Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 9. Jänner 1984 über die Zuordnung der Verwendungen der Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung zu Verwendungsgruppen und Dienstzulagengruppen (PT-Zuordnungsverordnung - PT-ZV)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1984-01-01
Status Aufgehoben · 1986-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 15
Änderungshistorie JSON API
103.

8 - Betreuung von Zentralheizungsanlagen

```

```

104.

8 - Einfache Kartei- und statistische Arbeiten

```

```

105.

8 - Fachlicher Hilfsdienst im Postautodienst

```

(zB Gepäcksaufbewahrung usw.)

```

106.

8 - Fachlicher Hilfsdienst/Personalstelle,

```

Kraftfahrstelle, Anmeldestelle, Hausver-

waltung und Wirtschaftsstelle, Versand-

stelle, Warendokumentation usw.

```

107.

8 - Hausarbeiter

```

```

108.

8 - Hilfskoch

```

```

109.

8 - Lagerarbeiter

```

```

110.

8 - Ölwechsel- und Schmierdienst

```

```

111.

8 - Paketkraftwagenlenkerdienst RV

```

```

112.

8 - PKW-Lenkerdienst

```

```

113.

8 - Schreib- und Vervielfältigungsdienst

```

```

114.

8 - Sichten und Verteilen des Einlaufs sowie

```

Führen der diesbezüglichen Vormerke

```

115.

8 - Sonstiger Lenkerdienst

```

```

116.

8 - Standardabfragen und -eingaben im

```

Rahmen vorhandener Informationssysteme

```

117.

8 - Stenotypiedienst RV

```

```

118.

8 - Tankwart

```

```

119.

8 - Vermittlungsdienst bei mittleren

```

Nebenstellenanlagen

```

120.

8 - Werkstättenarbeiter beziehungsweise RV

```

Werkstättenmonteur

```

121.

9 - Betreuung einfacher haustechnischer Anlagen

```

```

122.

9 - Botendienst

```

```

123.

9 - Feuerwachdienst

```

```

124.

9 - Hauswartdienst

```

```

125.

9 - Hilfsdienst in Lagern und Werkstätten RV

```

```

126.

9 - Hilfsheizer bei Zentralheizungsanlagen

```

```

127.

9 - Küchenhilfe

```

128 9 - Ofenheizdienst

```

129.

9 - Reinigungsdienst

```

```

130.

9 - Sonstige Hilfsdienste (zB Kraftfahr-

```

stelle, Hausverwaltung, usw.)

```

131.

9 - Sonstige ungelernte Arbeiter RV

```

```

132.

9 - Torwartdienst

```

```

133.

9 - Vermittlungsdienst bei kleinen

```

Nebenstellenanlagen

```

134.

9 - Wagenreinigungsdienst RV

```

```

135.

9 - Wartung und Instandhaltung von einfachen

```

maschinellen Betriebseinrichtungen

.

.

.

Abkürzung

PT-ZV

(Anm.: TEIL 1)

§ 1. Die für Beamte der Post- und Telegraphenverwaltung in Betracht kommenden Funktionen und Verwendungen werden folgenden Verwendungsbeziehungsweise Dienstzulagengruppen zugeordnet:

```

a)

im Postdienst

```

```

```

Z  PT DZ Verwendung Anm.

```

```

```

1.

2 1 Leiter der PZV RV

```

```

2.

2 1 Leiter eines Postamtes I/1 RVD

```

```

3.

2 2 Leiter eines Postamtes I/2 RVD

```

```

4.

2 2 Stellvertreter des Leiters der PZV

```

```

5.

2 2 Stellvertreter des Leiters eines

```

Postamtes I/1

```

6.

2 3 Leiter einer Abteilung mit mehr

```

als 500 Punkten bei einem Postamt I/1

und beim FA Wien

```

7.

2 3 Leiter eines Postamtes I/3 RVD

```

```

8.

3 1 Lagerleiter in der PZV

```

```

9.

3 1 Leiter der Organisation und Waren-

```

dokumentation in der PZV

```

10.

3 1 Leiter der Postreklame in der PZV

```

```

11.

3 1 Leiter einer Abteilung in der PZV

```

```

12.

3 1 Leiter einer Abteilung mit mehr

```

als 160 und höchstens 500 Punkten

bei einem Postamt I/1 oder I/2

```

13.

3 1 Leiter einer Abteilung mit mehr

```

als 80 und höchstens 160 Punkten bei

einem Postamt I/1 oder I/2

```

14.

3 1 Leiter einer Beschaffungsstelle

```

in der PZV

```

15.

3 1 Leiter einer Personalstelle bei

```

Großdienststellen aller Betriebssparten

(ohne eigene Verwaltungsabteilung)

```

16.

3 1 Leiter eines Postamtes II/1 RVD

```

```

17.

3 1 Postkriminalistischer Untersuchungs-

```

dienst in der PZV

```

18.

3 1 Stellvertreter des Leiters einer

```

Abteilung mit mehr als 160 Punkten

bei einem Postamt I/1 oder I/2

```

19.

3 1 Stellvertreter des Leiters eines

```

Postamtes I/2

```

20.

3 1 Stellvertreter des Leiters

```

eines Postamtes I/3

```

21.

3 2 Gruppenleiter in der Brief-

```

markenversandstelle der PZV

```

22.

3 2 Kassenbeamter I und II RV

```

```

23.

3 2 Kontrollbeamter im Umleit- und Zu-

```

stelldienst bei einem Postamt I.Klasse

```

24.

3 2 Leiter einer Abteilung mit mehr

```

als 40 und höchstens 80 Punkten bei

einem Postamt I/1 oder I/2

```

25.

3 2 Leiter eines Postamtes II/2 RVD

```

```

26.

3 2 Mitarbeiter im Postbetriebsdienst

```

bei einem Postamt I. Klasse

```

27.

3 2 Mitarbeiter in der Postreklame, RV

```

im Lager und in der Briefmarkenver-

sandstelle der PZV

```

28.

3 2 Mitarbeiter/administrativer Dienst

```

(Personal-, Wirtschafts-, Hausver-

waltungsangelegenheiten) bei Groß-

dienststellen aller Betriebssparten

```

29.

3 2 Mitarbeiter/Beschaffung

```

```

30.

3 2 Mitarbeiter/Güteprüfung in der PZV

```

```

31.

3 2 Mitarbeiter/Kassa

```

```

32.

3 2 Mitarbeiter/Kreditstandsführung

```

```

33.

3 2 Mitarbeiter/Schulung

```

```

34.

3 2 Mitarbeiter/technischer Bahnpostdienst

```

in der PZV

```

35.

3 2 Mitarbeiter/Werkstättenleitung in der PZV

```

```

36.

3 2 Mitarbeiter/zentrale Informationsstelle

```

```

37.

3 2 Stellvertreter des Leiters einer

```

Abteilung mit mehr als 80 und höchs-

tens 160 Punkten bei einem

Postamt I/1 oder I/2

```

38.

3 2 Stellvertreter des Leiters

```

eines Postamtes II/1

```

39.

3 2 Verbindungsbeamter zur OeNB

```

```

40.

3 3 Leiter eines Postamtes II/3 RVD

```

```

41.

4 1 Leiter eines Postamtes II/4 RVD

```

```

42.

4 - Amtskassendienst bei einem Postamt

```

```

43.

4 - Bearbeitung unanbringlicher oder

```

beschädigter Pakete

```

44.

4 - Behandeln eingezogener Nachnahme-

```

beträge usw.

```

45.

4 - Dienst in einer Außenzahlstelle der PSK

```

```

46.

4 - Dienstleiter bei Bahnposten mit

```

mindestens einem nachgeordneten fach-

technischen Bediensteten

```

47.

4 - Gebarung mit Abrechnungsheften

```

```

48.

4 - Geldschalterdienst (Annahme und RV

```

Abgabe von Geld, Sparverkehr, Valu-

ten usw.)

```

49.

4 - Geldverlagsdienst

```

```

50.

4 - Listenverkehr mit dem Ausland

```

```

51.

4 - Mitteilungs- und Reklamedienst in

```

der Briefmarkenversandstelle der PZV

```

52.

4 - Poststellenabrechnung

```

```

53.

4 - Postzeitungsdienst Ausland

```

```

54.

4 - Prüfdienst im Post- und Fernmelde-

```

verkehrsdienst RV

```

55.

4 - Rechnungsleger in der Briefmarken-

```

markenversandstelle der PZV

```

56.

4 - Sachbearbeiter im Postbetriebsdienst RV

```

```

57.

4 - Sachbearbeiter in der Organisation und

```

Warendokumentation, in der Postreklame,

im Lager und in der Briefmarkenversand-

stelle der PZV

```

58.

4 - Sachbearbeiter/administrativer Dienst

```

(Personal-, Wirtschafts-, Hausver-

waltungsangelegenheiten)

```

59.

4 - Sachbearbeiter/Flug- und Auslands-

```

paketabfertigung

```

60.

4 - Sachbearbeiter/Flug- und Auslandspaket-

```

abrechnung

```

61.

4 - Sachbearbeiter/Postverzollung

```

```

62.

4 - Verrechnung und Einhebung gestundeter

```

Postgebühren

```

63.

4 - Verteildienst für Auslandspostsendungen

```

(ausgenommen nichtbescheinigte Brief-

sendungen für die BRD)

```

64.

4 - Verteildienst für Geld- und Wertsendungen

```

(einschließlich Entkartung und Aus-

fertigung der Karten für die Abfertigung

derartiger Sendungen)

```

65.

4 - Wertzeichengroßverschleiß

```

```

66.

4 - Zustellerabfertigung und -abrechnung

```

für Geld- und Wertsendungen

```

67.

5 1 Leiter eines Postamtes III/1 RVD

```

```

68.

5 1 Leiter eines Postamtes III/2 RVD

```

```

69.

5 A Meister für die Wartung und In-

```

standsetzung von Maschinen des Postbe-

triebsdienstes mit mindestens sechs

nachgeordneten Facharbeitern

```

70.

5 A Meister in einer Elektroladestation

```

im Bahnpostdienst mit mindestens

sechs nachgeordneten Facharbeitern

```

71.

5 A Meister in einer maschinentechnischen

```

oder ähnlichen Stelle mit mindestens

sechs nachgeordneten Facharbeitern

```

72.

5 A Meister in Werkstätten mit mindestens

```

sechs nachgeordneten Facharbeitern

```

73.

5 - Briefschalterdienst (Annahme von RV

```

Briefsendungen, Wertzeichenverkauf,

Markenabonnement, Sondermarken)

```

74.

5 - Fernmeldeschalterdienst (Annahme,

```

Vergebührung und Übermittlung von

Telegrammen und Ferngesprächen)

```

75.

5 - Gesamtschalterdienst (Mischschalter

```

ohne überwiegenden Geldschalterdienst)

```

76.

5 - Paketschalterdienst (Annahme von RV

```

Paketen und Wertsendungen sowie Paket-

sammeldienst)

```

77.

5 - Rundfunkschalterdienst

```

```

78.

5 - Verteildienst für eingeschriebene In-

```

landsbriefsendungen, nichtbescheinigte

Eilsendungen, nichtbescheinigte Nach-

nahmebriefsendungen, Postaufträge, mit

Nachgebühren oder Eingangsabgaben be-

lastete nichtbescheinigte Briefsendungen,

Rückscheinbriefe der Behörden und Ämter

Umschläge mit dem Vermerk „ÜS“ , voll-

zogene Übernahms- und Rückscheine, nicht

an Paketen befestigte Nachnahme-

Verrechnungspostanweisungen, Umschläge

mit Zollbegleitpapieren, Auszahlungs-

bestätigungen, Paketkarten, Postan-

weisungen, Postzahlungsanweisungen

und PSK-Anweisungen

```

79.

6 - Abfragen und Eingaben im Rahmen vorhandener

```

Informationssysteme (ausgenommen Standardab-

fragen und -eingaben)

```

80.

6 - Abgabe von Briefsendungen, Paketen und

```

Telegrammen RV

```

81.

6 - Aufsichtsdienst in einer Kanzlei

```

```

82.

6 - Ausfertigungsdienst in der Briefmarken-

```

versandstelle der PZV

```

83.

6 - Bearbeiten fehlgeleiteter Sendungen

```

(Schußdienst)

```

84.

6 - Behandlung von Sendungen mit

```

Freimachungs- oder Anschriftsmängeln

```

85.

6 - Buchungsdienst in der Brief-

```

markenversandstelle der PZV

```

86.

6 - Dienst in einer Anschriftenergänzungsstelle

```

```

87.

6 - Dienstkleiderkarteiführung in der PZV

```

```

88.

6 - Dienstleiter bei Bahnposten ohne

```

nachgeordnete fachtechnische Bedienstete

```

89.

6 - Facharbeiter als Partieführer mit

```

Beaufsichtigung und Leitung einer

Arbeitsgruppe, der Facharbeiter

angehören

```

90.

6 - Fachmonteur in einer maschinen-

```

technischen oder ähnlichen Stelle

```

91.

6 - Fachmonteur in einer Werkstätte

```

```

92.

6 - Führen des Verteilerbogens

```

```

93.

6 - Kursbegleiter bei Bahnposten RV

```

```

94.

6 - Lagerführer

```

```

95.

6 - Mithilfe im Postbetriebsdienst

```

```

96.

6 - Mithilfe in der Postreklame, im

```

Lager und in der Briefmarkenversand-

stelle der PZV

```

97.

6 - Mithilfe/administrativer Dienst

```

(Personal-, Wirtschafts-, Hausver-

waltungsangelegenheiten)

```

98.

6 - Mithilfe/Beschaffung

```

```

99.

6 - Mithilfe/Flug- und Auslandspaketabfertigung

```

```

100.

6 - Mithilfe/Flug- und Auslandspaketabrechnung

```

```

101.

6 - Mithilfe/Kassa

```

```

102.

6 - Mithilfe/Postverzollung RV

```

```

103.

6 - Packmeister in großen Umleitungen

```

```

104.

6 - Postübernahme und -abfertigung

```

```

105.

6 - Postzeitungsdienst Inland RV

```

```

106.

6 - Schwierige Kartei- und

```

statistische Arbeiten

```

107.

6 - Vermittlungsdienst bei großen

```

Nebenstellenanlagen

```

108.

6 - Verteildienst für nichtbescheinigte

```

Briefsendungen für die BRD

```

109.

6 - Verteildienst für zuzuschreibende Sendungen

```

```

110.

6 - Verteildienst/Versacker und

```

Verteildienst/Bahnpost

```

111.

6 - Zustellerabfertigung und -abrechnung

```

(ausgenommen Geld- und Wertsendungen)

```

112.

7 A Facharbeiter als Vorarbeiter, der im RD

```

einschlägigen Lehrberuf verwendet wird

und mit der Überwachung der Tätigkeiten

anderer Arbeiter beauftragt ist

```

113.

7 - Betriebselektriker

```

```

114.

7 - Buchbinder

```

```

115.

7 - Dreher

```

```

116.

7 - Elektroinstallateur

```

```

117.

7 - Elektromechaniker für Schwachstrom

```

```

118.

7 - Elektromechaniker für Starkstrom

```

```

119.

7 - Facharbeiter im Revisionsdienst

```

```

120.

7 - Facharbeiter, der in zwei

```

erlernten Berufen verwendet wird

```

121.

7 - Feinmechaniker

```

```

122.

7 - Gas- und Wasserleitungsinstallateur

```

```

123.

7 - KFZ-Elektriker

```

```

124.

7 - KFZ-Mechaniker

```

```

125.

7 - Kleidermacher

```

```

126.

7 - Koch

```

```

127.

7 - Lackierer

```

```

128.

7 - Maler und Anstreicher

```

```

129.

7 - Maurer

```

```

130.

7 - Mechaniker für Spezialmaschinen RV

```

(zB Schreib-, Rechen-, Stempel-,

Bündelmaschinen, Briefmarkenautomaten)

```

131.

7 - Schlosser

```

```

132.

7 - Schmied

```

```

133.

7 - Sonstige Facharbeiter

```

```

134.

7 - Spengler

```

```

135.

7 - Tapezierer

```

```

136.

7 - Tischler

```

```

137.

7 - Universalschweißer

```

```

138.

7 - Wagner

```

```

139.

7 - Werkzeugmacher

```

```

140.

8 B Landzustelldienst RVD

```

```

141.

8 B Verteildienst bei automatischen RD

```

Verteilanlagen und Beutelhängebahnen

(Codierarbeitsplätze)

```

142.

8 - Anfertigen von Briefmarkenalben

```

```

143.

8 - Batteriewartungsdienst

```

```

144.

8 - Batteriewechsler

```

```

145.

8 - Berichtigen der Dienstbehelfe

```

```

146.

8 - Betreuung von Autowaschanlagen

```

```

147.

8 - Betreuung von Zentralheizungsanlagen

```

```

148.

8 - Briefzustelldienst RV

```

```

149.

8 - Dienst in der Adremastelle

```

```

150.

8 - Eil- und Telegrammzustelldienst

```

```

151.

8 - Einfache Kartei- und statistische Arbeiten

```

```

152.

8 - Elektrokarren-, Hubstapler- und Büffelfahrer

```

```

153.

8 - Fachlicher Hilfsdienst bei großen

```

Amtskassen (Öffnung und Fertigung

von Verlägen und Abfuhren usw.)

```

154.

8 - Fachlicher Hilfsdienst im Post-

```

betriebs- und Fernmeldeverkehrsdienst

```

155.

8 - Fachlicher Hilfsdienst in der Postreklame

```

```

156.

8 - Fachlicher Hilfsdienst/Flug- und

```

Auslandspaketabfertigung

```

157.

8 - Fachlicher Hilfsdienst/Flug- und

```

Auslandspaketabrechnung

```

158.

8 - Fachlicher Hilfsdienst/Personalstelle,

```

Kraftfahrstelle, Anmeldestelle,

Hausverwaltung und Wirtschaftsstelle,

Versandstelle, Warendokumentation usw.

```

159.

8 - Fachlicher Hilfsdienst/Post-

```

verzollung (zB Vorleger)

```

160.

8 - Fahrer von Wasch- und Kehrmaschinen

```

```

161.

8 - Fahrtbegleiter auf Schienenpostkursen RV

```

```

162.

8 - Fahrtbegleiter auf Straßenpostkursen RV

```

```

163.

8 - Geldzustelldienst

```

```

164.

8 - Gesamtzustelldienst RV

```

```

165.

8 - Hausarbeiter RV

```

```

166.

8 - Hilfskoch

```

```

167.

8 - Lagerarbeiter

```

```

168.

8 - Motorisierte Briefeinsammlung RV

```

```

169.

8 - Motorisierte Depotstellenversorgung,

```

Stützpunktfahrten usw.

```

170.

8 - Münzerentleerung

```

```

171.

8 - Ölwechsel- und Schmierdienst

```

```

172.

8 - Paketzustelldienst

```

```

173.

8 - Partieführer im Lager der PZV

```

```

174.

8 - Partieführer in großen Umleitungen

```

```

175.

8 - Postauswechslung

```

```

176.

8 - Schreib- und Vervielfältigungsdienst

```

```

177.

8 - Sichten und Verteilen des Einlaufs

```

sowie Führen der diesbezüglichen

Vormerke

```

178.

8 - Sonstige angelernte Arbeiter

```

```

179.

8 - Sonstige Zustelldienste

```

```

180.

8 - Standardabfragen und -eingaben im

```

Rahmen vorhandener Informationssysteme

```

181.

8 - Stempel- und Versanddienst in der

```

Briefmarkenversandstelle der PZV

```

182.

8 - Stempeldienst bei Postfreistempelmaschinen

```

```

183.

8 - Stempeldienst bei Sonderpostämtern

```

```

184.

8 - Stenotypiedienst RV

```

```

185.

8 - Tankwart

```

```

186.

8 - Übernahme von Paketen im Paketsammeldienst

```

```

187.

8 - Vermittlungsdienst bei mittleren

```

Nebenstellenanlagen

```

188.

8 - Verteildienst für Inlandspostsendungen

```

(ausgenommen Geld- und Wertsendungen, ein-

geschriebene Inlandsbriefsendungen, nicht-

bescheinigte Eilsendugen, nichtbescheingte

Nachnahmebriefsendungen, Postaufträge, mit

Nachgebühren oder Eingangsabgaben belastete

nichtbescheinigte Briefsendungen, Rückschein-

briefe der Behörden und Ämter, Umschläge mit

dem Vermerk „ÜS“ , vollzogene Übernahms-

und Rückscheine, nicht an Paketen befestigte

Nachnahme-Verrechnungspostanweisungen, Um-

schläge mit Zollbegleitpapieren, Auszahlungs-

bestätigungen, Paketkarten, Postanweisungen,

Postzahlungsanweisungen und PSK-Anweisungen)

```

189.

8 - Vorverteildienst und Fachpostverteildienst

```

```

190.

8 - Waagdienst

```

```

191.

8 - Wagenausrüster bei Bahnposten

```

```

192.

8 - Werkstättenarbeiter beziehungsweise

```

Werkstättenmonteur

```

193.

8 - Zeichnerdienst

```

```

194.

8 - Zeugendienst

```

```

195.

9 - Abträger

```

```

196.

9 - Amtsdienst (zB Stempeldienst, Verlade- RV

```

dienst, Beuteldienst, Anfertigen und

Öffnen von Briefbunden und Verschlüssen,

Kursbotengänge usw.)

```

197.

9 - Aufleger (Vorrichter) bei automatischen

```

Verteilanlagen

```

198.

9 - Betreuung einfacher haustechnischer Anlagen

```

```

199.

9 - Botendienst RV

```

```

200.

9 - Briefkastenwartungs- und -reinigungsdienst

```

```

201.

9 - Feuerwachdienst

```

```

202.

9 - Hauswartdienst

```

```

203.

9 - Hilfsdienst in Lagern und Werkstätten

```

```

204.

9 - Hilfsheizer bei Zentralheizungsanlagen

```

```

205.

9 - Küchenhilfe

```

```

206.

9 - Nichtmotorisierte Briefseinsammlung

```

```

207.

9 - Nichtmotorisierte Depotstellenversorgung

```

(Stützpunktfahrten)

```

208.

9 - Ofenheizdienst

```

```

209.

9 - Rändeldienst in der Briefmarkenversand-

```

stelle der PZV

```

210.

9 - Reinigungsdienst

```

```

211.

9 - Sonstige Hilfsdienste (zB Kraftfahrstelle,

```

Hausverwaltung usw.)

```

212.

9 - Sonstige ungelernte Arbeiter

```

```

213.

9 - Torwartdienst

```

```

214.

9 - Transportkarrenführer (zB Handfurgon)

```

```

215.

9 - Vermittlungsdienst bei kleinen

```

Nebenstellenanlagen

```

216.

9 - Vorbereiten und Ordnen von Betriebspapieren

```

```

217.

9 - Wagenreinigungsdienst

```

```

218.

9 - Wartung und Instandhaltung von einfachen

```

maschinellen Betriebseinrichtungen

.

.

.

Abkürzung

PT-ZV

§ 2. (1) Die Punktezahlen der im § 1 angeführten Postämter,

Fernmeldeverkehrsdienststellen (Fernamt Wien,

Telegraphenzentralstation Wien), deren Untergliederungen sowie der

Fernmeldeverkehrsstellen in einem FBA und im FSBA ergeben sich aus

der Summe der jeweils systemisierten Arbeitsplätze (Systemstand),

umgerechnet in Punkte, sowie der nicht zum Systemstand der Postämter

gehörenden Lenker.

Es entsprechen:

ein Jahresvollarbeitsplatz der Verwendungsgruppen

PT 2, PT 3, PT 4, PT 5 und PT 6.................... 3 Punkte;

ein Jahresvollarbeitsplatz der Verwendungsgruppen

PT 7, PT 8 und PT 9................................ 2 Punkte;

ein nicht zum Systemstand des Postamtes (nur bei

Hauptämtern des Postautodienstes) gehörender

Omnibuslenker (Jahresvollarbeitskraft)............. 0,5 Punkte;

ein nicht zum Systemstand des Postamtes gehörender

Lenker (Jahresvollarbeitskraft) eines Postbetriebs-

fahrzeuges, sofern er nicht ausschließlich Fahr-

dienst versieht (bei Straßenpostkursen nur für die

betreffenden Anfangspostämter)..................... 0,5 Punkte;

(2) Teilarbeitsplätze, die zur Deckung eines vorübergehenden

Bedarfes befristet systemisierten Voll- oder Teilarbeitsplätze,

systemisierte Überstundenleistungen und bei Poststellen systemisierte

Wochenstunden sind anteilsmäßig auf Jahresvollarbeitsplätze, Lenker

anteilsmäßig auf Jahresvollarbeitskräfte, umzurechnen.

(3) Unter der Voraussetzung, daß Kraftfahrzeuge bei der

Personalbedarfsermittlung berücksichtigt und von Bediensteten des

Postamtes gelenkt werden, sind für

ein einspuriges Kraftfahrzeug.......................... 0,5 Punkte;

ein zweispuriges Kraftfahrzeug......................... 1 Punkte;

anzurechnen.

(4) Unter Bedachtnahme auf die nach Abs. 1 bis 3 ermittelten

Punktesummen ergibt sich folgende Einteilung der Postämter:

Postämter I. Klasse, 1. Stufe.............. mehr als 500 Punkte;

Postämter I. Klasse, 2. Stufe.............. mehr als 250 und

höchstens 500 Punkte;

Postämter I. Klasse, 3. Stufe.............. mehr als 120 und

höchstens 250 Punkte;

Postämter II. Klasse, 1. Stufe.............. mehr als 60 und

höchstens 120 Punkte;

Postämter II. Klasse, 2. Stufe.............. mehr als 30 und

höchstens 60 Punkte;

Postämter II. Klasse, 3. Stufe.............. mehr als 15 und

höchstens 30 Punkte;

Postämter II. Klasse, 4. Stufe.............. bis 15 Punkte, davon

für Tätigkeiten der

Verwendungsgruppen

PT 4, PT 5 oder PT 6

mindestens 3 Punkte;

Postämter III. Klasse, 1. Stufe.............. mindestens 5 Punkte,

wobei der Anteil von

Tätigkeiten der Ver-

wendungsgruppen PT 4

PT 5 oder PT 6

mindestens 36 Wochen-

stunden beträgt, an-

sonsten mindestens 39

Wochenstunden;

Postämter III. Klasse, 2. Stufe.............. alle übrigen Post-

ämter.

Abkürzung

PT-ZV

§  3. (1) Kassenbeamter I ist der Beamte in der Amtskasse eines

Postamtes, der die gesamte Abrechnung und Prüfung besorgt.

(2) Kassenbeamter II ist der Beamte in der Amtskasse eines

Postamtes, der die reine Geldgebarung besorgt.

(3) Kassenbeamte I und II sind nur dann vorgesehen, wenn das

Postamt mehr als 90 Punkte aufweist und außerdem mindestens noch zwei

weitere Jahresvollarbeitsplätze ausschließlich für den

Geldschalterdienst systemisiert sind.

Abkürzung

PT-ZV

§ 4. (1) Die Punktezahlen der im §  1 angeführten Postverkehrsbüros

und Postautoabfertigungsstellen ergeben sich aus der Summe der in

Punkte umgerechneten jeweils systemisierten Arbeitsplätze, nicht zum

Systemstand gehörenden Omnibuslenker und der jeweils eingerichteten

Postautolinien und -kurse.

Es entsprechen:

ein Jahresvollarbeitsplatz der Verwendungsgruppen

PT 2, PT 3, PT 4, PT 5, und PT 6.................. 3 Punkte;

ein Jahresvollarbeitsplatz der Verwendungsgruppen

PT 7, PT 8, und PT 9.............................. 2 Punkte;

ein nicht zum Systemstand gehörender Omnibuslenker

(Jahresvollarbeitskraft).......................... 0,5 Punkte;

eine Postautolinie/Inland............................. 1 Punkt;

eine Postautolinie/Ausland............................ 2 Punkte;

ein Postautokurs pro Tag.............................. 0,2 Punkte.

(2) § 2 Abs. 2 ist anzuwenden; die gleichen Grundsätze gelten für

Postautolinien und -kurse.

Abkürzung

PT-ZV

§ 5. (1) Die im §  1 angeführten Postgaragen werden unter

Bedachtnahme auf die Abs. 2 und 3 wie folgt eingeteilt:

Postgaragen I............................... mehr als 380 Punkte;

Postgaragen II.............................. mehr als 270 und

höchstens 380 Punkte;

Postgaragen III............................. mehr als 160 und

höchstens 270 Punkte;

Postgaragen IV.............................. mehr als 50 und

höchstens 160 Punkte;

Postgaragen V............................... alle übrigen Post-

garagen.

(2) Die im Abs. 1 angeführten Punktezahlen ergeben sich aus der

Summe der in Punkte umgerechneten jeweils systemisierten

Arbeitsplätze und Kraftfahrzeuge.

Es entsprechen:

ein Jahresvollarbeitsplatz der Verwendungsgruppen

PT 2, PT 3, PT 4, PT 5 und PT 6.................... 3 Punkte;

ein Jahresvollarbeitsplatz der Verwendungsgruppen

PT 7, PT 8 und PT 9................................ 2 Punkte;

ein Omnibus (Jahresvollfahrzeug)....................... 2 Punkte;

ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit einem Gesamtgewicht

von über 3,5 t (Jahresvollfahrzeug)................ 1,5 Punkte;

ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit einem Gesamtgewicht

bis zu 3,5 t (Jahresvollfahrzeug).................. 1 Punkt;e

ein Anhänger oder

ein einspuriges Kraftfahrzeug (Jahresvollfahrzeug)..... 0,5 Punkte.

(3) Teilarbeitsplätze, die zur Deckung eines vorübergehenden

Bedarfes befristet systemisierten Voll- oder Teilarbeitsplätze,

systemisierte Überstundenleistungen und die zur Deckung eines

vorübergehenden Bedarfes zugewiesenen Fahrzeuge sind anteilsmäßig auf Jahresvollarbeitskräfte beziehungsweise Jahresvollfahrzeuge umzurechnen.

Abkürzung

PT-ZV

§ 6. Die Punktezahlen der im § 1 angeführten Verwendungen

ergeben sich aus der Summe der in Punkte umgerechneten, in der jeweiligen Stelle beschalteten technischen Einrichtungen.

Es entsprechen:

1.

Orts-(End )Amtseinrichtungen

```

```

! Fernsprechwählämter mit

```

```

! Heb- ! Motor- ! Koordinaten-

! dreh- ! wählern ! schaltern

! wähler ! ohne mit ! ohne mit

! -----------------------------------

! ! Routineprüfeinrichtung

```

```

Punkte

```

a)

Grundbewertung

```

ein Einzelanschluß.. 1,0 0,85 0.80 0,70 0,65

ein Serienanschluß.. 2,0 1,70 1,60 1,35 1,20

eine Stammleitung für

Gesellschaftsan-

schlüsse........ 2,0 1,85 1,80 1,70 1,65

eine Stammleitung für

Gemeinschafts-

anschlüsse...... 2,0 1,85 1,80 1,70 1,65

eine Wählschaltstel-

lenhauptleitung. 4,0 3,70 3,60 3,35 3,20

eine Serienanschluß-

leitung für auto-

matisierte Land-

anschlüsse...... 2,0 1,85 1,80 1,70 1,65

eine Konzentratorhaupt-

leitung.......... 2,6 (1,3 + 1,3)

```

b)

zusätzliche Bewertung

```

ein Gruppenwähler in

einer zusätzlichen

Wahlstufe......... 1,0 0,80 0,75 0,60 0,55

ein I./II.Gruppenwähler 1,0 0,80 0,75 0,60 0,55

ein für ein Teilamt im

Vollamt unterge-

brachter Gruppen-

wähler der letzten

Gruppenwähler-Wahl-

stufe............. 1,0 0,80 0,75 0,60 0,55

ein Dienstgruppenwähler

oder Ansageleitungs-

wähler............ 2,5 2,00 1,90 1,50 1,40

eine Zählübertragung... 0,4

eine Gleichstrom-

übertragung....... 0,5

eine Wechselstrom-

übertragung....... 1,0

eine Wechselstrom-

übertragung

(Einschubtechnik). 0,5

eine Systemübertragung 0,5

```

2.

Fernverkehrseinrichtungen

```

```

```

! Fernsprechwählämter mit

```

```

! Motor- ! Koordinatenschaltern

! wählern ! ohne mit

! ! Routineprüfeinrichtung

```

```

Punkte

ein Registerverzoner..... 7,0

ein Verbundgruppenwähler. 2,2

ein Netzgruppenwähler für

den Zweidrahtverkehr. 2,2 1,5 1,55

ein Netzgruppenwähler für

den Vierdrahtverkehr. 2,5

ein Ferngruppenwähler.... 2,5

ein Fernvermittlungsgrup-

penwähler............ 2,2

ein Motormischwähler..... 2,2

ein Hilfsgruppenwähler... 2,0

ein kompletter Gestell-

rahmen Mischwähler ESK 15,0

ein Verbundgruppenwähler

für den Vierdrahtver

kehr................. 2,5

eine Gabelübertragung 4/2,

soweit sie einem

I./II. Gruppenwähler

im Vierdrahtverkehr

nachgeschaltet ist... 0,5

Abkürzung

PT-ZV

§ 7. Die Punktezahlen der im § 1 angeführten Verwendungen

Es entsprechen:

ein Gleichstromtelegraphiekanal...................... 1 Punkt;

ein amplitudenmodulierter Telegraphiekanal

Bauweise WT 34................................... 1 Punkt;

ein amplitudenmodulierter Telegraphiekanal

ausgenommen WT 34................................ 0,5 Punkte;

ein frequenzmodulierter Telegraphiekanal

Bauweise WT 1000................................. 0,1 Punkte;

ein frequenzmodulierter Telegraphiekanal

ausgenommen WT 1000.............................. 0,3 Punkte;

ein Zeitmultiplexkanal, 50 Baud..................... 0,08 Punkte;

ein Zeitmultiplexkanal, 300 Baud..................... 0,32 Punkte;

eine Anschlußeinrichtung, alte Bauweise............... 0,1 Punkte;

eine Anschlußeinrichtung, Bauweise ED 1............... 0,03 Punkte;

eine Anpassungseinheit 01 zur Anpassung älterer

WT-Systeme an das EDS-System..................... 0,03 Punkte;

eine Fernschreib- bzw. Datexendstelle (bei Bestehen

eines Fernschreib- und Datenvermittlungsamtes

in EDS-Technik).................................. 0,04 Punkte;

eine Datenendstelle (im Fernsprechnetz)............... 0,15 Punkte;

Abkürzung

PT-ZV

§ 8. Die in den Verwendungen

angesprochenen Stellen werden wie folgt zugeordnet:

1.

Die Verstärkerämter Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Wien sind Verstärkerämter I.

2.

Die Verstärkerämter Bruck an der Mur, Liezen, Judenburg, Feldkirch, Wörgl, Klagenfurt, Villach, Wolfsberg, Bischofshofen, Ried im Innkreis, Vöcklabruck, Zell am See, Amstetten, Bruck an der Leitha, St. Pölten und Wiener Neustadt sind Verstärkerämter I.

3.

Die Verstärkerämter Hartberg, Leibnitz, Landeck, Lienz, Reutte, Spittal an der Drau, Bad Ischl, Freistadt, Kirchdorf an der Krems, Hollabrunn, Mistelbach an der Zaya und Zwettl sind Verstärkerämter III.

Abkürzung

PT-ZV

§ 9. Die in den Verwendungen

I und

1.

Die Amtstechnik- und Entstörungsstellen

Bruck an der Mur, Graz I, Liezen, Dornbirn, Feldkirch, Innsbruck, Wörgl, Klagenfurt, Spittal an der Drau, Villach, Bischofshofen, Linz I, Linz II, Ried im Innkreis, Salzburg, Vöcklabruck, Wels, Zell am See, Amstetten, Bruck an der Leitha, Hollabrunn, Mistelbach an der Zaya, Oberwart, St. Pölten I, St. Pölten II, St. Pölten III, Wien-Land I, Wien-Land II, Wien-Land III, Wiener Neustadt I, Wiener Neustadt II, Wiener Neustadt III sind Amtstechnik- und Entstörungsstellen I.

2.

Die Amtstechnik- und Entstörungsstellen Graz II, Hartberg, Leibnitz, Judenburg, Landeck, Lienz, Bad Ischl, Kirchdorf an der Krems und Steyr sind Amtstechnik- und Entstörungsstellen

II.

Abkürzung

PT-ZV

§ 10. Die in den Verwendungen

bezeichneten Stellen werden wie folgt eingeteilt:

1.

Störungsmeldestellen I sind jene Störungsmeldestellen, deren Leitern mehr als 15 Arbeitskräfte nachgeordnet sind.

2.

Störungsmeldestellen II sind jene Störungsmeldestellen, deren Leitern mindestens sechs und höchstens 15 Arbeitskräfte nachgeordnet sind.

Abkürzung

PT-ZV

§ 11. Die in dieser Verordnung verwendeten Abkürzungen haben folgende Bedeutung:

ABV Anmeldebetriebsvorschrift

AE Anrufeinheiten

Anm. Anmerkung

ATB Amtliches Telefonbuch

BRD Bundesrepublik Deutschland

DZ Dienstzulagengruppe

1..................DZ 1 gemäß § 82 c Abs. 1

des Gehaltsgesetzes 1956

2..................DZ 2 gemäß § 82 c Abs. 1

des Gehaltsgesetzes 1956

3..................DZ 3 gemäß § 82 c Abs. 1

des Gehaltsgesetzes 1956

A..................DZ A gemäß § 82 c Abs. 5

des Gehaltsgesetzes 1956

B..................DZ B gemäß § 82 c Abs. 5

des Gehaltsgesetzes 1956

EDS Elektronisches Datenvermittlungssystem

ESK Edelmetall-Schnellkontakt

F-Prüfdienst Prüfdienst für Fernsprechübertragungstechnik

FA Fernamt Wien

FBA Fernmeldebetriebsamt

FS-Apparate Fernschreibapparate

FSBA Fernsprechbetriebsamt Wien

FSDI-Stelle Fernschreiber- und Datenendgeräteinstandhaltungsste

FVD Fernsprechvermittlungsdienst

FZA Fernmeldetechnisches Zentralamt

FZB Fernmeldezentralbauleitung

HBA Hauptbereichsamt

I-Trupp Instandhaltungstrupp

KBA Kabelbauamt Wien

KFZ Kraftfahrzeug

KFZ-Stelle Kraftfahrstelle

OeNB Oesterreichische Nationalbank

PBL Postautobetriebsleitung

PCM Puls-Code-Modulation

PHW Postautohauptwerkstätte

PKW Personenkraftwagen

Postamt I/1 Postamt I. Klasse 1. Stufe

PSK Postsparkasse

PT 1 bis PT 9 Verwendungsgruppe PT 1 bis PT 9

PZV Postzeugverwaltung

RA Rundfunkamt

RV Richtverwendung für Verwendungsgruppe

RD Richtverwendung für Dienstzulagengruppe

RVD Richtverwendung für Verwendungs- und Dienstzulagen-

gruppe

TBA Telegraphenbauamt

TF Trägerfrequenz

TZ-Abteilung Telegraphenzeugabteilung

TZV Telegraphenzeugverwaltung

TZST Telegraphenzentralstation Wien

ÜS Übernahmsschein

Z Ziffer

Abkürzung

PT-ZV

§ 12. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1984 in Kraft.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.