Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1994-09-01
Letzte Aktualisierung 2017-04-01
Status Aufgehoben · 2017-03-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 11
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Lehrstoff:

1.

oder 2. oder 3. oder 4. Semester:

Von einfachen zu schwierigen Aufgaben fortschreitend, Übungen im Rezitieren und Darstellen (verbal und nonverbal) ausgewählter Werke; Spielformen wie Stegreifspiel, Situationsspiel, Entscheidungsspiel, Planspiel (Debatte, Verhandlung), selbsterarbeitetes Spiel, Pantomime, Maskenspiel, Menschenschattenspiel, Figurenschattenspiel, Puppenspiel. Anleitung zur weitgehend selbständigen Ausführung aller damit verbundenen künstlerischen und technischen Arbeiten. Vertrautwerden mit dem Theaterbetrieb. Anlegen einer Spielkartei oder einer Spielsammlung.

Didaktische Grundsätze:

Die bei den darstellenden Spielen gebotenen Möglichkeiten zur Persönlichkeitsbildung, Gemeinschaftserziehung und Teamarbeit sind auszunutzen. Die Umsetzung auf die spätere berufliche Arbeit im Kindergarten sowie die Anwendung bei der Fest- und Feiergestaltung ist speziell zu berücksichtigen.

Zusammenarbeit mit den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Deutsch, Didaktik, Kindergartenpraxis, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Leibeserziehung, Musikerziehung, Instrumentenbau, Spielmusik, Bildnerische Erziehung und Werkerziehung.

MEDIENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll Kenntnisse über Kommunikationsphänomene vermitteln und erweitern.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die erzieherische Bedeutung erkennen, die Massenmedien wie Spielfilm, Hörfunk und Fernsehen, ebenso wie die Printmedien oder das Theater, ausüben.

Sie sollen zu kritischem Umgang mit Massenmedien insbesondere in der künftigen Berufsarbeit befähigt werden; sie sollen lernen, grundsätzliche Erkenntnisse der Medienerziehung im Kindergarten anzuwenden.

Lehrstoff:

1.

bis 4. Semester:

Vermittlung eines Einblicks in die Herstellung von Filmen, Fernsehsendungen, HF-Programmen, Tonträgern, Printmedien, insbesondere Zeitungen und Zeitschriften.

Anleitung zu Eigenproduktionen von AV-Medien wie: Diaserien, Kurzfilmen, Ton- und Videoaufnahmen, Hort- und Lagerzeitungen ua. und deren Einsatz im Beruf, insbesondere auch in der Elternarbeit.

Kritische Einsicht in Kommunikationsphänomene.

Selbsterleben der Wirkweisen von Medien und Deduktion von Folgerungen für die Medienerziehung (Gefahren und positive Möglichkeiten der Medien. Sinnvoller Gebrauch der Medien für die Freizeitgestaltung und kritisch selektive Teilnahme zur persönlichen Bereicherung).

Kritische Beobachtung und Analyse von Medienprodukten, Einübung in den Umgang mit Medien und deren Auswertung. Auswahl von Film- und Fernsehprogrammen und deren erzieherische Auswertung.

Übung im Einsatz der Geräte und in der Gerätebedienung.

Didaktische Grundsätze:

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch den aktiven Umgang mit Medien, durch Eigenerleben und gezielte Anregungen, eine Fertigkeit beim Einsatz von Medien im Beruf, insbesondere in der Elternarbeit, erwerben können.

E. FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische Grundsätze:

Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des Pflichtgegenstandes „Musikerziehung” im jeweiligen Semester durchgenommenen Lehrstoffs für die Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler handelt.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Anlage

LEHRPLAN DES KOLLEGS FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK

(EINSCHLIESSLICH DES KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE)

I. ART UND GLIEDERUNG DES LEHRPLANS

Der Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter, der unterrichtliche Ziele und Inhalte und Verfahren für die Planung und Realisierung von Lernprozessen angibt und die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ermöglicht, aber sogleich in ihrem Ausmaß begrenzt.

Der Lehrplan umfasst

– das allgemeine Bildungsziel,

– die allgemeinen didaktischen Grundsätze,

– die schulautonomen Lehrplanbestimmungen,

– die Stundentafel und

– die Bildungs- und Lehraufgaben, die didaktischen Grundsätze sowie den Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Kollegs für Kindergartenpädagogik haben gemäß § 94 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden, jene Haltungen und Fähigkeiten zu vermitteln, die für eine professionelle pädagogische Arbeit im Berufsfeld Kindergarten erforderlich sind.

Die Absolventinnen und Absolventen sollen folgende Persönlichkeitsmerkmale entwickeln sowie über die angeführten allgemeinen und speziellen berufsrelevanten Kompetenzen verfügen:

Persönlichkeitsmerkmale:

– Wertbewusstsein (Bewusstsein über ethische, religiöse und soziale Werte als Basis eines allgemeinen Wertesystems),

– Sensibilität und Offenheit für philosophisch–existentielle und religiöse Fragestellungen speziell auch des Kindes,

– Verantwortungsbewusstsein, Bereitschaft zu Eigenverantwortung und Kritikfähigkeit,

– Sensibilität für kultur- und geschlechtsspezifische Aspekte von Erziehung und Sozialisation,

– Bereitschaft zu Innovationen, Flexibilität und Mobilität,

– Bereitschaft zu selbstständigem Wissenserwerb sowie zu Fort- und Weiterbildung und

– Fähigkeit und Bereitschaft zum Reflektieren des eigenen Handelns und seiner Bedingungen.

Allgemeine berufsrelevante Kompetenzen:

– Philosophisch-ethisch-religiöse Grundkompetenz,

– Sprachkompetenz,

– soziale Kompetenz, insbesondere auch Empathie, Fähigkeit zum Umgang mit der eigenen und mit fremder Emotionalität sowie Konfliktfähigkeit,

– kommunikative Kompetenzen (Präsentation, Teamfähigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Einrichtungen der institutionellen Pädagogik, Öffentlichkeitsarbeit),

– Leitungskompetenzen (Gesprächsführung, Moderation von Gruppen, Projektmanagement) und

– kreative Kompetenz.

Spezielle Kompetenzen für die beruflichen Erfordernisse:

– Kenntnis wichtiger pädagogischer, psychologischer und soziologischer Erklärungsangebote insbesondere für die (früh)kindliche Entwicklung und ihre Rahmenbedingungen sowie die Fähigkeit, sie in der Bildungsarbeit situationsgerecht umzusetzen,

– Kompetenz, die spezifisch kindlichen philosophisch-ethisch–religiösen Vorstellungen als eigenständige Größe menschlicher Entwicklung auf der Suche nach Sinn zu stärken,

– umfassendes Wissen zum Thema „(sexuelle) Gewalt gegen Kinder“,

– Fähigkeit zur Planung, Durchführung und Evaluation von personen-, altersgruppen- und aufgabenbezogener Bildungsarbeit (beispielsweise von Maßnahmen zu interkulturellem Lernen; zu geschlechtssensibler Pädagogik; zur speziellen Förderung von Kindern mit besonderem Förderbedarf und deren Integration; des Gesundheitsmanagements im Sinne der Vorsorge und Erziehung zu einer gesunden Lebensführung),

– Fähigkeit und Bereitschaft zur situationsgerechten Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten,

– besondere Kenntnisse berufsrechtlicher Grundlagen vor allem in den Bereichen Sicherheit, Haftung, Hygiene, Ausstattung, Erste Hilfe und Verkehrserziehung sowie

– Kompetenzen der Betriebsorganisation und des Managements institutioneller Kinderbetreuungseinrichtungen unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Zusammenhängen unter Einbeziehung moderner technischer Hilfsmittel sowie von Qualitätsmanagement (Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung).

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Auswahl des Lehrstoffes und erwachsenengerechter Unterrichtsmethoden gehört zu den verantwortungsvollen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer.

Es ist von den Lehrerinnen und Lehrern ein ausgewogenes Verhältnis von deklarativem, prozeduralem und kontextuellem Wissen anzustreben.

Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit folgende allgemeine didaktische Grundsätze zu berücksichtigen:

Unterrichtsplanung:

Die kontinuierliche Zusammenarbeit aller Lehrerinnen und Lehrer zum Zwecke des zeitgerechten Bereitstellens von Vorkenntnissen, der Nutzung von Synergien, des fächerübergreifenden Unterrichtes im Sinne ganzheitlicher Bildung ist erforderlich.

Diese notwendige Zusammenarbeit wird durch pädagogische Konferenzen, Beratungen, Teambildungen und andere Kommunikationsformen ermöglicht.

Entsprechende schriftliche Aufzeichnungen wie zB Lehrstoffverteilungspläne und (in Teams zu erarbeitende) Unterrichtsvorbereitungen sind zu führen.

Entsprechend den Erfordernissen sind inhaltlich und methodisch zu beachten:

– Aktualitätsbezug,

– Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelten der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden,

– Chancengleichheit der Geschlechter,

– regionale Besonderheiten,

– öffentliche Anlässe,

– fächerübergreifende Aspekte,

– Vielfalt von Lehr- und Lernformen,

– verschiedene Sozialformen,

– neue Informations- und Kommunikationstechnologien (Medieneinsatz) sowie

– im Sinne einer ganzheitlichen Bildung die Unterrichtsprinzipien Gesundheitserziehung, Erziehung zum interkulturellen Denken und Handeln, Erziehung zum europäischen Denken und Handeln, Lese- und Sprecherziehung, Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung (einschließlich staatsbürgerliche Erziehung und Friedenserziehung), Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Sexualerziehung (einschließlich Erziehung zum partnerschaftlichen Verhalten zwischen den Geschlechtern), Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt, Vorbereitung auf die Anwendung neuer Techniken, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechniken, Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung) sowie umfassende Landesverteidigung.

Im Rahmen der inneren Differenzierung sind besondere Begabungen, Interessen, Defizite, aktuelle Lernvoraussetzungen sowie die Belastbarkeit und die jeweilige Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler bzw. der Studierenden zu beachten.

Bei der Unterrichtsplanung sind je nach Aufgabenstellung neben den traditionellen Unterrichtsformen auch besondere Organisationsformen wie zB seminaristisches und projektorientiertes Arbeiten vorzusehen.

In jenen Unterrichtsgegenständen, für die Schularbeiten im Abschnitt VII (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, didaktische Grundsätze, Lehrstoff) mit einem vorgegebenen Rahmen vorgesehen sind, hat die jeweilige Lehrerin oder der jeweilige Lehrer den Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Schularbeiten festzulegen – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen gemäß den Bestimmungen des IV. Abschnittes.

Durchführung des Unterrichts:

Eine ausgewogene Balance zwischen Theorie und Praxis ist unerlässlich. Zu ihrer Gewährleistung können fallweise außerschulische Kontakte hergestellt, außerschulische Lernorte gewählt und Expertinnen und Experten einbezogen werden.

Auf den korrekten Gebrauch der Standardsprache ist in der Unterrichtsarbeit besonders zu achten.

Orientiert am neuesten Stand der Wissenschaft ist exemplarischem und projektorientiertem Lehren und Lernen ein großer Stellenwert einzuräumen. Hierbei ist allerdings darauf zu achten, dass den Schülerinnen und Schülern auch das nötige Ausmaß an Systematik und Überblickswissen vermittelt wird, das ihnen eine sinnvolle Einordnung des erworbenen Wissens ermöglicht.

Besondere Aspekte des Unterrichts:

– Auf ausreichenden Umgang mit Fachliteratur ist Wert zu legen.

– Systemisches Denken ist zu fördern.

– Die Hinführung zu wissenschaftlichem Arbeiten ist vorzusehen.

– Fehler und Misserfolge sind mögliche Bestandteile von Erkenntnis- und Lernprozessen und gegebenenfalls in die Unterrichtsarbeit einzubinden.

Sicherung des Unterrichtsertrages:

Als geeignete Formen sind anzuwenden:

– kontinuierliches, abwechslungsreiches, sinnvolles Zusammenfassen, Üben und Wiederholen des Wesentlichen,

– Anknüpfen an Gelerntes (bei Beachtung der Heterogenität der Voraussetzungen),

– Herstellen von Querverbindungen innerhalb des Unterrichtsgegenstandes und zwischen den Unterrichtsgegenständen,

– Anwendung des Gelernten in zunehmend variierenden Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen,

– mündliche, schriftliche und praktische nachbereitende Hausübungen.

Der Zusammenhang von Lehrplan, Lernzielen und verschiedenen Formen der Leistungsfeststellung ist in der jeweils gegebenen Situation transparent zu machen.

Förderunterricht:

Ein Förderunterricht kann in den in der Stundentafel vorgesehenen Pflichtgegenständen und im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden angeboten werden.

Hinsichtlich der Organisation und des Ausmaßes des Förderunterrichtes wird auf die achte Fußnote zur Stundentafel (Abschnitt V) und hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze und des Lehrstoffes wird auf die Bestimmungen im Abschnitt VII, Unterabschnitt F, erwiesen.

Evaluation des Unterrichts:

Die Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsarbeit gemäß § 17 des Schulunterrichtsgesetzes hat die Qualitätsentwicklung zu berücksichtigen. Wichtiger Bestandteil der Qualitätsentwicklung ist Selbstevaluation. Auf individueller Ebene haben die Lehrerinnen und Lehrer durch Feedback seitens der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sowie anderer Lehrerinnen und Lehrer ihre Unterrichtsarbeit zu evaluieren. Im Sinne umfassender Qualitätssicherung kann auch eine Fremdevaluation erfolgen.

IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation.

Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten sind zu beachten.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Besondere Bestimmungen:

Abweichungen von der Stundentafel können unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

– Der Pflichtgegenstand „Religion“ ist von der schulautonomen Gestaltung ausgenommen.

– Ein Pflichtgegenstand mit bis zu vier Gesamtsemesterwochenstunden darf um höchstens eine Semesterwochenstunde, ein Pflichtgegenstand mit mehr als vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens zwei Semesterwochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf.

– Die Summe der Wochenstunden der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen pro Semester darf 39 Wochenstunden nicht überschreiten.

– Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen von 146 darf nicht über- oder unterschritten werden.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen eingeführt werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze und die Lehrstoffumschreibung zu enthalten.

Wird das Semesterwochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen und der verbindlichen Übungen abgeändert, sind adaptierte Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze sowie Lehrstoffumschreibungen schulautonom festzulegen.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang festzulegen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Darüber hinaus kann die Ausbildungsdauer von Kollegs für Berufstätige um bis zu zwei Semester verlängert werden; in diesem Fall sind die Semesterwochenstunden bzw. der Lehrstoff auf fünf bzw. sechs Semester aufzuteilen.

An Kollegs für Berufstätige kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im Bereich der Pflichtgegenstände festgelegt werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt. In diesem Fall ist das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen; dabei soll die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen.

Die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für diesen Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ zusätzlich zu den von der Schulleiterin bzw. vom Schulleiter festgelegten Instrumenten als Alternative für die Schülerinnen und Schüler bzw. für die Studierenden weitere im Lehrplan vorgesehene Instrumente festgelegt werden; die entsprechende Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze sowie die Lehrstoffumschreibung sind im Abschnitt VII geregelt.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können schulautonom angeboten werden, Volksgruppensprachen bzw. Fremdsprachen sind entsprechend den regionalen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Freigegenstände und unverbindliche Übungen sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes (Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze, Lehrstoff) und Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen.

Ferner kann der Unterricht in geblockter Form angeboten werden, sofern es pädagogisch und organisatorisch zweckmäßig ist. Im Falle der Blockung des Unterrichts im Pflichtgegenstand „Kindergartenpraxis“ sind insbesondere die regionalen Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Praxis- und Besuchsstätten zu berücksichtigen.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung in die jeweiligen Lehrverpflichtungsgruppen grundsätzlich sowohl nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen:

Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); Unterrichtsgegenstände der Heil- und Sonderpädagogik ohne Schularbeiten II; pädagogischgeisteswissenschaftliche sowie didaktische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände der Informatik und der Betriebswirtschaft II; mit Kindergartenpraxis verwandte Unterrichtsgegenstände III; Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Unterrichtsgegenstände im Bereich Kommunikation und Persönlichkeitsbildung III; Unterrichtsgegenstände des Instrumentalunterrichts und der Rhythmisch-musikalischen Erziehung sowie gestalterisch-kreative Unterrichtsgegenstände (zB der Werkerziehung verwandte Unterrichtsgegenstände) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung, Bildnerischen Erziehung und Musikerziehung IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praktischer Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Unterrichtsgegenstände wie Darstellendes Spiel, Chorgesang, Spielmusik und Stimmbildung V. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Summe Lehrverpflichtungsgruppe
Semester
1. 2. 3. 4.
1. Religion 2 2 2 2 8 (III)
2. Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie)
4 4 4 4 16 II
3. Heil- und Sonderpädagogik 1 1 1 1 4 II
4. Didaktik 5 5 4 4 18 II
5. Kindergartenpraxis 2 6 6 6 6 24 III
6. Deutsch (einschließlich Sprecherziehung und Kinderliteratur) 1 1 1 1 4 I
7. Deutsch als Zweitsprache - - 1 - 1 II
8. Seminar Organisation, Management und Recht - 2 1 1 4 II
9. Seminar Gesundheits- und Ernährungslehre 2 - - 1 3 III
10. Musikerziehung 3 3 2 2 10 (IVa)
11. Instrumentalunterricht
1. Instrument (Gitarre/Klavier/ Akkordeon) 3 2 2 2/1 1 7/6
2. Instrument (Flöte/Violine) 3 - 1 2 0/1 3/4 IV
12. Rhythmisch-musikalische Erziehung 2 1 1 1 5 IV
13. Bildnerische Erziehung 2 2 - - 4 (IVa)
14. Werkerziehung 2 3 - - 5 (IV)
15. Textiles Gestalten 2 2 - - 4 IV
Seminar Bildnerische Erziehung,
Werkerziehung, Textiles Gestalten
16. Bildnerische Erziehung - - 2 2 4 (IVa)
Werkerziehung - - 2 2 4 (IV)
Textiles Gestalten - - 2 1 3 IV
17. Bewegungserziehung 2 2 2 2 8 IVa
18. Medienpädagogik - - 1 - 1 III
B. Verbindliche Übung
19. Seminar Kommunikationspraxis und
Gruppendynamik - 1 1 - 2 III
20. Seminar Stimmbildung und Sprechtechnik 1 - - - 1 V
21. Fachspezifisches Seminar 1 1 1 - 3 III
Gesamtwochenstundenanzahl 38 39 38 31 146
C. Ergänzende Pflichtgegenstände 4 5
22. Philosophie 2 1 1 - 4 III
23. Biologie und Umweltkunde 2 2 2 - 6 III
24. Musikerziehung 1 1 1 1 4 (IVa)
25. Bildnerische Erziehung 1 1 1 1 4 (IVa)
D. Freigegenstände
Schulautonome Freigegenstände 6
E. unverbindliche Übungen
Schulautonome unverbindliche Übungen 6
F. Förderunterricht 7

1 Von der Verteilung der Wochenstunden kann schulautonom abgewichen werden; hinsichtlich der Aufteilung auf die einzelnen Klassen sowie der inhaltlichen Gestaltungsfreiheit siehe Abschnitt IV (Schulautonome Lehrplanbestimmungen).

2 Praxiswochen: 7 Wochen.

3 Festlegung des Instrumentes erfolgt durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter.

4 Nur für Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende, für die der Unterrichtsgegenstand bzw. der Lehrstoff nicht bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war.

5 Wenn die Zahl der betroffenen Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden weniger als 15 beträgt, ist der Nachweis der Kenntnisse des Lehrstoffes im Externistenwege oder anders zu erbringen.

6 Schulautonome Festlegung (siehe Abschnitt IV und Abschnitt VII).

7 Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Semesters. Der Förderunterricht kann bei Bedarf höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 8 Wochen eingerichtet werden.

VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

1.

Katholischer Religionsunterricht:

2.

Evangelischer Religionsunterricht

3.

Altkatholischer Religionsunterricht

4.

Islamischer Religionsunterricht

5.

Israelitischer Religionsunterricht

6.

Neuapostolischer Religionsunterricht

7.

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

8.

Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

9.

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.

10.

Buddhistischer Religionsunterricht

VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, LEHRSTOFF

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

PÄDAGOGIK

(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnisse/Einsichten:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

– fachbezogene Grundlagen,

– Verständnis für das Phänomen der menschlichen Entwicklung,

– Kenntnis der für das Kind relevanten Institutionen,

– Einsicht in die Vorläufigkeit von wissenschaftlichen Erkenntnissen,

– Einsicht in die besondere Natur des Menschen und in die sich daraus ergebenden Konsequenzen sowie

– Einsicht in die Möglichkeit, Notwendigkeit und Begrenztheit pädagogischen Handelns

Fertigkeiten/Fähigkeiten:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

– für das Kind relevante Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bzw. praxisbezogen bewältigen,

– Zielsetzungen und Entscheidungen in erziehungsrelevanten Situationen begründen können,

– pädagogisches Handeln auf argumentative Basis stellen,

– altersgemäß und situationsorientiert intervenieren,

– pädagogische Aussagesysteme auf ihren Entstehungszusammenhang beziehen und auf aktuelle Relevanz überprüfen,

– Bezüge zwischen Einzelerfahrungen und Gesetzmäßigkeiten herstellen,

– Wertangebote auf mögliche Konsequenzen überprüfen,

– sich kritisch mit sozialen Strukturen, Rollen und Handlungsmustern auseinandersetzen,

– Phänomene unterschiedlich fokussieren sowie

– das eigene Handeln und Denken auf einer Metaebene betrachten können.

Haltungen/Bereitschaften:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

– offen gegenüber Neuem sein,

– Fragen stellen und sich in Frage stellen,

– bereit sein, ihre eigene Erziehungsgeschichte und Sozialisation zu reflektieren,

– Kritik annehmen und adäquat reagieren,

– Menschen mit Toleranz und Wertschätzung begegnen,

– im Umgang mit Menschen kultur- und geschlechtssensibel agieren,

– lösungs- und zukunftsorientierte Wege planen und erproben,

– aktiv an gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen mitwirken und

– lebensbegleitendes Lernen als wichtigen Bestandteil der persönlichen Entwicklung auffassen

Didaktische Grundsätze:

Lernen ist grundsätzlich als ein über die Lehrinhalte der einzelnen Unterrichtsgegenstände hinausgehendes selbst verantwortetes Handeln zu verstehen.

Fächerübergreifende Projekte sind durchzuführen.

Der Unterricht ist unter Berücksichtigung integrativer und interkultureller Aspekte zu gestalten.

Die Vermittlung der Inhalte hat nach dem aktuellen Stand der Lernforschung mit angemessenen Methoden zu erfolgen.

Medien sind in vielfältiger Form im Unterricht einzusetzen.

Auf der Basis des Grundlagenwissens ist fachliches Lernen, Erfahrungslernen, sozialkommunikatives Lernen und autonomes Lernen anzustreben.

Die methodische Gestaltung des Unterrichts soll auf das Abstraktionsniveau der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden Bedacht nehmen, zu handlungsorientiertem Denken und zur verstärkten Reflexion über eigenes und fremdes Verhalten führen.

Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes sollen sich am Erfahrungshintergrund des vorangegangenen Bildungsweges der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden orientieren.

Begleitende Prinzipien des Unterrichts sind:

– Aktualität,

– Situationsorientiertheit,

– Prozessorientiertheit,

– Ganzheitlichkeit,

– Exemplarität.

Hinführung der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden zu:

– selbständigem Arbeiten,

– eigenständigem Wissenserwerb,

– wissenschaftsorientiertem Arbeiten,

– Umgang mit Fachliteratur,

– effizienten Präsentationen.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Einführung in den Unterrichtsgegenstand „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie)“,

Einführung in wissenschaftliche und projektorientierte Arbeitsweisen,

praktische und fächerübergreifende Bezüge,

Wissenschaftstheorie, Wissenschaftsmethodologie,

Beobachtungskriterien, Strategien, Forschungsdesigns der wissenschaftlichen Erfassung und Bewertung pädagogisch relevanter Sachverhalte,

fachspezifische Medienarbeit,

Allgemeine Psychologie (ausgewählte Probleme),

Tiefenpsychologie,

Grundlagen der menschlichen Entwicklung und des Verhaltens, der Erziehung, Bildung und Sozialisation,

Entwicklung des Menschen in den ersten Lebensjahren,

Motive und Ziele des Verhaltens, Handelns und Lernens,

Leistungsmotivation und Anspruchsniveau,

Lernpsychologie, Grundsätze des Lernens,

Pädagogische Psychologie,

Lerntheorie, Lernkultur, Lerngesellschaft,

Psychologie und Pädagogik des Spiels,

Ausdrucks- und Darstellungsmöglichkeiten des Menschen,

Pädagogische Anthropologie,

Erziehung und Bildung als kulturanthropologisches Geschehen, Bedingungsfeld der Erziehung,

Wechselwirkung von Verhaltensweisen der am Erziehungsprozess Beteiligten,

pädagogische Aspekte humanwissenschaftlicher Erkenntnisse (an Fallstudien).

Schularbeiten:

je eine Schularbeit (mindestens eine davon zweistündig).

3.

und 4. Semester:

Entwicklung des Menschen bis ins Erwachsenenalter,

konstituierende Faktoren der Erwachsenenpersönlichkeit,

Aufarbeitung von Erziehungsproblemen,

Wertgrundlagen und Zielsetzungen des pädagogischen Handelns,

pädagogische Aussagesysteme in Vergangenheit und Gegenwart,

Persönlichkeitspsychologie: Theorien und Methoden wissenschaftlicher Individualitätserfassung,

Pädagogische Soziologie,

Arbeits- und Organisationspsychologie,

Projektmanagement als pädagogische Qualität,

geschlechtssensible Pädagogik,

Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen,

Integrationspädagogik,

Interkulturelle Erziehung und Bildung,

Deklaration der Menschenrechte sowie der UN-Charta über die Rechte der Kinder (Kinderrechtskonvention),

Rollenbild und Selbstverständnis, Erwartungshaltungen und Erfahrungen der Pädagoginnen und Pädagogen in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen,

Möglichkeiten der Psychohygiene der Erzieherinnen und Erzieher,

Institutionen der Erziehung und Bildung,

Erwachsenenbildung,

Freizeitpädagogik,

Sozialpädagogische Einrichtungen,

Bildungswesen in Österreich und Europa,

Bildung und Erziehung in der Informationsgesellschaft -

Globalisierung und Zukunftsvisionen.

Schularbeiten:

ein bis zwei Schularbeiten (zwei- bzw. dreistündig, davon eine mindestens dreistündig).

3.

HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichts ist die Entwicklung einer toleranten, offenen und aktiven Haltung gegenüber Kindern mit physischen oder psychischen Behinderungen (Kindern mit besonderen Bedürfnissen).

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

– fachbezogene Grundlagen erwerben,

– die für zusätzlichen Förderbedarf relevanten Institutionen kennen,

– das Phänomen der Behinderung in seiner Vielfältigkeit verstehen,

– individuell bedeutsame Problemkreise erkennen, beurteilen und bewältigen können,

– kompetent beraten, sensibel agieren und gegebenenfalls intervenieren können und

– zukunftsorientierte Handlungsmöglichkeiten eröffnen und stützen können.

Didaktische Grundsätze:

Individuelle Entwicklungsverläufe und besondere Entwicklungsbedürfnisse von Mädchen und Knaben sind transparent zu machen.

Der Unterricht hat so zu erfolgen, dass für die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende sensibles und ausgewogenes Urteilen unter Berücksichtigung des Bedingungsfeldes der Behinderung möglich wird.

Mit Hilfe von Fallbeispielen, externen Referentinnen und Referenten, Exkursionen und durch Zusammenarbeit mit Personen aus dem schulischen und außerschulischen Bereich ist ein praxisnaher Unterricht sicherzustellen. Dabei sind Medien in ausgewählter Form einzusetzen.

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen angehalten werden, aktuelle Fragestellungen durch selbständige Studien und Beobachtungen abzuklären.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Grundbegriffe und Grundprobleme,

Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen,

multifaktorielle Bedingtheit von Behinderungen,

Arten von Behinderungen und

spezifische Behinderungen und Auffälligkeiten (Fallstudien),

Wahrnehmungsstörungen,

Teilleistungsstörungen,

Verhaltensauffälligkeiten.

3.

und 4. Semester:

Behindertenintegration,

Institutionen zur Diagnose, Bildung, Förderung und Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen,

Umgang mit Eltern und mögliche Hilfestellungen,

Möglichkeiten der Psychohygiene,

Bedingungsfeld der Therapie,

grundlegende Verhaltensmaßnahmen in Krisenfällen.

4.

DIDAKTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

– Wertekompetenz entwickeln,

– die Erziehungs- und Bildungsarbeit dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend planen, vorbereiten, umsetzen und reflektieren können,

– Einsicht in die Komplexität des Bildungs- und Erziehungsgeschehens gewinnen sowie Fachkompetenz und Flexibilität in Entscheidungsprozessen erwerben,

– erkennen und reflektieren können, wie in Erziehungs- und Bildungsprozessen oftmals geschlechtsspezifische Rollenzuschreibungen unbewusst tradiert werden,

– methodisch-didaktische Kompetenz entwickeln, die geeignet ist, den Handlungsspielraum von Mädchen und Knaben unabhängig von traditionellen geschlechtsspezifischen Rollenklischees zu erweitern,

– fachspezifische und fächerübergreifende Aspekte als Grundlage für interdisziplinäre Zusammenarbeit erkennen und integrieren können,

– durch vielfältige Lernformen und Unterrichtstechnologien Methodenkompetenz erwerben,

– grundlegende methodische Kenntnisse der Fremdsprachendidaktik im Vorschulalter erwerben

– Bildungsmittel kennen, kritisch auswählen und gezielt einsetzen können,

– zur kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen Entwicklungen gelangen,

– zu kompetenter fachspezifischer Anwendung von Informationstechnologie befähigt sein,

– zu kritischer Urteilsbildung, eigenverantwortlichem Handeln, zum Wahrnehmen der eigenen Möglichkeiten und Grenzen sowie zu effizientem Nutzen vorhandener Ressourcen befähigt sein,

– Erlebnisfähigkeit, individuelle Ausdrucksfähigkeit und Kreativität entfalten,

– im Sinne der Sozialkompetenz mit einzelnen Kindern, der Gruppe, mit anderen Interaktionspartnerinnen und -partnern innerhalb der Institution Wertschätzung, Empathie, Interaktions- und Kommunikationsfähigkeiten entwickeln sowie

– Feldkompetenz in Bezug auf Interaktionsprozesse zwischen Kindern, Eltern und anderen Bezugspersonen der Kinder, innerhalb des pädagogischen Feldes, sowie der Öffentlichkeit erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller Unterrichtsgegenstände, speziell der Pflichtgegenstände „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie)“‚ „Heil- und Sonderpädagogik“, sowie mit den Praxisstätten ist unerlässlich.

Die Transferwirkung zwischen Kindergartenpraxis und Didaktik ist besonders zu beachten.

Kriterien bei der Auswahl des Lehrstoffes:

Orientierung am Erlebnis- und Erfahrungshintergrund der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden und an Erfordernissen der Kindergartenpraxis,

aufbauende, kontinuierliche Strukturierung und

Basis für lebensbegleitendes Lernen.

Begleitende Prinzipien und Organisationsformen des Unterrichts sind:

Methodenvielfalt und Methodengerechtheit,

Handlungsorientierung,

Situationsorientierung,

Prozessorientierung,

offene Lehr- und Lernformen,

exemplarisches Lernen,

fächerübergreifendes Lernen,

ganzheitliches Lernen,

multimediales Lernen,

seminaristisches Arbeiten,

wissenschaftsorientiertes Arbeiten,

Stundenblockungen,

gelegentliche Einbeziehung von Expertinnen und Experten,

Lehrausgänge und Exkursionen und

Berücksichtigung schulautonomer Schwerpunktsetzung.

Für die Persönlichkeitsbildung sind insbesondere folgende Prozesse, Haltungen und Fähigkeiten zu fördern:

Selbsterfahrung, Selbstwahrnehmung, Fähigkeit zur Empathie,

Reflexion,

Objektivierung,

Wertorientierung in der Alltagskultur,

Interaktion und Kommunikation in verschiedenen Sozialformen,

Initiierung kreativer und innovativer Prozesse sowie

Psychohygiene.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Institution Kindergarten/Institutionen der Kindergartenpädagogik,

Institutionen der Bildung und Erziehung,

Bedingungs- und Entscheidungsfelder,

Raum- und Zeitstruktur,

frühkindliche Lernformen und didaktische Prinzipien,

Methodenvielfalt, Methodengerechtheit und Methodenanalyse,

Bedeutung der Motivation und Motivierung,

Spiele, Materialien und Medien für die einzelnen Bildungs- und Erziehungsbereiche,

Ordnungssysteme für berufsspezifische Medien,

Kriterien zur Beurteilung von Fachliteratur,

eigenständige Auseinandersetzung mit Fachliteratur,

Anlegen eines grundsätzlichen Verständnisses für Didaktische Modelle,

im Besonderen für die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Bereichen

– Motorik

– Wahrnehmung und Kognition

– Musikalisch-rhythmischer Bereich

– Sprache und Fremdsprachenerwerb

– Umwelterziehung

– Kreativität,

realitätsbezogene Auseinandersetzung mit kindlichen Lebenswelten, aktuellen Situationen und Erlebnissen,

Aspekte der Integration und der inneren Differenzierung,

Modelle für kurz-, mittel- und langfristige Planung,

Modelle der Beobachtung kindlicher Verhaltensweisen und Gruppenprozesse als Grundlage der Planung,

erste Modelle in der Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten,

Modelle der Reflexion der Erziehungs- und Bildungsarbeit, sowie kritische Auseinandersetzung mit der Wechselwirkung von Erzieherinnen- und Erzieherverhalten sowie Gruppenprozessen als Grundlage der Planung.

Schularbeiten:

eine zweistündige Schularbeit pro Semester.

3.

und 4. Semester:

Didaktische Modelle für folgende Bereiche der Bildungs- und Erziehungsarbeit:

– sozial-emotionaler Bereich

– Wertorientierung

– religiöse Erziehung,

– ästhetische Erziehung

– Sexualerziehung

– geschlechtssensible Erziehung

– interkulturelle Erziehung

– integrative Erziehung

– Medienerziehung

– Suchtprävention,

bildungspolitische Trends und Strömungen,

Konzeption, Organisationsentwicklung und Qualitätssicherung,

Projektmanagement,

administrative Aufgaben,

Geschichte des Kindergartens,

Wandel von Methoden und Materialien im historischen Kontext,

kritische Auseinandersetzung mit Faktoren, welche die institutionelle Kleinkinderziehung beeinflussen,

Bestimmungen über die Aufgaben des Kindergartens in den einschlägigen Landesgesetzen,

Schularbeiten:

eine dreistündige Schularbeit pro Semester.

5.

KINDERGARTENPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

– Achtung vor dem Eigenwert der Persönlichkeit des Kindes entwickeln,

– als Erzieherinnen- und Erzieherpersönlichkeit Rollen- und Handlungskompetenz erwerben,

– für eine bewusste Auseinandersetzung mit Einstellungen und Werthaltungen im Sinne der Berufsethik sensibel werden,

– ihr Erzieherinnen- und Erzieherverhalten hinsichtlich Geschlechtsrollenstereotypen hinterfragen,

– die Erziehungs- und Bildungsarbeit dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend gestalten, systematisch beobachten, analysieren und reflektieren können,

– Teamfähigkeit und Konfliktkultur erwerben,

– Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten kompetent gestalten können,

– befähigt werden, Erziehungs- und Bildungsarbeit im Sinne der Qualitätssicherung transparent machen zu können,

– Einsicht in sozialpädagogische Zusammenhänge gewinnen und

– zu einem Selbstverständnis für interdisziplinäre Zusammenarbeit gelangen.

Didaktische Grundsätze:

Die Transferwirkung zwischen Kindergartenpraxis, Didaktik, Pädagogik sowie Heil- und Sonderpädagogik ist besonders zu beachten.

Die Kindergartenpraxis soll sich an regionalen Gegebenheiten orientieren. Im Hinblick auf interkulturelle Bildung und Erziehung soll Zweisprachigkeit generell gefördert und in der Kindergartenpraxis erprobt werden. Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende, die einen Unterricht in einer Volksgruppensprache besuchen oder besuchten, sollen nach Möglichkeit ab dem 3. Semester auch in bilingualen Kindergärten praktizieren.

Praktizieren in integrativ geführten Kindergärten ist anzustreben.

Intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller fach- und berufsrelevanter Unterrichtsgegenstände sowie mit dem Fachpersonal an den Praxisstätten ist erforderlich.

Blockungen im Pflichtgegenstand Kindergartenpraxis sind anzustreben.

Im Unterricht und bei der Betreuung der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sowohl an den Praxisstätten als auch im Klassenverband sind zu berücksichtigen:

– Reflexion der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden über ihre Berufsmotivation,

– Begleitung von Planung, Vorbereitung, Umsetzung sowie Reflexion und Evaluation,

– Einsatz von verschiedenen Methoden zur Förderung von Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit,

– Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Problembewusstsein und Selbstreflexion unter Anwendung von Methoden der Erwachsenenbildung,

– Aufbau eines verantwortungsbewussten Erzieherinnen- und Erzieherverhaltens,

– Kontinuierliche Begleitung der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden bei ihrer Sozialisation im Berufsfeld auch durch außerschulische Kontakte bzw. Schulveranstaltungen.

Begleitende Prinzipien des Unterrichts sind:

– Methodenvielfalt und Methodengerechtheit,

– Handlungsorientierung,

– Aufbau von Praxiserfahrungen durch Lernen am Modell und Erfahrungslernen,

– Situationsorientierung,

– Prozessorientierung,

– offene Lehr- und Lernformen,

– exemplarisches Lernen,

– fächerübergreifendes Lernen,

– ganzheitliches Lernen und

– multimediales Lernen.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Institution Kindergarten,

Bildungs- und Spielmittel, Materialien und Medien,

Bedingungs- und Entscheidungsfelder,

Kompetenzbereiche des pädagogischen Teams im Kindergarten,

Modelle der Kommunikation und Kooperation im Team des Kindergartens, mit Eltern und Erziehungsberechtigten sowie im erweiterten pädagogischen Feld,

Modelle zur Transparenz von Bildungs- und Erziehungsarbeit,

Hospitationen mit differenzierter Aufgabenstellung in verschiedenen Kindergärten und anderen Institutionen der Bildung und Erziehung (insbes. im Schuleingangsbereich),

mündliche und schriftliche Berichte und Reflexionen,

Praktizieren in unterschiedlichen Sozialformen, Spiel- und Arbeitsbereichen als verantwortliches Mitglied des pädagogischen Teams,

Methoden und Formen der Reflexion von Erziehungs- und Bildungsarbeit, Erzieherinnen- bzw. Erzieherverhalten und Gruppenprozessen,

Formen und Methoden der Beobachtung,

Darstellung der Beobachtungsergebnisse,

Kurz-, mittel- und langfristige Planung auf der Grundlage von Beobachtungen und Reflexionen,

Modelle der schriftlichen Planung,

drei Praxiswochen im Kindergarten.

3.

und 4. Semester:

Hospitationen in verschiedenen Kindergärten und anderen berufsbezogenen Institutionen,

eigenständiges Praktizieren als verantwortliches Mitglied des pädagogischen Teams,

Erweitern der situationsorientierten Handlungskompetenz in Bezug auf gesellschaftliche Strömungen und kindliche Lebenswelten unter Berücksichtigung exemplarisch genannter Aspekte (Integration, Kooperation von Kindergarten und Schule, interkulturelle Erziehung, geschlechtssensible Erziehung),

gezielte Förderung einzelner Kinder und Kindergruppen sowie von Kindern mit besonderen Bedürfnissen,

Methoden und Formen der Reflexion hinsichtlich Selbst-, Sozial-, Sach- und Methodenkompetenz,

zweckmäßige Aufzeichnungen von Reflexionen als Grundlage der Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit,

systematische Beobachtung kindlicher Verhaltensweisen und Gruppenprozessen,

zweckmäßige Aufzeichnungen von Beobachtungen als Grundlage der Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit,

eigenständige kurz-, mittel- und langfristige Planung auf der Grundlage von Beobachtungen und Reflexionen,

Planung, Vorbereitung, Durchführung und Reflexion von Aufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere der Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten in Koordination mit dem pädagogischen Team des Kindergartens,

Dokumentations- und Präsentationstechniken,

Projekt- und Konfliktmanagement (allenfalls unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten),

Qualitätsstandards sowie Qualitätssicherung,

vier Praxiswochen im Kindergarten.

6.

DEUTSCH (EINSCHLIESSLICH SPRECHERZIEHUNG UND KINDERLITERATUR)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

– dazu befähigt werden, das im Deutschunterricht der höheren Schule erworbene Wissen und Können bewusst für die berufliche Tätigkeit der Kindergartenpädagogin und des Kindergartenpädagogen einzusetzen und

– sprachlich korrekt, situationsadäquat, geschlechtssensibel, zielgruppen- und problemorientiert schriftlich und mündlich kommunizieren können.

Didaktische Grundsätze:

Bei geeigneten Themen ist fächerübergreifendes und fächerverbindendes Lehren und Lernen anzustreben.

Dem Prinzip der Methodenvielfalt ist bei Planung und Durchführung des Unterrichts Rechnung zu tragen.

Bei unterschiedlichen Lernvoraussetzungen auf Grund der Herkunft der Schülerinnen und Schüler aus anderen Kulturkreisen sind insbesondere bei daraus resultierender eingeschränkter Sprachkompetenz geeignete Fördermaßnahmen zu setzen.

Sprecherziehung:

Die Sprecherziehung ist tragendes Prinzip und hat, ausgehend von der Herkunftssprache, das Verfügen über die Standardsprache anzustreben. Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen sich ihrer sprachlichen Vorbildwirkung bewusst werden.

Mit den Lehrerinnen und Lehrern der verbindlichen Übung Seminar „Stimmbildung und Sprechtechnik“ ist zusammenzuarbeiten.

Medien und Massenkommunikation:

Dem Grundsatz der Vielfalt ist Rechnung zu tragen. Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Pflichtgegenstandes „Medienpädagogik“ ist unerlässlich.

Berufspraktische Inhalte:

Für diesen Bereich ist die enge Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“, „Kindergartenpraxis“ und „Medienpädagogik“ unerlässlich.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Sprecherziehung:

Übungen zur Sensibilisierung für die eigene Sprechweise (zB bei Rollenspielen, mit Videoaufnahmen, mit Artikulationsübungen),

Grundlagen der Sprech- und Vortragstechnik und des gestaltenden Vorlesens,

Übungen zur kompetenten Anwendung der Standardsprache,

Kurzreferate mit berufsspezifischen Inhalten (Elternarbeit, pädagogische Arbeitskreise),

geschlechtergerechter und geschlechtssensibler Sprachgebrauch.

Kinderliteratur/Medien für Kinder:

Übersicht über die Gattungen der Kinder- und Jugendliteratur mit besonderem Fokus auf die Literatur für das Vorschulkind,

Analytische und kreativ-produktive Auseinandersetzung mit dem Bilderbuch, Bilderbuchanalyse,

das Märchen,

Erfinden und Erzählen von Geschichten für das Kleinkind,

Kindertheater, Theater für Kinder.

Schularbeiten:

ein bis zwei Schularbeiten (ein oder zweistündig).

3.

und 4. Semester:

Sprecherziehung:

Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten des 1. und 2. Semesters,

Kenntnis und Anwendung verschiedener Präsentationsmethoden (auch unter Verwendung neuer Informationstechnologien),

Möglichkeiten der Förderung der kindlichen Sprachaktivitäten,

Sprachliche Subsysteme (Soziolekt, Idiolekt, Dialekt, Fachsprachen und ihre soziokulturellen Bedingungen).

Kinderliteratur/Medien für Kinder:

Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten des 1. und 2. Semesters,

Entwicklung der Kinderlyrik, Vergleich von Kinder- und Erwachsenenlyrik,

Beurteilungskriterien für Kinder- und Jugendliteratur,

Kriterien einer geschlechtergerechten Kinderliteratur,

Rezensionen von Kinderbüchern für eine Zeitung oder Zeitschrift,

Analyse von Medien für Kinder (zB Film, Hörspiel, CD-ROM),

Kriterien geschlechtergerechter Medien für Kinder.

Schularbeiten:

ein bis zwei Schularbeiten (ein- oder zweistündig).

7.

DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

– sich theoretisch und praktisch mit früher Mehrsprachigkeit auseinandersetzen,

– dazu befähigt werden, Kindergartenkindern mit einer anderen Erstsprache als Deutsch sinnvolle und zielführende Angebote zum Zweitsprachenerwerb zu machen sowie

– die Bedeutung und Aufgabe der Kindergartenpädagogin bzw. des Kindergartenpädagogen beim Zweitspracherwerb erkennen.

Didaktische Grundsätze:

Eine Zusammenarbeit mit den Lehrkräften aus Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik und Kindergartenpraxis ist anzustreben, ebenso mit Fachleuten aus Einrichtungen mit hohem Migrantinnen- und Migrantenanteil.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Erstspracherwerb, Zweitspracherwerb,

Grundlagen der Fremdsprachendidaktik,

Möglichkeiten der Sprachstandsfeststellung, Diagnoseinstrumentarien,

Möglichkeiten der frühen Sprach- und Sprechförderung,

Elternarbeit in Kindergruppen mit hohem Migrantinnen- und Migrantenanteil,

Kennen lernen von unterschiedlichen Systemen/Möglichkeiten zum Spracherwerb,

Kennen lernen und Erproben von unterschiedlichen didaktischen Materialen zum Zweitspracherwerb im Kindergarten.

8.

SEMINAR ORGANISATION, MANAGEMENT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

– grundlegende Kenntnisse über betriebliches Management – insbesondere sozialpädagogischer Einrichtungen – erwerben und in ihrem Berufsfeld anwenden,

– durch den Erwerb von Kenntnissen berufsspezifischer Rechtsbereiche grundlegende rechtliche Fragestellungen im sozialpädagogischen Umfeld beurteilen und

– die Besonderheiten der Führung von Dienstleistungsorganisationen mit starker Mitarbeiterführung kennen lernen und erfahren.

Didaktische Grundsätze:

Aus dem künftigen beruflichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sind einzelne Beispiele so zu wählen, dass damit alle Lerninhalte abgedeckt werden.

Die wesentlichen Aspekte der Lehrplanbereiche „Organisation und Management“ sind anhand eines konkreten Beispieles in projektorientiertem Unterricht zu vermitteln (zB Erweiterung eines Kindergartens, Gründung einer Kinderkrippe).

Lehrstoff:

2.

Semester:

Unternehmensziele – Unternehmenskultur (Leitbild, Corporate Philosophy, Corporate Identity, Corporate Design, Image, Besonderheiten des Non-Profit-Bereiches),

Management im sozialpädagogischen Bereich,

Zusammenarbeit mit Institutionen,

Marketing im sozialpädagogischen Bereich,

Werbung,

Öffentlichkeitsarbeit, Transportieren von Wertekonzeptionen,

berufsspezifische Elemente des Rechnungswesens und der Betriebswirtschaft,

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Beleg, Kassaführung,

Grundbegriffe des Rechts und der Rechtsordnung (Gesetz, Verordnung, Bescheid; Gerichtswesen, Rechtsmittel, Diversion),

Arbeits- und Sozialrecht, Dienstrecht,

Kindergartenrecht,

Jugendwohlfahrt.

3.

und 4. Semester:

Kommunikation und Information, Führungsstile (zB management by objectives),

Konfliktmanagement,

Aspekte der Personalentwicklung (Stellenbeschreibung, Anreizsysteme, Motivation, Mitarbeitergespräch, Anforderungsprofile, Personalauswahl),

Bewerbung,

Möglichkeiten der Finanzierung (Fundraising),

Qualitätsmanagement, Evaluation in sozialpädagogischen Einrichtungen,

Evaluation (Zielgruppenzufriedenheit, Produktqualität, Teamzufriedenheit; Qualitätskriterien und Qualitätsindikatoren in der sozialpädagogischen Arbeit),

Datenschutz,

Familienrecht, Scheidungs-, Obsorge- und Wegweiserecht,

Haftung und Schadenersatz,

Aufsichtspflicht.

9.

SEMINAR GESUNDHEITS- UND ERNÄHRUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

– gesundheitliche und im Speziellen ernährungswirtschaftliche Erkenntnisse vor allem in Hinblick auf die Erfordernisse im künftigen Beruf theoretisch und praktisch umsetzen können,

– gesundheitsförderndes Leben, Ernährungsverhalten und Tischkultur zu einem allgemeinen Anliegen machen,

– geschlechtsspezifische Aspekte im Bereich der Alltagsversorgung thematisieren,

– multikulturelle Gegebenheiten der Gesundheit und Ernährung kennen und berücksichtigen können,

– das Warenangebot hinsichtlich ernährungsphysiologischer Wertigkeit und ökologischer Aspekte prüfen und bewerten können,

– Mahlzeiten und Getränke nach ernährungsphysiologischen, saisonalen und lokalen Gesichtspunkten zusammenstellen, herstellen, analysieren und eventuell aufwerten können sowie

– hygienische Maßnahmen setzen können.

Didaktische Grundsätze:

Über eigenes Erleben sollen die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden im Schulalltag zu bewusster Gesundheitsvorsorge und bewusstem Ernährungsverhalten hingeführt werden.

Zur Durchführung des praktischen Teils sind geblockte Unterrichtseinheiten vorzusehen.

Der Transfer der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Arbeit im zukünftigen Berufsfeld ist in Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ zu ermöglichen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Allgemeine Aspekte und physiologische Grundlagen der Ernährung,

Bestandteile unserer Nahrung einschließlich Lebensmittelkunde (Schwerpunkt Ernährung des Kindes)

Individual- und Betriebshygiene,

Hygiene und Grundlagen der „Ersten Hilfe“, Unfallverhütung, Hausapotheke,

Sicherheitsvorkehrungen und Unfallverhütung im Küchenbereich,

Vorbereitung und Herstellung einfacher Mahlzeiten (berufsbezogene Praxis) Ausarbeitung von Speiseplänen,

Problematik der Gemeinschaftsverpflegung,

Ess- und Tischkultur verschiedener Länder,

Ernährungserziehung im Kindergarten,

Grundlagen der Ernährungsberatung.

4.

Semester:

Gesunderhaltung des menschlichen Körpers: Lebensführung, Schutzfaktoren, Gesundheitsprävention, ...,

Umgang mit Genussmitteln, Psychopharmaka, Arzneimittel, ...,

Umgang mit gesundheitlich belasteten Kindern,

Mikrobiologie: Infektionskrankheiten, Parasiten, Viren, ...,

Gesundheitspsychologie, Psychohygiene,

Gesundheitsmodelle, Stressmodelle, Mobbing, Coping,

Umwelthygiene,

nachhaltige Verbraucherschulung.

10.

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

– die in den vorhergegangenen Bildungsgängen erworbenen musikalischen Fähigkeiten und Fertigkeiten für die berufliche Tätigkeit der Kindergartenpädagogin bzw. des Kindergartenpädagogen einsetzen und nutzen,

– sich mit den didaktischen und entwicklungspsychologischen Grundlagen der musikalischen Früherziehung auseinandersetzen und diese in der Praxis anwenden können,

– erfahren und erkennen, dass durch Beschäftigung mit Musik Konzentration, Leistungsbereitschaft, Gemeinschaftssinn, Kommunikationsfähigkeit, Rücksichtnahme, Toleranz und Kritikfähigkeit gefördert werden kann,

– sich der vielfältigen Wirkungen und Funktionen der Musik bewusst werden,

– sich emotional und kognitiv mit Musik auseinandersetzen können und

– sich im beruflichen und privaten Bereich weiterführend mit Musik beschäftigen.

Didaktische Grundsätze:

Die einzelnen Lehrplanbereiche sind ständig zu vernetzen.

Singen, Musizieren, Bewegen und Hören sind als Grundlage für den Erwerb theoretischen Wissens zu nutzen.

Auswendiges Singen und Musizieren muss im entsprechenden Ausmaß gefordert werden.

Fächerverbindendes Arbeiten der Lehrerinnen und Lehrer der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht“, „Rhyth misch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ ist unerlässlich.

Möglichkeiten für fächerübergreifendes und projektbezogenes Arbeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern aller anderen Unterrichtsgegenstände sind wahrzunehmen; speziell sind Einblicke in die Kindergartenarbeit auf musikalischem Gebiet zu ermöglichen.

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen zur kritischen Auseinandersetzung mit Sprache, transportiertem Inhalt und Bedeutung traditioneller und zeitgenössischer Kinderlieder (soziale, kulturelle und geschlechts-spezifische Aspekte) herausgefordert werden.

Auf Qualität in der musikalischen Praxis im Hinblick auf Präzision und Ausdruck ist Wert zu legen.

Neue Medien und Technologien sind zu nutzen.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Allgemeine Musiklehre:

Üben und Festigen musiktheoretischer Kenntnisse und Fertigkeiten, die bereits in vorhergegangenen Bildungsgängen erworben wurden,

Dreiklänge, Dominantseptakkord, Transponieren von Melodien und Begleitharmonien.

Stimmbildung und Gehörbildung:

Stimmbildungsübungen, Übungen zum Blattsingen, Schulung des Gehörs, sprechtechnische Übungen,

Aufbau der stimmlichen Kondition anhand von Kinderliedern und eines altersadäquaten Liedrepertoires,

Singen von Liedern aus Volks-, Kunst- und Popularmusik, begleitet und unbegleitet, in ein- und mehrstimmiger Ausführung.

Didaktischer Beitrag:

Aufbau einer Materialiensammlung (Kinderlieder, Verse, Klanggeschichten, ...),

Kennenlernen von Orff-Instrumenten und Improvisation mit elementaren Musikinstrumenten,

Anleitung zum Bau von elementaren Musikinstrumenten,

Stimmbildung und Sprecherziehung mit Kindern,

Liedarrangements für kindgerechtes Musizieren (Borden, Ostinato und rhythmische Begleitung), Klanggeschichten, Textvertonungen im melodischen Bereich des Kinderliedes,

Kennen lernen von musikalischen Werken aus verschiedenen Epochen, die für das Musikhören mit Kindern geeignet sind (zB Programmmusik mit und ohne Erzähler, Kinderopern, Filmmusik zu Kinderfilmen, Musicals, ...).

3.

und 4. Semester:

Allgemeine Musiklehre:

Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten des 1. und 2. Semesters,

Kadenz im Hinblick auf Liedbegleitung, Bassschlüssel.

Stimmbildung und Gehörbildung:

Weitere Stimmbildungsübungen, Übungen zum Blattsingen, Schulung des Gehörs, sprechtechnische Übungen,

Ausbau der stimmlichen Kondition anhand von Kinderliedern und eines altersadäquaten Liedrepertoires,

Singen von Liedern aus Volks-, Kunst- und Popularmusik, begleitet und unbegleitet, in ein- und mehrstimmiger Ausführung.

Didaktischer Beitrag:

Ausbau der Materialiensammlung (Kinderlieder, Verse, Klanggeschichten, ...),

Ensemblespiel und Ensembleleitung mit Orff-Instrumenten im Hinblick auf Aufgaben im Kindergarten (zB Einsätze geben, Grundlagen der Schlagtechnik, ...),

Hörerziehung mit Kindern (Spiele und Aufgaben für differenziertes Hören),

Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen für Kinderlieder, Methoden zur Liederarbeitung mit Kindern, Hinweise auf Fachliteratur,

Vermittlung von unterschiedlichen Zugängen zu Musik (zB Malen zu Musik, „Spiel-mit-Sätze“, Szenische Darstellung, ...),

mit Musik bewegen (zB Bewegungsimprovisationen, Klanggesten, Kindertänze, ...),

eigenständiges musikalisches Erarbeiten von vorgegebener oder selbstgewählter Literatur,

Programme für Fest- und Feiergestaltung,

Auseinandersetzung mit musikalischen Werken aus verschiedenen Epochen, die für das Musikhören mit Kindern geeignet sind (zB Programmmusik mit und ohne Erzähler, Kinderopern, Filmmusik zu Kinderfilmen, Musicals, ...).

11.

INSTRUMENTALUNTERRICHT

1.

Instrument: Gitarre, Klavier, Akkordeon;

2.

Instrument: Flöte (Blockflöte, Querflöte, Bambusflöte), Violine.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

– technische Fertigkeiten in Verbindung mit musikalischer Ausdrucksfähigkeit auf dem Instrument erwerben und kontinuierliches Üben als Grundlage dafür erkennen,

– einen Überblick über die verschiedenen Stilrichtungen gewinnen,

– vielfältige Möglichkeiten des Musizierens kennen lernen,

– durch Gruppenunterricht teamfähig werden,

– Instrumente kreativ und improvisatorisch einsetzen können,

– das Instrumentalspiel als persönliches Ausdrucksmittel entdecken,

– sich mit den didaktischen Grundlagen der musikalischen Früh- und Jugenderziehung auseinandersetzen und diese in der Praxis anwenden können und

– die Instrumente in ihre Praxisausbildung integrieren und im künftigen Berufsfeld kompetent einsetzen können.

Didaktische Grundsätze:

Der Instrumentalunterricht ist grundsätzlich als Gruppenunterricht zu gestalten, wobei auch auf die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden unter aktiver Beteiligung der Gruppe Rücksicht zu nehmen ist.

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden gleicher Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen.

Als Gestaltungsmöglichkeiten des Gruppenunterrichtes sind zu nutzen:

– Einsatz der Stimme,

– rhythmische Begleitung mit Percussions – und Körperinstrumenten,

– Bewegung zur und durch Musik,

– Improvisation in der Gruppe,

– audiovisuelle Medien (auch zur Selbstkontrolle).

Das Zusammenspiel mit anderen Instrumenten ist zu pflegen.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ ist unerlässlich und mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände anzustreben.

Solo- und Ensembleliteratur und berufspraktisches Spiel sind in einem entsprechenden Verhältnis anzubieten.

Projekte und Veranstaltungen sollen die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.

Der Besuch einschlägiger Musikveranstaltungen soll für Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende beispielgebend und motivierend sein.

1.

Instrument (Gitarre)

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Haltung und Stimmen des Instrumentes, Körperhaltung.

Technische Übungen, wie:

Tonbildungsübungen,

Daumenanschlag, Dämpftechnik,

Wechselschlag.

Tonleitern, Melodiespiel

Tonleitern I Lage,

Tonleitern in einer höheren Lage,

Melodiespiel auch in höheren Lagen,

Zweistimmiges Spiel im Solostil,

Übungen im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel, auch mit anderen

Instrumenten,

Improvisationsübungen instrumental und vokal, auch mit Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Akkordspiel, Begleitung:

Akkordzerlegungen,

Folk-Pick´s,

Schlagtechnik, Schlagmuster,

Festigung der rhythmischen Fähigkeiten,

Kadenzen in Dur und Moll ohne Barrégriff,

Anwendung des Kapodasters.

Allgemeines:

Anleitung zur Erstellung eines Fingersatzes,

Blattleseübungen,

Anleitung zum zielführenden Üben,

praktische Umsetzung von Musik- und Harmonielehre.

Didaktik und Instrumentalspiel für die berufliche Praxis:

Erstellen einer Liedsammlung in Zusammenarbeit mit „Musikerziehung“, „Flöte“ und „Didaktik-Kindergartenpraxis“,

Transponieren von Melodie und Begleitung,

Liedbegleitung des eigenen Gesanges, mit verschiedenen Techniken, nach Gehör und nach Noten,

Gestaltung eines Vor-, Zwischen- und Nachspieles.

3.

und 4. Semester:

Haltung und Stimmen des Instrumentes, Körperhaltung.

Technische Übungen, wie:

Tonbildungsübungen,

Lagenwechsel,

Übungen zum Barrégriff.

Tonleitern, Melodiespiel

Tonleitern in höheren Lagen,

Melodiespiel mit Lagenwechsel,

zweistimmiges Spiel im Solostil,

Übungen im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel, auch mit anderen Instrumenten,

Improvisationsübungen instrumental und vokal, auch mit Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Akkordspiel, Begleitung:

Akkordzerlegungen,

Folk-Pick´s,

Schlagtechnik, Schlagmuster,

Festigung der rhythmischen Fähigkeiten,

Kadenzen in Dur und Moll mit Barrégriff,

Liedbegleitung aus den Bereichen Volks-, Kunst- und Popularmusik, mit Wechselbässen, Bassdurchgängen, Voicing´s und dergleichen,

Verwendung aller gebräuchlichen Haupt- und Nebenstufen, sowie der gängigen Akkorde der Popularmusik,

einfache Modulationen,

Anwendung des Kapodasters.

Allgemeines:

Anleitung zur Erstellung eines Fingersatzes,

Blattleseübungen,

Anleitung zum zielführenden Üben,

praktische Umsetzung von Musik- und Harmonielehre.

Didaktik und Instrumentalspiel für die berufliche Praxis:

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit „Musikerziehung“, „2. Instrument“ und „Didaktik-Kindergartenpraxis“,

Transponieren von Melodie und Begleitung,

Liedbegleitung des eigenen Gesanges, mit verschiedenen Techniken, nach Gehör und nach Noten,

selbstständiges Finden von Liedbegleitungen mit verschiedenen Anschlagarten, entsprechend den Anforderungen der Praxis,

Gestaltung eines Vor-, Zwischen- und Nachspieles.

1.

Instrument (Klavier)

1.

und 2. Semester:

Körperhaltung:

Beine, Oberkörper, Arme, Hände, Finger.

Technische Übungen:

Gewichtstechnische Übungen, Artikulationsübungen, Daumenuntersatz, Fingerüberwurf, Akkordübungen (alle Übungen verstehen sich für die linke und rechte Hand getrennt und zusammen),

Tonleitern bis zu vier Vorzeichen mit den entsprechenden Fingersätzen,

Dreiklänge bis zu vier Vorzeichen über zwei Oktaven, akkordisch und zerlegt,

Fingerübungen und Etüden zur Unterstützung der Geläufigkeit und der Perfektionierung der Artikulation,

einfache Pedalübungen.

Allgemeines:

Anleitung zur Erstellung eines Fingersatzes,

praktische Umsetzung von Musik- und Harmonielehre,

leichte Vortragsstücke klassischer und populärer Literatur,

Blattspielübungen einfacher Literatur,

Möglichkeiten kammermusikalischen Spiels durch vierhändige Literatur,

einfache Melodieimprovisationen in der Gruppe.

Didaktik und Instrumentalspiel für die berufliche Praxis:

Einfache Begleitmuster zu einer Melodie mit den Hauptstufen nach Gehör,

Transpositionsübungen gängiger Kinderlieder,

Gestaltung eines Vor-, Zwischen- und Nachspiels,

Liedbegleitung des eigenen Gesangs,

Melodieimprovisationen in der Gruppe,

Improvisationsversuche zur akustischen Untermalung von Gedichten und Geschichten,

Erstellen einer Liedsammlung in Zusammenarbeit mit „Musikerziehung“, „Flöte“ und „Didaktik-Kindergartenpraxis“.

3.

und 4. Semester:

Technische Übungen:

Erweiterung des Tonleiterspiels auf vier Vorzeichen „b“ über vier Oktaven mit gesteigertem Tempo,

Dreiklänge in den erlernten „b“- Tonarten über vier Oktaven, akkordisch und zerlegt,

Kadenzen bis zu vier Vorzeichen und „b“ in der Verbindung I – IV – V – I in allen Lagen,

Pedalübungen anhand passender Literatur, Anwendung des Pedals nach Gehör auf die Kinderliedliteratur,

spontanes Anwenden der unterschiedlichen Artikulationsmöglichkeiten in beiden Händen auf Kinderlieder, Blattspielliteratur und zu erarbeitende Stücke.

Allgemeines:

Vertiefung der Umsetzung von Musik- und Harmonielehre,

fortgeschrittene Literatur unterschiedlichster Musikrichtungen,

Erarbeiten und Umsetzen unterschiedlicher Stilmerkmale einzelner Epochen anhand leichter Klavierliteratur vom 17. bis ins 20. Jahrhundert,

Didaktik und Instrumentalspiel für die berufliche Praxis:

Vervollständigung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit „Musikerziehung“, „Flöte“ und „Didaktik-Kindergartenpraxis“,

Vertiefung der Arbeit im Transponieren von Melodie und Begleitung,

Ausweitung der Liedbegleitung von den Haupt- auf die Nebenstufen mit vielfältigen Möglichkeiten von Begleitmustern,

Möglichkeiten der Vertonung eines Gedichts oder einer Geschichte,

Erarbeiten eines Literaturrepertoires für festliche Anlässe im Kindergarten.

1.

Instrument (Akkordeon)

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Haltung, Balgführung,

elementartechnische Übungen für die linke und rechte Hand,

Grundlagen des Zusammenspiels beider Hände,

spielerisches Erkunden der klangtechnischen Möglichkeiten des Instruments,

Tonleiter- und Melodiespiel in verschiedenen Tonarten,

Begleitmöglichkeiten und -modelle der linken Hand,

Artikulation und Phrasierung sowie Übungen zur Dynamik,

Anwendung der verschiedenen Registrierungsmöglichkeiten,

rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter Zuhilfenahme von Stimme, Körper- und Rhythmusinstrumenten,

Hörproben, die die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Instruments dokumentieren,

Anleitung zum zielführenden Üben.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erstellen eines praxisbezogenen Liedrepertoires in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände „Musikerziehung“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ (Kinder- und Volkslieder, Liedgut für den Jahresfestkreis, Tänze aus der österreichischen und internationalen Folklore im elementaren Schwierigkeitsgrad),

selbständiges Finden von Begleitungsmodellen, Erfinden einfacher Vor- und Zwischenspiele,

Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges nach Gehör und nach Noten und

Improvisationsübungen (Experimentieren mit Klängen und Geräuschen des Instruments, Vertonen von Versen und Reimen, Gestalten von Klanggeschichten einfacher Art).

3.

und 4. Semester:

Wiederholung und Festigung der erworbenen Fähigkeiten,

Fortsetzung der technischen Übungen,

Blattspielübungen,

Akkordspiel,

Kadenzen,

Liedbegleitung, vor allem des eigenen Gesanges, in verschiedenen Tonarten, nach Gehör und nach Noten,

Erweiterung des Bassspiels – Wechselbass mit Dur-, Moll- und Septakkorden, Erarbeiten gängiger Bassfiguren, Einführung des Terzbasses, Melodiespiel mit der linken Hand,

Begleitung von Liedern ohne Angabe von Akkordbezeichnungen,

Anwendung der musiktheoretischen Kenntnisse in einfachen Kompositionsversuchen,

Sololiteratur- und Ensembleliteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) aus verschiedenen Epochen und Stilrichtungen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Ausbau des Spielrepertoires mit Schwerpunkt auf Kindertänze, in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände „Musikerziehung“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“ „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

Transponieren von Melodie und Begleitung unter Berücksichtigung des Umfanges der Kinderstimme,

selbständiges Erarbeiten von Liedbegleitungen mit Vor-, Zwischen- und Nachspiel unter Berücksichtigung des Umfanges der Kinderstimme,

solistischer Einsatz des Instrumentes in der Praxis (Fest- und Feiergestaltung),

differenzierte musikalische Gestaltung von Texten und Bilderbüchern.

2.

Instrument (Flöte/Blockflöte)

Lehrstoff:

2.

Semester:

Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation, Phrasierung und Intonationsübungen,

Anleitung zum zielführenden Üben,

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