Erklärung des Rücktritts vom Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen(NR: GP XX RV 615 AB 763 S. 78. BR: AB 5475 S. 628.)

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1998-01-17
Status Aufgehoben · 2007-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel Not indexed
Änderungshistorie JSON API

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die nachstehende Erklärung des Rücktritts vom Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, die verfassungsändernd ist, wird genehmigt. Durch Art. 2 § 3 Z 6, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Erklärung wurde am 15. September 1997 beim Generaldirektor der WTO hinterlegt; der Rücktritt wurde gemäß Art. IX Abs. 8 des Übereinkommens mit 14. November 1997 wirksam.

Durch Art. 2 § 3 Z 6, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend

festgestellt.

Erklärung

Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich den Rücktritt von dem in Genf am 12. April 1979 abgeschlossenen Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen *1), gemäß Art. IX Z 8 dieses Übereinkommens.

Wien, am 6. August 1997


*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 452/1981 idF BGBl. Nr. 38/1988, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 274/1995

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.