Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1992-08-26
Status Aufgehoben · 2020-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 10
Änderungshistorie JSON API

Verfügbarkeit verschiedener Sprachkodes (Mundart usw.) in der Interaktion mit Kleinkindern. Sprache als Hilfe zur Orientierung des Kindes in der Umwelt und zu seiner kognitiven Förderung.

Ausbau der pädagogischen Terminologie, auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Eltern; sprachliche Gestaltung von Elternabenden; Formulierung von Elternbriefen und Feierstunden in zweisprachigen Kindergärten; kindgemäße Pflege von Volks- und Brauchtum.

Schriftliche Arbeiten:

Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei einstündig, eine

zweistündig.

5.

Klasse (2 Wochenstunden):

Redeübungen, vor allem als Erzählungen und als Berichte über Stoffe aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler unter besonderer Berücksichtigung der heimatlichen Umwelt.

Gespräche über aktuelles Kulturgeschehen (Film, Rundfunk, Fernsehen, Theater, Ausstellungen).

Lektüre:

Ausgewählte Proben aus der slowenischen Gegenwartsliteratur unter

besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Kärntner

Slowenen.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Schriftliche Darstellung von Erlebtem, Beobachtetem und Erdachtem unter Bedachtnahme auf die Erweiterung des aktiven Wortschatzes.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Fallweise Übungen zur Überwindung von Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit, Zeichensetzung im Zusammenhang mit der Satzlehre, allenfalls auch im Sinne gezielter Lernhilfe.

Fachdidaktik:

Spezifische Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses von mehrsprachig erzogenen Kindern, insbesondere unter Anwendung von Spruch- und Erzählgut, durch das darstellende Spiel sowie durch Einsatz des Bilderbuches.

Pädagogische Terminologie mit gesteigerten Anforderungen, auch im Hinblick auf die Beratung von Eltern in Erziehungsfragen.

Die Besonderheiten zweisprachiger Kindergärten der slowenischen Volksgruppe in Österreich. Vertrautmachen mit einschlägiger Literatur.

Schriftliche Arbeiten:

Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei einstündig, eine

zweistündig.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Lektüre ist vor allem darauf zu achten, daß die Schülerinnen und Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke zu erkennen und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen. Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist.

Die Sprecherziehung soll durch Verwendung von Sprechplatten, falls möglich auch durch Anhören von Schulfunksendungen und durch Tonbandaufnahmen (Kontrolle der eigenen Sprechweise), intensiviert werden.

Neben der auf die Erlernung der slowenischen Sprache ausgerichteten Ausbildung soll auch der nach didaktischen und methodischen Gesichtspunkten ausgerichtete Einsatz des Slowenischen in der Förderung von Kindern in zweisprachigen (Deutsch/Slowenisch) Gebieten Beachtung finden. Dazu ist der Kontakt mit den Pflichtgegenständen Kindergartenpraxis (allenfalls Hortpraxis) und Didaktik zu pflegen.

KROATISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der kroatischen Sprache in Wort und Schrift führen. Dazu gehört die Fähigkeit zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem, Gelesenem sowie zu angemessener Ausdrucksweise im Dienste der Spracherziehung des Kindes.

Die Kenntnis der bedeutendsten Werke des kroatischen Schrifttums unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Burgenland-Kroaten soll die Empfänglichkeit für dichterische Werke als Quellen der Lebensfreude und der Lebenshilfe fördern und so einen Beitrag zur Formung des Weltbildes leisten.

Die Schülerinnen und Schüler sind mit Kinder- und Jugendliteratur in kroatischer Sprache sowie mit Kriterien für deren Beurteilung vertraut zu machen. Es sind ihnen jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die nötig sind um die kroatische Sprache im künftigen Beruf didaktisch und methodisch richtig einsetzen zu können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Planmäßige Sprecherziehung, insbesondere im Hinblick auf akzentrichtige und diphthongfreie Aussprache der Vokale. Übungen im ausdrucksvollen Lesen. Vortragen kurzer Prosastücke und Gedichte; Singen von Liedern. Vorlesen und Erzählen von Märchen, Volkssagen, Fabeln, Tiergeschichten. Versuche im Stegreifspiel.

Lektüre:

Proben aus der kroatischen Jugendliteratur.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks. Festigung der schriftkroatischen Ausdrücke.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Grundzüge des Satzbaues. Wortlehre: Hauptwort, Eigenschaftswort, das persönliche, das rückbezügliche und das besitzanzeigende Fürwort, das Zeitwort und das Vorwort.

Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des aktiven Wortschatzes der Schülerinnen und Schüler ist durch Übungen zu festigen und durch kurze Diktate zu erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind zu erarbeiten. Gewöhnung an den Gebrauch des Wörterbuches.

Schriftliche Arbeiten:

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Mündliche Berichte über Erlebtes und Gelesenes. Dramatisieren einfacher Stoffe. Höhere Anforderungen an das lautrichtige, sinngemäße und ausdrucksvolle Lesen.

Lektüre:

Einige Proben der burgenländischen kroatischen Literatur aus dem 20. Jahrhundert. Kroatische Volkssagen, Stoffe aus der kroatischen Geschichte und Kultur sowie Texte über bedeutende Männer und Frauen des kroatischen Volkes. Berücksichtigung der Kinder- und Jugendliteratur.

Pflege des schriftlichen Ausdruckes:

Schriftliche Übungen. Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Die Wortarten und ihr richtiger Gebrauch. Deklination des Hauptwortes, Deklination der Fürwörter. Das Zahlwort. Die Konjugation der Zeitwörter. Bereicherung des Wortschatzes.

Rechtschreibübungen, insbesondere betreffend die Großschreibung, die Zeichensetzung und die Behandlung der Konsonantenangleichung. Gebräuchliche Fremdwörter.

Schriftliche Arbeiten:

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr; je zwei im Semester.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Richtige Betonung und diphthongfreie Aussprache. Übungen im Hören vorbildlich gesprochener Texte. Freies Sprechen mit Vorbereitung.

Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen und Fragen aus dem Interessenkreis der Schülerinnen und Schüler.

Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen. Singen von

volkstümlichen und jugendgemäßen Liedern.

Lektüre:

Leseproben zur systematischen Gliederung der kroatischen Literatur und zum Einblick in die Geschichte des Volkes. Bedeutende kroatische Dichter und Schriftsteller. Ausgewählte Werke aus dem Schrifttum der Burgenland-Kroaten.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Darstellen von Erlebnissen, Beobachtungen und Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise und einwandfreier sprachlicher Gestaltung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des kroatischen Satzbaues.

Versuche, die eigene Meinung über lebensnahe Probleme in gut gegliederter Form darzulegen.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Das Wichtigste über die Satzlehre (insbesondere die Nebensätze) zur Bereicherung des Stils, mit Berücksichtigung der Zeichensetzung.

Schwerpunkte der Wortlehre: Erkennen der vier Vergangenheitszeiten anhand der Lektüre. Die Mittelwörter, die satz- und wortverbindenden Wörter. Umlaute und Ablaute sowie die Doppelvokale. Die Behandlung der schwierigsten Konsonanten mit Hinweisen auf die Rechtschreibung.

Fachdidaktik:

Die Einführung in die Besonderheiten des Wortschatzes und der Sprachstruktur von Kleinkindern; Aufbau von Übungsreihen zur Erweiterung des Wortschatzes und des Satzbaues.

Anlegen systematisch geordneter und ausbaufähiger Sammlungen in kroatischer Sprache von geeignetem, bodenständigem Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind sowie eine entsprechende Auswahl kroatischer Bilderbücher. Singen von kroatischen Kinderliedern.

Erste Einführung in die pädagogische Terminologie.

Schriftliche Arbeiten:

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Alltagsgespräche mit erhöhten Anforderungen, Diskussionen und Diskussionsleitung über berufsbezogene Themen.

Einfache Referate. Darstellen von Szenen aus kroatischen Volksstücken. Singen von volkstümlichen Liedern in kroatischer Sprache.

Lektüre:

Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts. Erzählungen und Abhandlungen über das Arbeits- und Berufsleben. Umfangreiche erzählende Dichtungen. Bilder aus der Geschichte und Kultur des kroatischen Volkes.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Einfach Abhandlungen aus verschiedenen Sachgebieten.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und den Gefühlswert der kroatischen Sprache. Bedeutung von Personen- und Ortsnamen, Volksetymologie.

Fachdidaktik:

Erweiterung der Sammlung von Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind. Singen von kindertümlichen Liedern in kroatischer Sprache. Vorlesen, Erzählen und Ersinnen von Geschichten für das Kleinkind.

Verfügbarkeit verschiedener Sprachkodes (Mundart usw.) in der Interaktion mit Kleinkindern. Sprache als Hilfe zur Orientierung des Kindes in der Umwelt und zu seiner kognitiven Förderung.

Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Eltern, sprachliche Gestaltung von Elternabenden; Formulierung von Elternbriefen und Feierstunden in zweisprachigen Kindergärten; kindgemäße Pflege von Volks- und Brauchtum.

Schriftliche Arbeiten:

Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei einstündig, eine

zweistündig.

5.

Klasse (2 Wochenstunden):

Redeübungen, vor allem als Erzählungen und als Berichte über Stoffe aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler unter besonderer Berücksichtigung der heimatlichen Umwelt.

Gespräche über aktuelles Kulturgeschehen (Film, Rundfunk, Fernsehen, Theater, Ausstellungen).

Lektüre:

Ausgewählte Proben aus der kroatischen Gegenwartsliteratur unter

besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Burgenland-Kroaten.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Schriftliche Darstellung von Erlebtem, Beobachtetem und Erdachtem unter Bedachtnahme auf die Erweiterung des aktiven Wortschatzes.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Fallweise Übungen zur Überwindung von Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit, Zeichensetzung im Zusammenhang mit der Satzlehre, allenfalls auch im Hinblick auf didaktisch richtige Lernhilfe.

Fachdidaktik:

Spezifische Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses von mehrsprachig erzogenen Kindern, insbesondere unter Anwendung von Spruch- und Erzählgut, durch das darstellende Spiel sowie durch Einsatz des Bilderbuches.

Pädagogische Terminologie mit gesteigerten Anforderungen, auch im Hinblick auf die Beratung von Eltern in Erziehungsfragen.

Die Besonderheiten zweisprachiger Kindergärten der kroatischen Volksgruppe in Österreich. Vertrautmachen mit einschlägiger Literatur.

Schriftliche Arbeiten:

Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei einstündig, eine

zweistündig.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Lektüre ist vor allem darauf zu achten, daß die Schülerinnen und Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke zu erkennen und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen. Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist.

Die Sprecherziehung soll durch Verwendung von Sprechplatten, falls möglich auch durch Tonbandaufnahmen (Kontrollieren der eigenen Sprechweise), intensiviert werden.

Neben der auf die Erlernung der kroatischen Sprache ausgerichteten Ausbildung soll auch der nach didaktischen und methodischen Gesichtspunkten ausgerichtete Einsatz des Kroatischen in der Förderung von Kindern in zweisprachigen (Deutsch/Kroatisch) Gebieten Beachtung finden. Dazu ist der Kontakt mit den Pflichtgegenständen Kindergartenpraxis (allenfalls Hortpraxis) und Didaktik zu pflegen.

UNGARISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der ungarischen Sprache in Wort und Schrift führen. Dazu gehört die Fähigkeit zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem, Gelesenem sowie zu angemessener Ausdrucksweise im Dienste der Sprecherziehung des Kindes.

Durch die Behandlung der bedeutendsten Werke des ungarischen Schrifttums soll den Schülerinnen und Schülern Einblick in die wesentlichen Epochen der geistesgeschichtlichen Entwicklung Ungarns geboten werden. Dabei ist auf die literarische Befruchtung des pannonischen Raumes durch die ungarische Literatur - unter besonderer Berücksichtigung des auf das Burgenland bezogenen ungarischen Schrifttums - zu verweisen. Das Erkennen der Gemeinsamkeit zwischen Österreich und Ungarn aus der gemeinsamen Geschichte, aber auch das Verständnis für die verschiedene Wesensart, soll die Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit fördern.

Die Schülerinnen und Schüler sind mit Kinder- und Jugendliteratur in ungarischer Sprache sowie mit Kriterien für deren Beurteilung vertraut zu machen. Es sind ihnen jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die nötig sind, um die ungarische Sprache im künftigen Beruf didaktisch und methodisch richtig einsetzen zu können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Planmäßige Sprecherziehung; Aneignung einer klaren Aussprache; Einübung der richtigen Betonung, Unterscheidung der kurzen und langen Vokale, Berücksichtigung der zusammengesetzten und der Doppelkonsonanten. Sprachmelodie. Festigung des Wortschatzes durch Umformungs- und Einsetzübungen. Dialoge (Rollenspiele) aus dem Alltag der Familie und der Umwelt des Kindes bzw. Jugendlichen. Übungen im ausdrucksvollen Lesen. Auswendiglernen kurzer Texte.

Lektüre:

Proben aus der ungarischen Jugendliteratur.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen; Nacherzählungen und Inhaltsangaben; fabulierende Ausgestaltung eines Erzählkernes oder eines gegebenen Stoffes. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Nominal- und Verbalsätze. Gebrauch des Hilfszeitwortes und der Verneinung. Numeralia und Pronomina: Orts- und Zeitsuffixe.

Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des aktiven Wortschatzes der Schülerinnen und Schüler ist durch Übungen zu festigen und durch kurze Diktate zu erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind zu erarbeiten.

Erkennen von Sprachformen.

Schriftliche Arbeiten:

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Alltagsgespräche aus den Sachgebieten: Zeit (Uhr, Tage, Wochen, Monate, Jahreszeiten), Tagesablauf (Beruf und Freizeit, Mahlzeiten und Getränke), auf der Straße (Auskunftserteilung, Wegbeschreibung), Einkaufen (Geschäfte, Märkte), Kleidung.

Lektüre:

Einige Proben aus der auf das Burgenland bezogenen ungarischen Literatur (wie Sagen, Tierfabeln, Jugendgedichte ua.).

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Schriftliche Übungen (Diktate, Übersetzungen); Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen; Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Die Wortarten und ihr richtiger Gebrauch; die Konjugation des Zeitwortes (subjektive und objektive Konjugationsformen). Possessivsuffixe und Besitzanzeige, Steigerung. Vokalharmonie und Agglutination. Umstandsbestimmungen. Bereicherung des Wortschatzes; Rechtschreibübungen.

Schriftliche Arbeiten:

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Erweiterung des Wortschatzes aus den Sachgebieten öffentliche Einrichtungen (Postamt, Bank, Bahn, Arzt, Krankenhaus, Apotheke, Sport).

Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen und Fragen aus dem Interessenkreis der Schülerinnen und Schüler.

Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen. Singen von volkstümlichen und jugendgemäßen Liedern. Übungen im Hören vorbildlich gesprochener Texte. Erörterung und Interpretation längerer Texte.

Lektüre:

Leseproben zur systematischen Gliederung der ungarischen Literatur. Ausgewählte Werke aus dem Schrifttum der Ungarn des Burgenlandes.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Darstellen von Erlebnissen, Beobachtetem und Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise und einwandfreier sprachlicher Gestaltung. Versuche, die eigene Meinung über lebensnahe Probleme in gut gegliederter Form darzulegen.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Schwerpunkte der Wortlehre: Die Zeiten des Zeitwortes; unregelmäßige Zeitwörter; weitere Formen der Zeitwörter (Imperativ, Adhortativ, Konjunktiv, Potentialis, Faktativ, Frequentativ); Bildung von Mittelwörtern; Ableitungssilben und ihre Wichtigkeit beim Wandel der Bedeutung.

Das Wichtigste über die Satzlehre zur Bereicherung des Stils, mit

Berücksichtigung der Zeichensetzung.

Fachdidaktik:

Die Einführung in die Besonderheiten des Wortschatzes und der Sprachstruktur von Kleinkindern; Aufbau von Übungsreihen zur Erweiterung des Wortschatzes und des Satzbaues.

Anlegen systematisch geordneter und ausbaufähiger Sammlungen von geeignetem bodenständigem Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind sowie eine entsprechende Auswahl ungarischsprachiger Bilderbücher. Singen von ungarischen Kinderliedern.

Erste Einführung in die pädagogische Terminologie.

Schriftliche Arbeiten:

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Alltagsgespräche mit erhöhten Anforderungen zu den Sachgebieten:

Medien (Presse, Rundfunk, Fernsehen), kulturelle Freizeiteinrichtungen (Theater, Kino, Museen und Ausstellungen), Gegenwartsprobleme, Dienstleistungen, Sozialfürsorge.

Diskussionen und Diskussionsleitung über berufsbezogene Themen. Einfache Referate. Gepflegtes Vorlesen mit erhöhten Anforderungen. Vortrag von Gedichten.

Lektüre:

Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Einfache Abhandlung aus verschiedenen Sachgebieten. Zusammenfassungen, persönliche Stellungnahme, selbständige Ausarbeitung berufsbezogener Themenstellungen.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Die wichtigsten Regeln der ungarischen Syntax. Gesetzmäßigkeiten

und Ausnahmen der Wort- und Satzlehre.

Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und Gefühlswert der ungarischen Sprache. Bedeutung von Personen- und Ortsnamen. Volksetymologie.

Fachdidaktik:

Erweiterung der Sammlung von Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind. Singen von kindertümlichen Liedern in ungarischer Sprache. Vorlesen, Erzählen und Ersinnen von Geschichten für das Kleinkind.

Verfügbarkeit verschiedener Sprachkodes (Mundart usw.) in der Interaktion mit Kleinkindern. Sprache als Hilfe zur Orientierung des Kindes in der Umwelt und zu seiner kognitiven Förderung.

Ausbau der pädagogischen Terminologie, auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Eltern und die sprachliche Gestaltung von Elternabenden; Formulierung von Elternbriefen und Berichten. Der sprachliche Beitrag zur Gestaltung von Festen und Feierstunden in zweisprachigen Kindergärten; kindgemäße Pflege von Volks- und Brauchtum.

Schriftliche Arbeiten:

Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei einstündig, eine

zweistündig.

5.

Klasse (2 Wochenstunden):

Freie Rede und Kurzreferate zu gestellten Themen; Stellungnahme zu aktuellen Fragen. Berichte über Stoffe aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler unter besonderer Berücksichtigung der heimatlichen Umwelt. Reise und Tourismus in Ungarn.

Gespräche über aktuelles Kulturgeschehen; kulturgeschichtlicher Überblick Ungarns.

Lektüre:

Proben aus der dichterischen Eigenart wichtiger Epochen der

ungarischen Literatur.

Ausgewählte Proben aus der ungarischen Gegenwartsliteratur unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Burgenland-Ungarn.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Schriftliche Darstellung von Erlebtem, Beobachtetem und Erdachtem

unter Bedachtnahme auf die Erweiterung des aktiven Wortschatzes.

Übersetzungsübungen schwierigerer Texte.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Zusammenfassung der gelernten Regeln, allenfalls auch im Hinblick auf die Erfordernisse der Lernhilfe. Praktische Auswertung sprachlicher Feinheiten durch Einprägen markanter Übersetzungsregeln. Geläufige Abkürzungen. Richtiges Übersetzen und sinngemäßes Übertragen fremdartiger Redewendungen.

Fachdidaktik:

Spezifische Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses von mehrsprachig erzogenen Kindern, insbesondere unter Anwendung von Spruch- und Erzählgut, durch das darstellende Spiel sowie durch Einsatz des Bilderbuches.

Pädagogische Terminologie mit gesteigerten Anforderungen, auch im Hinblick auf die Beratung von Eltern in Erziehungsfragen.

Die Besonderheiten zweisprachiger Kindergärten der ungarischen Volksgruppe in Österreich. Vertrautmachen mit einschlägiger Literatur.

Schriftliche Arbeiten:

Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei zweistündig, eine

einstündig.

Didaktische Grundsätze:

Dieser Lehrplan setzt voraus, daß die Schülerinnen und Schüler während der Pflichtschulzeit am Ungarischunterricht teilgenommen haben oder der ungarischen Volksgruppe angehören. Wird der Unterricht aus Ungarisch als Anfängerlehrgang geführt oder als Mehrklassenkurs, so ist im Hinblick auf die verschiedenen Voraussetzungen, welche die Schülerinnen und Schüler mitbringen, der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

Um die Schülerinnen und Schüler möglichst bald an die normale Sprechweise des Alltags zu gewöhnen, sollte die Unterrichtsgestaltung auf einer fast ausschließlichen Verwendung der ungarischen Sprache von der ersten Unterrichtsstunde an aufbauen.

Verschiedene Möglichkeiten, die den Schülerinnen und Schülern die ungarische Lebensweise besser veranschaulichen, wie Bilder, Landkarten, Spiele, Lieder, Schulfunk, Schulfernsehen, Schallplatten, Tonbänder, Filme ua., sind zu nützen, Schülerbriefwechsel ist zu fördern. Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit des Ausdrucks zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterricht zu stehen.

Der ständige Hinweis auf die Gleichheiten, Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten in Grammatik, Sprachaufbau und bei einzelnen Ausdrücken der deutschen und ungarischen Sprache dient dem Verständnis der einzelnen Sprachen und regt zur vergleichenden Sprachwissenschaft an. Durch diese Vergleiche soll den Schülerinnen und Schülern auch manche Eigenart der ungarischen Sprache verständlich gemacht werden. Literarische Zitate, Sprichwörter, häufige Redewendungen helfen zum Verständnis der Denkweisen und der Verhaltensformen der Ungarn. Die nationale Eigenart der Magyaren richtig zu verstehen und dabei auf die nachbarlichen Beziehungen im Donauraum von einst und jetzt hinzuweisen, hat als wichtiger Grundsatz zu gelten. Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist.

Neben der auf die Erlernung der ungarischen Sprache ausgerichteten Ausbildung soll auch der nach didaktischen und methodischen Gesichtspunkten ausgerichtete Einsatz des Ungarischen in der Förderung von Kindern in zweisprachigen (Deutsch/Ungarisch) Gebieten Beachtung finden. Dazu ist der Kontakt mit den Pflichtgegenständen Kindergartenpraxis (allenfalls Hortpraxis) und Didaktik zu pflegen.

FRANZÖSISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Befähigung der Schülerinnen und Schüler, sich mündlich und schriftlich so auszudrücken, wie es der Alltag und das Berufsleben erfordern.

Vermittlung sprachlicher Grundkenntnisse in den Sachgebieten der persönlichen Umwelt. Vermittlung der berufsspezifischen Sprachkenntnisse, die für eine Tätigkeit mit Kindern erforderlich sind.

Einführung in das politische, soziale und kulturelle Leben Frankreichs.

Erziehung zum Verständnis fremder Wesensart und zur Bereitschaft zu

internationaler Zusammenarbeit.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Umwelt und Alltag: Schule, Familie, Wohnung, Tagesablauf, Jahreszeiten, Monate; auf der Straße; der menschliche Körper, Personenbeschreibungen.

Sprachpflege:

Schulung des Gehörs (unter Verwendung audiovisueller Hilfsmittel), Vermittlung einer möglichst einwandfreien Aussprache durch planmäßige Sprechübungen. Festigung des Wortschatzes durch Dialoge, Umformungen und Einsetzübungen. Auswendiglernen kurzer Texte.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Befehlsform ohne Fürwort, einfache Frage, Verneinung, Wortstellung, Übereinstimmung der Satzglieder, Artikel, Teilungsartikel, Hauptwort, Eigenschaftswort, Zahlwort, häufige Präpositionen; persönliches, besitzanzeigendes, hinweisendes, rückbezügliches und bezügliches Fürwort (1. und 3. Fall); Gegenwart, passe compose der regelmäßigen und häufigsten unregelmäßigen Zeitwörter.

Lektüre:

Kurze Beschreibungen, Geschichten, Dialoge, Bilderbücher, einfache

Gedichte, Lieder.

Schriftliche Arbeiten:

Abschreibübungen, Diktate, Beantwortung einfacher Fragen im Anschluß an das Gelesene. Gelegentliche Übersetzung einfacher, zusammenhängender Sätze zur Festigung der grammatikalischen Kenntnisse. Einsetzübungen, Umformungen von Sätzen. Bildung von Satzreihen nach Mustersätzen.

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Erweiterung des Tagesablaufes zuhause und im Beruf, Wetter, Einkaufen, Lebensmittel, Mahlzeiten, Gäste, Kleidung, Mode, Spiele.

Sprachpflege:

Aussprache- und Sprechübungen: Verbesserung der Aussprache unter Berücksichtigung der Satzmelodie. Beschreibungen, Auflösung geeigneter Lesestoffe in Fragen und Antworten, Zusammenfassungen und Umformungen, Alltagsdialoge.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Festigung und Erweiterung der Grundkenntnisse. Übereinstimmung des Mittelwortes der Vergangenheit in Verbindung mit etre. Steigerung des Eigenschaftswortes. Bildung, Verwendung und Steigerung des Umstandswortes, Verwendung von en und y. Festigung und Erweiterung der unregelmäßigen Zeitwörter; futur; futur proche; passe recent, imparfait.

Lektüre:

Wie 1. Klasse mit gesteigerten Anforderungen.

Weiters leichte Textproben aus der französischen Kinder- und Jugendliteratur.

Schriftliche Arbeiten:

Freiere Diktate, Beantwortung von Fragen im Anschluß an den gelesenen Text, kurze Erlebnisberichte, gelegentliche Übersetzungsübungen, einfache Privatbriefe.

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Großstadt, Sport und Spiele, Gesundheit, Welt des Kindes, Familie

und Gesellschaft, Rolle von Mann und Frau.

Sprachpflege:

Fortsetzung der Ausspracheschulung; Hörübungen; Erarbeitung eines Grundwortschatzes aus den Sachgebieten. Einfache Stellungnahme, Nacherzählungen, Wiedergabe der wesentlichen Gedanken längerer Textabschnitte.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Übereinstimmung des Mittelwortes der Vergangenheit mit dem 4. Fall. Verwendung von passe compose und imparfait. Gebrauch der Nennform. Unbetonte persönliche Fürwörter mit der Befehlsform. Übersicht über die unregelmäßigen Zeitwörter, conditionnell I und II, plusqueparfait. Bedingungssätze, Zeitsätze.

Lektüre:

Leichte Zeitungs- und Zeitschriftenartikel, nicht zu schwierige

Textproben aus der modernen französischen Literatur unter besonderer

Berücksichtigung der Kinder- und Jugendliteratur.

Fachdidaktik:

Anlegen einer ausbaufähigen Sammlung von Spielen, Reimen, Liedern,

Geschichten.

Einführung in die pädagogische Terminologie.

Schriftliche Arbeiten:

Außer den bisherigen Übungen: Kurze Zusammenfassungen der gelesenen Texte und einfache Stellungnahmen zu allgemeinen Themen.

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Pädagogische und psychologische Thematiken aus dem Bereich der Kindererziehung und Entwicklung des Kindes; Arbeit im Kindergarten; soziale Einrichtungen in Frankreich.

Sprachpflege:

Gespräche über Gelesenes; Praxisberichte; Übungen im Lesen größerer

Abschnitte.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Bildung und Verwendung des Passiv; passe simple (nur passives Wissen und Erkennen anhand von Texten); Bildung und Verwendung des Subjonctif. Indirekte Rede.

Lektüre:

Texte aus dem pädagogischen und psychologischen Bereich; ansonsten

wie 3. Klasse mit gesteigerten Anforderungen.

Fachdidaktik:

Erweiterung der Sammlung. Auswahl an geeigneten Bilderbüchern. Einführung in die Besonderheiten des kindlichen Sprachkodes.

Schriftliche Arbeiten:

Wie bisher, außerdem: Stellungnahmen zu Fragen aus dem pädagogischen und psychologischen Bereich.

Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei einstündig, eine zweistündig.

5.

Klasse (2 Wochenstunden):

Aktuelle Themen des Weltgeschehens: Vertiefung der

berufsspezifischen Thematiken.

Sprachpflege:

Anregungen zu spontanen sprachlichen Äußerungen durch Gruppen- und Klassengespräche.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Wiederholung und Vertiefung der erworbenen Sprachkenntnisse.

Lektüre:

Texte zu aktuellen Themen.

Proben aus Werken bedeutender Schriftsteller, die Fragen der Geschichte, des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens

in Frankreich beleuchten.

Fachdidaktik:

Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses

mehrsprachig erzogener Kinder.

Besonderheiten und Problematik von gemischtsprachigen Kindergärten

in Österreich.

Schriftliche Arbeiten:

Verkürzungen längerer Texte auf ihre wesentliche Aussage; persönliche Stellungnahmen und kritische Auseinandersetzungen mit Gegenwartsproblematiken und berufsspezifischen Fragen.

Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei einstündig, eine zweistündig.

Didaktische Grundsätze:

Eine erfolgreiche Unterrichtsgestaltung setzt die fast ausschließliche Verwendung der Fremdsprache von Beginn an voraus (aufgeklärte Einsprachigkeit).

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich möglichst bald an eine normale Sprechweise gewöhnen.

Verschiedenen Möglichkeiten, den Schülerinnen und Schülern die französische Lebensweise zu veranschaulichen (Medien, Lieder, Landkarten), sind zu nützen. Schülerbriefwechsel sollte gefördert werden. Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit und eine natürliche Ausdrucksweise sind durch Hörübungen, lebensnahe Gestaltung von Sprechsituationen, den Einsatz geeigneter Medien (zB Kassetten, Filme, Computer, Sprachlabor ua.) und durch Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler zu erreichen.

Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit der Ausdrucksweise zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterrichtsgeschehen zu stehen.

Als Lesestoff können neben dem approbierten Lehrbuch auch Klassenlesetexte und altersgemäße Zeitungs- und Zeitschriftenartikel verwendet werden.

Auf fächerübergreifende Aspekte und projektorientierte Vorgangsweise ist Bedacht zu nehmen.

ITALIENISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Befähigung der Schülerinnen und Schüler, sich mündlich und schriftlich so auszudrücken, wie es der Alltag und das Berufsleben erfordern.

Vermittlung sprachlicher Grundkenntnisse in den Sachgebieten der persönlichen Umwelt, Vermittlung der berufsspezifischen Sprachkenntnisse, die für eine Tätigkeit mit Kindern erforderlich sind.

Einführung in das politische, soziale und kulturelle Leben Italiens.

Erziehung zum Verständnis fremder Wesensart und zur Bereitschaft zu

internationaler Zusammenarbeit.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Umwelt und Alltag: Schule, Familie, Wohnung, Haus; Uhr, Tagesablauf, Monate, Jahreszeiten; der menschliche Körper, Personenbeschreibungen, Alter; auf der Straße.

Sprachpflege:

Schulung des Gehörs (unter Heranziehung audiovisueller Hilfsmittel); Vermittlung möglichst einwandfreier Aussprache durch planmäßige Sprechübungen. Festigung des Wortschatzes durch Dialoge sowie Umformungen und Einsetzübungen: Auswendiglernen kurzer Texte.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Hauptwort mit Artikel: Eigenschaftswort: Mehrzahlbildung des Haupt- und Eigenschaftswortes, ihre Übereinstimmung in Geschlecht und Zahl;

die mit dem Artikel verschmelzbaren Vorwörter a, di, in, su;

persönliches Fürwort, besitzanzeigendes Fürwort, fragendes und hinführendes Fürwort; Grund- und Ordnungszahlen; Hilfszeitwörter avere und essere; regelmäßiges Zeitwort in der aktiven Form der Gegenwart, der zusammengesetzten Vergangenheit (passato prossimo);

das rückbezügliche Zeitwort, einige unregelmäßige Zeitwörter; Frage, Verneinung; Mengenangaben; bezügliche Fürwörter.

Lektüre:

Beschreibungen, Geschichten, Bilderbücher, einfache Gedichte,

Lieder, Dialoge.

Schriftliche Arbeiten:

Abschreibübungen, Diktate, ausgehend vom durchgearbeiteten Lesestoff, Beantwortung einfacher Fragen im Anschluß an das Gelesene. Gelegentliche Übersetzungen zur Festigung der grammatikalischen Kenntnisse. Einsetzübungen, Umformung von Sätzen, Bildung von Satzreihen nach Mustersätzen.

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Erweiterung des Tagesablaufes (Geschäfte, Markt, Warenhaus), Kleidung, Mode, Mahlzeiten, Speisen und Getränke, Spiele.

Sprachpflege:

Aussprache- und Sprechübungen: Verbesserung der Aussprache unter besonderer Berücksichtigung der Satzmelodie, Bildbeschreibungen, Auflösung geeigneter Lesestoffe in Fragen und Antworten, Umformungen, Alltagsdialoge, Verwendung von Tonbändern.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Zukunft; Befehlsform; regelmäßige und unregelmäßige Steigerung des Eigenschaftswortes; die betonten und unbetonten persönlichen Fürwörter; Zeitwort; imperfetto - passato prossimo - trapassato prossimo.

Lektüre:

Wie in der 1. Klasse mit gesteigerten Anforderungen; leichte

Textproben aus Kinder- und Jugendbüchern.

Schriftliche Arbeiten:

Freiere Diktate, Beantwortung von Fragen im Anschluß an die gelesenen Texte, Übersetzungsübungen; kurze Erlebnisberichte, einfache Briefe.

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Großstadt, Sport und Spiele, Gesundheit (Arzt, Spital, Apotheke); Welt des Kindes, Familie und Gesellschaft, Rolle von Mann und Frau.

Sprachpflege:

Sprechübungen: Ordnung des Wortschatzes nach Sachgebieten mit besonderer Berücksichtigung der für den beruflichen Alltag nötigen Ausdrücke und Wendungen. Wiedergabe der wesentlichen Gedanken längerer Textabschnitte und einfache Stellungnahmen.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Gerundium, Bildung und Verwendung des Konditionals und des Konjunktivs, soweit es zum Verständnis des Lesestoffes notwendig ist. Befehlsform 3. Person. Leideform; unregelmäßige Mehrzahlbildung der Hauptwörter.

Lektüre:

Leichte Zeitungs- und Zeitschriftenartikel; nicht zu schwierige

Textproben der modernen italienischen Literatur: Berücksichtigung von

Kinder- und Jugendliteratur.

Fachdidaktik:

Anlegen einer ausbaufähigen Sammlung von Spielen, Reimen, Liedern und Geschichten; erste Einführung in die pädagogische Terminologie.

Schriftliche Arbeiten:

Außer den bisherigen Übungen, kurze Zusammenfassungen der gelesenen Texte, einfache Stellungnahmen zu allgemeinen Themen (zB Texte, Hörbeispiel).

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Pädagogische und psychologische Themenkreise aus dem Bereich der Kindererziehung und der Entwicklung des Kindes; Arbeit im Kindergarten; soziale Einrichtungen in Italien.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Systematische Übersicht über die unregelmäßigen Zeitwörter und über den Gebrauch der Zeiten und der Modi; bezügliche Fürwörter cui und quale; Gebrauch der wichtigsten Vor- und Bindewörter.

Lektüre:

Texte aus dem pädagogischen und psychologischen Bereich, sonst wie

3.

Klasse mit gesteigerten Anforderungen.

Einführung in die Besonderheiten des kindlichen Sprachkodes.

Schriftliche Arbeiten:

Wie bisher; außerdem Stellungnahme zu Fragen aus dem pädagogischen und psychologischen Bereich.

Vier Schularbeiten, drei einstündig, eine zweistündig.

5.

Klasse (2 Wochenstunden):

Aktuelle Themen des Weltgeschehens; Vertiefung der

berufsspezifischen Thematiken.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Zusammenfassung, Vertiefung und Ergänzung des bisher Gelernten;

passato remoto, soweit es zum Verständnis des Lesestoffes notwendig

ist.

Lektüre:

Proben aus Werken bedeutender Schriftsteller, die Fragen der Geschichte, des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens

in Italien beleuchten.

Sprachpflege:

Anregung zur spontanen sprachlichen Äußerung durch Gruppen- und Klassengespräche.

Fachdidaktik:

Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses

mehrsprachig erzogener Kinder; Besonderheiten und Problematik von

gemischtsprachigen Kindergärten in Österreich.

Schriftliche Arbeiten:

Verkürzung längerer Texte auf ihre wesentliche Aussage. Persönliche Stellungnahmen und kritische Auseinandersetzung mit Gegenwartsproblemen und berufsspezifischen Fragen.

Vier Schularbeiten, drei einstündig, eine zweistündig.

Didaktische Grundsätze:

Eine erfolgreiche Unterrichtsgestaltung setzt die fast ausschließliche Verwendung der Fremdsprache von Beginn an voraus (aufgeklärte Einsprachigkeit).

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich möglichst bald an eine normale Sprechweise gewöhnen.

Verschiedenen Möglichkeiten, den Schülerinnen und Schülern die italienische Lebensweise zu veranschaulichen (Medien, Lieder, Landkarten), sind zu nützen. Schülerbriefwechsel sollte gefördert werden. Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit und eine natürliche Ausdrucksweise sind durch Hörübungen, lebensnahe Gestaltung von Sprechsituationen, den Einsatz geeigneter Medien (zB Kassetten, Filme, Computer, Sprachlabor ua.) und durch Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler zu erreichen.

Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit der Ausdrucksweise zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterrichtsgeschehen zu stehen.

Als Lesestoff können neben dem approbierten Lehrbuch auch Klassenlesetexte und altersgemäße Zeitungs- und Zeitschriftenartikel verwendet werden.

Auf fächerübergreifende Aspekte und projektorientierte Vorgangsweisen ist Bedacht zu nehmen.

D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziele des Unterrichts in Chorgesang sind das Kennenlernen von Chorliteratur als Weg zu besserem Musikverständnis und der Gebrauch der Stimme als selbstverständliches Mittel musikalischer Äußerung.

Dabei sollen den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten des gemeinsamen Singens eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen, zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen und die künftige musikalische Arbeit im Beruf erleichtern helfen. Im besonderen sind zu fördern:

1.

bis 5. Klasse (je 1 Wochenstunde):

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziele des Unterrichtes in Spielmusik sind das Kennenlernen von Instrumentalliteratur in Original und Bearbeitung als Weg zu besserem Musikverständnis und die Fähigkeit zum gemeinsamen Musizieren durch Konzentration und Rücksichtnahme.

Dabei sollen den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten des gemeinsamen Musizierens eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen, zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen und die künftige musikalische Arbeit im Beruf erleichtern helfen.

Die im Instrumentalunterricht erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sind anzuwenden.

Die in Musikerziehung erworbenen Kenntnisse und praktischen Anwendungsmöglichkeiten des Orff-Instrumentariums sollen im Hinblick auf die berufliche Praxis intensiviert werden.

Fähigkeiten zur Leitung von Spielmusikgruppen sollen erworben

werden.

Lehrstoff:

2.

bis 5. Klasse (je 1 Wochenstunde):

Spielliteratur aus allen Epochen und Stilrichtungen in Original und Bearbeitung, auch unter Einbeziehung von Singstimmen.

Spiel-mit-Stücke

Didaktik des Musizierens für die berufliche Praxis:

Handhabung und Einsatz des Orff-Instrumentariums

Gestaltung von Reimen, Stimmungsbildern und Geschichten

Liedbegleitung

Anleitung zum Musizieren mit Kindern

Auswahl geeigneter Spielliteratur für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Improvisation und kreatives Gestalten

Didaktische Grundsätze:

Bei der Auswahl der Spielliteratur ist aus Gründen der Motivation auf Stilvielfalt zu achten und der Interessenbereich der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.

Arrangements sind nach vorhandenen Instrumenten (auch Elektrophone und selbst gebaute Instrumente) und technischen Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler auszuwählen bzw. selbst einzurichten.

Besonders Interessierten und Begabten sind solistische Aufgaben zu ermöglichen.

Vielfältige Auftritte der Spielmusikgruppe zB bei Gottesdiensten, Festen und Feiern sind einzuplanen.

Alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände sind zu nützen.

PRAXISANLEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll die Kindergartenpraxis unterstützen. Er soll den Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten aufzeigen, mit Erziehungs- und Bildungsangeboten auf Kinder zuzugehen, Verantwortung zu übernehmen, alters- und entwicklungsbedingte Probleme kennenzulernen, im Freizeitbereich - auch unter Einbeziehung der Fremdsprachen - Kontakt- und Kommunikationserfahrungen zu sammeln und so ihre sozialen Fähigkeiten - besonders im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Eltern und im Team - weiterzuentwickeln.

Lehrstoff:

1.

und 2. Klasse (je 2 Wochenstunden):

Fächerübergreifendes Aufbereiten von Lehrplaninhalten aus verschiedenen Unterrichtsgegenständen, insbesondere Musikerziehung mit Instrumentalunterricht, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Didaktik, Kindergartenpraxis, Pädagogik, Deutsch, lebende Fremdsprache und Religion für die praktische Arbeit mit Kindern im Freizeitbereich.

Inhalte von Aktivitäten in der Praxis mit verschiedenen

Schwerpunkten:

Kreativer Bereich: Singen - Musizieren; Hören - Zeichnen - Malen; Falten - Formen - Bauen.

Darstellender Bereich: Darstellendes Spiel; Rollen- und Stegreifspiel; Schattenspiel - Puppentheater.

Motorischer Bereich: Textiles Gestalten; Nähen - Knüpfen - Weben.

Sprachlicher Bereich: Vorlesen; Erzählen - Sprechen; Gespräch - Wortspiele - Reimen; Nacherzählen - Fabulieren.

Übung im Aufbau ausbaufähiger Sammlungen von Spielen, Büchern und Beschäftigungsmaterialien sowie im Anlegen von fachspezifischen Karteien.

Verarbeiten der von den Schülerinnen und Schülern gemachten Erfahrungen bei Einblick in verschiedene Sozial-, Krankheits- und Notsituationen. Erwerben einer offenen und toleranten Haltung für die Bedürfnisse der Familien mit Problemkindern und bei der Überwindung von Sprachbarrieren.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist von Fachkräften zu gestalten, die eine Koordination mit der Didaktik und Kindergartenpraxis durchführen können. Der unterschiedlichen Schwerpunkte wegen können bei Bedarf abwechselnd verschiedene Lehrerinnen und Lehrer eingesetzt werden, wobei die Semesterwochenstundenzahl beizubehalten ist. Der Unterrichtsertrag ist durch fundierte Vor- und Nachbesprechung und Führung einfacher Protokolle zu sichern. In der praktischen Arbeit sollen die Schülerinnen und Schüler persönliche Möglichkeiten ihrer Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit ohne Leistungsdruck entfalten und erproben können.

Die Blockung der Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist möglich.

INTERKULTURELLE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht hat zum Ziel, in einer Zeit zunehmender Migration in allen Teilen der Welt die Probleme bewußt zu machen, die daraus sowohl für die Migranten als auch für die Population des jeweiligen Immigrationslandes entstehen. Ferner muß er jene Probleme, die sich aus der Zugehörigkeit der bodenständigen Volksgruppen zB der Slowenen, Kroaten und Ungarn zur österreichischen Bevölkerung ergeben, sowie Probleme, die aufgrund der zunehmend stärker werdenden wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und medialen Vernetzung Europas und der Welt entstehen, aufgreifen und erörtern. Aus solcher Bewußtheit - im kognitiven wie auch im emotionalen Bereich - sollen jene sozialen Einstellungen, Haltungen und Verhaltensweisen entwickelt bzw. gefördert werden, die das Zusammenleben von Menschen aus verschiedenen Kulturen nicht nur möglich machen, sondern zur Quelle positiver kreativer Lebensformen werden lassen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen zu erkennen, daß viele Bedürfnisse, Eigenschaften, Merkmale, Fähigkeiten und Fertigkeiten allen Menschen zu eigen sein können, wenngleich die Art ihrer Ausprägung, das heißt die kulturelle Identität der Menschen aus verschiedenen Ländern, gemäß den unterschiedlichen Bedingungen in verschiedenen Lebensräumen zu verschiedenen Zeiten der geschichtlichen Entwicklung sehr unterschiedlich sein kann. Das bessere Verständnis der eigenen kulturellen Herkunft und Eigenart sowie derjenigen von Menschen aus anderen Kulturräumen soll helfen, etwaig bestehende Vorurteile abzubauen und die notwendigerweise entstehenden gegenseitigen Mißverständnisse zu ertragen.

Die zukünftigen Erzieherinnen und Erzieher sollen befähigt werden, mit Integrationsproblemen (Sprachbarrieren, Ausgrenzungen und dergleichen) in der Kindergruppe möglichst adäquat umzugehen.

Lehrstoff:

4.

und/oder 5. Klasse (1 Wochenstunde durch 2 oder 2 in einem Schuljahre):

Erfahrungsbereich kulturelle Identität, basierend auf intra- und interpersonellen Erfahrungen und Einsichten

DARSTELLENDES SPIEL

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist

1.

bis 4. Klasse (je 2 Wochenstunden):

SPRECHERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist die Verbesserung der für den künftigen Beruf erforderlichen Sprechweisen und Sprechtechniken sowie der Fähigkeit, persönlich gestaltete und frei gehaltene Rede- und Gesprächsführung im Beruf einsetzen zu können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Einführung in die wesentlichen physiologischen Vorgänge beim Sprechen; Beachtung der richtigen Atemtechnik; Lautlehre;

Artikulation und Stimme; verschiedene Arten des Stimmeinsatzes;

Beseitigung geringfügiger Sprechdefizite.

Übung im lautreinen Sprechen. Anwendung in Sprechtexten mit besonderer Berücksichtigung eines klangvollen Sprechens auch an Beispielen aus der Literatur sowie aus Kinder- und Jugendbüchern.

Verschiedene Formen didaktischen Sprechens: erzählendes Sprechen, Sprachakzente, erzieherisches Sprechen, praxisbezogenes Sprechen.

Erproben von Möglichkeiten in der Vortragstechnik. Übung im Gesprächs- und Diskussionsverhalten.

Möglichkeiten zur Feststellung und Hilfen zum Abbau geringfügiger

Sprachfehler bei Kindergarten- und Hortkindern.

Didaktische Grundsätze:

Die erarbeiteten Grundlagen bilden die Voraussetzung für die verschiedensten Sprechsituationen, die im angewandten Sprechen (erzieherischen Sprechen) ihren Niederschlag finden, wobei das vorbildliche Sprechverhalten der Lehrerin/des Lehrers und die Zuhilfenahme audiovisueller Mittel die Voraussetzung zur Erreichung dieses Zieles bilden soll. Werden Teilbereiche des Sprachaktes zeitweise isoliert geübt, so müssen sie immer wieder in den gesamten Sprechablauf einmünden.

Dieses Angebot sollte insbesondere denjenigen Schülerinnen und Schülern empfohlen werden, für die - über die im Pflichtgegenstand Deutsch der ersten Klasse angebotene Sprecherziehung hinaus - eine spezielle Förderung im Hinblick auf die künftige Berufstätigkeit zweckmäßig erscheint.

LITERATURPFLEGE

Bildungs- Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, das Verständnis für Dichtung zu vertiefen sowie das Interesse an der Lektüre, an wertvollen Theater- und Filmaufführungen bzw. Hör- und Fernsehspielen zu fördern.

Lehrstoff:

4.

und 5. Klasse (je 1 Wochenstunde):

Interpretationsübungen und Diskussionen über Texte der Weltliteratur (mit besonderer Berücksichtigung des Gegenwart), auch über Hörspiele, Fernsehspiele, Filme und Theateraufführungen.

Eingehen auf besondere literarische Interessen der Schülerinnen und Schüler.

Didaktische Grundsätze:

„Literaturpflege” ist keine Erweiterung der dem Pflichtgegenstand

Deutsch zugemessenen Unterrichtsstunden.

Hauptaufgabe dieser Übungen ist es, durch lebendige Auseinandersetzung die Schülerinnen und Schüler zu weiterer und selbständiger Beschäftigung mit literarischen Werken zu führen.

BIOLOGISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht baut auf den Unterricht des Pflichtgegenstandes Biologie und Umweltkunde auf und orientiert sich an dessen Lernzielen und -inhalten, soll diese aber insbesondere auf dem praktischen Sektor erweitern und vertiefen sowie die Schülerinnen und Schüler zum selbständigen Arbeiten anleiten und hinführen.

Lehrstoff:

1.

oder 2. oder 3. Klasse (2 Wochenstunden):

Kennenlernen und Einüben der wichtigsten in der Biologie und Umweltkunde gebräuchlichen Arbeitsmethoden und Arbeitstechniken. Schulung der Beobachtung und der Fähigkeit, das Beobachtete in adäquater Weise richtig wiederzugeben und darzustellen. Darüber hinaus sollten die Schülerinnen und Schüler speziell die Fähigkeit erwerben:

INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Den Schülerinnen und Schülern sollen die Grundlagen der neuen Technologien vermittelt werden. Ausgehend vom gegenwärtigen Stand der Informatik, sollen die Schülerinnen und Schüler insbesondere deren Denk- und Arbeitsweisen, Möglichkeiten ihrer Anwendung und Perspektiven ihrer möglichen Weiterentwicklung kennenlernen.

Lehrstoff:

1.

und 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Einführung in die Grundbegriffe der EDV (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe). Exemplarische Anwendung auf praktische Problemstellungen aus verschiedenen persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Lebensbereichen sowie aus verschiedenen Unterrichtsgegenständen (in Form von Beispielen).

Hardware

Erste Einführung in die Hardware (Aufbau und Arbeitsweise):

Prozessor, Speicher, Peripherie.

Software

Grundzüge einer problemorientierten Programmiersprache, um einfache Probleme mit dem Computer lösen zu können. Programmstrukturen. Datenstrukturen.

Arbeiten mit Anwendersoftware, insbesondere Textverarbeitung, Dateiverwaltung, Tabellenkalkulation.

Auswirkungen im wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen

Bereich. Aspekte des Datenschutzes.

Didaktische Grundsätze:

Durch praktisches Arbeiten am Computer sollen die Schülerinnen und Schüler mit elektronischer Datenverarbeitung vertraut gemacht werden. Dazu sollen neben der Analyse und Lösung einfacher logischer Probleme auch Aufgabenstellungen aus praxisnahen Gebieten behandelt werden (zB Statistik, Buchhaltung).

Wenn möglich sollte im Unterricht Kontakt mit fertiger Software angeboten werden. Die Schülerinnen und Schüler sollten auch Einblick gewinnen, wie Kinder mit Mikroelektronik umgehen lernen.

MEDIENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll Grundkenntnisse über Kommunikationsphänomene vermitteln.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die erzieherische Bedeutung erkennen, die Massenmedien wie Spielfilm, Hörfunk und Fernsehen, ebenso wie die Printmedien oder das Theater, ausüben.

Sie sollen zu kritischem Umgang mit Massenmedien befähigt werden; sie sollen lernen, grundsätzliche Erkenntnisse der Medienerziehung in Horten anzuwenden.

Lehrstoff:

4.

und 5. Klasse (je 2 Wochenstunden):

Vermittlung eines Einblicks in die Herstellung von Filmen, Fernsehsendungen, HF-Programmen, Tonträgern, Printmedien, insbesondere Zeitungen und Zeitschriften.

Anleitung zu Eigenproduktionen von AV-Medien wie: Diaserien, Kurzfilmen, Ton- und Videoaufnahmen, Hort- und Lagerzeitungen ua. und deren Einsatz im Beruf, insbesondere auch in der Elternarbeit.

Kritische Einsicht in Kommunikationsphänomene.

Selbsterleben der Wirkweisen von Medien und Deduktion von Folgerungen für die Medienerziehung (Gefahren und positive Möglichkeiten der Medien. Sinnvoller Gebrauch der Medien für die Freizeitgestaltung und kritisch selektive Teilnahme zur persönlichen Bereicherung).

Kritische Beobachtung und Analyse von Medienprodukten, Einübung in den Umgang mit Medien und deren Auswertung. Auswahl von Film- und Fernsehprogrammen und deren erzieherische Auswertung im Hortleben.

Übung im Einsatz der Geräte und in der Gerätebedienung.

Didaktische Grundsätze:

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch den aktiven Umgang mit Medien, durch Eigenerleben und gezielte Anregungen, eine Fertigkeit beim Einsatz von Medien im Beruf, insbesondere in Horten sowie in der Elternarbeit, erwerben können.

LEIBESERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die unverbindlichen Übungen sollen einerseits die im Pflichtgegenstand behandelten Übungsbereiche vertiefen (Bildung von Neigungsgruppen, zB Basketball, Geräteturnen, Leichtathletik, Volkstanz, Schwimmen, Wandern), sie andererseits aber auch ergänzen. Sie dienen sowohl der Verbesserung und Erweiterung des Eigenkönnens wie auch einer vertieften Einsicht in die didaktischen und leibeserziehlichen Anliegen und Aufgaben (siehe auch Pflichtgegenstand).

Lehrstoff:

1.

bis 5. Klasse (je 2 Wochenstunden):

Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung, die den örtlichen Gegebenheiten, den persönlichen Voraussetzungen und den Interessen der Schüler gerecht werden; auch Angebote, die der künftigen Berufsausübung dienen können.

Spezialisierung und Perfektionierung in bestimmten Übungsbereichen. Verschiedene freizeitorientierte Sportarten, die im Pflichtgegenstand nicht angeboten werden (zB Tennis, Tischtennis, Rudern, Judo).

Spezifische Übungsangebote für Kinder, die der motorischen Förderung besonders bedürfen.

Jugendgemäße Trainingsformen.

Didaktische Grundsätze:

Die unverbindlichen Übungen können als Klassen-, als Mehrklassen-, aber auch als Mehranstaltenkurse geführt werden. Eine Blockung der Stunden ist möglich.

Da die Lehrstoffangaben im Lehrplan die einzelnen Übungsbereiche nur andeuten bzw. manche Ergänzungsstoffe überhaupt nicht nennen, ist für jede unverbindliche Übung eine eigene Lehrstoffverteilung auszuarbeiten. Bei der Erteilung des Unterrichtes wird die Verwendung des Kurssystems in einzelnen Bereichen besonders vorteilhaft sein.

Das Prinzip der aktiven Mitgestaltung durch die Schülerinnen und Schüler (Übernahme von Organisationsaufgaben, Vorbereitung von Wettkämpfen ua.) ist zu beachten.

Diese didaktischen Grundsätze sind unter Wahrung der relevanten Punkte in den didaktischen Grundsätzen des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung zu berücksichtigen.

E. FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische Grundsätze:

Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes in der jeweiligen Klasse durchgenommenen Lehrstoffs für die Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler handelt.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.


*1) Praxiswochen: Sieben Wochen, auf die einzelnen Klassen laut Lehrplan verteilt. Bei zusätzlicher Ausbildung zum Erzieher an Horten außerdem drei Wochen Ferialpraktikum nach Abschluß der 3. oder 4. Klasse.

*2) In der 4. Klasse Gitarre oder Flöte sowie in der 5. Klasse Bildnerische Erziehung oder Werkerziehung nach Wahl der Schülerinnen und Schüler.

3) Kann auch als Mehrklassenkurs geführt werden. 4) Kann nur einmal im Rahmen der Ausbildung besucht werden. *5) Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf in jedem der in dieser Rubrik angeführten Unterrichtsgegenstände je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 8 Wochen eingerichtet werden. Eine Schülerin/ein Schüler darf je Unterrichtsjahr höchstens insgesamt vier Kurse besuchen.

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. I § 3)

Anlage

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LEHRPLAN DER BILDUNGSANSTALT FÜR

KINDERGARTENPÄDAGOGIK

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.

Art und Gliederung des Lehrplans

Der Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter, der unterrichtliche Ziele, Inhalte und Verfahren für die Planung und Realisierung von Lernprozessen angibt und die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit der Lehrerin/des Lehrers gemäß den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ermöglicht, aber zugleich in ihrem Ausmaß begrenzt.

Anordnung, Gliederung und Akzentuierung des im Lehrplan der einzelnen Klassen angeführten Jahresstoffes einschließlich der Auswahl der Beispiele sind der verantwortlichen Entscheidung des Lehrers überlassen. Die angegebene Reihenfolge der Sachgebiete bedeutet, wo sie sich nicht zwingend aus dem Zusammenhang des Stoffes ergibt, eine Empfehlung. Bei der Stoffauswahl ist neben dem sachlogischen Aufbau auch die Möglichkeit und Notwendigkeit exemplarischer Behandlung zu beachten.

Die Mitwirkungsrechte der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten gemäß Schulunterrichtsgesetz sind zu beachten. Der Lehrplan umfaßt

Die Zielorientiertheit des Lehrplans soll in Wechselwirkung mit der Schülerorientiertheit des Unterrichts den Bildungsauftrag der Schule sichern und Gesichtspunkte zur Orientierung der Unterrichtsarbeit bieten.

2.

Unterrichtsprinzipien

Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, daß sie in besonderer Weise die allgemeinen didaktischen Grundsätze der Persönlichkeitsbildung und Wissensintegration, der Aktivierung und Motivierung sowie der Lebensbezogenheit des Unterrichts berücksichtigen; kennzeichnend für sie ist ferner, daß sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich, daß sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt besitzen.

Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die auch „Unterrichtsprinzipien” genannt werden, sind aufzufassen:

3.

Unterrichtsplanung

Die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik haben gemäß § 94 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern jene Berufsgesinnung sowie jenes Berufswissen und Berufskönnen zu vermitteln, die für die Erfüllung der Erziehungs- und Bildungsaufgaben in den Kindergärten erforderlich sind, und sie zugleich zur Hochschulreife zu führen. An diesen Bildungsanstalten können ferner auch Erzieherinnen und Erzieher an Horten ausgebildet werden.

Als Experten des Erziehens für den gesamten vorschulischen (frühkindlichen) Bereich und als Mitglied einer demokratisch strukturierten Gesellschaft sollen die Kindergartenpädagogen eine Dienstleistung erbringen können, die durch Vorbild, erzieherische Entscheidungsreife und kindergartendidaktische Fähigkeiten gekennzeichnet ist. Dazu bedarf es auch der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung in der Ausbildungszeit.

In diesem Sinne sollen alle Unterrichtsgegenstände über die Vermittlung der fachspezifischen Lerninhalte hinaus ihren Beitrag zur Förderung der Erlebnisfähigkeit und des Problembewußtseins, des selbständigen Denkens, der allseitigen sprachlichen Bildung, der Kreativität, Emotionalität und Innovationsfähigkeit und damit der intellektuellen, sittlichen und sozialen Mündigkeit leisten. Dadurch werden die Schülerinnen und Schüler einerseits zur kompetenten Berufsausübung und andererseits zur Studierfähigkeit geführt.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik die folgenden zehn didaktischen Grundsätze, also allgemeine Leit- bzw. Richtlinien, Normen, Anweisungen, Anleitungen und Regeln, zu berücksichtigen:

1.

Jugendgemäßheit - Wissenschaftsorientierung - Soziales Lernen

Der Unterricht ist im dreifachen Beziehungsgefüge von Personhaftigkeit des jungen Menschen, von Sachlichkeit und von Mitmenschlichkeit zu planen und durchzuführen:

Zum ersten hat er die Ansprüche der Jugend auf Verständnis und Vertrauen, auf Wohlwollen und Gerechtigkeit, auf Geltung und Anerkennung, auf Sicherheit, Zugehörigkeit und Geborgenheit, auf Wertfindung, Wertorientierung und Wertbindung sowie auf Selbständigkeit zwischen Selbständigseinwollen und Selbständigseinkönnen zu berücksichtigen. Dadurch kann vor allem auch ein gesundes Selbstwertgefühl aufgebaut bzw. vertieft werden. Dementsprechend sind den Schülerinnen und Schülern dort Möglichkeiten bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Unterrichts wie bei der Gestaltung des Schullebens einzuräumen, wo dies pädagogisch sinnvoll erscheint.

Zum zweiten sollen insbesondere die unmittelbar berufsrelevanten Lehrstoffe den jeweiligen wissenschaftlichen Erkenntnisstand berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Verständnis für komplexe Sachzusammenhänge erwerben sowie unterschiedliche Methoden kritisch beurteilen lernen, was vor allem auch Offenheit für die Veränderung des Erkenntnisstandes einschließt.

Zum dritten geht es um die zielorientierte und kontinuierliche Weiterentwicklung und Entfaltung der sozialen Kompetenzen in einer Atmosphäre der gegenseitigen Achtung und Rücksichtnahme, der Kooperation und der mitmenschlichen Verantwortung. Das Sammeln von eigenen Erfahrungen beim Aufbau einer Klassen- und Schulgemeinschaft als einer Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Feier- und Spielgemeinschaft ist für jede spätere Teamarbeit wie auch für eine erfolgreiche Führung von Kindergruppen von großer Bedeutung.

2.

Berufsorientierung und Allgemeinbildung

In allen Bereichen hat der Unterricht grundsätzlich darauf Bedacht zu nehmen, der doppelten Zielstellung der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik gerecht zu werden: nämlich die Schülerinnen und Schüler einerseits zur kompetenten Berufsausübung und andererseits zur Studierfähigkeit zu führen.

Was die Berufsorientierung betrifft, sollten bei der Auswahl und Akzentuierung der Lehrstoffe sowie bei der Bestimmung der Ziele jene Einstellungen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Mittelpunkt stehen, die zu einer reflektierenden Bewältigung beruflicher Situationen befähigen. Dazu gehören vor allem eine hohe Meinung vom angestrebten Beruf und die entsprechende Professionalität im Wissen und Handeln.

Hinsichtlich des Anspruches der Allgemeinbildung geht es sowohl um die Vermittlung eines soliden Basiswissens und Basiskönnens als auch um die Einführung in die wichtigsten Lern-, Arbeits- bzw. Studiertechniken als wesentlicher Grundlage für die selbständige Weiterbildung und die allfällige Aufnahme eines Studiums.

3.

Berufsorientierung im Theorie-Praxis-Bezug

Im berufsorientierten Teil der Ausbildung ist dafür zu sorgen, daß die Veranstaltungen zur praktischen Tätigkeit theoriebezogen und die Veranstaltungen zur theoretischen Reflexion praxisbezogen erfolgen. Durch den ständigen Theoriebezug der Praxis und durch das Praktischwerden der Theorie wird das unverzichtbare Ineinandergreifen von Praxis und Theorie sichergestellt. Darüber hinaus sind den Schülerinnen und Schülern in jedem Unterrichtsgegenstand Möglichkeiten der didaktischen Aufbereitung der Lehrstoffe bewußt zu machen, um sie dadurch im Hinblick auf ihre Berufsorientierung für das Problem der Didaktisierung zu sensibilisieren.

4.

Persönlichkeitsbildung und Wissensintegration

Die Lernangebote der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik sollen auf eine ganzheitliche Bildungswirkung abzielen und den schöpferischen Selbstaufbau der Persönlichkeit ermöglichen, welcher Körper und Geist, Gefühl, Gemüt und Wille, Denken und Handeln, Wissen und Können gleichermaßen einschließt.

Bei der Auswahl der Lehrstoffe soll im Sinne dieses Bildungsprinzips einerseits auf die Gültigkeit der Inhalte, andererseits auf deren Gegenwartsbezogenheit und Zukunftsbedeutung geachtet werden. Hinsichtlich ihrer Berufsorientierung sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sich zunehmend auch als verantwortliche Entscheidungsträger für erzieherisches Handeln zu begreifen.

5.

Aktivierung und Motivierung

Wo immer es möglich ist, sollen bei den Schülerinnen und Schülern die Bereitschaft zum Denken und Handeln, das Interesse an kulturellen Werken, Ereignissen und Veranstaltungen, die Freude am Erleben und Erforschen der Natur, das Bedürfnis nach Auseinandersetzung mit Menschen und Ideen auch hinsichtlich des außerschulischen Lebensbereichs aufgegriffen und geweckt, unterstützt und gefördert, erweitert und vertieft werden. Dazu eignen sich unter anderem auch vorbereitende Hausaufgaben und das Reflektieren des Unterrichts. All dies führt die jungen Menschen zum selbsttätigen Bildungserwerb in verschiedenen Arbeits- und Sozialformen und darüber hinaus zur geistigen Selbständigkeit.

6.

Strukturierung und Exemplarität

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