Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Zuordnung der Verwendungen der Beamten, die der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft zumindest mehrheitlich beteiligt ist, zur Dienstleistung zugewiesen sind, zu Verwendungs- und Dienstzulagengruppen (PT-Zuordnungsverordnung 1996 – PT-ZV 1996)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1996-05-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 17
Änderungshistorie JSON API
235.

0402 4 - Sachbearbeiter/Kassa

```

```

236.

0404 4 - Sachbearbeiter/Kraftfahrstelle

```

```

237.

0403 4 - Sachbearbeiter/Kreditstandsführung

```

```

238.

0488 4 - Sachbearbeiter/Lagerprüfung in einer

```

FZEUG

```

239.

0519 4 - Sportlehrer in einer Lehrwerkstätte

```

```

240.

0526 4 - Systemtechniker RV

```

```

241.

0463 4 - Systemtechniker/OES im Tagesdienst

```

```

242.

0527 4 - Übertragungstechniker

```

```

243.

0477 5 A Aufsicht in einer Zeichenstelle einer

```

Bau- und Planungsstelle für

Innenanlagen mit mindestens sechs

nachgeordneten Arbeitskräften

```

244.

0537 5 A Außendienst in einer FSDI-Stelle

```

```

245.

0483 5 A Bautruppführer mit mindestens sechs

```

nachgeordneten Arbeitskräften

(davon mindestens drei

Facharbeiter) RVD

```

246.

0484 5 A Dienst für ADV-Angelegenheiten der

```

Abteilung „Fernschreib- und

Datentechnik'' des FZA

```

247.

0536 5 A Dienst im Elektronikprüfraum einer

```

FSDI-Stelle

```

248.

0504 5 A Dienst im Prüffeld einer FSDI-Stelle

```

```

249.

0521 5 A Erste Verlegsaufsicht in einer

```

Bauführung der Kabelbauabteilung in

der FZB

```

250.

0530 5 A Erster Fachtechniker/Prüfraum

```

```

251.

0499 5 A Fachtechniker/außen RV

```

```

252.

0498 5 A Fachtechniker/innen RV

```

```

253.

0533 5 A Fachtechniker/Koax und/oder

```

Richtfunk

```

254.

0501 5 A Fachtechniker/Nebenstellenanlagen

```

```

255.

0502 5 A Fachtechniker/Prüf- und Einsatzplatz

```

```

256.

0529 5 A Fernmeldestromversorgungsdienst/außen

```

```

257.

0505 5 A Gruppenführer im

```

Fernmeldestromversorgungsdienst/

innen

```

258.

0538 5 A Gruppenführer/Münzfernsprecher in der

```

Entstörungsstelle Wien

```

259.

0500 5 A Instandhaltungstruppführer

```

```

260.

0503 5 A Leiter des Hauptbereichslagers einer

```

FZEUG

```

261.

0515 5 A Meister für die Wartung und

```

Instandsetzung von Maschinen des

Postbetriebsdienstes mit mindestens

sechs nachgeordneten Facharbeitern

```

262.

0516 5 A Meister in einer Elektroladestation

```

im Bahnpostdienst mit mindestens

sechs nachgeordneten Facharbeitern

```

263.

0514 5 A Meister in einer maschinentechnischen

```

oder ähnlichen Stelle mit

mindestens sechs nachgeordneten

Facharbeitern

```

264.

0489 5 A Meister in Werkstätten mit mindestens

```

sechs nachgeordneten Facharbeitern

```

265.

0512 5 A Meßmechaniker im funktechnischen

```

Dienst

```

266.

0081 5 A Meßmechaniker im FZA

```

```

267.

0522 5 A Meßmechaniker in der FZB und in der

```

Erdefunkstelle

```

268.

0531 5 A Montagetruppführer mit mindestens

```

vier nachgeordneten Facharbeitern

```

269.

0525 5 A Starkstromrevisionstruppführer

```

```

270.

0550 5 B Lehrmeister für

```

KFZ-Mechanikerlehrlinge

```

271.

0517 5 B Lehrmeister in einer Lehrwerkstätte RD

```

```

272.

0642 5 - ABV-Platz/OES-Leistungsmerkmale

```

```

273.

0623 5 - Bewilligungsbearbeiter in einem RA

```

```

274.

0063 5 - Dienst in der Bild- und Tonstelle im

```

FZA

```

275.

0482 5 - Erste Evidenzkraft in einer

```

Bezirksbauführung oder beim

Kabelmeß- und

-instandhaltungsdienst

```

276.

0497 5 - Erste Evidenzkraft in einer

```

Bezirksbetriebsführung oder

vergleichbaren technischen Stelle

```

277.

0475 5 - Erste Mithilfe in einer

```

Grundbuchstelle

```

278.

0485 5 - Erste technische Mithilfe in einem

```

Fernmeldebaubezirk der

Linientechnik

```

279.

0535 5 - Erster schwieriger

```

fernmeldetechnischer Zeichnerdienst

in einem Fernmeldebaubezirk der

Linientechnik

```

280.

0443 5 - Fernmeldeschalterdienst (Annahme,

```

Vergebührung und Übermittlung von

Telegrammen und Ferngesprächen)

```

281.

0661 5 - Kabel- und Verlegsaufsicht

```

```

282.

0532 5 - Kabelmeß- und

```

-instandhaltungstruppführer bei

einem FBAU mit mindestens fünf

nachgeordneten Arbeitskräften

(davon mindestens zwei

Facharbeiter)

```

283.

0523 5 - Leiter der Fotostelle im FSBA

```

```

284.

0534 5 - Plantechniker in einer Planzeug- und

```

Vermessungsstelle der Linientechnik

```

285.

0641 5 - Plantechniker/GDV in der Abteilung

```

Linientechnik des FZA

```

286.

0490 5 - Projektassistenz beim Leiter einer

```

Planungsgruppe in einer Bau- und

Planungsstelle für

Kommunikationstechnik in einem FBAU

```

287.

0445 5 - Rundfunkschalterdienst

```

```

288.

0640 5 - Schichtführer des Turnusdienstes bei

```

der maschinentechnischen Stelle

beim Postamt 1103 Wien

```

289.

0539 5 - Stellvertreter des Leiters des

```

Hauptbereichslagers einer FZEUG in

Graz, Linz und Wien

```

290.

0578 6 - Abfragen und Eingaben im Rahmen

```

vorhandener Informationssysteme

(ausgenommen Standardabfragen und

-eingaben)

```

291.

0650 6 - ABV-Platz (ausgenommen

```

OES-Leistungsmerkmale)

```

292.

0576 6 - Aufsichtsdienst in einer Kanzlei

```

```

293.

0621 6 - Auskunftsdienst (ohne

```

Fremdsprachenkenntnisse) im

Fernsprechvermittlungsdienst

```

294.

0662 6 - Bauaufsicht in der FZB

```

```

295.

0663 6 - Beschaltungsdienst

```

```

296.

0680 6 - Dienst in einer FSDI-Stelle

```

```

297.

0633 6 - Dienstleitungsvermittlungsdienst

```

```

298.

0732 6 - Facharbeiter als Partieführer mit

```

Beaufsichtigung und Leitung einer

Arbeitsgruppe, der Facharbeiter

angehören

```

299.

0678 6 - Fachdienst in Hauptverteilern

```

```

300.

0691 6 - Fachentstörer für

```

Kassensicherungsanlagen

```

301.

0666 6 - Fachmonteur in einem Bau- oder

```

Montagetrupp

```

302.

0667 6 - Fachmonteur in einer

```

maschinentechnischen oder

ähnlichen Stelle

```

303.

0665 6 - Fachmonteur in einer Werkstätte

```

```

304.

0697 6 - Fachtechniker/I-Trupp

```

```

305.

0698 6 - Fachtechniker/Prüfraum

```

```

306.

0687 6 - Fernmeldestromversorgungsdienst/innen

```

```

307.

0619 6 - Fernmeldevermittlungsdienst

```

einschließlich Vergebührung, jedoch

ohne Fremdsprachenkenntnisse

```

308.

0620 6 - Fernsprechauftragsdienst RV

```

```

309.

0689 6 - Hausbeamter im fernmeldetechnischen

```

Dienst

```

310.

0731 6 - Lagerführer

```

```

311.

0622 6 - Leitbehelfsberichtigung

```

```

312.

0694 6 - Mithilfe beim Materialein-

```

beziehungsweise -ausgang der FZV

```

313.

0626 6 - Mithilfe im Fernmeldeverkehrsdienst

```

```

314.

0685 6 - Mithilfe im funktechnischen Dienst

```

```

315.

0082 6 - Mithilfe im FZA

```

```

316.

0695 6 - Mithilfe im Werkstättenbüro der FZV

```

```

317.

0686 6 - Mithilfe in der

```

Stromversorgungsaufsicht

```

318.

0653 6 - Mithilfe in der Telex- und

```

Telefonbuchstelle

```

319.

0625 6 - Mithilfe in der Verkehrsrevision der

```

TZST

```

320.

0670 6 - Mithilfe in der Werkstätte einer

```

FZEUG

```

321.

0624 6 - Mithilfe in einem Rundfunkamt

```

```

322.

0668 6 - Mithilfe in einer Abnahmestelle für

```

private Nebenstellenanlagen

```

323.

0675 6 - Mithilfe in einer Amtstechnik- und

```

Entstörungsstelle

```

324.

0652 6 - Mithilfe in einer Anmeldestelle

```

```

325.

0655 6 - Mithilfe in einer Bau- und

```

Planungsstelle, Beschaltungsstelle,

Grundbuchstelle, Zeichen- und

Lichtpausstelle usw.

```

326.

0658 6 - Mithilfe in einer Bezirksbauführung

```

oder ähnlichen technischen Stellen

```

327.

0672 6 - Mithilfe in einer

```

Bezirksbetriebsführung oder

ähnlichen technischen Stellen

```

328.

0674 6 - Mithilfe in einer Entstörungsstelle

```

```

329.

0676 6 - Mithilfe in einer Fotostelle

```

```

330.

0669 6 - Mithilfe in einer FZEUG

```

```

331.

0649 6 - Mithilfe in einer Lagerprüfstelle

```

```

332.

0651 6 - Mithilfe in einer

```

Materialverrechnungsstelle

```

333.

0682 6 - Mithilfe in einer

```

Rundfunkübertragungsstelle

```

334.

0654 6 - Mithilfe in einer Schriftleitung

```

des ATB

```

335.

0657 6 - Mithilfe in einer Stelle für

```

Beeinflussungsschutz

```

336.

0673 6 - Mithilfe in einer Technischen Stelle RV

```

```

337.

0571 6 - Mithilfe/administrativer Dienst

```

(Personal-, Wirtschafts-,

Hausverwaltungsangelegenheiten)

```

338.

0575 6 - Mithilfe/Beschaffung

```

```

339.

0645 6 - Mithilfe/Disposition in der FZV

```

```

340.

0646 6 - Mithilfe/Einkauf in der FZV

```

```

341.

0572 6 - Mithilfe/Kassa

```

```

342.

0574 6 - Mithilfe/Kraftfahrstelle

```

```

343.

0647 6 - Mithilfe/Kreditkoordination in

```

der FZV

```

344.

0573 6 - Mithilfe/Kreditstandsführung

```

```

345.

0693 6 - Mithilfe/Zollangelegenheiten in

```

der FZB

```

346.

0659 6 - Partieführer in einem

```

Fernmeldebautrupp der Linientechnik

```

347.

0660 6 - Partieführer in einem Kabelmeß- und

```

-instandhaltungstrupp

```

348.

0692 6 - Plantechniker in der FZB

```

```

349.

0577 6 - Schwierige Kartei- und statistische

```

Arbeiten

```

350.

0579 6 - Schwieriger fernmeldetechnischer

```

Zeichnerdienst

```

351.

0681 6 - Schwieriger Meßhelferdienst

```

```

352.

0679 6 - Sprechstellenentstörer (ausgenommen

```

Leitungsentstörer) RV

```

353.

0688 6 - Starkstromrevisionsdienst

```

```

354.

0487 6 - Stellvertreter des Bautruppführers

```

für Kassensicherungs- und

Zentralheizungsanlagen

```

355.

0677 6 - Störungsannahmedienst RV

```

```

356.

0083 6 - Technische Mithilfe im FZA

```

```

357.

0703 6 - Technische Mithilfe in einem

```

Fernmeldebaubezirk der

Linientechnik

```

358.

0690 6 - Technische Mithilfe in einer

```

Abnahmestelle für private

Nebenstellenanlagen

```

359.

0656 6 - Technische Mithilfe in einer Bau- und

```

Planungsstelle für Innenanlagen bei

der FZB

```

360.

0648 6 - Technische Mithilfe in einer

```

Technischen Stelle

```

361.

0580 6 - Vermittlungsdienst bei großen

```

Nebenstellenanlagen

```

362.

0696 6 - Fachtechniker/Münzfernsprecher

```

```

363.

0733 7 A Facharbeiter als Vorarbeiter, der im

```

einschlägigen Lehrberuf verwendet

wird und mit der Überwachung der

Tätigkeiten anderer Arbeiter

beauftragt ist RD

```

364.

0779 7 - Berufskraftfahrer im

```

KFZ-Lenkerdienst C (Kraftfahrzeuge,

ausgenommen Omnibusse, mit einem

zulässigen Gesamtgewicht von mehr

als 7 500 kg) RV

```

365.

0774 7 - Betriebselektriker

```

```

366.

0769 7 - Dreher

```

```

367.

0751 7 - Elektroinstallateur RV

```

```

368.

0775 7 - Elektromechaniker für Schwachstrom

```

```

369.

0776 7 - Elektromechaniker für Starkstrom

```

```

370.

0735 7 - Facharbeiter, der in zwei erlernten

```

Berufen verwendet wird

```

371.

0770 7 - Feinmechaniker

```

```

372.

0748 7 - Fernmeldemonteur RV

```

```

373.

0753 7 - Gas- und Wasserleitungsinstallateur

```

```

374.

0755 7 - KFZ-Elektriker

```

```

375.

0756 7 - KFZ-Mechaniker

```

```

376.

0754 7 - Koch

```

```

377.

0758 7 - Lackierer

```

```

378.

0699 7 - Leitungsentstörer RV

```

```

379.

0759 7 - Maler und Anstreicher

```

```

380.

0760 7 - Maurer

```

```

381.

0747 7 - Mechaniker für Spezialmaschinen (zB

```

Schreib-, Rechen-, Stempel-,

Bündelmaschinen,

Briefmarkenautomaten)

```

382.

0777 7 - Nachrichtenelektroniker

```

```

383.

0761 7 - Sattler und Riemer

```

```

384.

0749 7 - Schlosser

```

```

385.

0762 7 - Schmied

```

```

386.

0768 7 - Sonstige Facharbeiter

```

```

387.

0763 7 - Spengler

```

```

388.

0765 7 - Tischler

```

```

389.

0766 7 - Universalschweißer

```

```

390.

0767 7 - Wagner

```

```

391.

0771 7 - Werkzeugmacher

```

```

392.

0854 8 - Batteriewartungsdienst

```

```

393.

0868 8 - Batteriewechsler

```

```

394.

0861 8 - Baumaschinenführer

```

```

395.

0856 8 - Bautrupparbeiter RV

```

```

396.

0786 8 - Berichtigen der Dienstbehelfe

```

```

397.

0862 8 - Betreuung von Zentralheizungsanlagen

```

```

398.

0826 8 - Dienst in der Adremastelle

```

```

399.

0853 8 - Dienst in Hauptverteilern

```

```

400.

0785 8 - Einfache Kartei- und statistische

```

Arbeiten

```

401.

0827 8 - Fachlicher Hilfsdienst im

```

Postbetriebs- und

Fernmeldeverkehrsdienst

```

402.

0851 8 - Fachlicher

```

Hilfsdienst/Personalstelle,

Kraftfahrstelle, Anmeldestelle,

Hausverwaltung und

Wirtschaftsstelle, Versandstelle,

Materialdokumentation usw.

```

403.

0852 8 - Fachlicher technischer Hilfsdienst RV

```

```

404.

0821 8 - Fahrer von Wasch- und Kehrmaschinen

```

```

405.

0855 8 - Fernschreiber-, Nebenstellenanlagen-

```

und Münzfernsprecherwartungsdienst

```

406.

0871 8 - Gebäudesicherungsdienst im

```

Fernmeldezentralgebäude

Wien-Arsenal

```

407.

0867 8 - Hausarbeiter

```

```

408.

0869 8 - Hilfskoch

```

```

409.

0859 8 - Kabellöter und Spleißer RV

```

```

410.

0880 8 - KFZ-Lenkerdienst B (Kraftfahrzeuge,

```

ausgenommen PKW, mit einem

zulässigen Gesamtgewicht bis

3 500 kg)

```

411.

0879 8 - KFZ-Lenkerdienst C (Kraftfahrzeuge,

```

ausgenommen Omnibusse, mit einem

zulässigen Gesamtgewicht bis

7 500 kg)

```

412.

0857 8 - Lagerarbeiter

```

```

413.

0860 8 - Meßhelfer RV

```

```

414.

0822 8 - Münzkassettenauswechslung

```

```

415.

0884 8 - PKW-Lenkerdienst

```

```

416.

0781 8 - Schreib- und Vervielfältigungsdienst

```

```

417.

0783 8 - Sichten und Verteilen des Einlaufs

```

sowie Führen der diesbezüglichen

Vormerke

```

418.

0866 8 - Sonstige angelernte Arbeiter

```

```

419.

0784 8 - Standardabfragen und -eingaben im

```

Rahmen vorhandener

Informationssysteme

```

420.

0782 8 - Stenotypiedienst RV

```

```

421.

0788 8 - Vermittlungsdienst bei mittleren

```

Nebenstellenanlagen

```

422.

0830 8 - Verteildienst in Fern- und/oder

```

Telegraphenämtern

```

423.

0870 8 - Werkstättenarbeiter

```

```

424.

0787 8 - Zeichnerdienst RV

```

```

425.

0905 9 - Betreuung einfacher haustechnischer

```

Anlagen

```

426.

0901 9 - Botendienst

```

```

427.

0904 9 - Feuerwachdienst RV

```

```

428.

0903 9 - Hauswartdienst

```

```

429.

0918 9 - Hilfsdienst im Fernmeldebau- und

```

-betriebsdienst RV

```

430.

0917 9 - Hilfsdienst in Lagern

```

```

431.

0927 9 - Hilfsdienst in Werkstätten

```

```

432.

0924 9 - Hilfsheizer bei

```

Zentralheizungsanlagen

```

433.

0926 9 - Küchenhilfe

```

```

434.

0922 9 - Ofenheizdienst

```

```

435.

0921 9 - Reinigungsdienst

```

```

436.

0920 9 - Sonstige Hilfsdienste (zB

```

Kraftfahrstelle, Hausverwaltung

usw.)

```

437.

0925 9 - Sonstige ungelernte Arbeiter

```

```

438.

0919 9 - Technischer Reinigungsdienst RV

```

```

439.

0902 9 - Torwartdienst RV

```

```

440.

0906 9 - Vermittlungsdienst bei kleinen

```

Nebenstellenanlagen

```

441.

0915 9 - Vorbereiten und Ordnen von

```

Betriebspapieren

```

442.

0923 9 - Wagenreinigungsdienst

```

```

443.

0913 9 - Wartung und Instandhaltung von

```

einfachen maschinellen

Betriebseinrichtungen

```

```

*1) Verwendung gemäß § 230a BDG 1979

Kriterien für die Verwendung „Mithilfe/BÜK''

§ 2. Die im § 1 angeführte Mithilfe/BÜK ist jene Verwendung in den Abteilungskanzleien des Verwaltungsdienstes, die selbständig in ADV-unterstützten Datenbanken und Netzwerken mit Hilfe von Textbausteinen Erledigungen anzufertigen und das Schriftgut selbständig zu verwalten hat.

Einteilung der Postämter

§ 3. (1) Die Punktezahlen der im § 1 angeführten Postämter, Rundfunkämter, Fernmeldeverkehrsdienststellen (FA, TZST), deren Untergliederungen sowie der Fernmeldeverkehrsstellen in einem FBA und im FSBA ergeben sich aus der Summe der jeweils systemisierten Arbeitsplätze (Systemstand), umgerechnet in Punkte, sowie der nicht zum Systemstand der Postämter gehörenden Lenkerjahresvollarbeitsplätze.

Es entsprechen:

ein Jahresvollarbeitsplatz der Verwendungsgruppen PT 2,

PT 3, PT 4, PT 5 und PT 6 ........................... 3,0 Punkte;

ein Jahresvollarbeitsplatz der Verwendungsgruppen PT 7,

PT 8 und PT 9 ....................................... 2,0 Punkte;

ein nicht zum Systemstand des Postamtes gehörender

Lenker (Jahresvollarbeitsplatz) eines

Postbetriebsfahrzeuges, sofern er nicht

ausschließlich Fahrdienst versieht (bei

Straßenpostkursen nur für die betreffenden

Anfangspostämter) ................................... 0,5 Punkte.

(2) Teilarbeitsplätze, die zur Deckung eines vorübergehenden

Bedarfes befristet systemisierten Voll- oder Teilarbeitsplätze,

systemisierte Überstundenleistungen, bei Poststellen systemisierte

Wochenstunden und Lenker sind anteilsmäßig auf

Jahresvollarbeitsplätze umzurechnen.

(3) Unter der Voraussetzung, daß Kraftfahrzeuge bei der

Personalbedarfsermittlung berücksichtigt sind und von Bediensteten

des Postamtes gelenkt werden, sind für

ein einspuriges Kraftfahrzeug ......................... 0,5 Punkte;

ein zweispuriges Kraftfahrzeug ........................ 1 Punkt

anzurechnen.

(4) Unter Bedachtnahme auf die nach Abs. 1 bis 3 ermittelten

Punktesummen ergibt sich folgende Einteilung der Postämter und

Rundfunkämter:

Postämter und Rundfunkämter I. Klasse,

```

1.

Stufe ............................ mehr als 500 Punkte;

```

Postämter und Rundfunkämter I. Klasse,

```

2.

Stufe ............................ mehr als 250 und höchstens

```

500 Punkte;

Postämter und Rundfunkämter I. Klasse,

```

3.

Stufe ............................ mehr als 120 und höchstens

```

250 Punkte;

Postämter und Rundfunkämter II. Klasse,

```

1.

Stufe ............................ mehr als 60 und höchstens

```

120 Punkte;

Postämter und Rundfunkämter II. Klasse,

```

2.

Stufe ............................ mehr als 30 und höchstens

```

60 Punkte;

Postämter und Rundfunkämter II. Klasse,

```

3.

Stufe ............................ mehr als 15 und höchstens

```

30 Punkte;

Postämter II. Klasse, Stufe 4a ........ bis 15 Punkte, davon für

Tätigkeiten der

Verwendungsgruppen PT 2 bis

PT 6 mindestens 6 Punkte;

Postämter II. Klasse, Stufe 4b ........ bis 15 Punkte, davon für

Tätigkeiten der

Verwendungsgruppen PT 2 bis

PT 6 mindestens 3 Punkte;

Postämter III. Klasse, 1. Stufe ....... mindestens 5 Punkte, wobei

der Anteil von Tätigkeiten

der Verwendungsgruppen PT 2

bis PT 6 mindestens

36 Wochenstunden beträgt,

ansonsten mindestens

39 Wochenstunden;

Postämter III. Klasse, 2. Stufe ....... alle übrigen Postämter.

Kriterien für die Einrichtung der Verwendung „Kassenbeamte I

und II''

§ 4. (1) Kassenbeamter I ist der Beamte in der Amtskasse eines Postamtes, der die gesamte Abrechnung und Prüfung besorgt.

(2) Kassenbeamter II ist der Beamte in der Amtskasse eines Postamtes, der die reine Geldgebarung besorgt.

(3) Kassenbeamte I und II sind nur einzurichten bei Postämtern I. Klasse und bei Postämtern II. Klasse, 1. Stufe mit mehr als 90 Punkten. Bei letzteren müssen außerdem mindestens noch zwei weitere Jahresvollarbeitsplätze ausschließlich für den Geldschalterdienst systemisiert sein.

Kriterien für die Einrichtung der Verwendung „Umleitdienst''

§ 5. Der im § 1 angeführte Umleitdienst ist nur einzurichten, wenn diese Verwendung regelmäßig in erheblichem zeitlichen Ausmaß alleinverantwortlich auszuüben ist, das heißt, daß laut Systemisierung dienstplanmäßig in erheblichem Ausmaß kein anderes Aufsichtsorgan vorgesehen ist.

Einteilung der Postautostellen, Postgaragen und Postautowerkstätten

§ 6. (1) Die im § 1 angeführten Postautostellen, Postgaragen und Postautowerkstätten werden unter Bedachtnahme auf die Abs. 2 und 3 wie folgt eingeteilt:

Postautostellen, Postgaragen und

Postautowerkstätten I ...................... mehr als 250 Punkte;

Postautostellen, Postgaragen und

Postautowerkstätten II ..................... mehr als 120 und

höchstens 250 Punkte;

Postautostellen, Postgaragen und

Postautowerkstätten III .................... mehr als 60 und

höchstens 120 Punkte;

Postautostellen, Postgaragen und

Postautowerkstätten IV ..................... mehr als 30 und

höchstens 60 Punkte;

Postautostellen, Postgaragen und

Postautowerkstätten V ...................... alle übrigen

Postautostellen,

Postgaragen und

Postautowerkstätten.

(2) Die im Abs. 1 angeführten Punktezahlen ergeben sich aus der

Summe der in Punkte umgerechneten jeweils systemisierten

Arbeitsplätze (Systemstand).

Es entsprechen:

ein Jahresvollarbeitsplatz der

Verwendungsgruppen PT 2, PT 3, PT 4, PT 5

und PT 6 ................................... 3 Punkte;

ein Jahresvollarbeitsplatz der

Verwendungsgruppen PT 7, PT 8 und PT 9 ..... 2 Punkte.

(3) Teilarbeitsplätze sowie die zur Deckung eines vorübergehenden Bedarfes befristet systemisierten Voll- oder Teilarbeitsplätze und systemisierte Überstundenleistungen sind anteilsmäßig auf Jahresvollarbeitsplätze umzurechnen.

Einteilung der Fernsprechwählämter

§ 7. Die Punktezahlen der im § 1 angeführten Verwendungen

– Leiter eines Fernsprechwählamtes mit mehr als 4 700 Punkten beziehungsweise mit mehr als 4.000 AE bei ESK-A 5-Technik und

– Leiter eines Fernsprechwählamtes bis 4 700 Punkte beziehungsweise bis 4 000 AE bei ESK-A 5-Technik

Es entsprechen:

1.

Orts-(End-)Amtseinrichtungen

Fernsprechwählämter mit
Hebdreh- wählern Motorwählern Koordinatenschaltern
ohne mit ohne mit
Routineprüfeinrichtungen
Punkte
a) Grundbewertung
ein Einzelanschluß 1,0 0,85 0,80 0,70 0,65
ein Serienanschluß 2,0 1,70 1,60 1,35 1,20
eine Stammleitung für Gesellschaftsanschlüsse 2,0 1,85 1,80 1,70 1,65
eine Stammleitung für Gemeinschaftsanschlüsse 2,0 1,85 1,80 1,70 1,65
eine Wählschaltstellenhauptleitung 4,0 3,70 3,60 3,35 3,20
eine Serienanschlußleitung für automatisierte Landanschlüsse 2,0 1,85 1,80 1,70 1,65
eine Konzentratorhauptleitung 2,6-(1,3 + 1,3)
b) zusätzliche Bewertung
ein Gruppenwähler in einer zusätzlichen Wahlstufe 1,0 0,80 0,75 0,60 0,55
ein I./II. Gruppenwähler 1,0 0,80 0,75 0,60 0,55
ein für ein Teilamt im Vollamt untergebrachter Gruppenwähler der letzten Gruppenwähler-Wahlstufe 1,0 0,80 0,75 0,60 0,55
ein Dienstgruppenwähler oder Ansageleitungswähler 2,5 2,00 1,90 1,50 1,40
eine Zählübertragung 0,4
eine Gleichstromübertragung 0,5
eine Wechselstromübertragung 1,0
eine Wechselstromübertragung (Einschubtechnik) 0,5
eine Systemübertragung 0,5
2.

Fernverkehrseinrichtungen

Fernsprechwählämter mit
Motor- wählern Koordinatenschaltern
ohne mit
Routineprüfeinrichtung
Punkte
ein Registerverzoner 7,0
ein Verbundgruppenwähler 2,2
ein Netzgruppenwähler für den Zweidrahtverkehr 2,2 1,5 1,55
ein Netzgruppenwähler für den Vierdrahtverkehr 2,5
ein Ferngruppenwähler 2,5
ein Fernvermittlungsgruppenwähler 2,2
ein Motormischwähler 2,2
ein Hilfsgruppenwähler 2,0
ein kompletter Gestellrahmen Mischwähler ESK 15,0
ein Verbundgruppenwähler für den Vierdrahtverkehr 2,5
eine Gabelübertragung 4/2, soweit sie einem I./II. Gruppenwähler im Vierdrahtverkehr nachgeschaltet ist 0,5

Einteilung der Fernschreib- und Datenübertragungsämter

§ 8. Die Punktezahlen der in § 1 angeführten Verwendungen

– Leiter eines Fernschreib- und Datenübertragungsamtes mit mehr als 80 000 Punkten,

– Leiter eines Fernschreib- und Datenübertragungsamtes mit mehr als 20 000 und höchstens 80 000 Punkten und

– Leiter eines Fernschreib- und Datenübertragungsamtes bis 20 000 Punkte

Es entsprechen:

ein Wechselstromtelegraphiekanal, Bauweise WT 100 oder WT 1000 2,3 Punkte;
ein Zeitmultiplexkanal, 50 Bd oder 300 Bd 1,3 Punkte;
eine Teilnehmeranschlußeinrichtung, bestehend aus Sende-, Empfangs- und Umsetzeinrichtungen (SEU, SES, PAD) 1,7 Punkte;
ein Modem, Type UEB 12, UEM 3, UEM 6, PAP, UEZ 1, UEZ 2, UEV 3,8 Punkte;
eine digitale Abzweigeinrichtung (DA) 7,5 Punkte;
ein Zeitmultiplexkanal mit Geschwindigkeiten von mehr als 300 bit/s einschließlich Zentralteil und UEM 64 4,3 Punkte;
ein Modem, Type UEM 64, UEZ 64 4,3 Punkte;
ein Bildschirmtext – Amtsmodem 1,9 Punkte;
ein Teilnehmeranschluß an einem Vorfeld-Paketvermittlungsknoten (VPK) 1,3 Punkte;
eine Leitung bis 300 bit/s „ohne Voramtsfunktion“ 1,4 Punkte;
eine Leitung bis 300 bit/s „mit Voramtsfunktion“ 1,54 Punkte;
eine Leitung über 300 bit/s „ohne Voramtsfunktion“ 2,5 Punkte;
eine Leitung über 300 bit/s „mit Voramtsfunktion“ 2,75 Punkte.

Einteilung der Verstärkerämter

§ 9. Die in den Verwendungen

– Leiter eines Verstärkeramtes I,

– Leiter eines Verstärkeramtes II und

– Leiter eines Verstärkeramtes III

1.

Verstärkerämter I sind übertragungstechnische Betriebsstellen eines FBA am Sitz der Betriebsbezirke Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien.

2.

Verstärkerämter II sind übertragungstechnische Betriebsstellen am Sitz der Betriebsbezirke eines FBA mit mehr als elf Arbeitsplätzen.

3.

Verstärkerämter III sind übertragungstechnische Betriebsstellen am Sitz der Betriebsbezirke eines FBA mit bis zu elf Arbeitsplätzen.

Einteilung der Amtstechnik- und Entstörungsstellen

§ 10. (1) Die im § 1 angeführten Verwendungen

(2) Die genannten Organisationseinheiten sind Stellen I, wenn für sie mehr als 40 „Quantitätspunkte'' oder mehr als

30 „Qualitätspunkte'' errechnet werden. Alle übrigen Stellen sind Stellen II.

(3) „Quantitätspunkte'' werden aus der Summe der Arbeitsplätze errechnet. Dabei entspricht ein Arbeitsplatz 0,3 Punkten.

(4) „Qualitätspunkte'' werden durch die Multiplikation der „Quantitätspunkte'' mit dem „Technikfaktor'' errechnet.

(5) Die „Technikfaktoren'' der Amtstechnik- und Entstörungsstellen oder Entstörungsstellen werden durch Addition der Punkte für die von der jeweiligen Stelle tatsächlich dauernd betreuten Systeme und Dienste ermittelt.

Es entsprechen

nicht prozessorgesteuerte Wählsysteme .................. 0,1 Punkte;

prozessorgesteuerte Wählsysteme ........................ 0,1 Punkte;

Nebenstellenanlagenentstörungsdienst ................... 0,1 Punkte;

übergeordneter Wartungsstützpunkt des

Nebenstellenanlagenentstörungsdienstes ............... 0,1 Punkte;

Münzfernsprecherentstörungsdienst ...................... 0,1 Punkte;

Sprechstellenentstörungsdienst ......................... 0,1 Punkte;

Organisation, Dienst und Fachaufsicht .................. 0,4 Punkte.

Die maximale Größe eines Technikfaktors beträgt 1.

Einteilung der Störungsmeldestellen

§ 11. Die in den Verwendungen

1.

Störungsmeldestellen I sind jene Störungsmeldestellen, deren Leitern mehr als 15 Arbeitskräfte nachgeordnet sind.

2.

Störungsmeldestellen II sind jene Störungsmeldestellen, deren Leitern mindestens sechs und höchstens 15 Arbeitskräfte nachgeordnet sind.

Verwendungen, für die die Nachordnung einer bestimmten Anzahl von

Arbeitskräften Voraussetzung ist

§ 12. Den im § 1 angeführten Verwendungen, für die die Nachordnung einer bestimmten Anzahl von Arbeitskräften Voraussetzung ist, kann im Einzelfall eine Verwendung gleichgehalten werden, der vorübergehend bis zu zwei Arbeitskräfte weniger, mindestens jedoch vier (davon mindestens drei Facharbeiter) nachgeordnet sind, wenn die Generaldirektion der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft bestätigt, daß die betreffende Verwendung organisatorisch der im § 1 angeführten gleichzuhalten ist und nur vorübergehend nicht die volle Bedienstetenanzahl aufweist.

Abkürzungsverzeichnis

§ 13. Die in dieser Verordnung verwendeten Abkürzungen haben folgende Bedeutung:

ABV Anmeldebetriebsvorschrift

ADV Automationsunterstützte Datenverarbeitung

AE Anrufeinheiten

Anm Anmerkung

ATB Amtliches Telefonbuch

BRD Bundesrepublik Deutschland

Bgld Burgenland

BÜK Bürokommunikation

DZ Dienstzulagengruppe

S ....... DZ S gemäß § 105 Abs. 1 des

Gehaltsgesetzes 1956

1 ....... DZ 1 gemäß § 105 Abs. 1 des

Gehaltsgesetzes 1956

1b ...... DZ 1b gemäß § 105 Abs. 1 des

Gehaltsgesetzes 1956

2 ....... DZ 2 gemäß § 105 Abs. 1 des

Gehaltsgesetzes 1956

2b ...... DZ 2b gemäß § 105 Abs. 1 des

Gehaltsgesetzes 1956

3 ....... DZ 3 gemäß § 105 Abs. 1 des

Gehaltsgesetzes 1956

3b ...... DZ 3b gemäß § 105 Abs. 1 des

Gehaltsgesetzes 1956

A ....... DZ B gemäß § 105 Abs. 5 des

Gehaltsgesetzes 1956

B ....... DZ B gemäß § 105 Abs. 5 des

Gehaltsgesetzes 1956

EDS Elektronisches Datenvermittlungssystem

EDV Elektronische Datenverarbeitung

ESK Edelmetall-Schnellkontakt

FA Fernamt Wien

FBA Fernmeldebetriebsamt

FBAU Fernmeldebauamt

FBAU 1 Fernmeldebauamt 1 Wien

FBAU 2 Fernmeldebauamt 2 Wien

FBAU 3 Fernmeldebauamt 3 Wien

FBAU 5 Fernmeldebauamt 5 Wien

FBAU 6 Fernmeldebauamt 6 Wien

FBAU H Fernmeldebauamt Haustechnik Wien

FBAU I Fernmeldebauamt Innen Wien

FS-Apparate Fernschreibapparate

FSBA Fernsprechbetriebsamt Wien

FSDI-Stelle Fernschreiber- und Datenendgeräteinstandhaltungsstelle

FZA Fernmeldetechnisches Zentralamt

FZB Fernmeldezentralbauleitung

FZEUG Fernmeldezeugabteilung

FZV Fernmeldezeugverwaltung

GDV Graphische Datenverarbeitung

HBA Hauptbereichsamt

I-Trupp Instandhaltungstrupp

KFZ Kraftfahrzeug

NÖ Niederösterreich

OeNB Oesterreichische Nationalbank

OES Österreichisches elektronisches System

(Österreichisches digitales Telefonsystem)

OES/BS Österreichisches elektronisches System/Betriebsstelle

OES/LS Österreichisches elektronisches System/Leitstelle

PAL Postautoleitung

PAST Postautostelle

PCM Puls-Code-Modulation

PG Postgarage

PKW Personenkraftwagen

Postamt I/1 Postamt I. Klasse, 1. Stufe

P.S.K. Postsparkasse

PT 1 bis PT 9 Verwendungsgruppe PT 1 bis PT 9

PW Postautowerkstätte

PZV Postzeugverwaltung

RA Rundfunkamt

RV Richtverwendung für Verwendungsgruppe

RD Richtverwendung für Dienstzulagengruppe

RVD Richtverwendung für Verwendungs- und

Dienstzulagengruppe

RZ Rechenzentrum der Post und Telekom Austria

Aktiengesellschaft

SMS Störungsmeldestelle

TP Teleprocessing (Datenfernverarbeitung)

TF Trägerfrequenz

TRSt Telekom-Rechnungsstelle

TZST Telegraphenzentralstation Wien

ÜS Übernahmsschein

Z Ziffer

Schlußbestimmungen

§ 14. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1996 in Kraft.

(2) Die PT-Zuordnungsverordnung 1994 (PT-ZV 1994), BGBl. Nr. 858/1994, tritt mit Ablauf des 30. April 1996 außer Kraft.

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