Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom6. August 1987 über die Lehrpläne der Akademie für Sozialarbeit;Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I §§ 4 und 5,
BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
Artikel I
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 335/1987, insbesondere dessen §§ 6 und 81, wird verordnet:
Für die Akademie für Sozialarbeit, für die Akademie für Sozialarbeit für Berufstätige und für den einjährigen Vorbereitungslehrgang der Akademie für Sozialarbeit werden die in den Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
Artikel II
Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 389/1986, werden die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen enthaltenen Lehrpläne, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des genannten Gesetzes erfaßt sind, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und öffentlicher Dienst und dem Bundesminister für Finanzen in die in der Rubrik „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafeln angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des genannten Bundesgesetzes erfaßt sind, wird in der Stundentafel die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
Artikel III
§ 1. Diese Verordnung tritt hinsichtlich
des Vorbereitungslehrganges und des 1. Semesters mit dem dem Tage ihrer Kundmachung folgenden Tag,
des 2. Semesters mit Beginn des Sommersemesters 1988,
des 3. Semesters mit Beginn des Schuljahres 1988/89,
des 4. Semesters mit Beginn des Sommersemesters 1989,
des 5. Semesters mit Beginn des Schuljahres 1989/90 und
des 6. Semesters mit Beginn des Sommersemesters 1990/91
in Kraft.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
§ 2. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der Akademie für Sozialarbeit und des einjährigen Vorbereitungslehrganges der Akademie für Sozialarbeit sowie die Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen, BGBl. Nr. 583/1976, außer Kraft.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
Artikel IV
Bekanntmachung
Die in der Anlage wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen- und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 324/1975, bekanntgemacht.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
Artikel IV
(Bekanntmachung)
Die in den Anlagen dieser Verordnung wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 329/1988, bekanntgemacht.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
Anlage A
```
```
AKADEMIE FÜR SOZIALARBEIT
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lvpfl.
Unterrichtsgegenstände im Semester Summe Gruppe
1 2 3 *1) 4 5 6
```
```
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
```
Human- und Sozialwissenschaften
```
Religion ............... V/S 2 2 - 2 2 2 10 (III)
Psychologie ............ V/S 2 2 - 2 2 - 8 I
Pädagogik .............. V/S 2 - - 2 - 2 6 I
Sozialmedizin .......... V/S 2 2 - 2 2 2 10 I
Rechtskunde ............ V/S 2 2 - 2 2 2 10 I
Sozialwissenschaften ... V/S 2 2 - - 2 2 8 II
Wirtschafts- und
Sozialpolitik .......... V/S - - - 1 2 - 3 I
```
Methodik der Sozialarbeit
```
Theorie der
Sozialarbeit ........... S 2 - - 2 2 2 8 I
Methoden der empirischen
Sozialforschung ........ V/S - 1 - - - - 1 I
Handlungsfelder der
Sozialarbeit ........... V/S 4 4 - 4 2 2 16 II
Methoden der
Sozialarbeit ........... S 2 2 - 2 2 2 10 II
Administration der
Sozialarbeit ........... V/S - 2 - - - - 2 III
Praxisorientierte
Unterrichtsveranstaltungen S 3 3 - 3 3 3 15 III
Praxisseminar .......... S 2 2 2 2 2 2 12 III
```
Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen
```
Spezialgebiete aus den
Human- und
Sozialwissenschaften ... S 2 2 2 2 2 10 I bzw.
II
Spezielle
Handlungsfelder der
Sozialarbeit ........... S II
Spezielle Methoden der
Sozialarbeit ........... Ü III
Techniken der
empirischen
Sozialforschung ........ S II
Kreativitätstraining ... Ü IV
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 27 26 2 26 25 23 129
```
Praktika
```
```
Pflichtpraktika .......... insgesamt acht Wochen ganztägig (das
```
einzelne Teilpraktikum darf zwei
Wochen nicht unterschreiten)
```
Praxissemester
```
(Pflichtpraktikum in einem
Bereich der Sozialarbeit). 17 Wochen (85 Arbeitstage) ganztägig
im 3. bzw. 4. Semester *1)
Von der Gesamtpraxiszeit müssen mindestens vier Wochen in
Institutionen mit öffentlich-rechtlichem Charakter absolviert werden.
B. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN/SEMINARE
Lebende Fremdsprache ......... 2 2 - 2 2 2 10 I
Aktuelle Fachgebiete ......... 2 2 2 2 2 10 I-VI
Musisch-kreative Fachgebiete . 2 2 - 2 2 - 8 IV
```
```
*1) Sofern es nach den örtlichen Erfordernissen zweckmäßig ist, kann der Direktor das in der Stundentafel im 3. Semester vorgesehene Praxissemester für die betreffende Akademie für Sozialarbeit in das
Semester verlegen; in diesem Fall ist der Unterricht, der in der Stundentafel für das 4. Semester vorgesehen ist, als 3. Semester zu führen.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Akademie für Sozialarbeit hat im Sinne des § 79 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, jenes grundlegende Wissen und Können zu vermitteln, das zur Ausübung des Sozialarbeiterberufes befähigt.
Sie hat einzuführen in die Sozialarbeit als wissenschaftlich begründete Berufstätigkeit in Bezug auf die materiellen, physischen, psychischen und sozialen Bedürfnisse des Menschen in einer sich verändernden Gesellschaft und ihre Befriedigung durch ein System öffentlicher und privater sozialer Programme, Dienste und Einrichtungen sowie durch Aktivierung einzelner oder kollektiver Selbsthilfekräfte bei Betroffenen.
Sie hat einzuführen in die Sozialarbeit als berufliches soziales Handeln mit gesellschaftspolitischem Bezug, durch Mitgestaltung von gesellschaftlichen Bedingungen, Erkennen und Aufdecken von sozialen Problemen und Mitarbeit bei der Lösung von persönlichen und gesellschaftlichen Konflikten.
Sie hat den Studierenden zur Kommunikation, zur Eigenständigkeit und zu tolerantem Verhalten zu befähigen, ebenso zum Erschließen vorhandener Hilfsquellen und zum Erarbeiten neuer Lösungsmodelle.
Dieser Lern- und Befähigungsprozeß hat den Studierenden die Grundlagen zu einer qualifizierten und selbständigen Berufsausübung in den Handlungsfeldern der Sozialarbeit zu bieten.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die Lehre und die Lernorganisation an der Akademie für Sozialarbeit soll nach folgenden, dem allgemeinen Bildungsziel entsprechenden didaktischen Grundsätzen erfolgen:
- Bei der Auswahl der Studieninhalte und bei der Bestimmung der Ziele sollen jene Einstellungen, Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten im Mittelpunkt stehen, die zu einer reflektierenden Bewältigung beruflicher Situationen befähigen, dabei sollen insbesondere die Aktivität, Selbständigkeit und Selbstreflektionsfähigkeit der Studierenden gefördert sowie ihre Interessen und die Interessen der Zielgruppen der Sozialarbeit berücksichtigt werden.
- Die Studierenden sollen wissenschaftliche Ansätze kennenlernen, die sich hinsichtlich ihres Erkenntnisinteresses, ihrer Methoden und Ergebnisse voneinander unterscheiden. Sie sollen beurteilen, welchen Beitrag diese Ansätze zur Erklärung und Lösung von Problemen und Konflikten leisten können. Dies schließt mit ein, daß gesellschaftliche, wissenschaftliche und berufsspezifische Entwicklungen kontinuierlich berücksichtigt werden.
- Unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes sollen die Studienangebote der Akademie für Sozialarbeit auf eine ganzheitliche Bildungsleistung abzielen. Bei der Auswahl der Studieninhalte soll im Sinne dieses Bildungsprinzips einerseits auf die Gültigkeit der Inhalte, andererseits auf ihre Gegenwartsbezogenheit und Zukunftsbedeutung geachtet werden. Unter dem Aspekt der Persönlichkeitsbildung sollen die Studierenden befähigt werden, sich zunehmend als verantwortliche Entscheidungsträger für berufliches Handeln zu begreifen.
- Lehrveranstaltungen sollen dementsprechend grundsätzlich so gestaltet werden, daß
- die Studierenden lernen, selbständig und kooperativ zu arbeiten, eigene Lernmotivation zu entwickeln, den Lernprozeß eigenverantwortlich mitzugestalten;
- die Entscheidungsspielräume zunehmend erweitert sowie individuelle Studieninteressen einbezogen und soziale und emotionale Komponenten des Lernens berücksichtigt werden;
- den Studierenden Gelegenheit geboten wird, demokratisches Verhalten zu erfahren und demokratische Entscheidungsprozesse mitzugestalten, sodaß theoretische Reflexion und praktische Tätigkeit ineinandergreifen können. So sollen berufsspezifische Inhalte exemplarisch, praxis- bzw. problemorientiert und interdisziplinär bearbeitet werden.
- Zur Gewährleistung des Ausbildungszieles ist es erforderlich, daß die Lehrkräfte sich um eine intensive Zusammenarbeit mit in der Berufspraxis stehenden Sozialarbeitern und mit Vertretern anderer Disziplinen bemühen.
Der Lehrplan für die Pflichtveranstaltungen enthält den Lehrstoff, welchen die Lehrveranstaltungen jedenfalls behandeln müssen. Die zeitliche Verteilung steht dem Lehrenden frei, ebenso kann er aktuelle Fachbereiche einbeziehen. Die Studierenden sind anzuleiten, sich über Teile des Lehrstoffes durch Selbststudium genau zu informieren.
Die Pflichtveranstaltungen können in Form von Vorlesungen oder Seminaren durchgeführt werden. Vorlesungen dienen der Vermittlung umfangreicher Stoffgebiete, während die Seminare neben der Wissensvermittlung die Aufgabe haben, die Studierenden durch detaillierte Beschäftigung mit Einzelaspekten, Benützung einschlägiger Literatur und durch Diskussion der Probleme mit wissenschaftlichen und praktischen Arbeitsweisen vertraut zu machen.
Für die Vermittlung und Erarbeitung der Inhalte erscheint die Kombination verschiedener Methoden besonders geeignet, wie zB:
Informationsangebote verschiedener Art und Form (Lehrvorträge, Text, audiovisuelle Medien),
Seminare (einschließlich Blockveranstaltungen), Kleingruppenarbeit,
Kleingruppen- und Plenumsdiskussionen,
Projektunterricht,
Praktika mit Supervision,
Fallführung mit Supervision,
Kontakte mit berufsbezogenen Institutionen,
Exkursionen und Hospitationen in Einrichtungen der sozialen Arbeit.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
Human- und Sozialwissenschaften
RELIGION
Die Lehrpläne für den Religionsunterricht werden gesondert bekanntgemacht.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
Human- und Sozialwissenschaften
RELIGION
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Didaktische Grundlegung
Geht man davon aus, daß die Absolventen der Akademie für Sozialarbeit in der Lage sein müssen, Menschen in Notsituationen als Christen zu begleiten und ihnen von der Zuwendung Gottes her ihr Leben zu deuten und streckenweise gemeinsam zu leben, dann ist für diesen Schultyp ein spezifisches Konzept für Religionsunterricht zugrunde zu legen. Die Leitlinien dafür bedürfen der folgenden religionsdidaktischen Begründung, die drei unverzichtbare Ebenen (Elementarisierung) umfaßt:
1.1 Die Inhalte und Ziele dieses Lehrplanes müssen die theologisch unverzichtbaren Glaubensaussagen (Fachrepräsentanz) beinhalten. Die Grundstruktur des kirchlichen Glaubens ist demnach im Aufbau dieses Lehrplanes sichtbar zu machen und muß in seinen inneren Zusammenhängen logisch aufgebaut sein. Dies ist umso notwendiger, als die Religionslehrer ansonsten in Gefahr sind, den kirchlichen Glauben in verschiedenen Einzelthemen, die ohne inneren Zusammenhang eingebracht werden, zu zerstückeln.
1.2 Die „Lebenswelt“ in der konkreten, mit vielen Mängeln und sündhaften Strukturen behafteten Gesellschaft ist in die Vermittlung der Substanz des kirchlichen Glaubens so eindeutig einzubringen, daß die gesellschaftlichen und persönlich zu verantwortenden Defizite vom christlichen Anspruch her kritisiert und korrigiert werden. Den sündhaften Kommunikationsmechanismen der Gesellschaft ist der Spiegel der „gelingenden Kommunikation“ von Jesus Christus her vorzuhalten, ohne selbstgerecht zu moralisieren oder andere abzustempeln.
1.3 Die „biographische“ Lebenswelt (eigene Lebensgeschichte) als dritte Elementarisierungsebene ist für die Absolventen dieses Schultyps insofern wichtig (wenn auch schwierig einzustufen), als es sich um junge, zum Teil aber auch schon ältere Erwachsene handelt, die sich für diesen Beruf entschließen. Die innere Zerrissenheit, die Entheimatung und Verletzungen, die viele der Studierenden im Zusammenhang mit dem Akademiebesuch und aus dem Umgang mit der Gesellschaft, mit der Kirche und auch mit persönlichen Identitätsproblemen mitbringen, dürfen aus dem Prozeß des Glauben-, Lieben- und Hoffenlernens im Religionsunterricht dieses Schultyps nicht herausgelassen werden.
Religionsdidaktisch ist davon auszugehen, daß die Inhalte und Ziele, die begründet in den Lehrplan kommen sollen, in der Vermittlung dieser drei Ebenen entstehen, und zwar nicht im Sinne eines Nebeneinander, sondern einer eindeutigen „KREUZUNG“. Darunter wird verstanden, daß die biographische und auch gesellschaftliche Lebenswelt von der Zusage Gottes im Evangelium eindeutig ausgelegt, also identifiziert wird. Der Mensch erhält in der Zuwendung von Gott her eine neue „Eigenheit“, Identität, die Geschenk und Herausforderung zugleich ist. Damit ist ein Konzept von Religionsunterricht angenommen, das lebendige Veränderungs- und Umkehrprozesse im eigenen Leben und in der Gesellschaft anstrebt. Somit wird die fundamentale Hinkehr zu Gott angefragt und herausgefordert.
Der kirchliche Glaube wird in diesem spezifischen Aufgabenbereich der Akademie für Sozialarbeit als Gabe und Aufgabe der Kirche im Umgang mit Menschen in sozial schwierigen Situationen, d.h. als diakonischer Vollzug verstanden. Jesus Christus, der Diakon den Menschen - verstanden als der, der das Leid, die Grenzen und die Extremsituationen des Menschen selber durchlebt - wendet sich gerade den Menschen in diesen Situationen, ärgerlicherweise für viele seiner Zeitgenossen, besonders intensiv und entschieden zu. Dies ist die durchgehende theologische Leididee für diesen Lehrplan. Wenn man ein Erziehungsprinzip/Unterrichtsprinzip für die Akademien für Sozialarbeit im Religionsunterricht festschreiben will, dann kommt man an dieser Zuwendung und an diesem Anspruch des dienenden Christus nicht vorbei. Die diakonische Grundstruktur ist demnach als Unterrichts- und Erziehungsprinzip einzubringen.
Will man die Studierenden dieses Schultyps dazu befähigen, daß sie lebendige Lernprozesse im Umgang mit ihren Klienten, Gruppen usw. in Gang bringen können sollen, dann müssen sie ihre eigenen Glaubens- und Lebenserfahrungen in den verschiedenen Lernprozessen bearbeiten können. Wer sich selbst im Blick auf seinen Glauben und seine Bekehrung nicht zu leiten vermag, kann andere in ihren Glaubensproblemen und Bekehrungssituationen nicht kompetent und glaubwürdig genug begleiten. Ein solcher erfahrungsorientierter Religionsunterricht ist aber nicht zu verwechseln mit einseitiger Schülerorientierung, bei der die wesentlichen Aussagen des kirchlichen Glaubens ausfallen. Es würde sonst die Gefahr bestehen, daß die Studierenden um wichtige Inhalte, Einsichten und Herausforderungen betrogen werden, die sie für ihre eigene Lebensgestaltung, aber auch für die Begleitung anderer benötigen.
Wichtige Forderungen lebendigen Lernens sind:
- Leite dich selbst:
Dies meint im Blick auf die Beziehung zu Gott: Übernimm die Verantwortung für deinen Glauben an Gott, stärke ihn, kümmere dich um deine Gottesbeziehung und die Beziehung zu deinen Mitmenschen aus eigener Verantwortlichkeit heraus.
- Störungen haben Vorrang:
Damit sind nicht vorwiegend disziplinäre Störungen gemeint, sondern jene Störungen, die Menschen behindern, sich auf die erlösende Botschaft des dienenden Christus einzulassen. Es wird wichtig sein, daß die Studierenden ihre mitgebrachten Verstörtheiten und ihre möglicherweise religionskritischen Einstellungen einbringen und gemeinsam mit dem Religionslehrer so bearbeiten, daß sie die zentralen Themen des christlichen Glauben-, Hoffen- und Liebenlernens dabei erschließen können. Es ist festzuhalten, daß die Verkündigung Jesu sich sehr oft in Störungs- und Konfliktsituationen realisiert hat. Viele dieser Situationen sind heute ähnlich wie damals. Jesus verkündet das Reich Gottes in konkrete, gescheiterte, ungerechte Lebens- und Verzweiflungssituationen hinein, mit dem Anspruch, daß gerade diesen Menschen in dieser Situation das Reich Gottes besonders nahe sei (vgl. zB die zentralen biblischen Belege: Mk 1, 21-28, 40-45; 2, 1-3, 6; 3, 20f., 31-35; 6, 1-6a; 5, 24b-34; 10, 2-12, 35-35).
Lehrinhalte
Semester
Persönliche Glaubenswege und biblische Glaubenswege (Aufarbeiten eigener Erfahrungen)
Mein Glaube:
- wie er entstanden ist, welches die wichtigen Wegstationen waren und was ich davon weitergeben möchte.
Mein Glaubensweg:
- was ich auf diesem Weg als förderlich, was ich als hinderlich erfahren habe
- Glaubensschwierigkeiten: Wodurch sie entstanden sind und wie ich damit umgehen kann.
Was heißt „Glauben“? Was bedeutet Glaubensweg? Glaube als Zugang zu tieferer Erkenntnis und Erfahrung des Menschseins in der Beziehung mit Gott.
Wichtige biblische Glaubenssituationen und wie ich mich mit ihnen identifizieren kann.
Mein Glaubensbekenntnis:
Wenn ich mir und euch über meinen Glauben Rechenschaft geben will, dann komme ich zu folgendem Glaubensbekenntnis: ...
Mein derzeitiges persönliches Glaubensbekenntnis in Spannung zum Credo der Kirche.
Der Glaube der Kirche als Beziehungsgeschehen mit Gott und als formuliertes Bekenntnis:
- inwiefern der Glaube Maßstab für eigenes Handeln ist;
- welche Möglichkeiten es gibt, mich damit auseinanderzusetzen und mich darauf einzulassen;
- wie Glaube über Symbole erschlossen werden kann.
Umkehr und Neuorientierung:
- inwiefern in meinem Leben Wachstum im Glauben - durch Krisen hindurch - wichtig und möglich ist
- inwiefern ich für meinen Glauben verantwortlich bin.
In Gemeinschaft gelebter Glaube:
- inwiefern wir als Gruppe/Klasse Glaubensgemeinschaft sein können (Metakommunikation)
- inwiefern wir als Gruppe den Glauben feiern können (Gottesdienste, Meditation, Weihnachtsfeiern ...).
Semester
Der Glaube an Jesus Christus (Reich Gottes) in der Auseinandersetzung mit verschiedenen Ideologien
Menschenbilder und Ideologien, die mein Leben prägen, zB Materialismus, Religionskritik, ...:
- von welchen Maßstäben her ich mich damit kritisch auseinandersetzen kann.
Meine Grundsehnsucht -
wie und in welchen Formen sie sich ausdrückt und vom Glauben an Jesus Christus her ihre Erfüllung finden kann:
- mein Bedürfnis nach Geborgenheit und Beheimatung und wie es sich erfüllt/nicht erfüllt
- meine Einmaligkeit - „Ich habe dich in meine Hände geschrieben, mein bist du“ (Jes. 49, 16)
- Freiheit und Bindung - die Zehn Gebote als Freiheitsregeln
- „Liebt einander, wie ich euch geliebt habe“ (Joh. 13, 34)
Die Sehnsucht nach dem Reich Gottes:
- was ich am Leben, Sterben und an der Auferstehung Jesu Christi an menschlicher Erfüllung und geschenktem Heil ablesen kann.
Reich Gottes:
- Gott ist uns Menschen in Jesus Christus nahe
- begleitet uns im Leid und schenkt uns Leben über den Tod
hinaus
- stiftet Gemeinschaft
- sorgt dafür, daß wir und die Welt ein gutes Ende nehmen
(vgl. zB Gleichnisse Mt. 13, 1-53)
- Die Bergpredigt als Sinnhorizont für den christlichen Weg (vgl. Mt. 5-7).
Jesus Christus lebt in seiner Kirche weiter - inwiefern dies für mich/uns Aufgabe und Herausforderung ist:
- die Entstehung der Kirche:
- wie die Kirche aus dem Judentum entstanden ist
- wie sich die Trennung zwischen Judentum und Christentum vollzogen hat
- wie heute das Verhältnis zwischen Judentum und Christentum zu bestimmen ist.
- Die Kirche als Zeichen des Heiles Gottes in der Welt:
inwiefern sie zur Vollendung der Welt ihren Beitrag leistet/nicht leistet.
- Die diakonische Aufgabe der Kirche.
(Wenn sich an das 2. Semester das Praktikum anschließt):
Was ich aus dem Religionsunterricht für das Praktikum mitnehmen möchte.
Semester
Die Zuwendung Gottes in Scheitern und Schuld als Anspruch für diakonisches Handeln. Diakonie in den Problemfeldern des Sozialarbeiters
Menschliches Scheitern:
- wie ich mit menschlichem Scheitern bei mir und bei anderen umgehe(n kann) und zurechtkomme/nicht zurechtkomme
- inwiefern ich scheiternden Menschen helfen/nicht helfen kann und welche Bedeutung gelingende und geklärte Beziehungen als Voraussetzung dafür haben.
Schuld:
wie ich in Beziehung mit schuldig gewordenen Menschen agiere und welche Vorstellungen von Schuld mich leiten (Milieu-/Herkunftsfixierung, Entschuldigungsstrategien, persönliche Schuld ...).
Wege der Umkehr und Versöhnung (Versöhnungsgesten, Konfliktregelung, Beicht-(gespräch)e) (Gleichnis vom Barmherzigen Vater: Lk. 15, 11 ff.)
Gott und das Leid:
- inwiefern mir der gekreuzigte Gott Jesus Christus Hoffnung im Leid erschließen kann
- inwiefern es sinnvoll ist, mich mit dem Leid der anderen zu identifizieren/nicht zu identifizieren.
Diakonie als In-Beziehung-Sein und Beziehung schaffen:
- Jesus der Diakon (Fußwaschung: Joh 13, 11 ff.)
- „Was ihr dem Geringsten getan habt ...“ (Mt. 25, 31 ff.)
- Helfen in der Spannung zwischen Helfersyndrom und Dienen
- überfordern - fördern - fordern
- vertrauen - zutrauen - anvertrauen.
Diakonie in den verschiedenen Feldern der Sozialarbeit: zB
- Begleitung von sozial Schwachen
- Begleitung der Behinderten verschiedenster Art - Begleitung von Süchtigen
- Begleitung von Menschen, die abgetrieben haben
- Begleitung von Selbstmord-Gefährdeten
- Sterbe-Begleitung als Lebenshilfe
- ua.
Mein Dienst in der Sozialarbeit:
Beruf und/oder Berufung?
(Wenn das Praktikum nach dem 3. Semester kommt):
Was ich vom Religionsunterricht in das Praktikum mitnehmen möchte.
Semester
Christsein in der Gesellschaft - Wegweisungen zu gelingendem Leben
Was ich vom Praktikum im Religionsunterricht einbringen möchte.
Die Wegweisungen Gottes als Ermöglichung christlicher Existenz:
- inwiefern die Präambel „Ich bin Jahwe, dein Gott, der dich aus Ägypten geführt hat, dem Sklavenhaus. Du sollst neben mir keine anderen Götter haben“ (Dt. 5, 6-7) für unseren Glauben
und
unser Leben Bedeutung hat
- inwiefern das Gebot „Du sollt den Namen des Herrn, deines Gottes nicht mißbrauchen (Dt. 5, 11) persönlich und gesellschaftlich bedeutsam ist
- inwiefern das Gebot „Achte auf den Sabbat. Halte ihn heilig“ (Dt. 5, 12) für humanes Leben im individuellen und gesellschaftlichen Bereich von Bedeutung ist.
Die weiteren Freiheitsregeln des Dekalogs in konkreten Umsetzungsfeldern:
- inwiefern das Gebot „Ehre deinen Vater und deine Mutter“ (Dt. 5, 16) für die heutige gesellschaftliche Situation von Belang ist
- inwiefern das Gebot „Du sollst nicht morden“ (Dt. 5, 17) wörtlich zu nehmen und im übertragenen Sinn in der heutigen Gesellschaft, in Österreich und auf der Welt von Belang ist
- inwiefern das Gebot „Du sollst nicht die Ehe brechen/Du sollst nicht nach der Frau deines Nächsten verlangen“ (Dt. 5, 21) in der heutigen Gesellschaft in Österreich von Belang ist und wie dieses Wort ehetheologisch zu fundieren ist
- inwiefern das Gebot „Du sollst nichts Falsches gegen deinen Nächsten aussagen“ (Dt. 5, 20) in der österreichischen Gesellschaft von Belang ist
- inwiefern das Gebot „Du sollst nicht das Haus deines Nächsten begehren ...“ (Dt. 5, 21) usw. in der heutigen österreichischen Gesellschaft von Belang ist
- inwiefern die Zehn Gebote für die persönliche und gesellschaftliche Existenz des Christen in der modernen Gesellschaft von Bedeutung sind.
Die Zentrierung der Zehn Gebote auf das Grundgebot der Gottes- und Nächstenliebe bei Jesus Christus:
- inwiefern sich aus der Reich Gottes-Botschaft Jesu Kriterien für gesellschaftliches Handeln ableiten lassen.
Der Anspruch des Evangeliums im Blick auf das Spannungsfeld von Individuum und Gesellschaft nach der kirchlichen Soziallehre:
- wichtige Grundprinzipien der kirchlichen Soziallehre
- das Individuum als Geschöpf Gottes, ausgestattet mit einer unantastbaren Würde von der Zeugung über den Tod hinaus
- die Gesellschaft, nicht verstanden als kollektivistisches Massen-Menschentum, sondern bestehend aus verantwortlich handelnden, mit einem Gewissen ausgestatteten Personen.
Die kirchlichen Weisungen im Blick auf das Verhältnis zwischen armen und reichen Ländern, zwischen Armen und Reichen unserer Gesellschaft, und ihre Kritik an bestehenden Strukturen und ihr Anspruch auf Bekehrung zu solidarischem Handeln, zB
- Sozialhirtenbriefe der österreichischen und amerikanischen Bischöfe
- Populorum progressio
- Sollicitudo rei socialis.
Die Weltsendung der Kirche:
- inwiefern die Kirche in Solidarität und Kontrast zur konkreten Gesellschaft ihren spezifischen Heilsauftrag verwirklichen muß:
Gaudium et spes (2. Vatikanum), Apostolicam actuositatem (2. Vatikanum)
- „Der Weg der Kirche ist der Mensch“ -
der erlösungstheologische Grundgedanke von Redemptor hominis (Papst Johannes Paul II.).
Semester
Existenz in Beziehung zu Jesus Christus - Mitarbeit am Aufbau des Reiches Gottes
Menschsein zwischen Geworfensein und Geborgenheit:
- inwiefern mein Leben Hinweis auf die Liebe Gottes in der Welt ist.
Entscheidungspunkte menschlicher Existenz, das ist Geburt, Isolation, schuldig werden, Verantwortung übernehmen, Liebe und Treue auf immer, Krankheit, Tod ... als Erfahrungsfelder der Abwendung oder Hinwendung zu Gott.
Die Sakramente als Feier der spezifischen Zuwendung Gottes in konkreten Knotenpunkten menschlicher Existenz (Taufe, Kommunion, Buße, Firmung, Krankensalbung, Ehe, Priesterweihe):
- die Berufung jedes Getauften und Gefirmten, Gottes Licht und Zeuge in der Welt zu sein (Taufe, Firmung)
- die Erfahrung von communio als innerster Beweggrund für diakonisches Handeln („Ihr seid, was ihr eßt, der Leib Christi“, A. Augustinus)
- die Zusage von Heil und Heilung von Gott und der Gemeinschaft her in Situationen des Scheiterns, der Schuld und der Umkehr (Buß-Sakrament)
- die Liebe zwischen Mann und Frau als Zeichen der Liebe Gottes unter den Menschen und seiner unverbrüchlichen Bundestreue
- die Weitergabe des Geistes Gottes für seine Kirche zum Dienst an der Einheit durch Verkündigung und Spendung der Sakramente (Priesterweihe)
- die Solidarität Gottes mit dem leidenden und sterbenden Menschen auf Grund von Kreuz und Auferweckung Jesu Christi (Krankensalbung)
- die Kirche als Zeichen des Heiles und Ursakrament auf dem Weg durch die Zeit.
Was ich aus dem Religionsunterricht für mein persönliches Leben und für meinen Dienst als Sozialarbeiter mitnehme; wo ich mich in meinem Christsein weiterentwickeln möchte und wie ich meinen Dienst an eine konkrete (Pfarr )Gemeinde rückbinden kann.
Die übrigen Lehrpläne für den Religionsunterricht werden gesondert
bekanntgemacht.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
PSYCHOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sind zu befähigen, sich mit berufsrelevanten Inhalten der wissenschaftlichen Psychologie kritisch auseinanderzusetzen und diese zu einem sozialarbeiterischen Handlungskonzept in Beziehung zu bringen. Sie sollen sich Ergebnisse psychologischer Forschung zugänglich machen und diese bei der Analyse und Behandlung von beruflichen Frage- und Problemstellungen anwenden können. Dabei ist sowohl eine individuozentrierte als auch eine sozial- und umweltpsychologische Sicht zu berücksichtigen.
Der Psychologieunterricht soll dem Studierenden helfen, Möglichkeiten und Grenzen des eigenen Handlungsrepertoires zu reflektieren und dabei Aspekte der eigenen Psychohygiene wahrnehmen zu können. Die Aufgabenstellungen und methodischen Ansätze der angewandten Psychologie sollen hinsichtlich ihrer Einsetzbarkeit in der Sozialarbeit erfaßt werden; die teammäßige Kooperation mit Fachpsychologen soll dadurch begünstigt werden.
Lehrstoff:
Entwicklungspsychologie aus der Sicht verschiedener fachlicher Richtungen, insbesondere aus dem phänomenologischen, tiefenpsychologischen und lernpsychologischen Aspekt sowie unter Bedachtnahme auf die Ansätze der humanistischen Psychologie und der jeweils neueren wissenschaftlichen Sichtweisen. Entwicklungsstörungen (zB Hospitalismus, Separationsreaktionen), Interventionsstrategien mit besonderer Berücksichtigung der Prävention, Elternberatung, Entwicklungsdiagnostik, Möglichkeiten der Förderung.
Lebenslaufpsychologie.
Alterspsychologie.
Konflikt- und Friedenspsychologie.
Praxisrelevante Erkenntnisse über Interaktionsbedingungen, soziale Kognition (zB Personenwahrnehmung), soziale Einstellungen (zB Vorurteile), Kommunikationspsychologie (zB Beziehungsstörungen, soziale Austauschprozesse), Gruppendynamik (zB Geschlechtsrollen), berufsrollenspezifische Fragen, Konfliktstrategien, Psychohygiene des Sozialarbeiters.
Beschreibung, Erklärung und Veränderung von Störungen des psychischen Geschehens, deren multikausale Determiniertheit; Ansätze diagnostischer und therapeutischer Methoden, Indikationsfragen, Interventionsmöglichkeiten des Sozialarbeiters auf der Basis psychotherapeutischer Konzepte (Modifizierung des „Setting“). Übersicht über problemadäquate Ressourcen für die Sozialarbeit aus verschiedenen Bereichen der Angewandten Psychologie (zB forensische, klinische, pädagogische, Arbeits-, Freizeit- und Organisationspsychologie).
Wirkung der materiellen Umwelt (zB Wohnumwelt auf Erleben und Verhalten, ausgewählte Problemstellungen als Beispiel für die Bedeutung interdisziplinärer Kooperation).
Didaktische Grundsätze:
Die Inhalte sollen problem- und praxisorientiert und in Beziehung zu Erlebnisdimensionen des Alltags und gegebenenfalls schon stattgehabter Klientenkontakte erarbeitet werden. Dabei ist neben der Grundlagenvermittlung dem Erfahrungslernen sowie dem übenden Verhalten entsprechend Raum zu geben. Die selbständige Auseinandersetzung mit Informationsressourcen (Fachliteratur, Medien, Fachveranstaltungen usw.) ist zu fördern.
Der Psychologieunterricht ist nach Möglichkeit mit den human- und sozialwissenschaftlichen Fächern sowie mit den Inhalten der Methodikfächer zu koordinieren.
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PÄDAGOGIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch kritische Auseinandersetzung mit berufsrelevanten Inhalten der Erziehungswissenschaft sind die Studierenden zu befähigen, Erziehungs- bzw. Bildungsziele und -prozesse zu analysieren sowie Ergebnisse der Erziehungswissenschaft hinsichtlich ihrer Praxisrelevanz zu beurteilen, wobei sozialpädagogische Fragestellungen besonders zu berücksichtigen sind.
Die Studierenden sind zur Entwicklung, Anwendung und Evaluation von Methoden zur Lösung pädagogischer Problemsituationen zu befähigen. Dabei ist vor allem auf die Notwendigkeit zielgerichteten Vorgehens, kritischer Wirkungskontrolle, selbstkritischer Reflexion des eigenen beruflichen Handelns sowie auf die Bedeutung von Teamarbeit hinzuweisen.
Den Studierenden ist Einsicht in die gesellschaftliche Funktion professionellen sozial- und freizeitpädagogischen Handelns zu vermitteln.
Lehrstoff:
Sozialisationsprozesse und -instanzen (Familie, Altersgruppe, Schule, Beruf usw.). Sozial- und Freizeitpädagogik als „intermediäres System“ zwischen Schulpädagogik und Familienerziehung.
Ausgewählte Grundbegriffe der Erziehungswissenschaft (Erziehungsstile, Autorität, Lernen uä.).
Gesellschaftlicher Kontext von Erziehung und Bildung (Systemfunktion, Normen, Ziele, Institutionen uä.).
Sozial- und freizeitpädagogische Einrichtungen und Angebote „stationärer“ und „mobiler“ Art, deren Bezug zur sozial-kulturellen Infrastruktur eines Gemeinwesens, ihre Funktionen, Organisationsformen und Trägerschaft, theoretische Erklärungsmodelle, historische Entwicklung. Interventions- und Innovationsmöglichkeiten des Sozialarbeiters im Rahmen dieser Institutionen und Angebote bzw. im Kontakt mit ihnen.
Ausgewählte Fragestellungen aus beruflich relevanten Fachgebieten der Pädagogik, wie Schulpädagogik, Berufspädagogik, Erwachsenen(weiter)bildung, Politische Bildung, Medienpädagogik, Spielpädagogik, Sonderpädagogik, Sexualpädagogik.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in Pädagogik ist mit Psychologie, Sozialwissenschaften, Handlungsfeldern der Sozialarbeit, Methoden der Sozialarbeit, Theorie der Sozialarbeit und den Praxisorientierten Unterrichtsveranstaltungen zu koordinieren.
Bei der Darstellung der sozial- und freizeitpädagogischen Institutionen ist die Relation zwischen der Eigenart verschiedener Handlungsfelder der Sozialarbeit und den zur Lösung spezifischer Problemsituationen entwickelten pädagogischen Handlungsansätzen sowie den notwendigen Handlungskompetenzen des Sozialarbeiters herauszuarbeiten.
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- 1997 (7. Semester)
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SOZIALMEDIZIN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einsicht in die biologischen Grundlagen der menschlichen Entwicklung sowie die Zusammenhänge zwischen gesellschaftlichen Faktoren und dem gesunden bzw. kranken Zustand des Menschen.
Klärung der Bedeutung von natürlicher und künstlicher Umwelt für die Gesundheit des Menschen.
Einblick in Struktur und Funktion der medizinischen Dienste und Befähigung, den Klienten an die entsprechende Stelle zu verweisen.
Befähigung zur Teamarbeit mit medizinischen Fachkräften. Kenntnis der wichtigsten Fachtermini.
Lehrstoff:
Psychophysische Aspekte der Schwangerschaft (zB Probleme der Familienplanung, genetische Beratung, Schwangerschaftsabbruch). Störungen der Entwicklung in der Schwangerschaft (Embryopathie, Fetopathie und Infektionen); Rhesus-Inkompatibilitätsprobleme - Prophylaxe, Therapie.
Die Geburt. Probleme der Frühgeburt und Mangelgeburt. Maßnahmen zur Senkung der Säuglingssterblichkeit. Grundlagen der Genetik.
Chromosomen-Anomalien. Die sexuelle Entwicklung des Menschen.
Körperliche Entwicklung des Menschen. Erkrankungen im Kindesalter. Problembereich der Kindesmißhandlung, Inzestprobleme, Deprivation. Geriatrie.
Der behinderte Mensch.
Psychische Erkrankungen und Störungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, ihre sozialen und psychosomatischen Aspekte.
Allgemeine Psychopathologie. Medizinische Aspekte des Alkoholismus, des Nikotinmißbrauchs, der Drogenabhängigkeit, des suizidalen Verhaltens. Probleme der Vorbeugung, der adäquaten Versorgung der Bevölkerung mit psychohygienischen Einrichtungen und der Rehabilitation der psychisch Erkrankten.
Gerontopsychiatrie.
Forensische Medizin. Sozialpsychiatrisch relevante Phänomene.
Hospitalisierungsprobleme (in Krankenanstalten, Strafvollzugsanstalten, Altersheimen usw.): Selbst- und Fremdgefährdung.
Therapeutische Möglichkeiten in der Psychiatrie.
Bedeutung der natürlichen und künstlichen Umwelt sowie sozialer Strukturen für Gesundheit und Krankheit unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsmedizin und des Umweltschutzes.
Gesundheitserziehung, Präventivmedizin. Psychosomatische Medizin.
Alternative medizinische Modelle (zB Homöopathie, Akupunktur, Naturheilkunde usw.).
Epidemiologie. Medizinalstatistik.
Geschichtliche Entwicklung der Sozialmedizin. Medizinsoziologie.
Volkskrankheiten.
Funktion und Organisation des Gesundheitswesens in Österreich, rechtliche Grundlagen. Sanitätsrecht. Krankenanstaltengesetz.
Einrichtungen für den prophylaktischen wie für den therapeutisch-rehabilitativen Bereich.
Wichtige internationale Gesundheitsorganisationen.
Didaktische Grundsätze:
Kenntnisse der wesentlichen biologischen Grundlagen in normalen wie pathologischen Ausprägungsformen sind - soweit sie berufsrelevant erscheinen - bei den angeführten Lehrstoffkapiteln als Basiswissen zu vermitteln.
Es sind Experten der Gesundheitsverwaltung und andere Fachleute als Vortragende heranzuziehen.
Der Lehrstoff der Sozialmedizin ist im einzelnen mit den Lehrinhalten anderer Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Handlungsfelder der Sozialarbeit, zu koordinieren.
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RECHTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung allgemeiner rechtlicher Grundkenntnisse.
Bekanntmachen mit der Rechtssprache und der Logik des rechtlichen Denkens. Vertrautmachen mit den für die Sozialarbeit wichtigen Rechtsgebieten. Einblick in Entstehung und Auswirkung von Rechtsbestimmungen anhand aktueller Gesetzgebungsverfahren (die Rechtsgebiete des Lehrstoffes betreffend) und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Hintergründe und Entwicklungstendenzen.
Kennenlernen des Aufbaus und der wesentlichen Bestimmungen der Bundesverfassung.
Kennenlernen der staatlichen Einrichtungen, die Recht vollziehen oder der Durchsetzung von Rechtsansprüchen dienen (Verwaltungsbehörden, Gerichte, deren Kompetenzen und Verfahrensvorschriften).
Befähigung der Studierenden, als Sozialarbeiter Klienten bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen behilflich zu sein und im Auftrag der Behörden der Rechtslage entsprechend vorzugehen.
Lehrstoff:
Grundbegriffe des Rechtes:
Rechtsordnung, subjektives Recht, Naturrecht - Rechtspositivismus, Rechtsnormen, Rechtsquellen.
Begriff der Person; Rechts- und Handlungsfähigkeit.
Staatsbürgerschaftsgesetz.
Eherecht.
Eltern- und Kindschaftsrecht:
Rechtsverhältnisse der ehelichen und unehelichen Kinder sowie der Kinder aus geschiedenen Ehen; Legitimation, Namensgebung, Annahme an Kindes Statt, Pflegeverhältnis, Unterhaltsregelungen, Vormundschaft. Kuratel und Sachwalterschaft.
Grundzüge des Zivilprozeßrechts und des Insolvenzrechts. Fristen und Rechtsmittel.
Grundzüge des Außerstreitverfahrens, insbesondere vormundschafts- und pflegschaftsgerichtliche Verfahren.
Grundzüge des Erbrechts.
Einschlägige Kapitel des Mietrechts und des Konsumentenschutzgesetzes.
Aufbau und Funktion der Behörde, insbesondere der Verwaltungsbehörden und der Gerichte, Kompetenzverteilung. Grundzüge des Verwaltungsverfahrens.
Jugendwohlfahrtsgesetze, Sozialhilfegesetze und Behindertengesetze.
Jugendschutzgesetze. Weitere Schutz- und Förderungsmaßnahmen für spezielle Personengruppen.
Beihilfenwesen (Familien-, Bildungs-, Wohnbeihilfen usw.).
Sozialversicherungsrecht:
Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung.
Arbeitsrecht:
Grundzüge des Arbeitsvertragsrechtes, Arbeitnehmerschutz. Mutterschutzgesetzgebung.
Gesetzliche Maßnahmen zur beruflichen Förderung der Arbeitnehmer und zur Sicherung des Arbeitsplatzes (Arbeitsmarktförderungsgesetz, Berufsausbildungsgesetz, Arbeitsplatzsicherungsgesetz).
Grundzüge des Strafrechts und Strafprozeßrechts, insbesondere Jugendstrafrechtsverfahren, Grundzüge des Strafvollzugsgesetzes.
Bewährungshilfegesetz. Suchtgiftgesetz.
Rechtliche Aspekte des Arbeitsbündnisses zwischen Klienten und Sozialarbeitern:
Amtshaftung, Amtsverschwiegenheit, Anzeigepflicht, Aufsichtspflicht
ua. Der Sozialarbeiter als Bürger:
Vereinsrecht, Rechtsgrundlagen für Sonderformen oder spezielle Handlungsschritte der Sozialarbeit (zB Hearings, Informationsveranstaltungen, Demonstrationen, alternative Arbeits- und Erwerbsformen, Gemeinwesenprojekte, Privatpraxis, Gemeinschaftspraxis ua.).
Didaktische Grundsätze:
Die Lehrstoffauswahl soll die möglichen Einsatzbereiche der Sozialarbeiter berücksichtigen. Zur Veranschaulichung soll bei der Aufbereitung einzelner Rechtsbereiche im Vordergrund stehen, welche Personen oder Gruppen von der jeweiligen rechtlichen Regelung in welcher Weise betroffen sind.
Der Bezug zur Praxis der Sozialarbeit soll hergestellt werden. Nach Möglichkeiten sollen Kontakte aus der Praxis verschiedener Rechtsbereiche vermittelt und in die Lehrveranstaltungen einbezogen werden, zB Richter, Rechtsanwälte, Sachwalter usw. Zusammenhänge zwischen Rechtsvorschriften und den jeweiligen gesellschaftlichen Entwicklungen sind aufzuzeigen. Die Bedeutung des Rechts für die humanen Fachwissenschaften bzw. umgekehrt ist in ihrer Wechselwirkung und Komplexität zu erhellen und in Querverbindungen sichtbar zu machen.
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SOZIALWISSENSCHAFTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch kritische Auseinandersetzung mit berufsrelevanten Inhalten der Soziologie, Sozialphilosophie und Politikwissenschaft sind die Studierenden in die Lage zu versetzen, die Stellung des Sozialarbeiters und die seiner Klienten im gesamtgesellschaftlichen Rahmen zu analysieren und die strukturellen Bedingungen wahrzunehmen, die für die Tätigkeit des Sozialarbeiters und für die Situation der Klienten maßgeblich sind.
Die Studierenden sind zu befähigen, die Trends der gesellschaftlichen Entwicklung und deren Auswirkung auf die Lebensbedingungen von Klienten und Klientengruppen zu erkennen, sozialwissenschaftliche Ergebnisse nach Aussagekraft und Praxisrelevanz zu beurteilen und für diagnostische und therapeutische Problemlösungen einzusetzen.
Es ist einzuführen in die Ideensysteme und Wertvorstellungen, die sich aus dem Wandel der Gesellschaft bis heute entwickeln lassen, um deren Auswirkungen auf das Berufsbild des Sozialarbeiters, auf Klienten und Klientengruppen sowie auf das diese umgebende soziale Umfeld erkennen zu können.
Anhand philosophischer Einsichten ist zum kritischen Vergleich gesellschaftlicher Grundkonzeptionen sowie von Recht, Gesetz und Strafe zu befähigen.
Bei den Studierenden ist Interesse und Anteilnahme für Sinn, Zweck und institutionelle Formen menschlichen Zusammenlebens zu wecken. Es sind grundlegende Kenntnisse der Verfassung, des Regierungssystems, der geschichtlichen Entwicklung und der konkreten politischen Situation Österreichs sowie der Faktoren der internationalen Politik zu vermitteln.
Lehrstoff:
Gesellschaft und Gesellschaftstheorie:
Entwicklung, sozioökonomische Bedingtheit, historische Hintergründe.
Soziale Prozesse und Strukturen sozialer Gebilde:
Rolle, Gruppe, Institution, Organisation, soziale Planung und soziales Management, Macht, Herrschaft, Konflikt.
Sozialstruktur (kultur- und schichtspezifisch), Bildungssystem und Schule.
Sozialstruktur und sozialer Wandel Österreichs:
Schichtung, Mobilität, Formen und Auswirkungen sozialer Ungleichheit, Unterprivilegierung und Randgruppen.
Gesellschaftliche Produktions- und Reproduktionsbereiche:
Familie, Beruf und Arbeit, Freizeit, Lebensalter.
Wesentliche gesellschaftliche Grundkonzeptionen und politische Systeme (Liberalismus, Kapitalismus, Marxismus, Sozialismus):
Ideen- und kulturgeschichtliche Entwicklung, Verfassungs- und Regierungssystem Österreichs im Vergleich zu früheren Herrschafts- und zu anderen Regierungssystemen, Wechselwirkung von Wirtschaftssystem und gesellschaftlicher Grundkonzeption, Funktion der Sozialarbeit im politischen System.
Ideologie und Ideologiekritik.
Gesellschaftliche Strategien der Konfliktlösung.
Didaktische Grundsätze:
Die Lehrinhalte zeigen nur Schwerpunkte und Problemkreise auf, da im sozialwissenschaftlichen Denken grundsätzlich Offenheit für aktuelle Fragen sowie kritisches Bewerten und Interpretieren anzustreben ist.
Bei der Auswahl der Stoffgebiete ist möglichst nach exemplarischen Grundsätzen vorzugehen, wobei einerseits auf die selbständige Mitarbeit, andererseits auf die Formen des sozialen Lernens besonderer Wert zu legen ist.
Ausgehend von klar umrissenen, sozialen Fragestellungen sind Fakten zu sammeln sowie Bezüge zu aktuellen politischen Geschehnissen herzustellen, aus diesen prinzipielle Überlegungen zu entwickeln und Verbindungen zur sozialarbeiterischen Interventionsproblematik und deren Handlungsfeldern herzustellen.
Dem fächerübergreifenden Prinzip ist Rechnung zu tragen, wobei besonders mit den Lehrfächern Methoden der empirischen Sozialforschung, Psychologie, Pädagogik und Handlungsfelder der Sozialarbeit zu kooperieren ist.
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WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch kritische Auseinandersetzung mit berufsrelevanten Inhalten des Wirtschafts- und Sozialgeschehens sind die Studierenden in die Lage zu versetzen, Fakten, Absichten und Maßnahmen der entsprechenden Politik zu analysieren und sie in ihren Auswirkungen für die eigene und die Situation der Klienten bewerten zu können.
Lehrstoff:
Einführung in wirtschaftliche Grundbegriffe, insbesondere Produktion, Konsumption, Verteilung, Markt und Planung, Bedürfnisse, Interessen, Macht.
Wirtschaftsstrukturen; Wirtschaftstheorien mit ihren praktischen Auswirkungen; Wirtschaftswachstum, qualitatives Wachstum (Ökologie, Ökonomie, Umweltschutz, Sozialindikatoren, Lebensqualität), Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, Konjunkturzyklen, Arbeitslosigkeit, Lohn und Preis, Inflation.
Wirtschaftliche Ungleichheiten:
Vermögens- und Einkommensverteilung, Armut, regionale Differenzierungen, Infrastruktur.
Ziele, Mittel, Instrumente und Träger der Wirtschafts- und Sozialpolitik.
Sozialpartnerschaft:
Stellenwert der Maßnahmen im System der sozialen Sicherheit mit besonderer Berücksichtigung der österreichischen Praxis.
Trends und Entwicklungen im Wirtschafts- und Sozialbereich.
Didaktische Grundsätze:
Unter Verwendung geeigneten Materials (zB Computersimulationsspiele) sollen die Inhalte exemplarisch, problem- bzw. praxisorientiert erarbeitet werden. Ausgehend von aktuellen sozialen und wirtschaftlichen Fragestellungen sind Fakten zu sammeln sowie Überlegungen und Bezüge zur sozialarbeiterischen Interventionsproblematik herzustellen.
Anlage A
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Methodik der Sozialarbeit
THEORIE DER SOZIALARBEIT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der für die verschiedenen Formen der Sozialarbeit grundlegenden Kenntnisse und Einsichten.
Auseinandersetzung mit der Eigenart und Eigenständigkeit des Berufsbildes des Sozialarbeiters unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen in Theorie und Praxis. Anleitung und Hinführung zur qualifizierten selbständigen Berufsausübung in den verschiedenen Handlungsfeldern der Sozialarbeit.
Die Theorie der Sozialarbeit ist sowohl in der Einführungsphase als auch in der Reflexionsphase als übergreifendes Grundlagenfach für alle anderen Fächer, insbesondere für die Handlungsfelder und die Methoden der Sozialarbeit, anzusehen.
Lehrstoff:
Gesellschaftliche Funktion der Sozialarbeit:
Gesellschaftlicher Bedarf und individuelle Bedürfnisse. Geschichte der gesellschaftlichen Hilfen; Charakteristika der gesellschaftlichen Hilfen in der Gegenwart (Motive, Formen, Ziele).
Sozialarbeit als gesellschaftliche Hilfe (Entwicklung, gegenwärtiger Stand, Zukunftsperspektiven); die Stellung der Sozialarbeit im System der sozialen Sicherheit.
Gegenwärtige Notstände und zukünftige Arbeitsstruktur im Mikro-, Mezzo- und Makrobereich.
Organisation sozialer Dienste:
Öffentlich-rechtliche und freie Träger (Organisation, Zusammenarbeit, spezielle Probleme, Finanzierung). Regionalisierung.
Anstellungsverträge von Sozialarbeitern. Freiberufliche Sozialarbeit. Funktion des ehrenamtlichen Mitarbeiters in der Sozialarbeit. Die Bedeutung materieller Ressourcen für den Sozialarbeiter und die Sozialarbeit.
Der Begriff „Klient“ in der Sozialarbeit (individuelle und gesellschaftliche Aspekte); die Position des Klienten in der Gesellschaft. Besondere Bedürfnisse von Klienten und Klientengruppen. Professionelle Beziehungsformen zwischen Sozialarbeiter und Klienten (Kooperieren, Verhandeln, Konflikte). Arbeit mit Zielgruppen und Aktionssystemen.
Entwicklung des Sozialarbeiterberufes; Professionalisierungsprozeß;
Ausbildung, Weiterbildung, Supervision, Berufsorganisation usw.;
Abgrenzung gegenüber und Zusammenarbeit mit anderen sozialen Berufen, Teamarbeit, Handlungskompetenzen und Handlungsspielräume, Öffentlichkeitsarbeit.
Berufsethik des Sozialarbeiters (Berufskodex, Menschenrechte, Zeugnisverweigerung).
Persönlichkeitsvoraussetzungen und -entwicklung (Helferproblematik, Psychohygiene).
Persönliche und gesellschaftliche Bedeutung von Macht und Verantwortung des Sozialarbeiters gegenüber seinen Klienten und seinen Anstellungsträgern (typische Konfliktpunkte usw.).
Theorie der Sozialarbeit im engeren Sinne:
Geschichte der Theoriebildung. Unterschiedliche Ansätze. Definitionen der Sozialarbeit.
Handlungstheorien der Sozialarbeit:
Allgemeine und spezielle Methoden der Problemlösung. Die Rolle der Forschung in der Sozialarbeit.
Didaktische Grundsätze:
Im 1. Semester sind die einzelnen Handlungsfelder und Methoden der Sozialarbeit nur überblicksweise zu behandeln; die detaillierte Darstellung erfolgt in den einschlägigen Unterrichtsgegenständen.
In den weiteren Semestern sollten die Vermittlung und Reflexion einer übergreifenden eigenständigen Theorie der Sozialarbeit angestrebt werden.
Wegen der übergreifenden Bedeutung des Faches ist eine Verbindung zu den anderen Fächern, insbesondere zu den Handlungsfeldern der Sozialarbeit, herzustellen.
Aktuelles Tagesgeschehen sowie der jeweils neue Stand der Forschung im Bereich der Theorie der Sozialarbeit sind in den Unterricht einzubeziehen.
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METHODEN DER EMPIRISCHEN SOZIALFORSCHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sind in die Methodologie und Methodik der empirischen Sozialforschung einzuführen. Die Kritikfähigkeit hinsichtlich der Überprüfbarkeit von Aussagen über soziale Zusammenhänge ist zu schärfen, zur handlungsorientierten Evaluation sozialer Prozesse ist zu befähigen sowie zur kritischen Verwendung von Fachliteratur und zur reflektierten Nutzung von Forschungsergebnissen für das eigene berufliche Handeln anzuregen.
Lehrstoff:
Forschungslogischer Ablauf:
Entdeckungs-, Begründungs- und Verwertungszusammenhang von Forschung; Forschungsauftrag und Forschungsplanung; Möglichkeiten der Forschungsförderung.
Forschungsmethoden:
Schriftliche und mündliche Formen der Befragung, systematische Beobachtung, Dokumentenanalyse, Methoden der handlungsorientierten Forschung.
Experimentelles und nicht-experimentelles Vorgehen in der
empirischen Sozialforschung.
Statistische Verfahren und deren Grenzen.
Datenerhebung, -ordnung und -interpretation.
Auswerten und Verfassen eines Forschungsberichts.
Wertfreiheitspostulat.
Ausgewählte forschungsethische Probleme (Datenschutz ua.).
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff soll am Beispiel vorliegender abgeschlossener berufsrelevanter Untersuchungen demonstriert werden.
Für das praktische Üben soll im Rahmen der „Ergänzenden Unterrichtsveranstaltungen“ und der „Praxisorientierten Unterrichtsveranstaltungen“ Gelegenheit geboten werden.
Die Kooperation zwischen Praktikern der Sozialarbeit einerseits und Fachwissenschaftern andererseits ist anzustreben.
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HANDLUNGSFELDER DER SOZIALARBEIT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll die wesentlichen Schritte sozialarbeiterischen Handelns, wie Problemerfassung, Problemanalyse und Veränderungsstrategien - jeweils auch auf der politischen Ebene - sowie Nutzen von Ressourcen in den einzelnen Handlungsfeldern gezielt kennenlernen. Die in den verschiedenen Handlungsfeldern üblichen administrativen Tätigkeiten sind mit einzubeziehen.
Für die verschiedenen Handlungsfelder sollen jeweils deren spezifische, für den Sozialarbeiter relevanten Problembereiche dargestellt und Interventionsstrategien unter Berücksichtigung der Organisationsformen der Sozialarbeit in den spezifischen Bereichen bearbeitet werden. Anforderungen in bezug auf Management, Planung, Kooperation, Teamarbeit, Informationssammlung und Informationsverarbeitung sind zu berücksichtigen.
Lehrstoff:
Familie:
Lebens- und Arbeitsbedingungen:
Wohnsituation, Beruf (Sondersituation der Pendler, Schichtarbeiter ua.).
Probleme materieller Versorgung (Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, ökonomische Notstände).
Probleme beim Management der familiären Aufgaben wie Kinderversorgung, Haushaltsführung.
Schwierigkeiten mit dem Rollenverhalten und ihre Auswirkungen auf
die erzieherische Kompetenz.
Erziehungsprobleme in der Familie.
Zwischenmenschliche Konflikte (Paar-, Eltern-, Kinder- und Generationskonflikte).
Broken home - Situationen.
Mißhandlung, Verwahrlosung, Schulverweigerung ua. Formen und Institutionen der Erziehungshilfe:
Präventive Maßnahmen, zB Beratungseinrichtungen;
Stützende Maßnahmen, zB Angebote ambulanter Betreuung,
Nachbarschaftshilfe.
Fremdunterbringungen von Kindern, zB Adoption, Pflegeplatz, Heime, Wohngemeinschaften ua.
Der alte Mensch:
Gesellschaftliche, gesundheitliche, materielle Lebensbedingungen, Wohnsituation.
Emotionale Belastungen (Trauerarbeit, Funktionsverlust, Generationenkonflikt, Isolation).
Pflege und Versorgung (Selbsthilfe, familiäre und nachbarschaftliche Hilfen, ambulante soziale Dienste).
Der alte Mensch in Institutionen (Altersheim, Krankenhaus, Heim; spezielle Aufgaben des Sozialarbeiters wie persönliche Unterstützung, Animation, Nachbetreuung).
Vorbereitung auf das Alter.
Bildung
Erziehungsfragen im Kindergarten, Schule; Schulsozialarbeit; sozialpädagogische Arbeit in ganztägigen Schulformen, Internaten und Heimen.
Beruf
Problematik der Arbeitslosigkeit; Fragen der Umschulung; Serviceleistungen der Arbeitsmarktverwaltung; selbstverwaltete Betriebe (Management); Arbeitsangebote bei verminderter Leistungsfähigkeit und Behinderung; Formen und Probleme beruflicher Ausbildung; betriebliche Sozialarbeit.
Freizeit
Freizeitgestaltung für Jugendliche, Erwachsene, alte Menschen;
Animation; Kursleitung im Bereich der Jugend- und Erwachsenenbildung;
Elterntraining; Gesprächsrunden; Haus der offenen Tür; Gemeinschafts- und Kommunikationszentren; freizeitpädagogische Arbeit in ganztägigen Schulformen, Heimen und geschlossenen Institutionen.
Gesundheit
Behinderte Menschen.
Chronisch Kranke und Langzeitpatienten (Krebs, Tuberkulose, Multiple Sklerose ua.).
Psychiatrische Patienten.
Suchtkranke (Alkohol, Drogen, Nikotin ua.).
Krisenintervention.
Rehabilitation, Fragen der psychosozialen Versorgung, Möglichkeiten der sozialen Wiedereingliederung, Fragen der finanziellen Versorgung.
Sozialarbeit in stationären und ambulanten Einrichtungen der medizinischen Versorgung.
Selbsthilfegruppen im medizinischen Bereich.
Umweltschutz, Wohnhygiene, Familienplanung, Sexualberatung.
Randgruppen und Minderheiten
Verhaltensauffälligkeit, Verwahrlosung und Delinquenz, Wechselwirkung zwischen individuellen Komponenten, gesellschaftlichen Fakten und situativen Gegebenheiten.
Sozialarbeit im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe (spezielle Rechtsfragen, zB Modalitäten des Gerichtsverfahrens).
Sozialarbeit mit Obdachlosen, Nichtseßhaften, Sozialhilfeempfängern und chronischen Problemfamilien.
Sozialarbeit mit Gastarbeitern, Flüchtlingen.
Sonstige Handlungsfelder
Entwicklungshilfe, Entwicklungspolitik (historische, ökonomische, politische, soziale Aspekte).
Internationale Arbeitsteilung und Wirtschaftsordnung (Dependenz).
Friedenserziehung.
Internationale Sozialarbeit.
Didaktische Grundsätze:
Die wesentlichen Erklärungsmodelle aus den Humanwissenschaften sollen die Grundlage für das sozialarbeiterische Handeln darstellen. Dieses ist anhand exemplarischer Situationen und konkreter Fälle darzustellen und zu üben. Die Organisationsformen der Sozialarbeit in einzelnen Handlungsfeldern sind nach Ist- und Soll-Zustand darzustellen. Die Abstimmung mit Methoden der Sozialarbeit, Administration der Sozialarbeit und dem Praxisseminar ist herzustellen. Der Studierende soll soziale Einrichtungen kennenlernen.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
METHODEN DER SOZIALARBEIT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll einen Überblick über die in sozialen Einrichtungen praktizierten Methoden der Sozialarbeit erhalten. Der Studierende soll lernen, die psychosoziale Situation eines Klienten und dessen Möglichkeiten zur Selbsthilfe zu erkennen, um geeignete Hilfsmaßnahmen gemeinsam zu erarbeiten und einzuleiten sowie adäquate Ressourcensysteme kennenzulernen. Der Studierende soll eine Orientierung über eigene Einstellungen gewinnen, die dabei hinderlich oder hilfreich sein können, und lernen, seine berufliche Beziehung zum Klienten kontrolliert zu gestalten.
Den Studierenden soll gezeigt werden, welche Möglichkeiten die Gruppenarbeit für Menschen bietet, aus der Isolation herauszutreten und ihre Handlungskompetenz zu erweitern. Es soll ein Überblick über verschiedene Methoden der Gruppenarbeit vermittelt werden. Der Studierende soll lernen, Gruppenentwicklung und Gruppenprozesse zu erkennen und für unterschiedliche Zielgruppen differenzierte Möglichkeiten anzubieten.
Den Studierenden soll gezeigt werden, wie die Lebenssituation benachteiligter Bevölkerungsgruppen mittels Gemeinwesenarbeit verbessert werden kann.
Die Studierenden sollen befähigt werden, methodische Ansätze auf verschiedenen Handlungsebenen kombiniert anwenden zu können und an sozialer Planung - auch auf politischer Ebene - mitzuwirken.
Neue methodische Entwicklungen sind im Rahmen des Methodenunterrichts mit zu berücksichtigen. Im Sinne einer forschenden Praxis sind auch Verfahren zur Auswertung erfolgter methodischer Vorgangsweisen und Interventionen zu vermitteln.
Lehrstoff:
Geschichte der professionellen Einzelfallhilfe, ihre ethischen Prinzipien und Zielsetzungen, Persönlichkeit, Wertvorstellungen und Berufsrolle des Sozialarbeiters, deren Einfluß auf die helfende Beziehung.
Gestaltung des Erstgesprächs, Stellenwert der Anamnese, psychosoziale Diagnostik, Grundlagen und Auswertung von Gesprächsführung.
Casework-Prinzipien, Modelle für problemlösende und personenbezogene Vorgangsweisen.
Die Rolle der identifikatorischen Prozesse, Abgrenzung und Konfliktklärung in der Einzelfallhilfe, emotionale Beziehungsfaktoren im interpersonalen Dialog (Aggressivität, Depressivität, Sexualität usw.).
Dyadische Sozialarbeit im weiteren Sinn, Gesprächsführung mit Klienten wie auch mit Personen aus Zielgruppen- und Aktionssystemen (Kollegen, Vorgesetzte, Funktionäre öffentlicher Einrichtungen usw.), Fallstudien, Dokumentation, Supervision. Methoden und Strategien der Familienarbeit. Definition, Funktion, Ziele und Verfahrenstechniken sozialer Gruppenarbeit. Charakteristika der Gruppenbeziehung im Vergleich zur Individualbeziehung.
Unterschiedliche Modelle der Gruppenführung.
Gruppenstruktur und Gruppenprozesse.
Dokumentation des Geschehens in der Gruppe.
Exemplarische Darstellung der Arbeit mit speziellen Klientengruppen und Anwendungsgebiete sozialer Gruppenarbeit (Selbsthilfegruppen, sozialtherapeutische Gruppen usw.)
Funktion des Sozialarbeiters als Gruppenleiter und Gruppenberater.
Strukturelle Analysen von Gemeinwesen unter Einbeziehung der Betroffenen, Mitwirkung an sozialer Planung.
Techniken zur Aktivierung Betroffener und zur Herstellung demokratischer Partizipationsformen bei Kommunikation und Entscheidungsfindung.
Selbstorganisation Betroffener, Entwicklung gemeinschaftlicher Initiativen und Projekte zur sozialen und wirtschaftlichen Verbesserung der Situation betroffener Regionen und Gruppen.
Einbindung von Verbündeten in Prozesse der Gemeinwesenarbeit. Einsatzmöglichkeiten von Kooperations-, Verhandlungs- und Konfliktstrategien.
Techniken der Konfliktaustragung und der Konfliktauslösung.
Unterschiedliche organisatorische Strukturen von Selbsthilfegruppen und Gemeinwesensprojekten.
Bezug und Abgrenzung gegenüber Bürgerinitiativen. Förderungsmöglichkeiten für Projekte.
Unterschiedliche Formen von Gemeinwesensarbeit bei unterschiedlicher Trägerschaft der Projekte und unterschiedlicher Organisation der Sozialarbeit.
Formen des Engagements des Gemeinwesensarbeiters, der Distanzierung und der Loslösung vom Projekt.
Beziehung von Gemeinwesensarbeit zu anderen Arbeitsfeldern (Regionalentwicklung, Stadtteilarbeit, Aktionsforschung, Erwachsenenbildung, Freizeitpädagogik usw.) Gemeinwesensarbeit als Herstellung von Öffentlichkeit auf lokaler Ebene, als Hilfe zum Aufzeigen und Lösen lokaler (kommunaler) Konflikte.
Didaktische Grundsätze:
Die Vernetzung unterschiedlicher methodischer Ansätze soll sowohl durch Teamunterricht als auch in Bezug zu den Handlungsfeldern und im Rahmen der methodischen Begleitung des Projektunterrichts erfolgen, ebenso sollen Praxiserfahrungen der Studierenden aufgearbeitet werden.
Alle methodischen Vorgangsweisen sind auch zu ethischen und weltanschaulichen Kriterien sowie zu ihren wissenschaftlichen Grundlagen in Beziehung zu setzen.
Der Unterricht soll auch unter Verwendung von Rollen- und Planspieltechniken sowie unter Einsatz audiovisueller Mittel erfolgen. Den Studierenden ist so Gelegenheit zu geben, methodisch relevante Situationen im Probehandeln kontrolliert zu erleben. Nach Möglichkeit soll auch ein unmittelbarer Kontakt zu Zielgruppen methodischer Sozialarbeit hergestellt werden.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
- 1994 (1. Semester)
- 1995 (2. Semester)
- 1995 (3. Semester)
- 1996 (4. Semester)
- 1996 (5. Semester)
- 1997 (6. Semester)
- 1997 (7. Semester)
- 1998 (8. Semester)
ADMINISTRATION DER SOZIALARBEIT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sind mit Administration und Dokumentation als Instrumenten methodischer Sozialarbeit vertraut zu machen. Sie sollen befähigt werden, administrative Erfordernisse auch unter Verwendung technischer Hilfsmittel und unter Beachtung arbeitsökonomischer Prinzipien zu erledigen.
Lehrstoff:
Planung und Organisation von Arbeitsprozessen, Optimierung von Arbeitsabläufen, Grundlagen der Organisationsentwicklung. Daten- und Faktensammlung, Objektivität und methodische Absicherung von Akteninhalten, Rechtsfragen der Aktenführung (Einsicht, Herausgabe usw.), Grundzüge der Kanzleiorganisation.
Arbeitsunterlagen, Fallverlaufsdarstellungen, Abfassen relevanter Schriftstücke (Berichte, Fachkorrespondenz, fachliche Stellungnahmen usw.). Anwendungsbereiche von text- und datenverarbeitenden Systemen in der Sozialarbeit, Datenschutz.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll sich insbesondere an den Handlungsfeldern der Sozialarbeit orientieren, ausgewählte Probleme sollen planspielartig und mit Hilfe in der Praxis verwendeter Unterlagen geübt werden. Nach Möglichkeit ist auch Gelegenheit zur Benutzung technischer Hilfssysteme zu Übungszwecken zu geben.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 991/1994)
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