PROTOKOLL DER XLIII. TAGUNG DER IM ARTIKEL 6 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER ITALIENISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE REGELUNG DES ERLEICHTERTEN WARENAUSTAUSCHES ZWISCHEN DEN ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN TIROL UND VORARLBERG UND DER ITALIENISCHEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL VOM 12. MAI 1949 VORGESEHENEN GEMISCHTEN KOMMISSION
Präambel/Promulgationsklausel
Die im Art. 6 des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste einer herzlichen Zusammenarbeit ihre XLIII. Tagung in der Zeit vom
bis 17. Juni 1992 in Bregenz abgehalten.
Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen geprüft und folgendes vereinbart:
Artikel 1
Mit dem Inkrafttreten der diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten die bisher geltenden Listen A und B außer Kraft.
Die diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten mit 1. Oktober 1992 in Kraft und gelten bis 30. September 1993.
Hinsichtlich des Problems der Abfertigung von Rindern der Liste A hat die österreichische Seite folgende Überlegungen vorgebracht:
Bis Ende April 1992 galt beim Export von Schlachtrindern das System des besonderen Einfuhrpreises. Von Italien wurden österreichische Lieferungen von männlichem Einstellvieh und weiblicher Nutzrinder der Kontingente 1 und 2 der Liste A zu diesen begünstigten Bedingungen abgefertigt.
Ab 1. Mai 1992 gilt zwischen Österreich und der EWG ein neues Abkommen, das für eine bestimmte Menge eine Ermäßigung der Abschöpfung auf 13% der Drittlandabschöpfung vorsieht.
Österreich geht davon aus, daß für die in den oben erwähnten Kontingenten 1 und 2 der Liste A festgeschriebenen Mengen gleichfalls die reduzierte Abschöpfung zur Anwendung kommt. Diese Exportmengen dürften nicht von der Globalmenge, die im Abkommen Österreich - EWG festgelegt wurde, abgeschrieben werden.
Die österreichische Seite ersuchte, dieses Problem an die zuständigen italienischen Stellen heranzutragen.
Die italienische Seite nahm die österreichischen Überlegungen zur Kenntnis und sagte eine Weiterleitung an die zuständigen Stellen und Prüfung zu.
Artikel 2
Die Bestimmungen der Protokolle seit 17. Oktober 1953 und die dazugehörigen Beilagen bleiben, soweit sie nicht im Gegensatz zu den Bestimmungen dieses Protokolls stehen, weiterhin in Kraft.
Artikel 3
Die in den diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B vorgesehenen Jahreskontingente erneuern sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission vor Ablauf des Vertragsjahres nicht stattfinden sollte.
Die Kontingente der Listen A und B dürfen auch über das Ende des jeweiligen Vertragsjahres hinaus - und zwar bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres (letztmögliches Datum der Anmeldung zur Verzollung) - durch Erteilung von Ein- und Ausfuhrbewilligungen seitens der zuständigen Behörden, welche nicht über dieses Datum hinaus gültig sein dürfen, ausgenützt werden.
Die Kontingenterhöhungen, die auf diplomatischem Wege im laufenden Vertragsjahr oder während der Gültigkeitsdauer dieses Protokolls im Sinne des dem Protokoll vom 29. Mai 1964 beigeschlossenen Briefwechsels genehmigt werden, finden auf die nach Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres neu in Kraft tretenden Kontingente keine Anrechnung.
Artikel 4
Die Gemischte Kommission hat folgende Themen behandelt:
Durchführung von Montage-Arbeiten im Accordino-Raum durch Firmen der begünstigten Gebiete:
Verwendung von Funkgeräten und Telefonen in Kraftfahrzeugen:
Projekt RAI 3 - Fernsehprogramme für Tirol und Vorarlberg:
Gleichstellung von Arbeitnehmern im Accordino-Raum:
Eisenbahnverkehr:
Beseitigung der Hindernisse für den Warentransport im Accordino-Raum:
Artikel 5
Zu Fragen zur Erweiterung des Abkommens hat die österreichische Delegation nachstehende Vorschläge unterbreitet.
Bei Inkrafttreten des Europäischen Binnenmarktes, des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie nach Wirksamwerden einer künftigen EG-Mitgliedschaft Österreichs wird es erforderlich sein, in Bereichen zentralstaatlicher Kompetenz den Wünschen der Bevölkerung der begünstigten Region nach verbesserter Zusammenarbeit nachzukommen und sich zu diesem Zweck der bewährten Unterstützung der Gemischten Kommission zu bedienen.
Unter Bezugnahme auf die Erklärungen der österreichischen und der italienischen Regierungen vom 11. Juni 1992, die aus Anlaß der Durchführung der Punkte 13 und 14 des Operationskalenders zur Beilegung des Südtirolkonfliktes abgegeben wurden und denen zufolge baldmöglich Verhandlungen über den Abschluß eines Nachbarschaftsvertrages gemäß Punkt 18 des Operationskalenders aufgenommen werden sollen, empfiehlt sich, daß
in diesem Vertrag auch die besondere Form der Zusammenarbeit in der begünstigten Region berücksichtigt und die Gemischte Kommission gemäß Art. 6 Abs 2 Z 3 des gegenständlichen Präferenzabkommens insbesondere mit der Behandlung aller Fragen im Zusammenhang mit Art. 3c und 3d des Pariser Vertrags vom 5. September 1946 betraut werde und
den Regierungen der Bundesländer Tirol und Vorarlberg und der autonomen Provinzen Trient und Bozen bzw. der Region Trentino-Südtirol im Zuge der anstehenden Vertragsverhandlungen Gelegenheit zur Anhörung gewährt werde.
Artikel 6
Das vorliegende Protokoll tritt am 1. Oktober 1992 in Kraft und gilt bis zum 30. September 1993. Seine Gültigkeit verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission nicht stattfinden sollte.
Gegeben zu Bregenz am 17. Juni 1992
in zwei Ausfertigungen, jede in deutscher und italienischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL
Liste A
```
```
Nr. Waren Kontingente
```
```
1 Männliches Einstellvieh der Höhenviehrassen,
soweit in Italien zugelassen ............... 3 725 Stück
2 Weibliche Nutzrinder der Höhenviehrassen,
soweit in Italien zugelassen, und
Schlachtrinder ............................. 4 725 Stück
3 Butter ..................................... 100 t
4 Bier ....................................... 1 200 hl
5 Nadelsägerundholz .......................... 5 000 m3
6 Schnittholz ................................ 30 000 m3
7 Bezimmertes Bauholz ........................ 12 000 m3
8 Brennholz .................................. 1 000 t
9 Sägeabfälle ................................ 2 000 t
10 Stangen aus Holz ........................... 8 000 m3
11 Rebstangen ................................. 1 000 m3
12 Schalter und Säulen aus Nadelholz .......... 8 000 m3
13 In der vorliegenden Liste nicht genannte
Waren (für jede Warengattung bis zu
100 Mio. Lire) ............................. 2 000 Mio. Lire
AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG
Liste A
```
```
Nr. Waren Kontingente
```
```
1 Frisches Gemüse ............................. 3 000 t
2 Frisches Obst, ausgenommen Tafeläpfel ....... 3 000 t
3 Tafeläpfel .................................. 5 500 t
4 Industrieobst ............................... 500 t
5 Weine und Traubenmost ....................... 29 228 hl
6 Kleie oder andere Rückstände vom Sieben oder
Mahlen von Getreide ......................... 500 t
7 In der vorliegenden Liste nicht genannte
Waren (für jede Warengattung bis zu
100 Mio. Lire) .............................. 2 000 Mio. Lire
AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL
Liste B
```
```
Kontingent
Pos. Wert in
Nr. Ware Menge Mio. Lire
```
```
1 Pferde und Fohlen ......................... 230 Stk.
2 Schlachtrinder ............................ 1 000 Stk. (1 760)
3 Männliches Einstellvieh und/oder weibliche
Nutzrinder der Höhenviehrassen, soweit in
Italien zugelassen ....................... (4 336)
```
männliches Einstellvieh ................ 3 754 Stk.
```
```
weibliche Nutzrinder .................... 1 181 Stk.
```
4 Schweine .................................. 3 150 Stk.
5 Schafe .................................... 3 150 Stk.
6 Rindfleisch ............................... 420 t
7 Schweinefleisch ........................... 303 t
8 Speck, Salami ............................. 143 t
9 Schmelzkäse ............................... 170 t
10 Andere Käse (davon maximal 400 t Tilsiter) 1 113 t
11 Balkon- und Beetpflanzen .................. 21 000 Stk.
12 Andere lebende Pflanzen und Wurzeln,
einschließlich Forstpflanzen ..............168 000 Stk.
13 Saatkartoffeln ............................ 158 t
14 Johannisbeeren, frisch .................... 66 700 kg
15 Saatgetreide .............................. 32 t
16 Fleisch-, Fleischmischkonserven ........... 14 t
17 Fleisch von Wild (frisch, gekühlt,
gefroren, gekocht, gebraten oder
anderweitig zubereitet, auch mit Soßen) ... 11 t
18 Brot, gewöhnliche und feine Backwaren ..... 293 t
19 Dauerback- und Süßwaren sowie andere
Konditoreiwaren; Schokolade und -waren .... 427 t
20 Backerbsen, Frittaten, Salzletten und
Pommes frites .............................111 600 kg
21 Salate, Sauergemüse und Wurzelgemüse ...... 18 t
22 Fruchtsirup aus Himbeeren, Preiselbeeren,
Heidelbeeren oder Johannisbeeren;
Fruchtsäfte, Fruchtsaftgetränke,
Fruchtsaftkonzentrate, Fruchtkonzentrate .. 3 396 t
23 Marmelade, auch in Kleinpackungen ......... 363 t
24 Gewürze, Gewürzmischungen und
Gewürzzubereitungen aller Art ............. 26 250 kg
25 Bier ...................................... 24 150 hl
26 Filterumwicklungspapier ................... 200
27 Wellpappe und Pappkartons ................. 200
28 Dekorationsartikel, und zwar: Lahnbänder,
Lametta und Gegenstände daraus, leonische
Gespinste ................................. 200
29-50 - - -
51 Kupferoxydchlorid und Kupfervitriol ....... 200
52 Farben und Lacke .......................... 200
53 Kosmetische Produkte ...................... 200
54 Waschmittel, Waschhilfsmittel, Spül-,
Reinigungsmittel .......................... 200
55 Isolierungen für Heizungsrohre ............ 200
56 Waren aus plastischem Material, davon bis
zu 83 Mio. Lire Fertigwaren ............... 348
57 Feuerlöschschläuche ....................... 200
58 Bekleidungsleder, Taschnerleder, Schuhleder 200
59 Lederbekleidung und Zubehör ............... 200
60 Rucksäcke ................................. 200
61 Furniere .................................. 200
62 Vorgefertigte Häuser, Hütten, Baracken,
Flugdächer, Dachstühle, Silos und ähnliche
Konstruktionen; zerlegbar aus Holz,
komplett mit ihren Bestandteilen. Darin
inbegriffen Platten aus Holz und/oder aus
anderen pflanzlichen Stoffen, zerfasert aus
Sägespänen oder aus Holzwolle mit Harzen
oder anderen Bindemitteln gebunden, mit oder
ohne Holzbedachung sowie äußere und/oder
innere Holzverschalung, einschließlich der
dazugehörigen Leisten und Latten aus Holz.
Ausgenommen Türen, Fenster, Jalousien usw.,
soweit sie nicht Bestandteile der
vorgenannten Konstruktionen sind .......... 200
63 Obstleitern, Holzstöcke für Fleischhauer,
Rahmenleisten, Rahmen, Leisten für Fußböden
und Zimmerdecken, Parketten und andere
Holzwaren sowie fertige Karniesen aus Holz 200
64 Dachschindeln aus Holz .................... 200
65 Faßhähne, Kälbersauger, Kuhschwanzhalter,
Ringhornsteller und Ohrmarknumerierzangen . 200
66 Holzfaserplatten .......................... 200
67 Spanplatten, kunststoffbeschichtete Platten 200
68 Gewebe aus synthetischen oder künstlichen
Spinnstoffen .............................. 200
69 Loden, andere Wollgewebe und Wolldecken;
Lodenkonfektion ........................... 980
70 Handstrickgarne ........................... 200
71 Baumwoll- und/oder Zellwollgewebe aller
Art; Leinen- und Halbleinengewebe;
Baumwollwindeln abgepaßt; Tischdecken;
Baumwollflanelldecken sowie Decken aus
synthetischen und/oder künstlichen
Spinnstoffen .............................. 1 270
72 Trachten- und Dirndlstoffe ................ 1 440
73 Borten .................................... 200
74 Stickereien, Fransen, Spitzen für Trachten
u. dgl., bestickte Taschentücher, bestickte
Damenblusen und Modewaren, bestickte
Bettwäsche, Klöppelspitzentischdecken und
-deckchen ................................. 200
75 Strick- und Wirkwaren ..................... 1 990
76 Konfektionswaren aus Textilien ............ 1 307
77 Wimpel für Automobile und für Werbezwecke . 200
78 Markisen, Jalousien, Rolläden,
Totalverdunkelungsanlagen, deren Teile .... 200
79 Teppiche und Läufer ....................... 200
80 Schuhe und deren Teile .................... 200
81 Hüte ...................................... 200
82 Badezimmer-Zellen aus Leichtbeton, komplett
mit Einrichtung und Armaturen ............. 200
83 Schleifscheiben und Schleifsteine ......... 230
84 Bausteine oder -platten aus Holzwolle,
Holzfasern, Holzspänen oder Holzabfällen,
mit Zement oder anderen Bindemitteln
hergestellt ............................... 200
85 Glaswaren, gefärbt und/oder bemalt, auch
graviert und/oder geschliffen, auch
kunstgewerbliche, auch für Kirchen ........ 200
86 Glasfaserlaminate ......................... 200
87 Medaillen ................................. 200
88 Pfannen, Messing- oder Eisenbehälter sowie
Blechwaren, auch verzinkt, Elektrogeschirr 200
89 Gußeiserne Rohre und Formstücke ........... 280
90 Deckenstützen ............................. 200
91 Kabelwannen aus verzinktem Stahlblech sowie
Zubehör und Trägermaterial hiefür ......... 200
92 Heizkessel ................................ 200
93 Profile und Stangen aus Aluminium ......... 200
94 Werkzeuge und Geräte für Handwerk,
Industrie und Landwirtschaft; Messer; Haus-
und Küchenwaren, Bergsteigerartikel aus
Eisen, Dengelapparate, Rechen, Gabeln,
Glaserwerkzeuge, Kleineisenwaren,
Viehschellen und Viehglocken .............. 215
95 Hartmetallwerkzeuge und -erzeugnisse ...... 200
96 Bestecke und Tafelgeräte aus Metall ....... 200
97 Beschläge ................................. 246
98 Leuchten und Leuchtstoffröhren sowie
elektrische Beleuchtungskörper aller Art .. 420
99 Kirchenglocken samt Armaturen ............. 200
100 Seilwegegeräte; fahrbare gummibereifte
Seilwindenaggregate mit stufenlosen
Getrieben und Explosions- oder Elektromotor,
Seilwinden, Traktorenaufbauseilwinden,
Bergsitzpflüge, Bergmessereggen; sämtliche
Zusatzgeräte und Ersatzteile für
vorangeführte Maschinen; Seile für
vorangeführte Seilwinden................... 200
101 Kompressoren, Dieselmotoren sowie deren
Teile ..................................... 200
102 Lufttechnische Geräte und Apparate ........ 200
103 Schilifte, Sessellifte, Gondellifte,
Seilbahnen u. dgl., sowie deren Teile ..... 215
104 Schneeräumgeräte aller Art, deren Teile ... 200
105 Landwirtschaftliche Maschinen, Drucktanks
für Süßmost und Wein, und deren Teile ..... 200
106 Holzbearbeitungsmaschinen,
Dübelbohrmaschinen, sowie deren Teile ..... 200
107 Armaturen für Wasserleitungen ............. 320
108 Keilriemenscheiben ........................ 200
109 Drehstrommotoren .......................... 200
110 Anlagen für Turbinen, Regulatoren, deren
Teile, Ersatzteile für Wasserkraftanlagen . 200
111 Elektrische Akkumulatoren ................. 200
112 Speisetransportwagen und dazugehörige
Geräte .................................... 200
113 Elektrische Haushaltsgeräte;
Elektro-Einbau-Backrohre und
Einbau-Kochstellen, elektrische Heizdecken;
kleine elektrische Hebebühnen;
Einbau-Schaltkästen; Elektromaterial, auch
isolierend; deren Teile ................... 200
114 Herde, Öfen, Dampfkessel,
Zentralheizungskessel aller Art, auch mit
automatischer Heißwasseranlage;
Spülschränke, deren Teile ................. 200
115 Kraftfahrzeug- und/oder Motorenteile ...... 200
116 Feldstecher, Fernrohre, auch Zielfernrohre
und Theatergläser mit Etui und Zubehör,
Brillengläser, roh oder bearbeitet ........ 200
117 Orgeln und deren Bestandteile ............. 200
118 Möbel, einschließlich Schulmöbel .......... 200
119 Steppdecken; Matratzenauflagen und Polster
mit Füllung ............................... 200
120 Schlitten, Rodel, Schi, Schibindungen,
Schistöcke, Bergrettungsgeräte; deren
Bestandteile ............................... 330
121 Spezialfahrzeuge und Geräte zur
Schipistenpflege; deren Teile ............. 200
122 Spezialfahrzeuge und Anhänger für die
Landwirtschaft und für das Baugewerbe, mit
oder ohne Maschinen und Geräten
(Seilwinden, Dungstreuer, Pumpen,
Gülletanks, Heugitter ua.) ausgestattet;
oben angeführte Maschinen und Geräte, auch
gesondert eingeführt; Zubehör und
Ersatzteile ............................... 200
123 Kunstgewerbliche Erzeugnisse und Spielwaren 200
124 Schikerne ................................. 200
125 Oberflächenschibeläge ..................... 200
126 Windsurfer ................................ 200
127 In der vorliegenden Liste nicht genannte
Waren (für jede Warengattung bis zu
200 Mio. Lire) ............................ 2 500
AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG
Liste B
```
```
Kontingent
Pos. Wert in
Nr. Ware Menge Mio. Lire
```
```
1 Kalbfleisch ............................... 126 t
2 Rindfleisch ............................... 203 t
3 Schweinefleisch ........................... 262 t
4 Schinken, roh, gekocht, geräuchert,
Ossocollo ................................. 53 t
5 Lebende oder tote Forellen; Forelleneier .. 260 t
6 Zier-, Obst- und Aufforstungspflanzen mit
bloßen Wurzeln und/oder daran haftendem
Erdreich, in Stroh eingewickelt ...........840 000 Stk.
7 Pilze, frisch oder getrocknet, auch
zerkleinert ............................... 11 t
8 a) Obst, frisch (falls Äpfel, nur
Handelsklasse I) ....................... 2 625 t
```
Industrieobst .......................... 525 t
```
9 Maisgrieß und Maismehl; Heidenmehl, Polenta 105 t
10 Traubenkern- oder Maiskeimöl
```
roh .................................... 105 t
```
```
gereinigt oder raffiniert .............. 89 t
```
11 Salami, Knoblauchwurst und Mortadella;
Speck ..................................... 371 t
12 Knödel, auch tiefgekühlt .................. 13 t
13 Fischzubereitungen und Fischkonserven...... 17 t
14 Teigwaren, auch gefüllt
```
Strudelteigblätter, Spätzle ............ 35 t
```
```
sonstige Teigwaren ..................... 420 t
```
15 Backwaren und feine Backwaren, auch
tiefgekühlt ............................... 291 t
16 Gemüse, tiefgekühlt, gefroren,
vorübergehend haltbar gemacht, getrocknet,
zerkleinert, gemahlen, zubereitet, auch in
luftdicht verschlossenen Behältnissen
(davon Kartoffelverarbeitungserzeugnisse
bis zu einer Maximalmenge von 340 t), mit
Ausnahme von Gemüse, frisch ............... 1 435 t
17 Konfitüren, Gelees und Marmeladen,
Fruchtmus und Fruchtpasten, eingekocht,
auch mit Zuckerzusatz; Früchte in anderer
Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch
mit Zusatz von Zucker oder Alkohol;
Fruchteiskremen und -pasten; kandierte
Früchte und kandierte Fruchtschalen ....... 3 234 t
18 Erdnuß-, Mandel- oder Haselnußkaramel,
Zuckererdnüsse, Zuckermandeln, geröstete
und gesalzene Erdnuß- oder Mandelkerne .... 27 300 kg
19 Fruchtsäfte (inbegriffen Traubensaft),
Gemüsesäfte, auch mit Zuckerersatz; jedoch
weder gegoren, noch mit einem Zusatz von
Alkohol; Fruchtkonzentrate; einschlägiges
Aroma; Fruchtsaft- oder Gemüsesaftgetränke
und Getränke aus aromatischen Kräutern ohne
Zusatz von Alkohol, einschließlich jener
mit einem über dem natürlichen
Prozentsatz liegenden Wassergehalt ........ 4 200 t
20 Mineral- und Tafelwasser .................. 8 400 hl
21 Bier ...................................... 13 650 hl
22 Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete .... 21 657 hl (3 903)
23 Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete und
Weine mit geographischer Bezeichnung;
Schaumweine
```
in 0,75 l- und 0,375 l-Flaschen ........ 13 100 hl
```
```
in 1,0 l-Flaschen ...................... 6 300 hl
```
24 Branntweine aus Früchten .................. 490 hl
25 Weinessig, auch in Flaschen ............... 5 775 hl
26 Extraktionsschrot aus Sesamsamen,
Maiskeimen und Traubenkernen für
Futtermittelzwecke ........................ 263 t
27 Papier aller Art; Pappe, auch für bestimmte
Zwecke zugeschnitten; Wellpappe ........... 415
28 Schachteln und andere Umschließungen aus
Papier oder Pappe.......................... 400
29 Glückwunschbilletts, Bildpost- und
Glückwunschkarten aller Art, auch in
gefalteten Serien und in Blockform;
Posters; Prospekte und Kalender aller Art . 875
30-50 - - -
51 Marmor, Travertin und andere Kalksteine
(Werk- oder Hausteine) mit einer
scheinbaren Dichte von 2,5 oder mehr;
Schiefer, Granit, Basalt, Sandstein,
Serpentin, Quarzit und andere Werk- oder
Hausteine mit einer scheinbaren Dichte
unter 2,5, natürliche Konglomerate;
Kunststein; alle diese roh, gespalten, grob
behauen, durch Sägen zerteilt, in jeder
Form und Größe bearbeitet und Waren
daraus .................................... 1 025
52 Steine aus Porphyr sowie Waren daraus ..... 455
53 Kerzen und andere Wachswaren, auch
kunstgewerbliche .......................... 200
54 Platten und Folien aus Polyvinylchlorid ... 200
55 Profile und Waren aus plastischem Material 600
56 Runderneuerte Reifen; auswechselbare
Reifenprofile; Platten, Blätter, Streifen
und Profile, aus vulkanisiertem
Weichkautschuk ............................ 200
57 Bekleidungsstücke, Handschuhe, Mützen und
Taschen, aus Leder oder Pelz .............. 200
58 Parkettbrettchen, Kurzriemen,
Schwedenschalungen und Kehrleisten ........ 570
59 Rolläden aus Holz oder Kunststoff und deren
Zubehör, auch zerlegt; Kunststoffprofile
für Rolläden .............................. 210
60 Vorgefertigte Häuser und deren Teile ...... 680
61 Spanplatten, kunststoffbeschichtete Platten 500
62 Türen und Fenster und die dazugehörigen
Rahmen .................................... 698
63 Gewebe und Bänder aus Seide, Baumwolle
und/oder synthetischen und/oder künstlichen
Spinnstoffen, auch mit Metallfäden ........ 200
64 Wollgarne und Wollmischgarne .............. 281
65 Wollgewebe, auch gemischt mit anderen
Textilfasern .............................. 300
66 Baumwollgarne, von Nr. 0 bis einschließlich
Nr. 50 englisch ........................... 400
67 Erzeugnisse der Kunstweberei .............. 200
68 Teppiche und Spannteppiche ................ 800
69 Wirk- und Strickwaren ..................... 450
70 Strümpfe, Socken und Strumpfhosen.......... 200
71 Krawatten und Foulards .................... 200
72 Konfektionswaren aus Textilien, auch mit
Gummi oder Plastik überzogen; Daunendecken
und Kissen ................................ 550
73 Schuhe und deren Teile .................... 200
74 Platten, Fliegen, Blöcke und Tafeln für
Bauzwecke, auch aus Holzabfällen, mit
Magnesium oder anderen Bindemitteln
hergestellt ............................... 200
75 Waren aus Zement, Beton oder Kunststein,
auch bewehrt .............................. 381
76 Ziegel .................................... 200
77 Rohre, Rohrverbindungsstücke und andere
Teile für Kanalisations-, Entwässerungs-
und ähnliche Zwecke, Platten und Fliesen,
aus Steinzeug ............................. 200
78 Glasierte Boden- und Wandbelagsplatten
(Fliesen) aus Keramik ..................... 200
79 Weinflaschen aus Glas ..................... 200
80 Spiegel, Isolierglas, Flachglas bearbeitet 260
81 Baustahlmatten, sowie Erzeugnisse daraus .. 200
82 Garagenkipptore, Gittertore und Rolläden
aus Eisen oder Stahl; Wellblechgaragen,
auch unvollständig, auch nicht
zusammengesetzt, und deren Teile .......... 340
83 Fundamentzwingen, deren Zubehör ........... 200
84 Stahlkonstruktionen und deren Teile ....... 200
85 Metallregale; deren Bestandteile und
Verbindungsstücke ......................... 230
86 Deckenstahlgitterträger ................... 200
87 Steckrahmenschalungen mit Zubehör ......... 300
88 Heizöl-, Haushalts- sowie Lagertanks und
deren Zubehör ............................. 200
89 Gas- oder Elektroherde, Gaskochkessel;
Elektrobacköfen; Gasfriteusen,
Kippbratpfannen; Wärmegeräte (Tellerwärmer,
Wasserbäder usw.); Grillgeräte ............ 200
90 Drücker, Schilder und Beschläge,
Kleiderhaken in Messing, poliert, verchromt
oder in Bronze, oder Aluminium;
Eisenbeschläge für Bauzwecke und Möbel,
inbegriffen Schlösser ..................... 200
91 Druckgußteile aus Nichteisenmetallen ...... 200
92 Spülbecken aus rostfreiem Stahl, auch mit
Unterbauten, deren Teile .................. 200
93 Lagersichtkästen aus Plastik oder
Stahlblech, auch lackiert oder verzinkt;
deren Zubehör ............................. 200
94 Automatische Kühlraumtüren, einschließlich
deren elektrische Ausrüstung; deren
Teile ..................................... 200
95 Abfallbehälter aus Stahl, deren Teile ..... 200
96 Handsägen und Sägeblätter aller Art ....... 200
97 Spiralbohrer, Reibahlen, Fräsen,
Kreissägeblätter und andere Werkzeuge für
die Metallbearbeitung ..................... 200
98 Leuchten aller Art ........................ 200
99 Koch- und Räucheranlagen; deren Teile ..... 200
100 Wägeeinrichtungen und Kontrollwaagen; deren
Teile ..................................... 200
101 Schilifte, Sessellifte, Gondellifte,
Seilbahnen u. dgl., sowie deren Teile ..... 200
102 Elektrische Güteraufzüge und deren Teile .. 200
103 Werkzeugmaschinen und Werkzeuge für die
Bearbeitung von Steinen, deren Teile ...... 200
104 Klimaanlagen und Luftbehandlungsgeräte
aller Art, deren Zubehör und Ersatzteile .. 200
105 Kühltische ................................ 200
106 Elektrische Apparate zur Lokalisierung
unterirdischer Kanalisationen; deren Teile 200
107 Kupferlackdrähte .......................... 200
108 Umwälz- und Filteranlagen für
Schwimmbecken, deren Teile ................ 200
109 Ventile und Geräte für Aerosolprodukte;
deren Teile ............................... 200
110 Spezialfahrzeuge und Anhänger für die
Landwirtschaft, für das Baugewerbe und für
touristische Zwecke, ausgenommen Traktoren,
mit oder ohne Maschinen und Geräte
(Seilwinden, Dungstreuer, Pumpen,
Gülletanks, Heugitter ua.) ausgestattet;
oben angeführte Maschinen und Geräte, auch
gesondert eingeführt; einzelne Teile,
Zubehör und Ersatzteile, auch für
Traktoren ................................. 200
111 Spezialfahrzeuge und -geräte zur
Schipistenpflege und deren Teile .......... 390
112 Gold- und Silberarmbanduhren; Pokale und
Trophäen .................................. 200
113 Klaviere und Harmonien, auch elektronisch . 200
114 Plattenspieler, elektrische Verstärker,
Lautsprecher; deren Teile ................. 200
115 Möbel und Möbelteile ...................... 827
116 Kunstgewerbliche Erzeugnisse und Spielwaren 635
117 Schlitten, Rodel, Schi, Schibindungen,
Schistöcke, Bergrettungsgeräte; deren
Bestandteile .............................. 200
118 In der vorliegenden Liste nicht genannte
Waren (für jede Warengattung bis zu
200 Mio. Lire) ............................ 1 550
(Anm.: Es folgt das Schreiben des Vorsitzenden der italienischen
Delegation, siehe Anlage 2)
AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG
Liste B
```
```
Kontingent
Pos. Wert in
Nr. Ware Menge Mio. Lire
```
```
0011 Salami, Knoblauchwurst und Mortadella;
Speck ..................................... 13 t
0015 Backwaren und feine Backwaren, auch
tiefgekühlt ............................... 33 t
0016 Gemüse, tiefgekühlt, gefroren,
vorübergehend haltbar gemacht, getrocknet,
zerkleinert, gemahlen, zubereitet, auch in
luftdicht verschlossenen Behältnissen
(davon Kartoffelverarbeitungserzeugnisse
bis zu einer Maximalmenge von 340 t), mit
Ausnahme von Gemüse, frisch ............... 133 t
0017 Konfitüren, Gelees und Marmeladen,
Fruchtmus und Fruchtpasten, eingekocht,
auch mit Zuckerzusatz; Früchte in anderer
Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch
mit Zusatz von Zucker oder Alkohol;
Fruchteiskremen und -pasten; kandierte
Früchte und kandierte Fruchtschalen........ 296 t
0019 Fruchtsäfte (inbegriffen Traubensaft),
Gemüsesäfte, auch mit Zuckerzusatz; jedoch
weder gegoren, noch mit einem Zusatz von
Alkohol; Fruchtkonzentrate; einschlägiges
Aroma; Fruchtsaft- oder Gemüsesaftgetränke
und Getränke aus aromatischen Kräutern ohne
Zusatz von Alkohol, einschließlich jener
mit einem über dem natürlichen
Prozentsatz liegenden Wassergehalt ........ 169 t
0024 Branntweine aus Früchten .................. 23 hl
AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL
Liste B
```
```
Kontingent
Pos. Wert in
Nr. Ware Menge Mio. Lire
```
```
0008 Speck, Salami ............................. 13 t
0018 Brot, gewöhnliche und feine Backwaren ..... 17 t
0022 Fruchtsirup aus Himbeeren, Preiselbeeren,
Heidelbeeren oder Johannisbeeren;
Fruchtsäfte, Fruchtsaftgetränke,
Fruchtsaftkonzentrate, Fruchtkonzentrate .. 232 t
Der Vorsitzende der italienischen Delegation
an den Vorsitzenden der österreichischen Delegation.
Bregenz, 17. Juni 1992
Herr Vorsitzender !
Im Verlauf der heute beendeten XLIII. Tagung der Gemischten Kommission sind die beiden Delegationen wie folgt übereingekommen:
In dem Bestreben, die Entwicklung des Warenaustausches zwischen den beiden begünstigten Zonen weiter zu erleichtern, werden die für die Verwaltung der Kontingente zuständigen italienischen und österreichischen Zollbehörden ermächtigt, für die Zeit vom 1. Juni bis 30. September 1992 zusätzlich die zollfreie Einfuhr der unten angeführten Waren in der Höhe der bei jeder Position angegebenen Beträge zuzulassen.
Die Gesamthöhe dieses zusätzlichen Warenaustausches, die auf jeder Seite 726 Mio. Lire beträgt, entspricht vier Zwölfteln der Erhöhung, die der Plafond nachstehender Waren in den Warenlisten B, die dem am heutigen Tag unterzeichneten Protokoll angeschlossen sind, gegenüber ihrem Plafond in den am 13. Juni 1991 in Brixen in Südtirol vereinbarten Listen B erfahren hat.
(Anm.: Es folgen die Listen B, siehe Anlage 1)
Auf die vorstehend angeführten Kontingente werden die Bestimmungen des Artikels 3 des heute unterzeichneten Protokolls angewendet.
Ich bitte, Herr Vorsitzender, mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit Vorstehendem zu bestätigen.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Botschafter Dr. Guglielmo FOLCHI
Der Vorsitzende der österreichischen Delegation
an den Vorsitzenden der italienischen Delegation.
Bregenz, 17. Juni 1992
Herr Vorsitzender!
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom heutigen Tage zu bestätigen, welches folgendermaßen lautet:
(Anm.: Es folgt der Text des Schreibens des Vorsitzenden der italienischen Delegation)
Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis meiner Regierung mit Vorstehendem mitzuteilen.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Botschafter Dr. Friedrich FRÖLICHSTHAL
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