Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation
Nach Mitteilung der Schwedischen Regierung hat Liechtenstein am 30. August 1991 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation
(BGBl. Nr. 100/1960, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 87/1986) hinterlegt. Das Übereinkommen ist für Liechtenstein mit 1. September 1991 in Kraft getreten.
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