Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.
Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik mit Schwerpunkt 19. und 20. Jahrhundert.
Vokale und instrumentale Gestaltung außermusikalischer Themen.
Bewegung und musikalische Form.
Tänze des 19. und 20. Jahrhunderts.
Musiktheorie:
Auflösung des Dur/Moll-Systems.
Schwerpunkte der Musik im 19. und 20. Jahrhundert.
Vergleich zwischen abendländischer Musik und der Musik anderer
Kulturen.
Werkanalyse:
Zusammenhang von Form und Aussage.
Deutungsmöglichkeiten von Musik im fächerübergreifenden
Zusammenhang.
Interpretationsvergleiche.
Musikkritik.
Musik und Gesellschaft:
Psychologische Wirkung der Musik.
Manipulation durch Musik.
Musiksoziologie.
Finanzierung und Vermarktung von Musik.
Aktuelle Themen.
V. Jahrgang:
Musizieren und Gestalten:
Festigung der Stimmbildung und Sprechpflege.
Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik mit fächerübergreifenden
Aspekten.
Vokale, instrumentale und Bewegungsgestaltung mit Betonung der Musik des 20. Jahrhunderts.
Musiktheorie:
Stilistische Entwicklungen im Verlauf der Musikgeschichte.
Kriterien der Aufführungspraxis.
Fächerübergreifende Themen.
Werkanalyse:
Motivisch-thematische und formale Strukturen in der Musik vor allem
des 20. Jahrhunderts.
Ausgewählte Werke.
Musik und Gesellschaft:
Musik in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und kulturellen
Umfeld. Musikkritik.
Regionales und überregionales Musikangebot und sein Publikum (Konzertbetrieb, Festspiele, Jugendszene, Volksmusik).
Musikphilosophie.
Aktuelle Themen.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- an schöpferischer bildnerischer Tätigkeit und an der Betrachtung von Werken der bildenden Kunst Freude empfinden;
- seine schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten sowie seine einschlägige Sach- und Methodenkenntnis materialgerecht und zielorientiert für die Verfeinerung seiner Wahrnehmungsfähigkeit, für den persönlichen Ausdruck und für die visuelle Verständigung
- auch zur Lösung fächerübergreifender Aufgaben - einsetzen
- eine offene und kritische Einstellung gegenüber allen bildnerischen Erscheinungsformen der Kultur, insbesondere gegenüber der Kunst der Gegenwart, haben;
- das künstlerische Angebot, die visuellen Massenmedien und die gestaltete Umwelt verstehen und sinnvoll nutzen können;
- Wesen und Aufgabe bildnerischen Schaffens, die psychologischen, sozialen, historischen und technischen Entstehungsbedingungen von Kunstwerken sowie die Zeitbedingtheit, die Einmaligkeit und die Überzeitlichkeit von Kunstwerken verstehen;
- wirtschaftliche und soziale Berufe im Bewußtsein seiner kulturellen Verantwortung ausüben können, darüber hinaus aber auch den Wert der bildnerischen Erziehung für die Allgemeinbildung und Studierfähigkeit, aber auch für die persönliche Lebensgestaltung erkennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
II. Jahrgang:
Schrift:
Blockschrift. Rhythmus, Proportionen, Schriftgrößen. Schreibgeräte.
Textgebundene Anwendung.
Studien vor dem Objekt:
Praktische und visuelle Erkundung von Objekten und Phänomenen aus dem Lebensbereich des Schülers; Form-, Struktur-, Raum- und Oberflächenqualitäten, Gliederungs- und Maßverhältnisse, Körperhaftigkeit und Farbe.
Malerei:
Einsatzmöglichkeiten der Farbe. Wirkungsweisen verschiedener
Materialien und Techniken im Hinblick auf Ausdrucksabsicht und Zweckbestimmung.
Grafik:
Druckgrafische Verfahren.
Reflexion:
Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel. Bildnerische Terminologie. Wesen von Architektur, Plastik, Malerei, Grafik (Handzeichnung und Druckgrafik). Kunsthandwerk (Werkstruktur, inhaltliche Bedeutung von Werken).
III. Jahrgang:
Schrift:
Freie Anwendung; Plakatgestaltung, Grafikdesign.
Studien vor dem Objekt:
Naturstudium.
Malerei:
Möglichkeiten der Farbgebung (Gegenstandsfarbe, Erscheinungsfarbe, Symbolfarbe und Farbe als Ausdrucksträger).
Grafik:
Experimentelle druckgrafische Verfahren.
Reflexion:
Inhaltliche Bedeutung von Werken; Verhältnis von Wirklichkeit und Darstellung; Entstehungsbedingungen von Werken. Werthaltung gegenüber den Produkten der Kunst. Einordnung von Kunstwerken in das Gesamtbild einer Kultur, elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge.
IV. Jahrgang:
Schrift:
Anspruchsvollere typografische Lösungen auch unter Verwendung
zeitgemäßer Hilfsmittel.
Studien vor dem Objekt:
Naturstudien unter Einbeziehung von Licht und Schatten,
Räumlichkeit.
Räumliche Gestaltung:
Planlesen. Anfertigung einfacher Handskizzen zur Orientierung. Darstellung von Innenräumen (Raumgröße, Raumfunktion, Ausstattung). Einfache perspektivische Darstellungen (Schrägbild).
Farbe im Raum. Wirkungsweisen verschiedener Techniken und Materialien im Hinblick auf formale Gestaltung.
Reflexion:
Sinn und Funktionen von Kunst. Entwicklung der europäischen Kunst.
Funktionen von Medienprodukten (dokumentierend, informativ, unterhaltend, werbend, manipulierend). Problematik in den Wechselbezügen von Kunst und Kommerz. Denkmalpflege.
V. Jahrgang:
Schrift:
Integration von Schrift und Bild unter Bedachtnahme auf Form, Farbe und Wirkung. Schrift im Dienste der Kommunikation und Information.
Studien vor dem Objekt:
Studium von Proportion, Gliederung, Staffelung, Rhythmus und Komposition an Pflanzen, Gegenständen des täglichen Gebrauchs, Architekturobjekten und am menschlichen Körper.
Räumliche Gestaltung:
Perspektivische Darstellungen mit erhöhten Anforderungen
(Zentralperspektive, Zweipunkt-Perspektive).
Visuelle Medien.
Verfremdung und Abstraktion.
Ausdrucksabsicht und Zweckbestimmung der Umweltgestaltung. Gestaltungsprobleme der Plastik, der Fotografie sowie der Film-, Video- und Computerkunst. Kommunikation, Dokumentation und Interpretation mittels Computerkunst.
Reflexion:
Interpretation von Werken der bildenden Kunst (Form und Funktion, direkte und symbolische Information; Entstehungsbedingungen und kausale Zusammenhänge, adäquate Annäherungsformen).
Architektur im menschlichen Siedlungsraum (Produktanalyse; natürliche und synthetische Bau- und Werkstoffe; Baubiologie). Raumplanung und Städtebau. Attraktivität eines Ortes für Touristen.
Selbständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung (Museen, Galerien, Fachliteratur, visuelle Medien). Museumspädagogik.
PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- psychische Phänomene verstehen und fachgerecht benennen können;
- sich in der psychologischen und pädagogischen Fachliteratur selbständig zurechtfinden können;
- seine eigene Persönlichkeit und die seiner Mitmenschen verstehen und Zusammenhänge zwischen individuellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten erfassen können;
- in seinem Verhalten auf die Persönlichkeit anderer Rücksicht nehmen;
- eine begründete und vertretbare Einstellung zu Lebensproblemen und eine verantwortungsbewußte, tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft aufweisen;
- sich seiner erzieherischen Verantwortung und Vorbildwirkung bewußt sein;
- sich mit den Grundfragen der menschlichen Existenz auseinandersetzen und ein persönliches Welt- und Menschenbild als Grundlage für ein verantwortungsbewußtes Handeln erarbeiten;
- selbständig und kritisch denken;
- die geistige Leistung Andersdenkender achten.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Psychologie und Pädagogik:
Gegenstand, Methoden, Anwendungsbereiche, Richtungen.
Psychische Kräfte:
Motivation und Emotion.
Kognitive Funktionen:
Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz, Begabung.
Theorien und Techniken des Lernens.
Entwicklungspsychologie:
Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter.
Kritische Lebensereignisse.
Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (psychotherapeutische und psychiatrische Behandlungsmethoden).
Konflikte in den Bereichen Familie, Arbeit und Freizeit (Arten und Bewältigung).
Aggressionsforschung.
Wirkungen und Gefahren legaler und illegaler Drogen.
Betriebs- und Arbeitspsychologie.
Wirtschafts- und Werbepsychologie. Medienerziehung.
Motive touristischer Verhaltensweisen.
Sexualpsychologie:
Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen.
Persönlichkeitspsychologie:
Tiefenpsychologische Hauptströmungen.
Persönlichkeitsforschung; Persönlichkeitsdiagnostik.
Psychosomatik, Psychohygiene, Umweltpsychologie.
V. Jahrgang:
Sozialpsychologie:
Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch); Gruppe, massenpsychologische Phänomene.
Einstellungen und Vorurteile; Manipulation; Kommunikation.
Mensch und Erkenntnis:
Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis; Wissenschaftstheorie;
Sprachphilosophie; Logik.
Mensch und Werte:
Wertproblematik; Ethik; Ästhetik.
Mensch und Natur:
Ökologische Denkmuster (Natur - Technik - Gesellschaft).
Mensch und Gesellschaft:
Menschliche Beziehungsformen (Ich-Du-Beziehung, Kleingruppe;
Gesellschaftsmodelle, feministische Denkansätze);
Recht, Politik, Macht; Ideologie und Ideologiekritik; Utopien.
Mensch und Transzendenz:
Metaphysik.
Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.
BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten, beschreiben und Teilbereichen der Biologie zuordnen können;
- die Vernetzung von Boden, Wasser und Luft mit der belebten Natur bis hin zur Ebene der Kreislaufprozesse erfassen können;
- die Einbettung des Menschen in das System der Natur und in das System der Gesellschaft verstehen;
- Zusammenhänge zwischen Form und Funktion biologischer Systeme von der molekularbiologischen Ebene bis zur Ebene der Organsysteme herstellen können;
- der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
- in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden;
- die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können;
- die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können;
- biologische Arbeitsmethoden, insbesondere Grundsätze der Lernbiologie, anwenden können;
- für die Berufspraxis bedeutsame ergonomische Zusammenhänge kennen;
- die Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesundheit anderer übernehmen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Allgemeine Biologie:
Biologische Strukturen (Zelle, Zellteilung, Zelldifferenzierung; Gewebe; Organe); biologische Funktionen (Wachstum, Entwicklung, Reizbarkeit, Bewegung, Fortpflanzung, Stoffwechsel).
Botanik:
Anatomie und Physiologie der Pflanzen. Photo- und Chemosynthese,
Zellatmung.
Genetik:
Mendelsche Regeln; Mutation und Modifikation; Gentransfer; Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten; Humangenetik; Eugenik.
Evolution:
Abiotische und biotische Evolution: Entstehung des Lebens; Theorien über die Entwicklung der Arten; Evolutionsfaktoren.
Allgemeine Ökologie:
Grundbegriffe der Ökologie; abiotische und biotische Faktoren, Nahrungsketten, Stoffkreisläufe, Ökosysteme, biologisches Gleichgewicht und seine Beeinflussung durch den Menschen. Populationsdynamik.
IV. Jahrgang:
Ökologie:
Probleme der Umweltgestaltung, Umwelt- und Naturschutz.
Somatologie:
Anatomie und Physiologie der menschlichen Organsysteme; Entwicklung des Menschen, Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Ontogenese des Kindes.
Gesundheitsvorsorge:
Körperbewußtsein und Körperhygiene, Psychohygiene. Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik. Vorbeugung bei und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Vorsorgemedizin.
Lernbiologie.
Ergonomie.
Erste Hilfe und Gesundheitstraining.
Fachspezifische aktuelle Themen.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Mathematik in ihren logischen Zusammenhängen begreifen und die von ihr bereitgestellten Algorithmen bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis anwenden können;
- Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben können und Einsicht in die Wichtigkeit dieser Vorgangsweise für den außermathematischen Bereich haben;
- Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden und numerischen Verfahren beherrschen, soweit sie für seine Berufspraxis und für das Studium an einer Universität erforderlich sind;
- über das notwendige mathematische Wissen verfügen, um zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen zu können;
- bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Integration von Vorkenntnissen:
Logik, Mengenlehre, Zahlenmengen, Relations- und Funktionsbegriff, lineare Funktion, Grundrechnungsarten und ganzzahliges Potenzieren mit Termen, numerisches Rechnen.
Gleichungen und Ungleichungen:
Lineare Gleichungen und Ungleichungen.
Lineare Gleichungssysteme.
Funktionen:
Allgemeine Eigenschaften.
Geometrie:
Planimetrie.
III. Jahrgang:
Gleichungen und Ungleichungen:
Quadratische Gleichungen und Ungleichungen. Wurzelgleichungen.
Exponentialgleichungen.
Funktionen:
Rationale Funktionen.
Kreis- und Arkusfunktionen (Einheitskreis und Graph, Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks);
Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen.
Geometrie:
Stereometrie.
Komplexe Zahlen:
Darstellungen. Grundrechenoperationen.
IV. Jahrgang:
Wirtschaftsmathematik:
Finanzmathematik.
Kosten- und Preistheorie.
Lineare Optimierung.
Differentialrechnung:
Unendliche Zahlenfolgen. Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit. Differenzen- und Differentialquotient.
Differentiationsregeln.
Kurvendiskussionen, Extremwertaufgaben.
V. Jahrgang:
Integralrechnung:
Unbestimmtes und bestimmtes Integral. Integrationsregeln.
Wahrscheinlichkeit und Statistik:
Klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff. Rechnen
mit Wahrscheinlichkeiten.
Verteilungen (Darstellungen, Kenngrößen).
Statistische Tests (Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensintervalle).
Regression und Korrelation.
Schularbeiten:
II.-V. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.
CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten und präzise beschreiben können;
- chemische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge in folgenden Darstellungsformen beschreiben können: verbal unter Verwendung der naturwissenschaftlichen Symbol- und Fachsprache, grafisch in Form von Diagrammen, mathematisch in Form von Tabellen und Formeln;
- die Denk- und Arbeitsweise der Chemie kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können;
- für naturwissenschaftliche Entwicklungstendenzen aufgeschlossen sein, aber auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewußt handeln;
- die für Alltag und Berufspraxis bedeutsamen chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen;
- bei der Nutzung von Stoffen gesundheitliche, rechtliche, ökonomische und ökologische Faktoren verantwortungsbewußt berücksichtigen;
- die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökonomischen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen;
- bereit sein, die Natur und den Menschen ganzheitlich zu betrachten;
- seine Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Aufbau der Materie:
Atombau, Modellvorstellungen; Lösungen, Konzentrationsangaben;
Periodensystem, Formelsprache; chemische Bindungen.
Chemische Reaktionen:
Reaktionsgleichungen, Stöchiometrie;
Energie-, Stoff- und Ökobilanz, Kreisläufe;
Reaktionsarten.
Säuren und Basen:
Protolyse, ph-Wert, Indikatoren; Puffer; Neutralisation;
Elektrolyse.
Luft:
Zusammensetzung, Luftverschmutzung, Schadstoffe.
Wasser:
Wassergüte, Wasserverschmutzung, Wasseraufbereitung; Schadstoffe.
Boden:
Zusammensetzung, Bodenparameter; Wirkung von Düngemitteln, Pestiziden; Müll.
II. Jahrgang:
Kohlenwasserstoffe:
Strukturen, Reaktionstypen;
Halogenkohlenwasserstoffe, Petrochemie.
Alkohole und ihre Oxidationsprodukte:
Alkoholische Gärung, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren und deren Derivate (Ester, Seifen, Hydroxicarbonsäuren, Aminosäuren, Amide).
Biochemie:
Chemische Evolution. Nukleinsäuren, Replikation, Transkription, Translation; Proteinsynthese; Biotechnologie.
Biochemische Bedeutung der Proteine; Enzyme, Vitamine.
Photosynthese; Stoffwechselreaktionen (Abbau und Umbau von Nährstoffen).
PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik exakt beobachten und präzise beschreiben können;
- physikalische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge in folgenden Darstellungsformen beschreiben können: verbal unter Verwendung der naturwissenschaftlichen Symbol- und Fachsprache, grafisch in Form von Diagrammen, mathematisch in Form von Tabellen und Formeln;
- Größenordnungen abschätzen und die Plausibilität von Ergebnissen beurteilen können;
- die Denk- und Arbeitsweise der Physik kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können;
- für naturwissenschaftliche Entwicklungstendenzen aufgeschlossen sein, aber auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewußt handeln;
- die Technologien der Energiegewinnung kennen und ihre ökologischen Auswirkungen beschreiben können;
- die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökonomischen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen;
- bereit sein, die Natur, den Menschen und die Technik ganzheitlich zu betrachten;
- seine Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Mechanik starrer Körper:
Bewegungsgrößen der Translation und Rotation, Newtonsche Grundgesetze der Mechanik; Erhaltungssätze von Energie, Impuls und Drehimpuls; Arbeit und Leistung.
Mechanik von Flüssigkeiten und Gasen:
Zwischenmolekulare Kräfte; Druck; Strömungen.
Wärme und Energie:
Thermische Bewegung und Temperatur, Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften, Wärmeübertragung; Wärme und Arbeit, Energieumwandlung in Natur und Technik; Umweltbelastung.
Grundlagen der Akustik und Optik.
Elektrizität:
Elektrische Ladungen und ihre Wirkungen aufeinander;
Kenngrößen des elektrischen Stromes; Elektrizität in Haushalt und Industrie.
Elektromagnetische Schwingungen und Wellen:
Entstehung und Eigenschaften; elektromagnetisches Spektrum und Anwendungen.
Kernphysik:
Radioaktivität und Strahlenschutz; Kernenergie.
Elementarteilchen.
BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
- die Rechtsformen der Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
- die unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
- betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Lösungsvorschläge selbständig erarbeiten können;
- die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
- die Bedeutung des Tourismus, insbesondere des Kultur- und Kongreßwesens, in sozialer, kultureller, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht verstehen;
- über Kulturvermittlung und Kulturmanagement Bescheid wissen, Managementkonzeptionen und Projektmanagement kennen;
- Kenntnisse über die Funktionsweise der nationalen und internationalen Wirtschaft erlangen und die Wechselwirkungen von Ökonomie und Ökologie verstehen;
- betriebswirtschaftliche Entscheidungen im volkswirtschaftlichen Zusammenhang verstehen;
- Medienberichte über Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft verfolgen, deren Folgen für die Gemeinschaft und für den einzelnen beurteilen und dazu kritisch Stellung nehmen können;
- sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundlagen der Wirtschaft:
Bedarf, Bedürfnisse, Markt.
Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.
Volkswirtschaftlicher Kreislauf (Unternehmen - Haushalte - Staat).
Wirtschaftssektoren.
Betrieb:
Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl.
Kaufvertrag:
Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);
Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;
Konsumentenschutz.
II. Jahrgang:
Wechsel:
Regelmäßiger und unregelmäßiger Wechselumlauf.
Unternehmung:
Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch).
Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl
der Rechtsform.
Wirtschaftsstruktur Österreichs:
Betriebs- und Beschäftigtenstruktur. Veränderungen.
Produktionsbetriebe:
Handwerk, Industrie.
Dienstleistungsbetriebe:
Handel (Funktionen; Einzel- und Großhandel);
Transport (Spediteur, Frachtführer; Schiene, Straße, Luft, Wasser);
Post (Nachrichten- und Güterbeförderung);
Versicherung;
Kreditinstitute (Arten, Geschäfte, Wertpapiere); Börse.
Leistungserstellung:
Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsfaktoren;
Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität.
III. Jahrgang:
Gewerbe:
Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Gewerbe im Tourismus. Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung; Gewerbebehörden und -verfahren.
Absatz:
Absatzmarkt; Marktbeobachtung und -analyse; absatzpolitisches
Instrumentarium.
Tourismus:
Wirtschaftliche, kulturelle, soziale und ökologische Bedeutung; Organisationen. Angebot (Region, Gemeinde; Verpflegungs- und Beherbergungsbetriebe; Reisebüro; Verkehr und Verkehrsmittel, Fahrpläne). Nachfrage (Motive, Zielgruppen). Marketing.
Schriftverkehr mit dem Gast.
Personalbereich:
Rechte und Pflichten des Mitarbeiters.
Schriftverkehr (Bewerbung; Lebenslauf; Arbeitsvertrag; Kündigung,
Arbeitszeugnis).
Managementkonzeption.
Projektmanagement (Aufbau, Gliederung und Organisation von Projekten, Aufgaben der Projektleitung, Planungsformen und Verfahren, Netzplantechnik, Finanzplan, Projektbeurteilung).
Funktion von Kultur und Bildung in der Wirtschaft, im besonderen im Tourismus.
IV. Jahrgang:
Geld und Währung:
Geld (Funktionen, Geldmenge, Umlaufgeschwindigkeit, Geldwert, Wechselkurse). Oesterreichische Nationalbank.
Preis:
Markt und Preis; Preisbildung im Modell;
Unternehmenszusammenschlüsse, wirtschaftliche Konzentration,
wirtschaftspolitische Einflußnahme.
Außenwirtschaftliche Verflechtungen:
Zahlungsbilanz. Institutionen des internationalen Handels und Zahlungsverkehrs; internationale Wirtschaftshilfe.
Wirtschaftsgemeinschaften.
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung:
Kreislaufanalyse. Bruttosozialprodukt; Entstehung, Verwendung und Verteilung von Gütern, Dienstleistungen und Einkommen. Konjunktur- und Wachstumstheorie, Konjunktur- und Wachstumspolitik.
Volkswirtschaftliche Gesamtziele:
Wirtschaftswachstum, Zahlungsbilanzgleichgewicht, Geldwertstabilität, Einkommensgerechtigkeit, Budgetsanierung, Vollbeschäftigung.
Wirtschaftspolitik und Wirtschaftssysteme:
Wirtschaftsordnungen; Sozialpartnerschaft. Wechselbeziehung von
Ökonomie und Ökologie. Träger und Instrumente der Wirtschaftspolitik;
wirtschaftspolitische Maßnahmen.
Öffentliche Wirtschaft:
Staatswirtschaft, Staatshaushalt. Öffentliche Aufgaben und Ausgaben; öffentliche Verschuldung; Sozialpolitik; Steuerpolitik, Finanzausgleich.
V. Jahrgang:
Finanzierung und Investition:
Finanzierung und Kapital; Arten der Finanzierung, Sonderformen; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung.
Außenhandel:
Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten
(Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung
(Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle.
Unternehmensführung:
Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen.
Mitarbeiterführung:
Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile; Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt; Anwerbung und Auswahl;
Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses; betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung. Mitarbeitermotivation;
Humanisierung der Arbeitswelt.
RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
- insbesondere für Handels-, Produktions- und Tourismusbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
- in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
- Bilanzen erstellen, analysieren und kritisieren können;
- die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
- die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzel- und Gesellschaftsunternehmen praxisgerecht anwenden können;
- die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
- Aufgaben der Finanzbuchführung mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können;
- im Rahmen von Kulturprojekten die Bereiche Finanzen und Controlling abdecken können;
- die Buchhaltung für Vereine aufbauen und die sonstigen Aufgaben im Bereich des Rechnungswesens durchführen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Wirtschaftliches Rechnen:
Prozentrechnung, Zinsenrechnung.
Grundlagen des Rechnungswesens:
Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme
(Überblick).
System der doppelten Buchführung:
Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von
Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung.
Umsatzsteuer:
System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.
Beleg und Belegwesen.
Verbuchung von Geschäftsfällen:
Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;
Summen- und Saldenbilanz; Kontierung von Belegen.
Organisation:
Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung
(Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).
II. Jahrgang:
Jahresabschluß:
Grundzüge der Waren- und Materialbewertung;
Anlagenabschreibung;
Rechnungsabgrenzung;
Rückstellungen;
Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten;
Jahresabschluß der Einzelunternehmung.
Wertpapierabrechnung.
Organisation:
Organisation der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben (insbesondere bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):
EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monatsabschluß und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung; Auswertungen).
III. Jahrgang:
Kostenrechnung:
Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.
Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).
Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung.
Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben.
Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:
Abrechnung von Valuten und Devisen.
Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.
Kontierung und Verbuchung schwieriger Geschäftsfälle. Finanzmanagement im Bereich des Kultur- und Kongreßmanagements.
Berechnung des Finanzbedarfs für geplante Projekte, Aufschlüsselung der Mittelverwendung und Liquiditätsplanung, Prüfung und Revision.
IV. Jahrgang:
Verfahren der Projekt- und Veranstaltungskalkulation;
Budgetkonzepte und Analysen.
Rechnungswesen des Hotel- und Gastgewerbebetriebes, des Heilbäderbetriebes und des Reisebüros: Finanzbuchführung;
Kostenrechnung einschließlich Kalkulation.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,
Erfolgsermittlung.
Personalverrechnung:
Abrechnung laufender Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen, Sonderzahlungen. Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle; Besonderheiten der Personalverrechnung in Hotel- und Gastgewerbebetrieben.
Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):
Verbuchung von praxisgerechten laufenden Geschäftsfällen im Rahmen der Finanzbuchführung im Hotel- und Gastgewerbe anhand einer Belegsammlung.
EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung; Auswertung) und in der Kostenrechnung. Betriebsergebnisse (Berechnung; tabellarische und grafische Präsentation).
V. Jahrgang:
Bilanzlehre:
Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges.
Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen (Betriebsstatistik, Errechnung und Interpretation von Kennzahlen; Bilanzanalyse; Bilanzkritik).
Steuern:
Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung), Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine). Steuerliche Investitionsbegünstigungen.
Jahresabschlüsse: Grundzüge des Jahresabschlusses von Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Abschlüsse unter Berücksichtigung schwieriger Bewertungsprobleme und steuerlicher Investitionsbegünstigungen.
Schularbeiten:
I. bis IV. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
WIRTSCHAFTSINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen;
- diese Geräte bedienen können;
- Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
- auf elektronischem Weg Informationen beschaffen und weitergeben können;
- einfache Organisationsprobleme analysieren und lösen und Ergebnisse präsentieren können;
- die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und dazu fundiert Stellung nehmen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Informationsverarbeitungssysteme:
Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.
Bedienung.
Benutzeroberflächen.
Standardsoftware:
Tabellenkalkulation, Grafik, Datenbanken.
V. Jahrgang:
EDV-Organisation. Utilities.
Telekommunikation:
Datenfernübertragung, Kommunikations- und Datennetze.
Projektorganisation:
Phasen der Projektabwicklung.
Präsentationstechnik. Anwendersoftware.
Auswirkungen der Informationsverarbeitung:
Individuum, Gesellschaft.
Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums.
Schularbeiten:
I. und V. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.
TEXTVERARBEITUNG UND ENGLISCHE TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- unter Einsatz von Textverarbeitungsprogrammen sowie unter Einbeziehung der Phonotypie und mit Hilfe aktueller bürotechnischer Arbeitsmittel (zB Computer und dazugehörige Peripherie, Diktiergeräte, Schreibmaschinen) Schriftstücke aus den verschiedenen berufsbezogenen Bereichen und aus dem persönlichen Bereich formal und sprachlich richtig selbständig gestalten und praxisgemäß anfertigen können;
- exemplarisch das für die Berufspraxis nötige Organisationswissen über aktuelle Bürotechnologie und -kommunikation erwerben und einschlägige Aufgaben lösen können.
- das Zehnfinger-Tastschreiben mit einer Geschwindigkeit von etwa 180 Bruttoanschlägen in der Minute sowie mit etwa 50 Silben in der Minute nach Diktat beherrschen;
- Gewandtheit im sicheren Erstellen und Gestalten von Schriftstücken nach Vorlagen jeder Art sowie nach Tonträgern unter Beachtung der entsprechenden ÖNORMEN erreichen;
- fachspezifische Standardsoftware unter Zuhilfenahme einer Bedienungsanleitung nach kurzer Einarbeitungszeit anwenden können;
- Grundkenntnisse der Typographie für die Erstellung druckreifer Vorlagen erwerben;
- Schriftstücke der englischen Handels- und Tourismuskorrespondenz rationell, sprachlich und formal richtig erstellen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Schreibmaschinen- und Computertastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen in der Minute.
Kenntnis und Anwendung der ÖNORM-Richtlinien für Maschinschreiben und für Phonotypie.
Textgestaltung, einfache genormte und ungenormte Schriftstücke aus dem Bereich der beruflichen Praxis und aus dem persönlichen Bereich. Grundfunktionen und erweiterte Funktionen mindestens eines Textverarbeitungsprogramms:
Rationelles Gestalten und Bearbeiten von Schriftstücken. Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag; Schriftverkehr mit Behörden; innerbetrieblicher Schriftverkehr.
Büroorganisation:
Ablage, Kopieren, Postbearbeitung.
Grundlagen und Einrichtungen der Telekommunikation.
II. Jahrgang:
Schwierige Schriftstücke und Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis unter Einsatz der bisher erlernten Arbeitstechniken.
Facheinschlägige Werbetexte (Direct Mailing).
Serienbrieffunktion mit Selektionen.
Grundbegriffe der Typographie und des Layouts anhand entsprechender
Software (Desktop Publishing).
Verknüpfung von Textverarbeitungsprogrammen mit anderer Software (Verwendung von Datenbanken, Einbindung von Grafiken, Bildern, Tabellenkalkulationen uä.).
Erstellung druckreifer Vorlagen unter Einbeziehung aller aktuellen technischen Möglichkeiten.
Schreibfertigkeit von etwa 160 Bruttoanschlägen in der Minute.
Arbeiten mit dem Diktiergerät.
Büroorganisation:
Entwicklungstendenzen im Bereich der Büroorganisation und
-kommunikation.
III. Jahrgang:
Englische Textverarbeitung:
Anfertigen von Schriftstücken der englischen Handels- und Tourismuskorrespondenz.
Entwerfen von Antworttexten aus dem Schriftverkehr und formgerechte Übertragung in die Schreibmaschine.
Briefgestaltung nach den landesüblichen Briefformen.
Schreibfertigkeit von etwa 180 Bruttoanschlägen in der Minute.
Schularbeiten:
I.-III. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.
POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
- aktuelle politische, soziale und kulturelle Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
- die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
- Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
- zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
- die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
- andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
- zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Staat:
Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.
Völkerrecht:
Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.
Internationales Recht - Europarecht.
Österreichische Bundesverfassung:
Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).
Politische Willensbildung:
Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.
Rechtsstruktur:
Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.
Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).
Privatrecht:
Personen-, Familien-, Erb-, Sachenrecht.
V. Jahrgang:
Privatrecht:
Schuldrecht; Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.
Arbeits- und Sozialrecht:
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.
Handelsrecht:
Kaufmann, Firmenbuch, Handelsgeschäfte, Handelskauf,
Handelsgesellschaften.
Gewerberecht:
Antritt und Ausübung eines Gewerbes.
Strafrecht:
Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Ehre, gegen
fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.
Kunstrecht.
Vereins- und Stiftungsrecht. Datenschutzrecht.
Medien- und Urheberrecht.
KULTURMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Kulturmanagement in öffentlichen Einrichtungen und privaten Institutionen, Interessenvertretungen und Betrieben betreiben oder als Fachkraft wesentliche Teile dieses Aufgabenbereiches mitgestalten können;
- die kollektiven und individuellen kulturellen Neigungen sowie die Bedürfnisse nach beruflicher Fortbildung wahrnehmen und bei der Angebotserstellung berücksichtigen können;
- Kulturkonzepte, Kulturtheorien sowie institutionelle Formen des Kulturlebens in ihrer inneren und äußeren Struktur kennen;
- über die sozialen Rahmenbedingungen und die gesellschaftliche Bedeutung von Kulturarbeit Bescheid wissen;
- langfristige Konzepte für kulturelle Veranstaltungen erstellen und den Ablauf finanziell wie organisatorisch planen können;
- fähig sein, die für die jeweilige Veranstaltung nötigen Kontakte zu den entsprechenden Experten oder Künstlern herzustellen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Zeitmanagement und Arbeitstechnik.
Kulturmanagement, Kultur, Kunst.
Bild des Künstlers im historischen Kontext.
Institutionelle Formen des Kulturlebens:
Veranstaltungsformen.
Theater und Kleinbühnen, Musiktheater, Ausstellungen, Museen und Galerien, Film und Video, Konzertwesen.
Kulturmanagement:
Veranstaltungsorte (Indoor, Outdoor).
Alternative Veranstaltungsorte.
Anforderungen an Bühne, Saal und Gelände, Bühnenformen, Bühnenbau
und Beleuchtung.
II. Jahrgang:
Kulturbegriff:
Differenzierung nach sozialen Gruppen, Lebenswelten. Kulturelles
Verhalten, Kulturbedürfnis.
Kulturmanagement:
Aufbau und Gestaltung einer Zeitung, eines Programmheftes, eines Kataloges. Pressearbeit, Pressekonferenz.
Referentenangebot der nationalen und internationalen Kulturszene. In- und ausländische Veranstalter im Kulturbereich.
III. Jahrgang:
Kulturbegriff:
Beseitigung von Barrieren an der Kulturteilnahme.
Spartenspezifisches Management:
Konzertwesen; Museen und Galerien; Kunsthäuser und Kunstvereine.
Kulturmanagement:
Praktische Veranstaltungsplanung, Umsetzung von Planung in Handlungsabläufe, Budgetierung und Kostenplanung, Erstellen von Arbeitsunterlagen wie Projektkonzepten oder Projektdokumentationen, theoretische Reflexion des eigenen Projekts; Künstlerbetreuung.
V. Jahrgang:
Kulturbegriff:
Zielgruppen der Kulturförderung; Kunst- und Kulturförderungsgesetze und -richtlinien von Bund, Land und Gemeinde; kulturpolitische Konzepte der gesellschaftlichen Interessenvertreter seit 1945; Förderungsmaßnahmen, Verwaltungsorganisation, Aufgabengliederung des zuständigen Ministeriums, eines Bundeslandes oder einer Gemeinde, autonome Bestrebungen von Künstlern.
Kulturtheorien; Gesetze, Ziele und Wirkungen öffentlicher Steuerungsinstrumente, Budgetkonzepte und -analysen.
Situation und Zukunftschancen für die Berufe im Kultur- und Fortbildungsbereich.
Spartenspezifisches Management:
Festwochen und Festspiele.
Kulturmanagement:
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Fragebogenaktionen.
Subvention, Sponsoring, Fund Raising und Mäzenatentum:
Kultur und Wirtschaft; Wandel der Kulturfinanzierung, betriebliche Kulturförderung.
Corporate Identity.
Personalführung und Personalentwicklung im Kulturbereich.
TAGUNGS- UND KONGRESSMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Tagungsmanagement in öffentlichen Einrichtungen und privaten Institutionen, Interessenvertretungen und Betrieben betreiben oder als Fachkraft wesentliche Teile dieses Aufgabenbereiches mitgestalten können;
- die betrieblichen, kollektiven und individuellen Bedürfnisse nach beruflicher und persönlicher Fortbildung wahrnehmen und bei der Angebotserstellung berücksichtigen können;
- über die sozialen Rahmenbedingungen und die gesellschaftliche Bedeutung von Tagungen und Kongressen Bescheid wissen;
- langfristige Konzepte für innerbetriebliche Fortbildung, Tagungen und Kongresse erstellen und den Ablauf finanziell wie organisatorisch planen können;
- fähig sein, die für die jeweilige Veranstaltung nötigen Kontakte zu den entsprechenden Experten (Referenten, Trainer) herzustellen;
- die Tätigkeiten eines Professional Congress Organizer kennen;
- mit dem Fachvokabular der Tagungsbranche vertraut sein.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Veranstaltungsarten:
Veranstaltungstechnik (Anforderungen an Bühne, Podium, Saal bzw. Tagungsräumlichkeiten, Beleuchtung, Tonanlagen, Akustik, Projektion, Infrastruktur, Betriebstechnik). Dolmetscherdienst.
Führung von Plenar- und Podiumsdiskussionen. Moderationstechnik. Seminarleitung.
Praktische Veranstaltungsplanung, Umsetzung von Planung in Handlungsabläufe, Budgetierung und Kostenplanung, Erstellen von Arbeitsunterlagen wie Projektkonzepten oder Projektdokumentationen, theoretische Reflexion eigener Projekte.
Wissenschaftliches Komitee, Organisationskomitee.
Kongreßsekretariat:
Organisation und Aufbau; Angebotserstellung für Seminarveranstalter.
V. Jahrgang:
Bildungsprogramme verschiedener privater und öffentlich-rechtlicher Anbieter (WIFI, BFI, kirchliche Institutionen, politische Parteien).
Erstellen von Aus- und Weiterbildungskonzepten.
Geschichte und soziales Umfeld des Kongreßwesens in Österreich.
Aufbau und Gestaltung einer Kongreßzeitung, eines Programmheftes oder eines Tagungsprotokolls; Erstellen von Einladungen und Anmeldeformularen.
Ziele und Inhalt der Medienarbeit von Tagungseinrichtungen.
Pressekonferenz.
Sponsoring:
Tagung und Wirtschaft; Fund Raising; Sponsorensuche und -betreuung.
Werbekonzepte der Kongreß- und Tagungsbranche.
Corporate Identity.
Begleitausstellungen und Poster Sessions.
Betreuung von Tagungsteilnehmern:
Unterbringung der Tagungsteilnehmer, Ausrichten von Empfängen, Planung und Durchführung von Rahmen- und Beiprogramm sowie Pre- und Postconvention Tours.
Referentenangebot der nationalen und internationalen
Tagungsbranche.
In- und ausländische Anbieter im Tagungswesen.
Situation und Zukunftschancen für die Berufe im Fortbildungsbereich; Berufsbild des Professional Congress Organizer.
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Fragebogenaktionen. Personalführung und Personalentwicklung im Tagungswesen.
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- durch Simulation der betrieblichen Realsituation betriebswirtschaftliche Zielstrategien entwerfen und verfolgen lernen;
- organisatorische Strukturen und Arbeitsabläufe in ihrem Gesamtzusammenhang erkennen und sie den Erfordernissen der jeweiligen Aufgabenstellungen anpassen können;
- Geschäftsfälle im betrieblichen Zusammenhang in Eigenverantwortung bearbeiten und selbständige Entscheidungen (alleine und in der Gruppe) treffen;
- die nötigen Kontakte zu anderen Simulationsbetrieben unter Verwendung verschiedener Kommunikationsmittel selbständig herstellen;
- Handlungskompetenz erwerben, die sich nicht nur auf Handeln im Sinne des Umgangs mit Gegenständen, sondern genauso auf das Handeln in sozialen Rollen und Handeln auf symbolisch-geistiger Ebene bezieht;
- logisch und vernetzt denken;
- zum Transfer der auch in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der persönlichen Erfahrungen auf problemorientierte Aufgabenstellungen der Praxis fähig sein;
- Kommunikationstechniken anwenden und deren Auswirkungen beurteilen können;
- fähig sein, Konfliktsituationen zu erkennen und zu bewältigen;
- Kreativität und Innovationsbereitschaft zur Realisierung selbst gesetzter Unternehmensziele sinnvoll einsetzen;
- den Wert laufender Weiterbildung für seine persönliche Entfaltung erkennen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Time-Management.
Unternehmensorganisation - Aufbau- und Ablauforganisation. Praktische Geschäftsfälle aus den folgenden Bereichen, nach Möglichkeit unter Einsatz der in der Praxis verwendeten Büro-, Kommunikations- und Informationstechnologien:
Sekretariatstätigkeiten (Posteingang, -ausgang, Kassabuchführung, Abwicklung von Versicherungsgeschäften, allgemeiner Schriftverkehr, Protokolle, Rundschreiben, Aktennotiz, Telefonkommunikation).
Verkauf/Auftragsbearbeitung (Unternehmenspräsentation nach innen und außen, Unternehmenskultur, MAFO, Katalogerstellung, Werbeaussendungen, Angebotserstellung, Angebotsverfolgung, Bearbeitung von Bestellungen, Verfassen von Auftragsbestätigungen, Fakturierung, Rechnungskontrolle, Karteiführung, Kalkulation von Verkaufspreisen, Absatzstatistiken).
Einkauf (Bestellwesen, Lieferantenstammdatenverwaltung, Angebotseinholung, Angebotsvergleich, Bezugskalkulation, Verhandeln von Liefer- und Zahlungsbedingungen, Bestellüberwachung, Mängelrüge, Eingangsrechnungskontrolle).
Lager/Lagerbuchhaltung (Bestandsüberwachung, Warenkontrolle, Organisation der Liefertermine, Transportmittelwahl, Warenreservierung, Kennzahlenberechnung.)
Rechnungswesen (Aufbau eines firmenspezifischen Kontenplanes basierend auf dem Rechnungslegungsgesetz 1990 (RLG), BGBl. Nr. 475/1990 in der geltenden Fassung, Kontenanlage, Bilanz- und GuV-Aufbau, Vorkontierung und Verarbeitung von Belegen, Belegverwaltung, Kontenabstimmung, Zahlungsverkehr, Bankenkorrespondenz, Mahnwesen, USt-Voranmeldung, Abgaben an Finanzamt, Krankenkasse und Gemeinde, Abschluß einer Kapitalgesellschaft, Bilanzanalyse, Berichtswesen).
Die Arbeit in der Übungsfirma ist durch Projektarbeiten (zB Organisation einer Messe, einer Geschäftsreise, eine Werbekampagne usw.) zu ergänzen.
FOOD-, BEVERAGE- UND CATERINGMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Kenntnisse aus dem Food- und Beveragebereich im Veranstaltungswesen umsetzen können;
- die anfallenden Organisationsaufgaben mit betriebsmäßiger Software planen, durchführen und leiten können;
- ein auf die Anforderungen eines Veranstaltungsbetriebes abgestimmtes Speisen- und Getränkeangebot selbständig erstellen und ausgewählte Speisen und Getränke auch praktisch herstellen können;
- die Regeln der Gastlichkeit und die Entwicklung der Tisch- und Eßkultur kennen;
- Mitarbeiter anleiten, kontrollieren und deren Arbeit objektiv beurteilen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Einkauf und Warenanforderung (computerunterstützt). Sicherheitsfaktoren am Arbeitsplatz. Hygiene.
Essen, Trinken und Gastlichkeit als Teil unserer Kultur.
Nationale und internationale Speisenkunde unter Berücksichtigung zeitgemäßer Garmachungsmethoden und kultureller Traditionen.
Speisen für verschiedene Anlässe im Rahmen des Veranstaltungswesens. Einbeziehung von Convenienceprodukten.
Getränkekunde einschließlich Bar- und Mixgetränke. Betriebliches Bedienungssystem - Arbeitsabläufe im Service.
Erstellung von Planungshilfen für gastronomische Arbeiten im Veranstaltungsbereich.
Möglichkeiten der Arbeitsinformation.
Repräsentationstische für verschiedene Anlässe.
Tisch- und Buffetdekoration. Inhaltliche Gestaltung von Speisen-, Menü- und Getränkekarten (computerunterstützt, dreisprachig).
Erstellen von klassischen und internationalen Menü- und Speisenfolgen. Tagesmenüs und Menüs zu besonderen Anlässen im Veranstaltungsbereich, ebenso wie für unterschiedliche Berufs- und Altersgruppen. Korrespondierende Getränke.
III. Jahrgang:
Verkaufsfördernde Maßnahmen im Betrieb. Präsentation, Degustation. Marketing im Gastgewerbe.
Erstellung weiterführender Planungshilfen für inner- und außerbetriebliche Organisationsaufgaben unter Einsatz entsprechender Software.
Computerunterstützte Planung von Arbeitsaufgaben im Cateringbereich und praktische Durchführung (Seminarverpflegung, Kaffeepausen, Konferenzverpflegung).
Optimale Nutzung der Möglichkeiten bestehender Objekte. Zuordnung von Räumen zu bestimmten Funktionen.
Planskizzen, Raumpläne und Raumgestaltung, Raumdekoration. Anleitung und Einsatz von Mitarbeitern.
Führung von Unterweisungsgesprächen und Arbeitsbesprechungen. Arbeitsbewertung. Exemplarische Stellenbeschreibung.
ERNÄHRUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Bedeutung der Ernährung für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen kennen;
- um die Bedeutung einer gesunden Lebensweise zur Vermeidung zivilisatorisch bedingter Erkrankungen wissen;
- die Bestandteile der Nahrung, handelsübliche Lebensmittel, zeitgemäße Ernährungsformen sowie die gebräuchlichsten Diätformen kennen;
- Energie- und Nährwertberechnungen computerunterstützt durchführen und auswerten können;
- Speisepläne für verschiedene Kostformen bzw. Zielgruppen computerunterstützt erstellen können;
- den ernährungsphysiologischen Wert von Lebensmitteln beurteilen können;
- die Bedeutung der Gemeinschaftsverpflegung verstehen;
- sich für aktuelle Ernährungsinformationen und für Probleme der Welternährung interessieren;
- sich als Konsument volkswirtschaftlich verantwortungsbewußt und umweltbewußt verhalten.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Ernährung und Gesundheit:
Ernährungsverhalten.
Funktionen und Bestandteile der Nahrung.
Energie- und Nährstoffbedarf:
Grundumsatz, Leistungsumsatz, Gesamtenergiebedarf. Gewichtsdefinitionen. Energie- und Nährwertberechnung.
Energieliefernde Nährstoffe:
Kohlenhydrate, Fett, Eiweiß (Aufbau, Arten, Vorkommen; ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung; Verdauung und Stoffwechsel; Enzyme).
Mineralstoffe und Vitamine:
Arten, Vorkommen, Funktion, Bedarf; Folgen der Unter- und der Überversorgung; Säure- und Basenhaushalt.
Wasser:
Funktionen, ernährungsphysiologische Bedeutung, Wasserbilanz.
Arten (Trinkwasser, Tafel-, Mineral-, Heilwässer); Qualitätsbelastung
durch Umwelteinflüsse.
Kostformen:
Differenzierung nach Alter, Leistungsumsatz und spezieller Belastungssituation. Gemeinschaftsverpflegung (Arten, Bedeutung, Probleme).
III. Jahrgang:
Behandlung von Lebensmitteln:
Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln. Veränderung des Wertes der Nahrung durch Technologie und küchentechnische Einflüsse. Lebensmitteltoxikologie. Alternative Produktionsformen. Konservierung. Lebensmittelgesetz.
Diät:
Bedeutung, Struktur der Grunddiät, diätetische Behandlung häufiger
Stoffwechselerkrankungen. Speisepläne.
Ernährungsverhalten:
Folgen der Über- und Fehlernährung. Aktuelle Ernährungstheorien.
Psychisch bedingte Extremstörungen im Eßverhalten.
Welternährung:
Produktion, Verbrauch, Verteilung.
KREATIVES GESTALTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die historischen, sozialen, psychologischen und wirtschaftlichen Grundlagen handwerklicher Tätigkeiten verstehen;
- Farb- und Formgestaltung als Teil der nonverbalen Kommunikation erkennen;
- handwerkliche Arbeiten in verschiedenen Materialien qualitäts- und umweltbewußt herstellen können;
- nach fachgerechten Arbeitsanleitungen kreativ, eigenständig, zeitökonomisch, sorgfältig und genau arbeiten können;
- das Bedürfnis nach sinnvoller Freizeitgestaltung entwickeln;
- Selbständigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Teamgeist entwickeln;
- Arbeitsabläufe nach wirtschaftlichen Grundsätzen planen und zielgerichtet durchführen können;
- die Kreativität für berufsbezogene Arbeiten, besonders auch im Hinblick auf das durch den Ausbildungsschwerpunkt und die vorgesehenen Seminare definierte Berufsfeld, nutzen können;
- die Bedeutung des Verhaltens gegenüber den Mitmenschen erkennen und die daraus gewonnenen Erfahrungen verantwortungsbewußt nutzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
II. Jahrgang:
Historische, soziale, psychologische und wirtschaftliche Grundlagen handwerklicher und kunsthandwerklicher Tätigkeiten.
Aktuelle Themen aus den Bereichen Mode, Dekoration, Veranstaltungen, Werbung.
Design:
Farb- und Formelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang. Flächengestaltungen, Dekorationselemente, Collagen, Vitrinengestaltung, ästhetische Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes.
Textile und/oder andere (kunst)handwerkliche Techniken und Werkstücke.
Kommunikationsformen in Beruf und Freizeit.
Projekte zu den aktuellen Themen unter den Aspekten theoretische Grundlegung, Auftragsbearbeitung, Planung und Organisation, Finanzierung, Umsetzung, Qualitätskontrolle und Abrechnung.
LEIBESÜBUNGEN
Lehrplan für Leibesübungen BGBl. Nr. 37/1989.
ERWEITERUNGSBEREICH
Schulautonome Pflichtgegenstände
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Folgende Varianten können vorgesehen werden:
die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.
PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.
Didaktische Grundsätze:
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden
Formen geführt werden:
durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß
wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.
Betriebsorganisatorisches Seminar:
Simulation der Realsituation (Übungsfirma), um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.
Allgemeinbildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit
berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich
erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu
nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
Didaktische Grundsätze:
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.
Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.
In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Kultur- oder der Tagungs- bzw. der Kongreßbranche jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Didaktische Grundsätze:
Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.
Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.
Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.
Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Im schulautonomen Bereich:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Unverbindliche Übung
SPIELMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
I. bis V. Jahrgang:
Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik” (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.
Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.
Unverbindliche Übung
CHORGESANG
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
I. bis V. Jahrgang:
Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:
Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.
Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.
Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.
D. Fakultatives Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:
Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:
Das fakultative Praktikum soll zwischen dem IV. und V. Jahrgang in der Dauer von 4 Wochen in einem der allgemeinen Bildungs- und Lehraufgabe entsprechenden Betrieb abgeleistet werden.
Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reifeprüfungszeugnis aufzunehmen.
E. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
*1) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*2) Mit Computerunterstützung.
*3) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
*5) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen zu treffen; siehe im Übrigen Abschnitt III.
Anlage 3
```
```
HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE
Ausbildungszweig Kultur- und Kongreßmanagement
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Jahrgang Summe pflich-
tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
KERNBEREICH
```
Religion ............. 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch .............. 3 2 2 2 2 (I)
```
```
Englisch ............. 3 3 3 3 3 (I)
```
```
Zweite lebende
```
Fremdsprache *1) ..... 3 3 3 3 3 (I)
```
Dritte lebende
```
Fremdsprache *1) ..... - - 3 3 3 (I)
```
Geschichte und Kultur - - 2 2 2 III
```
```
Wirtschaftsgeographie 2 2 - - - III
```
```
Musikerziehung ....... 2 1 1 1 1 (IVa)
```
```
Bildnerische Erziehung 2 1 1 1 1 (IVa)
```
```
Psychologie und
```
Philosophie .......... - - - 2 2 III
```
Biologie und Ökologie - - 2 2 - III
```
```
Mathematik und
```
angewandte Mathematik - 2 2 2 2 (I)
```
Chemie ............... 2 2 - - - (III)
```
```
Physik ............... - - - 2 - (III)
```
```
Betriebs- und
```
Volkswirtschaft ...... 2 2 2 2 2 II
```
Rechnungswesen *2) ... 2 3 2 3 2 I
```
```
Wirtschaftsinformatik 2 - - - 1 I
```
```
Textverarbeitung und
```
englische
Textverarbeitung *2) . 3 2 1 - - III
```
Politische Bildung und
```
Recht ................ - - - 2 2 III
```
Kulturmanagement ..... 2 2 2 - 2 II
```
```
Tagungs- und
```
Kongreßmanagement .... - - - 2 2 II
```
Betriebswirtschaft-
```
liche Übungen ........ - - 2 - - I
```
Food Beverage
```
Cateringmanagement ... - 3 2 - - IVb
```
Ernährung ............ - 2 1 - - III
```
```
Kreatives Gestalten .. 2 2 - - - IVa
```
```
Leibesübungen ........ 2 2 2 2 2 (IVa)
```
```
```
ERWEITERUNGSBEREICH
Schulautonome
Pflichtgegenstände *3) . 2 2 2 2 2
Pflichtgegenstände mit
erhöhtem Stundenausmaß *4)
Seminare:
Fremdsprachenseminar *1) I
Betriebsorganisatorisches
Seminar ................ I
Allgemeinbildendes
Seminar ................ III
Fachtheoretisches
Seminar ................ III
Praxisseminar .......... IV
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 32- 32- 32- 32- 32- 175 *5)
38 38 38 38 38
```
```
B. Pflichtpraktikum
8 Wochen zwischem dem III. und V. Jahrgang.
```
```
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *3)
Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Unverbindliche Übungen
Spielmusik ............... 1 1 1 1 1 5 V
Chorgesang ............... 1 1 1 1 1 5 V
```
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D. Fakultatives Praktikum
4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.
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E. Förderunterricht *3)
Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Deutsch .................. (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)
Englisch ................. (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)
Zweite lebende
Fremdsprache ........... (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ............. (-) (2) (2) (2) (-) (6) (I)
Rechnungswesen ........... (2) (2) (2) (2) (-) (8) I
Textverarbeitung *2) ..... (2) (2) (2) (-) (-) (6) III
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II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe - Ausbildungszweig Kultur- und Kongreßmanagement dient im Sinne der §§ 65 und 76 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962 in der geltenden Fassung, dem Erwerb einer umfassenden Allgemeinbildung als Voraussetzung für ein Studium an Hochschulen, Universitäten und Akademien und vermittelt Kenntnisse, Fertigkeiten, Einstellungen und Haltungen, die zur Ausübung von gehobenen Berufen im mittleren und höheren Management sowie der angewandten Organisation in den Bereichen Wirtschaft, Tagungs- und Kongreßwesen, Kultur, Verwaltung und Tourismus befähigen.
Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in den Fremdsprachen, Fähigkeit zur Organisation betrieblicher Abläufe sowie die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung.
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