Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht vom 30. März 1880, womit die Anerkennung der evangelischen Brüderkirche (Herrnhuter-Brüderkirche) ausgesprochen wird

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1880-04-20
Status Aufgehoben · 2012-02-03
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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In Gemäßheit des von der Unitätsdirection zu Berthelsdorf bei Herrnhut im Königreiche Sachsen, als der obersten kirchlichen Behörde der evangelischen Brüderkirche (Herrnhuter-Brüderkirche) gestellten Begehrens wird, nachdem die beigebrachten Nachweise den Anforderungen des §. 1 des Gesetzes vom 20. Mai 1874 (R. G. Bl. Nr. 68), betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften, Genüge leisten, auf Grund des §. 2 dieses Gesetzes die Anerkennung der evangelischen Brüderkirche (Herrnhuter-Brüderkirche) hiemit ausgesprochen.

Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.

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