Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend die Bestimmung des Trassenverlaufes der Linienverbesserung Haltestelle Ried/Diepersdorf–Bahnhof Wartberg/Krems im Zuge der Hochleistungsstrecke Selzthal–Linz
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Hochleistungsstreckengesetzes, BGBl. Nr. 135/1989, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 576/1989 wird verordnet:
Der Trassenverlauf der Linienverbesserung Haltestelle Ried/Diepersdorf - Bahnhof Wartberg/Krems im Zuge der Hochleistungsstrecke Selzthal-Linz im Bereich der Marktgemeinde Wartberg a. d. Krems wird wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Trasse beginnt bei km 37,600 und endet bei km 40,025 der ÖBB- Strecke Linz-Selzthal.
Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist aus der beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Wartberg a. d. Krems aufliegenden Planunterlage (Einlage V 10/1) zu ersehen.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.