Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Israel samt Anhängen, Protokollen, Erklärungen und Vereinbarungsniederschrift(Übersetzung)PROTOKOLL Büber die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Vormaterialien der
Nr. 3205 20 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex Kapitel 33 Etherische Öle und Herstellen aus
Resinoide; Parfümerie-, Vormaterialien, die in
Kosmetik- und eine andere Nummer als
Toilettezubereitungen; die hergestellte Ware
ausgenommen die Waren, einzureihen sind;
für die unter der jedoch können
nachfolgenden Nr. 3301 Vormaterialien
eine besondere Regel derselben Nummer
angeführt ist verwendet werden, wenn
ihr Wert 20 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
3301 Etherische Öle (auch Herstellen aus
terpenfrei), Vormaterialien jeder
einschließlich Nummer, einschließlich
sogenannter Concretes und aus Vormaterialien
Absolues; Resinoide; einer anderen
Konzentrate etherischer Warengruppe *3) dieser
Öle in Fetten, in Nummer; jedoch können
nichtflüchtigen Ölen, Vormaterialien
Wachsen oder ähnlichen derselben Warengruppe
Stoffen, durch Enfleurage verwendet werden, wenn
oder Mazeration gewonnen; ihr Wert 20 vH des
terpenhaltige ab-Werk-Preises der
Nebenerzeugnisse von der hergestellten Ware
Herstellung terpenfreier nicht überschreitet
etherischer Öle;
wässerige Destillate und
wässerige Lösungen
etherischer Öle
ex Kapitel 34 Seifen, organische Herstellen aus
grenzflächenaktive Vormaterialien, die
Stoffe, zubereitete in eine andere Nummer
Waschmittel, zubereitete als die hergestellte
Schmiermittel, künstliche Ware einzureihen sind;
Wachse, zubereitete jedoch können
Wachse, Polier- und Vormaterialien
Scheuerzubereitungen, derselben Nummer
Kerzen und ähnliche verwendet werden, wenn
Waren, Modelliermassen, ihr Wert 20 vH des
„Dentalwachse'' und ab-Werk-Preises der
Dentalzubereitungen auf hergestellten Ware
der Grundlage von nicht überschreitet
gebranntem Gips;
ausgenommen die Waren,
für die unter der
nachfolgenden Nr. 3404
besondere Regeln
angeführt sind
3404 Künstliche Wachse und Herstellen aus
zubereitete Wachse: Vormaterialien, die
- auf der Grundlage von nicht in die Nr. 3404
Paraffin, Erdölwachsen oder in Kapitel 29
oder von Wachsen aus einzureihen sind
bituminösen Mineralien
oder von paraffinischen
Rückständen
- andere Herstellen aus
Vormaterialien jeder
Nummer, ausgenommen
aus:
- hydrierten Ölen, die
den Charakter von
Wachsen haben, der
Nr. 1516,
- Fettsäuren von
chemisch nicht
eindeutig bestimmter
Konstitution und
industriellen
Fettalkoholen, die
den Charakter von
Wachsen haben, der
Nr. 1519,
- Vormaterialien der
Nr. 3404;
jedoch können alle
diese Vormaterialien
verwendet werden, wenn
ihr Wert insgesamt
20 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex Kapitel 35 Eiweißstoffe; Herstellen aus
modifizierte Stärken; Vormaterialien, die in
Klebstoffe; Enzyme; eine andere Nummer als
ausgenommen die Waren, die hergestellte Ware
für die unter den einzureihen sind;
nachfolgenden Nrn. 3505 jedoch können
und ex 3507 besondere Vormaterialien
Regeln angeführt sind derselben Nummer
verwendet werden, wenn
ihr Wert 20 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
3505 Dextrine und andere
modifizierte Stärken
(zB Quellstärke oder
veresterte Stärke);
Leime auf der Grundlage
von Stärken, Dextrinen
oder anderen
modifizierten Stärken:
- Stärke-Ether und -Ester Herstellen aus
Vormaterialien jeder
Nummer, einschließlich
aus anderen
Vormaterialien der
Nr. 3505
- andere Herstellen aus
Vormaterialien jeder
Nummer, einschließlich
aus anderen
Vormaterialien der
Nr. 1108
ex 3507 Zubereitete Enzyme, Herstellen, bei dem
anderweitig weder der Wert aller
genannt noch inbegriffen verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
Kapitel 36 Explosivstoffe; Herstellen aus
pyrotechnische Waren; Vormaterialien, die in
Zündhölzer, eine andere Nummer als
Zündmetallegierungen; die hergestellte Ware
leicht entzündliche einzureihen sind;
Stoffe jedoch können
Vormaterialien
derselben Nummer
verwendet werden, wenn
ihr Wert 20 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex Kapitel 37 Photographische oder Herstellen aus
kinematographische Waren; Vormaterialien, die
ausgenommen die Waren, in eine andere Nummer
für die unter den als die hergestellte
nachfolgenden Nrn. 3701, Ware einzureihen sind;
3702 und 3704 besondere jedoch können
Regeln angeführt sind Vormaterialien
derselben Nummer
verwendet werden, wenn
ihr Wert 20 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
3701 Photographische Platten
und Planfilme,
sensibilisiert, nicht
belichtet, aus anderen
Stoffen als Papier,
Pappe oder Spinnstoffen;
photographische
Sofortbild-Planfilme,
sensibilisiert, nicht
belichtet, auch in
Kassetten:
- Sofortbild-Planfilme Herstellen aus
für Farbaufnahmen, in Vormaterialien, die in
Kassetten eine andere Nummer als
in die Nr. 3701 oder
3702 einzureihen sind;
jedoch können
Vormaterialien der
Nr. 3702 nur verwendet
werden, wenn ihr Wert
30 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
- andere Herstellen aus
Vormaterialien, die
nicht in die Nr. 3701
oder 3702 einzureihen
sind; jedoch können
Vormaterialien der
Nr. 3701 und 3702 nur
verwendet werden, wenn
ihr Wert 20 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
3702 Photographische Filme, Herstellen aus
in Rollen, Vormaterialien, die
sensibilisiert, nicht nicht in die Nr. 3701
belichtet, aus anderen oder 3702 einzureihen
Stoffen als Papier, Pappe sind
oder Spinnstoffen;
Sofortbildpackungen in
Rollen, sensibilisiert,
nicht belichtet
3704 Photographische Platten, Herstellen aus
Filme, Papiere, Pappen Vormaterialien, die
und Spinnstoffwaren, nicht in die Nrn. 3701
belichtet, aber nicht bis 3704 einzureihen
entwickelt sind
ex Kapitel 38 Verschiedene chemische Herstellen aus
Erzeugnisse; ausgenommen Vormaterialien, die in
die Waren, für die unter eine andere Nummer als
den nachfolgenden die hergestellte Ware
Nrn. ex 3801, ex 3803, einzureihen sind;
ex 3805, ex 3806, jedoch können
ex 3807, 3808 bis 3814, Vormaterialien
3818 bis 3820, 3822 und derselben Nummer
3823 besondere Regeln verwendet werden, wenn
angeführt sind ihr Wert 20 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex 3801 - Kolloidaler Graphit in Herstellen, bei dem
Suspensionen und der Wert aller
halbkolloidaler verwendeten
Graphit; Vormaterialien 50 vH
kohlenstoffhaltige des ab-Werk-Preises
Pasten für Elektroden der hergestellten Ware
nicht überschreitet
- Graphit in Form von Herstellen, bei dem
Pasten, bestehend aus der Wert aller
einer Mischung von verwendeten
mehr als 30% des Vormaterialien der
Gewichtes von Graphit Nr. 3403 20 vH des
mit Mineralölen ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex 3803 Tallöl, raffiniert Raffinieren von rohem
Tallöl
ex 3805 Sulfatterpentinöl, Reinigen durch
gereinigt Destillieren und
Raffinieren von rohem
Sulfatterpentinöl
ex 3806 Harzester Herstellen aus
Harzsäuren
ex 3807 Schwarzpech Destillieren von
(Pflanzenteerpech) Holzteer
3808 bis Verschiedene chemische
3814, Erzeugnisse:
3818 bis - zubereitete Additives Herstellen, bei dem
3820, für Schmieröle, die der Wert aller
Erdöle oder Öle aus verwendeten
bituminösen Mineralien Vormaterialien der
enthalten, der Nr. 3811 Nr. 3811 50 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
3822 und - folgende Waren der
3823 Nr. 3823:
- zubereitete Bindemittel Herstellen aus
für Gießereiformen oder Vormaterialien, die in
Gießereikerne auf der eine andere Nummer als
Grundlage von die hergestellte Ware
natürlichen einzureihen sind;
Harzprodukten jedoch können
- Naphtensäuren und ihre Vormaterialien
wasserunlöslichen derselben Nummer
Salze; Ester der verwendet werden, wenn
Naphtensäuren ihr Wert 20 vH des
- Sorbit, ausgenommen ab-Werk-Preises der
Sorbit der Nr. 2905 hergestellten Ware
- Erdölsulfonate, nicht überschreitet
ausgenommen solche des
Ammoniums, der
Alkalimetalle oder der
Äthanolamine;
thiophenhaltige
Sulfosäuren von Ölen
aus bituminösen
Mineralien und ihre
Salze
- Ionenaustauscher
- absorbierende
Zubereitungen (Geter)
zum Vervollständigen
des Hochvakuums in
elektrischen Lampen
und Röhren
- nicht ausgebrauchte
Gasreinigungsmassen
- Ammoniakwasser und
ausgebrauchte
Gasreinigungsmassen
- Sulfonaphthensäuren
und ihre
wasserunlöslichen
Salze; Ester der
Sulfonaphthensäuren
- Fuselöle und Dippelöle
- Mischungen von Salzen
mit verschiedenen
Anionen
- Kopierpasten auf der
Grundlage von
Gelatine, auch auf
Unterlagen aus Papier
oder Textilien
- andere Herstellen, bei dem
der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex 3901 bis Kunststoffe in Rohformen,
3915 Abfälle, Abschnitzel und
Bruch von Kunststoffen;
ausgenommen die Waren,
für die unter der
nachfolgenden Nr. ex 3907
eine besondere Regel
angeführt ist:
- Additions-Homopolymere Herstellen, bei dem
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet
und
- der Wert der
verwendeten
Vormaterialien des
Kapitels 39 20 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet *4)
- andere Herstellen, bei dem
der Wert der
verwendeten
Vormaterialien des
Kapitels 39 20 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
*4)
ex 3907 Copolymere, aus Herstellen aus
Polycarbonaten und Vormaterialien, die in
Acrylnitrilbutadiensty- eine andere Nummer als
rolcopolymeren (ABS) die hergestellte Ware
einzureihen sind;
jedoch können
Vormaterialien
derselben Nummer
verwendet werden, wenn
ihr Wert 50 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht
überschreitet *4)
ex 3916 bis Halbfabrikate und
3921 Fertigwaren aus
Kunststoffen; ausgenommen
die Waren, für die unter
den nachfolgenden
Nrn. ex 3916, ex 3917
und ex 3920 besondere
Regeln angeführt sind:
- flache Erzeugnisse, Herstellen, bei dem
weiter behandelt als der Wert der
nur auf der Oberfläche verwendeten
bearbeitet oder anders Vormaterialien des
zugeschnitten als Kapitels 39 50 vH des
lediglich zu Rechtecken ab-Werk-Preises der
(einschließlich hergestellten Ware
Quadraten); andere nicht überschreitet
Erzeugnisse, weiter
behandelt als nur auf
der Oberfläche
bearbeitet
- andere:
- Additions- Herstellen, bei dem
Homopolymere - der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet
und
- der Wert der
verwendeten
Vormaterialien des
Kapitels 39 20 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet *4)
- andere Herstellen, bei dem
der Wert der
verwendeten
Vormaterialien des
Kapitels 39 20 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht
überschreitet *4)
ex 3916 und Profile, Rohre und Herstellen, bei dem
ex 3917 Schläuche - der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet
und
- der Wert der
Vormaterialien, die
in dieselbe Nummer
wie die hergestellte
Ware einzureihen
sind, 20 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex 3920 Folien und Filme aus Herstellen aus einem
lonomeren Salz eines
thermoplastischen
Kunststoffes, der ein
Mischpolymer aus
Ethylen und
Methacrylsäure,
teilweise
neutralisiert durch
metallische Ionen,
hauptsächlich Zink und
Natrium, ist
3922 bis Fertigwaren aus Herstellen, bei dem
3926 Kunststoffen der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex 4001 Geschichtete Platten aus Aufeinanderschichten
Kautschuk für Sohlenkrepp von Platten aus
Naturkautschuk
4005 Kautschukmischungen, nicht Herstellen, bei dem
vulkanisiert, in Rohformen der Wert aller
oder in Platten, Blättern verwendeten
oder Streifen Vormaterialien,
ausgenommen
Naturkautschuk, 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
4012 Luftreifen aus Kautschuk,
runderneuert oder
gebraucht; Vollgummi- oder
Hohlkammerreifen,
auswechselbare
Reifenprofile und
Felgenbänder, aus
Kautschuk:
- runderneuerte Luftreifen, Runderneuern von
Vollgummi- oder gebrauchten Reifen
Hohlkammerreifen, aus
Kautschuk
- andere Herstellen aus
Vormaterialien jeder
Nummer, ausgenommen
aus solchen der
Nr. 4011 oder 4012
ex 4017 Waren aus Hartkautschuk Herstellen aus
Hartkautschuk
ex 4102 Felle von Schafen oder Enthaaren von
Lämmern, roh, enthaart Schaffellen oder
Lammfellen
4104 bis Leder, enthaart, Nachgerben von
4107 ausgenommen Leder der vorgegerbtem Leder
Nr. 4108 oder 4109 oder
Herstellen aus
Vormaterialien, die in
eine andere Nummer als
die hergestellte Ware
einzureihen sind
4109 Lackleder (Patentleder) Herstellen aus Leder
und Patentlederimitation; der Nrn. 4104 bis
metallisiertes Leder 4107, wenn sein Wert
50 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex 4302 Pelzfelle, gegerbt oder
zugerichtet,
zusammengesetzt:
- in Platten, Kreuzen oder Bleichen oder Färben
ähnlichen Formen mit Zuschneiden und
Zusammensetzen von
nicht
zusammengesetzten
gegerbten oder
zugerichteten
Pelzfellen
- andere Herstellen aus nicht
zusammengesetzten
gegerbten oder
zugerichteten
Pelzfellen
4303 Bekleidung, Herstellen aus nicht
Bekleidungszubehör und zusammengesetzten
andere Waren, aus gegerbten oder
Pelzfellen zugerichteten
Pelzfellen der
Nr. 4302
ex 4403 Rohholz, grob zwei- oder Herstellen aus
vierseitig zugerichtet Rohholz, auch
entrindet oder
entsplintet
ex 4407 Holz, in der Längsrichtung Hobeln, Schleifen oder
gesägt oder mit dem keilverzinkt Verleimen
Profilspaner besäumt,
gemessert oder geschält,
mit einer Stärke von mehr
als 6 mm; gehobelt,
geschliffen oder
keilverzinkt verleimt
ex 4408 Furniere, Platten für die Verspleißen, Hobeln,
Herstellung von Sperrholz, Schleifen oder
mit einer Stärke von 6 mm keilverzinkt Verleimen
oder weniger, verspleißt;
anderes Holz, in der
Längsrichtung gesägt,
gemessert oder geschält,
mit einer Stärke von 6 mm
oder weniger, gehobelt,
geschliffen oder
keilverzinkt verleimt
ex 4409 - Holz (einschließlich Schleifen oder
Riemen und Friesen für keilverzinkt Verleimen
Parkettfußböden, nicht
zusammengesetzt), auf
der ganzen Länge einer
oder mehrerer Kanten
oder Oberflächen
bearbeitet (gefedert,
genutet, gekehlt,
gefalzt, abgeschrägt,
gefräst, profiliert,
abgerundet oder
dergleichen), geschliffen
oder keilverzinkt
verleimt
- Gefräste oder profilierte Fräsen oder
Holzleisten und Profilieren
Holzfriese für Möbel,
Rahmen,
Innenausstattungen,
elektrische Leitungen
oder für ähnliche Zwecke
ex 4410 bis Gefräste oder profilierte Fräsen oder
ex 4413 Holzleisten und Holzfriese Profilieren
für Möbel, Rahmen,
Innenausstattungen,
elektrische Leitungen oder
für ähnliche Zwecke
ex 4415 Kisten, Schachteln, Herstellen aus noch
Verschläge, Trommeln und nicht auf die
ähnliche Verpackungsmittel, erforderlichen Maße
aus Holz zugeschnittenen
Brettern
ex 4416 Fässer, Bottiche, Kübel Herstellen aus
und andere Binderwaren Faßdauben, auch auf
sowie Teile davon, aus Holz beiden Hauptflächen
gesägt, aber nicht
weiter bearbeitet
ex 4418 Bautischler- und Herstellen aus
Zimmermannsarbeiten aus Vormaterialien, die in
Holz eine andere Nummer als
die hergestellte Ware
einzureihen sind;
jedoch können
Zellholzplatten und
gesägte und gespaltene
Schindeln verwendet
werden
- Gefräste oder Fräsen oder
profilierte Holzleisten Profilieren
und Holzfriese für
Möbel, Rahmen,
Innenausstattungen,
elektrische Leitungen
oder für ähnliche Zwecke
ex 4421 Holz für Zündhölzer Herstellen aus
vorgerichtet; Holzstifte Holz jeder Nummer,
für Schuhe ausgenommen aus
Holzdraht der Nr. 4409
4503 Waren aus Naturkork Herstellen aus Kork
der Nr. 4501
ex 4811 Papier und Pappe, nur Herstellen aus
liniert oder kariert Vormaterialien für die
Papierherstellung des
Kapitels 47
4816 Kohlepapiere, Herstellen aus
Selbstdurchschreibpapiere Vormaterialien für die
und andere Papierherstellung des
Vervielfältigungs- und Kapitels 47
Umdruckpapiere, ausgenommen
solche der Nr. 4809,
einschließlich
Vervielfältigungsmatrizen
und Offsetplatten aus
Papier, auch in Schachteln
4817 Briefumschläge, Herstellen, bei dem
Kartenbriefe, nicht - alle verwendeten
illustrierte Postkarten und Vormaterialien in
Korrespondenzkarten, aus eine andere Nummer
Papier oder Pappe; als die hergestellte
Schachteln, Taschen oder Ware einzureihen
ähnliche Umschließungen, sind
aus Papier oder Pappe, die und
eine Zusammenstellung von - der Wert aller
von Korrespondenzwaren verwendeten
enthalten Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet
ex 4818 Toilettepapiere Herstellen aus
Vormaterialien für die
Papierherstellung des
Kapitels 47
ex 4819 Schachteln, Säcke, Beutel Herstellen, bei dem
und andere Umschließungen - alle verwendeten
für Verpackungszwecke, aus Vormaterialien in
Papier, Pappe, eine andere Nummer
Zellstoffwatte oder Vliesen als die hergestellte
aus Zellstoffasern Ware einzureihen
sind
und
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet
ex 4820 Briefpapierblöcke Herstellen, bei dem
der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex 4823 Andere Papiere, Pappen, Herstellen aus
Zellstoffwatte und Vliese Vormaterialien für die
aus Zellulosefasern, auf Papierherstellung des
Formen oder Größen Kapitels 47
zugeschnitten
4909 Postkarten, gedruckt oder Herstellen aus
illustriert; gedruckte Vormaterialien, die
Karten mit Glückwünschen, nicht in die Nr. 4909
Mitteilungen oder oder 4911 einzureihen
Ankündigungen persönlicher sind
Art, auch illustriert, auch
mit Umschlägen oder
Verzierungen
4910 Kalender aller Art,
gedruckt, einschließlich
Blöcke für Abreißkalender:
- Dauerkalender oder Herstellen, bei dem
Kalender mit - alle verwendeten
auswechselbaren Vormaterialien in
Blöcken auf Unterlagen eine andere Nummer
(Sockeln) aus anderem als die hergestellte
Material als Papier oder Ware einzureihen
Pappe sind
und
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet
- andere Herstellen aus
Vormaterialien, die
nicht in die Nr. 4909
oder 4911 einzureihen
sind
ex 5003 Abfälle von Seide Kardieren oder Kämmen
(einschließlich der zum von Abfällen von Seide
Abhaspeln nicht
geeigneten Kokons,
Garnabfälle und
Reißspinnstoff), kardiert
oder gekämmt
5501 bis Synthetische oder Herstellen aus
5507 künstliche Stapelfasern chemischen
Vormaterialien oder
aus Spinnmasse
ex Kapitel 50 Garne, Monofile und Fäden Herstellen aus *5)
bis - Rohseide, Abfällen
Kapitel 55 von Seide, kardiert
oder gekämmt oder in
anderer Weise für
das Verspinnen
vorgerichtet,
- anderen natürlichen
Fasern, nicht
kardiert oder
gekämmt oder in
anderer Weise für
das Verspinnen
vorgerichtet,
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse
oder
- Vormaterialien für
die
Papierherstellung
ex Kapitel 50 Gewebe:
bis - in Verbindung mit Herstellen aus
Kapitel 55 Kautschukfäden einfachen Garnen *5)
- andere Herstellen aus *5)
- Kokosgarnen,
- natürlichen Fasern,
- synthetischen oder
künstlichen
Stapelfasern, nicht
kardiert oder
gekämmt oder in
anderer Weise für
das Verspinnen
vorgerichtet,
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse oder
- Papier
oder
Bedrucken mit
mindestens zwei Vor-
oder Nachbehandlungen
(wie Reinigen,
Bleichen,
Merzerisieren,
Thermofixieren,
Aufhellen,
Kalandrieren,
krumpfecht Ausrüsten,
Fixieren, Dekatieren,
Imprägnieren,
Ausbessern und
Noppen), wenn der Wert
des unbedruckten
Gewebes 47,5 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex Kapitel 56 Watte, Filze und Herstellen aus *5)
Vliesstoffe; Spezialgarne; - Kokosgarnen,
Bindfäden, Seile, Taue und - natürlichen Fasern,
Seilerwaren;
ausgenommen die Waren, für - chemischen
die unter den nachfolgenden Vormaterialien oder
Nrn. 5602, 5604, 5605 Spinnmasse oder
und 5606 besondere Regeln - Vormaterialien für
angeführt sind die
Papierherstellung
5602 Filze, auch imprägniert,
bestrichen, überzogen oder
geschichtet:
- Nadelfilze Herstellen aus *5)
- natürlichen Fasern,
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse;
jedoch können
- Monofile aus
Polypropylen der
Nr. 5402,
- Stapelfasern aus
Polypropylen der
Nr. 5503 oder 5506
oder
- Spinnkabel aus
Filamenten aus
Polypropylen der
Nr. 5501,
bei denen jeweils eine
Faser oder ein
Filament einen Titer
von weniger als
9 Dezitex aufweist,
verwendet werden, wenn
ihr Wert 40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
- andere Herstellen aus *5)
- natürliche Fasern,
- Stapelfasern aus
Kasein,
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse
5604 Kautschukfäden und
-schnüre, mit Spinnstoffen
überzogen, Spinnstoffgarne
sowie Streifen und
dergleichen der Nr. 5404
oder 5405, mit Kautschuk
oder Kunststoffen
imprägniert, bestrichen,
überzogen oder umhüllt:
- Kautschukfäden und Herstellen aus
-schnüre, mit Kautschukfäden oder
Spinnstoffen überzogen -schnüren, nicht mit
Spinnstoffen überzogen
- andere Herstellen aus *5)
- natürlichen Fasern,
nicht kardiert oder
gekämmt oder in
anderer Weise für
das Verspinnen
vorgerichtet,
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse oder
- Vormaterialien für
die
Papierherstellung
5605 Metallgarne Herstellen aus *5)
(Metallgespinste) und - natürlichen Fasern,
metallisierte Garne, auch - synthetischen oder
umsponnen, bestehend aus künstlichen
Garnen aus Spinnstoffen, Stapelfasern, nicht
aus Streifen oder kardiert oder
dergleichen der Nr. 5404 gekämmt oder in
oder 5405, in Verbindung anderer Weise für
mit Metall in Form von das Verspinnen
Fäden, Streifen oder Pulver vorgerichtet,
oder mit Metall überzogen - chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmassen oder
- Vormaterialien für
die
Papierherstellung
5606 Gimpen, umsponnene Streifen Herstellen aus *5)
und dergleichen der - natürlichen Fasern,
Nr. 5404 und 5405 (andere - synthetischen oder
als jene der Nr. 5605 und künstlichen
andere als Garne aus Stapelfasern, nicht
umsponnenem Roßhaar); kardiert oder
Chenillegarne gekämmt oder in
(einschließlich beflockte anderer Weise für
Chenillegarne); das Verspinnen
Maschengarne (sog. vorgerichtet,
„Chainette''-Garne) - chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse oder
- Vormaterialien für
die
Papierherstellung
Kapitel 57 Teppiche und andere
Bodenbeläge, aus
Spinnstoffen:
- aus Nadelfilz Herstellen aus *5)
- natürlichen Fasern,
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse;
jedoch können
- Monofile aus
Polypropylen der
Nr. 5402,
- Stapelfasern aus
Polypropylen der
Nr. 5503 oder 5506
oder
- Spinnkabel aus
Filamenten aus
Polypropylen der
Nr. 5501,
bei denen jeweils eine
Faser oder ein
Filament einen Titer
von weniger als
9 Dezitex aufweist,
verwendet werden, wenn
ihr Wert 40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
- aus anderen Filzen Herstellen aus *5)
- natürlichen Fasern,
nicht kardiert oder
gekämmt oder in
anderer Weise für
das Verspinnen
vorgerichtet,
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse
- andere Herstellen aus *5)
- Kokosgarnen,
- Garnen aus
synthetischen oder
künstlichen
Filamenten,
- natürlichen Fasern
oder
- synthetischen oder
künstlichen
Stapelfasern, nicht
kardiert oder
gekämmt oder in
anderer Weise für
das Verspinnen
vorgerichtet
ex Kapitel 58 Spezialgewebe; getuftete
Flächenerzeugnisse aus
Spinnstoffen; Spitzen;
Tapisserien;
Posamentierwaren;
Stickereien; ausgenommen
die Waren der Nrn. 5805
und 5810; für die Waren der
Nr. 5810 ist nachfolgend
eine besondere Regel
angeführt:
- in Verbindung mit Herstellen aus
Kautschukfäden einfachen Garnen *5)
- andere Herstellen aus *5)
- natürlichen Fasern,
- synthetischen oder
künstlichen
Stapelfasern, nicht
kardiert oder
gekämmt oder in
anderer Weise für
das Verspinnen
vorgerichtet, oder
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse
oder
Bedrucken mit
mindestens zwei Vor-
oder Nachbehandlungen
(wie Reinigen,
Bleichen,
Merzerisieren,
Thermofixieren,
Aufhellen,
Kalandrieren,
krumpfecht Ausrüsten,
Fixieren, Dekatieren,
Imprägnieren,
Ausbessern und
Noppen), wenn der Wert
des unbedruckten
Gewebes 47,5 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
5810 Stickereien als Meterware, Herstellen, bei dem
Streifen oder Motive - alle verwendeten
Vormaterialien in
eine andere Nummer
als die
hergestellte Ware
einzureihen sind
und
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet
5901 Gewebe, mit Leim oder Herstellen aus Garnen
stärkehaltigen Stoffen
bestrichen, wie sie für
Bucheinbände, Futterale,
Kartonagen und dergleichen
verwendet werden;
Pausleinwand; präparierte
Malleinwand; Bougran und
ähnliche steife Gewebe,
wie sie für die
Hutmacherei verwendet
werden
5902 Reifencordgewebe aus
hochfesten Garnen aus
Nylon oder anderen
Polyamiden, Polyester oder
Viskose:
- mit einem Anteil an Herstellen aus Garnen
textilen Vormaterialien
von nicht mehr als
90% des Gewichtes
- andere Herstellen aus
chemischen
Vormaterialien oder
aus Spinnmasse
5903 Gewebe, mit Kunststoffen Herstellen aus Garnen
imprägniert, bestrichen,
überzogen oder geschichtet
(ausgenommen solche der
Nr. 5902)
5904 Linoleum, auch Herstellen aus
zugeschnitten; Bodenbeläge, aus Garnen *5)
bestehend aus einer
Spinnstoffunterlage mit
einer Deckschichte oder
einem Überzug, auch
zugeschnitten
5905 Textile Wandbeläge:
- mit Kautschuk, Herstellen aus Garnen
Kunststoffen oder anderen
Vormaterialien
imprägniert, bestrichen,
überzogen oder
geschichtet
- andere Herstellen aus *5)
- Kokosgarnen,
- natürlichen Fasern,
- synthetischen oder
künstlichen
Stapelfasern, nicht
kardiert oder
gekämmt oder in
anderer Weise für
das Verspinnen
vorgerichtet, oder
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse
oder
Bedrucken mit
mindestens zwei Vor-
oder Nachbehandlungen
(wie Reinigen,
Bleichen,
Merzerisieren,
Thermofixieren,
Aufhellen,
Kalandrieren,
krumpfecht Ausrüsten,
Fixieren, Dekatieren,
Imprägnieren,
Ausbessern und
Noppen), wenn der Wert
des unbedruckten
Gewebes 47,5 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
5906 Kautschutierte Gewebe,
ausgenommen solche der
Nr. 5902:
- gewirkt oder gestrickt Herstellen aus *5)
- natürlichen Fasern,
- synthetischen oder
künstlichen
Stapelfasern, nicht
kardiert oder
gekämmt oder in
anderer Weise für
das Verspinnen
vorgerichtet, oder
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse
- Gewebe aus Garnen aus Herstellen aus
synthetischen Filamenten, chemischen
mit einem Anteil an Vormaterialien
textilen Vormaterialien
von mehr als 90 vH des
Gewichtes
- andere Herstellen aus Garnen
5907 Andere Gewebe, imprägniert, Herstellen aus Garnen
bestrichen oder überzogen;
bemalte Gewebe für
Theaterdekorationen,
Atelierhintergründe und
dergleichen
ex 5908 Glühstrümpfe, imprägniert Herstellen aus
schlauchförmigen
Gewirken für
Glühstrümpfe
5909 bis Textile Erzeugnisse für
5911 technische Zwecke:
- Polierscheiben und Herstellen aus Garnen,
-ringe, andere als aus Abfällen von Geweben
Filz, der Nr. 5911 oder Lumpen der
Nr. 6310
- andere Herstellen aus *5)
- Kokosgarnen,
- natürlichen Fasern,
- synthetischen oder
künstlichen
Stapelfasern, nicht
kardiert oder
gekämmt oder in
anderer Weise für
das Verspinnen
vorgerichtet, oder
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse
Kapitel 60 Gewirkte oder gestrickte Herstellen aus *5)
Flächenerzeugnisse - natürlichen Fasern,
- synthetischen oder
künstlichen
Stapelfasern, nicht
kardiert oder
gekämmt oder in
anderer Weise für
das Verspinnen
vorgerichtet, oder
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse
Kapitel 61 Bekleidung und
Bekleidungszubehör, gewirkt
oder gestrickt:
- die durch Zusammennähen Herstellen aus
oder anderes Garnen *6)
Zusammenfügen von zwei
oder mehr zugeschnittenen
oder abgepaßten gewirkten
oder gestrickten Stücken
hergestellt wurden
- andere Herstellen aus *5)
- natürlichen Fasern,
- synthetischen oder
künstlichen
Stapelfasern, nicht
kardiert oder
gekämmt oder in
anderer Weise für
das Verspinnen
vorgerichtet, oder
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse
ex Kapitel 62 Bekleidung und Herstellen aus
Bekleidungszubehör, nicht Garnen *5)
gewirkt oder gestrickt;
ausgenommen die Waren, für
die unter den nachfolgenden
Nrn. ex 6202, ex 6204,
ex 6206, ex 6209, ex 6210,
6213, 6214, ex 6216 und
ex 6217 besondere Regeln
angeführt sind
ex 6202, Bekleidung für Frauen, Herstellen aus
ex 6204, Mädchen oder Kleinkinder, Garnen *5)
ex 6206, bestickt; „anderes oder
ex 6209 und konfektioniertes Herstellen aus nicht
ex 6217 Bekleidungszubehör'', bestickten Geweben,
bestickt wenn der Wert der
verwendeten nicht
bestickten Gewebe
40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
*5)
ex 6210, Feuerschutzausrüstung aus Herstellen aus
ex 6216 und Geweben, mit einer Folie Garnen *5)
ex 6217 aus aluminisiertem oder
Polyester überzogen Herstellen aus nicht
überzogenen Geweben,
wenn der Wert der
verwendeten nicht
überzogenen Gewebe
40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
*5)
6213 und Taschentücher; Schals,
6214 Halstücher, Kopftücher,
Schleier und dergleichen:
- bestickt Herstellen aus rohen,
einfachen Garnen *5)
*7)
oder
Herstellen aus nicht
bestickten Geweben,
wenn der Wert der
verwendeten nicht
bestickten Gewebe
40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
*5)
- andere Herstellen aus rohen,
einfachen Garnen *5)
*7)
6301 bis Decken; Bettwäsche usw;
6304 Gardinen usw; andere Waren
für die Innenausstattung:
- aus Filz oder aus Herstellen aus *5)
Vliesstoffen - natürlichen Fasern
oder
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse
- andere:
- bestickt Herstellen aus rohen,
einfachen Garnen *5)
*7)
oder
Herstellen aus nicht
bestickten Geweben
(andere als gewirkte
oder gestrickte), wenn
der Wert der
verwendeten nicht
bestickten Gewebe
40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
- andere Herstellen aus rohen,
einfachen Garnen *5)
*7)
6305 Säcke und Beutel, für Herstellen aus *5)
Verpackungszwecke - natürlichen Fasern
- synthetischen oder
künstlichen
Stapelfasern, nicht
kardiert oder
gekämmt oder in
anderer Weise für
das Verspinnen
vorgerichtet, oder
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse
6306 Planen, Segel für
Wasserfahrzeuge, für
Segelbretter und für
Landfahrzeuge, Markisen,
Zelte und
Campingausrüstung:
- aus Vliesstoffen Herstellen aus *5)
- natürlichen Fasern
oder
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse
- andere Herstellen aus rohen,
einfachen Garnen *5)
6307 Andere konfektionierte Herstellen, bei dem
Spinnstoffwaren der Wert aller
einschließlich verwendeten
Schnittmuster für Vormaterialien 40 vH
Kleidungsstücke des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
6308 Warenzusammenstellungen, Jede Ware in der
bestehend aus Geweben und Warenzusammenstellung
Garnen, auch mit Zubehör, muß die Regel
zur Herstellung von erfüllen, die
Teppichen, Tapisserien, anzuwenden wäre, wenn
bestickten Tischtüchern, sie nicht in der
Servietten oder ähnlichen Warenzusammenstellung
Spinnstoffwaren, in enthalten wäre; jedoch
Aufmachungen für den können Waren ohne
Kleinverkauf Ursprungseigenschaft
mitverwendet werden,
wenn ihr Wert 15 vH
des ab-Werk-Preises
der
Warenzusammenstellung
nicht überschreitet
6401 bis Schuhe Herstellen aus
6405 Vormaterialien jeder
Nummer, ausgenommen
aus Zusammensetzungen
von Oberteilen, die
mit einer Brandsohle
oder anderen
Sohlenteilen verbunden
sind, der Nr. 6406
6503 Hüte und andere Herstellen aus Garnen
Kopfbedeckungen, aus Filz, oder Fasern *5)
aus Hutstumpen oder
Hutplatten der Nr. 6501,
auch gefüttert oder
ausgerüstet
6505 Hüte und andere Herstellen aus Garnen
Kopfbedeckungen, gewirkt, oder Fasern *5)
gestrickt oder aus Stücken
(ausgenommen Streifen) von
Spitzen, Filz oder anderen
textilen
Flächenerzeugnissen
hergestellt, auch gefüttert
oder ausgerüstet; Haarnetze
aus Stoffen aller Art, auch
gefüttert oder ausgerüstet
6601 Regenschirme und Herstellen, bei dem
Sonnenschirme der Wert aller
(einschließlich verwendeten
Stockschirme, Gartenschirme Vormaterialien 50 vH
und ähnliche Schirme) des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex 6803 Waren aus Naturschiefer Herstellen aus
oder Preßschiefer bearbeitetem Schiefer
ex 6812 Waren aus Asbest oder aus Herstellen aus
Mischungen auf der Vormaterialien jeder
Grundlage von Asbest oder Nummer
auf der Grundlage von
Asbest und
Magnesiumcarbonat
ex 6814 Waren aus Glimmer; Herstellen aus
agglomerierter oder bearbeitetem Glimmer
rekonstituierter Glimmer, (einschließlich
auf einer Unterlage aus agglomeriertem oder
Papier, Pappe oder anderen rekonstituiertem
Stoffen Glimmer)
7006 Glas der Nr. 7003, 7004 Herstellen aus
oder 7005, gebogen, an den Vormaterialien der
Kanten bearbeitet, Nr. 7001
graviert, durchlocht,
emailliert oder anders
bearbeitet, weder gerahmt
noch in Verbindung mit
anderen Stoffen
7007 Sicherheitsglas aus Herstellen aus
gehärtetem (getempertem) Vormaterialien der
oder mehrschichtigem Glas Nr. 7001
(Verbundglas)
7008 Mehrschichtisolierver- Herstellen aus
glasungen Vormaterialien der
Nr. 7001
7009 Spiegel aus Glas, auch Herstellen aus
gerahmt, einschließlich Vormaterialien der
Rückspiegel Nr. 7001
7010 Flaschen, Korbflaschen, Herstellen aus
Flakons, Töpfe, Tiegel, Vormaterialien, die in
Phiolen, Ampullen und eine andere Nummer als
andere Behältnisse, aus die hergestellte
Glas, wie sie zum Transport Ware einzureihen sind,
oder zur Verpackung von oder
Waren verwendet werden; Schleifen von
Konservengläser; Stopfen, Glaswaren, wenn ihr
Deckel und andere Wert 50 vH des
Verschlüsse, aus Glas ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
7013 Glaswaren, wie sie bei Herstellen aus
Tisch, in der Küche, für Vormaterialien, die in
Küche, für Toilettezwecke, eine andere Nummer als
im Büro, für die die hergestellte Ware
Innendekoration oder für einzureihen sind,
ähnliche Zwecke verwendet oder
werden (ausgenommen solche Schleifen von
der Nr. 7010 oder 7018) Glaswaren, wenn ihr
Wert 50 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet,
oder
mit der Hand
ausgeführtes Verzieren
(ausgenommen
Siebdruck) von
mundgeblasenen
Glaswaren, wenn ihr
Wert 50 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex 7019 Waren aus Glasfasern Herstellen aus:
(ausgenommen Garne) - ungefärbten
Vorgarnen (Lunten),
Glasseidensträngen
(Rovings), Garnen
oder Stapelfasern
oder
- Glaswolle
ex 7102, Edelsteine und Herstellen aus nicht
ex 7103 und Schmucksteine (natürliche, bearbeiteten
ex 7104 synthetische oder Edelsteinen oder
rekonstituierte), Schmucksteinen
bearbeitet
7106, Edelmetalle:
7108 und - nicht bearbeitet Herstellen aus
7110 Vormaterialien, die
nicht in die
Nr. 7106, 7108 oder
7110 einzureihen sind,
oder
elektrolytische,
thermische oder
chemische Trennung von
Edelmetallen der
Nr. 7106, 7108 oder
7110
oder
Legieren von
Edelmetallen der
Nr. 7106, 7108 oder
7110 untereinander
oder mit unedlen
Metallen
- als Halbzeug oder in Form Herstellen aus nicht
von Pulver bearbeiteten
Edelmetallen
ex 7107, Metalle, mit Edelmetallen Herstellen aus mit
ex 7109 und plattiert, als Halbzeug Edelmetallen
ex 7111 plattierten Metallen,
nicht bearbeitet
7116 Waren aus echten Perlen, Herstellen, bei dem
Zuchtperlen, Edelsteinen, der Wert aller
Schmucksteinen, verwendeten
synthetischen oder Vormaterialien 50 vH
rekonstituierten Steinen des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
7117 Phantasieschmuck Herstellen aus
Vormaterialien, die in
eine andere Nummer als
die hergestellte Ware
einzureihen sind
oder
Herstellen aus Teilen
aus unedlen Metallen,
nicht versilbert,
vergoldet oder
platiniert, wenn ihr
Wert 50 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
7207 Halbzeug aus Eisen oder Herstellen aus
nicht legiertem Stahl Vormaterialien der
Nr. 7201, 7202, 7203,
7204 oder 7205
7208 bis Flachgewalzte Erzeugnisse, Herstellen aus
7216 Walzdraht, Stangen und Rohblöcken (Ingots)
Stäbe, Profile, aus Eisen anderen Rohformen der
oder nicht legiertem Stahl Nr. 7206
7217 Draht aus Eisen oder nicht Herstellen aus
legiertem Stahl Halbzeug der Nr. 7207
ex 7218, Halbzeug, flachgewalzte Herstellen aus
7219 bis Erzeugnisse, Walzdraht, Rohblöcken (Ingots)
7222 Stangen und Stäbe, Profile, oder anderen Rohformen
aus rostfreiem Stahl der Nr. 7218
7223 Draht aus rostfreiem Stahl Herstellen aus
Halbzeug der Nr. 7218
ex 7224, Halbzeug, flachgewalzte Herstellen aus
7225 bis Erzeugnisse, Walzdraht, Rohblöcken (Ingots)
7227 aus anderem legierten oder anderen Rohformen
Stahl der Nr. 7224
7228 Stangen und Stäbe, aus Herstellen aus
anderem legierten Stahl; Rohblöcken (Ingots)
Profile aus anderem oder anderen Rohformen
legierten Stahl; der Nr. 7206, 7218
Hohlbohrstangen und -stäbe, oder 7224
aus legiertem oder nicht
legiertem Stahl
7229 Draht aus anderem legierten Herstellen aus
Stahl Halbzeug der Nr. 7224
ex 7301 Spundwandeisen aus Eisen Herstellen aus
oder Stahl, auch gelocht Vormaterialien der
oder aus Teilen Nr. 7206
zusammengesetzt
7302 Bahnbaumaterial aus Eisen Herstellen aus
oder Stahl, und zwar: Vormaterialien der
Nr. 7206
Schienen, Leitschienen,
Zahnstangen, Weichenzungen,
Herzstücke,
Zungenverbindungsstangen
und anderes Material für
Kreuzungen oder Weichen,
Bahnschwellen, Laschen,
Schienenstühle, Stuhlkeile,
Unterlagsplatten,
Klemmplatten, Spurplatten
und Spurstangen sowie
anderes, nur für das
Verbinden oder Befestigen
von Schienen geeignetes
Material
7304, Rohre und Hohlprofile, aus Herstellen aus
7305 und Eisen (ausgenommen Vormaterialien der
7306 Gußeisen) oder Stahl Nr. 7206, 7207, 7218
oder 7224
ex 7307 Rohrfittings, aus Drehen, Bohren,
rostfreiem Stahl (ISO Aufreiben,
Nr. X5CrNiMo 1712), aus Gewindeschneiden,
mehreren Teilen bestehend Entgraten und
Gußputzen
geschmiedeter
Rohlinge, wenn ihr
Wert 35 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
7308 Konstruktionen (mit Herstellen aus
Ausnahme der vorgefertigten Vormaterialien, die in
Gebäude der Nr. 9406) sowie eine andere Nummer als
deren Teile (zB Brücken und die hergestellte Ware
Brückenelemente, einzureihen sind;
Schleusentore, Türme, jedoch dürfen
Gittermaste, Dächer, geschweißte Profile
Dachstühle, Türen und der Nr. 7301 nicht
Fenster und deren Rahmen verwendet werden
und Stöcke, Türschwellen,
Rolläden, Geländer, Säulen,
Pfeiler), aus Eisen oder
Stahl; für
Konstruktionszwecke
vorgearbeitete Bleche,
Stangen, Profile, Rohre und
dergleichen, aus Eisen oder
Stahl
ex 7315 Gleitschutzketten Herstellen, bei dem
der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien der
Nr. 7315 50 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex 7322 Heizkörper für Herstellen, bei dem
Zentralheizungen, nicht der Wert aller
elektrisch beheizt verwendeten
Vormaterialien der
Nr. 7322 5 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex Kapitel 74 Kupfer und Waren daraus; Herstellen, bei dem
ausgenommen die Waren der - alle verwendeten
Nrn. 7401 bis 7405; für die Vormaterialien in
Waren der Nr. ex 7403 ist eine andere Nummer
nachfolgend eine besondere als die hergestellte
Regel angeführt Ware einzureihen
sind
und
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet
ex 7403 Kupferlegierungen, Herstellen aus
unverarbeitet raffiniertem Kupfer,
unverarbeitet, oder
aus Abfällen und
Schrott
ex Kapitel 75 Nickel und Waren daraus; Herstellen, bei dem
ausgenommen die Waren der - alle verwendeten
Nrn. 7501 bis 7503 Vormaterialien in
eine andere Nummer
als die hergestellte
Ware einzureihen
sind
und
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet
ex Kapitel 76 Aluminium und Waren daraus; Herstellen, bei dem
ausgenommen die Waren der - alle verwendeten
Nrn. 7601, 7602 und Vormaterialien in
ex 7616; für die Waren der eine andere Nummer
Nrn. 7601 und ex 7616 sind als die hergestellte
nachfolgend besondere Ware einzureihen
Regeln angeführt sind
und
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet
7601 Aluminium, unverarbeitet Herstellen durch
thermische oder
elektrolytische
Behandlung von nicht
legiertem Aluminium
oder Abfällen und
Schrott, aus Aluminium
ex 7616 Andere Waren aus Aluminium; Herstellen, bei dem
ausgenommen Gewebe, Gitter - alle verwendeten
und Geflechte aus Vormaterialien in
Aluminiumdraht und eine andere Nummer
Streckbleche aus Aluminium als die hergestellte
Ware einzureihen
sind; jedoch können
Gewebe, Gitter und
Geflechte aus
Aluminiumdraht oder
Streckbleche aus
Aluminium verwendet
werden
und
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet
ex Kapitel 78 Blei und Waren daraus; Herstellen, bei dem
ausgenommen die Waren der - alle verwendeten
Nrn. 7801 und 7802; für die Vormaterialien in
Waren der Nr. 7801 sind eine andere Nummer
nachfolgend besondere als die hergestellte
Regeln angeführt Ware einzureihen
sind
und
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet
7801 Blei, unverarbeitet:
- raffiniertes Blei Herstellen aus
- anderes Barrenblei oder
Werkblei
Herstellen aus
Vormaterialien, die in
eine andere Nummer als
die hergestellte Ware
einzureihen sind;
jedoch dürfen Abfälle
und Schrott der
Nr. 7802 nicht
verwendet werden
ex Kapitel 79 Zink und Waren daraus; Herstellen, bei dem
ausgenommen die Waren der - alle verwendeten
Nrn. 7901 und 7902; für die Vormaterialien in
Waren der Nr. 7901 ist eine andere Nummer
nachfolgend eine besondere als die hergestellte
Regel angeführt Ware einzureihen
sind
und
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet
7901 Zink, unverarbeitet Herstellen aus
Vormaterialien, die in
eine andere Nummer als
die hergestellte Ware
einzureihen sind;
jedoch dürfen Abfälle
und Schrott der
Nr. 7902 nicht
verwendet werden
ex Kapitel 80 Zinn und Waren daraus; Herstellen, bei dem
ausgenommen die Waren der - alle verwendeten
Nrn. 8001, 8002 und 8007; Vormaterialien in
für die Waren der Nr. 8001 eine andere Nummer
ist nachfolgend eine als die hergestellte
besondere Regel angeführt Ware einzureihen
sind
und
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet
8001 Zinn, unverarbeitet Herstellen aus
Vormaterialien, die in
eine andere Nummer als
die hergestellte Ware
einzureihen sind;
jedoch dürfen Abfälle
und Schrott der
Nr. 8002 nicht
verwendet werden
ex Kapitel 81 Andere unedle Metalle, Herstellen, bei dem
verarbeitet; Waren aus der Wert aller
diesen Stoffen verwendeten
Vormaterialien, die in
dieselbe Nummer wie
die hergestellte Ware
einzureihen sind,
50 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
8206 Werkzeuge aus mindestens Herstellen aus
zwei der Nrn. 8202 bis Vormaterialien, die
8205, in Zusammenstellungen nicht in die Nrn. 8202
für den Kleinverkauf bis 8205 einzureihen
aufgemacht sind; jedoch kann die
Warenzusammenstellung
auch Waren der
Nrn. 8202 bis 8205
enthalten, wenn ihr
Wert 15 vH des
ab-Werk-Preises der
Warenzusammenstellung
nicht überschreitet
8207 Auswechselbare Werkzeuge Herstellen, bei dem
für mechanische oder - alle verwendeten
nichtmechanische Vormaterialien in
Handwerkzeuge oder eine andere Nummer
Werkzeugmaschinen (zB zum als die hergestellte
Treiben, Stanzen, Lochen, Ware einzureihen
Gewindeschneiden oder sind
Gewindebohren, Bohren, und
Räumen, Ausweiten, Fräsen, - der Wert aller
Drehen, Schrauben), verwendeten
einschließlich Zieheisen Vormaterialien 40 vH
oder Preßmatrizen zum des ab-Werk-Preises
Ziehen oder Strangpressen der hergestellten
von Metallen, sowie Erd-, Ware nicht
Gesteins- und überschreitet
Tiefbohrwerkzeuge
8208 Messer und Schneidklingen, Herstellen, bei dem
für Maschinen oder für - alle verwendeten
mechanische Geräte Vormaterialien in
eine andere Nummer
als die hergestellte
Ware einzureihen
sind
und
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 40 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet
ex 8211 Messer mit schneidender Herstellen aus
Klinge, auch gezahnt Vormaterialien, die in
(einschließlich eine andere Nummer als
Gärtnermesser), ausgenommen die hergestellte Ware
Messer der Nr. 8208 einzureihen sind;
jedoch können Klingen
und Griffe aus unedlen
Metallen verwendet
werden
8214 Andere Messerschmiedwaren Herstellen aus
(zB Haarschneidemaschinen, Vormaterialien, die in
Scherapparate, Hackmesser eine andere Nummer als
für Fleischhauer oder für die hergestellte Ware
den Küchengebrauch, einzureihen sind;
Wiegemesser, Papiermesser); jedoch können Griffe
Messerschmiedwaren für die aus unedlen Metallen
Hand- oder Fußpflege verwendet werden
(einschließlich
Nagelfeilen) und
Zusammenstellung solcher
Waren
8215 Löffel, Gabeln, Herstellen aus
Schöpflöffel, Schaumlöffel, Vormaterialien, die in
Tortenschaufeln, eine andere Nummer als
Fischmesser, Buttermesser, die hergestellte Ware
Zuckerzangen und ähnliche einzureihen sind;
Küchen- oder Tischgeräte jedoch können Griffe
aus unedlen Metallen
verwendet werden
ex 8306 Statuetten und andere Herstellen aus
Ziergegenstände, aus Vormaterialien, die in
unedlen Metallen eine andere Nummer als
die hergestellte Ware
einzureihen sind;
jedoch können andere
Vormaterialien der
Nr. 8306 verwendet
werden, wenn ihr Wert
30 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Waren
nicht überschreitet
(Anm.: Die Kapitel 84 bis 92 sind nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)
Kapitel 93 Waffen und Munition; Teile Herstellen, bei dem
und Zubehör davon der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex 9401 und Möbel aus unedlen Metallen, Herstellen aus
ex 9403 mit nicht gepolsterten Vormaterialien, die in
Baumwollgeweben mit einem eine andere Nummer als
Quadratmetergewicht von die hergestellte Ware
300 g oder weniger einzureihen sind,
oder
Herstellen aus
gebrauchsfertig
konfektionierten
Baumwollgeweben der
Nr. 9401 oder 9403,
wenn
- ihr Wert 25 vH des
ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet
und
- alle anderen
verwendeten
Vormaterialien
Ursprungserzeugnisse
und in eine andere
Nummer als die
Nr. 9401 oder 9403
einzureihen sind
9405 Beleuchtungskörper, Herstellen, bei dem
einschließlich Scheinwerfer der Wert aller
und Teile davon, verwendeten
anderweitig weder genannt Vormaterialien 50 vH
noch inbegriffen; des ab-Werk-Preises
Reklameleuchten, der hergestellten Ware
Leuchtschilder und ähnliche nicht überschreitet
Waren, mit fest montierter
Lichtquelle, sowie
anderweitig weder genannte
noch inbegriffene Teile
davon
9406 Vorgefertigte Gebäude Herstellen, bei dem
der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
9503 Anderes Spielzeug; Herstellen, bei dem
maßstabsgetreu verkleinerte - alle verwendeten
Modelle und ähnliche Vormaterialien in
Modelle für Spiel oder eine andere Nummer
Unterhaltung, auch mit als die hergestellte
Antrieb; Puzzles aller Art Ware einzureihen
sind
und
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet
ex 9506 Geräte und Ausrüstungen für Herstellen aus
Gymnastik, Athletik, andere Vormaterialien, die in
Sportarten (ausgenommen für eine andere Nummer als
Tischtennis) und die hergestellte Ware
Freiluftspiele, nicht in einzureihen sind, oder
anderen Nummern dieses aus Rohlingen für
Kapitels genannt oder Golfschlägerköpfe;
inbegriffen; Schwimmbecken jedoch können andere
und Planschbecken Vormaterialien
derselben Nummer
verwendet werden, wenn
ihr Wert 5 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
9507 Angelruten, Angelhaken und Herstellen aus
andere Angelgeräte; kleine Vormaterialien, die in
Fangnetze (Handnetze) aller eine andere Nummer als
Art; Lockgeräte (andere als die hergestellte Ware
solche der Nr. 9208 oder einzureihen sind;
9705) und ähnliche jedoch können
Jagdgeräte Vormaterialien
derselben Nummer
verwendet werden, wenn
ihr Wert 5 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex 9601 und Waren aus tierischen, Herstellen aus
ex 9602 pflanzlichen oder bearbeiteten
ex 9603 mineralischen Vormaterialien
Schnitzstoffen derselben Nummer
Besen, Bürsten und Pinsel, Herstellen, bei dem
ausgenommen Reisigbesen und der Wert aller
dergleichen sowie Bürsten verwendeten
und Pinsel aus Marder- oder Vormaterialien 50 vH
Eichhörnchenhaar; des ab-Werk-Preises
mechanische, nicht der hergestellten Ware
motorbetriebene nicht überschreitet
Teppichkehrer zum
Handgebrauch, Mops;
Farbtupfer und Farbroller;
Wischer aus Weichkautschuk
oder ähnlichen
geschmeidigen Stoffen
9605 Reisezusammenstellungen von Jede Ware in der
Waren (Necessaires) für die Warenzusammenstellung
Körperpflege, für muß die Regel
Näharbeiten oder für das erfüllen, die
Reinigen von Schuhen oder anzuwenden wäre, wenn
Kleidern sie nicht in der
Warenzusammenstellung
enthalten wäre; jedoch
können Waren ohne
Ursprungseigenschaft
mitverwendet werden,
wenn ihr Wert 15 vH
des ab-Werk-Preises
der
Warenzusammenstellung
nicht überschreitet
9606 Knöpfe, Preßverschlüsse, Herstellen, bei dem
Schnappverschlüsse und - alle verwendeten
Druckknöpfe, Knopfformen Vormaterialien in
und andere Teile dieser eine andere Nummer
Waren; Knopfrohlinge als die hergestellte
Ware einzureihen
sind
und
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet
9608 Kugelschreiber; Schreiber Herstellen aus
und Markierstifte, mit Vormaterialien, die in
Filzspitze oder anderer eine andere Nummer als
poröser Spitze; Füllfedern die hergestellte Ware
und andere Füllhalter; einzureihen sind, oder
Durchschreibstifte; aus Schreibfedern oder
Füllstifte (Dreh- und Schreibfederspitzen;
Druckstifte); Federhalter, jedoch können auch
Bleistifthalter und andere Vormaterialien
ähnliche Halter; Teile derselben Nummer
(einschließlich verwendet werden, wenn
Schutzkappen und Klipse) ihr Wert 5 vH des
für die vorstehend ab-Werk-Preises der
genannten Waren, hergestellten Ware
ausgenommen jede der nicht überschreitet
Nr. 9609
9612 Farbbänder für Herstellen, bei dem
Schreibmaschinen und - alle verwendeten
ähnliche Farbbänder, mit Vormaterialien in
Tinte oder anderen Stoffen eine andere Nummer
für Abdrucke präpariert, als die hergestellte
auch auf Spulen oder in Ware einzureihen
Kassetten; Stempelkissen, sind
auch getränkt, auch in und
Schachteln - der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet
9613 Feuerzeuge und Anzünder
(ausgenommen solche der
Nr. 3603), auch mechanisch
oder elektrisch, und Teile
davon, ausgenommen
Feuersteine und Dochte:
- Feuerzeuge und Anzünder, Herstellen, bei dem
mit piezoelektrischer der Wert aller
Zündung verwendeten
Vormaterialien der
Nr. 9613 30 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
- andere Herstellen, bei dem
der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien der
Nr. 9613 5 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex 9614 Tabakspfeifen Herstellen aus
(einschließlich Pfeifenrohformen
Pfeifenköpfe)
```
```
*1) Jedoch darf bis einschließlich 30. November 1993 das nach dem Verfahren der „Nixtamalisierung'' (Kochen und Einweichen in alkalischer Lösung) gewonnene Maismehl („Masa''-Mehl) verwendet werden.
*2) Die Anmerkung 3 zu Kapitel 32 besagt, daß es sich bei diesen Zubereitungen um solche handelt, wie sie zum Färben von Stoffen aller Art oder als Bestandteil von Farbzubereitungen verwendet werden, vorausgesetzt, sie sind nicht in eine andere Nummer des Kapitels 32 einzureihen.
*3) Als Warengruppe gilt jeder Teil der Nummer, der von den übrigen Waren durch einen Strichpunkt getrennt ist.
*4) Bei Erzeugnissen, die aus Vormaterialien der Nrn. 3901 bis 3906 einerseits und aus Vormaterialien der Nrn. 3907 bis 3911 andererseits zusammengesetzt sind, gilt diese Beschränkung nur für jene Gruppe von Vormaterialien die in der hergestellten Ware gewichtsmäßig überwiegt.
*5) Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe die Einleitende Bemerkung 6.
*6) Siehe die Einleitende Bemerkung 7.
*7) Für Waren, gewirkt oder gestrickt, nicht gummielastisch, nicht kautschutiert, die durch Zusammennähen oder anderes Zusammenfügen von zugeschnittenen oder abgepaßten gewirkten oder gestrickten Stücken hergestellt wurden, siehe die Einleitende Bemerkung 7.
ANHANG III ZU PROTOKOLL B
WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG
und
ANTRAG AUF AUSSTELLUNG EINER WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG
(Anm.: Anhang III zum Protokoll B nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)
Anhang IV zum Protokoll B
(Anm.: Anhang IV zum Protokoll B nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)
Anhang V zum Protokoll B
Spezialstampiglie auf die in Unterparagraph 4 (b) des Artikels 13 Bezug genommen wird.
(Anm.: Skizze nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)
Anhang VI zum Protokoll B *1)
Der in Währungen der Vertragsparteien dieses Abkommens ausgedrückte Gegenwert einer Rechnungseinheit, worauf sich Artikel 8 Absatz 4 des Protokolls B bezieht, lautet wie folgt:
Österreichischer Schilling ................. 14.4794
Finnische Mark ............................. 4.88483
Isländische Krone .......................... 74.8336
Norwegische Krone .......................... 7.98528
Schwedische Krone .......................... 7.59059
Schweizer Franken .......................... 1.70478
Israelischer Schekel ....................... 2.7459
```
```
Persönliches Begrenzungen für die
Kleinsendungen Reisegepäck Rechnungserklärung
(200 R.E.) (565 R.E.) (2820 R.E.)
```
```
Österreichischer
Schilling 3 000 9 000 41 000
Finnische Mark 1 000 2 800 13 800
Isländische Krone 15 000 42 600 212 500
Norwegische Krone 1 600 4 520 22 560
Schwedische Krone 1 600 4 300 21 000
Schweizer Franken 350 1 000 5 000
Israelischer
Schekel 600 1 600 8 000
```
```
*1) Die Wertlimits nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 2 Buchstaben a und b des Protokolls B, ausgedrückt in den nationalen Währungen der EFTA-Länder und Israels lauten somit wie folgt:
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