Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Feststellung der Höhe der Kleinrenten für das Kalenderjahr 1996

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1995-12-23
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 Abs. 3 und 4 des Bundesgesetzes betreffend Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergesetzes, BGBl. Nr. 90/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 433/1995, wird die Höhe der Kleinrenten für das Kalenderjahr 1996 wie folgt festgestellt:

Höhe der Kleinrenten

Stufe Bemessungsgrundlage monatlich in Schilling

1 von 6 000 K bis 20 000 K ........ 16 470 S

2 von mehr als 20 000 K bis 25 000 K ........ 17 964 S

3 von mehr als 25 000 K bis 30 000 K ........ 19 764 S

4 von mehr als 30 000 K bis 40 000 K ........ 21 636 S

5 von mehr als 40 000 K bis 50 000 K ........ 22 731 S

6 von mehr als 50 000 K bis 60 000 K ........ 25 064 S

7 von mehr als 60 000 K bis 80 000 K ........ 27 969 S

8 von mehr als 80 000 K bis 100 000 K ........ 30 884 S

9 von mehr als 100 000 K ...................... 36 132 S

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