Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-09-01
Status Aufgehoben · 2020-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 15
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Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren. Zusammenarbeit und Koordination mit Kulturträgern.

Management kulturtouristischer Organisationen.

Projektmanagement:

Touristische Präsentation von Regionen;

Durchführung von kulturellen Programmen auf Betriebs-, Orts- und Regionsebene;

Überwachung des Ablaufes von touristischen Programmen.

Mitarbeiter- und Kundenkontakte (Gesprächsführung, Verhaltenstraining und Moderation);

Planung und Durchführung von Veranstaltungen (Ortsführungen);

Verkehrsgeographische Situation, Attraktivitätsfaktoren für den Reiseverkehr.

EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):

Wahlweise zu den Bereichen des IV. Jahrganges.

V. Jahrgang:

Touristisches Marketing für wichtige Teilmärkte:

Kur- und Gesundheitstourismus, Städtetourismus, Kurzreisen, beruflich motivierte Reiseformen (Kongresse, Ausstellungen, Messen), Cluburlaub.

Neue Trends im Freizeitbereich:

Sanfter Tourismus, alternative Reiseformen, Themenparks.

Tourismuspolitik (Ziele, Träger).

Angewandtes touristisches Marketing:

Marketingkonzepte für einen Ort, eine Region;

Sponsoring, fund-raising, Kontaktaufnahme mit einschlägigen

Institutionen; Public-Relations-Arbeit; Projektpräsentation.

EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):

Wahlweise zu den Bereichen des V. Jahrganges.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis.

Die praxisorientierte Bildungs- und Lehraufgabe legt erlebnisorientierte Unterrichtsmethoden nahe, insbesondere die selbständige Bearbeitung von aktuellen Fallbeispielen in Projekten unter Anwendung aktueller Software. Dadurch soll die Kreativität, Spontaneität und Improvisationsfähigkeit der Schüler angeregt werden.

Im Rahmen der Gruppenarbeit kommt dem Bereich der Kommunikation (Rollenspiel, Rhetorik und Gesprächsführung, Moderations- und Diskussionstechniken) große Bedeutung zu.

Blockunterricht ist empfehlenswert.

Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten Einrichtungen geführt werden.

Der Unterricht soll Bezüge zu den Pflichtgegenständen „Deutsch”, „Geschichte und Kultur”, „Wirtschaftsgeographie”, „Musikerziehung”, „Bildnerische Erziehung”, „Betriebs- und Volkswirtschaft”, „Wirtschaftsinformatik” und „Angewandte Betriebsorganisation” herstellen; Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände sind daher besonders wichtig.

GESUNDHEIT UND SOZIALES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Hygiene:

Umwelthygiene - Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Schadstoffe, Lärm. Ionisierende Strahlen (physikalische Grundlagen, biologische Wirkung, Schutzmaßnahmen).

Ernährung:

Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Stoffwechselanomalien (Ursachen, Folgen, Therapien, Prävention - Diäten).

Einflüsse der Massenmedien auf das Ernährungsverhalten der unterschiedlichen Altersgruppen; Verbraucherstatistiken, Zukunftsaspekte, Ernährungstheorien.

Betreuungsmaßnahmen:

Säuglings-, Kranken- und Altenpflege.

Gesundheitstraining (1 Wochenstunde):

Erste Hilfe.

Allgemeine Hygienemaßnahmen.

Störungen im Haltungs- und Bewegungsapparat;

Gesunderhaltung durch Sport, Training, Bewegung und Ernährung,

mentale Motivation, Ismakogie.

IV. Jahrgang:

Biomechanik und Stoffwechselchemismus:

Muskel-, Fettstoffwechsel; Grundumsatz; anaerobe Schwelle; aerobe Energiebereitstellung; Atmung (O2-Utilisation, O2-Aufnahme, O2-Kapazität).

Analyse komplexer sportlicher Bewegungsabläufe (maßgeblich beteiligte Muskelgruppen) bei verschiedenen Bewegungsarten.

Angewandte Psychologie:

Sport- und Gesundheitspsychologie (ausgewählte Kapitel).

Psychohygiene (Prävention, Lebensführung, Selbstcoaching, Selbstmanagement).

Psychologie des kranken/alten/kurenden Menschen.

Psychologie der helfenden Berufe (Supervision, „burn out”).

Beratung, Betreuung, Krisenintervention.

EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):

Zu Themen des IV. Jahrganges.

V. Jahrgang:

Soziale Verwaltung:

Sozialrecht, Arbeitsrecht. Institutionen und Verwaltung des Gesundheits- und Sozialwesens.

Wohlfahrtspflege (soziale und volkswirtschaftliche Aspekte).

Sozialmedizin (Aufgaben der Sanitätsbehörde, öffentliche Gesundheitsvorsorge).

Sanitätsrecht:

Verfassungsrechtliche Grundlagen. Organisation des Gesundheitswesens. Krankenpflege-, Krankenanstalten-, Tuberkulose-, Lebensmittel-, Epidemie-, Bazillenausscheider-, Geschlechtskrankheiten-, Gesundheitsschutz-, Gift-, Suchtgiftgesetz. Gesetzliche Bestimmungen über Schutzimpfungen.

Sozialpsychologie:

Individuum und Gesellschaft. Interaktion, Kommunikation, Motivation

und Menschenführung; Sozialisationsprozeß und Sozialisationsinstanzen.

Psychosoziale Einrichtungen.

Psychosomatik:

Erscheinungen und Gegenmaßnahmen (Entspannungstechniken, Kurwesen, Rehabilitation, Lebensplan).

EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):

Zu Themen des V. Jahrgangs.

Schulautonome Pflichtgegenstände

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

1.

die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder

2.

ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder

3.

ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden

Formen geführt werden:

1.

durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder

2.

durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

Didaktische Grundsätze:

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe, im Lehrstoff und in den didaktischen Grundsätzen im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrundezulegen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.

Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.

Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.

Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

a)

Im schulautonomen Bereich:

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

b)

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übung

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

I. bis V. Jahrgang:

Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik” (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.

Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.

Unverbindliche Übung

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

I. bis V. Jahrgang:

Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:

Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.

D. Fakultatives Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Das fakultative Praktikum soll zwischen dem IV. und V. Jahrgang in der Dauer von 4 Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abgeleistet werden.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reifeprüfungszeugnis aufzunehmen.

E. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.


1) alternativer Pflichtgegenstand im II. bis V. Jahrgang. 2) mit Computerunterstützung.

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*5) wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Tritt hinsichtlich des Ausbildungsschwerpunktes „Medieninformatik”

mit 1. September 1999 jahrgangsweise aufsteigend in Kraft (vgl.

Art. I § 4 Abs. 3 Z 3 idF BGBl. II Nr. 372/1999).

Anlage 2

```

```

HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Jahrgang Summe pflich-

tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

KERNBEREICH

```

1.

Religion ................... 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch .................... 3 3 2 2 3 13 (I)

```

```

3.

Englisch ................... 3 3 3 3 3 15 (I)

```

```

4.

Zweite lebende

```

Fremsprache *3) ............ 3 3 3 3 3 15 (I)

```

5.

Geschichte und Kultur ...... - - 2 2 2 6 III

```

```

6.

Wirtschaftsgeographie ...... - - 2 2 2 6 III

```

```

7.

Musikerziehung *1) ......... 1 (1) (1) (1) (2) 1 (+5) (IVa)

```

```

8.

Bildnerische Erziehung *1) . 1 (1) (1) (1) (2) 1 (+5) (IVa)

```

```

9.

Psychologie und Philosophie - - - 2 2 4 III

```

```

10.

Biologie und Ökologie ...... - 2 2 - 2 6 III

```

```

11.

Mathematik und

```

angewandte Mathematik ...... - 2 2 2 2 8 I

```

12.

Chemie ..................... 2 2 - - - 4 (III)

```

```

13.

Physik ..................... - - 2 - - 2 (III)

```

```

14.

Betriebs- und Volkswirtschaft 2 2 2 2 2 10 II

```

```

15.

Rechnungswesen *2) ......... 3 3 2 3 2 13 I

```

```

16.

Wirtschaftsinformatik ...... 1 - - - 1 2 I

```

```

17.

Textverarbeitung

```

und Publishing *2) .... 3 2 2 - - 7 III

```

18.

Politische Bildung und Recht - - - 2 2 4 III

```

```

19.

Ernährung .................. 2 2 - - - 4 III

```

```

20.

Küchenführung

```

und Servierkunde *2) ....... 4 4 4 4 - 16 IV

```

21.

Angewandte

```

Betriebsorganisation *2) ... - - - 2 - 2 II

```

22.

Kreatives Gestalten ........ 3 - - - - 3 IVa

```

```

23.

Leibesübungen .............. 2 2 2 2 2 10 (IVa)

```

```

```

35 33 33 34 32 167

```

```

```

```

Wochenstunden Lehrver-

Jahrgang Summe pflich-

tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

ERWEITERUNGSBEREICH

```

a)

Ausbildungsschwerpunkte *4)

```

Dritte lebende Fremdsprache *3) - - 3 2 3 8 I

Fremdsprachen und

Wirtschaft *3) ................ - - 3 2 3 8 I

Umweltökonomie ................ - - 3 2 3 8 II

Ernährungs- und

Betriebswirtschaft ............ - - 3 2 3 8 II

Betriebsorganisation und

Wirtschaftsleitung ............ - - 3 2 3 8 III

Humanökologie ................. - - 3 2 3 8 III

Sozialverwaltung .............. - - 3 2 3 8 III

Kulturtouristik ............... - - 3 2 3 8 III

Gesundheit und Soziales ....... - - 3 2 3 8 III

Medieninformatik .............. - - 3 2 3 8 I

```

b)

Schulautonome

```

Pflichtgegenstände *4) ........ 2 2 2 2 2 10

Pflichtgegenstände

mit erhöhtem Stundenausmaß .... *5)

Seminare:

Fremdsprachenseminar *3) ...... I

Betriebsorganisatorisches Seminar I

Allgemeinbildendes Seminar .... III

Fachtheoretisches Seminar ..... III

Praxisseminar ................. IV

```

```

Pflichtgegenstände gesamt .... 37 35 38 38 37 185

```

```

B. Pflichtpraktikum

12 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang.

```

```

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *4)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übungen

Spielmusik .................... 1 1 1 1 1 5 V

Chorgesang .................... 1 1 1 1 1 5 V

```

```

D. Fakultatives Praktikum

4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.

```

```

E. Förderunterricht *4)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Deutsch ...................... (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)

Englisch ..................... (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)

Zweite lebende Fremdsprache .. (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ................... (-) (2) (2) (2) (-) (6) I

Rechnungswesen *2) ........... (2) (2) (2) (2) (-) (8) I

Textverarbeitung *2).......... (2) (2) (2) (-) (-) (6) III

```

```

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der §§ 65 und 70 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer umfassenden Allgemeinbildung als Voraussetzung für ein Studium an Hochschulen, Universitäten und Akademien und vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von gehobenen Berufen in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus und Ernährung befähigen.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in den Fremdsprachen sowie die Bereitschaft zu ständiger Weiterbildung.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiter zu führen.

Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.

Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen auf ein demokratisches Denken und ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Erweiterungsbereich Freiräume durch die Bestimmung der Ausbildungsschwerpunkte, der schulautonomen Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Sofern der Schulgemeinschaftsausschuß den Ausbildungsschwerpunkt nicht festlegt, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

1.

die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder

2.

ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder

3.

ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.

1.

durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder

2.

durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und die Erziehung zu Umweltbewußtsein.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a)

Katholischer Religionsunterricht

b)

Evangelischer Religionsunterricht

c)

Altkatholischer Religionsunterricht

d)

Islamischer Religionsunterricht

e)

Israelitischer Religionsunterricht

f)

Neuapostolischer Religionsunterricht

g)

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage

h)

Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

i)

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.

j)

Buddhistischer Religionsunterricht

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat.

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers

(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).

Literarische Gattungen.

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien).

II. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion.

Lesen und Vortragen von Texten.

Darstellung von problemorientierten Standpunkten.

Schriftliche Kommunikation:

Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt, Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Charakteristik, Beschreibung).

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen audio-visueller Medien).

Werbung und Konsumverhalten.

III. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion.

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung

wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Massenmedien (Gestaltungskriterien und Manipulation). Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

IV. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement.

Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Facharbeit.

Analysieren, Argumentieren, Appelieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten.

Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung).

V. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Interview.

Präsentation.

Gesprächs- und Fragetechnik.

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Interpretation und Textkritik.

Freies Gestalten.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themenkreisen; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations-, Kooperations- und Kritikfähigkeit.

Fächerübergreifende und projektorientierte Unterrichtsformen fördern die praxisgerechte Verknüpfung von Unterrichtsgegenständen und Themenbereichen.

Der Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen motiviert die Schüler zu selbständigem und verantwortlichem Handeln und führt sie zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen gewonnen und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet wird.

Problemstellungen, die sich am Erfahrungshorizont und an den Interessen der Schüler sowie an aktuellen Anlässen orientieren, fördern die Lebensnähe des Unterrichts und die Motivation der Schüler.

Der Computer kann im Deutschunterricht praxisgerecht und motivierend eingesetzt werden, so zB für das Erstellen von Präsentationsunterlagen, Informationen, Schülerzeitungen und Projektdokumentationen.

Das selbständige Beschaffen, Auswählen und Strukturieren von Informationen wird durch die Arbeit in Bibliotheken und durch Exkursionen gefördert.

Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Bedürfnissen der Schüler orientieren und einen Schwerpunkt bilden, da unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abgestimmt und bestehende Defizite abgebaut werden sollen. Als motivationsfördernd erweist sich dabei die Einbeziehung von Sprachspielen und kreativen Gestaltungsformen.

Die regelmäßige Verwendung des Österreichischen Wörterbuches erzieht zu Selbständigkeit und erhöht das Verständnis für Sprache als komplexes, sich veränderndes System.

Übungen im kreativen Schreiben schulen das Verständnis für unterschiedliche Sprachformen und führen zu individueller Stilbildung.

Lust am Schöpferischen, Eigenständigkeit und Selbstbewußtsein werden gefördert, Schreibhemmungen und Kommunikationsschwierigkeiten leichter überwunden.

Das persönliche Erlebnis der Dichtung hat Vorrang vor dem rein Literarischen; Bezüge zur Gegenwart sind herzustellen.

Die kulturgeschichtliche Orientierung erfordert Hinweise auf Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlichkulturellen Umfeld, zB zur bildenden Kunst, Musik, Philosophie, Psychologie. Kulturelle Aktivitäten (zB der Besuch von Theateraufführungen, Dichterlesungen, Museen und Ausstellungen) motivieren zur Beschäftigung mit Kunst und regen zu kreativer Tätigkeit an.

Der Themenbereich „Gestalten von und mit Medien” fördert Selbsttätigkeit, Teamgeist, Kreativität und den kritischen Umgang mit Medien. Das selbständige Erarbeiten und Präsentieren eines Medienproduktes bewirkt eine erhöhte Identifikation mit der Aufgabe, der eigenen Leistung und der Arbeit im Team; darüber hinaus bereitet es in lebensnaher Form auf Beruf und Studium vor.

Schularbeiten:

I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

III. und IV. Jahrgang: je 2 zweistündige Schularbeiten;

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

3.

ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Integration der Vorkenntnisse.

Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers.

Aktuelle Themen.

Situationen des täglichen Lebens.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

II. Jahrgang:

Themen aus dem sozialen Umfeld des Schülers.

Die englischsprachige Welt, kulturelle und soziale Besonderheiten.

Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

III. Jahrgang:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich.

Kulturleben.

Aktuelle Themen.

Restaurant, Gastronomie, Rezeption.

Standardformen der Hotelkorrespondenz - Fallbeispiele aus der

beruflichen Praxis.

Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

IV. Jahrgang:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.

Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt.

Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

V. Jahrgang:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf soziale und ökologische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele - Public Relations, Marketing.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

4.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.

II. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

III. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Tourismus einschließlich Abwicklung von Standardgeschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

IV. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Abwicklung von Geschäftsfällen, die von der Norm abweichen.

Politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen des Landes/der Länder der Zielsprache.

Aktuelle Themen.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

V. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Abwicklung von komplexen Geschäftsfällen.

Internationale wirtschaftliche, kulturelle, politische, ökologische

und soziale Themen.

Aktuelle Themen.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

5.

GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).

Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren der historischen Entwicklung von den Anfängen bis zum Beginn des Mittelalters.

Mittelalter:

Kultur und Gesellschaft im Feudalismus.

Weltreiche des Glaubens. Vom theozentrischen zum

anthropozentrischen Weltbild. Kirche und Reich.

Entwicklungen in Österreich.

Frühe Neuzeit:

Erfindungen und Entdeckungen.

Außereuropäische Reiche und Kulturen. Wirtschaft (Frühkapitalismus und Verlagssystem). Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft

(Renaissance, Humanismus, Reformation).

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Absolutismus:

Politische und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen.

Dreißigjähriger Krieg und osmanische Expansion.

Kultur und Gesellschaft (Barock, Rokoko).

Entwicklungen in Österreich.

IV. Jahrgang:

Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:

Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.

Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.

Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier),

Wissenschaft und Technik.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Imperialismus:

Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.

Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).

Ideologien und politische Bewegungen.

Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:

Russische Revolution. Neuordnung Europas.

Österreich in der Ersten Republik.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand; Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien. Internationale Organisationen.

Außereuropäische Entwicklungen. Zweiter Weltkrieg.

Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

V. Jahrgang:

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde).

Einigung Europas.

Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien.

Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte,

Nord-Süd-Konflikt.

Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; Wirtschaftswachstum und Ökologie, Wissenschaft, Technik). Kultur als Wirtschaftsfaktor.

Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).

Welt im Umbruch:

Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen

Staatengemeinschaft.

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.

Europäische Integration.

Migrationsprobleme.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien der Lehrstoffauswahl sind das Ausmaß der Relevanz für den Österreichbezug sowie der Bedeutung für Entscheidungen in der Gegenwart.

Auf die Veränderungen im Rollenbild der Frau in allen Epochen ist Bedacht zu nehmen.

Im Begriff Kultur ist immer auch die Kunst inkludiert.

Als besonders die Motivation und das Verständnis der Schüler fördernd erweist sich der längsschnitt- bzw. problemorientierte Unterricht geeigneter Themen.

6.

WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Stellung der Erde im Weltall. Physische Geographie. Orientierung auf der Erde.

Raum und Gesellschaft:

Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.

Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:

Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen,

Wirtschaftsregionen.

Regionalisierung der Erde:

Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung.

Länder der Dritten Welt:

Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme.

Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Ferntourismus und Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen.

Großregionen:

Polargebiete, Afrika, Asien ohne GUS, pazifischer Raum ohne Japan, Lateinamerika (Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Verkehr und Tourismus, politische Gliederung, Krisengebiete, internationale Beziehungen).

IV. Jahrgang:

Industrieländer:

Typen, Merkmale, Probleme.

Modelle und reale Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen, Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten.

Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Telekommunikation, Verkehrsstrukturen; Landwirtschaft in der Industriegesellschaft.

Veränderung städtischer und ländlicher Regionen; Freizeitverhalten

und Tourismusregionen, Reiseplanung.

Großregionen:

Nordamerika, GUS, Japan, Australien, Europa (Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung, Krisengebiete; politische und wirtschaftliche Integration).

V. Jahrgang:

Österreich:

Raum und Gesellschaft:

Staatsgebiet, naturräumliche Gliederung, Naturpotential;

demographische Entwicklung und Strukturen, Bevölkerungsverteilung, Erwerbsstruktur, Arbeitsmarkt, Sozialstruktur und Mobilität;

zentralörtliches Gefüge, regionale Disparitäten; Wirtschaftssystem und wirtschaftsräumliche Gliederung; Infrastruktur; politische und administrative Gliederung.

Raumordnung:

Zielsetzung, Organisation und Instrumentarium der örtlichen, überörtlichen und grenzüberschreitenden Raumplanung; räumliche Gliederung (Planungs- und Konzeptregionen); raumwirksame Planungen und Maßnahmen (Dorferneuerung und Landschaftspflege, Stadtsanierung, Ver- und Entsorgung, Entwicklung strukturschwacher Industriegebiete; Verkehrsplanung).

Wirtschaftsstrukturen und -prozesse:

Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im Tourismus, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarktes.

Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz:

Ursachen ökologischer Probleme; raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung von Siedlungs- und Landschaftsbild.

Wirtschaftliche und politische Verflechtungen Österreichs mit dem Ausland. Europäische Integration.

Weltwirtschaft und Weltpolitik:

Globalisierung und Regionalisierung; Integrationsprozesse; überstaatliche Machtkonzentrationen (wirtschaftliche, politische und militärische); internationale Arbeitsteilung; Strukturen und Trends des Welthandels; Migration.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind:

7.

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Musizieren und Gestalten:

Stimmbildung und Sprechpflege.

Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.

Vokale und instrumentale Improvisation.

Bewegungsgestaltung, Tänze.

Musiktheorie:

Allgemeine Musiklehre.

Akustische Grundbegriffe.

Die menschliche Stimme.

Musikinstrumente.

Technische Möglichkeiten der Aufzeichnung von Musik.

Einfache Notationsformen.

Musikgeschichtliche Epochen.

Werkanalyse:

Einfache formale Prinzipien, Wort-Ton-Beziehung, Tonmalerei;

Original und Bearbeitung.

Möglichkeiten der Rezeption von Musik.

Musik und Gesellschaft:

Musik und Musiker in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und

kulturellen Umfeld.

Akustische Umwelt und Hörgewohnheiten.

II. Jahrgang:

Musizieren und Gestalten:

Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.

Klangexperimente.

Bildnerische Darstellung von Musik.

Choreographische Bewegungsgestaltung; Tänze.

Musiktheorie:

Musikensembles aus verschiedenen Epochen und Musizierbereichen.

Graphische Musikaufzeichnung.

Musikgeschichtliche Epochen.

Werkanalyse:

Motivisch-thematische Arbeit in kleineren musikalischen Einheiten.

Interpretationsmöglichkeiten.

Musikalische Fachsprache.

Musik und Gesellschaft:

Musik und Musiker in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und

kulturellen Umfeld.

Musik in Film, Fernsehen und Werbung.

III. Jahrgang:

Musizieren und Gestalten:

Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.

Musizieren in Klassenspielgruppen.

Klangexperimente.

Improvisatorische und gebundene Bewegungsgestaltung.

Musiktheorie:

Tonsysteme im Überblick.

Musikgeschichtliche Epochen.

Klavierauszüge und einfache Partituren.

Werkanalyse:

Motivisch-thematische Arbeit in größeren musikalischen Einheiten.

Formale Gestaltung innerhalb verschiedener musikalischer Gattungen.

Literarische Stoffe im Musikdrama.

Musik und Gesellschaft:

Regionales und überregionales Musikangebot und Musikpublikum.

Musik als Wirtschaftszweig.

IV. Jahrgang:

Musizieren und Gestalten:

Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik mit Schwerpunkt 19. und 20. Jahrhundert.

Vokale und instrumentale Gestaltung außermusikalischer Themen.

Bewegung und musikalische Form.

Tänze des 19. und 20. Jahrhunderts.

Musiktheorie:

Auflösung des Dur/Moll-Systems.

Schwerpunkte der Musik im 19. und 20. Jahrhundert.

Verschiedene Notationsformen.

Vergleich zwischen abendländischer Musik und der Musik anderer

Kulturen.

Werkanalyse:

Zusammenhang von Form und Aussage.

Deutungsmöglichkeiten von Musik im fächerübergreifenden

Zusammenhang.

Interpretationsvergleiche.

Musik und Gesellschaft:

Psychologische Wirkung der Musik.

Manipulation durch Musik.

Musiksoziologie.

Finanzierung und Vermarktung von Musik.

V. Jahrgang:

Musizieren und Gestalten:

Festigung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik mit fächerübergreifenden

Aspekten.

Vokale, instrumentale und Bewegungsgestaltung mit Betonung der Musik des 20. Jahrhunderts.

Musiktheorie:

Stilistische Entwicklungen im Verlauf der Musikgeschichte.

Fächerübergreifende Themen.

Werkanalyse:

Motivisch-thematische und formale Strukturen in der Musik, vor

allem des 20. Jahrhunderts.

Ausgewählte Werke.

Musik und Gesellschaft:

Musik in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und kulturellen

Umfeld. Musikkritik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

8.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. und II. Jahrgang:

Schrift:

Blockschrift. Rhythmus, Proportionen, Schriftgrößen. Schreibgeräte.

Textgebundene Anwendung.

Studien vor dem Objekt:

Praktische und visuelle Erkundung von Objekten und Phänomenen aus dem Lebensbereich des Schülers; Form-, Struktur-, Raum- und Oberflächenqualitäten, Gliederungs- und Maßverhältnisse, Körperhaftigkeit und Farbe.

Malerei:

Einsatzmöglichkeiten der Farbe. Wirkungsweisen verschiedener

Materialien und Techniken im Hinblick auf Ausdrucksabsicht und Zweckbestimmung.

Grafik:

Druckgrafische Verfahren.

Reflexion:

Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel. Bildnerische Terminologie. Wesen von Architektur, Plastik, Malerei, Grafik (Handzeichnung und Druckgrafik). Kunsthandwerk (Werkstruktur, inhaltliche Bedeutung von Werken).

III. Jahrgang:

Schrift:

Freie Anwendung; Plakatgestaltung, Grafikdesign.

Studien vor dem Objekt:

Naturstudium.

Malerei:

Möglichkeiten der Farbgebung (Gegenstandsfarbe, Erscheinungsfarbe, Symbolfarbe und Farbe als Ausdrucksträger).

Grafik:

Experimentelle druckgrafische Verfahren.

Reflexion:

Inhaltliche Bedeutung von Werken; Verhältnis von Wirklichkeit und Darstellung; Entstehungsbedingungen von Werken. Werthaltung gegenüber den Produkten der Kunst. Einordnung von Kunstwerken in das Gesamtbild einer Kultur, elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge.

IV. Jahrgang:

Schrift:

Anspruchsvollere typografische Lösungen auch unter Verwendung

zeitgemäßer Hilfsmittel.

Studien vor dem Objekt:

Naturstudien unter Einbeziehung von Licht und Schatten,

Räumlichkeit.

Räumliche Gestaltung:

Planlesen. Anfertigung einfacher Handskizzen zur Orientierung. Darstellung von Innenräumen (Raumgröße, Raumfunktion, Ausstattung). Einfache perspektivische Darstellungen (Schrägbild). Farbe im Raum. Wirkungsweisen verschiedener Techniken und Materialien im Hinblick auf formale Gestaltung.

Reflexion:

Sinn und Funktionen von Kunst. Entwicklung der europäischen Kunst. Funktionen von Medienprodukten (dokumentierend, informativ, unterhaltend, werbend, manipulierend). Problematik in den Wechselbezügen von Kunst und Kommerz.

V. Jahrgang:

Schrift:

Integration von Schrift und Bild unter Bedachtnahme auf Form, Farbe und Wirkung. Schrift im Dienste der Kommunikation und Information.

Studien vor dem Objekt:

Studium von Proportion, Gliederung, Staffelung, Rhythmus und Komposition an Pflanzen, Gegenständen des täglichen Gebrauchs, Architekturobjekten und am menschlichen Körper.

Räumliche Gestaltung:

Perspektivische Darstellungen mit erhöhten Anforderungen

(Zentralperspektive, Zweipunkt-Perspektive).

Visuelle Medien.

Verfremdung und Abstraktion.

Ausdrucksabsicht und Zweckbestimmung der Umweltgestaltung. Gestaltungsprobleme der Plastik, der Fotografie sowie der Film-, Video- und Computerkunst. Kommunikation, Dokumentation und Interpretation mittels Computerkunst.

Reflexion:

Interpretation von Werken der bildenden Kunst (Form und Funktion, direkte und symbolische Information; Entstehungsbedingungen und kausale Zusammenhänge, adäquate Annäherungsformen).

Architektur im menschlichen Siedlungsraum ( Produktanalyse; natürliche und synthetische Bau- und Werkstoffe; Baubiologie).

Selbständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung (Museen, Galerien, Fachliteratur, visuelle Medien).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

9.

PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Psychologie und Pädagogik:

Gegenstand, Methoden, Anwendungsbereiche, Richtungen.

Psychische Kräfte:

Motivation und Emotion.

Kognitive Funktionen:

Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz, Begabung.

Theorien und Techniken des Lernens.

Entwicklungspsychologie:

Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter.

Kritische Lebensereignisse.

Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (psychotherapeutische und psychiatrische Behandlungsmethoden).

Konflikte in den Bereichen Familie, Arbeit und Freizeit (Arten und Bewältigung).

Aggressionsforschung.

Wirkungen und Gefahren legaler und illegaler Drogen.

Betriebs- und Arbeitspsychologie.

Wirtschafts- und Werbepsychologie. Medienerziehung.

Sexualpsychologie:

Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen.

Persönlichkeitspsychologie:

Tiefenpsychologische Hauptströmungen.

Persönlichkeitsforschung; Persönlichkeitsdiagnostik.

Psychosomatik, Psychohygiene, Umweltpsychologie.

V. Jahrgang:

Sozialpsychologie:

Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch); Gruppe, massenpsychologische Phänomene.

Einstellungen und Vorurteile; Manipulation; Kommunikation.

Mensch und Erkenntnis:

Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis; Wissenschaftstheorie;

Sprachphilosophie; Logik.

Mensch und Werte:

Wertproblematik; Ethik; Ästhetik.

Mensch und Natur:

Ökologische Denkmuster (Natur - Technik - Gesellschaft).

Mensch und Gesellschaft:

Menschliche Beziehungsformen (Ich-Du-Beziehung, Kleingruppe;

Gesellschaftsmodelle, feministische Denkansätze);

Recht, Politik, Macht; Ideologie und Ideologiekritik; Utopien.

Mensch und Transzendenz:

Metaphysik.

Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

10.

BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Allgemeine Biologie:

Biologische Strukturen (Zytologie, Gewebe, Organe); biologische Funktionen (Wachstum, Entwicklung, Reizbarkeit, Bewegung, Fortpflanzung, Stoffwechsel);

Zelldifferenzierung, Zellteilung, Mikroorganismen.

Botanik:

Anatomie und Physiologie der Pflanzen; wirtschaftlich und

ökologisch wichtige Lager- und Sproßpflanzen.

Photo- und Chemosynthese, Zellatmung.

Zoologie:

Charakteristik der Tierstämme; vergleichende Anatomie und Physiologie tierischer Organsysteme.

Erkenntnisse der Verhaltensforschung, Verhaltensänderung durch

Domestikation.

Allgemeine Ökologie:

Grundbegriffe der Ökologie; abiotische und biotische Faktoren, Nahrungsketten, Stoffkreisläufe, Ökosysteme, ökologisches Gleichgewicht. Populationsdynamik.

III. Jahrgang:

Somatologie:

Anatomie und Physiologie der menschlichen Organsysteme; Entwicklung des Menschen, Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Ontogenese des Kindes.

Gesundheitsvorsorge:

Körperbewußtsein und Körperhygiene, Psychohygiene. Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik. Vorbeugung bei und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Vorsorgemedizin.

Lernbiologie.

Ergonomie.

Erste Hilfe und Gesundheitstraining.

V. Jahrgang:

Genetik:

Mendelsche Regeln; Mutation und Modifikation; Gentransfer; Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten; Humangenetik; Eugenik.

Evolution:

Abiotische und biotische Evolution: Entstehung des Lebens; Theorien über die Entwicklung der Arten; Evolutionsfaktoren.

Ökologie:

Naturnahe und naturferne Ökosysteme. Das biologische Gleichgewicht und seine Beeinflussung durch den Menschen.

Probleme der Umweltgestaltung, Umwelt- und Naturschutz. Aktuelle fachspezifische regionale und globale Probleme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Auswahl des Lehrstoffes sind der Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, insbesondere im Bereich des politischen Bewußtseins und des Verantwortungsbewußtseins, sowie der Beitrag zur Förderung des Problembewußtseins, des vernetzten Denkens und der Entscheidungs- und Handlungskompetenz in biologischen und ökologischen Bereichen. In diesem Sinne empfiehlt sich besonders die Verknüpfung von Lehrinhalten aus den verschiedenen biologischökologischen Teilgebieten.

Bei der Behandlung intimer und ethischer Fragen ist Behutsamkeit geboten.

Problemorientierte Aufgabenstellungen erhöhen sowohl den von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Praxisbezug als auch die Motivation der Schüler. Handlungsorientierte Lehr- und Arbeitsmethoden (Gruppen- und Projektarbeit, Rollenspiel, Fallstudien, Referate) fördern die Kommunikations-, Kooperations- und Innovationsfähigkeit sowie die Kreativität.

11.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Integration von Vorkenntnissen:

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