Verordnung der Bundesregierung über die Erklärung weiterer Eisenbahnen zu Hochleistungsstrecken (3. Hochleistungsstrecken-Verordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1994-02-05
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Hochleistungsstreckengesetzes, BGBl. Nr. 135/1989, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 576/1989, wird verordnet:

Folgende Eisenbahnen (Strecken bzw. Streckenteile einschließlich der notwendigen Eisenbahnanlagen) werden zu Hochleistungsstrecken erklärt:

1.

Salzburg Wörgl

2.

St. Michael Klagenfurt Villach

3.

Wien Eisenstadt Oberwart Graz Klagenfurt Villach Staatsgrenze Österreich/Italien

4.

Wien Staatsgrenze bei Bernhardsthal

5.

Parndorf Staatsgrenze bei Kittsee

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