Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-10-16
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 15
Änderungshistorie JSON API

Bildungs- und Lehraufgabe:

Befähigung der Schüler, sich mündlich und schriftlich so auszudrücken wie es der Alltag und das Berufsleben erfordern.

Vermittlung sprachlicher Grundkenntnisse in den Sachgebieten der persönlichen Umwelt. Vermittlung der berufsspezifischen Sprachkenntnisse, die für eine Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen erforderlich sind.

Einführung in das politische, soziale und kulturelle Leben Frankreichs.

Erziehung zum Verständnis fremder Wesensart und zur Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Sprachgebiete:

Umwelt und Alltag: Schule, Familie, Wohnung, Tagesablauf, Jahreszeiten, Monate; auf der Straße; der menschliche Körper, Personenbeschreibungen.

Sprachpflege:

Schulung des Gehörs (unter Verwendung audiovisueller Hilfsmittel), Vermittlung einer möglichst einwandfreien Aussprache durch planmäßige Sprechübungen. Festigung des Wortschatzes durch Dialoge, Umformungen und Einsetzübungen. Auswendiglernen kurzer Texte.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Befehlsform ohne Fürwort, einfache Frage, Verneinung, Wortstellung, Übereinstimmung der Satzglieder, Artikel, Teilungsartikel, Hauptwort, Eigenschaftswort, Zahlwort, häufige Präpositionen; persönliches, besitzanzeigendes, hinweisendes rückbezügliches und bezügliches Fürwort (1. und 3. Fall); Gegenwart, passe compose der regelmäßigen und häufigsten unregelmäßigen Zeitwörter.

Lektüre:

Kurze Beschreibungen, Geschichten, Dialoge, Bilderbücher, einfache Gedichte, Lieder.

Schriftliche Arbeiten:

Abschreibübungen, Diktate, Beantwortung einfacher Fragen im Anschluß an das Gelesene. Gelegentliche Übersetzung einfacher, zusammenhängender Sätze zur Festigung der grammatikalischen Kenntnisse. Einsetzübungen, Umformungen von Sätzen. Bildung von Satzreihen nach Mustersätzen.

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr.

2.

Klasse:

Sprachgebiete:

Erweiterung des Tagesablaufes zuhause und im Beruf, Wetter, Einkaufen, Lebensmittel, Mahlzeiten, Gäste, Kleidung, Mode, Spiele.

Sprachpflege:

Aussprache- und Sprechübungen: Verbesserung der Aussprache unter Berücksichtigung der Satzmelodie. Beschreibungen, Auflösung geeigneter Lesestoffe in Fragen und Antworten, Zusammenfassungen und Umformungen, Alltagsdialoge.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Festigung und Erweiterung der Grundkenntnisse. Übereinstimmung des Mittelwortes der Vergangenheit in Verbindung mit étre. Steigerung des Eigenschaftswortes. Bildung, Verwendung und Steigerung des Umstandswortes, Verwendung von en und y. Festigung und Erweiterung der unregelmäßigen Zeitwörter; futur; futur proche; passé récent, imparfait.

Lektüre:

Wie 1. Klasse mit gesteigerten Anforderungen. Weiters leichte Textproben aus der französischen Kinder- und Jugendliteratur.

Schriftliche Arbeiten:

Freiere Diktate, Beantwortung von Fragen im Anschluß an den gelesenen Text, kurze Erlebnisberichte, gelegentliche Übersetzungsübungen, einfache Privatbriefe.

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr.

3.

Klasse:

Sachgebiete:

Großstadt, Sport und Spiele, Gesundheit, Welt des Kindes, Familie und Gesellschaft, Rolle von Mann und Frau.

Sprachpflege:

Fortsetzung der Ausspracheschulung; Hörübungen; Erarbeitung eines Grundwortschatzes aus den Sachgebieten. Einfache Stellungnahme, Nacherzählungen, Wiedergabe der wesentlichen Gedanken längerer Textabschnitte.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Übereinstimmung des Mittelwortes der Vergangenheit mit dem 4. Fall. Verwendung von passé composé und imparfait. Gebrauch der Nennform. Unbetonte persönliche Fürwörter mit der Befehlsform. Übersicht über die unregelmäßigen Zeitwörter, conditionnel I und II, plusqueparfait. Bedingungssätze, Zeitsätze.

Lektüre:

Leichte Zeitungs- und Zeitschriftenartikel, nicht zu schwierige Textproben aus der modernen französischen Literatur unter besonderer Berücksichtigung der Kinder- und Jugendliteratur.

Didaktik:

Anlegen einer ausbaufähigen Sammlung von Spielen, Reimen, Liedern, Geschichten. Einführung in die pädagogische Terminologie.

Schriftliche Arbeiten:

Außer den bisherigen Übungen: Kurze Zusammenfassungen der gelesene Texte und einfache Stellungnahmen zu allgemeinen Themen.

Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr.

4.

Klasse:

Sachgebiete:

Pädagogische und psychologische Thematiken aus dem Bereich der Kindererziehung und Entwicklung des Kindes; Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; soziale und sozialpädagogische Einrichtungen in Frankreich.

Sprachpflege:

Gespräche über Gelesenes; Praxisberichte; Übungen im Lesen größerer Abschnitte.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Bildung und Verwendung des Passiv; passé simple (nur passives Wissen und Erkennen anhand von Texten); Bildung und Verwendung des Subjonctif. Indirekte Rede.

Lektüre:

Texte aus dem pädagogischen und psychologischen Bereich; ansonsten wie 3. Klasse mit gesteigerten Anforderungen.

Didaktik:

Erweiterung der Sammlung. Auswahl an geeigneten Kinder- und Jugendbücher. Einführung in die Besonderheiten des Sprachkodes von Kindern und Jugendlichen.

Schriftliche Arbeiten:

Wie bisher, außerdem: Stellungnahmen zu Fragen aus dem pädagogischen und psychologischen Bereich.

Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, eine davon zweistündig.

5.

Klasse:

Sprachgebiete:

Aktuelle Themen des Weltgeschehens; Vertiefung der berufsspezifischen Thematiken.

Sprachpflege:

Anregungen zu spontanen sprachlichen Äußerungen durch Gruppen- und Klassengespräche.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Wiederholung und Vertiefung der erworbenen Sprachkenntnisse.

Lektüre:

Texte zu aktuellen Themen.

Proben aus Werken bedeutender Schriftsteller, die Fragen der Geschichte, des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in Frankreich beleuchten.

Didaktik:

Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses mehrsprachig erzogener Kinder.

Besonderheiten und Problematik von gemischtsprachigen Kinder- und Jugendinstitutionen in Österreich.

Schriftliche Arbeiten:

Verkürzungen längerer Texte auf ihre wesentliche Aussage; persönliche Stellungnahmen und kritische Auseinandersetzungen mit Gegenwartsproblematiken und berufsspezifischen Fragen.

Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, eine davon zweistündig.

Didaktische Grundsätze:

Eine erfolgreiche Unterrichtsgestaltung setzt die fast ausschließliche Verwendung der Fremdsprache von Beginn an voraus (aufgeklärte Einsprachigkeit).

Die Schüler sollen sich möglichst bald an eine normale Sprechweise gewöhnen.

Verschiedene Möglichkeiten, den Schülern die französische Lebensweise zu veranschaulichen (Medien, Lieder, Landkarten), sind zu nutzen. Schülerbriefwechsel sollte gefördert werden. Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit und eine natürliche Ausdrucksweise sind durch Hörübungen, lebensnahe Gestaltung von Sprechsituationen, den Einsatz geeigneter Medien (zB Kassetten, Filme, Computer, Sprachlabor) und durch Selbstätigkeit der Schüler zu erreichen.

Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit der Ausdrucksweise zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterrichtsgeschehen zu stehen.

Als Lesestoff können neben dem approbierten Lehrbuch auch Klassenlesetexte und altersgemäße Zeitungs- und Zeitschriftenartikel verwendet werden.

Auf fächerübergreifende Aspekte und projektorientierte Vorgangsweise ist Bedacht zu nehmen.

ITALIENISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Befähigung der Schüler, sich mündlich und schriftlich so auszudrücken, wie es der Alltag und das Berufsleben erfordern.

Vermittlung sprachlicher Grundkenntnisse in den Sachgebieten der persönlichen Umwelt, Vermittlung der berufsspezifischen Sprachkenntnisse, die für eine Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen

erforderlich sind.

Einführung in das politische, soziale und kulturelle Leben

Italiens.

Erziehung zum Verständnis fremder Wesensart und zur Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Sachgebiete:

Umwelt und Alltag: Schule, Familie, Wohnung, Haus; Uhr, Tagesablauf, Monate, Jahreszeiten; der menschliche Körper, Personenbeschreibungen, Alter; auf der Straße.

Sprachpflege:

Schulung des Gehörs (unter Heranziehung audiovisueller Hilfsmittel); Vermittlung möglichst einwandfreier Aussprache durch planmäßige Sprechübungen. Festigung des Wortschatzes durch Dialoge sowie Umformungen und Einsetzübungen: Auswendiglernen kurzer Texte.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Hauptwort mit Artikel: Eigenschaftswort: Mehrzahlbildung des Haupt- und Eigenschaftswortes, ihre Übereinstimmung in Geschlecht und Zahl; die mit dem Artikel verschmelzbaren Vorwörter a, di, in, su; persönliches Fürwort, besitzanzeigendes Fürwort, fragendes und hinführendes Fürwort; Grund- und Ordnungszahlen; Hilfszeitwörter avere und essere; regelmäßiges Zeitwort in der aktiven Form der Gegenwart, der zusammengesetzten Vergangenheit (passato prossimo); das rückbezügliche Zeitwort, einige unregelmäßige Zeitwörter; Frage, Verneinung; Mengenangaben; bezügliche Fürwörter.

Lektüre:

Beschreibungen, Geschichten, Bilderbücher, einfache Gedichte, Lieder, Dialoge.

Schriftliche Arbeiten:

Abschreibübungen, Diktate, ausgehend vom durchgearbeiteten Lesestoff, Beantwortung einfacher Fragen im Anschluß an das Gelesene. Gelegentliche Übersetzungen zur Festigung der grammatikalischen Kenntnisse. Einsetzübungen, Umformung von Sätzen, Bildung von Satzreihen nach Mustersätzen.

Vier einstündige Schularbeiten pro Unterrichtsjahr.

2.

Klasse:

Sprachgebiete:

Erweiterung des Tagesablaufes (Geschäfte, Markt, Warenhaus), Kleidung, Mode, Mahlzeiten, Speisen und Getränke, Spiele.

Sprachpflege:

Aussprache- und Sprechübungen: Verbesserung der Aussprache unter besonderer Berücksichtigung der Satzmelodie, Bildbeschreibungen, Auflösung geeigneter Lesestoffe in Fragen und Antworten, Umformungen, Alltagsdialoge, Verwendung von Tonbändern.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Zukunft; Befehlsform; regelmäßige und unregelmäßige Steigerung des Eigenschaftswortes; die betonten und unbetonten persönlichen Fürwörter; Zeitwort; imperfetto - passato prossimo - trapassato prossimo.

Lektüre:

Wie in der 1. Klasse mit gesteigerten Anforderungen; leichte Textproben aus Kinder- und Jugendbüchern.

Schriftliche Arbeiten:

Freiere Diktate, Beantwortung von Fragen im Anschluß an die gelesenen Texte, Übersetzungsübungen; kurze Erlebnisberichte, einfache Briefe.

Vier einstündige Schularbeiten pro Unterrichtsjahr.

3.

Klasse:

Sachgebiete:

Großstadt, Sport und Spiele, Gesundheit (Arzt, Spital, Apotheke); Welt des Kindes, Familie und Gesellschaft, Rolle von Mann und Frau.

Sprachpflege:

Sprechübungen: Ordnung des Wortschatzes nach Sachgebieten mit besonderer Berücksichtigung der für den beruflichen Alltag nötigen Ausdrücke und Wendungen. Wiedergabe der wesentlichen Gedanken längerer Textabschnitte und einfache Stellungnahmen.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Gerundium, Bildung und Verwendung des Konditionals und des Konjunktivs, soweit es zum Verständnis des Lesestoffes notwendig ist. Befehlsform 3. Person. Leideform; unregelmäßige Mehrzahlbildung der Hauptwörter.

Lektüre:

Leichte Zeitungs- und Zeitschriftenartikel; nicht zu schwierige Textproben der modernen italienischen Literatur: Berücksichtigung von Kinder- und Jugendliteratur.

Didaktik:

Anlegen einer ausbaufähigen Sammlung von Spielen, Reimen, Liedern und Geschichten; erste Einführung in die pädagogische Terminologie.

Schriftliche Arbeiten:

Außer den bisherigen Übungen, kurze Zusammenfassungen der gelesenen Texte, einfache Stellungnahmen zu allgemeinen Themen (zB Texte, Hörbeispiele).

Vier einstündige Schularbeiten pro Unterrichtsjahr.

4.

Klasse:

Sachgebiete:

Pädagogische, psychologische Themenkreise aus dem Bereich der Kindererziehung und der Entwicklung des Kindes; Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; soziale und sozialpädagogische Einrichtungen in Italien.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Systematische Übersicht über die unregelmäßigen Zeitwörter und über den Gebrauch der Zeiten und der Modi; bezügliche Fürwörter cui und quale; Gebrauch der wichtigsten Vor- und Bindewörter.

Lektüre:

Texte aus dem pädagogischen und psychologischen Bereich, sonst wie 3. Klasse mit gesteigerten Anforderungen.

Didaktik:

Erweiterung der Sammlung; Auswahl an geeigneten Kinder- und Jugendbüchern. Einführung in die Besonderheiten des Sprachkodes von Kindern und Jugendlichen.

Schriftliche Arbeiten:

Wie bisher; außerdem Stellungnahme zu Fragen aus dem pädagogischen und psychologischen Bereich.

Vier Schularbeiten, eine davon zweistündig.

5.

Klasse:

Sachgebiete:

Aktuelle Themen des Weltgeschehens; Vertiefung der berufsspezifischen Thematiken.

Sprachlehre und Rechtschreibung:

Zusammenfassung, Vertiefung und Ergänzung des bisher Gelernten; passato remoto, soweit es zum Verständnis des Lesestoffes notwendig ist.

Lektüre:

Proben aus Werken bedeutender Schriftsteller, die Fragen der Geschichte, des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in Italien beleuchten.

Sprachpflege:

Anregung zur spontanen sprachlichen Äußerung durch Gruppen- und Klassengespräche.

Didaktik:

Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses mehrsprachig erzogener Kinder; Besonderheiten und Problematik von gemischtsprachigen Kinder- und Jugendinstitutionen in Österreich.

Schriftliche Arbeiten:

Verkürzung längerer Texte auf ihre wesentliche Aussage. Persönliche Stellungnahmen und kritische Auseinandersetzung mit Gegenwartsproblemen und berufsspezifischen Fragen.

Vier Schularbeiten, eine davon zweistündig.

Didaktische Grundsätze:

Eine erfolgreiche Unterrichtsgestaltung setzt die fast ausschließliche Verwendung der Fremdsprache von Beginn an voraus (aufgeklärte Einsprachigkeit).

Die Schüler sollen sich möglichst bald an eine normale Sprechweise gewöhnen.

Verschiedene Möglichkeiten den Schülern die italienische Lebensweise zu veranschaulichen (Medien, Lieder, Landkarten), sind zu nützen. Schülerbriefwechsel sollte gefördert werden. Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit, und eine natürliche Ausdrucksweise sind durch Hörübungen, lebensnahe Gestaltung von Sprechsituationen, den Einsatz geeigneter Medien (zB Kassetten, Filme, Computer, Sprachlabor) und durch Selbsttätigkeit der Schüler zu erreichen.

Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit der Ausdrucksweise zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterrichtsgeschehen zu stehen.

Als Lesestoff können neben dem approbierten Lehrbuch auch Klassenlesetexte und altersgemäße Zeitungs- und Zeitschriftenartikel verwendet werden.

Auf fächerübergreifende Aspekte und projektorientierte Vorgangsweisen ist Bedacht zu nehmen.

D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziele des Unterrichtes in Chorgesang sind das Kennenlernen von Chorliteratur als Weg zu besserem Musikverständnis und der Gebrauch der Stimme als selbstverständliches Mittel musikalischer Äußerung.

Dabei sollen den Schülern vielfältige Möglichkeiten des gemeinsamen Singens eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen, zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen und die künftige musikalische Arbeit im Beruf erleichtern helfen.

Im Besonderen sind zu fördern:

Lehrstoff:

1.

bis 5. Klasse:

Lockerungsübungen.

Stimmbildungsübungen zur Zwerchfellatmung und Atemreflex, zu weichem Einsatz und Registerausgleich.

Artikulationsübungen.

Geistliche und weltliche Chorliteratur aus allen Epochen und Stilrichtungen, auch unter Einbeziehung von Instrumenten.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Auswahl der Chorliteratur ist aus Gründen der Motivation auf Stilvielfalt zu achten und der Interessenbereich der Schüler miteinzubeziehen.

Textverständnis ist als Grundlage für die musikalische Erarbeitung zu sehen.

Chorsätze sind nach den jeweiligen schulischen Gegebenheiten auszuwählen und einzurichten.

Besonders interessierten und begabten Schülern sind solistische Aufgaben zu ermöglichen.

Vielfältige Auftritte des Chores, zB bei Gottesdiensten, Festen, Feieren und Wettbewerben, sind einzuplanen.

Alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen sind zu nutzen.

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziele des Unterrichtes in Spielmusik sind das Kennenlernen von Instrumentalliteratur in Original und Bearbeitung als Weg zu besserem Musikverständnis und die Fähigkeit zum gemeinsamen Musizieren durch Konzentration und Rücksichtnahme.

Dabei sollen den Schülern vielfältige Möglichkeiten des gemeinsamen Musizierens eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen, zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen und die künftige musikalische Arbeit im Beruf erleichtern helfen.

Die im Instrumentalunterricht erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sind anzuwenden. Die in Musikerziehung erworbenen Kenntnisse und praktischen Anwendungsmöglichkeiten des Orff-Instrumentariums sollen im Hinblick auf die berufliche Praxis intensiviert werden. Fähigkeiten zur Leitung von Spielmusikgruppen sollen erworben werden.

Lehrstoff:

2.

bis 4. Klasse:

Spielliteratur aus allen Epochen und Stilrichtungen in Original und Bearbeitung, auch unter Einbeziehung von Singstimmen.

Spiel-mit-Stücke.

Didaktische Aspekte des Musizierens für die berufliche Praxis:

Handhabung und Einsatz des Orff-Instrumentariums.

Gestaltung von Reimen, Stimmungsbildern und Geschichten.

Liedbegleitung.

Anleitung zum Musizieren mit Kindern.

Auswahl geeigneter Spielliteratur für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Auswahl der Spielliteratur ist aus Gründen der Motivation auf Stilvielfalt zu achten und der Interessenbereich der Schüler zu berücksichtigen.

Arrangements sind nach vorhandenen Instrumenten (auch Elektrophone und selbst gebaute Instrumente) und technischen Fertigkeiten der Schüler auszuwählen bzw. selbst einzurichten.

Besonders Interessierten und Begabten sind solistische Aufgaben zu ermöglichen.

Vielfältige Auftritte der Spielmusikgruppe, zB bei Gottesdiensten, Festen und Feieren sind einzuplanen.

Alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen sind zu nützen.

INTERKULTURELLE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht hat zum Ziel, in einer Zeit zunehmender Migration in allen Teilen der Welt die Probleme bewußt zu machen, die daraus sowohl für die Migranten als auch für die Population des jeweiligen Immigrationslandes entstehen. Ferner muß er jene Probleme, die sich aus der Zugehörigkeit der bodenständigen Volksgruppen zB. der Slowenen, Kroaten und Ungarn zur österreichischen Bevölkerung ergeben, sowie Probleme, die aufgrund der zunehmend stärker werdenden wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und medialen Vernetzung Europas und der Welt entstehen, aufgreifen und erörtern. Aus solcher Bewußtheit - im kognitiven wie auch im emotionalen Bereich - sollen jene sozialen Einstellungen, Haltungen und Verhaltensweisen entwickelt bzw. gefördert werden, die das Zusammenleben von Menschen aus verschiedenen Kulturen nicht nur möglich machen, sondern zur Quelle positiver kreativer Lebensformen werden lassen.

Die Schüler sollen lernen zu erkennen, daß viele Bedürfnisse, Eigenschaften, Merkmale, Fähigkeiten und Fertigkeiten allen Menschen zueigen sein können, wenngleich die Art ihrer Ausprägung, das heißt die kulturelle Identität der Menschen aus verschiedenen Ländern, sehr unterschiedlich sein kann, gemäß den unterschiedlichen Bedingungen in verschiedenen Lebensräumen zu verschiedenen Zeiten der geschichtlichen Entwicklung. Das bessere Verständnis der eigenen kulturellen Herkunft und Eigenart sowie derjenigen von Menschen aus anderen Kulturräumen soll helfen, etwaig bestehende Vorurteile abzubauen und die notwendigerweise entstehenden, gegenseitigen Mißverständnisse zu ertragen.

Die zukünftigen Erzieher sollen befähigt werden, mit Integrationsproblemen (Sprachbarrieren, Ausgrenzungen und der gleichen) in der Kindergruppe möglichst adäquat umzugehen.

Lehrstoff:

4.

und/oder 5. Klasse:

Mögliche Zielperspektiven für die Arbeit im Hort und im Heim:

Erfahrungsbereich kulturelle Identität, basierend auf intra- und interpersonellen Erfahrungen und Einsichten

Erfahrungsbereich Strukturierung und Organisation (Rahmenbedingungen, Raum, Zeit)

Erfahrungsbereich Erziehungs- und Bildungsarbeit

Didaktische Grundsätze:

Das bevorzugte didaktische Vorgehen der unverbindlichen Übung Interkulturelle Erziehung ist die Selbsterfahrung, möglichst im Rahmen von kulturell heterogenen Gruppen. Vermittlungsebene ist die Alltagskultur, und zwar sowohl die landesübliche als auch die fremder Länder. Es geht dabei um die Werte, Sitten und Traditionen, die in bestimmten Gesetzen, religiösen Vorschriften, Normen sowie in Gewohnheiten, Regeln und Bräuchen ihren Ausdruck finden. Sie sind Orientierungshilfen für das individuelle Verhalten des Menschen sowie für das Zusammenleben des Menschen im Rahmen (s)einer bestimmten Kulturzugehörigkeit.

Es geht dabei um das erzieherische Bemühen, neben der als natürlich empfundenen, selbstverständlichen (im eigentlichen Sinn des Wortes!) Alltagskultur auch andere kennenzulernen und als gleichwertig anzuerkennen. Solche Kenntnis kann den Erfahrungshorizont im Sinne von Multikulturalität erweitern helfen und so den friedlichen Umgang der Menschen untereinander fördern. Interkulturelle Orientierung in der Bildungsarbeit soll verhindern helfen, daß Kinder anderer kultureller Provenienz um jeden Preis - auch den des Verlustes der eigenen Identität - in unsere Kultur integriert werden, aber auch, daß die eigene, österreichische Kultur verwässert, verallgemeinert, angeglichen wird, weil das gleichermaßen den Verlust der eigenen Identität zur Folge hätte. Die Verteidigung der Unterschiede wie auch der Gleichheiten der jeweiligen Identität gegenüber autoritärer und/oder totalitärer Versuchung ist ein wesentliches Ziel dieser Arbeit.

Daraus entwickeln sich Spannungen und Konflikte, deren Opfer zumeist die Angehörigen der „fremden” Kultur sind. Diese Thesen sollten als Grundlage des Unterrichtes dienen.

Interkulturelle Orientierung der Bildungsarbeit kann nicht in der bedingungslosen Integration von Kindern anderer Kulturräume in unser Wertsystem münden. Die Verteidigung der Unterschiede und Identitäten gegenüber jeglicher totalitärer und autoritärer Versuchung ist ein wesentliches Ziel dieser pädagogischen Arbeit. Demnach soll Interkulturelle Erziehung im Hort und Heim sowie der außerschulischen Jugendarbeit auch keine schleichende Landnahme durch fremde Kulturen, sondern eine Bereicherung unseres kulturellen Lebens sein.

Der Unterricht ist von Fachkräften zu gestalten, die eine Koordination mit der Didaktik sowie der Hort- und Heimpraxis durchführen können. Der Unterrichtsertrag ist durch fundierte Vor- und Nachbesprechungen sowie Führung einfacher Protokolle zu sichern. In der praktischen Arbeit sollen die Schüler persönliche Möglichkeiten entfalten können.

Die Blockung der Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist möglich.

DARSTELLENDES SPIEL

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist

Die Schüler sollen

Lehrstoff:

1.

bis 3. Klasse:

Von einfachen zu schwierigen Aufgaben fortschreitend Übungen im Rezitieren und Darstellen (verbal und nonverbal) ausgewählter, der Altersstufe angemessener Werke; Spielformen wie Stegreifspiel, Situationsspiel, Entscheidungsspiel, Planspiel (Debatte, Verhandlung), selbsterarbeitetes Spiel, Pantomime, Maskenspiel, Menschenschattenspiel, Figurenschattenspiel, Puppenspiel. Anleitung zur weitgehend selbständigen Ausführung aller damit verbundenen künstlerischen und technischen Arbeiten. Vertrautwerden mit dem Theaterbetrieb. Anlegen einer Spielkartei oder einer Spielsammlung.

Didaktische Grundsätze:

Die bei den darstellenden Spielen gebotenen Möglichkeiten zur Persönlichkeitsbildung, Gemeinschaftserziehung und Teamarbeit sind auszunützen. Die Umsetzung auf die spätere berufliche Arbeit in Horten, Heimen und ähnlichen Institutionen und der außerschulischen Jugendarbeit sowie die Anwendung bei der Fest- und Feiergestaltung ist speziell zu berücksichtigen.

Zusammenarbeit mit den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Deutsch, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Leibeserziehung, Musikerziehung, Instrumentenbau, Spielmusik, Bildnerische Erziehung und Werkerziehung.

SPRECHERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist die Verbesserung der für den künftigen Beruf erforderlichen Sprechweisen und Sprechtechniken sowie der Fähigkeit, persönlich gestaltete und frei gehaltene Rede- und Gesprächsführung im Beruf einsetzen zu können.

Lehrstoff:

2.

oder 3. Klasse:

Einführung in die wesentlichen physiologischen Vorgänge beim Sprechen; Beachtung der richtigen Atemtechnik; Lautlehre; Artikulation und Stimme; verschiedene Arten des Stimmeinsatzes; Beseitigung geringfügiger Sprechdefizite.

Übung im lautreinen Sprechen. Anwendung in Sprechtexten mit besonderer Berücksichtigung eines klangvollen Sprechens auch an Beispielen aus der Literatur sowie aus Kinder- und Jugendbüchern. Verschiedene Formen didaktischen Sprechens: erzählendes Sprechen, Sprachakzente, erzieherisches Sprechen, praxisbezogenes Sprechen.

Erproben von Möglichkeiten in der Vortragstechnik.

Übung im Gesprächs- und Diskussionsverhalten.

Möglichkeiten zum Erkennen und Hilfen zum Abbau geringfügiger Sprachfehler bei Kindern in Horten und Heimen.

Didaktische Grundsätze:

Die erarbeiteten Grundlagen bilden die Voraussetzung für die verschiedensten Sprechsituationen, die im angewandten Sprechen (erzieherischen Sprechen) ihren Niederschlag finden, wobei das vorbildliche Sprechverhalten des Lehrers und die Zuhilfenahme audiovisueller Mittel die Voraussetzung zur Erreichung dieses Zieles bilden soll. Werden Teilbereiche des Sprechaktes zeitweise isoliert geübt, so müssen sie immer wieder in den gesamten Sprechablauf einmünden.

Dieses Angebot sollte insbesondere denjenigen Schülern empfohlen werden, für die - über die im Pflichtgegenstand Deutsch der ersten Klasse angebotene Sprecherziehung hinaus - eine spezielle Förderung im Hinblick auf die künftige Berufstätigkeit zweckmäßig erscheint.

LITERATURPFLEGE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, das Verständnis für Dichtung zu vertiefen sowie das Interesse an der Lektüre, an wertvollen Theater- und Filmaufführungen bzw. Hör- und Fernsehspielen zu fördern.

Lehrstoff:

4.

und 5. Klasse:

Interpretationsübungen und Diskussionen über Texte der Weltliteratur (mit besonderer Berücksichtigung des Gegenwart), auch über Hörspiele, Fernsehspiele, Filme und Theateraufführungen.

Eingehen auf besondere literarische Interessen der Schüler.

Didaktische Grundsätze:

Literaturpflege ist keine Erweiterung der dem Pflichtgegenstand Deutsch zugemessenen Unterrichtsstunden.

Hauptaufgabe dieser Übungen ist es, durch lebendige Auseinandersetzung die Schüler zu weiterer und selbständiger Beschäftigung mit literarischen Werken zu führen.

BIOLOGISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht baut auf dem Unterricht des Pflichtgegenstandes Biologie und Umweltkunde auf und orientiert sich an dessen Lernzielen und -inhalten, soll diese aber insbesondere auf dem praktischen Sektor erweitern und vertiefen sowie die Schüler zum selbständigen Arbeiten anleiten und hinführen.

Lehrstoff:

1.

oder 2. oder 3. Klasse:

Kennenlernen und Einüben der wichtigsten in der Biologie und Umweltkunde gebräuchlichen Arbeitsmethoden und Arbeitstechniken. Schulung der Beobachtung und der Fähigkeit, das Beobachtete in adäquater Weise richtig wiederzugeben und darzustellen. Darüber hinaus sollten die Schüler speziell die Fähigkeit erwerben:

Didaktische Grundsätze:

Diese Vertiefung sollte in Einzel- und in Gruppenarbeit erfolgen. Die Schüler sollten durch die eigene Betätigung Zusammenhänge des Naturgeschehens besser erfassen und eine auf Verständnis beruhende verantwortungsvolle Einstellung zur Natur gewinnen, um sie Kindern und Jugendlichen vermitteln zu können. Durch die eigene Betätigung sollen die Schüler wertvolle Impulse für die Berufsarbeit gewinnen.

Auf Genauigkeit bei der Durchführung der Beobachtungen und Versuche ist stets Wert zu legen. Das Führen von Protokollen ist zweckmäßig. Die gültigen Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten.

FEST- UND FEIERGESTALTUNG, BRAUCHTUMSPFLEGE SOWIE VOLKSTANZEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen befähigt werden, verschiedene Formen der Fest- und Feiergestaltung sowie der Brauchtumspflege, die im Lebensraum Hort und Heim sowie in ähnlichen Institutionen möglich und sinnvoll sind, im Eigenerleben zu erproben, um sie in der Berufspraxis an junge Menschen weitergeben zu können.

Lehrstoff:

4.

Klasse:

Übungen zur Durchführung von Festen und Feieren im Jahreskreis und zu besonderen Anlässen, wie sie auch in Horten und Heimen sowie in ähnlichen Institutionen wichtig sind, etwa: Erntedank, Martinsumzug, Nikolaus, Advent, Weihnachten, Fasching, Sonnenwende, Abschlußfest, Elternabend, Geburtstagsfest, Staatsfeiertag, Nationalfeiertag, Weltag (Anm.: richtig: Welttag) des Kindes ua.

Erprobung und Einübung verschiedener Gestaltungselemente bei Festen und Feiern: Spielleitung, Conference, Vortragen von Gedichten uä., musikalische Darbietung, verschiedene Formen des darstellenden Spiels (Sketch, Stegreifspiel, Pantomime ua.).

Kritische Auseinandersetzung mit Sinn und Formen des Brauchtums. Pflege erziehlich wertvoller Bräuche und Traditionen bei verschiedenen Anlässen des Heimlebens. Vermittlung von einfachen Tanzschritten für Gruppentänze sowie von Grundschritten und -figuren des Volkstanzes.

Didaktische Grundsätze:

Die Schüler sollen die Planungs- und Vorbereitungsarbeiten für die einzelnen Aktivitäten weitgehend selbst mitgestalten, um so aus der Erfahrung zu lernen. Sie sollen möglichst selbständig aktiv werden können und lernen, Verantwortung zu übernehmen. Im Rahmen der Auswertung der einzelnen Aktivitäten sind im Sinne des Transfer auf die Erziehertätigkeit methodische Hinweise zu geben, auch in Zusammenarbeit mit Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis.

FOTOTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Sicherheit in der Bewältigung fototechnischer Aufgaben wie Aufnahmetechnik und Ausarbeitung zur Anwendung in einer zeitgemäßen und sinnvollen Freizeitgestaltung insbesondere mit Kindern und Jugendlichen.

Lehrstoff:

1.

oder 2. Klasse:

Kenntnisse über die Grundprinzipien der Fotografie und dem Umgang mit Kamera samt Zubehör (zB Wechselobjektive, Vorsatzlinsen, Filter, Blitzgerät).

Vertrautheit mit verschiedenen Kameraarten und -systemen (zB Gehäuse, Filmformat, Verschluß, Objektiv, Belichtungsmessung). Zusammenspiel von Blende und Belichtungszeit; einige Filmarten; Bildgestaltung und Bildaufbau.

Praktische Übungen: Aufnahmetechnik, Blitzlichttechnik, Nahaufnahmen, Entwickeln und Vergrößern; Drehen eines Kurzfilmes (zB Super 8 mm).

Möglichkeit der Auswertung des erworbenen Wissens und Könnens im Dienste der Hort und Heimpraxis (wie sinnvolle Freizeitgestaltung, Beitrag für Gruppen- und Heimchronik, Elternabend mit Film oder Diaschau ua.).

Didaktische Grundsätze:

Für den Unterricht in Fototechnik sind Experten des betreffenden Sachgebietes heranzuziehen.

Durch geeignete Aufgabenstellung im Hinblick auf das Umsetzen und Anwenden des Lehrstoffes in die künftige Erzieherpraxis ist der Ertrag in dieser unverbindlichen Übung zu sichern.

INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen befähigt werden, einfache Problemlösungsstrategien selbst zu entwickeln, sie in geeigneter Weise mit Mitteln der Informatik umzusetzen und in geeigneter Form zu

beschreiben. Sie sollen lernen, für ihr Handeln den Computer als Werkzeug einzusetzen, aber dabei auch Möglichkeiten und Grenzen der Mikroelektronik zu erkennen. Sie sollen ihr Wissen auf dem Hardware- und Softwaresektor festigen und vertiefen.

Lehrstoff:

2.

und 3. Klasse:

Vertiefung der Kenntnisse in einer bereits bekannten Programmierungssprache Vertiefung der Kenntnisse über ein bereits bekanntes Betriebssystem. Methoden des systematische Problemlösens. Modularisierung.

Umsetzen von Daten in Graphik.

Vertiefung der Kenntnisse über die Textverarbeitung. Unterrichtsprojekte mit fächerübergreifender Thematik insbesondere im Bereich der Lernhilfe.

Didaktische Grundsätze:

Die didaktischen Hinweise bei der verbindlichen Übung „Informatik” sind sinngemäß anzuwenden.

MEDIENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll Grundkenntnisse über Kommunikationsphänomene vermitteln.

Die Schüler sollen die erzieherische Bedeutung erkennen, die Massenmedien wie Spielfilm, Hörfunk, Fernsehen ebenso wie die Printmedien oder das Theater, ausüben.

Sie sollen zu kritischem Umgang mit Massenmedien befähigt werden; sie sollen lernen, grundsätzliche Erkenntnisse der Medienerziehung in Horten, Heimen sowie der außerschulischen Jugenderziehung anzuwenden.

Lehrstoff:

4.

und 5. Klasse:

Vermittlung eines Einblicks in die Herstellung von Filmen, Fernsehsendungen, HF-Programmen, Tonträgern, Printmedien, insbesondere Zeitungen und Zeitschriften.

Anleitung zu Eigenproduktionen von AV-Medien wie: Diaserien, Kurzfilmen, Ton- und Videoaufnahmen, Hort- und Lagerzeitungen ua. Und deren Einsatz im Beruf, insbesodere auch in der Elternarbeit.

Kritische Einsicht in Kommunikationsphänomene.

Selbsterleben der Wirkweisen von Medien und Deduktion von Folgerungen für die Medienerziehung (Gefahren und positive Möglichkeiten der Medien. Sinnvoller Gebrauch der Medien für die Freizeitgestaltung und kritisch selektive Teilnahme zur persönlichen Bereicherung).

Kritische Beobachtung und Analyse von Medienprodukten, Einübung in den Umgang mit und die Auswertung von Medien. Auswahl von Film- und Fernsehprogrammen und deren erzieherische Auswertung im Hortleben.

Übung im Einsatz der Geräte und in der Gerätebedienung.

Didaktische Grundsatze:

Die Schüler sollen durch den aktiven Umgang mit Medien, durch Eigenerleben und gezielte Anregungen, eine Fertigkeit beim Einsatz von Medien im Beruf, insbesondere auch in der Elternarbeit, erwerben können.

LEIBESERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die unverbindlichen Übungen sollen einerseits die im Pflichtgegenstand behandelten Übungsbereiche vertiefen (Bildung von Neigungsgruppen, zB Basketball, Geräteturnen, Leichtathletik, Volkstanz, Schwimmen, Wandern), andererseits sie aber auch ergänzen. Sie dienen sowohl der Verbesserung und Erweiterung des Eigenkönnens wie auch einer vertieften Einsicht in die didaktischen und leibeserziehlichen Anliegen und Aufgaben (siehe auch Pflichtgegenstand).

Lehrstoff:

1.

bis 5. Klasse:

Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung, die den örtlichen Gegebenheiten, den persönlichen Voraussetzungen und den Interessen der Schüler gerecht werden; auch Angebote, die der künftigen Berufsausübung dienen können.

Spezialisierung und Perfektionierung in bestimmten Übungsbereichen. Verschiedene freizeitorientierte Sportarten, die im Pflichtgegenstand nicht angeboten werden (zB Tennis, Tischtennis, Rudern, Judo).

Spezifische Übungsangebote für Kinder und Jugendliche, die der motorischen Förderung besonders bedürfen.

Jugendgemäße Trainingsformen.

Didaktische Grundsätze:

Die unverbindlichen Übungen können als Klassen-, als Mehrklassen-, aber auch als Mehranstaltenkurse geführt werden. Eine Blockung der Stunden ist möglich.

Da die Lehrstoffangaben im Lehrplan die einzelnen Übungsbereiche nur andeuten bzw. manche Ergänzungsstoffe überhaupt nicht nennen, ist für jede unverbindliche Übung eine eigene Lehrstoffverteilung auszuarbeiten. Bei der Erteilung des Unterrichtes wird die Verwendung des Kurssystems in einzelnen Bereichen besonders vorteilhaft sein.

Das Prinzip der aktiven Mitgestaltung durch die Schüler (Übernahme von Organisationsaufgaben, Vorbereitung von Wettkämpfen ua.) ist zu beachten.

Diese didaktischen Grundsätze sind unter Wahrung der relevanten Punkte in den didaktischen Grundsätzen des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung zu berücksichtigen.

SELBSTERFAHRUNGSSEMINAR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Den zukünftigen Erziehern soll bewußt gemacht werden, daß die eigene Person das wesentlich „Instrument” ihres beruflichen Handelns darstellt. Sie sollen erkennen, daß Lernen nicht nur durch verstandesmäßige Einsicht (kognitive Ebene) erfolgt, sondern auch dasgefühlsmäßige Erleben (emotionale Ebene) einschließt. Daher sollen die Schüler angeleitet werden, ihr Verhalten in der Gruppe selbst zu diagnostizieren sowie selbständig Verhaltensziele zu erarbeiten, die ihren Fähigkeiten und der jeweiligen Situation angemessen sind.

Lehrstoff:

4.

und 5. Klasse:

Theorie der Gruppe.

Lernen durch Erfahrung.

Methoden der sozialen Wahrnehmung und Beobachtung.

Umgang mit Konflikten, Theorie der Kommunikation.

Didaktische Grundsätze:

Für den Bereich der Interaktion des Lehrens und Lernens innerhalb der Selbsterfahrungsgruppe haben jene Hauptbereiche Gültigkeit, deren subjektive Erlebniskomponenten in bestimmten Experimenten erfahrbar werden:

Prozeßanalyse (durch graphische Soziometrie),

Rollenfunktionen in der Gruppe,

Kommunikation,

Wahrnehmung und Übermittlung von Information,

Sprache und Zuhören,

Dimensionen der Kooperation.

EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS

3.

bis 5. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische Grundsätze:

Die Schüler sollen anhand angemessener Aufgabenstellungen und auch als Beitrag zu Forschungsprojekten des Bundesinstitutes für Sozialpädagogik:

Dies schließt auch die Eigenständigkeit und Verantwortlichkeit des Arbeitens, die angemessene Zitierung der benützten Hilfsmittel und einwandfreie sprachliche und äußere Form der Arbeit ein.

E. FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische Grundsätze:

Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes in der jeweiligen Klassen durchgenommenen Lehrstoffs für die Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schüler handelt. Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Tritt hinsichtlich der 1., 2. und 3. Klasse mit 1. September 2012 und hinsichtlich der weiteren Klassen mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. III § 3 Abs. 4).

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 3 Abs. 5)

Anlage I

LEHRPLAN DER BILDUNGSANSTALT FÜR SOZIALPÄDAGOGIK

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.

Art und Gliederung des Lehrplans

Der Lehrplan der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter, der die unterrichtlichen Ziele, Inhalte und Verfahren für die Planung und Realisierung von Lernprozessen angibt und die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit des Lehrers gemäß den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, in der jeweils geltenden Fassung ermöglicht, aber zugleich in ihrem Ausmaß begrenzt.

Anordnung, Gliederung und Akzentuierung des im Lehrplan der einzelnen Klassen angeführten Jahresstoffes einschließlich der Auswahl der Beispiele sind der verantwortlichen Entscheidung des Lehrers überlassen. Die angegebene Reihenfolge der Sachgebiete bedeutet, wo sie sich nicht zwingend aus dem Zusammenhang des Stoffes ergibt, eine Empfehlung. Bei der Stoffauswahl ist neben dem sachlogischen Aufbau auch die Möglichkeit und Notwendigkeit exemplarischer Behandlung zu beachten.

Die Mitwirkungsrechte der Schüler sowie der Erziehungsberechtigten gemäß dem Schulunterrichtsgesetz sind zu beachten. Der Lehrplan umfaßt

– die allgemeinen Bestimmungen,

– das allgemeine Bildungsziel,

– die allgemeinen didaktischen Grundsätze,

– die Stundentafel und

– die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände, jeweils Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (nach Klassen gegliedert) und Didaktische Grundsätze des Unterrichtsgegenstandes.

Die Zielorientiertheit des Lehrplans soll in Wechselwirkung mit der Schülerorientiertheit des Unterrichts den Bildungsauftrag der Schule sichern und Gesichtspunkte zur Orientierung der Unterrichtsarbeit bieten.

2.

Unterrichtsprinzipien

Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, daß sie in besonderer Weise die allgemeinen didaktischen Grundsätze der Persönlichkeitsbildung und Wissensintegration, der Aktivierung und Motivierung sowie der Lebensbezogenheit des Unterrichts berücksichtigen; kennzeichnend für sie ist ferner, daß sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich, daß sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt besitzen. Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben (Unterrichtsprinzipien) sind aufzufassen:

– Gesundheitserziehung

– Interkulturelles Lernen

– Leseerziehung

– Medienerziehung

– Musische Erziehung

– Politische Bildung (einschließlich Staatsbürgerliche Erziehung und Friedenserziehung)

– Sexualerziehung (einschließlich Erziehung zu partnerschaftlichem Verhalten zwischen den Geschlechtern)

– Sprecherziehung

– Umwelterziehung

– Verkehrserziehung

– Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt

– Vorbereitung auf die Anwendung neuer Techniken, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechniken

– Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Kosumentenerziehung).

Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände und der Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel und allenfalls die gelegentliche Heranziehung außerschulischer Fachleute. Für diese Umsetzung bieten sich vor allem projektorientierter Unterricht und Projekte an. Die Koordination insbesondere im Hinblick auf die Anwendung in der zukünftigen Berufsarbeit der Schüler wird schwerpunktmäßig von Didaktik, allenfalls Pädagogik, wahrzunehmen sein. Die Unterrichtsprinzipien sollen jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffes bewirken, sondern zu einer besseren Durchdringung und überlegter Auswahl des im Lehrplan beschriebenen Lehrstoffs beitragen. Unterrichtsprinzipien bleiben auch gleich bedeutend, wenn in bestimmten Schulstufen zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände geführt werden.

3.

Unterrichtsplanung

Der Lehrer hat seine Unterrichts- und Erziehungsarbeit auf der Grundlage des Lehrplans eigenständig und verantwortlich zu planen (§ 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes). Die Entscheidungsfreiräume im Rahmenlehrplan erfordern vom Lehrer

– die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände und der fachübergreifenden Lernbereiche (Unterrichtsprinzipien),

– die Auswahl der Lehrstoffe,

– die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe sowie

– die Festlegung der Methoden und Medien des Unterrichts.

Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Forderungen des Lehrplans bezogen auf eine Schulstufe zu entsprechen und andererseits pädagogisch und didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse einzugehen.

Um diesen verschiedenen Anforderungen gerecht werden zu können, erfolgt die Planung in zwei Stufen: Jahresplanung und mittelfristige Planungen.

In der Jahresplanung, die in den ersten Wochen des Schuljahres zu erstellen ist, erfolgt eine erste zeitliche Anordnung der wesentlichsten Ziele und Stoffbereiche auf der Grundlage des Lehrplans. Die Reihung geschieht nach sachlogischen bzw. lehrgangsmäßigen Gesichtspunkten. Wo dies nicht sinnvoll bzw. notwendig ist, orientiert sich die Anordnung an jahreszeitlichen Gegebenheiten, Querverbindungen der Unterrichtsgegenstände, Schulveranstaltungen, Erfahrungen der Schüler und ähnlichem. Ungefähre Zeitrichtwerte sollen festgelegt werden, wobei auf genügend Freiräume für aktuelle Anlässe, Wiederholungen, Übungen, Differenzierungen und ähnliches zu achten ist.

Es wird empfohlen, die Jahresplanung während des Schuljahres durch mittelfristige Planungen zu ergänzen. Nun können die in der Jahresplanung festgelegten Planungsabsichten auf die jeweiligen unterrichtlichen Gegebenheiten und Lernvoraussetzungen der Schüler abgestimmt und konkretisiert werden. Mittelfristige Planungen enthalten neben den Zielen und Inhalten eine vorläufige Festlegung der Methoden und Medien.

Bei der Jahresplanung und den mittelfristigen Planungen sind entsprechend ihren Erfordernissen zu berücksichtigen:

– geographische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Bedingungen einer Region bzw. Hinweise auf besondere örtliche Gegebenheiten;

– die Lernvoraussetzungen der Schüler durch entsprechende Maßnahmen der inneren Differenzierung;

– die Einplanung von Lernzeiten, die dem Schüler ausreichend Raum zur Wiederholung, Festigung und Einübung sichern;

– die Beteiligung der Schüler in einem ihrer Reife entsprechenden Ausmaß;

– die Einordnung des Lehrbuches und anderer Unterrichtsmedien.

In allen Unterrichtsgegenständen können in der Unterrichtsplanung berücksichtigt werden:

– fachbezogener und fächerübergreifender Projektunterricht,

– die Gestaltung von Festen und Feiern,

– Formen der inneren Differenzierung,

– Schulveranstaltungen,

– die Einbeziehung von Eltern und Experten in den Unterricht.

Gemeinsame Planung mit Lehrern des eigenen Unterrichtsgegenstandes oder anderer Unterrichtsgegenstände sind wünschenswert.

4.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen

4.1 Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in der Stundentafel Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der verbindlichen Übungen, der Freigegenstände, der unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts, der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation.

Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einen bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

4.2 Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

In der Stundentafel ist für die einzelnen Klassen im Bereich der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen in den einzelnen Klassen innerhalb des in der Stundentafel für diese Klasse vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird.

Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf pädagogische Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplans und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten.

Die in der Stundentafel festgelegte Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

1.

Der Pflichtgegenstand „Religion“ ist von der schulautonomen Gestaltung ausgenommen,

2.

ein Pflichtgegenstand mit bis zu vier Gesamtwochenstunden (Summe der einzelnen Klassen) darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand mit mehr als vier Gesamtwochenstunden (Summe der einzelnen Klassen) um höchstens zwei Wochenstunden, der Pflichtgegenstand „Hort- und Heimpraxis“ um höchstens drei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf.

Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen abgeändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu ändern.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 5. Klasse) festzulegen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Im Rahmen der obgenannten Freiräume können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ zusätzlich zu den vom Schulleiter festgelegten Instrumenten als Alternative für den Schüler weitere im Lehrplan vorgesehene Instrumente festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben, die Aufteilung des Lehrstoffes sowie die didaktischen Grundsätze der schulautonom zusätzlich festgelegten Instrumente sind dem VI. Abschnitt zu entnehmen. Ferner können im Rahmen der lehrplanmäßig festgelegten Lehrstoffe Schwerpunkte gesetzt werden, darüber hinaus kann der Unterricht teilweise in geblockter Form angeboten werden.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann die Praxis darüber hinaus unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten und der zur Verfügung stehenden Praxis- und Besuchsstätten zum Teil geblockt werden.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein zusätzlicher Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden. Der Förderunterricht kann in allen Pflichtgegenständen auch geblockt angeboten werden.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen lehrstoffmäßige Schwerpunktsetzungen im Bereich der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen vorgenommen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgabe, die Lehrstoffumschreibung und die didaktischen Grundsätze zu enthalten.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Bildungsanstalten für Sozialpädagogik haben gemäß § 102 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962 in der jeweils geltenden Fassung, die Aufgabe, den Schülern jene Berufsgesinnung sowie jenes Berufswissen und Berufskönnen zu vermitteln, die geeignet sind, Erziehungs- und Bildungsaufgaben in Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit zu erfüllen und sie zugleich zur Hochschulreife zu führen.

Als Experten des Erziehens primär für den Bereich des Pflichtschul- und Jugendalters und als Mitglieder einer demokratisch strukturierten Gesellschaft sollen die Erzieher eine Dienstleistung erbringen können, die durch Vorbild, erzieherische Entscheidungsreife und didaktische Fähigkeiten gekennzeichnet ist. Dazu bedarf es auch der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung in der Ausbildungszeit.

In diesem Sinne sollen alle Unterrichtsgegenstände über die Vermittlung der fachspezifischen Lerninhalte hinaus ihren Beitrag zur Förderung der Erlebnisfähigkeit und des Problembewußtseins, des selbständigen Denkens, der allseitigen sprachlichen Bildung, der Kreativität, Emotionalität und Innovationsfähigkeit und damit der intellektuellen, sittlichen und sozialen Mündigkeit leisten. Dadurch werden die Schüler einerseits zur kompetenten Berufsausübung und andererseits zur Studierfähigkeit geführt.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit an den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik die folgenden zehn didaktischen Grundsätze, also allgemeine Leit- bzw. Richtlinien, Normen, Anweisungen, Anleitungen und Regeln, zu berücksichtigen:

1.

Jugendgemäßheit – Wissenschaftsorientierung – Soziales Lernen

Der Unterricht ist im dreifachen Beziehungsgefüge von Personhaftigkeit des jungen Menschen, von Sachlichkeit und von Mitmenschlichkeit zu planen und durchzuführen:

Zum ersten hat er die Ansprüche der Jugend auf Verständnis und Vertrauen, auf Wohlwollen und Gerechtigkeit, auf Geltung und Anerkennung, auf Sicherheit, Zugehörigkeit und Geborgenheit, auf Wertfindung, Wertorientierung und Wertbindung sowie auf Selbständigkeit zwischen Selbständigseinwollen und Selbständigseinkönnen zu berücksichtigen. Dadurch kann vor allem auch ein gesundes Selbstwertgefühl aufgebaut bzw. vertieft werden. Dementsprechend sind den Schülern dort Möglichkeiten bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Unterrichts wie bei der Gestaltung des Schullebens einzuräumen, wo dies pädagogisch sinnvoll erscheint.

Zum zweiten sollen insbesondere die unmittelbar berufsrelevanten Lehrstoffe den jeweiligen wissenschaftlichen Erkenntnisstand berücksichtigen. Die Schüler sollen Verständnis für komplexe Sachzusammenhänge erwerben sowie unterschiedliche Methoden kritisch beurteilen lernen, was vor allem auch Offenheit für die Veränderung des Erkenntnisstandes einschließt.

Zum dritten geht es um die zielorientierte und kontinuierliche Weiterentwicklung und Entfaltung der sozialen Kompetenzen in einer Atmosphäre der gegenseitigen Achtung und Rücksichtnahme, der Kooperation und der mitmenschlichen Verantwortung. Das Sammeln von eigenen Erfahrungen beim Aufbau einer Klassen- und Schulgemeinschaft als einer Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Feier- und Spielgemeinschaft ist für jede spätere Teamarbeit wie auch für eine erfolgreiche Führung von Kinder- und Jugendgruppen von großer Bedeutung.

2.

Berufsorientierung und Allgemeinbildung

In allen Bereichen hat der Unterricht grundsätzlich darauf Bedacht zu nehmen, der doppelten Zielstellung der Bildungsanstalten für Sozialpädagogik gerecht zu werden: nämlich die Schüler einerseits zur kompetenten Berufsausübung und sie andererseits zur Studierfähigkeit zu führen.

Was die Berufsorientierung betrifft, sollten bei der Auswahl und Akzentuierung der Lehrstoffe sowie bei der Bestimmung der Ziele jene Einstellungen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Mittelpunkt stehen, die zu einer reflektierenden Bewältigung beruflicher Situationen befähigen. Dazu gehören vor allem eine hohe Meinung vom angestrebten Beruf und die entsprechende Professionalität im Wissen und Handeln.

Hinsichtlich des Anspruches der Allgemeinbildung geht es sowohl um die Vermittlung eines soliden Basiswissens und Basiskönnens als auch um die Einführung in die wichtigsten Lern-, Arbeits- bzw. Studiertechniken als wesentlicher Grundlage für die Erteilung der Lernhilfe sowie für die selbständige Weiterbildung und die allfällige Aufnahme eines Studiums.

3.

Berufsorientierung im Theorie-Praxis-Bezug

Im berufsorientierten Teil der Ausbildung ist dafür zu sorgen, daß die Veranstaltungen zur praktischen Tätigkeit theoriebezogen und die Veranstaltungen zur theoretischen Reflexion praxisbezogen erfolgen. Durch den ständigen Theoriebezug der Praxis und durch das Praktischwerden der Theorie wird das unverzichtbare Ineinandergreifen von Praxis und Theorie sichergestellt. Darüber hinaus sind den Schülern in jedem Unterrichtsgegenstand Möglichkeiten der didaktischen Aufbereitung der Lehrstoffe bewußt zu machen, um sie dadurch im Hinblick auf ihre Berufsorientierung für das Problem der Didaktisierung zu sensibilisieren.

4.

Persönlichkeitsbildung und Wissensintegration

Die Lernangebote der Bildungsanstalten für Sozialpädagogik sollen auf eine ganzheitliche Bildungswirkung abzielen und den schöpferischen Selbstaufbau der Persönlichkeit ermöglichen, welcher Körper und Geist, Gefühl, Gemüt und Wille, Denken und Handeln, Wissen und Können gleichermaßen einschließt.

Bei der Auswahl der Lehrstoffe soll im Sinne dieses Bildungsprinzips einerseits auf die Gültigkeit der Inhalte, andererseits auf deren Gegenwartsbezogenheit und Zukunftsbedeutung geachtet werden. Hinsichtlich ihrer Berufsorientierung sollen die Schüler befähigt werden, sich zunehmend auch als verantwortliche Entscheidungsträger für erzieherisches Handeln zu begreifen.

5.

Aktivierung und Motivierung

Wo immer es möglich ist, sollen bei den Schülern die Bereitschaft zum Denken und Handeln, das Interesse an kulturellen Werken, Ereignissen und Veranstaltungen, die Freude am Erleben und Erforschen der Natur, das Bedürfnis nach Auseinandersetzung mit Menschen und Ideen auch hinsichtlich des außerschulischen Lebensbereichs aufgegriffen und geweckt, unterstützt und gefördert, erweitert und vertieft werden. Dazu eignen sich unter anderem auch vorbereitende Hausaufgaben und das Reflektieren des Unterrichts. All dies führt die jungen Menschen zum selbsttätigen Bildungserwerb in verschiedenen Arbeits- und Sozialformen und darüber hinaus zur geistigen Selbständigkeit.

6.

Strukturierung und Exemplarität

Die Forderung nach Strukturierung bezieht sich sowohl auf die Aufbereitung der Lehrstoffe als auch auf die Gestaltung des Unterrichtsablaufs. Das vorausgehende Erfassen und Verstehen der Strukturen der Inhalte durch die Lehrenden ist die wesentlichste Voraussetzung für die einsichtige Vermittlung von Strukturwissen im Unterricht. Erst eine sorgfältige Inhaltsanalyse zeigt nämlich, ob sich ein Stoffgebiet für das exemplarische oder für das orientierende, überblicksmäßige Lehren, für entdeckendes oder für informierendes Lernen eignet. Andererseits ermöglicht erst die überlegte Anordnung der Lehr- bzw. Lernschritte erfolgreiche Lernprozesse. Systematisches Lernen ist jedenfalls sowohl auf die Tiefenwirkung des Exemplarischen wie auf die Breitenwirkung des Orientierenden angewiesen.

7.

Lebensbezogenheit und Veranschaulichung

Im Unterricht sind Lerngelegenheiten zu arrangieren bzw. aufzugreifen, die das soziale, kulturelle und naturhafte Umfeld der Jugendlichen und der Schule, die Alltagssituationen, aktuelle Ereignisse oder Praxiserfahrungen bieten. Außerdem werden die Lehrenden versuchen, den Schülern die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der Bildungsaufgaben und Lehrstoffe für ihr gegenwärtiges und zukünftigtes Leben argumentativ einsichtig zu machen. Die Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit der Schule und des Unterrichts mit dem Leben außerhalb der Schule aus.

Veranschaulichung verlangt von den Lehrenden, daß sie die Lehrstoffe dem Erleben und Erfahren der Jugendlichen mehr- bzw. vielsinnig oder durch Beispiele zugänglich machen. Lernprozesse des Erkennens und Verstehens, des Denkens und Abstrahierens werden oft durch die Auseinandersetzung mit der konkreten Wirklichkeit, oft aber auch durch Nachbildungen, Abbildungen oder Symbole ermöglicht.

8.

Individualisierung durch Differenzierungsmaßnahmen

Individualisierung verlangt vom Lehrer, daß er trotz der vereinheitlichenden Tendenz jedes Klassenunterrichts die Verschiedenartigkeit der Jugendlichen und ihrer Bedingtheit ernst nimmt und ihnen zu entsprechen versucht. Dabei wird er die unterschiedlichen Entwicklungsstufen und Individuallagen der Schüler im allgemeinen sowie den sachstrukturellen Entwicklungsstand auf einem umschriebenen Sachgebiet aufgrund bisheriger Lernerfahrungen im besonderen, also die verschiedenen Bildungsvoraussetzungen, berücksichtigen (insbesondere in der ersten Klasse).

Die Unterschiedlichkeiten der Schüler betreffen im einzelnen ihr Lerntempo, ihre Lernbereitschaft und Lernfähigkeit, ihre Interessen, ihre Vorerfahrungen, ihre Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit; ihre Selbständigkeit, ihre Selbsteinschätzung, eventuell besondere individuelle Begabungen und anderes. Diesen Unterschiedlichkeiten sollen die Lehrer durch differenzierende Maßnahmen, wie zum Beispiel unterschiedlich viele oder/und schwierige Aufgabenstellungen, verschiedene Sozialformen, Lehr-/Lernmittel, Lernzeit und Hilfestellung, entsprechen. Die zusätzliche verantwortungsbewußte Berücksichtigung der wahrgenommenen Lernfortschritte jedes einzelnen schafft die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen und hilft mit, unnötige Über- bzw. Unterforderungen möglichst zu vermeiden.

9.

Berücksichtigung verschiedener Lehr- und Lernformen

Der Unterricht ist so zu führen, daß die Schüler verschiedene Formen des Wissens- und Könnenserwerbs erfahren und erproben können: das gebundene und das freie Lernen, das informierende und experimentierende, das projektorientierte und entdeckende Lernen, das wiederholende und übende Lernen sowie das Lernen im Gespräch. Durch dieses vielfältige Angebot von Möglichkeiten der Informationsaufnahme und Informationsverarbeitung sollen auch jene grundlegenden Denk- und Arbeitsmethoden erworben werden, die sowohl für das Berufsfeld des Erziehers (Hort, Heim, außerschulische Jugendarbeit) und für die ständige Fortbildung als auch für das erfolgreiche Aufnehmen eines Studiums von Bedeutung sind. Jedenfalls bedarf das geleitete Lernen der Ergänzung durch selbständiges Lernen.

10.

Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrags

Um die Lern- bzw. Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der Schüler zu erhalten und womöglich zu steigern, werden die Lehrenden versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu werden sie trachten, den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, und zwar einerseits durch kontinuierliches, abwechslungsreiches und sinnvolles Zusammenfassen und Üben bzw. Wiederholenlassen des Wesentlichen, andererseits durch das Anknüpfen an bereits Gelerntes, das Herstellen von Querverbindungen und durch das Anwendenlassen des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen.

Zur Sicherung des Lernertrags eignen sich auch mündliche und schriftliche nachbereitende Hausaufgaben. Diese sind gemäß § 17 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes so vorzubereiten, daß sie von den Schülern ohne die Hilfe anderer durchgeführt werden können. Auf die Belastbarkeit der Schüler ist – auch unter Berücksichtigung der anderen Unterrichtsgegenstände – besonders Bedacht zu nehmen.

Die Lernkontrolle und die Beobachtung der Schülerleistungen geben den Lehrenden Hinweise auf die Wirksamkeit ihrer Unterrichtsarbeit und auf Maßnahmen zu deren Verbesserung. Die Kontrolle des Unterrichtsertrags dient aber auch der Motivation der Schüler und informiert diese und deren Erziehungsberechtigte über den Leistungsstand und über Lernfortschritte. Mit den Erziehungsberechtigten hat der Lehrer auch in dieser Hinsicht die erforderlichen Kontakte zu pflegen.

IV. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

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