Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 20. Feber 1985 über den Lehrplan des Lehrganges zur Ausbildung von Kindergärtnerinnen zu Sonderkindergärtnerinnen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesem Lehrgang
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
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Artikel I
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969, 234/1971, 323/1975 und 142/1980, insbesondere dessen §§ 6 und 95 Abs. 3, wird verordnet:
Für die Lehrgänge zur Ausbildung von Kindergärtnerinnen zu Sonderkindergärtnerinnen wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme des Lehrplanes für Religion) erlassen.
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BGBl. Nr. 379/1991)
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Artikel II
Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 551/1984, werden die Unterrichtsgegenstände des in der Anlage enthaltenen Lehrplanes, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 leg. cit. erfaßt sind, im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen in die in der Rubrik „Lehrverpflichtungsgruppe'' der Stundentafel des Lehrplanes angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 leg. cit. erfaßt sind, wird in der Stundentafel die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.
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Artikel III
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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Artikel IV
Bekanntmachung
Die in der Anlage unter Abschnitt III wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 324/1975, bekanntgemacht.
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31 .1. 1993
Anlage
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LEHRPLAN DES LEHRGANGES ZUR AUSBILDUNG VON KINDERGÄRTNERINNEN ZU
SONDERKINDERGÄRTNERINNEN
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
Wochenstundenzahl Lehrver-
Semester pflichtungs-
Pflichtgegenstände 1. 2. 3. Summe gruppe
```
```
Religion ................ 2 1 - 3 (III)
A. Theoretischer
Ausbildungsbereich
Pädagogik für
Sonderkindergärtnerinnen ... 3 3 3 9 II
Psychologie für
Sonderkindergärtnerinnen ... 2 3 2 7 II
Soziologie für
Sonderkindergärtnerinnen ... - 1 1 2 II
Biologische und
medizinische Grundlagen der
Sonderpädagogik ............ 3 2 1 6 II
Physiologie und
Pathologie der Sprache ..... 1 1 - 2 II
Physiologie und
Pathologie des
Bewegungsapparates ......... 2 - - 2 II
Physiologie und
Pathologie der Hörfunktion . - 1(A1) - 1/0 II
Physiologie und
Pathologie der Sehfunktion . - 1(A2) - 0/1 II
B. Ausbildungsbereich
Sonderdidaktik
Allgemeine Sonderdidaktik 1 - - 1 III
Didaktik der Arbeit mit
lern- und geistig behinderten
Kleinkindern ............... 3 2 2 7 III
Didaktik der Arbeit mit
verhaltensauffälligen
Kleinkindern ............... 2 2 1 5 III
Didaktik der Arbeit mit
sprachbehinderten
Kleinkindern ............... 3 3 2 8 III
Didaktik der Arbeit mit
körperbehinderten
Kleinkindern ............... 2 2 2 6 III
Didaktik der Arbeit mit
hörgeschädigten Kleinkindern - 2(A1) 2(A1) 4/0 III
Didaktik der Arbeit mit
sehgeschädigten Kleinkindern - 2(A2) 2(A2) 0/4 III
Rhythmisch-musikalische
Erziehung des
behinderten Kleinkindes .... - 1 1 2 IV
Musikalische Erziehung des
behinderten Kleinkindes .... 1 - 1 2 IVa
Bildnerisches Gestalten
zur Förderung
entwicklungsgestörter und
behinderter Kleinkinder .... - 2 - 2 IVa
Bewegungserziehung zur
Förderung
entwicklungsgestörter und
behinderter Kleinkinder .... - - 2 2 IVa
C. Praktischer
Ausbildungsbereich
Verhaltenstraining für
Sonderkindergärtnerinnen ... 2 2 - 4 III
Sonderkindergartenpraxis 6 6 8 20 III
Besprechung der Praktika 1 1 1 3 III
Ergänzende berufskundliche
Unterrichtsveranstaltungen . 2 1 1 4 V
```
```
Gesamtwochenstundenzahl . 36 36 30 102
Unverbindliche Übungen
Leibeserziehung ......... 2 2 2 (IVa)
Rhythmisch-musikalische
Erziehung ............. 2 - - IV
Instrumentenbau ......... - 2 - (V)
Werkerziehung ........... 2 2 - (IV)
Aktuelle Fachgebiete .... - 1 2 (I-VI)
Bemerkungen zur Stundentafel:
Die mit A1 und A2 bezeichneten Pflichtgegenstände im 2. und 3. Semester sind Alternativangebote. Die Schüler haben im
Semester einen der zwei Alternativbereiche (A1 oder A2) zu
Praxiswochen: 7 Wochen, auf die einzelnen Semester laut Lehrplan verteilt.
Unterrichtsveranstaltungen, insbesondere jene, die nur mit einer Wochenstunde ausgeschrieben sind, können auch geblockt geführt werden. Für Unterrichtsgegenstände, in denen unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen sind, können bei Bedarf abwechselnd mehrere Lehrer eingesetzt werden, wobei die Semesterwochenstundenanzahl beizubehalten ist.
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BGBl. Nr. 379/1991)
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II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Kindergärtnerinnen zu Sonderkindergärtnerinnen gemäß § 95 Abs. 3 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes hat die Aufgabe, Sonderkindergärtnerinnen heranzubilden, die nach Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen geeignet sind, gezielte Erziehungs- und Bildungsaufgaben bei behinderten Kleinkindern (einzeln und in der Gruppe) durchzuführen.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
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III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Im Gegenstand Religion liegen die Schwerpunkte auf Religionspädagogik und auf religiöser Bildung des behinderten Kleinkindes.
Semester (2 Wochenstunden),
Semester (1 Wochenstunde):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung eines theologisch fundierten christlichen Menschenbildes, das den Lebenswert eines jeden Menschen, auch des behinderten, garantiert und zum persönlichen Einsatz in der Sondererziehung motiviert.
Einblick in die neueren Erkenntnisse der Religionspsychologie und Religionspädagogik, auf denen die religiöse Bildung behinderter Kleinkinder aufbaut.
Kenntnis jener Bedürfnisse und Betätigungsweisen behinderter Kleinkinder, die eine Vermittlung religiöser Grunderfahrungen möglich machen.
Vertrautheit mit jenen Voraussetzungen der Arbeit im Sonderkindergarten, durch welche die christliche Heilsbotschaft für den behinderten Menschen als Hilfe zur Lebensbewältigung erfahrbar wird.
Lehrstoff:
Kenntnis der wichtigsten Theorien zur kindlichen Religiosität. Strukturelle Wurzeln der Religiosität.
Religiöse Bildung und Erziehung im Gesamtzusammenhang von Sozialisation und Enkulturation.
Religiöse Haltungen und Grundkomponenten. (Gebet, Feste und Feiern, Gefühle und Stimmungen, Werte und Normen; der Umgang mit biblischen Bildern und Begebenheiten.)
Phasenspezifische Aufgaben der religiösen Bildung und Erziehung.
Ansatzpunkte und Elemente religiöser Bildung in den allgemeinen Erziehungsstrategien der Sondererziehung.
Ansatzpunkte und Elemente religiöser Bildung im Rahmen der Bildungsarbeit mit speziellen Gruppen auffälliger Kleinkinder.
Methodisch-didaktische Möglichkeiten der Gebetserziehung und Gebetsgestaltung, des biblischen Erzählens, der Fest- und Feiergestaltung. Hinweise auf spezielle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Eltern behinderter Kleinkinder.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in Religion ist so zu gestalten, daß er eine lebendige, sachlich fundierte Auseinandersetzung mit aktuellen Problemen der zukünftigen Sonderkindergärtnerinnen ermöglicht und zur persönlichen Weiterbildung durch Lektüre und den Besuch entsprechender Veranstaltungen anregt.
Der Unterricht ist in enger Zusammenarbeit mit den anderen Fächern des Ausbildungsbereiches Sonderdidaktik möglichst praxisnah zu gestalten.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
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Evangelischer Religionsunterricht
Semester (2 Wochenstunden),
Semester (1 Wochenstunde):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erarbeitung eines biblisch-theologischen Verständnisses vom Wert des Menschen vor Gott als Begründung für eine liebevolle Zuwendung zum behinderten Kind. Erhebung der Möglichkeiten und Grenzen der intellektuellen Aufnahmefähigkeit der behinderten Kinder für biblische Aussagen. Einübung des Frömmigkeitsvollzuges als Begegnung mit der Heilswirklichkeit.
Lehrstoff:
Exegese ausgewählter biblischer Texte, durch welche die Verantwortung für das behinderte Kind geweckt und gestärkt und in ersten Ansätzen dem Kleinkind das Gefühl der Geborgenheit in der Gemeinde Jesu Christi vermittelt werden kann. In Querverbindungen zum Ausbildungsbereich Sonderdidaktik Anregung zu einer behinderungsspezifischen Religionspädagogik.
Umsetzung biblischer Texte in die Form des verkündigenden Erzählens, die vor allem zur Begegnung mit biblischen Einzelgestalten führt. Erschließung schlichten liturgischen Lebens; Feiern, Feste, Gebet, Lied, Spiel.
Didaktische Grundsätze:
Es wird die besondere Aufgabe sein, den Menschen, die bereit sind, mit behinderten Kleinkindern zu arbeiten, im Gegensatz zu der in der Gesellschaft verbreiteten Ablehnung und Verständnislosigkeit gegenüber diesen Kindern die Gewißheit für ihren beruflichen Auftrag zu geben und sie zu befähigen, nicht nur den Kindern, sondern auch den Eltern vom Evangelium her seelsorgliche Hilfe zu leisten.
Da die intellektuelle Belehrung der Kinder eher im Hintergrund stehen wird, ist vielmehr aufzuzeigen, daß gerade für diese Kinder religiöses Vorleben wesentlich sein muß, durch das die Kinder angesteckt werden sollen zur Gewißheit, „daß ich einen Heiland habe''. Der Erzieher wird hier in besonderer Weise nach seiner eigenen Frömmigkeit gefragt.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
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- 1992
- 1992
- 1993
Altkatholischer Religionsunterricht
Semester (2 Wochenstunden),
Semester (1 Wochenstunde):
Allgemeines Bildungsziel:
- Erarbeitung des Verständnisses vom Wert des Menschen vor Gott und liebevolle Zuwendung zum behinderten Kind, Achtung vor allem Leben.
- Befähigung der Sonderkindergärtnerinnen auch den Eltern vom Evangelium her Hilfe zu geben.
Lehrstoff:
- Erheben der Möglichkeit, wieweit die Behinderung die intellektuelle Aufnahmefähigkeit für biblische Aussagen zuläßt, Erkennen der Grenzen.
- Umsetzen biblischer Texte in einfache Erzählungen.
- Einbeziehung des Kindes in das Leben der Kirchengemeinde bei Feiern, Festen, Gebeten usw.
Didaktische Grundsätze:
Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze auch für Religion, soweit es dieser Gegenstand zuläßt.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
A. Theoretischer Ausbildungsbereich
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den heil- und sonderpädagogischen Aussagesystemen und Begriffen sowie den wissenschaftlichen Methoden soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung und Bildung des behinderten Kleinkindes relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bewältigen können.
Die psychologischen, soziologischen, biologischen und medizinischen Grundlagen für die Erziehung und Bildung des behinderten Kleinkindes sind den Schülern so zu vermitteln, daß daraus ein Verstehen des behinderungsbedingten Verhaltens und der jeweiligen Individualität resultiert, auch im Hinblick auf die Möglichkeiten von personaler und sozialer Integration sowie die Notwendigkeit der Zusammenarbeit im Team.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
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- 1992
- 1992
- 1993
Lehrstoff:
PÄDAGOGIK FÜR SONDERKINDERGÄRTNERINNEN
1., 2. und 3. Semester (je 3 Wochenstunden):
Begriff und Gegenstand der Sonderpädagogik und ihre Bedeutung im Rahmen der allgemeinen Pädagogik; deren Bedeutung in Anbetracht von Behinderungen (allgemein und speziell bei Kleinkindern).
Behinderungen, die den Erziehungs- und Bildungsprozeß beeinträchtigen, mögliche multifaktorielle Bedingtheit, Kausalkette, Verlauf und Auswirkungen, Wege, Möglichkeiten und Trends der Sonderpädagogik, insbesondere auch der Früherfassung und Früherziehung in Zusammenarbeit mit der Familie. Behinderungsarten und Wege zur sonderpädagogischen Diagnostik.
Sonderpädagogische Einrichtungen für behinderte Kleinkinder, ihre je nach Art der Behinderung unterschiedlichen Aufgaben und Formen der Betreuung, Erziehung und Bildung; Erziehungsziele, -situationen, -angebote, -mittel und -maßnahmen, im Zusammenhang damit zB das Spiel, dessen fördernde, stützende, festigende bzw. heilende Wirkung; Erziehung und Therapie, auch deren Abgrenzung. Spezielle pädagogische Probleme bei bestimmten Behinderungsformen (insbesondere Sinnesbehinderungen).
Exemplarisches aus der Entwicklung des Behindertenwesens sowie der Heil- und Sonderpädagogik im Bezug zur Gegenwart.
Der Sonderkindergarten. Sonderpädagogische Betreuung im Kindergarten.
Der Sonderpädagoge im Team.
Einblick in die Möglichkeiten der sonderpädagogischen Schulförderung. Der Lebensweg des Behinderten aus pädagogischer Sicht. Gesellschaftliche Haltungen gegenüber auffälligen und behinderten Menschen ebenso wie deren Einstellungen zur Gesellschaft. Sozialpädagogische Maßnahmen der Erziehungsvorsorge und Erziehungsfürsorge.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
PSYCHOLOGIE FÜR SONDERKINDERGÄRTNERINNEN
Semester (2 Wochenstunden),
Semester (3 Wochenstunden),
Semester (2 Wochenstunden):
Grundzüge und Grundbegriffe der Entwicklungspsychologie im Hinblick auf Möglichkeiten der Beeinträchtigung, Störung bzw. Behinderung der Entwicklung; biogenetische, psychogenetische und soziogenetische Faktoren, die diese beeinflussen bzw. determinieren.
Störungen in einzelnen Entwicklungsbereichen (Motorik, Sensorik, Emotionalität, Sozialität, Lernen, Denken, Kreativität, Sprache, Wertverhalten); Zusammenhänge und Verflechtungen (Interdependenz) dieser Bereiche; Störungen der Personalisation und Sozialisation; sekundäre Störungen als Folge primärer Behinderungen.
Grundbegriffe und Grundtatsachen der allgemeinen Psychologie, soweit für das komplexe Verständnis der Behindertenproblematik erforderlich.
Grundkenntnisse von psychologischen Testverfahren, deren Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen bei behinderten Kleinkindern; Lerntheorien in Anbetracht von Behinderungen im Zusammenhang mit der Bedeutung von Motivation und Aktivität.
Erkenntnisse der Tiefenpsychologie als Grundlage für das Verständnis von menschlichem Verhalten, insbesondere auffälliger und abweichender Verhaltensweisen, sowie für die Selbsterkenntnis der Sonderkindergärtnerin.
Symptome bzw. Syndrome aus der Sicht unterschiedlicher psychologischer Richtungen (Autismus, Mutismus, einzelne Teilleistungsstörungen, Frühverwahrlosung, Aggression, Angst ua.).
Psychohygiene im Kindesalter - verschiedene Arten von Psychotherapie, vor allem auch die Bedeutung von Spiel und Spieltherapie; die psychische Individuallage und Entwicklung des behinderten Kleinkindes jeweils in segregativ bzw. integrativ geführten Gruppen sowie daraus resultierende gruppendynamische Phänomene.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
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- 1992
- 1992
- 1993
SOZIOLOGIE FÜR SONDERKINDERGÄRTNERINNEN
und 3. Semester (je 1 Wochenstunde):
Einführung in die Soziologie, insbesondere die Sozialisationsforschung unter spezieller Berücksichtigung des Verhältnisses von Sozialisation und Erziehung, die Stellung von Behinderten in der Gesellschaft, Isolation, Seperation, Koexistenz, Kooperation, Integration, der Einfluß relevanter gesellschaftlicher Strukturen, wie soziale Rollen, soziale Schichten, soziale Institutionen ua. Einblick in die Gruppendynamik vor allem aus sozialpädagogischer Sicht. Begriffe bzw. Vorgänge, wie Gruppe und Gruppenprozeß, soziale Normen und abweichendes Verhalten, Kohäsion und soziale Distanz ua. Behinderungsrelevante Aspekte des Jugendschutzes.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
BIOLOGISCHE UND MEDIZINISCHE GRUNDLAGEN DER SONDERPÄDAGOGIK
Semester (3 Wochenstunden),
Semester (2 Wochenstunden),
Semester (1 Wochenstunde):
Wesentliche Lehrinhalte aus den medizinischen Fachdisziplinen Humangenetik, Anatomie, pathologische Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Pädiatrie, Ophthalmologie, Otolaryngologie und Orthopädie sowie den entsprechenden medizinisch-therapeutischen Zusatzdisziplinen, die für das Verständnis didaktischer Maßnahmen erforderlich sind.
Biologische (somatische) Grundlagen (Propädeutik) der Behinderungen.
Grundzüge der Anatomie und Physiologie bzw. pathologischen Anatomie und Pathophysiologie des Nervensystems, soweit sie für das Verständnis der häufigsten Erkrankungen bzw. Behinderungen und Mißbildungen im Bereich dieses Organsystems erforderlich sind.
Grundzüge der Ätiologie und Pathogenese einschlägiger pathologischer Zustandsbilder (zB Mißbildungen des Zentralnervensystems, prä-, peri- und postnatal bedingte Cerebralschäden bzw. cerebrale Dysfunktionen, Epilepsie).
Abriß der klinischen Diagnostik der genannten Zustandsbilder inklusive eines Überblicks über gängige neurologisch-apparative Untersuchungen; Überblick über medizinische Behandlungsmöglichkeiten der genannten Zustandsbilder und die dazugehörigen Vor- und Fürsorgemaßnahmen.
Abriß der allgemeinen Psychopathologie des Kindesalters. Spezielle Psychopathologie lern- und verhaltensauffälliger bzw. in der Entwicklung beeinträchtigter Kinder. Ätiopathogenetische Zuordnung der Zustandsbilder sowie Überblick über spezifisch-medizinische Behandlungsmöglichkeiten und die dazugehörigen Vor- und Fürsorgemaßnahmen.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
PHYSIOLOGIE UND PATHOLOGIE DER SPRACHE
und 2. Semester (je 1 Wochenstunde):
Sprachzentren und Sprechwerkzeuge, Ätiologie und Symptomatologie von Sprachentwicklungsstörungen und typischen Sprachfehlern bei Kleinkindern; Überblick über medizinische Behandlungsmöglichkeiten. Maßnahmen der Vor- und Fürsorge.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
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- 1992
- 1992
- 1993
PHYSIOLOGIE UND PATHOLOGIE DES BEWEGUNGSAPPARATES
Semester (2 Wochenstunden):
Skelett- und Muskelsystem, Gelenke; die häufigsten Erkrankungen bzw. Behinderungen und Mißbildungen im Bereich des Bewegungsapparates; typische Haltungsfehler;
Bewegungsauffälligkeiten. Grundlagen der Physikotherapie sowie anderer medizinischer Behandlungsmöglichkeiten. Maßnahmen der Vor- und Fürsorge.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
PHYSIOLOGIE UND PATHOLOGIE DER HÖRFUNKTION
Semester (1 Wochenstunde):
Hörzentrum, Hörbahn und Hörorgan; typische Erkrankungen des Hörorgans, zentrale Hörstörungen; Audiometrie bei Kindern; medizinische Behandlungsmethoden, Hörhilfen, Hörtraining. Maßnahmen der Vor- und Fürsorge.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
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- 1992
- 1993
PHYSIOLOGIE UND PATHOLOGIE DER SEHFUNKTION
Semester (1 Wochenstunde):
Sehzentrum, Sehbahn und Sehorgan; Augenverletzungen und -erkrankungen, zentrale Sehstörungen; Sehproben, Methoden der Schielbehandlung sowie andere medizinische Behandlungsmethoden. Maßnahmen der Vor- und Fürsorge.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in den Pflichtgegenständen des theoretischen Ausbildungsbereiches ist sowohl interdisziplinär wie im Zusammenwirken mit den Lehrern des Ausbildungsbereiches Sonderdidaktik praxisorientiert zu gestalten. Auf die spezifischen Anliegen einzelner Arten von Behinderungen kann im Rahmen des Unterrichtes in Pädagogik bzw. Psychologie für Sonderkindergärtnerinnen durch Vorträge von Experten des jeweiligen Gebietes eingegangen werden.
Das Wissen aus verschiedenen Disziplinen soll dem Verständnis komplexer Zustandsbilder und Prozesse dienen und den Blick der Schüler für die Möglichkeiten und Grenzen pädagogischen Handelns eröffnen.
Ebenso resultiert aus der Unterschiedlichkeit und Einmaligkeit jedes einzelnen, insbesondere jedes behinderten Kindes das Prinzip des Individualisierens, dem auch der Unterricht - soweit sachlich möglich - folgen sollte (Wahl des Ausbildungsschwerpunktes mit projektbezogenen Arbeiten).
In bezug auf das Verhältnis von Therapie und Erziehung soll die zukünftige Sonderkindergärtnerin zu der Erkenntnis kommen, daß jedes behinderte Kind entsprechend seiner Individualität erzogen werden muß. Therapeutisches Bemühen dient der Heilung oder Besserung und kann das erzieherische Handeln wirksam unterstützen, jedoch niemals ersetzen; ebenso unterstützt Erziehung die Therapie.
Um den Fortschritten im Bereich der Sonderpädagogik gerecht zu werden, haben alle Lehrer auch das Interesse an berufsbezogenen Veranstaltungen (Vorträge, Tagungen, Führungen, Seminare ua.) und einschlägiger Literatur zu wecken, um dadurch Wege zu selbständiger Weiterbildung zu eröffnen.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
B. Ausbildungsbereich Sonderdidaktik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ausgehend von den Kenntnissen der allgemeinen Erziehungs- und Bildungsziele, der speziellen Voraussetzungen der Arbeit im Sonderkindergarten sowie der spezifischen Bedürfnisse, Verhaltens- und Betätigungsweisen behinderter Kleinkinder sollen die Schüler die Fähigkeit erwerben, behinderte Kleinkinder zu erziehen, insbesondere ihnen die ihrer Entwicklung und Persönlichkeitsentfaltung entsprechenden Hilfen angedeihen zu lassen.
Dazu gehört das Planen der Arbeit im umfassenden Sinn sowie im Detail, mit der Gruppe sowie mit dem Einzelkind ebenso wie das nachträgliche Reflektieren der Handlungen und Vorgangsweisen.
Ziel des Unterrichtes in Allgemeiner Sonderdidaktik ist es, spartenübergreifend Gemeinsamkeiten und Unterschiede der didaktischen Aufgabenfelder herauszuarbeiten. Die jeweils spartenspezifische Didaktik orientiert sich schwerpunktmäßig an sich aus der Behinderung ergebenden speziellen didaktischen Zielsetzungen, Inhalten sowie Methoden des Erziehens und Lernens.
Durch das Kennenlernen von unterschiedlichen Methoden und Lernprozessen im Zusammenhang mit bestimmten Inhalten bzw. Problemen soll die Entscheidungsfähigkeit und die Flexibilität des pädagogischen Handelns gefördert werden.
In Fragen der Zusammenarbeit mit den Eltern sowie mit anderen Fachleuten im Rahmen des sonderpädagogischen Teams sollen die Schüler den eigenen Aufgabenbereich wahrnehmen, um später im gemeinsamen Tun sowie in der gegenseitigen Unterstützung die größtmögliche Wirkung für das behinderte Kind zu erreichen.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
Lehrstoff:
ALLGEMEINE SONDERDIDAKTIK
Semester (1 Wochenstunde):
Allgemeine Voraussetzungen für die Arbeit der Sonderkindergärtnerin mit dem behinderten Kleinkind. Einblick in verschiedene didaktische Konzepte, Projekte, Modelle und Ansätze, deren Anwendbarkeit (Brauchbarkeit) in Anbetracht der unterschiedlichen Behinderungsarten und -grade bzw. einer Mehrfachbehinderung; allgemeingültige didaktische Prinzipien aus gleicher Sicht; deren Gewichtung und Entsprechung in bezug auf die vorgestellten Konzepte, Projekte, Modelle und Ansätze.
Basale Bedeutung der für die Persönlichkeitsentfaltung unerläßlichen Aspekte der Arbeit mit dem behinderten Kind, wie Umweltoffenheit, Spontanität, Emotionalität, Sozialität, Kreativität und Wertverhalten.
Methoden und Maßnahmen der Zusammenarbeit mit den Eltern (Kontaktnahme, Aussprache, Beratungsgespräch, Eingewöhnungsmodus ua.); Vertrautmachen der Eltern mit speziellen Fördermaßnahmen und -zielen; Formen der Mitarbeit von Eltern ua. Methoden und Maßnahmen der Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern, Therapeuten, Sozialarbeitern, Psychologen, Ärzten.
Berufsbild, Rolle und Selbstverständnis der Sonderkindergärtnerin im sonderpädagogischen Team, im Kindergarten, im Sonderkindergarten, in der heilpädagogischen Gruppe sowie in der Gesellschaft. Notwendigkeit der Supervision.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
DIDAKTIK DER ARBEIT MIT LERN- UND GEISTIG BEHINDERTEN KLEINKINDERN
Semester (3 Wochenstunden),
und 3. Semester (je 2 Wochenstunden):
Spezielle Erfordernisse hinsichtlich der Raumgestaltung, des Tagesablaufes und des Spielangebotes als Rahmen für die Erziehung und Bildung des lern- und geistig behinderten Kleinkindes im Kindergarten. Kenntnis der Erziehungs- und Bildungsbereiche als Grundlage für die didaktisch-methodische Vorbereitung und das praktische, pädagogische Vorgehen in der Gruppe. Förderung der Motorik, Sensorik, sozio-emotionalen Erziehung, Sprachförderung, musischen Erziehung, kognitiven Bildung und Denkförderung sowie der lebenspraktischen Erziehung.
Aufbereiten der Bildungsinhalte in kleinsten Teilschritten, ausgehend vom unmittelbaren Erfahrungsbereich des einzelnen Kindes, im Rahmen der Langzeitplanung und der Kurzzeitvorbereitung; Ausarbeitung von Förderplänen sowie Führung von Entwicklungsbögen für einzelne Kinder.
Didaktisch-methodisches Vorgehen im Hinblick auf das Auffassungsvermögen, die Rückstände oder Ausfälle in der geistigen Entwicklung des Kindes: Herausstellen der Grundelemente und Grundstrukturen der jeweiligen Gegebenheiten im Sinne eines Durchschaubar-Machens; Auswahl wesentlicher Bildungsinhalte aus der Fülle des möglichen Angebotes; Berücksichtigung des kindadäquaten Tempos bei der Aufnahme und Verarbeitung. Durch Gewöhnung bzw. Übung und Wiederholung soll das Kind ein Handlungsinventar erwerben sowie das Gelernte in aktives Verhalten umsetzen.
Überblick über die möglichen Verursachungen, Erscheinungsbilder und Verlaufsformen geistiger Behinderungen als Voraussetzung für die Entwicklung von Erziehungs- und Bildungsstrategien.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
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- 1992
- 1992
- 1993
DIDAKTIK DER ARBEIT MIT VERHALTENSAUFFÄLLIGEN KLEINKINDERN
und 2. Semester (je 2 Wochenstunden),
Semester (1 Wochenstunde):
Ausgehend von den Einsichten über die Vielfalt der Entstehungsmöglichkeiten, Aspekte und Symptome von Verhaltensauffälligkeiten (multifaktorielles Bedingungsgeflecht), die in der allgemeinen und in der Sonderpädagogik vermittelt werden, Stimulation zu Selbsteinsicht, auch im Sinne des Erwerbs einer selbstkritischen Haltung im Erziehungsbereich; Übertragung und Gegenübertragung als Hilfe bzw. Hemmnis bei der didaktisch-methodischen Bewältigung von Erziehungs- und Lebenssituationen. Daraus resultierend ist die sonderpädagogische Einstellung als grundlegende Voraussetzung für das angemessene Verhalten des Erziehers zu erläutern, unter anderem auch anhand praktischer Beispiele zum „Anderssein des Kleinkindes'' in seiner Auseinandersetzung mit den Personen, Dingen und Geschehnissen in der Umwelt von heute (Fachliteratur, praktische Erfahrungswerte ua.).
Überlegungen zu Raumgestaltung, Tagesablauf, Alltagsroutine und Spielangebot im Hinblick auf sich ergebende Verhaltensprobleme und den positiven Umgang damit sowohl im Kindergarten als auch im Sonderkindergarten.
„Heilende Kräfte im kindlichen Spiel'' - Möglichkeiten der Anwendung der Prinzipien der nichtdirektiven Spieltherapie; der diagnostische und therapeutische Wert verschiedener Spielansätze (Funktions-, Rollen-, Rezeptions-, Konstruktions- und Destruktionsspiel); Stützpunkte zur Stabilisierung von sozialen Verhaltensweisen, regressive Tendenzen als therapeutische Möglichkeit, Umgang mit elementarem Material (Wasser, Ton, Sand, Licht ua.), das Bilderbuch als besonderes Medium (Identifikation, „Anderssein'' als Positivum, sprachliche, emotionale und soziale Aspekte ua.).
Das Beobachten gruppendynamischer Prozesse, der Stellung des Einzelkindes in der Gruppe; Erkennen der Ansatzpunkte bzw. Signale im Verhalten des Kindes; Erstellen einer didaktisch-methodisch überlegten Vorgangsweise (Förderplan) und Führen von Entwicklungsbögen für einzelne Kinder.
Die Bedeutung des sozialen Umfeldes für das verhaltensauffällige Kind, die sich daraus ergebende Notwendigkeit der Teamarbeit (Sonderkindergärtnerin, Kindergärtnerin der Integrationsgruppe im Kindergarten, Therapeut, Kindergartenhelferin, Konsiliararzt ua.) sowie der Stellenwert der Elternarbeit (Kontakt zur Familie, Beratung, Eltern als Cotherapeuten, Elternrunden ua.). Exemplarische Darstellung gezielter praktischer Hilfen, zB in der Arbeit mit Anfallskindern, mit mutistischen Kindern ua. Möglichkeiten der Verhaltensänderung durch Abbau von Unsicherheiten und Aggressionen, bei Angstbewältigung, Konzentrationsschwierigkeiten, Integrationsproblemen ua. in und durch die Gruppe sowie in der Einzelarbeit mit dem Kind. Probleme, die sich aus der direkten Konfrontation mit dem verhaltensauffälligen Kleinkind in „akuten Situationen'' ergeben. Praktische Hilfen (Interventionstechniken zum Unterbrechen von Verhaltensschemata, zur positiven Stützung, zur Kontrolle der eigenen Emotionen ua.).
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
DIDAKTIK DER ARBEIT MIT SPRACHBEHINDERTEN KLEINKINDERN
und 2. Semester (je 3 Wochenstunden),
Semester (2 Wochenstunden):
Methoden, Mittel und Maßnahmen zur Förderung des sprachlich auffälligen Kleinkindes im Vorfeld der Sprachtherapie:
Kontaktherstellung zum Sprachheilpädagogen; Überwindung von Hemmungen beim Umgang mit Dingen; Initiieren von Imitationsverhalten; Anhebung der Konzentrationsfähigkeit; Verbesserung der sensorischen Unterscheidungsfähigkeit.
Möglichkeiten der Einbeziehung bzw. der Mitarbeit von Kindergärtnerinnen und Eltern - sowie speziell der Hals-, Nasen-, Ohren- und Zahnärzte - bei diversen Maßnahmen der Sprachförderung.
Selektiver Einsatz von sprachfördernden Spielen und Spielgaben insbesondere auch von Bildern und Bilderbüchern; Anleitung zur Herstellung einfachen Übungsmaterials.
Methoden zur Überprüfung der Sprache beim Kleinkind: Beobachtung der Spontansprache, Feststellung der sprachlichen Ausfälle, Erhebung des Entwicklungsstandes von Artikulation, Wortschatz, Satzbau ua.; schriftliche Aufzeichnungen der Überprüfungsergebnisse; Führung von Entwicklungsbögen für einzelne Kinder.
Möglichkeiten und Grenzen der Erkennung von Sprachauffälligkeiten im frühen Lebensalter.
Überblick über die primären und sekundären Sprachentwicklungsstörungen als Voraussetzung für die Behandlung der häufigsten Sprach- und Sprechstörungen im Kleinkindalter (verzögerte Sprachentwicklung, Dysgrammatismus, Dyslalie, Rhinophonie, Stottern, Poltern ua.).
Kenntnis der unterschiedlichen Therapieverfahren auch im Hinblick auf die jeweils spezifische Problematik im Zusammenhang mit anderen Behinderungsarten.
Anleitung zur Anwendung technischer Geräte für die sprachheilpädagogische Arbeit.
Planung und Darstellung der Verlaufsformen der Therapie.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
DIDAKTIK DER ARBEIT MIT KÖRPERBEHINDERTEN KLEINKINDERN
1., 2. und 3. Semester (je 2 Wochenstunden):
Konzeption des Gruppenraumes entsprechend den Bedürfnissen körperbehinderter Kleinkinder; Einplanen spezieller Vorrichtungen für einzelne Kinder (therapeutische Behelfe).
Eingebaut in den Tagesablauf methodische Hilfen zur Förderung der Selbständigkeit in lebenspraktischen Bereichen (Essen, An- und Ausziehen, Aufsuchen der Toilette ua.).
Behinderungsadäquates Spiel- und Beschäftigungsmaterial für Einzel- und Gruppenaktivitäten. Methoden und Maßnahmen zur gezielten Förderung der Grob- und Feinmotorik (Grundbewegungsmuster, wie Lageveränderung, Fortbewegung, Handgeschicklichkeit, Artikulation ua.) im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Stellenwert der verschiedenen Spielformen, insbesondere der Konstruktionsspiele (Zeichnen, Malen, Werken ua.), der rhythmisch-musikalischen sowie der musikalischen Erziehung. Anleitung zur Herstellung von spezialisierten Spielmaterialien und Behelfen für körperbehinderte Kleinkinder.
Überblick über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten mit dem Ziel therapiegerechten Erzieherverhaltens auch im Sinne einer fruchtbaren Zusammenarbeit im Team. Erstellung der thematischen Vorbereitung und der Langzeitplanung sowie Ausarbeitung von Erziehungs- und Bildungsstrategien. Führung von Entwicklungsbögen für einzelne Kinder.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
DIDAKTIK DER ARBEIT MIT HÖRGESCHÄDIGTEN KLEINKINDERN
und 3. Semester (je 2 Wochenstunden):
Einführung in die Erlebniswelt des hörgeschädigten (schwerhörigen und gehörlosen) Kleinkindes unter Berücksichtigung der Beeinträchtigung der Entwicklung: Erfahrungserschwerung durch Verminderung oder Ausfall von akustischen Umweltsignalen (Einengung bzw. Verarmung des auditiven Wahrnehmungsfeldes), insbesondere auch der sprachlichen Information; Gefahr der sozialen Isolierung infolge Kommunikationsschwierigkeiten und der psychischen Verarmung durch die Kontakterschwerung zu Bezugspersonen; Gefahr von Folgeschäden, wenn nicht rechtzeitig die adäquaten Erziehungs- und Bildungsstrategien einsetzen (Früherfassung - Frühförderung), insbesondere die Sprachlosigkeit sowie psychische Störungen als folgenschwerste Sekundärschädigungen.
Didaktisch-methodisches Vorgehen im Hinblick auf Spracherwerb:
Erlernen des Absehens (Aufbau eines Absehwortschatzes);
Artikulationsübungen (Lautbildung, Stimmbildung, Sprachkorrektur);
Anbilden von einfachen Sprachformen, die Spontanäußerungen ermöglichen.
Didaktisch-methodisches Vorgehen im Hinblick auf Nutzbarmachung von Hörresten (substitutive Methode): Hörtraining, insbesondere auch Unterstützung des Absehens durch elektro-akustisch verstärkte Höreindrücke; Übungen zur Nutzung des Tastsinnes (Abfühlen von Vibrationen).
Förderung des hörgeschädigten Kleinkindes durch rhythmische Erziehung, durch Übungen zur Lockerung des Sprechapparates und Aufbau von Gestaltungsmitteln beim Sprechen (Akzentuierung, Sprechtempo, Lautstärke, Sprechrhythmus, Sprechmelodie).
Anlegen und Führen notwendiger schriftlicher Aufzeichnungen (Langzeitplanung, thematische Vorbereitung, Entwicklungsbögen für einzelne Kinder).
Wege und Maßnahmen zur Vermittlung eines der Realität entsprechenden Umweltbildes: Förderung der Orientierung in der auf Hören eingestellten Umwelt; möglichste Kompensation sprachabhängiger Erfahrungsdefizite durch Erziehung zu selbständigem Handeln; Aufbau einfacher kommunikativer Verhaltensformen für den Umgang mit Hörenden und dadurch Abbau allenthalben auffälliger Verhaltensmuster; didaktisch-methodische Möglichkeiten der individuellen lautsprachlichen Förderung auch bei zusätzlicher Behinderung des Einzelkindes; Sonderprobleme der Arbeit mit mehrfachbehinderten bzw. aphasischen Kleinkindern in der Gruppe; Selektion der Bildungs- und Erziehungsangebote entsprechend dem hörbehinderten Kleinkind sowie Entwicklung und Einsatz spezifischer Mittel zur lautsprachlichen Förderung im Rahmen dieser Angebote; Verwendung von Wahrnehmungshilfen (elektroakustische Hörhilfen, Indikatoren) für die Mobilisierung der Funktionsreste des Gehörs bzw. für die Sprachausbildung. Anleitung der Eltern zur Hausspracherziehung.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
DIDAKTIK DER ARBEIT MIT SEHGESCHÄDIGTEN KLEINKINDERN
und 3. Semester (je 2 Wochenstunden):
Einführung in die Erlebniswelt des sehgeschädigten (sehbehinderten bzw. blinden) Kleinkindes unter Berücksichtigung der Beeinträchtigungen der Entwicklung: Erfahrungserschwerung durch die Verminderung bzw. den Ausfall von visuellen Umweltsignalen (Einengung bzw. Verarmung des visuellen Wahrnehmungsfeldes); Einschränkung der sozialen Kontaktmöglichkeiten, Kommunikationsschwierigkeiten und damit zusammenhängende psychische Probleme; Gefahr von Folgeschäden, wenn nicht rechtzeitig gezielte Erziehungs- und Bildungsstrategien einsetzen (Früherfassung - Frühförderung).
Didaktisch-methodisches Vorgehen im Hinblick auf die Nutzbarmachung des Rest-Sehvermögens.
Methoden der Kompensation der Ausfälle durch Ausnutzung anderer Sinnesbereiche.
Spezielle Arbeitsbehelfe, inklusive technischer Geräte, zB für das Schieltraining.
Wege und Maßnahmen zur Vermittlung eines der Realität möglichst nahekommenden Umweltbildes; hierauf abzielend Überlegungen zur Raumgestaltung und zur Planung des Tagesablaufes; im Zusammenhang damit spezifische Strategien zur Förderung der Selbständigkeit im lebenspraktischen Bereich, der Aktivität und Mobilität; Aufbereitung der Bildungsinhalte und -angebote; Hilfen zum Abbau allenthalben auffälliger Verhaltensmuster.
Berücksichtigung der Unterscheidung, Abstufung bzw. Abgrenzung von Entwicklungs- und Erziehungsproblemen sehbehinderter bzw. blinder Kinder bei der didaktisch-methodischen Planung der Gruppenarbeit.
Anlegen und Führen notwendiger schriftlicher Aufzeichnungen (Langzeitplanung, thematische Vorbereitung, Entwicklungsbögen für einzelne Kinder).
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG DES BEHINDERTEN KLEINKINDES
und 3. Semester (je 1 Wochenstunde):
Bedeutung der rhythmisch-musikalischen Erziehung für die Arbeit in den einzelnen Sparten der Sonderpädagogik insbesondere als eine auf ganzheitliche Erziehung gerichtete Methode (Bildung der Gesamtpersönlichkeit) sowie deren therapeutische Möglichkeiten in der Einzel- und Gruppenarbeit. Rhythmisch-musikalische Erziehung als Hilfe zum Abbau von Aggression und Spannung, von Kommunikations- und Konzentrationsschwäche; Möglichkeiten des spontanen Reagierens und Anpassens (bei einem Minimum an verbaler Steuerung); Bedeutung der rhythmisch-musikalischen Erziehung in der Sprachheilpädagogik und der Arbeit mit körperbehinderten Kleinkindern.
Zielsetzung, Anwendung, Grundelemente und Grundhaltungen dieser Methode sowie Übungsarten, Übungsmaterial ua. aufbauend auf den Grundkenntnissen. Methodisches Aufgliedern und Realisieren des Prinzips der rhythmisch-musikalischen Erziehung. Verständnis für die Modifikation des Übungsgutes für behinderte Kleinkinder gegenüber den voll entwicklungsfähigen. Sensibilisierung durch Eigenerfahrung für die differenzierte Beobachtung, Analyse und Auswertung von Hospitationen.
Erweiterung der Kenntnis einschlägiger Fachliteratur.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
MUSIKALISCHE ERZIEHUNG DES BEHINDERTEN KLEINKINDES
und 3. Semester (je 1 Wochenstunde):
Der Stellenwert der ästhetischen Erziehung in der sonderpädagogischen Arbeit; Überblick über Grundlagen, Einsatzgebiete und Anwendungsmöglichkeiten der Musik; Prinzipielles über Musiktherapie.
Selbsterfahrung mit Musik (aktiv und rezeptiv) und elementaren Musikinstrumenten, Musizierpraxis nach therapeutischen Gesichtspunkten zur Förderung des kommunikativen und sozial-integrativen Verhaltens, der Spontaneität und Kreativität, der Stützfunktionen und des Ausdrucksvermögens: Improvisation, der musikalische Dialog, Lied und Bewegung, Malen mit Musik ua. Anleitung zum Erfinden von Liedern, Musikgeschichten, musikalischen Untermalungen ua.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
BILDNERISCHES GESTALTEN ZUR FÖRDERUNG ENTWICKLUNGSGESTÖRTER
UND BEHINDERTER KLEINKINDER
Semester (2 Wochenstunden):
Ästhetische Erziehung verstanden als Verbindung der Förderung im kognitiven, kreativen und sozial-emotionalen Bereich; von daher Erkennen der Bedeutung von bildnerischer Betätigung als Lernmöglichkeit sowie auch als Ausgleichs-, Sozialisations- und Integrationsfaktor; das Aufspüren von Möglichkeiten bildnerischen Gestaltens für behinderte Kleinkinder und das Aufbereiten von Techniken entsprechend der Individuallage des einzelnen Kindes; behinderungsadäquate Hilfen von seiten des Erziehers.
Vorstufen zum bildnerischen Gestalten in Form einfacher Funktionsspiele mit verschiedenartigen Materialien; Hinführen zum Konstruieren; Förderung im Malen, Zeichnen, Drucken, Reissen, Falten, Schneiden, Kleben ua. (vielfältige Möglichkeiten der Variation) sowie im Werken mit sogenanntem „wertlosen'' Material, Naturmaterial, Textilien, Holz, Folie ua.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in den jeweiligen Teilbereichen soll mit entsprechenden fachlichen Erkenntnissen des theoretischen Ausbildungsbereiches verknüpft und in enger Verbindung mit der Praxis erarbeitet werden, um den Transfer auf die praktischen beruflichen Aufgaben der Sonderkindergärtnerinnen zu sichern. Der Gefahr der zur einseitigen Betrachtung bzw. einer Überbewertung des therapeutischen gegenüber dem pädagogischen Auftrag ist entgegenzuwirken, und zwar im Sinne einer möglichst allseitigen Erziehung und Bildung auch der behinderten Kleinkinder sowie im Hinblick auf potentielle Integrationsbemühungen.
Um Anschaulichkeit und Effektivität zu sichern, sind Demonstrationen (unter Einbeziehung von Medien) sowie auch die direkte Arbeit mit behinderten Kleinkindern zu nützen, gemäß den Prinzipien des Individualisierens und der Gruppenarbeit, aber unter strikter Wahrung des notwendigen pädagogischen Taktes. Etwaige Exkursionen und Hospitationen sollen unter der Leitung eines Fachbetreuers stehen. Eine fallweise Gestaltung des Unterrichtes als Blockseminar kann sich aus der Eigenart einzelner Lehrinhalte bzw. der Verfügbarkeit außerschulischer Experten als notwendig erweisen. Die Möglichkeit der Einbeziehung von Eltern in der jeweils gebotenen Art (von der bloßen Beratung durch die Sonderkindergärtnerinnen bis zur Unterstützung der Arbeit) sind wahrzunehmen.
Selbstaktivität und Selbsterfahrung der Schüler, insbesondere auch in den musischen Fächern, sollen die Sensibilität kreativer Ausdrucksfähigkeit und Eigenständigkeit fördern im Hinblick auf die ebenfalls notwendige Feinfühligkeit und den Erfindungsreichtum im Umgang mit behinderten Kleinkindern.
Das Interesse an berufsbezogener Literatur und selbständiger Weiterbildung ist zu fördern.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
BEWEGUNGSERZIEHUNG ZUR FÖRDERUNG ENTWICKLUNGSGESTÖRTER
UND BEHINDERTER KLEINKINDER
Semester (2 Wochenstunden):
Bewegungserziehung verstanden als Förderung der Bewegungsmöglichkeiten entwicklungsgestörter und behinderter Kleinkinder unter Bedachtnahme auf die adäquate Befriedigung ihrer Bewegungsbedürfnisse: mit einzelnen Kindern und in der Gruppe, im Bereich der Grob- sowie der Feinmotorik; Ausschöpfung der sich ergebenden Lernmöglichkeiten im emotional-sozialen, kognitiven und kreativen Bereich, dh. auch als Ausgleichs-, Sozialisations- und Integrationsfaktor im Unterschied zu den ganz speziellen Zielsetzungen bewegungstherapeutischer Maßnahmen.
Überblick über die spezifischen Probleme der Bewegungserziehung bei verschiedenen Behinderungsarten und -graden.
Lösende, dehnende bzw. kräftigende Übungen, zu gestalten je nach Behinderungsart und Individuallage, sowie Übungen zur Förderung der motorischen Eigenschaften (Koordination, Reaktion, Konzentration, Kondition).
Bewegungsaufgaben für den Bereich der motorischen Fertigkeiten mit Zielsetzungen, die ausdrücklich Freiraum gewähren für vielfältige Varianten bei spontanem Erproben.
Die Bedeutung des Ordnungsrahmens, dessen bewußte Veränderung zur Anregung produktiv-kreativer Einfälle und Lösungen im Bewegungsbereich; Auswerten solcher Spielideen und -varianten für weiterführende und/oder komplexere Übungsformen und -situationen.
Erwerben von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Verwendung von standardisierten Geräten und Behelfsgeräten, deren Auswahl im Hinblick auf Veränderbarkeit und möglichst freie Verfügbarkeit.
Bedeutung des regelmäßigen Angebots von Übungseinheiten, Auffinden von Möglichkeiten des Einbaus kurzer Übungssequenzen in den Tagesablauf ohne weitläufige Vorbereitungen. Im orthopädischen Bereich Haltungsübungen (Schwerpunkte: Wirbelsäule, Füße); Gleichgewichtsaufgaben zur Verbesserung von Haltungsgefühl und Haltungsaufbau.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist mit den fachlichen Erkenntnissen des theoretischen Ausbildungsbereiches zu verknüpfen und in enger Verbindung mit der Praxis zu erarbeiten, um den Transfer auf die praktischen beruflichen Aufgaben der Sonderkindergärtnerin zu sichern im Sinne einer möglichst allseitigen Erziehung und Bildung des behinderten Kleinkindes.
Demonstrationen (unter Einbeziehung von Medien), Exkursionen und Hospitationen sollen unter der Leitung eines Fachbetreuers stehen. Eine fallweise Gestaltung des Unterrichts als Blockseminar kann sich aus der Eigenart einzelner Lehrinhalte bzw. der Verfügbarkeit außerschulischer Experten als notwendig erweisen.
Die Möglichkeiten der Einbeziehung von Eltern in der jeweils gebotenen Art (von der bloßen Beratung bis zur aktiven Unterstützung der Arbeit) sind wahrzunehmen.
Selbstaktivität und Selbsterfahrung sollen das Interesse der Schüler für die Anliegen der Bewegungserziehung fördern sowie sie zur praktischen Erprobung mit Kleinkindern, einzeln und in der Gruppe, ermutigen.
Das Interesse an berufsbezogener Literatur und selbständiger Weiterbildung ist zu fördern, auch im Hinblick auf die methodische Weiterentwicklung auf diesem Gebiet.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
C. Praktischer Ausbildungsbereich
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schüler sollen befähigt werden, Erziehungs- und Bildungsarbeit mit behinderten Kleinkindern - sowohl mit einzelnen als auch in Gruppen - eigenständig und verantwortungsbewußt durchzuführen gemäß dem jeweiligen Stand der Erkenntnisse der Sonderpädagogik und Sonderdidaktik, desgleichen die Zusammenarbeit mit Fachleuten, die Zusammenarbeit im Team und mit den Eltern zu pflegen und alle sonstigen Berufsaufgaben der Sonderkindergärtnerin zu bewältigen.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
Lehrstoff:
VERHALTENSTRAINING FÜR SONDERKINDERGÄRTNERINNEN
und 2. Semester (je 2 Wochenstunden):
Beobachten, Aufzeigen, Interpretieren und Reflektieren des Verhaltens von Sonderkindergärtnerinnen in Erziehungs- und Lebenssituationen, auch unter Verwendung audio-visueller Medien; im Zusammenhang damit Beobachtungen des Verhaltens behinderter Kleinkinder in Gruppen und Besprechung von Fallstudien, um die Beziehung sowie die Wechselwirkung der Verhaltensweisen und Reaktionen von Erzieher und Kind bewußt werden zu lassen. Daraus sowie aus gemeinsamer Interpretation aufgezeichneter Praxisarbeit der Schüler sich ergebende Einsicht in berufliche Probleme, wie Teamfähigkeit, Gesprächsführung mit Eltern behinderter Kinder, Berufsmotivation ua.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
SONDERKINDERGARTENPRAXIS
Semester (6 Wochenstunden; es sind zwei einwöchige Blockpraktika insgesamt bis zu 60 Wochenstunden vorzusehen):
Im Rahmen des Hospitierens, Anleitung zu gezielter Beobachtung und zum Aufspüren von Besonderheiten im Tagesablauf und im Gruppengeschehen (Einzeltherapie, Aktivitätsfolgen ua.) sowie im Verhalten der Sonderkindergärtnerinnen, die mit einer Beeinträchtigung der kindlichen Entwicklung durch Behinderung zusammenhängen; regelmäßige Besprechung der gesammelten Erfahrungen mit den Sonderkindergärtnerinnen; daran anschließend Erörterung der speziellen Erfordernisse der praktischen Arbeit in einer Sonderkindergartengruppe (Tagesablauf, Raumgestaltung, Einrichtung ua.).
In Absprache mit den Sonderkindergärtnerinnen Übergang zum Praktizieren: Planung und Durchführung konkreter Einzelvorhaben (begrenzte, behinderungsspezifische Aufgabenstellung) mit einzelnen Kindern oder mit Kleingruppen; dabei Einholung der entsprechenden Informationen bzw. Hilfen seitens der Sonderkindergärtnerin, um den jeweils folgenden Praxisabschnitt schriftlich vorzubereiten. Mit zunehmender Kompetenz allmähliche Erweiterung des Tätigkeitsfeldes; nach Gewinnung des Überblickes über das Gruppengeschehen Assistieren in Form von fallweisem Eingreifen bzw. Helfen bei Bedarf. Erstellen schriftlicher Arbeitsberichte.
Semester (6 Wochenstunden; es sind drei einwöchige Blockpraktika insgesamt bis zu 90 Wochenstunden vorzusehen):
Fallweises Hospitieren in sonderpädagogischen Ambulanzen bzw. bei therapeutischen Sonderbehandlungen.
Im Rahmen des Praktizierens über einzelne Aufgabenstellungen hinausgehend Lenkung von Übergängen im Tagesgeschehen (vom Freispiel zum Gabelfrühstück ua.); Berücksichtigung des Einsatzes der anderen Mitarbeiter in der Gruppe; mit zunehmendem Über- und Einblick in das Gruppengeschehen allmähliche Übernahme der Gruppe während des Freispiels unter Supervision der Sonderkindergärtnerinnen.
Auf Einzelbeobachtung fußend Konzipieren eines speziellen Vorhabens für ein bestimmtes Kind; Wochenplanung in Absprache mit den Sonderkindergärtnerinnen; Anlegen, Führen und Bearbeiten von Entwicklungsbögen für einzelne Kinder.
Semester (8 Wochenstunden; es ist ein zweiwöchiges Blockpraktikum insgesamt bis zu 60 Wochenstunden im gewählten Schwerpunkt vorzusehen):
Praktizieren in entsprechenden Sonderkindergartengruppen gemäß einem der folgenden zur Wahl stehenden Schwerpunkte: Arbeit mit lern- und geistig behinderten Kleinkindern, - mit verhaltensauffälligen Kleinkindern, - mit sprachbehinderten Kleinkindern, - mit körperbehinderten Kleinkindern, - mit hörgeschädigten Kleinkindern, - mit sehgeschädigten Kleinkindern. Selbständige Arbeitsplanung sowohl für einen längeren Zeitraum (Jahresplan) als auch für einen Teilabschnitt mit dem Ziel der Gewinnung von Sicherheit in der Führung einer Sonderkindergartengruppe gemäß dem gewählten Schwerpunkt, bzw. bei der Einzelarbeit mit behinderten Kleinkindern. Beobachtungen zur Objektivierung von Fortschritten, Erkennen der Möglichkeiten der Einbeziehung von Eltern in die Arbeit der Sonderkindergärtnerin, Anwesenheit bei Gesprächen mit Eltern, bei Elternabenden, Beratungen, Konsiliarbesprechungen ua. Selbständige Führung der Gruppe, Ein- und Zuteilung der Arbeitsaufgaben an die Mitarbeiter in der Gruppe.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
BESPRECHUNG DER PRAKTIKA
1., 2. und 3. Semester (je 1 Wochenstunde):
Anleitung zum Aufzeichnen der Beobachtungen während des Hospitierens (Beobachtungsprotokolle über einzelne Kinder, Gruppensituationen, Alltagsroutine ua.) nach Gesichtspunkten wie Aktivierung, Verlauf, Sprache, Kontakt und Sozialformen, Mittel, Methoden und Maßnahmen, Realisierung von Grob- und Feinzielen.
Hilfen bei der schriftlichen Vorbereitung der Praktika (Zerlegen einer geplanten Tätigkeit in Teilschritte, Auswahl von Materialien ua.) durch den die Praxis betreuenden Lehrer. Abhalten von Nachbesprechungen, Hilfen beim Abfassen von schriftlichen Berichten zur Sicherung des Ertrages des Hospitierens und Praktizierens.
Didaktische Grundsätze:
Dem Praktizieren im Sonderkindergarten soll immer eine anfangs längere, später kürzere Zeit des Hospitierens in jeder neuen Gruppe vorangehen. Dabei sollen die Schüler von einem Lehrer in enger Zusammenarbeit mit den Sonderkindergärtnerinnen und deren Leitern allmählich in das selbständige Arbeiten eingeführt werden, beginnend mit nur kurzfristigen Aufgaben mit einzelnen Kindern oder kleinen Kindergruppen.
Während der ersten beiden Semester sollen durch Gruppenwechsel Erfahrungen in der Arbeit mit unterschiedlichen Behinderungssparten gesammelt werden, während des 3. Semesters soll in einer dem Schwerpunkt entsprechende Gruppe gearbeitet werden, wobei dem Fachdidaktiker im Rahmen der Praxisbetreuung allenfalls die Klärung einschlägiger Probleme zu ermöglichen ist.
Neben der praktischen Durchführung der Arbeit gebührt auch den Vor- und Nachbesprechungen sowie den schriftlichen Vorbereitungen und Berichten besonderes Augenmerk im Hinblick sowohl auf die Sicherung des Unterrichtsertrages als auch auf die besondere Bedeutung schriftlicher Unterlagen für die Sonderarbeit. Um die notwendige Konzentration der Ausbildungsbereiche zu gewährleisten, sind fallweise Besprechungen der zuständigen Fachkräfte abzuhalten.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
ERGÄNZENDE BERUFSKUNDLICHE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch die vielfältigen Möglichkeiten, die der weitgesteckte Rahmen dieser Unterrichtsveranstaltungen bietet, soll gewährleistet werden, daß die Ausbildung der Schüler jeweils auf den letzten Stand gebracht werden kann, indem sie ergänzende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung der verschiedenen Aufgaben bei der Arbeit mit behinderten Kleinkindern erlangen.
Lehrstoff:
Besuch von Veranstaltungen und Vorträgen über aktuelle, berufsbezogene Fragen.
Exkursionen und Hospitationen zum Kennenlernen verschiedener einschlägiger Institutionen für Behinderte (Kliniken, Heime, Sonderschulen, Kinderdörfer, geschützte Werkstätten ua.).
Vermittlung zusätzlicher, sonderpädagogisch relevanter Lehrinhalte (behinderungsspezifische Probleme der Sonderpädagogik, spezielle Therapieformen, Erste Hilfe im Sonderkindergarten, Umgang mit speziellen Medien bzw. Geräten ua.).
Übungen zur Gesprächsführung in der Elternarbeit.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist von verschiedenen Fachkräften, allenfalls von außerschulischen Experten für die betreffenden Bereiche zu halten. Der Unterrichtsertrag bzw. der Transfer für die praktischen beruflichen Aufgaben ist durch entsprechende Maßnahmen zu sichern.
Eine fallweise Gestaltung des Unterrichtes in Kursen bzw. Blockseminaren kann im Hinblick auf die Eigenart einzelner Unterrichtsbereiche bzw. die Verfügbarkeit außerschulischer Experten notwendig sein.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung verschiedener, mit der Tätigkeit einer Sonderkindergärtnerin verbundener Aufgaben.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
LEIBESERZIEHUNG
1., 2. und 3. Semester (je 2 Wochenstunden):
Lehrstoff:
Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen, die den örtlichen Gegebenheiten, den persönlichen Voraussetzungen und Interessen der Schüler gerecht werden, insbesondere im Hinblick auf den künftigen Beruf im Sonderkindergarten.
Spezifische Übungsangebote zur motorischen Förderung behinderter Kinder.
Didaktische Grundsätze:
Die unverbindlichen Übungen können als Klassen-, als Mehrklassen-, aber auch als Mehranstaltenkurse geführt werden. Eine Blockung der Stunden ist möglich.
Bei jeglicher Leibesübung ist den Forderungen der Gesundheitserziehung Rechnung zu tragen.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG
Semester (2 Wochenstunden):
Lehrstoff:
Erwerben der theoretischen und praktischen fachlichen Grundlagen, um rhythmisch-musikalische Übungen mit behinderten Klein- und Schulkindern durchführen zu können.
Erfassen der Funktionen eines gesunden menschlichen Bewegungsapparates mit Bezug auf die motorischen Probleme bei behinderten Kleinkindern.
Methodisches Aufgliedern und Realisieren des Prinzipes der rhythmisch-musikalischen Erziehung mit den Schülern. Erzieherischer Wert der rhythmisch-musikalischen Arbeit für Einzelsituationen, Partnerbeziehung und Gruppe. Methodisches Aufgliedern und Realisieren des Prinzipes der rhythmisch-musikalischen Erziehung.
Kennenlernen und Erproben einschlägiger Arbeitsbehelfe und deren vielseitige Verwendungsmöglichkeit.
Didaktische Prinzipien für die rhythmisch-musikalische Erziehung, insbesondere behinderter Kleinkinder.
Didaktische Grundsätze:
Theoretische Erkenntnisse und entsprechende Haltungen, die durch den Unterricht in rhythmisch-musikalischer Erziehung erreicht werden sollen, müssen auf das eigene Üben und Erleben aufbauen. Sie sollen den Schülern helfen, durch gelegentliche Entspannungsübungen eigene körperliche und seelische Spannungen und Versteifungen zu überwinden. Anregung zum Studium einschlägiger Literatur soll den Schülern helfen, auch im Beruf die rhythmisch-musikalische Erziehung in der Arbeit mit Kindern didaktisch richtig einzusetzen.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
INSTRUMENTENBAU
Semester (2 Wochenstunden):
Lehrstoff:
Bau einfacher Geräusch- und Klanginstrumente, die sich speziell für die Arbeit mit behinderten Kindern eignen.
Einsatz dieser Instrumente bei der Förderung behinderter Kleinkinder, insbesondere zur Schulung des Gehörs und des rhythmischen Empfindens bei allmählicher Erweiterung des Tonraumes.
Didaktische Grundsätze:
Die selbstgebauten Instrumente sind bei der Arbeit mit behinderten Kleinkindern immer wieder zu erproben. Die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Sonderkindergartenpraxis und des Ausbildungsbereiches Sonderdidaktik ist anzustreben.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
WERKERZIEHUNG
und 2. Semester (je 2 Wochenstunden):
Lehrstoff:
Gestalten von Werkstücken in unterschiedlichen Techniken und mit verschiedenartigem Material, die als Bildungsmittel - insbesondere im Hinblick auf Kreativitätsförderung und ästhetischer Erziehung - und als Spielgaben für behinderte Kleinkinder geeignet sind.
Erproben von Werkstoffen und Techniken, die sich für das Werken und textile Gestalten mit behinderten Kleinkindern besonders eignen.
Didaktische Grundsätze:
Zeitraubende Techniken sind möglichst zu vermeiden. Die Verwendung von sogenanntem „wertlosen'' Material in seiner vielfältigen Form ist anzuregen.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,
BGBl. Nr. 379/1991)
- 1991
- 1992
- 1992
- 1993
AKTUELLE FACHGEBIETE
Semester (1 Wochenstunde),
Semester (2 Wochenstunden):
Teilnahme an aktuellen Fachveranstaltungen (Einzelveranstaltungen), die das für die Tätigkeit einer Sonderkindergärtnerin erforderliche Wissen und Können vertiefen und erweitern.
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