Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 21. Dezember 1971, mit der eine höhere Lehranstalt für allgemeine Landwirtschaft in St. Florian errichtet wird

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1972-02-18
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 20 und 37 lit. b des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, BGBl. Nr. 175/1966, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

In St. Florian, Oberösterreich, wird eine höhere Lehranstalt für allgemeine Landwirtschaft mit der Bezeichnung

„Höhere landwirtschaftliche Bundeslehranstalt St. Florian“ errichtet.

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