PROTOKOLL DER XLV. TAGUNG DER IM ARTIKEL 6 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER ITALIENISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE REGELUNG DES ERLEICHTERTEN WARENAUSTAUSCHES ZWISCHEN DEN ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN TIROL UND VORARLBERG UND DER ITALIENISCHEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL VOM 12. MAI 1949 VORGESEHENEN GEMISCHTEN KOMMISSION

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1994-10-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1995-09-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 6
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Die im Art. 6 des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste erfolgreicher Zusammenarbeit ihre XLV. Tagung in der Zeit vom 14. bis 15. Juni 1994 in Kitzbühel, Tirol, abgehalten.

Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen geprüft und folgendes vereinbart:

Artikel 1

Mit dem Inkrafttreten der diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten die bisher geltenden Listen A und B außer Kraft.

Die diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten mit 1. Oktober in Kraft und gelten bis 30. September 1995.

Die Verwaltung der Kontingente erfolgt nach dem bewährten Verfahren.

Artikel 2

Die Bestimmungen der Protokolle seit 17. Oktober 1953 und die dazugehörigen Beilagen bleiben, soweit sie nicht im Gegensatz zu den Bestimmungen dieses Protokolls stehen, weiterhin in Kraft.

Artikel 3

Die in den diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B vorgesehenen Jahreskontingente erneuern sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission vor Ablauf des Vertragsjahres nicht stattfinden sollte.

Die Kontingente der Listen A und B dürfen auch über das Ende des jeweiligen Vertragsjahres hinaus - und zwar bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres (letztmögliches Datum der Anmeldung zur Verzollung) - durch Erteilung von Ein- und Ausfuhrbewilligungen seitens der zuständigen Behörden, welche nicht über dieses Datum hinaus gültig sein dürfen, ausgenützt werden.

Artikel 4

Die Gemischte Kommission hat die Realisierung der bei der letzten Tagung zur Sprache gebrachten Themen mit folgendem Ergebnis geprüft und dabei festgestellt:

a)

Übertragung des Programmes von RAI III/Sender Bozen nach Tirol und Vorarlberg:

1.

Die Gemischte Kommission nimmt zur Kenntnis, daß die bei der XLIV. Tagung noch offengebliebenen Fragen verwaltungsmäßiger, finanzieller und technischer Natur inzwischen in beiderseitigem Einvernehmen geklärt werden konnten. Insbesondere gehört dazu die Übernahme der Zusatzkosten für Autorenrechte für das Programm RAI III durch die österreichische Seite. Von den beiden Postverwaltungen wurden auch die erforderlichen Frequenzen koordiniert, und vom italienischen Postministerium wurde die RAS zur Benützung derselben ermächtigt.

2.

Dazu bekundet der Vertreter der Region Trentino-Südtirol das Interesse der Regionalregierung, diese Übertragungsmöglichkeiten auch auf den Sendebereich der Provinz Trient auszudehnen und erklärt, daß sich die Region in diesem Sinne verwenden wird.

b)

Eisenbahnverkehr auf der Pustertalstrecke (Innsbruck - Lienz):

c)

Beseitigung von Hindernissen für den Straßengüterverkehr im Accordino-Raum:

d)

Erleichterungen bei der vorübergehenden Aus- und Einfuhr von Kunstwerken zu Ausstellungszwecken:

Artikel 5

Die beiden Delegationen stimmen darin überein, daß trotz der Absorbierung der Kompetenzen für den im Accordino vorgesehenen Warenaustausch durch die Bestimmungen der Europäischen Union im Gefolge des Beitritts Österreichs zu dieser, die Gemischte Kommission weiterhin ein wichtiger Bezugspunkt für die Koordinierung anderer zentralstaatlicher Kompetenzen zum Zweck der Zusammenarbeit im Accordino-Raum im Interesse der dort ansässigen Bevölkerung bleiben wird.

Artikel 6

Das vorliegende Protokoll tritt am 1. Oktober 1994 in Kraft und gilt bis zum 30. September 1995.

Seine Gültigkeit verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission nicht stattfinden sollte.

Gegeben zu Kitzbühel am 15. Juni 1994

in zwei Ausfertigungen, jede in deutscher und italienischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL

Liste A

```

```

Nr. Waren Kontingente

```

```

1 Männliches Einstellvieh der Höhenviehrassen,

soweit in Italien zugelassen ............... 3 725 Stück

2 Weibliche Nutzrinder der Höhenviehrassen,

soweit in Italien zugelassen, und

Schlachtrinder ............................. 2 019 Stück

3 Butter ..................................... 100 t

4 Bier ....................................... 1 200 hl

5 Nadelsägerundholz .......................... 5 000 m3

6 Schnittholz ................................ 30 000 m3

7 Bezimmertes Bauholz ........................ 12 000 m3

8 Brennholz .................................. 1 000 t

9 Sägeabfälle ................................ 2 000 t

10 Stangen aus Holz ........................... 8 000 m3

11 Rebstangen ................................. 1 000 m3

12 Schalter und Säulen aus Nadelholz .......... 8 000 m3

13 In der vorliegenden Liste nicht genannte

Waren (für jede Warengattung bis zu 100 Mio.

Lire) 2 000 Mio. Lire

AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL-VORARLBERG

Liste A

```

```

Nr. Waren Kontingente

```

```

1 Frisches Gemüse ............................ 3 000 t

2 Frisches Obst, ausgenommen Tafeläpfel ...... 3 000 t

3 Tafeläpfel ................................. 5 500 t

4 Industrieobst .............................. 500 t

5 Weine und Traubenmost ...................... 9 228 hl

6 Kleie oder andere Rückstände vom Sieben oder

Mahlen von Getreide ........................ 500 t

7 In der vorliegenden Liste nicht genannte

Waren (für jede Warengattung bis zu 100 Mio.

Lire) ...................................... 2 000 Mio. Lire

AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL

Liste B

```

```

Pos. Kontingent

Nr. Ware Wert in

Menge Mio. Lire

```

```

1 Pferde und Fohlen ............... 341 Stk.

2 Schlachtrinder .................. 2 263 Stk. (3 392)

3 Männliches Einstellvieh und/oder

weibliche Nutzrinder der

Höhenviehrassen, soweit in

Italien zugelassen (11 215)

```

a)

männliches Einstellvieh ...... 5 577 Stk.

```

```

b)

weibliche Nutzrinder ......... 2 624 Stk.

```

4 Schweine ........................ 4 679 Stk.

5 Schafe .......................... 4 679 Stk.

6 Rindfleisch ..................... 624 t

7 Schweinefleisch ................. 450 t

8 Speck, Salami ................... 212 t

9 Schmelzkäse ..................... 252 t

10 Andere Käse (davon maximal 400 t

Tilsiter) ....................... 1 342 t

11 Balkon- und Beetpflanzen ........ 31 194 Stk.

12 Andere lebende Pflanzen und

Wurzeln, einschließlich

Forstpflanzen ................... 249 548 Stk.

13 Saatkartoffeln .................. 235 t

14 Johannisbeeren, frisch .......... 99 076 kg

15 Saatgetreide .................... 47 t

16 Fleisch-, Fleischmischkonserven . 20 t

17 Fleisch von Wild (frisch,

gekühlt, gefroren, gekocht,

gebraten oder anderweitig

zubereitet, auch mit Soßen) ..... 17 t

18 Brot, gewöhnliche und feine

Backwaren ....................... 435 t

19 Dauerback- und Süßwaren sowie

andere Konditoreiwaren;

Schokolade und -waren ........... 634 t

20 Backerbsen, Frittaten, Salzletten

und Pommes frites ............... 165 771 kg

21 Salate, Sauergemüse und

Wurzelgemüse .................... 263 t

22 Fruchtsirup; Fruchtsäfte,

Fruchtsaftgetränke,

Fruchtsaftkonzentrate,

Fruchtkonzentrate,

Fruchtzubereitungen ............. 5 139 t

23 Marmelade, auch in Kleinpackungen 539 t

24 Gewürze, Gewürzmischungen und

Gewürzzubereitungen aller Art ... 38 992 kg

25 Bier ............................ 35 872 hl

26 Filterumwicklungspapier ......... 200

27 Wellpappe und Pappkartons ....... 200

28 Dekorationsartikel, und zwar:

Lahnbänder, Lametta und

Gegenstände daraus, leonische

Gespinste ....................... 200

29 - 50 - - -

51 Kupferoxydchlorid und

Kupfervitriol ................... 200

52 Farben und Lacke ................ 200

53 Kosmetische Produkte ............ 200

54 Waschmittel, Waschhilfsmittel,

Spül-, Reinigungsmittel ......... 200

55 Isolierungen für Heizungsrohre .. 200

56 Waren aus plastischem Material,

davon bis zu 83 Mio. Lire

Fertigwaren ..................... 348

57 Feuerlöschschläuche ............. 200

58 Bekleidungsleder, Taschnerleder,

Schuhleder ...................... 200

59 Lederbekleidung und Zubehör ..... 200

60 Rucksäcke ....................... 200

61 Furniere ........................ 200

62 Vorgefertigte Häuser, Hütten,

Baracken, Flugdächer, Dachstühle,

Silos und ähnliche Konstruktionen;

zerlegbar aus Holz, komplett mit

ihren Bestandteilen. Darin

inbegriffen Platten aus Holz

und/oder aus anderen pflanzlichen

Stoffen, zerfasert aus Sägespänen

oder aus Holzwolle mit Harzen

oder anderen Bindemitteln

gebunden, mit oder ohne

Holzbedachung sowie äußere

und/oder innere Holzverschalung,

einschließlich der dazugehörigen

Leisten und Latten aus Holz.

Ausgenommen Türen, Fenster,

Jalousien usw., soweit sie nicht

Bestandteile der vorgenannten

Konstruktionen sind ............. 200

63 Obstleitern, Holzstöcke für

Fleischhauer, Rahmenleisten,

Rahmen, Leisten für Fußböden und

Zimmerdecken, Parketten und

andere Holzwaren sowie fertige

Karniesen aus Holz .............. 200

64 Dachschindeln aus Holz .......... 200

65 Faßhähne, Kälbersauger,

Kuhschwanzhalter, Ringhornsteller

und Ohrmarknumerierzangen ....... 200

66 Holzfaserplatten ................ 200

67 Spanplatten,

kunststoffbeschichtete Platten .. 200

68 Gewebe aus synthetischen oder

künstlichen Spinnstoffen ........ 200

69 Loden, andere Wollgewebe und

Wolldecken; Lodenkonfektion ..... 980

70 Handstrickgarne ................. 200

71 Baumwoll- und/oder Zellwollgewebe

aller Art; Leinen- und

Halbleinengewebe; Baumwollwindeln

abgepaßt; Tischdecken;

Baumwollflanelldecken sowie

Decken aus synthetischen und/oder

künstlichen Spinnstoffen ........ 1 270

72 Trachten- und Dirndlstoffe ...... 1 440

73 Borten .......................... 200

74 Stickereien, Fransen, Spitzen für

Trachten u. dgl., bestickte

Taschentücher, bestickte

Damenblusen und Modewaren,

bestickte Bettwäsche,

Klöppelspitzentischdecken und

-deckchen ....................... 200

75 Strick- und Wirkwaren ........... 1 990

76 Konfektionswaren aus Textilien .. 1 307

77 Wimpel für Automobile und für

Werbezwecke ..................... 200

78 Markisen, Jalousien, Rolläden,

Totalverdunkelungsanlagen, deren

Teile ........................... 200

79 Teppiche und Läufer ............. 200

80 Schuhe und deren Teile .......... 200

81 Hüte ............................ 200

82 Badezimmer-Zellen aus Leichtbeton,

komplett mit Einrichtung und

Armaturen ....................... 200

83 Schleifscheiben und Schleifsteine 230

84 Bausteine oder -platten aus

Holzwolle, Holzfasern, Holzspänen

oder Holzabfällen, mit Zement

oder anderen Bindemitteln

hergestellt ..................... 200

85 Glaswaren, gefärbt und/oder

bemalt, auch graviert und/oder

geschliffen, auch

kunstgewerbliche, auch für

Kirchen ......................... 200

86 Glasfaserlaminate ............... 200

87 Medaillen ....................... 200

88 Pfannen, Messing- oder

Eisenbehälter sowie Blechwaren,

auch verzinkt, Elektrogeschirr .. 200

89 Gußeiserne Rohre und Formstücke . 280

90 Deckenstützen ................... 200

91 Kabelwannen aus verzinktem

Stahlblech sowie Zubehör und

Trägermaterial hiefür ........... 200

92 Heizkessel ...................... 200

93 Profile und Stangen aus Aluminium 200

94 Werkzeuge und Geräte für

Handwerk, Industrie und

Landwirtschaft; Messer; Haus-

und Küchenwaren,

Bergsteigerartikel aus Eisen,

Dengelapparate, Rechen, Gabeln,

Glaserwerkzeuge, Kleineisenwaren,

Viehschellen und Viehglocken .... 215

95 Hartmetallwerkzeuge und

-erzeugnisse .................... 200

96 Bestecke und Tafelgeräte aus

Metall .......................... 200

97 Beschläge ....................... 246

98 Leuchten und Leuchtstoffröhren

sowie elektrische

Beleuchtungskörper aller Art .... 420

99 Kirchenglocken samt Armaturen ... 200

100 Seilwegegeräte; fahrbare

gummibereifte

Seilwindenaggregate mit

stufenlosen Getrieben und

Explosions- oder Elektromotor,

Seilwinden,

Traktorenaufbauseilwinden,

Bergsitzpflüge, Bergmessereggen;

sämtliche Zusatzgeräte und

Ersatzteile für vorangeführte

Maschinen; Seile für

vorangeführte Seilwinden ........ 200

101 Kompressoren, Dieselmotoren sowie

deren Teile ..................... 200

102 Lufttechnische Geräte und

Apparate ........................ 200

103 Schilifte, Sessellifte,

Gondellifte, Seilbahnen u. dgl.

sowie deren Teile ............... 215

104 Schneeräumgeräte aller Art, deren

Teile ........................... 200

105 Landwirtschaftliche Maschinen,

Drucktanks für Süßmost und Wein,

und deren Teile ................. 200

106 Holzbearbeitungsmaschinen,

Dübelbohrmaschinen, sowie deren

Teile ........................... 200

107 Armaturen für Wasserleitungen ... 320

108 Keilriemenscheiben .............. 200

109 Drehstrommotoren ................ 200

110 Anlagen für Turbinen, Regulatoren,

deren Teile, Ersatzteile für

Wasserkraftanlagen .............. 200

111 Elektrische Akkumulatoren ....... 200

112 Speisetransportwagen und

dazugehörige Geräte ............. 200

113 Elektrische Haushaltsgeräte;

Elektro-Einbau-Backrohre und

Einbau-Kochstellen, elektrische

Heizdecken; Kleine elektrische

Hebebühnen; Einbau-Schaltkästen;

Elektromaterial, auch isolierend;

deren Teile ..................... 200

114 Herde, Ofen, Dampfkessel,

Zentralheizungskessel aller Art,

auch mit automatischer

Heißwasseranlage; Spülschränke,

deren Teile ..................... 200

115 Kraftfahrzeug- und/oder

Motorenteile .................... 200

116 Feldstecher, Fernrohre, auch

Zielfernrohre und Theatergläser

mit Etui und Zubehör,

Brillengläser, roh oder

bearbeitet ...................... 200

117 Orgeln und deren Bestandteile ... 200

118 Möbel, einschließlich Schulmöbel 200

119 Steppdecken; Matratzenauflagen

und Polster mit Füllung ......... 200

120 Schlitten, Rodel, Schi,

Schibindungen, Schistöcke,

Bergrettungsgerate; deren

Bestandteile .................... 330

121 Spezialfahrzeuge und Geräte zur

Schipistenpflege; deren Teile ... 200

122 Spezialfahrzeuge und Anhänger für

die Landwirtschaft und für das

Baugewerbe, mit oder ohne

Maschinen und Geräten

(Seilwinden, Dungstreuer, Pumpen,

Gülletanks, Heugitter ua.)

ausgestattet; oben angeführte

Maschinen und Geräte, auch

gesondert eingeführt; Zubehör und

Ersatzteile ..................... 200

123 Kunstgewerbliche Erzeugnisse und

Spielwaren ...................... 200

124 Schikerne ....................... 200

125 Oberflächenschibeläge ........... 200

126 Windsurfer ...................... 200

127 In der vorliegenden Liste nicht

genannte Waren (für jede

Warengattung bis zu 480 Mio.

Lire) ........................... 4 050

AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG

Liste B

```

```

Pos. Kontingent

Nr. Ware Wert in

Menge Mio. Lire

```

```

1 Kalbfleisch ..................... 181 t

2 Rindfleisch ..................... 293 t

3 Schweinefleisch ................. 377 t

4 Schinken, roh, gekocht,

geräuchert, Ossocollo ........... 77 t

5 Lebende oder tote Forellen;

Forelleneier .................... 374 t

6 Zier-, Obst- und

Aufforstungspflanzen mit bloßen

Wurzeln und/oder daran haftendem

Erdreich, in Stroh eingewickelt . 1 209 600 Stk.

7 Pilze, frisch oder getrocknet,

auch zerkleinert ................ 16 t

8 a) Obst, frisch (falls Äpfel, nur

Handelsklasse I) ............. 3 990 t

```

b)

Industrieobst ................ 756 t

```

9 Käse „a pasta filata''

(Mozzarella, geräucherte Provola,

Scamorza, Caciottella) und

Mascarpone ...................... 72 t

10 Maisgrieß und Maismehl;

Heidenmehl, Polenta ............. 151 t

11 Traubenkern- oder Maiskeimöl

```

a)

roh .......................... 151 t

```

```

b)

gereinigt oder raffiniert .... 128 t

```

12 Salami, Knoblauchwurst und

Mortadella; Speck ............... 534 t

13 Knödel, auch tiefgekühlt ........ 19 t

14 Fischzubereitungen und

Fischkonserven .................. 24 t

15 Teigwaren, auch gefüllt

```

a)

Strudelteigblätter, Spätzle .. 50 t

```

```

b)

sonstige Teigwaren ........... 605 t

```

16 Backwaren und feine Backwaren,

auch tiefgekühlt ................ 419 t

17 Gemüse, tiefgekühlt, gefroren,

vorübergehend haltbar gemacht,

getrocknet, zerkleinert,

gemahlen, zubereitet, auch in

luftdicht verschlossenen

Behältnissen (davon

Kartoffelverarbeitungserzeugnisse

bis zu einer Maximalmenge von

340 t), mit Ausnahme von Gemüse,

frisch .......................... 2 066 t

18 Konfitüren, Gelees und Marmeladen,

Fruchtmus und Fruchtpasten,

eingekocht, auch mit Zuckerzusatz;

Früchte in anderer Weise

zubereitet oder haltbar gemacht,

auch mit Zusatz von Zucker oder

Alkohol; Fruchteiskremen und

-pasten; kandierte Früchte und

kandierte Fruchtschalen ......... 4 657 hl

19 Erdnuß-, Mandel- oder

Haselnußkaramel, Zuckererdnüsse,

Zuckermandeln, geröstete und

gesalzene Erdnuß- oder

Mandelkerne ..................... 39 312 kg

20 Fruchtsäfte (inbegriffen

Traubensaft), Gemüsesäfte, auch

mit Zuckerzusatz; jedoch weder

gegoren, noch mit einem Zusatz

von Alkohol; Fruchtsirup;

Fruchtkonzentrate; einschlägiges

Aroma; Fruchtsaft- oder

Gemüsesaftgetränke und Getränke

aus aromatischen Kräutern ohne

Zusatz von Alkohol,

einschließlich jener mit einem

über dem natürlichen Prozentsatz

liegenden Wassergehalt .......... 6 048 t

21 Mineral- und Tafelwasser ........ 12 096 hl

22 Bier ............................ 19 656 hl

23 Qualitätsweine bestimmter

Anbaugebiete .................... 41 657 hl (6 389)

24 Qualitätsweine bestimmter

Anbaugebiete und Weine mit

geographischer Bezeichnung;

Schaumweine

```

a)

in 0,75 l- und

```

0,375 l-Flaschen ............. 15 720 hl

```

b)

in 1,0 l-Flaschen ............ 7 560 hl

```

25 Branntweine aus Früchten ........ 706 hl

26 Weinessig, auch in Flaschen ..... 8 316 hl

27 Extraktionsschrot aus Sesamsamen,

Maiskeimen und Traubenkernen für

Futtermittelzwecke .............. 379 t

28 Papier aller Art; Pappe, auch für

bestimmte Zwecke zugeschnitten;

Wellpappe ....................... 415

29 Schachteln und andere

Umschließungen aus Papier oder

Pappe ........................... 400

30 Glückwunschbillets, Bildpost- und

Glückwunschkarten aller Art, auch

in gefalteten Serien und in

Blockform; Posters; Prospekte und

Kalender aller Art .............. 875

31-50 - - -

51 Marmor, Travertin und andere

Kalksteine (Werk- oder Hausteine)

mit einer scheinbaren Dichte

von 2,5 oder mehr; Schiefer,

Granit, Basalt, Sandstein,

Serpentin, Quarzit und andere

Werk- oder Hausteine mit einer

scheinbaren Dichte unter 2,5,

natürliche Konglomerate;

Kunststein; alle diese roh,

gespalten, grob behauen, durch

Sägen zerteilt, in jeder Form

und Größe bearbeitet und Waren

daraus .......................... 1 025

52 Steine aus Porphyr sowie Waren

daraus .......................... 455

53 Kerzen und andere Wachswaren,

auch kunstgewerbliche ........... 200

54 Platten und Folien aus

Polyvinylchlorid ................ 200

55 Profile und Waren aus plastischem

Material ........................ 600

56 Runderneuerte Reifen;

auswechselbare Reifenprofile;

Platten, Blätter, Streifen und

Profile, aus vulkanisiertem

Weichkautschuk .................. 200

57 Bekleidungsstücke, Handschuhe,

Mützen und Taschen, aus Leder

oder Pelz ....................... 200

58 Parkettbrettchen, Kurzriemen,

Schwedenschalungen und

Kehrleisten ..................... 570

59 Rolläden aus Holz oder Kunststoff

und deren Zubehör, auch zerlegt;

Kunststoffprofile für Rollläden

(Anm.: richtig: Rolläden) ....... 210

60 Vorgefertigte Häuser und deren

Teile ........................... 680

61 Spanplatten,

kunststoffbeschichtete Platten .. 500

62 Türen und Fenster und die

dazugehörigen Rahmen ............ 698

63 Gewebe und Bänder aus Seide,

Baumwolle und/oder synthetischen

und/oder künstlichen Spinnstoffen,

auch mit Metallfäden ............ 200

64 Wollgarne und Wollmischgarne .... 281

65 Wollgewebe, auch gemischt mit

anderen Textilfasern ............ 300

66 Baumwollgarne, von Nr. 0 bis

einschließlich Nr. 50 englisch .. 400

67 Erzeugnisse der Kunstweberei .... 200

68 Teppiche und Spannteppiche ...... 800

69 Wirk- und Strickwaren ........... 450

70 Strümpfe, Socken und Strumpfhosen 200

71 Krawatten und Foulards .......... 200

72 Konfektionswaren aus Textilien,

auch mit Gummi oder Plastik

überzogen; Daunendecken und

Kissen .......................... 550

73 Schuhe und deren Teile .......... 200

74 Platten, Fliesen, Blöcke und

Tafeln für Bauzwecke, auch aus

Holzabfällen, mit Magnesium oder

anderen Bindemitteln hergestellt 200

75 Waren aus Zement, Beton oder

Kunststein, auch bewehrt ........ 381

76 Ziegel .......................... 200

77 Rohre, Rohrverbindungsstücke und

andere Teile für Kanalisations-,

Entwässerungs- und ähnliche

Zwecke, Platten und Fliesen, aus

Steinzeug ....................... 200

78 Glasierte Boden- und

Wandbelagsplatten (Fliesen) aus

Keramik ......................... 200

79 Weinflaschen aus Glas ........... 200

80 Spiegel, Isolierglas, Flachglas

bearbeitet ...................... 260

81 Baustahlmatten, sowie Erzeugnisse

daraus .......................... 200

82 Garagenkipptore, Gittertore und

Rolläden aus Eisen oder Stahl;

Wellblechgaragen, auch

unvollständig, auch nicht

zusammengesetzt, und deren Teile 340

83 Fundamentzwingen, deren Zubehör . 200

84 Stahlkonstruktionen und deren

Teile ........................... 200

85 Metallregale; deren Bestandteile

und Verbindungsstücke ........... 230

86 Deckenstahlgitterträger ......... 200

87 Steckrahmenschalungen mit Zubehör 300

88 Heizöl-, Haushalts- sowie

Lagertanks und deren Zubehör .... 200

89 Gas- oder Elektroherde,

Gaskochkessel; Elektrobacköfen;

Gasfriteusen, Kippbratpfannen;

Wärmegeräte (Tellerwärmer,

Wasserbäder usw.); Grillgeräte .. 200

90 Drücker, Schilder und Beschläge,

Kleiderhaken in Messing, poliert,

verchromt oder in Bronze, oder

Aluminium; Eisenbeschläge für

Bauzwecke und Möbel, inbegriffen

Schlösser ....................... 200

91 Druckgußteile aus

Nichteisenmetallen .............. 200

92 Spülbecken aus rostfreiem Stahl,

auch mit Unterbauten, deren Teile 200

93 Lagersichtkästen aus Plastik oder

Stahlblech, auch lackiert oder

verzinkt; deren Zubehör ......... 200

94 Automatische Kühlraumtüren,

einschließlich deren elektrische

Ausrüstung; deren Teile ......... 200

95 Abfallbehälter aus Stahl, deren

Teile ........................... 200

96 Handsägen und Sägeblätter aller

Art ............................. 200

97 Spiralbohrer, Reibahlen, Fräsen,

Kreissägeblätter und andere

Werkzeuge für die

Metallbearbeitung ............... 200

98 Leuchten aller Art .............. 200

99 Koch- und Räucheranlagen; deren

Teile ........................... 200

100 Wägeeinrichtungen und

Kontrollwaagen; deren Teile ..... 200

101 Schilifte, Sessellifte,

Gondellifte, Seilbahnen u. dgl.,

sowie deren Teile ............... 200

102 Elektrische Güteraufzüge und

deren Teile ..................... 200

103 Werkzeugmaschinen und Werkzeuge

für die Bearbeitung von Steinen,

deren Teile ..................... 200

104 Klimaanlagen und

Luftbehandlungsgeräte aller Art,

deren Zubehör und Ersatzteile ... 200

105 Kühltische ...................... 200

106 Elektrische Apparate zur

Lokalisierung unterirdischer

Kanalisationen; deren Teile ..... 200

107 Kupferlackdrähte ................ 200

108 Umwälz- und Filteranlagen für

Schwimmbecken, deren Teile ...... 200

109 Ventile und Geräte für

Aerosolprodukte; deren Teile .... 200

110 Spezialfahrzeuge und Anhänger für

die Landwirtschaft, für das

Baugewerbe und für touristische

Zwecke, ausgenommen Traktoren,

mit oder ohne Maschinen und

Geräte (Seilwinden, Dungstreuer,

Pumpen, Gülletanks, Heugitter

ua.) ausgestattet; oben

angeführte Maschinen und Geräte,

auch gesondert eingeführt;

einzelne Teile, Zubehör und

Ersatzteile, auch für Traktoren . 200

111 Spezialfahrzeuge und -geräte zur

Schipistenpflege und deren Teile 390

112 Gold- und Silberarmbanduhren;

Pokale und Trophäen ............. 200

113 Klaviere und Harmonien, auch

elektronisch .................... 200

114 Plattenspieler, elektrische

Verstärker, Lautsprecher; deren

Teile ........................... 200

115 Möbel- und Möbelteile ........... 827

116 Kunstgewerbliche Erzeugnisse und

Spielwaren ...................... 635

117 Schlitten, Rodel, Schi,

Schibindungen, Schistöcke,

Bergrettungsgeräte; deren

Bestandteile .................... 200

118 In der vorliegenden Liste nicht

genannte Waren (für jede

Warengattung bis zu 480 Mio.

Lire) ........................... 3 100

(Anm.: es folgt das Schreiben des Vorsitzenden der italienischen Delegation, siehe Anlage 2)

AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG

Liste B

```

```

Pos. Kontingent

Nr. Ware Wert in

Menge Mio. Lire

```

```

0001 Kalbfleisch .................... 10 t

0002 Rindfleisch .................... 16 t

0003 Schweinefleisch ................ 21 t

0004 Schinken, roh, gekocht,

geräuchert, Ossocollo .......... 4 t

0005 Lebende oder tote Forellen;

Forelleneier ................... 21 t

0006 Zier-, Obst- und

Aufforstungspflanzen mit bloßen

Wurzeln und/oder daran haftendem

Erdreich, in Stroh eingewickelt 67 200 Stk.

0007 Pilze, frisch oder getrocknet,

auch zerkleinert ............... 1 t

0008 a) Obst, frisch (falls Äpfel,

Handelsklasse 1) ............ 222 t

```

b)

Industrieobst ............... 42 t

```

0009 Käse ,a pasta filata'

(Mozzarella, geräucherte

Provola, Scamorza, Caciottella)

und Mascarpone ................. 4 t

0010 Maisgrieß und Maismehl;

Heidenmehl, Polenta ............ 8 t

0011 Traubenkern- oder Maiskeimöl

```

a)

roh ......................... 8 t

```

```

b)

gereinigt oder raffiniert ... 7 t

```

0012 Salami, Knoblauchwurst und

Mortadella; Speck .............. 30 t

0013 Knödel, auch tiefgekühlt ....... 1 t

0014 Fischzubereitungen und

Fischkonserven ................. 1 t

0015 Teigwaren, auch gefüllt

```

a)

Strudelteigblätter, Spätzle . 3 t

```

```

b)

sonstige Teigwaren .......... 34 t

```

0016 Backwaren und feine Backwaren,

auch tiefgekühlt ............... 23 t

0017 Gemüse, tiefgekühlt, gefroren,

vorübergehend haltbar gemacht,

getrocknet, zerkleinert,

gemahlen, zubereitet, auch in

luftdicht verschlossenen

Behältnissen (davon

Kartoffelverarbeitungserzeugnisse

bis zu einer Maximalmenge von

340 t), mit Ausnahme von Gemüse,

frisch ......................... 115 t

0018 Konfitüren, Gelees und

Marmeladen, Fruchtmus und

Fruchtpasten, eingekocht, auch

mit Zuckerzusatz; Früchte in

anderer Weise zubereitet oder

haltbar gemacht, auch mit Zusatz

von Zucker oder Alkohol;

Fruchteiskremen und -pasten;

kandierte Früchte und kandierte

Fruchtschalen .................. 259 t

0019 Erdnuß-, Mandel- oder

Haselnußkaramel, Zuckererdnüsse,

Zuckermandeln, geröstete und

gesalzene Erdnuß- oder

Mandelkerne .................... 2 184 kg

0020 Fruchtsäfte (inbegriffen

Traubensaft), Gemüsesäfte, auch

mit Zuckerzusatz; jedoch weder

gegoren, noch mit einem Zusatz

von Alkohol; Fruchtsirup;

Fruchtkonzentrate; einschlägiges

Aroma; Fruchtsaft- oder

Gemüsesaftgetränke und Getränke

aus aromatischen Kräutern ohne

Zusatz von Alkohol,

einschließlich jener mit einem

über dem natürlichen Prozentsatz

liegenden Wassergehalt ......... 336 t

0021 Mineral- und Tafelwasser ....... 672 hl

0022 Bier ........................... 1 092 hl

0023 Qualitätsweine bestimmter

Anbaugebiete, 511 Mio. Lire .... 3 333 hl

0024 Qualitätsweine bestimmter

Anbaugebiete und Weine mit

geographischer Bezeichnung;

Schaumweine

```

a)

in 0,75 l- und

```

0,375 l-Flaschen ............ 873 hl

```

b)

in 1,0 l-Flaschen ........... 420 hl

```

0025 Branntweine aus Früchten ....... 39 hl

0026 Weinessig, auch in Flaschen .... 462 hl

0027 Extraktionsschrot aus Sesamsamen,

Maiskeimen und Traubenkernen für

Futtermittelzwecke ............. 21 t

0118 In der vorliegenden Liste nicht

genannte Waren (für jede

Warengattung zusätzlich 80 Mio.

Lire) .......................... 517 Mio. Lire

AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL

Liste B

```

```

Pos. Kontingent

Nr. Ware Wert in

Menge Mio. Lire

```

```

0001 Pferde und Fohlen .............. 19 Stk.

0002 Schlachtrinder (Transfer),

285 Mio. Lire .................. 39 Stk.

0003 Männliches Einstellvieh und/oder

weibliche Nutzrinder der

Höhenviehrassen, soweit in

Italien zugelassen, 817 Mio.

Lire

```

a)

männliches Einstellvieh ..... 317 Stk.

```

```

b)

weibliche Nutzrinder

```

(Transfer) .................. 222 Stk.

0004 Schweine ....................... 266 Stk.

0005 Schafe ......................... 266 Stk.

0006 Rindfleisch .................... 35 t

0007 Schweinefleisch ................ 26 t

0008 Speck, Salami .................. 12 t

0009 Schmelzkäse .................... 14 t

0010 Andere Käse (davon maximal 400 t

Tilsiter) ...................... 76 t

0011 Balkon- und Beetpflanzen ....... 1 773 Stk.

0012 Andere lebende Pflanzen und

Wurzeln, einschließlich

Forstpflanzen .................. 14 180 Stk.

0013 Saatkartoffeln ................. 13 t

0014 Johannisbeeren, frisch ......... 5 630 kg

0015 Saatgetreide ................... 3 t

0016 Fleisch-, Fleischmischkonserven 1 t

0017 Fleisch von Wild (frisch,

gekühlt, gefroren, gekocht,

gebraten oder anderweitig

zubereitet, auch mit Soßen) .... 1 t

0018 Brot, gewöhnliche und feine

Backwaren ...................... 25 t

0019 Dauerback- und Süßwaren sowie

andere Konditoreiwaren;

Schokolade und -waren .......... 36 t

0020 Backerbsen, Frittaten,

Salzeletten und Pommes frites .. 9 420 kg

0021 Salate, Sauergemüße (Anm.:

richtig: Sauergemüse) und

Wurzelgemüse ................... 15 t

0022 Fruchtsirup; Fruchtsäfte,

Fruchtsaftgetränke,

Fruchtsaftkonzentrate,

Fruchtkonzentrate,

Fruchtzubereitungen ............ 292 t

0023 Marmelade, auch in

Kleinpackungen ................. 31 t

0024 Gewürze, Gewürzmischungen und

Gewürzzubereitungen aller Art .. 2 216 kg

0025 Bier ........................... 2 038 hl

0127 In der vorliegenden Liste nicht

genannte Waren (für jede

Warengattung zusätzlich 80 Mio.

Lire) .......................... 517 Mio. Lire

DER VORSITZENDE DER ITALIENISCHEN DELEGATION

AN DEN VORSITZENDEN DER ÖSTERREICHISCHEN DELEGATION.

Kitzbühel, 15. Juni 1994

Herr Vorsitzender!

Im Verlauf der heute beendeten XLV. Tagung der Gemischten Kommission sind die beiden Delegationen wie folgt übereingekommen:

In dem Bestreben, die Entwicklung des Warenaustausches zwischen den beiden begünstigten Zonen weiter zu erleichtern, werden die für die Verwaltung der Kontingente zuständigen italienischen und österreichischen Zollbehörden ermächtigt, für die Zeit vom 1. Juni bis 30. September 1994 zusätzlich die zollfreie Einfuhr der unten angeführten Waren in der Höhe der bei jeder Position angegebenen Beträge zuzulassen.

Die Gesamthöhe dieses zusätzlichen Warenaustausches, die auf jeder Seite 4 427 Mio. Lire beträgt, entspricht vier Zwölfteln der Erhöhung, die der Plafond nachstehender Waren in den Warenlisten B, die dem am heutigen Tag unterzeichneten Protokoll angeschlossen sind, gegenüber ihrem Plafond in den am 9. Juni 1993 in Levico Terme vereinbarten Listen B erfahren hat.

Auf die vorstehend angeführten Kontingente werden die Bestimmungen des Artikels 3 des heute unterzeichneten Protokolls angewendet.

Ich bitte, Herr Vorsitzender, mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit Vorstehendem zu bestätigen.

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Botschafter Dr. Umberto TOFFANO

DER VORSITZENDE DER ÖSTERREICHISCHEN DELEGATION

AN DEN VORSITZENDEN DER ITALIENISCHEN DELEGATION.

Kitzbühel, 15. Juni 1994

Herr Vorsitzender!

Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom heutigen Tage zu bestätigen, welches folgendermaßen lautet:

(Anm.: es folgt das Schreiben des Vorsitzenden der italienischen Delegation incl. der Listen B)

Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis meiner Regierung mit Vorstehendem mitzuteilen.

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Botschafter Dr. Friedrich FRÖLICHSTHAL

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