Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik
kunstsemantische, syntaktische, sigmatische und pragmatische Parameter,
Kunst und Gesellschaft, Kunst und Politik, Kunst und Geschichte,
Kunst und Psyche, Geschlechterrollen in der bildenden Kunst, Biographische Zugänge (Biographien von Künstlerinnen und Künstlern),
Kunstvermittlung – Museum, Galerie, Kunstmarkt, Medien, Kunstwerke als Massenmedium, Kulturtourismus.
Zeichnung als Informationsträger (zB Skizze, Plan),
Schrift, Typografie, Lay-out, Graphic Design – visuelle Aspekte der Werbung,
Sprache und Bild-Präsentation,
Fotografie, Film, Video, Computer (Multimedia, CAD, Grafik, Animation und Simulation, Internet, Webdesign).
Motorische, physiologische, psychologische Aspekte,
Umweltgestaltung und Alltagsästhetik,
visuelle Aspekte der Architektur, des Designs und ästhetisch geprägter Situationen und Prozesse (zB öffentliche und private Räume, Identität des Ortes, kulturelle, religiöse, politische und sportliche Veranstaltungen, Zeremonien und Rituale, Spiele und Aktionen),
Selbstdarstellung, Körpersprache, Body-styling (auch unter geschlechtsspezifischen Aspekten) und Erscheinungsformen von Kitsch.
WERKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– fachtypische und fachdidaktische Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen für die eigene Werktätigkeit und in ihrem Berufsfeld systematisch, gegenstandsgerecht und planvoll einsetzen können,
– die Umsetzung von Ideen, beginnend von der Beschaffung und dem Einsatz der Arbeitsmittel bis zur zeitlichen Organisation ökonomisch und sachgerecht gestalten können,
– von sich aus Problemstellungen in den Unterricht einbringen, Informationsmaterial beschaffen, einschlägige Fachliteratur und das Angebot von zB Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Internet, Zeitschriften eigenständig nutzen,
– Werkstoffe, Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren der Fachterminologie entsprechend benennen, sachgemäß und zweckentsprechend einsetzen können,
– im Umgang mit Werkzeug und Maschinen grundlegende Sicherheit erlangen,
– über eigene Erfahrung grundlegende Einsichten in Gestaltungs- und Produktionsprozesse gewinnen,
– das Zusammenwirken von Form, Funktion, Material und Verfahren als wesentlichen Faktor des Ausdrucks und als notwendige gestalterische Einheit erkennen,
– durch Qualitätskriterien für die gestaltete Umwelt zu einer differenzierten und begründeten Werthaltung finden,
– Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft erwerben,
– im Zuge des Werk- und Gestaltungsprozesses affektive Bereiche, Haltungen und Wertschätzungen bewusst erleben,
– das erworbene Bildungsgut für ihre Tätigkeit im Berufsfeld didaktisch sinnvoll auswählen und aufbereiten können,
– Planung, Gestalt und Methodik eigener Werktätigkeit und des Unterrichtsgeschehens im Hinblick auf spätere werkbezogene Aktivitäten im Berufsfeld reflektieren und umsetzen können,
– Kenntnisse und Einblicke in die Entwicklungsstufen und Gestaltungsweisen der werkenden Mädchen und Knaben erlangen und berufsbezogen einsetzen können und
– die Bedeutung des Werkens für die Integration von Mädchen und Knaben mit unterschiedlichen Verhaltensweisen, Begabungen und speziellen Bedürfnissen erkennen und berücksichtigen.
Didaktische Grundsätze:
Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerlässliche Voraussetzung.
Es ist an geschlechtsrollenspezifische Vorerfahrungen anzuknüpfen und das Erweitern von Handlungsspielräumen anzustreben.
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden; ausschließliches Erproben von Materialien und Verfahren ist zu meiden.
Die Anwendung zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechnologie ist in didaktisch und inhaltlich sinnvoller Weise einzusetzen.
Sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei Reflexion und theoretischer Auseinandersetzung haben die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund zu stehen.
Werken ist ein projektorientierter und kreativer Prozess, offene Unterrichtsformen sind fachimmanent und daher als unverzichtbar anzusehen.
Werkbetrachtung und theoretische Auseinandersetzung sollen von eigenen praktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden ausgehen.
Der Bezug zu werkpädagogisch relevanten Phänomenen der erlebbaren Welt (zB Natur, Kunst, Produktionsstätten) ist im besonderen Maße durch Unterrichtsaktivitäten auch außerhalb des Schulstandortes zu gewährleisten.
Themen, die sich aus aktuellen Anlässen anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit in den Unterricht einzubeziehen.
Die Freude am Schaffensprozess und die Sinnlichkeit im Umgang mit Materialien und Werkstoffen sollen als fachimmanente Möglichkeiten der Motivation erkannt und gefördert werden.
Die Problematik einer unreflektierten Übernahme von rezepthaften Arbeitsanleitungen (zB in Bastelund Hobbybüchern) ist den Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden bewusst zu machen.
Improvisationsfähigkeit, Experimentierfreude und Neugierverhalten sollen durch den – auch spielerischen – Umgang mit Materialien gefördert werden.
Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Benützung von Elektrogeräten und Maschinen sind zu beachten und den Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden nachweislich zur Kenntnis zu bringen. Der Unfallverhütung ist besonderes Augenmerk zu schenken.
Die Begegnung mit dem Originalwerk ist anzustreben. Wenn möglich ist auf ein ausgewogenes Verhältnis von Künstlerinnen und Künstlern zu achten.
Um den Transfer in die berufliche Praxis sicher zu stellen, ist auf den fachdidaktischen Bezug im Unterricht größter Wert zu legen. Zu diesem Zweck ist eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ unerlässlich.
Verschiedene Formen der Präsentation dienen der Sicherung des Unterrichtsertrages und sollen als Voraussetzung für eine Selbstpräsentation auch im Hinblick auf die Reife- und Diplomprüfung angesehen werden.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Körperhaftes Gestalten:
Skulpturale und plastische Gestaltungstechniken mit leicht formbaren Materialien,
Montageverfahren, Gussverfahren, Abdruckverfahren,
Formen der Räumlichkeit vom Relief bis zur Vollplastik,
Körper-Raum-Beziehung; Kernplastik; raumoffene Plastik; Raumlineatur,
exemplarische Werke der dreidimensionalen Kunst,
Möglichkeiten der körperhaften Gestaltung im Kindergarten,
Spielfiguren (inklusive Bühnengestaltung und Bühnentechnik), Masken,
Betrachten beispielhafter Lösungen von Spielfiguren, Bühnengestaltung und Bühnendekoration und
verschiedene Kunstintentionen und ihre Ausdruckformen an Hand von exemplarischen Werken der plastischen Kunst; Objektkunst.
Keramisches Gebrauchsgut; Aufbaukeramik,
Spielzeug; Schmuck; eventuell Fertigung von einfachen Klangkörpern,
Hinweise zur Herstellung von Spielzeug und didaktischem Material im Kindergarten,
Materialkunde-Werkzeugkunde-Verfahren der wesentlichen Werkstoffe wie Papier, Holz, Ton, Metall und Kunststoff,
Verständnis für handwerkliche Anforderungen verschiedener Techniken,
Zusammenhang von Material, Form, Funktion und Ausdruck,
Produktanalyse, subjektive und objektive Kriterien für die Bewertung von Produkten,
kritisches Konsumverhalten,
exemplarische Auseinandersetzung sowohl mit Werken des industriellen Designs als auch der handwerklichen Fertigung; soziales Design.
Grundelemente von Bauwerken und Raumgestaltung; archetypische Formen des Bauens (zB Umschließen, Überdachen, Durchbrechen),
Raumfunktionen, Raumempfinden, Wohnbedürfnisse; Zusammenhang von Raumform, Raumausstattung und Raumwirkung. Geschlechtsspezifische Raumaneignung und -nutzung,
Bau- und Wohnformen für Kinder,
Möglichkeiten des Bauens unter Bedachtnahme auf Material, Materialverbindung und Werkzeug in Kindergarten,
räumliche Gestaltung von Spiel- und Arbeitsbereichen in Kindergarten (zB Spielplatzgestaltung, Gruppenraumgestaltung) und ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen auf das Spiel- und Sozialverhalten von Mädchen und Knaben; räumliche Gestaltung insbesondere für Alltag, Feste und Feiern (zB Ausstattung, Dekoration, Zeichensetzung); Auseinandersetzung an Hand beispielhafter Lösungen.
TEXTILES GESTALTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– soziale Kompetenz im Zuge von Teamarbeit entwickeln und sich ökonomische Kompetenz bei der Umsetzung von Ideen in organisatorischen und gestalterischen Bereichen aneignen,
– durch praktische und theoretische Auseinandersetzung textile Werke als ästhetisch erleben und an Hand von Werken aus Vergangenheit und Gegenwart erkennen, dass Textiles ein wesentlicher Teil der Gesamtkultur ist,
– Arbeitsmittel, wie Werkzeuge und Geräte, Materialien und Arbeitsverfahren fachgerecht und ökonomisch einsetzen können,
– durch Kombination von Techniken, Verfahren und Gestaltungsweisen Einblicke in das vielfältige Zusammenwirken von textilen Materialien gewinnen,
– Möglichkeiten und Herausforderungen bei der Herstellung textiler Produkte kennen lernen,
– Probleme der Produktgestaltung erkennen und in Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen Wege zu ihrer Lösung finden,
– zu verantwortungsbewusstem Konsumverhalten, kritischer Auseinandersetzung mit der Alltagskultur sowie zur Gestaltung ihrer persönlichen und beruflichen Umwelt fähig sein,
– im Berufsfeld zur Förderung der Selbstständigkeit und Alltagsbewältigung von Mädchen und Knaben beitragen können und
– in selbstständiger, eigenverantwortlicher pädagogischer Arbeit die entsprechende Auswahl von Aufgabenstellungen zum textilen Gestalten im Berufsfeld treffen können.
Didaktische Grundsätze:
Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerlässliche Voraussetzung.
Den unterschiedlichen individuellen Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden soll durch weitgehende Flexibilität in der Unterrichtsführung Rechnung getragen werden. Es ist an geschlechtsrollenspezifische Vorerfahrungen anzuknüpfen und das Erweitern von Handlungsspielräumen anzustreben.
Bei der Auswahl von Aufgabenstellungen ist zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Zielsetzungen unter Anwendung verschiedener Techniken und Fertigungsweisen an einzelnen Werkstücken kombiniert werden können.
Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten, im Sinne einer exemplarischen Konfrontation, ist einer überblicksmäßigen Darstellung der Vorzug zu geben.
Themen, die sich aus aktuellen Anlässen anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters auch in Hinblick auf das spätere Berufsfeld in den Unterricht einzubeziehen.
Durch Experimentieren und spielerisches Erproben soll die Freude am gestalterischen Tun geweckt werden.
Formalistische Übungen, Arbeitsproben um ihrer selbst willen, sowie Mustervorlagen sind zu vermeiden.
Die theoretische Auseinandersetzung mit ästhetischen, technischen, ökonomischen, ökologischen und kulturhistorischen Aspekten textiler Kultur und deren Produkten soll von praktischer Tätigkeit ausgehen und sie begleiten.
Die Begegnung mit Originalen ist der Darbietung von Reproduktionen vorzuziehen. Dafür sollen Lehrausgänge in handwerkliche und industrielle Produktionsstätten genutzt werden.
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen angeleitet werden, einschlägige Fachliteratur und das Angebot von zB Museen und Ausstellungen selbstständig zu nutzen.
Apparative Medien, zeitgemäße Technologien und Arbeitshilfen sind sinnvoll heranzuziehen.
Aufbauend sollen in jeder Klasse sowohl Ergebnisse der praktischen Arbeit als auch deren theoretisch-reflektorische Auseinandersetzung in repräsentativer Form zusammengestellt werden. Diese Form der Präsentation dient der Sicherung des Unterrichtsertrages und auch als mögliche Vorbereitung auf die abschließende Prüfung. In diesem Sinne sollen die erforderlichen rhetorischen Fähigkeiten unter Anwendung der Fachterminologie in Form von mündlichen Zusammenfassungen und Referaten geübt werden.
Durch transparente Unterrichtsgestaltung und -organisation sollen den Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden unter Einbeziehung der Fachdidaktik die Transfermöglichkeiten ins Berufsfeld bewusst gemacht werden. Zu diesem Zweck ist eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ unerlässlich.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Produktgestaltung :
Gestaltungsaufgaben unter Anwendung von flächenbildenden, flächenverändernden und flächenverarbeitenden Verfahren.
Textil und Körper:
Formen des Umhüllens, Schützens, Veränderns und Aspekte von geschlechts- und kulturspezifischen Kleidernormen in ihrer historischen Entwicklung.
Textil und Raum – Textil in der Raumgestaltung:
Formen des Abgrenzens,
Formen des Entspannens und des Ruhens,
Formen des Betrachtens,
textile Wohnformen,
begehbare Objekte.
Textil und Spiel – Textile Spielfiguren:
Spiele zum Erlernen verschiedener manueller Fähigkeiten,
Spiele zum Sensibilisieren des haptischen Empfindens,
Spiele, die zur Bewegung anregen,
Ausstattungsobjekte für alle Formen des Theater- und Rollenspieles,
Werkzeichnungen, Schnitt und Entwurf.
Werkbetrachtung – Reflexion:
Auseinandersetzung mit textilen Werken aus verschiedenen Zeiten und Kulturen unter Bedachtnahme auf Textilberufe im Wandel der Zeiten in ihrer geschlechts- und kulturspezifischen Bedeutung,
Analyse von Produkten und Produktionsprozessen unter Berücksichtigung von Funktionszusammenhängen, sowie gestalterischer, ökonomischer, soziokultureller und kulturhistorischer Aspekte,
Verbrauchslehre,
Textildesign,
Textiltechnologie.
SEMINAR BILDNERISCHE ERZIEHUNG, WERKERZIEHUNG, TEXTILES GESTALTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die im Lehrplan der Pflichtgegenstände „Bildnerische Erziehung“ und „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“ angeführten jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben gelten auch für die entsprechenden Schwerpunkte im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.
Didaktische Grundsätze:
Die im Lehrplan der Pflichtgegenstände „Bildnerische Erziehung“, „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“ angeführten jeweiligen didaktischen Grundsätze gelten auch für die entsprechenden Schwerpunkte im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“, jedoch mit Zielrichtung auf größere Selbstständigkeit und die Bewältigung von komplexeren selbstgewählten Aufgabenstellungen.
Besonderer Wert ist auf seminaristische Arbeitsformen zu legen (zB offener Unterricht, Kursmodelle, Projekte).
Lehrstoff:
Der jeweilige Lehrstoff des 1. und 2. Semesters der Pflichtgegenstände „Bildnerische Erziehung“, „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“ bildet die Basis für die entsprechenden Schwerpunktsetzungen im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.
und 4.Semester:
Erweiterung:
Teilweise selbst gewählte Aufgabenstellungen mit erhöhten Anforderungen aufbauend auf den jeweiligen Lehrstoff des 1. und 2. Semesters der Pflichtgegenstände „Bildnerische Erziehung“, „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“.
Orientierung:
Kleinere, fächerübergreifende Projekte als Grundlage zur Wahl der fachlichen Vertiefung und Schwerpunktsetzung.
Vertiefung:
Vertiefte fachliche Auseinandersetzung nach Wahl der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden als projektorientierte Arbeit mit praktischen und theoretischen Anteilen unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes und fächerübergreifender Aspekte.
BEWEGUNGSERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen vor allem
– die Funktion und Bedeutung von Bewegung für die Gesamtentwicklung von Mädchen und Knaben erkennen,
– Bewegungsangebote in Form von Spiel und Sport planen, vorbereiten, durchführen und reflektieren,
– die Freude von Mädchen und Knaben an Bewegung, Spiel und Sport wecken und fördern,
– gezielte Maßnahmen zur individuellen Entwicklungsförderung setzen und
– sich mit aktuellen Entwicklungen (zB Psychomotorik, Motopädagogik) kritisch auseinandersetzen können.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Vermittlung der Lerninhalte ist vornehmlich an praktische Situationen anzuknüpfen. Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen weiters als Grundlage für die berufsbezogene didaktisch-methodische Ausbildung möglichst vielfältige Bewegungshandlungen im praktischen Tun erfahren (zB durch Nutzung schulischer und auch außerschulischer Bewegungs- und Sportangebote).
Zudem ist die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller Unterrichtsgegenstände, im Besonderen von „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie)“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ unerlässlich.
Je nach Neigung und Interesse der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sind prozessorientierte, fächerübergreifende und fächerverbindende Formen des Unterrichts und Projektunterrichts, ausgerichtet nach dem jeweiligen Themenbereich, zu wählen.
Teambildung (Lehrerinnen und Lehrer der ausgewählten Unterrichtsgegenstände und/oder Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende), gemeinsame Diskussion und Planung bis zur Konkretisierung der Lernziele sind nach Möglichkeit vorzusehen. Dabei sind auch Hospitationen im Kindergarten in Absprache und gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ zu gewährleisten.
Im Hinblick auf eine umfassende berufliche Kompetenz kommen dem Sicherheitsbewusstsein, den Kenntnissen der Ersten Hilfe in Theorie und Praxis, sowie der Erlangung eines sicheren Schwimmkönnens auf der Grundlage des österreichischen Schwimmabzeichens (Helferschein) besondere Bedeutungen zu.
Im Rahmen der schulorganisatorischen Gegebenheiten – etwa Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen, Feste, Feiern – sind vor allem die Bewegungsangebote und sportlichen Schwerpunkte im Zusammenhang mit den berufsspezifischen Lerninhalten auszuwählen (zB Kinderskilauf, Anfängerschwimmen, kreative Spiele zur psychomotorischen Förderung, kindgemäße Entspannungsübungen).
Nach Maßgabe der Möglichkeiten sollen vielfältige Bewegungsangebote im Freien (zB Park, Wasser, Wiese, Wald, Eis, Schnee) erfolgen.
Lehrstoff:
bis 4. Semester:
Die Inhalte sind in Abstimmung mit den Lehrinhalten anderer Unterrichtsgegenstände, insbesondere „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie)“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ im Sinne eines Spiralcurriculums ein oder mehrere Male aufzuteilen.
Grundlagen des beruflichen Handelns:
Ziele und Aufgaben der Bewegungserziehung im Kindergarten,
Materialien- und Gerätekunde,
Alltagsmaterialien als Bewegungsanreiz,
Fachsprache, Fachliteratur,
Sicherheitsmaßnahmen und Unfallverhütung, Erste Hilfe.
Methodische Mittel:
Planung, Organisation und Gestaltung von offenen und angeleiteten Bewegungsangeboten,
methodische Wege,
Möglichkeiten der Motivierung zum Bewegen und Spielen,
psychomotorische Arbeitsweisen,
freie Bewegungsmöglichkeiten,
Anbahnen sportlichen Handelns,
Differenzierung und Integration.
Grundlagen der Bewegungserziehung im Berufsfeld:
Praxisrelevante Ergänzung der anatomisch-physiologischen Grundlagen,
Leistungs- und Belastungsfähigkeit im Kleinkind-, Kindes- und Jugendalter,
Bedeutung der Motorik für die Persönlichkeitsentwicklung,
geschlechtsspezifisches Körperbewusstsein und Raumaneignungsverhalten – Möglichkeiten des Ausgleichs,
Erkennen von Auffälligkeiten im Bewegungs- und Sozialverhalten,
soziales Lernen in Bewegungssituationen,
Gesundheitsförderung durch Bewegung,
Sicherheit im Straßenverkehr.
Kreatives Bewegen, Spielen und Tänze:
Bewegungsspiele,
Spielleitung,
Spielfeste, Sportfeste,
einfache Tänze für Kindergarten.
Bewegter Kindergarten:
Bewegung und Sport im Jahresablauf,
Bewegung und Lernen,
Bewegungspause,
Bewegungsräume,
Bewegungslandschaften,
Eltern und andere Partner in der Bewegungserziehung,
Bewegung in der Freizeitgestaltung.
MEDIENPÄDAGOGIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– Informationstechnologien und Medien selbst bestimmt und kritisch nutzen können,
– die Fähigkeit erlangen, Kinder zum kritischen Umgang mit Informationstechnologien fachkundig anzuleiten,
– zu Fähigkeiten gelangen, Informationen zu bewerten, für sich zu nutzen und an andere weiterzugeben und
– die erworbene Medienkompetenz im Unterricht aller anderen Unterrichtsgegenstände nutzen können.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff ist auf den anwendungsorientierten Bedarf abzustimmen.
– Reines Faktenwissen ist zu Gunsten von Regel-, System- und Orientierungswissen zurückzustellen.
– Der Medieneinsatz in einzelnen Themenbereichen anderer Unterrichtsgegenstände ist in Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern dieser Unterrichtsgegenstände zu planen und zu unterstützen.
Lehrstoff:
Semester:
Gestaltung von multimedialen Präsentationen,
Sprache der Bilder und Farben, Bildbearbeitung,
Erstellen von einfachen interaktiven Websites und Spielen,
Filmtheorie und Videoarbeit,
Kennen lernen, Benutzen und Bewerten von Lern- und Spielsoftware für den Kindergarten,
Durchführung eines fächerübergreifenden Medienprojekts.
B. VERBINDLICHE ÜBUNG
SEMINAR KOMMUNIKATIONSPRAXIS UND GRUPPENDYNAMIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– sprachliche und nichtsprachliche Zeichensysteme verstehen, bewerten und einsetzen,
– Präsentations- und Moderationstechniken kennen und gezielt anwenden,
– intra- und interpersonale Vorgänge und Konflikte differenziert wahrnehmen und steuern,
– geschlechtsspezifische Aspekte in Kommunikations- und Gruppenprozessen reflektieren und bearbeiten,
– Rahmenbedingungen in ihrer Wirksamkeit für die Kommunikation erkennen und gegebenenfalls verändern,
– eigenständige Strategien der Konfliktlösung entwickeln können sowie
– Kompetenzen in Bezug auf Weiterentwicklung der Persönlichkeit erwerben.
Didaktische Grundsätze:
Vertiefung, Erweiterung und individuelle praktische Umsetzung kommunikativer und kooperativer Modelle und Techniken sollen durch seminaristisches Arbeiten gewährleistet werden.
Gruppendynamische Prozesse sind theoriegeleitet zu beobachten und den Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden als Hilfestellung zur Entwicklung von eigenständigen Konfliktlösungsstrategien und im Hinblick auf Persönlichkeitsentwicklung transparent zu machen.
Projektorientiertes Lernen und theoriegeleitete Selbsterfahrung sind als bevorzugte Methoden heranzuziehen.
Lehrstoff:
Semester:
Kommunikation:
Sprache und ihre Kommunikationsfunktionen,
Kommunikationsmodelle,
verbale, nonverbale und paraverbale Kommunikationsebenen,
Rhetorik und freie Rede,
sprachliche und bildhafte Kommunikationsmittel,
mediengerechte Gestaltung von Mitteilungen.
Kooperation:
Grundlagen und Techniken des Miteinander-Redens,
Semester:
SEMINAR STIMMBILDUNG UND SPRECHTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– die Stimme als Schlüsselqualifikation für die berufliche Praxis erfassen,
– den Zusammenhang von Stimme und Persönlichkeit erkennen,
– die eigenen stimmlich-musikalischen Fähigkeiten verbessern und Stimme ökonomisch einsetzen
– Singen als selbstverständliche musikalische und emotionale Äußerung erfahren,
– zu einer gut geführten Sprech- und Singstimme angeleitet werden,
– stimmliche Schwierigkeiten (Probleme) erkennen und stimmhygienische Maßnahmen kennen lernen,
– Textverständnis als Grundlage für stimmlichen Ausdruck erfahren,
– das Gehör im Hinblick auf Intonation und Klang sensibilisieren können,
– die Inhalte der folgenden Bereiche und ihre Auswirkung auf die Stimmgebung kennen lernen: Haltung, Atmung, Artikulation, Resonanz und Register sowie
– die Stimme als Mittel zu einer verbesserten Kommunikation einsetzen können.
Didaktische Grundsätze:
Das theoretische Wissen der anatomischen und physiologischen Grundlagen der Stimme ist aus der praktischen Arbeit erkennbar und ableitbar zu machen.
Auf die Einhaltung der Reihenfolge „Haltung“ – „Atmung“ -
„Artikulation“ – „Resonanz“ ist zu achten und „Register“ als methodischer Leitfaden einzusetzen, wobei alle Bereiche immer vernetzt zu sehen sind.
Bilder als Vorstellungshilfen sind heranzuziehen.
Kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Rhythmisch-musikalischer Erziehung“, „Instrumentalunterricht“, „Bewegungserziehung“, mit „Deutsch (einschließlich Sprecherziehung und Kinderliteratur)“ sowie anderer relevanter Unterrichtsgegenstände ist anzustreben.
Außerschulische Expertinnen und Experten (zB Fachärztinnen und – ärzte, Logopädinnen und Logopäden, Sängerinnen und Sänger) können einbezogen werden.
Auf ganzheitliche Stimmbildung ist größter Wert zu legen.
Lehrstoff:
Semester:
Technisch richtiges Singen und Sprechen:
Arbeit an der Haltung:
Eutonus; Aufbau einer Muskelkonditionierung im Zusammenhang mit der Haltung.
Erkennen und Korrigieren von Bewegungsblockaden:
Entspannungstechniken; Sensibilisierung von Bewegungsabläufen.
Atmung und Atemtypen:
reflektorische Atmung (Abspannen); Erlernen der Tiefatmung; der minimale Luftverbrauch als Grundlage für eine ökonomische Stimmgebung.
Artikulation:
Lippen, Zunge, Unterkiefer als Artikulationswerkzeuge,
Bildung und Eigenschaften der Konsonanten und der Vokale,
die Tiefatmung als Voraussetzung für eine körpergeführte Artikulation.
Resonanz:
Unterscheiden von Kopf- und Brustresonanz.
Kopfresonanz:
Differenzieren von Kuppel- und Maskenklang; Stimmsitz.
Register:
Unterscheidung der Stimmlippenaktivität in Rand- und Vollstimme bzw. deren Mischungsverhältnisse mit dem Ziel des Einregisters,
Stimmeinsatz und Stimmabsatz,
Ausweitung des Stimmumfanges.
Anwendung in der beruflichen Praxis:
Stimmbildung mit Kindern anhand von Liedern,
Erkennen von Stimmschwierigkeiten und Stimmstörungen.
Setzen von stimmhygienischen und prophylaktischen Maßnahmen:
Korrektur unökonomischer Stimmleistungen und der eigene richtige Stimmgebrauch als Vorbild für die Kinder.
FACHSPEZIFISCHES SEMINAR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– Ergänzende Fähigkeiten und Fertigkeiten bzw. Kompetenzen, die zur Bewältigung verschiedener spezieller Herausforderungen im Rahmen einer professionellen Arbeit im Kindergarten erforderlich sind, erwerben.
– Erkenntnisse aus unterschiedlichen Arbeits- und Forschungsgebieten in ihrer Kindergartenarbeit ein- bzw. umsetzen können.
– insbesondere auch im Bereich der Naturwissenschaften Kinderfragen beantworten, Interesse und die Beobachtungsfreude der Kinder zB mit kindgerechten Experimenten und anschaulichen Erklärungen, wecken können.
Didaktische Grundsätze:
Vertiefung, Erweiterung und praktische Umsetzung der entsprechenden Tatsachen, Theorien, Modelle und Techniken sollen durch entsprechende Unterrichts- und Sozialformen gewährleistet werden.
Der Lehrstoff kann im Sinne des exemplarischen Lernens gekürzt, verändert oder ergänzt werden; die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester hat am Standort unter Berücksichtigung der Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden zu erfolgen.
Die Planung und Durchführung des Unterrichts soll interdisziplinär, fächerübergreifend und projektorientiert erfolgen, insbesondere sind in enger Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ Methoden der altersadäquaten Aufbereitung der genannten Fachbereiche zu erarbeiten.
Lehrstoff:
bis 3 . Semester:
Supervision:
Kommunikation und Interaktion, Gruppenstrukturen und –prozesse, Konfliktbewältigung, Teamarbeit.
Figurenspiel:
Möglichkeiten des Puppenspiels; Formen, Figuren und Techniken.
Bildung und Erziehung von Kindern mit besonderem Förderbedarf:
Didaktische Prinzipien der Sonderpädagogik; integrationsförderliche Rahmenbedingungen; Modelle zur Förderung von Kindern mit Körper-, Lern- und Sinnesbehinderungen sowie Teilleistungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, Sprachentwicklungsstörungen, ... im Rahmen des Regelkindergartens.
Kulturräume; Kultur, Sprachbarrieren; häufige Missverständnisse; konstruktive Modelle interkultureller Erziehung.
Sozialpsychologische Voraussetzungen, Ziele, Aufgaben und Planung der Verkehrserziehung,
Übungs- und Trainingsmöglichkeiten, ...
Berufsbezogene Geschichte und Sozialkunde:
Exemplarische Auszüge aus verschiedenen Epochen: Menschenbild; Gesellschaftsstrukturen,
geschlechtsspezifisches Rollenbild; Stellung des Kindes; Bedeutung der Familie; Probleme von Minderheiten; Erziehung in unterschiedlichen Kulturen.
Berufsbezogene Geographie und Wirtschaftskunde:
Lebensbedingungen von Kindern unter verschiedenen räumlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen; Konsumverhalten; kindgemäße Erklärungsmodelle für Wechselbeziehungen zwischen Boden, Klima, Relief und Vegetation sowie für wirtschaftskundliche Zusammenhänge.
Berufsbezogene Physik:
Physik des Alltags; Schall; Licht; Elektrizität; Magnetismus, Temperatur.
Berufsbezogene Chemie:
Chemie des Alltags; sicherheitsbezogener und umweltschonender Umgang mit Materialien.
Berufsbezogene Mathematik:
Ziffern; Zahlen; Mengen; Flächen, Räume; Körper.
Berufsbezogene Biologie und Umweltkunde:
Anleitung zur Beobachtung von Tieren; Pflanzen; Naturerscheinungen; Durchführung einfacher Experimente.
C. ERGÄNZENDE PFLICHTGEGENSTÄNDE
(für Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende, für die der Lehrstoff nicht bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war)
PHILOSOPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnisse/Einsichten:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– Grundlagen und Prinzipien der Philosophie und des Philosophierens,
– Einsichten in die besondere Natur des Menschen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen,
– Einsichten in die Notwendigkeit von Argument, Dialog und Konflikt,
– Einsichten in Möglichkeiten und Grenzen des Handelns sowie in die Notwendigkeit und Vorläufigkeit von wissenschaftlichen Erkenntnissen
– Bezüge zwischen Einzelerfahrungen und Gesetzmäßigkeiten herstellen,
– Grenzen des Erkennens, Aussagbaren und Beschreibbaren erkennen,
– Phänomene unterschiedlich fokussieren,
– die Notwendigkeit von individueller und sozialer Sensibilität und Verantwortung als Grundlage für demokratisches Verhalten erkennen und danach handeln,
– Wertangebote auf mögliche Konsequenzen überprüfen,
– Wissenschaft in ihren gesellschaftlichen Zusammenhängen reflektieren und
– das eigene Handeln und Denken auf einer Metaebene betrachten
– offen für die Erörterung vergangener und gegenwärtiger Erklärungsmodelle der Wirklichkeit sein,
– relevante Informationen durch Erfahrungen, Kenntnisse und begriffliche Differenzierungsfähigkeit selektieren,
– Fragen stellen und sich in Frage stellen,
– Menschen mit Toleranz und Wertschätzung begegnen,
– im Umgang mit Menschen kultur- und geschlechtssensibel agieren,
– lösungs- und zukunftsorientierte Wege planen und erproben,
– aktiv an gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen mitwirken und
– lebensbegleitendes Lernen als wichtigen Bestandteil der persönlichen Entwicklung auffassen
Didaktische Grundsätze:
Lernen ist grundsätzlich als ein über die Lehrinhalte der einzelnen Unterrichtsgegenstände hinausgehendes selbstverantwortetes Handeln zu verstehen.
Philosophische Fragestellungen sind im Kontext zu anderen Wissenschaften und realen Lebensbereichen zu erörtern.
Der Unterricht ist unter Berücksichtigung integrativer und interkultureller Aspekte zu gestalten.
Auf der Basis des Grundlagenwissens ist fachliches Lernen, Erfahrungslernen, sozialkommunikatives Lernen und autonomes Lernen anzustreben.
Die methodische Gestaltung des Unterrichts soll auf das Abstraktionsniveau der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden Bedacht nehmen, zu handlungsorientiertem Denken und zur verstärkten Reflexion über eigenes und fremdes Verhalten führen.
Ziele, Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes sollen sich an der Relevanz für die Lebenssituation sowie am Erfahrungshintergrund des vorangegangenen Bildungsweges der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden orientieren.
Der Beitrag österreichischer Forscher und Forscherinnen zur Philosophie ist in den Unterricht einzubeziehen.
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sind zu Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung durch offene, selbst organisierte Lernformen sowie zur selbstständigen exemplarischen Lektüre von Originaltexten zu ermutigen.
Die Vermittlung der Inhalte hat nach dem aktuellen Stand der Lernforschung mit angemessenen Methoden zu erfolgen. Medien sind in vielfältiger Form im Unterricht einzusetzen.
Begleitende Prinzipien des Unterrichts sind:
– Aktualität,
– Situationsorientiertheit,
– Prozessorientiertheit,
– Ganzheitlichkeit,
– Exemplarität.
– selbständigem Arbeiten,
– eigenständigem Wissenserwerb,
– wissenschaftsorientiertem Arbeiten,
– Umgang mit Fachliteratur,
– effizienten Präsentationen.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Zugänge zum Philosophieren,
Verhältnis von Wissenschaft und Philosophie,
der Mensch als suchendes, erkennendes und handelndes Wesen,
Grundlagen des philosophischen Argumentierens,
Grundlagen der Erkenntnistheorie, der Logik, der Sprachphilosophie, der Ontologie, der Ethik und der Ästhetik.
Semester:
Ausgewählte Probleme aus den Bereichen Ontologie, Anthropologie, Ethik, Ästhetik, Rechtsphilosophie, Wissenschaftstheorie, Wissenschaftsmethodologie.
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichts ist es, Menschen heranzubilden, die auf Grund gewonnener Erkenntnisse und Einsichten in biologische Zusammenhänge in ihrem späteren Wirkungsbereich Entscheidungen verantwortungsbewusst treffen können. Diese Erkenntnisse und Einsichten sollen sie darüber hinaus dazu befähigen, Umwelt- und Gesundheitsanliegen im zukünftigen Berufsfeld effizient wahrzunehmen, und Kinder hierfür zu sensibilisieren.
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– Informationen zu naturwissenschaftlichen Themen selbsttätig finden, fachlich richtig darstellen und kritisch beurteilen können,
– fundiertes biologisches Wissen in Argumentation und Diskussion nutzen können,
– komplexe Sachverhalte wahrnehmen, darin das Wesentliche erkennen und anschaulich wiedergeben können,
– einfache naturwissenschaftliche Arbeitsmethoden beherrschen,
– Einblick in die aktuellen Möglichkeiten und Grenzen der Naturwissenschaften erhalten und diese kognitiv und ethisch bewerten können,
– Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein entwickeln, insbesondere sollen ihnen Natur- und Umweltschutzthemen ein Anliegen sein.
Didaktische Grundsätze:
Methodenvielfalt ist unter Einbeziehung adäquater Medien anzustreben.
Exaktes Beobachten und fachsprachlich richtiges Beschreiben soll konsequent geübt werden.
Ausgehend vom Natur-Erleben soll durch den Einsatz naturwissenschaftlicher Methoden und Arbeitsweisen ein Verstehen der Natur erzielt werden.
Für spezifische Themenstellungen können externe Fachleute zugezogen werden.
Aktuelle Themen und zentrale Anliegen der Biologie und Umweltkunde (zB Umweltschutz, Artenkenntnis, Gesundheitsfragen) sind durchgehend und ausgewogen zu berücksichtigen.
Es ist auch darauf zu achten, dass die grundlegenden Kenntnisse der Biologie des Menschen und seiner Umwelt als Basiswissen für andere Fachbereiche dienen.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Zelle, Gewebe, Organ und Organsysteme,
Bau, Funktion und Entwicklung menschlicher Organsysteme,
die menschliche Sexualität: biologische und soziale Aspekte,
Organe der Pflanzen und ihre Funktion an Hand ausgewählter Arten unter Berücksichtigung ökologischer Zusammenhänge,
Energiefluss und Stoffkreisläufe,
Anatomie und Physiologie ausgewählter Tiergruppen,
Ökologie – Grundlagen,
geologische und mineralogische Aspekte.
Semester:
MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen jene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben, die als Grundlage für den Unterricht in „Musikerziehung“ für die berufsspezifische Ausbildung notwendig sind.
Didaktische Grundsätze:
Die einzelnen Lehrplanbereiche sind ständig zu vernetzen.
Singen, Musizieren, Bewegen und Hören sind als Grundlage für den Erwerb theoretischen Wissens zu nutzen.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Allgemeine Musiklehre:
Notenschrift, Metrum, Takt, Rhythmus, Notenwerte,
Tonsysteme (Dur, Moll, Pentatonik, Chromatische Tonleiter),
Intervalle, Akkorde und Akkordverbindungen.
Stimmbildung und Gehörbildung:
Übungen zum Blattsingen, einfache Melodie- und Rhythmusdiktate, Rhythmusübungen, Schulung des Gehörs.
Akustische Grundbegriffe,
Hörvorgang,
menschliche Stimme,
Instrumentenkunde (Blas-, Saiten- und Schlaginstrumente, Instrumente mit elektronischer Klangerzeugung),
Musikensembles aus verschiedenen Epochen, Entwicklung des Orchesters.
und 4. Semester:
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– jene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben, die als Grundlage für den Unterricht in „Bildnerische Erziehung“ für die berufsspezifische Ausbildung notwendig sind, insbesonders
– Wahrnehmungs-, Kommunikations- und Erlebnisfähigkeit steigern können, ihre Vorstellungskraft, Fantasie, individuellen Ausdruck und Gestaltungsvermögen weiterentwickeln
– Sach- und Methodenkenntnis für eine theoretische und praktische Auseinandersetzung mit kulturellen Phänomenen der bildenden und angewandten Kunst erwerben, sowie Verständnis für die Verschiedenheit von Kultur und Kulturen sowie deren Wertefelder entwickeln können,
– Darstellungsmittel differenziert, effizient und zielgerichtet einsetzen können,
– bei Werk- und Gestaltungsprozessen emotive Vorgänge als besonderes Element persönlicher und allgemeiner Bildung erfahren, verinnerlichen und reflektieren können,
– soziale Kompetenz im Zuge von Teamarbeit entwickeln und sich ökonomische Kompetenz bei der Umsetzung von Ideen in organisatorischen und gestalterischen Bereichen aneignen können,
– sich der eigenen Wertvorstellung gegenüber künstlerischer Arbeit bewusst werden und so die persönliche Geschmacksfrage als alleinige Argumentationsgrundlage in der fachlichen Auseinandersetzung relativieren können,
– bei ihrer Arbeit Qualitätskriterien hinsichtlich gestalterischer Anforderungen im Bereich der bildlichen Kommunikation formulieren und durchsetzen können,
– Fähigkeiten zum Konzipieren und Umsetzen von Aufgabenstellungen aus dem Bereich der bildlichen Gestaltung erwerben.
Didaktische Grundsätze:
Erscheinungsformen und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur und der visuellen Medien sind exemplarisch in thematisch-funktionellen Zusammenhängen unter Beobachtung der chronologischen Zuordnung und der zeitbedingten Besonderheiten zu erschließen. Diese Methode baut ein vernetztes Wissen auf, entwickelt Verständnis und fördert Fähigkeiten, die für Transferleistungen und Bewältigung komplexer Inhalte notwendig ist.
Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbstständigkeit und die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation zu fördern.
Die Fähigkeit, die eigene Arbeit in angemessener Fachterminologie darstellen zu können, ist durch mündliche Reflexionen, Zusammenfassungen oder Referate zu entwickeln.
Die einzelnen Lehrplanbereiche sind ständig zu vernetzen, die Möglichkeit Material und Gestaltungs-Erfahrungen zu vertiefen.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Bildende und angewandte Kunst:
Malerei,
Grafik, Druckgrafik,
Architektur,
zeitgenössische künstlerische Medien und Ausdrucksformen,
Illustration, Bildgeschichte, Bilderbuch, Comics,
Bildfunktionen, Bildsujets, Bildauffassungen,
Bildordnung: Bildelemente und Struktur,
Farbe – Licht, Farbwahrnehmung, Kontrastlehre, Farbsemiotik,
Farbtheorien, Maltechniken.
und 4. Semester:
Studien vor dem Objekt als Möglichkeit der Erschließung, Interpretation und Dokumentation von Realität,
kunstsemantische, syntaktische, sigmatische und pragmatische Parameter,
Kunst und Gesellschaft, Kunst und Politik, Kunst und Geschichte,
Kunst und Psyche, Geschlechterrollen in der bildenden Kunst, Biographische Zugänge (Biographien von Künstlerinnen und Künstlern),
Kunstvermittlung – Museum, Galerie, Kunstmarkt, Medien, Kunstwerke als Massenmedium, Kulturtourismus.
Visuelle Medien:
Zeichnung als Informationsträger (zB Skizze, Plan),
Schrift, Typografie, Lay-out, Graphic Design – visuelle Aspekte der Werbung,
Sprache und Bild-Präsentation,
Fotografie, Film, Video, Computer (Multimedia, CAD, Grafik, Animation und Simulation, Internet, Webdesign).
D. FREIGEGENSTÄNDE
Schulautonome Freigegenstände
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– ergänzende berufspezifische Kenntnisse oder Fertigkeiten erwerben und
– sich in Spezialgebieten des Berufsfeldes vertiefen.
Lehrstoff:
Ausgewählte Fachbereiche für die vertiefende oder ergänzende Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld.
Die nähere Beschreibung der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze sowie des Lehrstoffes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.
E. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Schulautonome unverbindliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– ergänzende berufspezifische Kenntnisse oder Fertigkeiten erwerben und
– sich in Spezialgebieten des Berufsfeldes vertiefen.
Lehrstoff:
Ausgewählte Fachbereiche für die vertiefende oder ergänzende Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld.
Die nähere Beschreibung der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze sowie des Lehrstoffes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.
E. FÖRDERUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze, Lehrstoff:
Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes durchgenommenen Lehrstoffs für die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, dass es sich um geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende handelt.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
semsterweise aufsteigendes Außerkrafttreten (vgl. Art. 2, BGBl. II Nr. 239/2017)
Anlage
LEHRPLAN DES KOLLEGS FÜR ELEMENTARPÄDAGOGIK
(EINSCHLIESSLICH DES KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE)
I. ART UND GLIEDERUNG DES LEHRPLANS
Der Lehrplan des Kollegs für Elementarpädagogik ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter, der unterrichtliche Ziele und Inhalte und Verfahren für die Planung und Realisierung von Lernprozessen angibt und die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ermöglicht, aber sogleich in ihrem Ausmaß begrenzt.
Der Lehrplan umfasst
– das allgemeine Bildungsziel,
– die allgemeinen didaktischen Grundsätze,
– die schulautonomen Lehrplanbestimmungen,
– die Stundentafel und
– die Bildungs- und Lehraufgaben, die didaktischen Grundsätze sowie den Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Kollegs für Elementarpädagogik haben gemäß § 94 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden, jene Haltungen und Fähigkeiten zu vermitteln, die für eine professionelle pädagogische Arbeit im Berufsfeld Kindergarten erforderlich sind.
Die Absolventinnen und Absolventen sollen folgende Persönlichkeitsmerkmale entwickeln sowie über die angeführten allgemeinen und speziellen berufsrelevanten Kompetenzen verfügen:
Persönlichkeitsmerkmale:
– Wertbewusstsein (Bewusstsein über ethische, religiöse und soziale Werte als Basis eines allgemeinen Wertesystems),
– Sensibilität und Offenheit für philosophisch–existentielle und religiöse Fragestellungen speziell auch des Kindes,
– Verantwortungsbewusstsein, Bereitschaft zu Eigenverantwortung und Kritikfähigkeit,
– Sensibilität für kultur- und geschlechtsspezifische Aspekte von Erziehung und Sozialisation,
– Bereitschaft zu Innovationen, Flexibilität und Mobilität,
– Bereitschaft zu selbstständigem Wissenserwerb sowie zu Fort- und Weiterbildung und
– Fähigkeit und Bereitschaft zum Reflektieren des eigenen Handelns und seiner Bedingungen.
Allgemeine berufsrelevante Kompetenzen:
– Philosophisch-ethisch-religiöse Grundkompetenz,
– Sprachkompetenz,
– soziale Kompetenz, insbesondere auch Empathie, Fähigkeit zum Umgang mit der eigenen und mit fremder Emotionalität sowie Konfliktfähigkeit,
– kommunikative Kompetenzen (Präsentation, Teamfähigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Einrichtungen der institutionellen Pädagogik, Öffentlichkeitsarbeit),
– Leitungskompetenzen (Gesprächsführung, Moderation von Gruppen, Projektmanagement) und
– kreative Kompetenz.
Spezielle Kompetenzen für die beruflichen Erfordernisse:
– Kenntnis wichtiger pädagogischer, psychologischer und soziologischer Erklärungsangebote insbesondere für die (früh)kindliche Entwicklung und ihre Rahmenbedingungen sowie die Fähigkeit, sie in der Bildungsarbeit situationsgerecht umzusetzen,
– Kompetenz, die spezifisch kindlichen philosophisch-ethisch–religiösen Vorstellungen als eigenständige Größe menschlicher Entwicklung auf der Suche nach Sinn zu stärken,
– umfassendes Wissen zum Thema „(sexuelle) Gewalt gegen Kinder“,
– Fähigkeit zur Planung, Durchführung und Evaluation von personen-, altersgruppen- und aufgabenbezogener Bildungsarbeit (beispielsweise von Maßnahmen zu interkulturellem Lernen; zu geschlechtssensibler Pädagogik; zur speziellen Förderung von Kindern mit besonderem Förderbedarf und deren Integration; des Gesundheitsmanagements im Sinne der Vorsorge und Erziehung zu einer gesunden Lebensführung),
– Fähigkeit und Bereitschaft zur situationsgerechten Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten,
– besondere Kenntnisse berufsrechtlicher Grundlagen vor allem in den Bereichen Sicherheit, Haftung, Hygiene, Ausstattung, Erste Hilfe und Verkehrserziehung sowie
– Kompetenzen der Betriebsorganisation und des Managements institutioneller Kinderbetreuungseinrichtungen unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Zusammenhängen unter Einbeziehung moderner technischer Hilfsmittel sowie von Qualitätsmanagement (Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung).
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die Auswahl des Lehrstoffes und erwachsenengerechter Unterrichtsmethoden gehört zu den verantwortungsvollen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer.
Es ist von den Lehrerinnen und Lehrern ein ausgewogenes Verhältnis von deklarativem, prozeduralem und kontextuellem Wissen anzustreben.
Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit folgende allgemeine didaktische Grundsätze zu berücksichtigen:
Unterrichtsplanung:
Die kontinuierliche Zusammenarbeit aller Lehrerinnen und Lehrer zum Zwecke des zeitgerechten Bereitstellens von Vorkenntnissen, der Nutzung von Synergien, des fächerübergreifenden Unterrichtes im Sinne ganzheitlicher Bildung ist erforderlich.
Diese notwendige Zusammenarbeit wird durch pädagogische Konferenzen, Beratungen, Teambildungen und andere Kommunikationsformen ermöglicht.
Entsprechende schriftliche Aufzeichnungen wie zB Lehrstoffverteilungspläne und (in Teams zu erarbeitende) Unterrichtsvorbereitungen sind zu führen.
Entsprechend den Erfordernissen sind inhaltlich und methodisch zu beachten:
– Aktualitätsbezug,
– Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelten der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden,
– Chancengleichheit der Geschlechter,
– regionale Besonderheiten,
– öffentliche Anlässe,
– fächerübergreifende Aspekte,
– Vielfalt von Lehr- und Lernformen,
– verschiedene Sozialformen,
– neue Informations- und Kommunikationstechnologien (Medieneinsatz) sowie
– im Sinne einer ganzheitlichen Bildung die Unterrichtsprinzipien Gesundheitserziehung, Erziehung zum interkulturellen Denken und Handeln, Erziehung zum europäischen Denken und Handeln, Lese- und Sprecherziehung, Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung (einschließlich staatsbürgerliche Erziehung und Friedenserziehung), Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Sexualerziehung (einschließlich Erziehung zum partnerschaftlichen Verhalten zwischen den Geschlechtern), Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt, Vorbereitung auf die Anwendung neuer Techniken, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechniken, Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung) sowie umfassende Landesverteidigung.
Im Rahmen der inneren Differenzierung sind besondere Begabungen, Interessen, Defizite, aktuelle Lernvoraussetzungen sowie die Belastbarkeit und die jeweilige Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler bzw. der Studierenden zu beachten.
Bei der Unterrichtsplanung sind je nach Aufgabenstellung neben den traditionellen Unterrichtsformen auch besondere Organisationsformen wie zB seminaristisches und projektorientiertes Arbeiten vorzusehen.
In jenen Unterrichtsgegenständen, für die Schularbeiten im Abschnitt VII (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, didaktische Grundsätze, Lehrstoff) mit einem vorgegebenen Rahmen vorgesehen sind, hat die jeweilige Lehrerin oder der jeweilige Lehrer den Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Schularbeiten festzulegen – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen gemäß den Bestimmungen des IV. Abschnittes.
Durchführung des Unterrichts:
Eine ausgewogene Balance zwischen Theorie und Praxis ist unerlässlich. Zu ihrer Gewährleistung können fallweise außerschulische Kontakte hergestellt, außerschulische Lernorte gewählt und Expertinnen und Experten einbezogen werden.
Auf den korrekten Gebrauch der Standardsprache ist in der Unterrichtsarbeit besonders zu achten.
Orientiert am neuesten Stand der Wissenschaft ist exemplarischem und projektorientiertem Lehren und Lernen ein großer Stellenwert einzuräumen. Hierbei ist allerdings darauf zu achten, dass den Schülerinnen und Schülern auch das nötige Ausmaß an Systematik und Überblickswissen vermittelt wird, das ihnen eine sinnvolle Einordnung des erworbenen Wissens ermöglicht.
Besondere Aspekte des Unterrichts:
– Auf ausreichenden Umgang mit Fachliteratur ist Wert zu legen.
– Systemisches Denken ist zu fördern.
– Die Hinführung zu wissenschaftlichem Arbeiten ist vorzusehen.
– Fehler und Misserfolge sind mögliche Bestandteile von Erkenntnis- und Lernprozessen und gegebenenfalls in die Unterrichtsarbeit einzubinden.
Sicherung des Unterrichtsertrages:
Als geeignete Formen sind anzuwenden:
– kontinuierliches, abwechslungsreiches, sinnvolles Zusammenfassen, Üben und Wiederholen des Wesentlichen,
– Anknüpfen an Gelerntes (bei Beachtung der Heterogenität der Voraussetzungen),
– Herstellen von Querverbindungen innerhalb des Unterrichtsgegenstandes und zwischen den Unterrichtsgegenständen,
– Anwendung des Gelernten in zunehmend variierenden Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen,
– mündliche, schriftliche und praktische nachbereitende Hausübungen.
Der Zusammenhang von Lehrplan, Lernzielen und verschiedenen Formen der Leistungsfeststellung ist in der jeweils gegebenen Situation transparent zu machen.
Förderunterricht:
Ein Förderunterricht kann in den in der Stundentafel vorgesehenen Pflichtgegenständen und im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden angeboten werden.
Hinsichtlich der Organisation und des Ausmaßes des Förderunterrichtes wird auf die achte Fußnote zur Stundentafel (Abschnitt V) und hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze und des Lehrstoffes wird auf die Bestimmungen im Abschnitt VII, Unterabschnitt F, erwiesen.
Evaluation des Unterrichts:
Die Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsarbeit gemäß § 17 des Schulunterrichtsgesetzes hat die Qualitätsentwicklung zu berücksichtigen. Wichtiger Bestandteil der Qualitätsentwicklung ist Selbstevaluation. Auf individueller Ebene haben die Lehrerinnen und Lehrer durch Feedback seitens der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sowie anderer Lehrerinnen und Lehrer ihre Unterrichtsarbeit zu evaluieren. Im Sinne umfassender Qualitätssicherung kann auch eine Fremdevaluation erfolgen.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Allgemeine Bestimmungen:
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation.
Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten sind zu beachten.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Besondere Bestimmungen:
Abweichungen von der Stundentafel können unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
– Der Pflichtgegenstand „Religion“ ist von der schulautonomen Gestaltung ausgenommen.
– Ein Pflichtgegenstand mit bis zu vier Gesamtsemesterwochenstunden darf um höchstens eine Semesterwochenstunde, ein Pflichtgegenstand mit mehr als vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens zwei Semesterwochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf.
– Die Summe der Wochenstunden der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen pro Semester darf 39 Wochenstunden nicht überschreiten.
– Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen von 146 darf nicht über- oder unterschritten werden.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen eingeführt werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze und die Lehrstoffumschreibung zu enthalten.
Wird das Semesterwochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen und der verbindlichen Übungen abgeändert, sind adaptierte Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze sowie Lehrstoffumschreibungen schulautonom festzulegen.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang festzulegen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
Darüber hinaus kann die Ausbildungsdauer von Kollegs für Berufstätige um bis zu zwei Semester verlängert werden; in diesem Fall sind die Semesterwochenstunden bzw. der Lehrstoff auf fünf bzw. sechs Semester aufzuteilen.
An Kollegs für Berufstätige kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im Bereich der Pflichtgegenstände festgelegt werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt. In diesem Fall ist das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen; dabei soll die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen.
Die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für diesen Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ zusätzlich zu den von der Schulleiterin bzw. vom Schulleiter festgelegten Instrumenten als Alternative für die Schülerinnen und Schüler bzw. für die Studierenden weitere im Lehrplan vorgesehene Instrumente festgelegt werden; die entsprechende Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze sowie die Lehrstoffumschreibung sind im Abschnitt VII geregelt.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können schulautonom angeboten werden, Volksgruppensprachen bzw. Fremdsprachen sind entsprechend den regionalen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Freigegenstände und unverbindliche Übungen sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes (Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze, Lehrstoff) und Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen.
Ferner kann der Unterricht in geblockter Form angeboten werden, sofern es pädagogisch und organisatorisch zweckmäßig ist. Im Falle der Blockung des Unterrichts im Pflichtgegenstand „Kindergartenpraxis“ sind insbesondere die regionalen Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Praxis- und Besuchsstätten zu berücksichtigen.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung in die jeweiligen Lehrverpflichtungsgruppen grundsätzlich sowohl nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen:
Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); Unterrichtsgegenstände der Heil- und Sonderpädagogik ohne Schularbeiten II; pädagogischgeisteswissenschaftliche sowie didaktische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände der Informatik und der Betriebswirtschaft II; mit Kindergartenpraxis verwandte Unterrichtsgegenstände III; Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Unterrichtsgegenstände im Bereich Kommunikation und Persönlichkeitsbildung III; Unterrichtsgegenstände des Instrumentalunterrichts und der Rhythmisch-musikalischen Erziehung sowie gestalterisch-kreative Unterrichtsgegenstände (zB der Werkerziehung verwandte Unterrichtsgegenstände) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung, Bildnerischen Erziehung und Musikerziehung IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praktischer Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Unterrichtsgegenstände wie Darstellendes Spiel, Chorgesang, Spielmusik und Stimmbildung V. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
| (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A. Pflichtgegenstände | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||
| Semester | |||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||
| 1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III) |
| 2. | Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie) | ||||||
| 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | II | ||
| 3. | Heil- und Sonderpädagogik | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | II |
| 4. | Didaktik | 5 | 5 | 4 | 4 | 18 | II |
| 5. | Kindergartenpraxis 2 | 6 | 6 | 6 | 6 | 24 | III |
| 6. | Deutsch (einschließlich Sprecherziehung und Kinderliteratur) | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | I |
| 7. | Deutsch als Zweitsprache | – | – | 1 | – | 1 | II |
| 8. | Seminar Organisation, Management und Recht | – | 2 | 1 | 1 | 4 | II |
| 9. | Seminar Gesundheits- und Ernährungslehre | 2 | – | – | 1 | 3 | III |
| 10. | Musikerziehung | 3 | 3 | 2 | 2 | 10 | (IVa) |
| 11. | Instrumentalunterricht | ||||||
| 1. Instrument (Gitarre/Klavier/ Akkordeon) 3 | 2 | 2 | 2/1 | 1 | 7/6 | ||
| 2. Instrument (Flöte/Violine) 3 | - | 1 | 2 | 0/1 | 3/4 | IV | |
| 12. | Rhythmisch-musikalische Erziehung | 2 | 1 | 1 | 1 | 5 | IV |
| 13. | Bildnerische Erziehung | 2 | 2 | – | – | 4 | (IVa) |
| 14. | Werkerziehung | 2 | 3 | – | – | 5 | (IV) |
| 15. | Textiles Gestalten | 2 | 2 | – | – | 4 | IV |
| Seminar Bildnerische Erziehung, | |||||||
| Werkerziehung, Textiles Gestalten | |||||||
| 16. | Bildnerische Erziehung | – | – | 2 | 2 | 4 | (IVa) |
| Werkerziehung | – | – | 2 | 2 | 4 | (IV) | |
| Textiles Gestalten | – | – | 2 | 1 | 3 | IV | |
| 17. | Bewegungserziehung | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IVa |
| 18. | Medienpädagogik | – | – | 1 | – | 1 | III |
| B. Verbindliche Übung | |||||||
| 19. | Seminar Kommunikationspraxis und | ||||||
| Gruppendynamik | – | 1 | 1 | – | 2 | III | |
| 20. | Seminar Stimmbildung und Sprechtechnik | 1 | – | – | – | 1 | V |
| 21. | Fachspezifisches Seminar | 1 | 1 | 1 | – | 3 | III |
| Gesamtwochenstundenanzahl | 38 | 39 | 38 | 31 | 146 | ||
| C. Ergänzende Pflichtgegenstände 4 5 | |||||||
| 22. | Philosophie | 2 | 1 | 1 | – | 4 | III |
| 23. | Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | 2 | – | 6 | III |
| 24. | Musikerziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | (IVa) |
| 25. | Bildnerische Erziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | (IVa) |
| D. Freigegenstände | |||||||
| Schulautonome Freigegenstände 6 | |||||||
| E. unverbindliche Übungen | |||||||
| Schulautonome unverbindliche Übungen 6 | |||||||
| F. Förderunterricht 7 | |||||||
1 Von der Verteilung der Wochenstunden kann schulautonom abgewichen werden; hinsichtlich der Aufteilung auf die einzelnen Klassen sowie der inhaltlichen Gestaltungsfreiheit siehe Abschnitt IV (Schulautonome Lehrplanbestimmungen).
2 Praxiswochen: 7 Wochen.
3 Festlegung des Instrumentes erfolgt durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter.
4 Nur für Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende, für die der Unterrichtsgegenstand bzw. der Lehrstoff nicht bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war.
5 Wenn die Zahl der betroffenen Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden weniger als 15 beträgt, ist der Nachweis der Kenntnisse des Lehrstoffes im Externistenwege oder anders zu erbringen.
6 Schulautonome Festlegung (siehe Abschnitt IV und Abschnitt VII).
7 Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Semesters. Der Förderunterricht kann bei Bedarf höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 8 Wochen eingerichtet werden.
VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht:
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 299/2016 in der geltenden Fassung.
Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 906/1994.
Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965.
Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.
Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.
VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, LEHRSTOFF
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
PÄDAGOGIK
(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnisse/Einsichten:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– fachbezogene Grundlagen,
– Verständnis für das Phänomen der menschlichen Entwicklung,
– Kenntnis der für das Kind relevanten Institutionen,
– Einsicht in die Vorläufigkeit von wissenschaftlichen Erkenntnissen,
– Einsicht in die besondere Natur des Menschen und in die sich daraus ergebenden Konsequenzen sowie
– Einsicht in die Möglichkeit, Notwendigkeit und Begrenztheit pädagogischen Handelns
erwerben.
Fertigkeiten/Fähigkeiten:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– für das Kind relevante Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bzw. praxisbezogen bewältigen,
– Zielsetzungen und Entscheidungen in erziehungsrelevanten Situationen begründen können,
– pädagogisches Handeln auf argumentative Basis stellen,
– altersgemäß und situationsorientiert intervenieren,
– pädagogische Aussagesysteme auf ihren Entstehungszusammenhang beziehen und auf aktuelle Relevanz überprüfen,
– Bezüge zwischen Einzelerfahrungen und Gesetzmäßigkeiten herstellen,
– Wertangebote auf mögliche Konsequenzen überprüfen,
– sich kritisch mit sozialen Strukturen, Rollen und Handlungsmustern auseinandersetzen,
– Phänomene unterschiedlich fokussieren sowie
– das eigene Handeln und Denken auf einer Metaebene betrachten können.
Haltungen/Bereitschaften:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
– offen gegenüber Neuem sein,
– Fragen stellen und sich in Frage stellen,
– bereit sein, ihre eigene Erziehungsgeschichte und Sozialisation zu reflektieren,
– Kritik annehmen und adäquat reagieren,
– Menschen mit Toleranz und Wertschätzung begegnen,
– im Umgang mit Menschen kultur- und geschlechtssensibel agieren,
– lösungs- und zukunftsorientierte Wege planen und erproben,
– aktiv an gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen mitwirken und
– lebensbegleitendes Lernen als wichtigen Bestandteil der persönlichen Entwicklung auffassen
können.
Didaktische Grundsätze:
Lernen ist grundsätzlich als ein über die Lehrinhalte der einzelnen Unterrichtsgegenstände hinausgehendes selbst verantwortetes Handeln zu verstehen.
Fächerübergreifende Projekte sind durchzuführen.
Der Unterricht ist unter Berücksichtigung integrativer und interkultureller Aspekte zu gestalten.
Die Vermittlung der Inhalte hat nach dem aktuellen Stand der Lernforschung mit angemessenen Methoden zu erfolgen.
Medien sind in vielfältiger Form im Unterricht einzusetzen.
Auf der Basis des Grundlagenwissens ist fachliches Lernen, Erfahrungslernen, sozialkommunikatives Lernen und autonomes Lernen anzustreben.
Die methodische Gestaltung des Unterrichts soll auf das Abstraktionsniveau der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden Bedacht nehmen, zu handlungsorientiertem Denken und zur verstärkten Reflexion über eigenes und fremdes Verhalten führen.
Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes sollen sich am Erfahrungshintergrund des vorangegangenen Bildungsweges der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden orientieren.
Begleitende Prinzipien des Unterrichts sind:
– Aktualität,
– Situationsorientiertheit,
– Prozessorientiertheit,
– Ganzheitlichkeit,
– Exemplarität.
Hinführung der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden zu:
– selbständigem Arbeiten,
– eigenständigem Wissenserwerb,
– wissenschaftsorientiertem Arbeiten,
– Umgang mit Fachliteratur,
– effizienten Präsentationen.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Einführung in den Unterrichtsgegenstand „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie)“,
Einführung in wissenschaftliche und projektorientierte Arbeitsweisen,
praktische und fächerübergreifende Bezüge,
Wissenschaftstheorie, Wissenschaftsmethodologie,
Beobachtungskriterien, Strategien, Forschungsdesigns der wissenschaftlichen Erfassung und Bewertung pädagogisch relevanter Sachverhalte,
fachspezifische Medienarbeit,
Allgemeine Psychologie (ausgewählte Probleme),
Tiefenpsychologie,
Grundlagen der menschlichen Entwicklung und des Verhaltens, der Erziehung, Bildung und Sozialisation,
Entwicklung des Menschen in den ersten Lebensjahren,
Motive und Ziele des Verhaltens, Handelns und Lernens,
Leistungsmotivation und Anspruchsniveau,
Lernpsychologie, Grundsätze des Lernens,
Pädagogische Psychologie,
Lerntheorie, Lernkultur, Lerngesellschaft,
Psychologie und Pädagogik des Spiels,
Ausdrucks- und Darstellungsmöglichkeiten des Menschen,
Pädagogische Anthropologie,
Erziehung und Bildung als kulturanthropologisches Geschehen, Bedingungsfeld der Erziehung,
Wechselwirkung von Verhaltensweisen der am Erziehungsprozess Beteiligten,
pädagogische Aspekte humanwissenschaftlicher Erkenntnisse (an Fallstudien).
Schularbeiten:
je eine Schularbeit (mindestens eine davon zweistündig).
und 4. Semester:
Entwicklung des Menschen bis ins Erwachsenenalter,
konstituierende Faktoren der Erwachsenenpersönlichkeit,
Aufarbeitung von Erziehungsproblemen,
Wertgrundlagen und Zielsetzungen des pädagogischen Handelns,
pädagogische Aussagesysteme in Vergangenheit und Gegenwart,
Persönlichkeitspsychologie: Theorien und Methoden wissenschaftlicher Individualitätserfassung,
Pädagogische Soziologie,
Arbeits- und Organisationspsychologie,
Projektmanagement als pädagogische Qualität,
geschlechtssensible Pädagogik,
Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen,
Integrationspädagogik,
Interkulturelle Erziehung und Bildung,
Deklaration der Menschenrechte sowie der UN-Charta über die Rechte der Kinder (Kinderrechtskonvention),
Rollenbild und Selbstverständnis, Erwartungshaltungen und Erfahrungen der Pädagoginnen und Pädagogen in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen,
Möglichkeiten der Psychohygiene der Erzieherinnen und Erzieher,
Institutionen der Erziehung und Bildung,
Erwachsenenbildung,
Freizeitpädagogik,
Sozialpädagogische Einrichtungen,
Bildungswesen in Österreich und Europa,
Bildung und Erziehung in der Informationsgesellschaft -
Globalisierung und Zukunftsvisionen.
Schularbeiten:
ein bis zwei Schularbeiten (zwei- bzw. dreistündig, davon eine mindestens dreistündig).
HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichts ist die Entwicklung einer toleranten, offenen und aktiven Haltung gegenüber Kindern mit physischen oder psychischen Behinderungen (Kindern mit besonderen Bedürfnissen).
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