Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) samt Beilagen.PROTOKOLLEPROTOKOLL 43 ÜBER DAS ABKOMMEN ZWISCHEN DER EWG UND DER REPUBLIK ÖSTERREICH ÜBER DEN GÜTERVERKEHR IM TRANSIT AUF DER SCHIENE UND DER STRASSE

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1994-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Unterzeichnungsdatum

Sprachen

Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Isländisch, Italienisch, Niederländisch, Norwegisch, Portugiesisch, Schwedisch, Spanisch

Vertragsparteien

Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 909/1993

Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, daß gleichzeitig mit dem vorliegenden Abkommen ein bilaterales Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich über den Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße unterzeichnet wurde.

Die Bestimmungen des bilateralen Abkommens gehen den Bestimmungen des vorliegenden Abkommens vor, soweit sie dieselben Sachgebiete betreffen und in dem Maße, wie dies in dem vorliegenden Abkommen im einzelnen festgelegt ist.

Sechs Monate vor Ablauf des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich über den Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße wird die Lage des Straßengüterverkehrs gemeinsam überprüft.

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