Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 9. Jänner 1984 über die Zuordnung der Verwendungen der Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung zu Verwendungsgruppen und Dienstzulagengruppen (PT-Zuordnungsverordnung - PT-ZV)
8 - Betreuung von Zentralheizungsanlagen
```
```
8 - Einfache Kartei- und statistische Arbeiten
```
```
8 - Fachlicher Hilfsdienst im Postautodienst
```
(zB Gepäcksaufbewahrung usw.)
```
8 - Fachlicher Hilfsdienst/Personalstelle,
```
Kraftfahrstelle, Anmeldestelle, Hausver-
waltung und Wirtschaftsstelle, Versand-
stelle, Warendokumentation usw.
```
8 - Hausarbeiter
```
```
8 - Hilfskoch
```
```
8 - Lagerarbeiter
```
```
8 - Ölwechsel- und Schmierdienst
```
```
8 - Paketkraftwagenlenkerdienst RV
```
```
8 - PKW-Lenkerdienst
```
```
8 - Schreib- und Vervielfältigungsdienst
```
```
8 - Sichten und Verteilen des Einlaufs sowie
```
Führen der diesbezüglichen Vormerke
```
8 - Sonstiger Lenkerdienst
```
```
8 - Standardabfragen und -eingaben im
```
Rahmen vorhandener Informationssysteme
```
8 - Stenotypiedienst RV
```
```
8 - Tankwart
```
```
8 - Vermittlungsdienst bei mittleren
```
Nebenstellenanlagen
```
8 - Werkstättenarbeiter beziehungsweise RV
```
Werkstättenmonteur
```
9 - Betreuung einfacher haustechnischer Anlagen
```
```
9 - Botendienst
```
```
9 - Feuerwachdienst
```
```
9 - Hauswartdienst
```
```
9 - Hilfsdienst in Lagern und Werkstätten RV
```
```
9 - Hilfsheizer bei Zentralheizungsanlagen
```
```
9 - Küchenhilfe
```
128 9 - Ofenheizdienst
```
9 - Reinigungsdienst
```
```
9 - Sonstige Hilfsdienste (zB Kraftfahr-
```
stelle, Hausverwaltung, usw.)
```
9 - Sonstige ungelernte Arbeiter RV
```
```
9 - Torwartdienst
```
```
9 - Vermittlungsdienst bei kleinen
```
Nebenstellenanlagen
```
9 - Wagenreinigungsdienst RV
```
```
9 - Wartung und Instandhaltung von einfachen
```
maschinellen Betriebseinrichtungen
.
.
.
Abkürzung
PT-ZV
(Anm.: TEIL 1)
§ 1. Die für Beamte der Post- und Telegraphenverwaltung in Betracht kommenden Funktionen und Verwendungen werden folgenden Verwendungsbeziehungsweise Dienstzulagengruppen zugeordnet:
```
im Postdienst
```
```
```
Z PT DZ Verwendung Anm.
```
```
```
2 1 Leiter der PZV RV
```
```
2 1 Leiter eines Postamtes I/1 RVD
```
```
2 2 Leiter eines Postamtes I/2 RVD
```
```
2 2 Stellvertreter des Leiters der PZV
```
```
2 2 Stellvertreter des Leiters eines
```
Postamtes I/1
```
2 3 Leiter einer Abteilung mit mehr
```
als 500 Punkten bei einem Postamt I/1
und beim FA Wien
```
2 3 Leiter eines Postamtes I/3 RVD
```
```
3 1 Lagerleiter in der PZV
```
```
3 1 Leiter der Organisation und Waren-
```
dokumentation in der PZV
```
3 1 Leiter der Postreklame in der PZV
```
```
3 1 Leiter einer Abteilung in der PZV
```
```
3 1 Leiter einer Abteilung mit mehr
```
als 160 und höchstens 500 Punkten
bei einem Postamt I/1 oder I/2
```
3 1 Leiter einer Abteilung mit mehr
```
als 80 und höchstens 160 Punkten bei
einem Postamt I/1 oder I/2
```
3 1 Leiter einer Beschaffungsstelle
```
in der PZV
```
3 1 Leiter einer Personalstelle bei
```
Großdienststellen aller Betriebssparten
(ohne eigene Verwaltungsabteilung)
```
3 1 Leiter eines Postamtes II/1 RVD
```
```
3 1 Postkriminalistischer Untersuchungs-
```
dienst in der PZV
```
3 1 Stellvertreter des Leiters einer
```
Abteilung mit mehr als 160 Punkten
bei einem Postamt I/1 oder I/2
```
3 1 Stellvertreter des Leiters eines
```
Postamtes I/2
```
3 1 Stellvertreter des Leiters
```
eines Postamtes I/3
```
3 2 Gruppenleiter in der Brief-
```
markenversandstelle der PZV
```
3 2 Kassenbeamter I und II RV
```
```
3 2 Kontrollbeamter im Umleit- und Zu-
```
stelldienst bei einem Postamt I.Klasse
```
3 2 Leiter einer Abteilung mit mehr
```
als 40 und höchstens 80 Punkten bei
einem Postamt I/1 oder I/2
```
3 2 Leiter eines Postamtes II/2 RVD
```
```
3 2 Mitarbeiter im Postbetriebsdienst
```
bei einem Postamt I. Klasse
```
3 2 Mitarbeiter in der Postreklame, RV
```
im Lager und in der Briefmarkenver-
sandstelle der PZV
```
3 2 Mitarbeiter/administrativer Dienst
```
(Personal-, Wirtschafts-, Hausver-
waltungsangelegenheiten) bei Groß-
dienststellen aller Betriebssparten
```
3 2 Mitarbeiter/Beschaffung
```
```
3 2 Mitarbeiter/Güteprüfung in der PZV
```
```
3 2 Mitarbeiter/Kassa
```
```
3 2 Mitarbeiter/Kreditstandsführung
```
```
3 2 Mitarbeiter/Schulung
```
```
3 2 Mitarbeiter/technischer Bahnpostdienst
```
in der PZV
```
3 2 Mitarbeiter/Werkstättenleitung in der PZV
```
```
3 2 Mitarbeiter/zentrale Informationsstelle
```
```
3 2 Stellvertreter des Leiters einer
```
Abteilung mit mehr als 80 und höchs-
tens 160 Punkten bei einem
Postamt I/1 oder I/2
```
3 2 Stellvertreter des Leiters
```
eines Postamtes II/1
```
3 2 Verbindungsbeamter zur OeNB
```
```
3 3 Leiter eines Postamtes II/3 RVD
```
```
4 1 Leiter eines Postamtes II/4 RVD
```
```
4 - Amtskassendienst bei einem Postamt
```
```
4 - Bearbeitung unanbringlicher oder
```
beschädigter Pakete
```
4 - Behandeln eingezogener Nachnahme-
```
beträge usw.
```
4 - Dienst in einer Außenzahlstelle der PSK
```
```
4 - Dienstleiter bei Bahnposten mit
```
mindestens einem nachgeordneten fach-
technischen Bediensteten
```
4 - Gebarung mit Abrechnungsheften
```
```
4 - Geldschalterdienst (Annahme und RV
```
Abgabe von Geld, Sparverkehr, Valu-
ten usw.)
```
4 - Geldverlagsdienst
```
```
4 - Listenverkehr mit dem Ausland
```
```
4 - Mitteilungs- und Reklamedienst in
```
der Briefmarkenversandstelle der PZV
```
4 - Poststellenabrechnung
```
```
4 - Postzeitungsdienst Ausland
```
```
4 - Prüfdienst im Post- und Fernmelde-
```
verkehrsdienst RV
```
4 - Rechnungsleger in der Briefmarken-
```
markenversandstelle der PZV
```
4 - Sachbearbeiter im Postbetriebsdienst RV
```
```
4 - Sachbearbeiter in der Organisation und
```
Warendokumentation, in der Postreklame,
im Lager und in der Briefmarkenversand-
stelle der PZV
```
4 - Sachbearbeiter/administrativer Dienst
```
(Personal-, Wirtschafts-, Hausver-
waltungsangelegenheiten)
```
4 - Sachbearbeiter/Flug- und Auslands-
```
paketabfertigung
```
4 - Sachbearbeiter/Flug- und Auslandspaket-
```
abrechnung
```
4 - Sachbearbeiter/Postverzollung
```
```
4 - Verrechnung und Einhebung gestundeter
```
Postgebühren
```
4 - Verteildienst für Auslandspostsendungen
```
(ausgenommen nichtbescheinigte Brief-
sendungen für die BRD)
```
4 - Verteildienst für Geld- und Wertsendungen
```
(einschließlich Entkartung und Aus-
fertigung der Karten für die Abfertigung
derartiger Sendungen)
```
4 - Wertzeichengroßverschleiß
```
```
4 - Zustellerabfertigung und -abrechnung
```
für Geld- und Wertsendungen
```
5 1 Leiter eines Postamtes III/1 RVD
```
```
5 1 Leiter eines Postamtes III/2 RVD
```
```
5 A Meister für die Wartung und In-
```
standsetzung von Maschinen des Postbe-
triebsdienstes mit mindestens sechs
nachgeordneten Facharbeitern
```
5 A Meister in einer Elektroladestation
```
im Bahnpostdienst mit mindestens
sechs nachgeordneten Facharbeitern
```
5 A Meister in einer maschinentechnischen
```
oder ähnlichen Stelle mit mindestens
sechs nachgeordneten Facharbeitern
```
5 A Meister in Werkstätten mit mindestens
```
sechs nachgeordneten Facharbeitern
```
5 - Briefschalterdienst (Annahme von RV
```
Briefsendungen, Wertzeichenverkauf,
Markenabonnement, Sondermarken)
```
5 - Fernmeldeschalterdienst (Annahme,
```
Vergebührung und Übermittlung von
Telegrammen und Ferngesprächen)
```
5 - Gesamtschalterdienst (Mischschalter
```
ohne überwiegenden Geldschalterdienst)
```
5 - Paketschalterdienst (Annahme von RV
```
Paketen und Wertsendungen sowie Paket-
sammeldienst)
```
5 - Rundfunkschalterdienst
```
```
5 - Verteildienst für eingeschriebene In-
```
landsbriefsendungen, nichtbescheinigte
Eilsendungen, nichtbescheinigte Nach-
nahmebriefsendungen, Postaufträge, mit
Nachgebühren oder Eingangsabgaben be-
lastete nichtbescheinigte Briefsendungen,
Rückscheinbriefe der Behörden und Ämter
Umschläge mit dem Vermerk „ÜS“ , voll-
zogene Übernahms- und Rückscheine, nicht
an Paketen befestigte Nachnahme-
Verrechnungspostanweisungen, Umschläge
mit Zollbegleitpapieren, Auszahlungs-
bestätigungen, Paketkarten, Postan-
weisungen, Postzahlungsanweisungen
und PSK-Anweisungen
```
6 - Abfragen und Eingaben im Rahmen vorhandener
```
Informationssysteme (ausgenommen Standardab-
fragen und -eingaben)
```
6 - Abgabe von Briefsendungen, Paketen und
```
Telegrammen RV
```
6 - Aufsichtsdienst in einer Kanzlei
```
```
6 - Ausfertigungsdienst in der Briefmarken-
```
versandstelle der PZV
```
6 - Bearbeiten fehlgeleiteter Sendungen
```
(Schußdienst)
```
6 - Behandlung von Sendungen mit
```
Freimachungs- oder Anschriftsmängeln
```
6 - Buchungsdienst in der Brief-
```
markenversandstelle der PZV
```
6 - Dienst in einer Anschriftenergänzungsstelle
```
```
6 - Dienstkleiderkarteiführung in der PZV
```
```
6 - Dienstleiter bei Bahnposten ohne
```
nachgeordnete fachtechnische Bedienstete
```
6 - Facharbeiter als Partieführer mit
```
Beaufsichtigung und Leitung einer
Arbeitsgruppe, der Facharbeiter
angehören
```
6 - Fachmonteur in einer maschinen-
```
technischen oder ähnlichen Stelle
```
6 - Fachmonteur in einer Werkstätte
```
```
6 - Führen des Verteilerbogens
```
```
6 - Kursbegleiter bei Bahnposten RV
```
```
6 - Lagerführer
```
```
6 - Mithilfe im Postbetriebsdienst
```
```
6 - Mithilfe in der Postreklame, im
```
Lager und in der Briefmarkenversand-
stelle der PZV
```
6 - Mithilfe/administrativer Dienst
```
(Personal-, Wirtschafts-, Hausver-
waltungsangelegenheiten)
```
6 - Mithilfe/Beschaffung
```
```
6 - Mithilfe/Flug- und Auslandspaketabfertigung
```
```
6 - Mithilfe/Flug- und Auslandspaketabrechnung
```
```
6 - Mithilfe/Kassa
```
```
6 - Mithilfe/Postverzollung RV
```
```
6 - Packmeister in großen Umleitungen
```
```
6 - Postübernahme und -abfertigung
```
```
6 - Postzeitungsdienst Inland RV
```
```
6 - Schwierige Kartei- und
```
statistische Arbeiten
```
6 - Vermittlungsdienst bei großen
```
Nebenstellenanlagen
```
6 - Verteildienst für nichtbescheinigte
```
Briefsendungen für die BRD
```
6 - Verteildienst für zuzuschreibende Sendungen
```
```
6 - Verteildienst/Versacker und
```
Verteildienst/Bahnpost
```
6 - Zustellerabfertigung und -abrechnung
```
(ausgenommen Geld- und Wertsendungen)
```
7 A Facharbeiter als Vorarbeiter, der im RD
```
einschlägigen Lehrberuf verwendet wird
und mit der Überwachung der Tätigkeiten
anderer Arbeiter beauftragt ist
```
7 - Betriebselektriker
```
```
7 - Buchbinder
```
```
7 - Dreher
```
```
7 - Elektroinstallateur
```
```
7 - Elektromechaniker für Schwachstrom
```
```
7 - Elektromechaniker für Starkstrom
```
```
7 - Facharbeiter im Revisionsdienst
```
```
7 - Facharbeiter, der in zwei
```
erlernten Berufen verwendet wird
```
7 - Feinmechaniker
```
```
7 - Gas- und Wasserleitungsinstallateur
```
```
7 - KFZ-Elektriker
```
```
7 - KFZ-Mechaniker
```
```
7 - Kleidermacher
```
```
7 - Koch
```
```
7 - Lackierer
```
```
7 - Maler und Anstreicher
```
```
7 - Maurer
```
```
7 - Mechaniker für Spezialmaschinen RV
```
(zB Schreib-, Rechen-, Stempel-,
Bündelmaschinen, Briefmarkenautomaten)
```
7 - Schlosser
```
```
7 - Schmied
```
```
7 - Sonstige Facharbeiter
```
```
7 - Spengler
```
```
7 - Tapezierer
```
```
7 - Tischler
```
```
7 - Universalschweißer
```
```
7 - Wagner
```
```
7 - Werkzeugmacher
```
```
8 B Landzustelldienst RVD
```
```
8 B Verteildienst bei automatischen RD
```
Verteilanlagen und Beutelhängebahnen
(Codierarbeitsplätze)
```
8 - Anfertigen von Briefmarkenalben
```
```
8 - Batteriewartungsdienst
```
```
8 - Batteriewechsler
```
```
8 - Berichtigen der Dienstbehelfe
```
```
8 - Betreuung von Autowaschanlagen
```
```
8 - Betreuung von Zentralheizungsanlagen
```
```
8 - Briefzustelldienst RV
```
```
8 - Dienst in der Adremastelle
```
```
8 - Eil- und Telegrammzustelldienst
```
```
8 - Einfache Kartei- und statistische Arbeiten
```
```
8 - Elektrokarren-, Hubstapler- und Büffelfahrer
```
```
8 - Fachlicher Hilfsdienst bei großen
```
Amtskassen (Öffnung und Fertigung
von Verlägen und Abfuhren usw.)
```
8 - Fachlicher Hilfsdienst im Post-
```
betriebs- und Fernmeldeverkehrsdienst
```
8 - Fachlicher Hilfsdienst in der Postreklame
```
```
8 - Fachlicher Hilfsdienst/Flug- und
```
Auslandspaketabfertigung
```
8 - Fachlicher Hilfsdienst/Flug- und
```
Auslandspaketabrechnung
```
8 - Fachlicher Hilfsdienst/Personalstelle,
```
Kraftfahrstelle, Anmeldestelle,
Hausverwaltung und Wirtschaftsstelle,
Versandstelle, Warendokumentation usw.
```
8 - Fachlicher Hilfsdienst/Post-
```
verzollung (zB Vorleger)
```
8 - Fahrer von Wasch- und Kehrmaschinen
```
```
8 - Fahrtbegleiter auf Schienenpostkursen RV
```
```
8 - Fahrtbegleiter auf Straßenpostkursen RV
```
```
8 - Geldzustelldienst
```
```
8 - Gesamtzustelldienst RV
```
```
8 - Hausarbeiter RV
```
```
8 - Hilfskoch
```
```
8 - Lagerarbeiter
```
```
8 - Motorisierte Briefeinsammlung RV
```
```
8 - Motorisierte Depotstellenversorgung,
```
Stützpunktfahrten usw.
```
8 - Münzerentleerung
```
```
8 - Ölwechsel- und Schmierdienst
```
```
8 - Paketzustelldienst
```
```
8 - Partieführer im Lager der PZV
```
```
8 - Partieführer in großen Umleitungen
```
```
8 - Postauswechslung
```
```
8 - Schreib- und Vervielfältigungsdienst
```
```
8 - Sichten und Verteilen des Einlaufs
```
sowie Führen der diesbezüglichen
Vormerke
```
8 - Sonstige angelernte Arbeiter
```
```
8 - Sonstige Zustelldienste
```
```
8 - Standardabfragen und -eingaben im
```
Rahmen vorhandener Informationssysteme
```
8 - Stempel- und Versanddienst in der
```
Briefmarkenversandstelle der PZV
```
8 - Stempeldienst bei Postfreistempelmaschinen
```
```
8 - Stempeldienst bei Sonderpostämtern
```
```
8 - Stenotypiedienst RV
```
```
8 - Tankwart
```
```
8 - Übernahme von Paketen im Paketsammeldienst
```
```
8 - Vermittlungsdienst bei mittleren
```
Nebenstellenanlagen
```
8 - Verteildienst für Inlandspostsendungen
```
(ausgenommen Geld- und Wertsendungen, ein-
geschriebene Inlandsbriefsendungen, nicht-
bescheinigte Eilsendugen, nichtbescheingte
Nachnahmebriefsendungen, Postaufträge, mit
Nachgebühren oder Eingangsabgaben belastete
nichtbescheinigte Briefsendungen, Rückschein-
briefe der Behörden und Ämter, Umschläge mit
dem Vermerk „ÜS“ , vollzogene Übernahms-
und Rückscheine, nicht an Paketen befestigte
Nachnahme-Verrechnungspostanweisungen, Um-
schläge mit Zollbegleitpapieren, Auszahlungs-
bestätigungen, Paketkarten, Postanweisungen,
Postzahlungsanweisungen und PSK-Anweisungen)
```
8 - Vorverteildienst und Fachpostverteildienst
```
```
8 - Waagdienst
```
```
8 - Wagenausrüster bei Bahnposten
```
```
8 - Werkstättenarbeiter beziehungsweise
```
Werkstättenmonteur
```
8 - Zeichnerdienst
```
```
8 - Zeugendienst
```
```
9 - Abträger
```
```
9 - Amtsdienst (zB Stempeldienst, Verlade- RV
```
dienst, Beuteldienst, Anfertigen und
Öffnen von Briefbunden und Verschlüssen,
Kursbotengänge usw.)
```
9 - Aufleger (Vorrichter) bei automatischen
```
Verteilanlagen
```
9 - Betreuung einfacher haustechnischer Anlagen
```
```
9 - Botendienst RV
```
```
9 - Briefkastenwartungs- und -reinigungsdienst
```
```
9 - Feuerwachdienst
```
```
9 - Hauswartdienst
```
```
9 - Hilfsdienst in Lagern und Werkstätten
```
```
9 - Hilfsheizer bei Zentralheizungsanlagen
```
```
9 - Küchenhilfe
```
```
9 - Nichtmotorisierte Briefseinsammlung
```
```
9 - Nichtmotorisierte Depotstellenversorgung
```
(Stützpunktfahrten)
```
9 - Ofenheizdienst
```
```
9 - Rändeldienst in der Briefmarkenversand-
```
stelle der PZV
```
9 - Reinigungsdienst
```
```
9 - Sonstige Hilfsdienste (zB Kraftfahrstelle,
```
Hausverwaltung usw.)
```
9 - Sonstige ungelernte Arbeiter
```
```
9 - Torwartdienst
```
```
9 - Transportkarrenführer (zB Handfurgon)
```
```
9 - Vermittlungsdienst bei kleinen
```
Nebenstellenanlagen
```
9 - Vorbereiten und Ordnen von Betriebspapieren
```
```
9 - Wagenreinigungsdienst
```
```
9 - Wartung und Instandhaltung von einfachen
```
maschinellen Betriebseinrichtungen
.
.
.
Abkürzung
PT-ZV
§ 2. (1) Die Punktezahlen der im § 1 angeführten Postämter,
Fernmeldeverkehrsdienststellen (Fernamt Wien,
Telegraphenzentralstation Wien), deren Untergliederungen sowie der
Fernmeldeverkehrsstellen in einem FBA und im FSBA ergeben sich aus
der Summe der jeweils systemisierten Arbeitsplätze (Systemstand),
umgerechnet in Punkte, sowie der nicht zum Systemstand der Postämter
gehörenden Lenker.
Es entsprechen:
ein Jahresvollarbeitsplatz der Verwendungsgruppen
PT 2, PT 3, PT 4, PT 5 und PT 6.................... 3 Punkte;
ein Jahresvollarbeitsplatz der Verwendungsgruppen
PT 7, PT 8 und PT 9................................ 2 Punkte;
ein nicht zum Systemstand des Postamtes (nur bei
Hauptämtern des Postautodienstes) gehörender
Omnibuslenker (Jahresvollarbeitskraft)............. 0,5 Punkte;
ein nicht zum Systemstand des Postamtes gehörender
Lenker (Jahresvollarbeitskraft) eines Postbetriebs-
fahrzeuges, sofern er nicht ausschließlich Fahr-
dienst versieht (bei Straßenpostkursen nur für die
betreffenden Anfangspostämter)..................... 0,5 Punkte;
(2) Teilarbeitsplätze, die zur Deckung eines vorübergehenden
Bedarfes befristet systemisierten Voll- oder Teilarbeitsplätze,
systemisierte Überstundenleistungen und bei Poststellen systemisierte
Wochenstunden sind anteilsmäßig auf Jahresvollarbeitsplätze, Lenker
anteilsmäßig auf Jahresvollarbeitskräfte, umzurechnen.
(3) Unter der Voraussetzung, daß Kraftfahrzeuge bei der
Personalbedarfsermittlung berücksichtigt und von Bediensteten des
Postamtes gelenkt werden, sind für
ein einspuriges Kraftfahrzeug.......................... 0,5 Punkte;
ein zweispuriges Kraftfahrzeug......................... 1 Punkte;
anzurechnen.
(4) Unter Bedachtnahme auf die nach Abs. 1 bis 3 ermittelten
Punktesummen ergibt sich folgende Einteilung der Postämter:
Postämter I. Klasse, 1. Stufe.............. mehr als 500 Punkte;
Postämter I. Klasse, 2. Stufe.............. mehr als 250 und
höchstens 500 Punkte;
Postämter I. Klasse, 3. Stufe.............. mehr als 120 und
höchstens 250 Punkte;
Postämter II. Klasse, 1. Stufe.............. mehr als 60 und
höchstens 120 Punkte;
Postämter II. Klasse, 2. Stufe.............. mehr als 30 und
höchstens 60 Punkte;
Postämter II. Klasse, 3. Stufe.............. mehr als 15 und
höchstens 30 Punkte;
Postämter II. Klasse, 4. Stufe.............. bis 15 Punkte, davon
für Tätigkeiten der
Verwendungsgruppen
PT 4, PT 5 oder PT 6
mindestens 3 Punkte;
Postämter III. Klasse, 1. Stufe.............. mindestens 5 Punkte,
wobei der Anteil von
Tätigkeiten der Ver-
wendungsgruppen PT 4
PT 5 oder PT 6
mindestens 36 Wochen-
stunden beträgt, an-
sonsten mindestens 39
Wochenstunden;
Postämter III. Klasse, 2. Stufe.............. alle übrigen Post-
ämter.
Abkürzung
PT-ZV
§ 3. (1) Kassenbeamter I ist der Beamte in der Amtskasse eines
Postamtes, der die gesamte Abrechnung und Prüfung besorgt.
(2) Kassenbeamter II ist der Beamte in der Amtskasse eines
Postamtes, der die reine Geldgebarung besorgt.
(3) Kassenbeamte I und II sind nur dann vorgesehen, wenn das
Postamt mehr als 90 Punkte aufweist und außerdem mindestens noch zwei
weitere Jahresvollarbeitsplätze ausschließlich für den
Geldschalterdienst systemisiert sind.
Abkürzung
PT-ZV
§ 4. (1) Die Punktezahlen der im § 1 angeführten Postverkehrsbüros
und Postautoabfertigungsstellen ergeben sich aus der Summe der in
Punkte umgerechneten jeweils systemisierten Arbeitsplätze, nicht zum
Systemstand gehörenden Omnibuslenker und der jeweils eingerichteten
Postautolinien und -kurse.
Es entsprechen:
ein Jahresvollarbeitsplatz der Verwendungsgruppen
PT 2, PT 3, PT 4, PT 5, und PT 6.................. 3 Punkte;
ein Jahresvollarbeitsplatz der Verwendungsgruppen
PT 7, PT 8, und PT 9.............................. 2 Punkte;
ein nicht zum Systemstand gehörender Omnibuslenker
(Jahresvollarbeitskraft).......................... 0,5 Punkte;
eine Postautolinie/Inland............................. 1 Punkt;
eine Postautolinie/Ausland............................ 2 Punkte;
ein Postautokurs pro Tag.............................. 0,2 Punkte.
(2) § 2 Abs. 2 ist anzuwenden; die gleichen Grundsätze gelten für
Postautolinien und -kurse.
Abkürzung
PT-ZV
§ 5. (1) Die im § 1 angeführten Postgaragen werden unter
Bedachtnahme auf die Abs. 2 und 3 wie folgt eingeteilt:
Postgaragen I............................... mehr als 380 Punkte;
Postgaragen II.............................. mehr als 270 und
höchstens 380 Punkte;
Postgaragen III............................. mehr als 160 und
höchstens 270 Punkte;
Postgaragen IV.............................. mehr als 50 und
höchstens 160 Punkte;
Postgaragen V............................... alle übrigen Post-
garagen.
(2) Die im Abs. 1 angeführten Punktezahlen ergeben sich aus der
Summe der in Punkte umgerechneten jeweils systemisierten
Arbeitsplätze und Kraftfahrzeuge.
Es entsprechen:
ein Jahresvollarbeitsplatz der Verwendungsgruppen
PT 2, PT 3, PT 4, PT 5 und PT 6.................... 3 Punkte;
ein Jahresvollarbeitsplatz der Verwendungsgruppen
PT 7, PT 8 und PT 9................................ 2 Punkte;
ein Omnibus (Jahresvollfahrzeug)....................... 2 Punkte;
ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit einem Gesamtgewicht
von über 3,5 t (Jahresvollfahrzeug)................ 1,5 Punkte;
ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit einem Gesamtgewicht
bis zu 3,5 t (Jahresvollfahrzeug).................. 1 Punkt;e
ein Anhänger oder
ein einspuriges Kraftfahrzeug (Jahresvollfahrzeug)..... 0,5 Punkte.
(3) Teilarbeitsplätze, die zur Deckung eines vorübergehenden
Bedarfes befristet systemisierten Voll- oder Teilarbeitsplätze,
systemisierte Überstundenleistungen und die zur Deckung eines
vorübergehenden Bedarfes zugewiesenen Fahrzeuge sind anteilsmäßig auf Jahresvollarbeitskräfte beziehungsweise Jahresvollfahrzeuge umzurechnen.
Abkürzung
PT-ZV
§ 6. Die Punktezahlen der im § 1 angeführten Verwendungen
- Leiter eines Fernsprechwählamtes mit mehr als 4 700 Punkten beziehungsweise mit mehr als 4 000 AE bei ESK-A 5-Technik und
- Leiter eines Fernsprechwählamtes bis 4 700 Punkte beziehungsweise bis 4 000 AE bei ESK-A 5-Technik
ergeben sich aus der Summe der in Punkte umgerechneten, in der jeweiligen Stelle beschalteten technischen Einrichtungen.
Es entsprechen:
Orts-(End )Amtseinrichtungen
```
```
! Fernsprechwählämter mit
```
```
! Heb- ! Motor- ! Koordinaten-
! dreh- ! wählern ! schaltern
! wähler ! ohne mit ! ohne mit
! -----------------------------------
! ! Routineprüfeinrichtung
```
```
Punkte
```
Grundbewertung
```
ein Einzelanschluß.. 1,0 0,85 0.80 0,70 0,65
ein Serienanschluß.. 2,0 1,70 1,60 1,35 1,20
eine Stammleitung für
Gesellschaftsan-
schlüsse........ 2,0 1,85 1,80 1,70 1,65
eine Stammleitung für
Gemeinschafts-
anschlüsse...... 2,0 1,85 1,80 1,70 1,65
eine Wählschaltstel-
lenhauptleitung. 4,0 3,70 3,60 3,35 3,20
eine Serienanschluß-
leitung für auto-
matisierte Land-
anschlüsse...... 2,0 1,85 1,80 1,70 1,65
eine Konzentratorhaupt-
leitung.......... 2,6 (1,3 + 1,3)
```
zusätzliche Bewertung
```
ein Gruppenwähler in
einer zusätzlichen
Wahlstufe......... 1,0 0,80 0,75 0,60 0,55
ein I./II.Gruppenwähler 1,0 0,80 0,75 0,60 0,55
ein für ein Teilamt im
Vollamt unterge-
brachter Gruppen-
wähler der letzten
Gruppenwähler-Wahl-
stufe............. 1,0 0,80 0,75 0,60 0,55
ein Dienstgruppenwähler
oder Ansageleitungs-
wähler............ 2,5 2,00 1,90 1,50 1,40
eine Zählübertragung... 0,4
eine Gleichstrom-
übertragung....... 0,5
eine Wechselstrom-
übertragung....... 1,0
eine Wechselstrom-
übertragung
(Einschubtechnik). 0,5
eine Systemübertragung 0,5
```
Fernverkehrseinrichtungen
```
```
```
! Fernsprechwählämter mit
```
```
! Motor- ! Koordinatenschaltern
! wählern ! ohne mit
! ! Routineprüfeinrichtung
```
```
Punkte
ein Registerverzoner..... 7,0
ein Verbundgruppenwähler. 2,2
ein Netzgruppenwähler für
den Zweidrahtverkehr. 2,2 1,5 1,55
ein Netzgruppenwähler für
den Vierdrahtverkehr. 2,5
ein Ferngruppenwähler.... 2,5
ein Fernvermittlungsgrup-
penwähler............ 2,2
ein Motormischwähler..... 2,2
ein Hilfsgruppenwähler... 2,0
ein kompletter Gestell-
rahmen Mischwähler ESK 15,0
ein Verbundgruppenwähler
für den Vierdrahtver
kehr................. 2,5
eine Gabelübertragung 4/2,
soweit sie einem
I./II. Gruppenwähler
im Vierdrahtverkehr
nachgeschaltet ist... 0,5
Abkürzung
PT-ZV
§ 7. Die Punktezahlen der im § 1 angeführten Verwendungen
- Leiter eines Fernschreib- und Datenübertragungsamtes mit mehr als 2 100 Punkten,
- Leiter eines Fernschreib- und Datenübertragungsamtes mit mehr als 590 und höchstens 2 100 Punkten und
- Leiter eines Fernschreib- und Datenübertragungsamtes bis 590 Punkte ergeben sich aus der Summe der in Punkte umgerechneten, in der jeweiligen Stelle beschalteten technischen Einrichtungen.
Es entsprechen:
ein Gleichstromtelegraphiekanal...................... 1 Punkt;
ein amplitudenmodulierter Telegraphiekanal
Bauweise WT 34................................... 1 Punkt;
ein amplitudenmodulierter Telegraphiekanal
ausgenommen WT 34................................ 0,5 Punkte;
ein frequenzmodulierter Telegraphiekanal
Bauweise WT 1000................................. 0,1 Punkte;
ein frequenzmodulierter Telegraphiekanal
ausgenommen WT 1000.............................. 0,3 Punkte;
ein Zeitmultiplexkanal, 50 Baud..................... 0,08 Punkte;
ein Zeitmultiplexkanal, 300 Baud..................... 0,32 Punkte;
eine Anschlußeinrichtung, alte Bauweise............... 0,1 Punkte;
eine Anschlußeinrichtung, Bauweise ED 1............... 0,03 Punkte;
eine Anpassungseinheit 01 zur Anpassung älterer
WT-Systeme an das EDS-System..................... 0,03 Punkte;
eine Fernschreib- bzw. Datexendstelle (bei Bestehen
eines Fernschreib- und Datenvermittlungsamtes
in EDS-Technik).................................. 0,04 Punkte;
eine Datenendstelle (im Fernsprechnetz)............... 0,15 Punkte;
Abkürzung
PT-ZV
§ 8. Die in den Verwendungen
- Leiter eines Verstärkeramtes I,
- Leiter eines Verstärkeramtes II und
- Leiter eines Verstärkeramtes III
angesprochenen Stellen werden wie folgt zugeordnet:
Die Verstärkerämter Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Wien sind Verstärkerämter I.
Die Verstärkerämter Bruck an der Mur, Liezen, Judenburg, Feldkirch, Wörgl, Klagenfurt, Villach, Wolfsberg, Bischofshofen, Ried im Innkreis, Vöcklabruck, Zell am See, Amstetten, Bruck an der Leitha, St. Pölten und Wiener Neustadt sind Verstärkerämter I.
Die Verstärkerämter Hartberg, Leibnitz, Landeck, Lienz, Reutte, Spittal an der Drau, Bad Ischl, Freistadt, Kirchdorf an der Krems, Hollabrunn, Mistelbach an der Zaya und Zwettl sind Verstärkerämter III.
Abkürzung
PT-ZV
§ 9. Die in den Verwendungen
- Leiter einer Amtstechnik- und Entstörungsstelle I,
- Stellvertreter des Leiters einer Amtstechnik- und Entstörungsstelle
I und
- Leiter einer Amtstechnik- und Entstörungsstelle II angesprochenen Stellen werden wie folgt zugeordnet:
Die Amtstechnik- und Entstörungsstellen
Bruck an der Mur, Graz I, Liezen, Dornbirn, Feldkirch, Innsbruck, Wörgl, Klagenfurt, Spittal an der Drau, Villach, Bischofshofen, Linz I, Linz II, Ried im Innkreis, Salzburg, Vöcklabruck, Wels, Zell am See, Amstetten, Bruck an der Leitha, Hollabrunn, Mistelbach an der Zaya, Oberwart, St. Pölten I, St. Pölten II, St. Pölten III, Wien-Land I, Wien-Land II, Wien-Land III, Wiener Neustadt I, Wiener Neustadt II, Wiener Neustadt III sind Amtstechnik- und Entstörungsstellen I.
Die Amtstechnik- und Entstörungsstellen Graz II, Hartberg, Leibnitz, Judenburg, Landeck, Lienz, Bad Ischl, Kirchdorf an der Krems und Steyr sind Amtstechnik- und Entstörungsstellen
II.
Abkürzung
PT-ZV
§ 10. Die in den Verwendungen
- Leiter einer Störungsmeldestelle I,
- Gruppenleiter in einer Störungsmeldestelle I und
- Leiter einer Störungsmeldestelle II
bezeichneten Stellen werden wie folgt eingeteilt:
Störungsmeldestellen I sind jene Störungsmeldestellen, deren Leitern mehr als 15 Arbeitskräfte nachgeordnet sind.
Störungsmeldestellen II sind jene Störungsmeldestellen, deren Leitern mindestens sechs und höchstens 15 Arbeitskräfte nachgeordnet sind.
Abkürzung
PT-ZV
§ 11. Die in dieser Verordnung verwendeten Abkürzungen haben folgende Bedeutung:
ABV Anmeldebetriebsvorschrift
AE Anrufeinheiten
Anm. Anmerkung
ATB Amtliches Telefonbuch
BRD Bundesrepublik Deutschland
DZ Dienstzulagengruppe
1..................DZ 1 gemäß § 82 c Abs. 1
des Gehaltsgesetzes 1956
2..................DZ 2 gemäß § 82 c Abs. 1
des Gehaltsgesetzes 1956
3..................DZ 3 gemäß § 82 c Abs. 1
des Gehaltsgesetzes 1956
A..................DZ A gemäß § 82 c Abs. 5
des Gehaltsgesetzes 1956
B..................DZ B gemäß § 82 c Abs. 5
des Gehaltsgesetzes 1956
EDS Elektronisches Datenvermittlungssystem
ESK Edelmetall-Schnellkontakt
F-Prüfdienst Prüfdienst für Fernsprechübertragungstechnik
FA Fernamt Wien
FBA Fernmeldebetriebsamt
FS-Apparate Fernschreibapparate
FSBA Fernsprechbetriebsamt Wien
FSDI-Stelle Fernschreiber- und Datenendgeräteinstandhaltungsste
FVD Fernsprechvermittlungsdienst
FZA Fernmeldetechnisches Zentralamt
FZB Fernmeldezentralbauleitung
HBA Hauptbereichsamt
I-Trupp Instandhaltungstrupp
KBA Kabelbauamt Wien
KFZ Kraftfahrzeug
KFZ-Stelle Kraftfahrstelle
OeNB Oesterreichische Nationalbank
PBL Postautobetriebsleitung
PCM Puls-Code-Modulation
PHW Postautohauptwerkstätte
PKW Personenkraftwagen
Postamt I/1 Postamt I. Klasse 1. Stufe
PSK Postsparkasse
PT 1 bis PT 9 Verwendungsgruppe PT 1 bis PT 9
PZV Postzeugverwaltung
RA Rundfunkamt
RV Richtverwendung für Verwendungsgruppe
RD Richtverwendung für Dienstzulagengruppe
RVD Richtverwendung für Verwendungs- und Dienstzulagen-
gruppe
TBA Telegraphenbauamt
TF Trägerfrequenz
TZ-Abteilung Telegraphenzeugabteilung
TZV Telegraphenzeugverwaltung
TZST Telegraphenzentralstation Wien
ÜS Übernahmsschein
Z Ziffer
Abkürzung
PT-ZV
§ 12. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1984 in Kraft.
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