Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 6. April 1988 über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Aktuelle Fachgebiete ........ bis2bis2bis2bis2bis2 bis10 I bis
```
VI
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Leibesübungen ............... 2 2 2 2 2 10 (IV a)
```
```
```
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Wochenstunden Lvpfl.-
Förderunterricht *3) Jahrgang Summe Gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Deutsch ..................... 2 2 2 - - 6 (I)
```
```
Englisch einschließlich
```
Fachsprache ................. 2 2 2 - - 6 I
```
Zweite lebende Fremdsprache
```
einschließlich Fachsprache .. 2 2 2 - - 6 I
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik .................. - 2 2 2 - 6 I
```
Betriebswirtschaftslehre .... 2 2 2 - - 6 I
```
```
Rechnungswesen .............. 2 2 2 - - 6 I
```
```
Textverarbeitung ............ 2 2 2 - - 6 IV b
```
```
```
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Allgemeines Bildungsziel
Die Handelsakademie für Körperbehinderte dient im Sinne der §§ 65 und 75 Abs. 3 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb höherer Bildung unter besonderer Berücksichtigung kaufmännischer Bildungsinhalte.
Es sind insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen zu vermitteln, die den Absolventen trotz seiner körperlichen Behinderung sowohl zur unmittelbaren Ausübung eines gehobenen Berufes in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung als auch zur Aufnahme eines wissenschaftlichen Studiums befähigen.
Ziel ist die Integrierung von Behinderten durch Förderung bis zum höchsten, individuell erreichbaren Grad physischer, geistiger, sozialer, beruflicher und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Dies soll unter besonderer Berücksichtigung individueller bzw. mehrfacher Behinderung erreicht werden, um für die Personengruppe der Körperbehinderten möglichst gleiche Startmöglichkeiten gegenüber den Nichtbehinderten zu schaffen.
Der Absolvent der Handelsakademie für Körperbehinderte soll ein verantwortungsbewußter Mensch sein, der die Folgen seines eigenen Verhaltens und des Verhaltens anderer für die Gesellschaft überblicken und sich ein selbständiges Urteil bilden kann, der einerseits zur schöpferischen Alleinarbeit, andererseits zur Kommunikation und Kooperation sowohl in fachspezifischen als auch in anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen fähig ist, der die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung einsieht und zu deren Erwerb sowohl durch seine fachlichen Vorkenntnisse als auch durch das Wissen um die geeigneten Fortbildungsquellen (insbesondere Fachliteratur) befähigt ist.
Ziel ist auch die Erziehung zur Wertschätzung der Freiheit und der Demokratie, des Friedens im Staate und zwischen den Staaten und Völkern.
B. Allgemeine didaktische Grundsätze
Durch die Ausrichtung aller Unterrichtsgegenstände, insbesondere der wirtschaftswissenschaftlichen, auf das Leitfach Betriebswirtschaftslehre soll jene gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände erreicht werden, die dem Bildungsauftrag der Handelsakademie für Körperbehinderte im Sinne des Schulorganisationsgesetzes und des Schulunterrichtsgesetzes entspricht.
Dem gesamten Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmens zu. Die Veränderungen des Wirtschaftslebens zwingen zur ständigen Anpassung des Unterrichts an die Bedürfnisse der Praxis. Daher ist die Einbeziehung aktuellen Wissensgutes, gegebenenfalls auch außerhalb des Lehrplanes, im Hinblick auf die Ergänzung des Lehrstoffes notwendig, wobei die sorgfältige Auswahl der pädagogischen Verantwortung des Lehrers überlassen bleibt.
Die Arbeit in allen Unterrichtsgegenständen ist auf das Gesamtziel der Handelsakademie für Körperbehinderte auszurichten; dazu ist die enge Zusammenarbeit aller Lehrer erforderlich. Pädagogische Beratungen, schriftliche Stoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.
Zur Festigung des Unterrichtsertrages sind die wesentlichen Teile des Lehrstoffes zu wiederholen und zu üben.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache (Standardsprache) als überregionaler Sprachform ist zu achten. Die Schüler sind in allen Unterrichtsgegenständen auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Der gesamte Unterricht ist unter Ausnützung der Querverbindungen, unter Heranziehung von geeignetem Anschauungsmaterial und unter wohlabgestimmter Einbeziehung der audio-visuellen Unterrichtsmittel praxisbezogen zu gestalten, wobei der letzte Stand der technischen Entwicklung zu berücksichtigen ist.
Auf die Verwendung der Kurzschrift und des Maschinschreibens ist in allen Unterrichtsgegenständen großer Wert zu legen.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die Politische Bildung, die Friedenserziehung, die Umfassende Landesverteidigung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und die Erziehung zur Aufgeschlossenheit gegenüber Problemen des Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes.
Einschlägige Schulveranstaltungen (zB Lehrausgänge und Exkursionen) dienen zur Ergänzung des Unterrichts und zur Vermittlung von Einblicken in größere Zusammenhänge auf kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Gebieten. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen, insbesondere in den wirtschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Fächern, besonders zu pflegen.
Der Lehrer wird daher die Methode seines Unterrichts so zu wählen haben, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen. Bei der Darbietung des Lehrstoffes wird auf die vortragende Methode niemals ganz verzichtet werden können, jedoch müssen auch andere Methoden verwendet werden, wie etwa die selbständige Erarbeitung durch Schüler, kurze Referate, Sammlung und Vergleich von Berichten der Massenmedien, Lösungsversuche von Problemen in Teamarbeit, sinnvoller Einsatz audio-visueller Mittel. Dabei ist ein Methodenwechsel motivations- und leistungsfördernd.
Durch die didaktischen Grundsätze, die den einzelnen Unterrichtsgegenständen beigefügt sind, soll die pädagogische Initiative des Lehrers nicht eingeengt werden. Wahl und Anwendung der Methoden des Unterrichts sind dem Lehrer als schöpferische, von Verantwortung getragene Leistung grundsätzlich freigestellt.
Die Erziehung des Schülers zur Selbständigkeit wird den Kern der pädagogischen Arbeit in jedem Unterrichtsgegenstand bilden. Dieses Ziel kann erreicht werden, wenn der Schüler zu eigenständiger Behandlung komplexer Probleme geführt wird, die von ihm Initiativen zur selbständigen Informationsbeschaffung, zur Heranziehung originaler Quellen (Gesetzestexte, Fachzeitschriften, Fachliteratur, Besorgung von Informationen aus der Wirtschaft und aus der öffentlichen Verwaltung ua.) verlangen. Dadurch soll im Schüler die Erkenntnis für die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung geweckt und die Möglichkeit hiefür aufgezeigt werden.
Die Behandlung von Fachproblemen, wie sie zum Beispiel die Spezielle Betriebswirtschaftslehre fordert, ist stets unter dem Aspekt der Gesamtausbildung zu sehen. Das Eindringen in besondere Probleme eines Fachgebietes unter Einsatz von adäquaten Arbeitsmethoden hat insbesondere auch die Fähigkeit zum Erkennen und Lösen von fachspezifischen Problemen anderer betriebswirtschaftlicher Teilgebiete zu fördern.
Im Sinne einer Vorbereitung für den unmittelbaren Eintritt in das Berufsleben ist die Teamarbeit, die in der Praxis immer wieder zur Problemaufbereitung und -bewältigung angewandt wird, in den Unterricht der Handelsakademie für Körperbehinderte einzubauen. Die Teamarbeit ist darüber hinaus ein geeignetes Mittel zur Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit zur Kommunikation und zur Kooperation.
Bei der Bildung der Arbeitsgruppen ist darauf zu achten, daß nicht immer gleich befähigte Schüler in einer Gruppe zusammengefaßt werden. Die Schüler sollen lernen, ihre Argumente zu formulieren, den Konsens zu suchen und sich gegebenenfalls in der Gruppe sachlich durchzusetzen. Die aktive und passive Mitarbeit in der Gruppe ist vom Lehrer sorgfältig zu beobachten.
Das Bildungsgut dient nicht nur der fachlichen Ausbildung, sondern im Sinne einer Erziehungsfunktion der Schule auch in hohem Maße der Persönlichkeitsformung.
Der Unterricht hat in jedem Wissensgebiet die Wirtschaft als kulturelle und gesellschaftliche Funktion aufzufassen und den Wert der Arbeit als wesentliches persönlichkeitsbildendes Element zu betonen. Die Verantwortung des Menschen in der Wirtschaft gegenüber der Gemeinschaft ist bewußtzumachen.
Der Schwierigkeit Körperbehinderter beim Erwerb von Fertigkeiten, beim Umsetzen von theoretischem Wissen in praktische Arbeit sowie bei der Anpassung an eine neue Umgebung und an geänderte Arbeitsbedingungen ist besonders Rechnung zu tragen. Neben der Ausbildung in beruflicher Hinsicht ist dem Schüler ein Weg zur Gestaltung seines privaten Lebens zu zeigen. Es ist besonders auf jene gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen, die eine Realisierung der sich bietenden Möglichkeiten eröffnen.
Eine Berufspraxis in den Ferien als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben ist wünschenswert.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
b) Evangelischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an Handelsakademien ist unter besonderer Berücksichtigung jener Fragen, die sich aus der Behinderung der Schüler ergeben, sinngemäß anzuwenden.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
d) Islamischer Religionsunterricht
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
Deutsch
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Englisch einschließlich Fachsprache
Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Fachsprache
Geschichte und Sozialkunde (Wirtschaftsgeschichte)
Geographie und Wirtschaftskunde (Wirtschaftsgeographie)
Biologie und Warenkunde
Chemie
Physik
Mathematik und angewandte Mathematik
Betriebswirtschaftslehre
Lehrbetrieb
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermeidung von Anpassungsschwierigkeiten körperlich Behinderter beim Eintritt in das Berufsleben durch intensive Arbeit an allen in kaufmännischen Betrieben verwendeten Büromaschinen und Geräten.
Umsetzung des in den Unterrichtsgegenständen Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Datenverarbeitung, Computerunterstütztes Rechnungswesen, Textverarbeitung sowie Computerunterstützte Textverarbeitung erworbenen Wissens in die praktische Durchführung, vorwiegend anhand von zusammenhängenden Aufgaben.
Fähigkeit übertragene praxisgerechte Aufgaben unter Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbständig und im Team auszuführen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Einführung:
Der Angestellte im Betrieb:
Körperhaltung, Kleidung, Hygiene.
Arbeitsplatz:
Arbeitsraum, Tisch, Sitzplatz, Beleuchtung.
Maschinen im Betrieb:
Schreibmaschinen, Diktiergeräte, Rechenmaschinen, Kleincomputer, Vervielfältigungsmaschinen, Postbearbeitungsmaschinen, Fernsprecher und Zusatzgeräte, Kleingeräte.
Rationelle Anwendung der Maschinen; Behebung kleiner Störungen.
Arbeiten im Betrieb:
Anfertigung unterschriftsreifer Geschäftsstücke; Korrekturen auf Maschinschreibblättern und verschiedenen Matrizenarten; Anwendung des Diktiergerätes und der Rechenmaschinen (Blindrechnen mit Fingersatz).
Anlegen von Karteien, Tabellen usw., Kollationieren; Vervielfältigungsarbeiten.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Zusammenfassende Übungen:
Stenogrammübertragungen; Geschäftsbriefe nach Stichwortangaben sowie Ausführung der in der Betriebswirtschaftslehre erarbeiteten Schriftstücke.
Geschwindigkeitstraining im Maschinschreiben; Schreiben nach
Tonträgern.
Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
Lagerbuchhaltung mit fiktiven Angaben; Kalkulationen.
Büroorganisation:
Überblick über die Büroorganisation und die dazu erforderlichen Organisationsmittel.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Überblick über die Organisation des Rechnungswesens bei Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage; Durchführung fingierter Aufgaben (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Zahlungen, Verbuchung auf Personen- und Hauptbuchkonten unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer).
Vertiefung der Kenntnisse in Datenverarbeitung; Lösung einfacher kaufmännischer Problemstellungen; Festlegung der gewünschten Auswertungen; Anwendung eines vorhandenen Software-Paketes; Feststellung des vorhandenen Datenbestandes; Anlegen und Ausgabe von Dateien; Sortieren und Selektieren innerhalb von Dateien.
Büromaterialverwaltung.
Lagerbuchführung; manuell und mit Hilfe einer Datenverarbeitungsanlage.
Materialausgabe; Herstellen von Vervielfältigungen. Korrespondenz
mit Unternehmungen und Behörden; Massenpost.
Stellenbewerbung und Lebenslauf.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Rationalisierung im Schriftverkehr:
Erstellen von Textbausteinen; Textbearbeitung und Textverarbeitung an einer Datenverarbeitungsanlage.
Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens; Erstellung von Statistiken und Errechnung wichtiger Kennzahlen; Ausfüllen von Steuererklärungen und anderen Formularen in Zusammenhang mit dem Schriftverkehr mit Behörden.
Fachübergreifende und zusammenfassende praxisgerechte Aufgabenstellungen zu Themen aller einschlägigen Unterrichtsgegenstände mit kürzeren praktischen Übungen (zB Büroorganisation, Postbearbeitung, Erstellung von Kalkulationen, Kontierung von Belegen, Terminorganisation, innerbetriebliche Kommunikation, Verkaufsgespräche, Protokollführung, Organisation von Sitzungen, Tagungen und Konferenzen) und umfangreichen zusammenhängenden Beispielen aus der Wirtschaftspraxis einschließlich Schriftverkehr.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Themenwahl ist auf die Tätigkeiten der Absolventen der Handelsakademie für Körperbehinderte im künftigen Beruf Rücksicht zu nehmen. Der Unterricht ist so zu gestalten, daß der Schüler die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten praxisgerecht festigen kann.
Besonderer Bedeutung kommt daher der Lösung zusammenhängender wirtschaftspraktischer Fälle aller Art zu. Die Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit soll ua. durch Gruppenarbeit, projektorientierten Unterricht und Rollenspiel gefördert werden. Das Verhalten gegenüber Geschäftsfreunden, Vorgesetzten, Mitarbeitern usw. ist zu schulen. Der Einsatz von maschinellen Verarbeitungseinrichtungen, Organisationsmitteln und Originalunterlagen ist vorzusehen.
Durch Lehrausgänge, Exkursionen und Referenten aus der Wirtschaft und der Verwaltung ist das Verständnis für die Praxis zu fördern.
Im Hinblick auf die erhöhten Schwierigkeiten Körperbehinderter beim Erwerb von Fertigkeiten und beim Umsetzen theoretischen Wissens in verwertbare Leistungen ist es notwendig, die praktischen Tätigkeiten zu intensivieren und den sich ändernden Erfordernissen anzupassen.
Bei der Durchführung der Aufgaben ist auf größte Genauigkeit und Einhaltung einer in der Praxis erforderlichen Geschwindigkeit zu achten. Die Arbeiten sind von den Schülern selbständig durchzuführen, wobei auf ihre Verantwortlichkeit und auf eine korrekte Arbeitshaltung hinzuweisen ist.
Besonders wichtig ist die Herstellung von Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Datenverarbeitung, Computerunterstütztes Rechnungswesen sowie Textverarbeitung.
Eine Blockung der Unterrichtsstunden ist wünschenswert.
Spezielle Betriebswirtschaftslehre
Rechnungswesen
Wirtschaftliches Rechnen
Datenverarbeitung und angewandte Datenverarbeitung
Staatsbürgerkunde und Rechtslehre
Volkswirtschaftslehre und Soziologie
Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit zur sprachlich richtigen, fehlerfreien Herstellung von Schriftstücken der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereichs unter praxisgemäßer Anwendung der Kurzschrift, des Maschinschreibens und der dazu erforderlichen Organisationsmittel, wobei die Geschwindigkeit auf die körperliche Behinderung des Schülers abzustimmen ist.
Bereitschaft zum verantwortungsbewußten Umgang mit den technischen Medien, zur Flexibilität und Teamfähigkeit; Förderung der Kreativität und der Bereitschaft zur Weiterbildung.
Im Teilbereich Maschinschreiben:
Beherrschung des Finger-Tastschreibens sowie der Einrichtungen der Schreibmaschine zur rationellen Anfertigung von Schriftstücken; Gewandtheit im Abschreiben mit einer Geschwindigkeit von mindestens 200 Bruttoanschlägen/min. und Schreiben nach Diktat mit einer Geschwindigkeit von mindestens 60 Silben/min.
Im Teilbereich Kurzschrift:
Fähigkeit, ein Diktat von mindestens 110 Silben/min. nach der Deutschen Einheitskurzschrift-Verkehrsschrift (Wiener Urkunde) aufzunehmen und zu lesen. Fähigkeit im Erfassen und Notieren von Texten; Genauigkeit in der Verarbeitung.
Im Teilbereich Stenotypie:
Fähigkeit, Texte mit mindestens 110 Silben/min. kurzschriftlich aufzunehmen, wortgetreu und normengerecht maschinschriftlich zu übertragen; Fähigkeit zum selbständigen Gestalten von Schriftstücken nach Stenogramm.
Im Teilbereich Phonotypie:
Fähigkeit zum rationellen Arbeiten mit Diktiergeräten; Fähigkeit, Phonogramme wortgetreu und normengerecht maschinschriftlich zu übertragen; Fähigkeit zum selbständigen Gestalten von Schriftstücken nach Phonogramm; Fähigkeit zum normengerechten Besprechen von Tonträgern.
Im Teilbereich Büroorganisation:
Überblick über die Büroorganisation und die dazu erforderlichen
Organisationsmittel.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Erarbeiten des Tastenfeldes im Finger-Tastschreiben einschließlich Ziffern und Zeichen.
Anwenden der Ziffern und Zeichen sowie der Hervorhebungsarten nach den ÖNORM-Richtlinien für Maschinschreiben; Tabulatorübungen; Training zum Erreichen einer Geschwindigkeit von mindestens 140 Bruttoanschlägen/min. (40 Silben/min.).
Formatnormung und Textgestaltung; äußere Form der kaufmännischen Schriftstücke; Erarbeiten von Briefen einfachster Art mit und ohne Vordruck; Einführung in die Büroorganisation.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Training zur Erhaltung der Griffsicherheit und der Geschwindigkeit von 140 Bruttoanschlägen/min. (40 Silben/min.). Erarbeiten von Schriftstücken einfacher Art nach unterschiedlichen Gestaltungskriterien.
Erarbeiten der Verkehrsschrift nach der Wiener Urkunde.
Aufnehmen von Texten mit einer Geschwindigkeit von mindestens 70 Silben/min. Lesen eigener Niederschriften und kurzschriftlicher Vorlagen sowie deren maschinschriftliche Übertragung.
Einführung in den Gebrauch der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
Erarbeiten von Teilen der Büroorganisation.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Steigern der Schreibgeschwindigkeit auf mindestens 170 Bruttoanschläge/min. (50 Silben/min.).
Gestalten von Schriftstücken mit steigendem Schwierigkeitsgrad nach ungegliederten Texten und Schreiben nach Diktat.
Steigern der Schreibgeschwindigkeit in Kurzschrift auf mindestens 90 Silben/min.; Lesen von eigenen Stenogrammen und Vorbildschriften.
Gestalten von Schriftstücken und Texten mit steigendem Schwierigkeitsgrad nach Stenogramm. Kurzschriftliche Aufnahme von Diktaten und ihre maschinschriftliche Übertragung.
Einsetzen des Diktiergerätes als Organisationsmittel; Einführung in das Schreiben nach Tonträgern entsprechend den ÖNORM-Richtlinien für das Phonodiktat; Gestalten von Schriftstücken mit steigendem Schwierigkeitsgrad nach Phonogramm.
Anwenden der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Steigern der Schreibgeschwindigkeit auf mindestens 200 Bruttoanschläge/min. (60 Silben/min.); selbständiges Gestalten und Überarbeiten von Schriftstücken und Texten; Formarbeiten nach Vorlage, Stenogramm und Phonogramm.
Steigern der Schreibgeschwindigkeit in Kurzschrift auf mindestens 110 Silben/min.
Anwenden der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
Protokollführung.
Diktantenschulung.
Rationalisierungsmöglichkeiten im Schriftverkehr.
Zusammenfassender Überblick über die Büroorganisation und die
erforderlichen Organisationsmittel.
Didaktische Grundsätze:
Das Gesamtlehrziel kann nur stufenweise und unter Bedachtnahme auf die Fortschritte in den einzelnen Teilbereichen (Maschinschreiben, Kurzschrift, Stenotypie, Phonotypie und Büroorganisation) und in enger Zusammenarbeit mit dem Pflichtgegenstand Lehrbetrieb verwirklicht werden.
Während der gesamten Ausbildung in Maschinschreiben sind die Schüler unbedingt zum Tastschreiben anzuhalten. Besonderes Augenmerk ist auf selbständiges Arbeiten und auf die korrekte Ausführung aller Schriftstücke zu legen. Neben dem wortgetreuen Übertragen von Stenogrammen und Phonogrammen sind die Schüler bei der Diktantenschulung nach den ÖNORM-Richtlinien für das Phonodiktat auszubilden. Im Rahmen der Querverbindungen kann der Lehrstoff anderer Unterrichtsgegenstände vertieft werden. Andererseits ist anzustreben, daß die kurzschriftlichen und maschinschriftlichen Fertigkeiten auch in den anderen Unterrichtsgegenständen genützt werden.
In der Gestaltung der Querverbindungen zum Unterrichtsgegenstand Deutsch bilden insbesondere Übungen zur Erweiterung des Wortschatzes, zur Grammatik und Zeichensetzung, zur Stilverbesserung sowie zur Protokollführung Schwerpunkte.
Im Teilbereich Kurzschrift können den Schülern auch Verkürzungen und Kürzel der Eil- und Redeschrift zusätzlich vermittelt werden.
Im Teilbereich Büroorganisation ist eine Abstimmung mit den Unterrichtsgegenständen Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Datenverarbeitung und Computerunterstütztes Rechnungswesen vorzunehmen. Darüber hinaus ist beim Erarbeiten des gesamten Schriftgutes eine isolierte Behandlung zu vermeiden. Es soll vielmehr ein Verständnis für Zusammenhänge erreicht werden. Im Fortgeschrittenenunterricht ist nach Möglichkeit Partner- und Gruppenarbeit vorzusehen, um die Aktivität, Flexibilität und Teamfähigkeit auf diese Weise zu fördern. Die Schüler sind zum verantwortungsbewußten Umgang mit technischen Mitteln hinzuführen.
Die Leistungsintensität der einzelnen Schüler ist durch Führen von Leistungsstatistiken zu fördern. Zur Rationalisierung des Unterrichts und zur Vermittlung von Einsichten in Funktionsabläufe technischer und organisatorischer Art sind audio-visuelle Unterrichtsmittel einzusetzen.
Schularbeiten:
Je zwei in jedem Jahrgang.
Leibesübungen
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 334/1978.
B. Freigegenstände
Dritte Lebende Fremdsprache einschließlich Fachsprache
Latein
Philosophischer Einführungsunterricht
Seminar Wirtschaftsgeographie
Chemische Übungen
Warenkundliche Übungen
Betriebswirtschaftliches Seminar
Seminar Datenverarbeitung
Fremdsprachige Textverarbeitung
Hauswirtschaft und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit zur selbständigen Herstellung von Speisen. Zusammenstellen von Speisenfolgen verschiedener Kostformen für Gesunde, Kranke und insbesonders Behinderte. Schulung in allen zur Pflege und Instandhaltung der Küche notwendigen Arbeiten. Kenntnis der wichtigsten Nahrungs- und Genußmittel sowie ihres Nähr- und Nutzwertes. Bedeutung der richtigen Ernährung für die Erhaltung der Gesundheit. Verständnis für die volkswirtschaftliche Rolle der Konsumenten.
Förderung der Persönlichkeitsbildung durch Anleitung zu Selbsterkenntnis und Selbsterziehung sowie Erkennen und Verstehen der Probleme, die sich für Behinderte im Alltag (privat und beruflich) ergeben. Aufzeigen von Möglichkeiten zur Bewältigung dieser Probleme.
Richtlinien für eine gesunde Lebensführung und Körperpflege (unter besonderer Berücksichtigung der körperlichen Behinderung). Vermittlung der Kenntnisse der Gestaltung, Einrichtung und sachgemäßen Wirtschaftsführung eines Behindertenhaushalts.
Lehrstoff:
I.und II. Jahrgang (je 4 Wochenstunden):
Lebensmittelkunde:
Nährwert, Einkauf und Preis; Übernahme, Verrechnung und Aufbewahrung von Lebensmitteln; private und amtliche Kontrolle der Nahrungsmittel; Lebensmittelgesetz; die wichtigsten Diäten; Reduktionskost; Genußmittel; Getränke; Schnellküche; moderne Konservierungsmethoden; Vollwertkost.
Kochen:
Zubereitung der gesunden, neuzeitlichen Ernährung unter Zuhilfenahme neuzeitlicher Küchenmaschinen und -geräte; Erarbeitung der Grundrezepte und deren Abwandlung; verschiedene Kostformen (für Jugendliche, vegetarische Kost, Rohkost usw.); Ausweitung der erlernten Rezepte; kalte Platten; Zubereitung warmer und kalter Getränke; Zusammenstellung von Speisefolgen.
Tagespläne, Wochenpläne.
Servieren:
Bestecke und Service; Tischdecken bei verschiedenen Mahlzeiten und Gelegenheiten; Servieren von Speisen und Getränken.
Lebenskunde:
Einstellung zur Gemeinschaft; das gute Benehmen im Alltag; das gepflegte Äußere, der Mensch in der Zeitsituation; der Behinderte im Beruf; Freizeitgestaltung; der Umgang mit Geld; Zusammenarbeit im Sinne von gegenseitiger Hilfe; Berufswahl - Beruf; Mode und Kleidung.
Die Wohnung des Behinderten; ihre zweckmäßige Einrichtung und Ausgestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Dem Prinzip der Lebensnähe kommt besondere Bedeutung zu, wobei Herkunft und Lebensweise der Schüler zu berücksichtigen sind. Einer Unzulänglichkeit der Ernährung ist durch Vertrautmachen mit den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft entgegenzuwirken. Das praktische Kochen soll in enger Verbindung mit der Lebensmittelkunde stehen (Vorbesprechung) und mit einer an das Essen anschließenden Nachbesprechung, bei der auf Schwierigkeiten, die während der Kocharbeit aufgetreten sind, eingegangen werden soll. Auf Sauberkeit von Arbeitsplatz, Arbeitsgerät und Kleidung ist ebenso zu achten wie auf gute Zeiteinteilung und Pünktlichkeit. Der gelegentliche Besuch von Bäckereien, Molkereien, Lebensmittelindustriebetrieben und Märkten soll das Verständnis für betriebs- und volkswirtschaftliche Belange heben.
Im Lebenskundeunterricht ist auf das Milieu, aus dem die Schüler kommen, sowie auf die Reife des Jahrganges besonders zu achten.
Lehrgespräche, Erzählungen oder ein aktuelles Ereignis sollen die Schüler zu intensiver Mitarbeit anregen.
Ärztliche Vorträge über Hygiene, besonders Formen der Pflege bei Körperbehinderung und Aufklärung über die Bedeutung einer regelmäßigen Untersuchung sollen in den Unterricht eingebaut werden.
Gliederung eines Kochtages:
Vorbesprechung und Erarbeitung der bereits erlernten und neuen Zubereitungsarten, Arbeitseinteilung und Wiederholung der Rezepte, Auswiegen, Zubereitung der Speisen; die Mahlzeit; Nachbesprechung (Abwandlungsmöglichkeiten der Menüs und der Grundrezepte), Geschirrwaschen, Reinigung der Küche und des Speiseraumes; Überprüfung des Inventars.
Die Speisen sind nach Möglichkeit so zusammenzustellen, daß die Unterrichtszeit voll ausgenützt wird. Arbeitspausen sind durch verschiedene Nebenarbeiten auszufüllen (Besprechung des Kaloriengehaltes eines Menüs, Decken eines Tisches für verschiedene Anlässe, Führung und Kontrolle der Bücher, Überprüfung des Lebensmittelstandes, hauswirtschaftliche Arbeiten).
Besonderer Wert ist auf gute, rationelle Arbeitseinteilung und gründliche Nacharbeit zu legen. Die Schüler sind zu selbständiger sauberer und rascher Arbeit anzuleiten, wobei auf die Sicherheit zu achten ist. Eine Belastung der Schüler durch Hausaufgaben ist tunlichst zu vermeiden.
Eine Blockung des Unterrichts wird empfohlen.
Aktuelle Fachgebiete
Leibesübungen
D. Förderunterricht
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
*1) Alternativer Pflichtgegenstand:
Französisch oder Italienisch oder Spanisch oder Russisch oder (Serbo)Kroatisch oder Slowakisch oder Slowenisch oder Tschechisch oder Ungarisch.
*2) Festsetzung durch den Landesschulrat:
Geld-, Kredit- und Versicherungswesen oder Industrie oder Außenhandel oder Verkehrswirtschaft oder Fremdenverkehrswirtschaft.
*3) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
Anlage A 3
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten
(Art. I § 5, BGBl. Nr. 895/1994)
ab 31. 8. 1994 (I. Jahrgang und 1. Semester)
Anlage A/3
```
```
LEHRPLAN DER HANDELSAKADEMIE FÜR KÖRPERBEHINDERTE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lvpfl.-
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe Gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Religion ................... 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch .................... 4 3 3 2 2 14 (I)
```
```
Englisch einschließlich
```
Fachsprache ................ 3 3 2 3 3 14 I
```
Zweite lebende Fremdsprache
```
einschließlich
Fachsprache *1) ............ 3 3 2 3 3 14 I
```
Geschichte und Sozialkunde
```
(Wirtschaftsgeschichte) .... - - 2 2 2 6 (III)
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde
(Wirtschaftsgeographie) .... 3 2 2 - - 7 (III)
```
Biologie und Warenkunde .... 3 - - 2 2 7 III
```
```
Chemie ..................... - 2 2 - - 4 (III)
```
```
Physik ..................... - 2 2 - - 4 (III)
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik ................. - 3 3 3 3 12 I
```
Betriebswirtschaftslehre ... 3 3 3 3 3 15 I
```
```
Lehrbetrieb ................ - 2 2 2 2 8 II
```
```
Spezielle
```
Betriebswirtschaftslehre *2) - - - 3 - 3 I
```
Rechnungswesen ............. 4 2 3 3 3 15 I
```
```
Wirtschaftliches Rechnen ... 2 - - - - 2 II
```
```
Datenverarbeitung und
```
angewandte Datenverarbeitung
```
Datenverarbeitung ....... - 2 2 - - 4 I
```
```
Organisation und
```
Datenverarbeitung ....... - - - - 2 2 I
```
Computerunterstütztes
```
Rechnungswesen .......... - - - 2 - 2 I
```
Computerunterstützte
```
Textverarbeitung ........ - - - - 2 2 III
```
Staatsbürgerkunde und
```
Rechtslehre ................ - - - 2 2 4 (III)
```
Volkswirtschaftslehre und
```
Soziologie ................. - - - - 3 3 III
```
Textverarbeitung ........... 3 2 2 2 - 9 IV b
```
```
Leibesübungen .............. 2 2 2 2 2 10 (IV a)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 32 33 34 36 36 171
```
```
Wochenstunden Lvpfl.-
Freigegenstände Jahrgang Summe Gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Dritte lebende Fremdsprache
```
einschließlich Fachsprache .. - 3 3 3 3 12 I
```
Latein ...................... - 3/4 3/4 3/4 3/- 12 (I)
```
```
Philosophischer
```
Einführungsunterricht ....... - - - 2 2 4 (III)
```
Seminar
```
Wirtschaftsgeographie ....... - - - 2 2 4 III
```
Chemische Übungen ........... - 2 2 - - 4 III
```
```
Warenkundliche Übungen ...... - - - 2 2 4 III
```
```
Betriebswirtschaftliches
```
Seminar ..................... - - 2 2 2 6 I
```
Seminar Datenverarbeitung ... - - - 2 2 4 I
```
```
Fremdsprachige
```
Textverarbeitung ............ - - - 2 2 4 III
```
Hauswirtschaft und
```
Lebenskunde ................. 4 4 - - - 8 IV
```
Aktuelle Fachgebiete ........ bis2bis2bis2bis2bis2 bis10 I bis
```
VI
```
Leibesübungen ............... 2 2 2 2 2 10 (IV a)
```
```
```
```
```
Wochenstunden Lvpfl.-
Förderunterricht *3) Jahrgang Summe Gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Deutsch ..................... 2 2 2 - - 6 (I)
```
```
Englisch einschließlich
```
Fachsprache ................. 2 2 2 - - 6 I
```
Zweite lebende Fremdsprache
```
einschließlich Fachsprache .. 2 2 2 - - 6 I
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik .................. - 2 2 2 - 6 I
```
Betriebswirtschaftslehre .... 2 2 2 - - 6 I
```
```
Rechnungswesen .............. 2 2 2 - - 6 I
```
```
Textverarbeitung ............ 2 2 2 - - 6 IV b
```
```
```
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Allgemeines Bildungsziel
Die Handelsakademie für Körperbehinderte dient im Sinne der §§ 65 und 75 Abs. 3 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb höherer Bildung unter besonderer Berücksichtigung kaufmännischer Bildungsinhalte.
Es sind insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen zu vermitteln, die den Absolventen trotz seiner körperlichen Behinderung sowohl zur unmittelbaren Ausübung eines gehobenen Berufes in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung als auch zur Aufnahme eines wissenschaftlichen Studiums befähigen.
Ziel ist die Integrierung von Behinderten durch Förderung bis zum höchsten, individuell erreichbaren Grad physischer, geistiger, sozialer, beruflicher und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Dies soll unter besonderer Berücksichtigung individueller bzw. mehrfacher Behinderung erreicht werden, um für die Personengruppe der Körperbehinderten möglichst gleiche Startmöglichkeiten gegenüber den Nichtbehinderten zu schaffen.
Der Absolvent der Handelsakademie für Körperbehinderte soll ein verantwortungsbewußter Mensch sein, der die Folgen seines eigenen Verhaltens und des Verhaltens anderer für die Gesellschaft überblicken und sich ein selbständiges Urteil bilden kann, der einerseits zur schöpferischen Alleinarbeit, andererseits zur Kommunikation und Kooperation sowohl in fachspezifischen als auch in anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen fähig ist, der die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung einsieht und zu deren Erwerb sowohl durch seine fachlichen Vorkenntnisse als auch durch das Wissen um die geeigneten Fortbildungsquellen (insbesondere Fachliteratur) befähigt ist.
Ziel ist auch die Erziehung zur Wertschätzung der Freiheit und der Demokratie, des Friedens im Staate und zwischen den Staaten und Völkern.
B. Allgemeine didaktische Grundsätze
Durch die Ausrichtung aller Unterrichtsgegenstände, insbesondere der wirtschaftswissenschaftlichen, auf das Leitfach Betriebswirtschaftslehre soll jene gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände erreicht werden, die dem Bildungsauftrag der Handelsakademie für Körperbehinderte im Sinne des Schulorganisationsgesetzes und des Schulunterrichtsgesetzes entspricht.
Dem gesamten Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmens zu. Die Veränderungen des Wirtschaftslebens zwingen zur ständigen Anpassung des Unterrichts an die Bedürfnisse der Praxis. Daher ist die Einbeziehung aktuellen Wissensgutes, gegebenenfalls auch außerhalb des Lehrplanes, im Hinblick auf die Ergänzung des Lehrstoffes notwendig, wobei die sorgfältige Auswahl der pädagogischen Verantwortung des Lehrers überlassen bleibt.
Die Arbeit in allen Unterrichtsgegenständen ist auf das Gesamtziel der Handelsakademie für Körperbehinderte auszurichten; dazu ist die enge Zusammenarbeit aller Lehrer erforderlich. Pädagogische Beratungen, schriftliche Stoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.
Zur Festigung des Unterrichtsertrages sind die wesentlichen Teile des Lehrstoffes zu wiederholen und zu üben.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache (Standardsprache) als überregionaler Sprachform ist zu achten. Die Schüler sind in allen Unterrichtsgegenständen auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Der gesamte Unterricht ist unter Ausnützung der Querverbindungen, unter Heranziehung von geeignetem Anschauungsmaterial und unter wohlabgestimmter Einbeziehung der audio-visuellen Unterrichtsmittel praxisbezogen zu gestalten, wobei der letzte Stand der technischen Entwicklung zu berücksichtigen ist.
Auf die Verwendung der Kurzschrift und des Maschinschreibens ist in allen Unterrichtsgegenständen großer Wert zu legen.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die Politische Bildung, die Friedenserziehung, die Umfassende Landesverteidigung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und die Erziehung zur Aufgeschlossenheit gegenüber Problemen des Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes.
Einschlägige Schulveranstaltungen (zB Lehrausgänge und Exkursionen) dienen zur Ergänzung des Unterrichts und zur Vermittlung von Einblicken in größere Zusammenhänge auf kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Gebieten. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen, insbesondere in den wirtschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Fächern, besonders zu pflegen.
Der Lehrer wird daher die Methode seines Unterrichts so zu wählen haben, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen. Bei der Darbietung des Lehrstoffes wird auf die vortragende Methode niemals ganz verzichtet werden können, jedoch müssen auch andere Methoden verwendet werden, wie etwa die selbständige Erarbeitung durch Schüler, kurze Referate, Sammlung und Vergleich von Berichten der Massenmedien, Lösungsversuche von Problemen in Teamarbeit, sinnvoller Einsatz audio-visueller Mittel. Dabei ist ein Methodenwechsel motivations- und leistungsfördernd.
Durch die didaktischen Grundsätze, die den einzelnen Unterrichtsgegenständen beigefügt sind, soll die pädagogische Initiative des Lehrers nicht eingeengt werden. Wahl und Anwendung der Methoden des Unterrichts sind dem Lehrer als schöpferische, von Verantwortung getragene Leistung grundsätzlich freigestellt.
Die Erziehung des Schülers zur Selbständigkeit wird den Kern der pädagogischen Arbeit in jedem Unterrichtsgegenstand bilden. Dieses Ziel kann erreicht werden, wenn der Schüler zu eigenständiger Behandlung komplexer Probleme geführt wird, die von ihm Initiativen zur selbständigen Informationsbeschaffung, zur Heranziehung originaler Quellen (Gesetzestexte, Fachzeitschriften, Fachliteratur, Besorgung von Informationen aus der Wirtschaft und aus der öffentlichen Verwaltung ua.) verlangen. Dadurch soll im Schüler die Erkenntnis für die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung geweckt und die Möglichkeit hiefür aufgezeigt werden.
Die Behandlung von Fachproblemen, wie sie zum Beispiel die Spezielle Betriebswirtschaftslehre fordert, ist stets unter dem Aspekt der Gesamtausbildung zu sehen. Das Eindringen in besondere Probleme eines Fachgebietes unter Einsatz von adäquaten Arbeitsmethoden hat insbesondere auch die Fähigkeit zum Erkennen und Lösen von fachspezifischen Problemen anderer betriebswirtschaftlicher Teilgebiete zu fördern.
Im Sinne einer Vorbereitung für den unmittelbaren Eintritt in das Berufsleben ist die Teamarbeit, die in der Praxis immer wieder zur Problemaufbereitung und -bewältigung angewandt wird, in den Unterricht der Handelsakademie für Körperbehinderte einzubauen. Die Teamarbeit ist darüber hinaus ein geeignetes Mittel zur Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit zur Kommunikation und zur Kooperation.
Bei der Bildung der Arbeitsgruppen ist darauf zu achten, daß nicht immer gleich befähigte Schüler in einer Gruppe zusammengefaßt werden. Die Schüler sollen lernen, ihre Argumente zu formulieren, den Konsens zu suchen und sich gegebenenfalls in der Gruppe sachlich durchzusetzen. Die aktive und passive Mitarbeit in der Gruppe ist vom Lehrer sorgfältig zu beobachten.
Das Bildungsgut dient nicht nur der fachlichen Ausbildung, sondern im Sinne einer Erziehungsfunktion der Schule auch in hohem Maße der Persönlichkeitsformung.
Der Unterricht hat in jedem Wissensgebiet die Wirtschaft als kulturelle und gesellschaftliche Funktion aufzufassen und den Wert der Arbeit als wesentliches persönlichkeitsbildendes Element zu betonen. Die Verantwortung des Menschen in der Wirtschaft gegenüber der Gemeinschaft ist bewußtzumachen.
Der Schwierigkeit Körperbehinderter beim Erwerb von Fertigkeiten, beim Umsetzen von theoretischem Wissen in praktische Arbeit sowie bei der Anpassung an eine neue Umgebung und an geänderte Arbeitsbedingungen ist besonders Rechnung zu tragen. Neben der Ausbildung in beruflicher Hinsicht ist dem Schüler ein Weg zur Gestaltung seines privaten Lebens zu zeigen. Es ist besonders auf jene gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen, die eine Realisierung der sich bietenden Möglichkeiten eröffnen.
Eine Berufspraxis in den Ferien als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben ist wünschenswert.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
b) Evangelischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an Handelsakademien ist unter besonderer Berücksichtigung jener Fragen, die sich aus der Behinderung der Schüler ergeben, sinngemäß anzuwenden.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
d) Islamischer Religionsunterricht
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
Deutsch
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Englisch einschließlich Fachsprache
Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Fachsprache
Geschichte und Sozialkunde (Wirtschaftsgeschichte)
Geographie und Wirtschaftskunde (Wirtschaftsgeographie)
Biologie und Warenkunde
Chemie
Physik
Mathematik und angewandte Mathematik
Betriebswirtschaftslehre
Lehrbetrieb
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermeidung von Anpassungsschwierigkeiten körperlich Behinderter beim Eintritt in das Berufsleben durch intensive Arbeit an allen in kaufmännischen Betrieben verwendeten Büromaschinen und Geräten.
Umsetzung des in den Unterrichtsgegenständen Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Datenverarbeitung, Computerunterstütztes Rechnungswesen, Textverarbeitung sowie Computerunterstützte Textverarbeitung erworbenen Wissens in die praktische Durchführung, vorwiegend anhand von zusammenhängenden Aufgaben.
Fähigkeit übertragene praxisgerechte Aufgaben unter Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbständig und im Team auszuführen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Einführung:
Der Angestellte im Betrieb:
Körperhaltung, Kleidung, Hygiene.
Arbeitsplatz:
Arbeitsraum, Tisch, Sitzplatz, Beleuchtung.
Maschinen im Betrieb:
Schreibmaschinen, Diktiergeräte, Rechenmaschinen, Kleincomputer, Vervielfältigungsmaschinen, Postbearbeitungsmaschinen, Fernsprecher und Zusatzgeräte, Kleingeräte.
Rationelle Anwendung der Maschinen; Behebung kleiner Störungen.
Arbeiten im Betrieb:
Anfertigung unterschriftsreifer Geschäftsstücke; Korrekturen auf Maschinschreibblättern und verschiedenen Matrizenarten; Anwendung des Diktiergerätes und der Rechenmaschinen (Blindrechnen mit Fingersatz).
Anlegen von Karteien, Tabellen usw., Kollationieren; Vervielfältigungsarbeiten.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Zusammenfassende Übungen:
Stenogrammübertragungen; Geschäftsbriefe nach Stichwortangaben sowie Ausführung der in der Betriebswirtschaftslehre erarbeiteten Schriftstücke.
Geschwindigkeitstraining im Maschinschreiben; Schreiben nach
Tonträgern.
Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
Lagerbuchhaltung mit fiktiven Angaben; Kalkulationen.
Büroorganisation:
Überblick über die Büroorganisation und die dazu erforderlichen Organisationsmittel.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Überblick über die Organisation des Rechnungswesens bei Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage; Durchführung fingierter Aufgaben (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Zahlungen, Verbuchung auf Personen- und Hauptbuchkonten unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer).
Vertiefung der Kenntnisse in Datenverarbeitung; Lösung einfacher kaufmännischer Problemstellungen; Festlegung der gewünschten Auswertungen; Anwendung eines vorhandenen Software-Paketes; Feststellung des vorhandenen Datenbestandes; Anlegen und Ausgabe von Dateien; Sortieren und Selektieren innerhalb von Dateien.
Büromaterialverwaltung.
Lagerbuchführung; manuell und mit Hilfe einer Datenverarbeitungsanlage.
Materialausgabe; Herstellen von Vervielfältigungen. Korrespondenz
mit Unternehmungen und Behörden; Massenpost.
Stellenbewerbung und Lebenslauf.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Rationalisierung im Schriftverkehr:
Erstellen von Textbausteinen; Textbearbeitung und Textverarbeitung an einer Datenverarbeitungsanlage.
Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens; Erstellung von Statistiken und Errechnung wichtiger Kennzahlen; Ausfüllen von Steuererklärungen und anderen Formularen in Zusammenhang mit dem Schriftverkehr mit Behörden.
Fachübergreifende und zusammenfassende praxisgerechte Aufgabenstellungen zu Themen aller einschlägigen Unterrichtsgegenstände mit kürzeren praktischen Übungen (zB Büroorganisation, Postbearbeitung, Erstellung von Kalkulationen, Kontierung von Belegen, Terminorganisation, innerbetriebliche Kommunikation, Verkaufsgespräche, Protokollführung, Organisation von Sitzungen, Tagungen und Konferenzen) und umfangreichen zusammenhängenden Beispielen aus der Wirtschaftspraxis einschließlich Schriftverkehr.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Themenwahl ist auf die Tätigkeiten der Absolventen der Handelsakademie für Körperbehinderte im künftigen Beruf Rücksicht zu nehmen. Der Unterricht ist so zu gestalten, daß der Schüler die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten praxisgerecht festigen kann.
Besonderer Bedeutung kommt daher der Lösung zusammenhängender wirtschaftspraktischer Fälle aller Art zu. Die Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit soll ua. durch Gruppenarbeit, projektorientierten Unterricht und Rollenspiel gefördert werden. Das Verhalten gegenüber Geschäftsfreunden, Vorgesetzten, Mitarbeitern usw. ist zu schulen. Der Einsatz von maschinellen Verarbeitungseinrichtungen, Organisationsmitteln und Originalunterlagen ist vorzusehen.
Durch Lehrausgänge, Exkursionen und Referenten aus der Wirtschaft und der Verwaltung ist das Verständnis für die Praxis zu fördern.
Im Hinblick auf die erhöhten Schwierigkeiten Körperbehinderter beim Erwerb von Fertigkeiten und beim Umsetzen theoretischen Wissens in verwertbare Leistungen ist es notwendig, die praktischen Tätigkeiten zu intensivieren und den sich ändernden Erfordernissen anzupassen.
Bei der Durchführung der Aufgaben ist auf größte Genauigkeit und Einhaltung einer in der Praxis erforderlichen Geschwindigkeit zu achten. Die Arbeiten sind von den Schülern selbständig durchzuführen, wobei auf ihre Verantwortlichkeit und auf eine korrekte Arbeitshaltung hinzuweisen ist.
Besonders wichtig ist die Herstellung von Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Datenverarbeitung, Computerunterstütztes Rechnungswesen sowie Textverarbeitung.
Eine Blockung der Unterrichtsstunden ist wünschenswert.
Spezielle Betriebswirtschaftslehre
Rechnungswesen
Wirtschaftliches Rechnen
Datenverarbeitung und angewandte Datenverarbeitung
Staatsbürgerkunde und Rechtslehre
Volkswirtschaftslehre und Soziologie
Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit zur sprachlich richtigen, fehlerfreien Herstellung von Schriftstücken der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereichs unter praxisgemäßer Anwendung der Kurzschrift, des Maschinschreibens und der dazu erforderlichen Organisationsmittel, wobei die Geschwindigkeit auf die körperliche Behinderung des Schülers abzustimmen ist.
Bereitschaft zum verantwortungsbewußten Umgang mit den technischen Medien, zur Flexibilität und Teamfähigkeit; Förderung der Kreativität und der Bereitschaft zur Weiterbildung.
Im Teilbereich Maschinschreiben:
Beherrschung des Finger-Tastschreibens sowie der Einrichtungen der Schreibmaschine zur rationellen Anfertigung von Schriftstücken; Gewandtheit im Abschreiben mit einer Geschwindigkeit von mindestens 200 Bruttoanschlägen/min. und Schreiben nach Diktat mit einer Geschwindigkeit von mindestens 60 Silben/min.
Im Teilbereich Kurzschrift:
Fähigkeit, ein Diktat von mindestens 110 Silben/min. nach der Deutschen Einheitskurzschrift-Verkehrsschrift (Wiener Urkunde) aufzunehmen und zu lesen. Fähigkeit im Erfassen und Notieren von Texten; Genauigkeit in der Verarbeitung.
Im Teilbereich Stenotypie:
Fähigkeit, Texte mit mindestens 110 Silben/min. kurzschriftlich aufzunehmen, wortgetreu und normengerecht maschinschriftlich zu übertragen; Fähigkeit zum selbständigen Gestalten von Schriftstücken nach Stenogramm.
Im Teilbereich Phonotypie:
Fähigkeit zum rationellen Arbeiten mit Diktiergeräten; Fähigkeit, Phonogramme wortgetreu und normengerecht maschinschriftlich zu übertragen; Fähigkeit zum selbständigen Gestalten von Schriftstücken nach Phonogramm; Fähigkeit zum normengerechten Besprechen von Tonträgern.
Im Teilbereich Büroorganisation:
Überblick über die Büroorganisation und die dazu erforderlichen
Organisationsmittel.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Erarbeiten des Tastenfeldes im Finger-Tastschreiben einschließlich Ziffern und Zeichen.
Anwenden der Ziffern und Zeichen sowie der Hervorhebungsarten nach den ÖNORM-Richtlinien für Maschinschreiben; Tabulatorübungen; Training zum Erreichen einer Geschwindigkeit von mindestens 140 Bruttoanschlägen/min. (40 Silben/min.).
Formatnormung und Textgestaltung; äußere Form der kaufmännischen Schriftstücke; Erarbeiten von Briefen einfachster Art mit und ohne Vordruck; Einführung in die Büroorganisation.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Training zur Erhaltung der Griffsicherheit und der Geschwindigkeit von 140 Bruttoanschlägen/min. (40 Silben/min.). Erarbeiten von Schriftstücken einfacher Art nach unterschiedlichen Gestaltungskriterien.
Erarbeiten der Verkehrsschrift nach der Wiener Urkunde.
Aufnehmen von Texten mit einer Geschwindigkeit von mindestens 70 Silben/min. Lesen eigener Niederschriften und kurzschriftlicher Vorlagen sowie deren maschinschriftliche Übertragung.
Einführung in den Gebrauch der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
Erarbeiten von Teilen der Büroorganisation.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Steigern der Schreibgeschwindigkeit auf mindestens 170 Bruttoanschläge/min. (50 Silben/min.).
Gestalten von Schriftstücken mit steigendem Schwierigkeitsgrad nach ungegliederten Texten und Schreiben nach Diktat.
Steigern der Schreibgeschwindigkeit in Kurzschrift auf mindestens 90 Silben/min.; Lesen von eigenen Stenogrammen und Vorbildschriften.
Gestalten von Schriftstücken und Texten mit steigendem Schwierigkeitsgrad nach Stenogramm. Kurzschriftliche Aufnahme von Diktaten und ihre maschinschriftliche Übertragung.
Einsetzen des Diktiergerätes als Organisationsmittel; Einführung in das Schreiben nach Tonträgern entsprechend den ÖNORM-Richtlinien für das Phonodiktat; Gestalten von Schriftstücken mit steigendem Schwierigkeitsgrad nach Phonogramm.
Anwenden der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Steigern der Schreibgeschwindigkeit auf mindestens 200 Bruttoanschläge/min. (60 Silben/min.); selbständiges Gestalten und Überarbeiten von Schriftstücken und Texten; Formarbeiten nach Vorlage, Stenogramm und Phonogramm.
Steigern der Schreibgeschwindigkeit in Kurzschrift auf mindestens 110 Silben/min.
Anwenden der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
Protokollführung.
Diktantenschulung.
Rationalisierungsmöglichkeiten im Schriftverkehr.
Zusammenfassender Überblick über die Büroorganisation und die
erforderlichen Organisationsmittel.
Didaktische Grundsätze:
Das Gesamtlehrziel kann nur stufenweise und unter Bedachtnahme auf die Fortschritte in den einzelnen Teilbereichen (Maschinschreiben, Kurzschrift, Stenotypie, Phonotypie und Büroorganisation) und in enger Zusammenarbeit mit dem Pflichtgegenstand Lehrbetrieb verwirklicht werden.
Während der gesamten Ausbildung in Maschinschreiben sind die Schüler unbedingt zum Tastschreiben anzuhalten. Besonderes Augenmerk ist auf selbständiges Arbeiten und auf die korrekte Ausführung aller Schriftstücke zu legen. Neben dem wortgetreuen Übertragen von Stenogrammen und Phonogrammen sind die Schüler bei der Diktantenschulung nach den ÖNORM-Richtlinien für das Phonodiktat auszubilden. Im Rahmen der Querverbindungen kann der Lehrstoff anderer Unterrichtsgegenstände vertieft werden. Andererseits ist anzustreben, daß die kurzschriftlichen und maschinschriftlichen Fertigkeiten auch in den anderen Unterrichtsgegenständen genützt werden.
In der Gestaltung der Querverbindungen zum Unterrichtsgegenstand Deutsch bilden insbesondere Übungen zur Erweiterung des Wortschatzes, zur Grammatik und Zeichensetzung, zur Stilverbesserung sowie zur Protokollführung Schwerpunkte.
Im Teilbereich Kurzschrift können den Schülern auch Verkürzungen und Kürzel der Eil- und Redeschrift zusätzlich vermittelt werden.
Im Teilbereich Büroorganisation ist eine Abstimmung mit den Unterrichtsgegenständen Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Datenverarbeitung und Computerunterstütztes Rechnungswesen vorzunehmen. Darüber hinaus ist beim Erarbeiten des gesamten Schriftgutes eine isolierte Behandlung zu vermeiden. Es soll vielmehr ein Verständnis für Zusammenhänge erreicht werden. Im Fortgeschrittenenunterricht ist nach Möglichkeit Partner- und Gruppenarbeit vorzusehen, um die Aktivität, Flexibilität und Teamfähigkeit auf diese Weise zu fördern. Die Schüler sind zum verantwortungsbewußten Umgang mit technischen Mitteln hinzuführen.
Die Leistungsintensität der einzelnen Schüler ist durch Führen von Leistungsstatistiken zu fördern. Zur Rationalisierung des Unterrichts und zur Vermittlung von Einsichten in Funktionsabläufe technischer und organisatorischer Art sind audio-visuelle Unterrichtsmittel einzusetzen.
Schularbeiten:
Je zwei in jedem Jahrgang.
Leibesübungen
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 334/1978.
B. Freigegenstände
Dritte Lebende Fremdsprache einschließlich Fachsprache
Latein
Philosophischer Einführungsunterricht
Seminar Wirtschaftsgeographie
Chemische Übungen
Warenkundliche Übungen
Betriebswirtschaftliches Seminar
Seminar Datenverarbeitung
Fremdsprachige Textverarbeitung
Hauswirtschaft und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit zur selbständigen Herstellung von Speisen. Zusammenstellen von Speisenfolgen verschiedener Kostformen für Gesunde, Kranke und insbesonders Behinderte. Schulung in allen zur Pflege und Instandhaltung der Küche notwendigen Arbeiten. Kenntnis der wichtigsten Nahrungs- und Genußmittel sowie ihres Nähr- und Nutzwertes. Bedeutung der richtigen Ernährung für die Erhaltung der Gesundheit. Verständnis für die volkswirtschaftliche Rolle der Konsumenten.
Förderung der Persönlichkeitsbildung durch Anleitung zu Selbsterkenntnis und Selbsterziehung sowie Erkennen und Verstehen der Probleme, die sich für Behinderte im Alltag (privat und beruflich) ergeben. Aufzeigen von Möglichkeiten zur Bewältigung dieser Probleme.
Richtlinien für eine gesunde Lebensführung und Körperpflege (unter besonderer Berücksichtigung der körperlichen Behinderung). Vermittlung der Kenntnisse der Gestaltung, Einrichtung und sachgemäßen Wirtschaftsführung eines Behindertenhaushalts.
Lehrstoff:
I.und II. Jahrgang (je 4 Wochenstunden):
Lebensmittelkunde:
Nährwert, Einkauf und Preis; Übernahme, Verrechnung und Aufbewahrung von Lebensmitteln; private und amtliche Kontrolle der Nahrungsmittel; Lebensmittelgesetz; die wichtigsten Diäten; Reduktionskost; Genußmittel; Getränke; Schnellküche; moderne Konservierungsmethoden; Vollwertkost.
Kochen:
Zubereitung der gesunden, neuzeitlichen Ernährung unter Zuhilfenahme neuzeitlicher Küchenmaschinen und -geräte; Erarbeitung der Grundrezepte und deren Abwandlung; verschiedene Kostformen (für Jugendliche, vegetarische Kost, Rohkost usw.); Ausweitung der erlernten Rezepte; kalte Platten; Zubereitung warmer und kalter Getränke; Zusammenstellung von Speisefolgen.
Tagespläne, Wochenpläne.
Servieren:
Bestecke und Service; Tischdecken bei verschiedenen Mahlzeiten und Gelegenheiten; Servieren von Speisen und Getränken.
Lebenskunde:
Einstellung zur Gemeinschaft; das gute Benehmen im Alltag; das gepflegte Äußere, der Mensch in der Zeitsituation; der Behinderte im Beruf; Freizeitgestaltung; der Umgang mit Geld; Zusammenarbeit im Sinne von gegenseitiger Hilfe; Berufswahl - Beruf; Mode und Kleidung.
Die Wohnung des Behinderten; ihre zweckmäßige Einrichtung und Ausgestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Dem Prinzip der Lebensnähe kommt besondere Bedeutung zu, wobei Herkunft und Lebensweise der Schüler zu berücksichtigen sind. Einer Unzulänglichkeit der Ernährung ist durch Vertrautmachen mit den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft entgegenzuwirken. Das praktische Kochen soll in enger Verbindung mit der Lebensmittelkunde stehen (Vorbesprechung) und mit einer an das Essen anschließenden Nachbesprechung, bei der auf Schwierigkeiten, die während der Kocharbeit aufgetreten sind, eingegangen werden soll. Auf Sauberkeit von Arbeitsplatz, Arbeitsgerät und Kleidung ist ebenso zu achten wie auf gute Zeiteinteilung und Pünktlichkeit. Der gelegentliche Besuch von Bäckereien, Molkereien, Lebensmittelindustriebetrieben und Märkten soll das Verständnis für betriebs- und volkswirtschaftliche Belange heben.
Im Lebenskundeunterricht ist auf das Milieu, aus dem die Schüler kommen, sowie auf die Reife des Jahrganges besonders zu achten.
Lehrgespräche, Erzählungen oder ein aktuelles Ereignis sollen die Schüler zu intensiver Mitarbeit anregen.
Ärztliche Vorträge über Hygiene, besonders Formen der Pflege bei Körperbehinderung und Aufklärung über die Bedeutung einer regelmäßigen Untersuchung sollen in den Unterricht eingebaut werden.
Gliederung eines Kochtages:
Vorbesprechung und Erarbeitung der bereits erlernten und neuen Zubereitungsarten, Arbeitseinteilung und Wiederholung der Rezepte, Auswiegen, Zubereitung der Speisen; die Mahlzeit; Nachbesprechung (Abwandlungsmöglichkeiten der Menüs und der Grundrezepte), Geschirrwaschen, Reinigung der Küche und des Speiseraumes; Überprüfung des Inventars.
Die Speisen sind nach Möglichkeit so zusammenzustellen, daß die Unterrichtszeit voll ausgenützt wird. Arbeitspausen sind durch verschiedene Nebenarbeiten auszufüllen (Besprechung des Kaloriengehaltes eines Menüs, Decken eines Tisches für verschiedene Anlässe, Führung und Kontrolle der Bücher, Überprüfung des Lebensmittelstandes, hauswirtschaftliche Arbeiten).
Besonderer Wert ist auf gute, rationelle Arbeitseinteilung und gründliche Nacharbeit zu legen. Die Schüler sind zu selbständiger sauberer und rascher Arbeit anzuleiten, wobei auf die Sicherheit zu achten ist. Eine Belastung der Schüler durch Hausaufgaben ist tunlichst zu vermeiden.
Eine Blockung des Unterrichts wird empfohlen.
Aktuelle Fachgebiete
Leibesübungen
D. Förderunterricht
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
*1) Alternativer Pflichtgegenstand:
Französisch oder Italienisch oder Spanisch oder Russisch oder (Serbo)Kroatisch oder Slowakisch oder Slowenisch oder Tschechisch oder Ungarisch.
*2) Festsetzung durch den Landesschulrat:
Geld-, Kredit- und Versicherungswesen oder Industrie oder Außenhandel oder Verkehrswirtschaft oder Fremdenverkehrswirtschaft.
*3) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
Anlage A 4
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttretensdatum (Art. III Abs. 2, idF BGBl. Nr. 529/1991)
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 5, BGBl. Nr. 895/1994) ab 31. 8. 1995 (I. Jahrgang und 1. Semester)
Anlage A/4
```
```
LEHRPLAN DES AUFBAULEHRGANGES AN HANDELSAKADEMIEN
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe pflich-
I. II. III. tungs-
gruppe
```
```
```
Religion....................... 2 2 2 6 (III)
```
```
Deutsch........................ 3 2 3 8 (I)
```
```
Englisch einschließlich
```
Fachsprache.................... 3 2 3 8 I
```
Zweite lebende Fremdsprache
```
einschließlich Fachsprache *1). 5 4 4 13 I
```
Geschichte und Sozialkunde
```
(Wirtschaftsgeschichte)........ - 3 2 5 (III)
```
Biologie und Warenkunde........ - - 2 2 III
```
```
Chemie......................... 2 2 - 4 (III)
```
```
Physik......................... 2 2 - 4 (III)
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik..................... 4 4 4 12 I
```
Betriebswirtschaftslehre....... 4 3 3 10 I
```
```
Spezielle
```
Bertriebswirtschaftslehre *2).. - 3 - 3 I
```
Rechnungswesen................. 4 3 3 10 I
```
```
Datenverarbeitung und
```
angewandte Datenverarbeitung
```
Datenverarbeitung........... 1 - - 1 I
```
```
Organisation und Daten-
```
verarbeitung................ - - 2 2 I
```
Computerunterstütztes
```
Rechnungswesen.............. - 1 - 1 I
```
Computerunterstützte
```
Textverarbeitung............ - 1 1 2 III
```
Volkswirtschaftslehre und
```
Soziologie..................... - - 2 2 III
```
```
Gesamtwochenstundenzahl... 30 32 31 93
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände Jahrgang Summe pflich-
I. II. III. tungs-
gruppe
```
```
```
Philosophischer
```
Einführungsunterricht.......... - 2 2 4 (III)
```
Seminar Datenverarbeitung...... 2 2 - 4 I
```
```
Textverarbeitung............... 2 2 - 4 IVb
```
```
Leibesübungen.................. 2 2 2 6 IV
```
```
Aktuelle Fachgebiete........... bis 2 bis 2 bis 2 bis 6 I-VI
```
```
```
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Förderunterricht *3) Jahrgang Summe pflich-
I. II. III. tungs-
gruppe
```
```
```
Deutsch........................ 2 2 - 4 (I)
```
```
Englisch einschließlich
```
Fachsprache.................... 2 2 - 4 I
```
Zweite lebende Fremdsprache
```
einschließlich Fachsprache..... 2 2 - 4 I
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik..................... 2 2 - 4 I
```
Betriebswirtschaftslehre....... 2 2 - 4 I
```
```
Rechnungswesen................. 2 2 - 4 I
```
```
```
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Allgemeines Bildungsziel
Der Aufbaulehrgang an Handelsakademien hat im Sinne des § 75 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Personen, die eine Handelsschule oder einen Vorbereitungslehrgang kaufmännischer Richtung erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der Handelsakademie zu führen.
B. Allgemeine didaktische Grundsätze
Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze der Handelsakademie unter Berücksichtigung der Eingangsvoraussetzungen der Schüler und der Gegebenheiten des Aufbaulehrganges.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984 in der jeweils geltenden Fassung.
Evangelischer Religionsunterricht
Wird gesondert kundgemacht.
Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.
Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER
EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Mündlicher Ausdruck:
Redeübung mit Referat (Gliederung, Stichwortzettel); Diskussion;
Argumentation; Interview.
Sprachkunde und Rechtschreibung:
Festigung der Sprach- und Schreibrichtigkeit; sprachliche Ausdrucksmittel; Wort- und Satzgrammatik; Analyse von Satzkonstruktionen; Entwicklung der deutschen Sprache (Überblick); Wortbildung und Wortbedeutung; Schreibung und Erklärung von Fremdwörtern.
Schriftlicher Ausdruck:
Kreativer Aufsatz; Begriffsanalyse; Problemarbeit; Stilübung.
Literatur:
Entwicklung der deutschsprachigen Literatur bis zum Naturalismus mit ausgewählten Textproben; kultureller Hintergrund der Zeit; Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst und zur Musik.
Literarische Werke der Gegenwart, vor allem österreichische Autoren; Sachbuch.
Massenmedien:
Bildung und Unterhaltung in den Massenmedien (Entstehung, Auswahl und Veränderungen von Nachrichten); Erkennen von Intentionen; Bewertung der Quellen; gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Aspekte; Konsumgewohnheiten.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan der Handelsakademie, IV. Jahrgang.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan der Handelsakademie, V. Jahrgang.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Schularbeiten:
Je drei im I. und II. Jahrgang, hievon mindestens eine zweistündige im II. Jahrgang; im III. Jahrgang eine zweistündige und eine dreistündige.
Englisch einschließlich Fachsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Wesentliche wirtschaftliche, politische und kulturelle Einrichtungen; Groß- und Kleinhandel, Außenhandel, Zölle, Steuern, Banken, Börsen, Versicherungen.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Formale Grundlagen; Wiederholung des kaufmännischen Schriftverkehrs
in zumindest einem vollständigen Geschäftsfall (von der Anfrage bis zum Rechnungsausgleich).
Kommunikation:
Gespräch; Telefonat; Zusammenfassung; Stellungnahme; Kurzreferat;
Geschäftsbrief.
Sprachstruktur:
Vertiefende Wiederholung der grundlegenden Sprachstrukturen;
Besonderheiten der Formen- und Satzlehre. Unterschiede zwischen britischem und amerikanischem Englisch in Aussprache, Schreibung und Wortschatz.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Bezeichnende Beiträge der englischsprechenden Länder zum Bild unserer Gesellschaft. Internationale wirtschaftliche, politische und kulturelle Beziehungen der englischsprechenden Länder. Außenhandel, Banken, Börsen, Versicherungen (Fortsetzung).
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Schriftverkehr im Rahmen des Kaufvertrages: Zahlung (insbesondere Scheck, Wechsel und Akkreditiv); unregelmäßige Erfüllung des Kaufvertrages (Mängelrüge, Mahnbrief usw.); Versicherung;
Telekommunikation.
Kommunikation:
Gespräch; Telefonat; Zusammenfassung; Diskussion; Referat;
Übersetzung aktueller Texte; Geschäftsbrief; Behandlung eines Sachthemas (guided composition) anhand authentischer Unterlagen (Texte, graphische Darstellungen, Statistiken).
Sprachstruktur:
Besonderheiten der Formen- und Satzlehre.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan der Handelsakademie, V. Jahrgang.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Schularbeiten:
Je drei in jedem Jahrgang, hievon mindestens eine zweistündige im II. und III. Jahrgang.
Zweite lebende Fremdsprache einschließlich
Fachsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (5 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan der Handelsakademie, I. und II. Jahrgang.
II. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan der Handelsakademie, III. und IV. Jahrgang.
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan der Handelsakademie, V. Jahrgang.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Schularbeiten:
Je vier im I. und II. Jahrgang, drei im III. Jahrgang, mindestens
je eine zweistündige im II. und III. Jahrgang.
Geschichte und Sozialkunde
(Wirtschaftsgeschichte)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan der Handelsakademie, III. Jahrgang und IV. Jahrgang bis einschließlich „Nordamerika im 18. Jahrhundert“.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan der Handelsakademie, IV. Jahrgang ab „Französische Revolution“ und V. Jahrgang bis einschließlich „Nationalismus“.
Dazu: Schwerpunkte der Zeitgeschichte.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist darauf Bedacht zu nehmen, daß der Schüler im Rahmen des Unterrichtsgegenstandes Zeitgeschichte bereits in der Handelsschule mit der Problematik der geschichtlichen Abläufe vertraut gemacht wurde und die Zeitgeschichte ab 1914 kennt.
Biologie und Warenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Gentechnik:
Feinstruktur der Zelle; genetische Information; angewandte Vererbungslehre (Züchtung von Nutzpflanzen und -tieren). Gentechnik; Grundzüge der Entwicklung des Lebens auf der Erde.
Pflanzen:
Pflanzliche Gewebe und Organe; Stoffwechsel; Reizbarkeit und Bewegung; Einteilung der Pflanzen; Nutzpflanzenproduktion
(konventioneller und biologischer Landbau).
Tiere:
Einteilung; kurze Charakteristik der Tierstämme unter besonderer
Berücksichtigung der Nutztiere.
Schädlingsbekämpfung:
Methoden, Vor- und Nachteile.
Natürliche und künstliche Stoffkreisläufe:
Nahrungskette; Vergleich von natürlichen und künstlichen
Stoffkreisläufen, Beispiele auch mit regionalem Bezug.
Abfallwirtschaft:
Ökobilanzen, Entropieproblematik.
Zusammenfassende Wiederholung des Lehrstoffes der Handelsschule und Überblick über die natürliche und künstliche Umwelt anhand von
Fallbeispielen.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Chemie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan der Handelsakademie, II. Jahrgang.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan der Handelsakademie, III. Jahrgang.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Physik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan der Handelsakademie, II. Jahrgang.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan der Handelsakademie, III. Jahrgang.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Mathematik und angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan der Handelsakademie, II. Jahrgang und zusätzlich folgende Lehrstoffinhalte:
Quadratische Funktionen.
Grundlagen der Geometrie.
Kreisfunktionen.
Koordinatengeometrie.
II. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan der Handelsakademie, III. Jahrgang restlicher Lehrstoff und IV. Jahrgang bis einschließlich Integralrechnung.
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan der Handelsakademie, IV. Jahrgang ab Kosten- und Preistheorie sowie V. Jahrgang.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Schularbeiten:
Je vier in jedem Jahrgang, im III. Jahrgang zwei zweistündige.
Betriebswirtschaftslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4. Wochenstunden):
Beschaffung und Absatz:
Marketing:
Die betriebliche Bedeutung der Marktorientierung; Überblick über
die marketingpolitischen Instrumente.
Materialwirtschaft:
Die betriebliche Bedeutung von Beschaffung und Lagerhaltung; Überblick über die beschaffungspolitischen Instrumente; optimale Gestaltung von Beschaffung und Lagerhaltung; wesentliche Kennzahlen.
Der Markt und seine Organisationsformen in den Grundzügen.
Handelsbetriebe:
Funktion des Handels, besondere Probleme in den Leistungsbereichen.
Einzelhandelsbetrieb.
Großhandelsbetrieb.
Handelsvertreter, die übrigen Handelsvermittler im Überblick.
Entwicklungstendenzen im Handel.
Handelsbetriebe und Umwelt.
Außenhandel (vertiefende Wiederholung):
Bedeutung; Betriebsformen; Besonderheiten des Kaufvertrages, Zoll
und Zollverfahren; Grundzüge der Exportförderung.
Finanzierung und Investition:
Finanzierung:
Begriff; Innen- und Außenfinanzierung; Eigen-, Fremd- und Selbstfinanzierung; Finanzierungsgrundsätze und Errechnung einschlägiger Kennzahlen; Tendenzen in der Finanzierung, Sonderformen der Finanzierung.
Investition:
Begriff und Arten; Investitionsplanung und Investitionsentscheidung; Grundzüge der Investitionsrechnung.
Geld- und Kapitalmarkt:
Wertpapiere; Wertpapierbörse.
Leistungserstellung der Dienstleistungsbetriebe (als Ergänzung zum Lehrstoff der Handelsschule):
Bankbetriebe:
Rechtsgrundlagen und Typen der Bankbetriebe in den Grundzügen. Passiv-, Aktiv-, Dienstleistungs- und Eigengeschäfte.
Geld- und Kapitalanlage.
Transportbetriebe und Betriebe der Transportvermittler:
Post, Bahn, Straßentransport, Schiffahrt, Luftverkehr (vertiefende Wiederholung).
Spediteur.
Besonderheiten der Leistungserstellung und Leistungsverwertung.
Einfache Tarifberechnungen.
Lagerhausbetriebe in den Grundzügen.
Übersicht über sonstige Dienstleistungsbetriebe:
ZB Auskunfteien, Revisionsbetriebe; Dienstleistungen der Gebietskörperschaften.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Marketing:
Grundlagen:
Marketingkonzepte; Marketingumwelten;
Marktgrößen; Marktbestimmungen.
Arten und Methoden der Marktforschung, Ablauf (inklusive Prognose);
Dienstleistungsbetriebe in der Marktforschung.
Produkt- und Sortimentpolitik:
Innovationsverfahren, Lebenszyklus, Strategien;
Markenpolitik; Verpackungspolitik.
Kontrahierungspolitik:
Preispolitik; Rabattpolitik, Liefer- und Zahlungsbedingungen,
Kreditpolitik.
Distributionspolitik:
Absatzweg, Logistik, Kostenoptimierung.
Kommunikationspolitik:
Werbung (Arten, Ziele, Planung, Durchführung); Verkaufsförderung; persönlicher Verkauf (inklusive Verkaufsgespräch und Verhandlungstechnik); Public Relations; Dienstleistungsbetriebe der Kommunikationspolitik.
Sonderformen des Marketing; Besonderheiten des internationalen Marketing; Ethische und soziale Probleme des Marketing, Konsumerismus.
Leistungserstellung der Fertigungsbetriebe:
Merkmale der industriellen und handwerklichen Gütererzeugung.
Der Industriebetrieb:
Typen; Standort; Besonderheiten der industriellen Leistungsfaktoren.
Besondere Probleme der Materialwirtschaft; Forschung und Entwicklung, Fertigung (Verfahren, Vorbereitung, Durchführung, Kontrolle); besondere Probleme des industriellen Marketing.
Der Handwerksbetrieb:
Besonderheiten der Leistungserstellung und Leistungsverwertung.
Fertigungsbetriebe und Umwelt.
Unternehmensführung:
Managementfunktionen:
Zielsetzung, Planung (Arten, Prozeß, Techniken), Entscheidung,
Organisation, Kontrolle.
Managementkonzepte und Managementtechniken.
Marketing und Unternehmungsführung.
Controlling als Instrument der Unternehmensführung.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Unternehmensführung (Fortsetzung):
Personal und Personalpolitik.
Personalbedarfsplanung.
Mitarbeiterauswahl.
Personalführung (Führungsstile, Mitarbeitermotivation, betriebliche Aus- und Weiterbildung, Mitarbeiterbeurteilung, Personalentwicklung, Mitbestimmung).
Vertiefende Wiederholung des Schriftverkehrs im Personalbereich, insbesonders bei Beginn (Bewerbung) und bei Beendigung des Dienstverhältnisses.
Grundzüge der konstitutiven Entscheidungen des Unternehmens in
betriebswirtschaftlicher Sicht.
Neugründung bzw. Erwerb eines Unternehmens.
Standortwahl.
Risiko und Risikopolitik.
Wahl bzw. Änderung der Rechtsform.
Kooperation und Unternehmenszusammenschlüsse;
Unternehmensentflechtungen.
Sanierung; Liquidation; Ausgleich und Konkurs.
Kostentheorie:
Kostenbegriffe; Kostenabhängigkeit; Kostenkontrolle; Kosten und Preispolitik.
Schwerpunktmäßige Wiederholung des Lehrstoffes der Handelsschule
und des Aufbaulehrganges.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Schularbeiten:
Je drei im I. und II. Jahrgang, zwei im III. Jahrgang, bei Bedarf
zweistündig.
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