PROTOKOLL DER XLIII. TAGUNG DER IM ARTIKEL 6 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER ITALIENISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE REGELUNG DES ERLEICHTERTEN WARENAUSTAUSCHES ZWISCHEN DEN ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN TIROL UND VORARLBERG UND DER ITALIENISCHEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL VOM 12. MAI 1949 VORGESEHENEN GEMISCHTEN KOMMISSION

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1992-10-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1993-09-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 6
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Präambel/Promulgationsklausel

Die im Art. 6 des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste einer herzlichen Zusammenarbeit ihre XLIII. Tagung in der Zeit vom

16.

bis 17. Juni 1992 in Bregenz abgehalten.

Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen geprüft und folgendes vereinbart:

Artikel 1

Mit dem Inkrafttreten der diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten die bisher geltenden Listen A und B außer Kraft.

Die diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten mit 1. Oktober 1992 in Kraft und gelten bis 30. September 1993.

Hinsichtlich des Problems der Abfertigung von Rindern der Liste A hat die österreichische Seite folgende Überlegungen vorgebracht:

Bis Ende April 1992 galt beim Export von Schlachtrindern das System des besonderen Einfuhrpreises. Von Italien wurden österreichische Lieferungen von männlichem Einstellvieh und weiblicher Nutzrinder der Kontingente 1 und 2 der Liste A zu diesen begünstigten Bedingungen abgefertigt.

Ab 1. Mai 1992 gilt zwischen Österreich und der EWG ein neues Abkommen, das für eine bestimmte Menge eine Ermäßigung der Abschöpfung auf 13% der Drittlandabschöpfung vorsieht.

Österreich geht davon aus, daß für die in den oben erwähnten Kontingenten 1 und 2 der Liste A festgeschriebenen Mengen gleichfalls die reduzierte Abschöpfung zur Anwendung kommt. Diese Exportmengen dürften nicht von der Globalmenge, die im Abkommen Österreich - EWG festgelegt wurde, abgeschrieben werden.

Die österreichische Seite ersuchte, dieses Problem an die zuständigen italienischen Stellen heranzutragen.

Die italienische Seite nahm die österreichischen Überlegungen zur Kenntnis und sagte eine Weiterleitung an die zuständigen Stellen und Prüfung zu.

Artikel 2

Die Bestimmungen der Protokolle seit 17. Oktober 1953 und die dazugehörigen Beilagen bleiben, soweit sie nicht im Gegensatz zu den Bestimmungen dieses Protokolls stehen, weiterhin in Kraft.

Artikel 3

Die in den diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B vorgesehenen Jahreskontingente erneuern sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission vor Ablauf des Vertragsjahres nicht stattfinden sollte.

Die Kontingente der Listen A und B dürfen auch über das Ende des jeweiligen Vertragsjahres hinaus - und zwar bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres (letztmögliches Datum der Anmeldung zur Verzollung) - durch Erteilung von Ein- und Ausfuhrbewilligungen seitens der zuständigen Behörden, welche nicht über dieses Datum hinaus gültig sein dürfen, ausgenützt werden.

Die Kontingenterhöhungen, die auf diplomatischem Wege im laufenden Vertragsjahr oder während der Gültigkeitsdauer dieses Protokolls im Sinne des dem Protokoll vom 29. Mai 1964 beigeschlossenen Briefwechsels genehmigt werden, finden auf die nach Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres neu in Kraft tretenden Kontingente keine Anrechnung.

Artikel 4

Die Gemischte Kommission hat folgende Themen behandelt:

a)

Durchführung von Montage-Arbeiten im Accordino-Raum durch Firmen der begünstigten Gebiete:

b)

Verwendung von Funkgeräten und Telefonen in Kraftfahrzeugen:

c)

Projekt RAI 3 - Fernsehprogramme für Tirol und Vorarlberg:

d)

Gleichstellung von Arbeitnehmern im Accordino-Raum:

e)

Eisenbahnverkehr:

f)

Beseitigung der Hindernisse für den Warentransport im Accordino-Raum:

Artikel 5

Zu Fragen zur Erweiterung des Abkommens hat die österreichische Delegation nachstehende Vorschläge unterbreitet.

Bei Inkrafttreten des Europäischen Binnenmarktes, des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie nach Wirksamwerden einer künftigen EG-Mitgliedschaft Österreichs wird es erforderlich sein, in Bereichen zentralstaatlicher Kompetenz den Wünschen der Bevölkerung der begünstigten Region nach verbesserter Zusammenarbeit nachzukommen und sich zu diesem Zweck der bewährten Unterstützung der Gemischten Kommission zu bedienen.

Unter Bezugnahme auf die Erklärungen der österreichischen und der italienischen Regierungen vom 11. Juni 1992, die aus Anlaß der Durchführung der Punkte 13 und 14 des Operationskalenders zur Beilegung des Südtirolkonfliktes abgegeben wurden und denen zufolge baldmöglich Verhandlungen über den Abschluß eines Nachbarschaftsvertrages gemäß Punkt 18 des Operationskalenders aufgenommen werden sollen, empfiehlt sich, daß

a)

in diesem Vertrag auch die besondere Form der Zusammenarbeit in der begünstigten Region berücksichtigt und die Gemischte Kommission gemäß Art. 6 Abs 2 Z 3 des gegenständlichen Präferenzabkommens insbesondere mit der Behandlung aller Fragen im Zusammenhang mit Art. 3c und 3d des Pariser Vertrags vom 5. September 1946 betraut werde und

b)

den Regierungen der Bundesländer Tirol und Vorarlberg und der autonomen Provinzen Trient und Bozen bzw. der Region Trentino-Südtirol im Zuge der anstehenden Vertragsverhandlungen Gelegenheit zur Anhörung gewährt werde.

Artikel 6

Das vorliegende Protokoll tritt am 1. Oktober 1992 in Kraft und gilt bis zum 30. September 1993. Seine Gültigkeit verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission nicht stattfinden sollte.

Gegeben zu Bregenz am 17. Juni 1992

in zwei Ausfertigungen, jede in deutscher und italienischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL

Liste A

```

```

Nr. Waren Kontingente

```

```

1 Männliches Einstellvieh der Höhenviehrassen,

soweit in Italien zugelassen ............... 3 725 Stück

2 Weibliche Nutzrinder der Höhenviehrassen,

soweit in Italien zugelassen, und

Schlachtrinder ............................. 4 725 Stück

3 Butter ..................................... 100 t

4 Bier ....................................... 1 200 hl

5 Nadelsägerundholz .......................... 5 000 m3

6 Schnittholz ................................ 30 000 m3

7 Bezimmertes Bauholz ........................ 12 000 m3

8 Brennholz .................................. 1 000 t

9 Sägeabfälle ................................ 2 000 t

10 Stangen aus Holz ........................... 8 000 m3

11 Rebstangen ................................. 1 000 m3

12 Schalter und Säulen aus Nadelholz .......... 8 000 m3

13 In der vorliegenden Liste nicht genannte

Waren (für jede Warengattung bis zu

100 Mio. Lire) ............................. 2 000 Mio. Lire

AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG

Liste A

```

```

Nr. Waren Kontingente

```

```

1 Frisches Gemüse ............................. 3 000 t

2 Frisches Obst, ausgenommen Tafeläpfel ....... 3 000 t

3 Tafeläpfel .................................. 5 500 t

4 Industrieobst ............................... 500 t

5 Weine und Traubenmost ....................... 29 228 hl

6 Kleie oder andere Rückstände vom Sieben oder

Mahlen von Getreide ......................... 500 t

7 In der vorliegenden Liste nicht genannte

Waren (für jede Warengattung bis zu

100 Mio. Lire) .............................. 2 000 Mio. Lire

AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL

Liste B

```

```

Kontingent

Pos. Wert in

Nr. Ware Menge Mio. Lire

```

```

1 Pferde und Fohlen ......................... 230 Stk.

2 Schlachtrinder ............................ 1 000 Stk. (1 760)

3 Männliches Einstellvieh und/oder weibliche

Nutzrinder der Höhenviehrassen, soweit in

Italien zugelassen ....................... (4 336)

```

a)

männliches Einstellvieh ................ 3 754 Stk.

```

```

b)

weibliche Nutzrinder .................... 1 181 Stk.

```

4 Schweine .................................. 3 150 Stk.

5 Schafe .................................... 3 150 Stk.

6 Rindfleisch ............................... 420 t

7 Schweinefleisch ........................... 303 t

8 Speck, Salami ............................. 143 t

9 Schmelzkäse ............................... 170 t

10 Andere Käse (davon maximal 400 t Tilsiter) 1 113 t

11 Balkon- und Beetpflanzen .................. 21 000 Stk.

12 Andere lebende Pflanzen und Wurzeln,

einschließlich Forstpflanzen ..............168 000 Stk.

13 Saatkartoffeln ............................ 158 t

14 Johannisbeeren, frisch .................... 66 700 kg

15 Saatgetreide .............................. 32 t

16 Fleisch-, Fleischmischkonserven ........... 14 t

17 Fleisch von Wild (frisch, gekühlt,

gefroren, gekocht, gebraten oder

anderweitig zubereitet, auch mit Soßen) ... 11 t

18 Brot, gewöhnliche und feine Backwaren ..... 293 t

19 Dauerback- und Süßwaren sowie andere

Konditoreiwaren; Schokolade und -waren .... 427 t

20 Backerbsen, Frittaten, Salzletten und

Pommes frites .............................111 600 kg

21 Salate, Sauergemüse und Wurzelgemüse ...... 18 t

22 Fruchtsirup aus Himbeeren, Preiselbeeren,

Heidelbeeren oder Johannisbeeren;

Fruchtsäfte, Fruchtsaftgetränke,

Fruchtsaftkonzentrate, Fruchtkonzentrate .. 3 396 t

23 Marmelade, auch in Kleinpackungen ......... 363 t

24 Gewürze, Gewürzmischungen und

Gewürzzubereitungen aller Art ............. 26 250 kg

25 Bier ...................................... 24 150 hl

26 Filterumwicklungspapier ................... 200

27 Wellpappe und Pappkartons ................. 200

28 Dekorationsartikel, und zwar: Lahnbänder,

Lametta und Gegenstände daraus, leonische

Gespinste ................................. 200

29-50 - - -

51 Kupferoxydchlorid und Kupfervitriol ....... 200

52 Farben und Lacke .......................... 200

53 Kosmetische Produkte ...................... 200

54 Waschmittel, Waschhilfsmittel, Spül-,

Reinigungsmittel .......................... 200

55 Isolierungen für Heizungsrohre ............ 200

56 Waren aus plastischem Material, davon bis

zu 83 Mio. Lire Fertigwaren ............... 348

57 Feuerlöschschläuche ....................... 200

58 Bekleidungsleder, Taschnerleder, Schuhleder 200

59 Lederbekleidung und Zubehör ............... 200

60 Rucksäcke ................................. 200

61 Furniere .................................. 200

62 Vorgefertigte Häuser, Hütten, Baracken,

Flugdächer, Dachstühle, Silos und ähnliche

Konstruktionen; zerlegbar aus Holz,

komplett mit ihren Bestandteilen. Darin

inbegriffen Platten aus Holz und/oder aus

anderen pflanzlichen Stoffen, zerfasert aus

Sägespänen oder aus Holzwolle mit Harzen

oder anderen Bindemitteln gebunden, mit oder

ohne Holzbedachung sowie äußere und/oder

innere Holzverschalung, einschließlich der

dazugehörigen Leisten und Latten aus Holz.

Ausgenommen Türen, Fenster, Jalousien usw.,

soweit sie nicht Bestandteile der

vorgenannten Konstruktionen sind .......... 200

63 Obstleitern, Holzstöcke für Fleischhauer,

Rahmenleisten, Rahmen, Leisten für Fußböden

und Zimmerdecken, Parketten und andere

Holzwaren sowie fertige Karniesen aus Holz 200

64 Dachschindeln aus Holz .................... 200

65 Faßhähne, Kälbersauger, Kuhschwanzhalter,

Ringhornsteller und Ohrmarknumerierzangen . 200

66 Holzfaserplatten .......................... 200

67 Spanplatten, kunststoffbeschichtete Platten 200

68 Gewebe aus synthetischen oder künstlichen

Spinnstoffen .............................. 200

69 Loden, andere Wollgewebe und Wolldecken;

Lodenkonfektion ........................... 980

70 Handstrickgarne ........................... 200

71 Baumwoll- und/oder Zellwollgewebe aller

Art; Leinen- und Halbleinengewebe;

Baumwollwindeln abgepaßt; Tischdecken;

Baumwollflanelldecken sowie Decken aus

synthetischen und/oder künstlichen

Spinnstoffen .............................. 1 270

72 Trachten- und Dirndlstoffe ................ 1 440

73 Borten .................................... 200

74 Stickereien, Fransen, Spitzen für Trachten

u. dgl., bestickte Taschentücher, bestickte

Damenblusen und Modewaren, bestickte

Bettwäsche, Klöppelspitzentischdecken und

-deckchen ................................. 200

75 Strick- und Wirkwaren ..................... 1 990

76 Konfektionswaren aus Textilien ............ 1 307

77 Wimpel für Automobile und für Werbezwecke . 200

78 Markisen, Jalousien, Rolläden,

Totalverdunkelungsanlagen, deren Teile .... 200

79 Teppiche und Läufer ....................... 200

80 Schuhe und deren Teile .................... 200

81 Hüte ...................................... 200

82 Badezimmer-Zellen aus Leichtbeton, komplett

mit Einrichtung und Armaturen ............. 200

83 Schleifscheiben und Schleifsteine ......... 230

84 Bausteine oder -platten aus Holzwolle,

Holzfasern, Holzspänen oder Holzabfällen,

mit Zement oder anderen Bindemitteln

hergestellt ............................... 200

85 Glaswaren, gefärbt und/oder bemalt, auch

graviert und/oder geschliffen, auch

kunstgewerbliche, auch für Kirchen ........ 200

86 Glasfaserlaminate ......................... 200

87 Medaillen ................................. 200

88 Pfannen, Messing- oder Eisenbehälter sowie

Blechwaren, auch verzinkt, Elektrogeschirr 200

89 Gußeiserne Rohre und Formstücke ........... 280

90 Deckenstützen ............................. 200

91 Kabelwannen aus verzinktem Stahlblech sowie

Zubehör und Trägermaterial hiefür ......... 200

92 Heizkessel ................................ 200

93 Profile und Stangen aus Aluminium ......... 200

94 Werkzeuge und Geräte für Handwerk,

Industrie und Landwirtschaft; Messer; Haus-

und Küchenwaren, Bergsteigerartikel aus

Eisen, Dengelapparate, Rechen, Gabeln,

Glaserwerkzeuge, Kleineisenwaren,

Viehschellen und Viehglocken .............. 215

95 Hartmetallwerkzeuge und -erzeugnisse ...... 200

96 Bestecke und Tafelgeräte aus Metall ....... 200

97 Beschläge ................................. 246

98 Leuchten und Leuchtstoffröhren sowie

elektrische Beleuchtungskörper aller Art .. 420

99 Kirchenglocken samt Armaturen ............. 200

100 Seilwegegeräte; fahrbare gummibereifte

Seilwindenaggregate mit stufenlosen

Getrieben und Explosions- oder Elektromotor,

Seilwinden, Traktorenaufbauseilwinden,

Bergsitzpflüge, Bergmessereggen; sämtliche

Zusatzgeräte und Ersatzteile für

vorangeführte Maschinen; Seile für

vorangeführte Seilwinden................... 200

101 Kompressoren, Dieselmotoren sowie deren

Teile ..................................... 200

102 Lufttechnische Geräte und Apparate ........ 200

103 Schilifte, Sessellifte, Gondellifte,

Seilbahnen u. dgl., sowie deren Teile ..... 215

104 Schneeräumgeräte aller Art, deren Teile ... 200

105 Landwirtschaftliche Maschinen, Drucktanks

für Süßmost und Wein, und deren Teile ..... 200

106 Holzbearbeitungsmaschinen,

Dübelbohrmaschinen, sowie deren Teile ..... 200

107 Armaturen für Wasserleitungen ............. 320

108 Keilriemenscheiben ........................ 200

109 Drehstrommotoren .......................... 200

110 Anlagen für Turbinen, Regulatoren, deren

Teile, Ersatzteile für Wasserkraftanlagen . 200

111 Elektrische Akkumulatoren ................. 200

112 Speisetransportwagen und dazugehörige

Geräte .................................... 200

113 Elektrische Haushaltsgeräte;

Elektro-Einbau-Backrohre und

Einbau-Kochstellen, elektrische Heizdecken;

kleine elektrische Hebebühnen;

Einbau-Schaltkästen; Elektromaterial, auch

isolierend; deren Teile ................... 200

114 Herde, Öfen, Dampfkessel,

Zentralheizungskessel aller Art, auch mit

automatischer Heißwasseranlage;

Spülschränke, deren Teile ................. 200

115 Kraftfahrzeug- und/oder Motorenteile ...... 200

116 Feldstecher, Fernrohre, auch Zielfernrohre

und Theatergläser mit Etui und Zubehör,

Brillengläser, roh oder bearbeitet ........ 200

117 Orgeln und deren Bestandteile ............. 200

118 Möbel, einschließlich Schulmöbel .......... 200

119 Steppdecken; Matratzenauflagen und Polster

mit Füllung ............................... 200

120 Schlitten, Rodel, Schi, Schibindungen,

Schistöcke, Bergrettungsgeräte; deren

Bestandteile ............................... 330

121 Spezialfahrzeuge und Geräte zur

Schipistenpflege; deren Teile ............. 200

122 Spezialfahrzeuge und Anhänger für die

Landwirtschaft und für das Baugewerbe, mit

oder ohne Maschinen und Geräten

(Seilwinden, Dungstreuer, Pumpen,

Gülletanks, Heugitter ua.) ausgestattet;

oben angeführte Maschinen und Geräte, auch

gesondert eingeführt; Zubehör und

Ersatzteile ............................... 200

123 Kunstgewerbliche Erzeugnisse und Spielwaren 200

124 Schikerne ................................. 200

125 Oberflächenschibeläge ..................... 200

126 Windsurfer ................................ 200

127 In der vorliegenden Liste nicht genannte

Waren (für jede Warengattung bis zu

200 Mio. Lire) ............................ 2 500

AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG

Liste B

```

```

Kontingent

Pos. Wert in

Nr. Ware Menge Mio. Lire

```

```

1 Kalbfleisch ............................... 126 t

2 Rindfleisch ............................... 203 t

3 Schweinefleisch ........................... 262 t

4 Schinken, roh, gekocht, geräuchert,

Ossocollo ................................. 53 t

5 Lebende oder tote Forellen; Forelleneier .. 260 t

6 Zier-, Obst- und Aufforstungspflanzen mit

bloßen Wurzeln und/oder daran haftendem

Erdreich, in Stroh eingewickelt ...........840 000 Stk.

7 Pilze, frisch oder getrocknet, auch

zerkleinert ............................... 11 t

8 a) Obst, frisch (falls Äpfel, nur

Handelsklasse I) ....................... 2 625 t

```

b)

Industrieobst .......................... 525 t

```

9 Maisgrieß und Maismehl; Heidenmehl, Polenta 105 t

10 Traubenkern- oder Maiskeimöl

```

a)

roh .................................... 105 t

```

```

b)

gereinigt oder raffiniert .............. 89 t

```

11 Salami, Knoblauchwurst und Mortadella;

Speck ..................................... 371 t

12 Knödel, auch tiefgekühlt .................. 13 t

13 Fischzubereitungen und Fischkonserven...... 17 t

14 Teigwaren, auch gefüllt

```

a)

Strudelteigblätter, Spätzle ............ 35 t

```

```

b)

sonstige Teigwaren ..................... 420 t

```

15 Backwaren und feine Backwaren, auch

tiefgekühlt ............................... 291 t

16 Gemüse, tiefgekühlt, gefroren,

vorübergehend haltbar gemacht, getrocknet,

zerkleinert, gemahlen, zubereitet, auch in

luftdicht verschlossenen Behältnissen

(davon Kartoffelverarbeitungserzeugnisse

bis zu einer Maximalmenge von 340 t), mit

Ausnahme von Gemüse, frisch ............... 1 435 t

17 Konfitüren, Gelees und Marmeladen,

Fruchtmus und Fruchtpasten, eingekocht,

auch mit Zuckerzusatz; Früchte in anderer

Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch

mit Zusatz von Zucker oder Alkohol;

Fruchteiskremen und -pasten; kandierte

Früchte und kandierte Fruchtschalen ....... 3 234 t

18 Erdnuß-, Mandel- oder Haselnußkaramel,

Zuckererdnüsse, Zuckermandeln, geröstete

und gesalzene Erdnuß- oder Mandelkerne .... 27 300 kg

19 Fruchtsäfte (inbegriffen Traubensaft),

Gemüsesäfte, auch mit Zuckerersatz; jedoch

weder gegoren, noch mit einem Zusatz von

Alkohol; Fruchtkonzentrate; einschlägiges

Aroma; Fruchtsaft- oder Gemüsesaftgetränke

und Getränke aus aromatischen Kräutern ohne

Zusatz von Alkohol, einschließlich jener

mit einem über dem natürlichen

Prozentsatz liegenden Wassergehalt ........ 4 200 t

20 Mineral- und Tafelwasser .................. 8 400 hl

21 Bier ...................................... 13 650 hl

22 Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete .... 21 657 hl (3 903)

23 Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete und

Weine mit geographischer Bezeichnung;

Schaumweine

```

a)

in 0,75 l- und 0,375 l-Flaschen ........ 13 100 hl

```

```

b)

in 1,0 l-Flaschen ...................... 6 300 hl

```

24 Branntweine aus Früchten .................. 490 hl

25 Weinessig, auch in Flaschen ............... 5 775 hl

26 Extraktionsschrot aus Sesamsamen,

Maiskeimen und Traubenkernen für

Futtermittelzwecke ........................ 263 t

27 Papier aller Art; Pappe, auch für bestimmte

Zwecke zugeschnitten; Wellpappe ........... 415

28 Schachteln und andere Umschließungen aus

Papier oder Pappe.......................... 400

29 Glückwunschbilletts, Bildpost- und

Glückwunschkarten aller Art, auch in

gefalteten Serien und in Blockform;

Posters; Prospekte und Kalender aller Art . 875

30-50 - - -

51 Marmor, Travertin und andere Kalksteine

(Werk- oder Hausteine) mit einer

scheinbaren Dichte von 2,5 oder mehr;

Schiefer, Granit, Basalt, Sandstein,

Serpentin, Quarzit und andere Werk- oder

Hausteine mit einer scheinbaren Dichte

unter 2,5, natürliche Konglomerate;

Kunststein; alle diese roh, gespalten, grob

behauen, durch Sägen zerteilt, in jeder

Form und Größe bearbeitet und Waren

daraus .................................... 1 025

52 Steine aus Porphyr sowie Waren daraus ..... 455

53 Kerzen und andere Wachswaren, auch

kunstgewerbliche .......................... 200

54 Platten und Folien aus Polyvinylchlorid ... 200

55 Profile und Waren aus plastischem Material 600

56 Runderneuerte Reifen; auswechselbare

Reifenprofile; Platten, Blätter, Streifen

und Profile, aus vulkanisiertem

Weichkautschuk ............................ 200

57 Bekleidungsstücke, Handschuhe, Mützen und

Taschen, aus Leder oder Pelz .............. 200

58 Parkettbrettchen, Kurzriemen,

Schwedenschalungen und Kehrleisten ........ 570

59 Rolläden aus Holz oder Kunststoff und deren

Zubehör, auch zerlegt; Kunststoffprofile

für Rolläden .............................. 210

60 Vorgefertigte Häuser und deren Teile ...... 680

61 Spanplatten, kunststoffbeschichtete Platten 500

62 Türen und Fenster und die dazugehörigen

Rahmen .................................... 698

63 Gewebe und Bänder aus Seide, Baumwolle

und/oder synthetischen und/oder künstlichen

Spinnstoffen, auch mit Metallfäden ........ 200

64 Wollgarne und Wollmischgarne .............. 281

65 Wollgewebe, auch gemischt mit anderen

Textilfasern .............................. 300

66 Baumwollgarne, von Nr. 0 bis einschließlich

Nr. 50 englisch ........................... 400

67 Erzeugnisse der Kunstweberei .............. 200

68 Teppiche und Spannteppiche ................ 800

69 Wirk- und Strickwaren ..................... 450

70 Strümpfe, Socken und Strumpfhosen.......... 200

71 Krawatten und Foulards .................... 200

72 Konfektionswaren aus Textilien, auch mit

Gummi oder Plastik überzogen; Daunendecken

und Kissen ................................ 550

73 Schuhe und deren Teile .................... 200

74 Platten, Fliegen, Blöcke und Tafeln für

Bauzwecke, auch aus Holzabfällen, mit

Magnesium oder anderen Bindemitteln

hergestellt ............................... 200

75 Waren aus Zement, Beton oder Kunststein,

auch bewehrt .............................. 381

76 Ziegel .................................... 200

77 Rohre, Rohrverbindungsstücke und andere

Teile für Kanalisations-, Entwässerungs-

und ähnliche Zwecke, Platten und Fliesen,

aus Steinzeug ............................. 200

78 Glasierte Boden- und Wandbelagsplatten

(Fliesen) aus Keramik ..................... 200

79 Weinflaschen aus Glas ..................... 200

80 Spiegel, Isolierglas, Flachglas bearbeitet 260

81 Baustahlmatten, sowie Erzeugnisse daraus .. 200

82 Garagenkipptore, Gittertore und Rolläden

aus Eisen oder Stahl; Wellblechgaragen,

auch unvollständig, auch nicht

zusammengesetzt, und deren Teile .......... 340

83 Fundamentzwingen, deren Zubehör ........... 200

84 Stahlkonstruktionen und deren Teile ....... 200

85 Metallregale; deren Bestandteile und

Verbindungsstücke ......................... 230

86 Deckenstahlgitterträger ................... 200

87 Steckrahmenschalungen mit Zubehör ......... 300

88 Heizöl-, Haushalts- sowie Lagertanks und

deren Zubehör ............................. 200

89 Gas- oder Elektroherde, Gaskochkessel;

Elektrobacköfen; Gasfriteusen,

Kippbratpfannen; Wärmegeräte (Tellerwärmer,

Wasserbäder usw.); Grillgeräte ............ 200

90 Drücker, Schilder und Beschläge,

Kleiderhaken in Messing, poliert, verchromt

oder in Bronze, oder Aluminium;

Eisenbeschläge für Bauzwecke und Möbel,

inbegriffen Schlösser ..................... 200

91 Druckgußteile aus Nichteisenmetallen ...... 200

92 Spülbecken aus rostfreiem Stahl, auch mit

Unterbauten, deren Teile .................. 200

93 Lagersichtkästen aus Plastik oder

Stahlblech, auch lackiert oder verzinkt;

deren Zubehör ............................. 200

94 Automatische Kühlraumtüren, einschließlich

deren elektrische Ausrüstung; deren

Teile ..................................... 200

95 Abfallbehälter aus Stahl, deren Teile ..... 200

96 Handsägen und Sägeblätter aller Art ....... 200

97 Spiralbohrer, Reibahlen, Fräsen,

Kreissägeblätter und andere Werkzeuge für

die Metallbearbeitung ..................... 200

98 Leuchten aller Art ........................ 200

99 Koch- und Räucheranlagen; deren Teile ..... 200

100 Wägeeinrichtungen und Kontrollwaagen; deren

Teile ..................................... 200

101 Schilifte, Sessellifte, Gondellifte,

Seilbahnen u. dgl., sowie deren Teile ..... 200

102 Elektrische Güteraufzüge und deren Teile .. 200

103 Werkzeugmaschinen und Werkzeuge für die

Bearbeitung von Steinen, deren Teile ...... 200

104 Klimaanlagen und Luftbehandlungsgeräte

aller Art, deren Zubehör und Ersatzteile .. 200

105 Kühltische ................................ 200

106 Elektrische Apparate zur Lokalisierung

unterirdischer Kanalisationen; deren Teile 200

107 Kupferlackdrähte .......................... 200

108 Umwälz- und Filteranlagen für

Schwimmbecken, deren Teile ................ 200

109 Ventile und Geräte für Aerosolprodukte;

deren Teile ............................... 200

110 Spezialfahrzeuge und Anhänger für die

Landwirtschaft, für das Baugewerbe und für

touristische Zwecke, ausgenommen Traktoren,

mit oder ohne Maschinen und Geräte

(Seilwinden, Dungstreuer, Pumpen,

Gülletanks, Heugitter ua.) ausgestattet;

oben angeführte Maschinen und Geräte, auch

gesondert eingeführt; einzelne Teile,

Zubehör und Ersatzteile, auch für

Traktoren ................................. 200

111 Spezialfahrzeuge und -geräte zur

Schipistenpflege und deren Teile .......... 390

112 Gold- und Silberarmbanduhren; Pokale und

Trophäen .................................. 200

113 Klaviere und Harmonien, auch elektronisch . 200

114 Plattenspieler, elektrische Verstärker,

Lautsprecher; deren Teile ................. 200

115 Möbel und Möbelteile ...................... 827

116 Kunstgewerbliche Erzeugnisse und Spielwaren 635

117 Schlitten, Rodel, Schi, Schibindungen,

Schistöcke, Bergrettungsgeräte; deren

Bestandteile .............................. 200

118 In der vorliegenden Liste nicht genannte

Waren (für jede Warengattung bis zu

200 Mio. Lire) ............................ 1 550

(Anm.: Es folgt das Schreiben des Vorsitzenden der italienischen

Delegation, siehe Anlage 2)

AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG

Liste B

```

```

Kontingent

Pos. Wert in

Nr. Ware Menge Mio. Lire

```

```

0011 Salami, Knoblauchwurst und Mortadella;

Speck ..................................... 13 t

0015 Backwaren und feine Backwaren, auch

tiefgekühlt ............................... 33 t

0016 Gemüse, tiefgekühlt, gefroren,

vorübergehend haltbar gemacht, getrocknet,

zerkleinert, gemahlen, zubereitet, auch in

luftdicht verschlossenen Behältnissen

(davon Kartoffelverarbeitungserzeugnisse

bis zu einer Maximalmenge von 340 t), mit

Ausnahme von Gemüse, frisch ............... 133 t

0017 Konfitüren, Gelees und Marmeladen,

Fruchtmus und Fruchtpasten, eingekocht,

auch mit Zuckerzusatz; Früchte in anderer

Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch

mit Zusatz von Zucker oder Alkohol;

Fruchteiskremen und -pasten; kandierte

Früchte und kandierte Fruchtschalen........ 296 t

0019 Fruchtsäfte (inbegriffen Traubensaft),

Gemüsesäfte, auch mit Zuckerzusatz; jedoch

weder gegoren, noch mit einem Zusatz von

Alkohol; Fruchtkonzentrate; einschlägiges

Aroma; Fruchtsaft- oder Gemüsesaftgetränke

und Getränke aus aromatischen Kräutern ohne

Zusatz von Alkohol, einschließlich jener

mit einem über dem natürlichen

Prozentsatz liegenden Wassergehalt ........ 169 t

0024 Branntweine aus Früchten .................. 23 hl

AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL

Liste B

```

```

Kontingent

Pos. Wert in

Nr. Ware Menge Mio. Lire

```

```

0008 Speck, Salami ............................. 13 t

0018 Brot, gewöhnliche und feine Backwaren ..... 17 t

0022 Fruchtsirup aus Himbeeren, Preiselbeeren,

Heidelbeeren oder Johannisbeeren;

Fruchtsäfte, Fruchtsaftgetränke,

Fruchtsaftkonzentrate, Fruchtkonzentrate .. 232 t

Der Vorsitzende der italienischen Delegation

an den Vorsitzenden der österreichischen Delegation.

Bregenz, 17. Juni 1992

Herr Vorsitzender !

Im Verlauf der heute beendeten XLIII. Tagung der Gemischten Kommission sind die beiden Delegationen wie folgt übereingekommen:

In dem Bestreben, die Entwicklung des Warenaustausches zwischen den beiden begünstigten Zonen weiter zu erleichtern, werden die für die Verwaltung der Kontingente zuständigen italienischen und österreichischen Zollbehörden ermächtigt, für die Zeit vom 1. Juni bis 30. September 1992 zusätzlich die zollfreie Einfuhr der unten angeführten Waren in der Höhe der bei jeder Position angegebenen Beträge zuzulassen.

Die Gesamthöhe dieses zusätzlichen Warenaustausches, die auf jeder Seite 726 Mio. Lire beträgt, entspricht vier Zwölfteln der Erhöhung, die der Plafond nachstehender Waren in den Warenlisten B, die dem am heutigen Tag unterzeichneten Protokoll angeschlossen sind, gegenüber ihrem Plafond in den am 13. Juni 1991 in Brixen in Südtirol vereinbarten Listen B erfahren hat.

(Anm.: Es folgen die Listen B, siehe Anlage 1)

Auf die vorstehend angeführten Kontingente werden die Bestimmungen des Artikels 3 des heute unterzeichneten Protokolls angewendet.

Ich bitte, Herr Vorsitzender, mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit Vorstehendem zu bestätigen.

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Botschafter Dr. Guglielmo FOLCHI

Der Vorsitzende der österreichischen Delegation

an den Vorsitzenden der italienischen Delegation.

Bregenz, 17. Juni 1992

Herr Vorsitzender!

Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom heutigen Tage zu bestätigen, welches folgendermaßen lautet:

(Anm.: Es folgt der Text des Schreibens des Vorsitzenden der italienischen Delegation)

Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis meiner Regierung mit Vorstehendem mitzuteilen.

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Botschafter Dr. Friedrich FRÖLICHSTHAL

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