PROTOKOLL DER XLIV. TAGUNG DER IM ARTIKEL 6 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER ITALIENISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE REGELUNG DES ERLEICHTERTEN WARENAUSTAUSCHES ZWISCHEN DEN ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN TIROL UND VORARLBERG UND DER ITALIENISCHEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL VOM 12. Mai 1949 VORGESEHENEN GEMISCHTEN KOMMISSION

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1993-10-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1994-09-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 6
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Präambel/Promulgationsklausel

Die im Art. 6 des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste erfolgreicher Zusammenarbeit ihre XLIV. Tagung in der Zeit vom 8. bis 9. Juni 1993 in Levico Terme (TN) abgehalten.

Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen geprüft und folgendes vereinbart:

Artikel 1

Mit dem Inkrafttreten der diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten die bisher geltenden Listen A und B außer Kraft.

Die diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten mit 1. Oktober in Kraft und gelten bis 30. September 1994.

Artikel 2

Die Bestimmungen der Protokolle seit 17. Oktober 1953 und die dazugehörigen Beilagen bleiben, soweit sie nicht im Gegensatz zu den Bestimmungen dieses Protokolls stehen, weiterhin in Kraft.

Artikel 3

Die in den diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B vorgesehenen Jahreskontingente erneuern sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission vor Ablauf des Vertragsjahres nicht stattfinden sollte.

Die Kontingente der Listen A und B dürfen auch über das Ende des jeweiligen Vertragsjahres hinaus - und zwar bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres (letztmögliches Datum der Anmeldung zur Verzollung) - durch Erteilung von Ein- und Ausfuhrbewilligungen seitens der zuständigen Behörden, welche nicht über dieses Datum hinaus gültig sein dürfen, ausgenützt werden.

Artikel 4

Die Gemischte Kommission hat die Realisierung der bei der letzten Tagung zur Sprache gebrachten Themen mit folgendem Ergebnis überprüft und dabei Folgendes festgestellt:

a)

Durchführung von Montage-Arbeiten im Accordino-Raum durch Firmen der begünstigten Gebiete:

b)

Verwendung von Mobilfunkgeräten:

c)

Projekt RAI III und Übertragung von Fernsehprogrammen nach Tirol und Vorarlberg:

d)

Eisenbahnverkehr auf der Pustertalstrecke (Innsbruck - Lienz):

e)

Beseitigung von Hindernissen für den Straßengüterverkehr im Accordino-Raum

a)

den Anteil des erleichterten Verkehrs am Gesamtaufkommen des Straßengüterverkehrs abschätzen;

b)

geeignete Feststellungs- und Kontrollmaßnahmen studieren, die gewährleisten, daß die Erleichterungen ausschließlich den Wirtschaftsunternehmen der Accordino-Regionen zugute kommen.

Artikel 5

Beide Delegationen stellen fest, daß auch für den Fall, daß die den Warenaustausch betreffenden Kompetenzen des gegenständlichen Abkommens mit einem Beitritt Österreichs zur Europäischen Gemeinschaft von deren Regelungen absorbiert werden, die Gemischte Kommission, wie schon in den vergangenen Jahren, ein wichtiger Bezugspunkt zur Koordinierung anderer zentralstaatlicher Kompetenzen zum Zweck der Zusammenarbeit im Accordino-Raum bleiben wird.

Die beiden Delegationen werden die jeweils zuständigen innerstaatlichen Stellen in geeigneter Weise auf diesen Aspekt hinweisen.

Artikel 6

Das vorliegende Protokoll tritt am 1. Oktober 1993 in Kraft und gilt bis zum 30. September 1994.

Seine Gültigkeit verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission nicht stattfinden sollte.

Gegeben zu Levico Terme am 9. Juni 1993

in zwei Ausfertigungen, jede in deutscher und italienischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG

Liste A

```

```

Nr. Waren Kontingente

```

```

1 Frisches Gemüse ......................... 3 000 t

2 Frisches Obst, ausgenommen Tafeläpfel ... 3 000 t

3 Tafeläpfel .............................. 5 500 t

4 Industrieobst ........................... 500 t

5 Weine und Traubenmost ................... 19 228 hl

6 Kleie oder andere Rückstände vom Sieben

oder Mahlen von Getreide ................ 500 t

7 In der vorliegenden Liste nicht genannte

Waren (für jede Warengattung bis zu

100 Mio. Lire) .......................... 2 000 Mio. Lit

AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL

Liste A

```

```

Nr. Waren Kontingente

```

```

1 Männliches Einstellvieh der

Höhenviehrassen soweit in Italien

zugelassen .............................. 3 725 Stück

2 Weibliche Nutzrinder der Höhenviehrassen

soweit in Italien zugelassen und

Schlachtrinder .......................... 3 367 Stück

3 Butter .................................. 100 t

4 Bier .................................... 1 200 hl

5 Nadelsägerundholz ....................... 5 000 m3

6 Schnittholz ............................. 30 000 m3

7 Bezimmertes Bauholz ..................... 12 000 m3

8 Brennholz ............................... 1 000 t

9 Sägeabfälle ............................. 2 000 t

10 Stangen aus Holz ........................ 8 000 m3

11 Rebstangen .............................. 1 000 m3

12 Schalter und Säulen aus Nadelholz ....... 8 000 m3

13 In der vorliegenden Liste nicht genannte

Waren (für jede Warengattung bis zu

100 Mio. Lire) .......................... 2 000 Mio. Lit.

AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG

Liste B

```

```

Kontingent

Pos. Ware Wert in

Nr. Menge Mio. Lire

```

```

1 Kalbfleisch ................. 151 t

2 Rindfleisch ................. 244 t

3 Schweinefleisch ............. 314 t

4 Schinken, roh, gekocht,

geräuchert, Ossocollo ....... 64 t

5 Lebende oder tote Forellen;

Forelleneier ................ 312 t

6 Zier-, Obst- und

Aufforstungspflanzen mit

bloßen Wurzeln und/oder daran

haftendem Erdreich, in Stroh

eingewickelt ................ 1 008 000 Stk.

7 Pilze, frisch oder

getrocknet, auch zerkleinert 13 t

8 a) Obst, frisch (falls Äpfel,

nur Handelsklasse I) ..... 3 325 t

```

b)

Industrieobst ............ 630 t

```

9 Käse „a pasta filata''

(Mozzarella, geräucherte

Provola, Scamorza,

Caciottella) und Mascarpone . 60 t

10 Maisgrieß und Maismehl;

Heidenmehl, Polenta ......... 126 t

11 Traubenkern- oder Maiskeimöl

```

a)

roh ...................... 126 t

```

```

b)

gereinigt oder raffiniert 107 t

```

12 Salami, Knoblauchwurst und

Mortadella; ................. 445 t

13 Knödel, auch tiefgekühlt .... 16 t

14 Fischzubereitungen und

Fischkonserven .............. 20 t

15 Teigwaren, auch gefüllt

```

a)

Strudelteigblätter,

```

Spätzle .................. 42 t

```

b)

sonstige Teigwaren ....... 504 t

```

16 Backwaren und feine Backwaren,

auch tiefgekühlt ............ 349 t

17 Gemüse, tiefgekühlt, gefroren,

vorübergehend haltbar gemacht,

getrocknet, zerkleinert,

gemahlen, zubereitet, auch in

luftdicht verschlossenen

Behältnissen (davon

Kartoffelverarbeitungserzeug-

nisse bis zu einer

Maximalmenge von 340 t), mit

Ausnahme von Gemüse, frisch . 1 722 t

18 Konfitüren, Gelees und

Marmeladen, Fruchtmus und

Fruchtpasten, eingekocht,

auch mit Zuckerzusatz;

Früchte in anderer Weise

zubereitet oder haltbar

gemacht, auch mit Zusatz von

Zucker oder Alkohol;

Fruchteiskremen und -pasten;

kandierte Früchte und

kandierte Fruchtschalen ..... 3 881 t

19 Erdnuß-, Mandel- oder

Haselnußkaramel,

Zuckererdnüsse, Zuckermandeln,

geröstete und gesalzene

Erdnuß- oder Mandelkerne .... 32 760 kg

20 Fruchtsäfte (inbegriffen

Traubensaft), Gemüsesäfte,

auch mit Zuckerzusatz; jedoch

weder gegoren, noch mit einem

Zusatz von Alkohol;

Fruchtkonzentrate;

einschlägiges Aroma;

Fruchtsaft- oder

Gemüsesaftgetränke und

Getränke aus aromatischen

Kräutern ohne Zusatz von

Alkohol, einschließlich jener

mit einem über dem

natürlichen Prozentsatz

liegenden Wassergehalt ...... 5 040 t

21 Mineral- und Tafelwasser .... 10 080 hl

22 Bier ........................ 16 380 hl

23 Qualitätsweine bestimmter

Anbaugebiete ................ 31 657 hl (6 034)

24 Qualitätsweine bestimmter

Anbaugebiete und Weine mit

geographischer Bezeichnung;

Schaumweine

```

a)

in 0,75 l- und

```

0,375 l-Flaschen ......... 13 100 hl

```

b)

in 1,0 l-Flaschen ........ 6 300 hl

```

25 Branntweine aus Früchten .... 588 hl

26 Weinessig, auch in Flaschen . 6 930 hl

27 Extraktionsschrot aus

Sesamsamen, Maiskeimen und

Traubenkernen für

Futtermittelzwecke .......... 316 t

28 Papier aller Art; Pappe, auch

für bestimmte Zwecke

zugeschnitten; Wellpappe .... 415

29 Schachteln und andere

Umschließungen aus Papier

oder Pappe .................. 400

30 Glückwunschbillets, Bildpost-

und Glückwunschkarten aller

Art, auch in gefalteten

Serien und in Blockform;

Posters; Prospekte und

Kalender aller Art .......... 875

31 - 50 - - -

51 Marmor, Travertin und andere

Kalksteine (Werk- oder

Hausteine) mit einer

scheinbaren Dichte von 2,5

oder mehr; Schiefer, Granit,

Basalt, Sandstein, Serpentin,

Quarzit und andere Werk- oder

Hausteine mit einer

scheinbaren Dichte unter 2,5,

natürliche Konglomerate;

Kunststein; alle diese roh,

gespalten, grob behauen, durch

Sägen zerteilt, in jeder Form

und Größe bearbeitet und Waren

daraus ...................... 1 025

52 Steine aus Porphyr sowie

Waren daraus ................ 455

53 Kerzen und andere Wachswaren,

auch kunstgewerbliche ....... 200

54 Platten und Folien aus

Polyvinylchlorid ............ 200

55 Profile und Waren aus

plastischem Material ........ 600

56 Runderneuerte Reifen;

auswechselbare Reifenprofile;

Platten, Blätter, Streifen

und Profile, aus

vulkanisiertem Weichkautschuk 200

57 Bekleidungsstücke,

Handschuhe, Mützen und

Taschen, aus Leder oder Pelz 200

58 Parkettbrettchen, Kurzriemen,

Schwedenschalungen und

Kehrleisten ................. 570

59 Rolläden aus Holz oder

Kunststoff und deren Zubehör,

auch zerlegt;

Kunststoffprofile für

Rolläden .................... 210

60 Vorgefertigte Häuser und

deren Teile ................. 680

61 Spanplatten,

kunststoffbeschichtete

Platten ..................... 500

62 Türen und Fenster und die

dazugehörigen Rahmen ........ 698

63 Gewebe und Bänder aus Seide,

Baumwolle und/oder

synthetischen und/oder

künstlichen Spinnstoffen,

auch mit Metallfäden ........ 200

64 Wollgarne und Wollmischgarne 281

65 Wollgewebe, auch gemischt mit

anderen Textilfasern ........ 300

66 Baumwollgarne, von Nr. 0 bis

einschließlich Nr. 50 englisch 400

67 Erzeugnisse der Kunstweberei 200

68 Teppiche und Spannteppiche .. 800

69 Wirk- und Strickwaren ....... 450

70 Strümpfe, Socken und

Strumpfhosen ................ 200

71 Krawatten und Foulards ...... 200

72 Konfektionswaren aus

Textilien, auch mit Gummi

oder Plastik überzogen;

Daunendecken und Kissen ..... 550

73 Schuhe und deren Teile ...... 200

74 Platten, Fliesen, Blöcke und

Tafeln für Bauzwecke, auch

aus Holzabfällen, mit

Magnesium oder anderen

Bindemitteln hergestellt .... 200

75 Waren aus Zement, Beton oder

Kunststein, auch bewehrt .... 381

76 Ziegel ...................... 200

77 Rohre, Rohrverbindungsstücke

und andere Teile für

Kanalisations-, Entwässerungs-

und ähnliche Zwecke, Platten

und Fliesen, aus Steinzeug .. 200

78 Glasierte Boden- und

Wandbelagsplatten (Fliesen)

aus Keramik ................. 200

79 Weinflaschen aus Glas ....... 200

80 Spiegel, Isolierglas,

Flachglas bearbeitet ........ 260

81 Baustahlmatten, sowie

Erzeugnisse daraus .......... 200

82 Garagenkipptore, Gittertore

und Rolläden aus Eisen oder

Stahl; Wellblechgaragen, auch

unvollständig, auch nicht

zusammengesetzt, und deren

Teile ....................... 340

83 Fundamentzwingen, deren

Zubehör ..................... 200

84 Stahlkonstruktionen und deren

Teile ....................... 200

85 Metallregale; deren

Bestandteile und

Verbindungsstücke ........... 230

86 Deckenstahlgitterträger ..... 200

87 Steckrahmenschalungen mit

Zubehör ..................... 300

88 Heizöl-, Haushalts- sowie

Lagertanks und deren Zubehör 200

89 Gas- oder Elektroherde,

Gaskochkessel;

Elektrobacköfen; Gasfriteusen,

Kippbratpfannen; Wärmegeräte

(Tellerwärmer, Wasserbäder

usw.); Grillgeräte .......... 200

90 Drücker, Schilder und

Beschläge, Kleiderhaken in

Messing, poliert, verchromt

oder in Bronze, oder

Aluminium; Eisenbeschläge für

Bauzwecke und Möbel,

inbegriffen Schlösser ....... 200

91 Druckgußteile aus

Nichteisenmetallen .......... 200

92 Spülbecken aus rostfreiem

Stahl, auch mit Unterbauten,

deren Teile ................. 200

93 Lagersichtkästen aus Plastik

oder Stahlblech, auch

lackiert oder verzinkt; deren

Zubehör ..................... 200

94 Automatische Kühlraumtüren,

einschließlich deren

elektrische Ausrüstung; deren

Teile ....................... 200

95 Abfallbehälter aus Stahl,

deren Teile ................. 200

96 Handsägen und Sägeblätter

aller Art ................... 200

97 Spiralbohrer, Reibahlen,

Fräsen, Kreissägeblätter und

andere Werkzeuge für die

Metallbearbeitung ........... 200

98 Leuchten aller Art .......... 200

99 Koch- und Räucheranlagen;

deren Teile ................. 200

100 Wägeeinrichtungen und

Kontrollwaagen; deren Teile . 200

101 Schilifte, Sessellifte,

Gondellifte, Seilbahnen

u. dgl., sowie deren Teile .. 200

102 Elektrische Güteraufzüge und

deren Teile ................. 200

103 Werkzeugmaschinen und

Werkzeuge für die Bearbeitung

von Steinen, deren Teile .... 200

104 Klimaanlagen und

Luftbehandlungsgeräte aller

Art, deren Zubehör und

Ersatzteile ................. 200

105 Kühltische .................. 200

106 Elektrische Apparate zur

Lokalisierung unterirdischer

Kanalisationen; deren Teile . 200

107 Kupferlackdrähte ............ 200

108 Umwälz- und Filteranlagen für

Schwimmbecken, deren Teile .. 200

109 Ventile und Geräte für

Aerosolprodukte; deren Teile 200

110 Spezialfahrzeuge und Anhänger

für die Landwirtschaft, für

das Baugewerbe und für

touristische Zwecke,

ausgenommen Traktoren, mit

oder ohne Maschinen und

Geräte (Seilwinden,

Dungstreuer, Pumpen,

Gülletanks, Heugitter u.a.)

ausgestattet; oben angeführte

Maschinen und Geräte, auch

gesondert eingeführt;

einzelne Teile, Zubehör und

Ersatzteile, auch für

Traktoren ................... 200

111 Spezialfahrzeuge und -geräte

zur Schipistenpflege und

deren Teile ................. 390

112 Gold- und Silberarmbanduhren;

Pokale und Trophäen ......... 200

113 Klaviere und Harmonien, auch

elektronisch ................ 200

114 Plattenspieler, elektrische

Verstärker, Lautsprecher;

deren Teile ................. 200

115 Möbel- und Möbelteile ....... 827

116 Kunstgewerbliche Erzeugnisse

und Spielwaren .............. 635

117 Schlitten, Rodel, Schi,

Schibindungen, Schistöcke,

Bergrettungsgeräte; deren

Bestandteile ................ 200

118 In der vorliegenden Liste

nicht genannte Waren (für

jede Warengattung bis zu

240 Mio. Lire) .............. 1 550

AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL

Liste B

```

```

Kontingent

Pos. Ware Wert in

Nr. Menge Mio. Lire

```

```

1 Pferde und Fohlen ........... 283 Stk.

2 Schlachtrinder .............. 1 692 Stk. (2 826)

3 Männliches Einstellvieh

und/oder weibliche Nutzrinder

der Höhenviehrassen, soweit

in Italien zugelassen ....... (6 129)

```

a)

männliches Einstellvieh .. 4 626 Stk.

```

```

b)

weibliche Nutzrinder ..... 1 847 Stk.

```

4 Schweine .................... 3 881 Stk.

5 Schafe ...................... 3 881 Stk.

6 Rindfleisch ................. 518 t

7 Schweinefleisch ............. 373 t

8 Speck, Salami ............... 176 t

9 Schmelzkäse ................. 209 t

10 Andere Käse (davon maximal

400 t Tilsiter) ............. 1 113 t

11 Balkon- und Beetpflanzen .... 25 876 Stk.

12 Andere lebende Pflanzen und

Wurzeln, einschließlich

Forstpflanzen ............... 207 008 Stk.

13 Saatkartoffeln .............. 195 t

14 Johannisbeeren, frisch ...... 82 187 kg

15 Saatgetreide ................ 39 t

16 Fleisch-,

Fleischmischkonserven ....... 17 t

17 Fleisch von Wild (frisch,

gekühlt, gefroren, gekocht,

gebraten oder anderweitig

zubereitet, auch mit Soßen) . 14 t

18 Brot, gewöhnliche und feine

Backwaren ................... 361 t

19 Dauerback- und Süßwaren sowie

andere Konditoreiwaren;

Schokolade und -waren ....... 526 t

20 Backerbsen, Frittaten,

Salzletten und Pommes frites 137 512 kg

21 Salate, Sauergemüse und

Wurzelgemüse ................ 218 t

22 Fruchtsirup aus Himbeeren,

Preiselbeeren, Heidelbeeren

oder Johannisbeeren;

Fruchtsäfte,

Fruchtsaftgetränke,

Fruchtsaftkonzentrate,

Fruchtkonzentrate ........... 4 263 t

23 Marmelade, auch in

Kleinpackungen .............. 447 t

24 Gewürze, Gewürzmischungen und

Gewürzzubereitungen aller Art 32 345 kg

25 Bier ........................ 29 757 hl

26 Filterumwicklungspapier ..... 200

27 Wellpappe und Pappkartons ... 200

28 Dekorationsartikel, und zwar:

Lahnbänder, Lametta und

Gegenstände daraus, leonische

Gespinste ................... 200

29 - 50 - - -

51 Kupferoxydchlorid und

Kupfervitriol ............... 200

52 Farben und Lacke ............ 200

53 Kosmetische Produkte ........ 200

54 Waschmittel, Waschhilfsmittel,

Spül-, Reinigungsmittel ..... 200

55 Isolierungen für

Heizungsrohre ............... 200

56 Waren aus plastischem

Material, davon bis zu

83 Mio. Lire Fertigwaren .... 348

57 Feuerlöschschläuche ......... 200

58 Bekleidungsleder,

Taschnerleder, Schuhleder ... 200

59 Lederbekleidung und Zubehör . 200

60 Rucksäcke ................... 200

61 Furniere .................... 200

62 Vorgefertigte Häuser, Hütten,

Baracken, Flugdächer,

Dachstühle, Silos und

ähnliche Konstruktionen;

zerlegbar aus Holz, komplett

mit ihren Bestandteilen.

Darin inbegriffen Platten aus

Holz und/oder aus anderen

pflanzlichen Stoffen,

zerfasert aus Sägespänen oder

aus Holzwolle mit Harzen oder

anderen Bindemitteln

gebunden, mit oder ohne

Holzbedachung sowie äußere

und/oder innere

Holzverschalung,

einschließlich der

dazugehörigen Leisten und

Latten aus Holz. Ausgenommen

Türen, Fenster, Jalousien

usw., soweit sie nicht

Bestandteile der

vorgenannten Konstruktionen

sind ........................ 200

63 Obstleitern, Holzstöcke für

Fleischhauer, Rahmenleisten,

Rahmen, Leisten für Fußböden

und Zimmerdecken, Parketten

und andere Holzwaren sowie

fertige Karniesen aus Holz .. 200

64 Dachschindeln aus Holz ...... 200

65 Faßhähne, Kälbersauger,

Kuhschwanzhalter,

Ringhornsteller und

Ohrmarknumerierzangen ....... 200

66 Holzfaserplatten ............ 200

67 Spanplatten,

kunststoffbeschichtete

Platten ..................... 200

68 Gewebe aus synthetischen oder

künstlichen Spinnstoffen .... 200

69 Loden, andere Wollgewebe und

Wolldecken; Lodenkonfektion . 980

70 Handstrickgarne ............. 200

71 Baumwoll- und/oder

Zellwollgewebe aller Art;

Leinen- und Halbleinengewebe;

Baumwollwindeln abgepaßt;

Tischdecken;

Baumwollflanelldecken sowie

Decken aus synthetischen

und/oder künstlichen

Spinnstoffen ................ 1 270

72 Trachten- und Dirndlstoffe .. 1 440

73 Borten ...................... 200

74 Stickereien, Fransen, Spitzen

für Trachten u. dgl.,

bestickte Taschentücher,

bestickte Damenblusen und

Modewaren, bestickte

Bettwäsche,

Klöppelspitzentischdecken und

-deckchen ................... 200

75 Strick- und Wirkwaren ....... 1 990

76 Konfektionswaren aus

Textilien ................... 1 307

77 Wimpel für Automobile und für

Werbezwecke ................. 200

78 Markisen, Jalousien, Rolläden,

Totalverdunkelungsanlagen,

deren Teile ................. 200

79 Teppiche und Läufer ......... 200

80 Schuhe und deren Teile ...... 200

81 Hüte ........................ 200

82 Badezimmer-Zellen aus

Leichtbeton, komplett mit

Einrichtung und Armaturen ... 200

83 Schleifscheiben und

Schleifsteine ............... 230

84 Bausteine oder -platten aus

Holzwolle, Holzfasern,

Holzspänen oder Holzabfällen,

mit Zement oder anderen

Bindemitteln hergestellt .... 200

85 Glaswaren, gefärbt und/oder

bemalt, auch graviert

und/oder geschliffen, auch

kunstgewerbliche, auch für

Kirchen ..................... 200

86 Glasfaserlaminate ........... 200

87 Medaillen ................... 200

88 Pfannen, Messing- oder

Eisenbehälter sowie

Blechwaren, auch verzinkt,

Elektrogeschirr ............. 200

89 Gußeiserne Rohre und

Formstücke .................. 280

90 Deckenstützen ............... 200

91 Kabelwannen aus verzinktem

Stahlblech sowie Zubehör und

Trägermaterial hiefür ....... 200

92 Heizkessel .................. 200

93 Profile und Stangen aus

Aluminium ................... 200

94 Werkzeuge und Geräte für

Handwerk, Industrie und

Landwirtschaft; Messer; Haus-

und Küchenwaren,

Bergsteigerartikel aus Eisen,

Dengelapparate, Rechen,

Gabeln, Glaserwerkzeuge,

Kleineisenwaren, Viehschellen

und Viehglocken ............. 215

95 Hartmetallwerkzeuge und

-erzeugnisse ................ 200

96 Bestecke und Tafelgeräte aus

Metall ...................... 200

97 Beschläge ................... 246

98 Leuchten und

Leuchtstoffröhren sowie

elektrische

Beleuchtungskörper aller Art 420

99 Kirchenglocken samt Armaturen 200

100 Seilwegegeräte; fahrbare

gummibereifte

Seilwindenaggregate mit

stufenlosen Getrieben und

Explosions- oder Elektromotor,

Seilwinden,

Traktorenaufbauseilwinden,

Bergsitzpflüge,

Bergmessereggen; sämtliche

Zusatzgeräte und Ersatzteile

für vorangeführte Maschinen;

Seile für vorangeführte

Seilwinden .................. 200

101 Kompressoren, Dieselmotoren

sowie deren Teile ........... 200

102 Lufttechnische Geräte und

Apparate .................... 200

103 Schilifte, Sessellifte,

Gondellifte, Seilbahnen u.

dgl., sowie deren Teile ..... 215

104 Schneeräumgeräte aller Art,

deren Teile ................. 200

105 Landwirtschaftliche

Maschinen, Drucktanks für

Süßmost und Wein, und deren

Teile ....................... 200

106 Holzbearbeitungsmaschinen,

Dübelbohrmaschinen, sowie

deren Teile ................. 200

107 Armaturen für Wasserleitungen 320

108 Keilriemenscheiben .......... 200

109 Drehstrommotoren ............ 200

110 Anlagen für Turbinen,

Regulatoren, deren Teile,

Ersatzteile für

Wasserkraftanlagen .......... 200

111 Elektrische Akkumulatoren ... 200

112 Speisetransportwagen und

dazugehörige Geräte ......... 200

113 Elektrische Haushaltsgeräte;

Elektro-Einbau-Backrohre und

Einbau-Kochstellen,

elektrische Heizdecken;

kleine elektrische

Hebebühnen;

Einbau-Schaltkästen;

Elektromaterial, auch

isolierend; deren Teile ..... 200

114 Herde, Öfen, Dampfkessel,

Zentralheizungskessel aller

Art, auch mit automatischer

Heißwasseranlage;

Spülschränke, deren Teile ... 200

115 Kraftfahrzeug- und/oder

Motorenteile ................ 200

116 Feldstecher, Fernrohre, auch

Zielfernrohre und

Theatergläser mit Etui und

Zubehör, Brillengläser, roh

oder bearbeitet ............. 200

117 Orgeln und deren Bestandteile 200

118 Möbel, einschließlich

Schulmöbel .................. 200

119 Steppdecken;

Matratzenauflagen und Polster

mit Füllung ................. 200

120 Schlitten, Rodel, Schi,

Schibindungen, Schistöcke,

Bergrettungsgeräte; deren

Bestandteile ................ 330

121 Spezialfahrzeuge und Geräte

zur Schipistenpflege; deren

Teile ....................... 200

122 Spezialfahrzeuge und Anhänger

für die Landwirtschaft und

für das Baugewerbe, mit oder

ohne Maschinen und Geräten

(Seilwinden, Dungstreuer,

Pumpen, Gülletanks, Heugitter

u. a.) ausgestattet; oben

angeführte Maschinen und

Geräte, auch gesondert

eingeführt; Zubehör und

Ersatzteile ................. 200

123 Kunstgewerbliche Erzeugnisse

und Spielwaren .............. 200

124 Schikerne ................... 200

125 Oberflächenschibeläge ....... 200

126 Windsurfer .................. 200

127 In der vorliegenden Liste

nicht genannte Waren (für

jede Warengattung bis zu

240 Mio. Lit) ............... 2 500

(Anm.: Es folgt das Schreiben des Vorsitzenden der österreichischen Delegation, siehe Anlage 2)

AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL

Liste B

```

```

Kontingent

Pos. Ware Wert in

Nr. Menge Mio. Lire

```

```

0001 Pferde und Fohlen ........... 18 Stk

0002 Schlachtrinder .............. 231 Stk

0003 Männliches Einstellvieh

und/oder weibliche Nutzrinder

der Höhenviehrassen, soweit

in Italien zugelassen

```

a)

männliches Einstellvieh .. 291 Stk

```

```

b)

weibliche Nutzrinder ..... 222 Stk

```

0004 Schweine .................... 244 Stk

0005 Schafe ...................... 244 Stk

0006 Rindfleisch ................. 33 t

0007 Schweinefleisch ............. 23 t

0008 Speck, Salami ............... 11 t

0009 Schmelzkäse ................. 13 t

0011 Balkon- und Beetpflanzen .... 1 625 Stk

0012 Andere lebende Pflanzen und

Wurzeln, einschließlich

Forstpflanzen ............... 13 003 Stk

0013 Saatkartoffeln .............. 12 t

0014 Johannisbeeren, frisch ...... 5 162 kg

0015 Saatgetreide ................ 2 t

0016 Fleisch-,

Fleischmischkonserven ....... 1 t

0017 Fleisch von Wild (frisch,

gekühlt, gefroren, gekocht,

gebraten oder anderweitig

zubereitet, auch mit Soßen) . 1 t

0018 Brot, gewöhnliche und feine

Backwaren ................... 23 t

0019 Dauerback- und Süßwaren sowie

andere Konditoreiwaren;

Schokolade und -waren ....... 33 t

0020 Backerbsen, Frittaten,

Salzeletten und Pommes frites 8 637 kg

0021 Salate, Sauergemüse und

Wurzelgemüse ................ 67 t

0022 Fruchtsirup; Fruchtsäfte,

Fruchtsaftgetränke,

Fruchtsaftkonzentrate,

Fruchtkonzentrate ........... 289 t

0023 Marmelade, auch in

Kleinpackungen .............. 28 t

0024 Gewürze, Gewürzmischungen und

Gewürzzubereitungen aller Art 2 032 kg

0025 Bier ........................ 1 869 hl

0127 In der vorliegenden Liste

nicht genannte Waren (für

jede Warengattung zusätzlich

7 Mio. Lire) ................

AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG

Liste B

```

```

Kontingent

Pos. Ware Wert in

Nr. Menge Mio. Lire

```

```

0001 Kalbfleisch ................. 8 t

0002 Rindfleisch ................. 14 t

0003 Schweinefleisch ............. 17 t

0004 Schinken, roh, gekocht,

geräuchert, Ossocollo ....... 4 t

0005 Lebende oder tote Forellen;

Forelleneier ................ 17 t

0006 Zier-, Obst- und

Aufforstungspflanzen mit

bloßen Wurzeln und/oder daran

haftendem Erdreich, in Stroh

eingewickelt ................ 56 000 Stk

0007 Pilze, frisch oder getrocknet,

auch zerkleinert ............ 1 t

0008 a) Obst, frisch (falls Äpfel,

Handelsklasse 1) ......... 233 t

```

b)

Industrieobst ............ 35 t

```

0009 Käse ,a pasta filata' und

Mascarpone .................. 20 t

0010 Maisgrieß und Maismehl;

Heidenmehl, Polenta ......... 7 t

0011 Traubenkern- oder Maiskeimöl

```

a)

roh ...................... 7 t

```

```

b)

gereinigt oder raffiniert 6 t

```

0012 Salami, Knoblauchwurst und

Mortadella; Speck ........... 25 t

0013 Knödel, auch tiefgekühlt .... 1 t

0014 Fischzubereitungen und

Fischkonserven .............. 1 t

0015 Teigwaren, auch gefüllt

```

a)

Strudelteigblätter,

```

Spätzle .................. 2 t

```

b)

sonstige Teigwaren ....... 28 t

```

0016 Backwaren und feine Backwaren,

auch tiefgekühlt ............ 19 t

0017 Gemüse, tiefgekühlt, gefroren,

vorübergehend haltbar gemacht,

getrocknet, zerkleinert,

gemahlen, zubereitet, auch in

luftdicht verschlossenen

Behältnissen (davon

Kartoffelverarbeitungserzeug-

nisse bis zu einer

Maximalmenge von 340 t), mit

Ausnahme von Gemüse, frisch . 96 t

0018 Konfitüren, Gelees und

Marmeladen, Fruchtmus und

Fruchtpasten, eingekocht,

auch mit Zuckerzusatz;

Früchte in anderer Weise

zubereitet oder haltbar

gemacht, auch mit Zusatz von

Zucker oder Alkohol;

Fruchteiskremen und -pasten;

kandierte Früchte und

kandierte Fruchtschalen ..... 216 t

0019 Erdnuß-, Mandel- oder

Haselnußkaramel,

Zuckererdnüsse, Zuckermandeln,

geröstete und gesalzene

Erdnuß- oder Mandelkerne .... 1 820 kg

0020 Fruchtsäfte (inbegriffen

Traubensaft), Gemüsesäfte,

auch mit Zuckerzusatz; jedoch

weder gegoren, noch mit einem

Zusatz von Alkohol;

Fruchtsirup,

Fruchtkonzentrate;

einschlägiges Aroma;

Fruchtsaft- oder

Gemüsesaftgetränke und

Getränke aus aromatischen

Kräutern ohne Zusatz von

Alkohol, einschließlich jener

mit einem über dem

natürlichen Prozentsatz

liegenden Wassergehalt ...... 280 t

0021 Mineral- und Tafelwasser .... 560 hl

0022 Bier ........................ 910 hl

0023 Qualitätsweine bestimmter

Anbaugebiete ................ 3 333 hl

0025 Branntweine aus Früchten .... 33 hl

0026 Weinessig, auch in Flaschen . 385 hl

0027 Extraktionsschrot aus

Sesamsamen, Maiskeimen und

Traubenkernen für

Futtermittelzwecke .......... 18 t

0118 In der vorliegenden Liste

nicht genannte Waren (für

jede Warengattung zusätzlich

7 Mio Lire) .................

Der Vorsitzende der österreichischen Delegation

an den Vorsitzenden der italienischen Delegation.

Levico Terme, 9. Juni 1993

Herr Vorsitzender!

Im Verlauf der heute beendeten XLIV. Tagung der Gemischten Kommission sind die beiden Delegationen wie folgt übereingekommen:

In dem Bestreben, die Entwicklung des Warenaustausches zwischen den beiden begünstigten Zonen weiter zu erleichtern, werden die für die Verwaltung der Kontingente zuständigen italienischen und österreichischen Zollbehörden ermächtigt, für die Zeit vom 1. Juni bis 30. September 1993 zusätzlich die zollfreie Einfuhr der unten angeführten Waren in der Höhe der bei jeder Position angegebenen Beträge zuzulassen.

Die Gesamthöhe dieses zusätzlichen Warenaustausches, die auf jeder Seite 2 523 Mio. Lire beträgt, entspricht vier Zwölfteln der Erhöhung, die der Plafond nachstehender Waren in den Warenlisten B, die dem am heutigen Tag unterzeichneten Protokoll angeschlossen sind, gegenüber ihrem Plafond in den am 17. Juni 1992 in Bregenz vereinbarten Listen B erfahren hat.

(Anm.: Es folgen die Listen B, siehe Anlage 1)

Auf die vorstehend angeführten Kontingente werden die Bestimmungen des Artikels 3 des heute unterzeichneten Protokolls angewendet.

Ich bitte, Herr Vorsitzender, mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit Vorstehendem zu bestätigen.

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Botschafter Dr. Friedrich FRÖLICHSTHAL

Der Vorsitzende der italienischen Delegation

an den Vorsitzenden der österreichischen Delegation.

Levico Terme, 9. Juni 1993

Herr Vorsitzender!

Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom heutigen Tage zu bestätigen, welches folgendermaßen lautet:

(Anm.: Es folgt der Text des Schreibens des Vorsitzenden der österreichischen Delegation)

Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis meiner Regierung mit Vorstehendem mitzuteilen.

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Botschafter Dr. Umberto TOFFANO

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