Hinweis des Bundeskanzleramtes betreffend Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung, die im Verlautbarungsblatt I des Bundesministeriums für Landesverteidigung verlautbart wurde
Zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos (vgl. BGBl. II
Nr. 388/2004).
Präambel/Promulgationsklausel
Nachstehende Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung
wurde gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 138/1997 nicht im Bundesgesetzblatt, sondern im Verlautbarungsblatt I des Bundesministeriums für Landesverteidigung, Nr. 153/1998, verlautbart:
Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die
Grundausbildung für Offiziere des Intendanzdienstes
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