Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Beendigung der Weiteranwendung des Abkommens über die Regelung der Beschäftigung jugoslawischer Dienstnehmer in Österreich im Verhältnis zur „Bundesrepublik Jugoslawien''
Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht, daß die Bundesregierung am 11. Jänner 1994 beschlossen hat, die pragmatische Weiteranwendung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Regelung der Beschäftigung jugoslawischer Dienstnehmer in Österreich (BGBl. Nr. 42/1966) im Verhältnis zur „Bundesrepublik Jugoslawien'' mit sofortiger Wirkung zu beenden.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.