Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 20. März 1985 über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule
Die Wortarten und ihr richtiger Gebrauch. Deklination des Hauptwortes, Deklination der Fürwörter. Das Zahlwort. Die Konjugation der Zeitwörter. Bereicherung des Wortschatzes.
Rechtschreibübungen insbesondere betreffend die Großschreibung, die Zeichensetzung, die Behandlung der Konsonantenangleichung. Gebräuchliche Fremdwörter.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachpflege:
Richtige Betonung und diphthongfreie Aussprache. Übungen im Hören vorbildlich gesprochener Texte. Freies Sprechen mit Vorbereitung.
Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen und Fragen aus dem Interessenkreis der Schüler.
Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen. Singen von volkstümlichen und jugendgemäßen Liedern.
Lektüre:
Leseproben zur systematischen Gliederung der kroatischen Literatur und zum Einblick in die Geschichte des Volkes. Bedeutende kroatische Dichter und Schriftsteller. Ausgewählte Werke aus dem Schrifttum der Burgenland-Kroaten.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen von Erlebnissen, Beobachtungen und Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise und einwandfreier sprachlicher Gestaltung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des kroatischen Satzbaues.
Versuche, die eigene Meinung über lebensnahe Probleme in gut gegliederter Form darzulegen.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Das Wichtigste über die Satzlehre (insbesondere die Nebensätze) zur Bereicherung des Stils mit Berücksichtigung der Zeichensetzung.
Schwerpunkte der Wortlehre: Erkennen der vier Vergangenheitszeiten anhand der Lektüre. Die Mittelwörter, die satz- und wortverbindenden Wörter. Umlaute und Ablaute sowie die Doppelvokale. Die Behandlung der schwierigsten Konsonanten mit Hinweisen auf die Rechtschreibung.
Fachdidaktik:
Die Einführung in die Besonderheiten des Wortschatzes und der Sprachstruktur von Kleinkindern; Aufbau von Übungsreihen zur Erweiterung des Wortschatzes und des Satzbaues.
Anlegen systematisch geordneter und ausbaufähiger Sammlungen in kroatischer Sprache von geeignetem, bodenständigem Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind sowie eine entsprechende Auswahl kroatischer Bilderbücher. Singen von kroatischen Kinderliedern.
Erste Einführung in die pädagogische Terminologie.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
Klasse:
Sprachpflege:
Alltagsgespräche mit erhöhten Anforderungen, Diskussionen und Diskussionsleitung über berufsbezogene Themen.
Einfache Referate. Darstellen von Szenen aus kroatischen Volksstücken. Singen von volkstümlichen Liedern in kroatischer Sprache.
Lektüre:
Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts. Erzählungen und Abhandlungen über das Arbeits- und Berufsleben. Umfangreiche erzählende Dichtungen. Bilder aus der Geschichte und Kultur des kroatischen Volkes.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Einfache Abhandlungen aus verschiedenen Sachgebieten.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und Gefühlswert der kroatischen Sprache. Bedeutung von Personen- und Ortsnamen. Volksetymologie.
Fachdidaktik:
Erweiterung der Sammlung von Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind. Singen von kindertümlichen Liedern in kroatischer Sprache. Vorlesen, Erzählen und Ersinnen von Geschichten für das Kleinkind.
Verfügbarkeit verschiedener Sprachkodes (Mundart usw.) in der Interaktion mit Kleinkindern. Sprache als Hilfe zur Orientierung des Kindes in der Umwelt und zu seiner kognitiven Förderung.
Ausbau der pädagogischen Terminologie, auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Eltern, sprachliche Gestaltung von Elternabenden; Formulierung von Elternbriefen und Berichten. Der sprachliche Beitrag zur Gestaltung von Festen und Feierstunden in zweisprachigen Kindergärten; kindgemäße Pflege von Volks- und Brauchtum.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, eine davon zweistündig.
Klasse:
Sprachpflege:
Redeübungen, vor allem als Erzählungen und als Berichte über Stoffe aus dem Erfahrungsbereich der Schüler unter besonderer Berücksichtigung der heimatlichen Umwelt.
Gespräche über aktuelles Kulturgeschehen (Film, Rundfunk, Fernsehen, Theater, Ausstellungen).
Lektüre:
Ausgewählte Proben aus der kroatischen Gegenwartsliteratur unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Burgenland-Kroaten.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Schriftliche Darstellung von Erlebtem, Beobachtetem und Erdachtem unter Bedachtnahme auf die Erweiterung des aktiven Wortschatzes.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Fallweise Übungen zur Überwindung von Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit, Zeichensetzung im Zusammenhang mit der Satzlehre allenfalls auch im Hinblick auf didaktisch richtige Lernhilfe.
Fachdidaktik:
Spezifische Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses von mehrsprachig erzogenen Kindern, insbesondere unter Anwendung von Spruch- und Erzählgut, durch das darstellende Spiel sowie durch Einsatz des Bilderbuches.
Pädagogische Terminologie mit gesteigerten Anforderungen auch im Hinblick auf die Beratung von Eltern in Erziehungsfragen.
Die Besonderheiten zweisprachiger Kindergärten der kroatischen Volksgruppe in Österreich. Vertrautmachen mit einschlägiger Literatur.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, eine davon zweistündig.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Lektüre ist vor allem darauf zu achten, daß die Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke zu erkennen und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen. Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist.
Die Sprecherziehung soll durch Verwendung von Sprachplatten, falls möglich auch durch Tonbandaufnahmen (Kontrollieren der eigenen Sprechweise), intensiviert werden.
Neben der auf die Erlernung der kroatischen Sprache ausgerichteten Ausbildung soll auch der nach didaktischen und methodischen Gesichtspunkten ausgerichtete Einsatz des Kroatischen in der Förderung von Kindern in zweisprachigen (Deutsch/Kroatisch) Gebieten Beachtung finden. Dazu ist der Kontakt mit den Pflichtgegenständen Kindergartenpraxis (allenfalls Hortpraxis) und Didaktik zu pflegen.
UNGARISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die Schüler zu Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der ungarischen Sprache in Wort und Schrift führen. Dazu gehört die Fähigkeit zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem, Gelesenem sowie zu angemessener Ausdrucksweise im Dienste der Sprecherziehung des Kindes.
Durch die Behandlung der bedeutendsten Werke des ungarischen Schrifttums soll den Schülern Einblick in die wesentlichen Epochen der geistesgeschichtlichen Entwicklung Ungarns geboten werden. Dabei ist auf die literarische Befruchtung des pannonischen Raumes durch die ungarische Literatur - unter besonderer Berücksichtigung des auf das Burgenland bezogenen ungarischen Schrifttums - zu verweisen. Das Erkennen der Gemeinsamkeit zwischen Österreich und Ungarn aus der gemeinsamen Geschichte, aber auch das Verständnis für die verschiedene Wesensart soll die Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit fördern.
Die Schüler sind mit Kinder- und Jugendliteratur in ungarischer Sprache sowie mit Kriterien für deren Beurteilung vertraut zu machen. Es sind ihnen jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, um die ungarische Sprache didaktisch und methodisch richtig im Hinblick auf den künftigen Beruf einsetzen zu können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachpflege:
Planmäßige Sprecherziehung; Aneignung einer klaren Aussprache; Einübung der richtigen Betonung, Unterscheidung der kurzen und langen Vokale, Berücksichtigung der zusammengesetzten und der Doppelkonsonanten. Sprachmelodie. Festigung des Wortschatzes durch Umformung und Einsetzübungen. Dialoge (Rollenspiele) aus dem Alltag der Familie und der Umwelt des Kindes bzw. Jugendlichen. Übungen im ausdrucksvollen Lesen. Auswendiglernen kurzer Texte.
Lektüre:
Proben aus der ungarischen Jugendliteratur.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen; Nacherzählungen und Inhaltsangaben; fabulierende Ausgestaltung eines Erzählkernes oder eines gegebenen Stoffes. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Nominal- und Verbalsätze. Gebrauch des Hilfszeitwortes und der Verneinung. Numeralia und Pronomina. Orts- und Zeitsuffixe.
Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des aktiven Wortschatzes der Schüler ist durch Übungen zu festigen und durch kurze Diktate zu erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind zu erarbeiten. Erkennen von Sprachformen.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachpflege:
Alltagsgespräche aus den Sachgebieten: Zeit (Uhr, Tage, Wochen, Monate, Jahreszeiten), Tagesablauf (Beruf und Freizeit, Mahlzeiten und Getränke), auf der Straße (Auskunftserteilung, Wegbeschreibung), Einkaufen (Geschäfte, Märkte), Kleidung.
Lektüre:
Einige Proben aus der auf das Burgenland bezogenen ungarischen Literatur (wie Sagen, Tierfabeln, Jugendgedichte ua.).
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Schriftliche Übungen (Diktate, Übersetzungen); Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen; Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Die Wortarten und ihr richtiger Gebrauch; die Konjugation des Zeitwortes (subjektive und objektive Konjugationsformen). Possessivsuffixe und Besitzanzeige. Steigerung. Vokalharmonie und Agglutination. Umstandsbestimmungen. Bereicherung des Wortschatzes; Rechtschreibübungen.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachpflege:
Erweiterung des Wortschatzes aus den Sachgebieten öffentliche Einrichtungen (Postamt, Bank, Bahn, Arzt, Krankenhaus, Apotheke, Sport).
Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen und Fragen aus dem Interessenkreis der Schüler.
Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen. Singen von volkstümlichen und jugendgemäßen Liedern. Übungen im Hören vorbildlich gesprochener Texte. Erörterung und Interpretation längerer Texte.
Lektüre:
Leseproben zur systematischen Gliederung der ungarischen Literatur. Ausgewählte Werke aus dem Schrifttum der Ungarn des Burgenlandes.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen von Erlebnissen, Beobachtungen und Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise und einwandfreier sprachlicher Gestaltung. Versuche, die eigene Meinung über lebensnahe Probleme in gut gegliederter Form darzulegen.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Schwerpunkte der Wortlehre: Die Zeiten des Zeitwortes; unregelmäßige Zeitwörter; weitere Formen der Zeitwörter (Imperativ, Adhortativ, Konjunktiv, Potentialis, Faktativ, Frequentativ); Bildung von Mittelwörtern; Ableitungssilben und ihre Wichtigkeit beim Wandel der Bedeutung.
Das Wichtigste über die Satzlehre zur Bereicherung des Stils mit Berücksichtigung der Zeichensetzung.
Fachdidaktik:
Die Einführung in die Besonderheiten des Wortschatzes und der Sprachstruktur von Kleinkindern; Aufbau von Übungsreihen zur Erweiterung des Wortschatzes und des Satzbaues.
Anlegen systematisch geordneter und ausbaufähiger Sammlungen von geeignetem, bodenständigem Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind sowie eine entsprechende Auswahl ungarischsprachiger Bilderbücher. Singen von ungarischen Kinderliedern.
Erste Einführung in die pädagogische Terminologie.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
Klasse:
Sprachpflege:
Alltagsgespräche mit erhöhten Anforderungen zu den Sachgebieten:
Medien (Presse, Rundfunk, Fernsehen), kulturelle Freizeiteinrichtungen (Theater, Kino, Museen und Ausstellungen), Gegenwartsprobleme, Dienstleistungen, Sozialfürsorge.
Diskussionen und Diskussionsleitung über berufsbezogene Themen. Einfache Referate. Gepflegtes Vorlesen mit erhöhten Anforderungen. Vortrag von Gedichten.
Lektüre:
Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Einfache Abhandlung aus verschiedenen Sachgebieten. Zusammenfassungen, persönliche Stellungnahmen, selbständige Ausarbeitung berufsbezogener Themenstellungen.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Die wichtigsten Regeln der ungarischen Syntax. Gesetzmäßigkeiten und Ausnahmen der Wort- und Satzlehre.
Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und Gefühlswert der ungarischen Sprache. Bedeutung von Personen- und Ortsnamen. Volksetymologie.
Fachdidaktik:
Erweiterung der Sammlung von Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind. Singen von kindertümlichen Liedern in ungarischer Sprache. Vorlesen, Erzählen und Ersinnen von Geschichten für das Kleinkind.
Verfügbarkeit verschiedener Sprachkodes (Mundart usw.) in der Interaktion mit Kleinkindern. Sprache als Hilfe zur Orientierung des Kindes in der Umwelt und zu seiner kognitiven Förderung.
Ausbau der pädagogischen Terminologie, auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Eltern, sprachliche Gestaltung von Elternabenden; Formulierung von Elternbriefen und Berichten. Der sprachliche Beitrag zur Gestaltung von Festen und Feierstunden in zweisprachigen Kindergärten; kindgemäße Pflege von Volks- und Brauchtum.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, eine davon zweistündig.
Klasse:
Sprachpflege:
Freie Rede und Kurzreferate zu gestellten Themen; Stellungnahmen zu aktuellen Fragen. Berichte über Stoffe aus dem Erfahrungsbereich der Schüler unter besonderer Berücksichtigung der heimatlichen Umwelt. Reise und Tourismus in Ungarn.
Gespräche über aktuelles Kulturgeschehen; kulturgeschichtlicher Überblick Ungarns.
Lektüre:
Proben aus der dichterischen Eigenart wichtiger Epochen der ungarischen Literatur.
Ausgewählte Proben aus der ungarischen Gegenwartsliteratur unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Burgenland-Ungarn.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Schriftliche Darstellung von Erlebtem, Beobachtetem und Erdachtem unter Bedachtnahme auf die Erweiterung des aktiven Wortschatzes. Übersetzungsübungen schwierigerer Texte.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Zusammenfassung der gelernten Regeln, allenfalls auch im Hinblick auf die Erfordernisse der Lernhilfe. Praktische Auswertung sprachlicher Feinheiten durch Einprägen markanter Übersetzungsregeln. Geläufige Abkürzungen. Richtiges Übersetzen und sinngemäßes Übertragen fremdartiger Redewendungen.
Fachdidaktik:
Spezifische Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses von mehrsprachig erzogenen Kindern, insbesondere unter Anwendung von Spruch- und Erzählgut, durch das darstellende Spiel sowie durch Einsatz des Bilderbuches.
Pädagogische Terminologie mit gesteigerten Anforderungen auch im Hinblick auf die Beratung von Eltern in Erziehungsfragen.
Die Besonderheiten zweisprachiger Kindergärten der ungarischen Volksgruppe in Österreich. Vertrautmachen mit einschlägiger Literatur.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, eine davon zweistündig.
Didaktische Grundsätze:
Dieser Lehrplan setzt voraus, daß die Schüler während der Pflichtschulzeit am Ungarischunterricht teilgenommen haben oder der ungarischen Volksgruppe angehören. Wird der Unterricht aus Ungarisch als Anfängerlehrgang geführt oder als Mehrklassenkurs, so ist im Hinblick auf die verschiedenen Voraussetzungen, welche die Schüler mitbringen, der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.
Um die Schüler möglichst bald an die normale Sprechweise des Alltags zu gewöhnen, sollte die Unterrichtsgestaltung auf einer fast ausschließlichen Verwendung der ungarischen Sprache von der ersten Unterrichtsstunde an aufbauen.
Verschiedene Möglichkeiten, die dem Schüler die ungarische Lebensweise besser veranschaulichen, wie Bilder, Landkarten, Spiele, Lieder, Schulfunk, Schulfernsehen, Schallplatten, Tonbänder, Filme ua., sind zu nützen, Schülerbriefwechsel und Schüleraustausch zu fördern. Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit des Ausdrucks zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterricht zu stehen.
Der ständige Hinweis auf die Gleichheiten, Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten in Grammatik, Sprachaufbau und bei einzelnen Ausdrücken der deutschen und englischen Sprache, dient dem Verständnis der einzelnen Sprachen und regt zur vergleichenden Sprachwissenschaft an. Durch diese Vergleiche soll auch manche Eigenart der ungarischen Sprache den Schülern verständlich gemacht werden. Literarische Zitate, Sprichwörter, häufige Redewendungen helfen zum Verständnis der Denkweisen und der Verhaltensformen der Ungarn. Die nationale Eigenart der Magyaren richtig zu verstehen und dabei auf die nachbarlichen Beziehungen im Donauraum von einst und jetzt hinzuweisen, hat als wichtiger Grundsatz zu gelten. Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist.
Neben der auf die Erlernung der ungarischen Sprache ausgerichteten Ausbildung soll auch der nach didaktischen und methodischen Gesichtspunkten ausgerichtete Einsatz des Ungarischen in der Förderung von Kindern in zweisprachigen (Deutsch/Ungarisch) Gebieten Beachtung finden. Dazu ist der Kontakt mit den Pflichtgegenständen Kindergartenpraxis (allenfalls Hortpraxis) und Didaktik zu pflegen.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1992 (1. Klasse)
- 1993 (2. Klasse)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der evangelische Religionsunterricht soll die zukünftigen Kindergärtner, allenfalls Erzieher an Horten, für ihren religiösen Dienst an den vorschulpflichtigen Kindern, allenfalls auch Kindern im Pflichtschulalter, ausrüsten. Sie sollen befähigt werden, den Kindern in anschaulicher und leicht faßlicher Weise die christlichen Grundwahrheiten zu vermitteln, in den Kindern Ehrfurcht vor Gott und Liebe zu Jesus Christus zu wecken.
Die Schüler sollen in das Leben der Kirche, in ihr Beten, Singen und Feiern eingeführt werden.
Darüber hinaus sind die Schüler im Sinne höherer Allgemeinbildung mit dem wichtigsten Wissensstoff aus Bibelkunde, Kirchenkunde, aus Glaubens- und Lebenskunde sowie der Kirchengeschichte in theoretischer und praktischer Hinsicht vertraut zu machen und so zu befähigen, im Lebensvollzug christliche Selbst- und Fremderziehung zu verwirklichen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Die biblischen Geschichten des Alten Testamentes. Kirchenkunde (Kirchenjahr, Gotteshaus, Gottesdienst, Lied, kirchliche Sitten und Gebräuche). Die Geschehnisse im Leben des Kindes als Mittel für seine christliche Erziehung (I). Katechetische Übungen (schriftlich und mündlich).
Klasse (2 Wochenstunden):
Die biblischen Geschichten des Neuen Testamentes. Lebensbilder aus der Kirchengeschichte. Die evangelische Kirche in Österreich (Vergangenheit und Gegenwart). Das Leben in der evangelischen Gemeinde. Die Geschehnisse im Leben des Kindes als Mittel für seine christliche Erziehung (II). Katechetische Übungen (schriftlich und mündlich).
Klasse (2 Wochenstunden):
Grundfragen der Glaubenslehre I (Evangelisches Christentum in Auseinandersetzung mit den anderen Formen des Christentums und mit anderen Religionen der Welt). Grundfragen der Lebenskunde I (Evangelisches Christentum im persönlichen und öffentlichen Leben, insbesondere die Auseinandersetzung mit Technik, Staat und Wirtschaft). Die Innere Mission: Wie bleibe ich Christ in der modernen Welt? Die Evangelisation in unserer Zeit: Kirchentage, Presse, Rundfunk, Film usw. im Dienst des Evangeliums. Die Geschichte der Christenheit im 19. und 20. Jahrhundert. Katechetische Übungen (schriftlich und mündlich).
Klasse (2 Wochenstunden):
Grundfragen der Glaubenslehre II (Gnade und Glaube, Christus der Herr, die letzten Dinge). Grundfragen der Lebenskunde II (die Ehe, die Familie, Volk und Heimat, Beruf). Die äußere Mission und die jungen Kirchen in aller Welt. Ökumenische Bestrebungen und kirchliche Weltbünde. Katechetische Übungen (schriftlich und mündlich).
Klasse (2 Wochenstunden):
Einführung in die Methoden der Schriftauslegung als Voraussetzung für die didaktische und methodische Entscheidung bei der Umsetzung biblischer Geschichten für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, allenfalls im Pflichtschulalter. Grundfragen evangelischer Religionspädagogik in fächerübergreifender Sicht. Erarbeitung des theologischen Beitrages zur pädagogischen Gesamtaufgabe. Religionspsychologische und religionssoziologische Grundüberlegungen zur religionspädagogischen Situation des Kindergartens. Die Bedeutung evangelischer Kindergärten und der kirchlichen Freizeitarbeit mit Kindern.
Katechetische Übungen (schriftlich und mündlich); didaktische Umsetzung der in den vorangegangenen Klassen erarbeiteten Bildungsinhalte.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist darauf zu achten, daß neben der Darstellung des Lehrgutes für die Schüler zugleich das Ziel im Auge behalten wird, die künftigen Kindergärtner, allenfalls Erzieher an Horten, zu befähigen, die erlernten Inhalte in entsprechender Form zu Inhalten religiöser Erziehung der ihnen anvertrauten Kinder zu machen. Daher wird der gemeinsamen Erarbeitung des Lehrstoffes im Gespräch (Seminar) neben dem Vortrag breiter Raum zu geben sein.
Altkatholischer Religionsunterricht
Allgemeines Bildungsziel:
Durch den altkatholischen Religionsunterricht sollen die zukünfigen Kindergärtner befähigt werden, den ihnen anvertrauten vorschulpflichtigen Kindern christliche Grundwahrheiten zu vermitteln und in ihnen Ehrfurcht und Liebe zu Gott und Jesus Christus zu wecken.
Die zukünftigen Kindergärtner sollen auch befähigt werden, den vorschulpflichtigen Kindern das Leben in der Kirche und das Feiern der religiösen Feste im Kirchenjahr nahezubringen.
Ziel des altkatholischen Religionsunterrichtes muß es vor allem sein, den zukünftigen Kindergärtner zu vermitteln, daß religiöser Glaube zur Sinnfindung und Selbstverwirklichung im Leben beiträgt und zu besseren mitmenschlichen Beziehungen in unserer Gesellschaft führen kann.
Spezielle Lehraufgaben:
Klasse (2 Wochenstunden):
Die biblische Geschichte des Alten Testamentes.
Das Kirchenjahr (kirchliche Feste, Sitten und Gebräuche). Das Gotteshaus, der Gottesdienst.
Erlernen von Liedern und Gebeten für das Vorschulkind.
Klasse (2 Wochenstunden):
Die biblische Geschichte des Neuen Testamentes.
Die Sakramente und ihre Bedeutung für das Leben des Kindes. Das Leben in der Gemeinschaft (Kindergartengruppe, Familie ...).
Klasse (2 Wochenstunden):
Aus der Geschichte des Judentums, Palästina zur Zeit Jesu, das Leben Jesu und sein Tod.
Die Urchristen, Verbreitung des Christentums.
Die ersten Konzile, Kirchenspaltung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Die Geschichte der altkatholischen Kirche.
Aufbau der altkatholischen Kirche (Gemeinde- und Synodalordnung).
Wir und die anderen christlichen Kirchen (Ökumenische Bestrebungen).
Klasse (2 Wochenstunden):
Christus lehrt uns, in Gemeinschaft zu beten.
Heiliges Amt der Gemeinde - Kindergottesdienst (Erarbeiten von Liedern und Gebeten).
Das Kindesalter in religionspädagogischer Sicht (Vorschulalter, Schulanfänger, Grundschüler, christliche Sexualerziehung, Gewissensbildung, Finden eigener Wertvorstellungen).
Praktische Übungen zur Umsetzung biblischer Geschichten für Kinder im Vorschulalter.
Didaktische Grundsätze:
Die im allgemeinen geltenden didaktischen Grundsätze sind auch für die Religionspädagogik anzuwenden, soweit deren Eigenart es zuläßt.
Insbesondere ist darauf zu achten, daß bei der Erarbeitung des Lehrstoffes dem Gespräch (Seminar) breiter Raum gegeben wird und der belehrende Vortrag nicht die vorherrschende Methode sein soll.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
CHORGESANG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Pflege der Freude am Chorsingen. Aufbau einer stimmlichen Kondition im Hinblick auf die berufliche Belastbarkeit der Stimme. Erwerben grundlegender Kenntnisse und Fähigkeiten in der Chorleitung.
Kenntnis einschlägiger Literatur insbesondere zur musikalischen Gestaltung von Festen und Feiern sowie zum fachgemäßen Einsatz im Beruf.
Lehrstoff:
bis 5. Klasse (je 1 Wochenstunde):
Singen geeigneter Chorsätze mannigfacher Art aus verschiedenen Musikepochen, einschließlich einfacher zeitgenössischer Werke.
Volksliedgut des In- und Auslandes.
Lieder und Kanons für Feste und Feiern in vokalen und
vokal-instrumentalen Sätzen.
Chorische Stimmbildung.
Didaktische Grundsätze:
Durch ständige Stimmpflege und Gehörbildung soll die Voraussetzung für einen reinen und kultivierten Chorklang geschaffen werden. Gern gesungene Lieder und Chöre sollten auswendig beherrscht und durch Wiederholung gefestigt werden.
Der Chor ist bei der Gestaltung von Schulfeiern, Elternabenden und ähnlichen Veranstaltungen miteinzubeziehen, weshalb ein Zusammenwirken mit dem Lehrer für Spielmusik bzw. den Instrumentallehrern notwendig ist.
SPIELMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch Freude am gemeinsamen instrumentalen und vokal-instrumentalen Musizieren soll das Verständnis für Haus- und Kammermusik gefördert werden. Die Schüler sollen befähigt werden, an der musikalischen Gestaltung von Festen und Feiern mitzuwirken. Eine entsprechende Literaturkenntnis ist anzustreben.
Weiters soll die Fähigkeit, Kinder und Jugendliche zum Singen und Musizieren zu motivieren und anzuleiten sowie mit elementaren Klangerzeugern und einfachen Instrumenten umzugehen, entwickelt werden.
Lehrstoff:
bis 5. Klasse (je 1 Wochenstunde):
Spiel von Originalwerken und guten Bearbeitungen aus verschiedenen Epochen in mannigfachen Besetzungen, auch mit Singstimme. Einsatz elementarer Klangerzeuger und des Orff-Instrumentariums auch als Liedbegleitung. Erfinden von Melodien zu gegebenen oder selbsterarbeiteten Rhythmen. Singen und Spielen von Volks- und Kinderliedern aus der engeren Heimat und aus fremden Ländern. Spielen von Kanons, Quodlibets, Stegreif- und Ostinatosätzen, Volkstänzen und Tänzen für Kinder.
Didaktische Grundsätze:
Beim Musizieren ist vor allem auf einen möglichst klangreinen und gut ausgearbeiteten Vortrag der Werke zu achten; schon bei deren Auswahl ist zu bedenken, ob diese Forderungen erfüllt werden können. Bearbeitungen, die dem Satz und der Klangwirkung nach das Original entstellen, sollten nicht gewählt werden.
Der Pflege österreichischer Volksmusik ist gebührende Beachtung zu schenken.
Die instrumentale Spielgruppe ist bei der Gestaltung von Schulfeiern, Elternabenden und ähnlichen Veranstaltungen allenfalls auch an den Übungsstätten mit einzubeziehen.
DARSTELLENDES SPIEL
Bildungs- und Lehraufgabe:
Sensibilisierung im Hinblick auf Selbsterfahrung, Partnererfahrung und Raumwahrnehmung. Erziehung zur kritischen Wahrnehmung von Kommunikationssignalen. Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Handhabung und Darbietung szenischen Materials.
Soziale Interaktionsfähigkeit auf der Basis darstellender Spiele. Kennenlernen und Entfaltung der eigenen Kreativität bei verbalen und nonverbalen Kommunikationsformen innerhalb der Gruppe. Durchschauen des szenischen Spieles in seiner gesellschaftlichen und erzieherischen Funktion.
Kreativer Einsatz der sprachlichen, mimischen und körperlichen Ausdrucksfähigkeit bei szenischen Aktivitäten aller Art. Planung und Durchführung dramaturgischer Problemlösungen in allen Bereichen des szenischen Spieles.
Bedachtnahme auf die beruflichen Erfordernisse im Hinblick auf die Auswahl der Spielformen und Stoffe.
Lehrstoff:
bis 4. Klasse (je 2 Wochenstunden):
Von einfachen zu schwierigen Aufgaben fortschreitend Übungen im Rezitieren und Darstellen (verbal und nonverbal) ausgewählter, der Altersstufe angemessener Werke; Spielformen wie Stegreifspiel, Scharade, Situationsspiel, Entscheidungsspiel, Planspiel (Debatte, Verhandlung), selbsterarbeitetes Spiel, Pantomime, Maskenspiel, Menschenschattenspiel, Figurenschattenspiel, Puppenspiel. Anleitung zur weitgehend selbständigen Ausführung aller damit verbundenen künstlerischen und technischen Arbeiten. Vertrautwerden mit dem Theaterbetrieb. Anlegen einer Spielkartei oder einer Spielsammlung.
Didaktische Grundsätze:
Die bei den darstellenden Spielen gebotenen Möglichkeiten zur Persönlichkeitsbildung, Gemeinschaftserziehung und Teamarbeit sind auszunützen. Die Umsetzung auf die spätere berufliche Arbeit im Kindergarten und Hort sowie die Anwendung bei der Fest- und Feiergestaltung ist speziell zu berücksichtigen.
Zusammenarbeit mit den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Deutsch, Didaktik, Kindergarten- und Hortpraxis, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Leibeserziehung, Musikerziehung, Instrumentenbau, Spielmusik, Bildnerische Erziehung und Werkerziehung.
SPRECHERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erwerb der für den künftigen Beruf erforderlichen Sprechweisen und Sprechtechniken sowie der Fähigkeit, persönlich gestaltete und frei gehaltene Rede- und Gesprächsführung im Beruf einsetzen zu können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Einführung in die wesentlichen physiologischen Vorgänge beim Sprechen; Beachtung der richtigen Atemtechnik; Lautlehre;
Artikulation und Stimme; verschiedene Arten des Stimmeinsatzes;
Beseitigung geringfügiger Sprechdefizite.
Übung im lautreinen Sprechen. Anwendung in Sprechtexten mit besonderer Berücksichtigung eines klangvollen Sprechens auch an Beispielen aus der Literatur sowie aus Kinder- und Jugendbüchern.
Verschiedene Formen didaktischen Sprechens: erzählendes Sprechen, Sprachakzente, erzieherisches Sprechen, praxisbezogenes Sprechen.
Erproben von Möglichkeiten in der Vortragstechnik. Übung im Gesprächs- und Diskussionsverhalten.
Möglichkeiten zur Diagnose und Hilfen zum Abbau geringfügiger Sprachfehler bei Kindergarten- und Hortkindern.
Didaktische Grundsätze:
Die erarbeiteten Grundlagen bilden die Voraussetzung für die verschiedensten Sprechsituationen, die im angewandten Sprechen (erzieherischen Sprechen) ihren Niederschlag finden, wobei das vorbildliche Sprechverhalten des Lehrers und die Zuhilfenahme audio-visueller Mittel die Voraussetzung zur Erreichung dieses Zieles bilden sollen. Werden Teilbereiche des Sprechaktes zeitweise isoliert geübt, so müssen sie immer wieder in den gesamten Sprechablauf einmünden.
Dieses Angebot sollte insbesondere denjenigen Schülern empfohlen werden, für die - über die im Pflichtgegenstand Deutsch der 1. Klasse angebotene Sprecherziehung hinaus - eine spezielle Förderung im Hinblick auf die künftige Berufstätigkeit zweckmäßig erscheint.
LITERATURPFLEGE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erweiterung des Verständnisses für Dichtung, Förderung des Interesses an der Lektüre, an wertvollen Theater- und Filmaufführungen bzw. Hör- und Fernsehspielen.
Lehrstoff:
und 5. Klasse:
Interpretationsübungen und Diskussionen über Texte der Weltliteratur (mit besonderer Berücksichtigung der Gegenwart), auch über Hörspiele, Fernsehspiele, Filme und Theateraufführungen.
Eingehen auf besondere literarische Interessen der Schüler.
Didaktische Grundsätze:
Literaturpflege ist keine Erweiterung der dem Pflichtgegenstand Deutsch zugemessenen Unterrichtsstunden.
Hauptaufgabe dieser Übungen ist es, durch lebendige Auseinandersetzung den Schüler zu weiterer und selbständiger Beschäftigung mit literarischen Werken zu führen.
BIOLOGISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Biologie und Umweltkunde.
Lehrstoff:
oder 2. oder 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Anleitung zu Naturbeobachtungen auch unter Verwendung von Behelfen, wie Lupe, Fernglas, Mikroskop, Photoapparat. Eingehendes Studium von Naturobjekten mit Hinweisen auf Methoden wissenschaftlicher Forschung.
Einrichtung und Betreuung einer permanenten Ausstellung von verschiedenen Naturobjekten sowie Anleitung für das Anlegen von Sammlungen.
Anlegen von Versuchspflanzungen; Durchführung einfacher gärtnerischer Tätigkeiten. Pflege von Zimmerpflanzen.
Exemplarisches Beobachten von Tieren (unter Einhaltung und Berücksichtigung der einschlägigen, gesetzlichen Bestimmungen); verhaltenspsychologische Studie. Durchführung einfacher Sezierübungen.
Didaktische Grundsätze:
In Ergänzung zu den didaktischen Grundsätzen der Biologie und Umweltkunde sollen die Schüler durch die eigene Betätigung Zusammenhänge des Naturgeschehens besser erfassen und eine auf Verständnis beruhende verantwortungsvolle Einstellung zur Natur gewinnen, um sie Kindern (und Jugendlichen) vermitteln zu können. Durch die eigene Betätigung sollen die Schüler wertvolle Impulse für die Berufsarbeit gewinnen.
Auf Genauigkeit bei der Durchführung der Beobachtungen und Versuche ist stets Wert zu legen. Das Führen von Protokollen ist zweckmäßig.
INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einblick in einschlägige neue Technologien. Anbahnen des Verständnisses für die Denk- und Arbeitsweisen sowie die Anwendungsmöglichkeiten der Informatik.
Lehrstoff:
oder 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Einführung in die Grundbegriffe der EDV (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe). Computer (Aufbau und Arbeitsweisen; Anwendungsgebiete).
Die wichtigsten Arten von Datenträgern; Aspekte des Datenschutzes.
Grundzüge einer problemorientierten Programmiersprache, um einfache Probleme mit dem Computer lösen zu können. Programmstrukturen. Datenstrukturen.
Arbeiten mit Anwendersoftware, insbesondere Textverarbeitung, Dateiverwaltung, Tabellenkalkulation.
Auswirkungen im wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Bereich.
Didaktische Grundsätze:
Durch praktisches Arbeiten am Computer soll der Schüler mit elektronischer Datenverarbeitung vertraut gemacht werden. Dazu sollen neben der Analyse und Lösung einfacher logischer Probleme auch Aufgabenstellungen aus praxisnahen Gebieten behandelt werden (zB Statistik, Buchhaltung).
Wenn möglich, sollte im Unterricht Kontakt mit fertiger Software angeboten werden. Der Schüler sollte auch Einblick gewinnen, wie Kinder mit Mikroelektronik umgehen lernen.
MEDIENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Grundkenntnissen über Kommunikationsphänomene.
Erkennen der erzieherischen Bedeutung, die Massenmedien, wie Spielfilm, Hörfunk, Fernsehen, ebenso wie die Printmedien oder das Theater, ausüben.
Die Schüler sollen zu kritischem Umgang mit Massenmedien befähigt werden; sie sollen lernen, grundsätzliche Erkenntnisse der Medienerziehung in Horten anzuwenden.
Lehrstoff:
und 5. Klasse:
Vermittlung eines Einblicks in die Herstellung von Filmen, Fernsehsendungen, HF-Programmen, Tonträgern, Printmedien, insbesondere Zeitungen und Zeitschriften.
Anleitung zu Eigenproduktionen von AV-Medien wie: Diaserien, Kurzfilmen, Ton- und Videoaufnahmen, Hort- und Lagerzeitungen ua. und deren Einsatz im Beruf, insbesondere auch in der Elternarbeit.
Kritische Einsicht in Kommunikationsphänomene.
Selbsterleben der Wirkweisen von Medien und Deduktion von Folgerungen für die Medienerziehung (Gefahren und positive Möglichkeiten der Medien. Sinnvoller Gebrauch der Medien für die Freizeitgestaltung und kritisch selektive Teilnahme zur persönlichen Bereicherung).
Kritische Beobachtung und Analyse von Medienprodukten, Einübung in den Umgang mit und die Auswertung von Medien. Auswahl von Film- und Fernsehprogrammen und deren erzieherische Auswertung im Hortleben.
Übung im Einsatz der Geräte und in der Gerätebedienung.
Didaktische Grundsätze:
Die Schüler sollen durch den aktiven Umgang mit Medien, durch Eigenerleben und gezielte Anregungen, eine Fertigkeit beim Einsatz von Medien im Beruf, insbesondere in Horten sowie in der Elternarbeit, erwerben können.
LEIBESERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Unverbindlichen Übungen sollen einerseits die im Pflichtgegenstand behandelten Übungsbereiche vertiefen (Bildung von Neigungsgruppen, zB Basketball, Gerätturnen, Leichtathletik, Volkstanz, Schwimmen, Wandern), andererseits sie aber auch ergänzen. Sie dienen sowohl der Verbesserung und Erweiterung des Eigenkönnens wie auch einer vertieften Einsicht in leibeserziehliche Anliegen und Aufgaben.
Lehrstoff:
bis 5. Klasse (je 2 Wochenstunden):
Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung, die den örtlichen Gegebenheiten, den persönlichen Voraussetzungen und den Interessen der Schüler gerecht werden; auch Angebote, die der künftigen Berufsausübung dienen können.
Spezialisierung und Perfektionierung in bestimmten Übungsbereichen. Verschiedene freizeitorientierte Sportarten, die im Pflichtgegenstand nicht angeboten werden (zB Tennis, Tischtennis, Rudern, Judo).
Spezifische Übungsangebote für Kinder, die der motorischen Förderung besonders bedürfen.
Jugendgemäße Trainingsformen.
Didaktische Grundsätze:
Die Unverbindlichen Übungen können als Klassen-, als Mehrklassen-, aber auch als Mehranstaltenkurse geführt werden. Eine Blockung der Stunden ist möglich.
Da die Lehrstoffangaben im Lehrplan die einzelnen Übungsbereiche nur andeuten bzw. manche Ergänzungsstoffe überhaupt nicht nennen, ist für jede Unverbindliche Übung eine eigene Lehrstoffverteilung auszuarbeiten. Bei der Erteilung des Unterrichtes wird die Verwendung des Kurssystems in einzelnen Bereichen besonders vorteilhaft sein.
Das Prinzip der aktiven Mitgestaltung durch die Schüler (Übernahme von Organisationsaufgaben, Vorbereitung von Wettkämpfen) ist zu beachten.
Diese didaktischen Grundsätze sind unter Wahrung der relevanten Punkte in den didaktischen Grundsätzen des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung zu berücksichtigen.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1992 (1. Klasse)
- 1993 (2. Klasse)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN (KLASSEN),
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände für alle Schüler
PÄDAGOGIK
(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den pädagogischen Aussagesystemen, Begriffen und Methoden soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung und Bildung des Kindes relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bewältigen können.
Die biologischen, psychologischen und soziologischen Grundlagen der Erziehung und Bildung (insbesondere des jungen Kindes) sind den Schülern so zu vermitteln, daß diese das individuelle Verhalten von Personen, die dynamischen Prozesse innerhalb von Gruppen und die Abhängigkeit des pädagogischen Geschehens von soziokulturellen Strukturen verstehen und daraus das eigene pädagogische Handeln verantworten lernen.
Die Schüler sind in die Kulturanthropologie und in die Geschichte der Pädagogik soweit einzuführen, daß sie eigenständig und kritisch zu ihrer aktuellen beruflichen Situation Stellung nehmen und ihren Standort innerhalb der jeweils vorherrschenden pädagogischen Strömungen beziehen können.
Die Schüler sollen grundlegende Voraussetzungen für folgende Handlungsebenen erwerben: Zielsetzungs-, Begründungs- und Entscheidungskompetenz in unterschiedlichen pädagogischen Situationen; Verständnis von didaktisch-methodischen Zusammenhängen; Beurteilungskriterien für Erziehungs- und Bildungsmittel; Fähigkeit zur Reflexion über die Wirksamkeit von pädagogischen Maßnahmen, von Projekten und Programmen, insbesondere im Hinblick auf die Bewältigung der pädagogischen Situation im Kindergarten.
Im Bereich der Philosophie sind die Schüler mit wesentlichen Problemen und deren Lösungsversuchen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Relevanz für pädagogische Fragestellungen und Zielsetzungen bekannt zu machen. Die Schüler sind zum selbständigen Denken und zur kritischen Auseinandersetzung mit Wertsystemen und Normen menschlichen Seins in verschiedenen Kulturen und Epochen hinzuführen, um zu einem eigenen Welt- und Menschenbild zu gelangen.
Der gesamte Unterricht soll zur Achtung der Würde des Menschen und seiner Entwicklung, zu Toleranz, zur Wertschätzung menschlicher Leistungen führen und in der Begegnung mit dem Kind, seinen Eltern und Erziehern den entsprechenden Niederschlag finden. Er soll weiters den Zugang zu wissenschaftlichen Untersuchungen erschließen und zum selbständigen Bildungserwerb befähigen.
Einblicke in humanwissenschaftliche Fachliteratur sollen die Schüler zu vertiefter Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Ergebnissen und zu selbständigem Bildungserwerb befähigen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Erstes Kennenlernen und Abgrenzen des Unterrichtsgegenstandes Pädagogik.
Erste Einsicht in Motive und Ziele des Verhaltens, Handelns und Lernens, insbesondere in das Wirken der Leistungsmotivation als Hilfe zur Gewinnung eines angepaßten Anspruchsniveaus als Schüler.
Kennenlernen und Anwenden der Grundsätze des Lernens (schülerzentrierte Bewältigung von Lernproblemen).
Erwerben von grundlegenden Kenntnissen über das Spiel (Psychologie des Spiels: Begriff, Arten, Entwicklung; Pädagogik des Spiels:
Erziehung zum Spiel, Erziehung und Bildung durch das Spiel).
Beobachten von Kindern (mit genau umschriebener Aufgabenstellung) als Grundlage für das Erarbeiten von pädagogisch relevanten Beobachtungskriterien. Sensibilisierung für die Bedeutung der Wechselwirkung von Erzieherverhalten und Verhalten der Kinder durch Interpretation aktueller Erlebnisse und eigener Erfahrungen.
Gewinnen von ersten Einblicken in die Komplexität des Erziehungsgeschehens (konstituierende Momente, Vielfalt der im Erziehungsfeld wirkenden Kräfte).
Vertrautwerden mit grundlegenden Fachausdrücken und Begriffen, ausgehend von konkreten Situationen, sowie Anbahnen des Verstehens berufsbezogener Fachsprache und der Kontakte mit berufsrelevanter Fachliteratur. Im Zusammenhang damit erste Auseinandersetzung mit logisch-theoretischen Denkprozessen.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten je Semester.
Klasse (3 Wochenstunden):
Entwicklungspsychologie des Kindes bis zum Schulalter: Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen als Voraussetzungswissen für pädagogisches Handeln und Verstehen. Biologische Grundlagen der menschlichen Entwicklung und des Verhaltens, der Erziehung und Bildung. Grundlegende Begriffe der Ethologie. Erste Hinweise auf Auffälligkeiten in der Entwicklung.
Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Psychologie unter Einbeziehung der wichtigsten Erkenntnisse der Allgemeinen Psychologie, der Sozialpsychologie, der Motivationspsychologie, der Lernpsychologie, der Tiefenpsychologie.
Ursprung und Aufgabe des philosophischen Fragens in gegenwärtiger und historischer Sicht (exemplarisch). Wesen und Begründung der Erkenntnis aus der Sicht verschiedener philosophischer Betrachtungsweisen; wissenschaftliche Verfahren zur Gewinnung allgemeiner Erkenntnisse und deren kritische Reflexion; Grenzen der Erkenntnis.
Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Soziologie:
Individuum und Gruppe (Gruppenbildung, Gruppenprozesse, Gruppenstrukturen); Individuum und Gesellschaft (Individuation, Personalisation, Sozialisation, Enkulturation); soziale Rollen und soziale Schichten. Die Familie und ihre Funktionen. Institutionen (Organisation) der Erziehung und Bildung.
Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogik: Erziehung und Bildung, deren Motive und Ziele; Erziehungsmittel und -maßnahmen; Autorität und Erziehung; pädagogische Haltungen und Einstellungen, Erziehungsstile. Pädagogische Analyse und Interpretation von Situationen, Beziehungen und Prozessen in der Familie und in Institutionen der Kleinkinderziehung sowie erstes Erarbeiten von Beurteilungsansätzen für pädagogisches Handeln. Rollenbild und Selbstverständnis des Kleinkindpädagogen.
Intensivierung des Kontaktes mit Medien: Fachzeitschriften, einfache humanwissenschaftliche Lektüre, einschlägige Angebote im audio-visuellen Bereich.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester.
Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester.
Klasse (3 Wochenstunden):
Entwicklung, Erziehung, Unterricht und Bildung des Kindes im Grundschulalter; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen; charakteristische Unterschiede zwischen Kleinkind und Schulkind. Einblick in Lehrplan und Unterrichtsmethoden der Vorschulstufe und der Grundschule, insbesondere der 1. und 2. Klasse.
Erziehung und Bildung in Vorpubertät, Pubertät, Jugend- und Erwachsenenalter; Überblick über die Entwicklung; der menschliche Lebenslauf; lebenslanges Lernen.
Erziehung und Bildung als kulturelles, gesellschafts- und zeitbedingtes Geschehen; Einblick in kulturanthropologisches Geschehen.
Analyse und Interpretation von pädagogischen Situationen, Beziehungen und Prozessen mit dem Ziel einer vertieften Einsicht in strukturelle Zusammenhänge; Beurteilung pädagogischen, psychologischen und soziokulturellen Geschehens.
Zielsetzungen des pädagogischen Handelns; Erfassen von Erziehung und Bildung im Hinblick auf die Rangordnung der Ziele; Verwirklichung von Zielen.
Prinzipien des Verhaltenstrainings, der Gesprächsführung und der Teamarbeit.
Aufbau des Bildungswesens in Österreich einschließlich der Erwachsenenbildung. Bedeutung und Aufgaben der Erziehung und Bildung im Kindergarten im Wandel der Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der zeitgemäßen Aufgaben. Kinder von Minderheiten im Kindergarten sowie das pädagogische Problem der Mehrsprachigkeit.
Sozialpädagogische Einrichtungen.
Kritische Auseinandersetzungen mit sozialen Rollen und Schichten; die gesellschaftliche Verantwortung des Erziehers und seine standespolitische Stellung.
Psychohygiene, insbesondere im Hinblick auf den Beruf des Erziehers.
Erfassen des Problems der symbolischen Darstellung der wissenschaftlichen Erkenntnis: Funktion des Sprachzeichens (semantische, syntaktische und pragmatische), Objekt und Metasprache.
Grundzüge der Logik: Individuum und Name, Prädikate (Begriffe);
Aussagefunktion und Aussagen (Urteile); Wahrheitsfunktionen;
Deduktion (Schlüsse), Axiome; einige Regeln des Definierens; das Problem der Induktion.
Angemessene Beherrschung von Fachausdrücken der berufsrelevanten Humanwissenschaften.
Beurteilungskriterien für Fachliteratur. Gebrauch von berufsrelevanten Medien.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 1. Semester. Zwei zweistündige Schularbeiten im 2. Semester.
Klasse (3 Wochenstunden):
Vertiefende Zusammenschau wesentlicher humanwissenschaftlicher Erkenntnisse an Hand von Fallstudien und Modellen unter pädagogischem Aspekt. Strukturierung der Zusammenhänge im Hinblick auf eigenständiges Darstellen, Begründen und Handeln der Schüler.
Aufarbeiten von Erziehungsproblemen: Bedeutung, Ursachen, mögliche Hilfestellungen und Prophylaxe.
Konstituierende Faktoren der Persönlichkeitswerdung im Spannungsfeld der individuell-biographischen, institutionellen und epochalen Gegebenheiten. Die Bedeutung der kreativen Lebensgestaltung.
Die Vielfalt der Medien, ihr Einfluß auf die Gesellschaft und ihr Stellenwert als Erziehungs- und Bildungsmittel. Information, Kommunikation, Manipulation.
Pädagogische Aussagesysteme. Einblicke in die Geschichte der Pädagogik, Strömungen in der Gegenwart; Auseinandersetzung mit deren Initiatoren und mit Vertretern pädagogisch relevanter wissenschaftlicher Richtungen.
Methoden der wissenschaftlichen Individualitätserfassung; Persönlichkeitstheorien als Versuch zur Erfassung des Menschen und als Hilfe bei der Bewältigung von pädagogischen Aufgaben.
Kooperation mit Erwachsenen, insbesondere mit Eltern, Mitarbeitern im Berufsfeld, Lehrern, Behördenvertretern; Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit; im Zusammenhang damit Gesetzmäßigkeiten gruppendynamischer Prozesse.
Erwachsenenbildung: Zielsetzungen, Prinzipien, Inhalte, im Hinblick auf die Persönlichkeitsentfaltung, die berufliche Weiterbildung und die Elternbildung.
Einzelne philosophische Problemstellungen: Das Realitätsproblem;
die Wirklichkeit und ihre Bereiche. Natur und Naturwissenschaft;
Leben und Tod; Materie, Raum und Zeit; Kausalität und Finalität. Die personalen Beziehungen; Recht und Macht. Werte, Wertungen und Normen;
ästhetische und sittliche Grundhaltungen; die Verantwortbarkeit des menschlichen Handelns; das Willensproblem. Die Sinnfrage; das Verhältnis des Menschen zum Absoluten.
Nach Möglichkeit Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie in ihrer Bedeutung für Strömungen der Pädagogik.
Schriftliche Arbeiten:
Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, davon zwei zweistündig und eine dreistündig; im 2. Semester nur eine Schularbeit.
Didaktische Grundsätze:
Der schülerzentrierte bzw. erfahrungsorientierte Unterricht in Pädagogik soll die Schüler befähigen, die gewonnenen Erkenntnisse und Einsichten in das praktische erzieherische Tun umzusetzen sowie das pädagogische Geschehen im Hinblick auf seine Strukturen und Gesetzmäßigkeiten zu durchschauen.
Daher streben Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes keine strenge Systematik an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schüler. Dabei sind die jeweiligen Gegebenheiten der Klassengemeinschaft im Hinblick auf soziales Lernen zu berücksichtigen und entsprechende Hilfen zur Aufarbeitung von Konflikten zu geben. Die methodische Gestaltung des Unterrichtes hat auf das Abstraktionsniveau der Schüler und auf fächerübergreifende Themenkreise Bedacht zu nehmen. Scheinbare Wiederholungen von Lehrstoffeinheiten erklären sich aus der Tatsache, daß der Unterrichtsgegenstand Pädagogik als aufbauendes Fach zu betrachten ist; daher sind bestimmte Stoffgebiete fortschreitend auf einer jeweils höheren Ebene zu erläutern.
Repräsentative Fachliteratur ist heranzuziehen und kritisch auszuwerten. Dabei ist auf den Aufbau von Leseinteresse, Lesegewohnheiten und einer individuellen humanwissenschaftlichen wie berufsrelevanten Bibliographie Bedacht zu nehmen.
Die Konkretisierung des Pädagogikunterrichtes ist fallweise durch einschlägige Lehrausgänge und Hospitationen zu sichern.
Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Pädagogik, Didaktik - allenfalls Heil- und Sonderpädagogik - sowie Kindergarten- und Hortpraxis zu gewährleisten, sind nachweislich Besprechungen der zuständigen Lehrer abzuhalten.
Dem schülerzentrierten bzw. erfahrungsorientierten Ansatz entsprechend sind vor allem in der 2. Klasse Erwartungshaltungen und Erlebnisse der Schüler zu berücksichtigen. Initiativen der Schüler sind anzuregen, aufzugreifen und in das Unterrichtsgeschehen zu integrieren. Gleichzeitig soll nicht versäumt werden, Ansätze für eine ausbaufähige Strukturierung des Lehrstoffes vorzugeben. Dabei sind die Schüler zum sachgerechten Formulieren anzuleiten. Hinsichtlich der Beobachtungsaufgaben ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Unterrichtsgegenstände Deutsch (Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch), Didaktik und Kindergartenpraxis sowie mit den Kindergärtnern des Übungskindergartens anzustreben. Die Formulierung des Lehrstoffes in Lernzielen weist darauf hin, daß der Pädagogikunterricht in der 2. Klasse vor allem die Aufgabe hat, die Hinführung der Schüler zum Sehen und Verstehen kindzentrierter prozeßhafter Abläufe zu gewährleisten.
In der 3. Klasse sollen die Schüler zu systematischem Denken hingeführt sowie in ihrer Fähigkeit zur Begriffsbildung und in ihrem Abstraktionsvermögen gefördert werden. Parallel zur Vermittlung des entsprechenden Sachwissens sind den Schülern an geeigneter Stelle Hilfen und Anregungen für die Anwendung des theoretischen Wissens auf die praktische Arbeit im Kindergarten zu geben; bei konkreten Anlässen sind sie zum Verstehen des Kleinkindes und zum kritischen Wahrnehmen des eigenen Erzieherverhaltens anzuleiten. Dabei ist deutlich zu machen, daß der pädagogische Gesichtspunkt das Wissen um Grundtatsachen aus Pädagogischer Psychologie, Pädagogischer Soziologie und Philosophie voraussetzt.
Bezüglich der biologischen Grundlagen der Entwicklung, Erziehung und Bildung ist auf den Kenntnissen aus der Biologie und Umweltkunde aufzubauen; bezüglich einer eingehenden Darstellung der Auffälligkeiten in der Entwicklung und des Erarbeitens von spezifischen Erziehungsmaßnahmen ist auf den Unterrichtsgegenstand Heil- und Sonderpädagogik zu verweisen.
Die Schüler sind zur mündlichen und schriftlichen Darstellung von pädagogischen Sachverhalten und Problemen unter richtiger Verwendung von Fachausdrücken anzuleiten. Die schriftlichen Arbeiten haben sich auf berufsspezifische pädagogische Fragestellungen zu beziehen.
Im Hinblick auf den Lehrstoff sind die 3. und 4. Klasse als didaktische Einheit zu betrachten.
In der 4. Klasse ist besonderer Wert darauf zu legen, die Schüler zum integrativen Verstehen komplexer Prozesse aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen zu führen, wobei der Pädagogik die Funktion einer Vermittlungswissenschaft zukommt. Darauf aufbauend sollen sich die Schüler darin üben, ursächliche Zusammenhänge im Verhalten der Kinder bzw. im pädagogischen Geschehen aufzufinden sowie die Möglichkeiten und Grenzen erzieherischer Maßnahmen zu erkennen.
Der Unterricht in der 5. Klasse hat die Aufgabe, das erworbene Wissen der Schüler zu vertiefen
- durch seminaristisches Arbeiten (wie individuellen Arbeiten, Partner- und Gruppenarbeiten unter Betonung der Selbständigkeit und der Eigenständigkeit der Schüler);
- durch Anleitung zum Erfassen von aktuellen Problemstellungen, zur differenzierten Auseinandersetzung mit diesen, um eigenständige Problemlösungen entwickeln zu können (dabei ist den Schülern die Effektivität von gruppendynamischen Prozessen sowie die Rolle des Gruppenleiters für die Bewältigung von Konflikten und Problemen in der Gruppe bewußtzumachen);
- durch Projektaufgaben auch unter Ausnützung der Konzentration des Unterrichtes in mehreren Unterrichtsgegenständen (dabei ist auf die Motivierung der Schüler zur späteren selbstverantwortlichen Weiterbildung hinzuarbeiten).
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
E. FÖRDERUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische Grundsätze:
Ziel des Förderunterrichts ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffendes Pflichtgegenstandes in der jeweiligen Klasse durchgenommenen Lehrstoffs für Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schüler handelt.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1992 (1. Klasse)
- 1993 (2. Klasse)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den Grundtatsachen der Heil- und Sonderpädagogik vertraut zu machen, um eine offene und tolerante Haltung Behinderten gegenüber sowie Interesse für deren Bedürfnisse und Probleme zu wecken.
Die biologischen, psychologischen und soziologischen Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen sind in ihren Grundzügen so zu vermitteln, daß die Schüler die Bedeutung nicht nur der einzelnen Faktoren, sondern auch des Zusammenwirkens mehrerer Faktoren (multifaktorielle Bedingtheit) im Hinblick auf den Umfang und die Schwere der Beeinträchtigung erkennen.
Weiters sollen die Schüler befähigt werden, Auffälligkeiten in der Entwicklung einzelner Kinder, die in Regelinstitutionen anzutreffen sind, wahrzunehmen, um die ehestmögliche Vorstellung bei Fachkräften zu veranlassen. Die Schüler sind für die Möglichkeiten der Integration Behinderter derart aufzuschließen, daß sie deren Voraussetzungen und Grenzen abzuschätzen wissen, um einerseits entsprechende individuelle Zielsetzungen aufbauend zu planen und zu realisieren und andererseits mit Fachkräften zusammenzuarbeiten.
Lehrstoff:
Klasse (1 Wochenstunde):
Wichtige Grundbegriffe und -probleme der Heil- und Sonderpädagogik. Überblick über Arten und Ursachen von Behinderungen (multifaktorieller Erklärungsansatz).
Auffälligkeiten im Bereich des Verhaltens:
Störungen der Selbststeuerung; Kontakt- und Einordnungsschwierigkeiten; Aktivitätsstörungen; Aggressivität; Angst; neurotische Verhaltensweisen.
Auffälligkeiten im Bereich der Psychosomatik:
Bewegungsunruhe; Einnässen, Einkoten; Schlafstörungen; Eßstörungen, Erbrechen.
Erkennen der Auffälligkeiten, Möglichkeiten der Hilfen im Kindergarten in Abgrenzung zur Therapie.
Klasse (1 Wochenstunde):
Teilleistungsschwächen im Bereich der Motorik (Grobmotorik, Feinmotorik).
Teilleistungsschwächen im Bereich der Sinne (Sehen, Hören).
Teilleistungsschwächen im Bereich des Lern- und Leistungsverhaltens (Konzentration, Aufmerksamkeit, kognitive Fähigkeiten, Legasthenie; Rechenschwäche).
Behinderungen im Bereich der Sprache:
Sprachentwicklungsverzögerungen, Stammeln, Dysgrammatismus, Näseln, Poltern, Stottern, Mutismus ua. Erkennen der verschiedenen Teilleistungsschwächen und Störungen, Möglichkeiten der Hilfen im Kindergarten in Abgrenzung zur Therapie.
Die Integrationsproblematik (in Familie, Regelinstitutionen, Sonderinstitutionen, Gesellschaft); Stufen der Verwirklichung der Integration (Koexistenz, Koedukation, Kooperation, Integration) an Hand konkreter Beispiele; subjektive und objektive Grenzen der Integration.
Überblick über heil- und sonderpädagogische Einrichtungen. Teamarbeit in der Heil- und Sonderpädagogik.
Die besondere Situation der Eltern von auffälligen Kindern; Aufgaben der Kindergärtner im Hinblick auf Psychohygiene.
Didaktische Grundsätze:
Zu den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Didaktik, Kindergarten- bzw. Hortpraxis, Biologie und Umweltkunde sowie Gesundheitslehre sind Querverbindungen herzustellen, um dem Schüler die meist nur graduellen und nicht prinzipiellen Unterschiede zwischen normaler und auffälliger Entwicklung bewußtzumachen. Dadurch soll auch die Gefahr vermieden werden, daß das einschlägige Fachwissen zu vorschnellen, eigenmächtigen Diagnosestellungen verleitet und Vorurteile hervorruft.
Der Unterricht soll Demonstrationen mit Fallbesprechungen (unter Einbeziehung der Medien) gemäß dem Prinzip des Individualisierens miteinschließen. Ebenso ist der Standpunkt zu betonen, daß in erster Linie das Kind und nicht die Behinderung Beachtung verdient. Der Gefahr der zu einseitigen Betrachtung ist durch Hervorhebung der multifaktoriellen Bedingtheit von Symptomen und deren möglicher Mehr- bzw. Vieldeutigkeit zu begegnen. Durch das Sachwissen soll auch eine emotionale sowie ethisch-sittliche Haltung des Respektes und der Toleranz gegenüber „anderen“ geübt und gefestigt werden.
Für manche Schüler kann der Unterricht in Heil- und Sonderpädagogik Entscheidungshilfe bieten und Motivation sein für eine weitere Ausbildung zum Sonderkindergärtner bzw. zum Sondererzieher.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
DIDAKTIK
(insbesondere Didaktik der Kindergarten- und Vorschulerziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in der „Didaktik“ soll den Schüler befähigen, auf Grund der Kenntnisse der Erziehungs- und Bildungsziele und der Voraussetzung für die verschiedenen Lernprozesse im Kindergarten, die Erziehungs- und Bildungsarbeit zu planen, Methoden zu entwickeln und auf ihre Wirksamkeit hin zu reflektieren.
Die Kenntnis des sachlogischen Aufbaues des Bildungsgutes soll Auswahl und Aufbau von Methoden für die pädagogische Arbeit im Kindergarten sichern.
Durch Einsicht in die Faktoren des Bildungsgeschehens soll der Schüler befähigt werden, eigenverantwortlich eine entsprechende Auswahl von Inhalten und Zielen für die pädagogische Arbeit im Kindergarten zu treffen.
Der Schüler soll Kenntnis über eine entsprechende Anzahl von Bildungsmitteln besitzen. Er soll dazu geführt werden, Erziehungs- und Bildungsmittel kritisch auszuwählen und gezielt einzusetzen.
Um Lernprozesse wirkungsvoll auslösen und aufrechterhalten zu können, soll der Schüler mit vielfältigen Möglichkeiten der Motivation vertraut gemacht werden.
Durch das Prinzip der Reflexion soll der Schüler befähigt werden, die Sachrichtigkeit und Wirksamkeit von Methoden für verantwortliches Handeln im Kindergarten zu überprüfen.
Die Kenntnis verschiedener Kommunikationsformen und -möglichkeiten soll den Schüler befähigen, Interaktionsprozesse zu verstehen und zu fördern. Durch Interpretation des gebotenen Bildungsgutes und der persönlichen Erfahrung soll im Schüler die Bereitschaft geweckt werden, die Eigenständigkeit des Kindes durch eine positive emotionale Führung zu entfalten.
Die Einsicht in die Komplexität des Erziehungsgeschehens im Kindergarten soll den Schüler letztlich dazu befähigen, Planungsaufgaben zu bewältigen, flexibel in der Wahl des Angebotes zu sein, Schwierigkeiten und Probleme von der Ursache her zu analysieren, Grenzen der eigenen Kompetenz und Delegierungsaufgaben wahrzunehmen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden in Verbindung mit Kindergartenpraxis):
Einführende Information über die Institution Kindergarten.
Erste Kenntnis von Materialien und Bildungsmitteln für sprachliche und musikalische Angebote im Kindergarten. Kennenlernen von Spielen zur Förderung von Bewegung und Geschicklichkeit, Wahrnehmungsdifferenzierung und Gedächtnisleistungen; Einführung in Regelspiele für den sozialen Lernbereich. Erleben einfacher Gestaltungsaufgaben zur Förderung der kindlichen Kreativität. Dadurch soll ein entsprechender Grundstock an Materialien und Bildungsmitteln aufgebaut werden.
Im Zusammenhang mit dem Kennenlernen von Materialien Aufbau des ersten Verstehens einiger didaktischer Prinzipien für kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse durch exemplarische Angebote. Beispielhaftes Aufzeigen von didaktischen Möglichkeiten, Kinder zu eigenständigem Handeln zu führen.
Erstes Verständnis für die Komplexität kindlicher Lernprozesse anhand konkreter Beispiele unter besonderer Berücksichtigung von emotionalen und sozialen Gesichtspunkten. Exemplarisches Aufzeigen der Bedeutung der Motivation.
Richtlinien zum Anlegen fachspezifischer Sammlungen. Verwendung von Fachbüchern, Anbahnen einer berufsspezifischen Fachsprache. Angebote für Elterninformationen anhand der konkreten Bildungsaufgaben.
Klasse (2 Wochenstunden):
Erster Überblick über Faktoren, die das Erziehungsfeld Kindergarten beeinflussen, anhand konkreter Beispiele: Lage des Kindergartens; die vielfältigen Bedingungen der Gruppenstruktur; Situierung und Gestaltung einzelner Spiel- und Arbeitsbereiche unter Berücksichtigung ihrer Funktion und ihrer gegenseitigen Abhängigkeit, Materialangebote für die einzelnen Spiel- und Arbeitsbereiche; Zeitstruktur, insbesondere Tages-, Wochenrhythmus, Konzentrations- und Erholungsphasen der Kinder, Jahresablauf; Wechselwirkung von Spiel- und Arbeitsprozessen sowie Sozialformen. Allenfalls Information über weitere Erziehungsinstitutionen für Kleinkinder.
Durch engbegrenzte Beobachtungsaufgaben erste Erhebungen, insbesondere von kindlichen Verhaltensweisen in einer bestimmten Situation und von unterschiedlichem Verhalten einzelner Kinder.
Erste Reflexionen über den Einfluß des Erzieherverhaltens, etwa hinsichtlich der Motivation von Kindern, verschiedener Interaktionsprozesse in der Gruppe.
Kennenlernen und Gestalten einfacher Bildungsmittel zur Kontaktanbahnung, zur Initiierung und Förderung von Spiel- und Arbeitsprozessen. Exemplarisches Angebot von Methoden zur Förderung von Prozessen in den einzelnen Spiel- und Arbeitsbereichen. Hinweise für das Schaffen von Voraussetzungen für die Motivation von Kindern.
Vermittlung von Methoden zur Förderung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen der Kinder unter Berücksichtigung von Situationen, die auf aktuellen Erlebnissen basieren und eine realitätsbezogene Auseinandersetzung fordern. Erste Auseinandersetzung mit den Erziehungs- und Bildungszielen anhand exemplarischer Angebote.
Fortführung und Erweiterung fachspezifischer Sammlungen von Materialien und Bildungsmitteln.
Möglichkeiten, die Bildungsarbeit im Kindergarten für Eltern transparent zu machen; Modelle der Zusammenarbeit.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten pro Semester.
Klasse (3 Wochenstunden):
Aufbau methodischer Reihen zur Förderung einzelner Fähigkeiten und Fertigkeiten bei Kleinkindern, sowie für den Erwerb von Kenntnissen, insbesondere für die Förderung der kognitiven und kreativen Fähigkeiten, der Sprache und der Bewegung. Dabei ist auf den didaktischen Aufbau des Bildungsgutes, auf Entwicklungsgemäßheit und individuelle Begabungsvarianten besonders zu achten.
Kenntnis von Bildungsmitteln und Medien für die angesprochenen Bereiche; Kriterien für deren Beurteilung.
Einsicht in die Komplexität des Aufbaues von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen, aufgezeigt an praktischen Beispielen. Voraussetzungen und Methoden für die Entfaltung kindlicher Lernprozesse. Aufzeigen von Möglichkeiten, auf Spezialinteressen der Kinder einzugehen.
Kennenlernen von entwicklungsgemäßen Methoden für die Förderung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren in den spezifischen Institutionen.
Kenntnis verschiedener Formen und Kriterien der schriftlichen Planung. Unterscheiden von einzelnen Spiel- und Übungseinheiten sowie längerfristiger Prozesse unter dem Aspekt der Ganzheitlichkeit und Erlebnisorientiertheit frühkindlicher Förderung. Kenntnis und sachgemäße Verwendung von Planungshilfen. Diskussion verschiedener Gesichtspunkte der Reflexion anhand konkreter Modelle.
Vertiefte und weiterführende Auseinandersetzung und Strukturierung der Faktoren, die das Erziehungsfeld Kindergarten beeinflussen. Fortführen der Auseinandersetzung mit verschiedenen methodischen Prinzipien für die Förderung kindlicher Spiel- und Arbeitsprozesse.
Weiterführen der Angebote für die Zusammenarbeit mit den Eltern.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester.
Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester.
Klasse (3 Wochenstunden):
Fortführung und Strukturierung der Bildungsangebote zur Förderung verschiedener Persönlichkeitsbereiche des Kindes, insbesondere der emotionalen Erziehung, des Sozial- und Wertverhaltens. Aspekte religiöser Erziehung. Probleme der Sexualerziehung.
Didaktisch-methodische Gesichtspunkte für den Aufbau von Fähigkeiten zur Bewältigung der Lernangebote in der Bildungsinstitution Schule, insbesondere für das Erlernen von Kulturtechniken, für neue Anforderungen im Lern- und Leistungsverhalten, für die Sozialisation in der Schulklasse, unter Bezugnahme auf die Lehrpläne der Grundschule, insbesondere der Vorschulstufe.
Kenntnis von Faktoren, die die Auswahl von Erziehungs- und Bildungszielen beeinflussen: insbesondere Zielvorstellungen, wie sie in den geltenden Kindergartengesetzen der Länder bzw. in vorliegenden Bildungsplänen formuliert sind; Abhängigkeit bildungspolitischer Trends von gesellschaftlichen Problemen und wissenschaftlichen Strömungen; Ganzheitlichkeit der Struktur frühkindlicher Lernprozesse, Einfluß der Persönlichkeit des Erziehers.
Formen, Probleme und Konsequenzen der Zusammenarbeit Erwachsener:
Einführung in Methoden der Erwachsenenbildung, insbesondere für die Kooperation mit Eltern, Hilfen für Gesprächsführung, Anwendung von gruppendynamischen Erkenntnissen für Methoden der Zusammenarbeit.
Reflexion der Spiel- und Arbeitsprozesse im Kindergarten:
Methodenanalysen, Beobachtung von Reaktionen der Kinder und den daraus resultierenden Überlegungen für die Individualisierung des Bildungsangebotes, kritische Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Erzieherverhalten.
Vertiefung der Kenntnis für die pädagogische Arbeit mit Kindern in den ersten drei Lebensjahren unter Berücksichtigung von kompensatorischen Maßnahmen für Kinder mit Entwicklungsrückständen.
Kenntnis der administrativen Aufgaben der Kindergärtner im Hinblick auf die geltenden Landesgesetze. Dienstrechte und Pflichten der Kindergärtner.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 1. Semester. Zwei zweistündige Schularbeiten im 2. Semester.
Klasse (3 Wochenstunden):
Vertiefende Zusammenschau und Strukturierung wesentlicher didaktisch-methodischer Einsichten und Erkenntnisse anhand von Modellen im Hinblick auf Orientierung in der Umwelt und Bewältigung von aktuellen Situationen; Auseinandersetzung mit Problemen der Gegenwart. Einfluß der Zusammenarbeit mit den am Erziehungsgeschehen beteiligten Erwachsenen.
Entwicklung langfristiger Programme, die zur Erreichung bestimmter Erziehungs- und Bildungsziele beitragen. Kriterien für den Aufbau einer Jahresplanung.
Zusammenschau und Strukturierung der Faktoren, die das Erziehungsfeld Kindergarten beeinflussen; Kenntnis des Wandels von Methoden und Materialien im historischen Zusammenhang unter besonderer Berücksichtigung gegenwärtiger Modelle im In- und Ausland.
Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen. Möglichkeiten der Anwendung von Methoden des Verhaltenstrainings.
Zusammenschau methodischer Sonderfragen der Kindergartenpädagogik:
Methoden zur kompensatorischen Förderung einzelner Kinder. Methoden zur Förderung von Kindern mit Spezialbegabungen. Methoden im Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern. Methoden zur Förderung von leichtbehinderten Kindern in Kindergärten (Integrationsmodelle).
Schriftliche Arbeiten:
Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, davon zwei zweistündig und
eine dreistündig.
Im 2. Semester nur eine Schularbeit.
Didaktische Grundsätze:
Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes streben keine strenge Systematisierung an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schüler im Kindergarten. Das Prinzip der aufbauenden, kontinuierlichen Strukturierung sollte für die Aufbereitung der Lehrinhalte im Fach Didaktik charakteristisch sein.
Die methodische Gestaltung des Unterrichts soll daher die Selbsttätigkeit der Schüler vorrangig einbeziehen. Dabei ist die Bedeutung der Motivation für das eigene Handeln bewußt zu machen, um die Transferwirkung hinsichtlich der Kleinkinderziehung zu ermöglichen.
Die Fähigkeit zur Reflexion soll durch die kontinuierliche Überprüfung der Sachrichtigkeit und Effektivität des jeweiligen pädagogischen Handelns entfaltet werden. Dies soll als Voraussetzung gesehen werden, um die Komplexität des Erziehungsgeschehens zu verstehen. Dadurch soll die Bereitschaft zur Veränderung im Sinne der Dynamik des Erziehungsprozesses entfaltet werden.
Für das Sammeln von Information und als Hilfe für eigenständiges Arbeiten und kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen didaktisch-methodischen Modellen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur jeweils zu sichern. Fachbezogene Lehrausgänge mit dem Ziel der Veranschaulichung einzelner didaktischer Modelle und verschiedener pädagogischer Institutionen sollen angeboten werden.
Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen, die den sachlogischen Aufbau des Bildungsgutes lehren, sind herzustellen. Insbesondere ist eine enge Verbindung zu den Unterrichtsgegenständen Kindergartenpraxis, Pädagogik sowie Heil- und Sonderpädagogik zu sichern.
Der Lehrer soll den Schülern seine Wahl entsprechender Methoden transparent machen, dabei soll er sowohl das Prinzip der Methodenfreiheit als auch das der Methodengerechtheit beispielhaft vertreten.
Klasse:
Der methodische Ansatz in der 1. Klasse soll sich vor allem am Prinzip der Selbsterfahrung orientieren. Über das eigene Erleben können die Schüler die Abhängigkeit des Handelns von der Emotionalität und auch die Bedingungen für kreatives Denken und Gestalten erfahren.
Die jeweilige Aufgabenstellung soll an konkrete Situationen anknüpfen, um die Transferwirkung auf die pädagogische Arbeit im Kindergarten vorzubereiten. Dazu können auch schriftliche Erhebungsprotokolle von engumrissener Aufgabenstellung beitragen.
Durch das Angebot qualitativ hochwertigen Materials soll eine Sensibilisierung der Schüler hinsichtlich der Qualität der Bildungsmittel grundgelegt werden.
Klasse:
Aufbauend auf den in der 1. Klasse erreichten Bildungszielen sollen Ansätze für eine ausbaufähige Strukturierung durch exemplarische Angebote der Lehrinhalte angestrebt werden. Das Prinzip des Lernens am Modell soll als Grundlage für die praktische Arbeit im Kindergarten dienen. Über das Kennenlernen verschiedener Faktoren, die das Erziehungsgeschehen im Kindergarten beeinflussen, soll die spontane Gestaltungsfreude und Improvisationsbereitschaft der Schüler angeregt werden. Sie sollen dadurch befähigt werden, Probleme durch Veränderung zu bewältigen. Um die Kritikfähigkeit der Schüler anzubahnen, sollen verschiedene Techniken der Selbstbeobachtung, etwa Videoanalysen und Rollenspieltechniken, angeboten werden. Die Selbständigkeit der Schüler bei der Verwendung von Fachliteratur ist zu fördern.
Klasse:
Die in der 2. Klasse zitierten didaktischen Grundsätze können in den zwei folgenden Klassen mit dem Ziel der Strukturierung fortgesetzt werden.
In Konzentration mit dem Unterrichtsfach Deutsch ist auf die sprachliche Treffsicherheit bei der Formulierung von verschiedenen pädagogischen Aufgabenstellungen und von Erziehungs- und Bildungszielen zu achten.
Für die kontinuierliche Differenzierung und Erweiterung von Beobachtungsaufgaben soll der Einsatz von Medien geübt und die größere Effektivität eines Arbeits- und Lernprozesses durch die Anwendung verschiedener Lernstrategien erfahren werden.
Klasse:
Um die Möglichkeit der Selbsterfahrung zu sichern, ist ein Angebot von Übungen für die Kontaktanbahnung und Kooperation, wie Interaktionsspiele, Methoden der Gesprächsführung ua., in Übereinstimmung mit den Lehrinhalten der ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen, notwendig.
Als Vorbereitung für den Aufbau und die Gestaltung einer Facharbeit sind entsprechende Techniken zu vermitteln. Dabei ist auf die Einsatzmöglichkeit diverser Medien hinzuweisen.
Klasse:
Für die Bearbeitung von Projektaufgaben sind Methoden der Teamarbeit und kommunikative Techniken als Grundlage zu empfehlen. Angebote von Übungen für die Selbsterfahrung im Hinblick auf Methoden des Verhaltenstrainings und Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen sind durch Stundenzusammenlegung geblockt anzubieten, allenfalls als fächerübergreifendes Seminar, unter Einbeziehung von Experten.
Für das Verständnis der Methoden zur Bewältigung diverser Sonderprobleme im Kindergarten ist eine enge Zusammenarbeit mit den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen anzustreben.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
KINDERGARTENPRAXIS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Kindergartenpraxis soll die Schüler befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend zu gestalten, die Zusammenarbeit mit den Eltern zu pflegen sowie die sonstigen Berufsaufgaben zu bewältigen. Im Hinblick darauf müssen jedenfalls alle Bereiche des Lehrstoffes erarbeitet werden, die eine umfassende Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten ermöglichen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden in Verbindung mit Didaktik):
Hospitieren und erstes Teilnehmen an Initiativen und Aktivitäten der Kindergärtner sowie behutsames Mitwirken an Spielprozessen der Kinder im Kindergarten. Dabei sollen die Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln bekannt gemacht werden.
Dadurch und durch zusätzliche Angebote soll ein erster Einblick in kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse vermittelt werden.
An einfachen Beispielen sorgfältig geplanter Angebote sollen die Schüler in der konkreten Situation Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.
Erstellen und Auswerten einfacher, auf eng umrissene Aufgabenstellung abgestimmter mündlicher Berichte und schriftlicher Aufzeichnungen.
In enger Verbindung mit dem Hospitieren und den Anforderungen der Didaktik erste Erfahrungen mit dem Aufbau systematischer und ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Fortsetzen des Hospitierens im Kindergarten mit spezieller Aufgabenstellung und erstes praktisches Arbeiten vornehmlich in Kleingruppen. Dabei sollen die Schüler einerseits auf kindliches Verhalten in bestimmten Situationen, andererseits auf weitere Faktoren, welche die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten beeinflussen, aufmerksam gemacht werden.
Anleitung zur Erstellung und Auswertung mündlicher und schriftlicher Berichte.
Erste Einführung in die Kindergartenarbeit und deren Planung. Besuche in verschiedenen Kindergärten. Eine Praxiswoche im Kindergarten.
Klasse (5 Wochenstunden):
Praktizieren in verschiedenen Kindergärten. Dabei weiterführende Auseinandersetzung mit Zielen, Methoden, personellen, räumlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen einer effektiven Erziehungs- und Bildungsarbeit in diesen Kindergärten. Besuche in verschiedenen Institutionen für Kleinkinder.
Übung in Planung und Durchführung einzelner Arbeitseinheiten sowie allmähliche Hinführung zu langfristiger Planung und Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten.
Fallweises Hospitieren mit spezieller Aufgabenstellung. Erstellen von Praxisberichten als Grundlage für Praxisanalysen. Vor- und Nachbesprechung der Praxisversuche. Praktische Übungen im Verhaltenstraining.
Zwei Praxiswochen im Kindergarten.
Klasse (5 Wochenstunden):
Praktizieren in Kindergärten bei weiterer Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten. Eigenständigkeit in der verantwortungsbewußten Führung einzelner Kinder bzw. der Kindergruppe. Fallweises Hospitieren mit konkreter Aufgabenstellung und schriftlichen bzw. mündlichen Berichten als Grundlage einschlägiger Praxisanalysen.
Einüben wünschenswerten Erzieherverhaltens.
Übungen zur Elternarbeit. Teilnahme an der Planung und Durchführung von Vorhaben der Zusammenarbeit mit den Eltern.
Einblick in administrative Arbeiten im Kindergarten.
Bekanntmachen mit Problemen und Lösungsvorschlägen hinsichtlich des Übertritts vom Kindergarten in die Grundschule bzw. Vorschulstufe.
Besuch von Sonderkindergärten und ähnlichen Einrichtungen.
Zwei Praxiswochen im Kindergarten (bei zusätzlicher Ausbildung zum Erzieher an Horten eine Praxiswoche im Kindergarten).
Klasse (5 Wochenstunden):
Weitgehend selbständiges Praktizieren in Kindergärten nach eigenständiger, methodengerechter Planung.
Vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung und deren Realisierung im Kindergarten.
Befähigung zur gezielten Förderung einzelner Kinder, insbesondere verhaltensauffälliger oder leicht behinderter Kinder, Kinder mit Entwicklungsrückständen oder mit Spezialbegabungen.
Einblick in Möglichkeiten effizienten Einsatzes der Kindergartenassistenz in Planung und Gestaltung der Praxis sowie in die Aufgaben, die mit der Leitung eines Kindergartens verbunden sind.
Fallweises Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich methodisch-didaktischer Aspekte der Kindergartenarbeit einerseits und des Ablaufes von Gruppenprozessen andererseits.
Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und Hinweise für zweckmäßige Aufzeichnungen für die Reflexion.
Auseinandersetzung mit den verschiedenen Kriterien zur Beurteilung der Berufsleistung der Kindergärtner.
Zwei Praxiswochen im Kindergarten mit dem Ziel selbständiger Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Kindergartenpraxis, Didaktik und Pädagogik (Heil- und Sonderpädagogik) zu sichern, sind Besprechungen der zuständigen Lehrer und Kindergärtner abzuhalten.
Der Unterricht in Kindergartenpraxis soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtung vorbildlich gestalteter Kindergartenarbeit und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.
Die Kindergartenpraxis soll sich an regionalen Gegebenheiten orientieren.
Schülern, die den Freigegenstand Slowenisch oder Kroatisch oder Ungarisch besuchen, sollen nach Möglichkeit ab der 3. Klasse auch in zweisprachig geführten Kindergärten praktizieren. Es ist ihnen eine Einführung in diese Form der Kindergartenarbeit zu bieten. Diese Schüler haben ab der 3. Klasse jeweils eine der vorgesehenen Praxiswochen, sofern nach Organisation und Ausstattung geeignete Kindergärten vorhanden sind, in einem zweisprachig geführten Kindergarten zu absolvieren. Eine Zusammenarbeit mit dem Lehrer der Zweitsprache ist anzustreben.
Um eine besonders enge Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten und den Schülern noch nicht zu bewältigende Spannungen zu ersparen, hat die Unterrichtsgegenstände Didaktik und Kindergartenpraxis in der ersten Klasse ein Lehrer zu unterrichten. Das Blocken von Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist in der 1. und 2. Klasse wünschenswert.
Besprechung der Vorbereitung vor und nach dem Praktizieren, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche, individuelle Nachbesprechung und allenfalls das Festhalten der Ergebnisse sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.
Durch Verhaltenstraining - auch unter Verwendung audio-visueller Medien - soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt werden.
Die vorgesehenen Praxiswochen sind so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Besonderer Wert ist auf die begleitende Kontrolle zu legen. In der 5. Klasse sind die Praxiswochen geblockt im
Semester anzusetzen.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
DEUTSCH
(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Deutschunterricht soll zu Sicherheit und Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache führen; er soll dazu befähigen, Erlebtes, Erfahrenes und eigene Gedankengänge klar darzustellen sowie kritische Sprachbetrachtung anzustellen. Auf die berufsbezogene Pflege von Kommunikationsformen und Sprecherziehung ist besonders zu achten.
Die Kenntnis der Wort- und Satzgrammatik anhand von Texten und eine weitgehende Sicherheit in der Schreibrichtigkeit sollen als Grundlage dienen. Ziel der Sprachlehre ist das Aufdecken und Erkennen sprachlicher Strukturen und ihrer Funktionen, wobei wenn möglich auf berufsspezifische Problemstellungen eingegangen werden soll.
Die Schüler sind in die bedeutendsten Werke des deutschsprachigen Schrifttums, soweit diese bleibenden Wert haben oder für das Verständnis unserer Zeit wichtig sind, einzuführen; diesem Ziel soll auch ein knapper Überblick über den Entwicklungsgang der Dichtung dienen. Daneben sind aus der Weltliteratur Beispiele von hohem dichterischen Rang bzw. von wesentlichem Einfluß auf die deutschsprachige Literatur zu behandeln. Besondere Beachtung gilt den Höhepunkten der österreichischen Literatur. Das Verständnis für den künstlerischen Wert sprachlicher Darstellung und dichterischer Gestaltung ist zu wecken und zu fördern. Der junge Mensch soll befähigt werden, sich mit literarischen Werken der Vergangenheit und der Gegenwart selbständig auseinanderzusetzen. Urteilsfähigkeit gegenüber dem großen Angebot des Büchermarktes mit seinen verschiedenen Textarten, der Massenmedien und ihrer künstlerischen Aussage sowie der Werbung ist anzustreben. Weiters ist das Interesse und die Einsicht in Strukturen und Wirkungen von Texten verschiedener Art zu fördern.
Die Kenntnis ausgewählter Werke der in deutscher Sprache vorhandenen Kinder- und Jugendliteratur sowie allgemeingültiger Kriterien für deren Beurteilung ist zu vermitteln. Im Zusammenhang damit ist auf die große Bedeutung des Kindergartens und des Hortes für die Verbreitung wertvollen Kinder- und Jugendschrifttums (auch im Wege der Elternberatung) hinzuweisen.
Der Unterricht sollte schließlich bewußt machen, daß der Kindergarten für die sprachliche und somit sozio-kulturelle Entwicklung der Kinder mitverantwortlich ist.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Grundlagen der Sprech- und Vortragstechnik. Üben des dialektfreien Sprechens, des Vorlesens und Erzählens. Vortragen - zum Teil auch auswendig gelernter - Textstellen in Prosa und Versen (Kinderreime, Märchen, phantastische Geschichten usw.).
Vorübungen zu Referaten und zu Diskussionen. Erproben verschiedener Gesprächsformen.
Kinder- und Jugendliteratur:
Einige Werke aus der dem Alter der Schüler gemäßen Jugendliteratur (unter Berücksichtigung der wichtigsten Gattungen) als Ausgangspunkt für eine kritische Stellungnahme.
Das Kinderbuch in seinen Formen und Themenkreisen; Märchen, Sage.
Lektüre und Textbetrachtung:
Einführung in die Grundbegriffe der Poetik anhand konkreter Beispiele. (Die Texte sollen möglichst aus dem 19. und 20. Jahrhundert gewählt werden, wobei das österreichische Schrifttum besonders zu berücksichtigen ist.)
Funktion der Medien und Anleitung zu kritischer Auswahl aus dem Medienangebot.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Wort- und Satzgrammatik als Hilfe für den eigenen richtigen mündlichen und schriftlichen Ausdruck.
Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit (Einfluß der Mundart und Umgangssprache), über Fehlerquellen im mündlichen und schriftlichen Ausdruck.
Die wichtigsten Regeln der Rechtschreibung und der Zeichensetzung sowie Übungen zu deren Sicherung.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Verschiedene Arten des Aufsatzes wie Erlebniserzählung, Schilderung, Bericht, Beobachtung und Beschreibung; Nacherzählung und Inhaltsangabe, Phantasieaufsatz und Erweiterung eines Erzählkerns. Verfassen von Texten mit unterschiedlichen Schreibabsichten.
Übungen zur Bereicherung und Belebung des Ausdrucks, zur Treffsicherheit und Anschaulichkeit.
Schriftliche Arbeiten:
Sechs einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei je Semester.
Klasse (3 Wochenstunden):
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Erhöhte Anforderungen an ausdrucksvolles Lesen, Vortragen und Erzählen. Kontrolle der eigenen Sprechweise zur Verhaltenssteuerung und Meinungsbildung mit Hilfe von audio-visuellen Medien. Anhören von vorbildlich gesprochenen Texten.
Technik des selbständigen Lesens im Hinblick auf das Lesetempo, das Überblick- und Sinnerfassen.
Übungen im Diskutieren (auf der Grundlage von Fachwissen) und Dramatisieren.
Kinder- und Jugendliteratur:
Standardwerke der Kinder- und Jugendliteratur.
Beurteilungskriterien im Hinblick auf sprachliche Gestaltung, sachliche Richtigkeit, Inhalt, pädagogische Gesichtspunkte sowie ethische und religiöse Werte.
Lektüre und Textbetrachtung:
Beispiele der deutschsprachigen Literatur von ihren Anfängen bis einschließlich Vorklassik, soweit sie für das Verständnis der Gegenwartsliteratur von Bedeutung oder von zeitloser Gültigkeit sind; Proben aus der Weltliteratur. Werke der zeitgenössischen Literatur.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Wiederholung und Vertiefung der Kenntnisse aus der Satz- und Wortgrammatik; Erarbeiten einer Übersicht über die Gliedsätze. Umformen und graphische Darstellung von Sätzen; Satzbaupläne. Bildhaftigkeit der Sprache.
Beispiele für den Wandel der deutschen Sprache im Laufe der Jahrhunderte; der deutsche Sprachschatz (Erb-, Lehn-, Fremdwörter); Sprachverwandtschaft, Sprachgemeinschaft.
Weitere Übungen zur Sicherung der Rechtschreibung und Zeichensetzung.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
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