Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über dieFestsetzung der repräsentativen Erträge 1998 für bestimmte Produkte,die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebautwerden

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1998-07-15
Letzte Aktualisierung 1998-09-05
Status Aufgehoben · 1999-12-28
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 6
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Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 15 Abs. 1 der Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungsverordnung, BGBl. II Nr. 402/1997, wird verordnet:

§ 1. Für das Wirtschaftsjahr 1998/99 (Ernte 1998) wird der repräsentative Ertrag für die nachstehenden Produkte, die als nachwachsende Rohstoff auf stillgelegten Flächen angebaut wurden, wie folgt für das gesamte Bundesgebiet festgesetzt:

kg/ha

```

1.

Sommerraps 1 300

```

```

2.

Weizen 5 500

```

```

3.

Erbsen 2 500

```

```

4.

Kamille 150

```

```

5.

Timothegras 4 500

```

§ 1. Für das Wirtschaftsjahr 1998/99 (Ernte 1998) wird der repräsentative Ertrag für die nachstehenden Produkte, die als nachwachsende Rohstoff auf stillgelegten Flächen angebaut wurden, wie folgt für das gesamte Bundesgebiet festgesetzt:

kg/ha

```

1.

Sommerraps 1 300

```

```

2.

Weizen 5 500

```

```

3.

Erbsen 2 500

```

```

4.

Kamille 150

```

```

5.

Timothegras 4 500

```

```

6.

Johanniskraut 300

```

§ 1. Für das Wirtschaftsjahr 1998/99 (Ernte 1998) wird der repräsentative Ertrag für die nachstehenden Produkte, die als nachwachsende Rohstoff auf stillgelegten Flächen angebaut wurden, wie folgt für das gesamte Bundesgebiet festgesetzt:

kg/ha

```

1.

Sommerraps 1 300

```

```

2.

Weizen 5 500

```

```

3.

Erbsen 2 500

```

```

4.

Kamille 150

```

```

5.

Timothegras 4 500

```

```

6.

Johanniskraut 300

```

```

7.

Industriemais 8 000 kg/ha

```

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten.

§ 1. Für das Wirtschaftsjahr 1998/99 (Ernte 1998) wird der repräsentative Ertrag für die nachstehenden Produkte, die als nachwachsende Rohstoff auf stillgelegten Flächen angebaut wurden, wie folgt für das gesamte Bundesgebiet festgesetzt:

kg/ha

```

1.

Sommerraps 1 300

```

```

2.

Weizen 5 500

```

```

3.

Erbsen 2 500

```

```

4.

Kamille 150

```

```

5.

Timothegras 4 500

```

```

6.

Johanniskraut 300

```

```

7.

Industriemais 8 000 kg/ha

```

```

8.

Sonnenblumen 2 000 kg/ha

```

§ 2. Für das Wirtschaftsjahr 1998/99 (Ernte 1998) wird der repräsentative Ertrag für Winterraps, der als nachwachsender Rohstoff auf stillgelegten Flächen angebaut wurde, wie folgt festgesetzt:

Ertrag

in kg/ha

```

1.

Für das Bundesland:

```

Burgenland ........................................... 1 900

Steiermark ........................................... 2 000

Kärnten .............................................. 2 000

```

2.

Für die Region Mostviertel:

```

(bestehend aus den Gebieten der Bezirksbauernkammern

Amstetten, Atzenbrugg, Haag, Herzogenburg, Mank, Melk,

Neulengbach, Persenbeug, Scheibbs, St. Peter/Au,

St. Pölten, Tulln, Waidhofen/Ybbs, Ybbs) ............. 2 100

Weinviertel/Ost:

(bestehend aus den Gebieten der Bezirksbauernkammern

Gänserndorf, Laa/Thaya, Marchfeld, Mistelbach,

Poysdorf, Wolkersdorf, Zistersdorf) .................. 1 900

Weinviertel/West:

(bestehend aus den Gebieten der Bezirksbauernkammern

Haugsdorf, Hollabrunn, Kirchberg, Korneuburg,

Ravelsbach, Retz, Stockerau) ......................... 2 000

Wien/Niederösterreich-Süd:

(bestehend aus den Gebieten der Bezirksbauernkammern

Wien, Bruck/Leitha, Ebreichsdorf, Neunkirchen,

Pottenstein, Schwechat, Wiener Neustadt) ............. 1 800

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten.

§ 2. Für das Wirtschaftsjahr 1998/99 (Ernte 1998) wird der repräsentative Ertrag für Winterraps, der als nachwachsender Rohstoff auf stillgelegten Flächen angebaut wurde, wie folgt festgesetzt:

Ertrag

in kg/ha

```

1.

Für das Bundesland:

```

Burgenland ........................................... 1 900

Steiermark ........................................... 2 000

Kärnten .............................................. 2 000

Oberösterreich ....................................... 2 100

```

2.

Für die Region Mostviertel:

```

(bestehend aus den Gebieten der Bezirksbauernkammern

Amstetten, Atzenbrugg, Haag, Herzogenburg, Mank, Melk,

Neulengbach, Persenbeug, Scheibbs, St. Peter/Au,

St. Pölten, Tulln, Waidhofen/Ybbs, Ybbs) ............. 2 100

Weinviertel/Ost:

(bestehend aus den Gebieten der Bezirksbauernkammern

Gänserndorf, Laa/Thaya, Marchfeld, Mistelbach,

Poysdorf, Wolkersdorf, Zistersdorf) .................. 1 900

Weinviertel/West:

(bestehend aus den Gebieten der Bezirksbauernkammern

Haugsdorf, Hollabrunn, Kirchberg, Korneuburg,

Ravelsbach, Retz, Stockerau) ......................... 2 000

Wien/Niederösterreich-Süd:

(bestehend aus den Gebieten der Bezirksbauernkammern

Wien, Bruck/Leitha, Ebreichsdorf, Neunkirchen,

Pottenstein, Schwechat, Wiener Neustadt) ............. 1 800

Waldviertel-Ost

(bestehend aus den Gebieten der Bezirksbauernkammern

Eggenburg, Geras, Gföhl, Horn, Langenlois) ........... 1 900

Waldviertel West

(bestehend aus den Gebieten der Bezirksbauernkammern

Allentsteig, Dobersberg, Raabs/Thaya, Waidhofen/Thaya,

Zwettl) .............................................. 2 000

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