Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
- seine Kenntnisse über Organisation und Entwicklung von Softwarelösungen erweitern und vertiefen,
- bei der Planung und Erweiterung von Informations- und Kommunikations-Systemen mitwirken,
- Grundlagen für Entscheidungen vorbereiten können,
- entscheiden können, welche Software zu konkreten Problemlösungen eingesetzt werden kann,
- ein Aufgabengebiet in Form eines Projektes selbständig oder im Team bearbeiten,
- Organisationsprobleme bei der Einführung und Nutzung eines Informations- und Kommunikationssystems analysieren und lösen können,
- Methoden kennen, die der Realisierung der betrieblichen Zielvorstellungen, Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Humanisierung der menschlichen Arbeit dienen und
- gemäß den persönlichen Erfahrungen, Interessen und Fähigkeiten ein Projekt mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt initiieren und im Team oder einzeln durchführen und abschließen, dokumentieren und präsentieren können.
- im fachlichen Bereich logisch und vernetzt denken und formulieren können sowie
- zu einer positiven Einstellung zur Arbeit kommen und zu planvollem Arbeiten unter Nutzung praxisgerechter Arbeitsformen und Arbeitstechniken sowie zur Motivation von Mitarbeitern fähig sein.
IV. Jahrgang:
Teilbereich Wirtschaftsinformatik
Datenmodellierung:
Entwurf von Datenmodellen; Anwendung in Datenbanksystemen.
Datentransfer zwischen verschiedenen Programmen:
Datenimport und Datenexport; Datenkonvertierung.
Innerbetriebliche und außerbetriebliche Informationsbeschaffung,
-bewertung und -nutzung.
Software-Engineering:
Phasen, Methoden und Werkzeuge der Softwareentwicklung.
Einsatz zur Lösung betriebswirtschaftlicher Problemstellungen.
Netzwerke:
Organisation; Administration; Nutzung.
Teilbereich betriebliche Organisation
Organisation:
Strukturen; Prozesse; Abläufe; Beziehungen.
Organisationskultur:
Charakteristika; Auswirkungen; Symbole.
Organisationsentwicklung:
Ziele; Handlungsprinzipien und Grundsätze; Konzepte; Ansätze;
Instrumente; Kritik.
Organisation und betriebliche Informationssysteme.
V. Jahrgang:
Teilbereich Wirtschaftsinformatik
Systemdesign:
EDV-Organisation; Technologie; Software; Planung von Input und Output; Kapazitäts- und Geschwindigkeitsüberlegungen;
Wirtschaftlichkeitsanalysen.
Benutzerakzeptanz.
Ausschreibungen.
Projekte aus dem Bereich der Informationsverarbeitung;
Präsentation.
Teilbereich betriebliche Organisation
Führung in Organisationen:
Bedürfnisse, Motive und Motivation.
Einzel- und Gruppenverhalten.
Formen der innerbetrieblichen Kommunikation, der Entscheidungsfindung und der Konflikthandhabung.
Gesprächsführung.
Führungsformen und -stile; Führungstechniken.
Organisationsregelkreis:
Aufgabenanalyse; Entwicklung von Sollkonzepten; Aufgabensynthese; Bewertung und Auswahl; Einführung und psychologische Vorbereitung des EDV-Einsatzes; Problemlösungsstrategien bei Widerständen gegen Veränderungen.
Erfolgskontrolle.
Teilbereich Projektarbeit (im Ausmaß von einer Wochenstunde)
Projektarbeit mit facheinschlägigem oder fachübergreifendem Thema mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt, wobei dieses unabhängig vom Bildungsinhalt des Ausbildungsschwerpunktes festgelegt werden kann:
Zielsetzung, Planung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Präsentation.
SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Kenntnissen, Fertigkeiten, Einstellungen und Haltungen in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials ökonomische, ökologische, soziale und kulturelle Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sein werden und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.
FREMDSPRACHENSEMINAR
Inhalte einer weiteren lebenden Fremdsprache, Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereiches (Lehrverpflichtungsgruppe I) bzw. Inhalte, welche die kommunikative Kompetenz im Pflichtgegenstand Englisch einschließlich Wirtschaftssprache bzw. im Pflichtgegenstand Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache in Teilbereichen erweitern (Lehrverpflichtungsgruppe II).
ALLGEMEINBILDENDES SEMINAR
Inhalte, welche die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsbezogene Aspekte einzubeziehen sind.
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES SEMINAR
Inhalte, welche die betriebswirtschaftliche Kompetenz (entsprechend den Pflichtgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik) erweitern und in handlungsorientierter Form vertiefen.
PRAXISSEMINAR
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind und welche die Berufsbildung (Qualifikation) erweitern; auf die Praxisrelevanz dieser Inhalte ist besonders Bedacht zu nehmen.
B. FREIGEGENSTÄNDE
DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Pflichtgegenstand Zweite lebende Fremdsprache einschließlich
Wirtschaftssprache.
Lehrstoff:
I. bis V. Jahrgang:
Wie im Pflichtgegenstand Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache.
Der Lehrstoff ist der Anzahl der Stunden und dem Wissensstand der Schüler anzupassen.
Zwei Schularbeiten pro Jahrgang.
LATEIN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über einen angemessenen Wortschatz, ausreichende Grammatik- und Sachkenntnisse in einem solchen Umfang verfügen, daß er sprachlich leichte Texte lateinischer Autoren lesen und verstehen, in ein sprachlich und stilistisch korrektes Deutsch übertragen und in einfacher Weise interpretieren kann,
- Verständnis für das Wesen der griechisch-römischen Antike, ihr Fortwirken in der christlich-abendländischen Welt und ihre grundlegende Bedeutung für Europa und unsere Zeit gewinnen und
- Einblick in das Wesen der Sprachen durch Vergleich des Lateinischen mit dem Deutschen und den lebenden Fremdsprachen erhalten.
Für vier Jahrgänge mit je 3 Wochenstunden:
II. Jahrgang:
Formenlehre:
Substantiv, Adjektiv, Adverb, Pronomen, Verb.
Satzlehre:
Präpositionen, Casus und Tempora, Hauptsätze und Gliedsätze im Indikativ.
Eigenheiten des lateinischen Satzbaus.
Wortkunde:
Grundwortschatz.
Wörter und Redewendungen.
Betonung.
Lateinische Fremdwörter und Fachausdrücke, Lehnwörter.
Möglichkeiten der Wortbildung.
Leben und Kultur der Griechen und Römer:
Gestalten und Ereignisse aus der römischen Sagenwelt und Geschichte.
Lateinische Sprichwörter, Sentenzen und Zitate.
Texte und Übersetzungstechnik:
Einführung in die Übersetzungstechnik.
Zwei Schularbeiten.
III. Jahrgang:
Formenlehre:
Ergänzung zur Deklination.
Steigerung der Adjektiva und Adverbia.
Weitere Pronomina.
Ergänzung zur Konjugation.
Satzlehre:
Ergänzung zu den Präpositionen, weitere Funktionen der Casus und Tempora.
Ergänzung zu den Gliedsätzen im Indikativ.
Konjunktiv in Haupt- und Gliedsätzen.
Ablativus absolutus.
Infinitivkonstruktionen.
Gerundium und Gerundivum.
Wortkunde:
Festigung und Erweiterung des Grundwortschatzes.
Erweiterte Kenntnis gebräuchlicher lateinischer Fremdwörter und Fachausdrücke.
Einblick in die sprachliche und kulturelle Herkunft von
Lehnwörtern.
Leben und Kultur der Griechen und Römer:
Einblick in Leben und Kultur der Griechen und Römer. Gestalten und Ereignisse aus der antiken Sagenwelt und Geschichte.
Lateinische Sprichwörter, Sentenzen und Zitate in Prosa und Versform.
Die Römer in Österreich.
Texte und Übersetzungstechnik:
Auswahl einfacher lateinischer Originaltexte.
Steigerung der Übersetzungsfähigkeit.
Verwendung des Wörterbuches.
Zwei Schularbeiten.
IV. Jahrgang:
Formen- und Satzlehre:
Zusammenfassende Behandlung einzelner Gebiete der lateinischen
Grammatik anhand der Lektüre.
Wortschatz:
Erweiterung des Grundwortschatzes, Wörter aus der Dichtersprache.
Leben und Kultur der Griechen und Römer:
Stätten und Denkmäler aus der Römerzeit in Österreich. Lateinische Inschriften.
Staatliche und gesellschaftliche Krisen in der ausgehenden
römischen Republik.
Historische Bedeutung Cäsars, Leben und Werk.
Ausdehnung des römischen Macht- und Kulturbereichs.
Einblick in die politischen Methoden einer Weltmacht.
Texte und Übersetzungstechniken:
Lektüre in Auswahl (zB Cäsar: „Commentarii de bello Gallico”; eine Rede Ciceros; Sallust: „De coniuratione Catilinae”, „De bello Jugurthino”; andere Texte).
Sprachbetrachtung im semantischen und syntaktischen Bereich. Rhetorische Stilmittel und sprachliche Besonderheiten. Problematik des Verhältnisses von Original und Übersetzung.
Texte sinngemäß lesen, in sprachrichtiges Deutsch übertragen sowie Texte interpretieren.
Zwei Schularbeiten.
V. Jahrgang:
Leben und Kultur der Griechen und Römer:
Auswahl antiker Philosophie.
Leben und Werk Ciceros und/oder Senecas.
Soziale und politische Situation Roms zur Kaiserzeit.
Der römische Staat und das Christentum.
Römisches Recht (Grundbegriffe, heute noch gebräuchliche Regeln).
Texte und Übersetzungstechniken:
Lektüre in Auswahl (zB philosophische Werke Ciceros und/oder Senecas; Geschichtsschreibung Cäsars und/oder Sallusts; Briefe des jüngeren Plinius; Werke römischer Dichter; römische Gesetzestexte; Proben aus dem mittel- und neulateinischen Schrifttum; andere Texte).
Vertiefende Sprachbetrachtung im semantischen und syntaktischen Bereich.
Lesen, Übersetzen und Interpretieren von Texten in Hexametern und elegischen Distichen.
Rhetorische Stilmittel und sprachliche Besonderheiten der römischen
Dichtung.
Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.
Für drei Jahrgänge mit je 4 Wochenstunden:
Lernjahr:
Substantiv, Adjektiv, Adverb, Pronomen, Verb.
Satzlehre:
Präpositionen, Casus und Tempora, Hauptsätze und Gliedsätze im Indikativ.
Infinitivkonstruktionen.
Partizipialkonstruktionen.
Eigenheiten des lateinischen Satzbaus.
Wortkunde:
Grundwortschatz.
Wörter und Redewendungen.
Betonung.
Lateinische Fremdwörter und Fachausdrücke, Lehnwörter.
Möglichkeiten der Wortbildung.
Leben und Kultur der Griechen und Römer:
Gestalten und Ereignisse aus der römischen Sagenwelt und Geschichte.
Lateinische Sprichwörter, Sentenzen und Zitate.
Texte und Übersetzungstechnik:
Einführung in die Übersetzungstechnik.
Zwei Schularbeiten.
Lernjahr:
Ergänzung zur Konjugation.
Satzlehre:
Ergänzung zu den Präpositionen, weitere Funktionen der Casus und Tempora.
Ergänzung zu den Gliedsätzen im Indikativ.
Konjunktiv in Haupt- und Gliedsätzen.
Gerundium und Gerundivum.
Wortkunde:
Festigung und Erweiterung des Grundwortschatzes.
Erweiterte Kenntnis gebräuchlicher lateinischer Fremdwörter und Fachausdrücke.
Einblick in die sprachliche und kulturelle Herkunft von
Lehnwörtern.
Leben und Kultur der Griechen und Römer:
Einblick in Leben und Kultur der Griechen und Römer. Gestalten und Ereignisse aus der antiken Sagenwelt und Geschichte.
Lateinische Sprichwörter, Sentenzen und Zitate in Prosa und Versform.
Die Römer in Österreich.
Historische Bedeutung Cäsars, Leben und Werk.
Ausdehnung des römischen Macht- und Kulturbereichs.
Einblick in die politischen Methoden einer Weltmacht.
Texte und Übersetzungstechnik:
Auswahl einfacher lateinischer Originaltexte (zB Caesar:
„Commentarii de bello Gallico”; andere Texte).
Steigerung der Übersetzungsfähigkeit.
Verwendung des Wörterbuches.
Problematik des Verhältnisses von Original und Übersetzung.
Zwei Schularbeiten.
Lernjahr:
Zusammenfassende Behandlung einzelner Gebiete der lateinischen
Grammatik anhand der Lektüre.
Leben und Kultur der Griechen und Römer:
Stätten und Denkmäler aus der Römerzeit in Österreich.
Lateinische Inschriften.
Auswahl antiker Philosophie.
Leben und Werk Ciceros und/oder Senecas.
Soziale und politische Situation Roms zur Kaiserzeit.
Der römische Staat und das Christentum.
Römisches Recht (Grundbegriffe, heute noch gebräuchliche Regeln).
Texte und Übersetzungstechniken:
Lektüre in Auswahl (zB eine Rede Ciceros; philosophische Werke Ciceros und/oder Senecas; Sallust: „De coniuratione Catilinae”, „De bello Jugurthino”; Geschichtsschreibung Cäsars und/oder Sallusts; Briefe des jüngeren Plinius; Werke römischer Dichter; römische Gesetzestexte; Proben aus dem mittel- und neulateinischen Schrifttum; andere Texte).
Sprachbetrachtung im semantischen und syntaktischen Bereich.
Lesen, Übersetzen und Interpretieren von Prosatexten, Hexametern und elegischen Distichen.
Rhetorische Stilmittel und sprachliche Besonderheiten der römischen
Dichtung.
Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.
PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- erworbenes Wissen, Meinungen und Werthaltungen kritisch reflektieren können,
- zu Theorien vom Erleben und Verhalten des Menschen Stellung nehmen können,
- psychologisches Wissen erwerben und dieses reflektorisch zur Kenntnis der eigenen Person und der Mitmenschen nützen können,
- Verständnis für die sozialen Formen des Zusammenlebens gewinnen und dieses zur Selbsterziehung verwerten können,
- Probleme der Erziehung und Lebensgestaltung kritisch bewerten können,
- pädagogisches und psychologisches Wissen auf Probleme der Organisation und Kommunikation anwenden können,
- Managementtechniken anwenden und die Unternehmenskultur mitgestalten können,
- sich mit philosophischen Grundfragen des Lebens fundiert auseinandersetzen können,
- Umfang und Struktur des menschlichen Wissens sowie dessen Grenzen erkennen können,
- Voraussetzungen, Methoden und Grenzen von Wissenschaft in ihrem gesellschaftlichen und geschichtlichen Zusammenhang erfassen können und
- sich mit unterschiedlichen Wertauffassungen auseinandersetzen, um zu eigenen Werthaltungen und zu verantwortungsbewußtem Handeln kommen zu können.
IV. Jahrgang:
Psychologie und Philosophie als Wissenschaft vom Menschen:
Erleben, Verhalten, Handeln, Erkennen.
Leib-Seele-Problem.
Bewußtes, Unbewußtes.
Bedeutung der Psychologie für Familie, Gesellschaft und Wirtschaft.
Wahrnehmung:
Raum, Zeit, Gestalt.
Gedächtnis und Lernen, Sprache und Denken:
Psychische Aspekte der Informationsverarbeitung (Lerntypen, Lerntechniken, Gedächtnishemmungen), Lerntheorien.
Denken und Kreativität als Problemlösungsstrategien.
Wechselwirkung zwischen Sprache und Denken, Funktion der Sprache.
Dynamik des Erlebens, Verhaltens und Handelns:
Motive und Motivkonflikte, Motivation, Entscheidung und Verantwortung.
Bedürfnisse, Bedürfnissteuerung.
Triebmodelle, Triebsteuerung, Triebkontrolle, Sublimierung,
Sexualität.
Tiefenpsychologische Persönlichkeitsmodelle; Abwehrmechanismen;
Hinweise auf psychotherapeutische Möglichkeiten.
Emotion und Affekt.
Theorie der Aggression.
Frustration und ihre Verarbeitung, Sucht und Abhängigkeit.
Interessen, Einstellungen und Werthaltungen.
Entwicklung und Erziehung:
Emotionale, kognitive, soziale und sprachliche Entwicklung.
Soziale Rollen, Bedingungen und Entwicklung geschlechtsspezifischen
Verhaltens.
Gewissensbildung.
Erscheinungsformen des Jugendalters.
Formen partnerschaftlichen Zusammenlebens.
Möglichkeiten und Grenzen der Selbstverwirklichung.
Altern und Tod.
Individuum und Gesellschaft:
Selbst- und Fremdwahrnehmung, soziale Wahrnehmung.
Person, Typus, Stereotyp.
Das Problem der psychischen Normalität.
Gruppen.
Psychologie des Arbeitsprozesses, Mensch und Arbeitsmittel, Entfremdung, sozialpsychologische Strukturen von Betriebsgemeinschaften, Bedeutung sozialer und geschlechtsspezifischer Rollen und Normen, insbesondere in der Arbeitswelt, Probleme der Arbeitslosigkeit.
Konfliktlösungsstrategien.
Entstehen von Meinungen und Überzeugungen.
Information und Manipulation, suggestive Vorgänge.
Organisationspsychologie (Organisation und Management, Menschenführung und ihre Probleme).
V. Jahrgang:
Zugänge zum Philosophieren:
Eigenart philosophischer Fragestellungen.
Der Mensch als handelndes und erkennendes Wesen.
Der erkennende Mensch und die Wirklichkeit:
Zugänge zur Wirklichkeit; Interpretationen der Wirklichkeit;
Grundbegriffe der Metaphysik; Wahrheitstheorien.
Formen und Funktionen von Zeichen.
Probleme wissenschaftlicher Erkenntnis.
Der handelnde Mensch in seiner Mit- und Umwelt:
Problem der Freiheit, Problem des Guten, Moralformen, Wertvorstellung und Gesellschaftsstrukturen (interkulturelle Vergleiche); die Frage nach dem geglückten Leben.
Macht und Recht, Entscheidung und Verantwortung, Gewissen und Schuld.
Ethische Probleme durch die Entwicklung der Zivilisation (Wirtschaftsethik, Krieg und Frieden, Menschenrechte, Recht auf Widerstand und politische Freiheit).
Verantwortung gegenüber Individuum, Mitwelt und Umwelt, Mitverantwortung für die Zukunft, moralische Probleme des wissenschaftlich-technischen Fortschritts.
Themenbereiche zur Wahl (mindestens ein Themenbereich ist zu behandeln):
Ästhetik; Geschichtsphilosophie; Logik; Naturphilosophie;
Religionsphilosophie; Rechts- und Sozialphilosophie;
Sprachphilosophie; Anthropologie; Geschichte der Philosophie.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- geometrische Formen und Strukturen erfassen, analysieren und sprachlich beschreiben können,
- räumliche Probleme unter Verwendung einer Konstruktionszeichnung lösen können,
- Handskizzen räumlicher Objekte anfertigen können,
- die bestimmenden Abmessungen eines Objekts erkennen können,
- geeignete Abbildungsverfahren zur zeichnerischen Darstellung von räumlichen Objekten anwenden können,
- Zeichentechniken beherrschen,
- das räumliche Vorstellungsvermögen entwickeln und
- die Notwendigkeit von Konstruktionszeichnungen als ein wichtiges Kommunikationsmittel erkennen.
III. und IV. Jahrgang oder
IV. und V. Jahrgang:
Darstellungsweise:
Schrägriß, zugeordnete Normalrisse, Seitenrisse.
Objekte:
Punkt, Gerade, Polygone, Kreis in der Ebene; ebenflächig begrenzte
Körper (Prisma, Pyramide); Zylinder, Kegel, Kugel; Zylinder- und Kugelschnitt.
Anwendungen:
Grundlagen der kotierten Projektion (Lesen von Landkarten, Schichtenlinien); Lesen von Bauplänen; Erzeugung von Netzen und Abwicklungen zur Herstellung von räumlichen Modellen.
Darstellungsweise:
Normale Axonometrie.
Objekte:
Kegelschnitte, einfache ebenflächig begrenzte Körper; Drehzylinder und Drehkegel, Kugel, Schnitte von Zylinder, Kegel und Kugel.
Anwendungen:
Lesen und Interpretieren von technischen Betriebsanleitungen, Lesen von Explosionszeichnungen.
Zwei Schularbeiten je Jahrgang, bei Bedarf zweistündig.
WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- seine wirtschaftsgeographischen Kenntnisse schwerpunktmäßig vertiefen,
- fähig sein, das erworbene Wissen bei Problemlösungen anzuwenden,
- zur selbständigen Beurteilung von Entscheidungsprozessen und zur Lösung wirtschaftsgeographischer Fragestellungen fähig sein und
- Einsicht in die Zusammenhänge von Raumplanung, Wirtschaft und Politik gewinnen.
IV. und V. Jahrgang:
Themen des Unterrichtsgegenstandes Geographie (Wirtschaftsgeographie) in vertiefender Form, wie zB Regionalanalysen, Probleme der örtlichen und überörtlichen Raumplanung, wirtschaftsgeographische Analysen von Teil- und Großräumen oder Staaten, Themen der Wechselbeziehungen zwischen Ökonomie und Ökologie.
WIRTSCHAFTSINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- seine im I. bis III. Jahrgang im Unterrichtsgegenstand Wirtschaftsinformatik erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern, ergänzen, vertiefen und aktualisieren sowie
- die dem aktuellen Stand entsprechenden Möglichkeiten wichtiger Standardsoftware kennen und einsetzen können.
IV. und V. Jahrgang:
Systemsoftware:
Betriebssystem; Benutzeroberfläche.
Anwendersoftware:
Tabellenkalkulation und Grafik; Präsentation; Datenbank;
Textverarbeitung.
Anwendungen:
Einsatz vorhandener Hardware und Standardsoftware zur Lösung betriebwirtschaftlicher Probleme und zur Unterstützung bei der Erstellung der Projektarbeit.
BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Struktur und die Probleme der jeweiligen besonderen Betriebswirtschaft und ihre Bedeutung für die österreichische Wirtschaft kennen,
- über die Leistungsbereiche der Betriebe des jeweiligen Wirtschaftszweiges Bescheid wissen,
- innerbetriebliche Zusammenhänge und betriebliche Entscheidungsvorgänge der jeweiligen besonderen Betriebswirtschaft verstehen,
- Verständnis für die rationelle Abwicklung von unternehmensspezifischen Arbeitsabläufen und Organisationsprozessen entwickeln und
- für den Wirtschaftszweig typische betriebswirtschaftliche Beispiele lösen können.
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:
Banken:
Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:
Gesetzliche Grundlagen des österreichischen Bankwesens; gesamtwirtschaftliche Bedeutung; Struktur des österreichischen Bankwesens; Beziehungen zum nationalen und internationalen Geld- und Kapitalmarkt (Euromarktbeziehungen).
Kapitalbeschaffung:
Haftkapital, Fremdkapital.
Kapitalverwendung:
Kreditgeschäfte inklusive Abwicklung und Besicherung,
Eigengeschäfte.
Dienstleistungen:
Kontoführung; Anlagenberatung; nationaler und internationaler
Zahlungsverkehr; Leasing; Factoring.
Organisation.
Marketing.
Rechnungswesen und Controlling:
Bilanzgliederung der Banken; Kostenrechnung; Revision; Controlling.
Versicherungen:
Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:
Gesetzliche Grundlagen des österreichischen Versicherungswesens; gesamtwirtschaftliche Bedeutung; Struktur der österreichischen Versicherungswirtschaft; Beziehungen zum internationalen Versicherungsmarkt.
Riskmanagement:
Risiko und Risikopolitik.
Kapitalbeschaffung:
Versicherungsformen; Versicherungszweige; Versicherungsarten.
Kapitalverwendung:
Schadensabwicklung.
Dienstleistungen:
Zusammenstellung von Versicherungspaketen für Haushalte und Unternehmungen.
Organisation.
Marketing.
Rechnungswesen und Controlling:
Bilanzgliederung der Versicherungsbetriebe; Kalkulation; Revision;
Controlling.
7.2 INDUSTRIE
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:
Allgemeine Grundlagen:
Bedeutung, Struktur und Probleme der österreichischen Industrie.
Gesetzliche Rahmenbedingungen; Forschung und Entwicklung;
ökologische Aspekte.
Fertigungsvorbereitung:
Fertigungsprogramm; Fertigungsplanung; Bedarfsplanung;
Materialwirtschaft; Arbeitsplatzgestaltung.
Fertigungsdurchführung:
Planung und Organisation von Fertigungsabläufen;
Fertigungsverfahren und -techniken; Fertigungsüberwachung und Qualitätssicherung.
Marketing.
Rechnungswesen und Controlling:
Einsatz und Auswertung der Kostenrechnung; Betriebs- und Bilanzanalyse; Controlling.
7.3 INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:
Bedeutung und Voraussetzungen der internationalen Geschäftstätigkeit.
Europäische Integration und aktuelle weltwirtschaftliche
Entwicklungen.
Rechtsgrundlagen und internationale Abkommen.
Informationsbeschaffung zur internationalen Geschäftstätigkeit;
Marktportfolio; Risiken der internationalen Geschäftstätigkeit und
risikopolitisches Instrumentarium.
Exportförderung.
Marketing-Mix und betriebliche Organisationsformen für die
internationale Geschäftstätigkeit.
Geschäftsanbahnung und Durchführung der internationalen
Geschäftstätigkeit:
Vertragsformen und Vertragssicherung.
Vertragsentwürfe bzw. Vertragsmuster (erstellen und präsentieren bzw. analysieren).
Verhandlungsstrategie und Verhandlungstaktik.
Angebotserstellung und Angebotseinholung; Export- und Importkalkulation.
Bonitätsprüfung; Terminplanung und -überwachung.
Spedition; Transport; Verzollung.
Finanzierung und Zahlungsabwicklung.
7.4 TRANSPORTWIRTSCHAFT
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:
Allgemeine Grundlagen:
Bedeutung, Struktur und Probleme der Transportwirtschaft.
Gesetzliche Rahmenbedingungen.
Ökologische Aspekte.
Spedition:
Bedeutung, Dienstleistungen, rechtliche Rahmenbedingungen.
Nationaler und internationaler Gütertransport:
Straßen-, Bahn-, Luft- und kombinierter Verkehr (gesetzliche Grundlagen, Beförderungsverträge, Haftungsbestimmungen, Transportversicherungen, Abwicklung von Schadensfällen, Aufbau und Anwendung der Frachttarife, Verzollung, Beförderung gefährlicher Güter); Binnenschiffahrt und Seeschiffahrt.
Logistik:
Bedeutung; Logistikfunktion und Transport; Logistikstrategien und
logistische Entscheidungen der Transportunternehmungen.
Marketing.
Kooperationen in der Transportwirtschaft.
Personenbeförderung.
7.5 TOURISMUS
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:
Allgemeine Grundlagen:
Rechtliche, soziale und kulturelle, ökonomische und ökologische Aspekte des Tourismus; Trends und Probleme; Zukunftsperspektiven.
Tourismusorganisationen:
Arten und Aufgaben.
Ausbildungs- und Schulungswege im Tourismus.
Reisebüro:
Leistungsangebot; Reiseorganisation.
Gastronomie- und Hotelbetriebe:
Betriebsarten; Leistungsangebot; innerbetriebliche Organisation.
Marketing.
Kommunikationstechniken.
Rechnungswesen und Controlling.
7.6 ÖFFENTLICHE VERWALTUNG
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:
Allgemeine Grundlagen:
Öffentliche Verwaltungen; öffentliche Unternehmen; gesetzliche
Grundlagen, Rechtsträger, Rechtsformen.
Leistungserstellung:
Ordnungsleistungen, Dienstleistungen; Grundsätze ökonomischen
Verwaltungshandelns.
Marketing.
Organisation:
Sekretariats- und Kanzleiwesen.
Personalwesen.
Finanzierung:
Mittelaufbringung, Steuern, Gebühren und Beiträge,
Erwerbseinkünfte; Preispolitik und Tarifbildung; Fremdfinanzierung;
Grenzen der öffentlichen Verschuldung.
Investition:
Arten; die öffentliche Hand als Auftraggeber; Vergabewesen;
Beschaffungsvorgang; Inventar; Materialverwaltung.
Rechnungswesen und Controlling:
Ziele und Systematik; Buchführungssystem; Voranschlag;
Rechnungsabschluß; Finanzplanung; Kostenrechnung;
gesellschaftsbezogene Rechnungslegung; Prüfung und Kontrolle;
Controlling.
FREMDSPRACHIGE TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Schriftstücke der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereiches in der Fremdsprache unter Berücksichtigung der landesüblichen Richtlinien und der einschlägigen ÖNORMEN computerunterstützt erstellen können.
Er soll weiters Telekommunikationsmittel zur Informationsbeschaffung und -weitergabe situationsgerecht einsetzen können.
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:
Erstellen von Texten in der Fremdsprache nach Diktat, Phonogramm und Konzept aufbauend auf den erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten des I., II. und III. Jahrganges.
Einbeziehung unterstützender Software in der Fremdsprache.
Internationaler Informationsaustausch.
Telekommunikation.
POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitgeschichtlichen Entwicklung verstehen,
- seine Mitwirkungsmöglichkeiten erkennen und
- die Verantwortung des einzelnen und der Gesellschaft für die Umwelt und die sich daraus ergebenden Interessenskonflikte begreifen.
- Konflikte gewaltfrei lösen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintreten,
- die Notwendigkeit einer umfassenden Sicherheitspolitik für Österreich erkennen und bejahen,
- sich der Stellung Österreichs in der Welt und der Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bewußt sein,
- mit Rechtsgrundlagen, die ihn im Berufs- und Privatleben betreffen, vertraut sein,
- die Grundzüge der staatlichen Rechtsordnung kennen,
- zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewußten Gestaltung des Lebens in der Gemeinschaft befähigt sein,
- sich seiner persönlichen Position bewußt werden,
- andere Standpunkte und Überzeugungen vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können,
- zur Mitwirkung im öffentlichen Leben bereit sein,
- nach Objektivität streben,
- anderen mit Achtung und Toleranz begegnen,
- für humane Grundwerte eintreten,
- sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und
- in jeder Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen partnerschaftlich gestalten können und
- befähigt werden, die Möglichkeiten und Wirkungsweisen der Medien erkennen und mit ihnen umgehen können.
I. Jahrgang:
Der Mensch in der Gesellschaft.
Schüler und Schule (Klassen- und Schulgemeinschaft).
Bildungspolitische Zielsetzungen.
Soziales Umfeld:
Familie - Partnerschaft - Erziehung.
Minderheiten und Randgruppen.
Rollenbilder.
Konflikte und deren Lösungsmodelle.
Medien als Meinungsträger und gesellschaftlicher Machtfaktor.
Jugend und Gesellschaft.
II. Jahrgang:
Gelebte Demokratie:
Staatstheorien und Ideologien.
Parlamentarische Demokratie und Parteienwesen.
Verbändewesen und ihr Einfluß auf die Gesetzgebung.
Kommunal- und Landespolitik.
Außerparlamentarische Möglichkeiten der politischen Mitgestaltung. Internationale Beziehungen.
III. Jahrgang:
Politik als Aufgabe und Möglichkeit.
Rechtssetzung, Gesetze und Spielregeln.
Verwaltung zwischen Obrigkeitsdenken und Dienstleistung.
Sicherheitspolitik:
Geistige, zivile, wirtschaftliche und militärische Landesverteidigung und aktive Außenpolitik.
PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- pädagogisches und psychologisches Wissen auf Probleme die Organisation und Kommunikation betreffend anwenden können,
- sein Verhalten und das Verhalten anderer beurteilen können,
- Bedingungen für Motivation schaffen, Manipulationen abwehren und Konflikte handhaben können,
- Managementtechniken anwenden können und die Unternehmenskultur positiv mitgestalten,
- alleinverantwortlich und partnerschaftlich handeln, im Team kooperieren und tolerant sein sowie
- adressatenadäquat und situationsgerecht kommunizieren können.
IV. bis V. Jahrgang:
Individuum:
Verhalten des Menschen; Selbsterkenntnis, Selbstreflexion, Instinkt, Trieb, Bedürfnis, Motiv, Persönlichkeit (empirische, tiefenpsychologische und kognitive Zugänge), Charakterologie, Qualifikation (Beobachtung, Befragung, Test).
Erleben des Menschen:
Soziale Wahrnehmung (Selbst- und Fremdwahrnehmung), Denken, Lernen, Werte, Einstellung (Verantwortung gegenüber Individuen, Mitwelt und Umwelt, Mitverantwortung für die Zukunft, Probleme des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts, Macht und Recht, Moralität und Legalität, Entscheidung und Verantwortung).
Entwicklungspsychologie.
Aggression.
Streß.
Ambiguitätstoleranz.
Gruppe:
Bedeutung der Psychologie für Formen des Zusammenlebens, für
Gesellschaft und Wirtschaft.
Ziele, Normen, Rollen.
Konfliktsteuerung.
Gruppendynamik.
Soziometrie.
Der arbeitende Mensch:
Psychologie des Arbeitsprozesses; Gerät und Mensch; Entfremdung. Sozialpsychologische Struktur der Betriebsgemeinschaft.
Bedeutung sozialer und geschlechtsspezifischer Rollen und Normen.
Kommunikation:
Prozesse; Strukturen.
Störungen; Moderation.
Informationsmanagement.
Medienkonsum; Konsumsteuerung (Markt und Werbung).
Körpersprache und ihre Bedeutung.
Rhetorik.
Interaktion:
Motivation; Manipulation.
Transaktionsanalyse.
Managementtechniken:
Time-Management; Kreativitätstechniken; Präsentationstechniken;
Entscheidungstechniken.
STENOTYPIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll fähig sein, Texte in angemessener Geschwindigkeit kurzschriftlich aufzunehmen und wortgetreu wiederzugeben.
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:
Steigerung der Schreibfertigkeit unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Praxis; sicheres Lesen und Übertragen von eigenen Niederschriften.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Sachverhalte und Probleme schwerpunktartig in ihrer Vielschichtigkeit, ihren Ursachen, Zusammenhängen und Verbindungen erkennen, exakt wahrnehmen und beobachten können,
- mit logischem und kritischem Denken, klarer Begriffsbildung, sinnvoller Fragestellung, kontrollierter Abstraktion und Verallgemeinerung zu sachgerechten Urteilen und Einstellungen gelangen und
- zum systematischen und planvollen Arbeiten sowie ansatzweise zum Anwenden von Einsichten in grundlegende wissenschaftliche Verfahrensweisen und Denkvorstellungen angeregt und angeleitet werden.
IV. und V. Jahrgang:
Sachgerechte Nutzung von Informationsquellen, insbesondere von Bibliotheken und Infotheken.
Einführung in die Bibliographie.
Formen und Regeln des Zitierens.
Strukturieren und Systematisieren von Problemstellungen.
Schriftliche Darstellungsformen zur Beschreibung und Begründung sowohl konkreter als auch abstrakter Sachverhalte und Denkstrukturen.
Präsentation der erarbeiteten Ergebnisse.
RHETORIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Reden vorbereiten und in der Standardsprache darbieten können,
- unvorbereitete Reden nach erlernten Aufbaumustern halten können,
- Texte intentionsgerecht vortragen können,
- Stimme, Gestik und Mimik bewußt beherrschen und
- die Redesituation erfassen und seine Rede darauf anpassen können.
I. bis V. Jahrgang:
Sprechtechnik:
Atemtechnik, Erweiterung des Stimmumfanges, Artikulation,
Intonation.
Mimik und Gestik.
Sprachliche Mittel:
Stilmittel der Rede (rhetorische Figuren).
Erweiterung des Wortschatzes.
Syntaktische Varianten.
Redevorbereitung:
Dispositionsübungen, Aufbaumuster, Stichworttechnik.
Technik der vorbereiteten Rede.
Technik der freien Rede.
Darbietung:
Vorbereitete Rede, freie Rede.
Vortrag und Deklamation.
Analyse von Reden:
Analyse von historischen und literarischen Reden (Tondokumente, Filme, Videos, Texte).
Analyse eigener Reden, Video-Feed-Back.
Kurzer historischer Überblick über die Kunst der Rhetorik.
ZEITGENÖSSISCHE KULTUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Kunst der Gegenwart als Spiegelung des eigenen Lebens in einer pluralistischen Gesellschaft erkennen,
- die verschiedenen Ausdrucksformen des zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffens kennen,
- zu einer positiven Grundhaltung, aber auch zu Kritik und Kritikfähigkeit in der Auseinandersetzung mit moderner Kunst geführt werden,
- Vorurteile im Umgang mit moderner Kunst als solche erkennen und kritisch beurteilen können,
- das zeitgenössische Kunstschaffen im Zusammenhang mit den sozioökonomischen und politischen Gegebenheiten sowie die Wechselbeziehungen bzw. den Widerstreit zur gesellschaftlichen Umgebung verstehen,
- durch die Beschäftigung mit Kunst seine sinnlichen Wahrnehmungen schärfen und
- sowohl die intellektuelle als auch emotionale Dimension des zeitgenössischen Kulturschaffens erkennen und erleben können.
I. bis V. Jahrgang:
Zeitgenössische Kultur:
Funktion der Kunst im gesellschaftlichen Kontext.
Stellung des österreichischen Kulturbetriebes im internationalen Vergleich.
Kulturmanagement (Organisation, Marketing und Finanzierung).
Zeitgenössisches Kunstschaffen:
Formen der bildenden Kunst, Musik und Literatur.
Darbietungsformen.
Methoden der Kunstbetrachtung:
Erleben, Beschreiben, Besprechen und Werten von Kunst. Individuelle Kunsterfahrung durch kreative Selbsttätigkeit.
Besuch und Veranstaltung von Lesungen, Ausstellungen, Sprech- und Musiktheater, Konzerten, Festspielen, Straßentheatern und Kleinkunstformen.
Gespräch mit Kulturschaffenden.
DARSTELLENDES SPIEL
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- seine Persönlichkeit im psychomotorischen, affektiven, sozialen und kognitiven Bereich entwickeln,
- grundlegende Kenntnisse über das Theater erhalten,
- mit den Aufgaben und Inhalten von Dramaturgie, Regie und Inszenierung bekannt gemacht werden,
- sich mit theoretischen Überlegungen und mit praktischen Umsetzungsmöglichkeiten im Bereich der Sprechtechnik, der Körpersprache, des Rollenspieles sowie mit dramatischen Ausdrucksformen und deren Gestaltung auseinandersetzen und dies nach seinen Fähigkeiten im Spiel umsetzen,
- Sicherheit im Umgang mit anderen Menschen gewinnen,
- eine Arbeitshaltung entwickeln, die ihn befähigt, im Team ein gemeinsam erarbeitetes Projekt zu präsentieren und
- die Bereitschaft entwickeln, die Anliegen des Theaters im lokalen Bereich aktiv zu gestalten und/oder als Zuschauer mitzutragen.
I. bis V. Jahrgang:
Interaktions- und Sensibilisierungstraining (Lockerungsübungen; Schulung der Ausdrucksfähigkeit durch Übungen aus dem Bereich der Bewegung, des Klanges, der Sprache; Übungen im Umgang mit Material, Einsatz von Requisiten).
Technik des Sprechens und der Rede (Stimm- und Atemtechniken, Artikulationsübungen, text- und sinngemäßes Lesen).
Auseinandersetzung mit dem nonverbalen Theater (Pantomime, Tanz-, Masken-, Musiktheater), mit klassischen und experimentellen Formen des Theaters.
Rollenspiel (Improvisation, Stegreifspiel, Entscheidungsspiel, Planspiel, Szenenmontage, Figurenspiel, Schatten- und Puppenspiel; Verwendung moderner dramatischer Formen wie Hörspiel, Film usw.).
Erfinden und Gestalten von Konfliktsituationen, Entwicklung von Problemlösungsstrategien im Spiel, szenische Gestaltung aktueller Themen.
Gestaltung einzelner Szenen eines Theaterstückes und/oder selbstverfaßter Texte.
Erarbeiten, Gestalten und Präsentieren eines Spiels vor Publikum (Eigenproduktion oder Spiel nach vorgegebenem Text).
CHORGESANG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Freude am gemeinschaftlichen Singen gewinnen,
- zur klassischen wie auch zur zeitgenössischen Chormusik hingeführt werden,
- Verständnis für Volksmusik, insbesondere für das Volkslied aufbringen,
- seine Konzentrationsfähigkeit sowie sein Selbstbewußtsein durch Mitwirkung im Schulchor bei Aufführungen - auch gemeinsam mit der Spielmusikgruppe bzw. dem Schulorchester - steigern,
- Fähigkeiten entwickeln, mit dem Chor ein Musikstück bzw. Musikwerk unter Anleitung einzustudieren und vor einem Publikum aufzuführen und
- ermuntert werden, die notwendigen Voraussetzungen dafür aufzubringen, in der Zusammenarbeit mit anderen Schülern Verantwortungsbewußtsein und Selbstbeherrschung zeigen.
I. bis V. Jahrgang:
Grundbegriffe der Musiktheorie, soweit sie zum Mitlesen von Partituren und zum Blattsingen nötig sind.
Einführung in die Stimm- und Atemtechnik, Nachsingen von einfachen Intervallen, mehrstimmiges Singen, besonders von Volksliedern.
Singen geeigneter Chorsätze:
Volkslieder aus Österreich und anderen Ländern, Kanon, Gregorianische Choräle, ein- und mehrstimmige Chormusik aus allen Epochen; zeitgenössische Chormusik.
Mitwirkung bei Schulveranstaltungen, Schulfesten, Schulfeiern und Gottesdiensten.
SPIELMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Freude am gemeinschaftlichen Musizieren gewinnen,
- das persönliche Können beim Spiel eines Instrumentes im Hinblick auf ein Konzert- und Ensemblespiel aus- und weiterbilden,
- seine Konzentrationsfähigkeit sowie sein Selbstbewußtsein durch Mitwirkung im Schulorchester bzw. in der Spielmusikgruppe bei Aufführungen - auch gemeinsam mit dem Schulchor - steigern,
- Fähigkeiten entwickeln, in der Gruppe ein Musikstück bzw. Musikwerk unter Anleitung einzustudieren und vor einem Publikum aufzuführen und
- ermuntert werden, in der Zusammenarbeit mit anderen Schülern Verantwortungsbewußtsein und Selbstbeherrschung zu zeigen.
I. bis V. Jahrgang:
Auswahl der Musikstücke je nach der Zusammensetzung der Spielgruppe (zB Blasmusik).
Pflege der Volksmusik, der klassischen und modernen Musik sowie der Unterhaltungsmusik (Musical, Operette, Jazz und Pop); Hinführung zu zeitgenössischer Musik.
Mitwirkung bei Schulveranstaltungen, Schulfesten, Schulfeiern und Gottesdiensten.
Musiktheoretische und musikhistorische Einführung in das jeweilige Werk bzw. Stück.
KREATIVES GESTALTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die historischen, sozialen, technischen, physikalischen, chemischen und wirtschaftlichen Grundlagen handwerklicher, kunsthandwerklicher und bildnerischer Tätigkeiten verstehen,
- Farb- und Formgestaltung als Teil der nonverbalen Kommunikation erkennen,
- mit verschiedenen Materialien gestalten können,
- technische und kompositorische Fehler in der kunsthandwerklichen bzw. künstlerischen Gestaltung erkennen und vermeiden lernen,
- handwerkliche Arbeiten in verschiedenen Materialien qualitäts- und umweltbewußt herstellen können,
- nach fachgerechten Arbeitsanleitungen kreativ, eigenständig, zeitökonomisch, sorgfältig und genau arbeiten können und
- Arbeitsabläufe nach wirtschaftlichen Grundsätzen planen und zielgerecht durchführen können.
I. bis V. Jahrgang:
Bildnerisches Gestalten und Design:
Freies Gestalten nach Wahl (Zeichnen, Malen, Druckgraphik, plastisches und architektonisches Gestalten).
Farb- und Formelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang, insbesondere in den Bereichen Werbe- und Gebrauchsgrafik, gegebenenfalls unter Verwendung von Grafikprogrammen.
Flächengestaltungen, Dekorationselemente, Collagen, Vitrinengestaltung, ästhetische Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes.
Studium der Arbeiten anerkannter und richtungsweisender Maler,
Designer und Grafiker.
Handwerkliches Gestalten:
Entwicklung und Förderung kreativer Kräfte durch selbständiges Arbeiten mit Holz, Metall, Stein, Ton, Glas, Kunststoffen und anderen Werkstoffen.
Textile und/oder andere (kunst)handwerkliche Techniken; Erstellung von Werkstücken.
Studium der Arbeiten anerkannter bildender Künstler.
Fotografie:
Aufnahmeausrüstung und -zubehör, fototechnische Grundlagen.
Grundelemente der fotografischen Gestaltung.
Entwickeln und Ausarbeiten von Fotografien.
Erkennen und Beurteilung von Motiven.
Gestalten von Farbkompositionen und Erlernen von Techniken der angewandten Fotografie (Porträt- und Personenfotografie, Objekt-, Natur-, Landschafts- und Architekturfotografie; Reisefotos und Stillebenfotografie).
Studium der Arbeiten anerkannter Fotografen.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe BGBl. Nr. 37/1989.
D. FREIWILLIGES BETRIEBSPRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten, Haltungen und Einstellungen in der Berufspraxis anwenden können sowie einen Einblick in die Organisation und Arbeitsabläufe in Wirtschaftsbetrieben gewinnen. Er soll weiters aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben im allgemeinen und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Das freiwillige Betriebspraktikum soll mindestens vier Wochen betragen, in den Ferien spätestens vor Eintritt in den V. Jahrgang absolviert werden und die facheinschlägigen kaufmännischen Tätigkeiten umfassen.
Nach dem Betriebspraktikum soll von jedem Schüler ein Bericht mit Angabe der ausgeübten Tätigkeiten und der gewonnenen Erfahrungen verfaßt und vorgelegt werden. Der erste enge Kontakt des Schülers mit dem Berufsleben bedarf sorgfältiger Vor- und Nachbereitung durch den Lehrer des Unterrichtsgegenstandes Betriebswirtschaftliche Übungen und Projektmanagement möglichst gemeinsam mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände. Besonders wichtig ist die Auswertung des Berichtes über das Betriebspraktikum.
E. FÖRDERUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Ziel des Förderunterrichts ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes im jeweiligen Jahrgang durchgenommenen Lehrstoffes für Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schüler handelt. Einem derartigen Leistungsabfall ist die mangelnde Beherrschung der Unterrichtssprache bei Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache gleichzusetzen.
Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Lehrstoffes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*2) Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Mit Computerunterstützung.
*4) Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte siehe Abschnitt III; Festlegung als alternative Pflichtgegenstände möglich.
*4a) Zur Einstufung in die jeweilige Lehrverpflichtungsgruppe siehe Abschnitt V Unterabschnitt A Z 21 (Seminare), Lehrstoff des Fremdsprachenseminars.
*5) Wie Z 2 der Stundentafel; Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*6) Festlegung durch die Schulbehörde I. Instanz (siehe Abschnitt III).
*7) Entweder in vier Jahrgängen mit je 3 Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je 4 Wochenstunden.
*8) Im III. und IV. oder im IV. und V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.
*9) Im Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Transportwirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.
*10) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
Anlage A1
```
```
LEHRPLAN DER HANDELSAKADEMIE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Lehrver-
Wochenstunden *1) pflich-
A. Pflichtgegenstände Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
Kernbereich
```
Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch ................. 3 3 3 2 3 (I)
```
```
Englisch einschließlich
```
Wirtschaftssprache ...... 3 3 3 3 3 I
```
Zweite lebende
```
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 I
```
Geschichte (Wirtschafts-
```
und Sozialgeschichte) ... - - 2 2 2 III
```
Geographie
```
(Wirtschaftsgeographie) . 2 2 2 - - III
```
Biologie, Ökologie und
```
Warenlehre .............. 2 - - 3 2 III
```
Chemie .................. - 3 - - - III
```
```
Physik .................. - - 2 2 - III
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik .............. - 3 3 2 2 I
```
Betriebswirtschaft ...... 3 3 3 2 3 I
```
```
Betriebswirtschaftliche
```
Übungen und
Projektmanagement *3) ... 2 2 2 3 - I
```
Wirtschaftliches Rechnen 2 - - - - II
```
```
Rechnungswesen *3) ...... 3 3 3 3 3 I
```
```
Wirtschaftsinformatik ... 1 2 2 - - I
```
```
Textverarbeitung,
```
Office-Management und
Publishing .............. 4 3 2 - - III
```
Politische Bildung und
```
Recht ................... - - - 2 2 III
```
Volkswirtschaft ......... - - - - 3 III
```
```
Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 (IVa)
```
Erweiterungsbereich
```
Ausbildungsschwerpunkte
```
*6) ..................... - - - 3 4 I
20.1 Marketing und
internationale
Geschäftstätigkeit oder
20.2 Controlling und
Jahresabschluß oder
20.3 Wirtschaftsinformatik
und betriebliche
Organisation
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 28- 30- 30- 30- 30- 158 *1)
34 36 36 36 36
```
```
Lehrver-
Wochenstunden pflich-
B. Freigegenstände Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Dritte lebende
```
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 3 3 3 3 3 15 I
```
Latein *7) .............. - 3/4 3/4 3/4 3/4 12 I
```
```
Philosophischer
```
Einführungsunterricht ... - - - 2 2 4 III
```
Darstellende Geometrie *8) - - 0/2 2 0/2 4 (II)
```
```
Wirtschaftsgeographie ... - - - 2 2 4 III
```
```
Wirtschaftsinformatik ... - - - 2 2 4 I
```
```
Besondere
```
Betriebswirtschaft *9) .. - - - 2 2 4 I
```
Fremdsprachige
```
Textverarbeitung *3) .... - - - 2 2 4 III
```
Politische Bildung ...... 2 2 2 - - 6 III
```
```
Psychologie
```
(Betriebspsychologie) ... - - - 2 2 4 III
```
Stenotypie .............. - - - 2 2 4 (V)
```
```
```
Lehrver-
Wochenstunden pflich-
C. Unverbindliche Übungen Summe tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Einführung in die Praxis
```
des wissenschaftlichen
Arbeitens ............... - - - 2 2 4 III
```
Rhetorik ................ 2 2 2 2 2 10 IV
```
```
Zeitgenössische Kultur .. 2 2 2 2 2 10 IVa
```
```
Darstellendes Spiel ..... 2 2 2 2 2 10 V
```
```
Chorgesang .............. 2 2 2 2 2 10 V
```
```
Spielmusik .............. 2 2 2 2 2 10 V
```
```
Kreatives Gestalten ..... 2 2 2 2 2 10 V
```
```
Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10 (IVa)
```
D. Freiwilliges Betriebspraktikum
Während der Ferien mindestens vier Wochen spätestens vor Eintritt in
den V. Jahrgang.
```
```
Lehrver-
Wochenstunden pflich-
E. Förderunterricht *1) *10) tungs-
Jahrgang gruppe
I. II. III. IV. V.
```
```
```
Deutsch ................. 2 2 2 2 - (I)
```
```
Englisch einschließlich
```
Wirtschaftssprache ...... 2 2 2 2 - I
```
Zweite lebende
```
Fremdsprache
einschließlich
Wirtschaftssprache *2) .. 2 2 2 2 - I
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik .............. - 2 2 2 - I
```
Betriebswirtschaft ...... 2 2 2 2 - I
```
```
Rechnungswesen *3) ...... 2 2 2 2 - I
```
```
Wirtschaftsinformatik ... 2 2 2 - - I
```
```
Textverarbeitung,
```
Office-Management und
Publishing .............. 2 2 2 - - III
```
```
*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*2) Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Mit Computerunterstützung.
4) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 283/2003) 4a) Zur Einstufung in die jeweilige Lehrverpflichtungsgruppe siehe
Abschnitt V Unterabschnitt A Z 21 (Seminare), Lehrstoff des Fremdsprachenseminars.
*5) Wie Z 2 der Stundentafel; Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*6) Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte (auch als alternative Pflichtgegenstände) siehe Abschnitt III.
*7) Entweder in vier Jahrgängen mit je 3 Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je 4 Wochenstunden.
*8) Im III. und IV. oder im IV. und V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.
*9) Im Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Transportwirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.
*10) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Allgemeines Bildungsziel
Die Handelsakademie vermittelt in integrierter Form umfassende Allgemeinbildung und höhere kaufmännische Bildung, die sowohl zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung als auch zum Studium an Akademien, Fachhochschulen und Universitäten befähigen. Die Handelsakademie schließt mit einer Reifeprüfung ab.
Der Absolvent einer Handelsakademie soll über die zur Erfüllung der an ihn gestellten Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Einstellungen und Haltungen verfügen; insbesondere soll er
- die durch Gesetz, Norm oder Usancen festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis kennen, beachten und anwenden,
- die in den Unternehmungen zur Lösung kaufmännischer Problemstellungen eingesetzten Anlagen und sonstigen Hilfsmittel sicher bedienen können,
- die für die Lösung von Aufgaben erforderlichen Informationen selbständig beschaffen und zieladäquat einsetzen können,
- Wesentliches vom Unwesentlichen unterscheiden können,
- Schlüsselqualifikationen entwickeln, wie zum logischen, kreativen und vernetzten Denken, aber auch zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbständig und im Team, sowie zum verantwortungsbewußten Entscheiden und Handeln unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte imstande sein,
- das Erlernte bei der Lösung von neuen Aufgaben anwenden können,
- in der Muttersprache und in den erlernten Fremdsprachen, vor allem im Hinblick auf den beruflichen Einsatz kommunizieren können,
- zur Kooperation bereit und fähig sein,
- die Bedeutung der Qualitätssicherung für die zu erstellenden Leistungen erkennen,
- für den Umweltschutz und den Konsumentenschutz eintreten und
- Neues mit Interesse verfolgen und aufnehmen, mit Selbstvertrauen an die Arbeit herangehen und an seiner eigenen Arbeit und Leistung Freude empfinden.
- die Wirtschaft als Teil der Gesellschaft und Kultur verstehen,
- zur Mitwirkung am öffentlichen Geschehen und am österreichischen Kulturleben bereit sein,
- für Frieden, Freiheit, für die Verteidigung seiner Heimat und die demokratischen Prinzipien eintreten,
- die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in ihren historischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten kennenlernen,
- die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union mit anderen Staaten Europas und der übrigen Welt erkennen,
- im Sinne einer interkulturellen Bildung Verständnis und Achtung für andere und deren Arbeit und Standpunkte aufbringen,
- imstande sein, in seiner Rolle als Arbeitnehmer bzw. Unternehmer sowie als Konsument verantwortungsbewußt zu entscheiden und zu handeln,
- als verantwortungsbewußter Mensch die Folgen seines eigenen Verhaltens und des Verhaltens anderer für die Gesellschaft überblicken und sich ein selbständiges Urteil bilden können sowie
- die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung und der Vertiefung der Kenntnisse erkennen, um den Anforderungen einer sich ständig ändernden Berufs- und Arbeitswelt entsprechen zu können.
Didaktische Grundsätze
Dem Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmens zu; dieser ermöglicht es, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur zu berücksichtigen.
Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung anderer Bildungsinhalte ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers. Dabei werden im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe folgende Kriterien im Vordergrund stehen:
- die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
- die Aktualität,
- die Verflechtung mit Erfahrungen und Interessen der Schüler,
- die Vorstellungen von Einrichtungen der Wissenschaft, der Wirtschaft und anderer außerschulischer Institutionen, mit denen die Schule bei der Durchführung von Projekten oder bei der Setzung von Schwerpunkten zusammenarbeitet,
- die Erziehung zur Humanität und Toleranz sowie
- der Beitrag zur Ausbildung des Schülers zum künftigen Arbeitnehmer bzw. Unternehmer.
Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in einem Jahrgang an einem bestimmten Schulstandort sowie den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung von schulautonomen Freiräumen soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern sie soll sich an einem an den Bedürfnissen der Schüler, der anderen Schulpartner sowie des schulischen Umfeldes abgestimmten Konzept für den gesamten Ausbildungszeitraum orientieren.
Die schulautonomen Freiräume bieten für die Schule die Möglichkeit, dem Bildungsangebot für die Schule insgesamt oder für einzelne Jahrgänge unter Beibehaltung des Bildungszieles der Handelsakademie ein spezifisches Profil zu geben. Ein derartiges Profil kann seine Begründung in der Interessens- und Begabungslage der Schüler, in den besonderen räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Möglichkeiten am Schulstandort, in bestimmten Gegebenheiten im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Umfeld usw. finden. Seine spezielle Ausprägung erfährt das Profil durch entsprechende inhaltliche Erweiterungen und Ergänzungen auf der Grundlage von disponiblen Unterrichtsstunden.
Auf das Bildungsziel der Handelsakademie, auf deren ausgewogenes Bildungsangebot sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu nehmen.
Bei der Erweiterung bzw. Ergänzung des Lernangebotes von im Lehrplan enthaltenen Pflichtgegenständen hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schüler oder um eine regionale Gegebenheiten berücksichtigende Erweiterung bzw. Ergänzung zu handeln.
Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer betriebswirtschaftlichen berufsbezogenen Differenzierung führen. Bei der Schaffung von im Lehrplan nicht enthaltenen Ausbildungsschwerpunkten kommt der Einordnung unter das Bildungsziel der Handelsakademie besondere Bedeutung zu. Sie können schulautonom festgelegt werden. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Sofern kein Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der Schule autonom festgelegt wird, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen. Mehrere Ausbildungsschwerpunkte können auch als alternative Pflichtgegenstände festgelegt werden.
Im Rahmen der zulässigen Kürzung von in der Stundentafel vorgesehenen Pflichtgegenständen können im Lehrplan nicht enthaltene Pflichtgegenstände (Seminare) mit eigenständigem Charakter geschaffen werden, wobei der Einordnung der inhaltlichen Angebote unter das Bildungsziel der Handelsakademie besondere Bedeutung zukommt. Bei der Einführung von Unterrichtsgegenständen mit fächerübergreifendem Charakter ist das Lehrstoffangebot bereits bestehender Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.
Bei der Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen sind das zur Verfügung stehende Kontingent an Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule zu beachten.
Besondere Bestimmungen
In der Stundentafel ist für die einzelnen Jahrgänge im Bereich
Die im Lehrplan enthaltenen Pflichtgegenstände des Kernbereiches können erhöht bzw. reduziert werden und zwar bei Pflichtgegenständen mit zwei bis vier Gesamtwochenstunden um höchstens eine Wochenstunde, bei Pflichtgegenständen mit fünf bis zehn Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden und bei Pflichtgegenständen mit mehr als zehn Gesamtwochenstunden um höchstens drei Wochenstunden. Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren. Eine Verschiebung von Pflichtgegenständen des Kernbereiches in Jahrgänge, in denen sie im Lehrplan nicht vorgesehen sind, ist zulässig.
Im Rahmen der durch Reduktionen im Kernbereich frei werdenden
Bei der Festlegung der Ausbildungsschwerpunkte kann auch eine Stundenverteilung auf den III. bis V. Jahrgang vorgesehen werden, wobei eine Gesamtstundenzahl von bis zu 14 Wochenstunden über die drei Jahrgänge festgelegt werden kann.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen weitere
Katholischer Religionsunterricht
Evangelischer Religionsunterricht
Altkatholischer Religionsunterricht
Islamischer Religionsunterricht
Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
Neuapostolischer Religionsunterricht
Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Griechisch-orientalischer (Orthodoxer) Religionsunterricht
Buddhistischer Religionsunterricht
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- mit der kulturellen und literarischen Entwicklung in Österreich, in Europa und im außereuropäischen Raum vertraut sein und durch exemplarische Einblicke in literarische Werke zur Wertschätzung der Literatur angeregt werden,
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können,
- durch aktive Erprobung von Kommunikationsformen Erfahrungen und Erkenntnisse über sich selbst, seine Sprech- und Verhaltensweisen sowie über das Verhalten anderer gewinnen,
- Sachverhalte adressatenadäquat und situationsgerecht dokumentieren und präsentieren sowie mit Gebrauchstexten der Berufspraxis selbständig und kritisch umgehen können,
- zu schöpferischem Gestalten bereit und befähigt sein,
- Einsicht in Struktur und Funktion der Sprache gewinnen sowie sprachliche Äußerungen in ihrem Handlungszusammenhang und ihrer gesellschaftlichen Bedeutung erfassen können und dadurch die eigene sprachliche Ausdrucksfähigkeit erweitern,
- verständig, selbständig und kritisch mit dichterischen und nichtdichterischen Texten umgehen können, dadurch seine Erlebnisfähigkeit vertiefen, die ästhetischen Qualitäten eines Textes erfassen, über persönliches Leseverhalten reflektieren und die Standortbedingtheit der eigenen Wertung durchschauen können,
- Medien als Institution und Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu bewußtem, kritischem und mitbestimmendem Medienhandeln fähig sein sowie mögliche Manipulationen durchschauen können,
- eigene Medienschöpfungen produzieren und präsentieren können,
- Probleme der menschlichen Existenz und der Umwelt erkennen, Zusammenhänge von Ökologie und Ökonomie durchschauen und in sprachlich angemessener Form dazu Stellung nehmen können sowie
- Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagewerken und anderen Informationsträgern gezielt erschließen und diese Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck gewandt handhaben können.
I. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Abbau und Überwindung von Kommunikationsbarrieren (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation).
Sprechen in der Standardsprache (Formulierung von Sachverhalten, Erfahrungen und Stellungnahmen), Zusammenfassen und Präsentieren.
Normative Sprachrichtigkeit:
Sicherung des situations-, intentions-, kontext- und adressatenbezogenen Ausdrucks.
Erkennen und Verstehen von Sprachstrukturen (Wortarten, Satzglieder, Satzarten), sichere und praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.
Schreibung und Erklärung häufiger Fremdwörter.
Gebrauch des Österreichischen Wörterbuches und anderer
Nachschlagewerke.
Schriftliche Kommunikation:
Beschreiben, Kommentieren, Erzählen und freies Gestalten.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Benützen von Bibliotheken.
Verfeinerung der Technik des stillen sinnerfassenden und lauten
sinnvermittelnden Lesens.
Literaturbetrachtung (Beschreiben und Kommentieren von Texten).
Medien:
Massenmedien (Eigenheiten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede;
Stellenwert in der Gesellschaft).
Gestalten von und mit Medien.
Zwei Schularbeiten.
II. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Gespräch (rollen- und situationsgemäßes Verhalten).
Präsentation (Arten, Techniken).
Normative Sprachrichtigkeit:
Praxisorientierte Anwendung von Sprach- und Schreibnormen,
Schreibung und Erklärung von Fremdwörtern, besonders der Wirtschaftssprache.
Schriftliche Kommunikation:
Praxisnahe Textformen (Exzerpt und Zusammenfassung, journalistische Textsorten), Analysieren und Dokumentieren (informationsverarbeitende Textformen), Argumentieren, freies Gestalten, kreatives Schreiben.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Erweiterung der Lesefähigkeit und Steigerung der Lesegeschwindigkeit.
Beschreiben und Analysieren.
Sammeln und Verarbeiten von Informationen, insbesondere durch die Benützung von Bibliotheken und Infotheken.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schüler.
Gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst
(literarische Gattungen, formale Aspekte).
Medien:
Printmedien (Arten, Funktionen, Gestaltungskriterien).
Information in den Massenmedien.
Gestalten von und mit Medien.
Zwei Schularbeiten.
III. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Dialogische Gesprächsformen.
Kommunikationsmittel und Kommunikationsmodelle.
Präsentation.
Normative Sprachrichtigkeit:
Sicherung der Sprach- und Schreibrichtigkeit nach individuellen
Erfordernissen.
Schriftliche Kommunikation:
Begriffe definieren.
Analysieren, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren, freies
Gestalten, kreatives Schreiben.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Sprachformen, Sprachschichten, Sprachmuster, Sprachklischees.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst
(Motive, kulturgeschichtliche Orientierung).
Medien:
Audiovisuelle Massenmedien (Analyse und kritische Bewertung, Werbung, Spiegelung aktueller Ereignisse in den Massenmedien).
Gestaltung von und mit Medien (mediale Präsentationstechniken). Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.
IV. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Rede und Vortrag, Kommunikationstechniken.
Schriftliche Kommunikation:
Argumentieren und Stellung nehmen, Beurteilen und Interpretieren,
freies Gestalten, kreatives Schreiben.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Analysieren und Deuten von Texten aus Fachpublikationen und von
dichterischen Texten, Analyse von Reden.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld der Zeit).
Medien:
Massenmedien (gesellschaftliche Funktionen, Bildung und Unterhaltung, Entschlüsseln von Klischees), Film.
Gestalten von und mit Medien.
Zwei Schularbeiten, jeweils zweistündig.
V. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Situationsgerechte Anwendung von Kommunikations- und Präsentationstechniken.
Schriftliche Kommunikation:
Hinführen zur Praxis wissenschaftlichen Arbeitens.
Interpretieren, Werten, freies Gestalten, kreatives Schreiben.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Textkritik und Wertung.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Vertiefte kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld der Zeit).
Zeitgenössisches Kulturschaffen.
Medien:
Beeinflussung des individuellen Weltbildes, Rückwirkungen der Massenmedien auf die Gesellschaft und auf politische Entscheidungen.
Zwei Schularbeiten, zwei- oder dreistündig.
ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können,
- Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln,
- an unternehmensspezifischen Gruppenaktivitäten in englischer Sprache teilnehmen können,
- die sprachlichen Kenntnisse, die bei der Ausübung der Berufe des Fachgebietes im englischsprachigen Ausland erforderlich sind, erwerben und anwenden,
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines in englischer Sprache dargestellten Sachverhalts wiedergeben, erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren,
- einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen und kommentieren können,
- Hilfsmittel für die Sprachübertragung gewandt handhaben können,
- wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten sowie sprachliche Eigenheiten englischsprachiger Länder kennen, die beim Aufenthalt im Ausland und für die Kommunikation im In- und Ausland erforderlich sind sowie
- österreichische Verhältnisse in englischer Sprache darstellen können.
I. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Situationen aus dem Alltag; der Mensch und seine Umwelt (zB Familie, Ernährung, Kleidung, Körper, Haus, Einkauf, Schule, Freizeit, Beruf, Zeit, Wetter, Geld).
Kommunikationsformen:
Die sich aus den Kommunikationsthemen ergebenden Kommunikationsformen (zB Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Rollenspiel, Zusammenfassung kürzerer erzählender Texte sowie schriftliche und mündliche Darstellung einfacher Sachverhalte).
Sprachstrukturen:
Erarbeitung der für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen (zB Wortarten, Frage und Verneinung, Wortstellung, Haupt- und Gliedsatz).
Zwei Schularbeiten.
II. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.