oder mehr Achsen sind und die für die
koordiniert und programmiert ist Herstellung von
und die speziell konstruiert Luftfahrzeugzellen und
sind zur Fertigung von Flugkörperstrukturen aus
Flugzeugzellen und Verbundwerkstoff konstruiert
Flugkörperstrukturen aus sind,
Verbundwerkstoffen;
```
Multidirektionale oder c) Flechtmaschinen, einschließlich
```
multidimensionale Webautomaten Adapter und Modifikationskits,
oder Verkettungsmaschinen zum Weben oder Flechten von
einschließlich Adaptions- und Fasern, die für die Fertigung
Abänderungsbausätze zum Weben, von Verbundstrukturen
Verketten oder Flechten von konstruiert sind;
Fasern zur Fertigung von ausgenommen Textilmaschinen,
Verbundwerkstoff-Strukturen, die für die oben genannten
ausgenommen Maschinen für die Endverwendungszwecke nicht
Textilindustrie, die nicht für modifiziert wurden,
obige Zwecke abgeändert sind;
```
Ausrüstungen, besonders d) Geräte, die für die Fertigung
```
konstruiert oder adaptiert zur von Faden- oder Fasermaterial
Fertigung von Verstärkerfasern konstruiert oder modifiziert
wie folgt: wurden:
```
Ausrüstungen zur Umwandlung
```
von Polymerfasern (wie zB
Polyacrylnitril, Rayon, Teer-
oder Polycarbosilan) in
Kohlenstoff-Fasern oder
Siliciumkarbidfasern
einschließlich besonderer
Geräte zum Strecken der Faser
unter Hitze;
```
Ausrüstungen zur chemischen
```
Beschichtung aus der Gasphase
(CVD) von Elementen oder
Verbindungen auf erhitzte
Filamentsubstrate zur
Fertigung von
Siliciumkarbidfasern;
```
Ausrüstungen zum Naßspinnen
```
von hochschmelzender Keramik
(wie zB Aluminiumoxid);
```
Ausrüstungen zur Umwandlung
```
von Aluminium, das
Faservorstufen enthält,
mittels Wärmebehandlung in
Aluminiumoxidfasern;
```
Geräte für die Konvertierung
```
von Polymerfasern (zB
Polyacrylnitril, Rayon oder
Polycarbosilan), die
spezielle Vorrichtungen zur
Faserbelastung beim Erhitzen
aufweisen;
```
Geräte für das Aufdampfen
```
von Elementen oder
Verbindungen auf erhitzte
Fasersubstrate; und
```
Geräte für das Naßspinnen
```
von hitzefesten Keramiken
(zB Aluminiumoxid);
```
Ausrüstungen zur Fertigung von e) Geräte, die für die spezielle
```
Prepregs, die in Nummer 1C10.e Faseroberflächenbehandlung oder
erfaßt sind, mittels Fertigung von Prepregs und
Heißschmelzmethode; Preforms konstruiert oder
modifiziert wurden.
Hinweis: Die in diesem Absatz
erfaßten Geräte beinhalten ua.
auch Rollmaschinen,
Ziehmaschinen,
Beschichtungsgeräte,
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