Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1994-09-01
Letzte Aktualisierung 2017-04-01
Status Aufgehoben · 2017-03-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 11
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Der Unterricht ist von Fachkräften zu gestalten, die eine Koordination mit der Didaktik und Kindergartenpraxis durchführen können. Der unterschiedlichen Schwerpunkte wegen können bei Bedarf abwechselnd verschiedene Lehrerinnen und Lehrer eingesetzt werden, wobei die Semesterwochenstundenzahl beizubehalten ist. Der Unterrichtsertrag ist durch fundierte Vor- und Nachbesprechung und Führung einfacher Protokolle zu sichern. In der praktischen Arbeit sollen die Schülerinnen und Schüler persönliche Möglichkeiten ihrer Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit ohne Leistungsdruck entfalten und erproben können.

Die Blockung der Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist möglich.

INTERKULTURELLE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht hat zum Ziel, in einer Zeit zunehmender Migration in allen Teilen der Welt die Probleme bewußt zu machen, die daraus sowohl für die Migranten als auch für die Population des jeweiligen Immigrationslandes entstehen. Ferner muß er jene Probleme, die sich aus der Zugehörigkeit der bodenständigen Volksgruppen zB der Slowenen, Kroaten und Ungarn zur österreichischen Bevölkerung ergeben, sowie Probleme, die auf Grund der zunehmend stärker werdenden wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und medialen Vernetzung Europas und der Welt entstehen, aufgreifen und erörtern. Aus solcher Bewußtheit - im kognitiven wie auch im emotionalen Bereich - sollen jene sozialen Einstellungen, Haltungen und Verhaltensweisen entwickelt bzw. gefördert werden, die das Zusammenleben von Menschen aus verschiedenen Kulturen nicht nur möglich machen, sondern zur Quelle positiver kreativer Lebensformen werden lassen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen zu erkennen, daß viele Bedürfnisse, Eigenschaften, Merkmale, Fähigkeiten und Fertigkeiten allen Menschen zu eigen sein können, wenngleich die Art ihrer Ausprägung, das heißt die kulturelle Identität der Menschen aus verschiedenen Ländern, gemäß den unterschiedlichen Bedingungen in verschiedenen Lebensräumen zu verschiedenen Zeiten der geschichtlichen Entwicklung sehr unterschiedlich sein kann. Das bessere Verständnis der eigenen kulturellen Herkunft und Eigenart sowie derjenigen von Menschen aus anderen Kulturräumen soll helfen, etwaig bestehende Vorurteile abzubauen und die notwendigerweise entstehenden gegenseitigen Mißverständnisse zu ertragen.

Die zukünftigen Kindergärtnerinnen und Kindergärtner sollen befähigt werden, mit Integrationsproblemen (Sprachbarrieren, Ausgrenzungen und dergleichen) in der Kindergruppe möglichst adäquat umzugehen.

Lehrstoff:

1.

oder 2. oder 3. oder 4. Semester:

Mögliche Zielperspektiven für die Arbeit im Kindergarten:

Erfahrungsbereich kulturelle Identität, basierend auf intra- und interpersonellen Erfahrungen und Einsichten

Erfahrungsbereich Strukturierung und Organisation (Rahmenbedingungen, Raum, Zeit)

Erfahrungsbereich Erziehungs- und Bildungsarbeit

Didaktische Grundsätze:

Das bevorzugte didaktische Vorgehen der unverbindlichen Übung Interkulturelle Erziehung ist die Selbsterfahrung, möglichst im Rahmen von kulturell heterogenen Gruppen. Vermittlungsebene ist die Alltagskultur, und zwar sowohl die landesübliche als auch die fremder Länder. Es geht dabei um die Werte, Sitten und Traditionen, die in bestimmten Gesetzen, religiösen Vorschriften, Normen sowie in Gewohnheiten, Regeln und Bräuchen ihren Ausdruck finden. Sie sind Orientierungshilfen für das individuelle Verhalten des Menschen sowie für das Zusammenleben des Menschen im Rahmen (s)einer bestimmten Kulturzugehörigkeit.

Es geht dabei um das erzieherische Bemühen, neben der als natürlich empfundenen, selbstverständlichen (im eigentlichen Sinn des Wortes!) Alltagskultur auch andere kennenzulernen und als gleichwertig anzuerkennen. Solche Kenntnis kann den Erfahrungshorizont im Sinne von Multikulturalität erweitern helfen und so den friedlichen Umgang der Menschen untereinander fördern. Interkulturelle Orientierung in der Bildungsarbeit soll verhindern helfen, daß Kinder anderer kultureller Provenienz um jeden Preis - auch den des Verlustes der eigenen Identität - in unsere Kultur integriert werden, aber auch, daß die eigene, österreichische Kultur verwässert, verallgemeinert, angeglichen wird, weil das gleichermaßen den Verlust der eigenen Identität zur Folge hätte. Die Verteidigung der Unterschiede wie auch der Gleichheiten der jeweiligen Identität gegenüber autoritärer und/oder totalitärer Versuchung ist ein wesentliches Ziel dieser Arbeit.

Aus derartigen Versuchungen entwickeln sich Spannungen und Konflikte, deren Opfer zumeist die Angehörigen der „fremden“ Kultur sind. Diese Thesen sollten als Grundlage des Unterrichtes dienen.

Interkulturelle Orientierung der Bildungsarbeit kann nicht in der bedingungslosen Integration von Kindern anderer Kulturräume in unser Wertsystem münden. Die Verteidigung der Unterschiede und Identitäten gegenüber jeglicher totalitärer und autoritärer Versuchung ist ein wesentliches Ziel dieser pädagogischen Arbeit. Demnach soll Interkulturelle Erziehung im Kindergarten auch keine schleichende Landnahme durch fremde Kulturen, sondern eine Bereicherung unseres kulturellen Lebens sein.

Der Unterricht ist von Fachkräften zu gestalten, die eine Koordination mit der Didaktik und Kindergartenpraxis durchführen können. Der Unterrichtsertrag ist durch fundierte Vor- und Nachbesprechungen sowie Führung einfacher Protokolle zu sichern. In der praktischen Arbeit sollen die Schülerinnen und Schüler persönliche Möglichkeiten entfalten können.

Die Blockung der Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist möglich.

DARSTELLENDES SPIEL

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

1.

oder 2. oder 3. oder 4. Semester:

Von einfachen zu schwierigen Aufgaben fortschreitend, Übungen im Rezitieren und Darstellen (verbal und nonverbal) ausgewählter Werke; Spielformen wie Stegreifspiel, Situationsspiel, Entscheidungsspiel, Planspiel (Debatte, Verhandlung), selbsterarbeitetes Spiel, Pantomime, Maskenspiel, Menschenschattenspiel, Figurenschattenspiel, Puppenspiel. Anleitung zur weitgehend selbständigen Ausführung aller damit verbundenen künstlerischen und technischen Arbeiten. Vertrautwerden mit dem Theaterbetrieb. Anlegen einer Spielkartei oder einer Spielsammlung.

Didaktische Grundsätze:

Die bei den darstellenden Spielen gebotenen Möglichkeiten zur Persönlichkeitsbildung, Gemeinschaftserziehung und Teamarbeit sind auszunutzen. Die Umsetzung auf die spätere berufliche Arbeit im Kindergarten sowie die Anwendung bei der Fest- und Feiergestaltung ist speziell zu berücksichtigen.

Zusammenarbeit mit den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Deutsch, Didaktik, Kindergartenpraxis, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Leibeserziehung, Musikerziehung, Instrumentenbau, Spielmusik, Bildnerische Erziehung und Werkerziehung.

MEDIENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll Kenntnisse über Kommunikationsphänomene vermitteln und erweitern.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die erzieherische Bedeutung erkennen, die Massenmedien wie Spielfilm, Hörfunk und Fernsehen, ebenso wie die Printmedien oder das Theater, ausüben.

Sie sollen zu kritischem Umgang mit Massenmedien insbesondere in der künftigen Berufsarbeit befähigt werden; sie sollen lernen, grundsätzliche Erkenntnisse der Medienerziehung im Kindergarten anzuwenden.

Lehrstoff:

1.

bis 4. Semester:

Vermittlung eines Einblicks in die Herstellung von Filmen, Fernsehsendungen, HF-Programmen, Tonträgern, Printmedien, insbesondere Zeitungen und Zeitschriften.

Anleitung zu Eigenproduktionen von AV-Medien wie: Diaserien, Kurzfilmen, Ton- und Videoaufnahmen, Hort- und Lagerzeitungen ua. und deren Einsatz im Beruf, insbesondere auch in der Elternarbeit.

Kritische Einsicht in Kommunikationsphänomene.

Selbsterleben der Wirkweisen von Medien und Deduktion von Folgerungen für die Medienerziehung (Gefahren und positive Möglichkeiten der Medien. Sinnvoller Gebrauch der Medien für die Freizeitgestaltung und kritisch selektive Teilnahme zur persönlichen Bereicherung).

Kritische Beobachtung und Analyse von Medienprodukten, Einübung in den Umgang mit Medien und deren Auswertung. Auswahl von Film- und Fernsehprogrammen und deren erzieherische Auswertung.

Übung im Einsatz der Geräte und in der Gerätebedienung.

Didaktische Grundsätze:

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch den aktiven Umgang mit Medien, durch Eigenerleben und gezielte Anregungen, eine Fertigkeit beim Einsatz von Medien im Beruf, insbesondere in der Elternarbeit, erwerben können.

E. FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische Grundsätze:

Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des Pflichtgegenstandes „Musikerziehung“ im jeweiligen Semester durchgenommenen Lehrstoffs für die Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler handelt.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

PÄDAGOGIK

(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, die Schülerinnen und Schüler mit den pädagogischen Aussagesystemen, Begriffen und Methoden soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung und Bildung des Kindes relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bzw. praxisbezogen bewältigen können, wobei sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte zu berücksichtigen sind.

Die biologischen, psychologischen und soziologischen Grundlagen der Erziehung und Bildung (insbesondere des jungen Kindes) sind den Schülerinnen und Schülern so zu vermitteln, daß diese das individuelle Verhalten von Personen, die dynamischen Prozesse innerhalb von Gruppen und die Abhängigkeit des pädagogischen Geschehens von soziokulturellen Strukturen verstehen und daraus das eigene pädagogische Handeln verantworten lernen.

Die Schülerinnen und Schüler sind in die Kulturanthropologie und in die Geschichte der Pädagogik soweit einzuführen, daß sie eigenständig und kritisch zu ihrer aktuellen beruflichen Situation Stellung nehmen und ihren Standort innerhalb der jeweils vorherrschenden pädagogischen Strömungen beziehen können.

Sie sollen grundlegende Voraussetzungen für folgende Handlungsebenen erwerben: Zielsetzungs-, Begründungs- und Entscheidungskompetenz in unterschiedlichen pädagogischen Situationen; Verständnis von didaktisch-methodischen Zusammenhängen; Beurteilungskriterien für Erziehungs- und Bildungsmittel; Fähigkeit zur Reflexion über die Wirksamkeit von pädagogischen Maßnahmen, von Projekten und Programmen, insbesondere im Hinblick auf die Bewältigung der pädagogischen Situationen im Kindergarten.

Im Bereich der Philosophie sind die Schülerinnen und Schüler mit wesentlichen Problemen und deren Lösungsversuchen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Relevanz für pädagogische Fragestellungen und Zielsetzungen bekannt zu machen. Sie sind zum selbständigen Denken und zur kritischen Auseinandersetzung mit Wertsystemen und Normen menschlichen Seins in verschiedenen Kulturen und Epochen hinzuführen, um zu einem eigenen Welt- und Menschenbild zu gelangen.

Der gesamte Unterricht soll zur Achtung der Würde des Menschen und seiner Entwicklung, zu Toleranz, zur Wertschätzung menschlicher Leistungen führen und in der Begegnung mit dem Kind, seinen Eltern und Erziehern den entsprechenden Niederschlag finden. Er soll weiters den Zugang zu wissenschaftlichen Untersuchungen erschließen und zum selbständigen Bildungserwerb befähigen.

Einblicke in humanwissenschaftliche Fachliteratur sollen die Schülerinnen und Schüler zu vertiefter Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Ergebnissen und zu selbständigem Bildungserwerb befähigen.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Erstes Kennenlernen und Abgrenzen des Unterrichtsgegenstandes Pädagogik. Die Stellung der Pädagogik in den Humanwissenschaften. Das Verhältnis von Theorie und Praxis in der Pädagogik.

Erwerben von grundlegenden Kenntnissen über das Spiel (Psychologie des Spiels: Begriff, Arten, Entwicklung; Pädagogik des Spiels:

Erziehung zum Spiel, Erziehung und Bildung durch das Spiel).

Beobachten von Kindern (mit genau umschriebener Aufgabenstellung) als Grundlage für das Erarbeiten von pädagogisch relevanten Beobachtungskriterien. Sensibilisierung für die Bedeutung der Wechselwirkung von Erzieherverhalten und Verhalten der Kinder durch Interpretation aktueller Erlebnisse und eigener Erfahrungen.

Gewinnen von Einblicken in die Komplexität des Erziehungsgeschehens (konstituierende Momente, Vielfalt der im Erziehungsfeld wirkenden Kräfte). Ausdrucks- und Darstellungsmöglichkeiten des Kleinkindes.

Vertrautwerden mit grundlegenden Fachausdrücken und Begriffen, ausgehend von konkreten Situationen, sowie Anbahnen des Verstehens berufsbezogener Fachsprache und der Kontakte mit berufsrelevanter Fachliteratur. Im Zusammenhang damit Auseinandersetzung mit logisch-theoretischen Denkprozessen.

Entwicklungspsychologie des Kindes bis zum Schulalter; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen als Voraussetzungswissen für pädagogisches Handeln und Verstehen. Biologische Grundlagen der menschlichen Entwicklung und des Verhaltens, der Erziehung und Bildung. Grundlegende Begriffe der Ethologie. Hinweise auf Auffälligkeiten in der Entwicklung.

Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Psychologie unter Einbeziehung der wichtigsten Erkenntnisse der Allgemeinen Psychologie, der Sozialpsychologie, der Motivationspsychologie, der Lernpsychologie, der Tiefenpsychologie ua. Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Soziologie:

Individuum und Gruppe (Gruppenbildung, Gruppenprozesse, Gruppenstrukturen); Individuum und Gesellschaft (Individuation, Personalisation, Sozialisation, Enkulturation); soziale Rollen und soziale Schichten. Die Familie und ihre Funktionen. Institutionen (Organisation) der Erziehung und Bildung.

Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogik: Erziehung und Bildung, deren Motive und Ziele; Erziehungsmittel und -maßnahmen; Autorität und Erziehung; pädagogische Haltung und Einstellungen, Erziehungsstile. Pädagogische Analyse und Interpretation von Situationen, Beziehungen und Prozessen in der Familie und in Institutionen der Kleinkinderziehung sowie Erarbeiten von Beurteilungsansätzen für pädagogisches Handeln. Rollenbild und Selbstverständnis des Kleinkindpädagogen.

Intensivierung des Kontaktes mit Medien: Fachzeitschriften, einfache humanwissenschaftliche Lektüre, einschlägige Angebote im audiovisuellen Bereich.

Schriftliche Arbeiten:

Eine einstündige Schularbeit je Semester.

3.

und 4. Semester:

Entwicklung, Erziehung, Unterricht und Bildung des Kindes im Grundschulalter; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen; charakteristische Unterschiede zwischen Kleinkind und Schulkind. Einblick in Lehrplan und Unterrichtsmethoden der Vorschulstufe und der Grundschule, insbesondere der 1. und 2. Klasse.

Überblick über Entwicklung Erziehung und Bildung in Vorpubertät, Pubertät und Jugendalter. Phasen des Erwachsenenalters.

Erziehung und Bildung als kulturelles, gesellschafts- und zeitbedingtes Geschehen; Einblick in die Kulturanthropologie.

Zielsetzungen des pädagogischen Handelns; Erfassen von Erziehung und Bildung im Hinblick auf die Rangordnung der Ziele; Verwirklichung von Zielen.

Prinzipien des Verhaltenstrainings, der Gesprächsführung und der Teamarbeit.

Aufbau des Bildungswesens in Österreich einschließlich der Erwachsenenbildung. Bedeutung und Aufgaben der Erziehung und Bildung im Kindergarten (einschließlich Vor- und Frühformen) im Wandel der Zeit und der Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Erfordernisse. Kennenlernen verschiedener pädagogischer Ansätze für die Arbeit im Kindergarten. Gegenwärtig bestehende alternative Betreuungsformen für Klein- und Vorschulkinder. Im Sinne der Vergleichenden Erziehungswissenschaft bzw. Pädagogik Aufzeigen von Aufbau und Organisation der Kleinkind- und Vorschulbetreuung im Ausland an Hand ausgewählter Beispiele. Aufgaben einer interkulturellen Erziehung und Bildung (Kinder von Minderheiten im Kindergarten sowie das pädagogische Problem der Mehrsprachigkeit).

Sozialpädagogische Einrichtungen.

Kritische Auseinandersetzungen mit sozialen Rollen und Schichten; die gesellschaftliche Verantwortung des Erziehers und seine standespolitische Stellung.

Psychohygiene, insbesondere im Hinblick auf das künftige Berufsfeld.

Angemessene Beherrschung von Fachausdrücken der berufsrelevanten Humanwissenschaften.

Beurteilungskriterien für Fachliteratur. Auseinandersetzung mit Forschungsliteratur, insbesondere mit Ergebnissen aus Forschungsarbeiten zur institutionellen Kleinkinderziehung. Gebrauch von berufsrelevanten Medien.

Vertiefende Zusammenschau wesentlicher humanwissenschaftlicher Erkenntnisse an Hand von Fallstudien und Modellen unter pädagogischem Aspekt. Strukturierung der Zusammenhänge im Hinblick auf eigenständiges Darstellen, Begründen und Handeln der Schülerinnen und Schüler. Aufarbeiten von Erziehungsproblemen: Bedeutung, Ursachen, mögliche Hilfestellungen und Prophylaxe.

Konstituierende Faktoren der Persönlichkeitswerdung im Spannungsfeld der individuell-biographischen, institutionellen und epochalen Gegebenheiten. Die Bedeutung der kreativen Lebensgestaltung.

Die Vielfalt der Medien, ihr Einfluß auf die Gesellschaft und ihr Stellenwert als Erziehungs- und Bildungsmittel. Information, Kommunikation, Manipulation.

Pädagogische Aussagesysteme. Einblicke in die Geschichte der Pädagogik, Strömungen in der Gegenwart; Auseinandersetzung mit Vertretern pädagogisch relevanter wissenschaftlicher Richtungen insbesondere mit solchen der Kleinkind- und Vorschulpädagogik sowie Initiatoren institutionalisierter Kleinkinderziehung.

Methoden der wissenschaftlichen Individualitätserfassung; Persönlichkeitstheorien als Versuch zur Erfassung des Menschen und als Hilfe bei der Bewältigung von pädagogischen Aufgaben.

Kooperation mit Erwachsenen, insbesondere mit Eltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Berufsfeld, Lehrerinnen und Lehrern, Behördenvertretern; Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit; im Zusammenhang damit Gesetzmäßigkeiten gruppendynamischer Prozesse.

Erwachsenenbildung: Zielsetzungen, Prinzipien, Inhalte, im Hinblick auf die Persönlichkeitsentfaltung, die berufliche Weiterbildung und die Elternbildung.

Schriftliche Arbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit je Semester.

Für Absolventen höherer Schulen, deren Lehrplan keinen oder nur stoffbeschränkten Philosophieunterricht aufweist, zusätzlich:

1.

und 2. Semester:

Die Eigenart philosophischer Fragestellung; Zugänge zum Philosophieren.

Der Begriff vom Menschen in der Philosophie; der Mensch als handelndes und erkennendes Wesen. Hinweise auf das Verhältnis der Philosophie zu anderen Phänomenen der Kultur (Religion, Kunst, Wissenschaft, Ideologie) und zu Wirtschaft und Politik.

Das Problem der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis: Zugänge zur Wirklichkeit (rationale und nichtrationale Erkenntnisformen). Interpretationen der Wirklichkeit (Idealismus, Materialismus). Grundbegriffe der Metaphysik, Wahrheitstheorien.

Wesentliche Dimensionen der Sprache: Kommunikations- und Zeichensysteme bei Mensch und Tier. Repräsentationsleistung der Sprache. Sprachhandlung und Sprechakt. Funktion der Sprache für die kulturelle, soziale und politische Differenzierung. Sprache und Lebensform.

Probleme symbolischer Darstellung von Erkenntnis: Formen und Funktionen von Zeichen; Begriffsbildung; Axiomatik, Deduktion, Induktion. Definieren; Argumentieren.

Probleme wissenschaftlicher Erkenntnis: Hypothesen- und Theorienbildung, Gesetzmäßigkeiten, Wahrscheinlichkeit.

Qualität und Möglichkeiten der Quantifizierung; einfache und vernetzte Kausalitäten. Das Postulat der Wertfreiheit und die normativen Voraussetzungen der Wissenschaft; die Verantwortung des Wissenschaftlers.

Einzelne philosophische Problemstellungen:

Der Zusammenhang von Wert, Norm und Lebensform: Das Problem der Freiheit, das Problem des Guten. Moralformen, Wertvorstellungen und Gesellschaftsnormen (interkulturelle Vergleiche). Die Frage nach dem geglückten Leben.

Die Problematik des Begründens von Werten und Normen: Sein und Sollen; faktische Geltung und begründete Gültigkeit; Möglichkeiten eines unbedingten Imperativs.

Institution und Moral: Macht und Recht, Moralität und Legalität, Entscheidung und Verantwortung, Gewissen und Schuld.

Fragen der philosophischen Anthropologie: Phylogenetische und ontogenetische Zugänge zur Theorie der Menschwerdung und ihre Interpretationsmöglichkeiten. Funktion und Bild des Menschen in verschiedenen Wissenschaften, Ideologien und Religionen. Die Frage nach dem Wesen des Menschen; die Frage nach Sinn und Ziel der menschlichen Existenz.

Didaktische Grundsätze:

Der Pädagogikunterricht im Kolleg für Kindergartenpädagogik soll die Absolventen höherer Schulen von ihren gewohnten theoretischen Ansätzen zu handlungsorientierten Denkstrukturen und zur verstärkten Reflexion über eigenes und fremdes Verhalten führen.

Daher soll der schülerzentrierte bzw. erfahrungsorientierte Unterricht in Pädagogik die Schülerinnen und Schüler befähigen, die gewonnenen Erkenntnisse und Einsichten in das praktische erzieherische Tun umzusetzen sowie das pädagogische Geschehen im Hinblick auf seine Strukturen und Gesetzmäßigkeiten zu durchschauen.

Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes streben keine strenge Systematik an, sondern sollen sich am Erfahrungs- und Erlebnishintergrund der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dabei sind die jeweiligen Gegebenheiten der Klassengemeinschaft im Hinblick auf soziales Lernen zu berücksichtigen und entsprechende Hilfen zur Aufarbeitung von Konflikten anzubieten.

Die methodische Gestaltung des Unterrichtes hat auf das höhere Abstraktionsniveau der Schülerinnen und Schüler sowie auf fächerübergreifende Themenkreise Bedacht zu nehmen. Scheinbare Wiederholungen von Lehrstoffeinheiten erklären sich aus der Tatsache, daß der Unterrichtsgegenstand Pädagogik als aufbauendes Fach zu betrachten ist; daher sind bestimmte Stoffgebiete fortschreitend auf einer jeweils höheren Ebene zu erläutern.

Repräsentative Fachliteratur ist heranzuziehen und kritisch auszuwerten. Dabei ist auf eine individuelle humanwissenschaftliche wie berufsrelevante Bibliographie Bedacht zu nehmen.

Die Konkretisierung des Pädagogikunterrichtes ist fallweise durch einschlägige Lehrausgänge und Hospitationen zu sichern.

Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Pädagogik, Didaktik, Heil- und Sonderpädagogik sowie Kindergartenpraxis zu gewährleisten, sind Besprechungen der zuständigen Lehrerinnen und Lehrer abzuhalten.

Dem schülerzentrierten bzw. erfahrungsorientierten Ansatz entsprechend sind Initiativen der Schülerinnen und Schüler anzuregen, aufzugreifen und in das Unterrichtsgeschehen zu integrieren. Gleichzeitig soll nicht versäumt werden, Ansätze für eine ausbaufähige Strukturierung des Lehrstoffes vorzugeben. Dabei sind die Schülerinnen und Schüler zum sachgerechten Formulieren anzuleiten. Hinsichtlich der Beobachtungsaufgaben ist die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände Deutsch (Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch), Didaktik und Kindergartenpraxis sowie mit den Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern der Übungs- und Besuchskindergärten anzustreben. Die Formulierung des Lehrstoffes in Lernzielen weist darauf hin, daß der Pädagogikunterricht im ersten Semester vor allem die Aufgabe hat, die Hinführung der Schülerinnen und Schüler zum Sehen und Verstehen kindzentrierter prozeßhafter Abläufe zu gewährleisten.

Parallel zur Vermittlung des entsprechenden Sachwissens sind stets Hilfen und Anregungen für die Anwendung des theoretischen Wissens auf die praktische Arbeit im Kindergarten zu geben; bei konkreten Anlässen sind Anleitungen zum Verstehen des Kleinkindes und zum kritischen Wahrnehmen des eigenen Erzieherverhaltens zu geben. Dabei ist deutlich zu machen, daß der pädagogische Gesichtspunkt das Wissen um Grundtatsachen aus Pädagogischer Psychologie, Pädagogischer Soziologie und Philosophie voraussetzt.

Bezüglich der biologischen Grundlagen der Entwicklung, Erziehung und Bildung ist auf den Kenntnissen aus der Biologie und Umweltkunde aufzubauen; bezüglich einer eingehenden Darstellung der Auffälligkeiten in der Entwicklung und des Erarbeitens von spezifischen Erziehungsmaßnahmen ist auf den Unterrichtsgegenstand Heil- und Sonderpädagogik zu verweisen.

Die Schülerinnen und Schüler sind zur mündlichen und schriftlichen Darstellung von pädagogischen Sachverhalten und Problemen unter richtiger Verwendung von Fachausdrücken anzuleiten. Die schriftlichen Arbeiten haben sich auf berufsspezifische pädagogische Fragestellungen zu beziehen.

Ab dem 4. Semester ist besonderer Wert darauf zu legen, die Schülerinnen und Schüler zum integrativen Verstehen komplexer Prozesse aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen zu führen, wobei der Pädagogik die Funktion einer Vermittlungswissenschaft zukommt. Darauf aufbauend sollen sich die Schülerinnen und Schüler darin üben, ursächliche Zusammenhänge im Verhalten der Kinder bzw. im pädagogischen Geschehen aufzufinden sowie die Möglichkeiten und Grenzen erzieherischer Maßnahmen zu erkennen.

Der Unterricht hat die Aufgabe, das erworbene Wissen der Schülerinnen und Schüler zu vertiefen

HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, die Schülerinnen und Schüler mit den Grundtatsachen der Heil- und Sonderpädagogik vertraut zu machen, um eine offene und tolerante Haltung Behinderten gegenüber sowie Interesse für deren Bedürfnisse und Probleme zu wecken.

Die biologischen, psychologischen und soziologischen Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen sind in ihren Grundzügen so zu vermitteln, daß die Schülerinnen und Schüler die Bedeutung nicht nur der einzelnen Faktoren, sondern auch des Zusammenwirkens mehrerer Faktoren (multifaktorielle Bedingtheit) im Hinblick auf den Umfang und die Schwere der Beeinträchtigung erkennen.

Weiters sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, Auffälligkeiten in der Entwicklung einzelner Kinder, die in Regelinstitutionen anzutreffen sind, wahrzunehmen, um die ehest mögliche Vorstellung bei Fachkräften zu veranlassen. Die Schülerinnen und Schüler sind für die Möglichkeiten der Integration Behinderter derart aufzuschließen, daß sie deren Voraussetzungen und Grenzen abzuschätzen wissen, um einerseits entsprechende individuelle Zielsetzungen aufbauend zu planen und zu realisieren und andererseits mit Fachkräften zusammenzuarbeiten.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Wichtige Grundbegriffe und -probleme der Heil- und Sonderpädagogik. Überblick über Arten und Ursachen von Behinderungen (multifaktorieller Erklärungsansatz).

Auffälligkeiten im Bereich des Verhaltens: Störungen der Selbststeuerung; Kontakt- und Einordnungsschwierigkeiten; Aktivitätsstörungen; Aggressivität; Angst; neurotische Verhaltensweisen.

Auffälligkeiten im Bereich der Psychosomatik: Bewegungsunruhe, Einnässen, Einkoten, Schlafstörungen, Eßstörungen, Erbrechen ua. Erkennen der Auffälligkeiten, Möglichkeiten der Frühförderung, Maßnahmen und Hilfen im Kindergarten in Abgrenzung zur Therapie.

Teilleistungsstörungen im Bereich der Motorik (Grobmotorik, Feinmotorik). Teilleistungsstörungen der Wahrnehmung (optisch, akustisch, taktil-kinästhetisch) und der Sprache.

Hirnfunktionsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten (Konzentration, Ausdauer, Aufmerksamkeit, Hyperaktivität, Kontaktschwäche ua.).

Sehbehinderung, Hörbehinderung, Sprachbehinderung und Sprachentwicklungsverzögerungen.

Sensibilisieren für das Erkennen von verschiedenen Teilleistungsstörungen und der sich daraus ergebenden Schwächen; Möglichkeiten der Frühförderung, Maßnahmen und Hilfen im Kindergarten in Abgrenzung zur Therapie.

Fragen der Integration in Familie, Regelinstitutionen, Sonderinstitutionen, Beruf, Freizeit und Gesellschaft sowie Formen der Verwirklichung der Integration (Koexistenz, Koedukation, Kooperation, Integration) an Hand konkreter Beispiele; subjektive und objektive Chancen und Grenzen der Integration.

Überblick über heil- und sonderpädagogische Einrichtungen, Teamarbeit in der Heil- und Sonderpädagogik.

Die Situation der Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen; Aufgaben der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner im Hinblick auf Psychohygiene.

Didaktische Grundsätze:

Zu den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Didaktik, Kindergartenpraxis und Gesundheitslehre sind Querverbindungen herzustellen, um den Schülerinnen und Schülern die meist nur graduellen und nicht prinzipiellen Unterschiede zwischen normaler und auffälliger Entwicklung bewußtzumachen. Dadurch soll auch die Gefahr vermieden werden, daß das einschlägige Fachwissen zu vorschnellen, eigenmächtigen Diagnosestellungen verleitet und Vorurteile hervorruft.

Der Unterricht soll Demonstrationen mit Fallbesprechungen (unter Einbeziehung der Medien) gemäß dem Prinzip des Individualisierens miteinschließen. Ebenso ist der Standpunkt zu betonen, daß in erster Linie das Kind und nicht die Behinderung Beachtung verdient. Der Gefahr der zu einseitigen Betrachtung ist durch Hervorhebung der multifaktoriellen Bedingtheit von Symptomen und deren möglicher Mehr- bzw. Vieldeutigkeit zu begegnen. Durch das Sachwissen soll auch eine emotionale sowie ethisch-sittliche Haltung des Respektes und der Toleranz gegenüber „anderen“ geübt und gefestigt werden.

Für manche Schülerinnen und Schüler kann der Unterricht in Heil- und Sonderpädagogik Entscheidungshilfe bieten und Motivation sein für eine weitere Ausbildung zum/zur Sonderkindergärtner/in.

DIDAKTIK

(insbesondere Didaktik der Kindergarten- und Vorschulerziehung)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in der „Didaktik“ soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, auf Grund der Kenntnisse der Erziehungs- und Bildungsziele und der Voraussetzung für die verschiedenen Lernprozesse im Kindergarten, die Erziehungs- und Bildungsarbeit zu planen, Methoden zu entwickeln und auf ihre Wirksamkeit hin zu reflektieren, wobei sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte zu berücksichtigen sind.

Die Kenntnis des sachlogischen Aufbaues des Bildungsgutes soll Auswahl und Aufbau von Methoden für die pädagogische Arbeit im Kindergarten sichern.

Durch Einsicht in die Faktoren des Bildungsgeschehens sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, eigenverantwortlich eine entsprechende Auswahl von Inhalten und Zielen für die pädagogische Arbeit im Kindergarten zu treffen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnis über eine entsprechende Anzahl von Bildungsmitteln besitzen. Sie sollen dazu geführt werden, Erziehungs- und Bildungsmittel kritisch auszuwählen und gezielt einzusetzen.

Um Lernprozesse wirkungsvoll auslösen und aufrechterhalten zu können, sollen die Schülerinnen und Schüler mit vielfältigen Möglichkeiten der Motivation vertraut gemacht werden.

Durch das Prinzip der Reflexion sollen sie befähigt werden, die Sachrichtigkeit und Wirksamkeit von Methoden für verantwortliches Handeln im Kindergarten zu überprüfen.

Die Kenntnis verschiedener Kommunikationsformen und -möglichkeiten soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, Interaktionsprozesse zu verstehen und zu fördern. Durch Interpretation des gebotenen Bildungsgutes und der persönlichen Erfahrung soll die Bereitschaft geweckt werden, die Eigenständigkeit des Kindes durch eine positive emotionale Führung zu entfalten.

Die Einsicht in die Komplexität des Erziehungsgeschehens im Kindergarten soll die Schülerinnen und Schüler letztlich dazu befähigen, Planungsaufgaben zu bewältigen, flexibel in der Wahl des Angebotes zu sein, Schwierigkeiten und Probleme von der Ursache her zu analysieren, Grenzen der eigenen Kompetenz und Delegierungsaufgaben wahrzunehmen.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Kennenlernen und Gestalten von Bildungsmitteln zur Kontaktanbahnung, zur Initiierung und Förderung von Spiel- und Arbeitsprozessen. Exemplarisches Angebot von Methoden zur Förderung von Prozessen in den einzelnen Spiel- und Arbeitsbereichen. Hinweise für das Schaffen von Voraussetzungen für die Motivation von Kindern.

Vermittlung von Methoden zur Förderung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen der Kinder unter Berücksichtigung von Situationen, die auf aktuellen Erlebnissen basieren und eine realitätsbezogene Auseinandersetzung fordern. Auseinandersetzung mit den Erziehungs- und Bildungszielen anhand exemplarischer Angebote.

Kenntnis von Materialien und Bildungsmitteln für sprachliche und musikalische Angebote im Kindergarten. Kennenlernen von Spielen zur Förderung von Bewegung und Geschicklichkeit, Wahrnehmungsdifferenzierung und Gedächtnisleistungen; Einführung in Regelspiele für den sozialen Lernbereich, Erleben einfacher Gestaltungsaufgaben zur Förderung der kindlichen Kreativität.

Kriterien für die Beurteilung von Bildungsmitteln und Medien.

Vertrautwerden mit Berufsliteratur sowie Gewöhnung an eine berufsspezifische Fachsprache.

Im Zusammenhang mit dem Kennenlernen von Materialien Aufbau des Verstehens didaktischer Prinzipien für kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse. Aufzeigen von didaktischen Möglichkeiten, Kinder zu eigenständigem Handeln zu führen.

Auseinandersetzung mit den Bildungs- und Erziehungszielen der Arbeit im Kindergarten.

Kennenlernen der Faktoren, die das Erziehungsfeld Kindergarten beeinflussen, anhand konkreter Beispiele: Lage des Kindergartens; die vielfältigen Bedingungen der Gruppenstruktur; Situierung und Gestaltung einzelner Spiel- und Arbeitsbereiche unter Berücksichtigung ihrer Funktion und ihrer gegenseitigen Abhängigkeit, Materialangebote für die einzelnen Spiel- und Arbeitsbereiche im Gruppenraum und im Freien. Zeitstruktur, insbesondere Tages-, Wochenrhythmus, Konzentrations- und Erholungsphasen der Kinder, Jahresablauf; Wechselwirkung von Spiel- und Arbeitsprozessen sowie Sozialformen. Information über weitere Erziehungsinstitutionen für Kleinkinder.

Beobachtung als Voraussetzung für verantwortungsbewußtes pädagogisches Handeln in der Praxis. Durch Beobachtungsaufgaben erste Erhebungen, insbesondere von kindlichen Verhaltensweisen in einer bestimmten Situation und von unterschiedlichem Verhalten einzelner Kinder. Daraus resultierend Verständnis für die Komplexität kindlicher Lernprozesse. Exemplarisches Aufzeigen der Bedeutung der Motivation.

Reflexionen über den Einfluß des Erzieherverhaltens, etwa hinsichtlich verschiedener Interaktionsprozesse in der Gruppe (Beobachtungsaufgaben).

Möglichkeiten, die Bildungsarbeit im Kindergarten für Eltern

transparent zu machen; Modelle der Zusammenarbeit.

Schriftliche Arbeiten:

Eine einstündige Schularbeit pro Semester.

3.

und 4. Semester:

Strukturierung der Bildungsangebote zur Förderung der verschiedenen Persönlichkeitsbereiche des Kindes. Einsicht in die Komplexität des Aufbaus von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen durch verschiedene Medien. Didaktischer Aufbau von Bildungsangeboten unter dem Aspekt der Entwicklungsgemäßheit und der individuellen Begabungsvarianten. Aufzeigen von Möglichkeiten auf Spezialinteressen von Kindern einzugehen.

Kenntnis entwicklungsgemäßer Methoden für die Förderung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren unter Berücksichtigung von kompensatorischen Maßnahmen für Kinder mit Entwicklungsrückständen.

Methoden zur Förderung von Kindern mit Spezialbegabungen. Förderung von Kindern mit speziellen Bedürfnissen; Probleme der Integration im Regelkindergarten.

Didaktische Gesichtspunkte für den Aufbau von Fähigkeiten zur Bewältigung der Lernangebote in der Bildungsinstitution Schule, insbesondere für das Erlernen von Kulturtechniken, für neue Anforderungen im Lern- und Leistungsverhalten, für die Sozialisation in der Schulklasse, unter Bezugnahme auf die Lehrpläne der Grundschule, insbesondere der Vorschulstufe.

Kenntnis von Faktoren, die die Auswahl von Erziehungs- und Bildungszielen beeinflussen: insbesondere Zielvorstellungen, wie sie in den geltenden Kindergartengesetzen der Länder bzw. in vorliegenden Bildungsplänen formuliert sind; Abhängigkeit bildungspolitischer Trends von gesellschaftlichen Problemen und wissenschaftlichen Strömungen; Auseinandersetzung mit Problemen der Gegenwart; Ganzheitlichkeit der Struktur frühkindlicher Lernprozesse; Einfluß der Zusammenarbeit mit den am Erziehungsgeschehen beteiligten Erwachsenen.

Strukturierung der Faktoren, die das Erziehungsfeld Kindergarten beeinflussen; Kenntnis des Wandels von Methoden und Materialien im historischen Zusammenhang unter besonderer Berücksichtigung gegenwärtiger Modelle im In- und Ausland.

Reflexion der Spiel- und Arbeitsprozesse im Kindergarten:

Methodenanalysen, Beobachtung von Reaktionen der Kinder und daraus resultierende Überlegungen für die Individualisierung des Bildungsangebotes, kritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Erzieherverhalten; vertiefende Zusammenschau und Strukturierung wesentlicher didaktischer Einsichten und Erkenntnisse anhand von Modellen im Hinblick auf Orientierung in der Umwelt und Bewältigung von aktuellen Situationen.

Auf der Basis von Beobachtung und Reflexion Erarbeiten unterschiedlicher Möglichkeiten der schriftlichen Festlegung geplanter Kindergartenarbeit unter besonderer Berücksichtigung der Ganzheitlichkeit und Erlebnisorientiertheit frühkindlicher Förderung.

Entwicklung langfristiger Programme, die zur Erreichung bestimmter Erziehungs- und Bildungsziele beitragen. Kriterien für den Aufbau einer Jahresplanung.

Formen und Probleme der Zusammenarbeit mit Erwachsenen: Einführung in Methoden der Erwachsenenbildung, insbesondere für die Kooperation mit Eltern, Hilfen für Gesprächsführung, Anwendung von gruppendynamischen Erkenntnissen für Methoden der Zusammenarbeit; Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen; Möglichkeiten der Anwendung von Methoden des Verhaltenstrainings.

Kenntnis der administrativen Aufgaben im Kindergarten im Hinblick auf die geltenden Landesgesetze. Dienstrechte und Pflichten der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner.

Schriftliche Arbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit je Semester.

Didaktische Grundsätze:

Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes streben keine strenge Systematisierung an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler im Kindergarten. Das Prinzip der aufbauenden, kontinuierlichen Strukturierung sollte für die Aufbereitung der Lehrinhalte im Fach Didaktik charakteristisch sein.

Die methodische Gestaltung des Unterrichts soll daher die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler vorrangig einbeziehen. Dabei ist die Bedeutung der Motivation für das eigene Handeln bewußt zu machen, um die Transferwirkung hinsichtlich der Kleinkinderziehung zu ermöglichen.

Die Fähigkeit zur Reflexion soll durch die kontinuierliche Überprüfung der Sachrichtigkeit und Effektivität des jeweiligen pädagogischen Handelns entfaltet werden. Dies soll als Voraussetzung gesehen werden, um die Komplexität des Erziehungsgeschehens zu verstehen. Dadurch soll die Bereitschaft zur Veränderung im Sinne der Dynamik des Erziehungsprozesses entfaltet werden.

Für das Sammeln von Information und als Hilfe für eigenständiges Arbeiten und kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen didaktisch-methodischen Modellen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur jeweils zu sichern. Fachbezogene Lehrausgänge mit dem Ziel der Veranschaulichung einzelner didaktischer Modelle und verschiedener pädagogischer Institutionen sollen angeboten werden.

Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen, die den sachlogischen Aufbau des Bildungsgutes lehren bzw. zur Vorbildung der Schüler/innen sind herzustellen. Insbesondere ist eine enge Verbindung zu den Unterrichtsgegenständen Kindergartenpraxis, Pädagogik sowie Heil- und Sonderpädagogik zu sichern.

Die Lehrerinnen und die Lehrer sollen den Schülerinnen und Schülern ihre Wahl entsprechender Methoden transparent machen, dabei sollen sie sowohl das Prinzip der Methodenfreiheit als auch das der Methodengerechtheit beispielhaft vertreten.

Insbesondere im 1. und 2. Semester soll der methodische Ansatz sich vor allem am Prinzip der Selbsterfahrung orientieren. Über das eigene Erleben können die Schülerinnen und Schüler die Abhängigkeit des Handelns von der Emotionalität und auch die Bedingung für kreatives Denken und Gestalten erfahren.

Die jeweilige Aufgabenstellung soll an konkrete Situationen anknüpfen, um die Transferwirkung auf die pädagogische Arbeit im Kindergarten vorzubereiten. Dazu können auch schriftliche Erhebungsprotokolle von engumrissener Aufgabenstellung beitragen.

Durch das Angebot qualitativ hochwertigen Materials soll eine Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Qualität der Bildungsmittel grundgelegt werden.

Aufbauend auf die ersten Erfahrungen sollen Ansätze für eine ausbaufähige Strukturierung durch exemplarische Angebote der Lehrinhalte angestrebt werden. Das Prinzip des Lernens am Modell soll als Grundlage für die praktische Arbeit im Kindergarten dienen. Über das Kennenlernen verschiedener Faktoren, die das Erziehungsgeschehen im Kindergarten beeinflussen, soll die spontane Gestaltungsfreude und Improvisationsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler angeregt werden. Sie sollen dadurch befähigt werden, Probleme durch Veränderung zu bewältigen. Zur Förderung der Kritikfähigkeit sollen verschiedene Techniken der Selbstbeobachtung, etwa Videoanalysen und Rollenspieltechniken, angeboten werden. Die Verwendung von Fachliteratur ist zu fördern.

Speziell ab dem 3. Semester sind die didaktischen Grundsätze für die vorangegangenen Semester mit dem Ziel der Strukturierung fortzusetzen.

Auf die sprachliche Treffsicherheit bei der Formulierung von verschiedenen pädagogischen Aufgabenstellungen und von Erziehungs- und Bildungszielen ist zu achten.

Für die kontinuierliche Differenzierung und Erweiterung von Beobachtungsaufgaben soll der Einsatz von Medien geübt und die größere Effektivität eines Arbeits- und Lernprozesses durch die Anwendung verschiedener Lernstrategien erfahren werden.

Um die Möglichkeit der Selbsterfahrung zu sichern, ist ein Angebot von Übungen für die Kontaktanbahnung und Kooperation, wie Interaktionsspiele, Methoden der Gesprächsführung ua., in Übereinstimmung mit den Lehrinhalten der ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen, notwendig.

Für die Bearbeitung von Projektaufgaben sind Methoden der Teamarbeit und kommunikative Techniken als Grundlage zu empfehlen. Angebote von Übungen für die Selbsterfahrung im Hinblick auf Methoden des Verhaltenstrainings und Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen sind durch Stundenzusammenlegung geblockt anzubieten, allenfalls als fächerübergreifendes Seminar, unter Einbeziehung von Experten.

Für das Verständnis der Methoden zur Bewältigung diverser Sonderprobleme im Kindergarten ist eine enge Zusammenarbeit mit den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen anzustreben.

Als Vorbereitung für den Aufbau und die Gestaltung einer Facharbeit sind entsprechende Techniken zu vermitteln. Dabei ist auf die Einsatzmöglichkeit diverser Medien hinzuweisen.

KINDERGARTENPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Kindergartenpraxis soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend zu gestalten, die Zusammenarbeit mit den Eltern zu pflegen sowie die sonstigen Berufsaufgaben zu bewältigen. Im Hinblick darauf müssen jedenfalls alle Bereiche des Lehrstoffes erarbeiten werden, die eine umfassende Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten ermöglichen. Sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Hospitieren und Teilnehmen an Initiativen und Aktivitäten der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner sowie Mitwirken an Spielprozessen der Kinder im Kindergarten. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln bekannt gemacht und ein Einblick in kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse vermittelt werden.

Einüben wünschenswerten Erzieherverhaltens.

Übungen zur Elternarbeit. Teilnahme an der Planung und Durchführung

von Vorhaben der Zusammenarbeit mit den Eltern.

Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und Hinweise für zweckmäßige Aufzeichnung für die Reflexion.

An Beispielen sorgfältig geplanter Angebote sollen die Schülerinnen und Schüler in der konkreten Situation Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.

Bereits im ersten Semester Hospitieren im Kindergarten mit spezieller Aufgabenstellung und erstes praktisches Arbeiten in verschiedenen Sozialformen. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler einerseits auf kindliches Verhalten in bestimmten Situationen, andererseits auf weitere Faktoren, welche die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten beeinflussen, aufmerksam gemacht werden, auch im Hinblick auf das Spiel im Freien.

Anleitung zur Erstellung und Auswertung mündlicher und schriftlicher Berichte.

In enger Verbindung mit dem Hospitieren und Praktizieren sowie den Anforderungen der Didaktik Aufbau systematischer und ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen.

Einführung in die Kindergartenarbeit und deren Planung. Besuche in verschiedenen Kindergärten.

Eine Praxiswoche im Kindergarten im 1. Semester und zwei Praxiswochen im 2. Semester.

3.

und 4. Semester:

Praktizieren in Kindergärten bei Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten. Eigenständigkeit in der verantwortungsbewußten Führung einzelner Kinder bzw. der Kindergruppen. Fallweise Hospitieren mit konkreter Aufgabenstellung und schriftlichen bzw. mündlichen Berichten als Grundlage einschlägiger Praxisanalysen.

Weiterführung der Elternzusammenarbeit.

Einblick in administrative Arbeiten im Kindergarten.

Bekanntmachen mit der Nahtstellenproblematik hinsichtlich des Übertritts vom Kindergarten in die Grundschule bzw. Vorschulstufe.

Besuch von Sonderkindergärten und ähnlichen Einrichtungen.

Mit steigernder Anforderung weitgehend selbständiges Praktizieren in Kindergärten nach eigenständiger, methodengerechter Planung.

Vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung und deren Realisierung im Kindergarten.

Befähigung zur gezielten Förderung einzelner Kinder, insbesondere verhaltensauffälliger oder leicht behinderter Kinder, Kinder mit Entwicklungsrückständen oder mit Spezialbegabungen.

Einblick in Möglichkeiten effizienten Einsatzes der Kindergartenassistenz und Teamarbeit in Planung und Gestaltung der Praxis sowie in die Aufgaben, die mit der Leitung eines Kindergartens verbunden sind.

Fallweises Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich didaktischer Aspekte der Kindergartenarbeit einerseits und des Ablaufes von Gruppenprozessen andererseits.

Auseinandersetzung mit den verschiedenen Kriterien der Aufgabenbereiche und der Berufsleistung der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner.

Je zwei Praxiswochen im Kindergarten mit dem Ziel selbständiger Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung im 3. und 4. Semester.

Didaktische Grundsätze:

Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Kindergartenpraxis, Didaktik und Pädagogik (Heil- und Sonderpädagogik) zu sichern, sind Besprechungen der zuständigen Lehrerinnen und Lehrer abzuhalten. Gelegentlich sind auch jene Lehrerinnen und Lehrer anderer Unterrichtsgegenstände mit berufsbezogenen Aspekten sowie die Übungs- und Besuchskindergärtnerinnen und -kindergärtner miteinzubeziehen.

Der Unterricht in Kindergartenpraxis soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtung vorbildlich gestalteter Kindergartenarbeit und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.

Die Kindergartenpraxis soll sich an regionalen Gegebenheiten orientieren.

Schülerinnen und Schüler, die den Freigegenstand Slowenisch oder Kroatisch oder Ungarisch besuchen, sollen nach Möglichkeit ab dem

3.

Semester auch in zweisprachig geführten Kindergärten praktizieren.

Um eine besonders enge Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten, sollen die Unterrichtsgegenstände Didaktik und Kindergartenpraxis im 1. und 2. Semester nach Möglichkeit von einer Lehrerin bzw. einem Lehrer unterrichtet werden. Das Blocken von Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist wünschenswert.

Besprechung der Vorbereitung vor und nach dem Praktizieren im Rahmen der jeweils vorgesehenen Wochenstunden, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche, individuelle Nachbesprechung und allenfalls das Festhalten der Ergebnisse sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.

Durch Verhaltenstraining - auch unter Verwendung audiovisueller Medien - soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt werden.

Die vorgesehenen Praxiswochen sind so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Besonderer Wert ist auf die begleitende Kontrolle zu legen.

DEUTSCH

(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen dazu befähigt werden, das im Deutschunterricht der höheren Schule erworbene Wissen und Können bewußt für die berufliche Tätigkeit der Kindergärtnerin/des Kindergärtners zu nutzen.

Auf die berufsbezogene Pflege von Kommunikationsformen und Sprecherziehung ist besonders zu achten.

Folgende Lehrziele sind zu berücksichtigen:

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Beachtung der richtigen Atemtechnik, Lautlehre, Anwendung in Sprechtexten mit besonderer Berücksichtigung eines klangvollen Sprechens. Übungen an Beispielen aus der Literatur und aus Kinder- und Jugendbüchern. Beseitigung geringfügiger Sprechdefizite.

Freie Rede, vorbereitetes Sprechen, Sprachakzente, Melodie und Rhythmus, Bedeutung der Pause für richtige Gliederung und Sprachwirkung; praxisbezogenes Sprechen. Mithilfe beim Abbau geringfügiger Sprachfehler bei Kindern.

Kinder- und Jugendliteratur:

Übersicht über die wichtigsten Kategorien der Kinder- und Jugendliteratur. Standardwerke der Kinder- und Jugendliteratur.

Beurteilungskriterien im Hinblick auf sprachliche Gestaltung, sachliche Richtigkeit, Inhalt, pädagogische und soziologische Gesichtspunkte sowie ethische und religiöse Werte.

Das Kinder- und Jugendbuch als literarisches Kunstwerk durch die Einheit von Stoff, Aussage und Form.

Trends und Tendenzen der modernen Kinder- und Jugendliteratur.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Ausgewählte Themen aus der Sprach- und Stilkunde, Satz- und Wortgrammatik sowie Rechtschreibung für den eigenen richtigen mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die Berufsorientierung.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Verschiedene Formen des Erzählens; Ersinnen und Erzählen von

Geschichten für das Kleinkind.

Dramatisieren von Geschichten für das Kleinkind.

Schriftliche Arbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit je Semester.

3.

und 4. Semester:

Übungen zum situationsgerechten Sprechen. Vorbereitung, Aufbau und Durchführung von Reden (zB zu besonderen Anlässen, zur Motivation und Animation, für Informationsgespräche). Freie und vorbereitete Rede. Referate über vorgegebene oder selbstgewählte Themen unter Verwendung von Arbeitsbehelfen (zB Sachbücher, Lexika, Zeitschriften). Kurzreferate im Hinblick auf die Elternarbeit.

Gesprächstechnik in der Gruppe; Diskussion; Schulung zum Diskussionsleiter.

Kinder- und Jugendliteratur:

Tendenz der modernen Kinder- und Jugendliteratur. Kinder und Jugendliteratur zu verschiedenen Themenkreisen im Hinblick auf Aktualität und Berufspraxis und auf ihre Bedeutung im sozio-kulturellen Hintergrund der Jugendlichen. Beurteilung der sprachlichen Gestaltung nach künstlerischen, entwicklungspsychologischen, jugendsoziologischen, pädagogischen und kommunikationstheoretischen Gesichtspunkten.

Jugendzeitschriften. Brückenliteratur. Themen- und Gattungsvergleiche zwischen Kinder- und Jugendliteratur und Erwachsenenliteratur.

Die Kinder- und Jugendliteratur in den Medien.

Darstellungsmöglichkeiten.

Übungen in der Auswahl und Beurteilung von Kinder- und Jugendliteratur. Methoden zur Förderung der Leselust bei Kindern und Jugendlichen. Bibliothekskunde.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Stilkritische Übungen einschließlich Satz- und Wortgrammatik an verschiedenen Texten zur Vertiefung des Sprachgefühls und als sachliche Voraussetzung für berufsbezogenen Umgang mit Sprache.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Schriftverkehr mit Behörden.

Schriftliche Arbeiten für die Berufspraxis und Elternarbeit.

Wesentliche kommunikationstheoretische Ansätze und Aspekte der Medienerziehung.

Schriftliche Arbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit je Semester.

Didaktische Grundsätze:

Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sollen im Unterricht im Hinblick auf die Berufsorientierung in enger Verbindung stehen, wobei auf methodische Hinweise besonderer Wert zu legen ist. Praktische Übungen sollten unbedingt die theoretischen Überlegungen zu vorgesehenen Lehrinhalten ergänzen, dazu ist die Zusammenarbeit insbesondere mit den Lehrern der Didaktik bzw. Kindergartenpraxis zu pflegen.

Auf gutes, richtiges Sprechen ist nicht nur im Bereich Sprecherziehung, sondern auch in allen übrigen Unterrichtsgegenständen zu achten.

Die Bedeutung des sprachlichen Vorbildes soll bewußtgemacht werden.

Die Erscheinungsformen der Kinder- und Jugendliteratur in den verschiedenen Medien sind zu berücksichtigen. Die Kenntnis ausgewählter Werke soll durch Gemeinschafts- und Privatlektüre mit nachfolgender Besprechung sowie durch Referate vermittelt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen auch mit Institutionen zur Förderung wertvoller Kinder- und Jugendliteratur bekannt gemacht werden.

Um die Auswertung wertvoller Kinder- und Jugendschriften im Kindergarten zu sichern, sind die Schülerinnen und Schüler zu Aufzeichnungen anzuleiten. Das Erarbeiten einer Leseliste erscheint zweckmäßig.

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, aufbauend auf die Vorbildung der Schülerinnen und Schüler die Kenntnis aus dem Österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie jener wichtigsten Gesetze und Verordnungen und der daraus folgenden entsprechenden Verhaltensweisen zu vermitteln, die für die berufliche Tätigkeit im Kindergarten erforderlich sind.

Weiters soll die Fähigkeit, einfache Eingaben an Gerichte und Behörden zu verfassen, erworben werden.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Aus den nachstehenden Stoffangaben ist unter Beachtung der Berufsbezogenheit eine entsprechende Auswahl zu treffen.

Grundlegende Begriffe: Recht, Rechtsquellen (zB Gesetz, Verordnung).

Aus dem Privatrecht:

Rechts- und Handlungsfähigkeit; Persönlichkeitsrechte; rechtlich bedeutsame Altersstufen; gesetzliche Stellvertretung (Vormundschaft);

Grundzüge des Sachwaltergesetzes.

Das eheliche und uneheliche Kind; Rechte und Pflichten der Eltern;

Erziehungsberechtigung. Annahme an Kindes Statt.

Die wichtigsten berufsbezogenen Verträge (Pflegschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Versicherungsvertrag ua.). Schadenersatzrecht;

Haftung und Haftpflicht.

Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen: Sozialversicherung:

Kollektivvertrag; Urlaub; Kündigung, Entlassung, Arbeitnehmerschutz, Mutterschutz; Anstellung im vertraglichen und öffentlichen Dienstverhältnis, Lohn- und Einkommensteuer.

Interessensvertretung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Aus dem öffentlichen Recht:

Jugendfürsorge (Jugendwohlfahrt, Jugendschutz);

Jugendanwaltschaften.

Kindergartengesetz (bzw. Hortgesetz) und Dienstrecht der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner (bzw. Erzieherinnen und Erzieher an Horten) des zutreffenden Landes.

Grundlegende straßenpolizeiliche Bestimmungen.

Aufbau des Gerichtswesens (insbesondere Jugendgerichte);

Grundlegende berufsbezogene Bestimmungen aus dem Strafrecht; Delikte (Vergehen, Verbrechen) und Strafe; Unabhängigkeit der Richter;

wichtigste Rechtsmittel.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll Kenntnisse über das politische, kulturelle und wirtschaftliche Geschehen sowie Sachinformationen über deren historische und gesellschaftliche Entstehungsbedingungen und die in ihnen wirkenden Kräfte und Interessen vermitteln. Die Schüler/innen sollen die Fähigkeit zum Erkennen politischer, kultureller und wirtschaftlicher Zusammenhänge sowie deren kritischer Beurteilung gewinnen. Darüber hinaus sollen die Schüler/innen zur aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung am politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenleben motiviert werden.

Der Unterricht soll nicht nur das nötige Wissen in Rechtskunde vermitteln, sondern auch das Verständnis für die Bedeutung des Rechtes als Grundlage einer gesellschaftlichen Ordnung wecken und der staatsbürgerlichen Erziehung sowie politischen Bildung dienen. Insbesondere sind dabei jene Themen auszuwählen, die die Grundlage für das berufliche und persönliche Leben des einzelnen bilden.

Aus den angegebenen Rechtsgebieten sind vor allem jene Kapitel auszuwählen und eingehend zu behandeln, die als Grundlage für eine Beurteilung verschiedener Situationen des beruflichen und persönlichen Lebens notwendig sind.

Im Gegenstand Rechtskunde und Politische Bildung sind Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen nach Möglichkeit auf Grund einer gemeinsamen Planung mit Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände herzustellen.

Die einzelnen Stoffgebiete sollen, soweit dies möglich ist, von konkreten Fällen ausgehend so dargeboten werden, daß ein systematischer Aufbau gewährleistet ist.

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Für Schülerinnen und Schüler, für die der Unterrichtsgegenstand nicht bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war, soll der Unterricht unter Berücksichtigung sowohl fachspezifischer als auch fächerübergreifender Aspekte, die Mannigfaltigkeit der biologischen Umwelt und die Vorgänge in der Natur verständlich machen und sie dazu befähigen, in ihrem zukünftigen Beruf als Kindergärtner/in Fragen der Kinder aus dem Bereich Biologie und Umweltkunde richtig zu beantworten und die Beobachtungsfreude zu wecken.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden,

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Die Zelle als lebende Einheit. Zellaufbau und Zellfunktionen. Bakterien und Viren. Wichtige pflanzliche und tierische Einzeller.

Von der Ein- zur Vielzelligkeit: Zellteilung, Zelldifferenzierung, Arbeitsteilung, Zellkolonie, Gewebe, Organ.

Überblick über das System der Pflanzen. Behandlung einiger bedeutender Pflanzenfamilien, der Blütenpflanzen und geschützte Pflanzen.

Grundzüge der Anatomie und Physiologie der Pflanzen. Assimilation, Dissimilation, Stoffaufnahme, Stoffleitung und Speicherung von Stoffen unter Bezugnahme auf die entsprechenden Pflanzenorgane. Kreislauf der Stoffe und Energiefluß.

Reizreaktionen der Pflanzen, Bewegung und Wachstum.

Überblick über das System der Tiere. Wichtige Vertreter der einzelnen Tierstämme unter Berücksichtigung der Beziehungen zwischen Körperbau, Lebensweise und Aufenthalt.

Genetik: Klassische Vererbungslehre; Mutation und Modifikation;

Molekulargenetik. Angewandte Genetik: Tier- und Pflanzenzucht;

Humangenetik (Erbkrankheiten, eugenische Maßnahmen); Gentechnik.

Evolution: Abiotische und biotische Evolution; Evolution der zellulären Organisation - molekularbiologische und biochemische Aspekte der Zellfunktionen. Evolutionstheorien. Beweise der Evolution. Stammesgeschichte des Menschen. Entstehung, Entwicklungsgeschichte der Erde und der Lebewesen.

3.

und 4. Semester:

Stellung der Erde im Weltall. Entstehung und Aufbau der Erde. Schalenbau. Struktur und Entstehung wichtiger Gesteine. Kreislauf der Gesteinsbildung. Berücksichtigung von Mineralen und Gesteinen, die für die Wirtschaft von Bedeutung sind; Energieträger. Bodenbildung.

Ökologie: Grundbegriffe (Biosphäre, Ökosystem, Biotop, Biozönose):

Abiotische und biotische Umweltfaktoren; Anpassung von Tieren an jahreszeitliche Abläufe; Biorhythmen; Beziehung der Tiere zur Umwelt - Anpassungen an verschiedene Lebensräume; Nahrungsketten; Nahrungskreisläufe; Staatenbildung; Symbiose; Parasitismus. Naturnahe und naturferne Ökosysteme - ausgewählte Beispiele heimischer Lebensräume (Tümpel, Bach, Wald, Boden, Stadt ua.).

Das biologische Gleichgewicht, Störfaktoren und Möglichkeiten der Abhilfe: Wasser (Wasseraufbereitung, Kläranlagen), Boden (Erosion, Düngung, Verdichtung, Humus), Luft (Luftverschmutzung, Luftreinhaltung), Abfall (Vermeidung und Beseitigung, Recycling).

Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren: Chemikalien und Gifte, Lärm, Streß. Naturschutz; Arten- und Biotopschutz.

Bau, Funktion und Entwicklung der menschlichen Organsysteme unter dem besonderen Aspekt der Gesunderhaltung.

Ausgewählte Regelsysteme: Aufbau und Entwicklung des aktiven und passiven Bewegungsapparates.

Fortpflanzungsbiologie des Menschen: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane. Empfängnis, Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Paß. Familienplanung. Geschlechtskrankheiten.

Ethologie: Angeborenes und erlerntes Verhalten (Reflexe, Automatismen, Instinktverhalten; Lernverhalten; einsichtiges Verhalten). Beispiele für Verhaltenskreise (Sozialverhalten, Aggression, Sexualverhalten uä.).

Richtige Haltung von Nutz- und Haustieren.

Humanethologie: Typisch menschliche Verhaltensweisen; Gebrauch und Mißbrauch in verschiedenen Lebensbereichen (Werbung, Kindchenschema ua.).

Didaktische Grundsätze:

Die Überlastung mit bloßem Gedächtniswissen ist zu vermeiden. Umfangreiche systematische Betrachtungen müssen zugunsten wesentlicher allgemeinbiologischer und ökologischer Inhalte zurücktreten. Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind Aktualität, Lebensnähe sowie Praxisbezug sehr wichtig. Neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind in die Unterrichtsarbeit miteinzubeziehen. Auf eine ausreichende Artenkenntnis der heimischen Fauna und Flora ist hinzuarbeiten. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (insbesondere Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik, Praxis, Gesundheitslehre, Leibeserziehung) sollen nach Möglichkeit wahrgenommen werden.

Von besonderer Bedeutung ist die Erziehung zu exaktem Beobachten und sprachlich richtigem Beschreiben der Sachverhalte sowie zu Umwelt- und Gesundheitsbewußtsein.

Der Unterricht ist durch Verwendung von Naturobjekten, womöglich aus der engeren Heimat, und durch intensive Ausnützung der audiovisuellen Unterrichtsmittel wirklichkeitsnahe zu gestalten.

Kleine physiologische und ökologische Versuche sowie das Beobachten der Natur im jahreszeitlichen Wechsel sind durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei selbst aktiv werden, etwa durch Versuchsplanung, Protokollführung, Darstellung und Auswertung der Ergebnisse.

GESUNDHEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Unmittelbares Anliegen des Unterrichtes ist es, einen Einblick in die vielfältigen Aufgabenbereiche der Hygiene in der Gegenwart zu gewähren. Die Schülerinnen und Schüler sollen über hygienische Maßnahmen im Kindergarten einschließlich Küchenhygiene informiert werden, aber auch gezielte Förderungsmaßnahmen zum Schutze der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennenlernen, um das Rüstzeug für eine gesunde, ausgeglichene Lebensführung zu erhalten. Die aus dem Unterricht - unter Einbeziehung fächerübergreifender Aspekte und der Vorbildung - gewonnenen Erkenntnisse sollen die Schülerinnen und Schülern zu verantwortungsbewußtem Verhalten hinsichtlich der Verhütung von Krankheiten und Unfällen erziehen.

Ziel ist es, im Menschen eine entsprechende Einstellung zu seiner Gesundheit zu wecken und ihn dazu anzuregen, durch sinnvolle Pflege von Körper und Geist seine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zu steigern und optimal zu erhalten.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Unfallverhütung sowie richtiges Verhalten bei Unfällen und in Krankheitsfällen im Kindergarten.

Die Bedeutung des Zusammenwirkens einzelner Organsysteme für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Körpers anhand ausgewählter Beispiele: Zivilisationskrankheiten; Einfluß von Genußmitteln und Suchtgiften; Psychopharmaka; Umgang mit Arzneimitteln.

Umgehen mit gesundheitlich belasteten Kindern (beispielsweise Diabetiker, Epileptiker, Allergiker, an Neurodermitis erkrankte Kinder, ...).

3.

und 4. Semester:

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