Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-09-01
Status Aufgehoben · 2020-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 15
Änderungshistorie JSON API

Lehrstoff:

2.

Klasse:

3.

Klasse:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis.

Die praxisorientierte Bildungs- und Lehraufgabe legt erlebnisorientierte Unterrichtsmethoden nahe, insbesondere die selbständige Bearbeitung von aktuellen Fallbeispielen in Projekten unter Anwendung aktueller Software. Dadurch soll die Kreativität, Spontaneität und Improvisationsfähigkeit der Schüler angeregt werden.

Im Rahmen der Gruppenarbeit kommt dem Bereich der Kommunikation (Rollenspiel, Rhetorik und Gesprächsführung, Moderations- und Diskussionstechniken) große Bedeutung zu.

Blockunterricht ist empfehlenswert.

Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

Der Unterricht soll Bezüge zu den Pflichtgegenständen „Deutsch”, „Geschichte und Kultur”, „Wirtschaftsgeographie”, „Musikerziehung”, „Bildnerische Erziehung”, „Betriebs- und Volkswirtschaft”, „Wirtschaftsinformatik” und „Angewandte Betriebsorganisation” herstellen; Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände sind daher besonders wichtig.

Schulautonome Pflichtgegenstände

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

1.

die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Klasse oder

2.

ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Klasse oder

3.

ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Klasse.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM

STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden

Formen geführt werden:

1.

durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder

2.

durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einer oder mehreren Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

Didaktische Grundsätze:

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe, im Lehrstoff und in den didaktischen Grundsätzen im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Klassen beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.

B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

a)

Im schulautonomen Bereich:

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die klassen-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

b)

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übung

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

1.

bis 3. Klasse:

Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik” (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.

Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.

Unverbindliche Übung

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

1.

bis 3. Klasse:

Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:

Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.

C. Fakultatives Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Didaktische Grundsätze:

Das fakultative Praktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.

Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.

Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.

Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Praktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Abschlußzeugnis aufzunehmen.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.


*1) mit Computerunterstützung.

*2) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Anlage 1

```

```

DREIJÄHRIGE FACHSCHULE FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Klasse Summe pflich-

tungs-

```

1.
    1. gruppe

```

```

```

KERNBEREICH

```

1.

Religion ........................ 2 2 2 6 (III)

```

```

2.

Deutsch ......................... 3 3 2 8 (I)

```

```

3.

Englisch ........................ 3 3 3 9 (I)

```

```

4.

Geschichte und Kultur ........... - 3 - 3 III

```

```

5.

Wirtschaftsgeographie ........... - 3 - 3 III

```

```

6.

Musikerziehung .................. 1 1 1 3 (V)

```

```

7.

Bildnerische Erziehung .......... 1 1 1 3 (V)

```

```

8.

Psychologie ..................... - - 2 2 III

```

```

9.

Biologie und Ökologie ........... - 2 2 4 III

```

```

10.

Chemie .......................... 2 - - 2 (III)

```

```

11.

Betriebs- und Volkswirtschaft.... 2 2 2 6 II

```

```

12.

Rechnungswesen *1) .............. 3 3 3 9 I

```

```

13.

Wirtschaftsinformatik ........... 1 - 1 2 I

```

```

14.

Textverarbeitung

```

und Publishing *1) .............. 3 2 2 7 III

```

15.

Politische Bildung und Recht .... - - 3 3 III

```

```

16.

Ernährung ....................... 2 1 - 3 III

```

```

17.

Küchenführung und

```

Servierkunde *1) ................ 5 5 5 15 IV

```

18.

Angewandte

```

Betriebsorganisation *1) ........ - - 2 2 II

```

19.

Kreatives Gestalten ............. 3 - - 3 IV a

```

```

20.

Leibesübungen ................... 2 2 2 6 (IV a)

```

```

```

33 33 33 99

```

```

```

```

Wochenstunden Lehrver-

Klasse Summe pflich-

tungs-

```

1.
    1. gruppe

```

```

```

ERWEITERUNGSBEREICH

```

a)

Ausbildungsschwerpunkte *2)

```

Zweite lebende Fremdsprache *3) ..... - 3 3 6 I

Ernährungs- und Betriebswirtschaft .. - 3 3 6 III

Betriebsorganisation und

Wirtschaftsleitung .................. - 3 3 6 III

Humanökologie ....................... - 3 3 6 III

Gesundheit und Soziales ............. - 3 3 6 III

Kulturtouristik ..................... - 3 3 6 III

```

b)

Schulautonome

```

Pflichtgegenstände *2) .............. 2 2 2 6

Pflichtgegenstände mit erhöhtem

Stundenausmaß ....................... *4)

Seminare:

Fremdsprachenseminar ................ I

Betriebsorganisatorisches Seminar ... I

Allgemeinbildendes Seminar .......... III

```

```

Wochenstunden Lehrver-

Klasse Summe pflich-

tungs-

```

1.
    1. gruppe

```

```

```

Fachtheoretisches Seminar .......... III

Praxisseminar ...................... IV

```

```

Pflichtgegenstände gesamt .......... 35 38 38 111

```

```

B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *2)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übungen

Spielmusik .......................... 1 1 1 3 V

Chorgesang........................... 1 1 1 3 V

```

```

C. Fakultatives Praktikum

4 Wochen zwischen der 2. und 3. Klasse.

```

```

D. Förderunterricht *2)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Deutsch ............................ (2) (2) (2) (6) (I)

Englisch ........................... (2) (2) (2) (6) (I)

Rechnungswesen *1) ................. (2) (2) (2) (6) I

Textverarbeitung *1) ............... (2) (2) (2) (6) III

```

```

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der §§ 52 und 62 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetz dem Erwerb einer erweiterten Allgemeinbildung und vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von Berufen in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus und Ernährung befähigen.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in den Fremdsprachen.

Weitere Schwerpunkte bilden die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen.

Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.

Der Schüler soll zu kreativem, selbsttätigem Handeln und Arbeiten im Team befähigt sein und die Notwendigkeit einer ständigen Weiterbildung erkennen.

Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen auf ein demokratisches Denken und ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Erweiterungsbereich Freiräume durch die Bestimmung der Ausbildungsschwerpunkte, der schulautonomen Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Klassen, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Sofern der Schulgemeinschaftsausschuß den Ausbildungsschwerpunkt nicht festlegt, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

1.

die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Klasse oder

2.

ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Klasse oder

3.

ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Klasse.

1.

durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder

2.

durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einer oder mehreren Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a)

Katholischer Religionsunterricht

b)

Evangelischer Religionsunterricht

c)

Altkatholischer Religionsunterricht

d)

Islamischer Religionsunterricht

e)

Israelitischer Religionsunterricht

f)

Neuapostolischer Religionsunterricht

g)

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage

h)

Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

i)

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.

j)

Buddhistischer Religionsunterricht

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Normative Sprachrichtigkeit:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat.

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers

(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien).

2.

Klasse:

Mündliche Kommunikation:

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt,

Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Charakteristik, Beschreibung).

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen audiovisueller Medien).

Werbung und Konsumverhalten.

3.

Klasse:

Normative Sprachrichtigkeit:

Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von problemorientierten Standpunkten.

Referat. Diskussion.

Lesen und Vortragen von Texten.

Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Kommentieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Literarische Gattungen anhand ausgewählter

Beispiele der Gegenwartsliteratur.

Medien:

Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung).

Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations-, Kooperations- und Kritikfähigkeit.

Der Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen motiviert den Schüler zum selbständigen und verantwortlichen Handeln.

Problemstellungen, die sich am Erfahrungshorizont und an den Interessen der Schüler sowie an aktuellen Anlässen orientieren, fördern die Lebensnähe des Unterrichts und die Motivation der Schüler.

Der Computer kann im Deutschunterricht praxisgerecht und motivierend eingesetzt werden, so zB für das Erstellen von Präsentationsunterlagen, Infos, Schülerzeitungen und Projektdokumentationen.

Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Bedürfnissen der Schüler orientieren und einen Schwerpunkt bilden, da unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abgestimmt und bestehende Defizite abgebaut werden sollen. Als motivationsfördernd erweist sich dabei die Einbeziehung von Sprachspielen und kreativen Gestaltungsformen.

Die regelmäßige Verwendung des Österreichischen Wörterbuches erzieht zu Selbständigkeit und erhöht das Verständnis für Sprache als komplexes, sich veränderndes System.

Die kulturgeschichtliche Orientierung erfordert Hinweise auf Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld, zB zur bildenden Kunst, Musik, Philosophie, Psychologie.

Schularbeiten:

1.

und 2. Klasse: Je 2 einstündige Schularbeiten;

3.

Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.

3.

ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Situationen des täglichen Lebens.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

2.

Klasse:

Themen aus dem sozialen Umfeld der Schüler. Die englischsprachige Welt, kulturelle und soziale Besonderheiten.

Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

3.

Klasse:

Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

1.

und 2. Kl.: Je 2 einstündige Schularbeiten;

3.

Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

4.

GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.

Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:

Neuordnung Europas.

Österreich in der Ersten Republik.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand;

Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien.

Internationale Organisationen.

Außereuropäische Entwicklungen.

Zweiter Weltkrieg.

Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik,

Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen.

Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde).

Einigung Europas.

Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien. Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte. Nord-Süd-Konflikt.

Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; Wirtschaftswachstum

und Ökologie, Wissenschaft, Technik).

Kultur als Wirtschaftsfaktor.

Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).

Welt im Umbruch:

Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen

Staatengemeinschaft.

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.

Europäische Integration.

Migrationsprobleme.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien der Lehrstoffauswahl sind das Ausmaß der Relevanz für den Österreichbezug sowie der Bedeutung für Entscheidungen in der Gegenwart.

Auf die Veränderungen im Rollenbild der Frau ist in allen Epochen Bedacht zu nehmen.

Im Begriff Kultur ist immer auch die Kunst inkludiert.

Als besonders die Motivation und das Verständnis der Schüler fördernd erweist sich der längsschnitt- bzw. problemorientierte Unterricht geeigneter Themen.

5.

WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Orientierung auf der Erde.

Raum und Gesellschaft:

Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.

Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:

Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen,

Wirtschaftsregionen. Europäische Integration.

Länder der Dritten Welt:

Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme. Schwellenländer, Entwicklungspolitik und ihre Folgen.

Industrieländer:

Typen, Merkmale, Probleme. Strukturen des Arbeitsmarktes.

Standortfaktoren und Strukturveränderungen von Industriegebieten, Freizeitgesellschaft.

Großregionen:

Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus

und Verkehr, politische Gliederung, Krisengebiete.

Österreich:

Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung. Aktuelle Entwicklungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind:

6.

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Musizieren und Gestalten:

Stimmbildung und Sprechpflege.

Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.

Vokale und instrumentale Improvisation.

Bewegungsgestaltung, Tänze.

Musiktheorie:

Allgemeine Musiklehre.

Akustische Grundbegriffe.

Die menschliche Stimme.

Musikinstrumente.

Technische Möglichkeiten der Aufzeichnung von Musik.

Einfache Notationsformen.

Musikgeschichtliche Epochen.

Werkanalyse:

Einfache formale Prinzipien, Wort-Ton-Beziehung, Tonmalerei;

Original und Bearbeitung.

Möglichkeiten der Rezeption von Musik.

Musik und Gesellschaft:

Musik und Musiker in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und

kulturellen Umfeld.

Akustische Umwelt und Hörgewohnheiten.

2.

Klasse:

Musizieren und Gestalten:

Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.

Klangexperimente.

Bildnerische Darstellung von Musik.

Choreographische Bewegungsgestaltung; Tänze.

Musiktheorie:

Musikensembles aus verschiedenen Epochen und Musizierbereichen.

Graphische Musikaufzeichnung.

Musikgeschichtliche Epochen.

Werkanalyse:

Motivisch-thematische Arbeit in kleineren musikalischen Einheiten.

Interpretationsmöglichkeiten.

Musikalische Fachsprache.

Musik und Gesellschaft:

Musik und Musiker in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und

kulturellen Umfeld.

Musik in Film, Fernsehen und Werbung.

3.

Klasse:

Musizieren und Gestalten:

Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.

Musizieren in Klassenspielgruppen.

Klangexperimente.

Improvisatorische und gebundene Bewegungsgestaltung.

Musiktheorie:

Tonsysteme im Überblick.

Musikgeschichtliche Epochen.

Klavierauszüge und einfache Partituren.

Werkanalyse:

Motivisch-thematische Arbeit in größeren musikalischen Einheiten.

Formale Gestaltung innerhalb verschiedener musikalischer Gattungen.

Literarische Stoffe im Musikdrama.

Musik und Gesellschaft:

Regionales und überregionales Musikangebot und Musikpublikum.

Musik als Wirtschaftszweig.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

7.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

und 2. Klasse:

Schrift:

Blockschrift. Rhythmus, Proportionen, Schriftgrößen. Schreibgeräte.

Textgebundene Anwendung.

Studien vor dem Objekt:

Praktische und visuelle Erkundung von Objekten und Phänomenen aus dem Lebensbereich des Schülers; Form-, Struktur-, Raum- und Oberflächenqualitäten, Gliederungs- und Maßverhältnisse, Körperhaftigkeit und Farbe.

Malerei:

Einsatzmöglichkeiten der Farbe, Wirkungsweisen verschiedener

Materialien und Techniken im Hinblick auf Ausdrucksabsicht und Zweckbestimmung.

Grafik:

Druckgrafische Verfahren.

Reflexion:

Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel. Bildnerische Terminologie. Wesen von Architektur, Plastik, Malerei, Grafik (Handzeichnung und Druckgrafik). Kunsthandwerk (Werkstruktur, inhaltliche Bedeutung von Werken).

3.

Klasse:

Studien vor dem Objekt:

Naturstudien unter Einbeziehung von Licht und Schatten, Räumlichkeit. Studium von Proportion, Gliederung, Staffelung, Rhythmus und Komposition an Pflanzen, Gegenständen des täglichen Gebrauchs, Architekturobjekten.

Räumliche Gestaltung:

Planlesen. Anfertigung einfacher Handskizzen zur Orientierung. Darstellung von Innenräumen (Raumgröße, Raumfunktion, Ausstattung), einfache perspektivische Darstellungen (Schrägbild).

Visuelle Medien.

Verfremdung und Abstraktion.

Prinzipien, Techniken und Verfahren der ornamentalen Gestaltung,

auch in Verbindung mit Schrift, insbesondere für berufsbezogene

Aufgaben.

Reflexion:

Funktionen von Medienprodukten (dokumentierend, informativ, unterhaltend, werbend, manipulierend). Problematik in den Wechselbezügen von Kunst und Kommerz.

Interpretation von Werken der bildenden Kunst (Form und Funktion, Entstehungsbedingungen).

Architektur im menschlichen Siedlungsraum (Produktanalyse).

Raumplanung und Städtebau; urbane und ländliche Bauweise;

Zersiedelung, Verkehrserschließung, Industrie- und Wohnbau, Landschafts- und Denkmalschutz; Wohnformen, Wohnungseinrichtung und Gebrauchsgut; natürliche und synthetische Bau- und Werkstoffe;

Baubiologie, Produktanalyse.

Bilderbuch und Spielzeug:

Entwicklungs- und Altersgemäßheit. Einsatz in Erziehungs- und Sozialberufen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

8.

PSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Gegenstand, Anwendungsbereiche, Richtungen.

Psychische Kräfte:

Motivation und Emotion.

Kognitive Funktionen:

Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz,

Begabung.

Theorien und Techniken des Lernens.

Entwicklungspsychologie:

Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter.

Kritische Lebensereignisse.

Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (Behandlungsmethoden).

Konflikte in den Bereichen Familie, Arbeit und Freizeit (Arten und Bewältigung).

Wirkungen und Gefahren legaler und illegaler Drogen.

Sozialpsychologie:

Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch).

Einstellungen und Vorurteile.

Medienerziehung.

Sexualpsychologie:

Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen,

Sexualerziehung.

Persönlichkeitspsychologie:

Die Rolle des Unbewußten im menschlichen Erleben und Verhalten.

Persönlichkeitsdiagnostik.

Psychosomatik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

9.

BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Zytologie:

Zellaufbau und Zellfunktion; Mitose und Meiose; Bakterien und Viren.

Botanik und Zoologie:

Anatomie und Physiologie ausgewählter Pflanzen und Tiere;

wirtschaftlich und ökologisch wichtige Vertreter.

Ökologie:

Grundbegriffe; Kreisläufe, ökologisches Gleichgewicht und Regulation in Ökosystemen; Zusammenspiel biotischer und abiotischer Faktoren; Ökosphäre (Boden, Wasser, Luft und ihre Vernetzung); Natur- und Umweltschutz.

3.

Klasse:

Somatologie:

Anatomie und Physiologie der menschlichen Organsysteme; Entwicklung des Menschen, Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Ontogenese des Kindes.

Gesundheitsvorsorge:

Körperbewußtsein und Körperhygiene; Psychohygiene. Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik. Vorbeugung bei und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Vorsorgemedizin.

Ergonomie.

Erste Hilfe und Gesundheitstraining.

Vererbungslehre:

Humangenetik; Erbkrankheiten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Auswahl des Lehrstoffes sind der Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, insbesondere im Bereich des politischen Bewußtseins und des Verantwortungsbewußtseins, sowie der Beitrag zur Förderung des Problembewußtseins, des vernetzten Denkens und der Entscheidungs- und Handlungskompetenz in biologischen und ökologischen Bereichen. In diesem Sinne empfiehlt sich besonders die Verknüpfung von Lehrinhalten aus den verschiedenen biologischökologischen Teilgebieten.

Bei der Behandlung intimer und ethischer Fragen ist Behutsamkeit geboten.

Problemorientierte Aufgabenstellungen erhöhen sowohl den von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Praxisbezug als auch die Motivation der Schüler.

Handlungsorientierte Lehr- und Arbeitsmethoden (Gruppen- und Projektarbeit, Rollenspiel, Fallstudien, Referate) fördern die Kommunikations-, Kooperations- und Innovationsfähigkeit sowie die Kreativität.

10.

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Aufbau der Materie:

Atombau, Periodensystem, Formelsprache; chemische Bindungen.

Chemische Reaktionen:

Energieumsatz.

Reaktionsarten.

Säuren und Basen:

pH-Wert, Indikatoren; Neutralisation.

Luft:

Zusammensetzung, Luftverschmutzung; Schadstoffe.

Wasser:

Wassergüte, Wasserverschmutzung, Wasseraufbereitung; Schadstoffe.

Boden:

Zusammensetzung; Wirkung von Düngemitteln,

Pestiziden; Müll.

Kohlenwasserstoffe:

Strukturen, Petrochemie.

Alkohole und ihre Oxidationsprodukte:

Alkoholische Gärung, Carbonsäuren und deren Derivate.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit im Alltag und im Beruf, die Aktualität sowie der Beitrag zur Gewinnung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes.

Um den Schüler mit der Denk- und Arbeitsweise der Chemie vertraut zu machen, ist problemorientierter Projektunterricht zu einzelnen Themen unter Berücksichtigung regionalspezifischer Faktoren besonders geeignet.

Es empfiehlt sich, Querverbindungen zum Pflichtgegenstand „Ernährung” und Bezüge zum Biologieunterricht der folgenden Klasse herzustellen, um die Fähigkeiten zu komplexem naturwissenschaftlichen Denken zu fördern.

Der fallweise Ersatz von Experimenten durch Filme, Computersimulationen und dergleichen kann Zeit sparen und sowohl die Anschaulichkeit des Lehrstoffes als auch die Motivation der Schüler erhöhen. Zusätzlich sind Exkursionen und Lehrausgänge besonders geeignet.

11.

BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Grundlagen der Wirtschaft:

Bedarf, Bedürfnisse, Markt.

Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.

Volkswirtschaftlicher Kreislauf (Unternehmen - Haushalte - Staat).

Produktionsfaktoren. Wirtschaftssektoren.

Betrieb:

Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche.

Standortwahl.

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung; Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);

Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;

Konsumentenschutz.

2.

Klasse:

Wechsel:

Regelmäßiger Wechselumlauf.

Unternehmung:

Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch).

Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl

der Rechtsform.

Wirtschaftsstruktur Österreichs:

Betriebs- und Beschäftigtenstruktur. Veränderungen.

Produktions- und Dienstleistungsbetriebe.

Gewerbe:

Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Gewerbe im Tourismus.

Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung;

Gewerbebehörden und -verfahren.

Tourismus:

Wirtschaftliche, kulturelle, soziale und ökologische Bedeutung.

Organisationen. Angebot (Region, Gemeinde; Verpflegungs- und Beherbergungsbetriebe; Reisebüro; Verkehr und Verkehrsmittel, Fahrpläne). Nachfrage (Motive, Zielgruppen). Marketing.

Schriftverkehr mit dem Gast.

3.

Klasse:

Personalwesen:

Aufnahme, Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag.

Auflösung des Dienstverhältnisses.

Arbeitsmarkt. Mitarbeiterauswahl und -motivation.

Arbeitsplatzgestaltung.

Humanisierung der Arbeitswelt.

Schriftverkehr im Personalbereich (Bewerbung; Lebenslauf;

Kündigung, Arbeitszeugnis).

Finanzierung:

Arten, Finanzierungsgrundsätze.

Geld und Währung:

Geld (Funktionen, Geldmenge, Umlaufgeschwindigkeit, Geldwert, Wechselkurse). Oesterreichische Nationalbank, Geschäftsbanken.

Preis:

Markt und Preis. Preisbildung im Modell;

Unternehmenszusammenschlüsse, wirtschaftliche Konzentration,

wirtschaftspolitische Einflußnahme.

Konjunktur:

Begriff, Theorie, Politik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis österreichischer Betriebe, insbesondere der Tourismusbranche, sowie der regionale Bezug und die Aktualität.

Der jeweils zugehörige Schriftverkehr ist integrierender Bestandteil jedes betriebswirtschaftlichen Themenbereiches.

Der Unterricht ist auf Vorkenntnisse aus anderen Pflichtgegenständen angewiesen und liefert seinerseits Voraussetzungen für andere Unterrichtsgegenstände. Absprachen mit den zuständigen Lehrern sind hiefür sowie zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten von größter Bedeutung.

Beim Erarbeiten der Fachtheorie ist das Ausgehen von konkreten Problemstellungen (Fallbeispielen), insbesondere aus den Massenmedien, dem Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge förderlich.

Die praxisbezogene Bildungs- und Lehraufgabe spricht für schüleraktive Unterrichtsmethoden und den Einsatz praxisgerechter Hilfsmittel (Formblätter, Taschenrechner, audiovisueller Unterrichtsmittel, Datenverarbeitungsanlagen usw.).

Den Anforderungen der Praxis entsprechend kommt dem korrekten sprachlichen Ausdruck in Wort und Schrift sowie dem berufsadäquaten Verhalten in Unterrichtsarbeit und Kommunikation großes Gewicht zu.

Wenn die Teilbereiche „Betriebswirtschaft” und „Volkswirtschaft” von verschiedenen Lehrern unterrichtet werden, empfiehlt sich in der 3. Klasse eine Aufteilung auf je eine Wochenstunde.

12.

RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Wirtschaftliches Rechnen:

Prozentrechnung, Zinsenrechnung.

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme

(Überblick).

System der doppelten Buchführung:

Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von

Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan, Bilanz und Erfolgsrechnung.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Beleg und Belegwesen.

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;

Summen- und Saldenbilanz; Kontierung von Belegen.

Organisation:

Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung

(Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).

2.

Klasse:

Finanzbuchführung des Hotel- und Gastgewerbebetriebes sowie des Reisebüros.

Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften.

Abrechnung von Valuten und Devisen.

Grundzüge des Jahresabschlusses:

Waren- und Materialbewertung;

Anlagenabschreibung;

Rechnungsabgrenzung;

Rückstellungen;

Forderungsbewertung;

Erfolgsermittlung bei der Einzelunternehmung.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,

Erfolgsermittlung.

Organisation:

Organisation der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben (insbesondere bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monatsabschluß und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung; Auswertungen).

3.

Klasse:

Kostenrechnung:

Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick;

Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).

Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung.

Kalkulation in Handels- sowie in Hotel- und Gastgewerbebetrieben.

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung), Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine). Steuerliche Investitionsbegünstigungen.

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen, Sonderzahlungen; Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle. Besonderheiten der Personalverrechnung in Hotel- und Gastgewerbebetrieben.

Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):

EDV-Einsatz in ausgewählten Bereichen des Rechnungswesens (zB Kassabuch, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Kalkulation, usw.).

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung; Auswertungen).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zum vernetzten Denken. Dies erfordert praxisnahe Beispiele und eine den beruflichen Anforderungen entsprechende Arbeitsorganisation (interdisziplinäre Problemstellungen, Gruppenarbeit, Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel usw.).

Große Bedeutung kommt der Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Führung finanzieller Aufzeichnungen über das Betriebsgeschehen zu; auch bei Schüleraufzeichnungen und -ausarbeitungen kommt es daher auf formale Korrektheit an.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, stehen bei der praktischen Arbeit

13.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Informationsverarbeitungssysteme:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.

Bedienung.

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation, Grafik.

3.

Klasse:

Standardsoftware:

Datenbanken.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung:

Individuum, Gesellschaft.

Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Beruf. Ein methodischer Beitrag zur Praxisrelevanz sind wechselnde Sozialformen sowie praxisnahe Beispiele, auch bei Leistungsfeststellungen. Gleichzeitig wird dadurch die fächerübergreifende Kompetenz auf den Gebieten der Gesprächsführung, Kommunikation und Teamarbeit gefördert.

Zu den Anforderungen der Praxis gehört auch das selbständige Einarbeiten in Software, wobei der Anleitung zum Einsatz von Handbüchern und Dokumentationen besondere Bedeutung zukommt.

Die Motivation der Schüler wird erhöht und ihre Gedächtnisbelastung minimiert, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden der eigenständigen Arbeit folgen. Aufgabenstellungen werden zweckmäßigerweise in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände unter Berücksichtigung des dort erreichten Lernfortschrittes sowie des Erfahrungshorizontes der Schüler ausgewählt.

Der Lehrer soll unter Bedachtnahme auf die Fähigkeiten und Lernfortschritte der Schüler sowie auf die verfügbare Hard- und Software in Eigenverantwortlichkeit Unterrichtsschwerpunkte setzen.

Schularbeiten:

1., 3. Klasse: Je 2 einstündige Schularbeiten.

14.

TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

1.

Klasse:

2.

Klasse:

3.

Klasse:

15.

POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Staat:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.

Österreichische Bundesverfassung:

Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung; Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht. Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,

Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Handelsrecht:

Kaufmann, Firmenbuch, Handelsgeschäfte, Handelskauf,

Handelsgesellschaften.

Gewerberecht:

Antritt und Ausübung eines Gewerbes. Grundzüge des Strafrechts.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie Aktualität.

Der handlungsorientierten Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, empfiehlt sich das Ausgehen von der Rechts- und Berufspraxis. Die Besprechung von Rechtsfällen, die Abfassung einfacher Schriftsätze, die Diskussion über einschlägige Medienberichte sowie die Lösung von Fallbeispielen in Einzel und Gruppenarbeit aktivieren und motivieren die Schüler.

Im Bereich der Politischen Bildung wird empfohlen, auf aktuelle Themen (auch aus dem unmittelbaren Erfahrungsbereich der Schüler) einzugehen.

16.

ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Ernährung und Gesundheit:

Ernährungsverhalten.

Funktionen und Bestandteile der Nahrung.

Energie und Nährstoffbedarf:

Grundumsatz, Leistungsumsatz, Gesamtenergiebedarf. Gewichtsdefinitionen. Energie- und Nährwertberechnung.

Energieliefernde Nährstoffe:

Kohlenhydrate, Fett, Eiweiß (Aufbau, Arten, Vorkommen; ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung; Verdauung und Stoffwechsel, Enzyme).

Mineralstoffe und Vitamine:

Arten, Vorkommen, Funktion, Bedarf; Folgen der Unter- und der Überversorgung; Säure- und Basenhaushalt.

Wasser:

Funktionen, ernährungsphysiologische Bedeutung, Wasserbilanz. Arten (Trinkwasser, Tafel-, Mineral-, Heilwässer); Qualitätsbelastung durch Umwelteinflüsse.

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische, volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung, Handelsformen, Produktion

2.

Klasse:

Behandlung von Lebensmitteln:

Veränderung des Wertes der Nahrung durch Technologie und küchentechnische Einflüsse. Lebensmitteltoxikologie. Großküchentechnische Lagerhaltung. Konservierung. Alternative Produktionsformen. Lebensmittelgesetz.

Kostformen:

Differenzierung nach Alter, Leistungsumsatz und spezieller Belastungssituation. Gemeinschaftsverpflegung (Arten, Bedeutung, Probleme). Diät (Bedeutung, Struktur der Grunddiät, diätetische Behandlung häufiger Stoffwechselerkrankungen). Speisepläne.

Ernährungsverhalten:

Folgen der Über- und Fehlernährung. Aktuelle Ernährungstheorien.

Welternährung:

Produktion, Verbrauch, Verteilung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Gesichtspunkt der Hinführung des Schülers zu bewußtem Ernährungsverhalten im Interesse der Volksgesundheit.

Die Beobachtung des Warenangebotes und das Brandschutz. Arbeiten mit facheinschlägiger Literatur sowie der praxisgerechte Einsatz branchenspezifischer Software sind von großer Bedeutung.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Biologie und Ökologie”, „Chemie” sowie „Küchenführung und Servierkunde” wichtig.

Anschauliche Unterrichtsmittel fördern das Verständnis komplexer theoretischer Zusammenhänge.

17.

KÜCHENFÜHRUNG UND SERVIERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Küchenführung:

Küchenbetriebe; Berufsbild des Kochs.

Einkauf, Übernahme und Lagerung der Lebensmittel. Berechnen der Wareneinsatzkosten.

Küchentechnologie:

Einrichtung, Maschinen, Gerät und Geschirr (Einsatz, Wartung und Kontrolle).

Ergonomie.

Hygienevorschriften, Unfallverhütung und Brandschutz.

Tiefgefrieren von Lebensmitteln und Speisen.

Zubereitung:

Grundrezepte und Grundzubereitungsarten von einfachen Speisen der traditionellen und vollwertigen österreichischen Küche; Hauptkriterien der Qualitätsbeurteilung der verwendeten Rohprodukte. Richtlinien für das Portionieren, Anrichten und Garnieren der Speisen.

Service:

Berufsbild des Kellners. Eß- und Tischkultur; Gastlichkeit.

Erscheinungsbild und Verhalten des Servierenden.

Tischinventar (Bestandteile, Wartung, Kontrolle). Tischdecken, Mise en place. Elementare Handgriffe beim Servieren der Speisenfolgen.

2.

Klasse:

Küchenführung:

Portionsgrößen und Mengenerstellung.

Berechnen von Wareneinsatzkosten und Joulegehalt.

Richtlinien für das Erstellen von Speisenfolgen; Menüs.

Küchentechnologie:

Konservierungstechniken.

Zubereitung:

Abgewandelte Grundrezepturen. Regionale und nationale Gerichte. Convenience-Verpflegung, Schnellgerichte und Singlerezepte. Frühstücksspeisen. Herstellen von alkoholfreien Getränken.

Service:

Inhaltliches Gestalten der Tisch- und Menükarte. Raum- und Tischgestaltung für verschiedene Anlässe. Serviertechniken. Frühstücksservice; Salatbuffet. Alkoholfreie Getränke.

Serviersysteme. Einsatz verschiedener Serviertechniken je nach Betriebskategorie und Speisenangebot. Aufbau der Speise- und Getränkekarte im Restaurantbetrieb. Servierablauf beim A-lacarte-Service. Alkoholfreie und alkoholische Getränke (Arten, Lagerung; Auswahlrichtlinien; Service).

3.

Klasse:

Großküchenführung (Gemeinschaftsverpflegung):

Verwendung und Wartung der Geräte und Maschinen. Herstellen von Speisenfolgen; Portionieren und Ausgeben von Speisen. Berechnen von Wareneinsatzkosten und Joulegehalt, Lagerführung. Erstellen von Speisenfolgen, Tages- und Wochenspeiseplänen; Einsatz facheinschlägiger Software.

Restaurantküchenführung:

Küchenbrigade. Erweitern der Grundrezepte für die neue leichte Küche. Qualitätsbeurteilung der verwendeten Rohprodukte.

Zubereitung:

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.