(Übersetzung) ÜBEREINKOMMEN (Nr. 102) ÜBER DIE MINDESTNORMEN DER SOZIALEN SICHERHEIT
Der Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes übermittelt dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zwecks Eintragung nach Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen vollständige Auskünfte über alle von ihm nach Maßgabe der vorausgehenden Artikel eingetragenen Ratifikationen, Erklärungen und Kündigungen.
Artikel 85.
Der Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes hat, sooft er es für nötig erachtet, der Allgemeinen Konferenz einen Bericht über die Durchführung dieses Übereinkommens zu erstatten und zu prüfen, ob die Frage seiner gänzlichen oder teilweisen Abänderung auf die Tagesordnung der Konferenz gesetzt werden soll.
Artikel 86.
Nimmt die Konferenz ein neues Übereinkommen an, welches das vorliegende Übereinkommen ganz oder teilweise abändert, und sieht das neue Übereinkommen nichts anderes vor, so gelten folgende Bestimmungen:
Die Ratifikation des neugefaßten Übereinkommens durch ein Mitglied schließt ohne weiteres die sofortige Kündigung des vorliegenden Übereinkommens in sich, ohne Rücksicht auf Artikel 82, vorausgesetzt, daß das neugefaßte Übereinkommen in Kraft getreten ist.
Vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des neugefaßten Übereinkommens an kann das vorliegende Übereinkommen von den Mitgliedern nicht mehr ratifiziert werden.
Indessen bleibt das vorliegende Übereinkommen nach Form und Inhalt jedenfalls in Kraft für die Mitglieder, die dieses, aber nicht das neugefaßte Übereinkommen ratifiziert haben.
Artikel 87.
Der französische und der englische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise maßgebend.
Tabelle zu Teil XI.
Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen an die Typen der Leistungsempfänger.
| Teil | Fall | Typus des Leistungsempfängers | Hundertsatz |
|---|---|---|---|
| III | Krankheit | Mann mit Ehefrau und 2 Kindern | 45 |
| IV | Arbeitslosigkeit | Mann mit Ehefrau und 2 Kindern | 45 |
| V | Alter | Mann mit Ehefrau im Rentenalter | 40 |
| VI | Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten: | ||
| Arbeitsunfähigkeit | Mann mit Ehefrau und 2 Kindern | 50 | |
| Erwerbsunfähigkeit | Mann mit Ehefrau und 2 Kindern | 50 | |
| Hinterbliebene | Witwe mit 2 Kindern | 40 | |
| VIII | Mutterschaft | Frau | 45 |
| IX | Invalidität | Mann mit Ehefrau und 2 Kindern | 40 |
| X | Hinterbliebene | Witwe mit 2 Kindern | 40 |
Anhang.
Internationale Systematik der wirtschaftlichen Tätigkeiten
Verzeichnis der Abteilungen und der Hauptgruppen.
Abteilung 0. Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei:
Landwirtschaft und Tierzucht
Forstwirtschaft und Waldnutzung
Jagd, Fallenstellerei und Wildhege
Fischerei
Abteilung 1. Industrien zur Gewinnung von Rohstoffen:
Kohlenbergbau
Metallbergbau
Erdöl- und Erdgasgewinnung
Stein-, Ton- und Sandgewinnung
Gewinnung nichtmetallischer Mineralien, die nicht anderweitig eingereiht sind
Abteilungen 2 und 3. Verarbeitende Industrien:
Nahrungsmittelindustrie (mit Ausnahme der Getränkeindustrie)
Getränkeindustrie
Tabakindustrie
Textilindustrie
Herstellung von Schuhen, Bekleidungsgegenständen und anderen Gegenständen aus Textilien
Holz- und Korkindustrie (mit Ausnahme der Möbelindustrie)
Möbelindustrie und Schreinerei
Papierindustrie und Papierwarenindustrie
Druck- und Verlagsgewerbe und verwandte Gewerbe
Lederindustrie und Lederwarenindustrie (mit Ausnahme der Schuherzeugung)
Kautschukindustrie
Chemische Industrie
Industrie der Erdöl- und Kohlenderivate
Verarbeitung nichtmetallischer Mineralien (mit Ausnahme der Erdöl- und Kohlenderivate)
Metallurgische Grundindustrien
Herstellung metallurgischer Produkte (mit Ausnahme von Maschinen und Transportmaterial)
Maschinenbauindustrie (mit Ausnahme der Elektromaschinenindustrie)
Herstellung von elektrischen Maschinen, Elektroapparaten, Elektrogeräten und Elektrozubehör
Herstellung von Transportmaterial
Verschiedene verarbeitende Industrien
Abteilung 4. Baugewerbe:
Baugewerbe
Abteilung 5. Elektrizität, Gas, Wasser und sanitäre Anlagen:
Elektrizität, Gas, Dampf
Wasserversorgung und sanitäre Anlagen
Abteilung 6. Handel, Banken, Versicherungen, Immobiliengeschäfte:
Groß- und Einzelhandel
Banken und andere Finanzinstitute
Versicherungen
Immobiliengeschäfte
Abteilung 7. Transportwesen, Lagerung und Verkehrswesen:
Transportwesen
Lagerung
Verkehrswesen
Abteilung 8. Dienstleistungen:
Verwaltung
Dienstleistungen für die Öffentlichkeit und für Geschäftsbetriebe
Dienstleistungen für Freizeitgestaltung
Persönliche Dienstleistungen
Abteilung 9. Ungenügend umschriebene Tätigkeiten:
Ungenügend umschriebene Tätigkeiten
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