PROTOKOLL DER XLIV. TAGUNG DER IM ARTIKEL 6 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER ITALIENISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE REGELUNG DES ERLEICHTERTEN WARENAUSTAUSCHES ZWISCHEN DEN ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN TIROL UND VORARLBERG UND DER ITALIENISCHEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL VOM 12. Mai 1949 VORGESEHENEN GEMISCHTEN KOMMISSION
Präambel/Promulgationsklausel
Die im Art. 6 des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste erfolgreicher Zusammenarbeit ihre XLIV. Tagung in der Zeit vom 8. bis 9. Juni 1993 in Levico Terme (TN) abgehalten.
Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen geprüft und folgendes vereinbart:
Artikel 1
Mit dem Inkrafttreten der diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten die bisher geltenden Listen A und B außer Kraft.
Die diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten mit 1. Oktober in Kraft und gelten bis 30. September 1994.
Artikel 2
Die Bestimmungen der Protokolle seit 17. Oktober 1953 und die dazugehörigen Beilagen bleiben, soweit sie nicht im Gegensatz zu den Bestimmungen dieses Protokolls stehen, weiterhin in Kraft.
Artikel 3
Die in den diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B vorgesehenen Jahreskontingente erneuern sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission vor Ablauf des Vertragsjahres nicht stattfinden sollte.
Die Kontingente der Listen A und B dürfen auch über das Ende des jeweiligen Vertragsjahres hinaus - und zwar bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres (letztmögliches Datum der Anmeldung zur Verzollung) - durch Erteilung von Ein- und Ausfuhrbewilligungen seitens der zuständigen Behörden, welche nicht über dieses Datum hinaus gültig sein dürfen, ausgenützt werden.
Artikel 4
Die Gemischte Kommission hat die Realisierung der bei der letzten Tagung zur Sprache gebrachten Themen mit folgendem Ergebnis überprüft und dabei Folgendes festgestellt:
Durchführung von Montage-Arbeiten im Accordino-Raum durch Firmen der begünstigten Gebiete:
Verwendung von Mobilfunkgeräten:
Projekt RAI III und Übertragung von Fernsehprogrammen nach Tirol und Vorarlberg:
Eisenbahnverkehr auf der Pustertalstrecke (Innsbruck - Lienz):
Beseitigung von Hindernissen für den Straßengüterverkehr im Accordino-Raum
den Anteil des erleichterten Verkehrs am Gesamtaufkommen des Straßengüterverkehrs abschätzen;
geeignete Feststellungs- und Kontrollmaßnahmen studieren, die gewährleisten, daß die Erleichterungen ausschließlich den Wirtschaftsunternehmen der Accordino-Regionen zugute kommen.
Artikel 5
Beide Delegationen stellen fest, daß auch für den Fall, daß die den Warenaustausch betreffenden Kompetenzen des gegenständlichen Abkommens mit einem Beitritt Österreichs zur Europäischen Gemeinschaft von deren Regelungen absorbiert werden, die Gemischte Kommission, wie schon in den vergangenen Jahren, ein wichtiger Bezugspunkt zur Koordinierung anderer zentralstaatlicher Kompetenzen zum Zweck der Zusammenarbeit im Accordino-Raum bleiben wird.
Die beiden Delegationen werden die jeweils zuständigen innerstaatlichen Stellen in geeigneter Weise auf diesen Aspekt hinweisen.
Artikel 6
Das vorliegende Protokoll tritt am 1. Oktober 1993 in Kraft und gilt bis zum 30. September 1994.
Seine Gültigkeit verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission nicht stattfinden sollte.
Gegeben zu Levico Terme am 9. Juni 1993
in zwei Ausfertigungen, jede in deutscher und italienischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG
Liste A
```
```
Nr. Waren Kontingente
```
```
1 Frisches Gemüse ......................... 3 000 t
2 Frisches Obst, ausgenommen Tafeläpfel ... 3 000 t
3 Tafeläpfel .............................. 5 500 t
4 Industrieobst ........................... 500 t
5 Weine und Traubenmost ................... 19 228 hl
6 Kleie oder andere Rückstände vom Sieben
oder Mahlen von Getreide ................ 500 t
7 In der vorliegenden Liste nicht genannte
Waren (für jede Warengattung bis zu
100 Mio. Lire) .......................... 2 000 Mio. Lit
AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL
Liste A
```
```
Nr. Waren Kontingente
```
```
1 Männliches Einstellvieh der
Höhenviehrassen soweit in Italien
zugelassen .............................. 3 725 Stück
2 Weibliche Nutzrinder der Höhenviehrassen
soweit in Italien zugelassen und
Schlachtrinder .......................... 3 367 Stück
3 Butter .................................. 100 t
4 Bier .................................... 1 200 hl
5 Nadelsägerundholz ....................... 5 000 m3
6 Schnittholz ............................. 30 000 m3
7 Bezimmertes Bauholz ..................... 12 000 m3
8 Brennholz ............................... 1 000 t
9 Sägeabfälle ............................. 2 000 t
10 Stangen aus Holz ........................ 8 000 m3
11 Rebstangen .............................. 1 000 m3
12 Schalter und Säulen aus Nadelholz ....... 8 000 m3
13 In der vorliegenden Liste nicht genannte
Waren (für jede Warengattung bis zu
100 Mio. Lire) .......................... 2 000 Mio. Lit.
AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG
Liste B
```
```
Kontingent
Pos. Ware Wert in
Nr. Menge Mio. Lire
```
```
1 Kalbfleisch ................. 151 t
2 Rindfleisch ................. 244 t
3 Schweinefleisch ............. 314 t
4 Schinken, roh, gekocht,
geräuchert, Ossocollo ....... 64 t
5 Lebende oder tote Forellen;
Forelleneier ................ 312 t
6 Zier-, Obst- und
Aufforstungspflanzen mit
bloßen Wurzeln und/oder daran
haftendem Erdreich, in Stroh
eingewickelt ................ 1 008 000 Stk.
7 Pilze, frisch oder
getrocknet, auch zerkleinert 13 t
8 a) Obst, frisch (falls Äpfel,
nur Handelsklasse I) ..... 3 325 t
```
Industrieobst ............ 630 t
```
9 Käse „a pasta filata''
(Mozzarella, geräucherte
Provola, Scamorza,
Caciottella) und Mascarpone . 60 t
10 Maisgrieß und Maismehl;
Heidenmehl, Polenta ......... 126 t
11 Traubenkern- oder Maiskeimöl
```
roh ...................... 126 t
```
```
gereinigt oder raffiniert 107 t
```
12 Salami, Knoblauchwurst und
Mortadella; ................. 445 t
13 Knödel, auch tiefgekühlt .... 16 t
14 Fischzubereitungen und
Fischkonserven .............. 20 t
15 Teigwaren, auch gefüllt
```
Strudelteigblätter,
```
Spätzle .................. 42 t
```
sonstige Teigwaren ....... 504 t
```
16 Backwaren und feine Backwaren,
auch tiefgekühlt ............ 349 t
17 Gemüse, tiefgekühlt, gefroren,
vorübergehend haltbar gemacht,
getrocknet, zerkleinert,
gemahlen, zubereitet, auch in
luftdicht verschlossenen
Behältnissen (davon
Kartoffelverarbeitungserzeug-
nisse bis zu einer
Maximalmenge von 340 t), mit
Ausnahme von Gemüse, frisch . 1 722 t
18 Konfitüren, Gelees und
Marmeladen, Fruchtmus und
Fruchtpasten, eingekocht,
auch mit Zuckerzusatz;
Früchte in anderer Weise
zubereitet oder haltbar
gemacht, auch mit Zusatz von
Zucker oder Alkohol;
Fruchteiskremen und -pasten;
kandierte Früchte und
kandierte Fruchtschalen ..... 3 881 t
19 Erdnuß-, Mandel- oder
Haselnußkaramel,
Zuckererdnüsse, Zuckermandeln,
geröstete und gesalzene
Erdnuß- oder Mandelkerne .... 32 760 kg
20 Fruchtsäfte (inbegriffen
Traubensaft), Gemüsesäfte,
auch mit Zuckerzusatz; jedoch
weder gegoren, noch mit einem
Zusatz von Alkohol;
Fruchtkonzentrate;
einschlägiges Aroma;
Fruchtsaft- oder
Gemüsesaftgetränke und
Getränke aus aromatischen
Kräutern ohne Zusatz von
Alkohol, einschließlich jener
mit einem über dem
natürlichen Prozentsatz
liegenden Wassergehalt ...... 5 040 t
21 Mineral- und Tafelwasser .... 10 080 hl
22 Bier ........................ 16 380 hl
23 Qualitätsweine bestimmter
Anbaugebiete ................ 31 657 hl (6 034)
24 Qualitätsweine bestimmter
Anbaugebiete und Weine mit
geographischer Bezeichnung;
Schaumweine
```
in 0,75 l- und
```
0,375 l-Flaschen ......... 13 100 hl
```
in 1,0 l-Flaschen ........ 6 300 hl
```
25 Branntweine aus Früchten .... 588 hl
26 Weinessig, auch in Flaschen . 6 930 hl
27 Extraktionsschrot aus
Sesamsamen, Maiskeimen und
Traubenkernen für
Futtermittelzwecke .......... 316 t
28 Papier aller Art; Pappe, auch
für bestimmte Zwecke
zugeschnitten; Wellpappe .... 415
29 Schachteln und andere
Umschließungen aus Papier
oder Pappe .................. 400
30 Glückwunschbillets, Bildpost-
und Glückwunschkarten aller
Art, auch in gefalteten
Serien und in Blockform;
Posters; Prospekte und
Kalender aller Art .......... 875
31 - 50 - - -
51 Marmor, Travertin und andere
Kalksteine (Werk- oder
Hausteine) mit einer
scheinbaren Dichte von 2,5
oder mehr; Schiefer, Granit,
Basalt, Sandstein, Serpentin,
Quarzit und andere Werk- oder
Hausteine mit einer
scheinbaren Dichte unter 2,5,
natürliche Konglomerate;
Kunststein; alle diese roh,
gespalten, grob behauen, durch
Sägen zerteilt, in jeder Form
und Größe bearbeitet und Waren
daraus ...................... 1 025
52 Steine aus Porphyr sowie
Waren daraus ................ 455
53 Kerzen und andere Wachswaren,
auch kunstgewerbliche ....... 200
54 Platten und Folien aus
Polyvinylchlorid ............ 200
55 Profile und Waren aus
plastischem Material ........ 600
56 Runderneuerte Reifen;
auswechselbare Reifenprofile;
Platten, Blätter, Streifen
und Profile, aus
vulkanisiertem Weichkautschuk 200
57 Bekleidungsstücke,
Handschuhe, Mützen und
Taschen, aus Leder oder Pelz 200
58 Parkettbrettchen, Kurzriemen,
Schwedenschalungen und
Kehrleisten ................. 570
59 Rolläden aus Holz oder
Kunststoff und deren Zubehör,
auch zerlegt;
Kunststoffprofile für
Rolläden .................... 210
60 Vorgefertigte Häuser und
deren Teile ................. 680
61 Spanplatten,
kunststoffbeschichtete
Platten ..................... 500
62 Türen und Fenster und die
dazugehörigen Rahmen ........ 698
63 Gewebe und Bänder aus Seide,
Baumwolle und/oder
synthetischen und/oder
künstlichen Spinnstoffen,
auch mit Metallfäden ........ 200
64 Wollgarne und Wollmischgarne 281
65 Wollgewebe, auch gemischt mit
anderen Textilfasern ........ 300
66 Baumwollgarne, von Nr. 0 bis
einschließlich Nr. 50 englisch 400
67 Erzeugnisse der Kunstweberei 200
68 Teppiche und Spannteppiche .. 800
69 Wirk- und Strickwaren ....... 450
70 Strümpfe, Socken und
Strumpfhosen ................ 200
71 Krawatten und Foulards ...... 200
72 Konfektionswaren aus
Textilien, auch mit Gummi
oder Plastik überzogen;
Daunendecken und Kissen ..... 550
73 Schuhe und deren Teile ...... 200
74 Platten, Fliesen, Blöcke und
Tafeln für Bauzwecke, auch
aus Holzabfällen, mit
Magnesium oder anderen
Bindemitteln hergestellt .... 200
75 Waren aus Zement, Beton oder
Kunststein, auch bewehrt .... 381
76 Ziegel ...................... 200
77 Rohre, Rohrverbindungsstücke
und andere Teile für
Kanalisations-, Entwässerungs-
und ähnliche Zwecke, Platten
und Fliesen, aus Steinzeug .. 200
78 Glasierte Boden- und
Wandbelagsplatten (Fliesen)
aus Keramik ................. 200
79 Weinflaschen aus Glas ....... 200
80 Spiegel, Isolierglas,
Flachglas bearbeitet ........ 260
81 Baustahlmatten, sowie
Erzeugnisse daraus .......... 200
82 Garagenkipptore, Gittertore
und Rolläden aus Eisen oder
Stahl; Wellblechgaragen, auch
unvollständig, auch nicht
zusammengesetzt, und deren
Teile ....................... 340
83 Fundamentzwingen, deren
Zubehör ..................... 200
84 Stahlkonstruktionen und deren
Teile ....................... 200
85 Metallregale; deren
Bestandteile und
Verbindungsstücke ........... 230
86 Deckenstahlgitterträger ..... 200
87 Steckrahmenschalungen mit
Zubehör ..................... 300
88 Heizöl-, Haushalts- sowie
Lagertanks und deren Zubehör 200
89 Gas- oder Elektroherde,
Gaskochkessel;
Elektrobacköfen; Gasfriteusen,
Kippbratpfannen; Wärmegeräte
(Tellerwärmer, Wasserbäder
usw.); Grillgeräte .......... 200
90 Drücker, Schilder und
Beschläge, Kleiderhaken in
Messing, poliert, verchromt
oder in Bronze, oder
Aluminium; Eisenbeschläge für
Bauzwecke und Möbel,
inbegriffen Schlösser ....... 200
91 Druckgußteile aus
Nichteisenmetallen .......... 200
92 Spülbecken aus rostfreiem
Stahl, auch mit Unterbauten,
deren Teile ................. 200
93 Lagersichtkästen aus Plastik
oder Stahlblech, auch
lackiert oder verzinkt; deren
Zubehör ..................... 200
94 Automatische Kühlraumtüren,
einschließlich deren
elektrische Ausrüstung; deren
Teile ....................... 200
95 Abfallbehälter aus Stahl,
deren Teile ................. 200
96 Handsägen und Sägeblätter
aller Art ................... 200
97 Spiralbohrer, Reibahlen,
Fräsen, Kreissägeblätter und
andere Werkzeuge für die
Metallbearbeitung ........... 200
98 Leuchten aller Art .......... 200
99 Koch- und Räucheranlagen;
deren Teile ................. 200
100 Wägeeinrichtungen und
Kontrollwaagen; deren Teile . 200
101 Schilifte, Sessellifte,
Gondellifte, Seilbahnen
u. dgl., sowie deren Teile .. 200
102 Elektrische Güteraufzüge und
deren Teile ................. 200
103 Werkzeugmaschinen und
Werkzeuge für die Bearbeitung
von Steinen, deren Teile .... 200
104 Klimaanlagen und
Luftbehandlungsgeräte aller
Art, deren Zubehör und
Ersatzteile ................. 200
105 Kühltische .................. 200
106 Elektrische Apparate zur
Lokalisierung unterirdischer
Kanalisationen; deren Teile . 200
107 Kupferlackdrähte ............ 200
108 Umwälz- und Filteranlagen für
Schwimmbecken, deren Teile .. 200
109 Ventile und Geräte für
Aerosolprodukte; deren Teile 200
110 Spezialfahrzeuge und Anhänger
für die Landwirtschaft, für
das Baugewerbe und für
touristische Zwecke,
ausgenommen Traktoren, mit
oder ohne Maschinen und
Geräte (Seilwinden,
Dungstreuer, Pumpen,
Gülletanks, Heugitter u.a.)
ausgestattet; oben angeführte
Maschinen und Geräte, auch
gesondert eingeführt;
einzelne Teile, Zubehör und
Ersatzteile, auch für
Traktoren ................... 200
111 Spezialfahrzeuge und -geräte
zur Schipistenpflege und
deren Teile ................. 390
112 Gold- und Silberarmbanduhren;
Pokale und Trophäen ......... 200
113 Klaviere und Harmonien, auch
elektronisch ................ 200
114 Plattenspieler, elektrische
Verstärker, Lautsprecher;
deren Teile ................. 200
115 Möbel- und Möbelteile ....... 827
116 Kunstgewerbliche Erzeugnisse
und Spielwaren .............. 635
117 Schlitten, Rodel, Schi,
Schibindungen, Schistöcke,
Bergrettungsgeräte; deren
Bestandteile ................ 200
118 In der vorliegenden Liste
nicht genannte Waren (für
jede Warengattung bis zu
240 Mio. Lire) .............. 1 550
AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL
Liste B
```
```
Kontingent
Pos. Ware Wert in
Nr. Menge Mio. Lire
```
```
1 Pferde und Fohlen ........... 283 Stk.
2 Schlachtrinder .............. 1 692 Stk. (2 826)
3 Männliches Einstellvieh
und/oder weibliche Nutzrinder
der Höhenviehrassen, soweit
in Italien zugelassen ....... (6 129)
```
männliches Einstellvieh .. 4 626 Stk.
```
```
weibliche Nutzrinder ..... 1 847 Stk.
```
4 Schweine .................... 3 881 Stk.
5 Schafe ...................... 3 881 Stk.
6 Rindfleisch ................. 518 t
7 Schweinefleisch ............. 373 t
8 Speck, Salami ............... 176 t
9 Schmelzkäse ................. 209 t
10 Andere Käse (davon maximal
400 t Tilsiter) ............. 1 113 t
11 Balkon- und Beetpflanzen .... 25 876 Stk.
12 Andere lebende Pflanzen und
Wurzeln, einschließlich
Forstpflanzen ............... 207 008 Stk.
13 Saatkartoffeln .............. 195 t
14 Johannisbeeren, frisch ...... 82 187 kg
15 Saatgetreide ................ 39 t
16 Fleisch-,
Fleischmischkonserven ....... 17 t
17 Fleisch von Wild (frisch,
gekühlt, gefroren, gekocht,
gebraten oder anderweitig
zubereitet, auch mit Soßen) . 14 t
18 Brot, gewöhnliche und feine
Backwaren ................... 361 t
19 Dauerback- und Süßwaren sowie
andere Konditoreiwaren;
Schokolade und -waren ....... 526 t
20 Backerbsen, Frittaten,
Salzletten und Pommes frites 137 512 kg
21 Salate, Sauergemüse und
Wurzelgemüse ................ 218 t
22 Fruchtsirup aus Himbeeren,
Preiselbeeren, Heidelbeeren
oder Johannisbeeren;
Fruchtsäfte,
Fruchtsaftgetränke,
Fruchtsaftkonzentrate,
Fruchtkonzentrate ........... 4 263 t
23 Marmelade, auch in
Kleinpackungen .............. 447 t
24 Gewürze, Gewürzmischungen und
Gewürzzubereitungen aller Art 32 345 kg
25 Bier ........................ 29 757 hl
26 Filterumwicklungspapier ..... 200
27 Wellpappe und Pappkartons ... 200
28 Dekorationsartikel, und zwar:
Lahnbänder, Lametta und
Gegenstände daraus, leonische
Gespinste ................... 200
29 - 50 - - -
51 Kupferoxydchlorid und
Kupfervitriol ............... 200
52 Farben und Lacke ............ 200
53 Kosmetische Produkte ........ 200
54 Waschmittel, Waschhilfsmittel,
Spül-, Reinigungsmittel ..... 200
55 Isolierungen für
Heizungsrohre ............... 200
56 Waren aus plastischem
Material, davon bis zu
83 Mio. Lire Fertigwaren .... 348
57 Feuerlöschschläuche ......... 200
58 Bekleidungsleder,
Taschnerleder, Schuhleder ... 200
59 Lederbekleidung und Zubehör . 200
60 Rucksäcke ................... 200
61 Furniere .................... 200
62 Vorgefertigte Häuser, Hütten,
Baracken, Flugdächer,
Dachstühle, Silos und
ähnliche Konstruktionen;
zerlegbar aus Holz, komplett
mit ihren Bestandteilen.
Darin inbegriffen Platten aus
Holz und/oder aus anderen
pflanzlichen Stoffen,
zerfasert aus Sägespänen oder
aus Holzwolle mit Harzen oder
anderen Bindemitteln
gebunden, mit oder ohne
Holzbedachung sowie äußere
und/oder innere
Holzverschalung,
einschließlich der
dazugehörigen Leisten und
Latten aus Holz. Ausgenommen
Türen, Fenster, Jalousien
usw., soweit sie nicht
Bestandteile der
vorgenannten Konstruktionen
sind ........................ 200
63 Obstleitern, Holzstöcke für
Fleischhauer, Rahmenleisten,
Rahmen, Leisten für Fußböden
und Zimmerdecken, Parketten
und andere Holzwaren sowie
fertige Karniesen aus Holz .. 200
64 Dachschindeln aus Holz ...... 200
65 Faßhähne, Kälbersauger,
Kuhschwanzhalter,
Ringhornsteller und
Ohrmarknumerierzangen ....... 200
66 Holzfaserplatten ............ 200
67 Spanplatten,
kunststoffbeschichtete
Platten ..................... 200
68 Gewebe aus synthetischen oder
künstlichen Spinnstoffen .... 200
69 Loden, andere Wollgewebe und
Wolldecken; Lodenkonfektion . 980
70 Handstrickgarne ............. 200
71 Baumwoll- und/oder
Zellwollgewebe aller Art;
Leinen- und Halbleinengewebe;
Baumwollwindeln abgepaßt;
Tischdecken;
Baumwollflanelldecken sowie
Decken aus synthetischen
und/oder künstlichen
Spinnstoffen ................ 1 270
72 Trachten- und Dirndlstoffe .. 1 440
73 Borten ...................... 200
74 Stickereien, Fransen, Spitzen
für Trachten u. dgl.,
bestickte Taschentücher,
bestickte Damenblusen und
Modewaren, bestickte
Bettwäsche,
Klöppelspitzentischdecken und
-deckchen ................... 200
75 Strick- und Wirkwaren ....... 1 990
76 Konfektionswaren aus
Textilien ................... 1 307
77 Wimpel für Automobile und für
Werbezwecke ................. 200
78 Markisen, Jalousien, Rolläden,
Totalverdunkelungsanlagen,
deren Teile ................. 200
79 Teppiche und Läufer ......... 200
80 Schuhe und deren Teile ...... 200
81 Hüte ........................ 200
82 Badezimmer-Zellen aus
Leichtbeton, komplett mit
Einrichtung und Armaturen ... 200
83 Schleifscheiben und
Schleifsteine ............... 230
84 Bausteine oder -platten aus
Holzwolle, Holzfasern,
Holzspänen oder Holzabfällen,
mit Zement oder anderen
Bindemitteln hergestellt .... 200
85 Glaswaren, gefärbt und/oder
bemalt, auch graviert
und/oder geschliffen, auch
kunstgewerbliche, auch für
Kirchen ..................... 200
86 Glasfaserlaminate ........... 200
87 Medaillen ................... 200
88 Pfannen, Messing- oder
Eisenbehälter sowie
Blechwaren, auch verzinkt,
Elektrogeschirr ............. 200
89 Gußeiserne Rohre und
Formstücke .................. 280
90 Deckenstützen ............... 200
91 Kabelwannen aus verzinktem
Stahlblech sowie Zubehör und
Trägermaterial hiefür ....... 200
92 Heizkessel .................. 200
93 Profile und Stangen aus
Aluminium ................... 200
94 Werkzeuge und Geräte für
Handwerk, Industrie und
Landwirtschaft; Messer; Haus-
und Küchenwaren,
Bergsteigerartikel aus Eisen,
Dengelapparate, Rechen,
Gabeln, Glaserwerkzeuge,
Kleineisenwaren, Viehschellen
und Viehglocken ............. 215
95 Hartmetallwerkzeuge und
-erzeugnisse ................ 200
96 Bestecke und Tafelgeräte aus
Metall ...................... 200
97 Beschläge ................... 246
98 Leuchten und
Leuchtstoffröhren sowie
elektrische
Beleuchtungskörper aller Art 420
99 Kirchenglocken samt Armaturen 200
100 Seilwegegeräte; fahrbare
gummibereifte
Seilwindenaggregate mit
stufenlosen Getrieben und
Explosions- oder Elektromotor,
Seilwinden,
Traktorenaufbauseilwinden,
Bergsitzpflüge,
Bergmessereggen; sämtliche
Zusatzgeräte und Ersatzteile
für vorangeführte Maschinen;
Seile für vorangeführte
Seilwinden .................. 200
101 Kompressoren, Dieselmotoren
sowie deren Teile ........... 200
102 Lufttechnische Geräte und
Apparate .................... 200
103 Schilifte, Sessellifte,
Gondellifte, Seilbahnen u.
dgl., sowie deren Teile ..... 215
104 Schneeräumgeräte aller Art,
deren Teile ................. 200
105 Landwirtschaftliche
Maschinen, Drucktanks für
Süßmost und Wein, und deren
Teile ....................... 200
106 Holzbearbeitungsmaschinen,
Dübelbohrmaschinen, sowie
deren Teile ................. 200
107 Armaturen für Wasserleitungen 320
108 Keilriemenscheiben .......... 200
109 Drehstrommotoren ............ 200
110 Anlagen für Turbinen,
Regulatoren, deren Teile,
Ersatzteile für
Wasserkraftanlagen .......... 200
111 Elektrische Akkumulatoren ... 200
112 Speisetransportwagen und
dazugehörige Geräte ......... 200
113 Elektrische Haushaltsgeräte;
Elektro-Einbau-Backrohre und
Einbau-Kochstellen,
elektrische Heizdecken;
kleine elektrische
Hebebühnen;
Einbau-Schaltkästen;
Elektromaterial, auch
isolierend; deren Teile ..... 200
114 Herde, Öfen, Dampfkessel,
Zentralheizungskessel aller
Art, auch mit automatischer
Heißwasseranlage;
Spülschränke, deren Teile ... 200
115 Kraftfahrzeug- und/oder
Motorenteile ................ 200
116 Feldstecher, Fernrohre, auch
Zielfernrohre und
Theatergläser mit Etui und
Zubehör, Brillengläser, roh
oder bearbeitet ............. 200
117 Orgeln und deren Bestandteile 200
118 Möbel, einschließlich
Schulmöbel .................. 200
119 Steppdecken;
Matratzenauflagen und Polster
mit Füllung ................. 200
120 Schlitten, Rodel, Schi,
Schibindungen, Schistöcke,
Bergrettungsgeräte; deren
Bestandteile ................ 330
121 Spezialfahrzeuge und Geräte
zur Schipistenpflege; deren
Teile ....................... 200
122 Spezialfahrzeuge und Anhänger
für die Landwirtschaft und
für das Baugewerbe, mit oder
ohne Maschinen und Geräten
(Seilwinden, Dungstreuer,
Pumpen, Gülletanks, Heugitter
u. a.) ausgestattet; oben
angeführte Maschinen und
Geräte, auch gesondert
eingeführt; Zubehör und
Ersatzteile ................. 200
123 Kunstgewerbliche Erzeugnisse
und Spielwaren .............. 200
124 Schikerne ................... 200
125 Oberflächenschibeläge ....... 200
126 Windsurfer .................. 200
127 In der vorliegenden Liste
nicht genannte Waren (für
jede Warengattung bis zu
240 Mio. Lit) ............... 2 500
(Anm.: Es folgt das Schreiben des Vorsitzenden der österreichischen Delegation, siehe Anlage 2)
AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL
Liste B
```
```
Kontingent
Pos. Ware Wert in
Nr. Menge Mio. Lire
```
```
0001 Pferde und Fohlen ........... 18 Stk
0002 Schlachtrinder .............. 231 Stk
0003 Männliches Einstellvieh
und/oder weibliche Nutzrinder
der Höhenviehrassen, soweit
in Italien zugelassen
```
männliches Einstellvieh .. 291 Stk
```
```
weibliche Nutzrinder ..... 222 Stk
```
0004 Schweine .................... 244 Stk
0005 Schafe ...................... 244 Stk
0006 Rindfleisch ................. 33 t
0007 Schweinefleisch ............. 23 t
0008 Speck, Salami ............... 11 t
0009 Schmelzkäse ................. 13 t
0011 Balkon- und Beetpflanzen .... 1 625 Stk
0012 Andere lebende Pflanzen und
Wurzeln, einschließlich
Forstpflanzen ............... 13 003 Stk
0013 Saatkartoffeln .............. 12 t
0014 Johannisbeeren, frisch ...... 5 162 kg
0015 Saatgetreide ................ 2 t
0016 Fleisch-,
Fleischmischkonserven ....... 1 t
0017 Fleisch von Wild (frisch,
gekühlt, gefroren, gekocht,
gebraten oder anderweitig
zubereitet, auch mit Soßen) . 1 t
0018 Brot, gewöhnliche und feine
Backwaren ................... 23 t
0019 Dauerback- und Süßwaren sowie
andere Konditoreiwaren;
Schokolade und -waren ....... 33 t
0020 Backerbsen, Frittaten,
Salzeletten und Pommes frites 8 637 kg
0021 Salate, Sauergemüse und
Wurzelgemüse ................ 67 t
0022 Fruchtsirup; Fruchtsäfte,
Fruchtsaftgetränke,
Fruchtsaftkonzentrate,
Fruchtkonzentrate ........... 289 t
0023 Marmelade, auch in
Kleinpackungen .............. 28 t
0024 Gewürze, Gewürzmischungen und
Gewürzzubereitungen aller Art 2 032 kg
0025 Bier ........................ 1 869 hl
0127 In der vorliegenden Liste
nicht genannte Waren (für
jede Warengattung zusätzlich
7 Mio. Lire) ................
AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG
Liste B
```
```
Kontingent
Pos. Ware Wert in
Nr. Menge Mio. Lire
```
```
0001 Kalbfleisch ................. 8 t
0002 Rindfleisch ................. 14 t
0003 Schweinefleisch ............. 17 t
0004 Schinken, roh, gekocht,
geräuchert, Ossocollo ....... 4 t
0005 Lebende oder tote Forellen;
Forelleneier ................ 17 t
0006 Zier-, Obst- und
Aufforstungspflanzen mit
bloßen Wurzeln und/oder daran
haftendem Erdreich, in Stroh
eingewickelt ................ 56 000 Stk
0007 Pilze, frisch oder getrocknet,
auch zerkleinert ............ 1 t
0008 a) Obst, frisch (falls Äpfel,
Handelsklasse 1) ......... 233 t
```
Industrieobst ............ 35 t
```
0009 Käse ,a pasta filata' und
Mascarpone .................. 20 t
0010 Maisgrieß und Maismehl;
Heidenmehl, Polenta ......... 7 t
0011 Traubenkern- oder Maiskeimöl
```
roh ...................... 7 t
```
```
gereinigt oder raffiniert 6 t
```
0012 Salami, Knoblauchwurst und
Mortadella; Speck ........... 25 t
0013 Knödel, auch tiefgekühlt .... 1 t
0014 Fischzubereitungen und
Fischkonserven .............. 1 t
0015 Teigwaren, auch gefüllt
```
Strudelteigblätter,
```
Spätzle .................. 2 t
```
sonstige Teigwaren ....... 28 t
```
0016 Backwaren und feine Backwaren,
auch tiefgekühlt ............ 19 t
0017 Gemüse, tiefgekühlt, gefroren,
vorübergehend haltbar gemacht,
getrocknet, zerkleinert,
gemahlen, zubereitet, auch in
luftdicht verschlossenen
Behältnissen (davon
Kartoffelverarbeitungserzeug-
nisse bis zu einer
Maximalmenge von 340 t), mit
Ausnahme von Gemüse, frisch . 96 t
0018 Konfitüren, Gelees und
Marmeladen, Fruchtmus und
Fruchtpasten, eingekocht,
auch mit Zuckerzusatz;
Früchte in anderer Weise
zubereitet oder haltbar
gemacht, auch mit Zusatz von
Zucker oder Alkohol;
Fruchteiskremen und -pasten;
kandierte Früchte und
kandierte Fruchtschalen ..... 216 t
0019 Erdnuß-, Mandel- oder
Haselnußkaramel,
Zuckererdnüsse, Zuckermandeln,
geröstete und gesalzene
Erdnuß- oder Mandelkerne .... 1 820 kg
0020 Fruchtsäfte (inbegriffen
Traubensaft), Gemüsesäfte,
auch mit Zuckerzusatz; jedoch
weder gegoren, noch mit einem
Zusatz von Alkohol;
Fruchtsirup,
Fruchtkonzentrate;
einschlägiges Aroma;
Fruchtsaft- oder
Gemüsesaftgetränke und
Getränke aus aromatischen
Kräutern ohne Zusatz von
Alkohol, einschließlich jener
mit einem über dem
natürlichen Prozentsatz
liegenden Wassergehalt ...... 280 t
0021 Mineral- und Tafelwasser .... 560 hl
0022 Bier ........................ 910 hl
0023 Qualitätsweine bestimmter
Anbaugebiete ................ 3 333 hl
0025 Branntweine aus Früchten .... 33 hl
0026 Weinessig, auch in Flaschen . 385 hl
0027 Extraktionsschrot aus
Sesamsamen, Maiskeimen und
Traubenkernen für
Futtermittelzwecke .......... 18 t
0118 In der vorliegenden Liste
nicht genannte Waren (für
jede Warengattung zusätzlich
7 Mio Lire) .................
Der Vorsitzende der österreichischen Delegation
an den Vorsitzenden der italienischen Delegation.
Levico Terme, 9. Juni 1993
Herr Vorsitzender!
Im Verlauf der heute beendeten XLIV. Tagung der Gemischten Kommission sind die beiden Delegationen wie folgt übereingekommen:
In dem Bestreben, die Entwicklung des Warenaustausches zwischen den beiden begünstigten Zonen weiter zu erleichtern, werden die für die Verwaltung der Kontingente zuständigen italienischen und österreichischen Zollbehörden ermächtigt, für die Zeit vom 1. Juni bis 30. September 1993 zusätzlich die zollfreie Einfuhr der unten angeführten Waren in der Höhe der bei jeder Position angegebenen Beträge zuzulassen.
Die Gesamthöhe dieses zusätzlichen Warenaustausches, die auf jeder Seite 2 523 Mio. Lire beträgt, entspricht vier Zwölfteln der Erhöhung, die der Plafond nachstehender Waren in den Warenlisten B, die dem am heutigen Tag unterzeichneten Protokoll angeschlossen sind, gegenüber ihrem Plafond in den am 17. Juni 1992 in Bregenz vereinbarten Listen B erfahren hat.
(Anm.: Es folgen die Listen B, siehe Anlage 1)
Auf die vorstehend angeführten Kontingente werden die Bestimmungen des Artikels 3 des heute unterzeichneten Protokolls angewendet.
Ich bitte, Herr Vorsitzender, mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit Vorstehendem zu bestätigen.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Botschafter Dr. Friedrich FRÖLICHSTHAL
Der Vorsitzende der italienischen Delegation
an den Vorsitzenden der österreichischen Delegation.
Levico Terme, 9. Juni 1993
Herr Vorsitzender!
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom heutigen Tage zu bestätigen, welches folgendermaßen lautet:
(Anm.: Es folgt der Text des Schreibens des Vorsitzenden der österreichischen Delegation)
Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis meiner Regierung mit Vorstehendem mitzuteilen.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Botschafter Dr. Umberto TOFFANO
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