Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttretensdatum (vgl. Art. I § 3)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 642/1994, insbesondere dessen §§ 6 und 96, sowie des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 665/1994, wird – hinsichtlich der Einstufungen in die Lehrverpflichtungsgruppen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler – verordnet:
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekanntgemacht:
semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. Art. I § 3)
semsterweise aufsteigendes Außerkrafttreten (vgl. Art. 2, BGBl. II Nr. 239/2017)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 642/1994, insbesondere dessen §§ 6 und 96, sowie des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 665/1994, wird – hinsichtlich der Einstufungen in die Lehrverpflichtungsgruppen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler – verordnet:
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekanntgemacht:
semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. Art. I § 3)
semsterweise aufsteigendes Außerkrafttreten (vgl. Art. 2, BGBl. II Nr. 239/2017)
ARTIKEL I
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 642/1994, insbesondere dessen §§ 6 und 96, sowie des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 665/1994, wird – hinsichtlich der Einstufungen in die Lehrverpflichtungsgruppen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler – verordnet:
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttretensdatum (vgl. Art. I § 3)
§ 1. Für das Kolleg für Kindergartenpädagogik an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen.
semsterweise aufsteigendes Außerkrafttreten, vgl. Art. 2, BGBl. II Nr. 239/2017
§ 1. Für das Kolleg für Elementarpädagogik an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen.
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. Art. I § 3)
semsterweise aufsteigendes Außerkrafttreten (vgl. Art. 2, BGBl. II Nr. 239/2017)
§ 2. Die UnterrichtsgegenstÄnde des in der Anlage enthaltenen Lehrplanes, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes erfaßt sind, werden in die in der Rubrik „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafel des Lehrplanes angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des oben angeführten Bundesgesetzes erfaßt sind, wird in der Stundentafel die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.
semsterweise aufsteigendes Außerkrafttreten (vgl. Art. 2, BGBl. II Nr. 239/2017)
§ 2a. Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht beschlossen werden, sind diese von der Schulbehörde erster Instanz zu erlassen.
§ 3. Diese Verordnung sowie die Anlage zu dieser Verordnung treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für Religion) hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 1994, des 2. Semesters mit 1. Februar 1995, des 3. Semesters mit 1. September 1995 und des 4. Semesters mit 1. Februar 1996 in Kraft.
§ 3. (1) Diese Verordnung sowie die Anlage zu dieser Verordnung treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für Religion) hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 1994, des 2. Semesters mit 1. Februar 1995, des 3. Semesters mit 1. September 1995 und des 4. Semesters mit 1. Februar 1996 in Kraft.
(2) Die Abschnitte I und VI der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 404/1996 treten mit 1. September 1996 in Kraft.
§ 3. (1) Diese Verordnung sowie die Anlage zu dieser Verordnung treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für Religion) hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 1994, des 2. Semesters mit 1. Februar 1995, des 3. Semesters mit 1. September 1995 und des 4. Semesters mit 1. Februar 1996 in Kraft.
(2) Die Abschnitte I und VI der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 404/1996 treten mit 1. September 1996 in Kraft.
(3) Die Abschnitte I, IV und VI der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 429/1998 treten mit 1. September 1999 in Kraft.
§ 3. (1) Diese Verordnung sowie die Anlage zu dieser Verordnung treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für Religion) hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 1994, des 2. Semesters mit 1. Februar 1995, des 3. Semesters mit 1. September 1995 und des 4. Semesters mit 1. Februar 1996 in Kraft.
(2) Die Abschnitte I und VI der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 404/1996 treten mit 1. September 1996 in Kraft.
(3) Die Abschnitte I, IV und VI der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 429/1998 treten mit 1. September 1999 in Kraft.
(4) § 2a sowie jeweils der Abschnitt I (Allgemeine Bestimmungen) und der Abschnitt IV (Stundentafel) der Anlage [Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik (einschließlich Kollegs für Berufstätige)] dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 283/2003 treten mit 1. September 2003 in Kraft.
§ 3. (1) Diese Verordnung sowie die Anlage zu dieser Verordnung treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für Religion) hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 1994, des 2. Semesters mit 1. Februar 1995, des 3. Semesters mit 1. September 1995 und des 4. Semesters mit 1. Februar 1996 in Kraft.
(2) Die Abschnitte I und VI der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 404/1996 treten mit 1. September 1996 in Kraft.
(3) Die Abschnitte I, IV und VI der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 429/1998 treten mit 1. September 1999 in Kraft.
(4) § 2a sowie jeweils der Abschnitt I (Allgemeine Bestimmungen) und der Abschnitt IV (Stundentafel) der Anlage [Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik (einschließlich Kollegs für Berufstätige)] dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 283/2003 treten mit 1. September 2003 in Kraft.
(5) Abschnitt IV der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 256/2006 tritt mit 1. September 2006 in Kraft.
§ 3. (1) Diese Verordnung sowie die Anlage zu dieser Verordnung treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für Religion) hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 1994, des 2. Semesters mit 1. Februar 1995, des 3. Semesters mit 1. September 1995 und des 4. Semesters mit 1. Februar 1996 in Kraft.
(2) Die Abschnitte I und VI der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 404/1996 treten mit 1. September 1996 in Kraft.
(3) Die Abschnitte I, IV und VI der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 429/1998 treten mit 1. September 1999 in Kraft.
(4) § 2a sowie jeweils der Abschnitt I (Allgemeine Bestimmungen) und der Abschnitt IV (Stundentafel) der Anlage [Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik (einschließlich Kollegs für Berufstätige)] dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 283/2003 treten mit 1. September 2003 in Kraft.
(5) Abschnitt IV der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 256/2006 tritt mit 1. September 2006 in Kraft.
(5) Die Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 173/2007 tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2007, des 2. Semesters mit 1. Februar 2008, des 3. Semesters mit 1. September 2008 und des 4. Semesters mit 1. Februar 2009 in Kraft.
semsterweise aufsteigendes Außerkrafttreten (vgl. Art. 2, BGBl. II Nr. 239/2017)
§ 3. (1) Diese Verordnung sowie die Anlage zu dieser Verordnung treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für Religion) hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 1994, des 2. Semesters mit 1. Februar 1995, des 3. Semesters mit 1. September 1995 und des 4. Semesters mit 1. Februar 1996 in Kraft.
(2) Die Abschnitte I und VI der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 404/1996 treten mit 1. September 1996 in Kraft.
(3) Die Abschnitte I, IV und VI der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 429/1998 treten mit 1. September 1999 in Kraft.
(4) § 2a sowie jeweils der Abschnitt I (Allgemeine Bestimmungen) und der Abschnitt IV (Stundentafel) der Anlage [Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik (einschließlich Kollegs für Berufstätige)] dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 283/2003 treten mit 1. September 2003 in Kraft.
(5) Abschnitt IV der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 256/2006 tritt mit 1. September 2006 in Kraft.
(6) Die Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 173/2007 tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2007, des 2. Semesters mit 1. Februar 2008, des 3. Semesters mit 1. September 2008 und des 4. Semesters mit 1. Februar 2009 in Kraft.
(7) Der Titel, Art. I § 1 und § 3 Abs. 6 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 90/2017 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. Art. I § 3)
semsterweise aufsteigendes Außerkrafttreten (vgl. Art. 2, BGBl. II Nr. 239/2017)
ARTIKEL II
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekanntgemacht:
Die in der Anlage unter Abschnitt V wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekanntgemacht.
Semesterweise gestaffeltes Außer-Kraft-Treten (vgl. Art. I § 3 Abs.
5).
Anlage
LEHRPLAN DES KOLLEGS FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK (EINSCHLIESSLICH KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE)
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Art und Gliederung des Lehrplans
Der Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik ist ein Lehrplan
mit Rahmencharakter, der unterrichtliche Ziele, Inhalte und Verfahren
für die Planung und Realisierung von Lernprozessen angibt und die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit der Lehrerin/des Lehrers gemäß den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ermöglicht, aber zugleich in ihrem Ausmaß begrenzt.
Anordnung, Gliederung und Akzentuierung des im Lehrplan der einzelnen Semester angeführten Lehrstoffes einschließlich der Auswahl
der Beispiele sind der verantwortlichen Entscheidung des Lehrers überlassen. Die angegebene Reihenfolge der Sachgebiete bedeutet, wo sie sich nicht zwingend aus dem Zusammenhang des Stoffes ergibt, eine
Empfehlung. Bei der Stoffauswahl ist neben dem sachlogischen Aufbau auch die Möglichkeit und Notwendigkeit exemplarischer Behandlung zu beachten.
Die Mitwirkungsrechte der Schülerinnen und Schüler gemäß
Schulunterrichtsgesetz sind zu beachten.
Der Lehrplan umfaßt
- die allgemeinen Bestimmungen,
- das allgemeine Bildungsziel,
- die allgemeinen didaktischen Grundsätze,
- die Stundentafel und
- die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände, jeweils Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (nach Semestern gegliedert) und didaktische Grundsätze des Unterrichtsgegenstandes.
Unterrichtsprinzipien
Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht bloß einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken mehrerer oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, daß sie in besonderer Weise die
allgemeinen didaktischen Grundsätze der Persönlichkeitsbildung und Wissensintegration, der Aktivierung und Motivierung sowie der Lebensbezogenheit des Unterrichts berücksichtigen; kennzeichnend für sie ist ferner, daß sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich, daß sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt besitzen.
Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die auch „Unterrichtsprinzipien” genannt werden, sind aufzufassen:
- Gesundheitserziehung
- Interkulturelles Lernen
- Leseerziehung und Sprecherziehung
- Medienerziehung
- Musische Erziehung
- Politische Bildung (einschließlich Staatsbürgerliche Erziehung und Friedenserziehung)
- Sexualerziehung (einschließlich Erziehung zu partnerschaftlichem Verhalten zwischen den Geschlechtern)
- Umwelterziehung
- Verkehrserziehung
- Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt
- Vorbereitung auf die Anwendung neuer Techniken, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechniken
- Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung)
- Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern
Unterrichtsplanung
Die Lehrerin/der Lehrer hat ihre/seine Unterrichts- und Erziehungsarbeit auf der Grundlage des Lehrplans eigenständig und verantwortlich zu planen (§ 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes).
Die Entscheidungsfreiräume im Rahmenlehrplan erfordern von der Lehrerin/vom Lehrer
- die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände und der fachübergreifenden Lernbereiche („Unterrichtsprinzipien”),
- die Auswahl der Lehrstoffe,
- die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe sowie
- die Festlegung der Methoden und Medien des Unterrichts.
- geographische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Bedingungen einer Region bzw. Hinweise auf besondere örtliche Gegebenheiten;
- die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler durch entsprechende Maßnahmen der inneren Differenzierung;
- die Einplanung von Lernzeiten, die der Schülerin/dem Schüler ausreichend Raum zur Wiederholung, Festigung und Einübung sichern;
- die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler;
- die Einordnung des Lehrbuches und anderer Unterrichtsmedien.
- fachbezogener und fächerübergreifender Projektunterricht,
- die Gestaltung von Festen und Feiern,
- Formen der inneren Differenzierung,
- Schulveranstaltungen,
- die Einbeziehung von Experten in den Unterricht.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen
4.1 Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in der Stundentafel Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand “Religion”), der verbindlichen Übungen, der Freigegenstände, der unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts, der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation.
Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einen bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
4.2 Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
In der Stundentafel ist für die einzelnen Semester im Bereich der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen in den einzelnen Semestern innerhalb des in der Stundentafel für dieses Semester vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird.
Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf pädagogische Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der
Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplans
zu
beachten.
Die in der Stundentafel festgelegte Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen kann nach Maßgabe
folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
Der Pflichtgegenstand “Religion” ist von der schulautonomen Gestaltung ausgenommen,
ein Pflichtgegenstand mit bis zu vier Gesamtwochenstunden (Summe der einzelnen Semester) darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand mit mehr als vier Gesamtwochenstunden (Summe der einzelnen Semester) um höchstens zwei Wochenstunden, der Pflichtgegenstand “Kindergartenpraxis” um höchstens drei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf.
Das Kolleg für Kindergartenpädagogik hat gemäß den §§ 94 Abs. 1 und 95 Abs. 3a unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem viersemestrigen Bildungsgang Absolvent/inn/en von höheren Schulen jene Berufsgesinnung sowie jenes Berufswissen und Berufskönnen zu vermitteln, die für die Erfüllung der Erziehungs- und Bildungsaufgaben in den Kindergärten erforderlich sind.
Als Experten des Erziehens für den gesamten vorschulischen (frühkindlichen) Bereich und als Mitglied einer demokratisch strukturierten Gesellschaft sollen die Kindergartenpädagogen eine Dienstleistung erbringen können, die durch Vorbild, erzieherische Entscheidungsreife und kindergartendidaktische Fähigkeiten gekennzeichnet ist. Dazu bedarf es auch der weiteren Förderung der Persönlichkeitsentwicklung in der Ausbildungszeit.
In diesem Sinne sollen alle Unterrichtsgegenstände über die Vermittlung der fachspezifischen Lerninhalte hinaus ihren Beitrag zur Förderung der Erlebnisfähigkeit und des Problembewußtseins, des selbständigen Denkens, der allseitigen sprachlichen Bildung, der Kreativität, Emotionalität und Innovationsfähigkeit und damit der intellektuellen, sittlichen und sozialen Mündigkeit leisten. Dadurch werden die Schülerinnen und Schüler zur kompetenten Berufsausübung geführt.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit am Kolleg für Kindergartenpädagogik die folgenden zehn didaktischen Grundsätze, also allgemeine Leit- bzw. Richtlinien, Normen, Anweisungen, Anleitungen und Regeln, zu berücksichtigen:
Personbezogenheit - Wissenschaftsorientierung - Soziales Lernen
Der Unterricht ist im Beziehungsgefüge von Personhaftigkeit des Menschen, von Sachlichkeit und von Mitmenschlichkeit zu planen und durchzuführen:
Er hat die Ansprüche des Menschen auf Verständnis und Vertrauen, auf Wohlwollen und Gerechtigkeit, auf Geltung und Anerkennung, auf Sicherheit, Zugehörigkeit und Geborgenheit, auf Wertfindung, Wertorientierung und Wertbindung sowie auf Selbständigkeit zu berücksichtigen. Dadurch kann das Selbstwertgefühl aufgebaut bzw. vertieft werden. Dementsprechend sind den Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Unterrichts wie bei der Gestaltung des Schullebens einzuräumen.
Der Unterricht soll den wissenschaftlichen Erkenntnisstand und dessen wissenschaftstheoretische Reflexion berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Verständnis für komplexe Sachzusammenhänge erwerben sowie unterschiedliche Methoden kritisch beurteilen lernen, was vor allem auch Offenheit für die Veränderung des Erkenntnisstandes einschließt.
Weiters ist die zielorientierte und kontinuierliche Weiterentwicklung und Entfaltung der sozialen Kompetenzen in einer Atmosphäre der gegenseitigen Achtung und Rücksichtnahme, der Kooperation und der mitmenschlichen Verantwortung anzustreben. Das Sammeln von Erfahrungen in der Klassen- und Schulgemeinschaft als einer Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Feier- und Spielgemeinschaft ist für jede spätere Teamarbeit wie auch für eine erfolgreiche Führung von Kindergruppen von großer Bedeutung.
Berufsorientierung - Kompetenzorientierung
Bei der Auswahl und Akzentuierung der Lehrstoffe sowie bei der Bestimmung der Ziele sollten jene Einstellungen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Mittelpunkt stehen, die zu einer reflektierenden Bewältigung beruflicher Situationen befähigen. Dazu gehören vor allem eine hohe Meinung vom angestrebten Beruf und die entsprechende Professionalität im Wissen und Handeln.
Berufsorientierung im Theorie-Praxis-Bezug
Im Rahmen der Ausbildung ist dafür zu sorgen, daß die Veranstaltungen zur praktischen Tätigkeit theoriebezogen und die Veranstaltungen zur theoretischen Reflexion praxisbezogen erfolgen. Durch den ständigen Theoriebezug der Praxis und durch die Praxisorientierung der Theorie wird das unverzichtbare Ineinandergreifen von Praxis und Theorie sichergestellt. Darüber hinaus sind den Schülerinnen und Schülern in jedem Unterrichtsgegenstand Möglichkeiten der didaktischen Aufbereitung der Lehrstoffe bewußt zu machen und sie mitwirken zu lassen, um sie dadurch im Hinblick auf ihre Berufsorientierung für eine stets notwendige Didaktisierung zu sensibilisieren.
Persönlichkeitsbildung und Wissensintegration
Die Lernangebote des Kollegs für Kindergartenpädagogik sollen auf eine ganzheitliche Bildungswirkung abzielen und den schöpferischen Selbstaufbau der Persönlichkeit ermöglichen, welcher Körper und Geist, Gefühl, Gemüt und Wille, Denken und Handeln, Wissen und Können gleichermaßen einschließt.
Bei der Auswahl der Lehrstoffe soll im Sinne dieses Bildungsprinzips einerseits auf die Gültigkeit der Inhalte, andererseits auf deren Gegenwartsbezogenheit und Zukunftsbedeutung geachtet werden. Hinsichtlich ihrer Berufsorientierung sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sich zunehmend auch als verantwortliche Entscheidungsträger für erzieherisches Handeln zu begreifen.
Aktivierung und Motivierung
Wo immer es möglich ist, sollen bei den Schülerinnen und Schülern die Bereitschaft zum Denken und Handeln, das Interesse an kulturellen Werken, Ereignissen und Veranstaltungen, die Freude am Erleben und Erforschen der Natur, das Bedürfnis nach Auseinandersetzung mit Menschen und Ideen auch hinsichtlich des außerschulischen Lebensbereichs aufgegriffen und geweckt, unterstützt und gefördert, erweitert und vertieft werden. Dazu eignen sich unter anderem auch vorbereitende Aufgabenstellungen und das Reflektieren des Unterrichts. All dies führt zum selbsttätigen Bildungserwerb in verschiedenen Arbeits- und Sozialformen und darüber hinaus zur geistigen Selbständigkeit.
Strukturierung und Exemplarität
Die Forderung nach Strukturierung bezieht sich sowohl auf die Aufbereitung der Lehrstoffe als auch auf die Gestaltung des Unterrichtsablaufs (ua. auch in seminaristischer Form). Das vorausgehende Erfassen und Verstehen der Strukturen der Inhalte durch die Lehrenden ist die wesentlichste Voraussetzung für die einsichtige Vermittlung von Strukturwissen im Unterricht. Erst eine sorgfältige Inhaltsanalyse zeigt nämlich, ob sich ein Stoffgebiet für das exemplarische oder für das orientierende, überblicksmäßige Lehren, für entdeckendes, forschendes oder für informierendes Lernen eignet. Andererseits ermöglicht erst die überlegte Anordnung der Lehr- bzw. Lernschritte erfolgreiche Lernprozesse. Systematisches Lernen ist jedenfalls sowohl auf die Tiefenwirkung des Exemplarischen wie auf die Breitenwirkung des Orientierenden angewiesen.
Lebensbezogenheit und Veranschaulichung
Im Unterricht sind Lernsituationen zu arrangieren bzw. aufzugreifen, die das soziale, kulturelle und naturhafte Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie des Kollegs, die Alltagssituationen, aktuelle Ereignisse oder Praxiserfahrungen bieten. Außerdem werden die Lehrenden versuchen, den Schülerinnen und Schülern die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der Bildungsaufgaben und Lehrstoffe für ihr gegenwärtiges und zukünftigtes Berufsleben argumentativ einsichtig zu machen. Die Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit des Unterrichts mit dem Leben (insbesondere Berufsleben) außerhalb der Schule aus.
Veranschaulichung verlangt von den Lehrenden, daß sie die Lehrstoffe dem Erleben und Erfahren der Schülerinnen und Schüler mehr- bzw. vielsinnig oder durch Beispiele zugänglich machen. Lernprozesse des Erkennens und Verstehens, des Denkens und Abstrahierens werden oft durch die Auseinandersetzung mit der konkreten Wirklichkeit, oft aber auch durch Nachbildungen, Abbildungen oder Symbole ermöglicht.
Individualisierung durch Differenzierungsmaßnahmen
Individualisierung verlangt von den Lehrenden, daß sie trotz der vereinheitlichenden Tendenz jedes Klassenunterrichts die Verschiedenartigkeit der Persönlichkeiten der Schülerinnen und Schüler und ihre Bedingtheit ernst nehmen und diesen Tatsachen zu entsprechen versuchen. Dabei werden sie die unterschiedlichen Individuallagen der Schülerinnen und Schüler im allgemeinen sowie den sachstrukturellen Wissensstand auf Grund bisheriger Lernerfahrungen in den Zubringerschulen im besonderen, also die verschiedenen Bildungsvoraussetzungen, berücksichtigen (insbesondere im ersten Semester).
Die Unterschiedlichkeiten der Schülerinnen und Schüler betreffen im einzelnen ihr Lerntempo, ihre Lernbereitschaft und Lernfähigkeit, ihre Interessen, ihre Vorerfahrungen, ihre Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit, ihre Selbständigkeit, ihre Selbsteinschätzung, eventuell besondere individuelle Begabungen und anderes. Diesen Unterschiedlichkeiten sollen die Lehrenden durch differenzierende Maßnahmen, wie zum Beispiel unterschiedlich viele oder/und schwierige Aufgabenstellungen, verschiedene Sozialformen, Lehr-/Lernmittel, Lernzeit und Hilfestellung, entsprechen. Die zusätzliche verantwortungsbewußte Berücksichtigung der wahrgenommenen Lernfortschritte jedes einzelnen schafft die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen und hilft mit, unnötige Über- bzw. Unterforderungen möglichst zu vermeiden.
Berücksichtigung verschiedener Lehr- und Lernformen
Der Unterricht ist so zu führen, daß die Schülerinnen und Schüler verschiedene erwachsenengerechte Formen des Wissens- und Könnenserwerbs erfahren und erproben können: das gebundene und das freie Lernen, das informierende und experimentierende, das projektorientierte und entdeckende Lernen, das wiederholende und übende Lernen, das vermittelnde und selbstaneignende Lernen sowie das Lernen im Gespräch. Durch dieses vielfältige Angebot von Möglichkeiten der Informationsaufnahme und Informationsverarbeitung sollen jene grundlegenden Denk- und Arbeitsmethoden erworben werden, die für das Berufsfeld Kindergarten und für die ständige Fortbildung von Bedeutung sind. Jedenfalls dient das geleitete Lernen als Grundlage zu selbständigem, reflektierendem und handelndem Lernen.
Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrags
Um die Lern- bzw. Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln, erhalten und womöglich zu steigern, werden die Lehrenden versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen und zur Selbsteinschätzung der Lernenden (hinsichtlich von Stärken und Defiziten) zu sensibilisieren. Dazu werden sie trachten, den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, und zwar einerseits durch kontinuierliches, abwechslungsreiches und sinnvolles Zusammenfassen und Üben bzw. Wiederholenlassen des Wesentlichen, andererseits durch das Anknüpfen an bereits Gelerntes, das Herstellen von Querverbindungen und durch das Anwendenlassen des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen.
Zur Sicherung des Lernertrags eignen sich auch mündliche und schriftliche nachbereitende Hausaufgaben. Diese sind so vorzubereiten, daß sie von den Schülerinnen und Schülern selbständig durchgeführt werden können. Auf die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler ist Bedacht zu nehmen.
Die Lernkontrolle und die Beobachtung der Schülerleistungen geben den Lehrenden Hinweise auf die Wirksamkeit ihrer Unterrichtsarbeit und auf Maßnahmen zu deren Verbesserung. Die Kontrolle des Unterrichtsertrags dient aber auch der Motivation der Schülerinnen und Schüler und informiert diese über den Leistungsstand und über Lernfortschritte.
IV. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstundenzahl Lehrver-
```
Pflichtgegenstände *1) Summe pflich-
```
tungs-
Semester gruppe
*1a)
```
-
- 4.
```
```
```
Religion .................. 2 2 2 2 8 (III)
Pädagogik (einschließlich
Pädagogische Psychologie,
Pädagogische Soziologie,
Philosophie *2) ......... 4(+2)*2)4(+2)*2)4 4 II
Heil- und Sonderpädagogik . - - 2 2 II
Didaktik (insbesondere
Didaktik der
Kindergarten- und
Vorschulerziehung) ...... 5 5 4 4 II
Kindergartenpraxis *3) .... 6 6 6 6 III
Deutsch (einschließlich
Sprecherziehung, Kinder-
und Jugendliteratur) .... 1 1 1 1 I
Rechtskunde und Politische
Bildung ................. - - 1 2 III
Biologie und Umweltkunde *2) (2)*2)(2)*2)(2)*2)(2)*2) III
Gesundheitslehre .......... - 1 1 1 (III)
Musikerziehung ............ 3 3 2 2 (IVa)
Instrumentalunterricht
```
Instrument
```
(Gitarre/Klavier/
Akkordeon) *3a) ...... 2 2 2 1 IV
```
Instrument
```
(Flöte/Violine) *3a) . - 1 2 1 IV
Rhytmisch-musikalische
Erziehung ............... 2 1 1 1 IV
BildnerischeErziehung*2)2(+1)*2)2(+1)*2)2(+1)*2)2(+1)*2) (IVa)
Werkerziehung ............. 4 4 4 4 (IV)
Leibeserziehung ........... 2 2 2 2 (IVa)
```
```
```
Verbindliche Übungen *1)
```
```
```
Ergänzende berufskundliche
Unterrichtsveranstaltungen
Hauswirtschaftlich-
gesundheitlicher Bereich 3 - - - V
Fächerübergreifende
berufsrelevante Aspekte . - 1 1 1 III
Figurenspiel/
Verkehrserziehung ....... - - 1 1 IV
Buchhaltung/
Kommunikationstechniken
und Gruppendynamik ...... 2 2 - - III
```
```
Gesamtwochenstundenzahl *2) 32-38 (+5) *2) (Anm.: 1. Semester)
33-37 (+5) *2) (Anm.: 2. Semester)
34-38 (+3) *2) (Anm.: 3. Semester)
33-37 (+3) *2) (Anm.: 4. Semester)
146 *3b) (+16) *2) (Anm.: Summe)
```
```
```
Freigegenstände *1)
```
```
```
Instrumentenbau *4) *5) ... (2) (2) (2) (2) 4 (V)
Früherziehungspraxis ...... - - 2 2 4 III
Slowenisch ................ 2 2 2 2 8 I
Kroatisch ................. 2 2 2 2 8 I
Ungarisch ................. 2 2 2 2 8 I
```
```
Wochenstundenzahl Lehrver-
```
Unverbindliche Übungen *1) Summe pflich-
```
tungs-
Semester gruppe
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-
-
- *1a)
-
```
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Chorgesang *4) ............ 1 1 1 1 4 (V)
Spielmusik *4) ............ - - 1 1 2 (V)
Praxisanleitung *4) ....... 1 1 1 1 4 III
Interkulturelle Erziehung
*4) *5) ................. (2) (2) (2) (2) 2 III
Darstellendes Spiel *4) *5) (2) (2) (2) (2) 2 V
Medienkunde ............... 1 1 1 1 4 III
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Förderunterricht *1)
```
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Musikerziehung *6)......... 2 2 - - 4 (IVa)
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1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrpläne siehe Abschnitt I Z 4. 1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung in die jeweiligen Lehrverpflichtungsgruppen grundsätzlich an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren und sind dabei folgende Kriterien anzuwenden:
Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); Unterrichtsgegenstände der Heil- und Sonderpädagogik ohne Schularbeiten II;
pädagogisch-geisteswissenschaftliche sowie didaktische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände der Informatik und der Betriebswirtschaft II; mit Kindergartenpraxis verwandte Unterrichtsgegenstände III; Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Unterrichtsgegenstände im Bereich Kommunikation und Persönlichkeitsbildung III; Unterrichtsgegenstände des Instrumentalunterrichts und der Rhythmisch-musikalischen Erziehung sowie gestalterisch-kreative Unterrichtsgegenstände (zB der Werkerziehung verwandte Unterrichtsgegenstände) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung, Bildnerischen Erziehung und Musikerziehung IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praktischer Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Unterrichtsgegenstände wie Darstellendes Spiel, Chorgesang, Spielmusik und Stimmbildung V. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
*2) Falls der Unterrichtsgegenstand bzw. der Lehrstoff nicht bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war.
*3) Praxiswochen: Sieben Wochen, auf die einzelnen Semester laut Lehrplan verteilt.
*3a) Der Schulleiter hat eines der in Klammer vorgesehenen Instrumente festzulegen.
*3b) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden; die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen sind festzulegen; siehe Abschnitt I Z 4.
*4) Kann auch als Mehrklassenkurs geführt werden.
5) Kann nur einmal im Rahmen der Ausbildung besucht werden. 6) Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Semesters. Der Förderunterricht kann bei Bedarf höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 8 Wochen eingerichtet werden.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht:
Bildungsziele:
Entsprechend der Zielsetzung des Kollegs für Kindergartenpädagogik an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik soll der Religionsunterricht in Kooperation mit den übrigen Unterrichtsgegenständen und aufbauend auf den Bildungszielen des bisherigen Religionsunterrichtes die zukünftigen Kindergarten- und HortenerzieherInnen, ausgehend von ihrer existentiellen Situation und ihrer persönlichen Entwicklung, in ihrer Identitätsfindung und in den sie bewegenden Fragen des zukünftigen Berufsfeldes orientierend begleiten. Der Religionsunterricht soll die zukünftigen Kindergarten- und HortenerzieherInnen befähigen, Religion und christlichen Glauben als wesentliche Dimension der Erziehung zu begreifen. Er soll mit den Prinzipien und Wegen einer christlichen Erziehung vertraut machen und ermutigen, Verantwortung für eine christliche Erziehungsaufgabe im Kindergarten bzw. Hort zu übernehmen.
Im besonderen sind die Bildungsziele und Lehraufgaben, Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen des geltenden Lehrplanes für den Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik zu beachten.
Didaktische Grundsätze:
Zu Erreichung des allgemeinen Bildungszieles ist es erforderlich, von der Vorbildung und konkreten Situation der SchülerInnen auszugehen. Dabei sind vor allem die didaktischen Grundsätze der Erwachsenenbildung in Anwendung zu bringen. Eigenverantwortung und Selbständigkeit sollen gefördert werden.
Der vorliegende Lehrplan berücksichtigt in erster Linie religionspädagogische Themen, die in den Lehrplänen des bisherigen Religionsunterrichtes, der von den SchülerInnen des Kollegs besucht wurde, nicht berücksichtigt wurden. Der berufsorientierte Unterricht erfordert trotzdem die persönliche Auseinandersetzung, Aneignung und Kenntnis von Glaubensinhalten im Sinne des Religionsunterrichtes. Diesem Anliegen ist nach Möglichkeit bei allen Themenfeldern Rechnung zu tragen.
Die Reihung der Themenfelder liegt in der Verantwortung der LehrerInnen.
Lehrstoff:
und 2. Semester (je zwei Wochenstunden)
RELIGIÖS-CHRISTLICHE ERZIEHUNG
- Klärung von Begriffen (Religionsbegriff; human, religiös, konfessionell, Glaube) und die Konsequenzen aus dem Begriffsverständnis für die berufliche Praxis.
- Erziehungsansätze und -konzepte (zB situativer Ansatz, festorientierter Ansatz, Montessoripädagogik, Waldorfpädagogik...)
- Erziehungsprinzipien (zB ganzheitlich, situativ, symbolbezogen)
- Begründung für religiöse Erziehung (zB das religiöse Wesen des Menschen, rechtliche Begründung)
- Mediale Hilfsmittel und Kriterien für ihre Auswahl (zB Bilderbücher)
- Religiöse Literatur für Kinder (Geschichten, Legenden, Märchen ...)
DAS KIND
- Kind als Subjekt des Erziehungsprozesses
- Die religiöse Entwicklung des Kindes
- Grundzüge des kindlichen Glaubens
- Würde des Menschen - Würde des Kindes
- Beziehung als religiöses Grundanliegen (zB Forderung nach Zuwendung, gegenseitiger Achtung, Nächstenliebe, Wertschätzung.
DIE KINDERGÄRTNERIN/DER KINDERGÄRTNER UND DIE RELIGIÖSE ERZIEHUNG
- Die Auseinandersetzung mit der persönlichen Religiosität und dem gelebten Glauben
- Das Berufsethos
- Glaubensvermittlung durch Leben und Handeln
- Leitlinien christlicher Erziehung (Geborgenheit vermitteln, Umgehen mit Konflikten, Beachten der Umwelt, Liebe und Sorge für den Mitmenschen, Werthaftigkeit von Regeln, Begegnung mit einem den Menschen liebenden Gott, Umgang mit Schuld, Gerechtigkeit, Anschaulichkeit, Annahme des Kindes ...)
- Planungshilfen für die religiöse Erziehung im Kindergarten aus der Sicht der Religionspädagogik.
DIE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN FAMILIE UND KINDERGARTEN
- Eltern als Katecheten - Religiöse Familienkultur
- Wichtige Methoden der Erwachsenenbildung
- Elternabend zur religiösen Erziehung (Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand Didaktik)
- Religiosität in der Gesellschaft (Formen der Religiosität, Indifferentismus, Säkularisierung, Pluralismus, neue Heilslehren)
- Zusammenarbeit mit an Religion nicht interessierten Familien.
MIT DEM MITMENSCHEN LEBEN
- Grundzüge christlichen Sozialverhaltens
- Verantwortung füreinander
- Wert der eigenen Überzeugung für das Leben in der Gemeinschaft
- Religionen, Konfessionen, Weltanschauungen im Kindergarten
- Umgang mit Andersgläubigen und Andersdenkenden im Kindergarten
- Zusammenarbeit mit der Pfarre und dem Kindergartenerhalter
und 4. Semester (je 2 Wochenstunden)
IM JAHR MIT DEM KIND LEBEN
- Entwicklung der Feierkultur (Verständnis des Festes, Feieranlässe, Feierabfolge)
- Formen der Kinderliturgie
- Der kirchliche Festkalender und seine Berücksichtigung im Kindergarten
- Brauchtum
- Kinderfeste (Persönliche Anlässe, wie Geburtstag, Namenstag ...)
- Heilige (Biographien, Feiern, Geschichten, Darstellungen, Heilige für Kinder).
BIBEL - DIE GLAUBENSQUELLE DER CHRISTEN
- Wichtige bibelwissenschaftliche Informationen
- Auslegungsmöglichkeiten für biblische Texte (historisch-kritische Methode, linguistische Methode, existentielle Auslegung ...)
- Der persönliche Zugang zur Bibel (Schritte der Bibellektüre und der Auseinandersetzung mit biblischen Texten)
- Kinderbibeln (Arten, Auswahl, Beurteilung...)
- Kriterien für eine kindgerechte Textauswahl
- Methodische Möglichkeiten für die Bibelarbeit im Kindergarten (Erzählen, Spiele ...)
GEBET
- Gebetspraxis des Erwachsenen (Verständnis, Möglichkeiten, Probleme)
- Grundsätze der Gebetserziehung
- Gebetsformen und -haltungen
- Meditation - Anliegen und Möglichkeiten mit Kindern
- Gebetbücher für Kinder.
GOTT - DER TRAGENDE GRUND DES GLAUBENS
- Ansatzpunkte für die Transzendenzerfahrung
- Zugang zu Gott über Symbole und Zeichen
- Gottesbilder und ihre Wirkungsgeschichte
- Trinität als Urgrund und Urbild glückender Beziehung
- Durch Jesus Christus Gott kennenlernen
- Religiöse Fragen der Kinder
- Glaube in bedrängenden Lebensituationen (Trennung, Abschied, Leid, Sterben, Tod)
- Glaubensverwirklichung durch Leben und Handeln
- Das Interesse der Kinder an Gott.
Evangelischer Religionsunterricht
Der Rahmenlehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, ist ein Lehrplan, der sich der theologischen Korrelationsmethode verpflichtet weiß. Insofern sind in diesem Lehrplan die spezifischen Anliegen evangelischer Theologie genauso berücksichtigt wie die unterschiedlichen möglichen religionspädagogischen Ansätze. Damit soll der Lehrplan für die Kindergartenpädagogik einen spezifischen evangelischen Beitrag in diesem Schultyp darstellen und es dem Lehrer ermöglichen, diesen spezifischen evangelischen Beitrag im Erziehungsanliegen der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik einzubringen und zu vertreten. Dabei wird in besonderer Weise darauf Bedacht genommen, daß die Schülerinnen und Schüler der Bildungsanstalten in doppelter Weise unterrichtet werden müssen, einerseits sollen sie für ihre persönliche und religiöse Entwicklung die notwendigen Impulse und Hilfestellungen erhalten, andererseits soll aber auch bedacht werden, daß die Schülerinnen und Schüler in Zukunft in Kindergärten arbeiten werden und von daher gefordert sind, christliche Vorstellungen, Lebensweisen und auch Inhalte vertreten sowie vermitteln zu können.
Weiters ist der Lehrplan dadurch gekennzeichnet, daß die klassischen religionspädagogischen Disziplinen wie Bibelkunde, Kirchengeschichte und so weiter nicht als eigene Themenbereiche ausgewiesen werden, sondern daß Bibel- und Kirchengeschichte sowie die anderen klassischen Gegenstandsbereiche als didaktische Prinzipien in jedem Themenfeld und in jedem Themenvorschlag vorauszusetzen sind. Dabei wird dem korrelativen Ansatz Rechnung getragen, der besagt, daß religiöse und theologische Aussagen eingebettet sein sollen in den Lebensvollzug der Lernenden und in diesem Fall auch der später Lehrenden, um auf diese Weise sowohl Daseinserhellung als auch Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Es ist also strikt davon auszugehen, daß die angegebenen Themenfelder auf einer theologischen Folie zu sehen sind, wobei diese Folie nicht explizit ausgewiesen werden muß, weil sie in den einzelnen Themenfeldern von ihrer inneren Logik her bestimmend ist. Weiters ist als didaktischer Grundsatz zu beachten, daß der/die Lehrer/in entsprechend der vorhandenen Lerngruppe aus den Themenfeldern die einzelnen Themen auswählt und von daher die Inhalte vermittelt. Diese Freiheit des Lehrers/der Lehrerin bedeutet aber gleichzeitig die Bindung an eine verantwortete Lehrstoffverteilung, die von dem/der Lehrer/in genau zu führen ist und alle Klassen zu umfassen hat. In diesem Zusammenhang soll auch darauf aufmerksam gemacht werden, daß die einzelnen Themenfelder natürlich auf Grund entwicklungspsychologischer und schulpädagogischer sowie religionspädagogischer Vorgaben einzelnen Schulstufen zugewiesen werden, daß die Themenfelder aber von ihrer Konzeption her alle miteinander eng verknüpft sind und von daher ein Netzwerk ergeben, das die Beziehungen der einzelnen Themenfelder zueinander sichert und die Stringenz der Unterrichtsinhalte in ihren gegenseitigen Verknüpfungen immer wieder neu aufweist. Es sind also die einzelnen Themenfelder in ihrer schulstufenübergreifenden und allgemeinbildenden Perspektive zu sehen. Damit ist der evangelische Religionsunterricht in seinem Ansatz als fächerverbindender Unterricht definiert, der auf die Zusammenarbeit und die Impulse der anderen Lehrgegenstände in der Bildungsanstalt in der Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, hinweist. Gleichzeitig ist damit aber auch festgelegt, daß die Inhalte der einzelnen Schulstufen in aufbauender und, wie schon gesagt, in verknüpfender Weise zur Vorbereitung auf die Matura dienen. Insofern ist der evangelische Religionsunterricht zielgeleitet, um den Schülerinnen und Schülern die notwendigen Unterlagen für die Berufsberechtigung, die mit der Matura erworben wird, zu liefern.
Die Themenfelder sind nach drei übergeordneten Gesichtspunkten geordnet, nämlich nach: I. Individualen Themen, II. Sozialen Themen und III. Globalen Themen. Diese Zuordnung bedeutet für die einzelnen Themenfelder eine Schwerpunktsetzung, bedeutet aber nicht, daß sie sachlich, geschweige denn theologisch auf diesen Themenbereich eingeschränkt sind, sondern natürlich weisen die individualen Themenfelder genauso soziale und globale Momente auf, wie dies bei den anderen Themenfeldern umgekehrt auch der Fall ist. Es wird in der didaktischen Reflexion notwendig sein, die dauernden Querverbindungen der einzelnen Themenfelder untereinander und auch der einzelnen Themenfelderbereiche zu suchen, aufzuzeigen und für die Schüler/innen transparent zu machen. Auf diese Weise wird die Kompetenz des Lehrers im Gefüge der relevanten Themenfelder einerseits und im Gefüge der übrigen Gegenstände gesichert, andererseits wird aber durch die konsequente Verarbeitung der einzelnen Themenfelder der spezifische Beitrag des evangelischen Religionsunterrichtes in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, festgeschrieben.
Schulpraktische Prinzipien
Der evangelische Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik ist bestimmt durch die Anzahl der Schüler/innen und daher die Möglichkeit, welche die zur Verfügung stehende Zeit dem Unterrichtsverlauf gibt. Der/die Lehrer/in hat also stärker als in anderen Gegenständen aus didaktischen Prinzipien heraus, die dargestellt worden sind, auszuwählen und den Lehrstoffverteilungsplan für die einzelne Schulstufe zu erstellen. Dabei sind die didaktischen Prinzipien, die für die anderen Gegenstände im Bereich der Bildungsanstalten gelten, zB vom Einfachen zum Komplizierten, vom Anschaulichen zum Abstrakten, die ebenfalls für den evangelischen Religionsunterricht gelten, und von daher die Vergleichbarkeit dieses Unterrichtes mit anderen Unterrichtsgegenständen und Unterrichtsformen innerhalb der Bildungsanstalt herzustellen. Die zeitliche Begrenzung des Unterrichtes bedeutet aber keine Beschränkung in der Auswahl der Themenfelder und im Angebot der zu besprechenden Einzelthemen, sondern eine Konzentration auf wesentliche Themenfelder. Diese didaktische Entscheidung hat der/die jeweilige Lehrer/in aus schulpraktischen Erwägungen, die von der pädagogischen Soziologie, Psychologie und von der Lernpsychologie her begründbar sein müssen, zu treffen. Damit soll das Prinzip der Schülerorientierung des Unterrichtes besonders noch einmal angesprochen werden, weil natürlich der evangelische Religionsunterricht stark motivierenden Charakter hat und von daher auf die intensive Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler angelegt ist. Insofern bietet sich auch als ein Bereich der didaktischen Entscheidung die Möglichkeit an, die Mitbestimmung der Schüler/innen bei der Reihung der einzelnen Themenfelder und bei der Auswahl konkreter Themen zu fördern. Gleichzeitig sind die angegebenen Themen im Rahmen der Themenfelder entsprechend der schulpädagogischen Situation zu modifizieren oder zu erweitern; allerdings unter Bedachtnahme auf die vorangestellten Lernziele. Die vorangestellten Lernziele in jedem Themenbereich nehmen das grundsätzliche didaktische Anliegen wieder auf, indem sie einerseits den daseinsauslegenden und daseinserhellenden Aspekt betonen (Lernziele 1-4) und andererseits aber auch den berufspraktischen Aspekt (Lernziel Nr. 5) jeweils aufnehmen.
Praktische Unterrichtsgestaltung
Die Frage nach der praktischen Unterrichtsgestaltung, die gewählte Methode und der Einsatz von Medien und anderen Lehr- und Lernmitteln richtet sich nach den oben genannten didaktischen Kriterien. Es soll also zwischen didaktischen Vorüberlegungen und deren Umsetzung in praktische Unterrichtsarbeit mit Hilfe von methodischen Hilfsmitteln unterschieden werden. Die jeweiligen methodischen Ansätze werden sich nach den didaktischen Überlegungen richten und nicht umgekehrt. Dabei ist das Prinzip der Schülerorientierung ein weiteres Mal zu beachten, damit einerseits sowohl Unter- wie auch Überforderungen vermieden werden und andererseits die Aktualität und Lebendigkeit des evangelischen Religionsunterrichtes nicht aufs Spiel gesetzt wird. An dieser Stelle wird die pädagogische Arbeit des Lehrers nach der Erstellung des verantworteten Lehrstoffverteilungsplanes ihre weitere Aufgabe erhalten, nämlich die adäquaten Unterrichtsmittel für den Unterricht zur Verfügung zu stellen, wobei Unterrichtsmittel grundsätzlich so zu wählen und einzusetzen sind, daß durch sie die zunehmende Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler gewährleistet wird. Gerade hier wird das fächerverbindende Denken, das dem evangelischen Religionsunterricht zugrunde liegt, seine besondere Bedeutung haben, weil der Lehrer bzw. die Lehrerin sich von den methodischen Vorgaben der anderen in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, gelernten Gegenstände inspirieren läßt. Die allgemeinen didaktischen Grundsätze für den Gesamtlehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, bieten hierfür die besten Voraussetzungen.
Übersicht über die Themenfelder des Lehrplanes:
I. Individualer Aspekt
Gewissen
Hoffnung
II. Sozialer Aspekt
Die Bedeutung der Gemeinschaft
Fremde Kinder
Glauben „lehren”
III. Globaler Aspekt
Arbeit und Leben
Freizeit
Gerechtigkeit
Themenfelder geordnet nach Semester
Semester
Semester
Semester
Semester
THEMENFELDER
Gewissen:
Die Bereiche des Guten und Bösen benennen und nach den Begründungen für gutes Handeln und böses Handeln fragen.
Die Freiheit menschlichen Handelns darstellen können.
Gewissen als Widerspruch zwischen Zielen und Wirklichkeit darstellen können.
Den christlichen Glauben als Dialektik des Handelns darstellen können.
Die Schuldproblematik im menschlichen Leben erkennen und akzeptieren können.
Unschuld und Schuld in der Gewissenerziehung bei Kindern darstellen können.
Zukunftsentwürfe und deren Bedeutung für gegenwärtiges Handeln darstellen können.
Hoffnung als tragenden Sinn erkennen.
Weltprobleme und die Chancen ihrer Lösung benennen können.
Den christlichen Begriff „Hoffnung” beschreiben und auf das eigene Leben hin befragen können
Den Begriff Hoffnung als Grundaussage für das Leben von Kindern benennen können.
Die Erwartungen an und die Verbindlichkeit für menschliche Beziehungen darstellen können.
Die Bedeutung der Gemeinschaft als Ausdruck grundsätzlicher anthropologischer Aussagen.
Die Ausformungen des Gemeinschaftsbegriffes und das jeweils daraus resultierende Menschenbild in religiösen Gruppierungen darstellen können.
Auffassungen des Gemeinschaftsbegriffes darstellen können und den eigenen Standpunkt dazu nennen können.
Die Bedeutung von Gemeinschaft in der Biographie von Kindern.
Wahrnehmen, daß es in der Umwelt verschiedene Gruppen gibt, die selber und deren Kinder benachteiligt sind.
Das Einsetzen für benachteiligte Gruppen als gesellschaftliche Aufgabe erkennen.
Das Einsetzen für benachteiligte Gruppen als Humanitätsbeitrag des Christentums argumentieren können.
Bereitschaft für den Einsatz für andere Gruppen und Benachteiligte in unserer Gesellschaft entwickeln.
Durch den Kontakt mit fremden Kindern fremde und eigene Kulturen kennenlernen.
Die Problematik der Vermittlung von Religion beschreiben können.
Lehraussagen verschiedener Religionen zueinander in Beziehung setzen können.
Die Differenz von Lehraussagen und Lebensvollzug beschreiben können.
Lehraussagen der christlichen Kirchen sichten und beurteilen können.
Lehraussagen mit Lebensäußerungen von Kindern verbinden und beurteilen können.
Die verschiedene Konzeption und Konstellation von Arbeit kennen.
Erkennen, daß die Verteilung und Entlohnung von Arbeit sowie die Freizeit in gesellschaftlicher Verantwortung zu betrachten sind.
Den Vergleich von Vorstellungen über Arbeit und Beruf im christlichen und nichtchristlichen Bereich ziehen können.
Die eigene Einstellung zu Arbeit, Beruf und Freizeit kritisch argumentieren können.
Die Frage von Arbeit, Freizeit und Beruf in Bezug auf das Leben von Kindern darstellen können.
Formen, Motive und Auswirkungen des Leistungsdenkens aufzeigen können.
Arbeit und Leistung darstellen und argumentieren können.
Den Zusammenhang zwischen Rechtfertigungslehre und Leistungsdenken darstellen und argumentieren können.
Leistung im Arbeits- und Lebensbereich einsetzen können.
Die Leistungserwartung an Kinder darstellen und argumentieren können.
Erkennen, daß sinnvolle Freizeitgestaltung das große Problem der Zeit ist.
Freizeit als Möglichkeit für Selbstfindung und Selbstentfaltung des Menschen argumentieren können.
Die Chancen erkennen, in der Freizeit Lebensqualität und damit Lebenssinn zu gewinnen.
Die Arten von Freizeitgestaltung einander gegenüberstellen können.
Sinnvolle Freizeitangebote für Kinder nennen können.
Die Auseinandersetzungen um die Frage der Menschenrechte darstellen können.
Das Eintreten für die Menschenrechte in ihrer Verbindung mit der Wahrung der Menschenwürde argumentieren können.
Die Aussagen der christlichen Tradition für die Diskussion um Menschenrechte und Menschenwürde darstellen können.
Die Bereitschaft entwickeln, sich selber für die Wahrung der Menschenrechte einzusetzen.
Erkennen, daß die pädagogische Arbeit mit Kindern in den Bereich der Wahrung der Menschenrechte einzuordnen ist.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
PÄDAGOGIK
(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, die Schülerinnen und Schüler mit den pädagogischen Aussagesystemen, Begriffen und Methoden soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung und Bildung des Kindes relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bzw. praxisbezogen bewältigen können, wobei sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte zu berücksichtigen sind.
Die biologischen, psychologischen und soziologischen Grundlagen der Erziehung und Bildung (insbesondere des jungen Kindes) sind den Schülerinnen und Schülern so zu vermitteln, daß diese das individuelle Verhalten von Personen, die dynamischen Prozesse innerhalb von Gruppen und die Abhängigkeit des pädagogischen Geschehens von soziokulturellen Strukturen verstehen und daraus das eigene pädagogische Handeln verantworten lernen.
Die Schülerinnen und Schüler sind in die Kulturanthropologie und in die Geschichte der Pädagogik soweit einzuführen, daß sie eigenständig und kritisch zu ihrer aktuellen beruflichen Situation Stellung nehmen und ihren Standort innerhalb der jeweils vorherrschenden pädagogischen Strömungen beziehen können.
Sie sollen grundlegende Voraussetzungen für folgende Handlungsebenen erwerben: Zielsetzungs-, Begründungs- und Entscheidungskompetenz in unterschiedlichen pädagogischen Situationen; Verständnis von didaktisch-methodischen Zusammenhängen; Beurteilungskriterien für Erziehungs- und Bildungsmittel; Fähigkeit zur Reflexion über die Wirksamkeit von pädagogischen Maßnahmen, von Projekten und Programmen, insbesondere im Hinblick auf die Bewältigung der pädagogischen Situationen im Kindergarten.
Im Bereich der Philosophie sind die Schülerinnen und Schüler mit wesentlichen Problemen und deren Lösungsversuchen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Relevanz für pädagogische Fragestellungen und Zielsetzungen bekannt zu machen. Sie sind zum selbständigen Denken und zur kritischen Auseinandersetzung mit Wertsystemen und Normen menschlichen Seins in verschiedenen Kulturen und Epochen hinzuführen, um zu einem eigenen Welt- und Menschenbild zu gelangen.
Der gesamte Unterricht soll zur Achtung der Würde des Menschen und seiner Entwicklung, zu Toleranz, zur Wertschätzung menschlicher Leistungen führen und in der Begegnung mit dem Kind, seinen Eltern und Erziehern den entsprechenden Niederschlag finden. Er soll weiters den Zugang zu wissenschaftlichen Untersuchungen erschließen und zum selbständigen Bildungserwerb befähigen.
Einblicke in humanwissenschaftliche Fachliteratur sollen die Schülerinnen und Schüler zu vertiefter Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Ergebnissen und zu selbständigem Bildungserwerb befähigen.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Erstes Kennenlernen und Abgrenzen des Unterrichtsgegenstandes Pädagogik. Die Stellung der Pädagogik in den Humanwissenschaften. Das Verhältnis von Theorie und Praxis in der Pädagogik.
Erwerben von grundlegenden Kenntnissen über das Spiel (Psychologie des Spiels: Begriff, Arten, Entwicklung; Pädagogik des Spiels:
Erziehung zum Spiel, Erziehung und Bildung durch das Spiel).
Beobachten von Kindern (mit genau umschriebener Aufgabenstellung) als Grundlage für das Erarbeiten von pädagogisch relevanten Beobachtungskriterien. Sensibilisierung für die Bedeutung der Wechselwirkung von Erzieherverhalten und Verhalten der Kinder durch Interpretation aktueller Erlebnisse und eigener Erfahrungen.
Gewinnen von Einblicken in die Komplexität des Erziehungsgeschehens (konstituierende Momente, Vielfalt der im Erziehungsfeld wirkenden Kräfte). Ausdrucks- und Darstellungsmöglichkeiten des Kleinkindes.
Vertrautwerden mit grundlegenden Fachausdrücken und Begriffen, ausgehend von konkreten Situationen, sowie Anbahnen des Verstehens berufsbezogener Fachsprache und der Kontakte mit berufsrelevanter Fachliteratur. Im Zusammenhang damit Auseinandersetzung mit logisch-theoretischen Denkprozessen.
Entwicklungspsychologie des Kindes bis zum Schulalter; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen als Voraussetzungswissen für pädagogisches Handeln und Verstehen. Biologische Grundlagen der menschlichen Entwicklung und des Verhaltens, der Erziehung und Bildung. Grundlegende Begriffe der Ethologie. Hinweise auf Auffälligkeiten in der Entwicklung.
Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Psychologie unter Einbeziehung der wichtigsten Erkenntnisse der Allgemeinen Psychologie, der Sozialpsychologie, der Motivationspsychologie, der Lernpsychologie, der Tiefenpsychologie ua. Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Soziologie:
Individuum und Gruppe (Gruppenbildung, Gruppenprozesse, Gruppenstrukturen); Individuum und Gesellschaft (Individuation, Personalisation, Sozialisation, Enkulturation); soziale Rollen und soziale Schichten. Die Familie und ihre Funktionen. Institutionen (Organisation) der Erziehung und Bildung.
Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogik: Erziehung und Bildung, deren Motive und Ziele; Erziehungsmittel und -maßnahmen; Autorität und Erziehung; pädagogische Haltung und Einstellungen, Erziehungsstile. Pädagogische Analyse und Interpretation von Situationen, Beziehungen und Prozessen in der Familie und in Institutionen der Kleinkinderziehung sowie Erarbeiten von Beurteilungsansätzen für pädagogisches Handeln. Rollenbild und Selbstverständnis des Kleinkindpädagogen.
Intensivierung des Kontaktes mit Medien: Fachzeitschriften, einfache humanwissenschaftliche Lektüre, einschlägige Angebote im audiovisuellen Bereich.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige Schularbeit je Semester.
und 4. Semester:
Entwicklung, Erziehung, Unterricht und Bildung des Kindes im Grundschulalter; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen; charakteristische Unterschiede zwischen Kleinkind und Schulkind. Einblick in Lehrplan und Unterrichtsmethoden der Vorschulstufe und der Grundschule, insbesondere der 1. und 2. Klasse.
Überblick über Entwicklung Erziehung und Bildung in Vorpubertät, Pubertät und Jugendalter. Phasen des Erwachsenenalters.
Erziehung und Bildung als kulturelles, gesellschafts- und zeitbedingtes Geschehen; Einblick in die Kulturanthropologie.
Zielsetzungen des pädagogischen Handelns; Erfassen von Erziehung und Bildung im Hinblick auf die Rangordnung der Ziele; Verwirklichung von Zielen.
Prinzipien des Verhaltenstrainings, der Gesprächsführung und der Teamarbeit.
Aufbau des Bildungswesens in Österreich einschließlich der Erwachsenenbildung. Bedeutung und Aufgaben der Erziehung und Bildung im Kindergarten (einschließlich Vor- und Frühformen) im Wandel der Zeit und der Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Erfordernisse. Kennenlernen verschiedener pädagogischer Ansätze für die Arbeit im Kindergarten. Gegenwärtig bestehende alternative Betreuungsformen für Klein- und Vorschulkinder. Im Sinne der Vergleichenden Erziehungswissenschaft bzw. Pädagogik Aufzeigen von Aufbau und Organisation der Kleinkind- und Vorschulbetreuung im Ausland an Hand ausgewählter Beispiele. Aufgaben einer interkulturellen Erziehung und Bildung (Kinder von Minderheiten im Kindergarten sowie das pädagogische Problem der Mehrsprachigkeit).
Sozialpädagogische Einrichtungen.
Kritische Auseinandersetzungen mit sozialen Rollen und Schichten; die gesellschaftliche Verantwortung des Erziehers und seine standespolitische Stellung.
Psychohygiene, insbesondere im Hinblick auf das künftige Berufsfeld.
Angemessene Beherrschung von Fachausdrücken der berufsrelevanten Humanwissenschaften.
Beurteilungskriterien für Fachliteratur. Auseinandersetzung mit Forschungsliteratur, insbesondere mit Ergebnissen aus Forschungsarbeiten zur institutionellen Kleinkinderziehung. Gebrauch von berufsrelevanten Medien.
Vertiefende Zusammenschau wesentlicher humanwissenschaftlicher Erkenntnisse an Hand von Fallstudien und Modellen unter pädagogischem Aspekt. Strukturierung der Zusammenhänge im Hinblick auf eigenständiges Darstellen, Begründen und Handeln der Schülerinnen und Schüler. Aufarbeiten von Erziehungsproblemen: Bedeutung, Ursachen, mögliche Hilfestellungen und Prophylaxe.
Konstituierende Faktoren der Persönlichkeitswerdung im Spannungsfeld der individuell-biographischen, institutionellen und epochalen Gegebenheiten. Die Bedeutung der kreativen Lebensgestaltung.
Die Vielfalt der Medien, ihr Einfluß auf die Gesellschaft und ihr Stellenwert als Erziehungs- und Bildungsmittel. Information, Kommunikation, Manipulation.
Pädagogische Aussagesysteme. Einblicke in die Geschichte der Pädagogik, Strömungen in der Gegenwart; Auseinandersetzung mit Vertretern pädagogisch relevanter wissenschaftlicher Richtungen insbesondere mit solchen der Kleinkind- und Vorschulpädagogik sowie Initiatoren institutionalisierter Kleinkinderziehung.
Methoden der wissenschaftlichen Individualitätserfassung; Persönlichkeitstheorien als Versuch zur Erfassung des Menschen und als Hilfe bei der Bewältigung von pädagogischen Aufgaben.
Kooperation mit Erwachsenen, insbesondere mit Eltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Berufsfeld, Lehrerinnen und Lehrern, Behördenvertretern; Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit; im Zusammenhang damit Gesetzmäßigkeiten gruppendynamischer Prozesse.
Erwachsenenbildung: Zielsetzungen, Prinzipien, Inhalte, im Hinblick auf die Persönlichkeitsentfaltung, die berufliche Weiterbildung und die Elternbildung.
Schriftliche Arbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit je Semester.
Für Absolventen höherer Schulen, deren Lehrplan keinen oder nur stoffbeschränkten Philosophieunterricht aufweist, zusätzlich:
und 2. Semester:
Die Eigenart philosophischer Fragestellung; Zugänge zum Philosophieren.
Der Begriff vom Menschen in der Philosophie; der Mensch als handelndes und erkennendes Wesen. Hinweise auf das Verhältnis der Philosophie zu anderen Phänomenen der Kultur (Religion, Kunst, Wissenschaft, Ideologie) und zu Wirtschaft und Politik.
Das Problem der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis: Zugänge zur Wirklichkeit (rationale und nichtrationale Erkenntnisformen). Interpretationen der Wirklichkeit (Idealismus, Materialismus). Grundbegriffe der Metaphysik, Wahrheitstheorien.
Wesentliche Dimensionen der Sprache: Kommunikations- und Zeichensysteme bei Mensch und Tier. Repräsentationsleistung der Sprache. Sprachhandlung und Sprechakt. Funktion der Sprache für die kulturelle, soziale und politische Differenzierung. Sprache und Lebensform.
Probleme symbolischer Darstellung von Erkenntnis: Formen und Funktionen von Zeichen; Begriffsbildung; Axiomatik, Deduktion, Induktion. Definieren; Argumentieren.
Probleme wissenschaftlicher Erkenntnis: Hypothesen- und Theorienbildung, Gesetzmäßigkeiten, Wahrscheinlichkeit.
Qualität und Möglichkeiten der Quantifizierung; einfache und vernetzte Kausalitäten. Das Postulat der Wertfreiheit und die normativen Voraussetzungen der Wissenschaft; die Verantwortung des Wissenschaftlers.
Einzelne philosophische Problemstellungen:
Der Zusammenhang von Wert, Norm und Lebensform: Das Problem der Freiheit, das Problem des Guten. Moralformen, Wertvorstellungen und Gesellschaftsnormen (interkulturelle Vergleiche). Die Frage nach dem geglückten Leben.
Die Problematik des Begründens von Werten und Normen: Sein und Sollen; faktische Geltung und begründete Gültigkeit; Möglichkeiten eines unbedingten Imperativs.
Institution und Moral: Macht und Recht, Moralität und Legalität, Entscheidung und Verantwortung, Gewissen und Schuld.
Fragen der philosophischen Anthropologie: Phylogenetische und ontogenetische Zugänge zur Theorie der Menschwerdung und ihre Interpretationsmöglichkeiten. Funktion und Bild des Menschen in verschiedenen Wissenschaften, Ideologien und Religionen. Die Frage nach dem Wesen des Menschen; die Frage nach Sinn und Ziel der menschlichen Existenz.
Didaktische Grundsätze:
Der Pädagogikunterricht im Kolleg für Kindergartenpädagogik soll die Absolventen höherer Schulen von ihren gewohnten theoretischen Ansätzen zu handlungsorientierten Denkstrukturen und zur verstärkten Reflexion über eigenes und fremdes Verhalten führen.
Daher soll der schülerzentrierte bzw. erfahrungsorientierte Unterricht in Pädagogik die Schülerinnen und Schüler befähigen, die gewonnenen Erkenntnisse und Einsichten in das praktische erzieherische Tun umzusetzen sowie das pädagogische Geschehen im Hinblick auf seine Strukturen und Gesetzmäßigkeiten zu durchschauen.
Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes streben keine strenge Systematik an, sondern sollen sich am Erfahrungs- und Erlebnishintergrund der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dabei sind die jeweiligen Gegebenheiten der Klassengemeinschaft im Hinblick auf soziales Lernen zu berücksichtigen und entsprechende Hilfen zur Aufarbeitung von Konflikten anzubieten.
Die methodische Gestaltung des Unterrichtes hat auf das höhere Abstraktionsniveau der Schülerinnen und Schüler sowie auf fächerübergreifende Themenkreise Bedacht zu nehmen. Scheinbare Wiederholungen von Lehrstoffeinheiten erklären sich aus der Tatsache, daß der Unterrichtsgegenstand Pädagogik als aufbauendes Fach zu betrachten ist; daher sind bestimmte Stoffgebiete fortschreitend auf einer jeweils höheren Ebene zu erläutern.
Repräsentative Fachliteratur ist heranzuziehen und kritisch auszuwerten. Dabei ist auf eine individuelle humanwissenschaftliche wie berufsrelevante Bibliographie Bedacht zu nehmen.
Die Konkretisierung des Pädagogikunterrichtes ist fallweise durch einschlägige Lehrausgänge und Hospitationen zu sichern.
Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Pädagogik, Didaktik, Heil- und Sonderpädagogik sowie Kindergartenpraxis zu gewährleisten, sind Besprechungen der zuständigen Lehrerinnen und Lehrer abzuhalten.
Dem schülerzentrierten bzw. erfahrungsorientierten Ansatz entsprechend sind Initiativen der Schülerinnen und Schüler anzuregen, aufzugreifen und in das Unterrichtsgeschehen zu integrieren. Gleichzeitig soll nicht versäumt werden, Ansätze für eine ausbaufähige Strukturierung des Lehrstoffes vorzugeben. Dabei sind die Schülerinnen und Schüler zum sachgerechten Formulieren anzuleiten. Hinsichtlich der Beobachtungsaufgaben ist die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände Deutsch (Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch), Didaktik und Kindergartenpraxis sowie mit den Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern der Übungs- und Besuchskindergärten anzustreben. Die Formulierung des Lehrstoffes in Lernzielen weist darauf hin, daß der Pädagogikunterricht im ersten Semester vor allem die Aufgabe hat, die Hinführung der Schülerinnen und Schüler zum Sehen und Verstehen kindzentrierter prozeßhafter Abläufe zu gewährleisten.
Parallel zur Vermittlung des entsprechenden Sachwissens sind stets Hilfen und Anregungen für die Anwendung des theoretischen Wissens auf die praktische Arbeit im Kindergarten zu geben; bei konkreten Anlässen sind Anleitungen zum Verstehen des Kleinkindes und zum kritischen Wahrnehmen des eigenen Erzieherverhaltens zu geben. Dabei ist deutlich zu machen, daß der pädagogische Gesichtspunkt das Wissen um Grundtatsachen aus Pädagogischer Psychologie, Pädagogischer Soziologie und Philosophie voraussetzt.
Bezüglich der biologischen Grundlagen der Entwicklung, Erziehung und Bildung ist auf den Kenntnissen aus der Biologie und Umweltkunde aufzubauen; bezüglich einer eingehenden Darstellung der Auffälligkeiten in der Entwicklung und des Erarbeitens von spezifischen Erziehungsmaßnahmen ist auf den Unterrichtsgegenstand Heil- und Sonderpädagogik zu verweisen.
Die Schülerinnen und Schüler sind zur mündlichen und schriftlichen Darstellung von pädagogischen Sachverhalten und Problemen unter richtiger Verwendung von Fachausdrücken anzuleiten. Die schriftlichen Arbeiten haben sich auf berufsspezifische pädagogische Fragestellungen zu beziehen.
Ab dem 4. Semester ist besonderer Wert darauf zu legen, die Schülerinnen und Schüler zum integrativen Verstehen komplexer Prozesse aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen zu führen, wobei der Pädagogik die Funktion einer Vermittlungswissenschaft zukommt. Darauf aufbauend sollen sich die Schülerinnen und Schüler darin üben, ursächliche Zusammenhänge im Verhalten der Kinder bzw. im pädagogischen Geschehen aufzufinden sowie die Möglichkeiten und Grenzen erzieherischer Maßnahmen zu erkennen.
Der Unterricht hat die Aufgabe, das erworbene Wissen der Schülerinnen und Schüler zu vertiefen
- durch seminaristisches Arbeiten (individuelle Arbeiten, Partner und Gruppenarbeiten unter Betonung der Selbständigkeit und der Eigenständigkeit);
- durch Anleitung zum Erfassen von aktuellen Problemstellungen, zur differenzierten Auseinandersetzung mit diesen, um eigenständige Problemlösungen entwickeln zu können (dabei ist den Schülerinnen und Schülern die Effektivität von gruppendynamischen Prozessen sowie die Rolle des Gruppenleiters für die Bewältigung von Konflikten und Problemen in der Gruppe bewußtzumachen);
- durch Projektaufgaben auch unter Ausnützung der Konzentration von Unterrichtsgegenständen (dabei ist auf die Motivierung der Schülerinnen und Schüler zur späteren selbstverantwortlichen Weiterbildung hinzuarbeiten).
HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, die Schülerinnen und Schüler mit den Grundtatsachen der Heil- und Sonderpädagogik vertraut zu machen, um eine offene und tolerante Haltung Behinderten gegenüber sowie Interesse für deren Bedürfnisse und Probleme zu wecken.
Die biologischen, psychologischen und soziologischen Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen sind in ihren Grundzügen so zu vermitteln, daß die Schülerinnen und Schüler die Bedeutung nicht nur der einzelnen Faktoren, sondern auch des Zusammenwirkens mehrerer Faktoren (multifaktorielle Bedingtheit) im Hinblick auf den Umfang und die Schwere der Beeinträchtigung erkennen.
Weiters sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, Auffälligkeiten in der Entwicklung einzelner Kinder, die in Regelinstitutionen anzutreffen sind, wahrzunehmen, um die ehest mögliche Vorstellung bei Fachkräften zu veranlassen. Die Schülerinnen und Schüler sind für die Möglichkeiten der Integration Behinderter derart aufzuschließen, daß sie deren Voraussetzungen und Grenzen abzuschätzen wissen, um einerseits entsprechende individuelle Zielsetzungen aufbauend zu planen und zu realisieren und andererseits mit Fachkräften zusammenzuarbeiten.
Lehrstoff:
und 4. Semester:
Wichtige Grundbegriffe und -probleme der Heil- und Sonderpädagogik. Überblick über Arten und Ursachen von Behinderungen (multifaktorieller Erklärungsansatz).
Auffälligkeiten im Bereich des Verhaltens: Störungen der Selbststeuerung; Kontakt- und Einordnungsschwierigkeiten; Aktivitätsstörungen; Aggressivität; Angst; neurotische Verhaltensweisen.
Auffälligkeiten im Bereich der Psychosomatik: Bewegungsunruhe, Einnässen, Einkoten, Schlafstörungen, Eßstörungen, Erbrechen ua. Erkennen der Auffälligkeiten, Möglichkeiten der Frühförderung, Maßnahmen und Hilfen im Kindergarten in Abgrenzung zur Therapie.
Teilleistungsstörungen im Bereich der Motorik (Grobmotorik, Feinmotorik). Teilleistungsstörungen der Wahrnehmung (optisch, akustisch, taktil-kinästhetisch) und der Sprache.
Hirnfunktionsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten (Konzentration, Ausdauer, Aufmerksamkeit, Hyperaktivität, Kontaktschwäche ua.).
Sehbehinderung, Hörbehinderung, Sprachbehinderung und Sprachentwicklungsverzögerungen.
Sensibilisieren für das Erkennen von verschiedenen Teilleistungsstörungen und der sich daraus ergebenden Schwächen; Möglichkeiten der Frühförderung, Maßnahmen und Hilfen im Kindergarten in Abgrenzung zur Therapie.
Fragen der Integration in Familie, Regelinstitutionen, Sonderinstitutionen, Beruf, Freizeit und Gesellschaft sowie Formen der Verwirklichung der Integration (Koexistenz, Koedukation, Kooperation, Integration) an Hand konkreter Beispiele; subjektive und objektive Chancen und Grenzen der Integration.
Überblick über heil- und sonderpädagogische Einrichtungen, Teamarbeit in der Heil- und Sonderpädagogik.
Die Situation der Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen; Aufgaben der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner im Hinblick auf Psychohygiene.
Didaktische Grundsätze:
Zu den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Didaktik, Kindergartenpraxis und Gesundheitslehre sind Querverbindungen herzustellen, um den Schülerinnen und Schülern die meist nur graduellen und nicht prinzipiellen Unterschiede zwischen normaler und auffälliger Entwicklung bewußtzumachen. Dadurch soll auch die Gefahr vermieden werden, daß das einschlägige Fachwissen zu vorschnellen, eigenmächtigen Diagnosestellungen verleitet und Vorurteile hervorruft.
Der Unterricht soll Demonstrationen mit Fallbesprechungen (unter Einbeziehung der Medien) gemäß dem Prinzip des Individualisierens miteinschließen. Ebenso ist der Standpunkt zu betonen, daß in erster Linie das Kind und nicht die Behinderung Beachtung verdient. Der Gefahr der zu einseitigen Betrachtung ist durch Hervorhebung der multifaktoriellen Bedingtheit von Symptomen und deren möglicher Mehr- bzw. Vieldeutigkeit zu begegnen. Durch das Sachwissen soll auch eine emotionale sowie ethisch-sittliche Haltung des Respektes und der Toleranz gegenüber „anderen” geübt und gefestigt werden.
Für manche Schülerinnen und Schüler kann der Unterricht in Heil- und Sonderpädagogik Entscheidungshilfe bieten und Motivation sein für eine weitere Ausbildung zum/zur Sonderkindergärtner/in.
DIDAKTIK
(insbesondere Didaktik der Kindergarten- und Vorschulerziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in der „Didaktik” soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, auf Grund der Kenntnisse der Erziehungs- und Bildungsziele und der Voraussetzung für die verschiedenen Lernprozesse im Kindergarten, die Erziehungs- und Bildungsarbeit zu planen, Methoden zu entwickeln und auf ihre Wirksamkeit hin zu reflektieren, wobei sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte zu berücksichtigen sind.
Die Kenntnis des sachlogischen Aufbaues des Bildungsgutes soll Auswahl und Aufbau von Methoden für die pädagogische Arbeit im Kindergarten sichern.
Durch Einsicht in die Faktoren des Bildungsgeschehens sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, eigenverantwortlich eine entsprechende Auswahl von Inhalten und Zielen für die pädagogische Arbeit im Kindergarten zu treffen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnis über eine entsprechende Anzahl von Bildungsmitteln besitzen. Sie sollen dazu geführt werden, Erziehungs- und Bildungsmittel kritisch auszuwählen und gezielt einzusetzen.
Um Lernprozesse wirkungsvoll auslösen und aufrechterhalten zu können, sollen die Schülerinnen und Schüler mit vielfältigen Möglichkeiten der Motivation vertraut gemacht werden.
Durch das Prinzip der Reflexion sollen sie befähigt werden, die Sachrichtigkeit und Wirksamkeit von Methoden für verantwortliches Handeln im Kindergarten zu überprüfen.
Die Kenntnis verschiedener Kommunikationsformen und -möglichkeiten soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, Interaktionsprozesse zu verstehen und zu fördern. Durch Interpretation des gebotenen Bildungsgutes und der persönlichen Erfahrung soll die Bereitschaft geweckt werden, die Eigenständigkeit des Kindes durch eine positive emotionale Führung zu entfalten.
Die Einsicht in die Komplexität des Erziehungsgeschehens im Kindergarten soll die Schülerinnen und Schüler letztlich dazu befähigen, Planungsaufgaben zu bewältigen, flexibel in der Wahl des Angebotes zu sein, Schwierigkeiten und Probleme von der Ursache her zu analysieren, Grenzen der eigenen Kompetenz und Delegierungsaufgaben wahrzunehmen.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Kennenlernen und Gestalten von Bildungsmitteln zur Kontaktanbahnung, zur Initiierung und Förderung von Spiel- und Arbeitsprozessen. Exemplarisches Angebot von Methoden zur Förderung von Prozessen in den einzelnen Spiel- und Arbeitsbereichen. Hinweise für das Schaffen von Voraussetzungen für die Motivation von Kindern.
Vermittlung von Methoden zur Förderung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen der Kinder unter Berücksichtigung von Situationen, die auf aktuellen Erlebnissen basieren und eine realitätsbezogene Auseinandersetzung fordern. Auseinandersetzung mit den Erziehungs- und Bildungszielen anhand exemplarischer Angebote.
Kenntnis von Materialien und Bildungsmitteln für sprachliche und musikalische Angebote im Kindergarten. Kennenlernen von Spielen zur Förderung von Bewegung und Geschicklichkeit, Wahrnehmungsdifferenzierung und Gedächtnisleistungen; Einführung in Regelspiele für den sozialen Lernbereich, Erleben einfacher Gestaltungsaufgaben zur Förderung der kindlichen Kreativität.
Kriterien für die Beurteilung von Bildungsmitteln und Medien.
Vertrautwerden mit Berufsliteratur sowie Gewöhnung an eine berufsspezifische Fachsprache.
Im Zusammenhang mit dem Kennenlernen von Materialien Aufbau des Verstehens didaktischer Prinzipien für kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse. Aufzeigen von didaktischen Möglichkeiten, Kinder zu eigenständigem Handeln zu führen.
Auseinandersetzung mit den Bildungs- und Erziehungszielen der Arbeit im Kindergarten.
Kennenlernen der Faktoren, die das Erziehungsfeld Kindergarten beeinflussen, anhand konkreter Beispiele: Lage des Kindergartens; die vielfältigen Bedingungen der Gruppenstruktur; Situierung und Gestaltung einzelner Spiel- und Arbeitsbereiche unter Berücksichtigung ihrer Funktion und ihrer gegenseitigen Abhängigkeit, Materialangebote für die einzelnen Spiel- und Arbeitsbereiche im Gruppenraum und im Freien. Zeitstruktur, insbesondere Tages-, Wochenrhythmus, Konzentrations- und Erholungsphasen der Kinder, Jahresablauf; Wechselwirkung von Spiel- und Arbeitsprozessen sowie Sozialformen. Information über weitere Erziehungsinstitutionen für Kleinkinder.
Beobachtung als Voraussetzung für verantwortungsbewußtes pädagogisches Handeln in der Praxis. Durch Beobachtungsaufgaben erste Erhebungen, insbesondere von kindlichen Verhaltensweisen in einer bestimmten Situation und von unterschiedlichem Verhalten einzelner Kinder. Daraus resultierend Verständnis für die Komplexität kindlicher Lernprozesse. Exemplarisches Aufzeigen der Bedeutung der Motivation.
Reflexionen über den Einfluß des Erzieherverhaltens, etwa hinsichtlich verschiedener Interaktionsprozesse in der Gruppe (Beobachtungsaufgaben).
Möglichkeiten, die Bildungsarbeit im Kindergarten für Eltern
transparent zu machen; Modelle der Zusammenarbeit.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige Schularbeit pro Semester.
und 4. Semester:
Strukturierung der Bildungsangebote zur Förderung der verschiedenen Persönlichkeitsbereiche des Kindes. Einsicht in die Komplexität des Aufbaus von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen durch verschiedene Medien. Didaktischer Aufbau von Bildungsangeboten unter dem Aspekt der Entwicklungsgemäßheit und der individuellen Begabungsvarianten. Aufzeigen von Möglichkeiten auf Spezialinteressen von Kindern einzugehen.
Kenntnis entwicklungsgemäßer Methoden für die Förderung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren unter Berücksichtigung von kompensatorischen Maßnahmen für Kinder mit Entwicklungsrückständen.
Methoden zur Förderung von Kindern mit Spezialbegabungen. Förderung von Kindern mit speziellen Bedürfnissen; Probleme der Integration im Regelkindergarten.
Didaktische Gesichtspunkte für den Aufbau von Fähigkeiten zur Bewältigung der Lernangebote in der Bildungsinstitution Schule, insbesondere für das Erlernen von Kulturtechniken, für neue Anforderungen im Lern- und Leistungsverhalten, für die Sozialisation in der Schulklasse, unter Bezugnahme auf die Lehrpläne der Grundschule, insbesondere der Vorschulstufe.
Kenntnis von Faktoren, die die Auswahl von Erziehungs- und Bildungszielen beeinflussen: insbesondere Zielvorstellungen, wie sie in den geltenden Kindergartengesetzen der Länder bzw. in vorliegenden Bildungsplänen formuliert sind; Abhängigkeit bildungspolitischer Trends von gesellschaftlichen Problemen und wissenschaftlichen Strömungen; Auseinandersetzung mit Problemen der Gegenwart; Ganzheitlichkeit der Struktur frühkindlicher Lernprozesse; Einfluß der Zusammenarbeit mit den am Erziehungsgeschehen beteiligten Erwachsenen.
Strukturierung der Faktoren, die das Erziehungsfeld Kindergarten beeinflussen; Kenntnis des Wandels von Methoden und Materialien im historischen Zusammenhang unter besonderer Berücksichtigung gegenwärtiger Modelle im In- und Ausland.
Reflexion der Spiel- und Arbeitsprozesse im Kindergarten:
Methodenanalysen, Beobachtung von Reaktionen der Kinder und daraus resultierende Überlegungen für die Individualisierung des Bildungsangebotes, kritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Erzieherverhalten; vertiefende Zusammenschau und Strukturierung wesentlicher didaktischer Einsichten und Erkenntnisse anhand von Modellen im Hinblick auf Orientierung in der Umwelt und Bewältigung von aktuellen Situationen.
Auf der Basis von Beobachtung und Reflexion Erarbeiten unterschiedlicher Möglichkeiten der schriftlichen Festlegung geplanter Kindergartenarbeit unter besonderer Berücksichtigung der Ganzheitlichkeit und Erlebnisorientiertheit frühkindlicher Förderung.
Entwicklung langfristiger Programme, die zur Erreichung bestimmter Erziehungs- und Bildungsziele beitragen. Kriterien für den Aufbau einer Jahresplanung.
Formen und Probleme der Zusammenarbeit mit Erwachsenen: Einführung in Methoden der Erwachsenenbildung, insbesondere für die Kooperation mit Eltern, Hilfen für Gesprächsführung, Anwendung von gruppendynamischen Erkenntnissen für Methoden der Zusammenarbeit; Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen; Möglichkeiten der Anwendung von Methoden des Verhaltenstrainings.
Kenntnis der administrativen Aufgaben im Kindergarten im Hinblick auf die geltenden Landesgesetze. Dienstrechte und Pflichten der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner.
Schriftliche Arbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit je Semester.
Didaktische Grundsätze:
Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes streben keine strenge Systematisierung an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler im Kindergarten. Das Prinzip der aufbauenden, kontinuierlichen Strukturierung sollte für die Aufbereitung der Lehrinhalte im Fach Didaktik charakteristisch sein.
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