Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend das Inkrafttreten der Note an den Generaldirektor des GATT über Verhandlungen über die Liste XXXII - Österreich betreffend Ungarn
Nachdem Ungarn den anläßlich der Unterzeichnung der Note an den Generaldirektor des GATT über Verhandlungen über die Liste XXXII - Österreich (BGBl. Nr. 251/1992) erklärten Vorbehalt der Ratifikation am 10. September 1992 zurückgezogen hat, ist diese Note mit 10. September 1992 in Kraft getreten.
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