Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Kündigung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Republik Bolivien über Meistbegünstigung
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
Das am 1. Oktober 1953 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Republik Bolivien über Meistbegünstigung wurde gemäß seinem Artikel 4 durch Österreich mit Schreiben vom 3. Juli 1996 mit Wirkung zum 30. September 1997 gekündigt.
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