PROTOKOLL DER XLV. TAGUNG DER IM ARTIKEL 6 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER ITALIENISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE REGELUNG DES ERLEICHTERTEN WARENAUSTAUSCHES ZWISCHEN DEN ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN TIROL UND VORARLBERG UND DER ITALIENISCHEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL VOM 12. MAI 1949 VORGESEHENEN GEMISCHTEN KOMMISSION
Präambel/Promulgationsklausel
Die im Art. 6 des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste erfolgreicher Zusammenarbeit ihre XLV. Tagung in der Zeit vom 14. bis 15. Juni 1994 in Kitzbühel, Tirol, abgehalten.
Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen geprüft und folgendes vereinbart:
Artikel 1
Mit dem Inkrafttreten der diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten die bisher geltenden Listen A und B außer Kraft.
Die diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten mit 1. Oktober in Kraft und gelten bis 30. September 1995.
Die Verwaltung der Kontingente erfolgt nach dem bewährten Verfahren.
Artikel 2
Die Bestimmungen der Protokolle seit 17. Oktober 1953 und die dazugehörigen Beilagen bleiben, soweit sie nicht im Gegensatz zu den Bestimmungen dieses Protokolls stehen, weiterhin in Kraft.
Artikel 3
Die in den diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B vorgesehenen Jahreskontingente erneuern sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission vor Ablauf des Vertragsjahres nicht stattfinden sollte.
Die Kontingente der Listen A und B dürfen auch über das Ende des jeweiligen Vertragsjahres hinaus - und zwar bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres (letztmögliches Datum der Anmeldung zur Verzollung) - durch Erteilung von Ein- und Ausfuhrbewilligungen seitens der zuständigen Behörden, welche nicht über dieses Datum hinaus gültig sein dürfen, ausgenützt werden.
Artikel 4
Die Gemischte Kommission hat die Realisierung der bei der letzten Tagung zur Sprache gebrachten Themen mit folgendem Ergebnis geprüft und dabei festgestellt:
Übertragung des Programmes von RAI III/Sender Bozen nach Tirol und Vorarlberg:
Die Gemischte Kommission nimmt zur Kenntnis, daß die bei der XLIV. Tagung noch offengebliebenen Fragen verwaltungsmäßiger, finanzieller und technischer Natur inzwischen in beiderseitigem Einvernehmen geklärt werden konnten. Insbesondere gehört dazu die Übernahme der Zusatzkosten für Autorenrechte für das Programm RAI III durch die österreichische Seite. Von den beiden Postverwaltungen wurden auch die erforderlichen Frequenzen koordiniert, und vom italienischen Postministerium wurde die RAS zur Benützung derselben ermächtigt.
Dazu bekundet der Vertreter der Region Trentino-Südtirol das Interesse der Regionalregierung, diese Übertragungsmöglichkeiten auch auf den Sendebereich der Provinz Trient auszudehnen und erklärt, daß sich die Region in diesem Sinne verwenden wird.
Eisenbahnverkehr auf der Pustertalstrecke (Innsbruck - Lienz):
Beseitigung von Hindernissen für den Straßengüterverkehr im Accordino-Raum:
Erleichterungen bei der vorübergehenden Aus- und Einfuhr von Kunstwerken zu Ausstellungszwecken:
Artikel 5
Die beiden Delegationen stimmen darin überein, daß trotz der Absorbierung der Kompetenzen für den im Accordino vorgesehenen Warenaustausch durch die Bestimmungen der Europäischen Union im Gefolge des Beitritts Österreichs zu dieser, die Gemischte Kommission weiterhin ein wichtiger Bezugspunkt für die Koordinierung anderer zentralstaatlicher Kompetenzen zum Zweck der Zusammenarbeit im Accordino-Raum im Interesse der dort ansässigen Bevölkerung bleiben wird.
Artikel 6
Das vorliegende Protokoll tritt am 1. Oktober 1994 in Kraft und gilt bis zum 30. September 1995.
Seine Gültigkeit verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission nicht stattfinden sollte.
Gegeben zu Kitzbühel am 15. Juni 1994
in zwei Ausfertigungen, jede in deutscher und italienischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL
Liste A
```
```
Nr. Waren Kontingente
```
```
1 Männliches Einstellvieh der Höhenviehrassen,
soweit in Italien zugelassen ............... 3 725 Stück
2 Weibliche Nutzrinder der Höhenviehrassen,
soweit in Italien zugelassen, und
Schlachtrinder ............................. 2 019 Stück
3 Butter ..................................... 100 t
4 Bier ....................................... 1 200 hl
5 Nadelsägerundholz .......................... 5 000 m3
6 Schnittholz ................................ 30 000 m3
7 Bezimmertes Bauholz ........................ 12 000 m3
8 Brennholz .................................. 1 000 t
9 Sägeabfälle ................................ 2 000 t
10 Stangen aus Holz ........................... 8 000 m3
11 Rebstangen ................................. 1 000 m3
12 Schalter und Säulen aus Nadelholz .......... 8 000 m3
13 In der vorliegenden Liste nicht genannte
Waren (für jede Warengattung bis zu 100 Mio.
Lire) 2 000 Mio. Lire
AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL-VORARLBERG
Liste A
```
```
Nr. Waren Kontingente
```
```
1 Frisches Gemüse ............................ 3 000 t
2 Frisches Obst, ausgenommen Tafeläpfel ...... 3 000 t
3 Tafeläpfel ................................. 5 500 t
4 Industrieobst .............................. 500 t
5 Weine und Traubenmost ...................... 9 228 hl
6 Kleie oder andere Rückstände vom Sieben oder
Mahlen von Getreide ........................ 500 t
7 In der vorliegenden Liste nicht genannte
Waren (für jede Warengattung bis zu 100 Mio.
Lire) ...................................... 2 000 Mio. Lire
AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL
Liste B
```
```
Pos. Kontingent
Nr. Ware Wert in
Menge Mio. Lire
```
```
1 Pferde und Fohlen ............... 341 Stk.
2 Schlachtrinder .................. 2 263 Stk. (3 392)
3 Männliches Einstellvieh und/oder
weibliche Nutzrinder der
Höhenviehrassen, soweit in
Italien zugelassen (11 215)
```
männliches Einstellvieh ...... 5 577 Stk.
```
```
weibliche Nutzrinder ......... 2 624 Stk.
```
4 Schweine ........................ 4 679 Stk.
5 Schafe .......................... 4 679 Stk.
6 Rindfleisch ..................... 624 t
7 Schweinefleisch ................. 450 t
8 Speck, Salami ................... 212 t
9 Schmelzkäse ..................... 252 t
10 Andere Käse (davon maximal 400 t
Tilsiter) ....................... 1 342 t
11 Balkon- und Beetpflanzen ........ 31 194 Stk.
12 Andere lebende Pflanzen und
Wurzeln, einschließlich
Forstpflanzen ................... 249 548 Stk.
13 Saatkartoffeln .................. 235 t
14 Johannisbeeren, frisch .......... 99 076 kg
15 Saatgetreide .................... 47 t
16 Fleisch-, Fleischmischkonserven . 20 t
17 Fleisch von Wild (frisch,
gekühlt, gefroren, gekocht,
gebraten oder anderweitig
zubereitet, auch mit Soßen) ..... 17 t
18 Brot, gewöhnliche und feine
Backwaren ....................... 435 t
19 Dauerback- und Süßwaren sowie
andere Konditoreiwaren;
Schokolade und -waren ........... 634 t
20 Backerbsen, Frittaten, Salzletten
und Pommes frites ............... 165 771 kg
21 Salate, Sauergemüse und
Wurzelgemüse .................... 263 t
22 Fruchtsirup; Fruchtsäfte,
Fruchtsaftgetränke,
Fruchtsaftkonzentrate,
Fruchtkonzentrate,
Fruchtzubereitungen ............. 5 139 t
23 Marmelade, auch in Kleinpackungen 539 t
24 Gewürze, Gewürzmischungen und
Gewürzzubereitungen aller Art ... 38 992 kg
25 Bier ............................ 35 872 hl
26 Filterumwicklungspapier ......... 200
27 Wellpappe und Pappkartons ....... 200
28 Dekorationsartikel, und zwar:
Lahnbänder, Lametta und
Gegenstände daraus, leonische
Gespinste ....................... 200
29 - 50 - - -
51 Kupferoxydchlorid und
Kupfervitriol ................... 200
52 Farben und Lacke ................ 200
53 Kosmetische Produkte ............ 200
54 Waschmittel, Waschhilfsmittel,
Spül-, Reinigungsmittel ......... 200
55 Isolierungen für Heizungsrohre .. 200
56 Waren aus plastischem Material,
davon bis zu 83 Mio. Lire
Fertigwaren ..................... 348
57 Feuerlöschschläuche ............. 200
58 Bekleidungsleder, Taschnerleder,
Schuhleder ...................... 200
59 Lederbekleidung und Zubehör ..... 200
60 Rucksäcke ....................... 200
61 Furniere ........................ 200
62 Vorgefertigte Häuser, Hütten,
Baracken, Flugdächer, Dachstühle,
Silos und ähnliche Konstruktionen;
zerlegbar aus Holz, komplett mit
ihren Bestandteilen. Darin
inbegriffen Platten aus Holz
und/oder aus anderen pflanzlichen
Stoffen, zerfasert aus Sägespänen
oder aus Holzwolle mit Harzen
oder anderen Bindemitteln
gebunden, mit oder ohne
Holzbedachung sowie äußere
und/oder innere Holzverschalung,
einschließlich der dazugehörigen
Leisten und Latten aus Holz.
Ausgenommen Türen, Fenster,
Jalousien usw., soweit sie nicht
Bestandteile der vorgenannten
Konstruktionen sind ............. 200
63 Obstleitern, Holzstöcke für
Fleischhauer, Rahmenleisten,
Rahmen, Leisten für Fußböden und
Zimmerdecken, Parketten und
andere Holzwaren sowie fertige
Karniesen aus Holz .............. 200
64 Dachschindeln aus Holz .......... 200
65 Faßhähne, Kälbersauger,
Kuhschwanzhalter, Ringhornsteller
und Ohrmarknumerierzangen ....... 200
66 Holzfaserplatten ................ 200
67 Spanplatten,
kunststoffbeschichtete Platten .. 200
68 Gewebe aus synthetischen oder
künstlichen Spinnstoffen ........ 200
69 Loden, andere Wollgewebe und
Wolldecken; Lodenkonfektion ..... 980
70 Handstrickgarne ................. 200
71 Baumwoll- und/oder Zellwollgewebe
aller Art; Leinen- und
Halbleinengewebe; Baumwollwindeln
abgepaßt; Tischdecken;
Baumwollflanelldecken sowie
Decken aus synthetischen und/oder
künstlichen Spinnstoffen ........ 1 270
72 Trachten- und Dirndlstoffe ...... 1 440
73 Borten .......................... 200
74 Stickereien, Fransen, Spitzen für
Trachten u. dgl., bestickte
Taschentücher, bestickte
Damenblusen und Modewaren,
bestickte Bettwäsche,
Klöppelspitzentischdecken und
-deckchen ....................... 200
75 Strick- und Wirkwaren ........... 1 990
76 Konfektionswaren aus Textilien .. 1 307
77 Wimpel für Automobile und für
Werbezwecke ..................... 200
78 Markisen, Jalousien, Rolläden,
Totalverdunkelungsanlagen, deren
Teile ........................... 200
79 Teppiche und Läufer ............. 200
80 Schuhe und deren Teile .......... 200
81 Hüte ............................ 200
82 Badezimmer-Zellen aus Leichtbeton,
komplett mit Einrichtung und
Armaturen ....................... 200
83 Schleifscheiben und Schleifsteine 230
84 Bausteine oder -platten aus
Holzwolle, Holzfasern, Holzspänen
oder Holzabfällen, mit Zement
oder anderen Bindemitteln
hergestellt ..................... 200
85 Glaswaren, gefärbt und/oder
bemalt, auch graviert und/oder
geschliffen, auch
kunstgewerbliche, auch für
Kirchen ......................... 200
86 Glasfaserlaminate ............... 200
87 Medaillen ....................... 200
88 Pfannen, Messing- oder
Eisenbehälter sowie Blechwaren,
auch verzinkt, Elektrogeschirr .. 200
89 Gußeiserne Rohre und Formstücke . 280
90 Deckenstützen ................... 200
91 Kabelwannen aus verzinktem
Stahlblech sowie Zubehör und
Trägermaterial hiefür ........... 200
92 Heizkessel ...................... 200
93 Profile und Stangen aus Aluminium 200
94 Werkzeuge und Geräte für
Handwerk, Industrie und
Landwirtschaft; Messer; Haus-
und Küchenwaren,
Bergsteigerartikel aus Eisen,
Dengelapparate, Rechen, Gabeln,
Glaserwerkzeuge, Kleineisenwaren,
Viehschellen und Viehglocken .... 215
95 Hartmetallwerkzeuge und
-erzeugnisse .................... 200
96 Bestecke und Tafelgeräte aus
Metall .......................... 200
97 Beschläge ....................... 246
98 Leuchten und Leuchtstoffröhren
sowie elektrische
Beleuchtungskörper aller Art .... 420
99 Kirchenglocken samt Armaturen ... 200
100 Seilwegegeräte; fahrbare
gummibereifte
Seilwindenaggregate mit
stufenlosen Getrieben und
Explosions- oder Elektromotor,
Seilwinden,
Traktorenaufbauseilwinden,
Bergsitzpflüge, Bergmessereggen;
sämtliche Zusatzgeräte und
Ersatzteile für vorangeführte
Maschinen; Seile für
vorangeführte Seilwinden ........ 200
101 Kompressoren, Dieselmotoren sowie
deren Teile ..................... 200
102 Lufttechnische Geräte und
Apparate ........................ 200
103 Schilifte, Sessellifte,
Gondellifte, Seilbahnen u. dgl.
sowie deren Teile ............... 215
104 Schneeräumgeräte aller Art, deren
Teile ........................... 200
105 Landwirtschaftliche Maschinen,
Drucktanks für Süßmost und Wein,
und deren Teile ................. 200
106 Holzbearbeitungsmaschinen,
Dübelbohrmaschinen, sowie deren
Teile ........................... 200
107 Armaturen für Wasserleitungen ... 320
108 Keilriemenscheiben .............. 200
109 Drehstrommotoren ................ 200
110 Anlagen für Turbinen, Regulatoren,
deren Teile, Ersatzteile für
Wasserkraftanlagen .............. 200
111 Elektrische Akkumulatoren ....... 200
112 Speisetransportwagen und
dazugehörige Geräte ............. 200
113 Elektrische Haushaltsgeräte;
Elektro-Einbau-Backrohre und
Einbau-Kochstellen, elektrische
Heizdecken; Kleine elektrische
Hebebühnen; Einbau-Schaltkästen;
Elektromaterial, auch isolierend;
deren Teile ..................... 200
114 Herde, Ofen, Dampfkessel,
Zentralheizungskessel aller Art,
auch mit automatischer
Heißwasseranlage; Spülschränke,
deren Teile ..................... 200
115 Kraftfahrzeug- und/oder
Motorenteile .................... 200
116 Feldstecher, Fernrohre, auch
Zielfernrohre und Theatergläser
mit Etui und Zubehör,
Brillengläser, roh oder
bearbeitet ...................... 200
117 Orgeln und deren Bestandteile ... 200
118 Möbel, einschließlich Schulmöbel 200
119 Steppdecken; Matratzenauflagen
und Polster mit Füllung ......... 200
120 Schlitten, Rodel, Schi,
Schibindungen, Schistöcke,
Bergrettungsgerate; deren
Bestandteile .................... 330
121 Spezialfahrzeuge und Geräte zur
Schipistenpflege; deren Teile ... 200
122 Spezialfahrzeuge und Anhänger für
die Landwirtschaft und für das
Baugewerbe, mit oder ohne
Maschinen und Geräten
(Seilwinden, Dungstreuer, Pumpen,
Gülletanks, Heugitter ua.)
ausgestattet; oben angeführte
Maschinen und Geräte, auch
gesondert eingeführt; Zubehör und
Ersatzteile ..................... 200
123 Kunstgewerbliche Erzeugnisse und
Spielwaren ...................... 200
124 Schikerne ....................... 200
125 Oberflächenschibeläge ........... 200
126 Windsurfer ...................... 200
127 In der vorliegenden Liste nicht
genannte Waren (für jede
Warengattung bis zu 480 Mio.
Lire) ........................... 4 050
AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG
Liste B
```
```
Pos. Kontingent
Nr. Ware Wert in
Menge Mio. Lire
```
```
1 Kalbfleisch ..................... 181 t
2 Rindfleisch ..................... 293 t
3 Schweinefleisch ................. 377 t
4 Schinken, roh, gekocht,
geräuchert, Ossocollo ........... 77 t
5 Lebende oder tote Forellen;
Forelleneier .................... 374 t
6 Zier-, Obst- und
Aufforstungspflanzen mit bloßen
Wurzeln und/oder daran haftendem
Erdreich, in Stroh eingewickelt . 1 209 600 Stk.
7 Pilze, frisch oder getrocknet,
auch zerkleinert ................ 16 t
8 a) Obst, frisch (falls Äpfel, nur
Handelsklasse I) ............. 3 990 t
```
Industrieobst ................ 756 t
```
9 Käse „a pasta filata''
(Mozzarella, geräucherte Provola,
Scamorza, Caciottella) und
Mascarpone ...................... 72 t
10 Maisgrieß und Maismehl;
Heidenmehl, Polenta ............. 151 t
11 Traubenkern- oder Maiskeimöl
```
roh .......................... 151 t
```
```
gereinigt oder raffiniert .... 128 t
```
12 Salami, Knoblauchwurst und
Mortadella; Speck ............... 534 t
13 Knödel, auch tiefgekühlt ........ 19 t
14 Fischzubereitungen und
Fischkonserven .................. 24 t
15 Teigwaren, auch gefüllt
```
Strudelteigblätter, Spätzle .. 50 t
```
```
sonstige Teigwaren ........... 605 t
```
16 Backwaren und feine Backwaren,
auch tiefgekühlt ................ 419 t
17 Gemüse, tiefgekühlt, gefroren,
vorübergehend haltbar gemacht,
getrocknet, zerkleinert,
gemahlen, zubereitet, auch in
luftdicht verschlossenen
Behältnissen (davon
Kartoffelverarbeitungserzeugnisse
bis zu einer Maximalmenge von
340 t), mit Ausnahme von Gemüse,
frisch .......................... 2 066 t
18 Konfitüren, Gelees und Marmeladen,
Fruchtmus und Fruchtpasten,
eingekocht, auch mit Zuckerzusatz;
Früchte in anderer Weise
zubereitet oder haltbar gemacht,
auch mit Zusatz von Zucker oder
Alkohol; Fruchteiskremen und
-pasten; kandierte Früchte und
kandierte Fruchtschalen ......... 4 657 hl
19 Erdnuß-, Mandel- oder
Haselnußkaramel, Zuckererdnüsse,
Zuckermandeln, geröstete und
gesalzene Erdnuß- oder
Mandelkerne ..................... 39 312 kg
20 Fruchtsäfte (inbegriffen
Traubensaft), Gemüsesäfte, auch
mit Zuckerzusatz; jedoch weder
gegoren, noch mit einem Zusatz
von Alkohol; Fruchtsirup;
Fruchtkonzentrate; einschlägiges
Aroma; Fruchtsaft- oder
Gemüsesaftgetränke und Getränke
aus aromatischen Kräutern ohne
Zusatz von Alkohol,
einschließlich jener mit einem
über dem natürlichen Prozentsatz
liegenden Wassergehalt .......... 6 048 t
21 Mineral- und Tafelwasser ........ 12 096 hl
22 Bier ............................ 19 656 hl
23 Qualitätsweine bestimmter
Anbaugebiete .................... 41 657 hl (6 389)
24 Qualitätsweine bestimmter
Anbaugebiete und Weine mit
geographischer Bezeichnung;
Schaumweine
```
in 0,75 l- und
```
0,375 l-Flaschen ............. 15 720 hl
```
in 1,0 l-Flaschen ............ 7 560 hl
```
25 Branntweine aus Früchten ........ 706 hl
26 Weinessig, auch in Flaschen ..... 8 316 hl
27 Extraktionsschrot aus Sesamsamen,
Maiskeimen und Traubenkernen für
Futtermittelzwecke .............. 379 t
28 Papier aller Art; Pappe, auch für
bestimmte Zwecke zugeschnitten;
Wellpappe ....................... 415
29 Schachteln und andere
Umschließungen aus Papier oder
Pappe ........................... 400
30 Glückwunschbillets, Bildpost- und
Glückwunschkarten aller Art, auch
in gefalteten Serien und in
Blockform; Posters; Prospekte und
Kalender aller Art .............. 875
31-50 - - -
51 Marmor, Travertin und andere
Kalksteine (Werk- oder Hausteine)
mit einer scheinbaren Dichte
von 2,5 oder mehr; Schiefer,
Granit, Basalt, Sandstein,
Serpentin, Quarzit und andere
Werk- oder Hausteine mit einer
scheinbaren Dichte unter 2,5,
natürliche Konglomerate;
Kunststein; alle diese roh,
gespalten, grob behauen, durch
Sägen zerteilt, in jeder Form
und Größe bearbeitet und Waren
daraus .......................... 1 025
52 Steine aus Porphyr sowie Waren
daraus .......................... 455
53 Kerzen und andere Wachswaren,
auch kunstgewerbliche ........... 200
54 Platten und Folien aus
Polyvinylchlorid ................ 200
55 Profile und Waren aus plastischem
Material ........................ 600
56 Runderneuerte Reifen;
auswechselbare Reifenprofile;
Platten, Blätter, Streifen und
Profile, aus vulkanisiertem
Weichkautschuk .................. 200
57 Bekleidungsstücke, Handschuhe,
Mützen und Taschen, aus Leder
oder Pelz ....................... 200
58 Parkettbrettchen, Kurzriemen,
Schwedenschalungen und
Kehrleisten ..................... 570
59 Rolläden aus Holz oder Kunststoff
und deren Zubehör, auch zerlegt;
Kunststoffprofile für Rollläden
(Anm.: richtig: Rolläden) ....... 210
60 Vorgefertigte Häuser und deren
Teile ........................... 680
61 Spanplatten,
kunststoffbeschichtete Platten .. 500
62 Türen und Fenster und die
dazugehörigen Rahmen ............ 698
63 Gewebe und Bänder aus Seide,
Baumwolle und/oder synthetischen
und/oder künstlichen Spinnstoffen,
auch mit Metallfäden ............ 200
64 Wollgarne und Wollmischgarne .... 281
65 Wollgewebe, auch gemischt mit
anderen Textilfasern ............ 300
66 Baumwollgarne, von Nr. 0 bis
einschließlich Nr. 50 englisch .. 400
67 Erzeugnisse der Kunstweberei .... 200
68 Teppiche und Spannteppiche ...... 800
69 Wirk- und Strickwaren ........... 450
70 Strümpfe, Socken und Strumpfhosen 200
71 Krawatten und Foulards .......... 200
72 Konfektionswaren aus Textilien,
auch mit Gummi oder Plastik
überzogen; Daunendecken und
Kissen .......................... 550
73 Schuhe und deren Teile .......... 200
74 Platten, Fliesen, Blöcke und
Tafeln für Bauzwecke, auch aus
Holzabfällen, mit Magnesium oder
anderen Bindemitteln hergestellt 200
75 Waren aus Zement, Beton oder
Kunststein, auch bewehrt ........ 381
76 Ziegel .......................... 200
77 Rohre, Rohrverbindungsstücke und
andere Teile für Kanalisations-,
Entwässerungs- und ähnliche
Zwecke, Platten und Fliesen, aus
Steinzeug ....................... 200
78 Glasierte Boden- und
Wandbelagsplatten (Fliesen) aus
Keramik ......................... 200
79 Weinflaschen aus Glas ........... 200
80 Spiegel, Isolierglas, Flachglas
bearbeitet ...................... 260
81 Baustahlmatten, sowie Erzeugnisse
daraus .......................... 200
82 Garagenkipptore, Gittertore und
Rolläden aus Eisen oder Stahl;
Wellblechgaragen, auch
unvollständig, auch nicht
zusammengesetzt, und deren Teile 340
83 Fundamentzwingen, deren Zubehör . 200
84 Stahlkonstruktionen und deren
Teile ........................... 200
85 Metallregale; deren Bestandteile
und Verbindungsstücke ........... 230
86 Deckenstahlgitterträger ......... 200
87 Steckrahmenschalungen mit Zubehör 300
88 Heizöl-, Haushalts- sowie
Lagertanks und deren Zubehör .... 200
89 Gas- oder Elektroherde,
Gaskochkessel; Elektrobacköfen;
Gasfriteusen, Kippbratpfannen;
Wärmegeräte (Tellerwärmer,
Wasserbäder usw.); Grillgeräte .. 200
90 Drücker, Schilder und Beschläge,
Kleiderhaken in Messing, poliert,
verchromt oder in Bronze, oder
Aluminium; Eisenbeschläge für
Bauzwecke und Möbel, inbegriffen
Schlösser ....................... 200
91 Druckgußteile aus
Nichteisenmetallen .............. 200
92 Spülbecken aus rostfreiem Stahl,
auch mit Unterbauten, deren Teile 200
93 Lagersichtkästen aus Plastik oder
Stahlblech, auch lackiert oder
verzinkt; deren Zubehör ......... 200
94 Automatische Kühlraumtüren,
einschließlich deren elektrische
Ausrüstung; deren Teile ......... 200
95 Abfallbehälter aus Stahl, deren
Teile ........................... 200
96 Handsägen und Sägeblätter aller
Art ............................. 200
97 Spiralbohrer, Reibahlen, Fräsen,
Kreissägeblätter und andere
Werkzeuge für die
Metallbearbeitung ............... 200
98 Leuchten aller Art .............. 200
99 Koch- und Räucheranlagen; deren
Teile ........................... 200
100 Wägeeinrichtungen und
Kontrollwaagen; deren Teile ..... 200
101 Schilifte, Sessellifte,
Gondellifte, Seilbahnen u. dgl.,
sowie deren Teile ............... 200
102 Elektrische Güteraufzüge und
deren Teile ..................... 200
103 Werkzeugmaschinen und Werkzeuge
für die Bearbeitung von Steinen,
deren Teile ..................... 200
104 Klimaanlagen und
Luftbehandlungsgeräte aller Art,
deren Zubehör und Ersatzteile ... 200
105 Kühltische ...................... 200
106 Elektrische Apparate zur
Lokalisierung unterirdischer
Kanalisationen; deren Teile ..... 200
107 Kupferlackdrähte ................ 200
108 Umwälz- und Filteranlagen für
Schwimmbecken, deren Teile ...... 200
109 Ventile und Geräte für
Aerosolprodukte; deren Teile .... 200
110 Spezialfahrzeuge und Anhänger für
die Landwirtschaft, für das
Baugewerbe und für touristische
Zwecke, ausgenommen Traktoren,
mit oder ohne Maschinen und
Geräte (Seilwinden, Dungstreuer,
Pumpen, Gülletanks, Heugitter
ua.) ausgestattet; oben
angeführte Maschinen und Geräte,
auch gesondert eingeführt;
einzelne Teile, Zubehör und
Ersatzteile, auch für Traktoren . 200
111 Spezialfahrzeuge und -geräte zur
Schipistenpflege und deren Teile 390
112 Gold- und Silberarmbanduhren;
Pokale und Trophäen ............. 200
113 Klaviere und Harmonien, auch
elektronisch .................... 200
114 Plattenspieler, elektrische
Verstärker, Lautsprecher; deren
Teile ........................... 200
115 Möbel- und Möbelteile ........... 827
116 Kunstgewerbliche Erzeugnisse und
Spielwaren ...................... 635
117 Schlitten, Rodel, Schi,
Schibindungen, Schistöcke,
Bergrettungsgeräte; deren
Bestandteile .................... 200
118 In der vorliegenden Liste nicht
genannte Waren (für jede
Warengattung bis zu 480 Mio.
Lire) ........................... 3 100
(Anm.: es folgt das Schreiben des Vorsitzenden der italienischen Delegation, siehe Anlage 2)
AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG
Liste B
```
```
Pos. Kontingent
Nr. Ware Wert in
Menge Mio. Lire
```
```
0001 Kalbfleisch .................... 10 t
0002 Rindfleisch .................... 16 t
0003 Schweinefleisch ................ 21 t
0004 Schinken, roh, gekocht,
geräuchert, Ossocollo .......... 4 t
0005 Lebende oder tote Forellen;
Forelleneier ................... 21 t
0006 Zier-, Obst- und
Aufforstungspflanzen mit bloßen
Wurzeln und/oder daran haftendem
Erdreich, in Stroh eingewickelt 67 200 Stk.
0007 Pilze, frisch oder getrocknet,
auch zerkleinert ............... 1 t
0008 a) Obst, frisch (falls Äpfel,
Handelsklasse 1) ............ 222 t
```
Industrieobst ............... 42 t
```
0009 Käse ,a pasta filata'
(Mozzarella, geräucherte
Provola, Scamorza, Caciottella)
und Mascarpone ................. 4 t
0010 Maisgrieß und Maismehl;
Heidenmehl, Polenta ............ 8 t
0011 Traubenkern- oder Maiskeimöl
```
roh ......................... 8 t
```
```
gereinigt oder raffiniert ... 7 t
```
0012 Salami, Knoblauchwurst und
Mortadella; Speck .............. 30 t
0013 Knödel, auch tiefgekühlt ....... 1 t
0014 Fischzubereitungen und
Fischkonserven ................. 1 t
0015 Teigwaren, auch gefüllt
```
Strudelteigblätter, Spätzle . 3 t
```
```
sonstige Teigwaren .......... 34 t
```
0016 Backwaren und feine Backwaren,
auch tiefgekühlt ............... 23 t
0017 Gemüse, tiefgekühlt, gefroren,
vorübergehend haltbar gemacht,
getrocknet, zerkleinert,
gemahlen, zubereitet, auch in
luftdicht verschlossenen
Behältnissen (davon
Kartoffelverarbeitungserzeugnisse
bis zu einer Maximalmenge von
340 t), mit Ausnahme von Gemüse,
frisch ......................... 115 t
0018 Konfitüren, Gelees und
Marmeladen, Fruchtmus und
Fruchtpasten, eingekocht, auch
mit Zuckerzusatz; Früchte in
anderer Weise zubereitet oder
haltbar gemacht, auch mit Zusatz
von Zucker oder Alkohol;
Fruchteiskremen und -pasten;
kandierte Früchte und kandierte
Fruchtschalen .................. 259 t
0019 Erdnuß-, Mandel- oder
Haselnußkaramel, Zuckererdnüsse,
Zuckermandeln, geröstete und
gesalzene Erdnuß- oder
Mandelkerne .................... 2 184 kg
0020 Fruchtsäfte (inbegriffen
Traubensaft), Gemüsesäfte, auch
mit Zuckerzusatz; jedoch weder
gegoren, noch mit einem Zusatz
von Alkohol; Fruchtsirup;
Fruchtkonzentrate; einschlägiges
Aroma; Fruchtsaft- oder
Gemüsesaftgetränke und Getränke
aus aromatischen Kräutern ohne
Zusatz von Alkohol,
einschließlich jener mit einem
über dem natürlichen Prozentsatz
liegenden Wassergehalt ......... 336 t
0021 Mineral- und Tafelwasser ....... 672 hl
0022 Bier ........................... 1 092 hl
0023 Qualitätsweine bestimmter
Anbaugebiete, 511 Mio. Lire .... 3 333 hl
0024 Qualitätsweine bestimmter
Anbaugebiete und Weine mit
geographischer Bezeichnung;
Schaumweine
```
in 0,75 l- und
```
0,375 l-Flaschen ............ 873 hl
```
in 1,0 l-Flaschen ........... 420 hl
```
0025 Branntweine aus Früchten ....... 39 hl
0026 Weinessig, auch in Flaschen .... 462 hl
0027 Extraktionsschrot aus Sesamsamen,
Maiskeimen und Traubenkernen für
Futtermittelzwecke ............. 21 t
0118 In der vorliegenden Liste nicht
genannte Waren (für jede
Warengattung zusätzlich 80 Mio.
Lire) .......................... 517 Mio. Lire
AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL
Liste B
```
```
Pos. Kontingent
Nr. Ware Wert in
Menge Mio. Lire
```
```
0001 Pferde und Fohlen .............. 19 Stk.
0002 Schlachtrinder (Transfer),
285 Mio. Lire .................. 39 Stk.
0003 Männliches Einstellvieh und/oder
weibliche Nutzrinder der
Höhenviehrassen, soweit in
Italien zugelassen, 817 Mio.
Lire
```
männliches Einstellvieh ..... 317 Stk.
```
```
weibliche Nutzrinder
```
(Transfer) .................. 222 Stk.
0004 Schweine ....................... 266 Stk.
0005 Schafe ......................... 266 Stk.
0006 Rindfleisch .................... 35 t
0007 Schweinefleisch ................ 26 t
0008 Speck, Salami .................. 12 t
0009 Schmelzkäse .................... 14 t
0010 Andere Käse (davon maximal 400 t
Tilsiter) ...................... 76 t
0011 Balkon- und Beetpflanzen ....... 1 773 Stk.
0012 Andere lebende Pflanzen und
Wurzeln, einschließlich
Forstpflanzen .................. 14 180 Stk.
0013 Saatkartoffeln ................. 13 t
0014 Johannisbeeren, frisch ......... 5 630 kg
0015 Saatgetreide ................... 3 t
0016 Fleisch-, Fleischmischkonserven 1 t
0017 Fleisch von Wild (frisch,
gekühlt, gefroren, gekocht,
gebraten oder anderweitig
zubereitet, auch mit Soßen) .... 1 t
0018 Brot, gewöhnliche und feine
Backwaren ...................... 25 t
0019 Dauerback- und Süßwaren sowie
andere Konditoreiwaren;
Schokolade und -waren .......... 36 t
0020 Backerbsen, Frittaten,
Salzeletten und Pommes frites .. 9 420 kg
0021 Salate, Sauergemüße (Anm.:
richtig: Sauergemüse) und
Wurzelgemüse ................... 15 t
0022 Fruchtsirup; Fruchtsäfte,
Fruchtsaftgetränke,
Fruchtsaftkonzentrate,
Fruchtkonzentrate,
Fruchtzubereitungen ............ 292 t
0023 Marmelade, auch in
Kleinpackungen ................. 31 t
0024 Gewürze, Gewürzmischungen und
Gewürzzubereitungen aller Art .. 2 216 kg
0025 Bier ........................... 2 038 hl
0127 In der vorliegenden Liste nicht
genannte Waren (für jede
Warengattung zusätzlich 80 Mio.
Lire) .......................... 517 Mio. Lire
DER VORSITZENDE DER ITALIENISCHEN DELEGATION
AN DEN VORSITZENDEN DER ÖSTERREICHISCHEN DELEGATION.
Kitzbühel, 15. Juni 1994
Herr Vorsitzender!
Im Verlauf der heute beendeten XLV. Tagung der Gemischten Kommission sind die beiden Delegationen wie folgt übereingekommen:
In dem Bestreben, die Entwicklung des Warenaustausches zwischen den beiden begünstigten Zonen weiter zu erleichtern, werden die für die Verwaltung der Kontingente zuständigen italienischen und österreichischen Zollbehörden ermächtigt, für die Zeit vom 1. Juni bis 30. September 1994 zusätzlich die zollfreie Einfuhr der unten angeführten Waren in der Höhe der bei jeder Position angegebenen Beträge zuzulassen.
Die Gesamthöhe dieses zusätzlichen Warenaustausches, die auf jeder Seite 4 427 Mio. Lire beträgt, entspricht vier Zwölfteln der Erhöhung, die der Plafond nachstehender Waren in den Warenlisten B, die dem am heutigen Tag unterzeichneten Protokoll angeschlossen sind, gegenüber ihrem Plafond in den am 9. Juni 1993 in Levico Terme vereinbarten Listen B erfahren hat.
Auf die vorstehend angeführten Kontingente werden die Bestimmungen des Artikels 3 des heute unterzeichneten Protokolls angewendet.
Ich bitte, Herr Vorsitzender, mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit Vorstehendem zu bestätigen.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Botschafter Dr. Umberto TOFFANO
DER VORSITZENDE DER ÖSTERREICHISCHEN DELEGATION
AN DEN VORSITZENDEN DER ITALIENISCHEN DELEGATION.
Kitzbühel, 15. Juni 1994
Herr Vorsitzender!
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom heutigen Tage zu bestätigen, welches folgendermaßen lautet:
(Anm.: es folgt das Schreiben des Vorsitzenden der italienischen Delegation incl. der Listen B)
Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis meiner Regierung mit Vorstehendem mitzuteilen.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Botschafter Dr. Friedrich FRÖLICHSTHAL
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