Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 15. Juli 1986 über die Zuordnung der Verwendungen der Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung zu Verwendungsgruppen und Dienstzulagengruppen (PT-Zuordnungsverordnung - PT-ZV)
7 - Arbeiten an Prüfständen
```
```
7 - Arbeiten an Spezialmaschinen
```
```
7 - Betriebselektriker
```
```
7 - Dreher
```
```
7 - Elektroinstallateur
```
```
7 - Elektromechaniker für Schwachstrom
```
```
7 - Facharbeiter im Revisionsdienst
```
```
7 - Facharbeiter, der in zwei erlernten
```
Berufen verwendet wird
```
7 - Fahrzeugtapezierer
```
```
7 - Feinmechaniker
```
```
7 - Karosseur
```
```
7 - KFZ-Elektriker RV
```
```
7 - KFZ-Mechaniker RV
```
```
7 - Koch
```
```
7 - Lackierer
```
```
7 - Maler und Anstreicher
```
```
7 - Sattler und Riemer
```
```
7 - Schilderhersteller
```
```
7 - Schlosser
```
```
7 - Schmied
```
```
7 - Sonstige Facharbeiter
```
```
7 - Spengler
```
```
7 - Tischler
```
```
7 - Universalschweißer
```
```
7 - Wagner
```
```
7 - Werkzeugmacher
```
```
8 A Omnibuslenkerdienst RVD
```
```
8 - Batteriewartungsdienst
```
```
8 - Batteriewechsler
```
```
8 - Berichtigen der Dienstbehelfe
```
```
8 - Betreuung von Autowaschanlagen
```
```
8 - Betreuung von Zentralheizungsanlagen
```
```
8 - Einfache Kartei- und statistische
```
Arbeiten
```
8 - Fachlicher Hilfsdienst im Postautodienst
```
(zB Gepäcksaufbewahrung usw.)
```
8 - Fachlicher Hilfsdienst/Personalstelle,
```
Kraftfahrstelle, Anmeldestelle,
Hausverwaltung und Wirtschaftsstelle,
Versandstelle, Materialdokumentation
usw.
```
8 - Fahrer von Wasch- und Kehrmaschinen
```
```
8 - Hausarbeiter
```
```
8 - Hilfskoch
```
```
8 - Lagerarbeiter
```
```
8 - Ölwechsel- und Schmierdienst
```
```
8 - Paketkraftwagenlenkerdienst RV
```
```
8 - PKW-Lenkerdienst
```
```
8 - Postauswechslung
```
```
8 - Schreib- und Vervielfältigungsdienst
```
```
8 - Sichten und Verteilen des Einlaufs sowie
```
Führen der diesbezüglichen Vormerke
```
8 - Sonstige angelernte Arbeiter
```
```
8 - Sonstiger Lenkerdienst
```
```
8 - Standardabfragen und -eingaben im Rahmen
```
vorhandener Informationssysteme
```
8 - Stenotypiedienst RV
```
```
8 - Tankwart
```
```
8 - Vermittlungsdienst bei mittleren
```
Nebenstellenanlagen
```
8 - Werkstättenarbeiter RV
```
```
9 - Betreuung einfacher haustechnischer
```
Anlagen
```
9 - Botendienst
```
```
9 - Feuerwachdienst
```
```
9 - Hauswartdienst
```
```
9 - Hilfsdienst in Lagern RV
```
```
9 - Hilfsdienst in Werkstätten RV
```
```
9 - Hilfsheizer bei Zentralheizungsanlagen
```
```
9 - Küchenhilfe
```
```
9 - Ofenheizdienst
```
```
9 - Reinigungsdienst
```
```
9 - Sonstige Hilfsdienste (zB
```
Kraftfahrstelle, Hausverwaltung usw.)
```
9 - Sonstige ungelernte Arbeiter RV
```
```
9 - Torwartdienst
```
```
9 - Vermittlungsdienst bei kleinen
```
Nebenstellenanlagen
```
9 - Wagenreinigungsdienst RV
```
```
9 - Wartung und Instandhaltung von einfachen
```
maschinellen Betriebseinrichtungen
.
.
.
(Anm.: TEIL 1)
§ 1. Die für Beamte der Post- und Telegraphenverwaltung in Betracht kommenden Funktionen und Verwendungen werden folgenden Verwendungsbeziehungsweise Dienstzulagengruppen zugeordnet:
```
im Postdienst
```
```
```
Z PT DZ Verwendung Anm.
```
```
```
2 1 Leiter der PZV RV
```
```
2 1 Leiter eines Postamtes I/1 RVD
```
```
2 2 Leiter eines Postamtes I/2 RVD
```
```
2 2 Stellvertreter des Leiters der PZV
```
```
2 2 Stellvertreter des Leiters eines
```
Postamtes I/1
```
2 3 Leiter einer Abteilung mit mehr als
```
500 Punkten bei einem Postamt I/1 und
beim FA Wien
```
2 3 Leiter eines Postamtes I/3 RVD
```
```
3 1 Lagerleiter in der PZV
```
```
3 1 Leiter der Organisation und
```
Materialdokumentation in der PZV
```
3 1 Leiter der Postreklame in der PZV
```
```
3 1 Leiter einer Abteilung in der PZV
```
```
3 1 Leiter einer Abteilung mit mehr als 160
```
und höchstens 500 Punkten bei einem
Postamt I/1 oder I/2
```
3 1 Leiter einer Abteilung mit mehr als 80
```
und höchstens 160 Punkten bei einem
Postamt I/1 oder I/2
```
3 1 Leiter einer Beschaffungsstelle in der
```
PZV
```
3 1 Leiter einer Personalstelle bei
```
Großdienststellen aller Betriebssparten
(ohne eigene Verwaltungsabteilung)
```
3 1 Leiter eines Postamtes II/1 RVD
```
```
3 1 Leiter eines sicherheitstechnischen
```
Dienstes
```
3 1 Stellvertreter des Leiters einer
```
Abteilung mit mehr als 160 Punkten bei
einem Postamt I/1 oder I/2
```
3 1 Stellvertreter des Leiters eines
```
Postamtes I/2
```
3 1 Stellvertreter des Leiters eines
```
Postamtes I/3
```
3 2 Gruppenleiter in der
```
Briefmarkenversandstelle der PZV
```
3 2 Kassenbeamter I und II RV
```
```
3 2 Kontrollbeamter im Umleit- und RV
```
Zustelldienst bei einem Postamt
I. Klasse
```
3 2 Leiter einer Abteilung mit mehr als 40
```
und höchstens 80 Punkten bei einem
Postamt I/1 oder I/2
```
3 2 Leiter eines Postamtes II/2 RVD
```
```
3 2 Mitarbeiter im Postbetriebsdienst bei RV
```
einem Postamt I. Klasse
```
3 2 Mitarbeiter in der Postreklame, im Lager
```
und in der Briefmarkenversandstelle der
PZV
```
3 2 Mitarbeiter/administrativer Dienst
```
(Personal-, Wirtschafts-,
Hausverwaltungsangelegenheiten) bei
Großdienststellen aller Betriebssparten
```
3 2 Mitarbeiter/Beschaffung
```
```
3 2 Mitarbeiter/Güteprüfung in der PZV
```
```
3 2 Mitarbeiter/Kassa
```
```
3 2 Mitarbeiter/Kreditstandsführung
```
```
3 2 Mitarbeiter/Schulung
```
```
3 2 Mitarbeiter/technischer Bahnpostdienst in
```
der PZV
```
3 2 Mitarbeiter/Werkstättenleitung in der PZV
```
```
3 2 Mitarbeiter/zentrale Informationsstelle
```
```
3 2 Stellvertreter des Leiters einer
```
Abteilung mit mehr als 80 und höchstens
160 Punkten bei einem Postamt I/1 oder
I/2
```
3 2 Stellvertreter des Leiters eines
```
Postamtes II/1
```
3 2 Verbindungsbeamter zur OeNB
```
```
3 3 Leiter eines Postamtes II/3 RVD
```
```
4 1 Leiter eines Postamtes II/4 RVD
```
```
4 - Amtskassendienst bei einem Postamt
```
```
4 - Bearbeitung unanbringlicher oder
```
beschädigter Pakete
```
4 - Behandeln eingezogener Nachnahmebeträge
```
usw.
```
4 - Dienst in einer Außenzahlstelle der PSK
```
```
4 - Dienstleiter bei Bahnposten mit
```
mindestens einem nachgeordneten
fachtechnischen Bediensteten
```
4 - Gebarung mit Abrechnungsheften
```
```
4 - Geldschalterdienst (Annahme und Abgabe RV
```
von Geld, Sparverkehr, Valuten usw.)
```
4 - Geldverlagsdienst
```
```
4 - Listenverkehr mit dem Ausland
```
```
4 - Mitteilungs- und Reklamedienst in der
```
Briefmarkenversandstelle der PZV
```
4 - Poststellenabrechnung
```
```
4 - Postzeitungsdienst Ausland
```
```
4 - Prüfdienst im Post- und RV
```
Fernmeldeverkehrsdienst
```
4 - Rechnungsleger in der
```
Briefmarkenversandstelle der PZV
```
4 - Sachbearbeiter im Postbetriebsdienst RV
```
```
4 - Sachbearbeiter in der Organisation und
```
Materialdokumentation, in der
Postreklame, im Lager und in der
Briefmarkenversandstelle der PZV
```
4 - Sachbearbeiter/administrativer Dienst
```
(Personal-, Wirtschafts-,
Hausverwaltungsangelegenheiten)
```
4 - Sachbearbeiter/Flug- und
```
Auslandspaketabfertigung
```
4 - Sachbearbeiter/Flug- und
```
Auslandspaketabrechnung
```
4 - Sachbearbeiter/Postverzollung
```
```
4 - Verrechnung und Einhebung gestundeter
```
Postgebühren
```
4 - Verteildienst für Auslandspostsendungen
```
(ausgenommen nichtbescheinigte
Briefsendungen für die BRD)
```
4 - Verteildienst für Geld- und Wertsendungen
```
(einschließlich Entkartung und
Ausfertigung der Karten für die
Abfertigung derartiger Sendungen)
```
4 - Wertzeichengroßverschleiß
```
```
4 - Zustellerabfertigung und -abrechnung für
```
Geld- und Wertsendungen
```
5 1 Leiter eines Postamtes III/1 RVD
```
```
5 1 Leiter eines Postamtes III/2 RVD
```
```
5 A Meister für die Wartung und
```
Instandsetzung von Maschinen des
Postbetriebsdienstes mit mindestens
sechs nachgeordneten Facharbeitern
```
5 A Meister in einer Elektroladestation im
```
Bahnpostdienst mit mindestens sechs
nachgeordneten Facharbeitern
```
5 A Meister in einer maschinentechnischen
```
oder ähnlichen Stelle mit mindestens
sechs nachgeordneten Facharbeitern
```
5 A Meister in Werkstätten mit mindestens
```
sechs nachgeordneten Facharbeitern
```
5 - Briefschalterdienst (Annahme von RV
```
Briefsendungen, Wertzeichenverkauf,
Markenabonnement, Sondermarken)
```
5 - Fernmeldeschalterdienst (Annahme,
```
Vergebührung und Übermittlung von
Telegrammen und Ferngesprächen)
```
5 - Gesamtschalterdienst (Mischschalter ohne
```
überwiegenden Geldschalterdienst)
```
5 - Paketschalterdienst (Annahme von Paketen RV
```
und Wertsendungen sowie
Paketsammeldienst)
```
5 - Rundfunkschalterdienst
```
```
5 - Verteildienst in Umleitungen für
```
eingeschriebene Inlandsbriefsendungen,
nichtbescheinigte Eilsendungen,
nichtbescheinigte
Nachnahmebriefsendungen, Postaufträge,
mit Nachgebühren oder Eingangsabgaben
belastete nichtbescheinigte
Briefsendungen, Rückscheinbriefe der
Behörden und Ämter, Umschläge mit dem
Vermerk „ÜS'', vollzogene Übernahms-
und Rückscheine, nicht an Paketen
befestigte
Nachnahme-Verrechnungspostanweisungen,
Umschläge mit Zollbegleitpapieren,
Auszahlungsbestätigungen, Paketkarten,
Postanweisungen,
Postzahlungsanweisungen und
PSK-Anweisungen
```
6 - Abfragen und Eingaben im Rahmen
```
vorhandener Informationssysteme
(ausgenommen Standardabfragen und
-eingaben)
```
6 - Abgabe von Briefsendungen, Paketen und RV
```
Telegrammen
```
6 - Aufsichtsdienst in einer Kanzlei
```
```
6 - Ausfertigungsdienst in der
```
Briefmarkenversandstelle der PZV
```
6 - Bearbeiten fehlgeleiteter Sendungen
```
(Schußdienst)
```
6 - Behandlung von Sendungen mit
```
Freimachungs- oder Anschriftsmängeln
```
6 - Buchungsdienst in der
```
Briefmarkenversandstelle der PZV
```
6 - Dienst in einer
```
Anschriftenergänzungsstelle
```
6 - Dienstkleiderkarteiführung in der PZV
```
```
6 - Dienstleiter bei Bahnposten ohne
```
nachgeordnete fachtechnische
Bedienstete
```
6 - Facharbeiter als Partieführer mit
```
Beaufsichtigung und Leitung einer
Arbeitsgruppe, der Facharbeiter
angehören
```
6 - Fachmonteur in einer maschinentechnischen
```
oder ähnlichen Stelle
```
6 - Fachmonteur in einer Werkstätte
```
```
6 - Fernmeldevermittlungsdienst
```
einschließlich Vergebührung, jedoch
ohne Fremdsprachenkenntnisse
```
6 - Führen des Verteilerbogens
```
```
6 - Kursbegleiter bei Bahnposten RV
```
```
6 - Lagerführer
```
```
6 - Mithilfe im Postbetriebsdienst
```
```
6 - Mithilfe in der Postreklame, im Lager und
```
in der Briefmarkenversandstelle der PZV
```
6 - Mithilfe/administrativer Dienst
```
(Personal-, Wirtschafts-,
Hausverwaltungsangelegenheiten)
```
6 - Mithilfe/Beschaffung
```
```
6 - Mithilfe/Flug- und
```
Auslandspaketabfertigung
```
6 - Mithilfe/Flug- und
```
Auslandspaketabrechnung
```
6 - Mithilfe/Kassa
```
```
6 - Mithilfe/Postverzollung RV
```
```
6 - Packmeister in großen Umleitungen
```
```
6 - Postübernahme und -abfertigung
```
```
6 - Postzeitungsdienst Inland RV
```
```
6 - Schwierige Kartei- und statistische
```
Arbeiten
```
6 - Vermittlungsdienst bei großen
```
Nebenstellenanlagen
```
6 - Verteildienst für nichtbescheinigte
```
Briefsendungen für die BRD
```
6 - Verteildienst für zuzuschreibende
```
Sendungen
```
6 - Verteildienst/Versacker und
```
Verteildienst/Bahnpost
```
6 - Zustellerabfertigung und -abrechnung
```
(ausgenommen Geld- und Wertsendungen)
```
7 A Facharbeiter als Vorarbeiter, der im RD
```
einschlägigen Lehrberuf verwendet wird
und mit der Überwachung der Tätigkeiten
anderer Arbeiter beauftragt ist
```
7 - Betriebselektriker
```
```
7 - Buchbinder
```
```
7 - Dreher
```
```
7 - Elektroinstallateur
```
```
7 - Elektromechaniker für Schwachstrom
```
```
7 - Elektromechaniker für Starkstrom
```
```
7 - Facharbeiter im Revisionsdienst
```
```
7 - Facharbeiter, der in zwei erlernten
```
Berufen verwendet wird
```
7 - Feinmechaniker
```
```
7 - Gas- und Wasserleitungsinstallateur
```
```
7 - KFZ-Elektriker
```
```
7 - KFZ-Mechaniker
```
```
7 - Kleidermacher
```
```
7 - Koch
```
```
7 - Lackierer
```
```
7 - Maler und Anstreicher
```
```
7 - Maurer
```
```
7 - Mechaniker für Spezialmaschinen (zB RV
```
Schreib-, Rechen-, Stempel-,
Bündelmaschinen, Briefmarkenautomaten)
```
7 - Schlosser
```
```
7 - Schmied
```
```
7 - Sonstige Facharbeiter
```
```
7 - Spengler
```
```
7 - Tapezierer
```
```
7 - Tischler
```
```
7 - Universalschweißer
```
```
7 - Wagner
```
```
7 - Werkzeugmacher
```
```
8 B Landzustelldienst RVD
```
```
8 B Verteildienst bei automatischen RD
```
Verteilanlagen und Beutelhängebahnen
(Codierarbeitsplätze)
```
8 - Anfertigen von Briefmarkenalben
```
```
8 - Batteriewartungsdienst
```
```
8 - Batteriewechsler
```
```
8 - Berichtigen der Dienstbehelfe
```
```
8 - Betreuung von Autowaschanlagen
```
```
8 - Betreuung von Zentralheizungsanlagen
```
```
8 - Briefzustelldienst RV
```
```
8 - Dienst in der Adremastelle
```
```
8 - Eil- und Telegrammzustelldienst
```
```
8 - Einfache Kartei- und statistische
```
Arbeiten
```
8 - Elektrokarren-, Hubstapler- und
```
Büffelfahrer
```
8 - Fachlicher Hilfsdienst bei großen
```
Amtskassen (Öffnung und Fertigung von
Verlägen und Abfuhren usw.)
```
8 - Fachlicher Hilfsdienst im Postbetriebs-
```
und Fernmeldeverkehrsdienst
```
8 - Fachlicher Hilfsdienst in der Postreklame
```
```
8 - Fachlicher Hilfsdienst/Flug- und
```
Auslandspaketabfertigung
```
8 - Fachlicher Hilfsdienst/Flug- und
```
Auslandspaketabrechnung
```
8 - Fachlicher Hilfsdienst/Personalstelle,
```
Kraftfahrstelle, Anmeldestelle,
Hausverwaltung und Wirtschaftsstelle,
Versandstelle, Materialdokumentation
usw.
```
8 - Fachlicher Hilfsdienst/Postverzollung (zB
```
Vorleger)
```
8 - Fahrer von Wasch- und Kehrmaschinen
```
```
8 - Fahrtbegleiter auf Schienenpostkursen RV
```
```
8 - Fahrtbegleiter auf Straßenpostkursen RV
```
```
8 - Geldzustelldienst
```
```
8 - Gesamtzustelldienst RV
```
```
8 - Hausarbeiter RV
```
```
8 - Hilfskoch
```
```
8 - Lagerarbeiter
```
```
8 - Motorisierte Briefeinsammlung RV
```
```
8 - Motorisierte Depotstellenversorgung,
```
Stützpunktfahrten usw.
```
8 - Münzkassettenauswechslung
```
```
8 - Ölwechsel- und Schmierdienst
```
```
8 - Paketzustelldienst
```
```
8 - Partieführer im Lager der PZV
```
```
8 - Partieführer in großen Umleitungen
```
```
8 - Postauswechslung
```
```
8 - Schreib- und Vervielfältigungsdienst
```
```
8 - Sichten und Verteilen des Einlaufs sowie
```
Führen der diesbezüglichen Vormerke
```
8 - Sonstige angelernte Arbeiter
```
```
8 - Sonstige Zustelldienste
```
```
8 - Standardabfragen und -eingaben im Rahmen
```
vorhandener Informationssysteme
```
8 - Stempel- und Versanddienst in der
```
Briefmarkenversandstelle der PZV
```
8 - Stempeldienst bei
```
Postfreistempelmaschinen
```
8 - Stempeldienst bei Sonderpostämtern
```
```
8 - Stenotypiedienst RV
```
```
8 - Tankwart
```
```
8 - Übernahme von Paketen im
```
Paketsammeldienst
```
8 - Vermittlungsdienst bei mittleren
```
Nebenstellenanlagen
```
8 - Verteildienst für Inlandspostsendungen
```
(ausgenommen Geld- und Wertsendungen,
eingeschriebene Inlandsbriefsendungen,
nichtbescheinigte Eilsendungen,
nichtbescheinigte
Nachnahmebriefsendungen, Postaufträge,
mit Nachgebühren oder Eingangsabgaben
belastete nichtbescheinigte
Briefsendungen, Rückscheinbriefe der
Behörden und Ämter, Umschläge mit dem
Vermerk „ÜS'', vollzogene Übernahms-
und Rückscheine, nicht an Paketen
befestigte
Nachnahme-Verrechnungspostanweisungen,
Umschläge mit Zollbegleitpapieren,
Auszahlungsbestätigungen, Paketkarten,
Postanweisungen,
Postzahlungsanweisungen und
PSK-Anweisungen)
```
8 - Vorverteildienst und
```
Fachpostverteildienst
```
8 - Waagdienst
```
```
8 - Wagenausrüster bei Bahnposten
```
```
8 - Werkstättenarbeiter
```
```
8 - Zeichnerdienst
```
```
8 - Zeugendienst
```
```
9 - Abträger
```
```
9 - Amtsdienst (zB Stempeldienst, RV
```
Verladedienst, Beuteldienst, Anfertigen
und Öffnen von Briefbunden und
Verschlüssen, Kursbotengänge usw.)
```
9 - Aufleger (Vorrichter) bei automatischen
```
Verteilanlagen
```
9 - Betreuung einfacher haustechnischer
```
Anlagen
```
9 - Botendienst RV
```
```
9 - Briefkastenwartungs- und
```
-reinigungsdienst
```
9 - Feuerwachdienst
```
```
9 - Hauswartdienst
```
```
9 - Hilfsdienst in Lagern
```
```
9 - Hilfsdienst in Werkstätten
```
```
9 - Hilfsheizer bei Zentralheizungsanlagen
```
```
9 - Küchenhilfe
```
```
9 - Nichtmotorisierte Briefeinsammlung
```
```
9 - Nichtmotorisierte Depotstellenversorgung
```
(Stützpunktfahrten)
```
9 - Ofenheizdienst RV
```
```
9 - Rändeldienst in der
```
Briefmarkenversandstelle der PZV
```
9 - Reinigungsdienst RV
```
```
9 - Sonstige Hilfsdienste (zB
```
Kraftfahrstelle, Hausverwaltung usw.)
```
9 - Sonstige ungelernte Arbeiter
```
```
9 - Torwartdienst
```
```
9 - Transportkarrenführer (zB Handfurgon)
```
```
9 - Vermittlungsdienst bei kleinen
```
Nebenstellenanlagen
```
9 - Vorbereiten und Ordnen von
```
Betriebspapieren
```
9 - Wagenreinigungsdienst
```
```
9 - Wartung und Instandhaltung von einfachen
```
maschinellen Betriebseinrichtungen
.
.
.
(Anm.: TEIL 5)
§ 1. Die für Beamte der Post- und Telegraphenverwaltung in Betracht kommenden Funktionen und Verwendungen werden folgenden Verwendungsbeziehungsweise Dienstzulagengruppen zugeordnet:
```
im Fernmeldetechnischen Zentralamt
```
```
```
Z PT DZ Verwendungen Anm.
```
```
```
1 S Leiter des FZA RD
```
```
1 2 Leiter einer Abteilung im FZA
```
```
2 1 Referent in höherer technischer RV
```
Verwendung im FZA
```
2 2 b Referent in gehobener technischer RD
```
Verwendung im FZA
```
3 1 Leiter der Personalstelle im FZA
```
```
3 2 Leiter der Hausverwaltung im FZA
```
```
3 2 Mitarbeiter/Kassa
```
```
5 A Meßmechaniker im FZA
```
```
5 A Aufsicht in einer Zeichenstelle oder in
```
einem Planarchiv mit mindestens sechs
nachgeordneten Arbeitskräften
```
5 - Dienst in der Bild- und Tonstelle im FZA
```
```
6 - Mithilfe im FZA
```
```
6 - Technische Mithilfe im FZA
```
```
6 - Mithilfe/administrativer Dienst
```
(Personal-, Wirtschafts-,
Hausverwaltungsangelegenheiten)
```
6 - Mithilfe/Kassa
```
```
6 - Aufsichtsdienst in einer Kanzlei
```
```
6 - Schwieriger fernmeldetechnischer
```
Zeichnerdienst
```
6 - Vermittlungsdienst bei großen
```
Nebenstellenanlagen
```
6 - Schwieriger Meßhelferdienst
```
```
7 - Tischler
```
```
8 - Schreib- und Vervielfältigungsdienst
```
```
8 - Sichten und Verteilen des Einlaufs sowie
```
Führen der diesbezüglichen Vormerke
```
8 - Zeichnerdienst
```
```
8 - Fachlicher Hilfsdienst/Personalstelle,
```
Kraftfahrstelle, Anmeldestelle,
Hausverwaltung und Wirtschaftsstelle,
Versandstelle, Materialdokumentation usw.
```
8 - Meßhelfer
```
```
8 - Hausarbeiter
```
```
8 - PKW-Lenkerdienst
```
```
9 - Botendienst
```
```
9 - Torwartdienst
```
```
9 - Sonstige Hilfsdienste (zB
```
Kraftfahrstelle, Hausverwaltung usw.)
```
9 - Reinigungsdienst
```
§ 2. (1) Die Punktezahlen der im § 1 angeführten Postämter, Fernmeldeverkehrsdienststellen (Fernamt Wien, Telegraphenzentralstation Wien), deren Untergliederungen sowie den Fernmeldeverkehrsstellen in einem FBA und im FSBA ergeben sich aus der Summe der jeweils systemisierten Arbeitsplätze (Systemstand), umgerechnet in Punkte, sowie der nicht zum Systemstand der Postämter gehörenden Lenker.
Es entsprechen:
ein Jahresvollarbeitsplatz der Verwendungsgruppen PT 2,
PT 3, PT 4, PT 5 und PT 6 ......................... 3 Punkte;
ein Jahresvollarbeitsplatz der Verwendungsgruppen PT 7,
PT 8 und PT 9 ..................................... 2 Punkte;
ein nicht zum Systemstand des Postamtes (nur bei
Hauptämtern des Postautodienstes) gehörender
Omnibuslenker (Jahresvollarbeitskraft) ............ 0,5 Punkte;
ein nicht zum Systemstand des Postamtes gehörender
Lenker (Jahresvollarbeitskraft) eines
Postbetriebsfahrzeuges, sofern er nicht
ausschließlich Fahrdienst versieht (bei
Straßenpostkursen nur für die betreffenden
Anfangspostämter) ................................. 0,5 Punkte.
(2) Teilarbeitsplätze, die zur Deckung eines vorübergehenden
Bedarfes befristet systemisierten Voll- oder Teilarbeitsplätze,
systemisierte Überstundenleistungen und bei Poststellen systemisierte
Wochenstunden sind anteilsmäßig auf Jahresvollarbeitsplätze, Lenker
anteilsmäßig auf Jahresvollarbeitskräfte, umzurechnen.
(3) Unter der Voraussetzung, daß Kraftfahrzeuge bei der
Personalbedarfsermittlung berücksichtigt und von Bediensteten des
Postamtes gelenkt werden, sind für
ein einspuriges Kraftfahrzeug .......................... 0,5 Punkte;
ein zweispuriges Kraftfahrzeug ......................... 1 Punkt
anzurechnen.
(4) Unter Bedachtnahme auf die nach Abs. 1 bis 3 ermittelten
Punktesummen ergibt sich folgende Einteilung der Postämter:
Postämter I. Klasse, 1. Stufe ......... mehr als 500 Punkte;
Postämter I. Klasse, 2. Stufe ......... mehr als 250 und höchstens
500 Punkte;
Postämter I. Klasse, 3. Stufe ......... mehr als 120 und höchstens
250 Punkte;
Postämter II. Klasse, 1. Stufe ......... mehr als 60 und höchstens
120 Punkte;
Postämter II. Klasse, 2. Stufe ......... mehr als 30 und höchstens
60 Punkte;
Postämter II. Klasse, 3. Stufe ......... mehr als 15 und höchstens
30 Punkte;
Postämter II. Klasse, 4. Stufe ......... bis 15 Punkte, davon für
Tätigkeiten der
Verwendungsgruppen PT 4,
PT 5 oder PT 6 mindestens
3 Punkte;
Postämter III. Klasse, 1. Stufe ......... mindestens 5 Punkte, wobei
der Anteil von Tätigkeiten
der Verwendungsgruppen
PT 4, PT 5 oder PT 6
mindestens
36 Wochenstunden beträgt,
ansonsten mindestens
39 Wochenstunden;
Postämter III. Klasse, 2. Stufe ......... alle übrigen Postämter.
§ 3. (1) Kassenbeamter I ist der Beamte in der Amtskasse eines Postamtes, der die gesamte Abrechnung und Prüfung besorgt.
(2) Kassenbeamter II ist der Beamte in der Amtskasse eines Postamtes, der die reine Geldgebarung besorgt.
(3) Kassenbeamte I und II sind nur einzurichten bei Postämtern I. Klasse und bei Postämtern II. Klasse, 1. Stufe mit mehr als 90 Punkten. Bei letzteren müssen außerdem mindestens zwei weitere Jahresvollarbeitsplätze ausschließlich für den Geldschalterdienst systemisiert sein.
§ 4. (1) Die Punktezahlen der im § 1 angeführten Postverkehrsbüros und Postautoabfertigungsstellen ergeben sich aus der Summe der in Punkte umgerechneten jeweils systemisierten Arbeitsplätze, nicht zum Systemstand gehörenden Omnibuslenker und der jeweils eingerichteten Postautolinien und -kurse.
Es entsprechen:
ein Jahresvollarbeitsplatz der Verwendungsgruppen PT 2,
PT 3, PT 4, PT 5 und PT 6 ......................... 3 Punkte;
ein Jahresvollarbeitsplatz der Verwendungsgruppen PT 7,
PT 8 und PT 9 ..................................... 2 Punkte;
ein nicht zum Systemstand gehörender Omnibuslenker
(Jahresvollarbeitskraft) .......................... 0,5 Punkte;
eine Postautolinie/Inland .............................. 1 Punkt;
eine Postautolinie/Ausland ............................. 2 Punkte;
ein Postautokurs pro Tag .............................. 0,2 Punkte.
(2) § 2 Abs. 2 ist anzuwenden; die gleichen Grundsätze gelten für Postautolinien und -kurse.
§ 5. (1) Die im § 1 angeführten Postgaragen werden unter Bedachtnahme auf die Abs. 2 und 3 wie folgt eingeteilt:
Postgaragen I .......................... mehr als 380 Punkte;
Postgaragen II ......................... mehr als 270 und höchstens
380 Punkte;
Postgaragen III ........................ mehr als 160 und höchstens
270 Punkte;
Postgaragen IV ......................... mehr als 50 und höchstens
160 Punkte;
Postgaragen V .......................... alle übrigen Postgaragen.
(2) Die im Abs. 1 angeführten Punktezahlen ergeben sich aus der
Summe der in Punkte umgerechneten jeweils systemisierten
Arbeitsplätze und Kraftfahrzeuge.
Es entsprechen:
ein Jahresvollarbeitsplatz der Verwendungsgruppen PT 2,
PT 3, PT 4, PT 5 und PT 6 ......................... 3 Punkte;
ein Jahresvollarbeitsplatz der Verwendungsgruppen PT 7,
PT 8 und PT 9 ..................................... 2 Punkte;
ein Omnibus (Jahresvollfahrzeug) ...................... 2 Punkte;
ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit einem Gesamtgewicht
von über 3,5 t (Jahresvollfahrzeug) ............... 1,5 Punkte;
ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit einem Gesamtgewicht
bis zu 3,5 t (Jahresvollfahrzeug) ................. 1 Punkt;
ein Anhänger oder
ein einspuriges Kraftfahrzeug (Jahresvollfahrzeug) .... 0,5 Punkte.
(3) Teilarbeitsplätze, die zur Deckung eines vorübergehenden Bedarfes befristet systemisierten Voll- oder Teilarbeitsplätze, systemisierte Überstundenleistungen und die zur Deckung eines vorübergehenden Bedarfes zugewiesenen Fahrzeuge sind anteilsmäßig auf Jahresvollarbeitskräfte beziehungsweise Jahresvollfahrzeuge umzurechnen.
§ 6. Die Punktezahlen der im § 1 angeführten Verwendungen
- Leiter eines Fernsprechwählamtes mit mehr als 4 700 Punkten beziehungsweise mit mehr als 4 000 AE bei ESK-A 5-Technik und
- Leiter eines Fernsprechwählamtes bis 4 700 Punkte beziehungsweise bis 4 000 AE bei ESK-A 5-Technik
```
Orts-(End)Amtseinrichtungen
```
```
```
Fernsprechwählämter mit
Heb- Motor- Koordinaten-
dreh- wählern schaltern
wäh-
lern ohne mit ohne mit
Routineprüfeinrichtung
```
```
Punkte
```
Grundbewertung
```
ein Einzelanschluß .......... 1,0 0,85 0,80 0,70 0,65
ein Serienanschluß .......... 2,0 1,70 1,60 1,35 1,20
eine Stammleitung für
Gesellschaftsanschlüsse . 2,0 1,85 1,80 1,70 1,65
eine Stammleitung für
Gemeinschaftsanschlüsse . 2,0 1,85 1,80 1,70 1,65
eine Wählschaltstellen-
hauptleitung ............ 4,0 3,70 3,60 3,35 3,20
```
```
Fernsprechwählämter mit
Heb- Motor- Koordinaten-
dreh- wählern schaltern
wäh-
lern ohne mit ohne mit
Routineprüfeinrichtung
```
```
Punkte
eine Serienanschlußleitung
für automatisierte
Landanschlüsse .......... 2,0 1,85 1,80 1,70 1,65
eine Konzentratorhauptleitung 2,6 (1,3 + 1,3)
```
zusätzliche Bewertung
```
ein Gruppenwähler in einer
zusätzlichen Wahlstufe .. 1,0 0,80 0,75 0,60 0,55
ein I./II. Gruppenwähler .... 1,0 0,80 0,75 0,60 0,55
```
```
Fernsprechwählämter mit
Heb- Motor- Koordinaten-
dreh- wählern schaltern
wäh-
lern ohne mit ohne mit
Routineprüfeinrichtung
```
```
Punkte
ein für ein Teilamt im
Vollamt untergebrachter
Gruppenwähler der
letzten
Gruppenwähler-Wahlstufe . 1,0 0,80 0,75 0,60 0,55
ein Dienstgruppenwähler
oder
Ansageleitungswähler .... 2,5 2,00 1,90 1,50 1,40
eine Zählübertragung ......... 0,4
eine Gleichstromübertragung .. 0,5
```
```
Fernsprechwählämter mit
Heb- Motor- Koordinaten-
dreh- wählern schaltern
wäh-
lern ohne mit ohne mit
Routineprüfeinrichtung
```
```
Punkte
eine Wechselstromübertragung . 1,0
eine Wechselstromübertragung
(Einschubtechnik) ....... 0,5
eine Systemübertragung ....... 0,5
```
Fernverkehrseinrichtungen
```
```
```
Fernsprechwählämter mit
Motor- Koordinatenschaltern
wählern ohne mit
Routineprüfeinrichtung
```
```
Punkte
ein Registerverzoner ............ 7,0
ein Verbundgruppenwähler ........ 2,2
ein Netzgruppenwähler für den
Zweidrahtverkehr ............ 2,2 1,5 1,55
ein Netzgruppenwähler für den
Vierdrahtverkehr ............ 2,5
ein Ferngruppenwähler ........... 2,5
ein Fernvermittlungsgruppenwähler 2,2
ein Motormischwähler ............ 2,2
ein Hilfsgruppenwähler .......... 2,0
ein kompletter Gestellrahmen
Mischwähler ESK ............. 15,0
```
```
Fernsprechwählämter mit
Motor- Koordinatenschaltern
wählern ohne mit
Routineprüfeinrichtung
```
```
Punkte
ein Verbundgruppenwähler für den
Vierdrahtverkehr ............ 2,5
eine Gabelübertragung 4/2, soweit
sie einem I./II. Gruppenwähler
im Vierdrahtverkehr
nachgeschaltet ist .......... 0,5
§ 7. Die Punktezahlen der im § 1 angeführten Verwendungen
- Leiter eines Fernschreib- und Datenübertragungsamtes mit mehr als 2 100 Punkten,
- Leiter eines Fernschreib- und Datenübertragungsamtes mit mehr als 590 und höchstens 2 100 Punkten und
- Leiter eines Fernschreib- und Datenübertragungsamtes bis 590 Punkte
ein Gleichstromtelegraphiekanal ...................... 1 Punkt;
ein amplitudenmodulierter Telegraphiekanal Bauweise
W2 34 ............................................ 1 Punkt;
ein amplitudenmodulierter Telegraphiekanal ausgenommen
WT 34 ............................................ 0,5 Punkte
ein frequenzmodulierter Telegraphiekanal Bauweise
WT 1.000.......................................... 0,1 Punkte
ein frequenzmodulierter Telegraphiekanal ausgenommen
WT 1.000.......................................... 0,3 Punkte
ein Zeitmultiplexkanal, 50 Baud ..................... 0,08 Punkte
ein Zeitmultiplexkanal, 300 Baud ..................... 0,32 Punkte
eine Anschlußeinrichtung, alte Bauweise ............... 0,1 Punkte
eine Anschlußeinrichtung, Bauweise ED 1 ............... 0,03 Punkte
eine Anpassungseinheit 01 zur Anpassung älterer
WT-Systeme an das EDS-System ..................... 0,03 Punkte
eine Fernschreib- bzw. Datexendstelle (bei Bestehen
eines Fernschreib- und Datenvermittlungsamtes in
EDS-Technik) ..................................... 0,04 Punkte
eine Datenendstelle (im Fernsprechnetz) ............... 0,15 Punkte.
§ 8. Die in den Verwendungen
- Leiter eines Verstärkeramtes I,
- Leiter eines Verstärkeramtes II und
- Leiter eines Verstärkeramtes III
Die Verstärkerämter
Die Verstärkerämter
Die Verstärkerämter
§ 9. Die in den Verwendungen
- Leiter einer Amtstechnik- und Entstörungsstelle I,
- Stellvertreter des Leiters einer Amtstechnik- und Entstörungsstelle I und
- Leiter einer Amtstechnik- und Entstörungsstelle II angesprochenen Stellen werden wie folgt zugeordnet:
Die Amtstechnik- und Entstörungsstellen
Die Amtstechnik- und Entstörungsstellen
§ 10. Die in den Verwendungen
- Leiter einer Störungsmeldestelle I,
- Gruppenleiter in einer Störungsmeldestelle I und
- Leiter einer Störungsmeldestelle II
Störungsmeldestellen I sind jene Störungsmeldestellen, deren Leitern mehr als 15 Arbeitskräfte nachgeordnet sind.
Störungsmeldestellen II sind jene Störungsmeldestellen, deren Leitern mindestens sechs und höchstens 15 Arbeitskräfte nachgeordnet sind.
§ 11. Den in § 1 angeführten Verwendungen, für die die Nachordnung einer bestimmten Anzahl von Arbeitskräften Voraussetzung ist, kann im Einzelfall eine Verwendung gleichgehalten werden, der vorübergehend bis zu zwei Arbeitskräfte weniger, mindestens jedoch vier (davon mindestens drei Facharbeiter) nachgeordnet sind, wenn die Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung bestätigt, daß die betreffende Verwendung organisatorisch der im § 1 angeführten gleichzuhalten ist und nur vorübergehend nicht die volle Bedienstetenanzahl aufweist.
§ 12. Die in dieser Verordnung verwendeten Abkürzungen haben folgende Bedeutung:
ABV Anmeldebetriebsvorschrift
ABVP Anmeldebetriebsvorschriftsplatz
AE Anrufeinheiten
Anm. Anmerkung
ATB Amtliches Telefonbuch
BRD Bundesrepublik Deutschland
DZ Dienstzulagengruppe
1....DZ 1 gemäß § 82 c Abs. 1 des Gehaltsgesetzes 1956
2....DZ 2 gemäß § 82 c Abs. 1 des Gehaltsgesetzes 1956
3....DZ 3 gemäß § 82 c Abs. 1 des Gehaltsgesetzes 1956
A....DZ A gemäß § 82 c Abs. 5 des Gehaltsgesetzes 1956
B....DZ B gemäß § 82 c Abs. 5 des Gehaltsgesetzes 1956
EBS Endbenutzerservice
EDS Elektronisches Datenvermittlungssystem
EDV Elektronische Datenverarbeitung
EP Einsatzplatz
ESK Edelmetall-Schnellkontakt
F-Prüfdienst Prüfdienst für Fernsprechübertragungstechnik
FA Fernamt Wien
FBA Fernmeldebetriebsamt
FBAU Fernmeldebauamt
FBAU 1 Fernmeldebauamt 1 Wien
FBAU 2 Fernmeldebauamt 2 Wien
FBAU 3 Fernmeldebauamt 3 Wien
FBAU 5 Fernmeldebauamt 5 Wien
FBAU 6 Fernmeldebauamt 6 Wien
FBAU H Fernmeldebauamt Haustechnik Wien
FBAU I Fernmeldebauamt Innen Wien
FS-Apparate Fernschreibapparate
FSBA Fernsprechbetriebsamt Wien
FSDI-Stelle Fernschreiber- und Datenendgeräteinstandhaltungsstelle
FVD Fernsprechvermittlungsdienst
FZB Fernmeldezentralbauleitung
FZEUG Fernmeldezeugabteilung
FZV Fernmeldezeugverwaltung
HBA Hauptbereichsamt
I-Trupp Instandhaltungstrupp
KFZ Kraftfahrzeug
KFZ-Stelle Kraftfahrstelle
OeNB Oesterreichische Nationalbank
OES Österreichisches elektronisches System
(Österreichisches digitales Telefonsystem)
OES/BS Österreichisches elektronisches System/Betriebsstelle
PBL Postautobetriebsleitung
PCM Puls-Code-Modulation
PHW Postautohauptwerkstätte
PKW Personenkraftwagen
Postamt I/1 Postamt I. Klasse 1. Stufe
PP Prüfplatz
PSK Postsparkasse
PT 1 bis Verwendungsgruppe PT 1 bis PT 9
PT 9
PZV Postzeugverwaltung
RA Rundfunkamt
RV Richtverwendung für Verwendungsgruppe
RD Richtverwendung für Dienstzulagengruppe
RVD Richtverwendung für Verwendungs- und
Dienstzulagengruppe
SAP Störungsannahmeplatz
TF Trägerfrequenz
TZST Telegraphenzentralstation Wien
ÜS Übernahmsschein
Z Ziffer
§ 12. Die in dieser Verordnung verwendeten Abkürzungen haben folgende Bedeutung:
ABV Anmeldebetriebsvorschrift
ABVP Anmeldebetriebsvorschriftsplatz
AE Anrufeinheiten
Anm. Anmerkung
ATB Amtliches Telefonbuch
BRD Bundesrepublik Deutschland
DZ Dienstzulagengruppe
1....DZ 1 gemäß § 82 c Abs. 1 des Gehaltsgesetzes 1956
2....DZ 2 gemäß § 82 c Abs. 1 des Gehaltsgesetzes 1956
3....DZ 3 gemäß § 82 c Abs. 1 des Gehaltsgesetzes 1956
A....DZ A gemäß § 82 c Abs. 5 des Gehaltsgesetzes 1956
B....DZ B gemäß § 82 c Abs. 5 des Gehaltsgesetzes 1956
EBS Endbenutzerservice
EDS Elektronisches Datenvermittlungssystem
EDV Elektronische Datenverarbeitung
EP Einsatzplatz
ESK Edelmetall-Schnellkontakt
F-Prüfdienst Prüfdienst für Fernsprechübertragungstechnik
FA Fernamt Wien
FBA Fernmeldebetriebsamt
FBAU Fernmeldebauamt
FBAU 1 Fernmeldebauamt 1 Wien
FBAU 2 Fernmeldebauamt 2 Wien
FBAU 3 Fernmeldebauamt 3 Wien
FBAU 5 Fernmeldebauamt 5 Wien
FBAU 6 Fernmeldebauamt 6 Wien
FBAU H Fernmeldebauamt Haustechnik Wien
FBAU I Fernmeldebauamt Innen Wien
FS-Apparate Fernschreibapparate
FSBA Fernsprechbetriebsamt Wien
FSDI-Stelle Fernschreiber- und Datenendgeräteinstandhaltungsstelle
FVD Fernsprechvermittlungsdienst
FZA Fernmeldetechnisches Zentralamt
FZB Fernmeldezentralbauleitung
FZEUG Fernmeldezeugabteilung
FZV Fernmeldezeugverwaltung
HBA Hauptbereichsamt
I-Trupp Instandhaltungstrupp
KFZ Kraftfahrzeug
KFZ-Stelle Kraftfahrstelle
OeNB Oesterreichische Nationalbank
OES Österreichisches elektronisches System
(Österreichisches digitales Telefonsystem)
OES/BS Österreichisches elektronisches System/Betriebsstelle
PBL Postautobetriebsleitung
PCM Puls-Code-Modulation
PHW Postautohauptwerkstätte
PKW Personenkraftwagen
Postamt I/1 Postamt I. Klasse 1. Stufe
PP Prüfplatz
PSK Postsparkasse
PT 1 bis Verwendungsgruppe PT 1 bis PT 9
PT 9
PZV Postzeugverwaltung
RA Rundfunkamt
RV Richtverwendung für Verwendungsgruppe
RD Richtverwendung für Dienstzulagengruppe
RVD Richtverwendung für Verwendungs- und
Dienstzulagengruppe
SAP Störungsannahmeplatz
TF Trägerfrequenz
TZST Telegraphenzentralstation Wien
ÜS Übernahmsschein
Z Ziffer
§ 13. Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung tritt die Verordnung vom 9. Jänner 1984 über die Zuordnung der Verwendungen der Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung zu Verwendungsgruppen und Dienstzulagengruppen (PT-Zuordnungsverordnung - PT-ZV), BGBl. Nr. 41/1984, außer Kraft.
§ 14. Diese Verordnung tritt mit 1. September 1986 in Kraft.
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